1848 / 51 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

432 W ien, 15 Febr. 5% Met. 1014. 4% do. 86. 3% do. 625. Bank Acüeu 1550. Anl. de 1834 151%, de 1639 1105. G@loaan. 108. Aordb. 130% (Telegr. Dep. Köln, 18. Febr.) Paris, 15. Febr. 5% Rente 116. 95. 3% do. 74. 25. Nordb. 542. 50.

Salpeter unverändert still, 5 % Refr. 31 Sh. Nitrate von Soda ward gestern in Auction zu 13 Sh. 6 Pee. a 14 Sh. zurügekauft.

Metalle. Zink ist 5 Sh. billiger, und der Markt hat eine flaue Haltungz ca. 100 Tons in loco holten 19 Pfd. St. 5 Sh., und pr. Früh- jahr sind zu 19 Pfd. St. Abgeber. Der Eisenmarkt war während der ganzen Woche sehr animirt, Schott. Roh- Nr. 1 pr. comptant notirt man ß a: 11208

jeßt 50 Sh. 6 Pce. a 51 Sh. und gemischte Nr. 49 Sh. 6 Pce. a 50 Sh. Brit, und Wales-Eisen ist 5—10 Sh. gestiegen; in voriger Woche wurden Meteorologische Beobachtungen. Nach einmaliger

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c.

Im Schauspielhause. Mit aufgehobenem französischen Abonne- ment. La dernière représentation de Mlle. Araldi: les 4 pre- miers actes des Horaces, tragédie de Corneille. Mlle. Araldi 2 Rthlr. für 4 F remplira le rôóle de Camille. Le 3ème acte de Marie Stu- 4 Rthlr. Jahr. art, tragédie de Pierre Lebrun. Mlle. Araldi remplira le d As: Ae ; rôle de- Marie Stuart. Le 4ème acte d’Andromaque, E in allen Theilen der Monarchie gédie de Racine. Mlle. Araldi remplira le rôle d’Hermione ohne PrRis « SEYOIREG, Les autres rôles seront joués par Jea artisles qui l’accom- Bei einzelnen Uumuern IOReS pagnent. Le spectacle sera terminé par: La Gazetie des Tri- der Bogen mit 25 Sgr. berechnet. bunaux, vaudeville comique en 1 acte,

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen verka:ft : i i

Ein Billet zum Balkon und einer Loge des ersten Ranges No 51 1 Rthlr., ein Billet zu einer Parquet - Loge und zum Parquett 20 e/N2 Dle Sr. 2, s

Die Pläbe der resp. Abonnenten bleiben bis Montag, den 21îten d. M., Mittags 11 Uhr, reservirt, nah welcher Zeit die nicht ab= geholten Billets anderweit verkauft werden.

Zu dieser französishen Vorstellung sind die freien Entreen ohne Ausnahme nicht gültig.

Alle Post- Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung : Behren-Straße Ur. 57. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

ALLAE M e1iM

Preußische Zeitung.

()sten

Abonnement beträgt: Jahr.

ca. 3000—4000 Tons Eisenbahnschienen zu 6 Pfd. St. 15 Sh. a 7 Pfd. und in dieser Woche fernere Partieen zu 7 Pfd. St. 5—10 Sh. begeben, 1848 | Für Stangen- in Wales is {wer zu 7 Pfd. St. 5 Sh. anzukommen. 17 Febr. | Zinn, britisches wie fremdes , ill und ohne Umgang; Banca- hält man E auf 84 Sh. und Straits- auf 76 —78 Sh. Kupfer flau zu den leßten reduzirten Preisen, und glaubt man, daß die Preise weiter nachgeben werden. 5

Geldmarkt, Consols hielten sich, ungeachiet der niedrigen Neuten- Notirung _von Paris, ziemlich unverändert bei wenigem Umsay. Auch in fremden Fonds ging wenig um. Holl, sind etwas fester, span., mexikan. und südamerik. dagegen etnas niedriger; peruan. sind auf die Nachricht, daß die so lange besprochene Konversion abermals an den Kongreß zurüd- gesandt ist, seit Dienstag 3 % gefallen. Piaster und Silber in Barren sehr gefragt zu übrigens unveränderter Notirung. Von Wechseln war Amsterdam S E Et D Zu EE A LUGESE U A T R I I C FISA S A Gi heute sehr rar und gesucht, wie auch Hamburg, welches 1 Sh, besser als legte Post bezahlt i. Paris weniger begehrt , dagegen waren für Wien und Triest viele Nehmer zu besseren Coursen. Svpauien und Portugal fest. Eisenbahn-Actien flau bei wenigem Geschäft, j :

Abends |

10 Ubr.

Morgens Nachmittags | | Beobachtung,

6 Ube. 2 Ver.

Luftdruck . . Luftwärme ...«

Thaupunkt .….,

... 335,74" Par. 336,90" Par Ia Par. |Quellwärme T,8° R. -+- 0,2 R. =_ 3,7° R. -+- 1,8“ R. |Flusswärme I;1°-B. 1,8 R.| +1,00‘ R.| +0,3’ R, [Bodenwärme

814 pCt. 79 pCt. 7 pCi. |Ausdünstung Weiter . . ....| balbheiter | trüb, Wind ...2... O0SO0 S0. S6, V ärmewechsel + 4,4° 80. | 00°

Tagesmittel: 337,12’ Par... + 1,9°R.. 1,0° R.…. 83 pct. 0SO

den Februar 1848.

Dunstsättigung. | | halbhbeiter. |Niederschlag

Bérlin, Sonntag

Wolkenzug - -

Bezug auf das Verhältniß “der Stadtverordneten - Versamm- lungen zu dem geseblichen Rechtsshube gar keinen Unterschied ma- der Regierung in Rücksicht des Verfahrens in der Rhein Provinz hen. Die forporative Natur der Stadtgemeinde faßt eiue gleiche Na- gemacht werden sollen, so wird hierbei zu gleicher Zeit in Erwägung" | tur der Stadtverordneten- Versammlung durchaus nicht in sich. Jch zu ziehen sein, wie gehalten werden joll in den Landestheilen, wo | glaube also vielmehr, daß ohne Rücksicht auf das Dasein oder Nicht- das Allgemeine Landreht und das gemeine deutsche Recht gültig sind. | dajein von forporativen Rechten, abgesehen also von der Möglichkeit, Jh wollte auheimgeben, bis dahin die weitere Erörterung ausS=- Vermögen zu erwerben und zu besiben, ein solcher CEhrenschuß ge- zusehen, : währt werden muß. Wenn follektive Einheiten nah dem Begriffe

Abgeordn, von Eynern: Jh glaube darauf aufmerksam machen zu | des Geseßes úberhaupt beleidigt werden können, fo dürfen besonders

in Beziehung auf dieselben später erlassen sind, namentlich die des §. 216 des Anhanges, Da zum §. 193 vorbehalten is, daß Vorschläge von

Inh El E Amtlicher Theil. | Ständische Angelegenheiten, Zwanzigste Sihung des Ver- einigten ständischen A usschusses am 16. Februar, Fortjeßung der Verhandlungen über den Entwurf des Strafgeseßbuches. Nachträg- liche Bemerkungen zu einigen S Pasagrayyeit, (p Le L Font Dti (ches verlebungen gegen öffentlihe Behörden, Beam'e, GVettuche und Militair- Á. : Königsstädtisches Theater. O L E A E Rode: §8. 197; Milderung vder Ausschließung l Mon A N ens, Per - SRREnS Der Dirie angenommen, §. 198: Strafbarkeit tadelnder M „ucrezia Borgia. Oper in 3 Aften. Mull von L'omzetti. über wissenschaftliche Leistungen u. \. w.z angenommen, Die §§, 19%, 11 fam ma ] es WejeB erha ¿ U Preise E Alber Ein Platz in den Logen und im Balkon des ‘200 ns 201: Antrag Ul Bestiiffing bei Ebrenverlévung, werden mit | müssen, daß bei §. 108 bestimmt worden ist, den Beschluß über die | die sandien Versammlungen durchaus nicht weggestrihen werden. ersten Ranges 1 Rthlr. u. st. w. geringer Abänderung angenommen, Dann wird auf §. 105, Verleum- Strafart und das Strafmaß auszujeßen, bis zur Berathung des Abgeordn. Steinbeck: Der Herr Minister der Geseßgebung hat (Wegen Unpäßlichkeit der Sgra. Fodor kann die Oper: „Die dungen und Schmähungen verstorbener Mitglieder des Königlichen Hau- | 6, 195, 7 : E das, was 1h vortragen wollte, bereits viel gründlicher und ershöpfen- Puritaner“ heute nicht gegeben werden. Die dazu bereits gefauf=- ses betreffend, zurückgegangen und derselbe hier angenommen, Referent Abgeordn, Kaumann : Sch würde auf dieje Srage der vorgetragen , als ich es zu thun im Stande gewejen ware, und ten Billets bleiben zur heutigen Vorstellung gültig, oder fann der ———— aufmerksam gemacht haben, ih halte aber dafür, daß es geschehen ih füge daher nur noch eine einzige Bemerkung hinzu. Es 1 nâm- Betrag dafür bis 65 Uhr Abends in Empfang genommen werden.) Beilagen, möge nach dem Schlusse der ganzen Mateiie, die jeßt vorliegt, [ich bereits bei Erwerbung von Ständehäusern die rage bei dem Sonntag, 20. Febr. Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Marschall: -§. 196. Königlichen Staats - Ministerium erörtert worden, inwiefern Provin-= Gesang in 3 Abth., von D. Kalisch, Musik vom Königl. Musik» Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius (liest vor): zialstände Corporationsrechte ausüben können, und es ist damals ents Direktor Gährich. 6 O schieden worden, daß man ihnen allerdings das Recht, Vermögen zu Montag, 21. Febr. (Jtalienische Opern-Vorstellung.) Zum ersten Werden Beleidigungen gegen bffentliche Behörden, ständische | erwerben und zu besiben und Grundstücke auf den Titel des Besibes male: Roberto il Diavolo (Robert der Teufel), Oper in 5 Abth. oder Kommuna!-Versammlungen, oder gegen öffentliche Beamte, Per- | zu erwerben, beizulegen habe. Jch bin also durhaus für Beibehal= nah dem Französischen de D übertragen von sonen des Soldatenstandes oder Geistliche verübt, und geschieht die

è * Scribe und L elavigne , Amtlicher Theil. - | tung der Bestimmung des Paragraphen, L be- | Th, Hell. Musik, von deu Königlichen General-Musik=Direktor und e ses entweder während der Dienstverrichtungen oder in Beziehung auf Abgeordn, Graf von Schwerin : _Man kaun das vollkommen Hof-Kapellmeister Meyerbeer. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : die Dienstverrichtungen- oder das Dienstverhältuiß, so 1t die durch | zugeben, was der Herr Minister der Geseßgebung so eben ausgeführt : Dem Forstmeister Tramniß zu Zehdenick, Regierungs - Bezirk | die Ehrverlezung iu jéden einzelnen Falle an sich begründete Skra]e at: day de / Ti , ersten Ranges 1 Rthlr. 40 Sgr. 2c. oll d „ständische Corporationen“ angeführt hat, nicht vollkommen durh= L fo wie dem Hypotheken-Bewahrer, Hofrath Krey, zu Aachen, den | ter in allen diesen Fällen den Beleidiger mit Freiheitsstrafe belegen | greisend sei, daß es vielleicht nicht wesentlich darauf ankommt, ob Rothen Adler - Orden vierter Klasse zu verleihen. und nur ausnahmsweise berechtigt sein, bei Beleidigungen, welche ständische Versammlungen Corporationsrehte haben; ih glaube auch, gegen niedere Beamte únter mildernden Umständen begangen werden, | daß es doch mehr ein Grund der Niüslichkeit und Zweckmäßigkeit ist, au! der die Abtheilung veranlaßt hat, die ständischen Versammlungen Auch wegen solcher Beleidigungen, welche außerhalb der Dienst- | nicht mit unter die Körper zu begreifen, die über Chrenverleßungen verrichtungen oder ohne Beziehung auf die Dienstverrichtungen oder ere d. DI der Au gegen Personen des S begaugen | gangen, daß eine gedeihliche Entwickelung des ständischen Lebens nur werden, ist auf Freiheitsstrafe, mit Aus\chluß der Geldbuße, zu er- S L | l y Y fennen, Rahe VE Beleidigte bei der Teig in Ram gewe- | feit umgeben ist, Cs sei, so dachte die Abtheilung, besonders bei en uns, die wir uns im Beginne des wirkli öffentlichen ständischen Lebens bef „Zu §. 196, F durch leiht die Kritik der öffentlichen Meinung unter Strafe gestellt o : i - ———— _——— | ward zuvörderst erinülert, daß Beleidigungen, verübt gegen ständische werden könnte. Jch wenigstens habe geglaubt, daß, wenn man stän- B n Z c T d e L+ oder Kommunal-Versammlungen, eine besondere Strafe, als eines be- 1 en re j lirde e : \ \{chwerlih rechtfertigen würden, dabei jei hin- so erhaben über Beleidigungen und Schmähungen erachten müsse, sichtlich der ständischen. Versammlungen nicht außer Augen zu lajjen, D ( l ir g j Der Grund daß diese keine Corporationen und als solche auch nicht füglih Ge= | is, wie gesagt, immer die Jurcht vor der Beschränkuug der vösfeut- Zwanzigste Sit genstand einer Rehtsverlebung durh Beleidigung seien, lichen Kritik, das ijt der überwiegende Grund gewesen und die tiefer S O A liegende Ursache, weshalb die Abtheilung darauf angetragen hat, die des Vereinigten ständischen Ausschusses. tive bei und beschloß mit 9 gegen © Stimmen den Antrag, ndI)i i : N D e ¿ daß aus dem §. 196 die Worte „ständische Versammlungen“ weg- | daß diejer Grund durchgreifend sel, und daß wir in dieser Beziehung zulassen, an unserem Votum festhalten müssen. e i Abgeordn. von Werdeck: Jn Bezug auf die Motivirung will Antrag, : auch „die Kommunal=Versammlungen““ wegzulassen, mir nur eine kleine Bemerkung erlauben, nämlich nur darauf auf= abgelehnt, indem sie erwog, daß diesen allerdings Corporations-Rechte | merksan machen, daß die ständischen Versammlungen allerdings mehr= : ‘orporative Rechte haben, indem auch die Kreis= sowohl als die bedürstig seien.“ Kommunalstäude bedeutendes Corporations-Vermögen besißen und sich Marschall: auch in diesem Sinne geriren. : bleiben. Abgeordn. Frhr. von Gaffron: Der geehrte Vorsißende der Absabés, von dem jebt nur die Rede ist, betrifst, so ist, wie ih be wollte, daß nämlih weniger ein juristisher Begriff, als vielmehr merkt habe, feine andere Einwendung gemacht worden, alé daß die | Gründe der Nüßlichkeit und Nothwendigkeit hier obwalten, Auch ih Worte „„ständishe Versammlungen“ weggelassen werden sollen, und | glaube, daß die ständischen Versammlungen in ihrer Eigenthümlichkeit nicht nöthig haben, unter besonderen Schub der Gesebe hinsichtlih der sollen die Kommunal-Versammlungen nicht weggelassen werden, weil | Beleidigungen gestellt zu werden. Die Stände-Versammlung is dem diese Corporationsrehte haben. Jh kam mih mit dieser Unter- | Vaterlande und jedes einzelne Mitglied seinem Gewissen verantwort= scheidung und diesem Grunde nicht ganz einverstanden erflären, Unter ten vou Menschen, die insofern als ein Ganzes betrachtet werden, daß sie Subjekte von Privatrechten seieu, also Vermögen haben kön

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 19. Febr. Jm Schauspielhause. 31ste Abonnements Vorstellung. Zum erstenmale: Ein Hausmittel, Lustspiel in 1 Aft, von G. zu Putliß. Hierauf (neu einstudirt) : Das war ih! länd- liche Scene in 1 Aufzug, von Huth. Und: Der Rehnungsrath und feine Töchter, Lustspiel in 3 Abth., von L. Feldmann.

Sountag, 20, Febr. Jm Opernhause. 24ste Abonnements-

) S i Z Vorstellung: Norma, Oper in 2 Abth., Musik von Bellini, (Mad,

Kohlsa amen zum Frühjahr nach voriger Notirung 1 L, niedriger, Viardot-Garcia : Norma.) Anfang 17 Ubr

zum Herbst unverändert, verkauft; Polder 57 L., auf 9 Fß. April 61 L - 4 R M :

i R No 28 E : Ves Zu dieser Vorstellun verden Billets olgenden Preise Sept. u. Oft. 58 L, Nov. 585 L, Leinsaamen unverändert, 100 /101psd. T | ov ans p E E Men

ar. 232% Fl, N ; : E _Rü pol gleich und auf Lieferung flauer, doch zu den niedrigeren Prei- Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges sen auf Lieferung mehr Kauflust. pro 6 W. 36, flieg. 35 a 342, Mai | und ersten Balkons 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c. 33x a 34, Sept, 33 a 4 Fl. Leinöl wieder flauer, pro 6 W, 282 Fl, Im Schauspielhause. 32ste Abonnemeuts = Vorstellung: Zum Mes Sen a 27 Fl. Hanföl pro 6-W. 315, flieg. 302 Fl. s erstenmale wiederholt: Struenfce und die Deutschen in Dänemark, Rübkuchen 73 a 75 Fl, Leinkuchen 10 a 12 Fl, Tragödie in 5 Akten, von Heinrich Laube. i Zu dieser Vorstellung werden Schauspielhaus-BVillets, mit Don- nerstag bezeichnet, verkauft.

Die zur Tragödie „Struensee““ verkauften, mit Donnerstag zeichneten Schauspielhaus - Billets, welche an das Billet - Verfaufs- Bürcau noch nicht wieder zurücgegeben sind, bleiben zur Vor= stellung des eben gedachten Stüctes gültig.

Montag, 21 Febr. Zuni Opernhause. 33ste Schcuspielhaus Abonnements-Vorstellung: Die Quitzows, vaterläudisches Drama in 5 Aufzügen, von L, Schneider. Ouvertüre, Zroischenmusik und die Im Selbstverlage der Expedition. zur Handlung gehörige Musik ist vom Königlichen Kapellmeister Hen- E ——

Anfang 6 Uhr. Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Schau- \pielhaus-Preisen verkauft :

Amsterdam, 14. Febr. Getraidemarkt, Weizen und Rog- gen flau mit wenig Handel, 126pfd. fries, 265 Fl, 130pf\d, mecklenb, 340 &l. Roggen 118pfd. odessaer 195 Fl, bei Kleinigkeiten. Gerste unverän- E n. t} Winter- 125 Fl, Hafer ohne Handel. Buchweizen niedriger abgegeben.

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 15 Febr. Niederl. wirkl. Sch. 54, Antwer Pen, 14. Febr. Zins —. Neue Aul. 16 1A Hamburg, 16. Febr. Bank-Actien 1980 Br Bngl. Russ. 106 G.

Hamb, Berz. Actieu 823 Br. Magd. Wittenb. 65 Br. Hamb. Berl. 96/7. 53 Kiel

Alt. 107 K. 107% Glückst. Blmsb, 51 Br. Rendsb. Neum. 895 Be: ‘Kopenb,

Rothsck 67 Br, Meckl. 46. 45%.

Leip S1 £; 17. Febr. Leipz. Dresân. Act. 115%. 115”, Sücbs. Bayer. 90. 892,

Süchs. Schles. 93 Br. Chem. Ries.46. 45%. Löb. Zitt, 41 Br. Mad. Leipz. 2222 6,

Der Ank L A T4 G: Lt 0.1082 G. Dess: Bunk-Act L G. : ning.

E A / P AE 18, 14. Febr. 5% Rente fn cour. LLG, 69. 3% fin cour. 2s. 714, Neue 3% Aul. (9.

5% Span, 16 F,

R, Z L f Verantwortlicher Redacteur Dr. I. W. Zinkeisen. Dem Jugenieur- Premier - Lieutenant Ritter zu Köln is unter dem 13, Februar 1848 ein Patent auf eine dur Modell und Beschreibung nachgewiesene, als neu und eigenthümlich exfannte Einrichtung der Mundstücke für Blech - Instrumente zux Hervorbringung der hohen und tiejen QLone auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden,

Gedruckt in der Dekershen Geheimen Ober - Hofbuchdrueret.

Allgemeiner Nothwendiger Verkauf.

niß etwanige Lehnsansprüche haben, aufgefordert, inner- | [1217] Theoretish-praktishe Anleitung halb sechs Monaten und längstens in dem peremtori- Stadtgericht zu Berlin, den 8. Dezember 1847. [147] zur schen Termin Das hierselbst in der Burgstraße Nr, 9 belegene, im N 4 { t den 6. April 1848, V. M. 11 Uhr, stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von Berlin Vol. 3. QGDaumS;zUu (1, vor dem Deputirten, dem Oberlandesgerichts - Assessor Nr. 267. verzeichnete und den Erben des Kaufmanns Enthaltend die Anlegung von Baumschulen für Forst-, Í Michael Bernsdo1ff (son Michael Bendix) gehörige Obs -, Schmuckbäume und Sträucher, so wie die An- pflanzung von Forst- und Schmuckbäumen in Reihen

l | Bi Boehn, allhier im Oberlaudesgerichts-Kollegienhause ) 1 of e i | persönlich oder durch geseßmäßige, mit gehöriger Jnfor- | Grundstü, gerichtlich abgeschägt zu 14,170 Thlr, 29 Ung v0 L | mation und Vollmacht versehene Bevollmächtigte, wozu Sgr. 6 Pf., soll und die spezielle Kultur der Obstbäume mit Most- und il i , j Z 2 imer i / L Ad ai S oe N , ; D F NCr it dh 5 n; N Die Sibung be l / : x Vor s M alls Für= thümer in dem am | ihnen die Justizräthe Naumann, Bauck, Hildebrand, am 7. Juli 1848, Vormittags 11 Uhr, Tafelfrüchten, nebst vorangeschickten Bemerkungen über A s S E A O4 A E O alls O S ritten) Mai 188 | Teßmar und Villuow und die Justiz-Commissarien Lo- | an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- Anatomie und Physiologie der Pflanzen, e S oIls Mw O die E S E os vor dem Herrn Ober - Landesgerichts- Rath Gerlach an | renz und Edckardt vorgeschlagen werden, zu erscheinen pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Von nenen Protokolls durh den Secretair Abgeordneten Freiherrn von | Die dem Aufenthalt nah unbekannten Real-Präten- M A D Breu, Patow. | | l

Bekanntmachungen.

[94] D eTauntmach ung.

Das im Dt. Croneschen Kreise gelegene freie Allo- dial-Nittergut Langhof Nr, 143., landschaftlich abge- äßt Auf 16057 I 20 Gar, 10 P, fol mit dent Pertinenz Laßig Nr, 150,, landschaftlih abgeschäßt auf 5120 Thlr. 25 Sgr., auf ven Antrag zweier Miteigen-

i | î S z ; 1

(16, Februar.)

A fp

hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine im Wege der und die ihnen an den vorgenannten Lehngütern und de- A / M 4 nothwendigen Subhastation öffentlich verfauft werden, ren Pertincnzien etwa zustehenden Lehnrehte auszuüben, | denten werden hierdurch unter der Warnung der Prä- Professor der Baumzucht und Akerbaukunde in Rouen, Uls Secretaire sungèiren die Abgeordneten Brassert und Kuschke. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur auch in diesem Fall die zur Begründung derselben er- flusion öffentlich vorgeladen. Deutsch bearbeitet von Marschall: Wenn keine Bemerkung über das verlesene Pro-= einzusehen. forderlihen Beweismittel urschriftlih beizubringen , mit : E : Dr, Albevt Dietrrw, tokoll erfolgt, \o is es für genehmigt? zu ertflären, und wir kommen Marienwerder, den 5. Oktober 1847. den si etwa meldenden übrigen Agnaten zu verhandeln Lehrer der Botanik und Naturgeschichte an der Gärtner- ur Berathung des §. 196. Civil-Senat des Königl. Ober-Landesgerichts, und hiernächst rehtlihes Erkenntniß, bei ihrem Aus- i Lehranstalt in Bérnn 1. de ‘Abgeordn. Labricius : Jch sehe mich durch die Aufnahme der L bleiben in dem gedachten Termine aber zu gewärtigen, Mit 325 1n den Text eingedruckten Holzschnitten der R (93 und 195 über einfahe und thätliche Ehrenkränkungen in 1E Bekanntmachung. Dai. C? „Uno e 19le agen männlichen verzeichnete Wittkopfshe Schulzengut MAOIA rama An agane D MAGER eb ¡esen Entwurf u der Frage veranlaßt, wohin eigentlich die Tendenz Auf den Antrag des Kaufmanns Simon Lebram zu | lebnsfähigen Bescendenen, m" sämmtlichen an den ge- : Sau N Euer dals Der 9 Be, PLOS A AYN, z Gesebaebung, was die Geltendmachung der Ansprüche des Ein Cüslin werden alle Agnaten des Geschlechts der v Po- nannten Lehngütern und deren Pertinenzien ihnen etwa Dieses von einem der tüchtigsten jeyt lebenden Baum- E 0 iránkungen anlangt, geht. Nach gemeinem Rechte dewils und unter denselben namentli: - zustehenden Lehnrechten, namentlich mit dem beneficio züchter Frankreichs verfaßte Werk gehört zu einer der zelnen aus D D aa P alfo nicht „auf den Antrag des 1) Friedrich Bustay 9. Podewils auf Krisow in Me- taxae, Jjure protimiseos, jure relnendi vel revocandi, wichtigsten literarischen Eischeinungen 1m Gebiete des sind solche un Dee E P t N Cont s \ "id A wi lenburg, des Hans Heinrich Sohn, der später in oder wie sie sonst Namen haben mögen, werden präfklu- Gartenbaues. Dasselbe ift nicht nur für den Gärtner Beleidigten 1m Untersuchungs Proze||e , zu ver M E S A E ¡ ï S ' und Gartenbesizer, sondern für Jeden bestimmt, der Größe der Thätlichkeit die Sache zur offiziellen Berhandlüng abzu- geben veranlaßt. Jch meines Theils würde es sehr bedenklih hal-

Neubrandenburg gelebt haben fokl « dirt, ihnen dieserhalb ein ewiges Stillschweigen wird A i e 9) Heinrich Carl F E 182 fe ie gedachten Güter | Perti i B Anlagen z chen beabsichtigt. Die vortress- 2) Heinrich Carl Friedri } Brüder v. Podewils, des auferlegt und die gedachten Güter nebst Pertinenzien aum N agen zu machen dea Ote : E n M 6 eue As ) li ausgeführten Holzschnitte machen das Werk einem éen, diese Prinzipien aufzugeben und die Verfolgung aller Chren , d [ Oa : V

2 ; A Jeden verständlich.

, 5 (Ul „f Q c Bauersches Gericht über Werder, i ) _ a, ps ; ; die genannten Güter unbekannte Eigenthums-, Pfand- O Gende Duncker und ÄZumblolt. halte daher den augenblilichen S and der Berathung geeignet, mi oder Jonge Anjprüche zu machen haben, aufgesordert, s cas v(erüber eine Erklärung zu erbitten, um danach, falls nöthig, meine Sol } ihre Ansprüche in dem festgeseßten Termine anzuzeigen, ‘teren Anträge zu formiren i ]

Sohn, auf Wirtersh C E O widrigenfalls ihnen deshalb ein ewiges Stillscweigen E IUFITEHEN Qu 0 A S j j Berlin: Seit ee der im Jahre 1793 in E Va A A shal n ewiges Stillscwveige1 [86 b] Bekann as O [L320 E L Regierungs - Kommissar Bischoff: Jm §. 199 i bestimmt wor=

t / rei Jahren verstorben sein serlegt werde , E L : ä Die Herren Actionaire der Berliner Land- und Unterricht zum einjähr. Militair-Examen S a Nova der Ehrverleß n il : f den An- soll; Bemerkt wird, daß der jeßige Besiger diese Güter VV asser-Transport-Versicherungs-Gesellschaft laden u. sonstigen Zweck besonders in der Mathem., Geschichte dent, daß die Bestrafung der SYr oer A LEE unr auf en n 4 - , E 12 E Ï a ta as -11ans t VE :ner os-UGestllscha ade . ( L ' B / s Er N P - 5 P io Fr p »+y j » » Carl Ernst Adrian Heinrich v, Podewils, des Re- laut Kontrakts vom 12. Mai 1836 für 44,075 Thlr. | wir A q A E Geographie u. Abf. schriftlicher Aufsäße, kann noch ei- trag des Beleidigkten exfolgen soll, Was die Frage betris}st, welches

ier p Ri p e Í Narliefitse (S hyrli ? L S O 2 4 L S 7 , E a e E M v6 D "9 pto ç » c (5 Ct cky gierungsraths Franz Wilhelm Sohn, Hauptmann | Und eine an den Vorbesiper zu zahlende jährliche Nente | 1j ¿nstag den 7. März d. J, Nachm. 4 Uhr, | nigen Theilnehmern ertheilt werden Mühlendamm Nr, 19, prozessualische Verfahren eintreten solle, A muß sih das nach der

E h Gerichts - Verfassung der verschiedenen Landestheile richten; in der

Es ist zweckmäßig, vor der Hand hier stehen zu

[1220] Nothwendige Subhastation.

Das im Dorfe Werder bei Neu- Ruppin belegene, im Hypothekenbuche des unterzeichneten Gerichts Vol. I. Fol 1. Nr. 1 3 gerichtlih abgeschäßt auf 6078 Thlr., soll Schulden hal- ber in dem auf

den 27. Juni 1848, Vormittags 10 Uhr, in der Gerichtsstube zu Werder anberaumten Termine meistbietend verkauft werden.

Taxe und neuester Hvpothekenschein sind täglich im Geschäfts-Lokale des Richters einzusehen.

Neu- Ruppin, den 24. November 1847.

o en i ER A0 V t Leglew oer itr Et

neramaioi; Hv ac R Ry

lich; was frei und öffentlich gesprochen wird, mag auch frei und öf- fentlih beurtheilt werden dürfen. Artet das Urtheil in Beleidigung und Schmähung aus, \o wird das Vaterland entscheiden, ob der Ta- del gerecht war oder nicht. Was über den Tadel hinausgeht, die Schmähung, fällt gewöhnlich auf den zurück, von dem es ausgegan= gen ist, und ih glaube also, daß es der Würde der Stände-Versamm=

lung mehr entspricht, wenn sie über dergleichen Schmähungen hinweg-

geht und, unbekümmert darum, in ihrem gewissenhaften Gange unbe= hindert fortschreitet.

Abgeordn. Graf Zech - Burkersrode: Jch kann mich dem, was von dem Herrn Vorsitzenden der Abtheilung und dem geehrten Red= ner vor mir ausgesprochen worden, niht anschließen. Jh glaube

Preise der Pläße: Ein Plab in den Logen und im Balkon des i l hat : daß der Grund, den die Abtheilung für den Wegfall der Worte Potsdam, den Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleifez | (§§. 190— 195) um die Hälste zu erhöhen. Jedoch joll der Rich= auf Geldbuße zu erkeunen. zu flagen berechtigt sind. Sie ist dabei von der Auffassung ausge- das Dienstverhältm l he C vebens 1 | z da statifinden könne, wo hie mit dem Glanze der vollsten Oeffeutlich= Das Gutachten lautet : finden, niht zweckmäßig, eine Bestimmung zu_ trefsen, wo= dische Versammlungen recht in ihrer Würde erhalten wolle, man sie 4 sonderen Vergehens, | Strafe dafü icht füx zulässig halt tona e Fp ; ; j 6 af ine Strafe dafür gar nicht füx zulässi d: Ständische Angelegenheiten. daß man eine Strafe dafür g ht füx zulässig halte Die Abtheilung trat tin ihrer Majorität“ dem lelzterwähuten Mo= e l : ständischen Versammlungen auszunehmen, ih glaube auch noch heute, zu befürworten, hat jedoch mit gleicher Majorität einen ferneren ordn, e Y ¡ch im Anschluß an das von dem Abgeordneten Steinbeck Gesagte beizulegen und sie eines besonderen Schußes durch das Strafgeseß | fach k Justiz-Minister von Savigny: Was diese erste Hälfte des ersten | Abtheilung hat bereits im Allgemeinen das entwickelt, was ih sagen zwar aus dem Grunde, weil diese feine Corporationen seien, dagegen 1 \ juristischen Personen überhaupt verstehen wir folche kollektive Einhei-

für allodia werden erflärt werden.

3) Carl August Friedrih ( Landr ernsl ( andraths Ernst Peter j iti tej ) ) Landraths Ernst Peter Gleichzeitig werden auch alle diejenigen, welche an

O Söhne, von denen der erste in Vor- werk, der leßte in der Schlacht bei Leipzig gestor- ben sein soll; S P SONL qUN 4) Otto Friedrich Graf v, Podewils, Otto Friedrichs

nen, Eigenthum, Schuldforderungen, Schulden; das ist hier in dieser Beziehung etwas ganz Gleichgültiges. Es giebt aber folleltive und wichtige kollektive Einheiten von Personen, die gar keine korporative Rechte haben, die gar nicht Subjekte von Privatrechten sein können, die aber dennoch in deu allerwichtigsten Functionen stehen, wie na- mentlich richterliche und administrative Kollegien. Das sind follekiiven Einheiten, nicht zum Zwecke von Privatrechten, sondern zu bffentli- chen Functionen, also in publizistischer Bedeutungz diese neunen wir

fränkfungen zu einer offiziellen Verhandlung zu verweisen, und ih

von 800 Thlr. und, nach dessen Tode, eine an dessen

bei dem gräflich v. Wartenslebenshen Inf 18 Regimente zu Liegniy, der in Sitigkn vetstorben sein foll ;

Ernst Christian Friedrich Albrecht v, Podewils, im Jahre 1797 Lieutenant bei den v, Prillwivschen Dragonern, später auf Wöel bei Labes, der Sohn des Adam Heinrich auf Wöhßel ; j

George Friedrich Richard v. Podewils, im Jahre 1803 Lieutenant im Infanterie-Regiment v, Stein- wehr, der zu Mainz verstorben sein soll;

8) Heinrich Otto Ludwig v. Podewils, im Jahre 1803 Lieutenant im Jufanterie - Regiment 9, Treskow, Sohn des Adam Heinrih auf Wögel, welcher in Wusterfiß oder Wößel verstorben sein soll;

9) Adolph Wilhelm, Brüder v. Pode-

10) Friedrih Ernst Julius Eduard, (wis; des Lieute- nant Carl George Adolph Felix Söhne, im Jahre 1803 durch den Landes - Direktor v, Bonin auf Schönwerder bevormundet;

11) Edwin Carl Friedrich Bogislav 9. Podewils, des weiland Königlich Würtembergischen Majors Carl August Wilhelm Sohn, der noch in Stuttgart le- ben soll z

12) der Rittmeister v. Podewils auf Penken bei Creuz- burg und Preußisch Eylau in Ostpreußen z

13) Gustao v. Pvdewils, Lieutenant in Bromberg;

14) Eduard Wilhelm Heinrich v. Podewils, früher Un- terofsizier im 2tzn Ulanen-Regiment in Creuzburg in Schlesien, :

welche an den im Schlaweschen Kreise belegenen Lehn-

gütern Crangen, Bursin, Cummerow, Drenzig und Soell-

S im Sessionus-Zimmer der Herren Aeltesten der Kaus-

Erben zu entrichtende Abfindung von 2250 Thlr. ge- fauft hat. Coeslin, den 2. Juli 1817. Königliches Ober - Landesgericht, Erster Senat.

[146] P r 0 Ela a

Auf dem zu Bobersberg belegenen, im Hypotheken- buche Vol. 11. Fol. 271. Nr, 119, verzeichneten Gründ- stüce stehen Rubr. 111. Nr, 2. aus dem Erbrezesse vom 19, März 1834, zufolge Verfügung vom 23, Mai 18341, sür die Johanne Caroline Friederike Winter 95 Thlr, ah 17 Pf. Vater-Erbtheil eingetragen. Das dar- C ausgefertigte Dokument is verloren gegangen, und Cèsfodäriae alle diejenigen, welche als Eigenthümer, ber A arien, Erben, Pfand- oder sonstige Briefs Jnha-

er Aniprüche daran zu haben vermeinen, hierdurch aus- gesordert , solche spätestens in dem auf

den 2. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine entweder in Person oder dur einen mit Vollmacht und Jufor- mation versehenen Mandatarius, wozu die Justiz-Kom- missarien John und Wenzel hierselbst in Vorschlag ge- bracht werden, anzumelden und nachzuweisen, widrigen- falls sie damit prätludirt und ihnen ein ewiges Still- schweigen auferlegt, das verloren gegangene Dokument aber amortisirt werden wird, j i

Crossen, den 24, Januar 1848,

Königl, Land - und Stadtgericht,

manonschaft auf der Börse statifindenden ordent- lichen General-Versammlung ergebenst ein. Zerlin, den 31. Januar 1848.

Die Direction der Berliner Land- und VVasser- Transport - Versicherungs - Gesellschaft. Keibel. A, Guilletmot. S. rz Lion M, Coln. T Bloch

Literarische Anzeigen.

Im Verlage von Jos. Aibl in München ist erschienen :

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Diese Sammlung umsasst bis jetzt 34 Nummern und ist ganz oder in ihren einzelnen Theilen zu

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Jm Verlage der Unterzeichneten ist erschienen und daselbst, so wie in allen Buchhandlungen, zu erhalten:

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Der Unterzeichnete beehrt sich hiermit ergebenst anzuzeigen, dals er, um den Wünschen vieler der ihn beehrendeu Konzert- Besucher nachzukommen, gesonnen Ist, A bunnemeéents-Konzerte e1nzu- richten, welche zunächst auf einen Cyklus von 4 Konzerten bestimmt, Montag den 215sten d. M. beginnen und an vier aufeinanderfolgenden Mo nu- tagen stattfinden werden. Der Preis für 4 Bil- lets 123 Sgr. : i

Abonnements-Billets sind bei dem Kön1g l. Hof- Musikhändler Herrn G. izock, Jägerstr. No. 42, zu haben. Anfang 6 Uhr. Ende 85 Ubr.

Josef Gung I.

Mich diesem Unternehmen anschliessend, werde ich an diesen Abenden ein Table d’'hóôte cein- richten, welches für A Couverts 4 Thlr, 10Sgr. beträgt. Anfang des Table d'hôte 84 Ubr. Die Table d’hôte-Marken sind Abends an der Kasse und in meiner VVohnung, Potsdamer Strasse No. 9, zu

haben. Jean Sommer.

[104]

Zu verkaufen wegen Familien-Verhältnisse is das Hôtel de Saxe zu Leipzig und das Nähere auf fran- firte Briefe oder persönliche Anfrage zu erfahren da selbs bei Dr. Mothes.

Rhein - Provinz wird bei diesem, wie bei anderen Vergehen, das ge- wöhnliche öffentliche Untersuhungs=-Verfahren eintreten ; wo aber das Allgem, Landreht und die Allgemeine Gerichts Ordnung Geseßzes=- kraft haben, wird, wie gegenwärtig, so auch in der nächsten Folgezeit, bis zur Einführung des neuen Untersuchungs - Verfahrens eine Art Civil - Prozeß und der fiskalische Untersuchungs - Prozeß cintreten ; endlich in den Landestheilen, wo das gemeine deutsche Recht gilt, wird es gleichfalls einstweilen bei den dort für Jujuriensachen bestehenden Vorschriften bewenden. Alles dies wird aber, weil es lediglich die Kompetenz der Gerichte und den Prozeß betri , in einer speziellen transitorishen Neben-Verorduung festgeseßt werden.

Abgeordn, Zimmermann: Ju der angeregten Baziehung sind die obwaltenden Zweifel nicht gehoben. Jn denjenigen Landestheilen, in welhen das Allgemeine Laudreht Geltung hat, sindet wegen Ju jurien auch noh_ die Civilklage statt, und zwar gründet sie sih auf das Prinzip, daß Personen niederen Standes, wenn sie beleidigt wor= den sind, uur im Civilprozesse klagen können, wogegen Personen hü- heren Standes das Recht haben, auf Einleitung einer Untersuchung anzutragen, Diese Differenz in den Jnjurien fällt nah dem neuen Entwurfe fort, und ih weiß nicht, wie das alte Verfahren auch dann noch analog angewendet werden soll und eine neue Bestimmung her= vorgerufen werden könnte, wodur wieder eine Gränze gezogen werde. Kaun aber ein Recht nur durch die Form zur Geltung gebracht werden, so ergiebt sich hier wieder ein Beispiel, wie wichtig es ist, die Formen zu erkennen, weshalb es durchaus nothweudig is, daß die Geseße über das Strafverfahren uns vorgelegt werden,

- Regierungs-Kommissar Bischoff: Man wird sih bei Behand- lung der Sache anschließen müssen an die Bestimmungen, die sich in ber allgemeinen Gerichts «Ordnung im Titel 34 und 35 finden oder

niht Corporationen oder juristische Personen. Wie steht es nun bei diesen mit der Fähigkeit, injurürt zu werden ? Zunächst uud unmittel har bezieht sich die Fähigkeit, injurürt zu werden, nur auf einen ein zelnen Menschenz dieser hat eine Ehre im unmittelbaren Sinn, er hat ein Ehrgefühl, welches verleßt werden fann. Allein es is doch etwas sehr Naheliegendes und Natürliches, daß auch solche kolleftive Cinheiten von Personen, wenn sie in ihrer Ehre verleßt werden, durch Strafbestimmungen geschüßt werden, und dabei kommt (s, wenn man es für gut und nöthig sindet, wie in den meisten Beziehungen nicht in Zweifel gezogen werden kann, sie durch Strafgeseßze zu schüz zen, niht darauf an, ob sie zugleich Corporationen (Subjekte von Bermögensrechten) sind oder nicht, das is gleichgültig. Stäudische Versammlungen nun sind allerdings follektive Einheiten einzelner Ju-= dividuen, die als solhe großentheils niht Corporationen sind, d. h, fein Vermögen haben, weil für sie kein Bedürfniß dazu vorhanden is, Es ist aber fein Grund vorhanden, warum man ständischen Ver sammlungen, wenn sie als solche beleidigt, wenn Schmähungen gegen sie öffentlih ausgesprochen werden, den Schuß der Ehre versagen sollte, den man dem einzelnen Menschen giebt. Also, glaube ich, wird hier eben so viel Grund_ vorhanden sein, als bei den- jenigen kollektiven Einheiten, die Corporationen sind, den Ehren- {uß durch Anwendung der Strafgesebe - angedeihen zu lassen. Derselbe Grund gilt nun auch in Bezug auf Kommunal - Versamm- lungen. “Wenn z, B, einem Stadtverordneten - Kollegium Willkür oder Bestechlichkeit vorgeworfen wird, \so muß ihm unbedingt der Eh- renshußi gewährt werden. Die Abtheilung glaubt, diese Ünterschei- dung der Kommunal-Versammlungen von den Stände - Versammlun- gen dadur zu rechtfertigen, daß die Kommunagl- Versammlungen Cor=

porationen sind, welche Vermögen besibenz das möchte aber in

niht, daß die ständischen Versammlungen die Selbstverleugnung so weit zu treiben haben, daß sie wirkliche Chrenverleßungen, die ge= gen sie begangen worden, ungestraft lassen müssen. Jch erlaube mir hierbei daran zu erinnern, daß in dem Lande, wo die freieste Cut-= wickelung des üffentlichen Lebens herrscht, in England, das Parlament diejenigen vor seine Barre fordert, welche sich eine Ehrenverleßzung gegen das Parlament haben zu Schulden fommen lassen.

Abgeordn. Freiherr von Patow: Die Gründe, welche der ge= ehrte Vorsitzende der Abtheilung für die Weglassung der betreffenden Worte angeführt hat, vermag ih nicht für genügend anzuerkennen. Weun es sich darum handelte, ob eine Klage wegen Beleidigung einer ständischen Corporation angestellt werden sollte, so würde ih mih nur höchst ungern dazu entschließen und die vom Herrn Vorsißenden der Abtheilung angegebenen Gründe múöglichst berüdsichtigen. Allein d«@ es sich darum handelt, ob den ständischen Corporationen das Recht abgesprochen werden soll, gegen solche Ehrenverleßungen den geseß- lien Schuß ih zu verschaffen, den das Geses niht blos Privat- personen, sondern au anderen Corporationen gewährt, so ist es eine andere Sache. Meines Erachtens fönnen die ständischen Corporatio=- nen in dieser Hinsicht nicht shlechter gestellt werden, als städtische Corporationen und andere moralische Personen. Ich bitte auch in Betracht zu ziehen, daß es sich nicht blos um Verlebungen der höch- sten Stände-Versammlungen des Vereinigten Landtags und des Ver= einigten Ausschusses handelt; es giebt auh andere ständische Corpo= rationen, die nicht einen solchen Standpunkt einnehmen, und für diese möchte es bisweilen sehr unangenehm sein, wenn sie von den Rechten, welche anderen Corporationen zugetheilt sind, niht Gebrauh machen könnten Jch schließe mich also dem Entwurfe an und stimme für Beibehaltung der betreffenden Worte, :