Reglement nach dem Parlament von 1810. Es sollen in
az Sicilien 25 sogenannte Compagnie d’Armi eingerichtet werden.
Der Zoll auf Bücher ist gänzlich ab Bn in Sicilien. Außerdem
enthält das Blatt vom 13ten die Berichte über die Deputationen
von Messina, E yracusy, Licata (die Uebergabe des Forts von Licata
fand am 2. Februar statt), Briefe aus Tusa, Aidonez; Kirchenfeier= lichkeiten zu Ehren der Gefallenen u. \. w.
Hier in Neapel scheint heute die große Anregung sih etwas zu legen. Ein englischer Diplomat soll nun schon Eu 14 Tagen fast jeden Abend Ubreisen, ja die englishe Gesandtschaft erklärt öffentlich ihre Bereitwilligkeit, beruhigeud auf Sicilien einzuwirken 2c., dennoch aber reist Niemand hinüber nach Sicilien, Es ist unglaublich, wie hier die Stimmungen wechseln. Heute will man Oesterrei, morgen Frankreich und übermorgen England den Hals umdrehen. Herr von Bussières (mit größten Vollmachten ausgerüstet) und Lord Minto sollen MsURIN, sih zu verständigen ; bis zu einer entente cordiale scheint es aber noch sehr weit. Die Trikolor - Farben werden immer beliebter, und gestern erschien sogar eine Fahne der Art im Teatro de’ Firreutini unter stürmishem Beifall.
Florenz, 18. Febr. (N. K.) Die Jsraeliten von Toscana haben an den Großherzog eine Dauk - Adresse für die ihnen in der Verfassung gewährte staatsbürgerlihe Gleichstellung mit den christ- lichen Unterthanen ergehen lassen. Das Aktenstück beginnt mit fol= genden Worten: „Unter den zahllosen Stimmen, die sich von allen Seiten zu Jhunen, erlauhter Fürst, erheben, der Sie für Toscana und für Jhr Reich eine neue Aera gründeten, gestatten Sie auch den Wünschen der Jsraeliten, zu Jhnen zu dringen, welche Zhnen mehr als das Leben verdanke, da sie heute in Jhrem
eheiligten Namen mit einem Vaterlande beschenkt, in die Rechte der
enshheit wieder eingeseßt worden sind. Der Schluß lautet : „„Vergeblich wäre jedes Bemühen, den Sturm von Gefühlen zu beschreiben, von welhem Jhre israelitishen Söhne in diesem neuen Zustande, den sie Jhnen verdauken, bewegt werden. Aber nichts kann der Größe Jhres Geistes angenehmer und angemessener sein, als der Schwur, den wir vor Jhnen am Altar des Vaterlandes ablegen, all? unser Sinnen und Trachten, all* unser Wollen und Wünschen, all dil Habe und jedeu Tropfen Kraft der Stütze Jhres Thrones, der Ehre und dem Wohle aller Jhrer Söhne, dieses theuren Landes zu weihen.“ Jn dem in der Verfassung vorgeschriebenen Eide, welchen die Mitglieder beider Kammern zu leisten haben, ift bereits die Mög- lihkeit des Eintritts von Nichtchristen vorgesehen, iudem die Betheue- rungsformel einfa lautet: „So wahr mir Gott helfe,“
Genua, 22. Febr. (A. Z.) Die auffallenden militairischen Rüstungen in Piemont dauern, den genueser Blättern zufolge, mit rastlosem Eifer fort. Der turiner Korrespondent des Corriere mercantile schreibt vom 18. Februar, daß im dortigen Arsenal täglich gegen eine Million Patronen gefertigt werden. Nach Alessandria, nahe der lombardishen Gränze, wo beträchtlihe Truppenmassen kon- zentrirt stchen, scien 3000 Bombenkugeln \pedirt worden. Die Thä- tigkeit im Arsenal sei beispiellos. Ueber die Bedeutung dieser Kriegs=- C enthalten die piemontesishen Blätter nichts Bestimmtes. Obwohl noch keine eigentliche Preßfreiheit besteht (das neue Preßge- seß wird am 27. Februar erwartet), so is die Sprache der piemon- tesishen Blätter do eine sehr ungebundene, besonders gegen Oester= reich, Als ein politishes Wetterzeichen, wie au im piemontesischen Heer die allgemeine Stimmung Jtaliens immer mehr Wurzel fasse, theilt das Risorgimento, ein in Turin unter den Auspizien des Grafen Balbo erschcinendes Blatt, mit großer Schrift mit, daß die Offiziere des Kavallerie - Regiments von No- varg entschloïen seien. an den Krieas-Ministex ejn Sesuch zu richten, worin ihr tieses Bedauern ausgedrückt werde, daß die Farben ihres Negt-
ments von einem Fürsten getragen würden, welher auf den Namen eines Jtalieners verzihtet habe; sie bitten den Kriegs-Minister, er möge sich bei Sr. Majestät verwenden, daß ihre Wünsche gnädigst berüsihtigt würden. Uebrigens sind die liberalen Blätter mit dem Kriegs-Minister ziemlih unzufrieden. Derselbe hat nämlich ein Rund= \chreiben an die Obersten der Regimenter gerichtet, worin den Mili= tairs aller Grade verboten wird, öffentlihen Banketten und Volfks= Demonstrationen, so wie allen Versammlungen, mit Fahnen und Ko= kFarden, welhe nicht die der Königlichen Truppen sind, persönlich bei= zuwohnen. Das Risorgimento bemerkt: Dieses Rundschreiben be=- weise, taß der Kriegs-Minister noch uicht vollfommen von dem con- stitutionellen Geist durhdrungen sei.
Griéchenlan d.
Athen, 13. Febr. (N. K.) Der Gesandte der Pforte am hiesigen Hofe, Herr Mussurus, is am 9. d. M. auf einer otto- manischen S Degatie vor dem Hafen von Piräeus erschienen und von den griechischen Behörden in die Quarantaine von Aegina gelci- tet worden. Seine Regierung hat ihn glänzend ausgerüstet. Eine italienishe Musifbande spielt auf dem Verdecke der Großherrlichen Fregatte, und im Kreise jugendlicher Secretaire, die sämmtlich mit dem brillantreichen Nischan Jftichar geziert sind, und von zahllosen Dienern umgeben, gefällt sich Mussurus, nach Athen hinaufzuschauen und die Wechselfälle eines vollen Jahres, seitdem er von hier wegzog, an sich vorübergehen zu lassen. Er is alt geworden, er, der blühende
rieishe junge Mann, ist mit grauen Haaren zurückgekehrt. Die
egierung wird alle Maßregeln treffen, um bei seiner add acht Tagen bevorstehenden Auffahrt in Athen jede Aeußerung des Volksunwillens zu verhindern oder zu unterdrüden.
596
Handels - und Börsen - Üachrichten.
Königsberg, 28. Febr, Marktbericht. Zufuhr gering. — Wei- en 50—65 Sgr, pro Schffl.; Roggen 36— 42 Sgr. pro Schffl. ; große
erste 35— 40 Sgr. pro Schffl. z kleine Gerste 34— 40 Sgr. pro Schffl. z vol Ébsee 56 e G3 ae Erbsen 0— Ggr. pr. Sá} ¿ U j r, pr. Scheffel; Heu 13 Sgr. pro Ctr.; Stro 90 Sgr. pro Scho. Ga: Ffe, Fes O 9E L
% Breslau, 1. März, gelber 50, 57 bis 617 Sgr,
Roggen war ziemlich gut angeboten, erfuhr aber bei vermehrter Kauf- lust eine Preís - Steigerung, indem man 40, 472 bis 524 Sgr. für Loco- Waare am Markt zahltez fr größere Partieen bot man bei 86pfd. 42 Rthlr., 84yfd, 405 Nthlr. vergeb., an der Börse 50 Wspl. theils 86-, theils £6:pfd. 44 Rihlr. bez.
Gerste 373, 42 bis 472 Sgr.
Hafer 22, 25 bis 275 Sgr,
Rapps 80, 82 bis 84 Sgr.
Spiritus ging schon ím Laufe des gestrigen Nachmittags höher und wurde loco bis 9 Rihlr, bez.z; heute trat eine weitere Steigerung ein, ohne daß erhebliche Verkäufe stattfanden, loco 95—9Z Nthlr, bez., März 93; bez., Mai / Juni 94 bez. u. G.
Zink, 500 Ctr. loco gestern 5 Rthlr. 34 Sgr. bez., heute 5 Rthlr. Br,
Am Schluß der heutigen Börse erholten sih die Course um ca. 2 %, indem man den Nachrichten von Paris über die Einseßung des Grafen von Paris zum Könige und der Ernenuung des Prinzen von Joinville zum Re- genten Glauben schenkte. : __ Wollbericht, Während der legten beiden Wochen zeigte sich eine ziemlich lebhafte Nachfrage nach feinen posenshen und chlesishen Einschu- ren. — Hiesize Commissionaire kauften namhafte Partieen für französische und belgische Rechnung in den siebziger Thalern, worin wir nicht nur die vollen seitherigen Preise, sondern in einzelnen Fällen sogar eine kleine Besserung derselben irblickten. Dieselben Käufer haben sih auch in Lamm- wollen der verschiedensten Qualitä:en thätig gezeigt und solche wesentlich höher als im Herbstmarkte bezahlt, Jn russishen Einschuren con 54—58 Rthlr. und feinen poluischen von 60—68 Rthlr, sind ebenfalls mehrere Hundert Centner umgegangen.
Nur Pell- und Schweiß-Wollen blieben wieder ungefragt,
Renommirte englische Käufer, welche auf der Durchreise unseren Play berührten, haben nur Kleinigkeiten A
Jm Kontrakt-Geschäft zeigt sich noch immer wenig Leben, da die Pro- duzenten größtentheils vorjährige Preise verlangen, welche Forderungen mit den gegenwärtigen Verhältnissen allerdings nicht harmoniren.
Die neuesten politischen Ereignisse dürften noch mehr zur Hemmung derartiger Abschlüsse beitragen, da man gar nicht wissen kann, welchen Ein- fluß dieselben auf das Wollgeschäft überhaupt üben dürften.
Börse. Oesterr. Banknoten 102 Br, Staatsschuldsheine 86 Br. Schles. Pfandbriefe Litt. A. 90 Br.
Actien, Oberschles. Litt, A. 95 Br., dito Litt. B, 99 Br. Bres- lau - Schweidnih -Freib. 90 Br. Niederschlesisch - Märkische 78 Br. Köln- Minden 81 bez. Fricdrich-Wilhelms-Nordbahn 44 und 444 bez. u, Br,
‘\ Hamburg, 29. Febr, Wenngleich auch noch keine besonderen Veränderungen im Droguenfach sih bemerkbar gemacht haben, \o läßt sich doch schon jeßt der wohlthätige Einfluß der Eröffnung der Schifffahrt auf die Wiedererwachung der Geschäfte nicht mehr verkennen. Jn Gewürzen fand einiger Umsay statt, für Piment war bei den etwas gewichenen Prei- sen Frage. Cassia lignea blieb fest, und Cardamom war im Weichen. Man- deln und Kakao fast unverändert. Jn Droguen sind einige Artikel höher zu notiren, als Cantharides, Gutta percha, Sassaparill und Sal. anglicum.
Veränderte Preise.
Alaun, \c{hwed. 63; Mk. pr. 100 Pfd,, Cantharides 58—59 Sch. pr. Pfd., Cardam,, malab, 33 a 43 Sch. pr. Pfd., Kokusnußöl 40 a 42 Mk, pr, 100 Psd, Gallen, hw. 74—76 Mk. pr. 100 Pfd,, Gutta percha 15 a 155 Sch. pr. Pfd., Harz, engl., raf. 47 Mk. pr. 100 Psd.. Nelken 7k a 11 Sch, pr. Psd,, Oleum macid. 9% Mk. pr. Pfd.,, Piment, engl. 43 a 9 Mk. pr. Psd., Nad. sassapar. Veracruz 75 a % Sch. pr. Psd., Sal. an- glicum 55 a 6 Mf, pr. 100 Pfd., Terpentinöl, amerik. 23 a 24 Mk. pr. 100 Pfd., Bayonner 25 Mk., Vitriolöól, franz. 63; Mk, pr, 100 Pfd., Zink 11 a 12 Mk. pr. 100 Pfdb.
Im Bultirrycschäfi hat sh sêit vem letzten besfälligen Bericht nichts von Bedeutung verändert, mankauft zu bekaunten Preisen für den Plaßzbedarf.
x Wien , 28. Febr, Nach den offiziellen Ausweisen hat sich die Waaren-Durchfuhr durch die österreichischen Provinzen seit dem Jahre 1842 alljährlih vermehrt; sie betrug : i. J.1842, i. J.1843, i. J. 1844, i. 3.1845, i. J. 1846. Ctr. Ctr, Ctr, Ctr, Ctr,
Weizen, weißer 53, 60 bis 67 Sgr.,
an Natur- u. landtwirth- \chaftl. Erzeugnissen. . 814 697 an Fabricationsstoffen u. Halbfabrikaten an Fabrikaten, liter, und Kunstgegenständen .…. 486,287 199,982 212,655 194,658 195,561 Jm Ganzen 1,424,137 1,500,471 1,668,641 1,623,092 1,820,594 und war sonach an Natur- und landwirthschaftlichen dem Gewichte nach am ansehnlichsten, dagegen den berechneten Werthen nach in den beiden leßteren Kategorieen, was jedoch beim Durchfuhrhaudel uicht entscheidend is. Die Natur - Erzeugnisse treten namentlih über fremdes Jtalien und die venetia- nische Küste, die Halbfabrikate und Fabricationsstoffe über die venetianische Küste, fremdes Jtalien und SüddeutshlMd, die Fabrikate über fremdes Jtalien , die österreichische Küste und Türkei aus. Mit Nüsicht auf die Quantitäten bewegt sih der Transito-Verkehr durch die österreichischen Pro- vinzen in der Hauptrichtung über die Zollvereins-Staaten, die venetianische Küste, fremde italienishe Staaten und die Schweiz. Die Ausdehnung der Schieneuwege haben den Waaren-Durchzug sehr unterstüßt z dieser wird sich noch mehr heben, nur ist zu wünschen, daß durch die erleichterten und billi- geren Transportmittel die Konkurrenz der österreichishen Erzeugnisse auf fremden Märkten nicht benachtheiligt werde, und die einheimischen Fabrikate noch geringeren Absag, als bisher, finden.
Odeffa, 11, Febr. Die Kälte hat bedeutend nachgelassen, das Ther- mometer zeigt blos heute noch 2 Grad unter dem Gefrierpunkt, während ein Südtwind uns Regen brachte, Das Meer is indeß noch von Eis bedeckt und bietet kene Aussicht zur baldigen Eröffnung der Schifffahrt, Für Wei- zen zeig! 1 nock6 immer keine Kauflust. Der Umsay beschränkte sih wäh- rend der lesten vier Tage auf 4600 T. guten weichen Weizen zu 21 bis
850,845 917,510 877,158 1,019,596
423,153 449,644 538,476 551,276
615,437
Bekanntmachungen.
[2] Nothwendiger Verkauf. [hápt ist, soll Land- und Stadtgericht Culm a. W.
Die aus Wohnhaus, Stallungen, 2 Scheunen, 3 Ein- wohnerhäusern und
435 Morgen 163 Quadratruthen Magdeburgischen
Maßes eigenthümliches Land Bete ti Besißung des Ludwig von Poleski in dem Dorfe Kiewo, abgeschäßt auf 13,387 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in Unserer Registratur einzuse- henden Taxe, soll in dem anderweit auf
den 11. Juli 1848,
[1129] Die
raumten Termine subhastirt werden.
[186] Das im hiesigen cane ligen Kreise belegene und
dem Gutsbesizer George Friedrich May gehörige Erb- pachts «Vorwerk Leßnau, auf welchem i Fd von 120 Thlr. 10 Sgr. haftet, und welches zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem ersten Büreau einzusehen- den_Taxe, nah Abzug ves Kanons, zu 5 Prozent ver-
den 26.
Allgeme
ans{lagt auf 6300 Thlr. 7 Sgr, 6 Pf, und zu 4 Pro- ent verans{lagt auf 8558 Thlr. 3 Sgr, 9 Vf, Fee
am 8. September 1848
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, [92] Neustadt in Westpreußen, den 12, Februar 1848.
Königl. Land- und Stadtgericht als Patrimonialgericht
Nothwendiger Verkauf.
i E UA! zu Berlin, den 22, November 1847, ubhastation des in der verlängerten Frucht-
straße belegenen, Volumine 38, No. 2380, im Hypo-
Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle anbe- Ee der Königsstadt verzeichneten, früher Müller-
ogelshen Grundstücks, taxirt zu 12,619 Thlr, 18 Sgr,
9 Pf., welches dem pensionirten Feldwebel Dismas [187]
Glauber zugeschlagen worden, soll in Folge des Er-
fenntnisses des Königl. Geheimen Ober-Tribunals vom
16, März 1847 fortgesezt werden.
Zu dem Ende is ein Termin auf
uni 1848, Vormittags 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle anberaumt, Taxe und Hypothe-
fenschein sind in der Registratur einzusehen,
215 uud 1700 Tsch. harten zu 21—214 Rub, Assign. Roggen ward ziem- lih lebhaft für das Adríatische Meer gesucht. Ein Abschluß von 12,000 Tschetw. erfolgte zu 12—125 Rub, — Talg hat in Folge der Berichte aus England etwas aufgeschlagen, 21,000 Pud {lossen 103—11 Rub., bei wel- hem leßteren Preise die Besiger fest beharren. Verfügbare Leinsaat preis- haltend 22—225 Rub.; für Partieen auf Lieferung im Mai verlangt man 217 Nub, Wolle ohne Nachfrage. :
_ London, 25. Febr, Getraidemarfkt, Die Zufuhren von Ge- traíde und Mehl während dieser Woche sind mäßig gewesen, Unser heutiger Markt war ziemlih besucht, und einige Frage nah Weizen zeigte si{ch. Für englishen und fremden Weizen behaupteten sich die Preise des vorigen Montags völlig, doch war der Umsaß in dem letzteren kleiner als an jenem Tage. — Jm Werth von Gerste, Bohnen und Erbsen bemerken wir keine Aenderung, und ging in allen diesen Artikelu wenig um, — Hafer flauer, zu den jüngsten Notirungen, — Weizen- und Noggenmehl bleibt, wie zu- leßt gemeldet.
Waarenmarkt. Jndigo, Seit dem Schlusse der Auction sind mehrere Abschlüsse in guter Waare, besonders für Rußland, gemacht wor- den, und der Markt bleibt sehr fest, — Cochenille erhält sh im Werthe, und besonders die besseren Qualitäten Honduras - holen sehr volle Preise, Von Meriko sind heute ca. 500 Sur. eingetroffen. — Lac D y e behauyp- tet. — Cutch, gute, gesunde Waare 25 Sh.z stark beschädigte is mit 21 Sh. a 21 Sh. 6 Pce. bezahlt. — G ambier 9 Sh, 6 Pce. a 10 Sh,
Salpeter unverändert; heute zum Aufruf gebrachte 3400 Säcke 4! a 8% wurden meistens zu 29 Sh. 6 Pce. a 30 Sh, und 400 S. Madras- 7 a 9% zu 28 Sh. zurückgekauft, Raffinirter 33 Sh. 6 Pce. a 34 Sh,
Fettwaaren. Talg flau und zu 50 Sh, 6 Pce. Entrepot zu kau- fen. Kokusnußöl 55 Pfd. ohne Frage.
Baumwolle, Ungünstige Berichte aus Manchester haben die Spe- fulanten in Liverpool vom Marft gehalten und den Umsay lezter fünf Tage auf circa 18,000 B, zum Konsumo beschränkt, Preise amerikanischer Sor- ten haben sih kaum behauptet. Der hiesige Markt erhält sih sehr fest bei schlechter Auswahl. Gestern versteigerte 150 B. pra. bis mittel Surate- holten 37 a 4 Pce., 300 B. gut Western Madras- 37 Pce., was volle frühere Preise sind. Umsay dieser Woche aus der Hand 3800 B. gut ord. bis gute Surate- zu 35 a 4% Pce., 200 B, mittel Western und s{ón miít- tel Tennevelly Madras- zu 335 a 4% Pee,
Geldmarkt, Die gestern eingegangenen pariser Nachrichten verur- sachten shon einen Rückgang von 17 %, ia Confols und auch fremde Fonds theilten im Allgemeinen diese Flauheit, da die Spannung, womit man neuere Berichte aus Paris erwartete, aber stündlich wuchs, so konnte es nur zu unbedeutenden Geschäften kommen, Das westindishe Dampfboot hat uur ca. 24,000 Piaster überbracht. Lehtere, wie auch Silber in Barren, zu un- veränderier Notirung sehr begehrt, Jn Wechseln ging heute sehr wenig um. Amsterdam und Hamburg hatten mehr Geber und waren etwas schlechter, Paris unverändert, Wien und Triest ohne Nehmer, Auf Spanien und Por- tugal zur Notirung Briefe und Geld.
— (B. H.) Nach der Börse. Die so eben einlaufenden Berichte von der welthistorishen Wendung der Dinge in Paris (m. st. politische Nachrichten) brachten eine solche Aufregung hervor, daß Consols schnell auf 85 fielen, sih aber wieder bis 855 baar und 85% a 86 auf Nechnung ho- ben. Alle fremden Fonds gänzlich nominell und ohne Umsaß.
Amsterdam, 28. Febr. Getraidemarkt. Weizenund Roggen höher verkauft, 127/128 pfd. b, poln. 380 und 385 Fl., 132pfd. n. geld, 287—290 Fl. Von Roggen in Entrepot 120 pfd, odessaer 172 Fl. für Konsum., 113/116 pfd. petcrsb. 153— 163 Fl., 118 pfd. odessaer 165, 167, 170 Fl. Gerste 5 Fl. höher mit gutem Handel, 112 pfd, dänische 160 Fl,, 101 pfd. ostfries. 130 Fl. Hafer höher abgegeben, 76 pfo. Voer., 90 Fl. Buchweizen wird weniger zugeführt und mehr begehrt, so daß die vorhandenen Bestände 10 Fl. höher abgingen., 418 pfd. holt. 205 Fl., 117 pfd. Amecrsford 200 Fl. Weiße Erbsen jbesser anzubringen und bei Particen höher bezahlt.
Kohlsaamen gleih und zum Frühjahr F L, uud zum Herbst 1 L, höher; auf 9 Fß. gleich 59 L., April 58 L, Sept. und Oftob. 575 L, Leinsaamen unverändert; 111 pfd. Libau 220 Fl.
Nüböl gleih und auf Lieferung willigerz pro 6 W, 35 Fl,, flieg. 2B OL E S L De 0 W268 E, fa 253 Bl Hanföl pro 6 W. 302, flieg. 297 Fl.
Rübfuchen 70 a 72, Leinkuchen 95 a 11 Fl.
2) Amsterdam, 26. Febr, Geldmarkt, Die Beharrlichkeit, wo mít man sich in Paris den Ansichten und Befehlen der Regierung hinsichts politisher Versammlungen und Kammer -Reformen widerseßen zu wollen schien, erregte hon in den ersten Tagen dieser Woche an hiesiger Fonds- Börse lebhafte Besorgnisse über den Ablauf des vorbereiteten Streites und brachte fast sämmtliche Staatspapiere zum Weichen; als nun gestern die Meldung der wirklich erfolgten gefährlichen Ruhestörungen und das Verab- schieden sämmtlicher Minister von Paris einging, nahm die Furcht vor noch \{chlimmeren Folgen die Ueberhand, und Jeder drängte sich zum Verkaufen von Staatspapieren, wodurch die Course bedeutend heruntergingen und erheblicher Umsay zu Stande kam. Diese und Vorfälle in Jtalien hatten einen besonders nachtheiligen Einfluß auf die österreichischen Staatspapiere, deren sich die Jnhaber ängstlich zu entledigen trachteten, und deren Course dadurch erheblich zu Falle kamen. Unter den holländishen Staatspapieren wurden Integrale am emypfindlichsten durch diese Umstände berührt, indem deren Preis, erst von 535 auf 53 % herabgedrängt, gestern bis 53 % gefallen is; nicht weniger litt 3prozent. wirklihe Schuld, welche von 655 erst auf 642 % und zuleßt plößlich auf 64 % gingz 4prozent. do. fiel schon bei den crsten Nachrichten von Paris von 84 auf 8.4 % und blieb gestern auf 83 % stehen; Svyndikat-Obligationen sind um { % gewichen und holten zuleßt 82% %. Actien d x Handelsmaatschappy waren nicht minder bei dieser Be- wegung betheiligt und blieben 160; %, also 1% % niedriger, als vor_ acht Tagen, Etwas besser hielten sich russ. Fonds, von denen alte 5proz. Obli- gationen bei Hope von 1047 bis 1035 % und 4proz. Certifikate bei dem- selben von 85% nur bis 85% % nachließen. Dagegen sind 5proz. wiener Metalliques von 95% mit Absäten erst auf 925 und gestern plöglich bis 91 % gefallen; 25proz. do, anfangs von 485 bis 465 und zuleßt bis 45%, Spanische Fouds wurden weniger umgeseßtz; der Cours von Ardoin - Obli- gationen erhob sich erst von 1677 bis 1677 % und blieb am Ende 165 %, deren Coupons standen auf 12 a 137 % fest, 3proz. binnenl, Oblig. stiegen von 253 bis 262- %, gestern konnte man aber zu 26; % kaufen. — Dex Geldzins-Cours ging etwas niedriger und stellte sich auf 45 %. :
Das heutige Ausbleiben der pariser Post und allerlei Gerüchte, über Brüssel hier angelangt, lassen ein ferneres Fallen der Fonds an heutiger
Börse sehr befürchten.
von Leßnau,
lih abgeschäßt zu 18,014 Thlr. 6
iner Anzeiger.
Die unbekannten Real-Jnteressenten werden unter der Warnung der Präklusion hierdurch vorgeladen,
Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 21, Januar 1848,
Das dem Zimmerpolier Friedrih Wilhelm Kopplin gehörige, hierselbst in der Linksstraße Nr. 28 belegene, im stadtgerichtlihen Hypothekenbuche von den Umgebun- gen Vol. 31. Nr, 2021 verzeichnete O gericht-
, {0
am 26. August 1848, U A 26 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,
Sonnabend den 4. März.
[171 b] Mit hoher Genehmigung im Königlichen Schanspielhanse
J » i ; Grosses Karnaval-Ball-Fest
(bal masqué et paré) gegeben von Mitgliedern des Königl. Corps de Ballet, O Bt 0D
eines zu begründenden VVittwen-Pensions-Fonds ete.
Der Billet- Verkauf findet bei den Haus - Polizei- Inspektoren Herren Harke und Tack, im König- lichen Schauspiel- und Opernhanuse, täglich statt.
Der Preis eines Herren-Billets ist 1 Thlr. 10 Sgr.,
Taxe und Hy-
mens Bernhard nes Lungenschlages verstorben.
Die Mitgl
Der E Lg d es Albert Cle-
chepers is heute in Folge ei-
Die Eigenschaften des
in seiner vollen Kraft plöglich Dahingeschiedenen recht-
fertigen die hochachtungsvolle Erinnerung, die ihm folgt, Set, den 28, Februar 1848, :
eder des Königlichen Ober - Landesgerichts,
der eines Damen-Billets 1 Thlr. Die Eröffoung der Kasse geschieht um 8 Uhr. — Der Ball beginnt um 9 Uhr und endet um 4 Uhr. Die Herren Noack und Hoffmann werden am Ball - Abend eine reich ausgestattete Masken-Garde- robe im Königl. Schauspielhause anfgestellt haben. Das Ball-Comité, V I
| 1e 62.
gets
e a R O A
Amtlicher Theil.
guland. Berlin, Die jüngste Revolution in Paris und Deutschlands *
und Preußens Stellung zu derselben. Oesterreichische Monarchie, Mailand. Kaiserl, Guberniums. Frankreich. Paris. Nachrichten aus belgischen Journalen. — aris. Gerüchte verschiedener Art. —
Bekanntmachungen des
Berichte und Aeußerungen der pariser Blätter ,— Revolutionaire Aktenstücke. — Die Familie Rothschild. —
lischen Hahns, — Zertrümmerung des Throns, — Die Nichtanerkennung der Republik als Landesverrath erklärt, — Bericht Lamartine's im Auf- trag der provisorischen Regierung. — Journalschau. — Zweierlei provi- sorishe Regierungen. — Berichtigungen. -— Amiens, Nähe- res über die Ruhestörungen in dieser Stadt. — Frankfurt a. M. Nachricht von ciner Gegenrevolution in Paris — Straßburg. Erlaß des Präfekten, — Republifanische Bewegungen. — Reorganisation der National-Garde. — Haltung der Linie. — Ernennung einer Departe- mental - Kommission. — Kurier aus Paris, — Telegraphische Depesche über Konstituirung der republikanischen Regierung in Paris.
Großbritanien und Jrland. London. Kabinets - Rath. — Un- gegründete Gerüchte vo Lord J. Russell’s Rücktritt, — Die pariser Nachrichten.
Belgien. Brüssel. Ministerrath. — Sendungen. — Angebliche Trup- pen-Aufstcllung. — Ankunft von Engländern aus Paris,
Handels- und Vörseu-Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se Königl. Hoheit der Prinz Albrecht i von Schwerin zurückgekehrt.
Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 2ten Klasse 97ster Kö= uiglicher Klassen = Lotterie fielen 2 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 78609 und 74,7875; 2 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 36,632 und 70,812 und 6 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 5807. 17,127. 23,932. 25,982. 48,739 und 80,520.
Berlin, den 14 März 1848.
Königl, General-Lotterie-Direction.
Uichtamtlicher Theil. Jl n V
__ Verlin, 1. März. Die neuesten Ereignisse in Paris. sind sich mit solcher Schnelligkeit gefolgt, daß kaum unsere Gedanken mit ih= nen gleihen Schritt zu halten vermochten! Zwei Tage genügten sur den Uebergang von der constitutionellen Monarchie mit einem konservativen, von einer starken parlamentarischen Majorität getrage- nen Ministerium, durch die Versuche eines zweiten konservativen, dann eines radifalen Ministeriums, endlich einer niht einmal ephemeren Regentschaft bis ¿ur Proclamation der Republik und Vertreibung der Königs=-Familie!
Noch sind die einzelnen Scenen dieses neuesten Revolutions- Drama'’s nur sehr unvollständig vor uns enthüllt; wir erkennen bis jeßt nux zwei Fäden der {nellen Verwandlung der Scene, „Untreue und rohe Gewalt,“ Nur das wissen wir leider, daß das Lrama abermals ein blutiges gewesen, daß die Furie der Revolution — entfesselt — ihre Opfer gefordert, daß selbst die hochgestellte Königliche Wittwe — diè unglückliche Mutter mit ihren Söhnen — eine Behandlung cr« fuhr, vor der sonst auch der roheste Haufe eine unglückliche Frau zu {hüben pflegt !! Z ;
Was wird die nächste Zukunft bringen? Wird ganz Frankreich dem Beispiel seiner Hauptstadt folgen? Wird die ganze Armee — auch diejenige in Algier — wie im Jahre 1830 — ohne Weiteres, ihres Eides vergessend, sich der neuen Gestaltung der Dinge anschlie- ßen, oder wird ein treu bleibeuder Theil der Nation, des Heeres einen Führer finden und ein Bürgerkricg sich entzünden? — Wie wird die Katastrophe Frankreichs auswärts reagiren? — Wird die Revolution auh anderswo neue Triumphe feiern? Wird der Tau- mel des Volks in Raferei entarteu? — oder werden die Halbtrunkenen, in dem Spiegel Frankreichs ihre eigene Zukunft erblickend , zur Be= sonnenheit kommen und umkehren auf der leichtsinnig betretenen Bahn? — Alles das sind Fragen , die sih jeßt zusammendrängen, und wer es wagen wollte, sie durch Konjekturen zu beantworten, den könnten nur zu leiht die nächsten Tage oder Stunden der Kurzsich= tigkeit überführen!
Nur für unser deutsches Vaterland, welches gründlicher, wie ir= gend ein anderer Theil Europa’s, durch 20jährige s{chmerzliche Erfah= rung über die Geschenke der französischen revolutionairen Freiheit be- lehrt ist, möchten wir zuversichtlih auf die zuleßt bezeichnete Wirkung zählen, und wix würden selbst dann noch auf dessen feste Haltung rechnen, wenn einzelne Ausbrüche sympathetischer Demonstrationen hervortreten sollten.
Während es, wie gesagt, verlvrene Mühe sein würde, si in Vermuthungen zu erschöpfen, erscheint es ernste Pflicht, scharf ins Auge zu fassen, welches Deutschlands — und was uns am nächsten liegt — Preußens Aufgabe in dieser ernsten Zeit sein müsse? — Vor Allem rufen wir den deutschen Fürsten und Stämmen zu: seid einig und durch Einigkeit stark! Das predigt auch die Geschichte unserer Zeit — dem westlichen Nachbar gegenüber — mit Flammenzügen,
Fern von dem Gedauken einer Einmischung in die inneren An- gelegenheiten Frankreichs, welches dieselben nach ‘eigenem Gefallen ge- stalten möge, gebietet es die Vorsicht, gebietct es die lebendige Er= innerung an die nahe liegende Zeit tiefster Erniedrigung des deutschen Vaterlandes, mit sharfem Blick Fraukreichs Bewegungen zu folgen, damit, wenn neues Gelüste erwachen möchte nach deutschen Fluren, viclleicht gekleidet in das Streben der Völker-Beglückung nah dort reifenden Theorieen, Deutschland dastehe wohl vorbereitet, jeden An-= griff ernst und, wenn es sein muß, blutig zurückzuweisen,
Preußen wird — so hoffen wir — auch hier mit gutem Bei= spiele niht zurückbleiben; es witd, seiner Bundespflicht getreu, jedem seiner deutschen Bundesgenossen, wo er angegriffen werden möchte, mit seiner ganzen, durch unerreichte Wehrverfassung gehobenen Kraft zur Seite stehen — und es darf mit Zuversicht Gleiches von seinen Bundesgeno|)jen erwarten,
ZJrren wir hierin nicht, vertrauen wir, daß auch die übrigen Großmächte das ‘ernste Wort reden werden: wir wollen keine Ver- ¡ebung der Verträge dulden, welche den europäischen Frieden seit län= gt" als 30 Jahren getragen , wir werden jeden Bruch derselben als ejne Kriegserklärung betrachten: dann is auch die Hoffnung guf Er=
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Dritte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
haltung der Segnungen des Friedens noch wenig getrübt, dann dür- fen wir uns immerhin noch dem Vertrauen hingeben, daß die Ent- widelung der Kunst, Wissenschaft und des Gewerbfleißes, wie sie die-
¿ ser Friede in nie gekannter Weise hervorgerufen , feine \chmerzliche F Unterbrehung erleiden werde durch des Krieges unvermeidlihe uud ; unberehenbare Gräuel und Zerstörungen.
Vor wenigen Tagen erinnerten wir unsere Leser an den Spruch: s1 vis pacem, para bellum. Daran abermals erinnernd, werden
e J È wir in Preußens und Deutschlands Rüstung, wenn und it fi Post-Bekanntmachung. — Zahlungen der Bank, — Beseitigung des gal- F Preuß 10 ERnS, nd so weit sie
unvermeidlih sein möchte, kein Vorzeichen des Krieges Zsondern nur
die Gewähr zur Erhaltung des Friedens erblicken.
Oesterreichishhe Monarchie.
Mailand, 22, Febr. (Wien. Ztg.) Die hiesige Gaz- zetta enthält nachstehende zwei Bekanntmachungen des Kaiserlichen Guberniums : i
E:
„Se. K. K. apostolische Majestät haben, in Erwägung des Zustandes, in welchem sih das lombardisch - venetignishe Königreich befindet, und in der Absicht, den den Gesegen huldigen Gehorsam sicher zu stellen, durh Aller- höchstes Handschreiben vom 43ten d. M. die Bekanntmachung der Norm des abgekürzten Verfahrens, wie es durch die nachstehende Allerhöchste Ent- schließung vom 24, November 1847 festgesczt worden is, im ganzen lonm- bardisch-venetianishen Königreiche für die Fälle des Hochverrathes und für andere Fälle der Störung der öffentlichen Ruhe anzuordnen befunden,
Die vorerwähnten Allerhöchsten Anordnungen werden hiermit zur Dar- nachachtung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Mailand, 22, Februar 1848.
Graf Spaur, Gouverneur. Graf O’ Donnell, Vice - Präsident, Klobus, Gubernial-Rath.“
„Allerhöchste Entschließung. —
„Zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe im lombardisch - venctianischen Königreiche habe Jch zu verordnen beschlossen, daß in den nachstehend be- zeichneten Fällen der Verbrechen des Hochverrathes, der Störung der inne- ren Ruhe des Staates, des Aufstandes und des Aufruhrs und für die schwere Polizei -Uebertretung des Auflaufes cin standrechtlihes Verfahren unter den nachstehenden Bestimmungen cingefüh1t werde.
Das standrechtlichhe Verfahren ist einzuleiten : :
a) Gegen diejenigen, welche nah der Kundmachung der gegenwärtigen Verordnung im lombardisch - venetianischen Königreiche Andere zu dem in dem §, 52 Litt. b, 1, Theils des Strafgesezbuches bezeichneten Verbrechen des Hochverrathes oder in hochverrätherischer Absicht zu den Verbrechen des Aufstandes oder Aufruhrs (§§. 61 und 66 1, Theils des Strafgeseßbuches), wenn auch ohne Erfolg, auffordern, aneifern oder zu verleiten suchen.
b) Gegen diejenigen, welche in gleicher Absicht oder während eines aus was immer für einer Ursache entstandenen Aufstandes oder Aufruhrs der bewaffneten Macht ihätlichen Widerstand leisten oder an öffentlichen Beam- ten, obrigfeitlichen Personen oder an Wachen Gewaltthätigkeiten verüben.
c) Gegen diejenigen, welche sich einer Volksbewegung oder Zusammen- rottung mit bewaffneter Hand anschließen, der Aufforderung der Obrigkeit oder der bewaffneten Macht, sich von der Zusammenrottung zu entsernen, nicht sogleich Folge leisten und während des Aufstandes oder Aufruhrs, mit Waffen oder anderen Mordwerkzeugen versehen, ergriffen werden. |
d) Gegen diejenigen, welche durch öffentlich ausgestoßene, zur Unzufrie- denheit mit der Regierungsform, Staats-Verwaltung oder Landes-Versassung anreizeude Reden oder andere dahin zielende Mittel (§. 57 1, Theils des Strafgesepbuches) eine Volfsbewegung veranlassen oder bei einer aus einem solchen Anlasse entstandenen Volksbewegung thätig mitwirken.
e) Gegen diejenigen, welche die shwere Polizei-Uebertretung des Auf- laufs begehen. i:
K. 2, Das standrehtliche Verfahren ist in allen diesen Fällen von dem ordentlichen Kriminalgerichte des Ortes, wo die That begangen worden ist, zu pflegen und von demselben, sobald es von dem Vorfalle Kenntniß erhält, sogleih einzuleiten, ohne daß hierzu der Auftrag einer höheren Be- hörde abzuwarten oder eine vorläufige Kundmachung erforderlich wäre.
Zur Berathung, ob das standrechtliche Verfahren einzutreten hat, ift, außer dem Vorsitzenden, die Gegenwart von tvenigstens vier Richtern erfor- derlih, Die Wahl der Nichter ist dem Vorsteher des Kriminalgerichts oder seinem Stellvertreter überlassen.
§. 3, Vor diefes Kriminalgericht sind alle Beschuldigten, welche ent- weder auf der That ergriffen werden, oder gegen welche so dringende recht- liche Anzeigungen bestehen, welche mit Grund erwarten lassen, daß der recht- liche Beweis der Schuld gegen sie ohne Verzug werde geliefert werden kön- nen, ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Gerichtsstand und den Ort, wo sie immer ergriffen werden mögen, zu stellen.
6, 4, Das Kriminalgericht is ermächtigt, das standrechtlichhe Ver- fahren auch gegen Militair- und andere der Militair-Gerichtêbarkeit unter- stehende Personen einzuleiten, wenn sie von der Civil-Obrigkeit eingebracht worden sind, Dem Kriminalgerichte liegt jedoch ob, dem nächsten Militair- Kommando, mit Anführung des Namens, Geburtsortes und Militair- Charakters des Beschuldigten, sogleich die Anzeige zu machen. Auch is das Kriminalgericht ermächtigt, unter ded Militgir-Gerichtsbarkeit stehende Zeu- gen unmittelbar vorzurufen, jedoh muß auch davon dem nächsten Militair- Kommando Nachricht gegeben werden,
8, 5, Das ganze Verfahren is vom Anfange bis zum Ende bei dem wie oben (§. 2) versammelten Gerichte und so viel möglich ohne Unter- brechung zu pflegen.
§. 6, Die Untersuhung hat sich in der Regel auf die That zu bc- schränken, wegen der das standrechtliche Verfahren eingeleitet worden ist, und es is daher auf Nebenumstände, welche auf die Strafbestimmung kei- nen wesentlichen Einfluß haben, noch auf sost etwa entdeckte Verbrechen des Ergriffenen keine Rücksicht zu nehmen. Nur wenn dem Beschuldigten wegen eines Verbrechens eine schwerere Strafe bevorstände, als ihn wegen der Uebertretung trifft, wegen deren er vor das Standrecht gestellt wurde, ist das Verfahren, wenn diese Ucbertretungen mit einander im Zusammen- hange verübt wurden, im standrechtlichen Wege auf beide auszudehnen; sind diese Erfordernisse niht vorhanden, so is der Prozeß hinsichtlich des zweiten Verbrechens im Wege der ordentlihen Kriminal - Untersuchung von eben demselben Kriminalgerichte zu Ende zu führen.
§. 7, Die Ausforschung der Mitschuldigen ist zwar nicht außer Acht zu lassen, die Schöpfung und Vollzichung des Urtheils darf jedoch deshalb nur insofern aufgehalten werden, als sih dadurch gegründete Aussicht zu wichtigen Entdeckungen in Hinsicht auf den Plan und die Ausdehnung des Unternehmens oder zur Erforschung und Ueberweisung des Haupturhebers darbietet,
§. 8. Die Frist, binnen welher beim standrechtlichen Verfahren die Untersuchung beendigt und das Urtheil gefällt sein muß, wird auf 14 Tage von dem Tage, an welchem die Untersuchung begonnen hat, an gerechnet, festgeseßt. Wenn innerhalb dieser Frist der Beweis der Schuld des Unter- suchten im standrechtklichen Verfahren nicht hergestellt werden kann, is die Untersuchung mit demselben im Wege des ordentlichen Verfahrens von dem- selben Kriminalgerichte fortzusetzen.
F. 9. Gegen diejenigen Judividuen, welche eines der im §. 1, Lit. a, b und c aufgezählten Verbrechen schuldig crlannt werden , findet unter den in den §§, 430 und 431 1, Theils des Strafgeseybuches festgesezteu Be- dingungen die Todesstrafe statt, Das Todesurtheil wird in der Regel (§. 11) auf die für das standrèchtlihe Verfahren vorgeschriebene Weise aus- gesprochen, kundgemacht und vollzogen.
___§. 40, Gegen ein solches Todesurtheil findet kein Rekurs und kein Gnadengesuch statt.
__§. 11. Nur wenn das Kriminalgericht sih durh wichtige Milderungs- gründe auf die “Erlassung der Todesstrafe durch Allerhöchste Begngdigung anzutragen bestimmt findet, oder wenn bereits dur Vollziehung der Todes- strafe an einem oder mehreren der Schuldigsten das zur Herstellung der Ruhe nöthige abschreckende Beispeil gegeben is, ist das Urtheil der höheren
Donnerstag den 2. März.
und höchsten Behörde vorzulegen, die nah den aklgemeinen Vorschriften wei-- ter verfährt. ;
§. 12. Gegen die übrigen in der standrechtlihen Untersuchung eines Verbrechens schuldig befundenen Jndividuen, auf welche der §. 9 keine An- wendung findet, is ih hinsihtlich der Bestimmung der Strafe nah den allgemeinen Bestimmungen des Strafgeseßbuches zu benehmen, die sich auf das Verbrecheu beziehen, welches die Untersuchung zum Gegenstande hatte. Hinsichtlich der Kundmachung und Vollziehung des Urtheils verbleibt es auch in diesen Fällen bei den Anordnungen der vorstehenden §§. 9 und 10.
S. 13, Das Erkenntniß gegen diejenigen Jndividuen, welche wegen der schweren Polizei-Uebertretung des Auflaufes vor das Standrecht gestellt wurden, ist nah den Bestimmungen des Strafgesezbuches für schwere Po-. lizei-Uebertretungen zu fällen und soglei zu vollziehen. Gegen ein solches Erkenntniß findet kein Rekurs und kein Gnadengesuch statt.
§. 14. Ueber die Vorgänge bei dem Standrechte ist das Protokoll nah Vorschrift des §. 513 des Straf- Geseybuches zu führen und, so weit es diejenigen Untersuchungen betrifft, worüber das Urtheil ohne Vorlage an die höhere Behörde sogleich vollzogen wurde, längstens binnen 3 Tagen «u der Beendigung des Standrechtes dem Kriminal - Obergerichte vor- zulegen.
§. 15, Gegen diejenigen Beschuldigten, gegen welche keine so dringen- den Verdachtsgründe bestehen, um standrechtlich gegen sie zu verfahren, is die Kriminal -Untersuhung zwar im Wege des ordentlichen Verfahrens, je- doch ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Gerichtsstand und auf den Ort, wo sie immer ergriffen werden mögen, von eben demjenigen Kriminalgericht zu pflegen, welches das Standrecht eröffnet hat.
H, 16. Die gegenwärtige Verordnung tritt 14 Tage nah dem Tage der ersten Einrückung derselben in die Zeitung der Stadt, wo das Guber- nium seinen Siß hat, in Kraft.
Wien, den 24. November 1847.
Ferdinand,“ I,
„Jn der Proclamation vom 9, Januar l. J. haben Se. Majestät be- reits das tiefe Bedauern über die Aufregung auszudrücken geruht, in welche Jhr lombardisch - venetianisches Königreich durch einige vom Auslande er- munterte Unzufriedene, die aus selbstsüchtigen Absichten den gegenwärtigen Zustand der Dinge umzustürzen streben, verseßt worden is, wobei zugleich der allerhöchste Wille kundgegeben wurde, die innere und äußere Sicher- heit und Ruhe des lombardisch - venetianischen Königreichs im regen Ge- fühle Allerhöchstihrer Negentenpflichten, zum Wohle des Staates und- zum Schuße treuer Unterthanen mit allen Jhren Händen von der Vorsehung anvertrauten Mitteln zu schirmen. Um nun sowohl der richterlichen als auch der Polizeigewalt die dem Bedürfnisse des Augenblickes entsprechende verstärkte Kraft zur Lösung ihrer Aufgabe zu verschaffen, haben Se. Ma- jestät bezüglich auf alle die Ruhe gesährdenden Handlungen, welche durch die besteheuden Strafgeseßze verpönt sind, ein abgekürztes und daher schnel= leres richterliches Verfahren, nach den zu gleicher Zeit mit Gegenwärtigem durch eine andere Bekanntmachung vom heutigen Tage zur öffentlichen Kenntniß gelangenden Vorschriften. anzuordnen geruht. : E
„Nebst den {hon durch das Strafgesezbuch 1. und 1. Theil verpönten, der Ordnung und Ruhe gefährlichen Handlungen können in Zeiten der politischen Aufregung, wie die dermaligen, auch noch andere, sonst unschäd=- lihe Handlungen einen drohenden Charakter annehmen. Pflicht der Polizei ist und war es stets, auch hierbei sowohl präventiv als repressiv einzuschrei- ten. Um ihr zur Erfüllung dieser Pflicht die nöthigen Mittel in dem er- forderlichen Maße zu verschaffen und sie vor dem Vorwurfe der Willküx zu verwahren, werden in Folge Allerhöchster Entschließung vom 13. Februar 1848 nachstehende Bestimmungen bekannt gemacht: !
„Sobald eine sonst an sih unschädliche Handlung, wie z. B. das Tra=- gen oder Ausfstellen gewisser Farben, das Tragen gewisser Zeichen, das Sin= gen von Liedern, das Beifallklatschen oder Zischen bei gewissen Stellen von Schauspielen, das Zuströmen an gewisse Orte oder das Abreden vom Be= suche anderer, das Sammeln von Beciträgen oder Unterschriften u. s. w.
den Charakter einer Aeußerung politischer Neigungen oder Abneigungen in einem der bestehenden geseplihen Ordnung entgegenstrebenden Sinne an- nimmt, hat die Polizei - Behörde der Provinz dicse Handlung zu unter- agen. G9 „Dasselbe hat bei Versammlungen in öffentlihen und Privat-Orten zu geshchen, welhe durh notorisch ausgesprochene Beschränkung der Zulassung oder durch Ausschließung von Personen einer bekannten politischen Meinung eine der erwähnten Ordnung abgeneigte Gesinuung an den Tag legen.
„Desgleichen, wenn Jemand einen Anderen durch Drohung, Verspot- tung, Beschimpfung oder Verunglimpfung in der Freiheit des Handelns aus einer gegen die bestehende Ordnung gerichteten Absicht zu beschränken ver- sucht.
Das Verbieten solcher Handlungen kann, nach dem Ermessen der Po- lizei-Beho1de, entweder
a) durch ein dem betroffenen Individuum einzeln zu eröffnendes Ver- bot, oder
b) dadurch stattfinden, daß das Verbot für einen Ort oder einen be- stimmten Bezirk, als für Jedermann verbindlich, kundgemacht wird.
In beiden Fällen is dem Verbote eine Straf-Androhung beizufügen.
Im Falle a) hat die Androhung zu bestehen:
4) Jun Geldstrafen, auch bis zum Betrage vou 10,000 Lire austriache, sür die Lokal-Armen-Anstalten ;
2) in Entfernung aus dem Orte, wo die verbotene Handlung began- gen wurde, ohne sonstige Beschränkung des Aufenthaltes;
3) in Konfinirung an eten bestimmten Ort innerhalb oder auch au- ßerhalb des lombardisch-venetianischen Königreiches, mit einzuleitender poli- zeilicher Ueberwachungz
4) In Arrest nach dem im §. 89 des 11, Theiles des Strafgescßbu- hes bestimmten Maßez
5) bei nicht österreichishen Unterthanen, ohne Nücksicht auf die Dauer ihres Aufenthaltes in den österreichischen Staaten, in der Ausweisung aus sammilichen Kaiserlichen Staaten.
„Welche dicser Androhungen in cinem cinzelnen Falle einzutreten habe, hängt von den Verhältnissen und der Bedenklichkeit des JndivLiduums ab und bleibt, ohne eine Reihenfolge festzuseßen, dem Ermessen der Polizei- Behörde überlassen.
„In dem Falle b) hat die Sanction des allgemeinen Verbotes in der Berufung auf das im §. 89 des Il, Theiles des Sirafgeseßbuches enthal- tene Sirafmaß zu bestehen. Es steht jedoch der Polizei - Behörde zu, auch diesfalls gegen Einzelne die Strafe umzuändern und dieselbe nach der ge- genwärtigen Norm 1 bis 3 auszusprechen, Z ;
„Die Straffälligkeit tritt ein bei zu a) bemerkten Verboten, unntittel- bar nah der Unterzeihnung des über ein solches Verbot jedenfalls autfzu- nehmenden und bei der Provinzial - Polizei - Behörde aufzubewahrenden Zu- timirungs - Protokolls; bei den zu b) bemerkten Verboten in 24 Standen nah Anschlagung des Verbotes an dem hierzu bestimmten I! „Das Strafverfahren hat in der Art zu geschehen, wie Fs A den ies zu der Klasse der {weren Polizeiübertretungen gehörenden sogenannten Po- 5 A 4 P) f? N s L ¿s Bet C I hat das Erkennin!y zl L Hégeit welches eine Beschwerde bei dem Landesprasidium nur innerya 24 Ctun-
i: — al es Erkenntnisses an gerechnet, angebracht werden den, von der Zustellung des Sl?! Se ufschiebénde Wirkung info fann, welche Beschwerdeführung jedoch keine aufs dende Stung tnsofern ¡ußert, daß noch während derselben die Provinzial-Polizeibehörde nicht ge- Lees sei, cine den Umständen angeme}sene Vorkehrung zu treffen, damit Ls TdtE als Individuum eder die verbotene Handlung wiederholen, noch den Vollzug der Strafe vereiteln könne. _ i s
Judem Se, Majestät diese dur den Drang der gegenwärtigen Um- gände nöthig gewordenen Bestimmungen anzuordnen geruhten, versehen Sich Allerhöchstdieselben, daß die ruhigen Bewohner des lombardisch -vene- tianischen Königreichs darin nur einen neuen Aft der allerhöchsten Fürsorge für die Niederbengung eines die moralische Ruhe und den materiellen Wohl- stand des lombardisch - venetianischen Königreiches nahe bedrohenden , aus dem Auslande dahin eingedrungenen und von einer verhältnißmäßig klei-
nen Zahl unbesonnener oder übermüthiger Bewegungsmänner rege gehaltenen