1848 / 75 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Botschaft verlassen, sobald er eine Privatwohnung aufgefunden haben wird. Unterdessen besorgt der Kanzler der Botschaft und Konsul, Herr Liger, die laufenden Geschäfte. Es is nicht zu übersehen, daß gegen viertausend französische Unterthanen hier ansässig sind, von denen bei weitem die meisten sich offen für die Republik erklären.

Es hieß vorgestern, die Königin Christine hätte bei dem engli= lishen Gesandten anfragen lassen, ob sie auf geneigte Aufnahme in England rechnen könnte. Nachmittags fertigte der Gesandte einen Courier nah London ab.

Ohne abzuwarten, welhe fernere Wendung der Lauf der Dinge in Frankreich nehmen würde, haben die Männer, welche in Spanien seit dem Tode Ferdinand VII. die Revolution entfesselten, bereits of- fene Schritte gethan, um einen Bruch mit den Gewalthabern der benachbarten Republif hervorzurufen. Ohne zu bedenken, daß das Schicfsal der Jufantin durch ihre unseligen Heiraths-Entwürfe au das einer zusammenstürzenden Dynastie geknüpft wurde, ohne zu berüc= sichtigen, daß sie den vulkanishen Boden Frankreichs vielleicht noch nicht verlassen hat, richteten die Koryphäen der ultramoderirten Par tei an die Minister die Aufforderung, in Eile ein zahlreiches Heer an die Pyrenäengränze zu schicken und die Mitglieder der Familie Or leans einladen zu lassen, sich* hierher zu begeben, um mit bewaffneter Hand die Krone wieder zu erringen. Daß ein so verständiger Mann, wie der General Narvaez, solhe Zumuthungen mit Nachdruck zurü= wies, brauche ih faum zu® bemerken. Schon der innere Zustand Spaniens weist ihn auf die Nothwendigkeit hin, scine Thätigkcit auf die Halbinsel zu beschräuken und von den Cortes diejenige Diktatur zu verlangen, welche ih in meinem lebten Briefe bezeichnete.

Der dort mitgetheilte Geseß-Entwurf wurde von der Kommission des Kongresses, seinem wesentlihen Juhalte nah, bestätigt und die= ses Gutachten seit vorgestern unter heftigem, wiewohl fruchtlosem Widerstande der Progressisten diskutirt. Diese Gelegenheit benußte Herr Martinez de la Rosa, um im Namen der in thren auf deu Fortbestand des Juli- Thrones begründeten Berechnungen bitter getäushten moderirten Partei den neuen Machthabern Frankreichs offen den Krieg zu erklären. Nachdem er Ludwig Philipp für den weiscsten Monarchen des Jahrhunderts erklärt hatte, rief er aus: „Wenn man die Thron-Entsetzung dieses Königs nicht verdammt, so verdamme ih den Meineid, die Niederträchtigkeit. Und wann ge- \chieht alles dies? Es geschieht gerade, da die Juli-Revolution der ganzen Welt die Freiheit bringt, da das Juli-Franfreih das Muster der Völker ist, da Pius IX. dessen Prinzipien in Jtalien zur An- wendung bringt und Neapel, Sardinien und Toscana sie ausführen ! In diesem Zeitpunkte zerstören die Mörder ( parricides) der Frei- heit jenes bewunderte Muster! :

Jn seiner Verblendung übersieht Herr Martinez de la Rosa, daß

die französishe Februar - Revolution nur eine Folge seiner „Muster= Revolution“ is. Er vermag in dem Umstande, daß die französische Charte in demselben Zeitpunkte, in welchem italienische Monarchen sie plößlich in ihren Staaten einführen, an ihrem Geburtsorte zerris= sen und unter den Trümmern eines Schattenthrones begraben wird, den Finger der Vorsehung nicht zu erkennen ! Die Propaganda der Juli-Revolution war der Sympathieen des Herrn Martinez de la Rosa würdig. Aber die nicht unter monar= chische Formen verhüllie Republif# „Wißt Jhr nicht ‘““, fuhr unser Redner fort, „daß die Republik in Frankreich nicht ohne die revolu= tionaire Propaganda bestehen kann? Wißt Jhr nicht, daß das mo- narchische Frankreich sih auf seine Gränzen beschränken kann, das re= volutionaire niht? Spanien, Europa, die ganze Welt weiß es.“

Der progressistishe Deputirte, Herr Jufante, richtete darguf an Herrn Martinez de la Rosa die Frage, ob die spanische Regierung sich in den leßten Jahren nicht völlig der französischen Politik an= geschlossen hätte? „Was wird“, fragte er, „die spanische Regierung nun thun? Laßt uns vorausseben, daß die Republik sich iu Frank= reich befestige. Wenn die spanische Regierung sie anerkennt, so ge= räth sie mit sich selbs in Wider pruch. Wenn sie sie nicht anerkennt, so faun großes Unglück über unser Land hereinbrechen.““

Herr Pidal erklärte in der gestrigen Stßung, er würde die neue französische Regierung nicht als rechtmäßig anerkeunen, so lange die Nation ihr uicht die Bestätigung verliehen hätte.

Heute ist eine Aushebung von 25,000 Mann verfügt worden,

& Madrid, 4. März. Die gestrige Sihung des Kongresses diente dazu, den Eindruck, welchen die Errichtung der französischen Republik auf die hiesigen Progressisten gemacht hat, so wie die Po- litif, welche diese Partci, falls sie zur Gewalt gelangt, einzuschlagen denkt, in helleres Licht zu stellen,

Herr Olozaga erhob sich nämlih gegen die von der Regie- rung in Anspruch genommene Ermächtigung und machte unter leiden= \haftlihen, gegen den in England eine Zuflucht suchenden Exkönig gerichteten Ausfällen den Ministern scharfe Vorwürfe, daß sie oder ihre Freunde das Betragen des französischen Volkes mit bitteren Ausdrücken bezeichnet hätten. „Wir müssen“, sagte er, „das, was jenes Volk gethan hat, und was alle andere Völker kraft ihrer Souverainetät thun können, achten. (Beifall auf der linken Seite.) Vergessen wir nicht, daß wir denselben Grundsaß in unserer Verfassung verzeichnet haben. Hat nicht das spanische Volk, haben nicht die Cortes einen ganzen Zweig seines Thronfolge-

rechtes beraubt? Kraft welchen Rechtes thaten wir es? Krast feines Unsere politische Lage in Bezug auf Europa hat sih geändert. Es ist nicht mehr die Besorg=- daß ein Sohn des Königs der Franzosen auf oder Und dies is} ein Glück zu nennen. Wozu nun jeßt bei uns das Schreckenssystem einführen, das die Minister beabsichtigen? Was wird die jcbige französische Regie= rung dazu sagen, die argwöhnisch is, wie alle junge Regierungen?

anderen, als weil das Volk es so wollte.

niß vorhanden, d neben den spanischen Thron gelange.

geln. Fim Königl. Palast übertragen worden.

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Muß sie nicht vorgusseßen, daß diese Maßregeln gegen sie gerichtet sind? Haben wir niht Repressalien zu fürchten ? Diejenigen, welche die Heirat, die unsere Jufantin an die gefallene Dynastie knüpft, \{chlossen, müssen von der neuen französischen Regierung als Feinde

betrachtet werden.

Wir dagegen, die Progressisten, können ruhig die

Gewalt übernehmen, wir werden im Besiße derselben keinen fremden

Einfluß neben der Königin dulden und, fuüpfen, Wir müssen sie anerkennen, abzuwarten. ““

als verständige Leute, uns bemühen, mit der benahbarten Nation neue Verbindungen anzu- indem wir uns beeilen werden, die Republik anzuerkennen, ohne den weiteren Gang der Ereignisse

Herr Pidal erwiederte darauf im Namen der Moderirten, die

Regierung würde anerkannt werden, g g

französische j : ) Nation si für sie erkläre, was uicht leicht sein dürfte.

französische Da nun sich

sobald die ganze

Herr Olozaga die anwesenden Minister aufforderte, über diese Frage auszusprechen, so sagte der Justiz-Minister: „Hat Frankreich sich etwa schon die Regierung gegeben, die es ver-

walten soll? Unsere Regierung wird umsichtig sein, und während sie verlangt, daß die Einrichtungen unseres Landes von anderen Natio= nen geachtet werden, wird sie bereit sein, diese au bei anderen zu

achten. Mehr sagt sie für jeßt nicht,“

Der Marine-Minister , welcher in der vorgestrigen Sihung die

Ereignisse von Paris „verabsheuungswürdig““ genannt hatte, erläu=

terte gestern Läden damit gemeint,

diesen Ausdru dahin, er hätte die Beraubung einiger

718

Die von der Regierung verlangte, die Suspendirung der persön- lichen Garantieen betreffende Ermächtigung wurde darauf durch 162 gegen 54 Stimmen bewilligt.

Die Progressisten haben eine Petition zur Unterzeichnung aufge- legt, in der die Königin ersucht wird, dem in Frage stehenden, von R vorgelegten Geseßentwurf ihre Sanction niht zu er= theilen. F Die Behörden treffen einige außerordentliche Sicherheitsmaßre=

Dem Obersten Gaertner, einem Deutschen, ist der Oberbefehl Die Fonds fallen mit reißender Schnelle. Gestern 3 pCt. 235G. 5 yCt. 14 Bre

Handels - und SHörsen- Nachrichten. Berlin, den 14. März 1545.

W echsel- Course. | | Brief. | Geld. | Korz | | 145 2 Mt. i _— | 1512

1505 |

Amsterdam e U L do. E

. 3090 Mk. Kurz

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London

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| 150 FI. 2 Mt. | . 150 Fl. 2 Mt. | 21 100 Thble. | 2 Mt. |

100 Thlr 2 M. .… 100 Fl. 2 Mi. | 5 . 100 SRblI. | 3 Wochen |

Breslau Z 8 Tage Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss. - S

74 1052

Frankfurt a. M. südd, W.

Petersburg

Inländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal - Papiere und Geld - Course.

|Z€.| Brief. | Geld. | Gem. Zf.| Brief. | Geld. St. Scbuld-Seh. |35 847; | 847 Kur-u.Nm.Pfdbr, [32 87; Seeb. Präm. Sch.|— STZ Schlesiscbhe do. 37 —— K.u.Nm. Schuldv. [35 817 do. Lt. B. gar. do. |32 Berl. Stadt-Obl. [35 Pr. Bk-Anth.-Sch |— Westpr. Pfandbr. 35 S817 Gros3h.Posen do. | 4 95% Fnedrichsd’or. 14 do. do, 35 And. Goldm.àDth. 135% Ostpr. Pfandbr. 35 Disconto. 35 ZÉ| 86?

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Berl. Stett. do. Prior. Bonn-Cöln. do. St. Pr.

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Brieg-Neiss. —— ; Thür. V. 20 89 a 88-7 bz. Magd. Witt. (60/467 bz u, B. 88 a 87 bz. Nrdb. F. W. (75/39 bz as Starg. Pos. |80/59 a 587 bz. (Schluss der Börse 3 Ubr.)

Obzleich die Ansicht sür die heutige Börse anfangs günstig schien, ¡rat doch, bald wieder Flanheit ein, 40 dass die Course niedniger als

wy wo

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do. Prior. do. 111. Ser, Nrdb. K. Fd.

gestern schlossen.

Getraide- Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: VVeizen 52—57 RthlIr. Roggen loco 34—38 Rthlr. - pr. April/Mai 323—32 RthlIr. bez. - Mai /Tnni 33—32% Rihlr. - Juni / Juli 334 Rihlr. bez. Hafer 48/52 pfd. 21-—23 Rthlr. - 48pfd. pr. Frühjahr 20¿—20 Rihlr. - o0pfd. w 205 RthlIr. Gerste 31—32 RthIr. Rüböl loco 107 Rthlr, - April/Mai 10% Rihlr. - Sept. / Okt. 10% Rthlr. bez. Spiritus loco 16;,—15% RthlIr. bez. - Fiübjahr 16 Rthlr. - Mai /Juni 17 Rihlr. - Juni /Juli 17% Kthlr.

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 13. März.

_Zu Lande: Weizen 2 Rthlr, 3 Sgr. 9 Pf.; Noggen 1 Rthlr, 19 Sgr. 5 Pf, au 1 Rihlr. 43 Sgr. 9 Pf.z große Gerste 1 Rthlr 11 Sgr, 11 Pf, auch 1 Rthlr, 11 Sgr. 3 Pf. z Hafer 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr.

Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rihlr, 12 Sgr. 6_Pf., auch 2 Rihlr, 7 Sgr, 6 Pf. und 2 Rihlr,z Noggen 1 Rihlr, 17 Sgr. 6 Pf, auch 1 Rthlr. 15 Sgr. große Gerste 4_Rthlr. 13 Sgr, 9 Pf, auh 1 Rihlr. 12 Sgr, 6 Pf.; Hafer 1 Rthlr, 1 Sgr, 3 Pf., auh 28 Sgr, 9 Pf,3 Erbsen (shlechte Sorte) 1 Rthlr, 20 Sgr.

Sonnabend, den 11. März, Das Schock Stroh 8 Rthlr, 15 Sgr., auch 7 Rthlr, 15 Sgr.z der Centner Heu 1 Rthlr, 5 Sgr., auh 25 Sgr,

% Breslau, 13. März. Weizen, weißer 52, 59 bis 69 Sgr, gelber 50, 56 bis 61 Sgr.

_ Noggen 40, 45 bis 49 Sgr., 25 Wspl, 86pfd. 40 Rthlr., -eben so wie für 86Zpfd. loco bezahlt, Connoiss. dagegen dazu angetragen.

Gerste 35, 40 bis 45 Sgr.

Hafer 22, 26 bis 28 Sgr.

Mit Kleesaat is es sehr flau, und Umsäße sind nicht zu be- werkstelligen.

Spiritus ebenfalls sehr flau, und \chließt zu leßterem Preise Brief. minell.

Nüböl a 10 Rihlr. loco käuflich.

Zink 42 Nihlr. ab Gleiwiy zu bedingen.

Die Muthlosigkeit in allen Handelsbranchen gewinnt mehr und mehr an Ausdehnung und zwar nur durch den so sehr um sich greifenden Miß- kredit, welcher zumeist aus einer sehr großen Diffizilität des hiesigen Bank= Comtoirs entspringt.

wurde loco a 85 —82 Rthlr. verkauft Termine ohne Handel und no-

Leipzig, 11. März, Die Getraide- Preise haben in dieser Woche in Mangel au Zufuhr etwas angezogen. Am Dienstage erstreckte sich die Preis-Erhöhung fast nur allein auf Roggen und Hafer, allein da fortwäh- rend auch von anderen Frucht-Gattungen wenig nah der Stadt kommt, so hat sih die Steigerung auch den übrigen mitgetheilt, Unsere Börse hält sich jezt von Zeitkäufen fern, betrachtet man aber die berliner, wo pr. Frühjahr Roggen kaum zu 33 Rthlrn. zu placiren is, so wird man ge- wahr, daß die Ursache der jezigen Steigerung eine vorübergehende sein und nur Folge der schlechten Wege sein dürste, Man bezahlte heute an der Börse Weizen zu 56—57 Rthlr., Roggen 40—41 Rthlr., Gerste 3!—34 Rthlr. und Hafer 20—21 Rthlr. pr, Wispel. Am Landmarkte keine _Ver- änderung. Dagegen werden Viktuglien und besonders Butter, die in Folge des plöglih um Leipzig herum versammelten vielen Militairs von 10—172 Ngr. bis auf 20—25 Ngr. pr. Kanne ron 2 Pfund gestiegen 1, durch- gängig höher gehalten und bezahlt. Rüböl wurde im Laufe der Wodhe wegen politischer Aufregung wenig beachtet und loco mit 10;—105 Rthlr, verkauft. Jn kleinen Posten Lieferung Mai/Juni ebenfalls, starke Posten aber mit 107 Rthlr. und Juli/September mit 11 Nthlr. gehandelt. Ju Rappssaat ging nichis um,

Auswärtige Börsen. Antwerpen, 10. März. Zinsl. —. Neue Anl. 93 Leipz i , 13. März. Leipz. Dresdn. Act, 100 Br. Síchs Schles, 75 Br. Chem, Ries. 30 Br. Löb, Zit, 30Br. Msgd, Leipz Berl. Aub Lt, A. 92 Br. Lt, B. 86 Br. Dess. Bank-Act. 95 Br. London, 9. März. 804, Acd: 12. Pasn 9 4% 72. Engl. Russ. 95 Chili 885. Mex. 147. Wien, 12. März. Gloggn. §4.

Süäcbs, Bayer, È 2LU Be,

Cons. Int. ti Bras. 79. Nordb, 927 (Telegr. Depeschen.) London, 10. März. Cons. 81,

Königliche Schauspiele.

15. März. Jm Schauspielhause. 48ste Abonnements=- Vorstellung. Zum erstenmale : Gasthaus - Abenteuer, Posse in Aften, von Th. Oswald. Hierauf, neu einstudirt: Der Dorfbarbier, fomishes Singspiel in 1 Akt, Musik von Schenk. n

Donnerstag, 16. März. Im Schauspielhause. 49ste Abonne= ments-Vorstellung: Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abtheil, und 5 Akten, mit freier Benußung der Auerbachshen Erzählung: „1e Frau Professorin‘‘/, von Charlotte Birch=Prseisfer. S

Freitag, 17. März. Im Opernhauje. Z36ste Abonnements-Vor= stellung: Der Freishüg. (Mad, Louise Köster: Agathe.) Anfang halb 7 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen verkauft :

Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges und im ersten Balkon 1 Rthlr. 10 Sgr., ein Billet im Parquet, zur Tribüne und ‘in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., ein Billet zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Par= terre, 20 Sgr., ein Villet im Amphitheater 10 Sgr., ein Billet in der Fremden-Loge 2 Rthlr.

Im Schauspielhause. 49ste französische Abonnements-Vorstellung. La troisième représentation de: La dernière conquête, co médie- nouvelle en 2 actes, méêlée de chant, par M. Rosier. La troisième représentation de la reprise de! Le Diplomate, comédie- vaudeville en 2 actes, par Scribe.

Mittwoch,

Königsstädtisches Theater.

Mittwoch, 15, März. (Jtalicuische Opern-Vorstellung.) Roberto il Diavolo. (Robert der Teufel.) Oper in 5 Abth. Musik vom Königlichen General - Musik = Direktor uud Hof =- Kapellmeister Meyerbeer.

Preise der Pläße: Ein Plaß in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Parquet- Logen 1 Rthlr,, im Amphitheater und in den Logen des zweiten Ranges 20 Sgr. , Parterre 15 Sgr., Sperrsiß des dritten Ranges 10 Sgr., Gallerie 75 Sgr. Ein Plaß in der Orchester-Loge 2 Rthir,

Anfang 6 Uhr. Ende 10 Uhr.

Donnerstag, 16. März. (Zum Benefiz des Verfassers.) (Zum 47s\ten Male.) Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Gesang in 3 Abtheilungen, von D. Kalisch, Musik vom Königl. Musik=Direfktor Gährich.

Mit neuen, nur für diesen Abend bewilligten Couplets und Cin= lagen. / Preise der Pläße: Ein Plaß in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. u, st. w.

j C A IP——— 2 E E Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinfke1jen, Jm Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober - Hofbuchdrukeret.

Beilage

I nat 1 y j H ¿-Kar + Inkand. Berlin. Verordnung über die Errichtung von M E eiden des Frankreich. Paris. Ergebenheits - Deputat geinstellung. Auf- Infanten Don Enrique. Die Gouinsche D e S Adresse der deut- ruf des Finanz-Ministers. Verschiedene etr" Abberufung französi- schen Demokraten und Protestation Venedev S. ige Mi E Ms scher Diplomaten. Straßburg. Stekbriefe gegen vorige P inister, Die militairis vürgerlichen Zustände. 5 O LCHRG E R Jriand. :ondon. Parlaments-Verhandlungen: Sir R. Peel über dice Ereignisse in Frankreih und die Stellung Eng- lands zur Republik. Vermischtes. Belgien. Schreiben aus Brü"

de Freignisse. , ata eenen Ereig ertreibung der Jesuiten. j Wisseuschaftliche und Kunst- Nachrichten. Königl. Opernhaus,

(„Die Vestalin“) enkmal für Erzherzog Karl von Oesterreich. Handels- und Börsen-Nachrichten.

(Belgien und Frankreich in Folge

I. n 1a uÞ.

Berlin, 14. März. Die heute ausgegebene Nr. 7 der Ge- seß-Sammlung enthält die Verordnung über die Errichtung von Gandelsfammern :

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preu- Ven 1E, 1,

n Uns bewogen gefunden, zur Beförderung des Handels und der Ge- iber die Errichtung von Handelskammern auf den Antrag Unseres Ministeriums für den ganzen Umfang der Monarchie zu verordnen,

gt:

Errichtung der Handelskammern.

§. 4. Für jeden Ort oder Bezirk, wo wegen cines bedeutenden Han- dels- oder gewerblichen Verkehrs ein Bedürfniß zu einer Handelskammer obwaltet, soll eine solche nah Einholung Unserer besonderen Genehmigung errichtet werden.

§8. 2. Bei Ertheilung dieser Genehmigung (§. 1) werden Wir zu- gleich das Erforderliche bestimmen:

1) wegen des Sißes der Handels- Kammer, wenn diese sür einen über

mehrere Orte sich erstreckenden Bezirk errichtet wird;

2) wegen der Zahl der Mitglieder der Handels - Kammer, so wie der

Stellvertreter derselben z

3) wegen Eintheilung des Bezirks der Handels-Kammer zum Behufe der

Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter in engere Bezirke, wo

solche nah den örtlichen Verhältnissen nöthig befunden wird; und

1) wegen desjenigen Betrages der in der Steuer - Klasse der Kaufleute

mit kaufmännischen Rechten zu entrichtenden Gewerbesteuer, durch

welchen die Befugniß der Handel - und Gewerbetreibenden zur Theil- nabme an dex Wahl der Mitglieder und Stellvertreter bedingt sein soll.

8. 3. Besteht in dem Bezirke, für welchen eine Handelskammer errich- tet werden soll, eine kaufmännische Corporation oder Jnnung, so werden Wir, nah Anhörung der Corporation oder Innung, diejenigen besonderen Bestimmungen treffen, durch welche die bestehenden korporativen Verhältnisse die geeignete Berücksichtigung finden.

Bestimmung der Handels - Kammern.

8. 4. Die Handels-Kammern haben die Bestimmung, auf Verlangen der vorgeseßten Provinzial- und Central - Behörden Berichte und Gutachten über Handels - und Getverbe - Angelegenheiten zu erstatten, auch nach eige- nem Ermessen ihre Wahrnehmungen über den Gang des Handels und der Gewerbe, so wie über die für den Verkehr bestehenden Anstalten und Ein- richtungen, zur Kenntniß jener Behörden zu bringen und diesen ihre An- sichten darüber mitzutheilen, durch welche Mittel Handel und Gewerbe zu fördern sind, welche Hindernisse entgegenstehen und in welcher Weise diesel- ben zu beseitigen sind.

Den Handels - Kammern kann zugleich die Beaufsichtigung der auf Handel und Gewerbe Bezug habenden öffentlichen Anstalten übertragen werden.

g. 5. Die Handels - Kammern haben über die anzustellenden Mäller, so wie über die zur Verwaltung öffentlicher Anstalten für Handel und Ge- werbe zu ernennenden Personen, ihr Gutachten abzugeben.

Wahl der Mitglieder und Stellvertreter.

§. 6. Zum Mitgliede einer Handels - Kammer oder zum Stellvertreter fann nur gewählt werden, wer dreißig Jahre oder darüber alt is, ein Han- dels - , Rhederei - oder Fabrikgeschäst seit wenigstens fünf Jahren für ei- gene Rechnung allein oder als Gesellschafter persönlich betreibt, in dem Be- zirke der Handels-Kammer seinen ordentlichen Wohnsiy, so wie den Hauptsiy seines Gewerbes, hat und unbescholtenen Rufes ist.

Die bei Erneuerung der Handels-Kammer austretenden Mitglieder oder Stellvertreter (§. 9) können wieder erwählt werden. ;

G DUI Theilnahme an der Wahl der Mitglieder und Stellvertre- ter sind sämmtliche Handel- und Gewerbetreibenden des Bezirks der Handels- Kammer berechtigt, welche den nah Vorschrift des §. 2 Nr. 4 bestimmten Betrag der in der Steuerklasse der Kaufleute mit faufmännischen Rechten zut entrichtenden Gewerbesteuer zahlen. : /

Wird dieser Steuerbetrag von einer Handlungs - Gesellschast gezahlt, so is dieselbe nur durch eines ihrer Mitglieder an der Wahl Theil zu neh- men befugt. i : : (

g, 8, Die Regierung ernennt den Kommissarius zur Abhaltung der Wahl, oder, wenn der Bezirk der Handels- Kammer in engere Bezirke zer- fällt (g. 2 Nr. 3), diejenigen , welche in diesen die Wahlen einleiten und dabei den Vorsiß führen sollen. i

Die Kommissarien berufen durch Umlaufschreiben die Wahlberechtigten zur Versammlung, Nach Eröffnung derselben werden zwei Stimmen- Sammler und ein Protokollführer erwählt. \

Abwesende sind nicht berechtigt, Andere zur Stimmgebung zu bevoll- mächtigen oder Stimmzettel einzusenden. Jeder Stimmberechtigte hat die Befugniß, aus dem Wahlbezirke, welchem er angehört, einen Kandidaten in Vorschlag zu bringen. ;

Die Namen der Kandidaten werden zusammengestellt, und die Zusam- ‘nenstellung wird zur Einsicht vorgelegt. Die Wahl erfolgt durch Feheime

{bstimmung mittelst Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit. Ergiebt die Wahl nicht für alle zu besegende Stellen eine absolute Stimmenmehr- heit, so werden für die Stellen , in Hinsicht deren es an dieser Stimmen- mehrheit fehlt, diejenigen, welche die meisten Stimmen für sich haben , zur neuen Wahl gebracht, bis alle Stellen durh absolute Stimmenmehrheit veseut sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. Das Wahl- Protofoll is von dem Vorsigenden, den Stimmensammlern und dem Pro- tokollführer zu unterzeichnen und hiernächst durch die Regierung dem Ober-= Präsidenten zur Prüfung und zur Veranlassung der öffentlichen Bekannt- machung vorzulegen. Ergiebt sich bei dieser Prüfung, daß ein Gewählter nicht die vorgeschriebene Qualification besigt, oder daß bei der Wahl nicht orschriftómähig verfahren worden, \o verfügt der Ober-Präsident die Zu- sammenberufung der Wähler zu einer anderweitigen Wahl.

8. 9, Die Amtsdauer der Mitglieder der Handels-Kammern und ihrer Ztellvertreter wird auf drei Jahre bestimmt, doch soll der Wechsel derselben icht mit einemmale, sondern nach und nah in gleichen Zeitabschnitten er- jolgen, und zu dem Ende von den zuerst Erwählten ein Theil hon wäh- end der ersten drei Jahre ausscheiden. Wegen dieses Wechsels der Mit- ‘lieder und Stellvertreter hat der Finanz - Minister für die einzelnen Han- oels-Kammern das Nähere zu bestimmen.

Ausscheiden, Entfernung und Suspension der Mitglieder. §, 10, Wer sein Geschäft gaufgiebt, oder seinen Wohnort, oder den

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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Ld: leme. Moilhasies aus dem Bezirke der Handelskammer, oder aus dem geren Bezirke, in welchem er gewählt wurde, verlegt, hört auf, Mitglied der Handelskammer oder Stellvertreter zu sein.

_§. 11. Die Entfernung eines Mitgliedes aus der Handelskammer soll stattfinden :

1) wenn dasselbe durch ein gerichtlihes Erkenntniß die Ehrenrechte oder die kaufmännischen Rechte rechtskräftig verloren hat;

2) wenn ihm durch einen Beschluß der Stadtverordneten oder der Ge-

meindevertreter das Bürgerrecht oder das Gemeinderecht entzogen wor- den ist; S

3) wenn dasselbe durch einen Beschluß der kausmännischen Corporation

von der Mitgliedschaft ausgeschlossen worden ist;

4) wenn über sein Vermögen der Konkurs eröffnet is.”

Jn diesen Fällen tritt die Entfernung aus der Handelskammer ohne Wei- teres ein. Der Vorsißende hat auf die ihm hiervon zukommende amtliche Anzeige dem Mitgliede die Theilnahme an den Geschäften vorläufig zu un- tersagen und zum Behufe der erforderlichen weiteren Anordnung sofort an den Ober-Präsidenten zu berichten.

8. 12. Dic Handelskammer is ermächtigt, gegen ein Mitglied, welches durch seine Handlungsweise die öffentliche Achtung verloren hat, durch einen mit der Mehrheit von wenigstens zwei Drittheilen ihrer Mitglieder abzufas- senden Beschluß die Entfernung aus der Kammer auszusprechen; es steht jedoch dem Betheiligten gegen einen solchen Beschluß der Rekurs an den Ober-Präsidenten offen.

_§. 13, Die Suspension von den Functionen bei der Handelskammer tritt ein gegen ein Mitglied, welches

1) wegen eines mit dem Verluste der Ehrenrechte oder der kaufmänni-

schen Rechte bedrohten Verbrechens durh Beschluß des Gerichts zur Untersuchung gezogen ist ;

2) unter gerichtliche Kuratel gestellt ist ;

3) seine Zahlungen eingestellt hat.

Der Vorsigende hat auf die ihm hiervon zukommende amtliche Mitthei- lung die Suspension anzuordnen und dem Ober-Präsidenten davon Anzeige zu machen.

§. 14. Die Brcstimmungen der §§. 11 13 finden auf die Stellver- treter der Mitglieder gleichfalls Anwendung.

Büreaugeschäste.

8. 15. Die Schreib- und Registratur-Geschäfte der Handels - Kammer versieht ein von ihr ernannter Secretair. Die Besoldung desselben wird oon der Handels - Kammer vorgeschlagen und von der Regierung fest- geseuzt.

Kosten-Aufwand.

8, 16. Ueber den erforderlichen Kosten-Auswand entwirst die Handels- Kammer alle drei Jahre einen Etat, welcher der Genehmigung der Regie- rung unterliegt. , -

g. 17. Der Betrag des etatsmäßigen Kosten-Aufwandes wird auf die stimmberechtigten Handel- und Gewerbetreibenden nah dem Fuße der Ge- werbesteuer veranlagt und der Gemeindekasse am Siye der Handels-Kammer überwiesen, um daraus in den Gränzen des Etats auf die Anweisungen der Handels-Kammer die Zahlungen zu leisten und darüber besondere Rechnung zu legen. A

Die Rechnungen werden von der Handels - Kammer geprüft und abge- nommen.

_§. 18, Bi Handels-Kammern haben für ihre Geschäfts - Lokale selbst zu sorgen, insofern ihnen diese nicht von den Gemeinden, in welchen sie ihre Siye haben, in den Gemeinde-Lokalen überwiesen werden können.

Geschäftsgang.

§. 19. Jede Handels-Kammer wählt den Vorsigenden und einen Stell- vertreter desselben alljährlich aus ihrer Mitte.

8. 20. Die Mitglieder der Handelskammer und die Stellvertreter er- halten keine Besoldungz die dur Erledigung einzelner Austräge veranlaßten baaren Auslagen werden ihnen erstattet.

6, 21, Die Beschlüsse der Handelsfemmern werden, mit Ausnahme des im §. 12 gedachten Falles, durch Stimmenmehrheit gefaßt, Bei Gleich- heit der Stimmen entscheidet die Stimme des Vorsipenden.

Zur Abfassung eines gültigen Beschlusses ist die Anwesenheit von zwei Drittheilen der Mitglieder erforderlich, Besteht eine Handelskammer aus zwölf oder mehr Mitgliedern, so is zur Abfassung eines gültigen Beschlus- jes die Anwesenheit von acht Mitgliedern hinreichend.

Sind nah Berathung eines Gegenstandes die verschiedenen Ansichten nicht zu vereinigen, und liegt der Fall einer Berichterstattung vor, fo sind die verschiedenen Ansichten mit den dafür geltend gemachten Gründen im Berichte besonders vorzutragen. 5

Ueber jede Berathung is ein Protokoll aufzunehmen.

6. 22. Wenn ein Mitglied einer Handelskammer den Berathungen beizuwohnen verhindert oder innerhalb der Wahl-Periode ausgeschieden ober suspendirt is, \o erfolgt die Einberufung eines Stellvertreters, wobei der früher gewählte den anderen vorgeht. :

8. 22, Die Handels - Kammern können ihre Berichte unmittelbar an die Central-Behörden erstatten, müssen aber gleichzeitig Abschrift an die Re- gierung cinreichen. E F G 24, Die Handels - Kammern erstatten jährlich im Monat Januar über dic Lage und den Gang des Handels und der Gewerbe einen Haupt- Bericht an den Finanz - Minister und reichen gleichzeitig dem Präsidenten des Handelsamts und der Regieruna eine Abschrift cin, Sie sind verpflich- tet, den Handel - und Gewerbetreibknden ihres Bezirks durch fortlaufende Mittheilung von Auszügen aus den Berathungs - Protokollen, so wie am Schlusse jedes Jahres in einer besonderen Uebersicht von ihrer Wirksamkeit und von der Lage und dem Gange des Handels und der Gewerbe durch die öffentlichen Blätter Kenntniß zu geben. e

Anträge bei den Behörden sind durh jene Mittheilungen erst dann, wenn darauf ein Bescheid erfolgt is, und unter Beifügung des Leßteren zu veröffentlichen. P IUSRoiliket von der öffentlichen Mittheilung bleiben diejenigen Ge- genstände der Berathung, welche den Handels-Kammern als für die Oeffent- lichkeit nicht geeignet von den Behörden bezeichnet werden.

6. 25. Die Handels-Kammern erhalten von dem Finanz-Minister zu bestimmende Siegel. »

626,1: Pré Ausfertigungen mussen von dem Vorsißenden und min- destens einem Mitgliede unterzeichnet werden. i ,

8. 27, Jede Handelskammer entwirft nach ihrer Einführung über den

Geschäftsgang ein Regulativ, welches der Bestätigung der Regierung un-

terlicgt, A i

§. 28, Der Korrespondenz zwischen den Behörden des Staates und den Handelskammern steht, wenn sie unter öffentlichem Siegel oder unter dem Siegel einer Handelskammer 25) geführt wird und die Schreiben mit der entsprechenden herrschaftlichen Rubrik bezeichnet sind, Portofrei- heit zu, j Wohnen vie Mitglieder einer Handelskammer nicht an einem und dem- selben Orte, \o findet die Portofreiheit auch in Beziehung guf die Korre- spondenz zwischen der Handelskammer und den einzelnen Mitgliedern statt, insoweit dieselbe ofen oder unter Kreuzband geführt wird.

Anordnung wegen der bereits bestehenden Handels-Kammern.

§. 29. Ju Ansehung der schon bestehenden Handelskammern verbleibt es, was den Siy und den Bezirk derselben, die Eintheilung in engere Wahl- bezirke, die Zahl der Mitglieder und Stellvertreter, deren Vertheilung auf die engeren Wahlbezirke, die Erneuerung der Mitglieder und Stellvertreter, so wie das Wahlrecht und den dasselbe bedingenden Betrag der Gewerbe- steuer, betrifft , bei den Vorschristen der bisherigen Statute und Verord- nungen. In allen übrigen Punkten werden jene Statute und Verordnungen hierdurch aufgehoben, und es treten in deren Stelle die Vorschriften der gegenwärtigen Verordnung.

§, 30, Die Geschäfts - Regulative der bereits bestehenden Handels- Kammern sollen einer Revision unterworfen und mit den Vorschriften der gegenwärtigen Verordnung in Uebereinstimmung gebracht werden. Diese revidirten Regulative unterliegen gleichfalls der Bestätigung durch die Re- gierungen,

Mittwoch den 15. März.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige- dructem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 11, Februar 1848,

E, I Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.

Mühler. von Rother. Eichhorn. von Thile. von Savigny von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Uhden, Freiherr von Caniy. von Düesberg. von Rohr.“

E L o

Paris, 8. März. Die Deputationen mit Ergebenheits- und Anhänglichkeits-Betheuerungen an die provisorishe Regierung dauern fort. Den Freimaurern antwortete Herr Cremieux im Namen der Regierung, wie folgt :

„Der große Baumeister tes Weltalls hat der Welt die Sonne gege- ben, um sie zu erleuchten, die Freiheit, um sie zu halten; der große Bau- meister des Weltalls will, daß alle Menschen frei sein sollen: er hat uns die Erde als Erbtheil gegeben, um sie fruchtbar zu machen, und allein die Freiheit is es, die sie fruchtbar macht. Die Maurerei bcschäftigt sich frei- lich nicht mit der Politik; aber die hohe Politik, die Politik der Mensch- heit, hat immer Zutritt gehabt zu den Maurer-Logen. Hier hat zu allen Zeiten, unter allen Umständen, unter der Knechtung des Gedankens, wie unter der Tyrannei der Gewalt, die Maurerei ohne Aufhören die erhabe- nen Worte wiederholt: Freiheit, Gleichheit, Brüderschaft! Jn der Mau- rerei liegt die Republik, und deshalb hat zu allen Zeiten, in glücklichen und unglülichen Zeiten, die Maurerei Anhänger gefunden auf der ganzen Oberfläche des Erdballs. Es is niht Eine Werkstatt, die sich nicht das Zeugniß geben könnte, daß sie immerwährend die Freiheit geliebt und im- merwährend die Verbrüderung gehandhabt, Ja, auf der ganzen Erde, so weit die Sonne scheint, reiht die Freimaurerei der Freimaurerci eine brü- derliche Hand ; es is ein von allen Völkern gekanutes Zeichen. Nun wohl! Die Republik wird thun, was die Maurcrei thut; sie wird das augenschein- lihe Pfand der Einheit der Völker auf allen Punkten des Erdballs , auf allen Seiten unseres Dreiecks werden; und der große Baumeister des Welt- alls wird hoch vom Himmel herab diesem edlen Gedanken der Republik zu- lächeln, die, indem sie sich nah allen Seiten ausdehnt, in einem und dem- selben Gefühl alle Bürger der Erde veicinigen wird,“

Dann erschien der Erzbischof von Paris, von seinen beiden Vi= faren begleitet :

„Jch bringe Jhnen““, mit diesen Worten wandte sih der Prälat an die Mitglieder der Regierung, „keine feierliche Huldigung dar; Sié kennen meine Gefühlez ich habe sie durch öffentlihe Handlungen bewiesen. Was ih Jhnen mit Vergnügen zusichern kann, ist die offene und loyale Mitwir- fung der gesammten Geistlichkeit von Paris, Jch habe mich selbst von dem großen Eifer überzeugt, mit welchem die Geistlichen meines ganzen Spren- gels sich bestreben, zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung beizutra- gen und die Negierung zu unterstüßen.“

Jhm antwortete der alte Herr Dupont de l’Eure, sehr leidend sein soll :

Die Freiheit und die Religion sind zwei Schwestern, die ein gleiches mit cinander zu verstehen. Wir zählen auf Sie auf das Wohlwollen

der übrigens

Juteresse haben, sich friedlich Jhre und Jhrer Geistlichkeit Mitwirkung, wíc der provisorischen Regierung zählen können.“

Ferner zogen mit zwei unermeßlichen Fahnen, einer shwarz=- roth - goldenen und der französischen Trifolore, vom Carousselplaße aus die deutshen Demokraten heran und überreichten eine in ciner sehr stürmischen Versammlung beschlossene Herwegh - Bernayssche Adresse. Jm Zuge bemerkte man Marx, den früheren Redacteur der Rheinischen Zeitung, welchen die belgische Polizei so eben aus Belgien ausgewiesen, und Bornstädt, ebenfalls aus Belgien ausge- wiesen, der jeßt statt seiner Brüsseler Deutschen Zeitung hier eine Pariser Deutsche Zeitung herausgeben wird.

Eine Deputation -aunderer Art wurde von der „republikanischen Central - Gesellschaft“ gestern an die Regierung entsandt. Es hatte dieselbe eine Adresse zu überreichen, in welcher auf definitive Abschaf= fung aller Geseße gegen Vereine und gegen die Preßfreiheit, so wie auf Erneuerung sämmtlicher am 24. Februar bestandenen Behörden, gedrungen wird. Herr von Lamartine entgegnete, die Presse set frei, und was das Associationsreht betreffe, so sei die Regierung mit cinem darauf bezüglichen Gescß-Entwurf beschäftigt. Auf den dritten in Anregung gebrahten Punkt ging er gar nicht ein. j

Der spanische Jufant Don Enrique, der bekanntlich seit längerer Zeit in Frankreich in einer Art von Exil lebt, hat an die provisori= \he Regierung ein Schreiben gerichtet, worin er sagt :

„Ein großes und glorreiches Ereigniß hat sich in Frankreich zugetragen. Die Nation hat abermals ihre mit Füßen getretenen Rechte wieder erobert und sie durch eine neue Revolution geheiligt, die sie des großen Namens, welchen sie in der Geschichte führt, und der Sympathieen aller Völker wür- dig macht. Einer freiheitsmörderischen und forrumpirten Majorität, welche, das französishe Volk mit dem eigenen Maßstabe messend, die biedere und demokratische Moral dis Landes zu depraviren suchte, hat Frankreich durch die Behauptung seiner unverjährbaren Souverginetät geantwortet, Ruhm sci ihm dafür! Jch würde gegen die Grundsätze verstoßen, zu welchen ich mich immer bekannt, und gegen meinc innerste Ueberzeugung, wenn bei einer so feierlichen Gelegenheit ich, das fortwährende Opfer einer Faction, welche mein Vaterland unterdrückt hält, deren legte Stunde aber bald geschlagen haben wird, mich nicht beeilte, unter den Ersten meine Glückwünsche der nationalen Regierung darzubringen, die Frankreich sich selbst gegeben, und freudig die Aera des Glücks zu begrüßen, die sich allen Völkern und insbe- sondere Spanien eröffnet, Mein ernstestes Verlangen is, Frankreich und Spanien eng verbunden zu schen, und daß die Bande zwischen ihnen, von der Natur selbst geschaffen, hinfort unauflöslich seien. Das isst mein heiße- ster Wunsch, und ih hege das Vertrauen, daß es der Wunsch der demokra- tischen Partei in Spanien is, der ih stolz bin anzugehören und deren Reihen ih niemals treulos geworden. Jch bin fest entschlossen, nic eine Stellung in meinem cigenen Lande anzunehmen, bis meine Hoffnungen sich verwirk- licht, Jch geize nur nach dem glorreichen Titel eincs Bürgers, Genehmi- gen Sie, meine Herren, die Gesühle meiner Zuncigung und Aufrichtigkeit.“

Jn einem Artikel des Journal des Débats über die Zah- lungs-Einstellung der früheren Lafitteschen, jeßt Gouinschen Handels= und Judustrie-Kasse, heißt es: | i

„Dieses Ereigniß hat in Paris eine schr peinliche Sensation gemacht. Man mußte natürlich nah dem Stoße, welcher Frankreich bis be seine Grundtiefen erschüttert, auf einige kommerzielle Unfälle ga sein, a L rant hatte Ursache, anzunehmen, man werde cin weng geit B S E EAD vorzubereiten und ihre Wirkungen zu sw eter Geldmann, in eye v

C e G c e aus E Etablissements, Herr Gouin, war cin al Niemand“ hat das

ede ht und Ordnungsliebe, lte! h so großer Thätigkeit, als Uma Umstände waren mächtiger, als seine

2 i rf machen, die unde w Ï A e ie Thatsache ifi jept wahrscheinli unwiederbringläd voll- endet, denn eíne Zahlungs - Einstellung unter solchen Umständen läßt sich nicht widerrufen. Es handelt sich nicht blos darum, die Bestürzung des

blikums zu fonstatiren oder seine eigene Betrübniß auszusprechen. Die KEIGERS 2 nwärtig so, daß man nicht einmal Muße hat,

Grotani 5 ich gege j 5 Geeiguise drang Moden Vei einer Katastrophe, Man muß berechnen, was

; / und sich fragen, was da geschehen kann, um sie so we- e Zubunf ens als mbc a machen. Der Fall solcher Institute, us die Goninshe Kasse, ist eine Kalamität für die pariser Jn- bustrie, Díe Arbeit wird dadurch gelähmt, denn die Kapitale, auf welche sic rechnen zu können glaubte, gehen fort, wenn diese nstitute unterliegen. Wie soll man sie einigermaßen wieder in Thätigkcit seven, wie ihr völliges Stillstehen hindern? Das Comtoir allein,

welches die provisorische Regierung zu errichten beschlossen hat, wird die.