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elle Gott!“ Hierauf nahm Dulon noch eínmal das Wort und sagte lgendes : E ; ” ” Bürger Magdeburgs, noch ein Hoh, — dem Könige, dem pflichtge- vel Röd, R sein L666 Königliches Wort einlöst! Ihm, der nichts fin ill, als cin freier König freier Bürger, als erster, höchster Diener ei- eien Staates, der niht Knechte will, sondern Bürger, nicht zitternde aven, soudern freie Männer, der es weiß, welhe Hochachtung, welche re er seinem Volke, seinem großen, edlen Volke {uldig it, ihm fugen jeßt aufs neue, Ja, er wird sein Wort einlösen, er wird die Freiheit irmen, ein edler Held sich an die Spiye des befreiten Vaterlandes stellen Und auf neuen, s{öneren Bahnen den Ruhm seines Namens suchen. Sei- nes Volkes Macht hat èr erfahren, seines Volkes Kraft — er hat sie ken- ; gelerutz — seines Volkes Treue, seines befreiten Volkes Liebe soll er uh erfahren! Treu und innig {ließt er der Sache des deutschen Volks an, treu schaaren wir uns um seinen Thron, und unsere innige, unsere egeisterte Liebe schenken wir ihm wieder! Dem treuen Könige aus treuer st| ein donnerndes Hoch !“ . Das Hoch der Tausende kam aus warmem Herzen. Der Ein-
druck, den die Worte gemacht hatten, war nicht zu verkennen.
Rhein - Provinz. Der Köln. Ztg. is folgende Mitthei= lun puge angen : E E) uf u 4 von der Bürger - Versammlung bei Stollwerk beschlossenen, von einer Deputation dem Herrn Erzbischofe überbrachten Antrag verjam- elte dieser sofort das hochwürdige Dom - Kapitel, um über den Antrag in Berathung zu treten. Und nachdem aus dessen Mitte zwe! Dom- Kapitulare in Begleitung des Justizraths Hardung dem Herrn Ober - Präsidenten von dem Anirage der Bürger Kenntniß gegeben und von demselben die Zustim- mung der Ausstellung der deutschen Bundesfahne auf dem Domthurme Pp wgl erhalten hatten, faßte das Dom- Kapitel sofort den Beschluß, n Folge dessen der hohwürdigste Herr Erzbischof folgenden Erlaß ertheilte : “Auf den Grund der heute Morgens in ter Sißung meines hochwür- digen Domfkapitels stattgefundenen Verhandlungen und nah der seitens des Königlihen Ober-Präsidenten der Rhein-Provinz, Herrn Eichmann, er theilten Zustimmung genehmige ich, daß die deutshe Bundesfahne heute Nachmittags auf dem Thurme der hiesigen Domkirche aufgepflanzt werde, Köln, den 20, März, Der Erzbischof von Köln: 4 Johannes von Geissel. n
den Königl, Ober-Bürgermeister, die Beigeordneten und Gemeinde-Verord- neten Hochwohl- und Wohlgeboren der Stadt Köln.“
„Der Justiz-Rath Hardung theilte sofort dieses Aktenstük dem in pleno versammelten Gemeinde- Rathe mit, begab sich sodann in Folge eines Auf- trages des Herrn Ober-Bürgermeisters in die Versammlung de? Bürger bei Stollwerk, welche aber bereits auf dem Wege zum Regierungs -Gebäude begriffen war, Hier überreichte er dem Bürger-Comité den Erlaß, welcher von demselben den zu Tausenden Anwesenden verkündet, von diesen mit dem lebhaftesten Jubel entgegengenommen und dem Herrn Erzbischofe ein drei- saches Lebehoch dargebracht wurde.“
Köln, 22. Värz. (Köln. Ztg.) Hier, wie auf dem benach- barten Lande, is die Errichtung einer bewaffneten Bürgerwache im vollen Gange, uud alle Klassen der Bevölkerung nehmen bereitwillig daran Theil. Die Rube der Stadt is niht wieder gestört worden.
% Düsseldorf, 21. März. Von dem Ober-Bürgermeister wurde gestern folgender Aufruf erlassen : „Mitbürger !
Unsere Wünsche gehen in Erfüllung, Eure Freude, Euer Ju- bél ift gerecht! UVeberlaßt Enh der Freude und laßt uns Alle die hóbe Feier auf das herrlihste begehen.
Jch zweifle keinen Augenblick, daß Jhr, die Jhr es verstanden habt, das Schwere zu ertragen, auch die freudigen Ereignisse zu feiern wißt.
Düsseldorf, den 20. März 1848.
Ber Dbkr=BUrgermeister, “
Zugleich erschien eine Aufforderung an die Bürger, sih am Nach= mittag in einem öffentlichen Lokal zu versammeln, um eine Bürger- garde zu bilden. Dieselbe wurde auch aus c. 300 Mitgliedern sofort errihtet und übernahm für den Abend, für welchen allgemeine Jllu- mination angesagt war, die Aufrechthaltung der Ordnung auf den Straßen, da am Abend vorher durch Einwerfen der unbeleuchteten Fenster mancher Unfug verübt worden war; Die Militair - Behörde wurde durch eine Deputation um gänzlihe Zurückziehung des Mili= tairs in die Kasernen ersucht. Diese erfolgte auch; für etwaige Nothfälle blieb das Militair in den Kasernen bereit und bivouakirte zum Theil in den Höfen, Der Abend ging ohne allen Unfug vor- über, - Die Erleuhtung war allgemein; in allen Straßen wehten Flaggen und Fahnen, Das Theater war glänzend beleuchtet,
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Bayern. (N, K) München, 21. März. Gestern sind hier die nachstehenden Verkündigungen und Proclamatio- nen erschienen :
Königliches Patent.
„Ludwig, von Gottes Gnaden König von Bayern, Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben.
„Wir haben Uns Allerhöchst bewogen gefunden, zu Unseres geliebten Sohnes des Kronprinzen Maximilian Königliche Hoheit Gunsten auf Unsere Krone zu verzichten, und fügen mit diesem zugleich zu wissen, daß Wir von nun an die Namens- Titulatur „König Ludwig“ (Majestät) und Unsere vielgeliebte Königliche Gemahlin die Titulatur „Königin Therese‘“ (Majestät), führen werden. Vorstehende Unsere Verzichtleistung und Titulatur - Bestim- mung is in Unserem Regierungs-Blatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen,
Gegeben München, 20, März 1848, im 23sten Unserer Regierung,
Ludwig.“ Königliche Worte an die Bayern.
„Bayern! Eine neue Richtung hat begonnen, eine andere als die in der Verfassungs - Urkunde enthaltene, in welher Jch nun im 23sten Jahre geherrsht, Jch lege die Krone nieder zu Gunsten Meines geliebten Soh- nes, des Kronprinzen Maximilian. Treu der Verfassung regierte Jh, dem Wohle des Volkes war Mein Leben geweiht — als wenn ich eines Frei- staates Beamter gewesen, so gewissenhaft ging ih mit dem Staatsgute, mit den Staatsgeldern um. Jch kann Jedem offen in die Augen sehen, Und nun Meinen tiefgefühlten Dank Allen, die Mir anhingen, Auch vom Throne herabgestiegen, schlägt glühend mein Herz für Bayern, für Deutsch- land, München, den 20, März 1848. Ludwig.“ Regierungs-Antritts-Patent Sr, Majestät des Königs Ma-
rimilian Il, von Bayern,
„Wir Maximilian 11. von Gottes Gnaden 2c, Unseren Gruß und Königliche Gnade zuvor!
„Nachdem Unseres vielgeliebten und theuersten Herrn Vaters Königl, Majestät Sih unterm 20sten d, M. aus freieigenem Entschlusse Allerhöchst bewogen gefunden haben, zu Unseren Gunsten den Berzicht auf die Krone Bayern zu erklären und durch diese Verzichtleistung das Königreich Bayern in der Gesammt-Vereinigung aller seiner älteren und neueren (Gebietstheile nah den Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde auf dem Grund der Staats- und Hausverträge an Uns, als nächsten Stammfolger, übergegan- gen is, und Wir davon vollen Besi ergríffen und die Negierung des Kö- nigreihes angetreten haben, Als wollen Wir Uns zu sämmtlichen Stän- den, Bürgern und Unterthanen in den Städten und auf dem Lande, auch allen Bediensteten und überhaupt allen Unseren Erblanden Angehörigen, welchen Standes, Würde und Wesens sie immer sein mögen, gnädigst versehen, daß sie Uns von nun an für ihren rechtmäßigen und ein- ygen tandesherrn so willig als pflihtmäßig erkennen, Uns unverbrüchliche
reue und unweigerlihen Gehorsam leisten, sofort in allen Stücken \ich, wie es pflihtbewußten Unterthanen gegen ihre von Gott verordnete Landes- r) ast und Obrigkeit gebührt, gegen Uns bezeigen werden, Wir geben enselben dagegen zu erkennen , Bak Wir den in dem Titel X, §, 1 der erfassungs - Urkunde enthalzenen Eid bereits in der dort vorgeschriebenen m abgelegt haben, Damit der Gang der Regierungs- und Justiz-
Pfalzgraf bei
Entbieten Männiglich
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Geschäfte niht unterbrohen werde oder zum Schaden des ge- meinen Wesens einiger Aufenthalt entstehe, so i Unser Befehl, daß sämmtliche Stellen und aaen im Königreiche ihre Ver- richtungen bis auf Unsere nähere Bestimmung gebührend und nach ihren aufhabenden Amtspflichten fortseßen, die amtlichen Ausfertigungen von nun an unter Unserem Namen und Titel, wo solches vorgeschrieben ist, erlassen, bei der Siegelung aber sich der bisherigen Siegel so e bis ihnen die neu zu verfertigenden tverden zugestellt werden, bedienen ollen. Wir wol- len alle Bedienstete an den von ihnen geleisteten Verfassungs - und Dienst- eid besonders erinnert haben und versehen Uns gnädigst, Unsere gesammten Stände, Unterthanen und Diener werden dieser ersten, von Uns, als ihrem angebornen rechtmäßigen Landesherrn an sie gerichteten Aufforderung sich treugehorsamst fügen, wogegen Wir ihnen mit Königlicher Huld und Gnade wohl beigethan verbleiben, Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München, den 21. März 1848. Maximilian, Frhr, von Thon - Ditt mer, Staatsrath, vou Kobell.““ Königliche Worte an die Bavern. e
„Bayern! Mein vielgeliebter Vater und König hat geruht, Mir die Krone zu übertragen. Tief ergriffen fühle Jch das ganze Gewicht der Ver pflichtungen, das Er Mir auferlegt. Jn einec Zeit besteige Jh den Thron, die mit ihren großen Anforderungen das Jn- und Ausland mächtig bewegt, Auf Gottes alimächtigen Schu vertraue Jh und auf Meinen redlichen Willen, dieser Zeit Gebot zu verstehen und zu vollbringen, Wahrheit will Jch in Allem, — Recht und gesezmäßige Freiheit im Gebiete der Kirche, wie des Staats. Auf der Bayern Treue hoffe Jh, auf die seit Jahrhun- derten bewährte Liebe zu ihren Fürsten. Bavern, steht Mir bei in Meincm festen Vorhaben, euch auf die Stufe zu erheben, zu der ihr als ein freies Volk berufen seid, ein Achtung gebietender Staat im einigen deutschen Va- terlande,. München, den 20. März 1848. Maximilian,“ :
Nachdem heute Morgen zwischen 7 und 8 Uhr die Regimenter der hiesigen Garnison auf dem Dultplaße in vorschriftsmäßiger Weise dem neuen Könige Maximilian 11. ten Eid der Treue geleistet hatten, wurde daselbst auch die gesammte hiesige Landwehr aufgestellt und be- eidigt. Es wurde derselben zuerst das Königlihe Patent, die Ver- zichtleistung König Ludwigs betreffend, und dessen „Königliche Worte an die Bayern“ vorgelesen, dann ein Reskript des Ministeriums des Junern mitgetheilt, nah welhem König Maximilian 1, bereits Mor- gens 8 Uhr den vorgeschriebenen Eid geleistet hat und das Kreis- Kommando aufgefordert wird, unverzüglich die Landwehr zu beeidi- gen, was nun sofort in gehöriger Form und ohne Beanstandung gc- \hah. Nach der Beeidigung wurde in aller Ordnung abmarschirt. Bei der Cidesleistung des Königs in Gegenwart der sämmtlichen Minister und des Staatsraths in der Königlichen Residenz waren sehr zahlreiche Deputationen beider Kammern zugegen. Der Eid, welchen der König auf die allegirte Verfassungs-Bestimmung zu leisten hat, lautet : „JŸ {wöre, nah der Verfassung und den Geseßen des Reichs zu regie- ren, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium.“ :
Um 11 Uhr verließ der Reichsherold, von zwei Herolden beglei tet, unter Vorausritt der Königl. Hof - Trompeter und unter Esforte einer Abtbeilung Kürassiere das Ministerium des Aeußern und des Königlichen Hauses und durchritt die Hauptstraßen der Stadt, an den öffentlihen Pläßen den Regierungs - Antritt König Maximilian's 1, verkündendz ein dreimaliges Hoch dem neuen König folgte der jedes- maligen Verkündung. Es waren sehr viele Leute auf den Straßen, um dies mit anzuschen; der Eindruck, welchen es hervorbrachte, war ein vershiedenartiger, wie denn überhaupt die Stimmung über das große Ereigniß sehr verschiedenartig is und im Allgemeinen noch keine bestimmte Richtung genommen hat,
Großherzogthum Oldenburg. (D.A.Z.) Der Grof- herzog hat nachsteyende Proclamation erlassen :
„Allen getreuen Cinwohnern des Herzogthums Oldenburg und der Herrschaft Jever meinen freundlichen Gruß. Nach der Erlassung des Ge- seßes vom 10. d. M., wodurch die Berathung des Grund -Geseßes über eine landständische Verfassung für das Großherzogthum Oldenburg mit frei gewählten Abgeordueten des Landes bestimmt ist, sind aus vielen Theilen desselben mir Vorstellungen überreicht, welche theils die Grundlagen des landständischen Verfassungswerkes zum Gegenstande haben, theils sonstige Wünsche ausdrücken, deren Erfüllung meine getreuen Unterthanen für das Wohl des Landes zuträglih halten, Zur Vervollständigung und Erläute- rung der auf jene Vorstellungen abgegebenen vorläufigen Erklärungen will ih daß Nachstehende verkündigen, damit das ganze Land erfahre, daß dessen Wünsche und meine Absichten das gemeinschaftliche Ziel haben, die gegenseitigen Bande der Liebe und des Verirauens zwischen Fürst und Volk zu sestigen und den allgemeinen Nechtszustand durch die ständische Verfassung auf solchen Grundlagen neu zu erbauen, wie sie die Entwickelung in der Zeit fordert, Die Erreichung jenes Ziels — darin stimmen wir Alle überein — is die Bedingung auch derjenigen öffentlichen Einrichtungen , deren Förderung und Einführung den welterschütternden Ereignissen gegenüber allein geeignet is, die Hoffnung auf eine glückliche Zukunft zu begründen, Jn dem Entwurfe des Grundgeseßzes über die landständische Verfassung, welcher nicht allein den einzuberufenden 31 Ab- geordneten offiziell mitgetheilt werden, sondern auch vorher zeitig zur Kenntniß des Publikums gelangen soll, wird ausgesprochen werden, daß kein Geseß anders elassen, abgeändert, authentisch erläutert oder aufgeho- ben werden kann, als wenn und nachdem dazu die Stände ihre Zustim- mung ertheilt haben. Dasselbe gilt nach dem Entwurfe von der Bewilli gung neuer Steuern und der Aufnahme %on Anleihen, unter regelmäßiger Vorlegung des Budgets der Staatseinnahmen und Staatsausgaben guf jedem Landtage und unter der Kontrole des Staatshaushaltes von Se.ten der Stände, Die Landstände werden eine gemeinschaftliche Versammlung bilden und sind berufen, die Juteressen aller ihrer Mitbürger zu vertreten, Die Wählbarkeit zu Abgeordneten is nicht an Vermögen oder Grundbesiu, nicht an Geburt und Neligion, nicht an den Wohnsitz im Wahlbezirk ge- bunden, Die Oeffentlichkeit der Versammlungen der Landstände ist von dem Beschlusse des ersten Landtages abhängig gemacht. Durch die Kontra- signatur der Geseße und sonstigéèn landesherrlichen Verfügungen an die Landesbehörden wird dem fontrasignirenden Mitgliede des Staats- und Kabinets-Ministeriums die Verautwortlichkeit dafür auferlegt, daß jene Ge seze und Verfügungen den Landesgesezen und insbesondere dem Grundge seße nicht widerstreiten, Die Stände haben das Recht der Anklage gegen Staatsdiener, insbesondere auch wegen Verlegung des Grundgeseßes, vor dem Gerichte, Wegen des Domaníal-Vermögens wird den 34 Abgeordneten nähere Mittheilung gemacht und mit den Ständen, wie ih nicht zweisle, eine Vereinigung erreicht werden, Eine den Gemeinden eine freie Bewe gung sichernde, neue Gemeinde-Ordnung soll dem ersten Landtage vorgelegt und die völlige Ablösung der noch bestehenden bäuerlichen Lasten dur ein (eseß unverzüglich vorbereitet werden, Die weiteren Wünsche der getreuen Einwohner des Herzogthums Oldenburg und der Herrschaft Jever werden in der Versammlung der 34 Abgeordneten zur Berathung kommen, Diese Versammlung soll in möglich} kurzer Frist und spätestens in der zweiten Hälfte des nächsten Monats stattfinden, Von den Berathungen derselben wird das Publikum durch den Druck der dabei aufgenommenen Protokolle in fortgejeßter Kenntniß erhalten werden. Jch vertrgue zu dem treuen und braven Sinue meiner Oldenburger und zu der so oft von ihnen bewährten Anhänglichkeit an meine Person, daß sie nunmehr die nahe Veröffentlichung des Entwurfs des Grundgeseßes abwarten, um danach zu bemessen, zu wel chen weiteren Anträgen sie die 34 Abgeorpneten, die Männer ihrer Wahl, zu veranlassen für zweckmäßig halten, Mögen sie in freien Volks-Versamm- lungen ungehindert, so lange daraus nicht Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung hervorgehen, die vaterländischen Angelegenheiten berathen,
„Die Aufrechthaltung der bürgerlichen Ordnung kann allein die Ge- fahren, von denen das gemeinschaftliche Vaterland bedroht i, von den Gränzen des Herzogthums abwenden. Dazu nah Kräften mitzuwirken, werden alle Wohlgesinute sich aufgefordert fühlen, und wo — was Gott verhüten wolle! — der Frieden in Stadt und Land gebrochen werden sollte, da wird jeder wahrhafte Vürger den Beruf in sih tragen, der Bewaffnung 1 anzuschließen, welche jeder Gemeinde von jeßt an gern gestattet sein oll, Nur der Friede nah außen macht die wünschenswerthe Verminderung des stehenden Heeres möglich; nur der Friede im Jnnern nährt die Hoss-
nung auf eine nahe glücklihe Entwickelung der öffentlichen Zustände des
Landes z nur der Friede sichert den Bemühungen zu Aufrichtung einer neuen Bundesverfassung Erfolg, gegründet auf eine Vertretung des Volks ín den deutschen gemeinsamen Angelegenheiten, zu deren Erreichung ih aus voller Ueberzeugung von ihrer unabweislichen Nothwendigkeit nach Kräften mitzu- wirken bereit bin und mich bereit erklärt habe. Vertrauet mix, wie ich euch vertraue! Haltet fest an mix, wie ich an euch, dann wird aus den Sor- gen der Zeit dem Lande eine glückliche Zukunst erblühen! Oldenburg, dea 18, März 1848. Augu st,“
5 Braunschweig, 22. März. Se. Hoheit unser Herzog be= gab sih zu Fuß am vorgestrigen Abend zu einigen und am gestrigen zu den übrigen Sammelpläßen der Bürgergarde und des Corps der Studirenden des Collegium Carolinum. Wenn {hon am 19ten d. Nachmittags dem geliebten Herzoge von einer großen Anzahl von Bürgern, eine Fahne mit den germanishen Farbeu führend, vor dem Residenzschlosse ein Lebehoh als Zeichen der Verehrung und Liebe dargebracht wurde, so gab sich wiederum bei dem Erscheinen Sr. Ho- heit auf den Sammelpiätzen der obigen zum Dienste Bewaffneten überall ein Jubelgruß kund. Ein s{öner Bund is durch gegenseitige Liebe, durch gegeuseitiges Vertrauen geschlossen! Angesehene Frauen und Töchter der Stadt waren längst thätig an der Herstellung der Fahnen für die Bürger-Garde und das Corps der Studirenden. Von der erste= ren wurde gestern der im Leib-Bataillon stehende, durch seine biede- ren Gesinnungen hohgeachtete Hauptmann Hollaudt zum obersten An- führer erwählt und sofort von Sr. Hoheit bestätigt. —_
Alle Bewohner, selbst das Militair, tragen deutsche dreifarbige Kokarden ; auf dem Residenz - Schlosse, auf vielen öffentlichen und Privat-Gebäuden, aus vielen Fenstern wehen Fahnen; die Schilder= häuser der Wachtposten werden in die germanischen Farben gekleidet, mit denen vor dem Herzoglichen Residenzshlosse wurde der Aufang gemacht. Z . Heute Nachmittags um drei Uhr begann unter dem Läuten der Glocken aller Stadtthürme vor Vieweg's Druckerei das öffentliche Vertheilen der von Sr. Majestät dem Könige von Preußen unterm 21sten d. M. erlassenen Proclamation: „An mein Volk und an die deutshe Nation.“ Am Fuße dieser Proclamation besindet sich folgende (bereits erwähnte) Erklärung unseres Staats -= Ministe= riums : :
„Die hiesige Herzogliche Landes - Regierung, getreu der von thr schon bei Bekanntmachung des Königlich preußischen Patents vom 18ten d. M. ausgesprochenen Ansichten, erkennt in dem_hochherzigen Entschlusse Sr. Ma- jestät des Königs von Preußen, in den Stürmen der Gegenwart die Drd- nung der allgemeinen deutschen Angelegenheiten zu leiten, mit dem au}srich tigsten anke das einzige und von den Umständen dringend gebotene Mit tel, die äußere Sicherheit und die Integrität des gesammten Deutschlands zu shirmen und die ruhige Entwickelung der inneren Freiheit zu sichern,
„Die hiesige Herzogliche Landes - Regierung wird daher den zu erwar tenden Anträgen des Königl, preußischen Gouvernements bereitwil lig entgegenkommen und hofft mit Zuversicht, daß alle deutschen Fürsten und Stämme mit gleicher Freude sih zu dem großen Na- tionalwerke die Bruderhände reihen und gemeinsam cine Verfassung grün den werden, die das große deutsche Volk in die ihm gebührenden Rechte einsezt, Achtung gebietend nach außen und frei und glücklich im Jnnern,
“Um {on jeßt die äußeren Verschiedenheiten, welche die Deutschen trennen, verschwinden zu lassen, haben Se. Hoheit der Herzog zu befehlen geruht, daß das Truppen-Corps die deutsche dreifarbige Kokarde anlege,
Braunschweig, am 22, März 1848, dl
Herzoglich braunschweig-lüneburgisches Staats-Ministerium, on Schlei, F. Sulz von Veo. :
Nachdem zu der gedachten Proclamation nebst der obigen Er- flärung sich noch die Kunde von einem B-suhe Sr. Hoheit bei den Truppen in den Kasernen gesellte, um Höchstselbst diesen die Richtung in den neuen Verhältnissen zu weisen, nahdem die Verab schiedung des vor einigen Tagen vom Ministerial-Rathe zum Gehei menrathe beförderten Herrn von Koh zur Gewißheit gewor= den, verbreitete sich über die ganze Stadt ein unbeschreib- liher Aufshwung der Freude, die lebhaft an den Tag des Wiedereinzugs des hochherzigen Herzogs Friedrih Wilhelm im De- zember 1813 erinnert. Gegen 4 Uhr Nachmittags zogen die Trup= pen, Husaren zu Fuß, Artillerie, Jnfanterie ohue Gewehr und nur mit Mützen bekleidet, mit Musik auf den Altstadt-Markt zu den da- felbst versammelten Bürgern heran. Ju wahrer Eintracht ordnete sih ein unübersehbarer, viele Fahnen führender Zug (Vürger, Mili=- tair, hohe und niedere Staatsdiener u. #. w. einmüthig unter einan- der gemischt), dem überall von den Braunschweigerinnen aus den Fenstern der Häuser in der durhzogenen Straße die freu digste Theilnahme zu erkennen gegeben wurde. Das Ziel war das NResidenz\hloß, um Sr. Hoheit deu [Wonen Anblick der Eintracht zu gewähren uud die Beweise der Verehrung und Dank barkeit darzubringen. Se. Hoheit zeigte sich am offenen Fenster und erwiederte nah ausgesprochener Freude über die Liebe und Eintracht die vielfältig und subeind ertönenden Vivats mit einem Hoch auf das deutsche Vaterland, so wie auf die liebe Stadt Braunschweig.
Auch der Commandeur der Truppen, General von Normann, hat den Abschied genommen,
Freie Stadt Frankfurt. Die hiesigen Blätter enthalten folgende Aktenstücke :
1) Auszug aus dem Protokoll der 16ten Sizung der deutschen Bundes Versammlung am 9, März 1848.
Der betreffende Ausschuß trägt vor:
„Der Ausschuß, von der Ueberzeugung ausgehend , ( Deutschlands wesentlih auf dem Bewußtsein seiner Einheit beruht, diejes Bewußtsein aber, damit es der Nation lebendig und klar vorschwebt, auße rer Symbole bedarf, glaubt die wiederholt schon in Anregung gebrachte Frage wegen eines Bundeswappens und wegen Bundesfarben dermalen zux Lösung bringen zu sollen. Der Ausschuß is der entschiedenen Ansicht, daß zum Bundestwappen sich am besten dasjenige Emblem eignet, welches chon im Jahr 41846 zur Bezeichnung der Geschüßrohre und übrigen Ge genstände der Artillerie - Dotation der beiden Festungen Ulm und Nastatt verwendet worden is — der alte Reichsadler mit der Umschrist: „VDeut- scher Bund“‘; da es fein anderes geschichtlihes Symbol der tausend- jährigen Einheit der verschiedenen deutschen Stämme giebt, Eben |o wer den die Bundesfarben der deutschen Vorzeit zu entnehmen sein, wo das deutsche Reichspanier schwa1z, roth und golden war, Der Ausschuß trägt daher darauf an unbeschadet der einzelnen Landesfarben und Wappen — jenes Emblem zum Bundeswappen und diese Farben zu den Bundes farben zu erklären, Der Ausschuß wird unverzüglich weitere Antrage stellen, wo und in welcher Weise das Wappen und die Farben anzubringeu sind,
„Nach ausführlicher Besprechung dieses Gegenstandes wurde dem Aus- \huß-Antrage einhellig beigestimmtz- daher
Bel: 5 —
„Die Bundes - Versamnilung erklärt den alten deutschen Neichs - Adler mit der Umschrift „Deutscher Bund““ und die garbeu des ehemaligen deut- schen Reichspaniers — s{chwanz, ‘roth, gold — a1 ZSappen und Farben des deutschen Bundes und behält sih vor, rg ver Anwendung derselben nach Erstattung des Ausschuß-Vortrags das T a beschließen.“ ‘
2) Auszug aus dem Protokoll der 2sten A der deutschen Bundes- Versammlung vom 20. März 1848,
Der betreffende Ausschuß erstattet nachstehenden Vortrag :
„Der Ausschuß hatte sih unterm Îten d. M, veiteren Vortrag über die Frage vorbehalten: wo, und în welcher Weise das Wappen und die Farben des Bundes anzubringen sein werden. Der Ausschuß glaubt, daß diese Cmbleme der nationalen Einheit ihre geeignete Anwendung da finden werden, wo die Gesammtheit des Bundes als olche besonders hervortritt, Dieses is außer bei den Bundes-Behörden vorzugsweise in der Bundes Kriegs-
daß die Kraft
Verfassung der Fall. Jn den Bundes-Festungen wird daher zunächst die Verwen- dung dieser Embleme einzutreten haben, und M so wird dad temeindalilide Ex«
kennungszeichen, welches die Bundes-Kriegsverfassung (§. 36) für den Fall eines Bundeskrieges vorschreibt, jenen Emblemen zu entnehmen sein, Der Ausschuß schlägt daher vor, hohe Bundesversammlung wolle beschließen: 1) Das Bundeswappen und die Bundesfarben werden sofort in den Bun- desfestungen angebracht, und is die Bundes-Militairkommission mit der un- mittelbaren Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. 2) Das durch die Bundes-Kriegsverfassung (§. 36) für den Fall eines Bundesfrieges vorge- schriebene gemeinschaftliche Erkennungszeichen aller Bundestruppen is diesen Emblemen zu entnehmen. 3) Die Siegel der Bundesbehörden haben das Bundeswappen zu führen, Jn Uebereinstimmung mit dem Antrage des Ausschusses wurde einhellig p beschlossen:
„„1) Das Bundes-Wappen und die Bundes-Farben werden sofort in den Bundes-Festungen angebracht, und ist die Bundes-Militair-Kommission mit der unmittelbaren Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. 2) Das durch die Bundes-Kriegs-Verfassung (§. 36) für den Fall eines Bundes Kriegs vorgeschriebene gemeinschaftliche Erkennungs - Zeichen aller Bundes- Truppen is diesen Emblemen zu entnehmen. 3) Die Siegel der Bundes Behörden haben das Bundes-Wappen zu führen,“ L
Freie Stadt Hamburg. Ein Extrablatt der Wöchentl. gemeinnüßigen Nachrichten meldet aus Hamburg vom 24, März Mittags: „Die Sache der Herzogthümer Schleswig-Holstein ijt entschieden. Diesen Morgen 2 Uhr hat in Kiel die provisorische Regierung sich konstituirt, Sie besteht aus Beseler, Friedrich, Prinz zu Schleswig-Holstein, F. Reventlow, M. T. Schmidt. Bremer in lensburg ist zum Beitritt aufgefordert. Das Müitair tritt überall zum Volke über, Das Nähere enthalten die nachstehenden, mit dem fieler und rendsburger Eisenbahnzuge eben bei uns eintreffenden Be- richte. Folgende Proclamation hat die provisorische \chleswig holstei nische Regierung erlassen : i E
„Mitbürger !
Unser Herzog is durch eine Volksbewegung in Kopenhagen gezwungen worden, seine bisherigen Rathgeber zu entlassen und eine feindliche Stellung gegen die Herzogthümer einzunehmen. :
Der Wille des Landesherrn is nicht mehr frei und das Land ohne Regierung.
Wir werden es nicht dulden wollen, daß deutsches Land dem Raube der Dänen preisgegeben werde. Große Gefahren erfordern große Entschlie ßungen; zur Vertheidigung der Gränze, zur Aufrechthaltung der Ordnung bedarf es einer leitenden Behörde. ( :
Folgend der dringenden Nothwendigkeit und gestärkt dur das uns bis- her bewicsene Zutrauen, haben wir, dem ergangenen Rufe folgend, vorläufig die Leitung der Regierung übernommen, welche wir zur Aufrechthaltung de1 Nechte des Landes und der Nechte unseres angestammten Herzogs in seinem Namen führen werden, Ï ;
Wir werden sofort die vereinigte Stände-Versammlung berufen und die übernommene Gewalt zurückgeben, sobald der Landesherr wieder frei sein wird oder von der Stände - Versammlung andere Personen mit der Leitung der Landes-Angelegenheiten beauftragt werden, :
Wir werden uns mit aller Kraft den Einheits- und Freiheits - Bestre bungen Deutschlands anschließen.
Wir fordern alle wohlgesinnten Einwohner des Landes auf, sich mit uns zu vereinigen, Laßt uns durch Festigkeit und Ordnung dem deutschen Baterlande ein würdiges Zeugniß des patriotischen Geistes geben, der die Einwohner Schleswig-Holsteins erfüllt, :
Der abwesende Advokat Bremer wird aufgefordeit werden, der provi- forischeu Negierung beizutre:en. i
Kiel, den 24, März 1848.
/ Die provisorische Negierung : Beseler. Friedrich Prinz zu Schleswig-Holstein, F. Neventlow. M, T. Schmidt,“
Auch in Rendsburg wehte am 23. März die deutsche Fahne nicht allein von vielen Privat = Gebäuden , sondern auch vom Rath- hauje und von den Thürmen der Stadt.
A Samburg, 24. März. Aus beiliegendem Extrablatt un- serer Nachrichten werden Sie sehen, was sich in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zuträgt. Und schon is das, was um 17 Uhr gedruckt. worden, jebt, unt 3 Uhr, nicht mehr däs Neueste. Inzwischen haben der Magistrat in Altona und der Ober- Präsident daselbs, Graf Reventlow - Criminil, die provisori he Regierung anerkannt, und Dänemark scheint nur die Wahl zu haben, diese Provinzen ohne Schwertschlag aufzugeben oder sie mit gewaffneter Hand wieder zu erobern. Das Lebtere möchte jedenfalls s{hwerer sein, als das Erstere, denn Alles i} durch- glüht von dem Wunsche nah Unabhängigkeit von Dänemark und fe- sterem Anschluß an Deutschland.
Oesterreichische Monarchie.
Wien , 22. März. (Wien. Ztg.) Heute is hier folgendes allerhöchste Amnestie - Patent bekannt gemacht worden:
„Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich 2c.
„Um Unseren getreuen Unterthanen einen weiteren Beweis Unseres Ver- trauens zu geben und ihnen zu zeigen, wie sehr Wir geneigt sind, selbst gegen Verirrte Gnade zu üben, sohin von dem Uns diesfalls zustehenden Rechte Gebrauch zu machen, haben Wir Uns bewogen gefunden , insbeson- dere rüsihtlich Unserer Königreiche Galizien und Lodomerien, dann des lombardisch-venetianischen Königreiches folgende Bestimmungen zu treffen :
_¡¿Érstens; Sämmtlichen în den Königreichen Galizien und Lodomerien, mit Einschluß des frakauer Bezirkes, dann im lombardisch - venetianischen Königreiche wegen Hochverraths oder Störung der inneren Nuhe des Staa tes in Untersuchung gezogenen und gegenwärtig in der Strafe befindlichen Zndividuen vom Civilstande is die noch übrige Straszeit nachgesehen, sofern sie nicht auch anderer Verbrechen schuldig erkannt worden sind,
/ ,, Zweitens : Bezüglich der bei den Gerichten der gedachten König reiche wegen solcher Verbrechen verhafteten, aber noch nicht definitiv ab geurtheilten Judividuen soll jedes weitere Verfahren niedergeschlagen und eine neue Untersuchung wegen ähnlicher Thatsachen, welche dieser Unserer Entschließung vorausgegangen sind, nicht meh eingeleitet werden; jedo jollen die im ersten und în dem gegenwärtigen Absaße erwähnten Indivi duen, wenn sie Ausländer sind, sogleih aus Unseren Staaten abgeschafflt werden und dieselven nur mit Unserer ausdrücklichen Erlaubniß wieder be treten durfen.
: ,„Viittens + Zene Leute aus den gedachten Königreichen, welche, weil sie in politische Umtriebe verslochten oder dabei kompromittirt waren, an einen anderen Ort konfinirt wurden, sind in den Genuß ihrer Freiheit zu setzen.
: „„Biertens: Diejenigen, welche aus gleichen Gründen einem speziellen Verbote unterzogen wurden, sind von diesem loszuzählen,
„Sonach erwarten wir mit Zuversicht, daß durch diese Unsere Bestim mungen die Gemüther sich beruhigen, Nuhe und Ordnung überall zurück kehren und Unsere getrenen Unterthanen Uns die Liebe und Anhänglichkeit beweisen werden , die sie bei so vielen Gelegenheiten rühmlichst bewährt haben.
„„Segeben in Unserer Kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den zwanzigsten März, im Eintausend achthundert achtundvierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre, L:
— Ferdinand, Franz Gras von Kolowrat, prov, Minister-Präsident; Ludwig Graf von T aaffe, Minister der Justiz; Franz Freiherr von Pillersdorff, Minister des Junern,“
Krafau, 21. März. (Schles, Ztg.) kanntmachung erschienen :
Va ih gestern Zeuge der Ruhe, Ordnung und ves rühmlichen Ver- haltens dex krakauer Bürger war, so halte ih es für eine angenehme Pflicht, Allen, ohne Unterschied des Standes, herzlih zu danken. Sie haben der Regierung den Beweis gegeben, daß die den frakauer Bürgern zu Theil ge- wordenen Wohlthaten das Gefühl der Anhänglichkeit an die Regierung aufs neue erjvedt haben, Dieser denkwürdige Tag gewährt, glaube ich, die Bürg-
Hier ist folgende Be-
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schaft, daß die Krakauer auch fernerhin ihr Vertrauen auf die Regierung seyen, böswillig verbreiteten und Unruhe stiftenden Ge- rühten niht glauben, sondern \ich ruhig verhalten werden. Hier- mit mache ih zugleich bekannt, daß ih eine von Bürgern ‘ber- rührende Vorstellung, die von dem ehemaligen Regierungs-Senat im Jahre 1831 eingeführte Justitution einer Sicherheits-Garde zu erneuern, erhalten habe, Es ist mir angenehm, darin den Beweis einer guten Meinung und Ordnungsliebe zu erblicken, Da mir jedo feine näheren Bestimmungen über diese ín der österreichischen Monarcie durch das Patent vom 14, März d. J. eingeführte Jnstitution bekannt sind und ih in dieser Hinsicht die weiteren Instructionen erwarten muß, }o erkläre ih, daß ich auf die mir gemachte Vorstellung, wovou ich die höhere Behörde in Wien sogleich ín Kenntniß seßen werde, im Augenblick keine entscheidende Antwort geben fann. Jch zweifle nicht, daß bei ruhiger Erwartung die frakauer Bürger einen ferneren Beweis des Vertrauens geben werden, Graf Devm,“
Frankreich.
Paris, 21. März. Der österreihishe Legations-Rath Thom, welcher das Amt des Geschäftsträgers versieht, hat Herrn von La- martine -eine Note zugestellt, welhe ihm amtlih die wiener Ereg= nisse meldet und die besten Gesinnungen für Frankreich ausspricht. Auch der Gesandte von Toskana hat heute Herrn von Lamartine eine Depesche seiner Regierung vorgelesen, welche ihn beauftragt, dem Minister die Zufriedenheit des Großherzogs über die friedlihen Ge- sinnungen der französischen Republik auszudrücken, und ihn ermäch= tigt, die guten Beziehungen zwischen beiden Staaten eifrigst aufrecht zu halten.
_ Auf die Aufforderung des betreffenden Ministers soll der Erz- bischof von Paris den Klerus eingeladen haben, an den bevorstehen- den Wahlen Theil zu nehmen. Angeblih werden Abbé Lacordaire und der Pfarrer von St, Eustache, de Guerry, die Kandidaten der partijer Geistlichkeit sein. Der Bischof von Orleans hat die Kandi= datur im Lozere- Departement augenommen.
Prinz Napoleon Bonaparte, Sohn Jerome's, will in Korsika als Kandidat für die National-Versammlung auftreten.
Der Courrier français sagt: „Es scheint gewiß, daß die provisorische Regierung wegen gewisser materieller Verlegenheiten oder vielmehr wegen gewisser Vollziehungs-Schwierigkeiten sich dahin entscheiden wird, den für die allgemeinen Wahlen festgeseßten Termin hinauszuschieben. Die im Stadthause gefallenen Aeußerungen und
ein Dekret, welches die Wahlen der pariser National-Garde bis zum 93, April aussebt, scheinen darüber feinen Zweifel zu iassen.““
___ Nach der Presse it heute eine telegraphishe Depesche abge= \chickt worden, welche die Ernennung Cavaignac?s zum Kriegsminister enthält, Als General-Gouverneur von Algerien erhält er den Ge- neral Changaruier zum Nachfolger. : i
Der Minister des Jnnern und ber Polizei - Präfekt haben fol- gende Warnung an die fremden Arbeiter veröffentliht: „Der Po= lizei-Präfekt, davon unterrichtet, daß eine große Anzahl ausländischer Arbeiter ihr Land verlassen, um nah Paris zu kommen, in der Hoff= nung, Arbeit und Lohn in den Werkstätten gesichert zu finden, welche die Stadt eröffnet hat, glaubt diese fremden Arbeiter im voraus be- nachrihtigen zu müssen, daß sie an den Arbeiten und an den Salai- ren, welche die Regierung und die Stadt Paris unseren nationalen Arbeitern vorbehalten, nicht Theil unehmen können. Er zeigt ihnen an, daß sie, sollten sie troß dieser Warnung darauf beharren, nach Paris gehen zu wollen, zu gewärtigen haben, daß man sie von dort entsernen und sie sogar durch eine von den Umständen gerechtfertigte Ausnahme =- Maßregel aus dem französishen Gebiet austreiben wird. Der Polizei - Präfekt wird ferner die nöthigen Anordnungen treffen, um Landstreicher, deren Auwesenheit eine Last für die Gemeinden und ein Gegenstand der Besorgniß für die Bevölkerung sein würde, von Frankreich fern zu halten,“ i
Nach der Union begab sich Herr von Rothschild vorgestern zum Polizei-Präfekten und erklärte ihm, daß er, weit entfernt, ‘Paris verlassen und seine Zahlungen einstellen zu wollen, vielmehr zu blei ben, alle seine Verbindlichkeiten bezüglih der Anleihe zu erfüllen und die umfassendsten Maßregeln zur Kräftigung des Kredits zu ergreifen gedenke, Er fügte bei, daß seine ihu begleitendeu Brüder aus Lon= don und Frankfurt in denselben Absichten und zur Berathuug mit ihm nach Paris gekommen seien. Man dürfe sh übrigens in Bezug auf tie Unglücke, welche den Geldmarkt vou Paris betroffen hätten, nicht täuschen; nicht die Februar - Ereignisse hätten die Verlegenheiten ge- wisser Firmen herbeigeführt, sondern diese Verlegenheiten hätten schon seit einiger Zeit bestanden. Der Polizei = Präfekt fragte Herrn von Rothschild, ob er für sein Hotel eine Wache begehre, was der Ban-= quier jedoch mit dem Beifügen ablehnte, er wünsche blos, daß man ihm das Vertrauen erwiedere, welches er in die Regierung see.
Marschall Bugeaud i} zu Perigueux über eine Menge Punkte veruommen worden, welche sih auf die Anklage gegen das Ministe= rium Guizot beziehen. i:
Die Journale sind alle vei Jubel über die wiener Revolution und die unn auch 1m Osten anbrechende Morgeuröthe der Freiheit; das Journal des Débats sagt: es sei nicht erstaunt über dieses ungeheure Erciguiß, denn es habe sich in den leßten vier Wochen so an Ueberraschungen gewöhnt, daß es über nihts mehr erstaunen könne. Alle sehen in der Negeneration Oesterreichs die sicherste Bürgschaft für die Erhaltung des Friedens. E
Großbritanien und Zrland. London, 20. März. Das heute ausgegebene Bülletin über
den Gesundheitszustand Ihrer Majestät der Köuigin und der neuge- borenen Prinzessin lgutet durchaus befriedigend, :
Sir Stratford Canning is vorgestern nah Konstantinopel abge
Srcist und wird sih in Wien einige Zeit aufhalten.
Die englischen Blätter sind angefüllt mit Berichten über die
Kingsten Ereignisse in Wien und Berlin, doch reichen die Nachrichten
aus Berlin erst bis zum 17, d. Mts., und eine Urtheilsäußerung darüber findet sh noch nicht in den Blättern. i
Die Admiralität läßt in Portsmouth und Plymouth alte Kriegs schiffe zur Wohnung für die obdachlosen englischeu Arbeiter einrichten, welche aus Frankreih haben flüchten müssen,
In der Bank von England befinden sich nah der leßten Be fanntmahung 11,256,144 Pfd. St. an Noten und Baarschaft, welche müßig liegen; eine Summe verfügbaren Geldes, die ibres Gleichen nicht hat seit der Zeit, wo die Bank ihren Wochen- Abschluß veröffent- lichte. Auf der einen Seite giebt dies der Bank eine große Sicher- heit und dient dazu, den Preis der Staats-Papiere zu halten ; aber auf der anderen Seite zeigt es auch auf eine unverkennbare Weise das Stoken des englischen Gewerbes und Verkehrs an.
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__ Vrüúüfssel, 22, März. Die Repräsentanten-Kammer hat in ihrer gestrigen Sißung den Geseß-Entwurf votirt, welcher den Wahl- Census sür die Gemeinde-Wahlen modifizirt und den Census für die Gemeinde-
Wählbarkeit aufhebt. : Gestern fand eine Versammlung der Actionaire der belgischen Bank statt, Die Dividende für 1847 wurde, unabhäugig von den Interessen, auf 3 pCt. festgestellt, E.
Handels- und Börsen - Nachrichten.
Berlin, den 25. März 1848. Wechsel - Course. Brief. Amsterdam Kura — do. i 2 Mit. 144 Hamburg k Kurz 151Z¿ do. L 2 Mt. I Loudou 3 Mt. aar 2 Mi. — 2 Mi. 1014 2 Mt. 1025 \ | 2 Me. 995 8 Tage Mitg L : 100 Thir. 2 Mt. 997 rande a. A, Ba E L 100 Fl. 2 Mt. 57 8 Petersburg 100 SRbL. | 3 Wocheu | 1064 is
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Magd. Witt. Nedb. F. W. Starg. Pos.
(Schluss der Börse 3 Uhr.)
Die fortdauernde Geschäfts-Unlust wirkt nachgerade sehr ungünsti auf den Stand unserer Course und erlitten solche heute bereits ina erheblichen Rückgang, wovon selbst unsere Staats-Efsekten keine Aus- nahme machten.
do. Prior. - Mecklenb. | 4130 B
N. Schl, Mk. (35/64 a 63 bz. do. Prior. | 4 -—-—
do. Prior. 15 [90 6.
do, 111. Ser. [5 897 B, Nedb. K. Fd. 4 —
Getraide-Bericht. Am: heutigen Markt waren die Preise wie folgt:
VVeizen 50—-56 Rthlr. Roggen loco 30—34 Rihlr.
- pr. April/Mai 30 Rihlr.
- Juni /Juli 31 Ethlr. Hafer 48/52 pfd. 20—21 Rihlr.
- 48 pfd. pr. Frühjahr 18 Rihlr.
- 90 pfd. - 187 Rthlr. Gerste 28—32 Rthlr. Rüböl loco 10 RtbIr. Br., 9% G.
«Apr /Ma1 10% Relile. Bs. 10 G,
- Mai/Jnni 10! Rthlr. bez.
- Sep1./sOkt. 105 Rihlr. Br,, é G Spiritus loco 15 RthlIr.
- Frühjahr 155—4 Rihlr.
- Mai/Juni 16 Rihlr. bez.
- Juni fJuli 177—17 Rihlr.
Der Zustand am Korn - Markt bleibt der Geldverhältnisse wegen
gedrückt; andererseits befürchtet man auch die bereits beginnenden Zusuliren von Roggeao zur Anmeldung. :
Königsberg, 22. März, Marktbericht, Zufubr gering. — Wei- zen 58 — 65 Sgr, pro Schffl.; Roggen 38— 41 Sgr, pro Sóffl.; große Gerste 35—38 Sgr. pro Schffl. ; kleine Gerste 33 — 36 Sgr, pro S ff, ; Hafer 24-— 27 Sgr. pr. Schfl.; graue Erbsen 60— 75 Sgr. pr. Schffl, z weiße Erbsen 50— 55 Sgr. pr. Schffl.; Heu 14—18 Sgr. pro Ctr,; Stroh 90 Sgr. pro Shock. Spiritus 18 Rthlr. 20 Sgr. pr, Ohm,
Stettin, 2°, März. Roggen, 87pfd. auf kurze Lieferung zu 29% Rthlr. zu haben; 82 pfd. pr. Frühjahr 31 — 305 Nthlr, in Regulirung bezahlt. i S Spiritus aus erster Hand zur Stelle 235 %, aus zweiter Hand 23§ bis 23 % bez. ; pr. Frühjahr in Regulirung 23 % bezahlt. :
Nüböl in loco ohne Geschäft; pr. September /Oktober 10% Rthlr. be- zahlt und Brief.
% Breslau, 24. März. Weizen weißer 48, 56 bis 64 Sgr,, gelber 46, 52 bis 575 Sgt.
Roggen 33, 38 bis 42 Sgr.
Ger ste 30, 35 bis 40 Sgr,
Hafer 21, 23 bis 26 Sgr. _ E
In Kleesaat jeßt kein Geschäft, Die Preise sind völlig nominell,
Spiritus wieder nur loco a 85—85 Rthlr. gehanvelt. :
Zink, Die sehr entmuthigenden Berichte von Hamburg dürften leicht eine Stockung in der Production herbeiführen. Hier jeyt kein Handel, Zu den im Verhältniß zum Werth in Hamburg stehenden Preisen sind keine Abgeber. E
Das Geschäft war wieder sehr todt. Die Ruhe is aber \o gesichert, daß wohl bald wieder mehr Leben erwartet werden kann,