1848 / 88 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

beträchtliche Nachlasse an ihren Ablösungs - Kapitalien gewährt, son- dern au auf die bisherige Freiheit seiner Besißungen von der Ge- meindesteuer gänzlich verzichtet. ““ ; ;

Der Ober - Prokurator zu Elber feld hat an die Fabrik-Arbei=

r des Landgerichts-Bezirkes Elberfeld folgenden Aufruf erlcissen :

„„Fabrik-Arbeiter! Die leßten Tage sind Beulte s{hwerer Vergehen ge- wesen, deren Jhr Euch schuldig gemacht habt. Jch weiß, daß nur eme Minderzahl von Euch si dabei betheiligt hatz ih kenne und bedaure die Umstände, welche Euch zu diesen Geseßwidrigkeiten verleitet haben; ih mache Euch aber darauf aufmerksam, daß ungeachtet dieser Umstände Eure Hand- lungen strafbar sind, Jhr kennt meinen Beruf, das Ansehen des Geseyes aufrecht zu erhalten, Jch werde meine Pflicht, die ih- ohne Ansehen des Klägers und des Verklagten stets erfüllt habe, wo es den Schuy der Per- son oder des Eigenthums galt, auch gegen die Schuldigen unter Euch er- füllen. Jch habe aber noch eine angenehmere Pflicht, es is die Pflicht, durch Rath und Zusprahe Euer Bestes zu befördern. Jch hoffe, daß Viele unter Euch anerkennen werden, daß ih dies nach Kräf- ten gethan habe. Hört die Stimme Eures Freundes! Laßt ab von Unternehmungen, die Euren bisher anerkannten Sinn für Geseßlichkeit be- flecken würden! Laßt ab von Unternehmungen, die, Unheil für Andere be- reitend, Euer eigenes Elend nur vermehren können! Was Jhr zerstört, ist Eure eigene Nahruugsquelle! Oder wähnt Jhr, Euren Zustand zu ver- bessern, wenn Jhr Eure Arbeitgeber ruinirt und Maschinen zerstört? Jhr befindet Cuch alsdann in einem argen Jrrthume. Eure Arbeitgeber werden gezwungen sein, sich und ihr Vermögen von hier fort und in andere Gegen- den zu flüchten, wo sie größere Sicherheit genießen. Maschinen, die hr hier zerstört, werden in anderen Gegenden neu erstehen und zu arbeiten fortfahren, Eure Verdienstlosigkeit hat einen anderen Grund, er kann nicht in wenigen Tagen und niemals in Stürmen des Aufruhrs beseitigt werden. Vertraut Eurem Könige! Vertraut den bald zusammentretenden Ständen ! Vertraut Euren Behörden! Bedenkt Euer und Eurer Familien Wohl! Hört die Stimme Eures Freundes, Elberfeld, 23. März 1848, Der Ober- Prokurator von Kösteriß.“

Deutsche Bundesftaaten.

Königreich Sachsen. (D. A. Z.) Se. Majestät der König hat dem Staats-Minister De, von der Pfordten, unter Ent- hebung desselben von der Leitung des Ministeriums des Junnern, das Departement des Kultus und öffentlichen Unterrichts, so wie das von demselben provisorish verwaltete Departement der auswärtigen An- gelegenheiten, nunmehr definitiv, dem Stadtrath Martin Gotthard Oberländer aber, unter Ernennung desselben zum Staats-Minister, das Ministerium des Junnern übertragen,

Königreich Württemberg. (Schwäb. Merk.) Auf den Antrag des Abg. Binder hat die Kammer der Abgeordneten be= \c{lossen, eine Bitte an die Staats-Regierung zu rihten um Ein- bringung eines Geseßes zur Abstellung des Wildschadens noch auf diesem Landtage.

Großherzogthum Baden. (Karlsr. Ztg.) Jn der Sibung der zweiten Kammer am 24, März wurde unter allseitiger lebhafter Zustimmung folgender Antrag des Abgeordn. Bassermann einstimmig angenommen :

„Die Vertreter des badischen Volkes erklären für sich selbst und er- warten von ihren Mitbürgern, daß sie sowohl für die schleunigste Herstellung

eines freien, einigen Deutschlands und eines wahrhaft freien Rechtszustan- des in Baden, als auch gegen jede diesem edlen Streben der Nation hin- derliche Störung der geseßlichen Ordnung aus allen Kräften wirken. Sie erklären zugleih und erwarten von ihren Mitbürgern, daß sie der Regie- rung, so lange dieselbe auf dem Wege der Verfassung wandelt, den kräftig- sten Beistand leisten werden in der Erfüllung ihrer Pflicht , diejenigen zur geseßlichen Verantwortung zu ziehen, welche die Sache der Freiheit durch freventliche Handlungen gegen Personen und Eigenthum gefährden.““

Großherzogthum Mecklenburg - Schwerin. Das Wochenblatt vom 25, März enthält nachstehende Proclamation des Großherzogs :

„An Meine Melenburger. y ;

„Die gewaltige Wendung der politischen Verhältnisse veranlaßt Mich, Meinem theuren Lande zu sagen, wie Jh's meine und was Zch will.

„Daß der deutsche Bund einer Reorganisation bedarf, dringend bedarf, kann nach den Stimmen, die in allen Theilen des gemeinsamen deutschen Vaterlandes laut geworden sind, nicht mehr bezweifelt werden. Ein freies, einiges und darum starkes Deutschland, wie es die von außen drohenden Gefahren so gebieterish erheischen, kann aber nur unter Mitwirkung volksthümlicher Ele- mente wieder geboren, nur auf dieser Basis befestigt werden. Es is eine Bundes - Verfassung zu erstreben, worin neben den Regierungen auch die Stände aller deutschen Länder vertreten sind. Durch sie sollen dem Volke die den Bedürfnissen der Gegenwart entsprehenden Jnstitutionen gewähr leistet werdenz sie wird Garantieen darzubieten haben, daß die Grundsäße der Einigung, Kräftigung und Freiheit des deutschen Volkes, worauf sie selb} basirt i}, sich auch in den Verfassungen der einzelnen Bundesländer wiedersinden.

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geschlagen, der endlich mit Sicherheit zum Ziele führen muß, und man wird zugeben müssen, er hat ihn ungeachtet mancher Hindernisse und Schwierigkeiten, welhe nur der kennt, der sich Aehnliches versucht hat, mit unermüdlichem Fleiße und einer Kraft und Frische des Strebens verfolgt, wie sie eben nicht oft anzutreffen ist.

Das wird der Verfasser selb| nicht behaupten wollen, daß nun jeder Punkt bereits in das klarste Licht geseßt sei und nirgends ein Zweifel mehr übrig bleibe. Das in Betracht kommende Material liegt erst zum Theil vor, manches ruht noch in den Archiven, und selbst das, was aus dem Dunkel bereits an das Licht gezogen is, liegt weit zerstreut aus einander und is in seinem ganzen Umfange schwer dem einzelnen Forscher zugänglich, Der Verfasser hat sehr fleißig gesammelt und namentlich auf die neuere italienische Literatur bei weitem mehr Rücksicht genommen, als es wohl sonst bei uns zu geschehen pflegtz aber es würde nicht schwer sein, eine Zahl von Büchern auzuführen, deren Benuzung neuen Stoff der Untersuchung geboten hätte. Es liegt jedoch in der Natur solcher Arbeiten, daß neues Material nicht ein äußerlicher Anwachs bleibt, sondern auf den Verlauf der Forschung selbst den größten Einfluß übt, Referent hofft selbst, auf überschenes Material gestüßt, an einem anderen Orte einige Nachträge zu dem Werke des Verfassers binnen kurzem liefern und \o hier und da ab- weichende Ansichten motiviren zu können, in der Hauptsache haben ihn frei- lich seine eigenen Studien zu denselben Resultaten geführt, die er in dem vorliegenden Werke dargelegt findet. An dieser Stelle muß sich Referent begnügen, nachdem er im Allgemeinen das Verhältniß desselben zu den frü- heren Arbeiten über denselben Gegenstand berührt hat, die Hauptresultate der Untersuchung übersichtlih zusammenzustellen. E /

Der tiefe Verfall der städtischen Verfassung in den späteren Epochen des römischen Kaiserthums wird nach einer kurzen Geschichte der Entstehung und Ausbildung der römischen Munizipien zunächst ausführlih dargelegt, Die städtishen Aemter und Würden waren aufs tiefste bis zur Mißachtung herabgesunken, sie erschienen nur als eine drückende Last und eine schwere Bürde, der man sich auf alle Weise zu entziehen suchte, Die Freiheit der Städte war nur eine scheinbare, in der That seufzten B unter dem Druck und der Willkür übermüthiger Kaiserlicher Beamten, Die Herrschaft Odo- afer's und die Eroberung der Ostgothen änderte wenig in den städtischen Verhältnissen, auh Justinian’s Reformen ee den Munizipien kein neues, frisches Leben zu geben, wenngleich die Zahl der Provinzialrichter und der höheren städtischen Obrigkeiten den Bischöfen und den fer hon der Städte übertragen wurde. Jn den lehteren sieht der Verfasser schon uicht mehr allein und nur zum geringsten Theil die alten Dakurionen oder Curialen, die immer mehr an Ansehen und Einfluß verloren, sondern eine neugebildete Aristokratie, die Ér aus dem höheren Klerus, aus den Mit- gliedern der höheren Rangklassen nach der Hof- und Staats - Ordnung und

„Zur Aufrichtung einer \o1ch en Bundes - Verfassung bin Jh nach Kräften mitzuwirken bereit, und sind die desfallsigen Verhandlungen bereits eröffnet, Mit Vertrauen wird das Ergebniß derselben erwartet werden dürfen. S „In unserem engeren Vaterlande wäre eine Reform der Landes -Ver- tretung, au abgeschen von den Weltereignissen der neuesten Zeit, unver- meidlich gewesen. Sie is jegt das dringendste Erforderniß, Es liegt die Nothwendigkeit vor, daß Melenburg în die Reihe der constitutionellen Staaten eintrete, und weil Jch diese Nothwendigkeit erkenne, \o ist es Mein ernstlicher Vorsaÿ, daß der Schritt unverzüglich geschehe, damit die Unge- wißheit, welche zur Zeit über die künstigen Verhältnisse des Landes schwebt, sobald als irgend möglich gehoben werde, j x

„Die bereits verfügte Aufhebung der Censurz die Gestattung von Ver- einigungen zur Besprehung über allgemeine politishe Fragen, so wie über Landes- und .Kommunal-Angelegenheitenz die dort, wo sie gewünscht wurde, nicht nur gebilligte, sondern auch gern von Mir beförderte Bürgerbewa}- nung sind Momente, die hon im Geiste ter Repräsentativ - Verfassung

en. e , a "Der weiteren Entwickelung zeitgemäßer Reformen in der Landes-Ver- waltung wird aber die Reform der Landes - Vertretung selbst voranzugehen habenz diese ist Aufgabe des außerordentlichen Landtages, wozu die Aus- schreiben in wenigen Tagen ergehen werden. i

„Den Grundsäyen des einzuführenden Repräsentativ - Systems getreu, werde Jch dem Landtage nur solche Beschlüsse empfehlen , wodurch ständi sche Organe geschaffen werden, die unter sich gleichberechtigt sind, und worin alle Landestheile, so wie alle Junteressen des Landes und der Landes-Ein- wohner, ihre Vertretung finden. « :

„Den dergestalt reorganisirten Ständen werde Jch alsobald die aus dem veränderten Systeme sih als nothwendig ergebenden Geseze für die Vollendung des Verfassungswerkes und für die verschiedenen Zweige der Berwaltung vorlegen lassen. : Hal

„Auch werden sich dieselben unverzüglich mit Maßregeln zur gründli- chen Verbesserung der Justizpflege, insbesondere mit einer neuen Organisa- tion der Gerichte und mit Einführung des Anklage-Prozesses bei öffentlich- mündlichem Verfahren zu beschäftigen haben,

„Dies is die Bahn der Reformen, welche Jch, mit vollem Bewußt- sein der Gewichtigkeit des Schrittes, bereits betreten habe, und die Jch durch alle Mir als Landesherrn zustehenden Mittel zu verfolgen entschlos- sen bin, | „Die Wünsche und Bitten, welhe Mir in Veranlassung der Zeit- Ereignisse von Behörden und vielen Landes - Einwohnern in besonderen Adressen dargelegt sind, finden durch diese Meine Entschließungen ihre Er ledigung, : j N

„Mögen aber Alle, die es mit Mecklenburg wohl meinen, bei der Ver- wirklichung derselben Mir zur Seite stehen, damit sie in ihren Folgen dem Lande zum Segen gereichen.

Schwerin, am 23, März 1848, i Friedrich Franz.“

Herzogthum Braunschweig. (Hannov. Ztg.) Am 25. März ist nachstehende Bekanntmachung erschienen:

„Wilhelm, Herzog 2c. Mit innigem Bedauern haben Wir vernommen, daß auch in Unserem Lande Störungen der geseßlichen Ordnung und Ge waltthätigkeiten vorgekommen sind. So fest Wir entschlossen sind, mit allen Unseren Kräften zu der Verwirklichung der schönen Aussichten beizutragen, welche ih für das geliebte deutsche Vaterland eröffnet haben, so fest sind Wir auch überzeugt, daß dieses Ziel nur dann mit Sicherheit erreicht wer- den kann, wenn die Geseze von Allen geachtet und befolgt werden, Wir richten daher an alle Bewohner des Landes die dringende Aufforderung, jeder Geseßwidrigkeit ernst und bestimmt entgegenzutreten und erklären zu gleih, daß auch Wir Unsere landesfürstliche Pflicht erfüllen und keine Üebertretungen der Geseze dulden werden. Braunschweig, den 24, März 1848. Wilhelm, Herzog. von Shleinip. F. Schulz, von Geyso.“

Die Stände-Versammlung is} auf den 31sten d. M. einberufen.

Herzogthum Holstein. (Alt, Merk.) Kiel, 24. März, Abends. Die provisorishe Regierung hat heute ihren Siß von Kiel nah Rendsburg verlegt und wird einstweilen. dort bleiben. Rends= burg is also provisorische Hauptstadt der Herzogthümer.

Nachdem heute früh 6 Uhr die provisorische Regierung auf of= fenem Markte und unter dem Geläuté der Glocken ihre (gestern mit- getheilte) Proclamation feierlich verkündigt hatte, begaben sich der Prinz von Augustenburg und Beseler nah Rendsburg mit dem um 7 Uhr abgehenden Bahnzuge, begleitet von dem zu der neuen Ord= nung übergetreteneu Jäger -Corps und von einer Anzahl bewaffneter Freiwilligen aus Kiel, Jn Neumünster {lossen sich diesem Zuge einige Hundert Männer an, die unbekannt mit den neuesten Er= eignissen aus Segeberg u. \. w. abgegangen waren, um sih von Rendsburg Waffen behufs Organisation der Bürgergarden zu holen. In Rendsburg wurden die Ankommenden von den bereits unterrichteten Bürgern durch die Ausfallpforte beim Bahn= hofe in die Stadt geführt. So kam es, daß der Prinz von Augu- stenburg mit ten Jägern u. \. w. auf dem großen Parade - Plaße stand, fast ehe die Militair-Behörde von dieser Ankunst, wie von den Ereignissen der leßten Nacht, eine Ahnung hatte. Der kommandirende

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dem Bischof ruhte bereits der Schwerpuykt der gesammten städtischen ‘und Provinzial - Verwaltung, als die Longobaärden erobernd in Jtalien eindran gen. Die Kurien waren bereits in gänzlichem Verfall, „Wer die Kurien unseres Reiches durchgeht“, sagt Justinian selbs, „wird wenige Mitglieder mehr darin finden und Vermögen fast gar nicht.“ 5 E Welches war aber weiterhin die Entwickelung der städtischen Verfassung gerade in dem Theile Jtaliens, der von der longobardischen Eroberung frei blieb, wo sie von den Rechts - Verhältnissen einer fremden, cindringenden Nation nicht berührt wurde? Der Verfasser beschäftigt sich hiermit zuerst und zeigt, wie bei dem fortwährenden Vertheidigungs- und Kriegszustand, in welchem man mehr auf Selbstvertheidigung, als auf wirksamen Beistand vom Kaiser angewiesen war, eine Bürger-Bewaffnung Nothwendigkeit wurde, Die Krieger (milites) erscheinen fortan als ein ordentlicher Bestandtheil der Einwohnerschaft in allen größeren Städten, Es hängt hiermit zusammen, daß die Gränzen, welche von Justinian zwischen der Militair- und Civil- Verfassung und Rechtspflege gezogen waren, nicht mehr streng gewahrt wer den konnten und die Militair - Behörden allmälig so weit um sich griffen, daß die Civil-Beamten endlich zu ihnen in eine völlig untergeordnete Stel- lung geriethen, Daneben blieben freilich die Bischöfe im hochsten Auschen bestehen, ja gewannen noch daran, da sie ihre reichen Mittel zur Aufbrin-= gung der Kriegs-Bedürfnisse willig hergaben und in diesen Tagen des Un- glücks oft der einzige Beistand für die Bevölkerung der Städte waren, Dies war die Zeit, wo Wégor der Große die bischöfliche Herrschaft in Nom begründete, Aehnliches mochte auch an anderen Orten geschehen, Nur mit Mühe entdeckt man noch Spuren der alten Munizipal - Verfassung in den Briefen dieses Papstes, die Kurien bestanden freilich- nv, aber waxen völlig verkümmert und bedeutungslos; am längsten scheint sih vie Kurie noch in Ravenna erhalten zu haben, in der nächsten Nähe der Erarchen, wo sie noch in Geschäften freiwilliger Gerichtsbarkeit thätig erscheint, Schon zu den Zeiten Gregor's war demna die Regierung Jtaliens und die gesammte städtische Verwaltung bei den militairischen und kirchlichen Gewalten, das Land war in Ducete eingetheilt, und die Duces wurden von dem Exarchen zu Ravenna eingeseßt,

Nun aber erheben sich während des Bilverstreites die städtischen Mili- zen n einem großen Theile Jtaliens wider den Kaiser und seinen Exarchen zu Gunsten ves Papstes, vertrieben die Kaiserlichen Beamten und wählten sich eigene Duces, Rom, das Exarchat und die Pentapolis gingen dem Kaiserthum verloren, Venetien gewann damals seine Selbstständigkeit, Nea- pel blieb in einem \{wankenden Verhältnisse, Ueberall bildeten sih mehr oder weniger unabhängige Gewalten, je nah den Umständen wurden die alten Ducete zersplittert , jede einigermaßen bedeutende Stadt wurde der Mittelpunkt einer neuen militairischen Herrschaft, an die Stelle der bürger- lichen trat eine Heeres - Verfassung von ähnlicher Art, wie die Longobar-

endlich aus ven größeren Grundbesizern bildete, Auf dieser Aristokratie und

den sie im oberen Jtalien begründeten, nur daß in den römischen

General von Lüßow erklärte, dem Vernehmen nah, sogleih auf die vom Prinzen unter Mittheilung der Proclamation an ihu erlassene Aufforderung, daß er die Nuzlosigkeit jedes Widerstandes einsehe und abtrete. So kam, ‘ohne daß ein Tropfen Blutes vergossen wäre, die PudESesdn mit ihrer Bewaffnung, Zeughaus, der Landeskasse u. s. w. in den Besiß der provisorischen Regierung. Das Verhalten des Militairs hatte man richtig beurtheilt, Unter den Offizieren sind die geborenen Dänen alle obgetreten, meistens sofort nah Norden abge= reist, die übrigen und alle Soldaten haben sich der provisorishen Re- gierung unterworfen. Nur das 14. Bataillon (zum Theil aus Nord=- Schleéwigern bestehend) soll länger mit seinem Entschlusse gezaudert haben. Diese Nachrichten trafen Nachmittags 5 Uhr mit einem Extra - Zuge hier ein. Man hört auh, daß vom Lande große Menschenhaufen, zum Theil bewaffnet, heute in Rendsburg eingetroffen sind. Von hier gingen Vormittags noh das Studenten-Corps und ein Turnerverein wohlbewaffnet auf der Eisen

bahn dahin ab. Der Prinz Ober - Befehlshaber will für alle Even

tualität- eine möglihst große Militairkraft in Rendsburg sammeln und" hat demnach auch die übrigen Corps und Regimenter dahin beordert. Die Freiwilligen bleiben nicht nur dort, sondern es werden deren fortwährend neue dazu gezogen. Von Glüfstadt is ein Theil des 17ten Bataillons heute {hon auf der Eisenbahn eingetroffen, man sagt auf Veranlassung des Oberst - Lieutenants, Postmeisters Fabri- cius, welcher zur Zeit der Demonstration vom 21sten in Kopenhagen war und sofort (zu Lande) mit dieser Nachriht nah Glückstadt zu= rüdeilte, So entwidelt sich diese für die staatlide Selbststän- digkeit der Herzogthümer und gegen das Dänenthum (in diesem Gebiete) unternommene Bewegung mit einer unglaublihen Geshwin

digkeit. Die Autorität der provisorischen Regierung is, soweit bisher die Nachrichten gehen, überall ohne die gering|te Schwierigkeit aner- fannt, namentlih auch in Glüdstadt, L,

Hier in Kiel herrsht die größte Ruhe, alle Geschäfte gingen heute fast ganz ihren gewohnten Gangz im Aeußeren bemerkt man nur an der Thätigkeit der Bürgerbewaffnung eine Spur der großen Ka- tastrophe. ; i

Das Dampfschiff „Kopenhagen“, welches bis gestern Mittag vom Abgange aus der Residenz abgehalten war, ist heute früh um 7 Uhr eingetroffen. Die mitgebrachten Nachrichten lassen die Rückkehr der Stände-Deputation morgen am Bord des „Skirner“ erwarten. Jhre Audienz beim Könige hatte gestern Vormittags stattgefunden, in An- laß derselben sollten noch weitere Verhandlungen des Staatsrathes stattfinden, von denen in Kopenhagen Manche ein günstiges Resultat erwarteten. Jnzwischen is freilich die Bewegung der leßten 24 Stun- den zu einer vollendeten Thatsache gewachsen. Mit Sicherheit lassen die neuesten Nachrichten aus Kopenhagen schließen, daß an sofortige Gewalt - Anwendung gegen die hiesige Bevölkerung uicht mehr ge- dacht wurde.

Altona, 25. März, Nachmittags. (Alt. Merk.) Mehrere Privat =- Mittheilungen, die hier aus Kopenhagen eingetrossen }ind, lauten durchaus versöhnlih. Die extreme Partei selbst schien zu der Einsicht gelangt zu sein, daß auf dem bisherigen Wege nichts zu er- reihen sei und durch kriegerishe Maßregeln Alles aufs Spiel geseßt werde. Als das Dampfschiff „Kopenhagen““ am Donnerstag Morgen von dort abging, wär die Deputation noch beim Könige und hatte dem Dampsschisss- Capitain ein offenes Sendschreiben über den wahr- scheinlih befriedigenden Ausfall der Verhandlungen mitgegeben. Den Tag vorher hatte selbst Orla Lehmann, der mit unjeren Veputirken verhandelte, sich fast in allen Punkten nachgiebig gezeigt und sogar die Forderung wegen der Einverleibung Schleswigs in den deutschen Bund nicht als etwas Unmögliches zurückgewiesen; nur schien es ihm billig, daß in den (dänischen?) Kirchspieleu Schleswigs dar= über abgestimmt würde; auch sollte die Sache, wie es scheint, erst der zusammenzuberufenden vereinigten shleswig - holsteinischen Stände - Versammlung vorgelegt werden. Die Deputirten hatten aber erklärt, sich auf feine eigentliche Unterhandlungen ein- lassen zu dürfen, sondern auf bestimmte Entscheidung dringen zu müs= sen. Die Stadt war am Mittwoch aufgeregt, aber es fielen feine Exzesse vor, und die Deputirten hatten, wie es heißt, in dem Hause, wo sih die Bürger-Repräsentanten versammeln, ein Unterkommen ge funden, wo sie aufs beste behandeit wurden, _Das Ministerium war zuletzt folgendermaßen zusammengeseßt: W. Moltke als Conseil-Prä- sident, von Bardenfleth, Bluhme, Graf Knuth, C. von Plessen (aus den Herzogthümern), Magister Monrad, Lehmann, Hvidt, Tscherning. Mit Etatsrath Franke, der als Schleswig-Holsteiner seine Bedingun- gen gestellt hatte, wurde wieder unterhandelt, und er wird ohne Dweis fel der Mann fein, der, wenn es zur Versöhnung kommt, der Ver treter der Regierung sein und die erste schleswig=-holsteinische Stände: Versammlung eröffnen wird.

Theilen die Bischöfe den größten Einfluß auf die neue Gestaltung der Dinge übten und mindestens in Rom selbst und seinem Gebiet die militairischen Gewalten sich schon völlig unterordneten und so zu einer auch weltlich ganz unabhängigen Stellung gelangten, “Zu einer festen, geseßlichen Vrdnung wurden die Verhältnisse erst durch die Pipinische Schenkung und die Kaijer frönung Karl's des Großen gebracht. Der Papst verlor dabei allerdings jeine volle Selbstständigkeit in Rom, dehnte aber andererseits seine Herrschaft über das Exerchat und die Pontapolis aus. Von dieser Zeit an ernannte er nun auch hier ohne Zweifel für die einzelnen Städte mit ihren Territorien jene militairishen Beamten, die nun zugleich auch Alle Civil-Gewalt aus- übten, die Duces oder Comites und die 1huen untergeordneten Tribuni, Neben “diesen erschienen noch in Rom selbst die judices palatini als sehr mächtige päpstliche Beamte , eigentlich Geistliche , denen aber die wichtigsten weltlichen Befugnisse und zugleich Gerichtsbarkeit übertragen war, eine der módernen rômischen Prälatur ähnliche Jnstitution, Vie ganze Verfassung der Städte zeigte sonst in tieser Zeit vorherrschend einen militairischen Cha- rakter; überall hatten si städtische Milizen gebildet, die in scholaec einge- theilt waren, ähnlih den Genossenschasten der Kausleute, Handweiker und der Fremden; man kann vermuthen, daß dieje Miliz, die nur einen ao Ie rechtigten Theil der städtischen Bevölkerung ausmacht, und gus der alle Beamten-Stellen beseczt werden, im Ganzen und Großen aus der (Pee Aristokratie der höheren Nangklassen und des großen Grundbesiges Ee gegangen sei, jedenfalls aber war sie in ihrer jeßigen Bedeutung en eie lig neues Element in dem römischen Städteleben, das eine e atlidiea Aristokratie bis dahin nicht gekannt hatte, Auf ihr und En! r E Regiment beruhte von nun an hauptsächlich bie, weiteht BLwoe D! É städtischen Verfassung in dem römischen Jtalien;z die Qin g D e, welche die stehenden Missi und später die Präfekten in Mom gute jt« halten sollten, wurde selten und nur vorübergehend mil uer me E Mie heit geltend gemacht. Uebrigens durchdrangen Ema ne EUNIARe nah und nach auch hier die Formen des bürgerlichen rebens , Je L di Gerichtsverfahren wurde nach germanischer Weise umgestaltet, und die

ten Jahrhundert häufig im römi

S Se it dem neun judices dotiv1i, welche seit Rerfas ) c 3 hen Jtalien erwähnt werden, waren, nach dem Verfasser, nichts Anderes,

i der Leitung eines vorsißzenden Richters nach dem

Schöóf die unter j / i as Mng den Reichs-Geseßen urtheilten, Dies war nach der Dar-

5 aolia Zustand des römischen Jtaliens , wie er sich im neun- ellung Hegels e ige und im Wesentlichen bis zum Ende des elften Jahrhunderts erhielt. „So schen wir also‘, heißt es S. 254, „in den Tómischen Provinzen und Städten die Standes-Verhältnisse in einer merk- würdigen Umbildung begriffen, welche eine sichtbare Annäherung zu_ den ur- sprünglich germanischen Einrichtungen bewirite und nach diejer Seite hin den nationalen Gegensay in Jtalien immer mehr verschwinden ließ, Denn

wie früher, mitten unter dem des lebenvernichtenden Deöpotismus des Kai-

Der Herzog von Augustenburg is auf der Rückreise von Berlin bereits durch Altona gekommen.

Oesterreichishe Monarchie.

Wien , 24. März, Abends, (Bresl. Ztg.) So eben trifft ein Courier aus Mailand vom 2Wsten d. ein. Die Constitution war dort proklamirt und mit großem Jubel der Bevölkerung aufge=- nommen worden. Die Faction, welche eine provisorishe Regierung unterstüßt hatte, bestand größtentheils aus Fremden. Graf Radebky hatte die Errichtung der Guardia civica selbst verkündigt. Mailand war Abends illuminirt. Berichte aus Venedig lauten ‘günstig.

Flüchtige Juden, welhe gestern aus Preßburg hier ankamen, melden von einer gräßlichen Juden-Verfolgung, welche, wenn auc nur ein Theil der erzählten Details wahr is, an die finstersten Zei- ten des Mittelalters erinnernd , daselbst ausgebrochen sein soll. Das Verlangen der Juden, in die National-Garde aufgenommen zu wer= den, soll dazu Anlaß gegeben haben (\. Preßburg).

Preßburg, 24. März. (Wien. Ztg.) Gestern machte der Premier-Minister Graf Ludwig Batthyany die Namen der erwählten Minister bekannt. Junere Angelegenheiten Bantalon Szemerez in Wien für äußere Angelegenheiten: Fürst Karl Esterhazy; Finanzen : Ludwig Kossuth ; Krieg: Mészáros; Communication: Graf Stephan Széchényiz Kultus: Baron Joseph Eötvös; Handel und Jndustrie : Gabriel Klauzál ; Justiz: Franz Deák.

Die Preßb, Ztg. vom 22sten d. enthält eine Erklärung der versammelten Reichsstände, worin dieselben die Meinung aussprechen, daß die gegenwärtige Reihs-Versammlung nicht dazu berufen sei, sich in eine detaillirte Ausarbeitung und Festseßung aller jener Geseße einzulassen, welche dem Aufblühen der National-Wohlfahrt im Allge- meinen nothwendig sind, Im Gegentheil sei die Repräsentanten= Tafel überzeugt, daß, nahdem sie durch Geseße die Grundsäße be= stimmt, in Folge deren shon im Sinne des Repräsentativ - Systems ein in wenigen Monaten in Pesth abzuhaltender Reichstag gegründet wird, die Kreirung aller jener Gesehe, welche hinsihtlih der Garantie des inneren Friedens und der National-Freiheit keine \{chleunigen An- stalten erfordern, auf den in Pesth abzuhaltenden Reichstag zu ver- sieben seien. Jn Folge dessen werden folgende Gegenstände als solche erkannt, weiche während dieses Reichstages unverzüglich erledigt werden sollen: ; E : _ 1) Die geseßliche Bestimmung und Begründung des neuen Negierungs- Systems des verantwortlichen Ministeriums. 2) Die Art und Weise der Coordination des in kurzer Zeit in Pesth abzuhaltenden Neichstages nach dem Grundsaße der Volksvertretung, 3) Die Einführung der allgemeinen Besteuerung und die auf alle Bewohner des Reichs gleichmäßig ausgetvor- fene Betheilung an allen bffentlichen Lasten. 4) Die Aufhebung der Ur- barial - Verhältnisse für Privatbesißer gegen Entschädigung von Seiten des Staates, 5) Die sofortige Errichtung der National - Garde zur Aufrecht- haltung des inneren Friedens und der Freiheit, 6) Die Garantirung der A mit Aufhebung der Censur und Einführung der Schwurgerichte Jury). |

_Die Reichsstände erklären, daß sie nach Schlichtung aller dieser Ge- genstände, welche in den Hauptgrundsäßen im Laufe weniger Tage bestimmt erfolgen werden, unter gegenwärtigen Verhältnissen ihre Aufgabe als Ge- leßgeber für beschlossen ansehen und die Ueberzeugung haben, daß mittler- iveile bis der nächste Reichstag in Pesth als der Wille einer auf Volks- vertretung basirten Majorität ausführliche, auf das Wohl wie guf das Auf- blühen hinzielende Geseßze bringen werde, jenes Vertrauen, mit dem die Nation den Erzherzog Statthalter, den Minister - Präsidenten Gr. Ludwig Batthyany wie auch die durch denselben zu erwählenden und von Sr. Mg- jestät zu bestätigenden Minister-Kollegen beehrt, jeden einzelnen Bürger die jes Staates anseuern und nebst der unverleglichen Bewahrung des Eigen thums auch der öffentliche Friede und die gute Ordnung aufrecht erhalten werden.

Am 20. d. Mts. erschien hier nachstehendes Plakat: Bürger und Nationalgarden. Um jeder Aufregung vorzubeugen, wird die Aufnahme der Israeliten in die Nationalgarde, bis das Gese anders verfügt, eingestellt. Uebrigens wird die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung jedem Bürger und den Nationalgarden zu Herzen ge- legt. Das Comité der Nationalgarde.“ :

Ein zweites Plakat meldet, daß die Juden selbst bereits aus den Reihen der Nationalgarde ausgeschieden sind.

Venedig, 16. März. (A. Z.) Vorgestern starb hier Jta- liens größter Geograph, Adriano Balbi, an einem Erkältungsfieber, das er sich auf einer Reise von Wien hierher zugezogen hatte. Er war 64 Jahre alt, hatte sich vor kurzem zum zweitenmal vermählt und hinterläßt aus seiner ersten Ehe einen Sohn, der in die wissen= schaftlichen Fußstapfen seines Vaters tritt,

2 Vank ei M. Paris, 23. März. Ein Dekret der provisorischen Regierung R m E 2 E

serreichs , der Kolonat, ein zwischen Freiheit und Unfreiheit getheilter und der milderen Hörigkeit oder Halbfreiheit der germanischen Liten verwandter Stand sich ausbildete, so ging jeßt aus den Trümmern des Kaiserstaats, durch die Entwickelung eines neuen selbstkräftigen Lebens, wiederum ein Stand der Freiheit hervor, der, wie die freien Germanen, seine Ehre haupt- sächlich in seiner Wahrhaftigkeit erkannte.“

Es scheint undenkbar , daß unter solchen Umständen die alte Munizi- pal-Verfassung hier ein wenn “auch nur kümmerliches Dasein gefristet have, während sie selbst im byzantinishen Reiche bereits eine im Leben verschol lene Antiquität war und endlich Kaiser Leo der Weise alle auf sie bezüg- lichen Verordnungen ausdrücklih aufhob. Und doch wird der römische Se- nat, Konsuln und Senatoren noch so oft in Rom und in den anderen Stadten des römischen Jtaliens werden nicht minder oft Kurien und Ku rialen genannt. Gerade an diese Namen und Bezeichnungen hat sich ja die Meinung geheftet, daß die alte Munizipalverfassung niemals völlig verfallen sei, Hegel sucht dagegen den Beweis zu liefern, daß hier nur alte Namen auf völlig neue Verhältnisse übertragen seien, Der römische Senat des Mittelalters ist nichts Anderes als die Gesammtheit des höheren städtischen Adels in Nom, Senator is gleihbedeutend mit Seniorz auch die sränkischen und deutschen Großen werden ja wohl von den Schriftstellern des Mittel- alters zuweilen als Senatores bezeichnet, wie der Adel von Konstanz eben- salls Senat genaunt wird, Wenn wir ferner in römischen und ravennati- schen Urkunden noch häufig Konsuln begegnen, o ist dabei nicht an städti- sche selbstgewählte Obrigkeiten zu denken, der Konsulat war damals ein leerer, von den Kaisern verlichener Titel, und erst mit dem Ende des 11ten Jahrhunderts gewinnt er in Rom neue Bedeutung. Auch die Erwäbnun der Kurien und Kurialen darf nicht irren, da curia ín der Sprache bes Mittelalters, wie auch s{chon Bethmann Hollwveg schlagend dargethan hat die Bedeutung von curtis (Hof) gewinnt, und ausdrüdliche Zeugnisse bestä- tigen, daß curiales gleihbedeutend mit c »rtesiani (Hofleute) ist, So hatten manche alten Namen und Titel sich wohl aus dem Alterthum erhalten aber in dem großen Umschwung der Zeiten völlig ihren Gehalt und ihre Bedeu- tung verloren, die alte städtishe Verfassung selbst war spurlos unterge- gangen.

3 Während sie aber in dem römischen Jtalien allmälig in Verfall gerieth jo wurde sie in dem longobardischen Theil des Landes noch früher mit Ge- walt ausgerottet, Die freien Römer sanken hier nah dem Verf, es is grreits erwähnt, daß er sich ziemlich eng an das System Trova's in diesem e I e R E zur Halbfreiheit, in den Stand d Se Bea L E Ee Recht behielt feine öffentliche Geltung mehr, ba persönliches g annten nicht das bei den Franken übliche System und Besicgte echte, sondern -das longobardische Recht galt für Sieger

L gle, „es hatte beinahe (!) die Bedeutung eines Territorialrechtes.“

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eröffnet dem Minister der öffentlihen Arbeiten einen Kredit von 250,000 Fr. zum Baue des neuen Saales für die Natioual-Ver- sammlung. Der National protestirt abermals gegen die Hinaus- schiebung der Wahlen für die National-Versammlung. Auch der Commerce is für shleunige Vollziehung dieser Wahlen, meint aber doh, daß ein kurzer Aufshub nothwendig befunden werden könne, damit das Wahlwerk seine volle Wirksamkeit erhalte. Zu Laon ist Odilon Barrot in einer vorbereitenden Versammlung einmüthig als Kandidat für die National-Versammlung genehmigt worden. Die Wahl der Herren Lherbette und Vivien eint ebenfalls gesichert.

Nah einem anderen Dekret der provisorischen Regierung sollen hier und in anderen Städten, wo das Bedürfniß sich fühlbar macht, allgemeine Magazine errichtet werden, wo die Kaufleute und Jndu- striellen Rohstoffe, Waareu und Fabrikate aller Art niederlegen kön- nen, wogegen sie Empfangscheine erhalten, welhe sie mittelst Endosse- ments übertragen fönnen. Die Magazine stehen unter Staatsaufsicht.

Einem dritten Regierungs - Dekret zufolge, sollen die Tonnengel= der unter Garantie des Staats in den Schaß eingeshossen werden, die vom Staat daun noch mit 5 pCt. verzinst und zu dem eingeleg- ten Kapital geschlagen werden sollen. i

Laut Beschluß des Justiz = Ministers follen in Zukunft Richter- stellen nur auf Gutachten des General = Prokurators des Bezirks er= nannt werden.

Auf dem Marsfelde, wo man bei der ersten Revolution das erste Bundesfest beging, wird demnächst ein Fest abgehalten werden, wel- hes, wie ein Journal ankündigt, sowohl die Armee und die National=- Garde, als alle Bürger ohne Unterschied des Ranges an der näm- lichen Tafel vereinigen soll. Vorläufig ward gestern unter Leitung des Polizei-Kommissars Noel, der an die zahllose Menge eine patrio- tische Anrede hielt, auf dem Marsfelde ein Freiheitsbaum aufgepflanzt. Eine große Masse von Arbeitern zog sodann nah der nächsten Kirche, wo der Pfarrer ihnen den Segen ertheilte. Die Demonstration ging in größter Ordnung vor sich. Es sammelten sich dann um jenen Greiheitösbaum große Massen von Arbeitern, welche viele Fahnen bei sih führten. Auf den ihm durch eine Deputation ausgedrückten Wunsch begab sih der Minister Ledru - Rollin nah dem Marsfelde ‘und hielt eine Rede an das Volk, dem er unter Hinweisung auf die erste Revolution und auf das Maifeld für die Aufpflanzung des Frei- heitsbaumes dankte. Am Schluß seiner Rede erklärte Herr Ledru- Rollin, er werde nit eher zufrieden scin, als bis er Armee, National=

Es i u / E , st unvereinbar hiermit, daß die alten Bewohner des Landes noch ihre l

Garde und Volk bei einem großen Bankett auf dem Marsfelde habe fraternisiren sehen.

Die Studenten der Schulen von Paris haben im National an die österreichishen Studenten ein Schreiben gerichtet, worin sie ihnen ihre Bewunderung aussprechen.

Die Banken der Provinzen sind, gleich der Bank der Haupt- stadt, mit Forderungen um baare Einlösung ihrer Billets bestürmt worden. Da ihr Geldvorrath. {nell ershöpf worden wäre, wenn sie alle an sie gestellten Forderungen befriedigt hätten, so mußten sie hon beim Beginne der Krisis ihre Baarzahlungen beschränken. Die Bank vou Lille machte den Anfangz die von Nantes, Orleans, Lyon, Bordeaux 2c. folgten, von der Nothwendigkeit zu gleihen Maßregeln gezwungen. Die Regierungs - Kommissare in den Provinzen ergänz= ten diese Erhaltungsmaßregel dadurch, daß sie den gezwungenen Cours der Banknoten in den Provinzen anbefahlen, wie er schon in Paris verfügt worden war.

__ Die hiesigen Metallhändler haben großentheils ihre Zahlungen eingestellt,

Vom 40. bis zum 22. wurden durshnittlich jeden Tag Silber= geräthe im Werthe von 200,000 Fres. nah der Münze gebracht, um dort geprägt zu werden. E 1.

In mehreren großen Handelsstädten sind bereits mit Geneh- migung deë Regierung Diskonto-Comtoirs errichtet worden.

Zu Maubeuge fanden in dem Sten Kürassier - Regiment eruste Unruhen statt, indem die Soldaten die Entfernung einiger Offiziere wollten. - Aehnliches fand in dem 2ten Husaren = Regiment zu Auch statt, wo der Oberst sich flüchten mußte, um Mißhandlungen zu ent- gehen.

Das Dampfschiff „Solon“ ist, nahdem es den Herzog von Au- male und den Prinzen von Joinville zu Dartmouth gelandet hatte, zu Havre eingetroffen.

Mehmed Ali hat, wie früher von Ludwig Philipp, auch von der provisorischen Regierung, da sie von ihm seine Absicht erfuhr, nach Grankreih zu fommen, eine Einladung empfangen. Man glaubt, daß er sich einige Wochen in Paris aufhalten und sodann nach Vernet ins Bad gehen wird,

eigenen Geseße, ihre cigenen ObriKeiten, ihre städtische Verfassung bewahrt haben könnten, Die Heerverfassung der Longobarden war allgemeine Reichs- verfassung, von der auch die Städte nicht ausgeschlossen waren, sondern vielmehr ein wichtiges Glied in derselben bildeten, da gerade sie der Mittel- punkt der neuen Gau- und Gemeindeverfassung wurden, wie se früher in anderer Weise die Basis des römischen Staatslebens gewesen waren. „Jta- lien war und blieb ein Land der Städte.“ Das öffentliche Eigenthum in denselben ging auf den König und die Herzoge der Longobarden über, und an die Stelle der städtischen Kurie trat die curtis regia oder ducalis, Die Bischöfe selbst verloren in den longobardishen Städten alle politische Bedeu- tung, alle obrigkeitlide Gewalt war bei den Longobarden allein. Frei- lih blieben die Longobarden nicht lange bei der Konsequenz dieses Verfahrens stehen, es erfolgten bald Freilassungen von Römern in großer Zahl und selbst massenweise, und es wurde dann selbs dem römischen Rechte nicht mehr die öffentlihe Anerkennung versagt; aber an eine Herstellung der alten Munizipal - Ordnungen war nicht zu denken. „Neben der longobardischen Reichs Verfassung konnte feine rómische Stadt

Verfassung bestehen: die Städte erhielten Duces und Gestalden als Richter und Obrigkeiten, wurden Ducate und Gestaldate des Reichs,“

Die fränkishe Eroberung und nachher die Herrschaft der deutschen Kaiser brachte wichtige Veränderungen in dieses städtische Leben, Denn einmal wurde der früher gewaltsam unterdrückte Einfluß der Bischöfe nun auf alle Weise gehobenz von der kirchlichen Jmmuvität ausgehend, erlang- ten sie allmälig durch immer größere Privilegien der Könige die vollen Ho heits- und Negierungsrechte in den meisten Städten. Indem ihnen hier die Rechte der Grafschaft in ihrem ganzen Umfange übertragen wurden, wurde die longobardishe Gemeinde-Verfassung völlig gesprengt, es trat nun erst ein durchgreifender Unterschied von Stadt und Land hervor , und die Stadt bildete fortan ein politis und rechtlich abgeschlossenes Ganzes, das in sich eine selbstständige Entwickelung verfolgen konte, Ferner aber wurde der Gang dieser Entwickelung vorgezeihnet durch das neu aufgenommene Lehnssystem , das seit den Zeiten der Ottonen die longobardische Heeres Verfassung völlig verdrängte. Auf der Lehns-Verfassung allein beruhen die Standes - Unterschiede, die sich nur in den longobardischen und tuscischen Stadten finden, zwischen den großen Lehnsleuten (capitanei), den kleinen Lehnsleuten (valyassores) und den freien Bürgern ohne Lehn (cives), voin man besonders Kaufleute zu schen hat, Auf dem Kampf dieser Standesgenossenschaften unter einander beruht dann die fernere Entwicke lung des städtischen Lebens, bis sie sich endlih vereinigen, um entweder der | bischöflichen Hoheit ganz die Anerkenuung zu versagen, oder um mit ihr zu pacisziren und sie wenigstens dem Namen nach bestehen zu lassen. Der Moment dieser Vereinigung bezeichnet die Entstehung der freien Kommunen, 4s sich nun durch selbstgewählte Obrigkeiten regierten, welche erst unterdem Namen der Zwölfmänner erscheinen, sväter Konsuln genannt werden, Der

Großbritanien und Irland.

London, 22. März, Jm auswärtigen Amte fand heute ein mehrstündiger Minister-Rath statt. j

Die Nachrichten vom Kontinent erregen hier große Sensatiòn, doch ist man über die Vorgänge in Berlin noch nicht vollständig unterrichtet, Im Es aber machen die Bewegungen der constitutionellen Re- form in Deutschland hier einen guten Eindruck, und dér vollständige Bericht über die Ereignisse in Wien hat sogar günstig auf die Fonds ge= wirkt, Consols stiegen heute bis 82%, Man is der Ansicht, daß die constitutionellen Reformen sich allmälig durch ganz Europa verbreiten werden, ohne von längeren oder heftigeren Erschütterungen begleitet zu sein, und daß in Folge dieser Veränderungen eine Einmischung n die inneren Angelegenheiten Frankreihs unmöglich werde. Dagegen überzeugt man \sich immer mehr, daß in Frankreich selbst die Verwit= rung immer ärger werde, und daß in Zeit von drei Monaten ganz granfreih seine Zahlungen werde einstellen müssen.

_ Nach Berichten aus Malta wird Admiral Parker die Küste von Sicilien so bald noch nicht verlassen, da jedes Schiff, welches in Malta einläuft , sogleich Befehl erhält, zu ihm zu stoßen, So hat L D. eine Brigg, die nah Süd - Amerika bestimmt war, statt dessen eben- falls nah Sicilien abgehen müssen. Der Beichtvater des Königs von Neapel, Erzbischof Cocle, der aus Neapel fliehen mußte, war in Malta angekommen.

Die beiden Parlamentshäuser vereinigten sih vorgestern zu einem Glücfwunsche an die Königin wegen der Geburt einer neuen Prin- zessin. Jm Oberhause trug der Marquis von Lansdowne darauf an, daß eine Adresse an Jhre Majestät überreiht werde, um ihr Glück zu wünschen zur Vermehrung ihrer Familie dur eine Prin- zessin, Lord Stanley kündigte darauf an, daß er eine Frage an Lord Lansdowne rihten werde in Betreff einer Vermehrung der Bischöfe, Auch im Unterhause ward ein Glückwunsch - Schreiben an die Königin beschlossen, Herr Ward, Secretair der Admiralität, trug sodann auf eine Bewilligung von 1,425,308 Pfd. St. an, um für das nächste Jahr 43,000 Mann statt der bisherigen 36,000 Mann auf der Flotte zu unterhalten. Herr Hume wollte keine so große Zahl genehmigen. Nur durch die Erhöhung der Kosten für Heer und Flotte seit 1834 wäre die Einkommensteuer nöthig geworden. Herr Corry, der frühere Secretair der Admiralität, der sich für Verbesserungen in der Flotte lebhaft bemüht hat, fand die Ausgaben sür die Flotte durch den gegenwärtigen Zustand Europa's gerechtfer= tigt, fand aber lebhaften Widerspruch bei Herrn Cobden und den Anhängern der Friedens=Theorieen desselben. Doch siegten die -Ar- gumente Sir James Graham?s und Lord Palmerston's für die Verstärkung der Streitkräfte Englands unter den gegenwärtigen Umständen, und der Autrag wurde mit 347 gegen 38 Stimmen an-= genommen.

Jn der gestrigen Sißung des Unterhauses erklärte, als Ant= wort auf eine desfalls an ihn gerichtete Jnterpellation, Lord Pal=- merston, daß die Gerüchte, als ob Herr von Lamartine si gegen Lord Normanby über den der ehemaligen Königlichen Familie von Frankreich bereiteten Empfang beshwert, aller Begründung entbehr- ten; wahr sei nur, daß er (Lord P.) auf ein konsidentielles Schrei= ben Lord Normanby9's, wie die provisorische Regierung jenen Empfang in feiner Weise übel vermerkt, denselben angewiesen habe, Herrn von Lamartine nöthigenfalls die bestimmte Versicherung zu geben, daß die Aufnahme, welche die Mitglieder der vertriebenen Königsfamilie ge- funden hätten und fänden, feine andere sei, als wie sie England im= mer denjenigen gewährt habe, die genöthigt gewesen wären, bei ihm

| nissen hervorgingen, nur um etwas später. | von einigen Namen und Titeln, in den Verfassungs - Zuständen selbît keine | Nachwirkung altirömischer Institutionen, sondern durchweg eine wesentliche | Uebereinstimmung mit den lombardifchen Einrichtungen,

eine Zuflucht zu suhen; und daß die provisorische Regierung über= zeugt sein dürfe, daß England ihr gegenüber immer offen und loyal verfahren und nie etwas Feindlihes gegen sie im Schilde führen würde. Auf eine weitere Frage Lord Dudley's über die Gründe der Abreise des Herzogs und der Herzogin von Montpenster entgrg= nete der Minister, daß diese Abreise ganz das Resultat ihres eige- nen Entschlusses gewesen, und daß die Regierung mit Vergnügen ihren Aufenthalt in England verlängert gesehen haben würde. Auf eine dritte Interpellation endli erklärte der Lord, daß alle Hoffnung zu dem Abschluß eines neuen Handelsvertrages zwischen England und Brasilien vorhanden sei. j Der Graf und die Gräfin von Neuilly beabsichtigen, vorläufig in Claremont zu bleiben, obgleich mehrere englishe Großen ibnen ihre Landsiße zur Verfügung gestellt haben, i

_Der Prinz von Joinville, so wird aus Plymouth gemeldet, {i}t in diesem Augenblick, mit Dampf und Segel, im Kanal. Die alte französishe Flagge weht vom Stern.

Ein Blatt meldet: „Der bekannte Geschichtsschreiber Herr Guizot

ist auf zwei Monate als Mitglied des Athenäum zugelassen, ein

Vers. seßt dann mit Ausführlichkeit die neu gebildete Verfassung der lom- bardischen und tuscischen Städte unter den Konsuln aus einander und ent- wickelt die Veränderungen derselben zur Zunft-Verfassung. Zun diesex gan- zen Entwickelung über die Entstehung der norditalienishen Kommunen trifft er in den wesentlichsten Punkten mit Leo und Bethmann - Hollweg zusam- men, Doch wird man auch hier auf manche neue und sehr anziehende Forschungen stoßen, wie namentlich die über die sogenannte Lex Romana Utinensìs , deren Heimat Bethmann - Hollweg in Friaul und Zstrien ge- sucht hatte, Hegel aber nur in Kur-Nhätien aufzuweisen bemüht ift,

Die Untersuchung schließt endlih mit dem Nachweis ab , daß auch im römischen Jtalien die Kommunen im Wesentlichen aus denselben Verhbält- Auch hier zeigt sich , abgesehen

Wir wuden den uns

_— ü zugemessenen Raum bei weitem “über- schreiten müssen, wenn

wir auch nur in der Summe die Resultate

| zusammenstellen wollten, welche die im Anhange niedergelegten Untersuchungen | Uber die römische Städte-Verfasung in den germanischen Reichen außerhalb

Italiens und über den Ursprung der Städtefreiheit in Frankreich und Deutsch- land liefern. Auch hier weicht der Verfasser meist weit von der herkfömmli- chen Ansicht ab, doch finden seine Forschungen über die Städte-Verfassung

| im fränkischen, Reiche jeßt auch vielfach eine willkommene Bestätigung in den | von ihm ganz unabhängigen Untersuchungen, die Waig in dem zweiten Theil

seiner Verrassungs-Geschichte gegeben hat. Daß Hegel die städtische Freiheit auch in Deutschland außer alle Verbindung feßt mit den Orduungen der altrómischen Städte am Rhein und an der Wonau, ist schon oben berührt,

| die Wurzel der deutschen Städte - Verfassung findet er einzig und allein in

der gèrmanischen Gemeinde-Ordnung. Indem der Verfasser hier auf Nürn- berg zu sprechen kommt, durhbricht doch einmal die sonst höchst objektiv ge- baltene Darstellung eine Aeußerung warmen persönlichen Gefühls, er gedenkt der eigenen s{önen Geburtsstadt. Und so sei denn auch dem Referenten am Schluß dieser vielleicht zu objektiv gehaltenen Anzeige der Ausdruck sei ner innerlihen Befriedigung und Freude darüber erlaubt, daß durch dieses Werk ein ihm sonst son so theurer und bedeutender Name für ihn noch einen neuen Werth erhalten hat. Erfüllt von Dankbarkeit gegen den Vater, hat er jeßt au eine Schuld der Dankbarkeit für vielfache Belehrung ge-

gen den Sohn, und gewiß Viele werden mit ihm în gleichem Falle sein. : G. *

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