1848 / 92 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

im deutschett «Reich, einerseits das National - Interesse dem Haus - Interesse untergeordnet, anderentheils Eifersucht und Abneigung und Intriguen gegen das Oberhaupt erweckt werden könnten. Persönliche Verantwortlichkeit des Oberhauptes, so wie sie bei dem deutschen Kaiser stattfand, {ügt bei wei- tem nicht so kräftig gegen den Mißbrauch der Obergewalt, als die Dankbarkeit gegen die vor kurzem erhaltene Wahl und als der Wunsch, sie wieder zu erhalten und als Beides in Verbindung mit der streng und folgerichtig durchgeführten Minister - Verantwortlichkeit und mit voller Frei- heit und Oeffentlichkeit. Jn solcher Weise also suchte die Kommission die durch Thränen und Blut bezeichneten größten Mängel der deutschen Reichs- wie der deuthen Bundes - Verfassung zu beseitigen, Sie glaubte in dem Bundeshaupt und der National - Repräsentation die moralisch und politisch kräftigsten, zugleich die den natürlichen und geschichtlichen Forderungen mög- lichst angemessenen Organe für die zwei Hauptpole aller guten Staats- und Landes - Verfassungen cinestheils für Einheit und Ordnung, andereniheils für Freiheit und freie Entwickelung, in dem Haus der Regierungen aber zugleich das möglichst würdige und fräftige Organ steter harmonischen Ci- T und Vermittelung dieser scheinbar entgegengeseßten Pole gefunden zu haben.

4) Der Bundes - Rath oder der ständische Ausschuß. Zu demselben werden von jedem Hause aus seiner Mitte sechs Mitglieder und durch dicse zwölf ein Obmann erwählt, Sie berathen das Bundeshaupt bei Abschlie- ßung der Staats-Veriräge und bei Ernennung des Ober-Feldherrn , außer- dem in wichtigen Angelegenheiten, in welchen das Bundeshaupt ihren Rath fordert, oder in welchen sie ihm denselben zu ertheilen für Pflicht halten. Auch berufen sie in dringenden Fällen ein außerordentliches Parlament.

Diese Einrichtung hält die heidelberger Kommission für wichtig zur Sicherung gegen verderbliche einseitige Beschlüsse über die wesentlichsten, vielleicht bleibend schädlichen Regierungs-Handlungen, eben so für Einberu- fung des National-Parlaments in gefährlichen Zeiten, Unsere Kommission in ihrer Mehrheit hält sie für überflüssig. T

5) Das Bundesgericht, Es besteht aus 25 Mitgliedern, welche in der Art erwählt werden, daß die National - Repräsentation für jede Stelle drei Kandidaten vorschlägt, das Negierungshaus einen auf lebenslang ernennt (so daß jedes Haus 8 Mitglieder ernennt, welche sich durch neun andere Mitglieder ergänzen). Es richtet in öffentlichem und mündlichem Verfah- ren: a) über die Anklagen gegen die Bundes-Ministerz þ) über die Strei tigkeiten der Bundesstaaten unter einander; c) über Beschwerden der Land- stände wegen verleßter Verfassungz d) wegen Verlegung der bundesmäßig verbürgten Nechte durch Geseße und Negierungs8-Handlungen,

6) Die Bundes-Armee. Sie bestcht in Friedenszeiten : a) aus allem stehenden Militair, welches durchaus gemeinschaftlih, und wie in Nord- Amerika, im Frieden nur sehr gering istz b) im Kriege aus dem Aufgebot der Landwehren aller einzelnen Staaten, welche nach gemeinschaftlichen Bundesgeseßen gebildet und organisirt werden. Das stehende Militair steht immer, die Landwehr in Kriegszeiten, unter dem Befehi des Bundeshaup- tes oder des von ihm gewählten Oberfeldherrn.

V, Die Art der Begründung und der Sanction der neuen Verfassung des deutschen Bundes, Die neue Versassung muß nicht allein von den Regierungen und ihren Vertretern, sondern zu- gleih auch durch Vertreter der Nation berathen und als der National- Grundvertrag beschlossen und gegenseitig durch den Eid geheiligt werden,

Der Hauptgrund aller der großen Mängel der fuiheren Bundesver- fassung und aller der vielfachen, shweren und gerechten Klagen der Nation, welche endlich selb| wieder die nur durch den sittlichen Geist der deutschen Nation gemilderten Revolutionen fast in allen deutschen Staaten veranlaß ten dieser Hauptgrund liegt in der Nichtbeachtung des obigen Grund- saves. Ex liegt darin, daß schon auf dem wiener Kongreß der Wahn des Stuartischen und Bourbonischen göttlichen Rechts über die BVertragsgrund-

sätze, daß die sogenannte „Legitimität““ und das sogenannte „monarchische Prinzip“ über jene ewigen Grundsäye allex freien Völker und der Freiheit selbst (\. Grundgeseß im Staatslexikon) den Sieg davontrugen, Auf der angegebenen eht deutschen Grundlage, nach dem bezeichneten Grundrisse und mit dem neu erwachten Geiste der ganzen deutschen Nation wird sich ein tüchtiger Grundbau als würdiger Träger für ein freies und reiches deutsches Nationalleben erheben. Auch für die in dieser Bundesverfassung enthaltenen monarchischen und aristokratischen Elemente, statt reiner Demokratie, so wie für die Beschränkung der politischen Einheit des Nationalbandes durch eine Bundes-Verfassung, statt eines Einheits-Staates, stimmte mit freier, gerech ter Anerkennung der gegebenen Verhältnisse und Nechte die Kommission, Enthält ja doch auch diese Bundes - Verfassung, vollständig und mit freiem Geiste durchgeführt, alle irgend wesentlichen Freiheiten der Nepublik, Mit doppelter Freude konnte der Berichterstatter beistimmen , welcher lebenslang (so z. B. die Einleitung des Staatslexikons) mit den größten Staatsmän- nern der alten und neuen Welt eine angemessene Verschmelzung eines gut gebildeten monarchischen und aristofratischen Elements mit dem demokrati-

Bekanntmachungen.

[1257] Nothwendiger Verkauf. Siadtgericht zu Berlin, den 18, Dezember 1817. Das dem Gastwirth Johann Ferdinand Graßhoff ge-

hörige, hierselbst in der Bernburgerstraße Nr, 29 bele-

gene, im Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol.

29. Nr. 1839, verzeichnete Grundstü, gerichtlich abge-

\chäyt zu 13,996 Thlr, 17 Sgr. 4 Pf., soll am 15. Juli 1848, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy-

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[267] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14, März 1848.

Das den Geschwistern Trepplin gehörige, in der Ka- nonierstraße Nr. 22 belegene und im Hypothekenbuche von der Friedrihsstadt Vol. 7. No, 452, verzeichnete Grundstü, gerichtlih abgeshäßt zu 11,630 Thlr, 22 Sgr. 6 Pf., soll

am 30. Oktober 1848, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

[268] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 16. März 1848. Das dem Kaufmann Christian Friedri Wilhelm

|

ter dem 16. November vorigen Jahres Callixt Graf von Mierzejewsky wider den Jäger Karl Louis Siedel eine Diffamations - Klage wegen derjenigen Ansprüche erhoben, rüdsichtlich welcher der ernannte Siedel allhier im Jahre 1845 Klage gegen Ersteren angestellt hat, aber in der angebrachten Maße abgewiesen worden ist. Nachdem nun hierauf | der 16 Zti 1828 zum Güte- und Rechts-Termine anberaumt worden ist, wird Provokat Karl Louis Siedel, da sein gegenwärti- ger Aufenthalt nicht in Erfahrung zu bringen gewesen ist, hierdurch öffentlich vorgeladen, gedachten Tages, des Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Amtsstelle bei 5 Thlr. Strafe in Person zu erscheinen, mit Provokanten die Güte zu pflegen, bei nicht erfolgendem Vergleiche aber sich über die wider ihn erhobene Diffamations - Klage und, soweit nöthig, über Recognition der derselben zu Grunde gelegten Urkunden zu erklären, indem außerdem, so wie hon bei seinem Außenbleiben, ihm die Termins- fosten zur Last fallen und sodann auf Provokantens Antrag anderweite Ediftalien unter der Verwarnung zu crlassen sein würden, daß Provokaten 2c. Siedel bei abermaligem Ungehorsam ewiges Stillschweigen rücd- sichtlich der Eingangs gedachten Ansprüche aufzuerlegen, Dresden, am 12, Januar 1848,

Königl, Sächs. Justiz-Amt, T1. Abtheilung.

800

schen und eine gute Verfassung eines Bundesstaates , statt der Einheits= Verfassung, als sein naturrechtliches politisches Ideal aufstellte und verthei- digte. Mit glücklichem , erhebendem Gefühl des vaterländischen Stolzes schen wir der herrlichstèn Entwickelung der Freiheit, der Macht und der Blüthe unserer großen , jegt mehr als je einigen Nation entgegen. Möge unter dem Schuße der Vorsehung die Beharrlichkeit , Tapferkeit und Be- sonnenheit aller deutschen Freiheitsfreunde diese Entwickelung gegen die in- neren und äußeren Gefahren unserer außerordentlichsten Zeit shügen !

E a K:

Paris, 25. März. Der Siß des Generalstabs der Natio- nalgarde von Paris is von der Regierung nah den Tuilerieen in die Gemächer des Pavillons Marsan verlegt worden. Der Na-= tional hofft, daß der neue Kriegs - Minister Cavaignac in Be- zug auf den gesammten General - Stab der Armee, auf die Di- vistons- und Brigade - Generale, Corps - Chefs 2c. Ersparnisse bewir= fen werde, deren Gesammt-Betrag si leiht auf jährlich eine Million belaufen könne.

Die provisorische Regierung hat auf den Bericht des Justiz= Ministers den Paragraphen des Strafgeseßbuches aufgehoben, welcher bestimmt, daß die Cautionen, welhe ein wegen Vergehens Angeklagter bei seiner provisorischen Freilassung stellen muß, nit unter 500 Fres. betragen darf. Als Grund wird angeführt, daß diese Bestimmung alle die von der provisorischen Freilassung ausschließe, welche nicht über 500 Fres. verfügen Fönnten, und daß sie demnach die geseßliche Gleichheit verleße. s

Durh Regierungs - Dekret is dem Arbeits - Minister ein Kredit von 500,000 Fr. zur Unterhaltung der Paläste und Museen, so wie der chemaligen Königlichen Fabrikên der Gobelins, zu Sevres und zu Beauvais, angewiesen worden.

Ein anderes Regierungs- Dekret seßt vorläufig die Kosten der Wechsel - Proteste und der Registrirungs- Gebühren in Anbetracht der jeßigen Handels - Verlegenheiten um ein Drittel herab.

Der Unterrichts - Minister hat in einem Antwort - Schreiben an den Erzbischof von Lyon erklärt, daß die Regierung der von ihrem Kommissar im Rhone-Departement verfügten und mit äußerster Mä- ßigung zur Ausführung gebrachten Auflösung der religiösen Orden und Corporationen ihre Zustimmung ertheilt habe.

Die Regierungs - Kommissare in den Provinzen sind vom Mini= ster des Junern angewiesen worden, denjenigen Theil der milden Fonds, welcher nicht zur Unterhaltung der Kranken und Nothleiden- den durchaus erforderlich is, so viel als möglich für Arbeiten von öffentlihem Nußen zu verwenden.

Der Regierungs - Kommissar beim Seine - Tribunal hat ge- gen mehrere Steuer - Einnehmer, welche die Annahme von Bank= billets als Zahlung verweigerten, die gerichtliche Untersuchung einlei- ten lassen.

Die Journale s\prehen ihre Entrüstung über das eigenmäctige Verfahren des Regierungs-Kommissärs E. Arago zu Lyon aus, wel- cher durch zwei Dekrete den Steuerpflichtigen des dortigen Bezirks statt der 45 pCt, Steuerzuschlag, den die Regierung fordert, 90 pCt. an Zuschlag zu entrichten befohlen und ferner verfügt hat , daß kein baares Geld aus der Stadt gelassen werden soll. Ein Journal ver= langt, daß E. Arago sofort zurückgerufen, jedenfalls aber durch den Minister zur Zurücknahme seiner Dekrete angewtesen werde.

Zu Bordeaux i} der von der Regierung mit Vollmachten, welche den bisherigen Regierungs - Kommissar Chevalier von ihm abhängig machen, abgeschickte General - Kommissar Latrade sehr unfreundlich empfangen worden. Das Volk erklärte, daß es seine Autorität nicht anerkenne, und daß Chevalier unbehindert auf seinem Posten bleiben müssez es drang vor die Präfektur, ließ Latrade, der reden wollte, niht zum Worte kommen ‘und bestand auf seiner sofortigen Abreise. Gleich darauf wurden die Thüren des Gebäudes zertrümmert, und die Menge verbreitete sich in den oberen Stockwerken , um Latrade mit Gewalt fortzujagen. Man besorgte ernste Exzesse, falls der Ge- neral-Kommissar nicht sofort abreisen würde. Nach den neuesten Nachrichten hatte Latrade, von dem es hieß, daß er mit Ausführung revolutionairer Maßregeln beauftragt sei, sich nah Perigueux entfernt.

Sämmtliche General - Kommissare in den Provinzen sind durhch

Allgemeiner Auzeiger.

mir dieselben unter einander zusammenreihte, mittheilte, hörte ih vielfach die Meinung äußern, daß ich gerade ín dieser Zusammenreihung und Begründung Aufschlüsse

äe, welche man in öffentlichen Blättern vergeblich suchen möchte,

* 1nd daß ih gewiß Vielen cine willklommene Gabe bie- ten würde, wenn ih das mündlich Mitgetheilte auch

der Oeffentlichkeit übergäbe.““

nachstehende größere Artikel:

Pechmann, Die französischen Arbeiter,

Alexander Holte gehörige, hierselbst in der Krautsgasse an der Ee der Blumensitáße Nr. 55 a. belegene, im Hypothekenbuche von der Königsstadt, Stralauer Vier- tels, Vol. 26. No. 1908. verzeichnete Grundstück, ge- [270] richilih abgeschäßt zut 9007 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf, joll Jn

am 23, Oktober 1848, Vormitt, 11 Uhr, A an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy-

i i istratur ei hen. pothekenschein sind in der Registratur einzusehe bien fs bén

Bekanntmachung. Die für das Jahr 1847 zu verthei- lende Dividende is nah dem Be- ck_ \chlusse unseres Gesellschafts-Ausschusses auf Funfzehn Thaler pro Actie E S=TU festgeseßt und kann bei unserer Haupt- fasse hierselb in Empfang genommen

werden. Magdeburg, den 14. März 1848. Direktorium der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger ner

Eisenbahn - Gesellschaft,

Hartung

[211 b]

n

; C S R S möglich war. [61] Ediktal-Ladung. Bei dem unterzeichneten Königl, Justiz-Amte hat un-

Literarische Anzeigen. eFerd. Dümmler’s Buch- handlung, Unter den Linden Nr. 53, er-

Ludwig Philipps Fall, beleuchtet

durch die Ereignisse seines lezten Regierungsjahres

von Ludwig Hahn. 9 Vog. eleg. geh. 15 Sgr. Man wolle diese Broschüre nicht unter die Kategorie der nur aus Compilationen der Zeitungs-Be- richte hervorgegangenen Schriften zählen, Der Ver- fasser, welcher nach einem sechsjährigen Aufenthalte in Paris erst kürzlich hierher zurükehrte, war vermöge sei- Privat - Verhältnisse in Paris \o günstig gestellt, daß ihm die Entdeckung mancher mehr verborgenen Fäden in der politischen Entwickelung der leßten Jahre Er spricht sich im Vorwort etwa wie folgt aus: „Als ih nah meiner Zurükunft von Paris hier und da díe Thatsachen, so wie die Gründe, wonach ich

chen Regierung. Deutschlands Erhebung.

Revolution auf Deutschland.) Die Wiener Revolution. Metternih und sein System. Das deutsche Parlament.

ciations-) Recht.

41815 bis zum 1. März 1848.

Die Berliner Revolution.

Volksbewaffnung.

ein Spiegel der

Die in Romberg's Verlagsbuchhandlung in Leip-

zig erscheinenden und in Berlin in der (®nslin-

{hen Buchhandlung (F. Geelhaar), Breite Str. 23, und in Küstrin in derselben Handlung zu findenden

Ergänzungs- Blätter zu allen

(2711 CLonversations-Lexiken, redigirt von Dr. F. Steger, enthalten in ihren nächsten Nummern (Nr, 137 u, ff.)

Frankreich unter dem Ministerium Guizot, Die Februar-Revolution und die Republik.

Die Lebensbeschreibungen der Männer der provisori-

(Rückwirkung der Februar-

Volksversammlungen und Vergesellschastungs- (Asso-

Preßfreiheit, Preßgeseße, Schwurgerichte in Preßsachen. Religionsfreiheit und Emancipation der Juden. : Die Thätigkeit des deutschen Bundes vom 8, Juni

Die Reichsfarben {warz-roth-gold,

Die Regierungsjahre Friedrich Wilhelm's IV. Das Schwurgericht im Strafprozeß. Deutschland, Polen und Panslawismus.

Beeidigung des Militairs auf die Verfassung-

Einfluß der Umgestaltungen in Deutschland auf des- sen Wehrverfassung nach innen und außen.

Die Ergänzungsblätter sind, ihrer Aufgabe getreu,

eit, sie bringen aber ni

ein Rundschreiben Ledru - Rollin's angewiesen worden, alle Anstren- gungen aufzubieten, um den ärmeren Klassen Arbeit zu verschaffen ; insbesondere sollen sie zur Errichtung von Arbeits - Werkstätten aufmuntern.

Auf Befehl der provisorishen Regierung is die Arbeit in den |

Gefängnissen eingestellt worden.

Die Bemühungen, den Kassen Gouin, Ganneron und Baudon

die Fortseßzuug ihrer Geschäfte möglich zu machen, scheinen ohne Er- gebniß zu bleiben.

Marschall Sebastiani hat fast sein sämmtliches Silber -= und Goldgeräthe nah der Münze geschickt und der provisorischen Regie= rung zur Verfügung gestellt, damit sie Geld daraus prägen lasse. Der Werth soll 150,000 Fr. betragen. Admiral Baudin hat auf das Gehalt von 5000 Fr., welches er neben seiner Admirals - Gage als Mitglied des Längen - Büreau's bezog, zu Gunsten des Schates verzichtet.

Das Theatre français wird fortan auf Befehl des Ministeriums alljährlich mehrere Gratis - Vorstellungen geben; die Billets werden von den städtischen Behörden durchs Loos unter die ärmsten Bürger vertheilt.

Einer der vielen Aemterlustigen hat ein Gesuch an den Marine= Mane gerichtet, worin er denselben „republikanische Hoheit ““ be- titelt.

Eine bedeutende Menge Deutsche und Belgier verließen gestern Paris, um auf der Nordbahn in ihr Vaterland zurückzukehren. Es haben sich hier Comités gebildet, um den deutschen Demokraten Waffen zu verschaffen. :

Unter den Generalen Dwernicki und Nozycki bildet sih hier eine neue polnische Legion. ; E i

Alle in Frankrei wohneuden Russen haben Befehl erhalten, in ihr Vaterland zurückzukehren. Die Offiziere der Kaiserlichen Armee missen sich so rasch als möglich zu ihren Regimentern oder Divisio= nen begeben. i

Neuerdings hat zu St. Malo ein Volkshaufe sich der Berschif fung von Schlachtvieh nah England mit Erfolg widersetzt; die sou eingeschifften Ochsen mußten wieder ans Land gebracht werden.

Abd el Kader hat bei der provisorischen Regierung um die Er- laubniß angehalten, sich nah Mekka oder Medina zu begeben, um dort den Rest seiner Tage im Gebet zuzubringen.

Unter den Börsenmännern macht ein Artikel der Presse eini= ges Aufsehen. Herr Emil von Girardin fordert darin die Regierung auf, den Tilgungs-Fonds aufzuheben, weil derselbe dem Staate all= jährlih 125 Millionen an Steuern entziehe und sih durch die Er- fahrung als eine schlechte Einrichtung erwiesen habe. Er verlangk von ihr ferner die strenge Anwendung der Artikel des Strafgeseb= buches, welche das Börsenspiel auf Steigen oder Fallen der Renten untersagen, und die Umwandlung der Börsen - Agenten in Schaß- Agenten, welche der Staat zu besolden und die dafür ihre Db= liegenheiten beim Ankaufe, Verkaufe und Uebertragung von Fonds gratis zu erfüllen hätten, Weiter begehrt er die Zulassung von Renten-Eintragungen bis zu dem geringen Betrage von einem Fres., damit Personen aller Klassen befähigt würden , ihre Ersparnisse n Renten anzulegen, was, nach seiner Ansicht, den Cours der öffent- lihen Fonds heben müsse, so wie die Ausgebung von Renten-Billets verschiedener Größe, zur Erseßung der Königlichen Bons, und eine angemessene Umwandlung der leßteren in Renten = Villets. Zum Schlusse will er, daß durch Renten - Eintragungen 1n den dreiproz. Fonds oder durch Reuten-Billets alle Konzessionen großer Eisenbahn Linien, Kanäle, Berg= und Grubenwerke, Zucker- und Salzwerke für den Staat angekauft werden sollen. Dieser Finanzplan wurde auf dem Geldmarft lebhaft erörtert; er fand viele Anhänger und eine Menge Gegner. 5 l E

Die Reforme schlägt vor, daß neben den Diskonto-Kassen, de- ren Wirksamkeit nur beschränkt sei, weil sie bei dem Betrage ihres Kapitals stehen bleibe, Garantie- Kassen errichtet werden sollten, welche keine Wechsel zu diskontiren, sondern sih für deren Zahlung zn verbürgen hätten, falls sie zur Verfallzeit vom Aussteller nicht bezahlt würden.

Geschichte des Tages, sie weisen auch in wissenschaftli- hen und gründlichen Artikeln gemeinverständlichen U halts die tiefere Begründung aller der Lebensfragen nach, die von so Vielen unklar und gleichsam instinkt- mäßig aufgefaßt werden. Die Ergänzungsblätter stellen sich mitten in die Bewegung, sie wollen Arm in Arm mit ihr gehen, so lange sie eine constitutionelle bleibt, Den tüchtigen Kern der Erhebung mit Freuden begrüßend, alle patriotischen Bestrebungen des deutschen Volkes för- dernd , werden fie republikanischen und fommunistischen Ausschreitungen mit Entschiedenheit in den Weg treten. Von den Ergänzungsblättern, von welchen am 1. Zulî d. J. der dritte Band vollendet wird, kostet der Jahr- gang oder Band (53 Druckbogen oder 832 Seiten 11 gr. Oftav) 2 Thaler Preuß. Cour. Bestellungen be- liebe man bei obengenannter Handlung zu machen.

Literarische Anzeige der Besserschen Buch- handlung (W. Herß), 44 Behrenstr. [269] VBértheidtgumsg des für den Zoll-Verein in Vorschlag gebrachten Differential-Zollgejezes. gr. 8. geh, 15 Sd

Wir glauben, diese Schrift, welche sämmtliche neuere Schriften, darunter die Hamburger Denkschrift, ziemlich ausführlich bespricht, der Aufmerksamkeit des Publifums empfehlen zu dürfen.

An die Herren Apotheker richte ih die ergebene Anzeige, daß ih meine Wirksam- feit ganz vorzüglich auf den

Ankauf und Berkauf von [243 b] Apotheken

bereits mit dem Verkauf von 20 Apothe- T Us bin, die zu einem Kausfpreise von 6000 Thlr. bis 46,000 Thlr. und ciner Anzahlung von 3000 Thlr. bis 20,000 Thlr. zu kaufen sind, Desgleichen gebe ich auch Nachweisung über ofene Provisor- und Gehülfen- Stellen, deren bereits 24 mit cinem Gehalte von 100 bis 150 Thlr. zu besczen sind. Die Herren Apotheker, die Stellen und Ankäufe von Apotheken suchen, bitte ich, fortan si gefälligst an mich wenden zu wollen,

C. L. Rautenberg in Mohrungen

(Ostpreußen), Buchhändler und Agent.

cht blos die

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für z 4 Be. a “3 8 Rthlr. pr. ch2 in allen Theil ohne Prei

t er zMoñar@Sie Bei einzelnen4Wdyunseékn. zw}jtd der Bogen mit 23 Ce rObnet.

Me 92.

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Amtlicher Theil.

Iulaud. Berlin, Die neueste Nummer der Gese - Sammlung, Provinz Posen. Proclamation des Generals von Colomb, Kom- mission zur Reorganisirung des Großherzogthums, Rhein-Provinz. Truppenbewegungeu nah der Gränze, Bürgerwehr auf dem Lande, Í

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bavern. Adreß-Entwurf der Abgeordneten-Kammer. Königreich Sachsen. Adresse von Geist- lihen an die Versammlung in Frankfurt a, M. K önigrei ch Württemberg. Ulm. Truppen-Bewegungen. Herzogthum Deßau, Bekanntmachung. Herzogthum Holstein, Altona, Die dänische Krieg8macht bei der Königsau. Dänische Dampfschiffe. Rends - burg. Der französishe Konsular - Agent an Herrn von Lamartine. Wahlen. Vermischtes. Einberufung der Beurlaubten und Dienst- pflichtigen. Freischaaren, Kiel, Stimmung in Nord-Schleswig. Vermehrung des Magistrats. Volks-Versammlung in Schleswig. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Vermischtes.) j

Oesterreichische Monarchie. Wien, Auflösung der Polizei- Hosstelle, Nachrichten aus Ober-Jtalien, Unruhen in Kärnthen.

Nußland und Polen, St. Petersburg, Einberufung der auf un- bestimmte Zeit entlassenen Gemeinen der Marine, i

Frankreich Paris, Aufschub der Wahlen. Erklärung Bugeaud's,

- Verbot gegen den Gebrauch von Kirchen zu Volksversammlungen. Aufhebung der Kommission für Ueberwachung der Tilgungs - und De- pots-Kassen. Verfügung in Betreff der Provinzialbank-Billets, Ar- beiter - Angelegenheiten. Vermischtes. :

Belgien. Brüssel, Königliches Geschenk, Die republikanische Legion,

Schweiz. Aus der Schweiz. Die Fabrik-Arbeiter oon Mühlhausen,

Ftalien. Turin, Proclamation des Königs. Rüstungen,

Spauien. Madrid, Note des englishen Gesandten.

Disfonto - Comtoir.

BL4itad i,

Amtlicher Theil.

Einverstanden mit den in dem Berichte vom heutigen Tage aus- gesprochenen Ansichten und Vorschlägen werde Jh von jebt an die in Verfassungs-Angelegenheiten au Mich gelangenden Anträge an das Staats-Ministerium verweisen und ermächtige dasselbe, die Bittsteller auf solhe Anträge mit Bescheid zu versehen.

Potsdam, den 30, März 1848, s (gez.) Friedrich ilhelm, in

das Staats-Ministerium.

Vorstehende Allerhöchste Ordre is auf Grund des folgenden, vom |

Staats-Ministerium erstatteten Berichts erlassen worden:

„Ew, Königl. Majestät haben durch die Proclamation vom 21. März dem Volke den Willen zu erkennen gegeben, eine wahre consti: tutionelle Verfassung mit Verantwortlichkeit der Minister einzuführen, und damit frei und groß es ausgesprochen, daß, wie Ew. Majestät seit dem Antritt Allerstöchstihrer Regierung lediglich von dem Wunsche geleitet waren, das Wohl des Volkes zu begründen und zu erhöhen, wie dazu die allmälige Entwickelung der stän- dischen Verfassung zu sreteren Staatsformen als der rich= tige Weg von Wunsch Ew. Majestät beseele, hingegen die Ueberzeugung gewonnen sei, daß zu dessen Erfüllung der bisherige Weg verlassen und an die Umgestaltung der Verfassung mit Muth und Kraft die Hand ange- legt werden müsse. Ew. Königl. Majestät, dem ganzen Volke bekannten Treue und Standhaftigkeit der gewon-= nenen Ueberzeugung entsprechend zu handeln, haben uns mit der Vor- bereitung der nothwendigen Maßregeln beauftragt, und wir glauben

den Absichten Ew. Majestät zu begegnen, indem wir uns sofort für |

alle unsere Maßnahmen der fünfligen Volksvertretung verantwortlich

und den dieserhalb zu erlassenden Geseßen unterworfen erklären, Wir | sehen es als unsere erste Pflicht an, die Folgen des Rathes, den wir |

ertheilen werden, allein auf unsere Häupter zu laden, damit Ew. Majestät, über das wogende Treiben des Augenblicks erhoben, in un- antastbarer Ruhe die Entschließungen fassen können.

Unverweilt werden wir die Ehre haben, Ew. Majestät die zu nächst erforderlichen Vorschläge rücksichtlich der Landesverfassung vor- zulegen, und wenn inzwischen weiterhin, wie seither in reichem Maße geschehen, unmittelbare, die Verfassung betreffende Anträge \chriftlich oder mit der Bitte um persönliches Gehör eingehen, so stellen wir Ew. Königlichen Majestät gehorsamst anheim, für jeßt uns zu er-= mächtigen, die Ausuchenden mit Voibescheid zu versehen, damit auf uns diejenigen Gefühle sih richten, welche entstehen können, wenn den Anträgen nicht oder nicht unmittelbar willfahrt werden kaun.

Berlin, den 30, März 1848,

(gez.) Camphausen. Gr. von Shwerin. von Auerswald, “Bornemann. von Arnim. Hansemann, von Reyher. An Se. Majestät den König.“ ai

An die Stelle des ausgeschiedenen Kriminal-Raths Schmeling ist der bisherige Advokat und Notar Hoffmann in Greifswald als Justiz - Kommissarius an das Land- und Stadtgericht in Stettin, \o wie als Notar im Departement des Ober-Landesgerichts zu Stettin, verseßt.

_ Abgereist: Se, Excellenz der Herzoglich sachsen-meiningensche Minister von Vahlkampf, nah Meiningen.

* . (Pav Uichtamtlicher Theil. I-68 d. Berlin, 31, März. Die heute ausgegebene Nr. 9 der Ge- seß-Sam mlung enthält die Allerhöchste Kabinetsordre, betreffend die Kompetenz zur polizeilichen Untersuhung und Bestrafung der in

den §8. 176 bis 180 der allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17 Januar 1845 bezeihneten Vergehen; G

B er L V

Ew. Majestät erkannt wurde, auch nunmehr derselbe |

fest ent\chlo}sen, mit der | lichen Kenntniß gebracht.

Ame

Preußische Zeitung.

„Zur Beseitigung der Zweifel, welche nach Jhrem Berichte vom 11. d. M. über die Kompetenz zur polizeilihen Untersuchung und Bestrafung der in den §8. 176 bis 180 der allgemeinen Gewerbe - Ordnung vom 47 Januar 18415 bezeichneten Vergehen entstanden sind, bestimme Jch Hierdurch, daß in den Landestheilen, in welchen die allgemeine Gerichtsorduung gilt, die polizeiliche Untersuhung und Bestrafung der im §, 176 der Gewerbe- Ordnung bezeichneten Vergehen, sofern solche nicht eine Steuer - Defrauda- tions\trafe na sich ziehen, in erster Instanz det Dats«Polizei-Behörden zu- stehen, dagegen die polizeiliche Festseßung vér in den §§, 177 bis 180 eben- daselbst angeordneten Strafen in erster Jirstauz zur Kompetenz der Regie- rungen gehören soll.

In der Kompetenz der für Berlin dur das Gesey vom 17. Juli 1846 angeordneten Polizei-Richter wird durch die gegenwärtige Bestimmung nichts geändert.

Dieser Erlaß ist dur die Gese - Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen,

Berlin, den 24, Januar 1848,

Friedrich Wilhelm.

| An die Staats-Minister von Bodelschwingh und von Düesber g.“

Ferner die Allerhöchste Kabinetsordre das Verbot der Ausfuhr

| von Pferden über die Gränzen gegen die niht zum deutshen Bun-

desgebiete gehörigen Länder betreffend : „Mit Rücksicht auf die in Jhrem gemeinschaftlichen Berichte vom 11,

| d. M, dargestellten Verhältnisse finde Jch es angemessen, die Ausfuhr von | Pferden über diejenigen Gränzen Meiner Monarchie, an welchen diese an | andere, als die zum deutshen Bundesgebiet gehörigen Länder stößt, nach

jeder Richtung hin für den ganzen Umfang Meiner Staaten vorläufig auf unbestimmte Zeit zu untersagen. Jundem Jch die in dieser Beziehung be

| reits getroffenen Anordnunzen hierdurch genchmige, bestimme Jch zugleich, | daß dies Verbot, so weit es nicht bereits provisorisch in Wirksamkeit geseht

ist, überall mit dem Tage der Publication der gegenwärtigen Ordre in Kraft treten soll, und beauftrage Sie, die dazu nöthigen Anordnungen ungesäumt zu erlassen. L Berlin, 16. März 1848, E __ Friedrich Wilhelm. An die Staats - Minister Freiherr von Ca uiy und von Düesber g.“

und die Ministerial-Erklärung, betreffend die Ausdehnung der Con- ventionen zwischen der Königlich preußischen und der Herzoglich braunschweigischen Regierung wegen Verhütung der Forstsrevel vom 7 Fevruar 1827 und 55—Februar 1899 auf die Jagbfrevel :

„Die Königlich preußische und die Herzoglich brgunschweigische Regie- rung sind zur wirksameren Verhütung der Jagdfrevel übereingekommen, sich hierdurch zu verpflichten, daß die Vereinbarungen, welche zwischen ihnen

á E » s wegen Verhütung und Bestrafung der Forstfrevel unter dem e S

E 25. Januar ; i 7. Februar 1827 und 75—Februar 1839 abgeschlossen worden sind (Geseysammlung für die preußischen Staaten vom Jahre 1827 S. 59 und vom Jahre 1839 S, 108, Verordnungs-Sammlung für die Herzoglich braunshweigischen Lande vom Jahre 1827 S. 7 und Gesetz- und Berordnungs-Sammlung für diese Lande vom Jahre 1839 S. 48), fortan in allen ihren Bestim mungen auch auf diejenigen Jagdfrevel Anwendung finden sollen, welche von Unterthanen des einen der beiden Staaten in dem Gebiete des anderen Staates verübt werden möchten.

_ Gegenwärtige im Namen Sr. Majestät des Königs von Preußen und Sr, Hoheit des Herzogs von Braunschweig zweimal gleichlautend ausgefer tigte Erklärung soll, nah erfolgter gegenseitiger Auswechselung in den bei-

| derseitigen Landen, Kraft und Wirksamkeit erhalten und öffentlich befannt | gemacht werden.

So geschehen Berlin, den 16. Februar 1848. Königlich preußisches Ministerium der auswärtigeu Angelegenheiten, Frhr. von Canigy.“

Vorstehende Ministerial-Erklärung wird, nachdem sie gegen eine über

| einstimmende Erklärung des Herzoglich braunschweigischen Staats-Ministe

riums vom 2, Februar d. J, ausgewechselt worden, hierdurh zur öffent-

Berlin, den 17. März 1848 Der Staats- und Kabinets-Minister für die auswärtigen Angelegenheiten, Frhr, vou Can1ß,“

Províuz Posen. Die Posener Zeitung vom 30. März enthält nahstehende Proclamation des kommandirenden Generals von Colomb:

„Bewohner des Großherzogthums Posen!

Die Ereignisse der lehten Zeit waren unerwartet und rash, Man fonnte beim besten Willen nicht beurtheilen, wohin diese oder jene That, fußend auf unbestimmte Nachrichten, führen würde. Unter solhen Umstän- den i Vorsicht gerechtfertigt, ist Mäßigung geboten. Jn Berlin und in den meisten Theilen des Staates kehren Ruhe und Ordnung zurück. Ver- nünftige Männer treten an die Spize, vernünftige Ansichten machen sich Play, und die Zeit ist nunmehr gekommen, diesen Geist der Ordnung, ohne welche die Freiheit undenkbar is, von allen Seiten kräftig zu unterstüßen, Wo \ich noch Unordnung und Auflehnung gegen das Geseh zeigt, muß man offen und mit allem Nachdruck entgegentreten, Das Großherzogthum Posen , unser nächster Schauplaß , giebt sih zum Theil der Unordnung hin. Ganz Unberufene trachten danach, die Zügel der Verwaltung zu ergreifen, leiten die Gemüther irre und vermindern die Sicherheit der Personen und des Eigenthums, Diese Unorduung, diese Uebergriffe sollen und müssen aufhören; sie dürfen uns nicht in die unan- genehmsten Verhältnisse zum Auslande verwickeln zu“ einer Zeit, in welcher der Friede vor Allem Noth thut, Der polnischen Bevölkerung des Großherzogthums Posen ist durch die Königliche Kabinets-Ordre vom 24sten d. M. die Erlaubniß ertheilt, über die Reorganisation dieses Landestheils durch eine Kommission mit dem Ober-Präsidenten in Berathung zu treten, jedoch nur unter der Voraussezung: „wenn und so lange die geseßliche Ordnung und die Autorität der Behörden aufrecht erhalten wird.“ Die große Zahl der Deutschen, welche hier die Rechte der Eingeborenen erlangt haben und Eingeborene sindz die Juden, welche seit Jahrhunderten geduldet und naturalisirt sind; die Heeres Abtheilung, welche dics Land zu beshüzen hat; die Civil - Beamten, Geistlihe und Lehrer, welche ihre Pflichten hier geübt haben Alle diese sehen auf Euch , auf Euch von der polnischen Nation, und erwarten mit Fug und Recht , mit aller Be- stimmtheit eine friedlihe Lösung der jeßigen Verhältnisse, cine durchaus hinreichende Garantie für die Zukunft. Nicht Wohlthaten rufen sie Euch ins Gedächtniß, aber an Recht und Billigkeit mahnen sie mit allem Ernst. Verlaßt Jhr diesen Weg, vermehrt Jhr noch die bereits hereingebrochene Unordnung, erlaubt Jhr Euch Uebergriffe, verlegt Jhr die Gerechtigkeit in Bezug auf die Bewohner des Landes von anderer Nation, so werde ich mit der Heeresabtheilung, welche ih zu befehlen die Ehre habe, und die bis jeßt die größte Mäßigung gezeigt hat, zum Schuße auftreten und von den Waf- fen Gebrauch machen, so weit dies nur irgend nothwendig werden wird,

Nochmals rufe ih Allen zu: Ruhe und Ordnung!

Posen, den 28, März 1848, Der kommandirende General von Colomb,“

Sonnabend den leo April

Deutschland in eine neue Aera der Rechtspflege,

Alle Post- Anstalten des Ju- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung : Behren-Straße Ur. 57. JInsertions-Gebühr für den Raum ciner Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

A

1848. q Das in Posen bestehende poluishe National-Comité hat sich am 27, März in diejeuige Kommission umgewandelt, welhe im Verein mit dem Ober = Präsidenten von Beurmann die Reorganisation des Großherzogthums in polnischem Sinne einleiten foll. “Die Kommis= sion hat zu diesem Zwecke eiuen besonderen aus Eingeborenen des Großherzogthums zusammengeseßten Ansschuß gewählt, bestehend ausë den Herren: 1) Dre. Libelt; 2) Dr. von Kraszewski; 3) Graf M. Mielzynski; 4) von Potworowski; 5) Assessor Szumanz 6) Land= schafts-Direktor von Brodowski; 7) Geistliche Prusinowskiz 8) Land= gerihts-Rath Gregor; 9) Ober-Bürgermeister, Geh. Reg. - Rath Naumann; und 10) Landgerichts-Rath Boy.

Nhein-Proviíinz. Bekanntmachung erlassen:

„Nach von mchreren Seiten bei der Militair-Behörde eingegan- genen zuverlässigen Nachrichten, sind von der französischen Gränze her Einfälle bewaffneter, ungeregelter und ungeordneter Arbeiter-Schaaren in die Rhein-Provinz beabsichtigt. Um diesem zu begegnen, ist die Aufstellung eines Corps gegen die Saar erforderlich. Dazu is}, außer den Truppen in Trier und Kreuzuach, ein Theil der hiesigen Garnison nothwendig, und zwar zwei Bataillone des 29sten Jnfau=- terie-Regiments und eine Batterie Artillerie. Diese werden morgen früh nah dem Hundsrück aufbrechen und durch die nächsten von hier bis Remagen stehenden Bataillone erseßt werden, damit erstere desto schneller zur Vertheidigung unserer Gränzen bereit sind. Das 29fte Regiment würde nicht von hier abrücken, wenn nicht dadurch ein Zeit= verlust von 2 Tagen für die Landesvertheidigung erwüchse. Im Uebrigen bleiben die Füsilier - Bataillone des 28sten und 29sten Jn- fanterie-Regiments, die Pioniere und Artillerie, lauter rheinisde Trup- pen, in der Garnison zurü.

Koblenz, den 26. März 1848.

Das General-Kommando hat folgende

von Thile.“

Aus Kölu wird unterm 28. März geschrieben: „Auch auf dem Lande bilden sich überall in unserer Nachbarschaft Bürgergarden, So meldet man aus Bergisch - Gladbach , dieser Fabrikort fei mit vier Nachbar - Gemeinden unter selbstgewählten Führern zu einer bewaff= neten Bürgergarde vereinigt und solhe Anordnungen getroffen , daß auf die verabredeten Nothzeichen mehrere Hundert entslossene Män- ner, theils mit Feuergewehren und Säbeln, theils mit Spießen be- waffnet, sich sogleich am bedrohten Punkte vereinigen können, ohne die übrigen Wohustätten von dem nöthigen Schuße zu entblö= ßen. Aehnliches meldet man uns aus Gummersbach, Müngersdorf und aus ayderen benahbarten Dörfer,“

Deutsche Bundesftaaten.

Königreich Bayern. (Münch. polit. Ztg.) Mün-=- chen, 27. März. Der Adreß - Entwurf der Kammer der Abgeord= neten, worüber heute die vfentlihen Debatten beginnen, lautet:

Allerdurchlauchtigster 2c. 2c. 1) Jn einem Moniente, seit Jahrhun- derten dem großartigsten und bedeutendsten in der Geschichte Deutschlands,

in einem Zeitpunkte, wo Millionen Menschen im meerumschlungenen Norden , wie. im alpenbegränzten Süden von Einem Gefühle durchglüht,

von Einem Gedanken begeistert, sich shaaren um das Panier des wieder-

erwachten Vaterlandes , um ein freies, einiges , unzertrennliches Deutsch- land; in diesem großen Augenblicke haben Ew. Majestät, kraft

der geseplichen Thronfolge, die Krone empfangen aus der Hand des König-

lichen Vaters, Ludwig 1,, der sie 23 Jahre mit dem Ruhme eines echt deut- schen Fürsten getragen, und im Bewußtsein, daß der Gegenwart Richtung die Seine nicht werden fönne, großherzig und sich selbst treu, auf das Haupt des Königlichen Sohnes geseyt hat. Was Er für Bayern gethan, wird in dankbarer Erinnerung fortleben. 2) Mit den erhebenden Worten: „Jch bin stolz, mich einen constitutionellen König zu nennen““, traten Ew, Majestät vor das baverische Volk, welches darin die frohe Bürgschaft erblickt , daß der Fürst, der Baverns Stolz zu werden berufen is, die wahre, die einzig halt- bare Stellung erkannt, welche die ernste Zeit den Thronen an- weist, Die UÜnverleplichkeit der Krone, wie die Unverleßlichkeit der Rechte des Volkes, sie gedeihen nur auf dem Boden der constitutionellen Monarchie, wo \ie zur vollen Wahrheit sich ausbildet. Ew. Majestät ha- ben in den Verheißungen der Königlichen Proclamation vom 6. März ein heiliges Erbe übernommen, und mit Begeisterung hat das Volk in jener vom 21. März, wie in der Königlichen Rede vom Throne, den ernsten Wil- len erkannt, das gegebene Wort zu lösen. 3) Lauter noch und dauernder als das donnernde „Hoch“, das unserer Brust entquoll bei dem Worte „Amnestie“ wird in dem edlen Herzen Ew. Majestät der Dank der Unglük- lichen wiederhallen, die nach langer Trennung an den heimatlichen Heerd, an die Brust der Verlassenen zurückkehren. Damit aber auch der volle Wille Ew. Maj. sich erfülle, damit auch in Wahrh.it jede Erinnerung shwinde, geruhen Ew, Ma- jestät, den Ständen des Reichs ein Gese vorlegen zu lassen, wodurch nicht allein jede noch s{chwebende oder vor Erlaß der Anmestie veranlaßte Unter- suchung wegen politischer Vergehen oder Verbrechen vernichtet, sondern auch die geseßlichen und daher nur dur Gese zu lösenden Folgen bereits ein- getretener Urtheile aufgehoben werden. Möge Ew. Mazjesßät Großmuth auch solche Nachtheile möglichst ausgleichen, die wegen Thaten und Gesinnungen, denen kein Strafgesei entgegensteht, erduldet wurden. 4) Die Gesetze, deren unverzug- liche Vorlage Ew. Majestät befohlen haben, sind uns langersehnte Boten einer besseren Zeit. Wie wir in der Verantwortlichkeit der Minister erst die wahre Gewähr der Verfassung, ihren mächtigsten Hort in der Freiheit der Presse, und in einer freisinnigen, jede Standesbevorzugung ausschließenden, wah- ren Volksvertretung, die in der Gemeinde beginnt, und 1m deutschen Parlament ihren Endpunkt findet, die unerläßlichste Vorbedin- gung des echten constitutionellen Lebens erblien jo durfen wir auch hoffen, daß dic unabweislich gewordene Ablösung der Grund = und Feudallasten, so wie die, Beseitigung der schädlichen ZJagdrechte diesseits und die Vervollständigung der Volksvertretung jenseits des Nheins, die in sturmbewegter Zeit erregten Gemüther beruhigen werde, 5) So freudig wir die Mittheilung jener Grundlagen begrüßen, auf welche sih die künftige Organisation der Gerichte, das Verfahren in Civil und Strafsachen, Strafrecht und Polizeigesepbuch stüßen sollen, so würden wir in der künftigen Geseßgebung, welche nothwendig auf dem Grundsaze der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, auf Trennung der Justiz von der Admini- stration und Aburtheilung der Strafsachen durch Schwurgerichte beruhen muß, gleichwohl eine Lücke erblicken, wenn nicht unverzüglich eine geseßliche

Begränzung der Polizeigewalt eintritt, welche die Strafe dem ordentlichen Richter

anheimstellt, die persönliche Freiheit der Staatsbürger garantirt und deren freies Versammlungs-, Einigungs- und Petitionsreht anerkennt. 6) Zu

sehr durchdrungen von der Wichtigkeit wie von der Schwierigkeit , mit wel-

cher der Uebergang verbunden sein wird von dem jeyigen Zustande in vertrauen wir nicht nur unbedingt der Königlichen Zusage, welche die Vorlage der Geseßzgebungs- Werke baldigst verheißt , sondern wir erblicken guch in dex Stellung und