1848 / 94 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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T, Güter -Verkehr. Passagier-Gepä 182,113 Pfd... 783 Eil- und Frachtgüter 10,988,344 Pfd. 23,258 Frachtpflichtige Postgüter 43,4120 Psd, 404 N 2 \ Sai paG i T OTE ¿ooo reo) ss BOL Hunde-Transport 26 Vieh-Transport : 5 Pferde, 443 Och- ohne Preis - Erhöhung. sen, 23Stärken, 62 Mast=, 2 nüch Bei einzelnen ummern wird Seel A9 Schaf Schweine, 16 2032 der Bogen mit 25 Sgr. berechnet. Ferkel, 149 Schafe 2,032 Post-Beförderung pr. Draissine 27 : j auf der geneigten Ebene 15 - S s : a Glüdcckstadt- Elmshorn, M} Q/ | | l. Personen-Verkehr. E Io 94. | Ai : 4/- E ) von und nah den Bahnhöfen 3022 Gir bEmTAnnA Personen von und nach den Haltepläßen 24: Personen

l Gütere VexFehbr. Passagiergepäck 26,526 Pfd... Eil- und Frachtgüter 2,477,796 Pfd. E Vieh-Transport: 3 Pferde, 30 Och= 13 : : sen, 6 Kälber, 49 Schweine, 50 Schafe Hunde-Transport

Alle Post - Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf

Amte ine dieses Blatt an, für Berlin die

s ? Œrxpedition der Allgem. Preuß. Zeitung : Behren-Straße Ur. 57. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg, Anzeigers 2 Sgr.

1848.

n.4. M2 i.

des im Monat Februar 1848 in Berlin ein- und ausgeführten Getraides und Mehls u. st. w.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 4 Atble:- e & Jaber. D: Able, s 1: sbe, in allen Theilen der Monarchie

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Landtags-Angelegenheiten. A,

Laudtags-Angelegeuheiteu. Eröffnung des Vereinigten Landtages, Berlin, den 2. April. A E e : Königliche Propositionen, Annahme einer Adresse an Se, Majestät. Heute um 42 Uhr fand die Eröffnung des zweiten Vereinigten | zur Vereinbarung der preußischen Staats - Verfassung zu berufende DEMNS T M R A e S1 Landtages im W ißen Saale des Königlichen Schlosses statt Nach- e ; ; Versammlung.

Änland. Berlin, Bekanntmachungen. Provinz Sachsen. Ab- y ges Im LSetipen & A E Ei elbst Lg lt 40 A d Wir Friedrich TéSilhein, von Gottes Gnaden, König von (diedbsnelben des Oberin Ebhartt an zie Bemabnes Maden, | der gui Lervieco-eemseriuE, Vorsihende des Stacts-M: ur e Rhein-Provinz, Aus dem Wupperthale, Avresse an den Prinzen oniguche Landtags=Kommi}sc / E s SCtaalS={l=- as Inhéör ik o , S pee Sold Aachen. Oeffentlichkeit bs Slizkkgon des Geieiee nisteriums, SemaladEE durh eine Deputation von Mitgliedern bei- e E, s, Aen ae Aa Dereatais rathes, Trier, Vermischtes, i der Kurien hiervon benachrihtigt und, begleitet von sämmtlichen | L D itk dZna gewesenen Stäude, auf den Antrag nseres

Deutsche Bundesstaateu. Königreich Bayern, Ueberreichung | Staats-Ministern, in den Sißungs-Saal geführt, worauf derselbe Staats-Ministeriums, was folgt :

der Adresse der Abgeordneten - Kammer, Rüstungen, Antrag in folgende Eröffnungs-Rede hielt :

Inha 4 Amtlicher Theil. E eei ties 1,966 S 9344 19961

8376

5344 19961

8376

Weizenmehl 19957

8376

Q 4 - .

d Nogge } loggenmehl 2089 9

3,981 7 4

S. 4; Jeder heimatsberechtigte Preuße, welher das 24ste Lebensjahr

H Moa Reb rob ao itoe

Eisenbahn - Verkehr.

Hannover, 30. März. Die Königliche Cisenbahn - Direction hat folgende Bekanntmachung erlassen, betreffend den Güter -Verkehr

auf der Hannover=Mindener Eisenbahn :

Nachdem ein Theil der Schwierigkeiten beseitigt is, welche bis-= her der Eröffnung eines durhgehenden Güter - Verkehrs über den Bahnhof zu Minden entgegenstanden , kann gegenwärtig eine direkte Eisenbahn= Beförderung, also ohne Vermittelung an den Zwischenor

ten, stattfinden :

1) Für alles Fracht - und Eil - Gut aus dem Zollvereine, welches den Steuerverein nur transitirt und über Braunschweig oder

Minden in den Zollverein wieder eingeht. 2) Für alles Fracht = und Eil über Minden in den Steuerverein eingeht.

Bekanntmachungen.

[1] Subhastations-Patent. R P En Lg L Vert f,

Die den Carl und Wilhelmine Wolschonschen Ehe leuten zugehörige Erbpachts-Gerechtigfeit auf das Vor- werk Matern Nr. 1. des Hypothekenbuchs, abgeschäßt auf 16,807 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Tare, soll

am 9, August 1848, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die dem Aufenthalte nah unbekannten Besißer der gedachten Erbpachts-Gerechtigkeit, Carl und Wilhelmine, geb. Nandt, Wolschonschen Eheleute werden zur Wahr- nehmung ihrer Gerechtsame hierzu öffentlich vorgeladen,

Königliches Land- und Stadtgericht zu Danzig.

[89] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 21. Januar 1848,

Das dem Kaufmann Alexander Franz Friedrich Wil- helm Köhler gehörige, hierselbst in der Alten Jakobs- straße Nr. 93 belegene, im stadtgerichtlichen Hypotheken- buche von der Louisenstadt Vol. 4. Nr. 224. verzeich- nete Grundstück, gerichtlich abgeshägt zu 19,132 Thlr, 9 Sgr. 10 Pf., soll

am 30. August 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy- pothekenschein sind in der Negistratur einzusehen. [279] Nothwendiger Verkauf, Stadtgericht zu Berlin, den 14, März 1848.

Das dem Thierarzt Friedrich Wilhelm Falkenhan gehörige, in der Cöthenerstraße Nr. 28 belegene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol. 32, Nr, 2069, verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu 10,503 Thlr. 49 Sgr,, soll |

m2 Dftober 1848, Vormitt, 14 Uhx, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy pothekenschein sind in der Regist: atur einzusehen.

[90] Publ Ga du ih.

Alle unbekannten Jnhaber eines von der Handlung ter Meer, Kremer & Machler zu Crefeld unterm 27. September 1846 für den Betrag von 867 Nthlr. 222 Sgr. an eigene Ordre ausgestellten, auf E. Baudouin & Co. in Berlin gezogenen, von diesen acceptirten, durch die Aussteller unterm 23, Oftober 1846 auf Gebr. Mo- lemaar in Crefeld, von diesen am 24, Oktober 1846 auf Jonas Cahn und von Lebterem am 28, Oktober 1846 auf Gebrüder Veit & Co, in Berlin indossirten, aber angeblich bei der Beförderung von Bonn nach Berlin auf der Post verloren gegangenen, drei Monate nach der Ausstellung verfallenen Wechsels, so wie deren Erben, Cessionarieu oder Rechts - Juhaber und diejeni- gen, welche aus irgend einem Grunde an jenem Wech- sel Ansprüche zu haben glauben, werden hierdurch auf- gefordert, sich binnen 3 Monaten und spätestens in dem von dem besagten Stadtgerichte zu Berlin anzuberau- menden Termine zu melden, widrigenfalls sie mit allen ihren Ansprüchen an den obbezeichneten Wechsel prä- kludirt, dieser auh für amortisirt erklärt und der von den Acceptanten bereits in das Depositoríum des Stadt- gerichts zu Berlin eingezahlte Wechselbetrag dem Ver- lierer Cahn zugesprochen und zur freien Verfügung ge- stellt werden wird.

Crefeld, den 1. Oktober 1847,

Königl. Preuß. Handelsgericht, (Unterzeichnet) L. Sev ffardt. Scheidges.

Mit Bezug auf vorstehendes Publikandum des Kö- niglichen Handelsgerichts zu Crefeld vom 1, Oktober 1847 wird ein Termin zur Anmeldung der Ansprüche

auf den 6. Mai 1848, Vormitt. 115 Uhr,

vor dem Königl. Kammergerichts-Assessor Herrn Döh-

ner im Stadtgericht, Verhörzimmer Nr. 21, anberaumt, wozu alle diejenigen, welche als Eigenthü- mer, Cessionarien, Pfand- oder sonstige Briefs-Jnhaber Ansprüche auf den genannten Wechsel zu haben vermei- nen, unter der im oben aufgeführten Publikandum aus- gedrücften Verwarnung vorgeladen werden,

Gut, welches aus dem Zollvereine

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Berlin,

Minden adressirt werden.

Altona, 23. März.

Personen

|

den 15, März 41848. Ï

Alles Gut dagegen, welches aus dem Steuervereine über Min- den in den Zollverein gelangen soll, muß vorläufig noch, behufs II, Vermittelung der zollamtlihen Abfertigung, an einen Empfänger zu

Hannover, den 27. März 1848. Frequenz und Einnahme der holsteini- {en Eisenbahnen pro Februar 1848. Altona-Kiel. [, PexrsonéisVerkkhp. 1) Von und nach den Bahnhöfen 20,891 Mk. Ct. Sch,

2) von und nach den Haltepläben.

Dl

(gez.) Migolski.

Personen

A ) 535 -— 238 6

20,777 6

Allgemeiner Anzeiger.

Den Auswärtigen werden die Justiz - Kommissarien Justizräthe Kremnihß, Labes und Justiz - Kommissarius Gall hierselbst in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 13. Januar 1848,

Königl, Stadtgericht hiesiger Residenz, Abtheilung für Kredit-, Subhastations- und Nachlaß-Sachen.

Pollacksche Dampfschifffahrt

278] zwischen \.. . - Ä h: e A . Königsberg und Stlelktin.

Bei heraunahender Schifffahrts-Eröffnung zeigen wir ergebenst an, daß wir unsere Expedition in Stettin nunmehr den Herren E, Wendt & Co. daselbst über- tragen und mit denselben im Juteresse des geehrten Pu- blifkfums das Abkommen getroffen haben, daß Güter, welche von Stettin weiter befördert werden sollen, direkt an die „Pollacksche Dampfschiffs8-Expeditionu in Stettin“ adressirt werden können, welche die Wei- terbeförderung nah dem Bestimmungsorte, sobald der leßtere im Frachtbrief angegeben is , gegen Nachnahme von 1 Sgr. pr. Ctr, für Kosten und Provision bei di- refter Verladung und von 15 Sgr. pr. Ctr, für vorher nöthige Speicherung auf versichertem Lager, mit alleini- ger Hinzufügung der etwa zu erlegenden Stadt-Zulags- Gefälle, pünktlich besorgen wird.

Für ungehinderte und schnelle Auslieferung resp. Be- förderung der Güter ist sowohl in Königsberg wie auch in Stettin dur entsprechende Räumlichkeit und zweck- mäßige Einrichtung hinlänglich gesorgt worden, und wer- den wir unseren Fahrplan dahin bestimmen, daß nach Einführung unseres zweiten Dampfschiffes mittelst dessel- ben und der „Coleraine“ zweimal wöchentlich der Ab- gang von hier und eben so oft der Abgang von Stettin wird stattfinden können.

Zu größerer Bequemlichkeit der Passagiere haben wir auf dem Dampfschis „Coleraine“ guch die zweite Kajüte mit angemessener Eleganz neu ausgebaut und dieselbe mit 22 Betten nebst getrenntem Kabinet für Damen versehen, Die erste Kajüte enthält einen Sa- lon und 33 Betten, so wie ein höchst elegantes und jede mögliche Bequemlichkeit bietendes Schlaftabinet für Da- men, Das Schiff wird von einem deutschen Capitain und deutscher Mannschaft geführt und die Restauration von einem geschikten Restaurateur verwaltet werden, welcher einen von uns bestätigten Preis - Courant in beiden Kajüten aushängen muß, woselbst auch die Be- schwerdebücher offen ausliegen werden, Der Passage- und Fracht-Tarif wird seiner Zeit von uns veröffent- licht werden, Königsberg, im März 1848.

: O Poll s Tube

Dem empfangenen Auftrage gemäß, bringen wir das Vorstehende zur öffentlichen Kenntniß und empfehlen uns zur Annahme und Weiterbeförderung der nach Pillau, Königsberg, Elbing, Braunsberg, Heiligenbeil, Fishhausen und den hinterliegenden Orten bestimmten

Güter, Stettin, im März 1848. Die Pollackf\he Dampfschiffs-Expedition, E. Wendt Co.

[276] Béetanñtmachung.

Jn der Verschollenheits- und Todeserklärungs-Sache des Müllergesellen Johann Georg Gubigz von Hörlas- reuth wurde Gubiß durch Erkenntniß vom heutigen Tage als todt erklärt und dessen in 111 Fl, 53% Kr, beste- hendes Vermögen nebst weiter anfallenden Zinsen s\ei- nen bereits legitimirten Verwandten zuerkannt,

Pegnit, den 24. März 1848, :

Königliches Landgericht,

[135] qa - C7 à t4io'f.

Auf den Antrag der muthmaßlichen Erben der unter © Nr, 1 bis 3 benannten Abwesenden werden diesel- ben, so wie alle diejenigen, wclhe als Erben oder aus irgend einem anderen Grunde Ansprüche an das Ver- mögen der gedachten Abwesenden zu haben vermeinen, in Gemäßheit des Mandats vom 13, November 1779, und zwar gedachte Abwesende unter der Verwarnung, daß sie widrigenfalls werden für todt erklärt werden,

deren vorhandene Erben (Gläubiger) und sonstige An- spruchsberechtigte aber bei Vermeidung des Ausschlusses und des Verlustes ihrer Ansprüche, so wie der Nechts- wohlthat der Wiedereinsezung in den vorigen Stand, welche Nechtsnachtheile auch beim bloßen Ausbleiben im Termine eintreten geladen, den 8, August 1848, Vormittags, zu rechter früher Gerichtszeit an Amtsstelle allhier in Person oder durch gehörig, \o viel die Aus länder anlangt, gerichtlih legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen, so viel die Abwesenden anlangt, über die Jdentität ihrer Person sich gehörig auszuweisen, hierüber mit dem Kontradiktor, so wie nah Befinden unter sich, rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, sodann den 19, September 1848 der Jnrotulation der Akten zum Verspruh und den 7, November 1848

der Publication eines Erkenntnisses, welches wegen der Nichterschienenen Mittags 12 Uhr für publizirt zu ach- ten is, sich zu versehen. L

Auswärtige haben bei Vermeidung von 5 Thlr, Strafe zur Annahme von Ladungen und anderen Ver- fügungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen,

Königl. Sächs. Justizamt Chemniß, am 3, Febr, 1848,

Verzeichniß der Abwesenden,

1) Johann Friedrih (auch Carl) Traugott Heymann aus Pleißa bei Chemni, geboren am 24, September 1809, ein außerehelichher Sohn Hannen Sophien, ge- borenen Sieber, verehelichten Geßler, und anderweit verehelichten Berthold aus Pleißa, hat sich aus diesem Oùte, wo er das Müllerhandwerk erlernte, zu Ende des Jahres 1826 entfernt, um zu wandern, hat seit dieser Zeit nichts wieder von sich hören lassen und soll bei seinem Abgange geäußert haben, er wolle nach Ame- rifa gehen. Sein Vermögen beträgt ungefähr 2475 Thlr, 27 Nar... 3 Ps, 5 :

2) Johann August (auch Carl Augus) Uhlig aus Bernsdorf bei Chemniß, geboren im Jahre 1801, ein Sohn des Hausbesigers Johann Gottlieb Uhlig's da selbst, hat sich am 23. März 1823 angeblich, um in der Gegend von Leipzig einen Dienst zu suchen, aus Bernsdorf entfernt und seit dieser Zeit nichts wieder von sih hören lassen. Sein Vermögen beträgt unge- ab J Ol, 1 Nat 9 Ps

3) Johann Gottlieb Uhlig, geboren am 4, April 1785 in Harthau , ein außereheliher Sohn Hannen Sophien, geb, Lieberwirth, später verehelichten Uhlig, hat sih im Jahre 1819 aus Chemniß, wo er als Postillon in Diensten stand, entfernt, soll sich sodann in das Neu- preußische (Herzogthum Sachsen) begeben und dort an- fänglich als Postillon, später, und besonders im Jahre 1821, auf einem dasigen Rittergute in einer Brannt- weinbrennerei in Diensten gestanden haben, und hat seit dem Jahre 1821 keine Nachricht gegeben, Sein Ver- mögen beträgt ungefähr 47 Thlr, 18 Ngr, 45 Pf.

Königl. Sächs. Justizamt Chemniy, am 3, Febr, 1848,

275] : Wann nach unterm 26sten vorigen Monats er- folgter Konkurs-Eröffnung über das Vermögen des Ad- vokaten Krull hierselbst auf Antrag des bestellten actor communis, Advokaten Syalding allhier, sub hodierno zur spezifizirten Anmeldung etwaniger An- sprüche an den Kridar und dessen Vermögen, ferner zur roduction der etwanigen schriftlihen Beweismittel über Piche Ansprüche in origine, auch zur Prioritäts - De- duction, ein Termin auf den 27. Mai dieses Jah- res vor hiesiger Großherzoglicher Justiz-Kanzlei anbe- raumt und die desfallsige Ladung mit der Aufgabe an die etwanigen auswärtigen Liquidanten zur Bestellung und Legitimation von Prokuratoren in loco, den Schwe rinshen Anzeigen in extenso inserirt worden, so wird solches fernerweit hierdurch gemeinkfundig gemacht. Gegeben Güstrow, den 14, März 1848

s insche Justiz - Kanzlei, Großherzogl. Meclenburg Se L Pry

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Rendsburg-Neumünster.

Vei Be. Von und nah den Bahnhöfen 3815

von der Anuhaltestelle Bockelholm

M, QUIEr Verte Passagier-Gepäk 74,265 Pfd Eil= und Frachtgüter 1,720,282 Pfd.

Frachtpflichtige Postgüter 57,395 Pfd, Equipagen-Transport .…..........

Hunde-Transport

Vieh =- Transport: 317 Ochsen, 6 Stärken, 8 Kälber, 132 Schweine, 7 Serte. E Post-Beförderung pr.

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siterarische Anzeigen. Weser - Zeitung.

Der Bann, welcher bis dahin auf der Weser-Zeitung in Preußen ruhte, is durch die Ereignisse ausgehoben. Mit dem Königlichen Amnestie - Erlaß vom 20, März, welcher ausdrücklich auch auf die Presse Bezug nimmt, ist auch die Wiederzulassung der Weser-Zei tung in Preußen ausgesprochen worden *).

Die Weser-Zeitung wendet sich in diesem Augenbli, wo die Erfüllung der Jdeen, für welche sie gestrebt hat und unterdrückt worden is}, so herrlih heranbriht, an ihre alten Freunde in Preußen, sie hofft neue Freunde unter allen denen z1u gewinnen, welche ein neues poli- tisches Leben für Deutschland jeßt aufgegangen sehen.

Alle, welche mit dem am 1, April beginnenden zwei ten Quartal der Weser- Zeitung in das Abonnement eintreten wollen, werden ersucht, dem zunächst gelegenen Postamte baldigst ihre Bestellungen zukommen zu lassen,

Bremen, den 28. März 1848.

C, Schünemann's Verlagshandlung,

[2541 b]

*) Nach einer der Redaction zugegangenen Mitthei lung is die Wiederzulassung der Zeitung bereits am 26. März angeordnet worden,

A Ned o Alle Preusie Zig.

Tay Trt über Geschwornen-Gerichte.

Zu haben bei

L Á R Q. J), _ZONaS , Wéêérbderstraße Nf. 14.

Bei den jeßt überall in Aussicht stehenden Schwur gerichten verfehlt die unterzeichnete Verlagshandlung nicht, auf nachstchende in ihrem Verlage erschienene Schrift des berühmten Appellationsgerichtsraths (früher Ober-Prokurators) Leue aufmerksam zu machen: 7

Das deutsche

Schöffengericht (Geschwornen-Gericht) Friedri ch Btfeter E

1847 8, 0 L 10 San Ch. E. Kollmann.

o 2171

Am 25sten d. M, verstarb hierselbst der Königl. Ober- Forstmeister und Ritter des Rothen Adlerordens dritter Klasse mit der Schleife, Heinrich Ludwig Qm alian, nach einem langen und schweren Krankenlager, Ver Verstorbene begann seine Laufbahn im Staatsdienst als reitender Feldjäger, wurde dann Forst- Geometer und Taxator, später Forst - Jnspektor und seit 1817 Ober- Forstmeister. Jn leßter Stellung hat el Jeu 1826 der hiesigen Regierung angehört. Als ein Maun der Wis- senschaft durch seine mehrfachen Schriften im größeren Kreise rühmlich bekannt, hat er sich die Achtung und Liebe seiner Untergebenen und jeiner Kollegen durch Pflichttreue , strenge Rechtshassenheit und wohlwollende Gesinnung neben der größten Anspruchlosigkeit in hohem Grade erworben, :

Die Unterzeichneten verloren in ihm nicht blos einen ausgezeichneten Mitarbeiter, sondern auch einen zuver- lässigen Freund,

Stralsund, den 28, März 1848.

Die Mitglieder der Königlichen Regierung,

[252 b] _Eín sehr guter Flügel steht Potsdamerstraße Nr, 15 eine Treppe hoh zum Verkauf.

"Belgien.

Betreff der deutschen Universitäten. Vermischtes. Königrei ch Sachsen. Verordnungen. Königreich Hannover. Stände- Verhandlungen. Herzogthum Braunschweig, Wahlen für die Versammlung in Frankfurt, Vermischtes. Herzogthum Holstein, Rendsburg. Errihtung mobiler Sicherheitswachen auf dem Lande. - Dänisches Dampfschiff bei Alsen. Aufhebung von Zeitungs - Ver-

boten. Antrittsrede des Regierungs - Präsidenten Francke, Rüstun- gen, Vermischtes, Altona, Mission von Kopenhagen nah Ber- lin, Freie Stadt Frankfurt, Auszug des Protokolls der Bundes- Versammlung. Verhandlungen der vorbereitenden Versammlung. Freie Stadt Bremen. Bekanntmachung wegen derdeutschen National- Farben,

Desterreichische Monarchie. Triest, Die Vorgänge in Venedig,

Frankreich. Paris, Die Forsten der alten Civilliste, Renten-Ein- tragungen sür Ludwig Philipp. Gesuch Guizot's um seine Monats- Besoldung. Die polnischen Flüchtlinge, Vermischtes,

Großbritanien und Frland. London, Der Prinz von Preußen, Parlaments - Verhandlungen: Einkommen -Steuer, Westindische Post, Die Times über Dänemark,

Brüssel, Kammer-Verhandlungen.

Dänemark. Kopenhagen. Proclamation des Königs an die Schles- wiger. Truppen-Bewegungen. Vermischtes,

Spanien, Schreiben aus Madrid, (Vermischtes.)

Bela

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: j Dem Konsistorial-Präsideuten G öfcchel zu Magdeburg dîe von ¡im nachgesuchte Entlassung aus seinem Amte zu ertheilen,

Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich ist von Düsseldorf hier angekommen.

Funst-NXusstellung im Akademie-Gebáude.

Die Eröffnung der Kunst - Ausstellung wird am Sonntag den 9ten d. M. Vormittags 11 Uhr stattfinden und von dort an dieselbe täglih an den Wochentagen von 10 bis 5, an Sonn- und Festtagen von 11 bis 5 Uhr den Besuchen des kunstliebenden Publikums ge- öffnet sein.

Berlin, den 2. April 1848.

Direftorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste. Dr, G. Schadow, Direktor.

BVBeanntmamunt a

1) Die Gemälde=- und die Skulpturen-Gallerie im Königlichen Museum sind an jedem Montag und Sonnabendz die Sammlungen der antiken Vasen, gebrannten Thon- werfe Und Bronzen (mi Altiquariim béselbei all jede Mittwoch; mit Ausschluß der Feiertage, dem Besuche des Publi fums geöffnet, und zwar

in den 6 Sommer =- Monaten von 10 bis 4 Uhr. in den 6 Winter = Monaten von 10 bis 3 Uhr.

Jedem anständig Gekleideten is an diesen Tagen der Eintritt in die genannten Abtheilungen ohne Weiteres gestattet. Kinder unter 10 Jahren können gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen werden. / : __ 2) Die Königliche Ku nst=Kammer und die ethnographisce Sa mmlung sind an jedem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, :

in den 6 Sommer =Monaten von 10 bis 4 Uhr,

E in den 6 Winter = Monaten von 10 bis 3 Uhr, geöffnet; der Besuch ist jedoh nur gegen Einlaß-Karten ge- stattet, welhe auf vorangegaugene, beim Kastellan des Königlichen Museums am Lustgarten zu machende Meldun-=- gen ebendaselbst verabfolgt werden.

3) Die Königlichen Museen der ägyptishen und der vaterländischen Alterthümer, so wie das Königliche Kupfer- stih - Kabinet, bleiben wegen Uebertragung der Gegenstände in die neuen Lokale von heute ab bis auf Weiteres geschlossen.

4) Den Gallerie - Dienern, Portiers u. \. w. is es durchaus untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen, weshalb ersucht wird, alle Anerbietungen solher Art unterlassen zu wollen. :

Berlin, den 1. April 1848.

General=Direction der Königlichen Museen.

Angekommen: Se, Durchlaucht der Fürst zu Wied, von Neu - Wied.

Der Prinz Ludwig zu Shönaich- Carolath, von Amtit,

Se. Excellenz der Erb-Land-Hofmeister im Herzogthum Schlesien, M afsaots, von Breslau.

„De. Cxcellenz der Ober-Burggraf im Königreih Preußen, von Brünneck, von Trebniß. E S

Hohe Versammlung!

Se. Majestät der König haben mir deu Befehl ertheilt, den zweiten Vereinigten Landtag in Alleèrhöchstihprem Namen zu eröffnen. Große Ereiguisse haben cinen Theil Europa?s erschüttert und unser Vaterland nicht unberührt gelassen. Sie bedrohen uns mit wachsen» den Gefahren, sie eröffnen uns eine große Zukunft. Preußen und Deutschland werden die Zeit des Ueberganges bestehen, wenn sie mit besonnenem Muthe, mit geordneter Kraft auf der neu ershlossenen Bahn sih bewegen. Die Einheit Deutschlands war seit langer Zeit das Ziel, auf welches alle Wünsche oft hoffnungslos sich richteten ; nunmehr gehen wir ihm mit rashen Schritten entgegen, und Se. Majestät der König boten dazu eine Hand, der 15 Millionen freudig zur Seite stehen. Die politishe Berechtigung der Bürger im Staate war in Preußen ein um \o lebhafter empfuudenes Bedürsniß, als das Volk eine Stufe der Bildung erstiegen hatte, die es anderen, unter freien Verfassungsformen lebenden Völkern mindestens gleich- stellte. Se. Majestät der Köuig haben eine wahre coustitutionelle Verfassung verheißen, und shon sind wir versammelt, um zu ihrem dauerhaften Ausbau die Gruudsteine zu legen, Hoffen wir, daß das Werk raf hinansteige, daß es sih anshließe und einfüge dem gro- ßen Verfassungs-Gebäude für das gesaumte deutshe Volk.

Tief zu beklagen i| es, daß in die neuen Zustäude nicht über- gegangen werden fonnte ohne das Gefolge der Leiden, von welchen gegenwärtig die Gesellschaft getroffen is, Nur darin mag ein Trost gefunden werden, daß die leßten Wochen viel verborgene Wunden aufgedeckt und Belehrung darüber gegeben haben, daß und wie ihre Heilung erstrebt werden soll. Die Regierung erkennt die Aufgabe, die Staatsgewalt neu zu kräftigen, die Vande der geseßlichen Ord- uung zu festigen, das Vertrauen zu beleben, den ges{chwächten Kredit zu heben und auf den Wiederausschwangz der Gewerbe und der loh- nenden Arbeit hinzuwirken, Sie wird si bemühen, den Frieden nach außen, so lauge es die Ehre Deutschlands gestattet, zu erhalten, den Frieden nah innen zur Ehre Deutschlands herzustellen. Sie rechnet hierbei auf die gesunde Kraft der Staatsbürger, welhe nunmehr be=- rufen sind, zu beweisen, daß sie reif waren für die Freiheit. Auch auf die Unterstüßung des Hohen Vereinigteu Landtages rechnet die Regierung. Auf eine Unterstüßung, die, wenn sie gewährt wird, in voller Freiheit der Berathungen und Ueberzeugungen gewährt werden möge, Niemand wird sih völlig dem Eindrucke zu entziehen begehren, den ein gewaltiger unverkeunbarer Ausdruck der öffentlichen Meinung auf die individuelle Anschauung zu äußern geeignet ist; Niemand wird leugnen wollen, daß in bestimmter Zeit wohlthätig und unentbehrlih werden fann, was in anderer Zeit gewissenhafter Üeber- zeugung nicht rathsam erscheinen mochte. Unbezweifelt wird auch die Hohe Versammlung bei ihren Berathungen den geänderten Zeitver- hältnissen Rechnung tragen, allein es muß auch heute der freie Aus druck Jhrer Ausichten dem Lande willkommen sein, so wie er Sr. Majestät dem Könige und den Räthen der Krone willkommen sein wird, Das preußische Volk, indem es die freie Berathung seiner wichtigsten Angelegenheiten in der Presse und in öffentlihen Ange- legenheiten angetreten hat, darf iht verkennen, daß nur im Kampfe der Ansichten die Wahrheit durhbriht, daß zur Wahrung der Frei- heit jede Meinung mit voller Berechtigung und ungehindert sich muß äußern dürfen, Wenngleih der Hohe Vereinigte Landtag, sowohl seiner Zusammenseßung als seinen Rechten nah, ungemein abweicht von der künftigen Volksvertretung, so legt doch die Regierung auch gegenwärtig auf seinen Beirath ein großes Gewicht, und in diesem Geiste übergebe ih die Allerhöchsten Propositionen Jhrer hochgeneig- ten Prüfung und Berathung,

Poi S Ce

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. entbieten Unseren zum zweiten Vereinigten Laudtage versammelten Ständen Unseren Königlichen Gruß.

Um die Unserem getreuen Volke auf der breitesten Grundlage verheißene constitutionnelle Verfassung in das Leben zu rufen, ist die Vereinbarung ihres Juhalts mit einer beshlußfähigen Versammlung freigewählter Volksvertreter erforderlih. Wir haben deshalb cin vor= läusiges Wahlgeseß entwerfen lassen, welches die Vorschläge enthält, wonach diese Versammlung, welche, der Natur ihrer vorübergehenden Aufgabe nach, cine Theilung in Kammern nicht zuläßt, zu wählen und zu bilden sein wird. Indem Wir diesen Entwurf dem in der bisherigen Gestaltung zum leßtenmale Vereinigten Landtage vorlegen lassen, empfehlen Wir dessen \s{leunige Erörterung, damit sich durch baldige Herstellung eines festen und volksthümlichen öffent- lichen Rechtszustandes alle Segnungen erfüllen mögen , denen Wir Unser treues und edles Volk dur volle und wahrhafte Entwickelung einer freien Verfassung zuzuführen aufrihtig bestrebt sind. Diese Verfassung, deren Entwurf Wir der auf Grund des Wahlgeseßes neu zu bildenden Versammlung werden vorlegen lassen, soll nah Uiserer Absicht, und, um ihren Zweck vollständig zu erreichen, ihrer Form nach der überwiegenden Mehrzahl der constitutionellen Verfassungen Deutschlands sich anschließen und mit den bis dahin getroffenen Ver- einbarungen über die Bildung einer allgemeinen deutshen Bundes- Verfassung in Einklang stehen.

Gegeben Potsdam, den 2, April 1848,

Friedrich Wilhelm.

Graf von Schwerin. von Auerswald.

Camphausen. von Arnim, Hansemann, von Reyher,

Bornemann,

vollendet und den Vollbesiß der bürgerlihen Rehte niht verwirkt hat, is in der Gemeinde, worin er seit Jahresfrist seinen ordentlichen Wohnsiß hat, stimmberechtigter Urwähler, insofern er nicht aus öffent= lichen Mitteln Armen=Unterstübung oder ohne eigenen Hausstand in einem dienenden Verhältnisse Lohn und Kost bezieht.

v [9]

Die Urwähler einer jeden Gemeinde wählen auf jede Vollzahl von fünfhundert Seelen ihrer Bevölkerung Einen Wahlmann ; erreicht die Bevölkerung einer Gemeinde nicht fünfhundert, übersteigt aber dreihundert Seelen, so is sie dennoch zur Wahl Eines Wahlmannes berechtigt; erreiht ihre Bevölkerung aber nicht dreihundert Seelen, so wird die Gemeinde durch den Landrath mit einer oder mehreren anderen Gemeinden zu Einem Wahlbezirke vereinigt.

Ju Gemeinden von mehr als tausend Seclen erfolgt die Wahl nah Bezirken, welche die Gemeinde - Behörden in der Art zu be= gränzen haben, daß in Einem Bezirke uiht mehr als fünf Wahl= männer zu wählen sind.

Bewohnte Besißungen, welche niht zu einem Gemeinde -Ver- bande gehören, werden durch den Landrath behufs der Urwahlen einer nahe gelegenen Stadt= oder F AGARINE zugewiesen.

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Jeder is nur in dem Wahlbezirk zum Wahlmann wählbar,

worin er als Urwähler iamierata ist,

Die Wahl der Wahlmänner erfolgt durch Stimmzettel nahi¿ab-

soluter Stimmenmehrheit der Erschienenen, B

Jeder heimatsberechtigte Preuße, der das 30ste Lebensjahr voll- endet und den Vollbesib der bürgerlihen Rechte nicht verwirkt hat, auch aus öffentlichen Mitteln keine Armen - Unterstüßung bezieht, „ist zum Abgeordueteu wählbar. j

§6, E

Für jeden landräthlichen Kreis, so wie für fede Stadt, welche zu keinem landräthliheu Kreise gehört, soll Ein Abgeordneter gewählt werden. Erreicht die Bevölkerung des Kreises oder der Stadt seh= zig Tausend Seelen, so werden zwei Abgeordnete gewählt, und es tritt für jede fernere Vollzahl von vierzig Tausend Seelen Ein Ab-= geordneter hinzu, so daß für hundert Tausend Seelen drei, für hun= dert vierzig Tausend Seelen vier Abgeordnete u. \. w. gewählt werden. f

S L Die Zahl der Bevölkerung bestimmt \sich überall nah der im e 1846 stattgehabten amtlihen Zählung. g. 8. Jn den Städten werden die Urwahlen der Wahlmänner durch Beausftragte des Magistrats und da, wo kein Magistrats - Kollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet.

Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rück= sicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde- Einrichtungen Unser Staats=Ministerium das Erforderliche dur eine Ausführungs=Ordnung feststellen.

Die Wahlen der Abgeordneten werden in den Kreisen durch die Landräthe und in den Städten, welche zu keinem landräthlichen Kreise ge- hören, durch Beauftragte des Magistrats, beziehungsweise des Bür= germeisters, geleitet.

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Jahr

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Die Wahl der Abgeordneten erfolgt durch \elbstgeschriebene Stimmzettel nah absoluter Stimmenmehrheit aller Erschienenen, und zwar bei den Kreiswahlen in dem Hanptorte des Kreises.

Wo mehr als drei Abgeordnete zu wählen sind, soll die Wahl nah Bezirken erfolgen, welche die zur Leitung der Wahl berufenen Behörden abzugränzen haben.

§40,

Die gewählten Abgeordneten stimmen in der zu berufenden Ver- sammlung nach ihrer eigenen unabhängigen Ueberzeugung und sind an Aufträge oder Jnstructiouen nicht gebunden, Z

s. 11.

Die Prüfung der Richtigkeit der Wahl ist Sache der künftigen

Versammlung. Urkundlich 2c.

Se. Majestät der König haben die Absicht ausgesprochen, der zu bildenden neuen Vertretung des Volkes über verschiedene, in viel- fachen Petitionen kundgegebene Wünsche Geseßes-Vorschläge vorlegen zu lassen. Allerhöchstdieselben glauben aber dem Volke ein neues Pfand des Vertrauens zu geben, wenn hon jeßt unter verfassungs= mäßigem Beirathe des Vereinigten Landtages einige dieser Wünsche geseßlich und in einer Weise erledigt werden, welche der allgemeinen Zustimmung gewiß sein fann. Ans dieser Erwägung ist die zweite Allerhöchste Proposition hervorgegangen, welche ih vorzutragen mi beehre.

Wir Friedrich Wilhelm, vou Gottes Guaden, König von Preußen 2c. 2c. i E entbieten Unseren zum zweiten Vereinigten Landtage versammelten getreuen Ständen Unseren Königlichen Gruß.

Die Versammlung, welche auf Grund des Unseren getreuen Ständen heute zur Erörterung im Entwurfe vorgelegten Wahlgeseßes einberufen werden soll, is dazu bestimmt, Sich mit Uns über Jnhalt und Form der Unserem Volke verheißenen freien Verfassung zu ver= einbaren, Wir wollen aber schon jeßt einige Grundlagen dieser Ver= fassung kundgeben und haben deshalb anliegende Verordnung entwer=