1848 / 63 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

586 | 587 i f iese Krankheit mittheilen. Was Soll beantragt werden, statt der Worte : aber hier so viele Beschädigungen von Wegen aufgeführt sind, so

m h Mens e Ge lden teilen S rocdentlich : „Auf Strafarbeit bis zu fünf Jahren““, scheint es mir doh zweckmäßig, daß dieser Beschädigungsart hier auch j J Erft e B eil aae All , Í : wer sein, zu sagen, ob durch Uebertretung der Absperrungs-Ver- die Worte aufzunehmen : E i ¿ noch Erwähnung geschehe. M2 L G A2 63. g zur gem einen Preufßis ch en 3 eitun g. Freitag den 3. März. n wirklich Jemand von der Krankheit ergriffen sei, so is bereits „auf Gefänguiß oder Strafarbeit bis zu zwei Jahren “? Regierungs - Kommissar Bischoff: Man hat auf die einzeluen ( von dem Herrn Justiz - Minister erwähnt worden, daß immer zum Die das beantragen, würden es durch Aufstehen zu erkennen | Bestimmungen des Gesehes von 1840 hier nicht eingehen wollen, M A ETAE Thatbestande des Verbrechens der Nachweis gehört, daß eine Kausal- | geben, weil dort außer den eigentlichen Kriminalstrafen noch andere Gegen= L bier cofob S4 BDSi | : E ERZ A P-Z A D A M A A

at ¡man es: leber palten oder nicht, so werden die hier erhobenen Bedenken und Shwie- | geschlossen ist, daß die hohe Versammlung sich. an irgend eine Fassung | von Donimierski auch der Meinung ist, auf den Antrag, die Worte

Verbindung stattfindet ; is dies nicht der Fall, so würde niht nach s n (Die Abstimmung erfolgt.) stände in Betracht gezogen worden sind; deshalb h alte! n Spr via db | ¿ Be l ) : 2 ; tigt, daß das Wort „vorsätli in=- F | A diesem Paragrapheu zu strafen sein, sondern immer nur die geringere | Eine Majorität hat sich dafür ausgesprochen. bei jenen speziellen Bestimmungen belassen wollen. rigkeiten dadur nicht bese!!! säßlih““ h Au rup Ae daß sie diese als die leßte, als die äußerste ihres | „Brückten und Wege“ wegfallen zu lassen, zu verzichten.

Strafe eintreten, welche in Ansehung der Beachtung des Absperrungs- Die zweite Frage is zu richten auf den Zusaß der Worte : Abgeordn. von Donimierski: Die Fassung des Paragraphen, tenangeseßt wird. 7 : E C : n Ab | a J 1 h Korreferent Abgeord" Kaumann: Jh muß mich den Anträgen Marschall: Wenn das die Absicht des Referenten is, daß die Merschall f n S E E

Verbotes im Allgemeinen in den speziellen Verordnungen bestimmt ist, „auf Grund eines bestehenden Geseßes““ welche der Herr Referent vorgelesen hat, entspricht meinen Ansichten, bas nan die Bus di Mien : M Q 0e {is - : 9 , g =# 3 , c: , Abgeordn. von Auerswald : Jch würde doch unter allen Um- nah dem Worte und ih würde deshalb darauf antragen, daß sie hier aufgenommen anschließen, die dahin gehen, x F ung, die vom Referen Versammlung ein Votum abgebe, von welchem sie zugleich erklärt, es j j : D in ständen für eine Kriminalstrafe überhaupt, besonders aber für eine so „Obrigkeit“. würde. Es ist ein gewaltiger Unterschied zwischen der Zerstörung ten vorgeschlagen worden! ¿Ee get E ey Abstimmung sei nicht ihr leßtes Votum, oder daß ih mich so Mebrlitfe, das ire Vierauf idetin N Fan id feine Brcarbaseiót O A hohe nur dann stimmen fönnen, wenn der Begriff der Fakultät der Die das beantragen, würden es durch Aufstehen zu erkennen | einer Schleuse und der Zerstörung einer Brücke, und ih glaube, daß mache. Wenn §. 350 B öóntion E E gesas “S fend Ansicht vollkommen ausspreheude Votum, dann würde dies nicht in | Fragestellung Wir kommen zum 6. 354 E e den gar nicht entsprechen. Uebereinstimmung mit dem stehen, was früher beantragt worden ist, Referent Abgeordn. Freiherr von Mylius (liest vor):

Obrigkeit näher bestimmt würde, Eine Kriminalstrafe, die auf der | geben. man diese nicht in denselben Paragraphen bririgen fann. Es fann der ihm unterliege!

Uebertretung eines Verbots der Obrigkeit steht, kann doch nur gegen (Nach erfolgter Abstimmung.) nur dur einen großen Zufall ein Ünglü, wie das angeführte, vor Es ist nothweneig- E ed ob E ur Kenntniß | nämlich, daß die Versammlung die verlesene Fassung wirklich beantrage. F. 351 elte oli Gefahr g er nur unvorsichtig. Referent Abgeordn. Freiherr von Mylius: Die hohe Versamm- Wer mit Gefahr für das Leben Anderer vorsäßlih die Stran=

ebertretung gerichtet sein, welhe sich auf ein geseblih | Eine Majorität hat sich dafür ausgesprochen. fommen, und für einen solchen Zufall möchte ih nicht eine \so schwere einer bestimmten è : r l : r begründetes Verbot der Obrigkeit bezieht. Der Begriff eines Ver- Abgeordn. Frhr. von Patow: Jch betrachte es bei §. 349 | Strafe festseßen, die immer eine gemeine, shlechte Gesinnung vor= Das läßt der M Pa L oh aats blos vom } lung mag sich darüber aussprechen, was nah ihrer Ansicht besser is, | dung oder das Sinken eines Schiffes verursacht, soll mit zehnjährigez bots der Obrigkeit is ein so weiter, daß man an sih darauf eine | nur als Redactioussahe, daß bei dem Falle der Fahrlässigkeit auch | aussebt. f ; : | Erfolge der I iriodise LZ nb E E. N Er bi trafe, die | die ihr hier vorgelegte, oder die vorgelesene Fassung, aber nicht damit | bis lebenswieriger Zuchthausstrafe, und wenn ein Mensch MbarÉ bas Kriminalstrafe uicht gründen kann, und davon ausgehend, schlage ih eine geringere Strafe festgeseßt wird. Wir haben bei §. 348 für Justiz-Minister Uhden: Das Minimum is nur 3 Monate dem Thäter E vie 2 Mille, e die E v e, bis zu einem } aussprechen, daß die von mir vorgelesene die bestmöglichste sei. Leben verliert, mit dem Tode bestraft werden. vor, zu sagen: den Volus die Strafe auf 3 Jahre ermäßigt, im Entwurfe is aber | Strafarbeit, A 5 | N bedeutenden S Tei a bei sch Os enken würde vorge- _ Abgeordn. von Auerswald: Jch glaube, die Sache steht ganz Liegt der That Fahrlässigkeit zum Grund so soll Gefängniß= „Welche von der Obrigkeit auf Grund eines bestehenden Gesehes | eben dieses Strafmaß für die Fahrlässigkeit bestimmt, und es wird Abgeordn. von Donimierski : Aber wenn ein uúglückliher Zu- beugt, wenn eau 8 ita: h E Juristen angenommen würde, | einfah so. Es is hier eine Fassung vorgelesen, in der mehrere | strafe oder Strafarbeit bis zu drei Jahren eintreten.“ s zur Verhütung u. \. w. angeordnet worden sind.“ daher für den leßteren Fall eine verhältuißmäßige Ermäßigung der | fall hinzutritt, wie er angeführt wurde, so würde das Minimum die der i Les : T O Gèr Ert d i von uns wesentlihe Bedenken finden, es is eine andere Fassung vor= Die Abtheilung hat nichts zu erinnern. i Wenn die Obrigkeit dur ein bestchendes Gese die Ermächtigung | Strafe nah dem für den Dolus von der Versammlung beliebten | 5 Jahre Zuchthaus sein. : / i e E Sine EN M E ¿S ros er Redaction | gelesen worden, in der diese Bedenken vielen von uns erledigt scheinen, Marschall: §. 352. hat, ein solches Verbot zu erlassen und die Art und Weise näher zu | Maximum eintreten müssen. i Marschall: Was in Bezug auf die Stellung des Wortes anheim es 4s BeeiCecieu bestimmt : 48 Paris) ere zu wäh- } es handelt sich also aus diesem Grunde um eine Erklärung darüber, Referent Abgeordn. Freiherr von Mylius (liest vor): bestimmen, wie es auszuführen, so mag auch eine Kriminalstrafe ge- Indessen betrachte ih dies, wie ih schon gesagt, als Nedactions- | „vorsäßlich“ gesagt worden ist, ob es nah dem Worte „wer“ oder e P Wee vielleidht e L gi T d u „_und ih gebe an- | welche von den beiden Fassungen, die keinesweges blos in den Worten 6. 852. ; gen die Uebertreter des Verbots ausgesprochen werden; daß aber | sahe und wollte nur darauf aufmerksam machen. nah dem Worte „anderer“ geseßt werden soll, ist nach der beistim- ae ) ort „hemmt“ passender erscheinen | allein, sondern in der ganzen Anlage, in der ganzen Stellung ver- Wer ohne Gefahr für das Leben Anderer in betrügerischer erade die Uebertretung eines jeden Verbotes , so willkürlich es auch Regierungs - Kommissar Bischoff: Ja, das muß Hand in Hand | menden Erläuterung, die erfolgt ist, Sache der Fassung, Sonst ging; S LNE Es Lies? voir brrvibueiól U Geis schieden sind, die vorzüglichere jer Die _Entscheidung darüber, | Absicht die Strandung oder das Sinken eines Schiffes verursacht fein mag, und von welcher Obrigkeit es erlassen sein möge (worüber gehen, : der Antrag dahin, die Worte: „Brücken und Wege““, wegzulassen, Fassun Haan T s geordneten als Gegenstand der welche von den beiden Fassungen in diesem Sinne die vorzüglichere soll mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft werden,“ { der Paragraph sich nicht näher ausspricht), mit einer Kriminalstrafe Marschall: §. 350! und es würde also die Frage sein: ob dieser Vorschlag die erforder= vasjung hingegeven : sei, das ist das sogenannte leßte Wort, worüber man eine Abstim- Auch hier is von der Abtheilung keine Bemerkung erfolgt.

J O S ] U: S Li , : , d Se Abgeordn. Heinrich: Ja. herbeizufü ;, R LI ; ; F A A

belegt werden könne, das halte ich für unzulässig. Referent Abgeordn, Frhr. von Mylius (liest vor): liche Unterstüßung findet. 4 E E as “its 2 S mung herbeizuführen wünscht. Keinesweges aber hat irgend Jemand Marschall: §. 353.

E adecangt-Kocinisiar Bischoff: Ein solches Verbot der Obrig- : ,,§. 390, : ; (Es erheben sich 9 Mitglieder.) Ab Sa tiarivcg n N Eu at Bkn 4 zu ermin, ob der von denen, die darauf antrugen, die Ansicht damit verbunden, daß Referent Abgeordn. Freiherr von Mylius (liest vor):

feit wird sich immer anschließen an ein Geseß und namentlich an das Wer mit Gefahr für das Leben Anderer vorsäßlich Wasserlei- Er hat sie gefunden. E dess ad bei i val Fen Ant E “stet bl bt p erklärte, | nun diese Fassung der rheinishen Juristen in ihrer ganzen Ausführ- 16. SSNT 1

Geseß vom 8. August 1835, welches gerade für Fälle dieser Art | tungen, Schleusen, Wehre, Deiche, Dämme oder andere Wasserbau- Candtags-Rommissar: Wenn wirkli in Frage gestellt wer= eber auédeacki i ‘fin TL ad E L E E wurde | lihkeit und Anordnung verbotenus beibehalten werden soll; nur Wer vorsäßlih Gefahr für die Schiffe dadur herbeiführt, daß

damals erlassen worden ist. ten, inzleihen Brücken, Fähren, Wege oder Shußwehre zerstört oder | den soll, ob diesen wichtigen Communications - Mitteln, den Brüden trage áuf We fall Se e, id ay Er S seinem ersten An= | das Prinzip dieser Fassung wünschen wir beibehalten zu sehen, feines er die zur Sicherung der Schifffahrt bestimmten Feuerzeihen oder Abgeordn. von Auerswald: Jch bin nur nicht überzeugt, daß | beschädigt, oder auch das Fahrwasser in schiffbaren Strömen, | und Wegen, der Schuh des Paragraphen zu entziehen, so müßte ich Van Vie dáekber tra X ruden and Wege ‘e stehen bleibe, weges aber alle einzelnen Worte. andere Zeichen zerstört, weashaff}t oder unbrauhbar macht, oder der=

jede Obrigkeit, welche es auch sein mag, diesen Glauben unter allen | Flüssen oder Kanälen stört, soll mit Strafarbeit bis zu fünf Jahren | dringend bitten, daß die hohe Versammlung es wohl überlege._ Es Abgeordn. Graf co E wir am ersten zum Ziele, Abgeordn. Freiherr vvn Patow: Wenu wir bei diesem Para- | gleichen Feuerzeichen auëlösht, oder falsche Zeichen aufstellt, oder

Umständen haben wird, und daher wünsche ih, daß die Worte „auf | belegt werden. is hier der Fall subsumirt , wo Jemaud aus Bosheit die Psosteu Landtags-Marschall R n E ay verehrten Herrn | graphen den Beschluß fassen, so liegt es in der Konsequenz, daß | zur Nachtzeit auf der Strandhöhe Feuer anzündet, soll mit Zucht=

Grund eines bestehenden Gesetzes“ hinzugefügt werden. Jh glaube, Wenn in Folge einer solchen Handlung ein Mensch eine {were | einer Brücke auf 3 durhsägt, damit der nächste Passant mit Rae daß 40! dêit M adt S Púnften e: e : „Soll N werden, | auch alle übrigen Paragraphen nah den Vorschlägen der rheinischen | haus bis zu zehn Jahren bestraft werden. Js in Folge der That

daß das ganz unbedenklich ist. körperliche Verlepung (§8. 238, 239) erleidet, so ist auf Strafarbeit sammenbricht ; ‘ich wüßte nit, warum in diesem alle die Brücke v Eren E ia Arts Buse G O anders gefaßt Juristen abgeändert werden müssen. Es sind uns aber die übrigen | ein Schiff gestrandet, so soll zehnjährige bis lebenswierige Zuchthaus- Abgeordn. von Brünneck: Jh muß in dieser Beziehung nur | von einem bis zu zehn Jahren oder auf Zuchthaus bis zu zehn nicht den nämlichen Schuß genießen sollte, wie eine Fähre, ein Deich Sa A rale ge L F í 1 e ich mit Paragraphen nicht sämmtlich vorgelesen worden, und ih halte es | strafe, und wenn dadur ein Mensch das Leben verliert, die Todes-

erinnern an die Zeit der Cholera, wo verschiedene Orts - Obrigfeiten | Jahrea und, wenn ein Mensch das Leben verliert, auf Strafarbeit | oder eine Schleuse. i 2 wi {de Sassing absolut: voniébe so R Erie U G e die rheini-= } doch für sehr bedenklih, den Beschluß zu fassen, daß wir diese | strafe eintreten,

wirkli die allerwillkür!ichsten Maßregeln \ich erlaubten und man | dder Zuchthaus vou fünf bis zu funfzehn Jahren zu erkennen. Js Es is bereits angeführt, daß der Fall denkbar ist, wo Ds sie nicht et ai Punkten is E : A ig gel ehen, daß ich rheinische assung annehmen wollen. Das Aeußerste, was geschehen Liegt der That Fahrlässigkeit zum Grunde und ist dadurch ein

niht im Stande war, zu reisen, ohne einer solchen preisgegeben jedoh in diesem leßteren Falle der Tod eines Menschen beabsichtigt | in der Nacht einen Weg durch eine große Grube Werrte DEUO / v Zustimmung geben zu können R T müßte 4 t M. s ves wirt fann, is meines Erachtens, daß wir die Vorschläge der rheinischen | Schade entstanden, so is auf Gefängniß oder auf Strafarbeit bis zu

zu sein. worden, so soll die Strafe des Mordes eintreten. Passanten hineinstürzen sollen, und ih frage: warum dieser a Ge V Restbeut Abeevibn. Sib: eén E „Nein ql T en. | Juristen dem Gouvernement zur Berüsichtigung empfehlen, drei Jahren zu erkennen.

Marchall: Wenn keine weitere Bemerkung erfolgt, so kommen Liegt der Handlung Fahrlässigkeit zum Grunde, so ist auf Ge- | unter die gemeingefährlichen Beschädigungen der Communications= bie: Eclaubníg bisten, ‘dis: Fassuia Es A e würde Mgi Landtags-Rommissar: §. 15 des Reglements sagt : „Die Be- Die Abtheilung hat keine Bemerkung gemacht.

wir zur Abstimmung. fängnißstrafe oder auf Strafarbeit bis zu drei Jahren zu erkennen,“ Mittel gerechnet werden soll? { / ) ‘fbet Es handelt \ich hier wirklich nicht darum daß *. es zu E fung und Abstimmung des vereinigten ständischen Ausschusses darf Marschall: §. 354.

Es is also die Berathung für geschlossen zu erklären, und wir Das Gutachten lautet: Hat Jemand, ‘nah dem von einem geehrten ‘Redner angeführ e Wunsch aussprechen soll, für alle Fälle 4 dieser W L: s sih auf die Fassung der Geseß= und Verordnungs- Entwürfe nur Referent Abgeordn, Freiherr von Mylius (liest vor) :

kommen zur Abstimmung über die beiden Fragen: Soll beantragt „Zu §. 350, Beispiel, eine Brücke in wohlwollender Absicht beschädigt , jo würde fahrlássig vorzuschlagen, sondern darum, ob e f Je a S Unt insoweit erstrecken, als die Fassung auf Sinu und Junhalt derselben, ¡80854

\ C dieser gewiß höchst selten vorkommende Fall doh äußersten Falles nur ive fesezénund E abvitn Bai fte ov sle E E unsch von wesentlichem Einfluß sein kann.“ Es ist aber, wenn ih der Dis- Wer mit Gefahr für das Leben Anderer vorsäßlih eine Ueber=

)r nid grisssbestimmung aussprechen will, und | fussion recht gefolgt bin, nur hervorgehoben, daß der Paragraph, | {wemmung verursacht, soll mit zehnjähriger bis lebenswieriger Zucht=

werden, statt der Worte „so is auf Strafarbeit oder Zuchthaus bis | hat die Abtheilung nichts erinnert, Már d Gieal l iberdies glaube ih, daß man u 40 Jahren zu erkennen“, die Worte zu sehen :" „o ist auf Ge= Abgeordn. RKeumann: Jh wollte mir Belehrung darüber aus= dem Minimum der Strafe unterliegen; überdies giauve 10, P es wird je Absti S / A? / z h ; zu seh „(0 i} auf g ch g ird durch die Abstimmung die Sache erledigt und ein Anhalte- | wie er von dem Gouveruement proponrt worden, es zweifelhaft läßt, | hausstrafe und, wenn dadurch ein Mensch das Leben verliert, mit

fängniß oder Strafarbeit bis zu 3 Jahren zu erkennen?“ und über | bitlen, warum in diesem Falle speziell die Todcsstrafe nux eintreten dem Judizium des Richters o viel vertrauen darf, daß er eineu so uns Als: dis -Sassunas à Vörlilà ; / i i C L die zweite Frage auf den Vorschlag, nah dem Worte „Obrigkeit“ | soll, wenn die Absitht, zu tödten, feststeht; das Léa fann hier | chen Fall unter den Paragraphen gar, nicht subsumiren wird, E Sten des Eniwursts don Be A Be Ua geiadr euren fb. 109 e ae as der mit der Handlung verbundenen Gefahr vor= | dem Tode bestraft werden.“ die Worte „auf Grund eines bestehenden Geseßes“’ hinzuzusügen? | dieselben Folgen haben, wie die Brunnenvergiftung und eben so ge- | wenn er mit juristischer Spißsindigkeit darunter subsumirt werden ¿vaubè wir daber die Fassaña: dmdis Grie D Z 8 |eB A oder nicht, Einer meiner Herren Kollegen hat be- Hier war nichts zu erinnern. Wer also beantragt, statt der Worte, „so soll auf Strafarbeit oder | meingefährlih werden, fönnte. Es A Abgeordn, Graf zu Dobna-Cáuckr! Reh N Vas eda H an E daß dies állerdings die Absicht des Paragraphen sei, Abgeordn. Freiherr von Rothkirch-Trach: Jh kann §. 354 Zuchthaus bis zu 10 Jahren“ die Worte zu segen „auf Gefänguiß Regierungs-Kommissar Bischoff: Der Tzatbestand is hier offeu- Abgeordn. von Donimiersfi: Wenn nit ausdrücklich bestimmt Feld ea wh Le ie VOTMR aden N ti A u es Saa eshalb feinem Bedenken unterliegen , daß in Folge der | mit §. 350 nicht in Einklang bringen. Es ist im §. 394 die Folge oder Strafarbeit bis zu 3 Jahren“, würde das durch Aufstehen zu | bax ein anderer, als in den shwereren Fällen der Brunnenvergiftung, | wird, daß der Vorsaß sich auch auf die, Gefahr für das Leben be- fommen fönnen. Wenn ih mi für n tur vie E, Faun ive S eue en Diskussion ein entsprehender Ausdru bei der defini- | der Handlung bedacht, welche §. 350 mit Strafe belegt. Beide erkennen geben. der Ueberschwemmung und der Brandstiftung. Denn wenn Jemand ziehen soll, dann muß der Richter auf diesen Fall den Paragraphen erklären soll, so muß ih sie beide auf dem Papiere vor L M 8 F ft Cy tit in das Geseß aufgenommen werden mußz dieser | Paragraphen seßen voraus, daß bei der That das Leben Anderer in (Nach erfolgter Abstimmung.) eine Beschädigung, wie sie im §. 350 charakterisirt is, vornimmt, so | in Anwendung bringen, und zwar ohne alle juristische Spibfin- E ie Sade artin Ubatlina, Dei ul E E ba, I L i ee aher erledigt. Sollte aber im Uebrigen darüber abge- | Gefahr gejeBt, und die Handlung eine vorsäßliche war. Die Ucber= Eine große Majorität is dem Antrage beigetreten, kann man nicht \{hließen, daß in dem Bewußtsein gehandelt worden digkeit. ; L L brachte Fassung mir blos vorgelesen wird sv elite ¡midi ne eit werden, ob nach dem allgemeinen Gefühle die eine oder die | {wemmung kann nur die Wirkung der im §. 350 bezeichneten Hand= Abgeordn, Zimmermann: Jst es gestattet, noch cine Bemer= | sei, es werde dadurch der Tod eines Menschen veranlaßt werden. Referent Abgeordn „Freiherr von Mylius: Die Richtigkeit s Stanbe, mich! füt dié énk over ‘die! anbe Fassune L itideeiben ß S Fassung besser sei, so würde dies, meiner Ansicht nah, mit | lungen sein. Nach §. 350 joll unter gleichen Verhältnissen die Strafe fung in Beziehung auf den zweiten Vorschlag zu machen? Das is} aber bei der Anzündung von Wohngebäuden, bei Ueber= | aufgestellten Bedenkens ist nicht zu verkennen, und die R e Reéfcreit Abgeordn. Frhr. von Nd a Be Bd E er ‘orschrift des Reglements nit in völligem Einklang stehen, nur bis zu 5 Jahren Strafarbeit festgeseßt werden können, hier is Marschall: Die Diskussion ist für geschlossen erklärt, und die s{wemmungen und in den Fällen des §. 346 wohl anzunehmen. mit Bezug auf diese Bedenken eine veränderte Fassung in D ag | - hivia 1006 «bér in Vin Slkis geseut Verle aub ih A e Abgeordn. von Aucerswald : Nach dieser bestimmten Erklärung, | aber zehnjährige bis lebenswierige Zuchthausstrafe angedroht, Es nächste Frage heißt: Abgeordn. von Donimierski: Es is hier nicht deutlich, ob sich | gebracht, aber auch in Erwägung gezogen, daß, wenn M a A8 | den Paragraphen nohmals vorlese, darüber M. ntsd ies e ih | daß auf den eigentlichen Tenor Rücksicht genommen werden soll, if | is ferner in diesem Paragraphen die höhere Strafe von dem Erfolge Soll beantragt werden, nach dem Worte „Obrigkeit“ die Worte | der Vorsab nur auf Zerstörung bezieht oder gemeint is, wer vor- liche Verbrechen immer charafterisirt, man die einzelnen Mer M e in | ob In Bli B A sie fein Gers i i L s ob sie | die Sache allerdings größtentheils erledigt; was aber den Antrag | der Handlung abhängig gemacht, daß, wenn ein Mensch das Leben „auf Grund bestehender Gesebe‘““ einzuschalten? säßlih die Gefahr für das Leben herbeiführt. Nach der Fassung | anderer Folge wird eintreten lassen müssen, und es ist von Me | MCBv A h scheint E Se Ma S hat. Wenn sie } betrifft, erlaube ih mir, zu bemerken, daß dieser Antrag in weiter | dadur verliert, der Thäter mit dem Tode bestraft werden soll, und die das beantragen, würden das durch Aufstehen zu erken- scheint der Vorsaß sich nur auf Zerstörung zu bezichen, und in dem | ehrten Abgeordneten selbst anerkannt worden, daß, wenn das as it ¿V AGaLE nats (Ar sd lis ) D zue N Tar e nichts beruht, als, wie foll ih sagen, in einer gewiß nicht anmaßen- | nah §. 350 aber soll die Todesstrafe nur dann erfolgen, wenn die nen geben, Falle lassen sich die hohen Strafen des zweiten Alinea nicht reht- | tere an die Spiße gestellt und der erschwerende Umstand in den Be- ren iid da A e rheinische Fassung is mehr übersichtlih- j den Ueberzeugung derer, welche darüber gesprochen haben, daß ihre | Absicht, zu tödten, vorhanden war. Jch muß aber bekennen, daß ih (Nach erfolgter Abstimmung.) fertigen. Jh will ein Beispiel anführen: Es fährt Jemand über | griff des Verbrechens mit aufgenommen wird, sein Zweifel wegfallen ( MarcGeU: A As E “A A b shwahen Stimmen nicht von dem Gewicht sein würden, als wenn | im Ganzen den Paragraphen für überflüssig halte, weil die Ueber= Eine große Majorität hat si dafür ausgesprochen. cine Brücke, findet sie schadhaft und, damit ein Anderer nicht ein würde, ; M ; u A a u A e t Pal L em 0 a O sich die ganze Ve:sammlung dafür ausspricht, daß sie eine andere | s{chwemmung die Folge der Handlung ist, die an sich hon mit Strafe L 4 Unglü erleide, zerstört er sie vollends, Ju dunkler Nacht stürzt nun Die Abtheilung hat ausdrücklih gesagt: i ur ge s rigens A ih emer en, daß E A gts Us Fassung wünsche. Dies ist bis jebt nicht a der Versammlung aus- j} belegt is; ih würde also auf Streichung des Paragraphen und Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius (liest vor) : Jemand in den Graben und stirbt in Folge der erlittenen Beschädi= „Was Form und Fassung anbetrifft, so ward hervorgehoben, daß St Q AYEIERANA O, Js wird die Materie, die jevt in_ ¡eses | gesprochen Le A R ARA n L ar und cs 1st Flar, daß } eventuell darauf antragen, daß bei der Redaction dieser Paragraph Ï g. 349. gung z dann muß der Zerstörer der Brücke wenigstens mit 5 Jahren die Fassungsvorschläge der rheinischen Juristen gerade in diesem frellung, A R daß sie sich wesentlich auf ps S N e age E R Len S E nicht so | mit §. 350 in Einklang gebraht werden möchte. Wenn Absperrungs - oder Aufsichts - Maßregeln oder Einfuhr- | Zuchthaus bestraft werden, während er doch die Handlung in guter Titel entschieden zweckmäßiger und entsprehender, wie die Bor bee N “As e ToOen, auf die A bezieht, noch empfeh i Mint " EBert Ee Tut 1 ga bia: faizigl: geschieht, _ Marschall: Es fragt sich, ob der Antrag die nöthige Unter= Verbote, welche von der Obrigkeit zur Verhütung des Einführens Absicht gethan hat. J würde mir daher den Vorschlag erlauben, schläge des Entwurfs, daß es namentlich geeigneter sei, wenn ln Sauen L s get s haben sich noch die Abgeordneten e D e 0A Ih D N. jeder einzel- | stüßung findet? è fs oder Verbreitens von Viehseuchen angeordnet worden sind, vorsäßlich | daß das Wort „vorsäßlih““ gleih zu Anfang geseßt werde, dann den meisten der hier gegebenen Begrisfsbestimmungen mit der am 40s zit Calod Habeit und von Patow gemeldet, wir würden sie aljo | nen C emerkung eben so gut der Fall sein würde, gerade wie - : (Er erhält sie.) übertreten werden und in Folge hiervon die Seuche wirklich im Lande würde kein Zweifel sein, daß es sih auf die Gefahr des Lebens be- v strafbaren Handlung der Anfang gemacht und daun zu Abgeordn. ad 0 bei Ae f ata Abacótti ¡oi Röchotisie M346 Ale eht Er hat sie gefunden. 30a zt ausbricht, so ist auf Sitrafarbeit bis zu fünf Jahren zu erfennen. zieht. Ferner würde ih die Worte „Brücken und Wege‘’ ganz weg- der schwerer zu bestrafenden fortzuschreiten sei 2c, Abgeordn. von Saucken-Tarputschen : J will nur eins an- l 4 Fassun N tlefen 6 S ‘1 at Fe mir b 1 S in Rede |_- Regierungs - Kommissar Bischoff: Es is doch ein anderer Fall Liegt der Handlung Fahrlässigkeit zum Grunde, so soll Gefäng= | zulassen vorschlagen, denn die Beschädigung derselben fann ih nicht Marschall: Jch bitte weiter zu leseu. führen: wenn mehrere von e: Bebeufin E, id A E : stehen ich d Sat d Se Vel v2 sollt Ae bun indeß, | im §. 354 vorausgeseßt. Es kann geschehen, daß, wenn die Be- nißstrafe eintreten.“ als gemeingefährlihe Handlungen ausehen, sie gehören vielmehr unter Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius: as bie aube ad erklären set midete 2 d M a eine Qu wen i M let M N en Ma dh i L ob ih sie dem o schädigungen, welche der §. 350 erwähnt , stattgefunden haben, wenn Die Abtheilung hat nichts zu erinnern gehabt, die Polizeivergehen. „Man war ohne Widerspruch ter Meinung, daß dieje Srinnerung telG bne s lr init)! darin Lar! d “Minist | G S vors L E e E N on Wenn | die Wasserleitungen, Schleusen, Wehren , Deiche, Dämme oder an- Abgeordn. Dittrich: Ju Konsequenz des von der hohen Ber- Regierungs-Kommissar Bischoff: Es ist die Absicht, zu sagen, und die Bezugnahme auf die Vorschläge der rheinischen Zuristen atbung bie-Abstimma its wünscht Rg Sr as A L QHE Zassung vors t te, B E jedenfalls Wort für | dere Wasserbauten beschädigt sind, alëdann eine Ueberschwemmung sammlung \o eben gefaßten Beschlusses beantrage ich, hier die höchste daß vorsäblich und mit dem BewUßtsein S d gehandelt e I At zur Berücksichtigung und Erwägung zu em= eitgóadriteint Jch hätte Tant bt pat A ihm E i L E rbe Ao v MAN A Poiine aud taa L A E Es S. 350 ist das niht. Nach auf 4 Jahr Strafarbei j E worden ist, Wenn sonst. eine Beschädigung veranlaßt is, würde es pfehlen sei. L e Las vers ed Chr erwüns | / E / i S A, H aa a E . 354 u. f. ist es möglich, daß die Uebershwemmung zu einem an= L ea Bishoit Das ist jeßt nah dem Be- | immer Wi Fahrlässigfeit sein, im Sine bes leßten Alinea im §. 350, Marschall: Darin liegt eigentlich der Antrag der Abthenung, N A E ir D s E E n “4 M L: E Hege, MUL Ne: dann würde | deren Zwecke und dur andere Mittel geschieht. Js nah §. 350 \{lusse der hohen Versammlung zu §. 348 erforderlich. Man hat Mi man in dieser Art die Fassung ändert, A das ae daß e der Schluß-Redaction dies zu weiterer Erwägung zu empseh= glaube, daß es in Seiner t für ihn E C e ltr Lat Las Bit iet Mblicbon 0 bie SaIOA daa E E M M p ag nied Deichen im Entwurf die Hälfte der Strafs vou §. 348 genommen, also da- Monitum erledigt sein. Was das Objektive des Antrags betrisst, | len sei. 5 N Ge S R E EHPNES E : L E assung gänz und Dämmen in der Absicht geschehen, eine Ueberschwemmung zu nah iebe 1 Jahr Strajarbeit ingesäht im Verhältniß Mi Brücken und R zu lassen, so erscheint dies nidt zulsssa, Der Antrag, der wiederholt worden ist, geht darauf, die Worte fivve Schri hi 4 Ld ie: M Et E, s N N vadis ee N Md L dem Gouvernement an=- | veranlassen, so wird nicht die Strafe des §. 350 zur diaveaeeran Abgeordn. von Brünneck: Jch muß darauf erwiedern, daß in | Jun Ansehung der Brücken is aus dem Beispiele, welches der geehrte „Brücken und Wege“/ aus dem Geseß wegfallen zu lassen, er ijt M Viele n wle Qidler O Lie Beifau f A P oder S N M Leh t df Peru, so stimme ich fommen, sondern die Strafe des Versuchs der Ueberschwemmung, und dem Feliherén Paragraphen nur von einem Menschenleben die Rede es anführte, ersichtlih, was für große Gefahr durch Be- | terstüßbkt, n also, wenn weiter feine Bemerkung gemacht wird, erfahren, ist ja der Zweck unserer Berufung Ung 1F/ Venn Ves. “ua A es A bei, joll ih sie aber in Vorschlag bringen , \o s E nah §. 354 u. f. gc E Das Verbrechen jer aber von der Verbreitung einer Seuche, wodurch auch und | schädigung derselben für Menschenleben herbeigeführt werden fann, | alsbald zur Abstimmun, : : 5 U C : E R jung. i E C Mel i E 5 : , er Ueberschwemmung ist ein so außerordentlib wichtiges, daß es rier Pee Menschenleben gefährdet a j a “a Jn ähnlicher Art veetlt es id mit ber Beschädigung der Wege, Abgeordn, von Donimiersfk1 : Jch will meinen Antrag fallen der au O A Eten L vord A0 A Referent Abgeordn. Hreigers Vos aa Durch die Erklä- | nicht ausreicht , die Bestimmung zu streichen, und zu Ee: ew ae Abgeordn. 7 immermann: Ju ter Hauptsache würde ih auch | wenn beispielsveise in denselben Gruben gemacht werden, wo bei | lassen und den des Referenten aufnehmen, damit dieser zur *Ubjtim-= b wil A darauf einlôfen E E Â verseßen, E Herrn Landtags-Kommissars is das allerdings Wesentlichste | strafung soll nah §. 350 erfolgen. dafür stimmen, die Strafe hier zu mildern; wenn aber gesagt wird, Nachtzeit eine augenscheinlihe Gefahr für Menschenleben daraus ent- | mung fomme. e d dun Stelle thun würde; ih möchte ade Pod E beve Si gn er n G Car C0 E O ; Abgeordn. Freiherr von Rothkirh-Trach : J muß mir erlau- daß es wünschenswerth sei, die Konsequenz des §- 348 auf §. 349 | stehen kaun. Es erscheint daher nothwendig, diese Beschädigungen Justiz - Minister von Savigny : Ver Vorschlag s eferen- ibrem elgien Intere? und: nicht: blos: flir bên:Vi Z fre ml g in geor n. Camp ausen : Cs E eben die Frage, ob die Ver- | ben, zu entgegnen, daß, wer ein solches Verbrechen begeht, wer Dämme anzuwenden , so muß ih hier freilich in Bezug auf den vorhergehen= | unter eine höhere Strafe zu stellen. ten geht darauf, daß es bei der Schluß - Redaction zun Vgg für alle Folgezeit darauf aufmerksam machen, in w 6 A sammlung den Wunsch ausdrüden will, daß auf die vorgeschlagene | durchstiht, die Folge seiner Handlung voraussehen muß, und diese den Paragraphen, wenn auch zu spät, die eine Bemerkung anknüpfen, Referent Abgeordn, Freiherr von Mylius: Da hier ein Be- anheimgegeben werde, und dagegen hat die Regierung nichts einzu- wir uns begeben, wenn wir in e S E s E e Lage } Sassung Rücksicht genommen werde, Spa sie die vorgelegte Fassung | kann feine andere sein, als Ueberschwemmung. Ob diese total oder daß 1h den Zusaß „auf Grund eines bestehenden Gesehes“ für nicht | denken angeregt worden i, so erlaube ich mir, den rheinischen Fas= | wenden. ; V inscht über eine Fassung abstimmen wollen. Wenn d u E R Perlonen nicht für vollständig angemessen un verständlich ansieht, und dem | partiell ist, ob sie einen größeren oder kleineren Theil betrifft, angemessen halte. Die Obrigkeit kann überhaupt nur auf Grund ei= | sungs-Vorschlag in dieser Beziehung vorzulesen : Abgeordn. von Auerswald: Wenn ih recht verstehe, I bestimmte Fassung in der Absicht ues A A eferen A se6t das Reglement kein E entgegen. Jch halte es sogar | 1st gleich. : nes bestehenden Gesebes etwas verfügenz insofern ein solher Zusaß „Wer Wasserleitungen, Schleusen, Wehre, Deiche, Dämme oder | der Abgeordnete, den Vorschlag der Abtheilung, daß M Len Jnhalt derselben, im Gegensaße zu R Sei im E E O ir enem daß die O S sih darüber ausspreche, Candtags-Rommissar: J erlaube mir, darauf aufmerksam zu der entgegengeseßten Vermuthung Raum geben könnte, stimme ich andere Wasserbauten, wer Brücken, Fähren, Wege oder Shußwehre daction zur Erwägung empfohlen werde, in eine Erklärung g E Fhlagenen, eine Erörterung zu Leranlassen f L i gct ge weil nämli viele Fälle, welche isher vorgekommen sind, gewisser- | machen, daß dieses Verbrechen begangen werden fann ohne Beschädi= zerstört oder beshädigt, ferner wer in shiffbaren Strömen, Flüs- | Versammlung zu verwandeln, so daß die Schluß-Redaction hi d! c fommen forrekt, und würde mi muthmaßlid e 1 Die für voll- | maßen in Zweifel gezogen werden. Es sind viele Fälle vorgekommen, | gung der Dämme oder Brücken. J erinnere an sogenannte Jnun= | entscheiden; wenn er sie aber in der Absicht für seine Vorschläge | wo gesagt worden ist, es werde dies als Fassungsbemerkung ad refe- | dations-Sthleusen einer Festung, wo nur die Schüßen aufgezogen zu ) vorliest, um eine be- | rendum genommen, und wo zugleich ein förmliher Beschluß vorge- | werden brauchen, um das Verbrechen, weldes unter §. 350 fällt, zu

egen denselben. i ? j ges | mate ‘esem P e ia sen oder Kanälen das Fahrwasser stört und durch eine dieser Hand=- Fassung E sie 4 Arn Marschall: Dieser Zusaß ist bei diesem Paragraphen bis jebt lungen Gefahr für das Leben Anderer herbeiführt, wird, wenn er Und das ist nur durch Abstimmung Zu a E s stimmte Fassung zu improvisiren, so muß ih mi entschieden d : 350 i orden, Wenn weiter keine Bemerkung er=- ahrlässig handelt, mit Gefängniß oder Strasarbeit bis zu drei Justiz-Minister von Savigny: Die hohe Bersamm® fläre ntschieden dagegen | legen hat. j begeben. Dagegen können Dämme beschädigt werden in einer ganz 16d, ne: RNIIGGT NOE G N A A E N f f A l (iche Diskussion über dic Gaung R. Justiz-Minister Uhden: Jh muß dem widersprechen, solche Be- | anderen Absicht, ‘als um eine Dk acagr dia hervorzubringen. J

zu erreichen.

Las i Jahren bestraft. nie var S, eine förm n A L Era Cer Abaeordu. Kreiberr von Mvliust Just 1 ) e so j j P ubt von Auerswald : Jh muß dagegen diesen Zusaß Senat i Thäter mit Kenntniß der Gefahr für das Leben | ganz im Detail vorzunehmen, sondern sie hat es immer nur zur Er= vi Aa Freiherr von Mylius: Nur das Erste | \{lü}e sind niht gefaßt worden, wohl aber sind Beschlüsse vorge- | kann sie zu einer Zeit, wo feine Fluth vorhanden ist, aus Bosheit auch hier beantragen, da ih nit der Meinung bin, daß sämmtliche Obrig= Anderer vorsäßlich, so tritt Strafarbeit oder Zuchthaus bis zu fünf | wägung für die Schluß-Redaction anheimgegeben. Noba von ôlnex Justiz-Minister von Savigny: So viel ih gehört habe, i fommen, wo die Fassung mit der Materie so eng verbunden war, | durstehen, um die Herstellung schwierig zu machen, oder um eine keiten nur auf Grund eines bestehenden Geseßes Verbote erlassen, Man Jahren ein, Ju diesem Falle is die Strafe Strafarbeit von ei- Abgeordn. von Aucrswald: Es is m Siu Kas 8 bau: eine einzige Stelle in den öfter vorgelesenen Paragrarber V e daß ausgedrückt werden mußte, welche Fassung die hohe Versamm- | mir vortheilhafte Verlegung derselben zu erzwingen, dann tritt die fann da um Worte streiten; was heißt: auf Grund eines bestehenden nem bis zu zehn Jahren oder Zuchthaus bis zu zehn Jahren, | Diskussion über. die gas aber die D ratlen n na cine unmittelbare Beziehung auf die Diskussion hat, es i d S lung wünsche. Hier aber, wo die Hauptsache zugegeben ist, und es |} Bestimmung des früheren Paragraphen ein. Hier ist aber von einem Gesepes? Jch glaube, daß die Polizei-Obrigkeiten sh wohl ermäh- | wenn die Handlung eine durch ss. 234, 235 vorgesehene förper- | für oder gegen den Borslog einer Fa u entnehmen ist, die Ver- Worte: „Mit Bewußtsein der Gefahr.“ Das ist das einzige, alles ini 1 ua Mde, aan 4 E N tus gubore 4 do R E E führen. Beide Fülle sind 1 , » D F 00S ' , t 6 Éo E A E) . N J , F ( s y ( e / « 1 1 , 1 s ( e balten, Verbote zu erlassen, wenn es durch die Noth geboten liche Verleßung eines Menschen zur Folge hat: sie ist Strafarbeit | Anderes 1 es, enn aua wünscht, als wenu es nur ein Ein= Uebrige, besonders ob das Fahrlässige oder das Vorsäßlihe voran WriGeninn krin uit s : E Iu P R Cat e s, sie gleich unter gewissen Umständen

tigt / (2 - e 14 ; j ] il \heint; aber ein Verbot, au dessen Uebertretung eine Kriminalstrafe oder Zuchthaus von fünf bis funfzehn Jahren, wenn in Folge der sammlung hat die F gestellt werden soll, steht in keiner Beziehung auf die erhobenen Ein= Marschall: Es ist keine Veranlassung mehr zur Stellung einer | zusammenfallen können.

- ines bestehenden Gesebes Handlung ein M i : é in dem lebte- luer gethan hat. L@ u i p C ; ; | : Ÿ Use Le de ebe ih Es R ae gesagt ah ren Falle det T a Vasen T ¿In (o tritt die s Abgeordn. Ried i dals Ver e Ns Ln e ae R 14 J E fein A A t vortalibek habe Gage N e E und gs O von Donimierski, (Von n Seiten B S Abstimmung.) c Eads q Md t L der Ausdruck unge- Todesstrafe ein.“ entliches, ziehe unbeding Y N aa e oe. A M / vie auch der Abgeordnete von Auerswaid, welcher den Antra Marschall : Wir kommen zur stimmung. Der einzige Antrag, an S Aas I E Cher Sinn des Antra- Jh fle R daß über Fassungs-Bemerkungen {wer zu dispu= trage rben E 3d muß zu erwägen bitten E Meseroae fbeévrten l'Seeiveer E E, Daß die hohe vas îe Ret ti Seû S ea a diese Ne e haben, welcher e eas E es S Se ac S A ges aber kann nicht Allo eein werden. tiren is, aber ih glaube, daf diese alle Bedenken abschneidet, U bie Einwendungen die dei diesem und einigen Ga Versammlung sih darüber ausspreche, welche Fassung für sie klarer erforderlich 18 A ellung verzichten. T i} diese um so weniger | ob aut Wehre Le ibe l D E 354 ei ü

Marschall: Die Di fussio Gai E E ta erfiáren, Abgeord, von Ratte: Es ist zwar im Cinführungsgeseb 11 ean A dieses. Tit ls gemacht worden sind, durch die überstchtliher und zweifelloser sei, welche Fafsung die Bedenken welche der Diskus 1s E Ma soodaete: hon LABEREL I YEn A Sg p E a ge Mres ar rg Es E

: i ist lären, und , 2, 16 vorausgesehen, daß das Gesep vom 30. November 4840 } deren Para raphen diejes. Titels gemacht worden un, 2, : ‘elseiti Y assung die De / e er Dis ussion erklärt hat, daß sein Bedenken wegen des Wortes | dur Aufstehen zu erkennen geben. ub Cu en Abstim deg) v4 V E zu erflaren, Iu vie Bes ditioung f L R A M Kraft bleiben sollz wenn beantragte Sassung nicht beseitigt werden, Man mag sie für bésser S ris ern pag sind, mehr entfernen. Die Fassung des | , ,vorsäblich“ durch die Erklärung des Herrn Nèglerungs - Kommissars (Geschieht nicht.) Erste Beilage ie, welche ih eben vorgelesen habe, womit aber aus- | für erledigt anzusehen sei, Es fragt sich nur, oh der Abgeordnete | Dem Antrage ist niht beigetreten,