1848 / 69 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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n Edt amer.

enter Thongefäßes, das in Zeichnung vorlag, fällt vielmehr bacchischen

ultusbildern anheim. Eben so wenig können die durch Prof. Roß an das hiesige Museum und durch Herrn Mas-Latrie nach Paris gelangten cypri- schen Venusidole ihrem künstlerischen Charakter gemäß, für andere als grie- ische Kultusbilder gelten, Was endlich die früher ägyptisch, gegenwärtig fast allgemein phönicisch genannten alterthümlichsten der grie chishen Vasenbilder betrifft, so macht zwar der asiatische Charakter derselben sich im- mer geltendcr, ohne daß jedoch irgend ein Umstand dafür spräche, sie lieber für phönicish als assyrish oder lvydish zu halten, namentlich liegt von Sei- ten der Flügelgestalten und sonstigen Wunderbilder jener Basen durchaus nichts Phönicisches oder dem Verwandtes vor, wie denn selbst Fischgestalt- Gottheiten, gleih Derketo und Dagon, entweder gar nicht oder (nah Herrn Panofka) nur in sehr seltenen Ausnahmen sich finden, so häufig auch Schlan- gengestalten, gleich dem cilicischen Typhoeus, in jenen Gefäßbildern ältesten Styls allmälig geworden sind. Unter solchen Umständen ward für die ge- dachten Gefäße, in Anschluß an Bunsen's und Kramer's (Thongefäße S. 42 und 69) Benennung „dorischer““ und „dorisirender““ Vasen, wie mit den al- ten und neuen Funden Korinths und mit der Verpflanzung korinthischer Kunst nah Etrurien, vielmehr die Benennung korinth ischer Gefäßmale- xeien- im Gegensaß der attischen empfohlen. :

Von Neuigkeiten der archäologischen Literatur waren angelangt: 1) R. Nochette Peintures de Pompeji, Tie V. 2) Clarac Musée de Seulp- ture, Livr. X11. nebst Vol. 111. des Textes. 3) Rheinische Jahrbücher, Heft 12, 4) S. Birch Tablet of kKarnak, 5) Jahn über Lykoreus, 6) Letronne Deux inscriptions dédiées au dieu Soleil Mithra,

Der zoologische Garten ist am Sonniag durch eine Klapperschlange (Crotalus) bereichert wor- denz sie if ein Geschenk des Konsuls Delius in Bremen an den Geh, Rath Lichtenstein, dem das Publikum, in Folge seiner freundschaftlichen Verbindung mit Naturforschern und Neisenden , seit Jahren die werthvoll- sten Thiere verdankt, Diese Klapperschlange, aus dem tropischen Amerika, ist über sechs Fuß lang, hat in der Mitte den Umfang eines Mannsarmes, zählt elf Ringe, die Zähne in der Gaumenreihe scheinen vollständig, nicht {o in der Kieferreißhe, Die Unterseite des Leibes is mit Schilden, die Ober- scite und der Schwanz mit Schuppen bedeckt, Sie liegt auf einer Decke in einem mit doppeltem Gitter verschenen Kasten; eine sehr zweckmäßige Wohnung is ihr in dem durch Wasserheizung in stets gleichmäßiger Tem- peratur gehaltenen Raume im Affenhäuschen, oberhalb des im Wasser be- findlichen Ulligators, angewiesen, Der Alligator zischt, der Crotalus tlappert trillernd, allso Musik vollauf, und da die Besucher keine Neigung verspüren dürften, die Schlange zu berühren, so haben sie auch nicht zu be- fürchten , daß der giftige und todbringende Schleim, welcher aus den mit Härten umgebenen Vorder - oder Eckzähnen sich beim Biß absondeit, ihnen gefährlich werden könnte.

Am 4, Mai v. J, wurde die Stadt Murowana - Goslin, im Kreise Obornik, zu mehr als drei Viertheilen ein Raub der Flammen, Zur Mil- derung der damit für ihre Bewohner herbeigeführten, während der herr- schenden Theurang doppelt fühlbaren Noth wurden der unterzeid- neten Kom- mission behufs Ankaufs von Getraide und Verabreichung von Brod zu er- mäßigten Preisen überwiesen : :

1) Ein Allerhöchstes Gnaden-Geschenk Sr. Majestät des Königs von 700 Nthlrn.

__ 2) Seitens der Königl, Regierung zu Posen aus dem Land-Armen- Fonds 300 Rihlr.

3) An milden Beiträgen steuerten :

Herr Landrath von Reichmeister 42 Rihlr, 10 Sgr, 8 Pf. Herr Kaus- mann Levser Jaffé in Posen 20 Rihlr. Kollekte des um unsere Stadt da- durch hochverdienten Herrn Kaufmanns Träger daselbst 237 Rthlr, 17 Sgr. 6 Pf. Herr Medizinal-Rath Dr. Kohn 4 Nthlr. Herr Kaufmann Efragim 5 Rthlr. Herr H. Jaffé 3 Rthlr. Die Herren Landtags - Deputirten der Provinz Posen 75 Rihlr. Die Vossische Zeitungs - Expedition in Berlin 32 Rthlr. Die Spener’she Zeitungs-CExpedition daselbst 19 Rthlr, 20 Sgr. Herr Polizei-Rath Jonas in Königsberg 5 Rthlr. Die Hartung sche Zei- tungs - Expedition daselbst 43 Nthlr. 20 Sgr. Herr Salomon Wiener in Grünberg 2 Rthlr. Herr Probst Ertel in Drossen 3 Rthlr, Ein hoher Senat der freien und Hanse-Stadt Hamburg 50 Nthlr. Der Magistrat zu Rogasen 16 Rthlr. 15 Sgr. Die Expedition der Breslauer Zeitung 5 Nthlr, Der Magistrat zu Breslau 8 Rthlr. 20 Sgr. Aus Nadojewo 4 Rthlr. 8 Sgr. Herr Rittergutsbesißer Luther auf Mehrow 20 Rthlr. N. N. aus Bergen auf Nügen 10 Nthlr, Der Magistrat zu Obornik 10 Rthlr. 10 Sgr. Durch Herrn Direktor Arendt in Rogasen 11 Nthlr. Von den Herren Landtags - Deputirten nachträglih 14 Rthlr, Von S, aus Sorau 3 Nthlr, Vou S. N. und T. hierselbst 3 Rthlr. Von

Sekanntinacungen. [18] Nothwendiger Verkauf.

Land - und Stadgericht Arnsberg, Die dem Fabrikanten Diederich Ebb:nghaus zu Ober- eimer gehörige, auf dem Grundstücke Steuer-Gemeinde Arnsberg, Flur U, Nr, 250/3 erbaute Papier - Fabrik mit Nebengebäude, so wie die dazu gehörenden Grund-

Für Fonds- Inhaber 1816] und Kapitalisten.

Manchen Kapitalisten und Fonds-Inhabern, welche den jetzigen politischen Verhältnissen misstrauen, und die t1hre Gelder ausserbalb des Bereichs der VVech- selfälle derselben und der damit verbundenen Ge-

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einigen Pef-Palogienn 1 Riblr. 27 Sgr. 6 Pf. Aus Czerwonek für ge- schenkte Brodte 2 Rthlr. 20 Sgr. Von Herrn Kaufmann Hermann in Posen 10 Rihlr. Der Magistrat zu Bromberg 10 Rthlr. Summa’ der Baar-Einnahme 1640 Rihlr, 23 Sgr. 8 Pf. Außerdem lieferten Kartof- feln theils unentgeltlich, theils zum halben Preise die Herren: von Treskow auf Wierzonka 75 Scheffel, von Milenski auf Nieszawa 19 do., Sovka in Briesen 20 do. , Luther auf Lopuchowo 50 do. , von Treskow auf Rado- jewo 25 do, von Winterfeld auf Pita 120 do., Schönberg auf Lang-Gos- lin 14 do., welche nebst einer von der Frau Landschaftsräthin Pawelska auf Woynowo geschenkten Quantität Bauholz unter die Bedürftigen ver- theilt , resp. zu ermäßigten Preisen zum Besten des Unterstüßungs - Fonds verkauft wurden. Von dem angeführten Betrage der ihrem Eingangs ge- dachten Zwecke gemäß verwendeten Baar- Einnahme is cin Kassen-Bestand zur Disposition der unterzeihneten Kommission verblieben , der zur weiteren Unterstüßung nothleidender Abgebrannter , und zwar insbesondere der Kran- fen und Waisen unter denselben, verwendet wird, wozu derselbe kaum aus- reiht, da deren Zahl in Folge der am hiesigen Orte bereits seit mehreren Monaten grassirenden typhösen Fieber eine erhebliche iff.

Wir schließen diesen Berichi mit dem Ausdrue tiefgefühlten Dankes gegen unseren Allergnädigsten König und Herrn , so wie gegen die edlen Menschenfreunde, welche unserer nach Gottes Rathschluß durch Theurung, Brand und Krankheiten schwer heimgesuchten Stadt eine so reichliche Hülfe gewährt haben.

Murowana-Goslin, den 28. Februar 1848.

Die Unterstüßungs - Kommission, (gez) Neugebauer, Scharffenorth, Elkanus, Felsch, Heine- mann, Klawinski, Laskiewicz, Lesczynski, Sawinski, Tonn.

Kandels- und Börsen-Nachrichten.

Memel, 1. März. Haben wir früher {hon über Geschäftslosigkeit klagen müssen, so is dies jet, wo der Winter uns ganz verlassen hat und die Wege beinahe unfahrbar geworden sind, auch die Berichte vom Auslande sehr flau lauten, nur noch mehr der Fall. In Getraide ist gar kein Ge- schäft, cs wird nur so viel gekauft, als der Konsument braucht und dies zu höheren Preisen als an anderen Orten. Weizen 70 a 86 Sgr., Roggen 45 a 47 Sgr., auf 424 Sgr. für 70 100 Last 118 /119pfd. ausgeboten, soll 40 Sgr. vor einigen Tagen offerirt worden sein; Gerste 36 a 40 Sgr., Hafer 18 a 20 Sgr,, Erbsen 60 a 65 Sgr, Kartoffeln 26 Sgr.

Leinsaat is ohne Frage 50 a 60 Sgr. Tonnensaat etwas be- gehrt, doch zu Preisen, wofür Jnhaber nicht abgeben wollen; gefordert 71 Sgr. gereinigt, 675 Sgr. ungereinigt.

Flachs im Preise weichend, zuleßt {hon mit 80 Sgr, für Aten Brand, 62! Sgr. für Nr. 1 bezahlt, wird dazu noch angeboten, doch ver- gebens. Es is wahrscheinli, daß die Preise niedriger gehen werden.

Spiritus is, nachdem unsere Spiritushändler sich damit pr. Früh- jahr zu 95 Sgr. und 95 Sgr. pr. % R. versorgt und die Preise in Stettin seitdem bedeutend gewichen sind, unverkäuflih, 50 Faß, welche in Swine- münde überwintert und jeßt hier eingetroffen sind, sollen zu 95 Sgr, aus- geboten, dafür aber kein Gebot zu erlangen gewesen sein,

Steinkohlen werden die hohen Preise vom Herbste nicht mehr holen, cs wird für schwimmende Ladungen 9 Sh. pr, Kehl geboten, Die jegt pr. „Diana“ (dasselbe Schiff, welches bei Schwarzort und dann bei Libau im Eise lag) angebrachte große Steinkohlen sind nach Tilsit verkauft zu nicht bekannt gewordenen Preisen.

Für St. Ubes-Salz is Frage, 16 Rthlr. wü1de willig zu bedingen sein, Heringe, auf 65 Rihlr. pr. Tonne ungebraakt, versteuert angeboten, ohne Absay, Wenngleich der Vorrath nicht bedeutend ist, fehlt es doch des schwierigen Transportes wegen an Käufern.

Im Holzgesch äfte is es sehr still, wenige fihtene Kronplanken sind zu 2% Sgr. pr. Fuß verkauft, für Mittelplanken sollen nur 17 Sgr. pr. Fuß geboten werden, während Produzenten schon zu 15 Sgr. verkgusen wollen. In fichtenen und tannenen Dielen soll etwas ebenfalls gemacht sein, zu welchen Preisen ist noch nicht bekannt geworden.

Im Wechselgeschäfte geht nichts um, es fehlt sowohl an Verkäu- fern als an Käufern, Amsterdam is Einiges a 103 Sgr. genommen. Sil- ber-Nubecl werden a 324 Sgr. vielseitig angeboten, ohne Käufer zu finden, und steht zu erwarten, daß felbige noch niedriger geben werden.

Stettin, 3. März. (B. N) (Wochenbericht, ) Weizen is vom Auslande noh ohne Frage, hat jedoch im Ganzen wieder etwas mehr Meinung für sh und würde in guter 130pfd. gelber Waare (circa 90pfd. per Schfl.) auf baldige Lieferung und selbst vielleicht in loco 54 Nthlr. tvohl bedingen, während jedoch leihtere Waare bis 50 Rthlr. abwärts zu haben is. Roggen hat in dieser Woche ungemein geschwankt, Der höchste

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Preis dafür auf Frühjahrslieferung war 38 Rihlr, Seitdem faufie man wieder zu 35—34 Rthlr., während heute fest arf 36 Rthlr. gehalten wird per Juni /Juli 355 Rthlr. zuleßt bezahlt, Abgeber in loco sind auch cher rarer, doch würde man gute 84—83pfd, Waare zu 36—35 Rihlr, haben können, shwerste wird auf 38 Rthlr. gehalten. Gerste wenig gefragt und gute große pommersche zu 31 Rihlr. in loco oder auf Lieferung noch zu haben. Hafer ist etwas billiger wieder. Nachdem pomm, auf Frühjahrs- lieferung mit 50pfd. per Schfl. Garantie 25 Rthlr, zulegt bezahlt wurde würde heute wieder zu 24 Nthlr. dafür in loco und auf Lieferung anzu fommen sein, Von Erbsen wurde in den leßten Tagen eine kleine Partie gute kleine Koch- mit 40 Rthlr. bezahlt, was aber niht mehr zu machen is}

Samen. Mit Oelsamen bleibt es matt, Winter - Rapps 80 Rihlr. Rübsen 78 Rihlr. zu haben, Schlagleinsamen in mittel Qualität 60 Rth[r. Säc-Leinsamen ziemlich fest, wie leztgemeldet, rigaer auf 85 Nthlr. gehal- ten, 85 Nihlr, bez., pernauer auf 102 Rthlr. gehalten, 10% à £ Rihlr, bezahlt. Memeler 7% Rthlr, zu haben. Vie Jnhaber von feinem gereinig- ten schles. Kleesamen beharren auf ihren Forderungen von 124 à 12% Rthlr, für weißen und rothen, weil s{chóöne Waare knapp is, Dagegen is unge- reinigter pomm. rother und weißer nach Qual. zu 85 à 10 Nihlr. gehandelt worden. Thimothee etwas gefragter und ein Posten gut mittel Waare zu 54 Rthlr. gekauft.

Spiritus hat die jüngst gemeldete kleine Besserung nicht behauptet, aus erster Hand zur Stelle 21 pCt., wozu heute gekauft wurde, aus zweiter Hand 20;—21 pCt, bezahlt, über leßteren Preis niht mehr zu machen, auf Lief. im Frühjahr zu 20¿—Z{ pCt. gekauft. ;

Butter ist wieder mehr zugeführt, besonders in ordinairer Waare, findet jedoch noch willig Käufer zu 6 Sgr, per Pfd., mitt.l 6; à 65 Sgr., feine 7% à 7% Sgr.

Metalle ohne Umsaß. Zink in loco 5% Rthlr,, auf Lieferung aus Schlesien 5: Rihlr, zu haben. Roheisen, schott. auf Lieferung 1% Rihlr, zu haben.

Fettwaaren. Nüböl ist wieder etwas mehr gekauft, doch in Preisen faum besser, in loco 10% Rthlr. bezahlt, per April /Mai 105 Rthlr, bezahlt, per Sept. /Oktbr. 107 Rihlr. bezahlt, Leinöl in loco bedang 10% à 5 Nthlr. auf Lieferung eiwas höher gehalten. Palmöl still, in loco 135 à 14 Rihlr, verlangt, auf Lieferung ohne neuen Umgang, Cocusnußöl unverändert, Baumöl eben so und noch immer ziemlich fest, wie leßtgemeldet, Gallipoly auf 16% à 2 Rthlr. unverst. gehalten, Malaga 155 Rthlr. unverst. bezahlt, Auch Thran erhält sich ziemlih fest; Südsee- 9% à 5 Rihlr, bezahlt, brauner Leber Berger 205—20 Rthlr, bezahlt, blanker Berger auf 225 Rthlr, gehalten,

Stettin, 6. März. Getraide, Jn Weizen is seit Freitag nichts gemacht. Man hält damit nah Qualität auf 50 a 56 Rthlr. Roggen in loco auf 34 a 38 Rthlr. gehalten, schwere Waare von 86psd. pr. Schfl, jedoch zu 36 Rthlr., 84,/85pfd, zu 35 Rthlr. begeben und dazu nicht ge- rade coulant anzubrigen, shwere Waare schwimmend auf 38 Rthlr. gehal- ten, auf Frühjahrslieferung 36 Nthlr,, pr. Juni /Juli 37 Rihir. bezahlt, Andere Getraidearten ohne Umgang und unverändert, Gerste, große pomm, 32 Rthlr., Hafer nah Qualität 24 a 25 Rthlr, in laco und auf Lieferung zu haben. Erbsen 36 a 38 Rthlr. :

Saamen aller Art noch wie am Freitag gemeldet.

Spiritus etwas fester, aus erster Hand zur Stelle 205 %, aus zweiter Hand 205 % bezahlt, auf Lieferung im Frühjahr 20 % bezahlt, auf spätere Termine 19 % Geld. . E

Rüböl in loco 10% Rthlr,, April /Mai 105 Rthlr.,, Septbr. /Dkibr, 105 Nthlr. zu haben. ; e : :

Þ. S. Roggen pr. Frühjahr 37 Rthlr, bezahlt, später wieder 365 -—- 26% Rthlr. mehr Brief als Geld. :

Spiritus pr, Frühjahr 19% % bezahlt und Brf.

. UAmisterdam, 3. März. Getraidemarkt, Weizen und Nog- gen bei Kleinigkeiten zu vorigen Preisenz 128pfd. b, poln, 388 395 Fl, 129pfd. do. 395 400 Fl. , 130pfd. Kubanka- 2952 Fl. Von Rogg en 122pfd. inl, 185 Fl., 120pfd. Odessa - 190 Sl, 116—118pfd. petersb, 175 bis 179 Fl. Gers e preishaltend, 116psd. Chevalier- 180 Fl. 5 Kohlsamen sogleich 1 L., auf Lieferung 14 L. höher, verkauft holst, 55 L., auf 9 Faß April 59 L,, Sept, und Okt, 58 Le Nov, 582 L, Leinsamen wie früher, 112pfd. Odessa- 260 Fl, Rüböl gleich und auf Lieferung williger, pr. 6 W. 35 Fl., flieg, 34 Fl. Mai und Sept, 323 33, Okt, 33, Leinöl angenehmer pr, 6 W, 271, flieg. 26 a #+ Hanföl pr. 6 W, 31 Fl,, flieg. 30 Fl. London, 1. März. Getraidemarkt. Mit Ausnahme von 5900 Qr, fremden Weizens waren die Zufuhren heute gering. Der Handel in al- len Artikeln ist fest, aber ver Umfang des Geschäfts beschränkt und Preise unverändert,

Allgemeiner Anzeiger.

[207] . Berlin, Jägerstrasse No. 42. Breslau, Schweidnitzer Str. No. 8.

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[920] Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 25. September 1847.

Das dem Particulier Carl Ludwig Greiert gehörige, hierselbst in der Besselstraße Nr. 11 belegene, im Hy- pothekenbuche von der Friedrichsstadt Vol. 26. Nr. 816. verzeichnete Grundstü, gerichtlich abgeschäßt zu 11,218 Thlr, 26 Sgr, 6 Pf., soll

am 9. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hv- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der Eigenthümer des Grundstücks, Particulier Carl Ludwig Greiert, oder dessen Erben werden hierdurch öf- fentlih vorgeladen,

fahren zu placiren wünschen, glaubt der ÜUnterzeich- nete mit der Ánzeige zu dienen, dass eine Bethei- lignng bei den seit mehreren Jahren in gutem Be- trieb stehenden bergbanlichen Unternehmungen der Neuhäuser Steinkohlen-Vereine und bei der Deutschen Eisenbahnschienen-Compagnie unter annehmlichen Bedingungen noch zulässIg ist.

Prospekte, Betriebsberichte, Risse und Pläne sind unentgeltlich von mir zu beziehen.

Es liegen diese Unternehmungen aufsserhalb des Bereichs der Politik, und bei anerkannter Solidität und Sicherheit gewähren sie (neben allmäliger Zu- rückerstattung der Einlagen durch Amortisation) auf lange Zeiten hinaus cine hohe Rente.

Hildburghausen, den 28. Februar 1848.

Der Chef der Deutschen Eisenbahnschienen- Conipagnie.

4 Mey Er

11% Dampsschiff-Verkauf.

Die St. Petersburg-Lübecker Dampfschifffahrt-Gesell- (el! Mid eines ihrer befannten Dampfschiffe zu erkaufen.

Die näheren Bedingungen sind bei dem Comité in Lübeck zu erfahren, Lübe, im Februar 1848.

literarische Anzeigen.

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[205}

Deufksche Allgemeine Zeitung,

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203

| Ain Zen d. Mis, nahm der unerbittliche Tod in Folge cines nervösen Fiebers den Herrn Bürgermeister Theodor Schwarz, Ritter des Rothen Adler - Or dens, nah eben vollendetem 44sten Lebensjahre, aus unserer Mitte. Derselbe hat seit Anfang des Jahres 1832 anfänglich als Stadt-Syndikus und sodann als Bürgermeister mit unermüdlicher Berufsthätig- feit, durch seine ausgezeichneten Talente unterstüßt, un- unterbrochen, mit Aufopferung seines eigenen Wohls für das Interesse unserer Kommune gewirkt, sich dadurch unsere Liebe und Achtung erworben und das ehren- vollste Andenken gesichert.

Ratibor, den 5. März 1848.

Der Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung.

[182 b]

Dem Justizrath Horn, Apotheker Horn und der Frau Steuer-Juspektor Johanna Beer, geborenen Horn, in Preußen, die betrübende Nachricht: daß Frei- tag, den 25. Februar d. J,, die jüngste Schwester des am 24. Oktober 1833 dahingeschiedenen Direktors der Straf - Anstalt zu Luckau, G. Horn, Johanna Eleonore Hauffe, geb. Horn, ihrem am 26, Ja- nuar 1847 gleichfalls in die Ewigkeit vorangegangenen

atten gefolgt is. E i S Meri bd a (Budissin) in der K. S. Oberlausiß.

Dr, Fr. E. Hauffe, prakt, Arzt u. st, w.

[183 b] Medizinal-Rath Dr, Shmalz aus Dresden, seit vielen Jahren ausschließlich mit den MLAUTU T

des Gehörs und der Sprache beschäftigt, wird kurze Zeit sih hier aufhalten, um solhen Kranken Rath zu ertheilen, Er is sicher zu treffen Mittags von 12—2 Uhr Markgrafeu sr, Nr, 49, Ecke der Französischen Straße,

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N e/ =

69.

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Amtlicher Theil. E R

Ständische Augelegenheiten. Zweiunddreißigste Sißbungdes Vereinigten ständischen Ansschusses am 3, März, Fortjeßung der Verhandlungen über den Entwurf des Strafgesezbuches. Es kom- men zur Berathung und werden mit einigen Modificationen angenommen: die §8. 426—440: Vergehen in Beziehung auf die Sicherheit und Würde des Staates; nament!ich werden die beiden §8. 429 und 430, öffentliche Versammlungen betreffend, in Wegfall gebracht. Ferner die §§, 441 und 442: Vergehen in Beziehung auf die öffentlihe Sicherheit; die 68. 443 460: Vergehen in Beziehung auf die persönliche Sicherheit ; die §8. 461 469: Vergehen in Beziehung auf das Vermögen; die 68. 470— 478: Vergehen in Beziehung auf die Feuer-Polizeï, Hier- auf wird auf die Berathung des §. 402, die Amts-Entsezung oder Cas- sation bei Verbrechen und Vergehen von Beamten, so wie auf mehrere andere noch unerledigt gebliebene Punkte des Entwurfs des Strafgeseh- buches, zurücgegangen, welche jeßt, meistens nach den Vorschlägen der Abtheilung, ihre Erledigung finden,

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Jhre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Karl sind mit Höchstihren Kindern, dem Prinzen Friedrich Mari, ber Prinzessin Louise uud der Prinzessin Anna, Königl, Ho- heiten, in erwünshtem Wohlsein aus Baden-Baden wieder hier ein- getroffen,

Die bisherigen Advokaten Andreas Hardung und Se- bastian Longard zu Köln sind zugleih zu Anwalten bei dem K0ü- niglihen Appellgtionsgerichtshvfe daselbst ernannt worden.

Angekommen: Der General - Major und Commandeur der 1sten Garde-Landwehr-Brigade, von Gerlach, von Kopenhagen.

Der Kurfürstlih hessische außerordentliche Gesandte und bevoll- mächtigte Minister, von Ochs, von Kassel. E

Abgereist: Se. Durchlaucht der Herzog von Ratibor und Fürst vou Corvey, nah Donaueschingen.

Ständishe Angelegenheiten.

Sihung

Zweiunddreißigste E Ausschusses.

des Vereinigten ständischen (3. März.)

Die Sitzung beginnt 10% Uhr nuter dem Vorsitz des Marschalls Fürsten zu Solms mit Verlesung des über die leßte Sißung durch den Secretair Abgeordneten Brown aufgenommenen Protokolls.

Als Secretaire fungiren die Abgeordneten Kuschke und Brassert.

Marschall: Wenn keine Bemerkung erfolgt, ist das verlesene Protokoll für genehmigt zu erflären. :

irx fommen zur Berathung des §. 426.

Referent Abgeordn. Freiherr von Mylius (liest vor):

11Ôe 426.

Wer ohne obrigkeitlihe Erlaubniß zur Kriegszeit entweder Rei- sen in die von Feinden beseßten Länder unternimmt, oder nach solchen Ländern einen Briefwechsel in Chiffern oder anderen geheimen Zeichen, oder auf anderen Wegen, als durch die öffentlichen Posten, unterhält, i zu Geldbuße bis zu funfzig Thalern oder zu Gefängnißstrafe bis zu sechs Wochen zu verurtheilen.“

Das Gutachten lautet: i

„Zu §. 426.

Vorweg wird bemerkt , daß überall, wo nicht eine bestimmte Strafe bestimmt wird, angenommen werden soll, daß auf eine Strafe bis zu 10 Rthlr. oder bis zu 14 Tagen Gefängniß erkannt werden könne. Auf Streichung des §. 426 wurde von den Referenten an= getragen, weil sie die Handlungen für straflos hielten. Hinzugefügt wurde, daß es in vielen Fällen nicht möglich sein würde, die in die- sem Paragraphen zur Bedingung gemachte obrigkeitlihe Erlaubniß zu erhalten.

Herr Kommissarius vertheidigte den Entwurf und machte darauf aufmerksam, daß er den bestehenden Geseßen entsprehe, und die hier- auf gestellte Frage :

Soll §. 426 gestrichen werden? wurde nur von 7 Mitgliedern bejaht und von 9 verneint.

Der Paragraph is daher für angenommen zu erachten.“

Die Abtheilung hat in der Majorität die Bestimmung des Pa-

qaaraphen genehmigt.

E Abgeordn. Abegg: Wenn ih mi in der Hauptsache der Ma- jorität der Abtheilung anschließe, so will ih wenigstens darauf antra= gen, daß nur der erste Saß des Paragraphen stehen bleibe, wonach ès nicht erlaubt sein soll, ohne obrigfeitliche Erlaubniß Reisen in die von Feinden beseßte Ländern zu unternehmen. Dies allenfalls wird feinen Nachtheil bringen. Aber daß man mit Personen, die in von Feinden beseßten Landestheilen \sih befinden, keinen Briefwechsel auf andere Weise führen solle, als durch die gewöhnlichen Posten, wäh= rend es doch wahrscheinlich is, daß in solchen Zeiten die Posten nicht mehr regelmäßig gehen, {eint mir ganz unmöglich, Warum will man den Verkehr auf diese Weise erschweren? Auch sehe ih keinen Grund ein, weshalb es verwehrt sein soll, in Chiffern oder anderen geheimen Zeichen zu schreiben, Jun Kriegszeiten werden schriftliche Zusendungeu gerade am leichtesten geöffnet von Personen, die dazu nicht befugt sind, und alsdann wird der Gebrauch von geheimen Zei- en für bezüglih des Gemeinwesens ganz unschuldige, aber für die

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Donnerstag den

YŸten

Betheiligten geheim zu haltende Nachrichten um \o nöthiger, damit sie nicht zur Kenntniß Anderer kommen, Wer hierbei etwas Unrehtes und Gemeinschädlihes unternimmt, mag immerhin beson- ders bestraft werden, aber diejenigen, die das vermeiden, find nicht zu bestrafen. Nach diesem Paragraphen ist auch nichi einmal erlaubt, einem Reisenden, der mit obrigkeitlicher Erlaubniß nah Feindeslän- dern reist, einen Brief mitzugeben, während der Postenlauf unter - brochen ift.

Marschall: Wir wollen ermitteln, ob der Vorschlag die erfor- derlihe Unterstüßung findet,

(Wird hinreichend unterstüßt.)

Er hat sie gefunden.

Abgeordn. von Sauen - Tarputschen: Jh kann nur Alles, was der geehrte Abgeordnete vor mir gesagt hat, unterstüßen, und des- halb auch nur auf Streichung des ganzen Paragraphen antragen. Jch sehe nit ein, welhe Nothwendigkeit zur Sicherung für den Staat vorhanden is, um diese Bestimmungen zu rechtfertigen, Das Paß- Reglement dürfte hier ausreihen, denn ohne Paß kaun ja Niemand reisen. Selbst wenn wir den Fall, der doch mögli is, annehmen, daß mit Frankreich ein Krieg ausbräche und Frankreich Jtalien besebte, warum soll es straffällig sein, wenn Jemand mit einem früheren Paß versehen auch nah Jtalien reiste. Jh bin: der Meinung, daß hier keine Gefahr für den Staat besteht, und wo diese eintreten sollte, dürften andere Maßregeln hinreichen, um sie abzuwenden. Ich glaube daher, daß wir uicht nöthig haben, diesen Paragraphen bei- zubehalten.

Referent Abgeordn. Freiherr von Mylius : Es ist unterschieden, wenn Jemand eine solhe Reise macht, ob es mit obrigkeitlicher Erlaubniß geen sei, und wenn niht, im leßteren Falle is die Strafe an- gedroht.

Abgeordn. von Saucken-Tarputschen : Wir haben hierüber Ver- ordnungen und das Paß-Reglement, was mir in dieser Beziehung ausreichend sheint. Jh trage daher nochmals auf Streichung des ganzen Paragraphen an.

Marschall : Es wird zu ermittelu sein, ob der Antrag des Ahb- geordneten von Sauen die erforderliche Unterstüßung findet

Justiz-Minister von Savigny: Jch bitte ums Wert. Jch glaube, daß die Worte: „ohne obrigkeitliche Erlaubkiß““, hinreichende Sicher- heit gewähren gegen jede unerlaubte und mißliebige Beschränkung der Freiheit in solhen Fällen, und bitte, zu bemerken , daß diese Worte sowohl auf Reisen als auf Korrespondenzen gehen. Wer also nöthig findet, eine Korrespondenz solcher Art zu führen, der fann, wenn er keine bedenklichen Absichten hat, sh vollkommen dadurch sicher stellen, daß er der Obrigkeit sein Vorhaben anzeigt. Es sind also die Worte: „ohne obrigkfeitlihe Erlaubniß“, füglich nicht wegzulassen. Gegen Härte sichere, wie in allen solchen Polizei - Bestimmungen, die Abwe- senheit das Minimum. Deshalb kann die bloße Fahrlässtgkeit eines sonst unbescholtenen und retliebenden Mannes demselben nicht nah- theilig sein und er sich vollkommen sicher stellen. Geseßt aber, der Paragraph sollte, was ih aber nicht für rihtig halte, ganz in Weg- fall kommen, dann bitte ich auf einen anderen Punkt Rücksicht zu neh= men. Bei einem vorhergehenden Paragraphen ist nämlich gesagt, Po- lizei- Strafen können nie höher, als zu 14 Tagen Gefängniß anstei- gen. Wenn aber in diesem Falle eine höhere Strafe angenommen werden wird, so müßte dieser Paragraph in den vorhergehenden Theil geseßt werden. Denn wenn man anerkennt, daß etwas Staatsge- Kihrliches in dieser Weise geschehen kann, dann würde die Strafe von 14 Tagen nicht hinreichen. Endlich ist gesagt worden, wenn die Franzosen durch ihre Armee ein anderes Land, etwa Jtalien, beseßen, die dahin Reisenden“ oder Nachrihten Sendenden in Strafe fallen könnten, so weiß ih nicht, ob dabei bemerkt worden ist, daß die Vor=- chrift blos auf die Zeit eines Krieges , in welchen unser Staat mit einem anderen verwickelt is! gelte. Denn das is doch der ein- zige Fall. : : 7

Marschall: Wenn weiter keine Bemerkung gemacht wird, jo fommen wir zur Abstimmung. Die Frage heißt :

Soll §. 426 gestrichen werden?

Die das beantragen, werden es dur Aufstehen zu erkennen

geben. Y (Es erheben ch nicht genug Mitglieder.)

Dem Antrage ist nicht beigestimmt.

Die nächste Frage heißt: i Soll beantragt werden : die Worte „oder nach solhen Ländern einen Briefwechsel in Chiffern oder anderen geheimen Zeichen, oder auf anderen Wegen als durch die öffentlichen Posten unterhält“, weg- fallen zu lassen? -

Diejenigen, die das beantragen, würden es durch Aufstehen zu erkennen geben. , | i

(Es erhebt sich nicht die erforderliche Anzahl Mitglieder.)

Dem Antrage is} nicht beigestimmt.

1427,

Rustiz - Minister von Savigny : Ih weiß niht, ob auf den leßten Punkt Rücksicht genommen worden 1, ob die Absicht der Ab- theilung oder auch der hohen Ver ammlung dahin gehe

Referent Abgeordn, Freiherr von Mylius (liest vor):

18 Ae

Wer ohne besondere Erlaubuiß Risse von Festungen oder einzel= nen Festungswerken des preußishen Staates aufnimmt, ingleichen wer solche bis dahin geheim gehaltene Risse, aus deren Bekanntwer- den Nachtheile für den Staat entstehen können, sammelt, oder wenn sie ihm zukommen, nicht abliefert, is mit Geldbuße bis zu funfzig Thalern oder mit Gefängniß bis zu sechs Wochen zu bestrafen.“

Das Gutachten lautet:

„Zu §. 427. i Einige Mitglieder beantragen die Sire ae dieses Paragraphen und andere verlangten nur die Streichung des Saßes : nten von nicht abliefert.“ i inige Mitglieder stimmten für die im Entwurfe bestimmte Strafe, andere dagegen, und es kamen dann folgende Fragen zur Abstimmung : 1) Soll §. 427 gestrichen werden ? welche Frage mit 13 gegen 3 Stimmen verworfen wurde z

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2) Soll die in diesem Paragraphen bestimmte Strafe beibehalten und der Paragraph in den Titel von Vergehen aufgenommen werden ?

wofür s\ch 12 und dagegen nur 4 Mitglieder erklärten.

Die Abstimmung über die Streichung des Mittelsaßes wurde nicht t eantragt.““

Die Abtheilung hat in ihrer Majorität den von mir bezeichneten Antrag gestellt.

Abgeordn, VKeumann: Jch könnte mih niht für Streichung des Paragraphen ím Sinne der Abtheilung erklären, dagegen wohi für Streichung des Mittelsaßes.

Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius: Der Wegfall des Pa- ragraphen is ja nit beantragt worden.

Abgeordn. Neumann: Aber doh von der Minorität der Abthei- lung; hingegen mache ich darauf aufmerksam, daß §. 163 des erstên Entwurfes nur die Aufnahme von Rissen ohne dazu erhaltene Er- lgubniß bestraft, aber nihts weiter. Jeht is man aber in der Aus=- dehnung dahin gekommen, zu sagen :

„Wer solche bis dahin geheim gehaltene Risse sammelt oder nit

abliefert, soll der hier bestimmten Strafe unterliegen“,

und das halte ich für zu bedenklich, und würde darauf antragen, nur diesen Theil der Strafbestimmung zu streichen.

Marschall: Es is also auf Wegfall dieses Saßes von dem Abgeordneten Neumann angetragen worden?

Abgeordn. Keumann: Allerdings.

Marschall: Es is nun zu ermitteln, ob dieser Antrag Unter- stüßung findet.

(Es geschieht.)

Er hat sie gefunden.

Abgeortu. Grabow: Jh trete diesem Antrage bei, denn auch der Entwurf von 1845 hat die Bestimmung, die jeßt zur Streichun empfohlen wird, niht gehabt. Jh glaube, daß, so wie hier die Fase sung sih vorsindet, au} Mancher \{uldlos in Gefahr kommen könnte. Mir \ceint der Ausdruck: „bis dahin geheim gehaltene Risse“‘, zu viel zu fordern, denn es kann ja Niemand wissen, welche Risse ge- heim gehalten worden sind, und wenn es außerdem im zweiten Ali= nea heißt: „oder, wenn sie ihm zukommen, uicht ablieferi‘‘, so is alsdann auch alles und jedes Versehen unter Strafe gestellt. Es fönnte z. B. unter einer Menge anderer Sachen Jemanden ein solcher Riß zukommen , er hätte die Gegenstände nicht alle durchsucht und könnte ganz unverschuldet in eine Polizeistrafe verfallen. Da man in den Entwürfen von 1843 uud 1845 nicht nöthig gefunden hat, eine solhe Bestimmung aufzunehmen, da auch nach meinem Da- fürhalten zur Zeit kein Bedürfniß dazu vorliegt, so trage auch ih auf Streichung der Bestimmung des §. 427 an, welche sih auf das Sammeln und Nichtabliefern der bis dahin geheimgehaltenen Risse bezieht.

Regierungs = Kommissar Bischoff: Diese Bestimmung is beste henden Rechtens, sie findet sich im §. 129 des Allg. Landrechts, wo gesagt ist, daß solhe Papiere nicht gesammelt werden dürfen, und daß sie, wenn sie Jemanden zukommen, an die Behörde abgeliefert werden sollen. Richtig ist es, daß im §. 162 des Entwurfes von 1843 diese Bestimmung nicht aufgenommen war. Allein auf den An- trag des Kriegs-Ministeriums is das bestehende Recht wieder herge= stellt wordenz es wird von der Kriegs-Verwaltung ein Werth darauf gelegt, daß man jene Bestimmung beibehält.

Abgeordn. Steinbeck: Das Hauptsächlichste dessen, was ih vor= tragen wollte, hat der Herr Regierungs-Kommissar bereits vorgetra= gen. Auch mir scheint diese Bestimmung nothwendig, welche {on das Allg. Landrecht enthält, ja, es scheint wünschenswerth, daß sie noch extensiver ausgesprochen werde. Durch ein Reskript vom 21. Mai 1818 ist noch festgeseßt, daß sie aus Nachlaßmassen auszulie- fern sind. Es ist für die Behörden zu nothwendig, daß im Falle des Krieges diese Risse- nicht in unnübe Hände kommen z die Erfahrun der Jahre 1806 und 1807 hat gelehrt, daß damit leicht Mißbraucÿ getrieben werden kannn.

Abgeordn. von Auerswald: Wenn dieser Passus stehen bleibt, wird doch die Fassung so weit zu ändern sein, daß niht Jemand mit der besten Absicht in Strafe gerathen kann. Es is nur von Perso- nen die Rede, die auf die unschuldigste Weise in Besiß von derglei chen Plänen gekommen sein können und dieselben nicht abliefern, was möglicherweise aus Unwissenheit unterbleibt. Das würde also in der Fassung zu verbessern sein, wenn der Paragraph überhaupt stehen bleiben sollte. / j e

Justiz - Minister Uhden: Es würde s{ch das also nur auf den zweiten Saß, nicht auf den ersten Sah des Paragraphen beziehen.

Abgeordn. von Auerswald: Allerdings, nur auf den Mit- telsaß. i

‘Marschall: Wir würden also zur Abstimmung fommen, und zwar zuerst über die Frage : :

Wird auf Wegfall des Mittelsaßes nah dem Vorschlage des Ah geordneten Neumann angetragen ? L f und die das beantragen, werden es durch Aufstehen zu erkennen eben. du , (Es erhebt sich feine Majorität.) Die Versammlung hat si O E ausgesprochen.

Die zweite Frage geht dahin: z ; Soll ial e den Paragraphen mit Belassung seiner Strafbestimmung in den zweiten Theil des Geseßes zu ver-

isen ? l U ‘das beantragen, werden es durch Aufstehen zu erkennen

gi (Es erhebt sich eine große Majorität.) Die Majorität hat si dafür ausgesprochen, O91

Referent Abgeordn. Frhr. de Ds Ciest vor): De 2 A s Gleiche Strafe (§. 427) soll denjenigen treffen, welcher außer- halb A Gewerbebetricbes heimlih oder wider das Verbot der Obrigkeit Vorräthe von Waffen oder Munition aufsammelt. Zugleich soll die Confiscation dieser Vorräthe eintreten,“ , Das Gutachten lautet;