1848 / 58 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Noggen 1 Rthlr. 18 Sgr. 2 Pf., Gerste 1 Rthlr 10 Sgr.; kleine Gerste 1 Rthlr, 13 Sar. 9 Pf., auch 1 Nthlr.

22 Sgr. 6 Pf.

Roggen 1 Rihlr. 20 Sgr., auch 1 Riblr. 15 Sgr. z große Gerste 1 Rthlr,

Hafer 48/52 pfd. 24—25 Rthlr. - 48 pfd. pr. Frühjahr 195 RthlIr. Gerste 32—33 Rtblr Rüböl loco 10%—+4 Riblr. - April /Mai 103 Rthlr. Br. 10% Rthlr. Gld. - Sept. fsOkt. 107,—105 Rihlr. Spiritus loco 17 Rth?r. - Frühjahr 17; a % Rthlr. bez. - Juni fJuli 18 Rihlr. Br. = Juli/ Aug. 185 Rthlr. Br.

Marktpreise vom Getraide,

Berlin, den 24. Februar. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Nthlr. 5 Sgr.; auch 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.z große

12 Sar. 6 Pf.; Hafer 1 Rthlr. 2 Sgr, 6 Pf., au 1 Rthlr.; Erbsen 1 Rthlr, Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf., au 2 Rthlr. 5 Sgr.z

16 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf.z Hafer 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr,; Erbsen 1 Nihlr, 27 Sgr. 6 Pf. Mittwoch, den 23, Februar. Das Schock Stroh 8 Rihlr. 15 Sgr., auch 7 Rthlr,z der Centner Heu 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Sgr.,, auch 27 Sgr. 6 Pf. Nartoffel- Drei Der Scheffel 25 Sgr., auch 21 Sgr. 3 Pf., mehßenweis à 2 Sgr., auch 4 Sar: 3 Pf, Brauntwein-Preise., Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren am 18, Februar 1848 183; Rthlr. 19, » » 18: » (frei ins Haus geliefert) G » F » \ pro 200 Quart à 54 % 39 » WE 1, 15 » oder 10,800 % nach 23, » » 8 » \ Tralles. 24. » ») 159 U, x E,

»

Korn-Spiritus: ohne Geschäft. Berlin, den 24. Februar 1848. Die Aeltesten der Kaufmaunschaft von Berlin,

-—

Königsberg, 22. Febr. Marktbericht, Zufuhr gering. Weizen 98—70 Sgr. pr, Schffl,; Roggen 40—46 Sgr, pr. Schffl.; große Gerste 38 42 Sgr, pr, Schffl. kleine Gerste 36 40 Sgr. pr. Schffl. z Hafer 24 26 Sgr. pr. Schffl, ; graue Erbsen 60 80 Sgr, pr. Schffl. z weiße Erbsen 55 60 Sgr, pr. Schffl. Heu 12—16 Sgr, pr. Centnerz Stroh 90 Sgr. pr. Schock.

Stettin , 24, Febr, Roggen bleibt noch immer weichend, in loco 84psd. zu 32 Rihlr. erlassen, 82pfd, p, Frühjahr 3224 bis 32 Rthlr. bez. Spiritus aus erster Hand zur Stelle 215 %, aus zweiter Hand zu 21% % erlassen, pr. Frühjahr 21 bis / % bezahlt, pr. Juni / Juli 20 % bezahlt.

Rüböl in loco und v, März / April 107; Rthlr. Br., p. Sept. /Ok- tober 10% Rihlr, bez,

# Breslau , 24. Febr. Weizen, weißer, 56, 63 bis 68 Sgr, gelber 55, 59 bis 63 Sgr, Die Offerten von erstcrem bleiben mäßig. 20 Wspl. gelber wurde bei 86pfd, à 63 Sgr. verk. j

Roggen war heute nur wenig offerirt, weshalb sich eine bessere Mei-

nung dafür bei unveränderten Preisen kundgab. Man bezahlte 42, 47 bis 517 Sgr. 50 Wspl. 83pfd. pr. März effefkt. Lief, holten 403, Rthlr,, während 86pfd. Connoiss. Lief, a 41 Rthlr. offerirt blieb,

Gerste 42, 45 bis 49 Sgr.

Hafer 22, 265 bis 297 Sgr.

Spiritus loco 95 und 9% Rthlr, bez. Auf Lieferung war es an der Börse außerordentlich flau, und obwohl man zu erheblich billigeren Preisen, März, April a 95, Mai oder Juni a 957 Rthlr., Mai und Juni a 9: Rthlr., Juni und Juli a 977 Rthlr. und Juli und Aug. a 93 Rthlr. an- bot, fanden sich keine Reflektanten. Nach der jeßigen Sachlage ist eine Besserung des Geschäfts von hier aus nicht zu erwarten.

Rüböl loco wieder 1077 Rthlr. bezahlt, bleibt 95 Rthlr. Br.

Zink, gestern 1000 Cir, a 575 Rthlr. ab Gleiw, gehandelt, ist heute

5 Nthlr. 1 gGr. zu haben.

Jn allen Geschäfts-Branchen herrscht jeßt eine seltene Stille,

Börse, Oesterr. Banknoten 103! bez, Staatsschuldsheine 915 Br. Schles. Pfandbriefe Litt, A. 9654 -Br,, do, B. 4proz. 1005 Br., do. D. 35proz, 92 Br, Actien, Oberschles, Litt. A. 1037 Br., do, B. 975 bez, Breslau-Schweidniß-Freib. 997 Br, Niederschlesisch - Märkische 85% Br,, 85 Gld, Köln-Minden 93 bez. Neisse-Brieg 47 Br. Krakau-Ober- schles. 615 Br, Friedrih-Wilhelms-Nordbahn 54 bez. u, Gld.

London, 19. Febr. Waarenmarkt. Baumwolle. In Liver- pool war es diese Woche flauer, und erreichten die Verkäufe in fünf Tagen

Allgemeiuer

[885] Nothwendiger Verkauf.

518

kaum 20,000 B. zu indeß ziemlich fest behaupteten Preisen. Hier schäßt man die Umsäge der Woche auf 6100 B., von denen 5700 B, ord,, fully fair Surate - zu 35 a 44 Pce,, 400 B. Madras - Western - zu 35 Pce., Tinnevelly- middl. fair zu 4; Pce. Von in Auction ausgebotenen 500 B. Georgia- wurden 200 B. good fair zu 55 a 55 Pce, verkauft.

Thee, Die Hoffnung auf eine Reduzirung des Zolles ist vorläufig verschwunden. Von gestern und heute ausgebotenen 16,200 K. ward unge- fähr die Hälfte begeben, doch zum Theil zu weniger sesten Preisen als vo- rige Woche,

Indigo-Auction. Ju der Verkaufung sind, mit Einschluß des heutigen Verkaufs, 9260 K, vorgewesen , von denen 613 K. weggezogen, 715 K, zurückgekguft und 7932 K, efffektiv verkauft sind. Jm Ganzen ge- nommen war der Verkauf in dieser Woche weniger animirt, und obgleich alle guten Loose lebhaft bestriiten werden und nicht billiger zu erhalten sind, als zu dem ‘früher etablirten Avanz, hat man für die defektere Waare nicht ganz das Extrem der Erhöhung anzulegen nöthig gehabt, weshalb auch an den leßten Tagen nicht unbedeutend auf Speculation gekauft worden ist, namenilich ord. englische Consumers und Madras-, Die Jmporteure blei- ben sehr willige Verkäufer, und die bei der ostindischen Compagnie verpfän- det gewesenen Partieen, welche größtentheils vorgewesen sind, gehen coulant ab, Morgen ift keine Verkaufung, und die noch unverkauften 876 K, wer- den nächsten Montag zum Ausschlag kommen,

Zndigo in Suronen. Von Guatimala- wurden 200 Sur. ausgebo- ten, welche zu sehr festen Preisen meist verkauft wurden , ganz ord. Cortes 1 Sh. 8 Pce. a 2 Sh, 5 Pce., gut bis fein Cortes für Export 2 Sh. 6 Pce. a 3 Sh, 3 Pce,, Sobres 3 Sh. 6 Pce, a 3 Sh. 9 Pce,, Flores 1 Sur. 4 Sh. 6 Pce., 37 Sur. Carracas-, ord. gemischt bis gut Cortes und Sobre wurden theils zu 2 Sh, 4 Pce, a 3 Sh. 4 Pce, verkauft, theils über Werth zurügekauft.

Waarenmarkt. Cochenille is sehr ausgeboten und ordin. graue Hondaras - kaum behauptet; die jeßzigen Preise sind für Honduras- ordin, klein fuchsig bis mittel. grau 4 Sh, 8 Pce. a 4 Sh, 9 Pce,, gute Silber- 5 Sh. a 5 Sh. 2 Pce., feine kam nicht vor. Zaccatille, ordin. {wer bis gut schaalig 6 Sh. a 6 Sh. 9 Pce., -mexikan. mittel bis gute graue 4 Sh. 6 Pre. a 4 Sh. 7 Pce., Zaccatille mittel bis \{ón 5 Sh. 3 Pce. a d Sh. D Pce. i : 5

Lac Dye, Jn heutiger Auction zahlte man für echte D T 1 Sh. 8 Pce. a 1 Sh, 9 Pce., P C 2 Sh, 3 Pee, a 2 Sh, 4 Pce., VVB L D 2 Sh. a 2 Sh, 17 Pce., gute I Me R Fa 95 Pce., mittel 7 a2 8 Pce.

Cutch behauptet; beschädigte Waare is mit 21 a 23 Sh, begeben.

Gambier unverändert,

Salpeter. Heute vorgebrachte 1571 S., 11 a 47 %, wurden zu 29 Sh. a 30 Sh, 6 Pce. eingerufen, weil es an Käufern fehlte, Der an gekündigte Regierungs - Kontrakt von 10009 Tons ist für Waare von 6 % Refraktie und darüber. Raffin. 34 Sh. 6 Pce. a 35 Sh.

Talg. Die Frage für St. Petersburger gelben Licht - war beschränkt,

zu 53 Sh. 6 Pee, loco, 45 Sh. 6 Pce. Olt. /Dez, j: : Wolle. Jn der Auction zeigt sich eher eine steigende, als fallende Tendenz, und im Vergleich mit Oktober is die Erhöhung durchschnittlich wohl auf volle 2 Pce. anzunehmen, Hauptsächlich sind es indeß die Fran- zosen, welche das Leben hervorbringen.

Eisen hat sih entschieden gebessert, und nahdem am Montag 500 Tons gemischte Nummern auf 2 Monat Lieferung mit 51 Sh, 2 Pce, be- zahlt wurden, ist Nr. 1 nicht unter 53 Sh. 6 Pce, zu haben, und es be- darf keiner starken Ankäufe, um den Preis auf 55 Sh. zu heben. i

Zink, Zu 19 Pfd, St. 5 Sh. loco und 19 Pfd, St. Lieferung blie- ben Verkäufer, aber keine Frage,

Liverpool, 18, Febr. Baumwollenmarkt. Der noch stets im Gau- zen matte Gang des Manchester - Geschäftes hat den Anfangs der Woche lebhaften Verkehr hierselbst nun unterbrochen. Jun den leßten Tagen war die Frage nur mäßig, und amerikanische Sorten müssen 5 Pce. unter vori- gem Freitag notirt werden. Andere Sorten blieben behauptet, Verkauft wurden diese Woche 21,840 B., nämlich: 120 B, Sea- Island zu 82 a 454 Pce.,, 3160 B, Upland zu 37 a 55 Pce., 2660 B. Mokile zu 47 a 5% Pece., 10,800 B. New-Orleans zu 37 a 65 Pce,, 560 Ballen Pernam- buco zu 55 a 7 Pce,, 960 B. Bahia zu 55 a 6 Pce., 360 B. Maranham zu 5 a 65 Pce., 620 B. ägvypt. zu 6 a 9 Pce., 40 B, Barbados zu 8 Pce., 40 B. westind. zu 6;.a 7 Per, 2520 B, Surate zu 35 a 4 Pce, Wir shägen heute die Vorräthe, wie folgt: S

18. Febr. 1848,

Y E E A E p -

S 143,000 B., gegen 327,490 B, 440 7,950

18, Febr. 1847. ——SD

M Pernambuco-, Para- 2c... Bahia- und Maceio-.….….….. 16,860 , 6,780 Maranbata eie iiis: 90,490 12,100 NOUUIND, a C bote nine 0 Aa 860 2/600 A s due A Es 19,560 43,580 Surate- 2c. L 53,560 84,120 A t 1,350 s

282,840 B., gegen 484,620 B,

Abnahme gegen 1847: 201,780 B. Wöchentliche durhschnittlihe Kon- sums - Ankäufe während 1847; 19,750 B.;z in diesem Jahre bis heute: 25,970 B.

,

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 22 Febr. Niederl. wirkl. Sch. 53%. 5% Span 16 0

Antwerpen, 21. Febr. Zins —. Neue AnL 162,

Hamburg, 23, Febr. Bank-Actien 1560 Br. Engl. Buse. 106 6. Hamwb. Berg. Actien §27 Br. Magd. Wittenb. 63 Br. Hamb. Bes). 922. 92. Kiel Alt. 106. 1053. Glückst. Elwsh. 51 Br. Reudsb. Neum. §5 Br. Kopeuh. Rothsch, 67 Br. Meckl. 48. 477.

Leip Zig, 25. Febr. Leipz. Dresdn. Act. 1167. 116. Sächs, Bayer. 90 Ber, Sächs. Schles. 927 Br. Chem. Ries. 45 Br. Löb, Zitt, 40 Ber. Mga, Leipz. 223 Br Berl. Anh. Lt. A. 114 Br. Lt. B. 1077 G. Dess. Bank-Act. 1102. 119.

Paris 9 31 Febr. 5% Reute fx cour. 136. 49. 3% fn cour ¿0 Neue 3% Aul. 74.80.

W ien, 23. Febr. 5% Met. 1002 4% do. 842. -3% do. 61 7, Bank Acien 1530. Aul. de 1824 1503. de 1£39 108! Gioggsa. 164. ordb. 120%

Z “Meteorologische Seobacztungen.

1348 Morgens | Nachmittags | Abends 24 Tour. | Se. | 2 Dbe. 10 Uber.

Nach einmaliger

Beobachtung,

Lufidrack. . e c 327 87" Par. 328,53’" Par, 329 56" Par. |Quellw ärme 7,8 Æ Luftwärme . ..,| +- 3,8” R. u B 6,27 R. -- 3, L. M [Flussw ärme 11° R, Thaupunkt. «..[ «ck 035° R: + 3,6° R. | 4+ 1,8° R. |Bodenwärme Dunstsüttigung. | 72 pCt. 50) pCt. 99 pCt. E E s aao 0 trüh trüb regnmg. Wind SW., SW, Wolkenzug - . BW. —— Tagesmittel: 328,65" Par... 4+ 44° R... + L9*R...

Ausdünstung

Niederschlag0/ 169“b

Wärmewechsel 4+ 6 3,0?

81 pt. SW.,

Königliche Schauspiele.

Sounabend, 26. Febr. Jm Schauspielhause. 36e Abonnements Vorstellung: Don Carlos, Jufant von Spanien, Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller. (Dlle. Viereck: Prinzessin von Eboli.)

Sonntag, 27. Febr, Jm Opernhause. 27ste Abounements- Vorstellung : Die Krondiamanten, komische Oper mit Tanz, in Z Ak ten, von Scribe. Musik von Auber. Anfang halb 7 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen verfausft : .

Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges und ersten Balkons 1 Rthlrx. 10 Sgr., ein Billet im Parquet, in der Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., ein Billet zu den Logen des dritteu Ranges, im Balfon daselbst und im Par= terre, 20 Sgr., ein Billet im Amphitheater 10 Sgr., ein Billet in der Fremden-Loge 2 Rthlr. : E

Im Schauspielhause. 36ste Abonnements = Vorstellung: Dey Rechnungsrath und seine Töchter, Original-Lustspiel in Z Abth., von L. Feldmann. Hierauf: Die Drillinge, - Lustspiel in Z Abth, , voi Bonin.

Königsstädtisches Theater.

Sonnabend, 26. Febr. (Jtalienishe Opern-Vorstellung.) Zum erstenmale wiederholt: Roberto il Diavolo (Robert der Teufel), Oper in 5 Abth., nah dem Französischen des Scribe und Delavigne, ins Jtalienishe übertragen von Calisto Bassi. Musik von dem Königlichen General - Musik - Direktor und Hof - Kapellmeister Meyer= beer.

Textbücher, ín italtieuischer und deutscher Sprache, sind im Billet- Verkaufs-Büreau und Abends an der Kontrolle à 5 Sgr. zu haben,

Preise der Pläße: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c.

Anfang 0 Ubr, Ende 10 Ubr,

Sonntag, 27. Febr. Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Gesang in 3 Abth., von D. Kalish, Musik vom Königl. Musi Direktor Gährich.

Montag, 28. Febr. (Jtalienishe Opern-Vorstellung.) Roberto il Diavolo, (Robert der Teufel.)

E

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

Im Selbstverlage der Expedition. Gedruckt in der Deckershen Geheimen Ober - Hofbuchdrukeret.

Anzeiger.

reichung der Scheine die Zahlung dafür in Empfang

zu schwierigen Stücke weggeblieben und dafür eine große

S ot E

Midi R

Bekanntmachungen.

E BWefanntmaGut n Das im Schweyer Kreise belegene Allodial-Rittergut Jaszez Nr. 67, landschaftlich abgeschäßt auf 45,473 Thlr, 16 Sgr, 2 Pf,, soll in termino den ; 6, April 1848, Vormittags um 11 Uhr und Nachmittags von 4 Uhr ab, an _ ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten Herrn Ober - Landesgerichts - Rath Hirschfeld im Wege der freiwilligen Subhastation verkauft werden, Die Licitations - Bedingungen , der Hypothekenschein und die Taxe sind in unserer Registratur einzusehen, Marienwerder, den 9, September 1847, Königliches Pupillen - Kollegium,

[1109] Nothwendiger Verkauf, Königliches Ober-Landesgericht zu Cöslin. Das in Hinterpommern im Neustettinschen Kreise ge- legene, sons zum Domainen-Gute Neustettin gehörige,

unterm 31, August 1847 gerichtlich auf 25,904 Thlr. 20 Sgr. abgeshäßte Vortvert Eichen soll im Wege der nothwendigen Subhastation im Termin

den 5, Juni 1848, Vormittags 10 Uhr, im Jnstructionszimmer unseres Kollegienhauses öffent- lih verfauft werden. :

Die Tare, der Hypothekenschein und die Kaufbedin- gungen können in unserer Registratur eingesehen werden,

Cöslin, den 10. November 1847, S

Königl. Ober-Landesgericht, Erster Senat,

[174] Edi tat C1 f att ot.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johann Carl Gustav Bierbaum zu Christianstadt is durch die Ver- fügung des unterzeichneten Gerichts vom 3, Dezember 1847 in Folge der Anzeige des Unvermögens seitens des Cridarii sofort der Konkurs eröffnet worden. Zur An- meldung und Rechtfertigung aller Ansprüche an die Ge- mein-Masse steht

den 20, Juni d. J,, Vorm. 10 Uhr, vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor Sturm in unserem Parteienzimmer auf dem Königl. Schlosse hier- selbst Termin an. Wer sih in diesem Termine nicht meldet, der wird mit seinen Ansprüchen an die gedachte Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übri- gen Gläubiger ein ewiges Stillshweigen auferlegt werden,

Sorau, den 30, Januar 1848,

Königl, Land- und Stadtgericht, (gez,) Calow,

Stadtgericht zu Berlin, den 17, September 1847.

Das hierselb in der Jerusalemerstraße Nr. 3 bele- gene und im Hvpothekenbuche von der Friedrichsstadt Vol. 1, Nr, 35. auf den Namen der verwittweten Ge- heimen Posträthin Weck, Johanne Charlotte, geborenen Knorr, verzeichnete Grundstück, gerichtlih abgeschägt zu 5477 Thlr. 17 Sgr. 4 Pf., soll

an Mai 18458, Vormittaas 11 Ub,

an der Gerichtsstelle Theilungs halber subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur ein- zusehen,

Die etwanigen unbekannten Neal-Prätendenten wer- den unter der Verwarnung der Präklusion hierdurch öf- fentlih vorgeladen.

[169 b] BVBefanntmäach ung;

betrefenddie Dividenden- Vertheilung

au die Actionairs der Berlin-Anhaltisch en Eisenbahn - Gesellschaft.

Nachdem nunmehr die Rehnung über den Betrieb auf der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn im Jahre 1847 vollständig abgeschlossen worden, haben wir nah Anhö- rung des Vorschlags der Direction der Gesellschaft die Dividende der Stamm-Actien für das Jahr 1847 auf

Sieben und drei viertel Prozent festgesest, so daß also nah Abrechnung der im Juli v. J, bereits abschläglich gezahlten zwei Prozent gegen- wärtig noch fünf und drei viertel Prozent oder

Elf Thaler 15 Sgr.

auf jede Actie nachgezahlt werden sollen,

Den speziellen Nachweis über die Verwendung der Betriebs-Cinnahme des Jahres 1847 behalten wir dem diesjährigen Geschäftsberichte vor und fordern jeden Besißer von Dividendenscheinen pro 1847 auf:

in der Zeit vom 26sten d. M, an bis zum Schlusse

des künftigen Monats, Vormittags von 9 bis 12 Uhr,

mit Ausschluß der Sountage, eine Specification sei- ner Dividendenscheine, nah den laufenden Nummern geordnet, mit seiner Namens-Unterschrift versehen, in unserer Hauptkasse im Empfangs - Gebäude auf dem

Askanischen Plaß Nr, 6 einzureichen und gegen Aus-

„zu nehmen, Berlin, den 24. Februar 1848, Der Verwaltungs-Rath der Berlin- Anhaltischen Eisenbahn - Gesellschaft. D Call

1173, Literarische Anzeigen. Charafterzüge und historische ¿Fragmente aus dem Leben des Königs von Preußen, ¡Friedrich IVilhelm M, vén DPY, Eylert,

Bischof 2c. Wohlf. Ausg. Magdeburg, Hein- rihshofen. Velinpapier, Eleg. geh. Diese wohlfeile Ausgabe des anerkannt vortrefflichen Werkes, welches das schönste Denkmal eines edlen, sittlih großen Königs ist und mithin zum Volksbuche im edelsten Sinne des Wortes \ih empfiehlt, is jeyt vollständig in 15 Liefe- rungen in allen Buchhandlungen zu haben, in Berlin in

«F. Dümmler's vu4v., Linden 53.

Bei Eduard Eisenach in Leipzig is erschie- nen und durch jede Buchhandlung, in Berlin durch

Alexander Duncker, Königl. Hofbuchhänd- lex, Französishe Straße Nr. 21, zu haben: Deutsches Lesebuch [171] für : obere Gymnasial-Klassen. Enthaltend eine auf Erweiterung des Gedankenkreises

und Bildung der Darstellung berechnete Sammlung auserlesener Prosastüe,

Lon Robert Heinrich Hiee,

Konrektor und Prof. am Dom-Gymnasium zu Merseburg, gr. g 36“; Bogen, Preis 15 Thlr

Jn dieser neuen Ausgabe des früheren „Handbuchs deutscher Prosa für obere Gymnasial - Klassen“ sind die

Anzahl leichterer und zwecknäßigerer eingetreten, 1 »durch nun noch manche für den Schüler wichtige Gegenstände wünschenswerthe Berücksichtigung erfahren haben,

[168] E So eben i angekommen: die zweite Lieferung von E von Sydoaw's SCHLI L-A l LAS in 36 Bl. (Preis 15 Sgr.), und wird die Sch luß-Xlieferung zu Ostern d, J. erscheinen. S i;

E. S. Mittler (Stehbahn Nr.

»

D)

7) Konzert- Anzeige. Das auf heute Abend E l ) h D im Saale

. des Königl. Schanspielhauses zum Besten der Noth-

. . r D V leidenden in Oberschlesien angezeigle K ONZCI i

findet bestimmt a Briicts Zu nus merirten Balkon- und Steh-Plätzen à l Thlr. sind in der Musikhandlung von Ed. Bote & G. Bock, Jägerstrasse No. 42, zu haben.

G Bock, Königl. Hos-Musikhändler.

[159 b] Ritter g ir c

in den {önsten und fruchtbarsten Gegenden der Pro-

vinz Schlesien, wobei mehrere Forstgüter , erden zum

Kauf nachgewiesen durch Lazarus Landau, Breslau, Antonienstraße Nr. 30,

[158 b] .

Ein Allodial-Nittergut mit guten Wohn- und Wirth- \hafts-Gebäuden, 5 Meile von der Stettin-Danziger Chaussee, zwischen Stolp und Lanenburg, mit einer Mühle, Brennerei, Ziegel- und Kalkbrennerei, 4924 Morgen Fläche, darunter 2500 Morgen vorzügli- chen. Aer, 400 Morgen zweischnittige Wiesen, 1450 Morgen Wald und Hütung, im Jahre 1847 gerichtlich auf 124,000 Thlr, abgeschäst, soll Familien-Verhält- nísse halber für 80,000 Thlr, verkauft werden, und ist das Nähere zu erfahren in frankirten Briefen im Hötel de Prusse beim Gasthofsbesißer M, Hennings in Lauenburg ín Hinterpommern,

Das Abonnement beträgt:- 2 Rthlr. für : 4 Rthlr. - F Jahr.

7: D Ae: « È E

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

Sal L

Amtlicher Theil.

Ständische Angelegenheiten. Fünfundzwanzigste Sipung des Vereinigten R End isen Ausschusses am 23, Februar, Fortseßung der Verhandlungen über den Entwurf des Strafgesezbuches, §. 271: Schwerer Diebstahl, angenommen, Die §§. 272—275: Un- tershlagung, werden mit geringen Abänderungen angenomnien. Die §§. 276—279: Gemeinsame Bestimmungen, gleichfalls mit geringer Mo- 21sication angenommen, Die §§, 280—283: Raub, mit wenigen Ab- Anderungen angenommen, Die §§, 284—287 : Erpressung, angenom-

ten, Die §§, 288—292; Hehlerei, angenommen. Ferner die §§. 293 und 294; Bemeiner Betrug; §. 295: Schwerer Betrugz die §8, 296 dis 298; Gemeinsame Bestimmungen;z §. 299; Untreue,

eilagen,

7lmtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Ober =- Pfarrer Wisdorf an der fatholishen Pfarrkirche zum h, Paul in Aachen den Rothen Adler = Orden dritter Klasse mit der Schleise; so wie dem evangelischen Schullehrer Hirt in Treffurt, Regierungs-Bezirk Erfurt, und dem katholischen Organisten und Schul- lehrer Ignaz Galla in Groß =Schimniß, Regierungs - Bezirk Op- peln, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen,

: j Bekanntmachung,

JZndem ich den in der heutigen General-Versammlung der Meist- betheiligten vorgelegten Verwaltungsbericht der preußischen Bank für das Jahr 1847 nebst der Vermögens-Bilanz vom 341, Dezember 1847, mit Aus\{luß jedoch der übrigen Anlagen in Gemäßheit des §. 97 der Bank= Ordnung vom 5, Oktober 1846 hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringe *), bestimme ih zuglei, daß die Zahlung der für den Dividendenschein Nr, 2 festgeseßten Dividende im Be- trage von

33 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. bei der Hauptbank hierselbst, bei den Provinzial-Comtoiren zu Breslau, Köln, Danzig, Königsberg, Magdeburg, Münster, Stettin, so wie bei den Kommanditen zu Elberfeld, Elbing, Memel - Posen und Stolpe, erfolgt.

Der vollständige Verwaltungsberiht wird den Bank - Antheils- Cignern in Berlin bei der Hauptbank, in den Provinzen bei den Comtoiren auf Verlangen verabfolgt werden.

Berlin, den 25. Februar 1848.

Der Chef der Bank, Geheime Staats - Minister von Rother.

Ständische Angelegenheiten. Fünfundzwanzigste Sihung des Vereinigten ständischen Ausschusses. (23, Februar.)

Die Sigung beginnt um 117 Uhr unter Vorsiß des Fürsten zu Solms mit Verlesung des über die leßte Sipung durch den Secre- tair Abgeordneten Brassert abgefaßten Protokolls, Als Secretaire fungiren die Abgeordneten Dittrich und Diethold,

Abgeordn. von Weiher: Jch bitte, mir zum Protokoll eine kleine Bemerkung zu gestatten, Wenn ih richtig verstanden habe, so ist bei §, 268 der Ausdruck „ehrlihe Leute“ oder ein ähnlicher gebraucht worden. Das scheint mir do einer Berichtigung zu bedürfen.

Marschall : Es ist dieser Ausdruck von dem Abgeordneten, der sich seiner bedient hat, nicht beanstandet wordenz derselbe erklärt sich vielmehr damit einverstanden. Es is daher, wenn feine weitere Be= merkung erfolgt, das Protokoll für genehmigt zu erklären. Wir kom- men zur Berathung von §. 271.

Referent Abgeordn. Frhr, von Mylius (liest vor) :

S Zil

Bei den in bewohnten Gebäuden begangenen, im §. 270 Nr. 5 6 und 7 bezeihneten Diebstählen macht es für die Bestrafung feinen Unterschied, ob zur Zeit tes begangenen Diebstahls die Bewohner in dem Gebäude anwesend waren oder nicht,

g Den bewohnten Gebäuden (§. 270 Nr. 5, 6, 7) siud gleichzu- ellen : 1) Schiffe, welche bewohnt werden; 2) die zum Gottesdienste bestimmten Gebäude; 3) diejenigen öffentlihen Gebäude, welhe entweder zum Geschäfts- betriebe oder zur Aufbewahrung von Sachen bestimmt sind.

Unter falshen Schlüsseln (F. 270 Nr. 6, 8) werden verstanden : nachgemachte, veränderte und solche Schlüssel, welche nicht für tas damit geöffnete Schloß bestimmt sind, so wie Dietriche, Haken und ähnliche zum Oeffnen von Schlössern brauchbare Werkzeuge,“

Das Gutachten lautet:

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Dieser Paragraph hat zunächst deshalb zu Erinnerungen Anlaß gegeben, weil die Nr, 3 desselben den ausreichenden Schuß für Ge- vaulichkeiten, die zwar nicht zu den öffentlichen gehören, aber aus den nämlichen Gründen, wie diese, besondere Strafbestimmungen er-

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, _*) Der bedeutende Umfang dieses Verwaltungsberichts nöthigt uns

t pu Masse des übrigen für das heutige Blatt bereits Pins Stof- , denselben ín dem morgen erscheinenden Blatte nachzuliefern,

Die Red, d, Allg, Pr, Ztg.

Allgemeine

Preußische Zeitun

Berlin, Sonntag den 27e Februar

forderlih machen, niht zu gewähren schien. Mit Rücksicht hierauf ward zunächst vorgeschlagen :

die Nr, 3 des Paragraphen ganz zu streichen ; sodann: __ das Wort „öffentlih“/ in der gedahten Nummer zu streichen, indem die nicht geretfertigte Unterscheidung zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Gebäuden zu entfernen sei.

Die Abtheilung hat jedo beide Anträge mit 10 gegen 4 Stim- men abgelehnt, von der Ansicht ausgehend, daß gerade für öffentliche Gebäude ein besonderer Schuß vollständig gerechtfertigt und nament- lih berüdsihtigt werden müsse, daß alle Gebäude, welche bewohnt, durch die Bestimmung des früheren Paragraphen unter -den gleichen Schuß des Strafgesetzes gestellt werden, N

Aus diesen Gründen ist au ein fernerer Antrag:

eine neue Nummer zu dem Paragraphen in Vorschlag zu bringen, dur welhe Speicher, Magazine und Kaufmannêgewölbe den öf- fentlihen Gebäuden gleichgestellt,

mit 9 gegen 5 Stimmen abgelehnt.

Der g. 271 giebt in seinem leßten Saße den Begriff von fal hen Schlüsseln in einer von der im §. 411 des Strafgeseß - Ent- wurfs von 1843 abweichenden Weise, indem dort der Diebstahl unter Anwendung von gestohlenen Schlüsseln dem Diebstahl ‘unter An- wendung von falschen Schlüsseln gleichgestellt ward. Es ist zur örage gebracht worden: ob nicht die Bestimmung des Entwurfs von 1843, als eine zweckmäßige, au hier in Vorschlag zu bringen. Es hat die Abtheilung jedo den hierauf gerichteten Antrag mit 10 ge- gen 4 Stimmen abgelehnt, da es sich um ein wesentlich verschiedenes Vergehen und niht um ein gleihartiges handle.

Die Abtheilung kam nun zur Erörterung einer früher vorbehal- tenen Frage, nämli der zu §. 151 aufgeworfeneu : Ob der Leichen- diebstahl, wie er dort definirt, als ein leiter Diebstahl oder als ein schwerer betrachtet werden soll, Sie entschied sich mit 8 gegen 6 Stimmen für die Strafe des \chweren Diebstahls, da das hier zur Sprache gebrachte Verbrechen in den meisten Fällen unter Umständen verübt sein werde, welhe denen des {hweren Diebstahls gleicstehen, abgesehen aber auch hiervon, son einer inneren Verwerslihkeit zeuge, welche die härtere Strafe rechtfertige.““

Abgeordn. Fabrieins : Der Paragraph KFellt unter 1. Schiffe, welche bewohnt sind, den bewohnten Gebäuden gleih, Jun dieser All= gemeinheit erscheint die Bestimmung zu hart , für die praftishe An- wendung auch niht scharf genug bezeichnend gefaßt. Die Wohnge- legenheiten in Seeschiffen und noch mehr ín Flußfahrzeugen (Kähnen) sind von dem übrigen Schiffsraume so {arf getrennt, treten gegen diesen, was den Umfang der Räumlichkeit anlangt, auch so entschieden zurück, daß die nah Nr. 5, 6, 7 des g. 270 bei Gebäuden, welche bewohnt sind, hervorgehobenen Momente der Schärfung hier offenbar niht zutreffen, wenn man auf den Grund der Schärfung, die Ge= fährlihkeit der Handlung für die Bewohner, zurückgeht. Auch der Ausdruck bewohnt wird zu Zweifeln führen, da auf Kähnen und Fleineren Sceschiffen allerdings förmliche Wohnungsgelegenheiten, grö- here Seeschiffe aber nur zur Aufnahme der Besaßung eingerichtet zu sein pflegen und, wenn diese Schiffe im Hafen liegen, oft nur Einer von der Besazung darin s{läft , so daß nah allen Seiten hin Un= bestimmtheiten den Richter beengen werden.

Unter 2. folgen in gleiher Weisé zum Gottesdienste bestimmte Gebäude. Jch finde auch diese Bezeihnung nicht sharf genug. Nicht daß ih Diebstähle in den ten Worten nach bezeihneten Gebäuden geringer anshlüge, ih bekenne vielmehr, daß ih die Bestrafung von Diebstählen aus denselben lieber selbstständig, statt blos in einer Gleichstellung mit bewohnten Gebäuden, da doh zwischen beiden, was den Grund der Schärfung anlangt, keine Gleichheit obwalten fann, hervorgehoben gewünscht l‘Ätte, sondern weil in der Wirklichkeit auch hier die Anwendung Schwierigkeiten finden wird. Es finden sich in den Kirchen, zumal auf dem Lande, meistens mancherlei Anbauten oder mit besonderen Eingängen versehene Räume zur Aufbewahrung profaner Geräthschaften für Kirhenbauten u. \. w. Diebstähle aus denselben würden hier do offenbar zu hart bestraft werden. Jh selbst habe bei Uebernahme einer Verwaltung in dem Eingange einer Stiftskapelle eine förmlich eingerihtete Kammer zur Aufstellung von Gärtnergeräthschaften 2c, vorgefunden, und so sehr ih mir angelegen sein lasse, den Uebelstand abzustelleu, so entschieden würde sih doch das Geretigfeitsgefühl dagegen gesträubt haben, einen Diebstahl aus der Kammer mit 3 Jahren Zuchthaus zu belegen.

Ih unterstelle, über diese Bemerkungen eine Diskussion einzulei- ten, oder solhe wenigstens als Fassungsbemerkungen zu Protokoll zu nehmen.

Abgeordn. Ruschke: Jn Bezug auf die Schlüssel ist von der Abtheilung bemerkt worden, daß im Entwurf von 1843 den falschen Schlüsseln auch die von dem Diebe entwendeten gleichgestellt, aber diese Bestimmung in den gegenwärtigen Entwurf dicht aufgenommen wor= den sei. Mir scheint, daß ein Diebstahl, der mit entwendeten Shlüs- seln ausgeführt wird, ein \{chwerer Diebstahl \ei und unter Umstän= den ein sehr \{werer sein könne. Ein Beispiel mag diès erläutern. Viele Personen haben die Gewohnheit, die Schlüssel während der Nacht iu der Tasche des Schlafrocks oder sonst in unmittelbarer Nähe ihrer Schlafstätte aufzubewahren, und sie glauben, dieselben \o sicher verwahrt zu haben. Ein mit der Lokalität der Wohnung und der Gewohuheit des Hausherrn vertrauter Dieb weiß sih in das Schlaf- zimmer Eingang zu verschaffen, entwendet die Schlüssel, während der Besißer \{chläft, und führt vermittelst derselben den Diebstahl aus. Der Bestohlene mag noch von Glück sagen, daß er niht erwacht ift, indem vielleicht ein noch \{wereres Verbrechen, ein Todtschlag, be- gangen worden wäre, den der Dieb, um sein Verbrechen auszuführen und nit erkannt zu werden, vollführt hätte. Dies Beispiel ist nicht aus der Luft gegriffen. Es is wirklih ein Diebstahl unter den Um- ständen, die ih angeführt habe, begangen und eine bedeutende Summe von beiläufig 1000 Thalern entwendet worden. Mein Antrag geht dahin, die Bestimmung des Entwurfs von 1843 wieder aufzunehmen und demnach den Diebsta l, welcher wit den rechten Schlüsseln, die der Dieb mit dem Bewußtsein, daß sie die reten seien, durch Ent- wendung oder sonst sih zu verschaffen gewußt hat, begangen worden ist, als einen {weren Diebstahl zu qualifiziren und in das gegetit- wärtige Geseß aufzunehmen,

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Abgeordn, Rrause: Jh habe bereits gestern bei der Diskussion über §. 270 bemerkt, daß immer nur von bewohnten Gebäuden die Rede is. Jm §. 271 heißt ‘es: „diejenigen öffentlihen Gebäude u. \. w.“ Nun bin ih zweifelhaft, ob andere Gebäude, als bewohnte, wenn Vieh und dergleichen aus denselben gestohlen wird , unter diese öder eine andere Rubrik fallen. Jh würde den Antrag der Mino= rität in der Abtheilung aufnehmen und beantragen, daß unter drei geseßt würde: „diejenigen öffentlihen und Privatgebäude.““

Marschall: Wir wollen ermitteln, ob der leßte Vorschlag die erforderliche Unterstüßung findet ?

1848,

(Es erhebt sich nit die erforderliche Anzahl von Mitgliedern.) Er hat sie niht gefunden. Der Abgeordnete Kuschke hat beantragt, daß entwendete Schlüs-

sel den nachgemachten gleich zu ahten seien. Es fragt sich, ob der Antrag die erforderliche Unterstüßung von aht Mitgliedern findet. (Es erheben sich mehr als acht Mitglieder.)

Er hat sie gefunden.

Abgeordn, Sperling: Jh glaube, daß der Zweck, den der Ab=- geordnete durh Aufnahme der Bestimmung aus dem Entwurf von 1843 zu erreihen wünscht, niht erreiht werden würde, weil der Dieb in dem angegebenen Falle die Schlüssel nicht stiehlt, sondern sie üur zu vorübergehendem Gebrauche an sich nimmt. Es würde die Bestimmung von 1843 auf diesen Fall niht passen.

Abgeordn. Ruschke: Jh habe meinen Autrag “dahin gestellt, daß, wenn der Dieb gewußt hat, daß es die rechten Schlüssel seien, das Verbrechen daun als ein {werer Diebstahl zu betrachten sei.

Regierungs = Kommissar Bischoff: Das Leßtere würde nur Fas=- sungssache sein z einige neuere Geseßgebungen haben dies ausgedrüdt :

„Die rechten Schlüssel, welche der Dieb sich vorher arglistigerweise

verschafft hatte.“ Allein in der Sache selbst erscheint es bedenklih, die {chwere Strafe des qualifizirten Diebstahls auf diesen Fall anwenden zu wollen. Das Verbrechen is ein wesentlich anderes, als der Nachschlüssel-Diebstahl. Das Prämeditirte , welches im leßteren liegt, i} nit vorhanden, wénn das Sloß mit dem réhten Schlüssel geöffnet wird. Hier= nächst kommen die Bedingungen in Betracht, unter welhen man die Qualification annehmen joll; hier. is Alles \{wankend. Die Schlüssel können nebcn dem Behältniß liegen, an dem Schranke hängen, der geöffnet wird, und es ist dann gewiß nicht abzusehen, was für ein Unterschied sein soll zwischen diesem Fälle und dem anderen, wo der Schlüssel im Schlosse selbst steckt. Es muß also noch ein ershwerendes Moment hinzutreten, und etwas Anderes würde es schon sein, wenn

ein Hausdieb gewußt hätte, wo der Shlüssel verwahrt i, und sich desselben auf hinterlistige Art bemächtigt hätte. Indessen läßt fi diese Bedingung uicht {arf präzisiren und es wird überhaupt der ganze Charakter des Nahschlüssel-Diebstahls wesentlich geändert, wenn man denselben in dieser Art ausdehnen wollte. Die Strafe des gemeinen Diebstahls steht, wie man erwägen muß, im Maximum auf 5 Jahre; sie geht noch über das Maß hinaus, welches das All= gemeine Landrecht und die Cirkular=Verordnung für den gewaltsamen Diebstahl angeordnet hatte, indem die bestehende Geseßgebung nur 1- bis 3 jährige Freiheitsstrafe ausgesprochen hatte. Ich glaube, es ist auch aus diesem Grunde kein Bedürfniß vorhauden, den erwähn= ten Fall unter diejenigen zu seßen, wo Zuchthausstrafe bis zu zehn Jahren eintreten soll.

Abgeordu, Gießler: Jh wollte mir nur die Frage an den Herrn Kommissar erlauben, ob Privat-Windmühlen, die nur bewohnt wer= den, wenn der Wind geht, und wo gewöhnlih am meisten gestohlen wird, wenn der Müller nicht dort is, unter Nr. 3 des Paragraphen gehören?

Regierungs- Kommissar Bischoff: Die Windmühlen gehören in der Zeit, wo sie bewohnt werden, wo also Menschen darin \{lafen, - zu den bewohnten Gebäuden. Tritt dieser Fall nicht ein, so i eine solhe Mühle um \o weniger als ein bewohntes Gebäude geseblich anzusehen, als dies ohne die erwähnte Voraussebung nicht einmal bei eigentlichen Häusern augenommen wird.

Abgeordn. Gießler: Es finden aber die meisten Diebstähle dann statt, wenn der Müller niht anwesend ist.

_ Regierungs-Kommissar Bischoff : Der Grund, warum das Ein= steigen in bewohnte Gebäude so hoh bestraft wird, is die Gefahr für die Person des Besigers. Für alle anderen Tâlle, wo dur die Begehung des Diebstahls eine Gefahr für die Person des Bestohle- nen nicht entsteht, reiht die Strafe von 5 Jahren aus. ;

__ Marschall: Der Autrag des Abgeordneten Krause, welcher da=- hin ging, die Privatgebäude mit aufzunehmen, hat keine Unterstüßung gefunden. Es is also zu erwarten, daß auch der gegenwärtige An= trag keine Unterstüßung finden werde, und ih habe anheimzugeben, ob darauf beharrt wird. :

Abgeordn. Gießler: Jch würde daher den Vorschlag der Míno= rität nohmals auffassen und beantragen, daß das Wort „öffentliche“ gestrichen werde.

: f B Das ist ein Antrag, welcher nit unterstüßt wor- en ist. ;

Nun wäre noch zu ermitteln, ob der Antrag des Abgeordneten Kuschke zur Abstimmung gebracht werden soll. ;

Abgeordn. Ruschke: Ja wohl. Jch halte diesen Diebstahl wegen des möglichen Konkurrirens mit anderen Verbrechen für sehr ge=

@ h rlich. G , Es fl Abgeordn. Fabricius: Mir scheinen die Worte: „Schlüssel, welhe niht für das damit geöffnete Schloß bestimmt sind“, zweck- mäßiger zurückzustellen, wenn wir uns der immer mehr überhandneh= menden fabrifmäßigen Anfertigung von Behältnissen und der dabei

ur Anwendung kommenden Schlösser erinnern, so daß der Eigner felbst oft erst nah längerem Gebrauch den Uebelstand bemerkt, daß die verschiedenen Schlüssel zu mehreren Behältnissen passen, Der Mißbrauch eines solhen Schlüssels zur Oeffnung eines Schlosses, für das er allerdings nicht bestimmt ist, steht denn doch dem Gebrauch des rechten Schlüssels so nahe, die gravirende Qualität wird für den Dieb meist so völlig unerkennbar sein, daß mir die Auszeichnung des Falles mehr als bedenklich scheint.

Abgeordn. von Auerswald: Jch bemerke, daß ih gestern, als auf Milderung der Strafe bei §. 170 angetragen wurde, zur Unter=« stüßung au das eben Vorgetragene anführte, und daß mir da von