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Abgeordn. Sperling: Es ist hier in Entgegnung auf meinen Antrag angeführt worden, daß das 30ste Lebensjahr als Normaljahr angenommen werden müsse, weil den Volksvertretern eine gewisse Erfahrung eigen sein müsse. Jh weiß nicht, warum gerade das 30ste Jahr es scin soll, bei welchem diese Erfahrung als vorhanden anzunehmen is. Wir hätten eben so gut auf das 40ste Lebensjahr kommen fönnen. Für die Bestimmung eines Anfangspunktes der Se!bstständigkeit des Staatsbürgers in Bezichung auf die Volkêver- tretung vermag ich keine anderen Gründe aufzufinden, als welche der Staat überhaupt hat, die Selbstständigkeit desselben bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuseßen.
Was die Aeußerung des Herrn Referenten über die von mir angeführten Beispiele anbelangt, daß sie nämlih hon in der Ab= theilung zur Sprache gekommen seien und darauf bemerkt worden, daß es nur einmal einen Fox und einen Pitt gebe, so glaube ich, daß derjenige, der diese Bemerkung gemacht, sich selbst das Urtheil gesprochen habe, und bin ih von dem Herrn Referenten überzeugt daß er demselben mehrere ähnliche Beispiele, welche die ältere und neuere Geschichte liefert, angeführt haben werde. Jnsbesondere alo ih aber als Preuße nicht verzagen und daran verzweifeln zu d daß es solhe Beispiele in unserem Vaterlande künftig ebenfalls geben werde.
Abgeordn. Zimmermann: Jch befinde mih in der Lage, die Geduld der Verjammlung wabrscheinlih zu ermüden, abei ich will mich furz fassen. Zunächst ist von dem Herrn Referenten gesagt worden, es sei von dem versönlichen Verhältniß auf die Stellung als Staatsbürger kein Schluß zu ziehen, Jch habe keinen solchen Schluß gezogen, weise daher die Folgerungen zurück. Es is weiter gejagt, daß es nur einen Pitt und einen Fox gegeben habe. Meine Her- ren, ih behaupte nicht, daß unser Vaterlaud einen Pitt oder Fox nie haben fönnez; könnte ih einen Pitt oder Fox dur mein Votum er- halten, so würde es mich nicht gereuen.
(Allgemeine Heiterkeit.)
Es i ferner gesagt worden, daß in den nördlichen Staaten (\o ¡st wenigstens der Sinn, wenn auch nicht der wörtlihe Ausdruck des Herrn Referenten) die Reife des Verstandes später eintrete. Das ist anerkannt durch die Geseßgebung, und gerade deshalb is bei uns das 2MUste Jahr im Allgemeinen als das Jahr angesehen, wo die nÿ= thige Reife des Verstandes eingetreten ist, ich fann aber feinen be- sonderen Grund entdecken, weshalb ih nicht bei politischen Gegen- ständen die vollständige Verstandesreife für ausreichend betrachten soll. Es is weiter gesagt worden, der Bestimmung des Z0sten Jahres liege die Idee zu Grunde, daß mehr Besonnenheit und Erfahrung nothwendig seien. Allein auch dem Alter von 24 bis 30 Jahren kann die hinlängliche Besonnenheit und Erfahrung beiwohnen, und wenn hierbei mir noch= mals die Studien als nicht plabgreifend verworfen sind, so bleibe ih abermals dabei stehen und bemerfe nur zur vollständigen Erläuterung, daß meiner Ansicht nah alle bürgerlichen Verhältnisse durch Nach= denken und Studien einer reiferen Beurtheilung näher geführt werden fönnen, und es versteht sih von selbst, daß ih von abjtrakten wissen- schaftlichen Studien hier nicht reden konnte. Der Referent hat end=- lich für gut befunden, sich des Ausdrucis zu bedienen: ich bätte wie vom Richter - Stande, so auch von Ausfultagtoren Ihnen etwas er= zählen können. Es fällt mir nicht ein, Jhnen hier Erzähzungen zu machen, die Augenblicke, die ih hier vor Jhuen stehe, sind mir fostbar und heilig, ih habe hier nur gesprochen von dem selbstständi- gen Richter - Amte, und wenn der Herr Referent sih die Stellung eines Auskultators klar macht, so muß er sich sagen, daß die von ihm gezogene Folgerung falsch und unzeitig und daß der Ausdruck „ich habe hier etwas erzählen wollen “ völlig unpassend ift. Meine Ueberzeugung habe i ausgesprochen, nicht aber mit Erzählungen unterhalten wollen, Fch wiederhole meinen Antrag,
(Lebhaftes Bravo !)
Landtags - Kommissar: Der Redner, der so eben diesen Plaß verläßt, hat in dem früheren Vortrage darauf hingedeutet, daß jeßt wenig Muth dazu gehöre, mit einem Vorschlage weiter zu gehen, als die Regierung gegangen is. Jh gebe ihm das zu, und ich behaupte sogar, daß einiger Muth dazu gehört, den Vorschlag der Regierung als zu weit gehend zu bekämpfen oder wenigstens bei ihm zu beharren,
(Bravo.) Jh kann dem Herrn Referenten nur dafür danken, daß er die Gründe, welche sih für den Vorschlag der Regierung geltend machen lassen, so vollzählig angeführt hat, Nur einen möchte ih noch hin- zufügen, denjenigen, daß man von einer Versammlung von Volfsver=- tretern hauptsächlih das verlangen darf, daß sie mit festen Banden in dem Volke wurzeln, daß sie mit festen Banden an die gesell schaft- lihen Zustände gefesselt seien. Daß diese Bedingung erfüllt werde, haben wir eher zu erwarten von dem dreißigjährigen Alter, als von dem vierundzwanzigjährigen.
(Bravo.) Es ist zu erwarten, daß wir bei dreißig Jahren die Familienväter hier sehen werden, bei vierundzwanzig Jahren aber die Söhne. Jch bin bereit, meine Söhne als meine Nachfolger hier anzuerkennen, aber gegenwärtig vermag ih selbs noch zu handeln und sie zu re- präsentiren. Die Repräsentation des Volks soll vorzügli die Re- präsentation der Familien enthalten,
(Stürmisches Bravo.)
: Marschall: Da Niemand weiter das Wort verlangt, so er- fläre ih die Berathung für geschlossen, und wir kommen zur Abstim- mung. /
Jn Bezug auf den ersten Vorschlag der Abtheilung ist es nicht erforderli, eine Frage zu stellen, da ihm von feiner Seite entgegen- getreten ift, nämlich daß auf Wegfall der Worte:
„au aus öffentlichen Mitteln feine Armen-Unterstützungen bezieht“ angetragen werde. 4
Die erste Frage hat sich also zu beziehen auf den zweiten Vor- {lag der Abtheilung, welher am Schlusse ihres Berichts Seite 6 zu lesen ist, und welcher zu der Frage Veranlassung giebt, ob die Versammlung beantragen will, daß nah dem Wort: i}, die Worte : „im ganzen Bereich des Staates“ eingeschaltet werden. Es is zwar hierüber feine entgegenstehende Bemerkung erfolgt , bei der Wichtig- feit des Gegenstandes is es aber zweckmäßig, eine förmliche Abstim mung der Versammlung zu veranlassen, und diejenigen also, die dem Antráge der Abtheilung, daß nah dem Worte : ist, die Worte: „im ganzen Bereiche des Staats“ hinzugefügt werden, beistimmen, wür den dies durch Aufstehen zu erkennen geben,
___ (Wird mit großer Majorität angenommen.)
Die Versammlung # dem mit großer Majorität beigetreten.
Es fommt nunmehr der Antrag deë Abgeordneten Sperling zur Abstimmung. Der agf eri Sperling hat beantragt, daß statt ver Worte: das 30ste ebenéjahr, gesagt werde: das 24ste Lebens- jahr. Hierauf bezieht sich die Frage. Sie heißt: Soll beantragt werden, in §. 5 statt der Worte: das 30ste Lebensjahr, zu segen: das 24ste Lebensjahr, und diejenigen, welche dem Antrage beistimmen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen geben.
(Es erheben sich nur sehr wenige Mitglieder.) Dem Antrage is} nicht beigetreten, Wir kommen zum §. 6,
866 Referent Abgeordn. Frhr. von Vincke (liest vor):
„§6.
Für jeden landräthlihen Kreis, o wie für jede Stadt, welche zu keinem landräthlichen Kreise gehört, soll Ein Abgeordneter gewählt werden. Erreicht die Bevölkerung des Kreises oder der Stadt sech- zig Tausend Seelen , so werden zwei Abgeordnete gewählt , und es tritt für jede fernere Vollzahl von vierzig Tausend Seelen Ein Ah- geordneter hinzu, o daß für hundert Tausend Seelen drei, für hun- dert vierzig Tausend Seelen vier Abgeordnete u. \. w., gewählt werden.“
Das Gutachten lautet : i ¿Zu ÿ- b.
Jn der Bestimmung wurde eine sehr angemessene Lösung des Problems gefunden, für die Wahl der auf der breitesten Grundlage zu wählenden Versammlung einerseits die seitherige ständische Gliede- runa zu verlassen, andererseits die Wahlbezirke nicht willkürlih zu be- aränzen, sondern an die bestehende administrative Eintheilung des Landes und die dadurh begründeten nachbarlichen und forporativen
Beziehungen anzuschließen,“
Abgeordn. Wächter : Meine Herren! Es liegt durchaus nicht in meiner Absicht, irgend Etwas zur Beseitigung der ständischen Glie- derung hier anführen zu wollen, Jch erkläre mich mit allen \on- stigen geseßlichen Bestimmungen völlig einverstanden und habe nur Be- sorgnisse, die mir bei Anwendung des §. 0 aufgestoßen sind, hier zur Sprache bringen wollen. Der §. 0 besagt nämli, daß für jeder landräthlichen Kreis, so wie für jede Stadt, die zu feinem landräth= lichen Kreise gehört, ein Abgeordneter gewählt werden soll.
Daraus is die Folgerung zu ziehen, daß diejenigen Städte, die
zu einem landräthlichen Kreise gehören — und es sind deren sehr viele, die nicht in die Reihe der ersten , sondern in die Reihe de zweiten gehören — in Verlegenheit kommen würden, mit den ländli=
hen Wahl- Abgeordneten zusammen wählen zu missen, wobei das Jn teresse der ersteren gefährdet erscheint, Für die Stadt Tilsit, die ich zu vertreten die Ehre habe, und welche ih bereits auf mehreren Landtagen vertreten, ist von mix der Wunsch ausgesprochen, eine be/- sere Vertretung derselben herbeizuführen. Die dortige Kaufmannschaft hat früher {hon eine Petition um Vertretung ihrer Jnteressen einge- reicht; ih sehe von dem Allen jeßt ab, kann mi aber nicht von der Besorgniß befreien, daß die Interessen einer solchen Stadt leicht ge- fährdet werden könnten; sie können sehr leiht einen Vertreter erhal- ten, der mit ihren Verhältnissen gar nicht brTannt 1 » e (Unruhe, Mißbilligung.)
Jh möchte daher eine Modification dieses Paragraphen in An trag bringen und das Recht, welches den größeren Städten zustebl, auch für diese Städte vindiziren. Wenn darauf nicht eingegangen werden sollte, so würde ih meinen Antrag dahin richten, daß weng- stens die zusammenliegenden Städte sih bei der Wahl vereingen.
(Tumult. )
Marschall: Es fragt sich, ob dieser Antrag die erforderliche Unterstüßung von 24 Mitgliedern findet. (Der Antrag wird nicht unterstüßt.) Er hat sie uicht gefunden,
Abgeordn, von Olfers: Hohe Versammlung! den von mir bei Art, Ik. antizipirten Antrag stelle ih nunmehr definitiv , nämlich daß für jeden Abgeordneten auch ein Stellvertreter gewählt werde. Tch halte es aus Grundsäßen der Nüglichkeit, ih möchte sagen, für un- erläßlih, daß darauf eingegangen werde. Jn dem so weitschichtigen preußishen Staate von Memel bis Aachen würde die Einberufung der Stellvertreter chon eine ziemliche Zeit erfordern, und es is daher nöthig, daß man diesen Zeitverlust niht dur Einberufung der Wahl- männer zu neuen Wahlen und dur die Wahl felbst noch vermehre.
Marschall: Es isst zu ermitteln, ob der Antrag die erforder- lihe Unterstüßung findet, : (Der Antrag wird vielfach unterstüßt.)
Er hat sie gesunden. Abgeordn. Sommerbrod: Es war dies der Antrag, den id jeßt zu stellen beabsichtigte.
Abgeordn, Gehricke : Meine Herren! Nach dem Gesebßentwurf soll in jedem landräthlichen Kreise ein Abgeordneter gewählt werden, und nur solhe Städte, die uicht zu einem Kreise gehören, wählen für sih selbs, Die Provinzialstädte gehören aber fast alle den Kreisen an, und es is anzunehmen, daß, wenn für den ganzen Kreis nur ein Abgeordneter gewählt werde soll, von den Handwerkern in den Städten gewiß kein Abgeordneter gewählt werden Wid, s is überall nur eine Klage, daß dieser Stand nicht vertreten ist, und es ist gerade derjenige, der immer mehr und mehr verarmt und die Bildungsschule des Proletariats son seit Jahren gewesen ist. Jch stelle meinen Antrag daher dahin, daß, wenn von den Provinzen die Abgeordneten gewählt sind, diese wieder zusammentreten und dann aus dem Gewerbestande in jeder Provinz wieder vier Abgeordnete wählen. Dieser Wunsch hat sih in den Provinzialstädten ganz allge- mein auégesprohen und er würde vielfach zur Beruhigung beitragen.
Marschall: Es fragt sih, ob der Antrag die nöthige Unter- ügung findet. L (Wird nicht unterstüßt.) Er hat sie niht gefunden.
Ubgeordn. Walter: Meine Herren! Jn einem \so großen Mo= mente, wo Alles sih umgestaltet, muß ih Sie auffordern, einig zu sein. Jch habe heute eine Adresse an den Hohen Landtag abgegeben,
che ausfyriht, alle Sonder-Jnteressen aus den Augen zu seben, auch dazu, meine Herren, muß ih Sie auffordern. Unterscheiden wir nicht Städte und plattes Land. ( Bravo.)
Marschall: Wenn keine weiteren Bemerkungen erfolgen, \o ist die Berathung über den §. 6. für geschlossen zu erklären. Wir kommen zur Abstimmung. Die Frage heißt: Tritt die Versammlung dem Antrage bei, daß nach den Worten „Abgeordneter ‘’ die Worte: „und ein Stell=- vertreter“ eingeschaltet werden? Diejenigen, die hierauf antragen wollen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen geben. . (Wird beinahe einstimmig angenommen.) Es ij im Uebrigen gegen die Annahme des §. 6. keine Bemerkung gemacht worden, und er fann also für angenommen angesehen erden.
Referent Abgeordn, Freiherr von Vincke (liest vor) :
: ,s. f. Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im Zahre 1846 stattgehabten amilien Zählung.“
Die Abtheilung hat keine Bemerkung dazu gemacht. Marschall: Der §. 7. is also als angenommen anzusehen.
Referent Abgeordn. Freiherr von Vincke (liest vor) : 19+ B,
Jn den Städten werden die Urwahlen der Wahlmänner durch Beauftragte des Magistrats und da, wo fein Magistrats - Kollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet. /
Ueber die Leitung der Ürwahlen auf dem Lande wird mit Rül- sicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde Einrichtungen Unser Staats-Ministerium das Erforderliche durch eine Ausführungs-Ordnung feststellen.
Die Wahlen der Abgeordneten werden in den Kreisen durch die Landräthe und in den Städten, welche zu keinem landräthlichen Kreise ge hören, durch Beauftragte des Magistrats, beziehungsweise des Bür germeisters, geleitet.“
Bu S. 2 wird für angemessen erachtet, ausdrüclich zu bestimmen, daß die im zweiten Alinea erwähnte Ausführungs Verordnung nicht blos die hier erwähnte spezielle Bestimmung, sondern die sämmtlichen näheren Lor- christen über die Ausführung des Wahlgeseßes enthalten solle.
Es wird daher vorgeschlagen, statt der Worte: „durch eine Aus- führungs-Verordnung““, zu seßen; „in dem über die Ausführung des Wahlgeseßes zu erlassenden Neal ; E
Éinstimmig sprach die Abtheilung den Wunsch aus, daß 1n der Ansführungs- Ordnung die Abhaltung del Urwahlen und Abgeordne tenwablen an einem und demselben Tage angceordnei werde, um di davon unzertrenuliche Aufregung und Geschäftsstörung auf den mög lichst kürzesten Zeitraum zu beschränfen.“
Jch erlaube mir, zu bemerken, daß bereits von einem geehrten Ab geordneten für die Niederlausiß ein Amendement vorgelegt 11t, welches, wenn ih recht verstanden habe, von Seiten des Perrn Ministers des JZnnern in derselben Weise gewünscht wird. L1€ Tendenz geht dahin, in dem Geseßz-Entwurf die Bestimmung beizubey alten, daß zur Sma nation der Ausführungs - Ordnung das Staats Ministerium ermä tigt werden soll, was 1m Abtheilungs-Vorschlag nicht ausgenommen worden war. Das Amendement des Abgeordneten von der Nieder lausit ging dahin, das zweite Alinea zu streichen und nach dem dritten folgenden Zusas zl machen : ; : | „Die zur Ausführung des Wahlgeseßes jon} noch erforderlichen 9nordnungen hat Unjer Staatsministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen.“ Dies stimmt, so weit ih es beurtheile, ganz mit dem Antrage dei Abtheilung überein, und es würde, wie mir scheint, michts dagegen zu erinnern sein,
Staats-Minister von Auerswald: Jh \chließe mih dem von dem géehrten Redner vertheidigten Amendement um so eher an, wel die Verschiedenheit außer den angeführten Gründen auch noch darm besteht, daß das Amendement die Bestimmung positiv enthalfk, und weil in dem Amendement der Abtheilung die Form klarer und be- stimmter is. Jch erlaube mir, dasselbe der Versammlung zu empfehlen.
Eine Stimme: Jch erlaube mir, auf eine Dunkelheit, die in dem Ausdrude liegt, aufmerksam zu machen, nämlih daß die Urwahlen und die Abgeordneten- Wahlen an einem Tage stattsiuden sollten,
Referent Abgeordn. Freiherr von Vinckde: Jh erlaube mir zu bemerken, daß die Ansicht der Abtheilung dahin ging, die Urivahlen einerseits und die Abgeordneten Wahlen andere seits an einem und demselben Tage abzuhalten. Um den Zweifel, der so even geaupert wurde, ganz abzuschneiden, wurde von der Abtheilung beliebt, das Referat o zu fassen, wie ih es mir erlaubt habe, hier vorzutragen. Jch stimme aber dem Redner bei, daß der Zweifel dadurch erst recht
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angeregt worden ist. Ueber den Sinn kann kein Zweifel sein. L wollen einerseits, daß die Urwahlen, andererseits die Abgeordneten= Wahlen an einem Tage abgehalten werden.
Abgeordn, Moewes : Rücksichtlich des von dei Abtheilung aus gesprochenen Wunsches, daß die Wahlen der Wahlmänner alle an einem Tage stattfinden möchten, erlgube ih mir den Vorschlag, das Wort: „möglichst“ einzuschalten, Wenn ih mix die Verhältnisse deu Stadt Berlin denke, so halte ih es nit für möglich, an einem Tage die Wahl der Wahlmänner in wenigstens 108 Bezirken durch zuführen, da wir weder die Lokalitäten, noch die Kräfte haben, die erforderlich sind, um die Wahlen in diesem Umfange sicher zu leiten. Jch bitte daher, meinen Vorschlag zu berücksichtigen.
Referent Abgeordn, Freiherr von Vincke: Jch glaube, daß durch diese Hinzufügung des Wortes möglichsst die ganze Bestimmung wieder aufgehoben würde, Dem geehrten Mitgliede für Berlin muß ih bemerken, daß uns in der Abtheilung gerade Berlin am meijien beschäftigt hat. Wir haben uns aber gesagt, daß in Berlin, wo ge wissermaßen alle Intelligenz des Staates fonzentrirt ist, es doch am allerwenigsten an geeigneten Männern fehlen könne, um die Wahl zu leiten. Man würde doch gewiß in den Magistrats - Kollegien , den Stadtverordneten, Bezirks- Vorstehern und zahlreihen gemeinsinnigen Bürgern tüchtige und sachkundige Männer finden, die das Vertrauen Aller im vollsten Maße besiben.
(Heiterkeit)
Abgeordn. Schauß : Jch erlaube mir, anzuführen, daß ich glaube, daß die Wahl hier auszuführen sein wird. Wenn mein geehrter Kollege angeführt hat, daß die Lokalitäten uns fehlen, um die Wäh lenden aufzunehmen, so muß ih dem Herrn Referenten darin bei stimmen, daß, wenn wir hier niht Mittel und Wege finden, ich nicht weiß, in welhem Theile der Monarchie es dann ausgeführt werden sollte.
Marschall: Es sind zwei Fragen zu stellen, v0 welchen die erste sich auf den Vorschlag bezieht, welcher von dem Abgeordneten von Patow 11, gemacht worden is}, und welcher dahin geht, daß der Mittelsaß des §. 8. wegfalle und am Schlusse des Paragraphen eine Bestimmung folgenden Jnhalts aufgenommen werde :
„Die zur Ausführung des Wahlgeseßes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staatsministerium in einem zu erlassenden
Reglement zu treffen.“ ; : Diejenigen, die dem Vorschlage beitreten, werden dies dur Aufstehen
zu erkennen geben. : S (Der Vorschlag wird fast einstimmig angenommen, was der Marschall ausspricht.) Die zweite Frage bezieht sich auf den Vorschlag der Abtheilung, daß nämlich die Ürwahlen, wie die Wahlen der Abgeordneten, an demselben Tage vorgenommen werden sollen, Die Frage heißt: Soll beantragt werden, daß die Abhaltung der Urwahlen, so wie auch der Wahlen der Abgeordneten, beziehungsweise an einem und demselben Tage angeordnet werden?
(Wird beinahe einstimmig angenommen, was der Marschall ausspricht.)
Referent Abgeordn. Freiherr von Vincke liest vor :
selbstgeschriebene aller Erschienenen, torte des Kreises. : soll die Wahl ahl berufenen
4 2 Die Wahl der Abgeordneten erfolgt dur
Stimmzettel nah ab zwar bei den Kreiswah|
Wo mehr als drei nah Bezirken erfolgen, Behörden abzugränzen haben.“
Stimmenmehrheit ahlen in dem Haup Abgeordnete zu wählen sind welche die zur Leitung der W
wurde zwar die Bestimmung:
„durch selbstgeschriebene beanstandet, weil sie die W ßung eines sonst sehr geeigneten Abtheilung entschied sich indeß für die diesem Wege argen Mißbräuchen und fahrener vorgebeugt werden könne, \chwer falle, von der Schreibensf Wahl sih zu vergewissern.
Stimmzettel“ ahl zu sehr beschränke und die Ausschlie- Wählers herbeiführen fönne. Beibehaltung, | Täuschungen Schreibensuner- ährend es den Urwählern nicht ähigfeit des Wählers vor seiner
weil nur auf
Meiner Ueberzeugung nah muß ih daß der Stimmzettel Wir müssen hlt werden sollen,
Abgeordn. FZimmermann : mich dahin aussprechen, daß die Bestimmung, her selbst geschrieben sein muß, ‘ade erfahrene Männer gewä daß das Schulwesen erst jeßt den Auf- Jeder lesen und schreiben kann. welche sih in ihrer Gemeinde allge Aber es is noh eine andere Be= en können, und ih glaube, daß eine Bemerkung über Es giebt Kreise, wo und größere Städte; dadurch fönnte fich
Doch will ih dies nur für die Fassung
anerkennen, daß ger wir müssen s \{chwung erreicht hat, daß also Männer ausgeschlossen sein, meines Vertrauen erworben haben. der Wahlmann muß sreib Dann wollte ih mir noch
dies wegfallen muß. e Es heißt Kreis - Orte.
die Fassung erlauben. das Amt in der Stadt ift, eine Differenz herausstellen. bemerkt haben.
Fh will mir nur er= halte ih es Zweifel auch schreiben tattfinden könnte, so mmung im Geseße motiviren.
Minorität der Abtheilung is er- ob er die nöthige Unter=
Referent Abgeordn. Frhr. von Vincke : lauben, auf das Erstere zu antworten, Jeder Wähler wird ohne ne einzelne Ausnahme |
auf das Zweite niht für nöthig. fönnen, und wenn auch ei doch keine besondere Besti Der Antrag der neuert worden, und es ist zu ermitteln, stüßung von 24 Mitgliedern findet.
(Es erheben sich nur sehr wenige Mitglieder.
Er findet sie nicht.)
Marschall:
rungen über die Wahlen , welche von
L h Ï s : e 1 Nnío 5 âÂa Ä Ä Ä , Ä Referent Abgeordn. Freiherr von Vincke (lie\t vor): und Posen erwartet werden, morgen um 9 Uhr stattsinden werden.
stimmen in der zu berufenden
Die gewählten Abgeordneten berzeugung und
sammlung nah ihrer eigenen unabhängigen Ue Jnstructivnen nicht gebunden.
an Aufträge oder Die Abtheilung hat zu feine Bemerkung
Anlaß gefunden,
Da Niemand ums Wort bat, so verlas der Referent auch
Die Prüfung der Richtigke Wahl is Sache der künftigen
Versammlung.“
Auch bierzu i} keine Bemerkung gemacht worden.
867
Marschall: Jh bin veranlaßt worden, noch einmal die Mit=
glieder zu nennen, welche der zuleßt ernannten Abtheilung für das
leßte Königl. Propositions- Dekret beigetreten sind.
Es sind: S Abgeordn. Graf Loeben als Vorsizender, n Fürs Lichnowsky, « Graf Yorfk,
i Milde, - von Patow, n von Knoblau ch,
- oon Hoverbeck, - Röpell,
5 Peterson, von Potworowsfi, - Michaelis, s Teßmann, Lz von Vinde,
Holzbrink, d Weiß, Z von Helldorff, s Gießler, - Lensing, und - von Gudenau.
Der Vorsitzende der Abtheilung hak den Wunsch ausgesprochen,
den Mitgliedern mitzutheilen, daß er Sie ersucht, sich heut Abend um 7 Uhr zu versammeln. Außerdem habe ich diejenigen Lokale anzugeben , in welchen die Wahlen vorzunehmen sind. Was die Zeit der Wahl anbetrifft , ß Gegenstand nicht vorliegt, theilung noch nicht geschehen if, daß dieselbe morgen früh um 9 Uhr vorgenommen wird, und zwar n folgenden Lokalen :
so wird es zwecckmäßig fein, ta ein weiterer weil die Berichtabstattung der dritten Ab=
für Preußen: im Saale links vom Eingang zur Bildergallerie 4 für Pommern: in den französishen Kammern neben dem weißen
Saal; für S ran enburg in dem Ständehaus dieser Provinz; - H » 19. 2j C do ck É : für Posen: in dem Zimmer zwischen dem Sekretgriats= Zimmer
und dem links vom Eingange zur Bildergallerie l'egenden — Saale; e | für S lesien: Parterre das boisirte Zimmer ; sür Sa chs\en: Parterre das blaue Zimmer; für Westfalen: das Sekretariats-=Zimmer ; für die Rheinprovinz: hier im weißen Saale
4A
Es bleibt also einverstanden, daß die Wahlen, so wie die Erklä= den beiden Provinzen Preußen
NAbhgeor Wars Ey A A Abgeordn. Bornemann (vom Plaß): Jh bitte Ew, VDurch-
lauht um’s Wort.
N E ps Bon der Redner = Tribüne.
Nach meinem und dem Dafürhalten meiner Kommittenten beschränkt sich unjere Arbeit nur auf das provisorishe Wahlgeseß. Alle übri gen Vorlagen missen den künftigen Vertretern vorbehalten bleiben. Zwar ehre ich die uns außerdem vorliegenden Allerhöchsten Bot- schaften, bemerke aber insbesondere, daß nah meiner Ansicht die ge forderte Wahl dêr Abgeordneten für die Bundestags - Versammlung auch nicht für uns, fondern für die künfkigen Vólksvertreter gehört. Jch achte diese Vorlage, fühle mich aber nicht verpflichtet, über die
Ÿ ; +5115 »vvfolh on 911 Ho o T Q Ld A 1 e
( Kompetenz derselben zu berathen, Vas Allerhöchste Wahlgeseß, das B T (P Erm ner Y
e Vorlagen muß i mich ganz ent=
vorliegt, is berathen; gegen neu ih mich gegen meine Kommittenten
shieden erflären. verwahren wollen. (Der Redner w
Hiermit habe
ar vor anhaltendem Geräusch nicht mehr zu verstehen.)
Die Absicht des Abgeordneten, welcher eben ge- eine Erklärung ins Absicht gehabt
Matschall : sprochen hat, fann nur die gewesen sein, daß \ werde; unmöglich fann er die ner Erklärung darüber aufzufordern, die sie hon vor= Die Absicht
Protokoll niedergelegt haben, die Versamm!ung zu e! ob sie sich für fompetent zu Verhandlungen halte, genommen und zum großen Theil Abgeordneten niedergelegt werde,
beendigt hat. daß seine Erklärung ins Protokoll hat derselbe jeßt hon erreicht.
NÑ aa Bornemann,
Bornemann : welche aufgestellt sind, gehörten zum Wahlgeseß ; zu Ende, wir gehen zu Anderem über, und ih h mein Bedenken vorzubringen, muß mich aber dem unterwerfen, was der Landtag beschließen mird. E s
mich verpflichtet,
Abgeordn. Offermann (vom Plaß): Jch trete dieser Erklärung
Zimmermann (vom Plaß):
Meine Herren, es is mir nach der ver= als dem Landtags - Marschall klar ag tjt ohne
Candtans-RKommnmiissar : nommenen Erklärung geworden, was damit hat gejagt sein wollen. auf die Berathung der Allerböchsten Propo= ie ihm Namens Sr. Majestät vorgelegt wor= eute besteht noch die Verfassung, un sie Einzelnen niht im Sta (Lebhafter Beifall ! !) der Landtag ohne eine solhe Erklärung auf die l fein Wahl=
ebensowenig
so lange sie besteht, e, sie aufzuheben.
rathung von Geseßen eingegangen
r einige kurze Worte wollte ich mir zur Der geehrte Abgeordnete von Liegniß richtig aufgefaßt; es war uns in der daß hier aller nacdem aber von tem hohen Ministerium entlih die Wahlen von 2 m Bundestage oder zum deutschen Parlament, wie man ich, haben wir nit:
Abgeordn. Sicbig :
a der Sache erlauben. Wahlgesetz zu berc zrlagen gemacht sind, n
das gerade nennen will, so Angelegent-
die heiligsten Rechte vergeben, wenn hl zu \chreiten.
um 9 Uhr statt-
werden morgen fru
ift ges lc en.
Marschall :