1848 / 97 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

egangen werden, dann aber is es unter dem Ausdruck „, politisches

Bobrochen-“ enthalten. Deshalb scheint mir die Fassung dieses Saßes nicht so korrekt, wie sie in einem Geseße nothwendig ist. Jh ver- fenne nicht, daß die Aufgabe, die N das Ministerium mit dem Ent- wurfe dieser Verordnung emacht hat, lediglih dahin gegangen ist, niederzureißen, was in egislatorisher Hinsicht den Wünschen des Volkes entgegensteht, und ih bin tief durchdrungen davon, daß man au vorläufig bei dieser Aufgabe stehen bleiben muß, ih bin tief durchdrungen davon, daß es jeßt niht möglich is, neue Gesetze zu erlassen und neue Einrichtungen zu tressen. Jch glaube aber auch, daß ein solches Bedenken in Bezu auf die Rhein-Provinz nicht eut- gegensteht. Das einzige Bedenken, das gegen dies Amendement gemacht werden könnte, besteht vielleicht darin, daß, während wir Alle wünschen, eine gemeinsame Geseßgebung für ganz Deutschland zu er- halten, noch eine Verschiedenheit zwischen den einzelnen Provinzen in der nächsten Zukunft aus der Annahme des Amendements erwachsen wird. Judessen glaube ih, daß dies Bedenken von feiner wesentlihen Bedeutung is. Es besteht nämlich ein wesentlicher Unterschied darin, daß die Rhein-Provinz bereits das Jnstitut der Geschworenen - Ge- richte besißt; es is daher sehr leicht dort, die Preßvergehen vor ein bestehendes Justitut zu verweisen, vor welches alle politishen Ver- brechen verwiesen sind. Jch zweifle nicht daran, daß sämmtliche Pro- vinzen des Staates der Rhein-Provinz es gönnen, daß sie jeßt schon das Gute genieße, was nach den Umständen den anderen Provinzen augenblicklih noch nicht gewährt werden fann. Jch stimme für das Amendement.

Marschall: sich bestimmt über die Fassung der Worte, erkläre. ; ; Ï

Abgeordn. Mevissen : Die Fassung, welche ih mir vorzuschla=- gen erlaubt habe, ist folgende : i y

„Jm Bezirk des Appellations-Gerichtshofes zu Köln tritt au bei politischen und Preßverbrechen und Vergehen die Zuständigkeit der Geschworenengerichte ein.“

Candtags-Kommissar: Es is vorhin darauf provozirt worden, daß auch das Ministerium gegen das Amendement \{chwerlich eine Einwendung zu machen habe. Meine Herren! Das Ministerium wünscht die Lage festzuhalten, welche nah der bestehenden Verfassung, dem Vereinigten Landtage gegenüber, gegeben ist, und es wird dem- nah dem Beschlusse des Vereinigten Landtages die erforderliche Be- rüsihtigung schenken und die Amendements, welche beschlossen werden möchten, in reiflihste Erwägung nehmen. Jn weitere“ bindende Er- flärungen einzugehen, werden sie mir um so mehr erlassen, als wegen der Eile das Gutachten der Abtheilung der Regierung erst mit Erö}s= nung der Sibung bekannt geworden is, und als die Amendements auch eben erst in diesem Augenblicke gestellt worden sind. Jh fann daher nur wiederholen, daß die Regierung den Beschlüssen der Ver= sammlung die sorgfältigste Erwägung schenken wird,

Marschall: Der Vorschlag hatte hon die erforderliche Unter- stübhung von 24 Mitgliedern gefunden, und es ist zweckmäßig , ihn getrennt von der Hauptfrage und zuerst zur Abstimmung zu bringen.

Die Jrage heißt also:

Soll beantragt werden, den zweiten Saß in der Art zu fassen :

Ju dem Bezirk des Appellations - Gerichtshoses zu Köln tritt auch bei politischen und Preßverbrehen wie Bergehen die Zu- ständigkeit der Geschworuengerichte voieder ein.

Diejenigen, welche die Frage bejahen, würden dies durh Auf= stehen zu erfenuen zu geben haben.

Der Vorschlag is mit großer Majorität angenommen,

Die nächste Frage heißt :

Stimmt die Versammlung dem §. 2 mit Hinzufügung des gemach=

ten Zusabes bei?

Diejenigen, welhe die Frage bejahen, stehen zu erkennen geben,

Der Paragraph is fast einstimmig angenommen.

Referent Môdwes ( verliest §. 3 des Gesebes achten der Abtheilung zu §. 3):

Es wird erforderlih sein, daß der Abgeordnete die er vorgeschlagen hat,

würden dies durch Auf-

und das Gut-

119+ 3,

Zur Sicherheit der Unabhängigkeit des Richterstandes treten alle von den früheren Gesezen abweichenden Bestimmungen der Verord= nungen vom 29. März 1844 über die im administrativen Wege zu= lässige Dienst - Entlassung, Verseßung und unfreswillige Pensionirung der Richter außer Kraft.

Zum §. 3.

Die nicht minder erfreuliche und in ihren Folgen gewiß segens- reiche Bestimmung, durch welche die Unabhängigkeit des Richterstan- des wiederhergestellt werden soll, erregt nur hinsichtlih ihrer Fassung ein Bedenken. Die Absicht dieser Bestimmung geht unzweifelhast dahin, daß für den Richter dasselbe Verhältniß wieder eintreten soll, welches vor den Geseßen vom 29, März 1844 bestand. Es sind die- selben daher künftig für ihn als niht vorhanden zu betrachten.

Wenn aber, wie die Vorlage lautet, nur die von den früheren Gesetzen abweihenden Bestimmungen jener Verordnungen außer Kraft treten, so würden dieselben theilweise noch bestehen bleiben und im Falle eines nothwendigen Verfahrens gegen einen richterlichen Beam= ten Vergleichungen der älteren und neueren Geseße si nöthig v i welche leiht zu niht unwesentlichen Jnkonvenienzen führen dürftcn.

Die Abtheilung, jene Absicht der Geseh - Vorlage festhaltend, \{lägt daher nachstehende Fassung vor :

Die, Verordnungen vom 29, März 1844, betreffend das gericht- liche und Disziplinarverfahren gegen Beamte, so wie das bei Pen- fionirungen zu beobachtende Verfahren, treten in Beziehung auf den Richterstand gänzlich außer Kraft.“

Justiz-Minister Bornemann: Jch finde gegen die veränderte Fassung des Paragraphen gar nichts zu erinnern. Die Geseße vom 29, März 1844 sind ein Unsegen gewesen. Sie haben uns in Ge- fahr gebracht, das Vertrauen in dem Richterstande zu erschüttern und das Vertrauen zu dem Richterstande zu untergraben. Die größte Last aber sind sie für den Justiz - Minister gewesen, der dadurch in die üble Lage gekommen ist, selbst mitzuwirken für Entseßung der Richter. Jh bin der Erste, der dafür stimmt, sie abzuschaffen.

Abgeordn. von Patow Il: Jh habe nur ein kleines Bedenken dagegen geltend zu machen, daß nah dem Amendement das frühere Verfahren nicht blos bei unfreiwilligen, sondern auch bei gewöhnlichen Pensionirungen wieder in Kraft treten soll, und glaube, daß das Amendement kein zweckmäßiges is, denn für die gewöhnlihen Pen- sionirungen fehlte es früher ganz an Geseßen. Für diese Pensioni- rungen ist jeßt eine bessere Fürsorge getroffen. Jch glaube daher, daß wir den rihterlihen Beamten feinen guten Dienst leisten, wenn wir nach dem Amendement die Verordnungen des Jahres 1844 nicht allein für die unfreiwilligen, sondern auh für die übrigen Pensioni= rungen außer Kraft seben.

Referent Abgeordn, Môwes : Jh kann der Ansicht des ge- ehrten Redners nicht beitreten. Pensionirungen gehen entweder in freiwilliger Weise, insofern der zu Pensionirende damit einverstanden ist, oder unfreiwillig, wider den Willen des zu Pensionirenden, durch eiu gegen ihn eingeleitetes Verfahren, vor sich. Die Abtheilung hat allerdings diese zwiefahe Art im Auge gehabt. Der Geseges - Bor- \hlag bezieht sich nur guf unfreiwillige Pensionirungen, also auf alle

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Fälle, in welhen der Beamte, den man aus dem Amte entfernen will, sich selbst hierzu nicht versteht, und gegen den folglih das im Ge- seße vom 29. März 1844 vorgeschriebene Verfahren eingeleitet wer=- den muß, um jenen Zweck zu erreichen. Da aber gerade dieses Ver- fahren zur unfreiwilligen Pensionirung die Abhängigkeit der Richter gleichfalls angeht, so hat die Abtheilung sid überzeagt, daß dies Ge- seß eben so gut fallen muß, wie das Geseß von demselben Tage we- gen Disziplinar - Vergehen 2c. Wollte man das erstgedachte Geseß wegen unfreiwilliger Pensionirung für den Richterstaud noch ferner elten lassen, ‘o würde deren Unabhängigkeit nur theilweise erreicht 4 Diejenigen Pensionirungen aber, die 1n Folge einer Dienst- Unfähigkeit des Beamten nothwendig werden, fiuden anderweitige Re- gulirung! : j

Marschall: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, kommen

wir zur Abstimmung.

Die Frage heißt: z Tritt die Versammlung dem Antrage der Abtheilung bei, daß §. 3 folgende Fassung erhalte?

Der Secretair wird sie noch einmal verlesen. (Secretair liest den Fassungs - Vorschlag der Abtheilung vor.)

Marschall: Tritt die Versammlung dem Antrage der Abthei=

lung bei?

Diejenigen, welche dies thun, werden es durch Aufstehen zu er-

fennen geben. (Eine große Majorität erhebt sich.) Dem Antrage is beinahe einstimmig beigetreten worden, Wir gehen zum §, 4 über, Referent Abgeordn, Mdwes (liest vor) :

119+ Xe

Alle Preußen sind berechtigt, sih friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen zu versammeln, ohne daß die Ausübung dieses Rechtes einer vorgängigen polizeilichen Erlaubniß unterworfen wäre.

Eben so sind sie berechtigt, zu \solhen Zwecken, welche den be- stehenden Gesehen nicht zuwiderlaufen, sich zu Gesellschaften ohne vorgängige polizeiliche Erlaubniß zu vereinigen,“

Das Gutachten zu §. 4 lautet:

„Jm §. 4 wird zunächst die Berechtigung zur friedlihen Ver- sammlung in geschlossenen Räumen, ohne daß es bierzu einer polizei- lichen Erlaubniß bedarf, ausge;prochen.

Die Abtheilung glaubt auch bei dieser Bestimmung sich der Erörte- rung der Frage, ob dieselbe für die öffentliche Wohlfahrt von Nuten sei, enthalten zu können, und empfiehlt solche zur vorläufigen An- nahme. : O

Dahingegen führt diese Bestimmung zu der Frage, was hinsicht- lich der unter freiem Himmel zu veranstaltenden Versammlungen, de- ren nicht Erwähnung geschehen ist, künftig Rechtens sein soll.

Ueber die größere oder geringere Gefährlichfeit solcher Versamm» lungen im Allgemeinen vermag die Abtheilung ein bestimmtes Urtheil nicht auszusprechen, da eine etwanige Gefahr immer abhängig bleibt von dem Zwecke öffentlicher Versammlungen, von den Lokalverhält- nissen des Orts, wo sie stattfinden, und von mancherlei anderen Neben- Umständen. Wohl aber ist dieselbe des bestimmten Dafürhaltens, daß über die Zulässigkeit solcher Versammlungen fein Zweisel sein darf, und schlägt sie deshalb in völliger Uebereinstimmung aller Mitglieder folgende Zusaß-Bestimmung vor:

„„ „Auch Versammlungen unter freiem Himmel können, insofern sie für die vffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefahrbringend sind, von der Obrigkeit gestattet werden."

Der zweite Sah in diesem Paragraphen handelt, nah der Ansicht der Abtheilung, von der eigentlihen freien Affociation oder von der Bildung von Gesellshaften und Vereinigung zur Verfolgung eines bestimmten Zwedes. Sie fann sich im All= gemeinen nur für die Annahme dieses Rechts aussprechen, glaubt aber bemerkten zu müssen, daß die Worte der Bestimmung:

„zu solhen Zwecken, welche den bestehenden Gesegen nicht zu- widerlaufen““, insofern bedenklich ersheinen, als es bei dieser Fassung zweifelhaft bleibt, welhe von den bisherigen, in vieler Hinsicht die freie Ver- einigung beschränkenden Geseben noch zu Recht bestehen oder nicht.

Die Abtheilung hat folglih, behufs der Erledigung aller Zwei- fel und nah stattgehabtem Einvernehmen mit dem betreffenden Mi- nisterium, sih zu dem folgenden Fassungs-Vorschlage vereinigt :

„Eben so sind alle Preußen berechtigt, zu solhen Zwecken, welche

den Strafgeseßen nicht zuwiderlaufen, sih ohne vorgängige polizei-

lihe Erlaubniß in Gesellschaften zu vereinigen.

Alle das freie Vereinigungsreht beshränkende, noch bestehende geseßliche Bestimmungen werden hiermit aufgehoben.“

Staats - Minister Graf von Schwerin: Es liegen eben zwei verschiedene Vorschläge vor, während das verehrte Mitglied, welches zuerst den Antrag stellte, „„FKommunal-Behörde““ geseßt wissen wollte, wird von anderer Seite „Polizei-Behörde““ verlangt. Nun aber hat in unserem Staate die Kommunal - Behörde niht immer die Polizci- Verwaltungz es ist daher der Ausdruck „Obrigkeit“ als ein allgemei=- ner Ausdru gesetzt.

Marschall: Es is} also zu ermitteln, ob der Antrag: statt E Kommunal-Behörde zu seben, die erforderliche Unterstüßung indet,

Der Referent hat vorher ums Wort gebeten, ich habe nichts dagegen.

Referent Abgeordn. Mdwes: “Jn der Abtheilung ist die Be- deutung des Ausdrucks: Obrigkeit, nicht unbeachtet geblieben z er ist aber so allgemein , daß er allen Anforderungen entspriht, und des- halb gewählt worden. Er umfaßt Polizei- und Kommunal-Behörde. Hinsichtlich des Ausdrucks : „Polizei“, befürchtete die Abtheilung, daß bei seiner Benußung der Gesebes - Vorschlag vielleicht aus einem ge- hässigeren Gesichtspunkte betrachtet werden möchte, indem, wie ich wohl sagen darf, die Polizei - Behörde, wenn auch ohne hinreichenden Grund, im Velke in einem viel gehässigeren Lichte steht, als die Kommunal-Behörde. Ferner beziehe ih mich auf die Städte-Ord= nung, nah welcher der Magistrat überall die Orts - Obrigkeit und auch seinerseits verpflichtet is, für die öffentliche Ruhe und Sicher- heit Sorge zu tragen. Der Ausdruck Obrigkeit umfaßt folglich Alles und findet niht uur Anwendung auf die Städte, sondern auch auf das platte Land.

Marschall : Es is nun zu ermitteln, ob der Vorschlag die Un- terstüßung von 24 Mitgliedern findet.

(Ein Theil der Mitglieder erhebt sich.)

Er hat sie gefunden.

_ Abgeordn. Winzler: Auch i, meine Herren, muß aufs ent= schiedenste uicht der Bewilligung, sondern der Fassung des §. 4, eben so wie dem daran geknüpften Vorschlage der verehrlichen Begutach- tungs-Deputation entgegentreten.

Niemand wird leugnen können, daß sich unser Vaterland in einer ter großartigsten Uebergangsperieden befinde; dur politishe Creig- nisse ershüttert, bedarf es einer Masse von Umformungen , um seine sozialen wie politischen Zustände wieder zu regeln, was vielfacher Be- rathungen und Beschlüsse bedarf. Um dies auszuführen, da es nicht überall vom geseblihen Standpunkte geschehen kann, weil wir sonst in ein früheres Uebel zurüdfallen würden, nämlich in das viel-

regiertwerden, ist es nöthig, daß man innerhalb der gesellsch@ftlichen

Kreise sih bespreche und berathe, und dazu bedarf es eines Rechtes, was mir eigentlih son naturrechtlih festzustehen scheint. Wir haben dies Recht nun au in voller Weise geseblih ertheilt gewünscht, man hat es uns aber hier nur theilweise gegeben, denn der Zusaß in ge= \hlossenen Räumen is uiht blos Hemmung des Wollens, sondern auh Verdächtigung des guten Sinnes des Volkes, Der Gesebß-Ent- wurf {eint der unrichtigen Ansicht entsprungen zu sein, daß mög lihe Gefahren großer Volksversammlungen durch Zahl und Naum behindert oder geleitet werden könnten; dies ist fals, viel eher könnte durch solche unzeitgemäße Hemmungen die Ursache zur Unzufrieden- heit gegeben werden, wogegen man volles Vertrauen ehren wird, Also freies Versammlungsreht dem geseßlich freien Volke,

Eben so halte ih den Vorschlag der Abtheilung, wenn er auch nicht ebenfalls ein freies Recht hemmen wollte, doch für ganz über- flüssig, denn wir bedürfen über etwas, was bereits immer bestand nämlih sich versammeln zu dürfen, wenn es die Obrigkeit erlaubt, feiner Berathung und keinen Beschlusses. Jch muß also antragen, daß alle Preußen sich versammeln können und dürfen, und zwar ohne polizeia lihe Erlaubuiß. j

Jh schlage deshalb vor, die erste Bestimmung des g, 4 dahin zu fassen :

Alle Preußen sind berechtigt, si friedlih und ohne Waffen zu versammeln, ohne daß die Ausübung dieses Rechtes einer vorgängigen polizeilichen Erlaubniß unterworfen wäre Und bitte den Herrn Marschall, dies Amendement zur Abstimmung zu bringen, L

Marschall: Der Vorschlag geht dahin, daß im ersten Saß die Worte: „in geschlossenen Räumen““, wegfallen, womit auch der zweite Saß des Paragraphen wegfallen würde. Es kommt darauf an, zu ermitteln, ob dieser Vorschlag die nöthige Unterstüßung von 24 Mitgliedern findet, welche das durch Aufstehen zu erkennen geben würden,

(Er hat sie gefunden.) :

Fürst von CLichnowsky: Ih habe nur wenige Worte zu ja= gen, Nach den Erklärungen , die von der Minister - Bank über den Sinn gegeben worden sind, den dieselbe mit dem Ausdruck Obrigkeit verbindet, daß er nämlich sowohl Kommunal= als Polizei - Behörde generell umfassen soll, ziehe ih meinen Antrag zuru, nehme aber Akt von erwähnter Erklärung,

Abgeordn. Freiherr von Vincke: Jh habe {hon bei der allge- meinen Diskussion mir vorbehalten, für den Fall, daß überhaupt auf die Geschesvorlage eingegangen werden möchte, wie es nun geschehen ist, meine speziellen Bedenken gegen die Zeitgemäßheit einzeluer Be- stimmungen vorzubringeu. j i :

Jch mache davon jebt Gebrauch und erkläre mich auf das ent \chiedenste gegen den Paragraphen sammt allen Zusäßen und Amen- dements.

Um zuvörderst den richtigen Standpunkt der Erörterung herzu- stellen, verwahre ich mich gegen eine vorhin gemachte Aeußerung des ehrenwerthen Mitgliedes für Dülken und andere rheinische Städte, daß die hohe Versammlung die Zusicherungen Sr. Majestät des Kd- nigs in der Adresse acceptirt habe. Jch befinde zu meinem Bedauern mi in der Nothwendigkeit, in dieser Beziehung auf Verhandlungen zurückzukommen, welche außer dieser Versammlung gepflogen sind, woran aber doch die große Mehrzahl der verehrten Mitglieder \ich betheiligt hatte, und welche hier schon mehrfach erwähnt worden sind, ih meine die Vorberathung der Adresse am Sonnabend Abeud im Hotel de Russie.

Der ursprüngliche Adreß-Entwurf des Abgeordneten für Krefeld enthielt allerdings cine Acceptation der bekannten Zusicherungen. Jh habe mich dagegen erklärt, einmal, weil ih es für eine Art von Anmaßung halten mußte, einer Versammlung, welche das Vertrauen des Volkes auf der breitesten Grundlage repräsentiren sollte, eine Erklärung vorwegzunehmen, welche nur ihr vorbehalten war; dann, weil nach rechtlichen Grundsätzen Jeder doch nur das acceptiren kann, was ihm angeboten wird, die Geseßesvorlagen aber uicht uns, sondern der Verfassungs - Versammlung gemacht werden soll ten (denn daß man einen Theil dieser Vorlagen hon uns machen werde, das konnte damals noch Niemand auch nur im entferntesten ahnen), endlih weil es mir überhaupt unzulässig erscheint, eine blos in allgemeinen Redensarten gemachte Zusicherung zu acceptiren, ohne die speziellen Bedingungen zu kennen, unter denen sie ins Leben treten soll, im Einklange mit der Regel, welche das geehrte Mitglied für Aachen, was ih jeßt mit Freuden auf der Mi= nister-Bank erblicke, früher wiederbolt uns empfohlen hat, Aus Anlaß der hierüber stattgehabten Erörterungen wurde denn auch die Fassung der Adresse dahin geändert, daß blos die Zusicherung, der fünstigen Verfassungs - Versammlung Vorlagen über die betresfenden Punkte machen zu wollen, angenommen wurde. Daß dies nothwen- dig ist, damit die künftige Versammlung über alle jene wichtigen Fragen cin reifliches, gründlich erwogenes Urtheil pro oder contra abgebe, darüber wird auch wohl feine Meinungsverschiedenheit be- stehen.

Bei dem vorliegenden Falle halte ih es für ganz besonders dringend, dem Urtheile der künftigen Versammlung nicht vorzugreifen, Volksversammlungen mögen in befestigten und gehörig fonsolidirten Verfassungen sehr nüßlich und durchaus ungefähriich sein; ich halte sie aber für äußerst bedenklich in Uebergangsperioden, in Krisen, wie die gegenwärtige. Jch wünsche, daß die Berfassungs-Versammlung, welche so hohwichtige Aufgaben zu lösen hat, durchaus selbsiständig und unabhängig, selbst von dem Scheine eines äußeren Einflusses, berathen und Beschlüsse fassen könne. Daß dies nicht wohl möglich ist, wenn Volksversammlungen mit vielleicht 30,000 Theilnehmer zur Diskussion derselben Fragen sih vereinigen, in einer Det Der allgemeinsten Aufregung wie die gegenwärtige, das, denke ich, wird keiner weiteren Ausführung bedürfen. Wir brauchen zum Bewcise dieses Sabes nicht etwa auf die entferntere Geschichte zurückzugehen 3 die Erfahrungen der leßten Wochen in Deutschland liefern uns die ausrei - hendsten Beläge. Fast in allen deutschen Staaten hat man Konzessionen zu erlangen gesucht und erlangt durch die Demonstration zahlreicher Versamm-= lungen, und wenn ih auch den Erfolg in den weit meijten Fällen ür einen glücklihen und erwünschten gern anerkennen will, so kann 1 es doch nur um so mehr beklagen, daß er nur dur eine Art von morali= hem Zwange, also ih berufe mih auf das Urtheil aller Juri= sten in der hohen Versammlung auf eine rehtlose Weise erreicht worden ist. : L -

Jh wünsche, so weit meine Kräfte reichen, dazu beizutragen, daß die künftige Versammlung fern bleibe auch nur von dem Scheine und Schatten eines derartigen Einflus|es, "1 Volksversammlungen, wie in Klubs in einer Zeit, wo, wie roir tief beklagen müssen, in man= hen Theilen des Staates die roheste Anarchie herrscht, wo Erpressun- gen, Zerstörungen, Brandstiftungen an vielen Orten, in Schlesien, wie ih vernehme, selbst mit Plünderung der Häuser verbunden, statt= P ih entsinne mih nicht mehr, von welcher Seite vorhin gesagt wurde, es herrsche bereits ein gesebloser Zustand, es fänden Volksversämmlungen gegen die geseßlichen Bestimmungen schon gegenwärtig statt, deshalb müsse man diesen geseßlosen Zustand in

Zweite Beilage

843 Zweite Beilage zur Allgemeinen

1 Majorität keinen Anklang gefunden, jene Versammlung und mit ihr übereinstimmend diejenige, die hier zusamwengetreten, hat die Spezia- lisirung in die Adresse ausgenommen und beschlossen, daß über jede spezialisirte Zusicherung nah den desfallsigen Erlasse entweder den jeßigen Ständen oder der fünftig zujammentretenden Volksvertretung Gesetz = Entwürfe vorgelegt werden sollen, Die jeßige Versan. mlung hat heute ferner beschlossen, day |ie die Berathung über diejenige Proposition, welche mehrere dieser Zusicherungen in Geseße verwan- deln wird, vornehmen will. Jh vermag es demnach nicht, zu be- greifen, wie der Abgeordnete der Ritterschaft von Westfalen gegen diese Beschlüsse jeßt noch angehen will.

Abgeordu. von Vincke: Es sind mix einige Mißverständnisse oder irrige Auslegung der Beschlüsse der Versammlung, auf die ih Bezug genommen hatte, beigemessen worden, gegen die ih mich entshieden verwahren muß, obzleich vielleicht nicht viel darauf an- fonimt. Was zunächst die Abstimmung über meinen Vorschlag betrifft, \o berufe ih mich auf das Zeugniß des Herrn Vorsißenden, welcher dieselbe, ungeachtet zweimaliger Probe, für zweifelhaft erklärte. Von ungeheurer Majorität habe ich nichts bemerkt. Es wird mir ferner der Verfasser der Adresse, der Abgeordnete vou Krefeld, bezeugen, daß ih zuerst von den Mitglicdern jener Versammlung mich einverstanden erklärt habe mit seinem Vermittelungs-Vorschlage, wonach wir nur die Zusicherung acceptirten, daß die Vorlage dcr künfäigen Versammlung gemacht werden sollte, Es is ferner nirgend in den Erklärungen Sr. Majestät des Königs davon die Rede, daß

einen geseßlihen verwandeln, 0 muß ih nachdrücklich gegen diese Fol gerung protestiren. Jch will feine8weges behaupten, daß der Redner, welcher jene Worte sprach, zu der weiteren Folgerung sich bekaunte (aber logisch würde sie unzweifelhaft daraus abzuleiten sein) daß, meine ih, im Einklange mit diesem Prinzipe man dann nichts Eili- geres zu thun hätte, als alle jene anarchischen Exzesse, von denen ich vorhin sprach, sofort für geseßlihe Handlungen zu erklären, Dann würde ih aber vorziehen, einen einzigen Geseßes = Artifel zu emani- ren: „Der Staatsverband ist aufgelöst“, dieser Verein von Menschen, um die Herrschaft des Rechts sicher zu stellen, er besteht nicht mehr. Was aus mir, was aus uns Allen noch werden wird, was die nächsten Stunden und Tage uns bringen werden, das weiß ih nicht; das steht in einer höheren Hand. So lange ih ater hier im Weißen Saale und auf diesem Rechtsboden mich befinde, so lange werde ich stets mich erheben für die Aufrechthaltung des Gesehes. Zum Slusse muß ich mich erkläïen gegen die Beispiele, welche ein durhlauchtiger Redner in tönenden und \{chönen Worten von Eng= land uns herübergebracht hat. : Tch würde Gott danken, wenn es uns je vergönnt sein möchte die Verfassung jener glücklichen Jnsel bei uns ins Leben treten zu se- hen. Dort, wo seit Jahrhunderten der gesunde Sinn für Gesetlich- feit und geseßliche Ordnung das ganze Volk beseelt, wo der weiße Stab eines Koustablers hiureiht, um einzelne Uebertreter des Gesehes zur Haft zu bringen, da mögen die zahlreichsten Volks-Versammlun= gen fein Bedenken erregen, Daß dieser hohe Sinn für geseßliche Ordnung in unserem Vaterlande leider noch niht vorhanden is , das | die Voclagen entweder uns oder der künftigen Versammlung gemacht haben eben die Creignijje der leßten Tage auf das sattsamste be werden sollten, Jh muß endlich mein Erstaunen und Befremden wiesen, 0 sehr ih auch das beklagenswerthe System verwünsche, das | darüber ausdrücken wenn der Redner sagt, daß ich ce Me unge es zu diejem Aeußersten kommen ließ. Deshalb stimme ich auf das | heurer Masorität ‘von der heutigen hohen Versammlun “gefaßten entschiedenste gegen den uns vorliegenden Paragraphen. Entschluß entgegen getreten sein sollte. E T Candtags-Kommissar: Nicht weil Geseßwidrigkeiten vorgekom- Jeder wird mir bezeugen, daß ih auf dieser Stelle stets ein men sind, is es vorgeshlagen worden, den geschwidrigen Zustand ge- | parlamentarisches Verfahren eingehalten und mir nie erlautt habe,

rotzlids 3 4 onber wol pi id Fr nid e rab A Ç P E E RR , 2 setzlih zu machen, sondern weil es ncht su wünschenswerth erachtet | einen Beschluß der hohen Versammlung zu tadeln, Von einem Be » » N „f 1 f » V etbovroR 91n%1! Í C, . 4 schlusse, die Vorlagen ohne Weiteres anzunehmen , isst aber auch gar

werden kann, Gesebe, die in leßter Zeit nicht vollständig gehandhabt

wurden, gegenwärtig vollständig zu handhabenz es is ein Geseß zu | uicht die Rede gewesen. Die Versammlung hat nur beschlossen, sich

erlassen, damit, was man geduldet und gewährt, künftig geseßlich ge auf die Berathung des Gesehes überhaupt einzulassen, und ih habe damals vorbehalten, spezielle Bemerkungen zu den einzelnen

duldet werde. Es is klar, daß ein anderer Grund, das Geseß vor- | mir zuschlagen, die Regierung nicht geleitet haben fann, und ih glaube | Paragraphen zu machen. Jm anderen Falle hätte die Versammlung faum, daß es die Absicht des vorigen Redners war, dieses anzudeuten. | den Geseßesvorschlag, wie er von der Regierung gemacht worden ist IÑR e Zadyo offt etri s Flo - "(4 o i++o » cine G 5 Rer t , e S _— S L Sus Le Sache selbst betrist, so \heint das beste Mittel, den Cinfluß annehmen müssen; wir haben jedo über jede Spezialität debattirt, der Volksversammlungen zu vermindern, vor allen Vingen mm der | und für die Annahme der jebt vorliegenden Syezialitüät is bis jeßt I p rb; v D Ad A A 4 Cor § c e! 0. 1. C “a Q , 1,4 E C S « L S » gegenwärtigen Zeit, das zu ein, day man 16 möglichst ohne | keine Majorität vorhanden gewesen, wenn sie sich auch später bei Schranken und möglichst zahlreich zulasse. Dadurch würden dieje | der Abstimmung vielleicht zeigen mag : M Ch Ga 10 a S t Ey Marschall : Es i zunächst zu ermitteln, ob der Vorschlag des

Versammlungen sich überzeugen, daß sie nicht blos Stimmen haben müssen, nicht blos Beschlüsse fassen, sondern daß sie auch ihre Be= | Abgeordneten, welcher zuleßt gesprochen hat, daß nämlich der Para=- \chlüsse auf Gründe jtusen mujjen, die in den übrigen Theilen des graph ganz wegfallen müge, die nöthige Unterstühung von 24 Mit= Landes und in anderen Versammlungen Anerkennung finden. Das | gliedern findet. S E E Gefährliche der Versammlungen in unserem Lande war der Gedanke, | : daß jeder ihrer Beschlüsse auch sofort ausgeführt werden müsse, Lassen Sie cine Versammlung der anderen gegenübertreten, lassen Sic die cine für diese, die andere für jene Ansicht sich aussprechen, und lassen Sie die Regierung in der Mitte stehen, (Bravo.) dem Jch erkenne an, daß die Zustände sich bei uns noch nicht so aus gebildet haben, wie sie in England bestehen z allein ih weiß kein Mittel, dahin zu gelangen, als indem wir die öffentlihen Versammlungen zu lassen, wie sie dort zugelassen sind. Durch das Verbot der Versamm-=- lungen würde, so müssen wir annehmen, die Volksvertretung nicht gänz li frei von äußeren Einflüssen bleiben; am wenigsten, wenn es durch Gewalt verhindert werden müßte, daß große Versammlungen stattfinden. Wir dürfen dagegen erwarten, daß das Land sich an solche Zustände gewöhne, daß es sich sowohl in der einen als in der anderen Richtung aussprechen werde, Es wird hiermit wie mit der Presse gehen ; auch in der Presse muß der Zustand sich erst entwickeln, in welchem sich für alle Richtungen Organe finden. Heute sind wir nicht in der Lage, daß jede Richtung în der Presse vollständig vertreten wäre; darum is aber nicht zu behaupten, daß die Preßfreiheit gegenwärtig gefährlich sei, und daß sie einen schädlichen Einfluß auf den Landtag äußere. Die Regierung bleibt daher der Meinung, daß der gegen= wärtige Landtag seiner Aufgabe entsprehe, wenn er denr Vorschlage, die bfentlihen Versammlungen zu legalisiren, beitritt. i Staats - Minister Hansemann: Nach dem, was mein verehrter Kollege eben gesprochen, habe ih nur noch wenige Bemerkungen zu machen. Die Debatte hat die Schwierigkeiten der Verhältnisse gezeigt, sie hat

7 (Der Antrag wird nicht unterstüßt.) Er hat sie nicht gefunden. : Der Abgeordnete von Beckerath hat das persönlichen Bemerkung. | Abgeordn, von BVeckerath: Jch würde die Diskussion, die von geehrten t angeregt

Wort wegen ciner

Abgeordneten der westfälishen Ritterschaf worden is, niht verlängern, wenn der Gegenstand derselben nicht zu wichtig wäre. Sie betrifft den Sinn der Adresse, die wir an Se. Majestät den König gerichtet haben. Jun dieser Adresse habeu wir die Zusicherungen, welche Se. Majestät gegeben, unter spezieller An= führung ihres Jnhalts, angenommen. Jn dieser Annahme liegt auch zugleich die Anerkennung der Prinzipien , eine Anerkennung, die wir Namens des Landes ausgesprochen haben. Da die Erklärung des geehrten Abgeordneten der west älischen Ritterschaft diese Aner fennung in Zweifel zicht, so habe ih, als Referent der Abtheilung, es für meine Pflicht gehalten, den Sinn der Adresse aufrecht zu halten. Es i} richtig, daß die nähere Erörterung der einzelnen Modalitäten der künftigen Versammlung vorbehalten bleibt, unrid tig jedoch, daß der Landtag nicht die Prinzipien angenommen ; dies ist es, wogegen ih mih verwahren wollte, Verwahren muß ich mich auch dagegen, daß Volksversammlungen irgend einen inoralischen Zwang auf uns auszuüben im Stande sind. Das ift eine Verken nung des Geistes, der diese Versammlung belebt und der die fünftige beleben wird; es is auch eine Verkennung des Geistes unseres Volkes; diesem Geiste muß eine geseßliche Bahn gebrochen werden, man darf ihm vertrauen. Wundern wir uns nicht darüber, daß in atte ha S( del l einer Nation, die aus einem nfreien Zustand plößlich in einen freien gezeigt, daß die politischen und administrativen Organe des Landes, | übertritt, au hier und da Schwankungen stattgefunden haben. Es jo wie wir sie ererbt haben, große Schwierigkeiten darbieten, daß ein | is in dem Geseß der Natur begründet, daß dergleichen Uebergänge Mißtrauen gegen viele Behörden obwaltet ; es hat sich gezeigt, daß | nicht auf eine ganz normale Weise stattfinden können, Man mache das Wort Polizet ein Vdium in sich schließt, Lassen Sie uns aber, | aber die Bewegung geseßlih, man erwecke in einem Jeden das Ge- meine Herren, bedenken, daß die Zustände sich vollständig geändert haben; | fühl, daß er berechtigt ist, sih frei auszusprechen; das wird der beste andere Grundsäße, ein völlig entgegengeseßtes System is jeßt ange moralische Damm gegen die Geseblosigkeit sein. Der Geseßvorschlag nommen. _ Es handelt sich jeßt darum, dieses System in allen Orga=- | gestattet friedliche Versammlungen des Volkes; wer friedlihe Volke= nen des Landes zu verwirklichen, dann wird in jedem Organ, in der versammlungen fürchtet, der fürchtet das Volk selbst. Wenn das fleinsten wie in der größten Gemeinde, die öffentlihe Meinung sich | Prinzip jeßt schon festgestellt werden soll, so bin ih auch dafür, daß E Man wird in der öffentlichen Gewalt nur den Ausspruch | es nicht wieder dur eine Beschränkung aufgehoben werde, Mischen une e T des geläuterten Volkswillens erkennen ; dann wir in den reinen Strom nicht irgend etwas Trübesz nehmen wir E Bud P Rd U Wort, sie is dann dasjenige | aus dem Vorschlag der Abtheilung die Beschränkung hinweg, daß die p (lfo ai 3 lian ai Ne e E Regie- | Versammlungen unter freiem Himmel nur gestattet werden können, Sarl e und b Bs O s es, die öffentliche Ordnung, die | wenn sie nach dem Ermessen der Polizet für die bffentlihe Sicher= S Freiheit wahrt. Lassen Sie uns daran uns gewöhnen, heit und Ordnung niht Gefahr bringend sind. Diese Beschränkung nit an Aus s a sondern vereint daran arbeiten, die er-= | hebt das Geseß selbst wieder auf, es wäre daher besser, es gar nicht erbten Zustände in bessere, P geordnetere zu verwandeln. zu erlassen, denn es wird dadurch eine neue Quelle zu den beklagens- Aufgabe kann E weni wertyen Mißverhältnissen gegeben, welhe wir beseitigen wollen, vei Me ei OD bt L Zeit, "Es ift E öst Lassen Sie uns dem Beispiel anderer constitutionellen Staaten folgen 0 fe e Do H azu i auch erforderlich, und demgemäß dem in jenem Sinn gestellten Amendement beitreten. 8 vf dis: Lab Gier ‘ac fd I i die Regierung unterstüe, ( Bravo!) E So ands VeS adt aes@elen 1 pen Ne ausgearbeitet Finanz-Minister 4anscmann: Es thut mir leid, dem Antrage bestehenden Organe der Staatagewalt Me Assen Sie uns die jeßt | meines verehrten Freundes, des Abgeordneten von Krefeld, nicht bei= iberall bemüht sein, ihnen begreiflih zu mi Die Regierung wird | treten zu können, Sein Antrag beruht auf einem Jrrthum, er be System herrscht daß sie nur berufen sind vis Sia a en S ruht, glaube ih, au darguf, day er die Konsequenzen desselben nicht zu wahren inb bas jevige volksthümliche, Suñte icherheit der Bürger | von allen Seiten erwogen hat, L'el Antrag beruht auf einem Jrr= allgemeinen Geltung zu bringen “Oh also U A A stüßen und zur thum insofern, als mein verehrter Freund bemerkt hat, wir sollten dem oder Polízei gebr L E A Obrigkeit | Beispiele aller constitutionellen Staaken folgen und deshalb den Zwi- E zei gebraucht werde, stoßen Sie sich nit an den | schensaß: Ausdru; die fretesten der Völker fürchten niht den Ausdruck Polizei H weil sie in ihr nicht die Unterdrückung der Freiheit, sondern im Gegen- tbeil die Wahrung derselben erkennen. : Î Ab (Bravo! Ruf zur Abstimmung.)

i N E, Mevissen : Ich habe in einer persönlichen Frage ums Wort gebeten und bitte, mir solches zu gestatten. Der Abgeordnete der wes falishen Ritterschaft hat Sie in eine Versammlung, welche außer dieses Saales stattgefunden hat, eingeführt, Ich habe seine Mittheilung nur dahin zu ergänzen, daß der Abgeordnete der Ritter- chast Westfalens in jener Versammlung si allerdings gegen Spe- zialisirung der einzelnen Zusicherungen der Königl. Proposition aus- gesprochen hat, Dex Einspruch desselben hat jedo bei der großen

[1 DY » E L Diese Tagen gelöst wer=

„in geschlossenen Räumen“ weglassen, Der Jrrthum liegt darin, daß die Regierung, indem sie diesen Zwischensaß gemacht hat, gerade dem Beispiel des allerfreiesten der constitutionellen Staaten gefolgt ist, Wo giebt es in Europa ein Land, wo größere Freiheiten herrschen, als in dem Nachbarlande der Rhein-Provinz, in Belgien? Dort is die Freiheit während einer Re- volution durch eine Verfassung festgeseßt worden; eine konstituirende Versammlung ohne König (denn man trennte sih von Holland) hat die Verfassung festgeseßt, und es kann also Niemand glauben, daß niht alle Garantieen der Freiheit in diese Verfassung aufgenonmen wären, weshalb Jedem, der nah Garantieen für Freiheit sucht, zu empfehlen ist, diese Verfassung wohl zu prüfen, Nun, in ihr stehk,

lg. Donnerstag den 6. April.

wie auch Fürst Lichnowsky bereits vorgetragen hat, daß das Recht er Versammlung unter Anwendung der Gesehe, welche die Ausübung tes Rechtes regeln, bestehen soll, ohne daß dazu eine polizeilihe Er= laubuiß nöthig sei; es steht aber auch darin, taß diese Verfügung nicht anwendbar ist auf die Versammlungen im Freien, welche voll- ständig den Polizei - Geseßen unterworfen bleiben sollen. Und wie, meine Herren, könnte es auch anders sein! Wie wollen Sie z. B. in einer großen Stadt den freien Verkehr aufrecht erhalten, wenn überall Versammlungen gehalten werden können, ohne daß es irgend einer Erlaubniß bedürfte. Außerdem muß ih wieder auf das zurück- R S ih vorhin bemerfte, daß man nur zu gencigt is, die De! g der Organe der Staats - Autorität auf frühere Verhält- nisse anzuwenden und zu glauben, daß die Dinge noch jeßt von dem nämlichen Geist getrieben werden könnten, wie früher. Dem ist nicht so; ich seße hinzu, es wird für die Folge keiner Regierung mehr mög-= lih fein, daß es je wieder so werde. Sie müssen also annehmen daß der Magistrat oder die Polizei - Behörden, oder welchen Na- men diese auch bei unseren verschiedenen Kommunal - Einrichtungen haben mögen, niht davon ausgehen können, wenn sie die Erlaubniß zu einer solchen Versammlung geben, ob si dieselbe mit Gegenstän= den beschäftigen wird, welhe den Behörden angenehm oder unange= nehm sind, ob aus diesen Berathungen Petitionen hervorgehen mö- gen, welhe die Regierung in Verlegenheit seßen können, sondern es wird uur darauf ankommen, ob das Zusammensein von einer großen Volfszahl im Freien an gewissen Orten und unter gewissen Verhält=- nissen für die öffentlihe Ordnung, für die Sicherheit des Eigenthums und der Person gefahrbringend sein könne. Wie gesagt, die Organe der Staatsgewalt sind die Wahrer der Ordnung, aber sie sind zu- glei die Wahrer der Freiheit, und es wird daher niemals von ihnen einer Versammlung entgegengetreten werden, welche nicht gefahrbrin= gend für die Sicherheit der Personen und des Eigenthums wäre.

Abgeordn. Gier: Jh achte Volksversammlungen im Freien niht für gefährlich, stelle denselben Antrag, daß die Worte: „in geschlossenen Räumen““ gestrihen werden, und bitte die Versammlung dringend, nah Aufhebung dieser Beschränkung den §. 4., wie er gestellt is, anzunehmenz denn selbst die großartigen Volksfeste unter freiem Himmel sind \solhe Volksversammlungen, Die englishe Ver= fassung, die wir öfters als Muster angerufen haben, gestattet sie. Jn Berlin beginnt man sich daran zu gewöhnen, es wird unmöglich sein, dicse Neigung und diese Errungenschaft wieder zu beseitigen oder zu vernichten. Jch selbst habe zwei öffentlichen Volksversamm- lungen hier beigewohnt und bin erstaunt gewesen über die muster= hafte Ordnung und den friedlichen Ausgang, den ih gefunden habe.

(Gelächter.)

Wenn das jeßt in dieser aufgeregten Zeit der Fall i, wo

man, obschon ganz grundlos, Gerüchte sogar verbreitet hatte, man

Abgeordn. Milde:

würde ih Angrisse gegen Abgeordnete des Vereinigten Landtages von gewissen Seiten erlauben, (Großes Gelächter.)

| so bitte ih Sie, verehrte Herren, zu bedenken, wie viel friedlicher und | orduungsmäßiger in künftigen Zeiten, solhe Versammlungen werden | von statten gehen können, und trage daher wiederholt darauf an, daß

die Worte: „in geschlossenen Räumen“ gestrichen werden. | Marschall: Es haben sich noch mehrere Abgeordnete ums Wort | gemeldet, mehrere haben schon darauf verzichtet, meines Orts ist

nichts dagegen zu erinnern, daß wir zur Abstimmung kommen. Fh hatte mir wollen erlauben ein Amende= ment zu stellen.

Staats-Minister von Auerswald: Dem lebten verehrten Red=-

ner muß ich bemerklih machen, daß die vorgeschlagene Maßregel, \o wie das vorgeschlagene Amendement, auch nicht im entferntesten dies Ziel haben fann, die Versammlungen im Freien zu hindern und, um mich, wenn ih mich nicht täusche, seines Ausdrucks zu bedienen, aus- drücklih zu vernichten, sondern, daß sie das Mittel darbieten soll, für alle Zukunft die Zulässigkeit solcher Versammlungen zu sichern. Das ist die Ansicht der Regierung gewesen z sie hat erkaunt, daß derglei- chen Versammlungen nicht nur nicht zu verhüten sind, sondern “daß sie sogar gewünscht werden müssen, wie es von meinem geehrten Freunde bercits ausgeführt worden is; sie hat aber nicht verkannt, daß eine jede Anordnung, die von Hause aus an einem Mangel lei= det, die das Gift selbst in sich trägt, früher oder später dem Unter- gange zueilt, und hat Maßregeln vorschlagen wollen, eine folche volfs- thümlihe und wohlthätige Einrichtung vor dem Keime des Verder- bens in sih selbst zu bewahren. Jh muß mich auf das berufen, was der Herr Finanz-Minister gesagt hat, daß es vollkommen un- möglich is, eine jede auch friedliche Versammlung im Freien zu ge- statten, daß Fälle vorkommen, wo dadurch es würde trivial klingen, wenn ih Fälle dieser Art aufzählen wollte in einer großen Stadt z. B, aller Verkehr gehindert werden könnte. Soll es da der Be- hörde nicht gestattet sein, das zu untersagen? Soll cine Versammlung, wenn auh im friedlihsten Sinne, das Recht haben, einer großen Bevölkerung einen Zwang aufzuerlegen, sie an Ausübung ihrer ge- wöhnlichsten Geschäfte, ihres nothwendigen Verkehrs zu hindern? Jh halte es für unerläßlih, daß eine Bestimmung hierüber stehen bleibt, und verwahre mih dagegen, daß etwas das Versammlungsrecht im Wesentlichen Beschränkendes darin liegen sollte. Je mehr Ver-

trauen man zum gesunden Sinne derjenigen hat, die diese Versamm-

| lungen bilden werden, um so weniger darf man besorgen, daß eine solche

Bestimmung nachtheilig werden kann. Jh muß aber noch auf eine Aeußerung zurückkommen, die wiederholt ausgesprochen, aber die geehrten Herren mögen es mix verzeihen von Jhuen nicht beachtet is, daß wir uns enthalten mögen, auf kürzlich vergangene Zustände fortwährend zurückzukommen. Wir haben unser Vaterland ¡ns Auge zu fassen und die Lage allerdings nit zu vergelen, in der wir uns befunden; wir haben aber nit nöthig und es 1st nicht nüßlich, weil eben ershöpfend niht mögli, alle jüngst vergangenen Zustände uns stets erneut und aufregend vor die Augen zu sühren; wir fen- nen sie; aber die Gegenwart zu erwageil und fur die Zukunft zu handeln, sei jeßt unsere Sorge._ Jd empfehle der hohen S lung dringend, sich für den Vorschlag der Regierung oder das Amens dement der Abtheilung zu entscheiden. * “(Ruf nah Abstimmung.)

Abgeordn, Milde: Ueber die Sache selbst und die Nüßlichkeit der Volksversammlungel ist so viel gesprochen worden, daß ih mi vollkommen überhebeu fann, auf den Gegenstand näher einzugeben. Der Zweck, um welchen ih mir das Wort erbeten, ist der, ein ver= mittelndes Amendement zu finden, welches auf der einen Seite denen genügen soll, welche fürchten, daß man, indem man die Volks-Versamm- jungen im Freien nicht gestatten will, dadurch auch das Wesen der= selben und die Freiheit der Bürger überhaupt beeinträchtigen könne ;

| zugleich auch denjenigen, welche glauben, daß, wenn Volks-Versamm-

d (o

lungen unter freiem Himmel stattfinden, bedeutende Hindernisse für den öffentlichen Verkehr und für die Ruhe großer Gemeinden würden Platz greifen können, Mein Amendement würde dahin geben, daß wir nah den Worten: „friedlich und ohne Waffen“, einschieben: