eni:
Strafe der Absicht, insofern diese überhaupt strafbar, mit Nothwen- digkeit in si. L L Das Ausstellen eines besonderen Animus injuriandi bei der Körperverleßung oder Mißhandlung sei aber auch deshalb unrichtig, weil aus dem Begriff von Recht und Ehre folge, daß gerade bei der Realinjurie die Beschimpfung nur darin liege, daß der, welcher sie verübt, das Recht des Anderen auf persönlihe Selbstständigkeit und Freiheit verleßt, wenn aber die Absicht zu beshimpfen das aus= shließlihe Motiv der That, so könne dieselbe niht neben ihr noh- mals in Betracht kommen, um in anderer Verbindung mit dieser nämlichen That ein besonderes Vergehen zu konstituiren. Die Abtheilung konnte jedoch diese Ansicht nicht theilen , indem sie davon ausging, daß in der Wirklichkeit sih die Fälle der einfachen Körperverleßung und der thätlichen Mißhandlung als Fälle von Ver=- leßungen verschiedener Schwere gestalten würden, je nachdem eine Beschimpfung desjenigen, gegen welchen sie verübt, mit ihr verbunden gewesen oder niht. Ob eine solche stattgefunden, werde in jedem einzelnen Falle zu ermitteln fein, die Möglichkeit dieser Ermittelung dürfe das Geseß, welhes zum Schuß der Rechte Aller berufen, nit von vorn herein abshneiden, und hat den Antrag, ‘den §. 195 zum Wegfall in Vorschlag zu bringen,
mit 1 E gegen 3 Stimmen, und den ferneren Antrag, die im zweiten Alinea angedrohte Geldstrafe von 500 Thalern auf 50 Thaler zur Ermäßigung zu empfehlen,
mit 9 gegen 5 Stimmen abgelehnt.“
Der Antrag ist von mir in der Abtheilung gestellt worden, hat aber dort eine Unterstüßung niht gefunden. Jch muß ihn hier wiederholen. Jch beziche mih auf die angeführten Gründe, sowie auf den Umstand, daß der Entwurf von 1845 die Real - Junjurien nicht kennt, und mir ein Grund nicht vorzuliegen scheint, sie neuer- dings hier aufzunehmen.
Marschall: Jh will ermitteln, ob der Vorschlag des Rese- renten die Unterstüßung von 8 Mitgliedern findet.
(Es erheben sich mehr als § Mitglieder.) Er hat sie gefunden, :
Justiz-Minister von Savigny: Es liegen hier zwei verschiedene Grundansichten für die Behandlung des Gegenstandes vor, Man kann sie kurz bezeichnen, als die Ansicht, die im französischen Recht, und als die, welche in den bisherigen deutshen Geseßgebungen und in der deutshen Strafrehtswissenschaft vorkommt. Jch muß aber im Voraus erklären, daß ih der ganzen Streitfrage einen sehr großen prafktishen Werth nicht beilegen kann; denn wenn eine gehörige Freiheit des Ermessens im Strafmaß nach der einen oder der anderen Behandlung vorbehalten wird, so kann für das eine und das andere Interesse gleihmäßig gesorgt werden, Beide dieser Behandlungen haben ihre Vortheile und Nachtheile, das bekenne ih. Auch bei den f:üheren Vorberathungen des Entwurfs sind die Ansichten s{hwankend gewesen, man hat bald der einen, bald der anderen Ansicht den Vor- zug gegeben. Es kommt darauf an, ob man die Verleßung der Chre als das Ueberwiegende anerkennen soll, wobei es verschiedene Mittel der Verlebung geben kann, Worte, Zeichen u, \. w.; oder ob die förperlihe Verleßung sür überwiegend zu erachten sei, Soll dem der Vorzug gegeben werden, daß im Zusammenhange der Ehrver= leßzungen die förperlihe Verlegung behandelt werde, die mit der Ver- lezung der Ehre in Verbindung steht, oder soll die Verleßung des Körpers als das zu Bestrafende an die Spiße gestellt werden, wobei dann immer die beabsichtigte Verleßung der Chre ein untergeordnetes Moment sein kaun? Dem Entwurfe liegt die Ansicht zum Gründe, welche ih als die deutshrechtliche bezeichnct habe, weil sie in unserer deutschen Jurisprudenz und in den deutschen Geseßgebungen festge- halten worden is. Sie geht darauf hinaus, es soll der Gesichts- punkt der Ehre als vorherrshend betrachtet und als untergeordnet sollen die verschiedenen Mittel der Ehreuverlebung, Wort, Srift Zeichen und Körperverleßbung nebeneinander gestellt werden, wobei aber sich von selbst versteht, daß es unbenommen ist, eine starke Kör- perverleßung als etwas Selbstständiges für sich zu betrachten, Nun hat man dieser Ansicht deu Vorwurf gemacht, es sei {wer zu beurthei- len, ob Jemand bei einer Körperverleßung die Absicht gehabt habe, die Ehre zu fkränken oder nicht, dies sei s{chwankend und darum ein unter= geordnetes Moment. Jch gebe zu, daß es einzelne Verhältnisse geben fann, wobei diese vorherrshende Absicht s{chwankend sein fannz für sehr praktisch kann ih aber den Einwurf nicht halten; denn in den meisten Fällen wird darüber kein Zweifel obwalten, daß entweder d.e Absicht der Körperverleßung, oder daß umgekehrt die Ehrenkränkung überwiegend , also die Körperverleßung das Untergeordnete ist, Also praktisch wird sich die Sache leichter stellen, als man denkt, indem man diesen Einwurf darauf gründet, Das wollte ih nur kurz zu= \ammenstellen, um klar zu machen, von welhem Gesichtspunkte der Entwurf ausgeht. Jh muß aber wiederholen, daß ein großer prak- tischer Erfolg taraus nicht hervorgeht; denn durch einen gehörigen Spielraum für den Richter kann für die Beurtheilung aller Fälle gesorgt werden. J bitte aber, darauf zu achten, daß in vielen Fällen, wo bei der Körperverleßung die Absicht der Ehrenkränkung unzweifelhaft zum Grunde liegt, das gewiß eine Härte mit sich führt, wenn man diese Art der Körperverleßung mit den zahllosen Fällen von leihter Kür= Dn O zusammenwirft, die mit der Ehre nichts zu schaffen
aben.
Abgeordn. Zimmermann: Die Bemerkung des Herrn Ministers der Geseßgebung, daß es von wesentlicher rater Bibeitig nicht sei, nah welchem Prinzip Realinjurien aufzufassen sind, veranlaßt mi um so mehr, mich dahin auszusprehen, daß, wenn eine Aus= gleihung zwischen dem rheinishen und dem diesseitigen Rechte irgend stattfinden kann, dies geshehen möge, Diese Ausgleichung erfolgt wenn wir diesen Paragraphen hier ausfallen lassen und das Prinzip des französischen Rechts rechtsertigen können. Der Charakter jeder Handlung tritt dur ihre äußere Erscheinung am bestimmtesten her= vor, und diese is bei der Realinjurie die Thätlichkeit. Andererseits ist aber auch von dem Herrn Regierungs - Kommissar {on erwähnt worden, daß nah den neueren Grundsäßen der Rechtswissenschaft der animus injuriandi bas untergeorbnete Moment der Chrfränkung sei. Erkennt man diesen Gruudsaß bei der Verbalinjurie an, \o is er guf die Realinjurien weit besser anwendbar. Dadurch gelingt es denn auch, eine Uebereinstimmung zwischen der bestehenden rheinishen und diesseitigen Gesehgebung zu erwirken. Eine wesentlihe Forderung dieser Vereinigung finde ih ferner darin, daß, während nach der bestehenden Gesetzgebung bei Realinjurien ex otficio vorgeschritten wird, nah dem Entwurf nur auf den Antrag des Verlebten, wie bei Verbalinjurien verfahren werden soll. Dadurch treten die rechtlihen Beurtheilungen der Realinjurien den Mißhandlungen \o nahe, daß ih niht weiß, weshalb um eine Unterscheidung noch festgehalten werden soll. Jh stimme also dafür, den Paragraphen hier ausscheiden zu lassen, und wenn eine Erweiterung der Bestim- mungen über Mißhandlungen nothwendig sein sollte, sie bei dem Titel über Mißhandlung zu berücksichtigen. :
Abgeordn. Sperling: Jh muß mi ebenfalls dafür entscheiden, daß die Bestimmung des §. 195 ganz überflüssig sei, und zur Ver- einfahung des Gefebuches wegfallen kann, Es scheint schon das Gouvernement dur die Fassung des Eingangs dieses Paragraphen zu erfennen gegeben zu haben, daß |Thätlihkeiten ohne Ehrenkrän- fung nit gedacht werden können, und ih theile diese Ansicht, Jh
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glaube, daß in jeder Thätlichkeit , welche Jemanden zugefügt wird, eine Beschimpfung liegt, und leßtere selbst, wenn dagegen von dem Thäter eine Protestation erhoben werden sollte, anzunehmen sein würde. Dies aber vorausgeseßt, findet sich im §. 243 eine Bestim- mung, welche hinreichen möchte. Dieser Paragraph lautet nämli :
„Is die einem Anderen vorsäßlih zugefügte Körperverleßung oder Mißhandlung nicht mit erheblichen Nachtheilen für die Gesund=- heit oder die Gliedmaßen des Verleßten verbunden und hat dieselbe auch nicht eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit zur Folge (§. 238), so soll Gefängnißstrafe oder Strafarbeit bis zu zwei Jahren eintreten.
Unter mildernden Umständen kann anstatt der Freiheitsstrafe auf Geldbuße bis zu dreihundert Thalern erkannt werden. Diese Er- mäßigung der Strafe bleibt aber ausgeschlossen, wenn das Verbrechen gegen leiblihe Verwandte in aufsteigender Linie begangen wird.“
Freilih fann ih mir denken, daß in dem einen und anderen Falle die Absicht der Beschimpfung besonders grell und vielleicht hauptsächlih hervorträte, dann aber würde darin nur ein Grund zur Zumessung einer härteren Strafe gefunden werden dürfen.
Abgeordn, Graf von Schwerin: Jh möchte doch darauf auf- merksam machen, daß bei der Aeußerung des geehrten Mitgliedes von Spandau ein kleines Mißverständniß vorzuliegen \{cheint. Es handelt sich niht darum, eine Verschiedenheit zwischen der Rhein- provinz und den anderen Provinzen bestehen zu lassen, weil die rheinischen Jnstitutionen die Annahme des entgegengeseßten Prinzips niht gestatten, sondern es handelt sich nur darum, was als gemein- sames Prinziy jeßt angenommen werden soll, und da werden unsere Brüder am Rheine nit verlangen, daß wir das Prinzip, was bis- her bei ihnen gegolten hat, annehmen, wenn wir uns von der Rich- tigkeit desselben niht überzeugen, Es handelt sich um die Frage: Was soll gemeinsam gelten? das Prinzip, was in den Rheinlanden gegolten hat, wonach bei der Körperverleßung auf die Ehrverleßung nicht Rücksicht genommen wird oder das entgegengeseßte jeßt in den übrigen Provinzen geltende? Da kann ih mich nicht überzeugen, daß das Prinzip vorzuziehen sei, was in dem französishen Rechte liegt, vielmehr habe ich geglaubt, daß man die Körperverleßungen unterscheiden müsse, die vorzugêweise animus injuriandi stattgefunden haben, von denen, bei denen die Verleßung die Hauptsache.
Abgeordn, Freiherr von Gaffron : Jch glaube, daß die Geseb- gebung sih dem Bewußtsein und dem sittlichen Standpunkte des Vol=- fes immer bis auf einen gewissen Grad anzuschließen habe, und ich glaube au, daß in dem größten Theile der Monarchie, ja von Deutschland überhaupt, Körperverleßung als ctwas Cntehrendes an- geschen werde, Wir selbst haben das anerkannt, indem wir für die Abschaffung der körperlihen Züchtigung stimmten. Es wird also das Prinzip , daß etwas Ehrenkränkendes in der Körperverleßung liege, niht in Abrede gestellt werden können. Jh mache darauf ausmerk- fam, welcher Unterschied darin liegt, wenn zwei ungebildete Menschen sih im Wirthshause schlagen, oder wenn ein gebildeter Mann einen Schlag erhält, was offenbar die größte Beschimpfung enthält, wenn auch die körperlihe Verleßung an sich eine höchst unerhebliche ist.
Marschall: Der Abgeordnete Zimmermann hat sich zu einer persönlihen Vemerkung gemeldet.
Abgeordn, Zimmermann: Jh glaube, gerade das Prinzip des französischen Rechts gerechtfertigt zu haben.
Justiz-Minister Uhden: Zur Unterstüßung des Entwurfs wollte ih nur noch anführen, im Strafrecht kommt es hauptsächlih auf die böse Absicht an; ‘bei Realinjurien i} die Körperverleßung nur in der Absicht der Chrenfränkung erfolgt. Die Körperverlezung ist mithin nur das Mittel zum Zweck, um die Ehrenkränkung reht hervor- stehend zu machen,
(Viele Stimmen : Abstimmung, Abstimmung!)
Abgeordn. Dittrich: Der Redner neben mir hat hon das ge=- sagt, was ih sagen wollte, und ih glaube, daß §. 243 einen weiten Spielraum genug läßt.
Marschall : Die Frage heißt : ,
„Sóll auf Wegfall des §. 195 angetragen werden ?“ Diejenigen, die darauf antragen, würden das durh Aufstehen zu erkennen geben.
(Ein Theil der Versammlung erhebt si.) Dem Antrage ist nicht beigestimmt,
Korreferent Abgeordn, Naumann : 195 habe ih noch ein Amendement zu stelleu,
Marschall: Das is aber zu spät!
Korreferent Abgeordn, Vaumann: Bis jeßt handelte es sich blos um die Frage, ob das hier erwähnte Verbrechen unter die Kör= perverleßungen subsumirt werden soll, Jch habe ein anderes Be- denken. Jch habe zwar nichts dagegen, daß statt der Freiheitsstrafe auch auf Geldbuße erkannt werde, ih bin aber nicht der Meinung, daß man bis auf die Summe von 500 Thalern gehe. Diese Summe ist eine zu hohe Summe, als daß der Richter nur in geringeren Fällen darauf erkennen könnte, Es kann sih bei Verbrechen der in Rede stehenden Art nur unter besonderen Umständen Geldstrafe recht fertigen, und meine Ansicht geht dahin, eine Geldstrafe nur bis zu 50 Thalern zuzulassen, weil son} eine Rechtsungleichheit eintritt, und man Personen, die vermögend sind, unter Geldstrafe seßen würde, während man andere Personen nur unter Greiheitsstrasen brächte, Jch stelle also dieses Amendement,
Marschall: Es fragt si, ob der Vorschlag die erforderliche Unterstüßung findet?
(Es erheben sich weniger als §8 Mitglieder.) Er hat sie nicht gefunden. Die nächste Sißung wird morgen um 10 Uhr stattfinden. (Schluß der Sihung um 3 Uhr.)
Zu §.
llichtamtliher Theil.
A h d 11.
“inland. Berlin, Auszug aus dem Ministerial - Blatte für die innere
Verwaltung. ;
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern, Bekanntmachungen, — Wieder-Eröffnung der Universität, — Rede des Rektors, — Petition der Bürger, — Vermischtes,
Anland. Verlin, 17. Febr. Das neueste Ministerial-Blatt für die innere Verwaltung enthält außer anderen von uns bereits mit- getheilten Verordnungen 2c. des verflossenen Jahres der respektiven Kü- niglichen Behörden noch: Unter Verwaltung der Kommu- nen, Corporationen und JFnstitute: Erlaß an den Ober- Präsidenten der Rhein-Provinz vom 15. November mit der Jnstruc= tion über die Einführung der von den Gemeinden der Rhein = Pro- vinz zu erhebenden Eintritts- und Einkaufsgelder und Abgaben für Gemeinde - Nußungen, Unter firchliche Angelegenheiten: Cirkular-Verfügung vom 30. Juli an die Konsistorien und Provinzial- Schul-Kollegien, betr, die Unzulässigkeit von Gebühren in den durch Justiz-
Beamtekommissarisch geführten Untersuchungen widerGeistliche un
desgl. vom 24. September an sämmtliche Konsistorien, D die Becbu: nisse nicht unirter lutherischer Gemeinden zur evangelischen Landes=- firhe; desgl. vom 7, August an sämmtliche Ober - Präsidenten betr die Regulirung der Verhältnisse der von der evangelischen Landes firhe sih getrennt haltenden Lutheraner. Unter Unterricht s- Angelegenheiten: Cirkular-Verfügung vom 8. Mai an sämmt= liche Regierungen, betr. die Unfähigkeit der Jndividuen, welche aus einer der anerkannten Landeskirhen getreten sind, zur Fortfüh- rung der ihnen übertragenen öffentlihen Schullehrer - Aemter; desgl, vom 24. Juli, betreffend den Einfluß des Uebertritts zu den von der Landeskirche sich getrenut haltenden Lutheranern auf die Jä- higkeit zur Verwaltung eines öffentlihen Schulamts; desgl. vom 3 September, betreffend die allgemeine Einführung von Turn-Anstalten bei den öffentlihen Schulen und die Aufbringung der für solche er- forderlichen Kosten. Unter Strom = und Schifffahrts =Po lizei: Allgemeine Verfügung des Königl. Justiz Ministeriums vom 25. Oktober an sämmtlihe Rhein = Zollgerihte, betreffend die Führung der Untersuhuugen wegen verübter Defraudationen der Rheinschifffahrts-Abgaben. Unter Thierheilkunde und Thier- Polizei: Verfügung vom 6. Dezember, betreffend den Siß der
Prüfungs - Kommissionen für Abdecker und Viehkastrirer. Unte Verwaltung der Staats-Steuern und Abgaben: Cirku-
lar-Verfügung vom 24. Oktober an sämmtliche Negierungen , betref fend die Einführung von Gewichtsstüken von 4 Zoll-Pfund und deren Eichung. Desgl. vom 10. Dezember an sämmtliche Königl. Provin- zial-Steuer-Directionen resp. Regierungen, betreffend die Ermittelung des Alkohol-Gehalts und der Menge des gegen Steuer - Vergütung nah dein Auslande oder nah den Zoll-Vereinsstagten auszuführenden Branntweins.
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Bayern. (N. K." Die Ruhe der Hauyt= stadt ist nicht weiter gestört worden (die neuesten Nachrichten sind vom 14. Februar), obwohl man für den Sonntag uicht ohne Besorg- niß war. Am Nachmittage wurde am s{warzen Biett der Univer=- sität Folgendes angeschlagen :
„Nach einer Mittheilung der Königl. Polizei - Direction von diesen Mittag 12 Uhr stehen für heute (13ten) Nachmittags und Abends wiede1 Störungen der Ruhe zu besorgen, Die Königl, Polizei-Direction hegt, wie sih solhes nah der ehrenhaften Haltung der Studirenden in den leßten Tagen erwarten läßt, keinesweges die Besorgniß, daß Studirende sich daran betheiligen werden; doch erwartet sie, und ist dazu vollkommen berechtigt, daß die Studirenden, so weit sich etwa Exzesse gegen die Sicherheit oder zur Beschädigung des Eigenthums in ihre zufällige Nähe verbreiten, zur Unterdrückung derselben nach Kräften beitragen werden. Daß sie solches thun werden, erwartet nicht nur ihr Rektor, er weiß es auch im voraus. 13, Februar, Königl. U.-Rektorat. T hi ersch,“
Die Ruhe wurde aber nicht gestört. Die Landwehr war, wie am Tage zuvor, wieder sehr zahlreih ausgerüct und patrouillirte theilweise bis Nachts 11 Uhr. Da am 13ten Abends die Gendar merie den gewöhnlihen Dienst wieder übernahm, so erhielten die Landwehr-Patrouillen den Auftrag, die Gendarmerie gegen Verhöh= nung und Verfolgung fräftigst in Schuß zu nehmen, So weit be- kannt, ij nichts Derartiges mehr vorgekommen ; doch hat auch noch am 14ten ein Theil der Landwehr Patrouillen-Dienst, Viel zur Be ruhigung des Publikums trägt folgende Bekanntmachung bei, die am 14ten Vormittags an den Straßenecken angeheftet wurde,
„Da sich hier unter anderen beunruhigenden und gufreizenden falschen Gerüchten auch das verbreitet hat, daß in den jüngsten Tagen hier mehrere Personen auf der Straße getödtet worden seien, so sieht sih der Magistrat auf Grund einer offiziellen Mittheilung der Königl. Polizei - Direction vom 13, Februar veranlaßt, bekannt zu geben, daß der Königl. Polizei - Direction nux drei Verwundungen zur Anzeige gekommen sind: die ganz unbedeutende Kopf-Verlezung des Kandidaten der Pharmacie, H. Molder aus Lübeck, die ebenfalls unbedeutende Kopf- Wunde des Modellstehers Grauner und die nit lebensgefährliche Kopf- Wunde des Gärtner-Gesellen Pfau. Ein all- gemein als todt bezeichneter Student, Faber, hat nicht die mindeste Ver- lezung erlitten, und der Kandidat der Philosophie, G. Röhring aus Bam- berg, welcher heute Abends beerdigt wird, is in Folge einer \chon länger anhaltenden Krankheit gestorben, Von der Königl. Gendarmerie-Mannschaft sind drei Maun bedeutend verleßt worden und liegen dermalen krank da- nieder. München, 14. Febr. 1848, Der Magistrat 2c.“
Als sih am Freitag Vormittags die Nachricht von der Wieder= eröffnung der Universität verbreitete, eilten die Studirenden von allen Seiten zu dem geliebten Lehrgebäude; endlih wurde es er=- lossen. Der Ministerialrath von Zwehl und der Rektor Magni= ficus Thiersch, die bald darauf erschienen, wurden mit großem Jubel empfangen. Die Rede, welche Hofrath Thiersch bei dieser Gele- genheit hielt, war ungefähr folgenden Inhalts: Vor einigen Tagen habe er in tiefster Trauer den Beschluß der Aufhebung der Uni= versität verkündigen müssen; er sei jebt so glütlih, den Anwe- senden eröffnen zu können, daß am Montag die Vorlesungen wieder beginnen würden. (Jubel.) Auch habe er von der Po=- lizei die Verwundeten und Verhafteten reklamirt, Leßtere für die nun ebenfalls wieder eröffneten Universitäts-Karzer (Gelächter); aber weder Verwundete noch Verhaftete angetroffen (Gelächter). Die Mitglieder einer ihnen bekannten Verbindung hätten die Weisung er= halten, abzureisen; sie gingen nach Leipzig (Unterbrehung durh Zu= ruf). Seien wir großmüthig (Murren) und wünschen ihnen eine glückliche Reise (Gelächter und Geschrei). Hierauf äußerte er ihnen seinen Dank für die Ordnung und Achtung vor dem Geseße, trob der Bedränguisse der jüngst vergangenen Zeit ; jeßt, nahdem die Ne= bel verschwunden, fordere er sie auf, im Glück dieselbe Mäßigung zu zeigen, wie sie eben bewiesen, Es sei an ihnen, zu beweisen, daß sie niht eine Störung der öffentlichen Ruhe beabsichtigt hätten; daß ihnen vor Allem die Würde und Ehre der Universität am Herzen liege. Den Schluß der Rede bildete ein unter allgemeiner Zustim- mung ausgebrachtes „Hoch“ auf den König. i :
Am {Zten zirkulirte eine Petition münchener Bürger, welche den Magistrat bitten, bei der Königlihen Regierung Schritte zu thun, Oeffentlichkeit der magistratischen Sitzungen herbeizuführen. Ein Ball, welchen die Studirenden den Bürgern zu Ehren veranstalten wollten, wurde von leßteren für den Augenblick abgelehnt. :
Graf Arco - Valley hat, wie die Dtsch. const. Zk g. meldet, dem Armenpflegschafts - Rathe in München „zur Verherrlihung der
,
Ausweisung der Gräfin Landsfeld““ die Summe von 5000 Fl. zur Vertheilung übermacht. | :
Aus Kempten vom 13. Februar meldet die Augsb, Abend- ztg.: „Heute um 115 Uhr entstand ein gewaltiger Auflauf auf dem Plaß vor dem Gasthofe zum Strauß. Es kam nämlich die Gräsi Landsfeld in einem mit vier Pferden bespannten Reisewagen hier au, Jhr zur Rechten saß der Senior der „Alemannia““, Beisner, und die= sen gegenüber noh zwei von gedachter Verbindung. Anfangs war es ziemlich ruhig, denn es waren eimge Offiziere und andere hohe Beamti zugegen. Doch bald begann ein gellendes Pfeifen, und als sie ab fuhr, erschallte ein donnerndes Pereat von den Studenten.“
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Dritte Beilage
& 50.
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Dritte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Ana 1
Änland. Berlin, Beerdigung des General-Feldmarschalls von Bogen,
Deutsche Bundesstaaten. Briefe aus Weimar. (Ankunft des Prinzen und der Prinzessin von Preußen.) — und Frankfurt a, M. (Sammlungen für die nothleidenden Schlesier ; Wieder - Eröffnung der Main- Dampf - Schifffahrt.)
Oesterreichische Monarchie. Wien. Der ungarische Reichstag. — Galizien, Nachrichten über die Cholera in Wolhynien und Podolien. — Schreiben aus Wien, (Graf Hrabowsky zum Nachfolger des Grafen Radeßky ernannt. — Die Vorgänge in Jtalien. — Vermischtes.)
Rußland und Polen. St. Petersburg. Kaiserliche Resfripte zum Geburtstage des Großfürsten Michael Pawlowitsch. — Ernennungen und Beförderungen in der Armce. — Ordensverleihungen.
Frankreich. Paris. Prinz Joinville, — Vice-Admiral Cecille. — Das Geschwader zu Toulon. — Die Bankett-Projekte. — Uebungslager. — Delcarretto in Marseille. — Vermischtes. — Schreiben aus Paris. (Oppositions-Versammlung in Betreff des zu haltenden Banketts und Ma- nifest derselben; die Frage hinsichtlih Betheiligung der National-Garde bei dem Bankett; Beschluß der Fraction Billault - Dufaure; Emil von Girardin legt sein Deputirten-Mandat nieder ; die Deputation für Ueber- reichung der Adressez Geseß-Entwürfe über Rehnungs-Abschlüsse und Ko- lonial-Zölle und Umstoß einer Wahl in der Deputirten-Kammer z Schrei- ben Montalembert's und Gedächtniß - Nede auf Camille Perier in der Pairs-Kammer.)
Großbriicanien und Jrland.
London, Die F'nanzpläne der Re-
gierung. — Der Bischof von Manchester, — Elektrische Telegraphen in den Vereinigten Staaten. — Vermischtes. i
Belgien, Brüssel, Politische Gesez-Entwürfe.
Schweiz. Kanton Bern, Die Gesandten Luzerns. — Kanton Zürich, Bluntschli’s Abgang von der züricher Universität. — Kanton Schwyz. Die Verfassung als verworfen erklärt, — Kanton Frei- burg. Großraths-Versammlung. — Kanton Basel. Wiedervereini-
gungs-Plan zwischen Stadt und Land. — Kanton Genf. Wahl neuer Staatsräthe. : talien. Neapel. Spanien. Schreiben gänge in Neapel.) Griecheulaud. Athen, Petros Mauromichalis +. Wissenschaftliche und Kunst-Nachrichten. Mexiko's erste Ero- berung. — Berlin, Armee- Marsch. Handels- und Börsen-Nachrichten.
Rückkehr der Besaßung von Castellamare. aus Madrid. (Espartero; Eindruck der Vor-
Jw ban o.
Berlin, 18. Febr. Die irdische Hülle des General-Feld- marschalls von Boyen wurde heute Morgen, auf Allerhöchsten Befehl mit den dem hohen Range des Verstorbenen gebührenden militairishen Chrenbezeugungen, unter der. lebhaftesten Theilnahme aller Stände, zur Erde bestattet.
Um 9 Uhr hatten sich sämmtliche Königliche Prinzen, die Ges neralitát, die Minister, das diplomatische Corps, kurz, eine Versamm-= lung im Trauerhause eingefunden, wie sie so zahlreih wohl bei ähn- lichen Veranlassungen noch nicht gesehen worden ist. Der Feldprobst Bollert hielt die Gedächtnißrede am Sarge.
Gegen 10 Uhr wurde der Sarg dur 12 Unteroffiziere auf den Leichenwagen gehoben z die Truppen präsentirten. Hierauf seßte sich der Zug in Bewegung. Die militairishe Trauer - Parade, komman-
dirt durch den General=Major, Grafen von Waldersce, eröffnete den- |
selben in folgender Ordnung : Eine Eskadron Garde-Kürassiere, zwei Csfadronen Garde - Dragoner, cine Eekfadrón Garde - Ulanen, drei Bataillone Jufanterie vom Kaiser Alexander und Kaiser Franz Gre-= nadier-Regiment und 12 Geschüße der Garde- Artillerie=Brigade, mit den respektiven Musik-Chören an der Spitze. i Dann folgte der Leichenwagen, vor welchem der Adjutant des Verstorbenen, Major Harpe, und ein früherer Adjutant, Hauptmann Köhn von Jaski, die Orden trugen. Hinter demselben wurde das Neitpferd des Hingeschiedenen geführt. Hierauf folgten viele Geist- liche Berlins, die Angehörigen ‘des Verstorbenen, die Königlichen Prinzen, die Generalität, die Minister, das diplomatische Corps, die Offizier-Corps Deputationen des Magistrats und der Stadtverord- neten u. \st. w. Eine ungbsehbare Rethe von Wagen, an deren Spihe die Galla- Wagen Sr. Majestät des Königs und der Königlichen Prinzen si befanden, beschloß den durch die Neuc Wilhelms-, _Louti=- senstraße, und durch das Neue Thor nach dem Invaliden-Kirchhose ge=
0 ) S S M ateflt der König hatten sich auf dem Kirchhofe ein- gefunden, um dem Dahingeschiedenen die leßte Ehre zu erweisen.
Nachdem der Feldprobst Bollert am Grabe noch einige Worte gesprochen, erfolgte die Einsenkung der Leiche unter den Gewehr= Salven der Jusfanterie und dem Lonner der Geschüße.
Deutsche Bundesstaaten. y. Weimar, 15. Febr. Jhre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Preußen und die Prinzessin Anna sind heute
Nachmittag 5 Uhr mit der Eisenbahn im hiesigen Residenzschlosse ein- }
getroffen, um die Fier des Geburtsfestes der durchlauchtigen verehrten Frau Großherzogin, K. Hoheit, morgen mit verschönern zu helfen,
x% Frankfurt a. M., 15. Febr. Der Aufruf des hier gebildeten Hülfs - Comités zur Unterstüßung der jo große Noth lei- denden Schlesier ershien Sonnabend Mittag, und obgleich die Ge- \chäfts\tille Sonntag dazwischen fiel, waren ge}tern Abend 2643 Fl. gesammelt, welche heute an das große Hülfs-Comité in Breslau ab- gehen. An dem heutigen Vormittag waren aber bereits wieder über 1000 Fl. eingegangen. (Das Haus von Rothschild sandte 500 Fl, Graf von B—s, der vor dem hiesigen Aufrufe 800 Fl. dem Comité in Heidelberg sandte , spendete hier nohmals 100 Fl.) Cs zeichnet sich Frankfurt denn auch diesmal auf ehrenhaste Weise in seitem Wohlthä= tigfeitssinn aus. Es ist aber noch besonders hervorzuheben, daß in dem Augenblicke, als der Nothschrei aus Schlesien zu uns drang, hier ein Aufruf zur Unterstüßung unserer sehr bedrängten Wohlthätigkcits= Institute, welche ohne außerordentliche Hülse faum noch den vielen Anforderungen in geringem Grade entsprehen können, erscheinen
sollte. Dieser Aufruf zur Linderung einheimischer Noth bleibt nun aufgeshoben , bis die Sammlungen für Schlesien geschlossen sind.
Dieser \{chböne Zug verdient gewiß, anerkannt zu werden. j Die Main - Dampfschifffahrt auf dem Rhein und Main nahm heute wieder ihren Anfang.
Oesterreichische Monarchie.
Wien , 15. Febr. Der Oesterr. Beob. giebt folgende Uebersicht der bisherigen Wirksamkeit des ungarischen Reichstages;
„Ju der am Eröffnungstage gehaltenen zweiten gemischten Reichstags- (ck l M (ck 4 [ck H —_ 6 g Síißunzg r. urde Se. K. Hoheit der Erzherzog -Statthalter Stephan einstim- mig zun Palatin des Königreichs Ungarn fontlamirt und in dieser Würde Lon Sr, Bajestät huldreichst befräftigt. Eben so haben \ich beide Tafeln zu dem cinmüthigen Bejchlusse Lereinigt, die Anerkennung der von Sr. K. Hoheit dem durchlauchtigsten Erzherzog Joseph Palatin in halbhundirtjähriger Amtswirksamkeit um die Nation erworbenen Ver- dienste sei mittelst Eintrag derselben in das Geschbuch (Juartikulirung) kundzugeben und ein gemcinnüßiges JInvstitut Zn errichten, welches den Na- men Sr. Kaiserl. Hoheit führen joll. Die Frage über die Besteuerung des Adels wurde von der Ständetafel wenigstens theilweise bejahend entschie- den, Sie hat sicch nämlich für die Beiziehung des Adels zur Tragung der Domestifal-Steuer, so wie für die Errichtung einer Landes - Kasse zur Dek- fung dringender Landes-Bedürsn!)|e, ausgesprochen, den Vorschlag hingegen, daß sich der Adel auch an der Kriegsfsteuer betheilige, mit beträchtlicher Stim- men-Mehrheit zurückgewiesen. Zur Entwerfung der Vorarbeiten wurde der Mag- natentafel die Aus sendungeiner Reichsdeputation proponirt, welche über die Ma- nipulation bei der Umlegung, Einhebung und Verwendung der Domestikalsteuer, so wie über die Wahl der Einuahmsquellen der Landeskasse, detaillirte Vor- schläge ausarbeiten soll, ohne sich jedoch bis auf weitere Weisung in eine Bezeichnung der von der Landeskasse zu deckenden Bedürfnisse einzulassen. Dabei sei von dem Grundsaße auszugehen, daß die Quellen für die Do- mestifalsteuer rein und ausschließlich in direkter Besteuerung gesucht, dagegen zur Grundlage der Landesfasse zunächst und vorzüglich indirekte Einnahmsquellen ge- nommen werden sollen, Jn Betreff der Urbarial-Ablösung hat die Ständetafel den Grundsaß angenommen, daß einerseits die vollständige Entschädigung des Grundherrn sichergestellt werde, andererseits aber der Loskauf der Untertha- nen von den herrschaftlichen Leistungen nicht länger von der Einwilliguyg des Grundherru abhängig bleibe. Zur Jnswerkjepung dieses Grundsahzes wurde die Aussendung einer Reichs - Deputation vorgeschlagen, welche mit der Ausarbeitung der nöthigen detaillirten Geseßesvorschläge zu beauftragen wäre, Zur Vorbereitung der Aviticitäts-Angelegenheit endlich hat die Stände- tafel, in der Ueberzeugung, daß die aus den Aviticitäts-Geseßen entstandene Unsicherheit des adeligen Besigthumes bei allen Einrichtungen, durch welche der allgemeine Kredit und Wohlstand des Landes unerläßlich bedingt sind, ein wesentliches Hinderniß bilden, eine Cirkular-Deputation gewählt, jedoch beschlossen, derselben feine, wie immer geartete Instruction beizugeben.“
Galizien. (Oest. Beob.) Nach einem Berichte des Kai= serlih russishen Gouverneurs von Wolhynien vom 26. Dezember v. J. ist die Cholera im dortigen Gouvernement seit dem 21, Dezember v. J. gänzlich erloshen. Das tarnopoler Kreisamt hat unterm L: Januar angezeigt, daß nach verläßlichen Privat=- und Handels-Nach= richten die Cholera den Duniepr nicht überschritten habe und dorf, wo sie ausgebrochen war, im Erlöschen sei. Laut brieflicher Mittheilung eines praktischen Arztes zu Kiew soll die betreffende Krankheit auch dort an ihrer früheren Jutensität sehr abgenommen haben und, mit Ausnahme einzelner Fälle von größerer Bedeutung, im Allgemeinen nur noch als Cholerine auftreten. Gleich günstig lauten auch die über den allgemeinen Gesundheits = Zustand in Russisch - Podolien bei dem czortfower Kreisamte letzteingelaufenen Nachrichten, und es hat sich insbesondere, nach dem Berichte dieses Kreisamtes vom 15. Februar, die dort früher vorgekommene Anzeige über den Ausbruch der Cho= lera in der Gegend von Bas in Russisch - Podolien als ganz uuge= gründet herausgestellt,
% Wien, 14. Febr. Feldmarschall Graf Radebky hat bei seinem hohen Alter und seiner zunehmenden Körperschwäche um einen Nachfolger gebeten, und G. F. M. L. Hrabowsfy wurde hierzu er- nannt. Die leßten Nachrichten aus den itglienischen Provinzen sind beunruhigender Art; die Studenten an den Universitäten zu Padua und Pavia haben ein Einschreiten des Militairs hervorgerufen, und in Treviso und Venedig, in welchem ersteren Orte das Pfandhaus ín Brand zu steclen versucht worden ist, haben Aufläufe stattge unden. f Der mit Modena und Parma abgeschlossene Offensiv = und De- fensiv-Traktat (\. Allg. Pr. Zksg- Nr. 48) giebt viel zu sprechen, und da seine Publication mit der Nachricht wegen Bewilligung der fardinischen Constitution, die der franzö ishen Cyarte nachge- bildet sein _ soll, zufällig zusammentrifft, so kann man sih der Besorgniß nicht erwähren, daß die Gemüther in Jtalien dadurch noch mehr aufgeregt werden dürften. Als nächste Folge dürfte wohl nah furzer Zeit auch eine toscanische Constitution ins Leben treten.
Die Lage Italiens wird immer verworrener, und auf die eine oder die andere Weise muß die Krife bald zum Ausbruch kommen.
Der Hof = Kriegsraths - Präsident Graf Hardegg liegt auf den Tod darnieder; man glaubt nicht, daß er den heutigen Tag überlebt. Jn der jeßigen bewegten Zeit wieder eine große Kalamität, Man bezeichnet den Erzherzog Albrecht als seinen Nachfolger.
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 10. Febr. Se. Majestät der Kaiser hat unterm 2. d. folgendes Reskript an den Minister des Unterrichts erlassen: „Graf Sergei Semenowitsh! Jch habe mit Vergnügen das mir von Jhuen überreichte, von der zweiten Abtheilung der Aka= demie der Wissenschaften herausgegebene Wörterbuch der firchensla= wischen und russischen Sprache empfangen und trage Jhnen auf, Meine Erkenntlichkeit dem präsidirenden Mitgliede der Abtheilung, Geheimerath Fürst Scherinski - Schichmatoff, zu bezeugen, durch dessen eifrige Bemühung zumeist diese Arbeit zum gedeihlichen Abschlusse gekommen ist, desgleichen auch Mein Wohlwollen zu erkennen zu geben den Redaftoren des Wörterbuchs, den Mitgliedern der Afade= mie und den anderen Personen, die an der Herausgabe dieses nüß= lien Werkes Theil genommen haben. (gez) Nikolaus.“
Am 28. Januar starb in Moskau der Geheimerath, Wirkliche Kammerherr Fürst Grigori GHolyzin.
Der Oberbefehlshaber der aktiven Armee, General-Feldmarschall Fürst vou Warschau, Graf Paskewitsch, von Eriwan ist am 7. d. M. aus dem Königreih Polen hier eingetrossen.
Zum Geburtstage des Bru-
St. Petersburg, 12. Febr. I hat der Kaijer an
ders Sr. Majestät, des Großfürsten Michael, denselben folgendes Reskript gerichtet : „Kaiserliche Hoheit! Mit der innigsten Freude feiere Jch heute, in Gemeinschaft mit der ganzen russischen Artillerie, Jhren Geburtstag und den funfzigsten Jahrestag Ihrer Ernennung zum General - Feldzeugmeister, Jch will bei dieser Gelegenheit der herzlichen Gefühle nicht gedenken, die Jch als Bruder für Sie hege, sie sind Jhnen bekannt aus Unserer lang- jährigen, erprobten Freundschaft, aus jener persönlichen Achtung, welche Jch für Jhren Werth stets zu hegen gewohnt bin, Es bleibt Mir aber
noch eine für Mich heilige Pflicht zu erfüllen; Jhren Verdiensten um den Staat und JZhrer Thätigkeit als General - Feldzeugmeister,
welhe stets unvergeßlich dastehen wird, die gebührende Anerkennung zu zollen, Während Jhrer fast are Nau Verwaltung des Artillerie- wesens haben Sie, ungeachtet noch anderer Jhnen übertragener umfassender und wichtiger Aemter, Jhre Verwaltung durch wesentliche Verbesserungen bezeihnet, welche die russische Artillerie in jeder Beziehung auf jene hohe Stufe der Vollendung gebracht haben, “auf welcher sie sich gegenwärtig zu Meiner vollkommenen Genugthuung befindet. Um Jhnen Meine aufrichtige
und innige Erkenntlichkeit für so preiswürdige und glänzende, dem Throne
Sonnabend den 19. Febr.
eleislete Dienste an den Tag zu legen, habe Jch befohlen, daß die Garde- {rtillerie Ew. Kaiserlichen Hoheit dieselben Ehren erweise, welhe nah dem Reglement nur Mir zukommen. Empfangen Sie Meinen herzlichen Glü- wunscch zur Feier des heutigen Tages und den Ausdruck Meines lebhafte- sten Wunsches, daß der allgütige Schöpfer Jhre Mir theuren Tage auf viele, viele Jahre verlängern möge, zum Wohle und Nußen Unseres gelieb- ten Vaterlandes.
St, Petersburg, den 9, Februar 1848,
(gez.) Nikolaus.“ 52500. doi Chef des Stabes Sr. Kaiserlichen Hoheit des General= Feldzeugmeisters is gleichzeitig nachstehendes Kaiserliches Reskript er= gangen:
„Herr General - Lieutenant Fürst Dolgorukoff! Jch erachte es heute, wo ih den für Mich sreudigen und für die ganze russische Artillerie festli- chen Tag begehe, an welchem vor 50 Jahren Se. Kaiserl. Hoheit der Groß- fürst Michael Pawlowitsch zum General-Feldzeugmeister ernannt wurde, für angemessen, bei dieser Gelegenheit Jhnen, dem Sr. Kaiserl. Hohrit zunächst- stehenden Mitarbeiter und Gehülfen in der Verwaltung der Artillerie, Mei- nen aufrichtigen Dank und Meine Erkenntlichkeit zu bezeugen für Jhre un- ermüdliche Thätigkeit, den musterhaften Cifer und die Sr. Kaiserlichen Ho- heit während der 17 Jahre, in welchen Sie den Stab des General - Feld- zeugmeisters verwalteten, geleistete nügliche Mithülse in dem Bestreben, die Artillerie zu dem in allen Beziehungen ausgezeichneien Standpunkte zu he- ben, auf welchem sie sich gegenwärtig befindet. Zum Zeichen Meines be- sonderen Wohlwollens übersende Jh Ihnen eine goldene Tabaticze mit Meinem Portrait und bleibe Jhnen wohlgewogen. (ge2,) JEITOIauUs
Auf den Wunsch seines erlauchten Bruders hat der Kaiser an demselben Tage seinen Sohn, den Großfürsten Michael Nikolajewitsch, zum Chef der 2ten L.-G.-Artillerie-Brigade ernaunt und seinen En= fel, ten Großfürsten Alexander Alexandrowitsch, der reitenden Garde= Artillerie aggregirt.
Ferner ist mittelst Kaiserlichen Tagesbefehls von cben dem Da- tum der der L.-G.-Artillerie zu Fuß aggregirte General-Lieutenant, Fürst Dolgorukof 1. , Chef des Stabes Sr. Kaiserli-(en Hoheit des Ge= neral-Feldzeugmeisters, zum Geueral - Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers ernannt, der General-Major Jilosofoff I[, Commandeur der isten L,-G.-Artillerie-Brigade, und der General - Major Merchile= witsch, Commandeur der Zten L,-G.-Artillerie- Brigade, sind der Suite Sr. Majestät aggregirt, und der Oberst Schwarz 11., Kom- mandirender der L.=-G. reitenden Artillerie, zum Flügel - Adjutanten Sr. Majestät ernaunt, alle vier- mit Belassung in ihren gegenwärti= gen Functionen. : S
Dem Wirklichen Staatsrath Gajewski, Direktor des Unterrichls- Departements, und dem Wirklichen Stgatsrath Pletnew, Rektor der St. petersburgischen Universität, ist der St. „Annen-Orden 1ster Klasse verliehen worden. E / i
Auf Vorstellung des Ministers der Reichs-Domainen Us O gängige Befürwortung des Präsidenten der Jan dro E U ver Fellschaft für Südrußland, Fürsten „Woronzoi, N T: N les as Kaiser dem schweizerischen Konsul in Vde\}à, LEme “ dan A nung für seine als Mitglied genaunter Gesellschaft geleisteten Arbeiten ken St. Annen-Orden 3ter Klasse verlichen.
Eranmkre 0.
Paris, 14. Febr. Prinz Joinville und seine Familie haben sich am 6ten d. M. zu Port Vendres an Bord des „Cacique‘“ nach Algier eingeschift. j
“ Der Vice-Admiral Cecille wird, wie es heißt, demnächst mit der Pairswürde bekleidet werden. Derselbe hat seit ciniger Zeit häufige Zusammenkünfte mit Herrn Guizot. Man versichert, falls Herr von Montebello in Folge neuer Combinationen das Marine = Portefeuille niederlegen sollte, würde der Admiral Cecille zu seinem Nachfolger ernannt werden,
Aus Toulon vom 8. d. wird geschriebeu: „,, Man kündigt fast mit Bestimmtheit an, daß nächstens ein Geshwader aus unserem Hafen auslaufen werde. Es wird, heißt es, aus mehreren Linien= schiffen und Dampffregatten, unter dem Vice-Admiral Trehouart, be= stehen, der in Abwesenheit des Prinzen von Joinville den Oberbefehl über tie Flotte des Mittelmeers führt. Einige Personen behaupten, das Absegeln dieser Flotten-Abtheilung würde keinen politischen Zwet ha= ben und dieselbe nur einige Uebungsfahrten machen. Bis jegt haben wir übrigens noch keine Vorbereitungen dazu bemerft, weder auf der Rhede, noch im Hafen, Gestern Avend traf Oberst = Lieutenant von Beaufort, erster Adjutant des Herzogs vou Aumale, von Paris hier ein. Dieser Offizier, der Abd el Kader nah Frankreich begleitet hatte, soll der Ueberbringer vou Regierungs-Justructionen in Hinsicht auf jenen ausgezeichneten Gefangenen seinz es i} aber nichts davon verlautet. Oberst-Lieutenant von Beaufort kehrt nah Algier zurü, Ju der Nacht vom 5ten starb im Fort Lamalgue ein Aga aus der Begleitung Abd el Kader's, angeblich durch Kohlendampf, da er aus Unvorsichtigkeit ein Kohlenbecken, welches er beim Tabacrauchen ge= brauchte, in seinem Zimmer hatte stehen lassen. Er wurde heute auf dem Juden-Kirchhofe beerdigt.“
Gestern wurde cine Versammlung von mehr als hundert Oppo- sitions-Deputirten gehalten, um über das Verfahren zu berathen, wel=- hes die Opposition unter den gegenwärtigen Umständen einhalten wolle. Nach langen Debatten wurden mehrere Beschlüsse gefaßt, worin gesagt is, die Versammlung habe sich zuerst mit der politischen Lage beschäftigt, die aus der Aunahme des leßten Adreß-Paragraphen entstanden; sie erblicke in der Adresse, so wie dieselbe votirt sei, von Seiten der Majorität eine schreiende und frehe Verleßung der Mis= noritäts-Rechte, und das Ministerium habe, indem es seine Partei zum Begehen einer so aus allen regelrechten Bahnen weichenden Handlung fortgerissen , zugleich einen der geheiligtsten Grundsäße der Verfassung mißachtet, eines der wesentlichsten Rechte der Bürger in der Person ihrer Vertreter verleßt und durch eine Maßregel zu Gunsten der ministeriellen Sicherheit den verderblichen Gährungs- stoff des Zwiespaltes und der Unordnung in das Land geworfen ; unter diesen Umständen sei der Opposition die Erfültung ihrer Pflich= ten um so ernster und gebieterischer erschienen, und sie have geglaubt, daß sie inmitten der Ereignisse, welche Europa bewegten und die
Á Aufmerksamkeit Frankreichs jo sehr in Anspruch nähmen, den Schuß und die Vertheidigung der National - ZFnkeressen nicht einen Augen= blick aufgeben dürfe z sie werde daher auf ihrem Posten bleiben (also nicht, wie es in Vorschlag gewe|en Ar ihr Deputirten - Mandat niederlegen), und was das Recht der Bürger betreffe, Versammlung zu halten, so sei sie entschlossen, dasselbe durch alle gejeß = und ver= fassungsmäßige Mittel zu behaupten; es sei daher ein Comité von ihr ernannt worden, welches sich mit dem Comité der pariser Wäh= ler verständigen und mit diesem gemeinschaftlich das beabsichtigte Reform - Bankett, als einen Protest gegen die Anmaßungen willkür-= licher Gewaltausübung, 11s Werk seven solle; dies Alles ohne Prä- judiz für die Appellationen, welche die L ppositions - Deputirten sich vorbebielten, unter anderen Formen an die Wähler und an die öffent= lide Meinung zu richten z endlich sei beschlossen worden, daß, da das Kabinet den wahren Charakter der Thronrede und der Adresse verändert
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und die Rechte der Deputirten verlest habe, feines der Mitglieder-dieser