1848 / 53 p. 8 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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bitte die l unehmen.

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Mit i haben gestimmt 49, mit Nein haben gestimmt 45,

G. 2201 y

Referent Abgeordn, Frhr. von Uiylins (liest vor):

1S- 2420,

Die Kartellträger (§. 212), die Sekundanten und die Zeugeu (§. 219) bleiben straffrei, wean sie ernstlih bemüht gewesen sind, dea Beginn oder die Fortseßung des Zweikampfes zu verhiudern.“?

Diese Bestimmung ist dur die frühere Beschlußfassung erledigt. D Bezug auf diesen Paragraphen gilt noch mehr dasjenige, was in

insicht auf die Sekundanten gesagt worden is, dabei kommt in Er= wh bau im §. 212 gesag! worden ist:

„Diejenigen, welche den Auftrag zu einer Herausforderung über- nehmen und ausrihten (Kartellträger), sollen mit Gefängnib oder Festungshaft bis zu sechs Monaten bestraft werden,“

_ Da gegen die Bestimmung des §. 212 Nichts erinnert worden

ist, so würde §. 220 dahin zu modifiziren sein, daß gesagt werde: (Die Sekundaaten und Zeugen bleiben unter allen Umständen straffrei, um sie vor den Strafen der Theilnahme zu sichern.“

Ih würde das als Fassungs-Bemerkung betrachten lassen.

Abgeordn, Freiherr von Gudenan: Es würde sih das einfach machen lassen, wenn man aus dem Paragraphen die Worte: „die Sekundanten und die Zeugen (§. 219)‘ wegließe.

Marschall: §. 221!

Referent Abgeordn, Frhr. von Mylius (liest vor) :

i „Ge 294 Die bei einem Zweikampfe zugezogenen Aerzte und Wundärzte sind straflos und auch nicht verpflichtet, über den beabsichtigten oder ausgeführten Zweikampf der Obrigkeit anders, als auf deren Auffor=- derung Anzeige zu machen.“

Ich glaube, daß dieser Paragraph auch seinen inneren Gründen nach gerechtfertigt ist,

; Korreferent Abgeordn, Naumann: Jch bin der Ansicht, daß diese Bestimmung des §, 221 nur davon handeln könne, was be- straft werden soll, aber niht davon, was angezeigt werden müsse. Ich kaun uicht zweckmäßig erachten, daß in diesem Paragraphen zu- gleih eine Bestimmung gegeben werde, ob die Aerzte verpflichtet seien, auf Erfordern der Obrigkeit Anzeige zu mahen, Der Arzt ist zur Anzeige überhaupt nicht verpflichtet, und ih würde in der lebten Zeile die Worte: „anders, als auf deren Anfforderung“/, streichen. Aus diesen Worten würde gefolgert werden können, daß der Arzt unter allen Umständen auf Erfordern Auskunft geben müßte; daß kann aber nicht zugegeben werden, Als Zeuge kann er vernommen werden, aber als Denunziant aufzutreten, das is etwas Anderes. Es ist der Fall möglich, daß man von einem Duelle im Allgemeinen“

Keaäntniß hat, aber nicht weiß, welche Personen es vorgenommen ha-«*

ben, daß dies blos der Arzt wüßte; ex müßte nah den Worteu des:

Paragraphen auf Erfordern zu sagen verpflichtet sein: Die und die“

Personen haben das Verbrehen begangen, Weun von Seiten der

Herren Minister Widerspruh gegen diese mögliche Auslegung erho-

ben und zugegeben werden sollte, daß sie nicht beabsichtigt sei, \o

werde ih mich beruhigen und die von mir angeregte Frage dann

blos als eine solche ansehen, welche die Fassung betrifft.

Regierungs -= Kommissar Bischoff: Der §. 221 hat den Zweck, eine Ausnahme vom §. 49 des generellen Theils herzustellen, und darum ist derselbe erforderlih. Er soll aussprehen, daß der Arzt nicht verpflichtet ist, Anzeige zu machen. Etwas Anderes ift es, wenn er von der Obrigkeit dazu aufgefordert wird, dann tritt er in das Verhältniß eines Zeugen, und er kann sih in diesem Falle nit ent- brechen, das zu erklären, was er weiß.

Abgeordn. Lucanus: Wir haben ja in einem früheren Para= graphen die Medizinal - Personen zur strengen Geheimhaltung ver= pflichtet, also glaube ih, daß wir auch hier diesen Grundsaß festhal- ten müssen.

Marschall: Jch frage, ob der Vorschlag des Korreferenten die gehörige Unterstübung findet,

(Es erheben sich mehr als §8 Mitglieder.)

Er hat sie gefunden.

Abgeordn, Graf von Renard: Fassungs- Bemerkung hingestellt worden.

Korreferent Abgeordn. Kaumann: Jch will ihn allerdings nur als Fassungs - Bemerkung hingestellt wissen. Mein Antrag bezweckt nur, zu erlangen , daß die Aerzte niht Denunzianten werden müssen.

Justiz-Minister Uhden: Das wird auch nicht verlangt. Wenn der Arzt aber als Zeuge vernommen wird, so muß er allerdings, wie jeder andere Zeuge, über das Verbrehen Auskunft geben, was be- gangen worden ist; als Denunziant soll er nicht auftreten.

Marschall: Es is kein Antrag auf Abstimmung gestellt, sie wird also auch nicht stattfinden, und wir kommen noch zu dem zu

Anfang von dem Abgeordneten von Sauen gestellten Antrag zurü,

welcher dahin ging, daß in dem Falle eines Zweikampfs zwischen einer

Militair = und einer Civilperson Gleichheit des Strafmaßes stattfin-

den möge. Es war früher der Antrag so ausgedrückt, daß Eines

von beiden geshehe, daß entweder das Militair- oder das Civil-

Strafgeseß zur Anwendung kommen möge, Jeht ist der Antrag so

gestellt, daß im Falle eines Duells zwischen einer Militair- und einer

Civilperson völlige Gleichheit in Bezug auf das Strafmaß stattfinde. Abgeordn, von Saucken-Julienfelder Jch habe geglaubt, daß

Lebteres ganz dasselbe sei, was ih früher beantragt habe, nur daß

es jeyt fürzer ausgedrüdckt ist; und ih halte mi zu diesem Antrage

gegenwärtig doppelt verpflichtet, weil das Strafmaß für die Duellan- ten dur unseren Beschluß ungemein verschärst worden ist.

Marschall: Wenn nichts bemerkt wird, so kommen wir zur Abstimmung. Die Frage heißt : t

Soll beantragt werden, daß in dem Falle eines Zweikc f {hen einer Militair- und einer Civil-Person vbllies Gld res Strafmaßes stattfinden möge

Und diejenigen, welche die Frage bejahen, würden das durch Ausfste-

hen zu erkennen geben.

(Fast sämmtliche Mitglieder erheben sich.)

Es ist mit einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln beigestimmt, Die nächste Sißung wird morgen um 141 Uhr stattfinden, Abgeordn. Frhr. von Wolff-Metternich: Ih erlaube mir, an

Ew. Durchlaucht die Frage zu richten, ob Mittheilungen ergangen

sind in Bezug auf die Theilnahme der hohen Versammlung an der

Beerdigungs-Feierlichkeit aus Anlaß des Todes eines Mannes, den

das Land augenblicklih betrauert ? : Marschall: Gerade in Bezug hierauf habe ih die Sihung auf

14 Uhr angeseßt, und es bleibt also Jedem unbenommen, au auf

diese Weise ein Gefühl auszudrücken, an welhem wir gewiß Alle

gleihmäßig Theil nehmen,

(Schluß der Sibung gegen 4 4 Uhr.)

Der Vorschlag is uur als

tit

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462 Uichtamtlicher Theil.

Juhalt

IJulanud. Provinz S@hlesieu, Der Geheime Staats-Minister Graf zu Stolberg in Breslau angekommen, Rhein-Provinz. Ankunft der Gräfin Landsfeld in Köln.

Deutsche Bundesstaaten. Königreih Baphern. Herstellung der Ruhe in München, Stimmung daselbs. Großherzogthum Sachsen-Weimar, Einberufung der Stände,

Oesterreichische Monarchie. Schreiben ans Prag. (Ankunft des Oberst-Burggrafen ; Robot-Ablösungz Bewilligung zur Erzengung fkünst- licher Mineralwasser.) S

Frankreich. Paris, Hosnachrichteu. Diplomatischer Stellenwechsel, Note Guizot's an die fremden Gesandten, Lokal für das pariser Ne» an. Die National - Garde, Französische Schiffe an den

üsten von Neapel und Sicilien. Vermischtes. Schreïben aus

aris, (Fernere Oppositions-Berathungen über das abzuhaltende Bankettz Znterpellationen in der Deputirten-Kammer bei Diskussion der Rehnungs- Abschlússe für Kriegs- und Mabinewesen ; Pairs-Kammer.)

Großbritanien und Jrland. London, Der Bischof von Chester zum Primas der Kirche von England ernannt, Parlaments-Verhand= lungen, Erklärung Lord Palmerston's über Jtalien. Neue Bill zur Regulirung der Pachtverhältuisse in Jrlaud, Der Streit über die Bi- schofswahlen im Oberhause, Die neuen Parlamentshäuser, Der österreichische Botschafter. Vermischtes,

Schweden und Norwegen. Stockholm, Erhöhung der Apänäge des Kronprinzen, Mitglieder des Staatsraths und der Kriegsminister in Anklagestand verseßt.

Schweiz. Tagsaßung, Schluß der Antwort anf die Kollektiv - Note und Debatte und Abstimmung darüber, Bundrs-Revisions-Fragè, Vertagung. Kanton Bern. Die Schweizer in Neapel,

Portugal. London. Augebliche Forderung Englands, die portugiesische Deputirten-Kammer U da,

Wisßenschaftliche und Kunst- Nachrichten. Königl, Schauspiel- haus, (Ein Hausmittel, Das tvar ih.)

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Al.

Provinz Scblesien. (Bresl. Ztg.) Am 18, Februar Abends um 10 Uhr traf Se. Excellenz der Geheime Staats-Minister Graf zu Stolberg, aus Oberschlesien kommend, in Begleitung des Geheimen Ober-Finanzrathes Kühne in Breslau ein und wollte am 20sten sih in die Gegend von Ratibor begeben,

Rhein-Provinz. (Rh. Beob.) Die Gräfin Landsfeld ist am 16ten durch Köln gereist und wird, wie man hört, England zu ihrem einstweiligen Aufenthalte wählen.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Die Allg. Ztg. meldet aus Mün chen vom 16. Februar: „Jn unserer Stadt geht wieder Alles im gewohnten Gang, insofern dieses die öffentlihe Ordnung betrifft, allein unter allen Ständen herrscht eine gewisse Spannung, besonders wegen der Art, wie Personen, über welche die öffentlihe Meinung ihr Urtheil festgestellt hat, begünstigt oder vermieden werden. Daß die Einen Alles aufbieten, die öffentlihe Stimmung wieder für sich zu gewinnen, i} leiht erklärlich ; selbst Personen, auf denen auch nur der Schein lastet, suchen diesen zu beseitigen und betreten, jedenfalls zu threm Nachtheil, den Weg der Oeffentlichkeit. Die Eingänge der Barrerstraße sind noch immer mit Kürassier - Pikets be- seßt und eine Abtheilung Junfanterie hält die Wache vor dem fleinen Hause, gegen welhes die Vollêwuth s{ch während der leßten Ereignisse hauptsählich kehrte. Die Spuren der Zerst&= rung sind im inneren Hofraum noch sichtbar, doch is der angerichtete Schaden nicht so bedeutend, als Viele denken. Werthvolle Gegen= stände blieben unberührt, aber ein Pak Papiere, das sih vorfand, meist Bittschriften zudringliher Supplikanten, wurde weggenommen und zirkulirt ín zahlreichen Abschriften Auch andere auf die leßten Vorgänge bezüglihe Dokumente, deren Echtheit niht erwiesen ist, wandern in Kopieen von Hand zu Hand. Uebrigens herrscht hier vollkommene Ruhe, Einzelne Patrouillen der Bürger-Garde ziehen noch von Zeit zu Zeit durhch die Straßen, und auch die Gendarmen sind wieder zum gewöhnlichen Dienst erschienen. Es i} keine Ge= fahr einer Ruhestörung für die nächste Zukunft vorhanden, Selbst das Haus in der Barrerstraße wäre gewiß auch ohne militairische Bewachung vollkommen sicher, seitdem seine Bewohnerin die Stadt verlassen hat. Es sind fortwährend Arbeiter daxin beschäftigt, um Alles wieder in den früheren Stand zu seßen. Den bedeu- tendsten Schaden erlitten die \{chönen Fenster, deren Wiederherstellung gegen 500 Gulden kostet, Die Trepye mit dem ztierlihen gläsernen Geländer blieb unversehrt, Nicht in alle Gemächer sind die Zerstö=- rer eingedrungen, aber der Eingang zum Keller wurde gefunden und verschiedenen Flaschen der Hals gebrohen. Gegenwärtig sichert die ruhige und feste Haltung der Bürgerschaft gegen betrübende Exzesse des Volkögrimms. Eine ängstliche und peinliche Spannung ist freilich troß der vollkommenen äußeren Ruhe noch uicht ganz verschwunden. Dieses unheimliche Gefühl gilt niht der Vergangen=- heit, sondern der Ungewißheit liber die nächste Zukunst, Viele hoffen, Viele fürchten; die „frommen Wünsche“ fehlen uns nit. Mit Vertrauen blickt manher wahre Freund des Landes nach jener Region empor, in deren Macht Gottes Hand die Keime der Wiederkehr eines {öneren und erfreulicheren Zustandes für Bayern gelegt hat.“

Großherzogthum Sachsen-Weimar. (Weim. Ztg.) Die Landstände des Großherzogthums werden am 21. Februar wieder zusammentreten.

Oesterreichische Monarchie.

4 Prag, 16. Febr, Während man die Ankunft des neuen Oberst - Burggrafen wieder für längere Zeit hinausgeschoben glaubte, ist derselbe gestern unvermuthet hier eingetroffen und hat bereits heute die Aufwartung der Behörden empfangen. Es dürfte nuttmehr auh bald die so lange {hon vershobene ständishe Versammlung stattfinden, und soll, wie von Wien gemeldet wird, für die Regelung der ständischen Differenzen sowohl, als auch für andere Gegenstänbe der Verwaltung Graf Stadion mit bestimmten Jnstructionen versehen sein, auf die er bestanden haben soll, um nicht, wie Andere in ähn= s Jällen, blos nah den Ansichten über die Erfolge beurtheilt zu

erden,

Um in der Kenntniß der Fortschritte zu bleiben, welche das für die Juteressen der Grund-Herrschasten wie der Unterthanen so wich- tige Ablösungs - Geschäft der Rabot und Zehnten macht, sollen von nun an die Kreisämter halbjährige Berichte hierüber einsenden, unter Beifügung der nah den gemachten Erfahrungen sich ergebenden Be- merkungen und Anträge. Es is sehr zu wünschen, vaß diese Anord- nung Veranlassung werde, das so wohlthätige Ablösungs-Geseß mehr zu verwirklichen, als dies bisher ber Fall, wobei aber freilich zur

Entschuldigung der Unterthanen bemerkt werden muß, daß es ihnen

u fehr an Mítteln gebriht, um die Obriakeiten “di Piher soll das so wohlthätige Ablösungs = Geschäft nit g Predi Bien werden und die Errichtung landwirthschaftlicher redit-Jnstitute bald erfolgen muß. Die bisherige Verzögerung der= Poblebätta 4 n so “ole Tae aes egenüber den bewährten igen Erfolgen, . welche dur erartige Jnsti i und E erzielt wurden. E a e Bebusen i as bisherige Verbot der Erzeugung fkünstlißer Mineralwasser ist endlih unter der Bedingun aufleb oben abes daß die _maril tung derselben nur mit Bewilligung der Behörden und unter derx Litung eines geprüften Chemifers geshehen dürfe. Ueber die gute Beschaffenheit der fkünstlich erzeugten Mineralwasser soll von den Säanitätsbehörden genaue Aufsicht geführt werden. Dabei is jedo allen Bereitern derartiger Wasser streng und bei Verlust der Kon= zession verboten denselben die Benennung eines vorhandenen natür- lihen Mineralwassers, z. B. der Eger, Marienbader, Bilj- ner Quelle und dergleichen beizulegen, sondern die künstlichen Mine- ralwasser sind nah dem vorherrschenden Gehalte ihrer firen Bestand= theile, als: künstliche Mineralwasser mit Soda, Eisen, Bittersalz n. \. w, zu benennen, anzukündigen und zu verkaufen, y

Sra u- kx ci ch

Paris, 17. Febr. Jhre Majestäten machten vorgestern einen Ausflug nach St, Cloud und kehrten Abends nach den Tuilerieen zurück, Der Prinz und die Prinzessin von Joinville sud am Nen d, mit ihren Kindern in Algier eingetroffen, wo sie auf der Rhede von dem Herzog und der Herzogin von Aumale und am Landungsplab von allen Behörden empfangen wurden. y i

Der Marquis von Ferrières, erster Seéretair der französischen Gesandtschaft zu Lissabon, geht in gleicher Eigenschaft nah Madrid und wird in Lissabon durch Herrn von Tallegrand erseßt, der jet zweiter Secretair bei der Gesandtschaft in Spanien is, Bei der französischen Gesandtschaft in Neapel ist Graf von Montessuy vom zweiten zum ersten Secretair befördert,

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herr Guizot, hat, da es verlautete, daß aus Besorgniß vor einem Aufstande eine große Anzahl von Fremden sich anschicke, die Hauptstadt zu verlassen, an sämmtliche Gesandten und Geschäftsträger der fremden Mächte in Paris eine Note gerichtet, um dieselben zu beruhigen und in Kenntniß davon zu seben, daß von der Regierung alle erforderlichen Maßregeln getroffen seien, um Unruhen zu verhüten.

Jm heutigen National wird gemeldet: „Den mit den Anstal= ten zu dèm Bankett beauftragten Kommissarien ist es nun, jedo nicht ohe Schwierigkeit, gelungen, ein Privatlokal ausfindig zu ma- chen, wo dies Bankett stattsinden soll. Es is ein în den Elysäischen Feldern in der Chateaubriand-Allee gelegenes Grundstück. Die Uns» terzeihner werden ihre Karten baldmöglichst empfangen, und der nächste Sonntag is als der Tag dieser Manifestation festgesebt.‘/ (S. dage- gen die gestrige telegraphische Depesche.)

Der Chef des Generalstabs der Nationalgarde, Herr Carbonel, hat im Auftrag des Ober - Befehlshabers unterm gestrigen Datum ein Schreiben an den National gerichtet, in welchem er dessen Be- hauptung widerspricht, daß man „eine falsche Nationalgarde“ zu im- provisiren suche, indem man von den Sergents - Majors in Blanko unterzeichnete Dienstzettel verlange, um sich nöthigenfalls an Männer, denen man vertraue, zu überliefern. Diese Zettel, sagt derselbe, würden, wie alle, welhe man für solche Fälle (gleih dem in Bezug auf das Reform = Bankett) im voraus ausfertige, niemals in Blanko ausgestellt, sondern immer auf den Namen der „in París anwesenden““ Nationalgardisten; dies sei das Einzige, was man den Sergents-Majors anempfehle, und etwas Anderes sei auch jeßt nicht geschehen. Eben so ungegründet sei es, daß die Chefs der Legionen zum Ober-Befehlshaber beschieden worden seien, um besondere Wei= sungen für die gegenwärtigen Umstände zu empfangen; dies sei um so weniger nöthig gewesen, weil troß aller Bemühungen, die Natio- nalgarde ihren Pflichten abwendig zu machen, diese in ihrer Uniform dem auf ihren Fahnen stehenden Wahlspruch „Orduung und Freiheit“ treu bleiben werde.

Die Dampf-Fregatte „„Descantes", auf welcher sich der neue französische Gesandte am neapolitanischen Hofe, Baron von Bussières, zu Toulon eingeschiff}t hat, soll bis auf weitere Befehlé nebs den bereits an den Küsten von Neapel und Sicilien befindlichen franzüs= schen Schiffen, der Dampf-Fregatte „Vauban“ und den beiden Dampf- böten „Tonnerer‘“ und „Pingoitin““, eben dort verbleiben. |

Emil von Girardin . hat nun auh noch an die Wähler von Bourganeuf ein Schreiben gerichtet, worin er ihnen die Gründe aus einanderseßt, weshalb er sein Deputirten-Mandat niederlegt,

ck= Paris, 17, Febr. Je näher der Tag rückt, an dem das Oppositions-Bankettt gehalten werden soll, desto größer wird die all= gemeine Spannung, Die Deputitten der Opposition geben sh zwar alle Mühe, die ganze Demonstration rein innerhalb der geseßlichen Schranken zu halten, aber Alle, die am ineisten mit den unteren Volksklassen in Berührung kommen, versichern einstimmig, daß unter denselben in Folge der Aufreizungen, die von geheimen Agenten der Klubs niht gespart worden sind und noch immer fortwähren, eine außerordentlihe Erbitterung herrsht. ‘Wie gestern {hon gemeldet, will man das Bankett mun in den elysäischen Feldern halten , also im ersten Arrondissement, niht im zwölsten. Jener Stadtbezirk aber ist der fonservativste von ganz Paris, und es begreift sih, daß es {wer hielt , dort ein Lokal zu bekommen. Jn dem, welches man jebt gewählt hat, muß Alles, wie es scheint, in der größten Eile noth= dürftig erst eingerichtet werden. Die Regierung könnte nun in der That der Opposition einen \{chlimmen Streich spielen, wenn sie das Banketk, da sie es bis jeßt nur für den zwölften Stadtbezirk förmlich verboten hai, in vem neu gewählten Stadttheil zuließe; immerhin unker ihrer Aufsicht und mit dem ausdriicklichen Vorbehalt ihres Rechtes zur Un- tersagung ín zukünftigen, Fällen, je nachdem die Umstände ein Verbok erheishen. Damit könnte die ganze Demonstration geradezu läere lih werden, wenn sie niht durch Unordnungen von Seiten der Klub gestört wird. Einstweilen scheint Herr Odilon Barrot mit Miel Freunden \sich förmlich über Vertheilung der Rollen des art al verabredet zu haben, das sie zusammen aufführen wollen. e Pt Verhalten, welches ‘die Behörde beobachten will, hört Stn S ein Polizei - Commissair den im Hotel Mariton versa E sitions- Deputirten, noch ehe sie sich auf deu G Ag Ce tig geben von dem Entschlusse der Regierung, das P ibetl 5 T EEE und die ihm zugegangenen Weisungen denselbe d pa M E lon Barrot würdé darauf die Geseblichkeit del 7 My Dye der J A T bestreiten und dez! Bürgern das Recht des Widerstandes gegen ungejes iche Maßregeln viudiziren,\ Die Deputirten! und sonstigen Unterzeichner für 3 Baükett wütden sich bann auf den Weg machen und die Nationalgardisteu in Uniform auf 0 2e Spalier bilden, Nah dem Eintritt Aller in das Bankettlokal würde auch der Polizeicoms N aft des Gesehes von 1790 die Versammelten mes anten und Fr quffordern. Die Bankettcommissaire würdeu zum E L ften und sofort dem Polizeicommissair, der dann ein N Ll aufnehmen; würde, Vor= und Zunamen, Stand, Wohnort Provata 2A die erantivortlichfeit für den Widerstand auf sih zu nehme erklären. Der Polizeicommissair würde dann sein Protokoll EL

dem Staatsprokurator übergeben und dieser sofort einschreiten, Vor Verlassen des Gas würde aber wenigstens eine Rede von Herrn Odilon Barrot gehalten werden, um das Recht dazu noh mehr durch die That zu fonstatiren. Erst dana würde man ruhig und in Ordnung aus- einandergehen. 5 y y Bis früh hat sih die Bankett-Kommission, bestehend aus fünf Deputirten (Odilon Barrot, Garnier Pagès, Duvergier de Hauranne, Havier und Abbatucci), den Ober -Réedacteuren des Constitution- nel, Siècle und National, den Herren Pagnerre und Labelo- nie, von neuem versammelt. Eine neue Schwierigkeit erhob sich in dieser Kommission über den Tag, an welchem das Bankett statthaben solle, Die Radikalen verlangten, daß der nächste Sonntag bleiben solle. Die Männer der Linken aber, ershredckt über die Verantwort- lichkeit, die sie anf sich nehmen, sprachen si für den nächsten Dien- stag aus. Währeud des ganzen Nachmittags, auch während der öffentlihen Sißung der Deputirten-Kammer, dauerte der Streit um diesen Punkt noch fort, und noh läßt sich nichts verbürgen über die wirkliche Entscheidung. (S. die gestrige telegraphische Mittheilung unter Paris.) Jn der öffentlichen Sißung der Deputirten-Kammer wnrde die Verhandlung über den Geseß-Entwurf, die Rechnungen von 1845 betreffend, fortgeseßt. Man war gestern im Kriegs-Budget stehen eblieben. ; G Herr Larabit interpellirt den Kriegs-Minister in Betreff des Artikels : „Material der Artillerie,“ Er fragt, wie es fih mit den Waffensendungen verhalte, welche die Regierung dem Sonderbunde in der Shweiz gemacht habe, mnd welche Waffen aus dem Arsenal von Besançon her- vorgegangen sein sollen, Der Kriegs - Minister erwiedert: Er habe nur einer alten Ueberlieferung, einem alten Brauche gefolgt. Im Uebrigen sei dies nicht der Augenblick, wo er auf eine Juterpellgtion dieser Art zu antworten habe. Jeht handle es sich um die Rechnnngen von 1845, und die fragliche Thatsache finde sh in den Rechnungen von 1847, Herr Larabíit verlangt, der Minister möge die Aktenstücke, weléhe die fraglichen Waffensendungen betreffen, auf dem Büreau der Kammer niederlegen. Der Kriegs-Minister: „Jh weigere mich durchaus, dieser Aufforderung Folge zun leisten !“ Herr Larabit+ „Dann mnß ih mir vorbe- halten, besondere Juterpellationen zu diesem Zweck an die Regierung zu stellen.“ Der Kriegs-Minister: „Nah Jhrem Belieben, vorausgeseßt, daß es am rechten Lrie und zur rechten Zeit geshieht, Die Thatsache, die Sie zu tadeln versuchen wollen, stelle ich durchaus niht ín Abrede; zahlreihe frühere Fälle ähnlicher Art sprechen für deren Rechtfertigungz allein jeßt is es der Augenblick nicht, sich damit zu befassen. Ueberdies hat der Herr Conseils-Präsident hon darauf eine Antwort ertheilt in der Adreß-Diskussion.“ Herr Convers spricht im gleihen Sinne, Herr La- rabit erneuert seine Erklärung, daß er sich verbunden eraczte, neue Bemerkun- gen über diesen Punkt aus Anlaß der Supplementar-Kredite vorzubringen, (Beifall im Centrum.) Darauf wird das ganze Kriegs - Budget genehmigt, und die Kammer kommt ans Marine-Budget, Herr Lefort Goussolin bemerkt, baß die Ausgaben immer die Veranschlagungen überstiegen, oft sogar um die Hälfte des Betrags, Mit etwas mehr Vorsicht würde man nicht in solche Jrrthümer verfallen. Der Mariye-M inister: Jn den Citationen des Redners herrsche Verwirrung; derselbe habe die Kosten für Reisen mít den Kosten der Ausrüstungen zusammengeworfen. Die Herren Levavasseur und Behameil nehmen Theil an der Diskussion als Sachverständige. Der Minister wird in seiner Anficht unterstüßt von Herrn Lacondrais, welcher Thatsachen anführt, denen auch Herr Leva- vasseur seine Anerkennung nicht versagen kann. Dessenungeachtet findet dieser die von Herrn Lefort Goussolin angeführten Posten allzu hoh, Nah- dem noh die Herren Behïc unnd Fould gesprohen, wird das Kapitel angenommen. i vas Die Pairs-Kammer beschäftigte sih anfangs mit Petitionen und seßte dann die Verhandlung des Geseß-Entwurss über die Ar= beit der Kinder in den Fabrikeit fort.

Großbritanien und Irland.

London, 16. Febr. Der Globe enthält die durch den elek trischen Telegraphen gemeldete Mittheilung von Chester, daß der Lord-Bischof von Chester, Dr. Sumner, zum Erzbischof von Canter- bury, Primas der Kirhe von England bestimmt worden und dem Rufe der Königin, nach London sich zu verfügen, gefolgt sei.

Die Verhandlungen der gestrigen Unterhaus=-Sibung erhielten dur die {hon (auf telegraphishem Wege) gemeldete Erklärung Lord Palmerston's über die italienischen Zustände ein besonderes Zunter- esse. Nach einigen Jnterpellationen in Betreff der Sendung des Lord Minto nah Rom, den der Minister der Auswärtigen noh nichk als beglaubigten Gesandten in Rom gelten lassen wollte, stellte Dr. Bowring den Antrag auf Vorlegung der Papiere, welche die Re-

ierung über die Bildung eines italienishen Zollvereins in Händen E Er motivirte diesen Antrag durch eine ausführlichere Erörte= rung der gegenwärtigen Lage Jtaliens, bemerkte, daß dort große Ereignisse vor sich gehen und der öffentliche Geist des Landes nah Jahrhunderten wieder erwacht sei. Lord Palmerston habe in seiner Antwort an das österreichische Kabinet Jtalien und den Bestrebungen des Papstes Gerechtigkeit widerfahren lassen, und das müsse er äner- kennen. Er wünsche nicht, daß England sich in die Angelegenheiten fremder Völker mische; aber dieser Wunsch schließe niht aus, daß England nicht seine wärmste Theilnahme dem italienishen Volke ausdrücen dürfe, England müsse daran liegen, daß in den ver- schiedenen Theilen Jtaliens eine constitutionelle Verfassung auf sicheren Grundlagen aufgeführt werde. Der Gedanke eines italienishen Zoll - Vereins sei ein sehr glückliher gewesen, Sardinien nehme in demselben N denselben Plaß wie Preußen im deutschen Zollverein ein, Jn Deutschland habe Jtalien ein gutes Muster. Der Unterschied der verschiedenen Landschästen Jtaliens sei zu groß, als daß ein einziges italienishes Reih nicht chimärisch blei- ben müßte. Lord Palmerston \prach seine Hoffnung aus, daß für Ztalien, welhes eine so große Rolle in der Weltgeschichte gespielt, sich eine ueue Aera öffnen, und daß die neue Ordnung der Dinge gewiß um so dauerhaster sein werde, als sie auf der Uebereinstim- mung der Völker und ihrer Herrscher beruhe. Die englische Regie- rung, fügte der Minister hinzu, hat von ihrem Gesandten in Wien ganz neue und vollkommen befriedigende Mittheilungen erhalten: es wird ihr gemeldet, daß Oesterreich an keine feindlihe Einmischung in die Angelegenheiten der Halbinsel denkt. Was aber den italienischen Zollverein betreffe, der bis jebt ers| dem Grundsaße nah vorhanden

sei, so wird die englishe Regterung nihts unterlassen, um die Bil= |

dung dieses Vereins zu befördern und wo möglich dahin zu wirken, daß er auf der Grundlage des freien Handels errichtet wird. Das Vertrauen, welches die englishe Regierung in Jtalien einflößt, lasse hoffen, daß seine Bemühungen niht vergeblich sein werden, Lord Minto habe sst\{ch von Rom nah Neapel begeben, auf das ansdrü- liche Verlangen der Regierung beider Sicilien, um mït seinem Ein- flusse und seinen Rathshlägen zur Lösung der Schwierigkeiten des Augenblickes beizutragen.

Die Vorlegung der verlangten Papiere hielt indeß der Minister nicht für wünschenswerth , und Dr. Bowring nahm seinen Antrag zurück, nachdem die Rede des Ersteren mit einem lauten Beifalls= sturme aufgenommen worden war und Herr Cochrane sein Bedauern ausgedrückt hatte, daß die jüngsten Verhandlungen der französischen Kammer über Jtalien uicht denselben friedlichen und versöhnlichen Geist geathmet hätten.

, Das Haus ging hierauf zur Tagesordnung über, und die Re- Sclant legte eine der in der Thronrede versprohenen Maßregeln für rland vor, nämlih eine Vill zur Regukirung der dortigen Pacht-

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verhältnisse. Diese Bill \&l dem Pächter Sicherheit gewähren für E a welche er auf seinen Grundstücken vornehmen will. Der Pächter hat seine Absicht dem Gutsherru anzuzeigen, und Beide ernennen Schiedsrichter , welhe über die Nüplichkeit und die Kosten dieser Verbesserung entscheiden, Es steht dem Gutsherrn dann frei, für eine festgeseßte Erhöhung des ahtes die Verbesserung selbst vorzurehmen. Das Geseh bezieht fich auf alle Pächter, welche mehr als 40 Pfd. St. Patht bezahlen, Die Entschädigung, welche sie nah Ab- lauf ihres Pachtes fúr Verbesserungen in Anspruch nehmen können, darf nicht mehr als die dreijährige cht betragen. Den kleineren Päáshtern werden durch die Biíll ebenfalls Entschädigttngen für Ver- besserungen zugesichert, doch nah einem CUpOEeN Verfahren, Jin ziveitén Theile ver Bill wird das rechtliche Verhältuiß der Pächter zu ihren Gutsherren geregelt. Der kleine After-Pächter wird sicher ge- stellt vor den Bedrückungen dessen, der Laud im Großen gepachtet hat. Den Gutsbesißern wird das Recht eingeräumt, wegen Richtbezahlung des Pachtes die Pächter auszuweisen; do darf keine Pacht einge- flagt werden, die länger als zwei Jahre fällig is, Nachdem Sir W, Sommerville die Einzelheiten der Maßregel durchgegangen, ver- theidigte er sie gegen den Vorwurf, daß sie |{ch in An elegenheiten mische, welche den Einzelnen überlassen werden mlißten. Die Lage Jrlands seider Art, daßdie Regierung sih einmengen müsse; sie hätte die Pflicht, da- für zu sorgen, daß das Volk niht Hungers sterbe. Six S. Crawford sagte, die Maßregeln würden in einigen Theilen Jrlands große Un- zusriébruhoi verursahen. Ulster (das nördliche Jrland) besiße bereits ein besseres Pächterrecht. Herr H. Herbert meinte, Niemand wisse in Jrland recht, was Pächterreht sei; Herr Crawford habe dur seine vielen Reden in Zrland größere Hoffnungen erregt, als befrie- digt werden könnten. Jn der Verhandlung ließ sich au der Jrlän- der DV’Counor, der Ylbrer der Chartisten, vernehmen. Er gebe einem Theile der Bill seinen Beifall, nämlich demjenigen, der seinem eigenen Vorschlage entlehnt sei, welchen er {hon vor 12 Jahren ge- macht. Aber die Bill lege die Axt nicht an die Wurzel, -und das ganze Verfähren derselben sei zu zusammengeseßt. Herr S. O'Brien und Herr J. Connell verlangten Entschädigung auch für bereits E Verbesserungen und führten eine drohende Spräahe, Die ill ward zum erstenmale verlesen.

Sn der gestrigen Sipung des Oberhauses brachte der Bishof von Exeter auf Veranlassung einer Petition von mehre- ren Geistlichen die Sprache auf die B isboféwahlen iu der angli- fanishen Kirche. Der Bischof war der Meinung, daß das Statut Heinrich's VIIL, wie es jeßt bestehe, monströs und drüefend sei, daß es ihm jedo nicht in den Sinn komme, die Frage mit dem Schwert durchzuhanen und die Rechte der Krone ohne Weiteres zu beseitigen, Es werde ihn vollkommen befriedigen, wenn die Krone, wie bisher, die Bischbfe ernenue, aber alsdaun der Kirche gestatte, zu prüfen, ob der Gewählte auc die kanonishen Bedingungen erfülle, Der Lord- fanzler wiederholte, daß das Recht der Bischofswahl zu den absoluten Befugnissen der Krone gehöre; die Wahl dur das Kapitel sei bloße Form. Éx könne übrigens der Petition nicht das Wort reden; denn wenn man auf den Wunsch der Petenten, die Strafe des Präntunire abzu- schaffen, einginge, so würde dies die Verhältnisse völlig umkehren und das Wahlrecht der Krone faktisch auf die Kirche übergehen. Er fordere das Haus daher auf, wenn ihnen die Grundsäße der Refor- mätion lieb seien, auch nicht einen Augenbli an eine Veränderung der bisherigen Bestimmungen zu denken. Nach einigen Bemerkungen des Bischofs von Chichester trat der Lord Oberrichter der Queenus- Bench, Lord Denman, auf, um das neulih von dem Gerichtshofe gefällte Urtheil in der Hampdenschen Angelegenheit, welches der Bi- \chof von Exeter angegriffen hatte, in Schuß zu nehmen. Uebrigens sei auch er der Ansicht, daß die Strafe des Prämunire, welche den- jenigen, die davon betroffen würden, den Schuß der Gesebe entziehe, aus dem Statuten = Buh verschwinden müsse. Es gebe ein viel besseres Mittel, zu demselben Ziele zu gelangen, nämlich, wenn man das später wieder aufgehobene Geses Eduard's VI, Kap. 11, welches einige Jahre nah Cranmer’s Dokument erschienen sei und die Bestimmung treffe, daß die bischöflihe Würde in Folge eines offenen Königlichen Briefes vom Dekan und dem Kapitel der vom Könige bezeichneten Person übertragen werde. Lord Cam p- bell war nicht der Meinung, daß man ein dreihundertsähriges Gefeß, das sich noch niemals nachtheilig erwiesen habe, dessen Aenderung aber viefleiht sehr bedenklihe Folgen haben würde, ändern solle. Die Strafe des Prämunire möge man immerhin abschaffen, aber die ei- gentliche Substanz des Geseges müsse in Kraft bleiben. Derselben Meinung im Wesentlihen war auch der Bischof vonSt,. Davids, Er hofft, daß es möglich sein wird, die Form des Geseßes mit wei- ser Vorsicht zu oba, erflärt aber, daß er es viel lieber sehen werde, wenn Alles auf dem bisherigen Fuße erhalten bleibe, als wenn man Thür und Thor dem Eiudringen von Neuerungen öffne, welche die unseligsten Folgen herbeiführen fönnten.

Jn der heutigen Miíttagê® Sibung seßte das Untterhans die Comité - Berathung über die Bill zur Aufhebung der veralteten Be- hränkungen der Katholiken fort,

Es ist die Nede davon, daß der österreichische Gesandte, Graf Dietrichstein, am 1. März London verlassen werde. Der heutige Börsenartikel des Sun spricht von einer Rückberufung (withdraw al) des Gesandten, und auch die Morning Post behauptet nah Be- richten, die sie im österrei{hishen Gesandt\shafsts-Hotel geshöpft Haben will, „daß die Zeit der Rückehr des Gesandten ganz unbestimmt sei, daß derselbe aber jedenfalls fünf bis sechs Monate abwesend sein werde. Die Times enthält heute eine Erklärung, daß der österreihishe Botschafter, welcher seit drei Jahren seinen Posten nicht verlassen habe, in Familien- Angelegenheiten nach Wien reisen müsse.

Aus den gestern im Unterhause gemachten Angaben über den Parla- mentsbau geht hervor, daß derselbe, zu 707,000 Pfd. veranschlagt, jeßt hon 1,400,000 Pfd. gekostet hat, wovon jedoch mir 430,000 Pfd. auf den eigentlichen Bau, der Rest auf Decorationen, Vorseßen u, \. w. kommen.

Die Escadre des Sir Charles Napier soll am 25. Dezember bis auf ein Linienschiff und ein Dampfschiff den Tajo verlassen und sich nach Cork begeben.

Der Marquis von Granby hat den Posten des Führers der Protectionisten abgelehnt.

s gy Dobson, Secretair von Lloyds seit 1834, ist heute ge- torben.

Herr Daniel O’Connell, bisher Parlaments - Mitgliéd für Wä- terford, is zum Konsul von Boulogne ernannt worden; der Posten soll ungefähr 800 Pfd. einbringen.

Wie früher die Denkschrist des hamburger Senats, so is jebt auch die Denkschrift des preußischen Handelsamtes über die Differen- zialzölle ins Englishe überseßt und unter die Parlaments - Papiere aufgenommen.

Schweden und Üorwegen.

Stockholm, 12. Febr. (Alt. Merk.) Der Staats - Ans- {uß hat nun sein Gutachten über die drei ersten Haupttitel des Budgets eingereiht. Jn Bezug auf die Erhöhung der Appanage des Kronprinzen von 25,000 auf 100,000 Rthlr. S. B. geht der

Ausschuß vou der Ansicht aus, daß dieser Antrag mit einer bevor- j stehenden Vermählung Sr. Königl, Hoheit in Verbindung stehe, und

ist daher für bie Bewilligung dieser Erhöhung, die sedoh erst vou a IN véiditan Zeitpunkte an, uämlih der Vermählung, eintreten solle, Jum Uebrigen sind die Anschläge für den -Etat von 686,067 Rthlr. men; vier Mitglieder jedoch haben gegen diesen Beschluß Refervation eingelegt.

Am 7ten d. hat der Constitutions - ß mít 14 gegen 7 Stimmen beshlosseu, den Chef des Finanz-Departements, so wie díe übrigen Mítglieder des Staats-Raths, welche an dem Protofoll voin Dezentber 1845 wegen Bestimmungen des neuen Gesepes über die S p genommen, wegen Nichtbeachtuag des wirklichen aatswohls, kraft §. 107 der Constitution, in Ankla estand zu ver- seven; eben so den Kriegs-Minister, Freiherrn von Peyron, et einer an sich unbedeutenden, ohne Zuziehung der Reichsstände în \et- nem Departement vorgenommenen Maßregel,

S ch weiz. i i Tagsagzung. Sißüng vom 15. Febrtar. Der zweite Theil des Entwurfs zur Antwort der Tagsahung auf die leßte Note der drei Großmä@hte lautet: „Aus diesen denkwürdigen Ereignissen und dem klaren Wortlaut der angeführten Akten \{öpft deumach die Tagsapung die vollendete Ueber- zeuguuig, daß die Bundesverfassung selbst niemals garantirt, und daß somit die der Schweiz zugesicherte Neutralität nie an die Bedingung gewisser Formen der Bundeseinrichtungen geknüpft wurde. Diese recht- lihe Auffassung wird niht im mindesten durch die in der Note vom 18, Januar berührte Behauptung widerlegt, daß mehrere Kantone durch die Mitwirkung der hohen Mähte bestimmt worden seien, si{ch der Bundesakte anzuschließen, und daß sie dieses erst gethan, nachdem sie sowohl von der Tagsapung als von den hohen Mächten selbst die Ver- sicherung erhalten hättén, daß ihre Souverainetät und ihre Religion dur ihren Bund niemals irgend einen Abbruch zu erleiden haben würden, Die Tagsabung der Jahre 1814 und 1815 hat sich mit alleu Kräften an- gestrengt , jene Kantone zum Ans{luß an den Bundes-Vertrag zu bestim- men; fe hat dabei dieselben zu belehren versucht, daß der Bundes-Vertrag ihre Souverainetät uit mehr beschränke , als das gemeinsame Interesse verlange; aber nie hat sie einein Stande die Zusicherung ertheilt, daf der Bundes-Vertrag zu keiner Zeit werde verändert werden. Eben so ist der Tagsaßung bekannt, daß die hohen Mächte sich duxch äâhuliche Vorstellungen und Ermahnungen bei den drei Ständen, welche sich dem Bunde lange nicht anschließen wollten, unterstüpten. Allein es dürfte schwer sein, zu bestimmen, welchen Antheil diese Bemühungen in Verbindung mit dem ans der Um- stände und den energishen Schritten der Tagsaßung an dem Entschlusse jener Stände gehabt haben. So viel ist historisch gewiß, daß dieses Alles bei Unuter- walden nicht zum Zíele führte, sondern daß dieser Stand exst in Folge einer militairishen Occupation durch die Eidgenossenschaft sich dem Bunde an- {loß Auch kann es wohl keinem Zweisel e Se daß jene drei Stände wegen der Einwirkung der fremden Mächte gewiß in fein anderes Rechts- Verhältniß zum Auslande traten, als die esammie übrige Eidgenossenschaft. Die Tagsapung kann diesen Gedanken nit s{höner ausdrüdeu, als dieses ín den beiden Noten der hohen Mächte vom 8. April und 28. Juli 1815 an den Stand Nidwalden mit folgenden Worten geshah: „Sie, die ver- bündeten MonarWhen , kennen nur Cine Schweiz, uur Schweizer desselben Bundes, derselben Eintracht, derselben Verpflichtung. Sie werden immer Alles weit von fch enifernt halten, was eine unglü icher Weise bestehende Trennung auch nur einen Augenblick verlängern odex eine Gefährdung des Bundes nach sich ziehen könnte,“ Cin sprechender Beweis dafür, daß iene Verwendung der hohen Mächte nicht den in der Note angedeuteten Sinn haben fonnie, liegt endlih noch darin, daß dieselbe der Neutralitäts-Akte vom 20. November 1845 vorherging, und daß die leztere gleichwohl die Kongreß-Akte vom 20, März unbedingt bestätigte, ohne irgeudwie anzu- deuten, daß noch eine neue Bedingung der Neutralität hinzugekommen sei, Eben so wenig is die in der Note vom 18, Januar berührte (GGebiets- Vermchrung der Schweiz geeiguet, die oben erwähnte rechtliche Auffassung zu modifiziren. Ohne jeyt în die Frage einzutreten, inwieweit von dem Gesichtspunkte aus, der Schweiz ihre ehemaligen Gränzen wiederzugeben, eine Gebieis-Vermehrung wirklich eingetreten Ti, und ohne die Frage zu berühren, ob die Schweiz alles Gebiet besige, welches T durch die Kon- reß-Akte vom 20. März 1815 zugesichert worden, muß die sapung darauf Pitwadfen, daß der politische Grund jeuer Gebiets-Vermehrung von den hohen Mächten in der Einleitung der Kongreß - Ake vom 20, März 1815 flar und unumwunden ausgesprochen is, und daß auch in dieser Beziehung die Neutralitäts-Erflärung vom 20, November 1815 keine neue Bedingung aufstellte. Obwohl nun, wie aus wiederholten Berathungen über die Bundesrevision, aus den Erklärungen der Stände und aus der öffentlichen Meinung auf überzeugende Weise hervorgeht, die Eidgenossenschaft im Be- ioußtsein ihrer Geschichte und ihrer Interessen weit entfernt ist, eine Bun- beöoertaltichà anzustreben, in welcher die Souverainetät der Kantone und dex föderative Charafier der Schweiz beseitigt würden, so glaubt sie doch das jedem Staate inhärirende, freie Konstituirungs-Recht als die Grundbe- dingung jeder nationalen Selbsiständigkeit wahren zu sollen, als ein Recht, auf das sie nie verzichtet hat. Aus demselben Grunde muß sie auch jedes spe- zielle Schuphverhältniß, welches in der Note mit Bezug auf einzelne Kan- tone oder die Organisation des Bundes geltend gemacht werden will, ent- schieden ablehnen, Wenn sh die Tagsaßung ferner die F1uage vorlegt, warum wohl die Erxörtexung der rechtlichen Stellung der Schweiz im jeßi- gen Moment der Gegenstand diplomatischer Mittheilungen habe werden und dadurch gewissermaßen eine praktishe Bedeutung habe erlangen können, so findet sie hierüber in der Note den Aufschluß , daß theils die jüngsten Ereignisse und Zustände in der Schweiz überhaupt , theils einige speziell berührte Momente dazu Veranlassung gegeben haben. JZndem die Tag- sazuug si im Allgemeinen auf ihre frühere ausführliche Antworts-Note vou 6, Dezember 1847 bezieht, muß sie wiederholt der Auffassung entgegentreten, daß zwölf und zwei halbe souveraine Stände gegen sieben souveraine Stände einen Krieg geführt und dadurch deren Souverainetät unterdrückt haben. Die Eidgenossenschaft war nach fruchtloser Anwendung aller friedlichen Mittel genöthigt, ein durch die Bundesakte unzweideutig untersagtes und den Frie- den der Schweiz bedrohendes Separatbündniß aufzulösen und die recht- mäßige Bundesgetvalt geltend zu machen, Sie konnte und wollte daher die Souverainetät jener Stände nicht aufheben, sondern mußte es dem Volk derselben, auf dem die Souverainetät beruht, überlassen, sich selbst zu fonstituiren, Die Rüdckehr auf den militairischen Friedensfuß liegt im Jnteresse der Gesammtheit; sie ist weitaus zum größten Theil erfolgt und wird nah Berichtigung des Kostenpunktes gänzlith erfolgen. Eine Xinwirkung auf die gesepliche Freiheit der Kantone oder ihrer Einwohner findetin keiner Weise statt. ObBerätberteigen in derBundesverfassung tmitEinstimmigkeitoder miteiner gewissen Mehrheit von Siänden vorgenommen werden können, is eine Frage, welche mit dem der Eidgenossenschaft unverkümmert zustehenden Konstitui- rungsrechte aufs engste zusammenhängt und deren Entscheidung daher nicht Sache anderer Staaten sein kann. ie Art und Weise der Vervollkomm- nung der politischen Justitutionen der Schweiz is daher eine Aufgabe, welche die Kantone unter sich zu lösen haben, da sie in der selbstständigen Fortbildung ihrer Bundes-Einrichtungen durch keine Staatsverträge beshränkt worden sind. Wenn auch die Eidgenossenschast in lezter Znstanz jeder Zeit auf ihr gutes Recht und ihre Kraft verwiesen is, so kaun fic gleichwohl nicht ugeben, daß die ausdrücktlichen Garantieen, welche in den an eführten Staats- Berträ en enthalten sind, einseitig zurückgezogen tverdenz sie hegt übrigens das volle Vettranen, daß die Gerechtigkeitsliebe der hohen Mähte jene Garan- ticeen in dem vollen Umfange anerkeunen werde, in welchem sie nah dem klaren Wortlaute jener Verträge erlässen wurden. Gleichwie sie aber auf der cinen Seite diese geltend macht, so hat sie auf der anderen Seite den festen Willen und das Interesse, fremdeu Staaten in internationalen Be- zichungen keinen Stoff zu begründeten Beschwerden darzubieten, und bei diesem Anlaß kann die Tagsapung niht umhin, auf eine Thatsache hinzu- weisen, welche fe mit Erstaunen vernommen hat. Die schwere Anklage, als ob die Schweiz der Siß einer Propaganda sei, welche auf den Umsturz der religiösen, sozialen und politischen Fundamente der Staa- ten hinarbeite, i in neuerer Zeit wiederholt durch eine böswillige Presse des Jn- und Auslandes verbréitet worden, Die Tagsaßung würde es threr Stellung für unwürdig hälten, darauf zu antworten. Allein da diese Beschuldigung in den höchsten Behörden verschiedener Staaten Anklang

und Glauben, ja sogar Vertheidiger fand, so muß sie ihr Stillschweigen brechen, Sie protestirt feierlich gegen eine solche grundlose Zulage, ie