1848 / 97 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

dies über meine Stellung im Ministerium uud dieser ber, der ih vollkommen neu bin, vor- ih dadur von mir persönlich zu ewesen bin, bitte ich deshaib un rliegenden Frage zu en feinen Krieg

sammlung gegen aus\schicken zu müss sprechen genöthigt g Jch muß bei d fommen: Wir hab nur eine Expedition zum S then Rechtes." lied des deutschen Bundes, {luß Folge geben, desse wendig geworden ist, um den Folgen Holstein zuvorzukommen.,

Der Drang der Umstände Bund beschlossen haben würde w weiß nicht, ob es einer hohen

esha 1 Entschuldigung. erst einem Jrcthume zuvor=- mit Dänemark, wir machen chuße deutschen Gebietes und zur Wir sind dazu verpflichtet und berechtigt, und thuen nichts Anderes, als n \hleunige Ausführung noth- der Vorgänge in Schleswig=

einem Bundesbe

hat nicht erlaubt, abzuwarten, was der egen Ausführung der vorbehaltenen Versammlung bewußt ist, Sitzung der Bundes = Versammlung vom 46 vorbehalten worden ist. Tage spricht die Bundes - emark die Rechte Aller und Jeder, insbeson- erbberechtigter Agnaten und der

Kompetenz. daß diese Kompeter 17. September 18 beshluß von diesem wartung aus, daß Dän dere aber die des deutschen Bundes, Landesvertretung Versammlung, als Organ des die Geltendmachung ihrer verfassungs menden Fällen vor.

Ein solcher Fall ist jeßt eingetreten, tracht des Dranges der ohne Zweifel beschließen Maßregeln dem erwarteten und Kraft geben.

Jch komme jeßt Seiten geäußert find.

e gesagt, kein Krieg mit Besorguisse wohl weniger gegrün Dänemark diese Expedition als daß es eine Maßregel, nämlich Kaperbriefe zu ertheilen, ergreifen werde. eigene Stellung als daß es zu solcher extremen Außerdem dürfen wir cht zum Zusammentreffen der

Jn dem Buudes= Versammlung die Er-

geseßmäßigen deutschen Bundes, behält sich mäßigen Kompetenz in vorfom-

und wir antizipiren in Be- as die Bundes-Versammlung durch die zu treffenden Bundes-Beschlusse im voraus Ausführung

Zeit nur das, w wird, indem wir

auf die Besorgnisse des Handels, die von ver=

Däremark besteht, so sind diese Es i nicht zu erwarten, daß Krieg betrachten sollte, und noch die niht mehr im Geiste der

mark erkennt Bedeutung dieses

schreiten f} Lande ni pentheile kommen werde. daß unter Mitwirkung einer b in den Weg der Verhandlungen ge Weise beigelegt werden werde. jeyt hinreichen wird, delsfammern der ver| bald etwas Näheres und Best sein wird, werde ih die Chre ha

hoffen, daß es auch zu gegenüberstehenden Trup= Es ijt begründete Hoffnung efreundeten Macht diese Angelegen bracht und in zufriedenstellender daß das Gesagte für sstand und die Han-=

vorhanden,

Fch glaube, um den besorgten Handel chiedenen baltischen Häfen zu beruhigen. So= immteres zu diesem Zwecke mitzutheilen ben, es vorzutragen.

Wir können hiernach den Gegenstand als i 1 g übergehen über den Entwurf einer Ver= ordnung über einige Grundlagen der fünftigen preußischen 2 Jch bitte den Abgeordneten Möwes, den Bericht zu erstatten.

Abgeordn. Mdwes liest:

Gutachten der zweiten Abtheilung der vereinigten Kurien,

Marschall: ansehen, und zux Berathun

den Allerhöchsten Orts vorgelegten Entwurf einige Grundlagen der künftigen preußis

einer Verordnung über

chen Verfassung.

n Abtheilung der vereinigten Kurten it der

Allerhöchste Proposi!ion, betreffend den Ent

der künftigen preu-

zur Beschlußnahme für die hohe Sie hat sih diesem Geschäft

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Der unterzeichnete Auftrag geworden, die Verordnung über cini Verfassung zu prüfen und ammlung vorzubereiten. ferirt, wie folgt :

: liegende Entwu1 Verhältnisse angehende Bestimm seges - Vorschriften fünftigen Verfassung, Orts bereits ausgesproch d um deswillen den ständischen Be Abtheilung hegt indeß die Ueberzeugung, daß be in-gte Landtag gegenwärtig einnimmt , und da Begutachtung von Bestimmungen handelt, welche mit dem die constitutionelle Verf sungs-Gesebe in der genaue men der fünftigen repräsentativen V ben zu befinden.

Sie verkenut jedoch auch nicht, daß es für das Gouvernement von altenen Grundb

wurf einer ge Grundlagen Landtags=-Vers unterzogen u! f enthält mehrere, verschiedene ge ungen , welche theilweise frühere Ge= überhaupt aber als Grundlagen der ind als erwünschte Allerhöchsten ene Verheißungen einer sicheren Basis be= irath nothwendig machen.

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des Landes u

i der Stel= welche der Vere ch ‘um die ständische assung feststellenden Verfas- sten Verbindung stehen, es streng genom-= ersammlung obliegen dürfte, über

bei der jeßigen Lage der großer Wichtigkeit i , estimmungen und deren Gesebes= bis zum Zusammentritt jener Vers ohne welhe gegen zene Verfassungs=

in dem Entwurfe enth fraft hon jeßt und jenige Sanction zu erhalten, Grundlagen noch Zweifel erhoben werden könnten. Die Abtheilung giebt sich da Landtag, als das gegenwärtig zwischen der Meer und dem Volke, vernement hierin seine Unterstützung nicht versagen, vielm die ge- wünschte ständische S bex Vorla E E rische ‘betrachten und der fünftigen Repräsentation des Landes, definitive Entschließung über solche, bei Gelegenheit der Berathung und Feststellung der Verfassungsgeseße in ihrem Zusammenhange, vor= behalten wird. ; y Bei dieser Auffassung ihrer Aufgabe hat die Abt r Augenmerk darauf gerichtet, durch die Erledigung des ihr Auftrages für das Gouvernement inzwischen einen sicheren, hen Standpunkt in Beziehung auf die Verfassungs-Ange- herbeizuführen, ohne einem künftigen geseßgebenden Or- dwie vorgreifen zu wollen. L \hickt, geht die Abtheilung zur Prüfung der \pe- ziellen Bestimmungen im Entwurfe über : i

ammlung die=

her der Hoffnung hin, noch geseßmäßig bestehende Organ aus jenem Grunde dem Gou=

daß der hohe

gen nur als eine proviso=-

heilung haupt-

aber gesetli legenheiten vane irgen

Dies vorausge

Volke verliehenen Freiheit der s Geseßes vom 17. März die- autions - Bestellung

H. Jn Erweiterung der Unserem resse werden die im §. 4 Nr. 1 de s Jahres enthaltenen Vorschriften über die C abe neuer Zeitungen aufgehoben.

für die Herausgal rift §. 4 Nr. 4 sindet auch auf neue Zeitungen An-

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_ Dieser Paragraph hebt die März ‘c. sub Ne bene Bestimmung der Cautions- nächst die - Herausgeber solche Fölgen eines Preß-Ve nes Gesehes sub Nr. handener Zeitschriften Obschon in der

im §. 4 des Geseßes vom 17. 1 euer Zeitschriften gege- Bestellung gänzlich auf und seßt dem- r neuer Zeitschriften , hens oder Verbrechens, festgesezt sind, den Herausgebern son vor-

L, A sih eine Verschiedenheit der Ansih= ten über die Zwecknmäßigkeit einer Cautions = Bestellung für die T ausgabe von Zeitschriften kundgab, so stimmte man doch darin völlig über=

16 für die Herausgabe n

in Betreff der wie sie im §. 4 je-

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ein, daß mit Rücksicht auf den angedeu*eten Gesichtspunkt für jeßt diese Bestimmung, wie sie voiliegt , anzunehmen und die Frage über die Zweckmäßigkeit einer Cautions-Bestellung der fünftigen Gesebge= bung vorzubehalten sei.

Das Fortbestehen der Bestimmung im §. 4 «ub Nr, 4 des Ge- seßes, welche sich auf die Herausgeber schon bestehender periodischer Blätter bezieht und im Falle eines vermittelst des Blattes begange= neu Vergehens oder Verbrechens sie mit Cautions =- Bestellung be= droht, macht es nöthig, dieselbe auch auf die Herausgeber neuer Zeit= schriften anwendbar zu machen und eine Gleichstellung zu bewirken.

Dies ist der Zweck des zweiten Absatzes im §. 1, für dessen vollständige Annahme si daher die Abtheilung ausspricht,

Marschall: Es ist zweckmäßig, hierbei vorläufig stehen zu bleiben.

Abgeordn. von Bardeleben: Meine Herren! Jch darf wohl nicht erst vorausschicken, daß mich das unbedingte Vertrauen zum Ministerium erfüllt, indessen werde ih niemals meine Meinung zurück- halten, wenn ih mit dem Verfahrea des Ministeriums nicht überein- stimme, und ih befinde mich gegenwärtig in diesem Falle, Mir scheint es nicht rathsam, daß dieje Geseße, die als Grund-Basis der fünftigen Verfassung betrach'et werden, hier zur Berathung uns vor= gelegt sind. Jh weiß in der That nicht, welchen* Zweck das Mini- sterium dadurch zu erreichen beabsichtigt. Würde es daraus Stärke \{chöpfen wollen, so scheint mir, daß das Ziel auf diesem Wege ver- fehlt wird. Jch glaube, daß die erlebten gewaltigen Ereignisse den Beweis geben, daß diese Versammlung nicht mehr das hinreichende Vertrauen im Lande besißt; man mag darüber sagen, was man will, d'ese Ereignisse haben den Zweck gehabt, das früher herrshende Sy=- stem und mit diesem die ständische Vertretung zu stürzen und eine wahre Volks - Repräsentation ins Leben zu rufen. Das ‘erste Resul- tat war die Bildung dieses Ministeriums, und zwar, wie ih über zeugt bin, eines Ministeriums, welches das unbedingteste Vertrauen im Lande besißt. Dasselbe kann aber nur allein seine ganze Kraft aus den Sympathieen des Landes {chöpfen und mag sih nicht einen Geleitsbrief für seine Handlungen von dieser Versammlung geben lassen, was nublos, ja schädlih sein würde, da dieselbe nah meiner innigen Ueberzeugung nicht das Vertrauen des Landes besißt, Jch will niht näher auf die Nachtheile eingehen, die daraus hervorgelen fönnen, wenn wir uns jeßt in eine lange Diskussion über diese Ge- seße einlassen in einem Augenblicke, in dem die Gemüther in hohem Grade ausgeregt sind und in einzelnen Landestheilen sogar anarchische Bestrebungen stattfinden, Daher erlaube ich mir, den Vorschlag zu machen, daß wir nicht auf die Berathung der uns vorgelegten Ge- seße eingehen, sondern dem Ministerium erklären, daß es zwar unser Vertrauen besißt, daß es aber alle Schritte, welche es zu thun für nothwendig hält, allein thut und die Verantwortung für dieselben übernimmt.

Ein Ministerium, welches in diesem ernsten und gewaltigen Au- genblick seine ganze Kraft aus den Sympathieen des Volkes nimmt und mit Kühnheit und Sicherheit den betretenen Weg verfolgt, wird seine hohe Bestimmung erfüllen und das gesteckte große Ziel nicht verfehlen. Jch trage daher darauf an, zu erklären, daß das Mini= sterium auf eigene Verantwortung diese Gescbe erlasse, und zwar mit Vorbehalt der Genehmigung der nächsten National - Versammlung, welcher die Räthe der Krone über ihre Handlungen Rechenschast ab- zulegen haben. i

Candtags-Rommissar: Einer der früheren Redner hat Hand- lungen gefordert, um ein Vertrauen zu begründen, Der vorige Red= ner will das Vertrauen unbedingt geben und die Handlungen erwar=- ten. Die Verantwortlichkeit, die dadur auf das Ministerium gelegt wäre, würde für seine Kräfte zu shwer sein. Wenn bemerkt worden ist, daß das Land dem Vereinigten Landtage das Vertrauen, welches nöthig sci, um zu großen legislativen Maßregeln mitzuwirken, nicht gewähre, so möchte ih doch für den Landtag in Anspruch nehnien, daß das Volk auch ihn nach seinen Thaten zu beurtheilen habe; und ih sebe voraus, daß die Gesinnungen, die der Landtag ausgesprochen hat, und diejenigen Handlungen, welche er vorzunehmen bereit ist, ihm das Vertrauen des Landes allerdings erwerben werden, wenn er es nicht gehabt hatte. Der Zweck, weshalb die Regierung Jhnen die Geseß- Vorlage, die jebt in Berathung ist, mate, is vorzüglich der, in der Zwischenzeit ‘von jeßt bis zum Dasein einer volksvertretenden Ver- fammlung mit legislativen Befugnissen die angegebenen Punkte gemäß der gegenwärtig bestehenden Verfassung geseßlich festzustellen, und auch deshalb hat es als wünschenswerth erkannt werden müssen, weil häufig eingewendet wurde, daß nur Verheißungen gegeben seien für den fünf- tigen Erlaß von Geseßen. Diese Einwendung würde durch den ge- gebenen Beirath des Landtags beseitigt, es würden alsdann die Ver= heißungen in förmlich verfassungsmäßige Geseße umgewandelt werden, und diejes Verfahren erachten wir für die Beruhigung des Landes nüßlich, Wir beharren daher bei dem Antrage, daß der Vereinigte Landtag auf die Berathung der Proposition eingehe.

Abgeordn, Freiherr von Vincke: Jch habe mir hauptsächlich das Wort erbeten, um auf das UAllerentschiedenste gegen die Aeußerung des geehrten Mitgliedes der preußischen Ritterschaft, mit dem ich mich früher zu meiner Freude häufig in derselben Meinung befunden habe, zu protestiren, Jch muß entschieden dagegen protestiren, daß die Er- cignisse der leßten Tage den Zweck gehabt haben sollen, den Ver= einigten Landtag zu bouleversiren, um mich dieses Ausdrucks zu be- dienen, und eine andere Vertretung an die Stelle zu seben. Ich s, zufällig, während diese Ereignisse sich zutrugen, hier in

erlin befunden, und habe Gelegenheit gehabt, sie theilweis jelbjt zu beobachten, theilweis die glaubwürdigsten Erkundigungen darüber ein- zuziehen, und ih muß mich daher dagegen aussprechen, daß der

Zweckck der Ereignisse die Abschaffung des Vereinigten Landtags ge- wesen ist. Auf diese Ereignisse näher einzugehen und auseinander- zujesen, wie viel davon Absicht, wie viel Zufall gewesen is , und, S I welche Absicht dazu, glaube ich, is hier nicht der Ort, Wir haben uns Alle bereits in der Adreß =- Debatte stillshweigend dahin vereinigt, die Vergangenheit, die Todten ruhen zu lassen, und nicht auf’s Neue auf die beklagenswerthen Vorfälle zurückzukommen. Es muß jeßt unsere wichtigste Aufgabe sein, dazu mitzuwirken, dem Ministerium darin beizustehen, einen geordneten Zustand herzustellen, und der Anarchie, welche, wie wir leider erfahren haben, in vielen Pee des Vaterlandes herrscht, aus allen Kräften zu steuern, “u so muß ih auf das Entschiedenste dagegen protestiren, daß der Bereinigte Landtag das Vertrauen des Volkes nicht besißen sollte z ih glaube, daß die große Majorität dieser Versammlung bei ihrem ersten Zusammentreten sih redlich bemüht hat, Alles zu thun, was rent möglih war, und geschehen konnte, um den Rechtsboden wie- A cet und zu behaupten, welher dur die Geseßgebung vom L Dublitu 4e gestellt war, und nah allen Aeußerungen, erfolgt (i m, in der Presse und in Schriften an allen Orten E gt sind, hat si die unendlihe Majorität von Deutschland, von Seife e ¿h fann sagen, der ganzen Welt, denn auch aus

sind die anerkennendsten Stimmen über den Ocean zu nes Igr hal, mit dem Verfahren des Vereinigten Landtags fer ständig N Ln erklärt, und ihm die vollkommenste Aner- ennung gezollt, Jene Aeußerung kann sich daher nur darauf be- shränken, daß die Zusammelsepug des Vereinigten Landtags nach Ständen, wie sie zur Zeit besteht, das Vertrauen des Lan=-

des nicht besißt, und daß das Land erwarte, daß eine andere Zu= sammenseßung der Volksvei tretung erfolgen muß, und mit dieser Ansicht bin ih vollkommen einverstanden. Daß man zu unseren Per- sonen aber das Vertrauen besißt, daß wir die Pflichten erfüllen werden, die wir jeßt zu erfüllen habcn, das muß ih auf das Aller= entschiedenste in Anspruch nehmen. Jch halte mih fest überzeugt, daß, wenn auch Petitionen, deren Ursprung und Entstehung ih nicht näher untersuchen mag, das Entgegengesebte ausgesprochen aßen mögen, doch die Ansi.bt der großen Majorität des preußischen Volkes sich in dieser Beziehung mit der meinigen vereinigt.

Was übrigens die Gesebßvorlage, welhe jeßt zur Berathung apa if, het Mfl, so bin ih allerdings darin einverstanden, daß ih “fnr vai dh vao und zweckmäßig gehalten hätte, wenn das Ber fende efi A Ln a An, erst der nâchiten tis T eie ben A E en hâtte, Es ist ja bereits wiedcr- G T Rerfasy E E ap 1e „pater zusammentretende z ersammlung

S hung vereinbaren soll, zu deren integrirenden Bejtand=

theilen die Geseßeêvorlage ohne Zweifel gehört, und das Wahlgesch bezweckt ja uur, eine solche Versammlung zusammenzuberufen, die sich in der Lage besinden sell, dies mit dem vollständigsten Vertrauen der Nation thun zu können. : Wenn dies der Fall ist, so sehe ih niht ein, weshalb wir der künftigen Versammlung einzelne Aufgaben vorweg nehmen sollen. Fch \hließe mich also dem geehrten Redner darin an, daß wir die Berathung der Geseßesvorlagen ablehnen. Jch kann mich auch nicht überzeugen , daß eine Gefahr des Verzuges dadurch eintreten könnte, wenn vorläufig der status quo aufrecht erhalten wird, bis die nächste Versammlung zusammengetreten ist, um sich darüber auszusprechen. Vielmehr glaube ih, daß einzelne der proponirten Bestimmungen viel besser vorläufig ausgeseßt bleiben, und würde mir vorbehalten, Falls auf die Berathung überhaupt eingegangen wird, dies im Einzelnen speziell nachzuweisen.

Staats-Minister Graf von Schwerin: Die Sache scheint si doch nicht ganz in der Lage zu befinden, die von dem Redner vor mir angenommen worden ist. Diejenigen Punkte, die in dem Geseh= Entwurfe der Regierung enthalten sind, bedürfen allerdings einer schleunigen Erledigung, weil sie zu dem Zweck, den wix uns vorge= seßt haben, ein Mittel sind, d. h. aus dem Zustande der Unruhe einen der Ruhe und Ordnung einzuführen. Das Ministerium hat sich die Frage stellen müssen, in welher Weise es dahin kommen fönnte, und is zu der Ueberzeugung gekommen, daß seinerseits we= nigstens der Boden des Gesebes nicht verlassen werden dürfe. Was den §. 1 betrifft, so is bei diesem von der Ansicht ausgegangen, daß durch die festgeseßte Caution ein Privilegium für den Geldbeutel ge= stellt worden is, während jeßt nur, wenn die ganze Intelligenz des Landes in der Presse thätig 1st, diejenigen Garantieen, die dur die Presse für Ordnung und Freiheit gegeben werden, erreiht werden fönnen. Es war also gerade für die jeßigen Zustände bis zur Ver= einigung des neuen Landtags nothwendig, dieses Geseb aufgehoben zu wissen ; wir konnten es nicht anders aufheben nach der dermaligen Lage der Geseßgebung, als weun wir den Vereinigten Landtag dabei zu Rathe zogen, darum haben wir es gethan, und wir werden, je nachdem das Gut= achten der Abtheiluug ausfällt, unsere Beschlüsse fassen. Jn ähnlicher Weise verhält es sich mit den Gesetzen über die Unabhängigkeit des Richter-Standes, da wir glaubten, daß es nothwendig sei, einen Zu= stand aufhören zu lassen, der mit Recht im Lande Anlaß zur Be- schwerde gegeben hat, und der Meinung sind, daß wir -dies gesetzlich nur dadurch erreichen können, wenn wir von den bestehenden stän= dischen Organen das Gutachten einfordern und die weiteren Beschlüsse fassenz so war auch dieser Punkt nothwendig Jhuen vorzulegen.

Abgeordn. von Bardeleben: Wenn der geehrte Abgeordneke aus der westfälishen Ritterschaft meine Bemerkung, daß die jüngsten Ereignisse auch zum Zweck gehabt haben, den Vereinigten Landtag zu beseitigen, wunderbar nennt, sto muß ih die Behauptung seinerseits, daß ih gemeint haben könne, diese Bewegung sei dahin gegangen, die Personen des Vereinigten Landtags zu entfernen, mindestens eben so wunderbar nenne, dieses fann ih niht gemeint haben; daß aber diese große Bewegung darauf hingegangen ist, das früher herrschende System und mit demselben das Institut zu beseitigen, das, glaube ich, habe ih niht nöthig erst zu beweisen, davon is das ganze Land überzeugt. Zur Verstärkung meines Antrages, daß wir dieses Geseß nicht berathen möchten, erlaube ih mir noch anzuführen, daß bereits ein Preßgeseb erlassen worden is ohne Beirath dieser Versammlung, und daß dies Geseß im ganzen Lande mit Jubel aufgenommen wor= den ist.

Staats - Minister Graf von Schwerin: Jch wollte nur bemer= fen, daß das Preßgeseß vor unserem Eintritt in das Ministerium er= lassen worden ist.

Abgeordn. Freiherr von Vincke: Jh bedaure, mich in der Lage zu befinden, auf eine persönliche Bemerkung mit einer persönlichen Replik antworten zu müssen, Es ist mir gar nicht eingefallen, zu

behaupten, daß der Redner gedacht haben könnte, die jüngsten Er

eignisse hätten den Zwet gchabt, unsere Personen zu beseitigen. Fch bin z. B. während der Ereignisse hier in Berlin auf den Straßen spazieren gegangen und auch nicht einen Augenblick um meine per- \önliche Sicherheit besorgt gewesen, und ih bin doch auch wohl eine Person des L Fch A A V eine Rae E gung unjerer „Perjonen gar nicht gedacht und nur vestritten, daß jene Ereignisse speziell den Zweck gehabt, hätten, das Institut des Vereinigten Landtags zu beseitigen.

Abgeordn, Frhr. von Patow 11, : Was ich zu sagen hatte, ist dur den ersten Theil des Vortrages des Abgeordneten der westfäli= chen Ritterschaft erledigt, und ih fann diesem ersten Theile des Vor- trages nur beistimmenz nicht so dem zweiten z ih bin vielmehr davon durchdrungen, daß die Herren Minister wohl daran gethan haben, den Geset-Entwurf uns vorzulegen, aus den abstraften Grund|aßen in das positive Gebiet der Gesebgebung überzugehen und sich dabei des Beirathes des Vereinigten Landtages zu bedienen. Id will nicht darüber sprehen, wie viel oder wie wenig Gewicht der Vereinigte Landtag noch haben mag, ic bin aber entschieden der Ansicht, daß er das Gewicht, welches er noch besißt, anwenden muß, um die Re= gierung zu fräftigen , und selbst, wenn ih mi auf den Standpunkt des Antragstellers stellen wollte, o würde ich von diesem aus nur folgern können, daß das Ministerium den Geseß-Entwurf nicht hätte vorlegen sollen. Nun liegt er uns aber einmal vor, und würde nun fein Votum abgegeben, so würde eine ganz andere Wirkung, als die beabsichtigte, daraus hervorgehen, n E ie Qn pen Vertrauens, sondern ein Tadel 19 E amich, daß das Ministerium A Mißgrijf gethan habe. A

Es würde ferner darin liegen, daß die gegenwärtige Versamm= lung sih selbst gleichsam eim Destimonium paupertatis ausfstellte und sich nicht für befugt hielte, zu berathen und zu beschließen, und könnte es auch bezweiselt werden, ob eine solche Berathung für den vorliegenden Geseß-Entwurf nöthig sei, so is sie doh gewiß nöthig für das Wahlgeseß. Würden wir aber bei diesem Gesebße erklären, daß wir es nicht berathen wollten oder fönnten, so würde auch der= jenige A A N Btl L a Geseß-Entwurfs ab= geben müssen, ge|chwächt werden, La wir aber gerade bei dem Wahlgeseß einen kräftigen Beirath geben, halte ih für sehr wichtig.

Referent Abgeordn, Mdwes: Im Namen der Abtheilung halte

gte Frage auch vollständiger ih den Pro- punkt, von dem di on den Herren Mini- ständische Bei-= jetzt nicht darauf seßen, sondern bis jeßt nur verheißen worden, bringen sind.

festzustellen ist, chten abzugeben. Wenn wirklich in einem sol- rden, \o ist es Regierung mit daß wir diese Vorlagen Vertrguen zur Krone hr befcstigt wird.

Jch wüns tand der Sache, wie

{nsichten über die

daß die angere nd daß man nach nnen bat, |}

für verpflichtet, zu bemerfen, Sprache gekommen ist, u

in jener zur } derseiben die Ueberzer

Erörterung b positionen anschließen ausgegangen, eben worden. iehr gegeben werden müsse, tändige Geseße zu berathen un Grundlagen zu sancti anntmachungen geseßliche Forn eil nur ein P thig, ein Guta wie behauptet 1

igung gewo Der Gesichts der bereit v

ist derselbe, die Ansicht, daß der

stern angeg

lne Gesebes- Proclamationen und Bek halb aber in eine bestimmte diesem Gesichtspunkte und we hält es die Abrheilung für ns aber, meine Herren, wir, hen anarchischen Zustande leben, w unbedingt unsere größte Pflicht, aller Kraft zur Seite zu stehen un zur Reife bringen, dazu beizutrage und zum Gouvernement immer Kommissar:

childert wo

noch in einigen ih ihn erkenne, zu reju- esprochen worden.

Landtags - furzen Worten den S miren. Es sind drei Di- erste Ansicht ging dahin, d der Vorschläge der künftigen vo IKäre dies richtig, so würde sie eirathes des Vereinigten Landtages Gesch erhoben sein w Die zweite Zwischenzeit als ansehen möchten. lih gefährlich; es f regten Zeit de

Frage ausg Bestimmung über den „51 Versammlung zustehe. hdem in Folge Vorschläge zu einem Lage nicht weseatlich Minister sich in der auchen cheint mir unend= ährlich, in einer \o aufge= daß die Minister Forderungen zu d die wahrscheinlich ie Minister stehen auf bis dahin, weiter nicht. Zustand zu

lfsvertretenden ibr auch zustehen, na:

s wäre also die Ansicht i} die,

muß das Wort gebr ieser Ansicht Folge zu cheint mir unendlich gef Vorstellung beizubringen, Anregung zu

m Volke die besißen und dadurch die ht erfüllt werden fönnen, dermann weiß: d sie fönnen dah den gegenwärtigen [ksvertretenden Ver| Jch glaube, daf stellt zu schen, dir halten es für zwedck- ben, damit derZ in Harmonie stehe. Berathung eingeg aus Stettin: eben Gesagten ußte ih nich Fch halte es n; thäten wir es agt ist, daß laube, daß, Diese Vorlagen nnen nicht rash g 1 Ministerium dankbar |ein, daß wir diesen ge\seß- Versammlung dringend, als möglich zu ändern. abstimmen!) Es ist allerdings das, was ih zurückkommen, daß es eine eren ständischen

geben, die vielleicht ni nicht gestellt werden, wenn E einem festen gescßlihen Boden, Die dritte aufgestellte Ansicht war, erhalten bis zum Zusammentritt der vo ür fanu ih mich nich Beruhigung gereicht, manche Pun dies auch im Jnteresse der öffentliche was verheißen ist, so mit dem Geseß holt, daß auf die

t aussprechen. fte sofort festge n Ordnung ist mäßig, Manches, er thatsächlih besteht, trage demnach wieder Abgeordn. von Puttkammer Worten wollte ih mich dem ich mich zum Wort meidete, w sichten entwickeln würden. den Gesetzentwurf berathe rücnehmen, was vorgestern ges trauen schenken wollen. hen zu lassen, gefährlich ist, ganze Land wünscht, und sie Jch denke, wir können den den geseßlichen Weg einshlägkt. lien Weg festhalten müsse die Vorlage zu berathen, a (Mehrere Stimmen : Abstimmen,

angen werde. nigen wenl-=

anschließen. Mehrere meine An= daß wir über den wir zu Ministerium Ver= Zustand beste-

für nöthig,

den jrbigen . sind Dinge, enug sejtgejeßt wer=

Jch glaube, und bitte die ber so wenig

von Mylius: agt, aber ih muß wenn wir jeßt uns Nothwendigkeit eines daß nothwendig eine ren, bis zu dem Tage, Durch die Er- ehrt, daß es Augenbiicke geben Personen z* unsere als auch vou unten lernt Geseh und Gerechtigkeit verlassen wir nicht den

ertheilen wix unseren

Abgeordn. Frhr. sagen wollte, hon ge) hrliche Maßregel wäre, Cs liegt die n dem Umstande, wo wir uns auflösen, g zusammentiitt.

höch} gefä Beirath verweigerten, riums in den Zuständen, 1 verläuft, von dem Tage an, wo die volfsvertretende Versammlun Gegenwart sind wir bel

fahrungen der j sein können, als

fann, wo die Zustände stärker Pflicht is es daher, den Richtungen en-gegenzutreten und aufzufordern: Jeßt, nachdem wir gew den wir errungen, e er gefordert wird.

(Ruf nah Abstimmung.)

Meine Herren, ih muß um's Debatte nicht beschränkt werde. ier Deputation zu

Boden des Geseßes, Beirath, so lang

Abgeordn. Siebig: Wort bitten, und verlangen, daß die die Ehre, Mitglied der bresla hier in Berlin war, es Devutation der Ansicht des edl Da indeß die groß so evachteten wir es für

sein, welche vom wird Jhnen bekannt en Abgeordneten aus e Mehrheit im Lande unserer Pflicht, dem L an dessen Verhandlungen von den Herren Ministern Tha-= zufrieden zu stellen und zu be- Verfassung berührenden Vertrauen zu dem derma=- Paragraph des fraglichen Fch erachte es daher so viel in seiner Macht ich mir nit unbekannt Zusammen- ommen besißt, dennoch mit Freuden be-

sein, daß diese Preußen huldigt. Ansicht nicht beitrat, ten Landtage beizuwohnen und Man fordert andererseits

ten, welche geeignet seien, das Volk Die Vorlage des Gesetzes dürfte wohl geeignet sein, volles ligen Ministerium zu fassen, indem Gesetzes die Besorgnisse des für Pflicht, daß der Vereinigte Landtag, liegt, das Ministerium unterstüßt, ist, daß der Vereinigte Landtag

seßung das Vertrauen des Volkes nicht vollk werden Gesebße, wie die angedeuteten, im Lande grüßt werden, da übelständige und gelässige heren Zeiten durh sie aufgehoben uud beseitigt werden. die Prüfung [

die zukünftige Volkes mindert.

in seiner dermaligen

Jch stimme

Zustimmung vorliegenden

Abgeordu, Mevissen: Meine Herren, auch ih habe m die Geseß- Vorlage begrüßt, und ih glaube, die große freudige Thaten an die Stelle von Ver- ein Wunsch mir bleibt, 0 i\t._es der, sofort die Gesebeskraft beschreiben : | das Ministerium nicht in den Verheißungen sofort in Thaten zu ver= assen hat, die nöthigen Geseb- ube aber, daß sehr dringende Mo- die hier vorgelegt worden sind, sofort zu anerkennen, daß die bestehenden n vielfah überschritten worden sind, daß die Gesehe, welche die freie Ver- Wochen keine Anwendung gefunden. daß diesem geseßlosen Zustande Sie werden ferner mit mix die Erlaß eines Wahlgeseßes es er, welchem Reli= leichen politischen d nöthigen Ab- sind in den §§. 4 und 5 flar

des Volkes wird mit mir heißungen treten sehen; wenn daß sämmtliche Zusicherungen Jch erkenne Fall war, die sämmtlichen wandeln, weil die Zeit es nicht zugel vorlagen auszuarbeiten. tive vorliegen, die Gesebe, Wir Alle werden Gesebße in den leßten Woche wir Alle werden anerkennen ,

einigung verboten haben, seit Sie werden mit mir es wünschen, recht bald ein Ende gemacht werde. Nothwendigkeit anerkennen , geseßlih ausgesprochen werde, gionsbekenntnisse sie auh ange Rechte theilhaftig sein sollen.

änderungen des bestehenden Rechtes

jedoh an, daß

Jch glaube

daß sämmtliche Bürg hören mögen, der g Diese beiden dringen

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dieser Abänderungen allein wird hinreichen, die hohe Versammlung zu bewegen, die Geseßvorlage zu disfutiren und anzunehmen.

Marschall : * Wir fönnen abstimmen. Die Frage heißt : Be- schließt die Versammlung, auf die Berathung des vorgelegten Geseh- Entwurfs nicht einzugehen ? y

Die Frage is negativ gestellt, im Anschlusse an den gestellten Antrag, weshalb diejenigen, die die Frage btejahen, die der Meinung sind, das Geseß nicht zu berathen, ausstehen würden.

Abgeordn. von Vincke (vom Plaß): Jh bitte, mih zu be- lehren, ob, wenn i die negativ gestellte Frage bejahe . . .

(war vor lautem Geräusch nicht zu verstehen.)

Mehrere Stimmen : Der Antrag is gar nicht unterstüßt worden.

Marschall : Der Antrag fann als unterstüßt angenommen verden : hae (Viele Stimmen: Nein! Nein !) D als unterstüßt kann er deshalb angesehen werden, daß viele Mitglie= der der Versammluug, im Augenblick, als der Antrag gestellt worden ist, ihre Unterstüßung guf unzweireutige Weise zu exfennen gegeben haben ; da aver darauf Gewicht gelegt wird, was die Gxeschästs- Ordnung in diesem Falle bestimmt, so frage ih hiermit, ob der, vom Abgeordneten von Bardelebcn gestellte Antrag von 24 Mitgliedern unterstützt wird. e i

Eine Stimme: Die Frage is} nicht bestimmt.

Marschall: Es fömmt jeßt nur darauf an, ob sich 24 Mit= glieder erhcben, um den Antrag des Abgeordneten von Bardeleben zu unterstüßen; wird er jeßt nicht unterstüßt, so is überhaupt eine Veranlassung zur Fragestellung nicht vorhanden. E :

(Mehrere Stimmen: Die Aufforderung zum Aufstehen ist

noch nicht erfolgt.) Diese Aufforderung war allerdings gegeben z Diejenigen, die den An- trag des Abgeordneten von Bardeleben unterstüßen, werden das durch Aufstehen zu erkennen geben. (Es erhebt sich nicht die erforderliche Anzahl von Mitgliedern.)

Der Antrag is niht durh 24 Mitglieder unterstüßt.

ir werden also jeßt zur Berathung des §. 1. des Geseß-Ent- wurfs übergehen z es frägt sich, ob in Bezug auf §. 1. eine Bemer fung zu machen is. Wenn dies nicht der Fall ist, so kommen wir | zur Abstimmung über §. 1. Es is zwar bei längeren Gesetz -Ent- würfen gebräuchlich, die Paragraphen , über welche keine Bemerkung | erfolgt, als angenommen zu betrachten; bei der Kürze und Wichtigkeit | des vorliegenden Gesebes is es aber zweckmäßig, eine förmliche Ab- stimmung vorzunehmen. Die Frage heißt:

Stimmt die Versammlung dem §. 1. des Geseß-Entwurfs bei?

und Diejenigen, die dies thun, werden das durch Aufstehen zu erkenuen

geben. e S (Geschieht.) Dem Paragraphen is beinahe einstimmig beigestimmt. Referent Abgeordn. Mdwes: Der §. 2. der Vorlage lautet

« . M

9A Die Untersuchung und Bestrafung aller Staatsverbrechen erfolgt fortan durch die ordentlichen Gerichte, und es wird jeder durch Aus-= nabmegeseße dafür cingeführte besondere Gerichtsstand hierdurch auf= gehoben. Jn dem Bezirke des Appellations - Gerichtshofes zu Köln tritt au bei politishen und Preßverbrechen die Zuständigkeit der Geschwornengerichte wieder Bn: Das Gutachten spricht sih dahin aus: „Zum §. 2.

Dieselbe sieht in dieser Bestimmung die Wünsche und Bitten erfüllt, welhe in Beziehung auf den für einzelne Kategorieen von Vergehen und Verbrechen durch Ausnahmegeseße eingeführten beson- deren Gerichtsstand seit Jahren laut geworden.

Sie schlägt daher mit Freuden vor, diese Bestimmung in threr vorliegenden Fassung anzunehmen.“ :

Abgeordn. Veumann : Jch habe mir das Wort erbeten, um über das Gutachten in Bezug auf §. 2 des Gesetz - Entwurfs Einl- ges zu bemerken und ein Amendement zu begründen,

Der Paragraph lautet: ;

p V 40 Die Untersuchung und Bestrafung aller Staatsverbrechen erfolgt fortan durch die ordentlichen Gerichte, und es wird jeder durh Aus- nahmegeseße dafür eingeführte besondere Gerichtsstand hierdurh auf gehoben. Jn dem Bezirke dcs Appellations - Gerichtshofes zu Köln tritt au bei politishen und Preßverbrechen die Zuständigkeit der Geschwornengerichte wieder U L Diese Bestimmung möchte in Beziehung auf die östlichen Pro- vinzen des Staates nicht blos von sehr zweifelhaftem Werthe, fon- dern meiner Ueberzeugung nach sogar bedenklich scin, Bisher stand die Bestrafung aller politischen Verbrechen dem Kammergerichte zu, das nah dem Geseße vom 17. Juli 1846 mit Oeffentlichkeit und Mündlichkeit zu verfahren hat#z es unterliegt aber feinem Zweifel, daß die politischen Verbrechen jeßt dem geheimen Gerichte überwie- sen werden sollen, Wenn auch dieser durch den §. 2 begründete Zu=- stand nur ein provisorischer is und seitherige Ausnahmegeseße auf- hebt, so halte ih doch hon dieses Provi)orium für zu bedenklich. Es is uns ein Straf - Geseß und eine Kriminal - Ordnung, auf Ge- {chwornengericht berechnet, verheißen worden, und die Geschwornen- gerichte in Preußen werden, um die möglichste Uebereinstimmung zu erreichen. den Geschwornengerichten in ganz Deutschland anzu=- passen sein. : Es wird mithin ein bedeutender Zeitraum vergehen, ehe wir dieselbe Garantie, die jelzt, wenn auch durch ein Ausnahmegeseß, für politishe Verbrechen existirte, haben werden. Deshalb halte ich für nöthig, in Beziehung auf den §. 2 das Amendement zu stellen : daß das Gouvernement alsbald mit Ausdehnung des mündlichen und bffentlichen Verfahrens in Strafsachen und Einführung der Geschwornengerichte für alle Staats = und Preßverbrechen so \hleu- uig als umöglih vorgehen und sto, weit es die jeßige Gerichtsver= fassung gestattet, provisorisch ins Leben rufen möge. Jch bitte den Herrn Marschall, die Versammlung zu befragen, ob dieser mein Antrag die nöthige Unterstüßung findet. Marschall: Diejenigen, die den eben gehörten Antrag unter= stützen wollen, bitte ih aufzustehen. g (Geschieht.) Der Antrag hat die erforderliche Unterstüßung gefunden. Abgeordn. Mevissen: Meine Herren! der geehrte vorige Red- ner hat Jhnen ein Amendement sür die östlichen Provinzen bes Staa- tes vorgeschlagen; ih will mir erlauben, ein Amendement für die westliche, für die Rhein-Provinz, Jhnen vorzuschlagen. Der §. 2 lautet: E Die Untersuchung und Bestrafung aller Staatsverbrechen erfolgt fortan durch die ordentlichen Gerichte, und es wird jeder durch Aus- nahmegeseze dafür eingeführte besondere Gerichtsstand hierdurch auf- gehoben. Jn dem Bezirke des Appellations - Gerichtshofes zu Köln tritt auch bei politischen und Preßverbrechen die Zuständigkeit der Geschworenengerichte wieder ein.“ i j Das rheinische Gerichtsverfahren unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen. Es würde also nah dem Wortlaute des §. - nur

bei politischen und Preß - Verbrechen die Zuständigkeit der Ge-

und bündig ausgesprochenz ih glaubte, die absolute Nothwendigkeit

\{chworenengerihte eintreten. Die Königlichen Verheißungen, welche

besagen jedo, brechen die Zu=-

Die Institutionen rung dieser Zusage sie gern ihre

feierlih acceptirt haben, Preß-Vergehen wie chte eintreten soll. ben die sofortige balte mich überzeugt, d daß der legte Absay des

hofes zu Köln tritt auch Vergehen die Zustän-

wir durch die Adresse gestern daß bei allen politischen und ständigkeit der Geshwor der Rhein-Provinz erlau für jenen Landestheil, und ih Zustimmung dazu geben werden, diese Provinz dahin zirke des Ap

amendirt werde : pellations - Gerichts schen und Preß - Verbrechen und \{worenengerichte ein. zu ermitteln, on 24 Mitgliedern findet.

bt sich eine Anzahl Mitglieder.)

Der Zweck dieses Geseß - Ent=- welche bestanden Es muß erst ein effentlichkeit und

digkeit der Ge __ Marschall: Es ist liche Unterstüßung v

ob der Vorschlag die erforder-

Er hat sie gefunden.

_Staats - Minister Bornemann: wurfes is, diejenigen Mißverhältnisse weazuschaffen, en, Die Verheißungen gebeu in die Zukunft. Geseg über die Geschwornen-Gerichte, serner über Mündlichkeit ausgearbeitet und solches der künftigen Volksvertretung vorgelegt werden, um es zu berathen. ( schon jeßt mit einem ch der bescitigt werden müß der Möglichkeit liegt. hafen nichts Neues \chengestßen enthalten war gesehen werden mußte.

zu b Es möchte bedenflih seir, terimistifum vorzutreten, was demnächst wie=- Man möge wohl überlegen, ob dies in

Alle Bestimmungen, die hier enthalten sind, , sie beseitigen nur dasjenige, was in den Zwi= und als Hinderniß einer guten Justiz an- Die bessere Justiz muß uns vie Zukunst

Wenn weiter keine Bemerkung erfolgt, so fommen g über den Vorschlag des Abgeordneten Neumann,

Mar \ch all: wir zur Abstimmun d welcher eben sriftlich gefaßt

geht dahin (liest chleunig als möglich eine fentlihen und münd=- chworenen=

Abgeordn. Veumann : Mein Amendement Das Gouvernemen provisorische Verordnung zur lien Verfahrens in Str oder wenigstens nah der V taatsverbrechen und Preßvergehen , Gerichtsverfassung zuläßt, zu emaniren. Marschall: Die Diskussion über diesen Der Referent hat das Work. Wenn von einem Amendement der in Berathung s:ht, die selbst und unmittelbar be- Aufhebung der Auenahme= besonderes außer= Gegenstand der Vorl t dürfte sich auch nur daß mit Ein ührung ahrens überhaupt wenn {hon an den Gegenstand von einem Arendement, her noch einer

t zu veranlassen, so Ausdehnung des v Einführung von Ges erordnung vom 17. Juli 1846 so weit es die jeßige

afsaheu und für -alle S

Vorschlag ist noch nicht für geschlossen erklärt.

Referent Abgeordn. Mdwecs: zu einem bestimmten Gesetzvorschlage, Rede ist, \o muß es si auf die Vorlage chäftigt sich aber nur mit e für einige Arten von Verb hnlihes Forum bestimmten. bestimmt bezeichnet, und ein Amendemen Weun aber beantragt wird, hts und des ü

ziehen. Diese bej Gesetze, welch

hierauf beziehen. des Geschworenenger1 vorgeschritten werden möge, der Berathung angeknüpst wird, con einer Petition die Rede, besonderen Berat“ung d dtesem Geseß-Entwurf bitte daher, diesem von Vincke:

fentlichen Verf

niht mehr die zunächst da unterliegen müßte, ehe sie mt

gebrabt werden fann. icht beizustimmen. Ich trete dem, was vollständig bei und wollte dasselbe f diesen Zus zu erlassen, was ih nicht an- uns zuvor cine Vorlage g: macht werden, einer reiflihen Prüfung unterwerfen zu bei welchen niht Gefahr im Verzuge if, uen Verfassungs-Versammlung ab. ewartet erde, ist aus den Gründen, die ih Es wid daher jedenfalls zweckm ßig wie wir es

in Verbindung Amendement n der Referent eben hßemerft hat, durchaus erforderlich it,

bei allen Gesetzen, sammentritt der künftigen ne und ihr die Vorlage gemacht w schon angeführt habe, k em j: igen Ministerium so reiflih, von demselben erwarten können, erwogen und dann der künfigen Ver- sammlung zur Beschlußnahme vorgelegt Marschall: Jh habe \hlages, wie er zulest verlesen ist, Anfangs war nur, im Anschluß an litishen und Preß das miindliche und öffentliche dem Antragsteller anheimzuge er unmöglich verke ten, wenn er zur

Abgeoidn. Ueumann : Schwierigkeiten allerdings ni Beantragung eines Prov in, darauf aufmerksam zu machen des vorliegenden Gejseß entlih deterioris conditionis werden. seres, sondern verlieren ür alle politischen Vergehen vorhanden war. hr eine Petition, und ih muß an- er nicht geltend gemacht werden diesen Umständen selbst stimmen. n Mevissen l:egt noch eùt Preßverbrechen ‘““ die Worte Es scheint mir, wenn einer Schwierig- er den Vorschlag des Abgeord= aragraphen

daß die Fassung des Vor- ais die eifste.

auch gefunden, eine audere war, den Gesetz - Entwurf, von po- at er sich ausg-debnt- auf st fir mi «in Grund, ben, seinen Vorschlag zurücfzuziehen, da

welhe Schwierigkeiten entstehen müß= Abstimmung gebracht werden \ Jch muß mir die Bemerkung erlauben, ht verkenne, die in der Sache isoriums liegen, aber ih , daß wir durch Entwurfs gegen

ergehen die Rede, jeßt h Verfah1enz das 1

unen faun,

daß ich die selbst und in der fann doch nicht umh die Bestimmung des §. 2 den bidherigen Zus Wir erreichen dadur qu die Garantie, welche \ Indeß ist der Antrag erfennen, daß sie als Amen fann, und nehme sie also z guch gegen den Marschall : Vorschlag vor , „und Preßoergeh nicht von an feit zu unterliegen, neten Mevissen zugleich mit der vorzunehmen. Staats - Minister Vornemann : dies Geseß Prinzipien enthält, die nur dasjenige beseitigen, Landestheile abgescha}t ift. Provinz besondere, B. über das Verfahren es si fragen, ob ovinz sofort zu b schien die Fr

E E E EEE E E L E E

h nicht allein nichts allerdings me

urück, werde aber unter betreffenden Paragraphen des Gesetzes Von dem Abgeordnete daß nah dem Worte „,, en‘ eingeschaltet würden. Bedenken erho die Abstimmung üb Abstimmung über den P

derer Seite ben werden, |

erlaube mir zu erwiedern, anze Land gelten, ine Geseße für für die RNhein=- Gesebe beste=

die für das g was durch allgeme as Strafverfahren bezügliche bei Verbreht f den Wunsch l dem vorliegenden allgemei-

ihrt bleiben

auh jene Geseße au der Rhein-

eseitigen sind.

nen Geseß laube, zur Ver-

hinzufügen zu des Ministeriums kein Sie, den gestell- daß die Jnstitut:0- feiten der Ausfüh-

Antrags dem Jch glaub Widerspruch entgegen! ten Antrag nen der Rhe rung entgegen

theidigung des

erden wirdz d überzeugt zu sein, en durchaus keine Schwierig das Wort zu nehmen Es besteht in der Preßvergehen. Nothwendigkeit begrün-

lwetter: Jch erlau

Abgeordneten Preßverbrechen

Amendement fast in der

als ich den Geseb= brechen genannt

für das Amend Veränderung Entwurf las, befragt, was

ih habe mir keine reßverbrechen im Gegen heinishen Geseßgebu chen durch die Presse

ch habe mi, H lia Preßver Antwort er politischen Berl fann ein p

erbrechen is in der r olitishes Verbre

a zu einem nicht begründet; es