1848 / 103 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

rend welcher Zeit er den Kampf in Mailand mit erneuerter Wuth fortseßen ließ, Die Generale Wohlgemuth und Clamm-schüßten die Verbindung, indem sie alle an den Wall anstoßenden Gebäude dur ibre Artillerie zerstörten. Viele derselben wurden mit Sturm genom= mnen. Da der F. M. fortwährend Meister der Thore war, hatte er der Stadt die Zufuhren abgeschnitten; in der Stadt bezahlte man bereits einen Gulden für das Pfund Rindfleisch. Eben so fehlten aber auch den Truppen die Lebenswittel, die allseitige Ermüdung hatte den höchsten Grad erreiht, und doch blieb der Geist dieser tapferen Schaaren ungebeugt. Es war ein furchtbarer Entschluß, aber Mailand mußte verlassen werden, Das ganze Land war in Empöü-=- rung, die Armee war im Rücken durch Piemont bedroht; alle Brük= feu konnten abgebrochen werden, und man hatte keinen Balken, um sie wiederherzustellen; eben so wenig Transportmittel. Man wußte nichts von dem, was hinter der Armee vorging! Der Feldmar= hall entschied sich somit, seinen Rückzug über Lodi zu nehmen, um die großen Städte zu vermeiden, da das Land dort offener ist, Dié» ser Rückzug fand in der Nacht vom 21sten auf den 22sten in fünf Kolonnen statt. Der Zug über die Stadtwälle war von der {wie= rigsten Art, denn der Troß war sehr groß, denn viele Civil- und Militairbeamte hatten sich unter den Schuß der Truppen geflüchtet, die man nicht der Wuth des fanatischen Pöbels überlassen konnte.

Die Generale Clamm und Wohlgemuth, welche Alles zerstört hatten, was an den Wall stößt, deckten die Bewegung. Die Briga= den Maurer und Strasoldo batten sich mit dem Feldmarschall verei= nigt. Jn der Nähe von Porta Tosa und Romana stand Alles in Flammen, Der Rückzug gelang vollkommen. Er ist cines je- ner traurigen Meisterstücke der Kriegskunst, in dem sih nur die Geistesstärke des Feldherrn und die ungebeugte Tapferkeit der Trup= pen bewunden läßt, über die indeß die dem Vaterlande geschlagene Wunde nur um so brennender shmerzt, Alle Truppen waren auf dem Waffenplabe, sobald es dunkel ward, in gedrängten Kolonnen auf- gestellt; das Kastell blieb besetzt, die Flanken waren durch zahlreiche Tirailleurs gedeckt, Troh des großen Terrains ging der Marsch dur das Defilé der Wälle rasch und geschlossen; bei Porta comasina suchte man ihn zu hindernz allein unsere Truppen überwanden jeden Wider- stand. Der Verlust war im Verhältniß der s{wierigen Aufgabe ge ring, Nach Mitternacht räumte die Arrière-Garde ihre Stellung auf den Wällen, in welcher sie den Rückzug gedeckt hatte. Aus der Straße nah Lodi waren Verhaue angelegt und Abgrabungen der Straße gemacht, Die Avant-Garde hatte indeß dem Gros den Weg gebahnt. Am 23sten vor Molegnano angekommen , hatte der Ort die Frechheit, die Niederlegung der Waffen zu verlangen und den Parlamentirenden, den Obersten Graf Wratislaw, unter Todesdrohun- gen ins Kastell gefangen zu seben. Der F. M., davon benachrichtigt, ließ sogleich Batterieen auffahren und den brennenden Ort mit Sturm nehmen. Die Zerstörung der Brücke war, da sie aus massiven Qua= dern bestand, nicht gelungen, dagegen hatte man sie auf eine außer= ordentliche Weise verbarrikadirt. Der Schrecken, den das Schicksal von Molegnano vor dem F. M. her verbreitete, hatte die heilsamsten Folgen. Man sehte ihm keinen Widerstand mehr entgegen,

Es war dem E, H. Ernst gelungen, Lodi in Unterwürsigkeit zu halten, \o daß der F. M. ohne Anstand die Adda passirte. Er machte zu Molegnano einen Rasitag, um den aufs höchste ershöpf= ten Truppen einen Augenblick der Ruhe zu gönnen. Der Plan des

F, M. wax, sich hinter der Adda aufzustellen, alle seine disponibelu

ant

N 1s gen, Es werden daher alle diejenigen, welche als Ci- Bekanntmachungen. S ile Cessionaríen, Pfand- vie: Gdeidige Briefs- Znhaber Ansprüche auf diese Prioritäts-Actie zu ma- chen haben, hierdurch vorgeladen, in dem

ám 28. Juni d im Berlinishen Stadtgericht, Zimmer Nr, 21, vor dem Herrn Kammergerichts-Assessor Sello anbergumten Ter min entweder în Person oder durch cinen geseizlich zu- lässigen Bevollmächtigten, wozu die Justizräthe Jordan, Wegener, Groschuff vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre Ansprüche an die gedachte Prioritäts-Actie zu be- scheinigen und darauf die weitere Verfügung zu gewar- tigen, widrigêénfalls sie mit allen ihren Ansprüchen aus

124 T E am sciefen Born hierselbst gelegene , T: Nr. 16 b. lol. 52, des Hypothekenbuchs verzeichnete, der verwittweten Gastwirth Reinmann *), Caroline Wil- helmine, geb. Bever, jet deren Erben gehörige Hufe | Land nebst Ziegelei, welche zufolge der nebst dem Hv- pothekenscheine in der Registratur eimusehenden Tare | auf 11,795 Thlr, 8 Sgr. 4 Pf. abgeschäßt worden, soll im Wege der freiwilligen Subhastation

am 11, Mai 1848, Vormittags 11 Uhr, subbastirt werden. Frankfurt a. O.,, den 27. Dezember 1847,

(migliches Land- und Stadtgericht,

©) Nicht Reimann, wie in Nr. 44 dieses Blattes, Seite 378, in der ersten Spalte des Allgemeinen An- zeigers irrthümlich geseßt ist.

dieser Prioritäts-Actie präkludirt werden und dieselbe für amortisirt erklärt werden wird, Berlin, den 241. Februar 1848. Königliches Stadtgericht hiesiger Residenzien, Abtheilung für Kredit-, Subhastations- und Nachlaß-Sachen,

884

Truppen an sih zu ziehen, seine Verbindungeit mit den rückwärtigen Festungen zu eröffnen und dann Mailand von neuem anzugreifen. Da erfuhr er den Umsturz der Dinge in Venedig, die Räumung Brescia's, den Abfall der Garnison von Cremona, Der a Plan war daher nicht mehr ausführbar, und die Adda mußte aufgegeben werden. Jn Crema am 25. empfing der F. M. die Nachricht von dem wohlgeordneten Rückzuge des Obersten Benedeck von Pavia, das ohnehin halb verfallene, ganz unhaltbare Kastell von Piacenza wurde zu räumen befohlen und auf diese Weise 3 Bataillone mit 3 Batte=- rieen zur Armee herangezogen. E:

Der Marsch bis Montechiari, wo die Armee am 30, März ein- traf, bietet nihts besonders Bemerkenswerthes dar. Die vereinzelten Relationen von den Ereignissen vou Como, Bergamo, Cremona 2c, werden in separaten Relationen nachgetragen werden, sobald der F. M. in der Lage sein wird, ein vollkommen zusammenhängendes Bild der Ereignisse geben zu können. Zur Rettung Mantua’s war bereits die Brigade Wohlgemuth entsendet, Der F. M. ließ das 1ste Corps am Mincio stehen, {ob eine starke Avantgarde auf die Höhe von Lonato vor und is selbst beschäftigt, in Verona die Armee zu ordnen. Bis dahin hatte unter den italienishen Truppen unter den unmittel= baren Befehlen des F. M. keine Desertion stattgefunden, Während des Kampfes in Mailand wetteiferten sie mik den Anderen. Jn Cre- mona ging das Regiment Albrecht und das 3te Bataillon Ceccopieri zum Feinde über uud veranlaßte dadur die Katastrophe dieser Gars- nison, in Brescia ging ein Theil des Regiments Haugwihß über, der andere Theil des Regiments feuerte auf sie, die 3 in Cremona ge- standenen Schwadronen Ulanen sind mit der Armee wieder vereinigt.

Der Feldmarschall is, wie wir schen, zu Mailand bis auf den leßten Angenblick Sieger gewesen, und hätte ihn nicht der Hunger und die Kriegserklärung von Piemont gezwungen, den Plaß zu ver= lassen, weder die feindlichen Kugeln, noch das siedende Oel von den Dächern hätten seine tapferen Truppen vertrieben. Es giebt lange Kriege, die nicht so viele Beweise von Selbstausopferung und Tapfer- feit aufzuweisen haben, wie dieser Kampf! Der Verlust au Men- \henleben muß in Mailand schr bedeutend gewesen sein, zumal in den Häusern, die mit Sturm geno:nmen wurden, wo Alles, was sich wi- dersezte, den Tod fand. Auch ter Verlust der Truppen kann nicht unbedeutend sein; die Verlust - Eingaben werden noch erwartet. Außer der Batterie, die in Cremona durh den Abfall der italienischen Truppen verloren ging, hat die Armee nicht eine Kanone zurückgelas= sen. Die leßten Nachrichten des Feldmarschalls sind vom 2ten aus Verona und bieten nichts neues.

Venedig, 2. April. (Wien. Ztg.) Die Gazzetta di Venezia enthält nachstehende Dekrete der provisorischen Regierung in Venedig:

1) Das Genie-Departement, das eine Abtheilung des Hof-Baurathes in Wien bildete, ist aufgehoben, 2) Die National - Kokarde wird aus den drei italienischen Farben, nämlich Grün im Mittelpunkte, Roth am Rande und Weiß zwischen beiden, bestehen. 3) Der Zeitungsstempel wird abge- schaft,

Derselben Zeitung zufolge, ist das Kanonenboot „la Fulminaute“ den Asten von Rovigo, von wo es am 30, März Abends abging, im Hafen von Venedig angekommen. Ganz Jstrien gab die besten Sympäthieen für die Republik zu erkennen und erwartet mit Unge= dul\d' nux eine günstige Gelegenheit, sih auszusprechen.

Allgemeiner Auzeiger.

G, Vormitiags 11 Uhr,

E

liquid stelle, bitten :

stehend

lizei befindlich,

stricken ;

min zu bestimmen;

Nothwendiger Verkauf,

Das in Sagorsgz, im Neustädte1 Kreise, belegene Eisenbammer-Grundstück des Stabl- und Cisen-Fabri- kanten Heinri Düsterwald, bestehend in dem zu erb vachtlicden Rechten besessenen Grundstücke zu Sagorsz und 2 Morgen 139 Ruthen eigenthümlichen Landes, abgescäyt auf 11,237 Thlr. 15 Sgr, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur

¡sehenden- Tare, soll am 417. Oktober 4848, Vorm. 10 Uhr, an ordentlider Gerichtsstelle subhastirt werden,

Alle unbekanuten Realprätendenten werden ausgebo- ten, @ bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Neustadt in Westpreußen, den 25, Februar 1848, Königl, Land - und Stadtgericht,

[224]

[309]

halten werden.

merken uo,

[1165] Nothwendiger Verkau f. Stadtgericht zu Berlin, den 19. November 1847, Das dem Zimmermeister Thomas August Benjamin Aldert Pütsch zugehörige, in der alten Jakobsstraße

Nr. 126 belegene und im Hypothekenbuche von der D

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Ruhrorter Dampfs:hlepp\schif- s\ahrts-Gesellschasft. _dig zu erkennen.“ Einladung zu General-BVerfammlung.

Jn (Bemäßheit des §. 8. unseres Gesellschaft8-Sta- tuts wird die festgesezte alljährliche (Generagl-Versgmm- lung der Actionaire

\, ( G s Dienstag den ch. i den 18, stattfinden und am genannten Tage, Vormittags 9 Uhr

im Saale der biesigen Gesellschast „C

Unter Hinweisung auf den §, 8, des wir die Herren Actionaire hierzu ergebenst ein j daf Abwesende statutgemäß 11 stimmberechtigte Actionaire mittels schriftlicher testens Tages mat vertreten werden können. Ruhrort, den 3, April 1848, T T Ec Ti ou

Schadloshaltung im Betrage

) | derweiten Termin auf M M..L in unserem Geschäftslokal bestimmi,

fanntmacung verordnet,

zuvor einzureichender da Tel Z48 4 zu E Ka/!jel, am 16. ¿Februar 1848,

Louisenstadt Band 12, Nr. 787, verzeichnete Grundstück _ Zubehör, gerichtlich abgeshägt zu 43,650 Thlr.

Sar., joll

am 30, Juni 1848, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hv-

pothekenschein sind în der Registratur cinzusehen.

[181]

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[223] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 24. Februar 1848. Das in der Auguststraße Nr. 37 und 38 belegene, Hovothekenbuche von der Königsstadt Vol. 4. Nr. f den Namen des Zimmermeisters Johann Lud- eina ange verzeichnete Grundstück, gerichtlich abge- Fer “acfüllt zt zu 21,636 Thlr, 25 Sgr., soll 2, Oktober 1848, Vormittags 11 Uhr, cr Gerichtsstelle subbastirt werden, Taxe uud H9- othekenschein sind in der Registratur cinzusehen,

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Die Prioritäts-Actie Nr. 333, (dreihundert dreiund- dreißig) Serie 1. der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Ge- sellscedaft über 500 Thlx. is angeblich verloren gegan- gen unt i auf öffentliches Aufgebot derselden angetra-

Kassel in Kurhessen, Der Karl Herbold dahier hat am 28. November v. J gen den Luftschiffer N. N, Kirsck aus Paris folgende Klage bei dem unterzeichneten Gerichte :

„Dem Verklagten, welcher vor ciniger Zeit hier einen Luftballon steigen lassen wollie, lich ic, bebufs der dazu zu treffenden Vorrichtungen , unentgeltlich zwei Crole | unk Géuéien Braubütten , jede ungefähr 28 bis 30 Obm balteud | E unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, bezüali ; daß die fraglichen Bütten nur mit reinem Was- ( und nur solchergestalt vom Verklagten ge- braucht werden jollten. L \

Der Verklagte hat sich aber beigehen lassen, von mei-

| ner Gefälligkeit cinen groben Mißbrauch zu machen, | indem er die fraglichen Bütten mit äßgendem Spiritus gefüllt, wovon eine Folge gewesen ist, daß jene Bütten 222] P a Ta S | zum Brauen ganz untauglich geworden, zu meinem Ge- | {äft überhaupt nicht mehr brauchbar und deren Rück- | gabe in Natur mir zu nichts mehr nüge iß. Gleichwohl is Verklagter verbunden, mich binsichilich des Werths der Bütten, von denen rine 36k Thlr, und

5 [180] Liqueur - Fabrikant de ate angestellt: Jabre 1789 noch 60 Thlr, 9 Gr. jäbrli mit 8 Thaler 18 Gr. i OCT d

altend bezügli Zusiche-

n 22a

gedachter Schüße brantragt hat.

nerjchen Erben,

Tblr. 9 Gr. mäßhcit des Mandats des Geseßes vom 27 biermit geladen,

D.

die andere 34 Thlr, zur Zeit der Ueberlieferung an den Verklagten, werth war, vollständig zu entschädigen. | Wenn ih nun wegen meines Klage-Anspruchs ge- | fährdet erscheine, indem Verklagter ein Ausländer is und im Begriffe steht, sich von hier zu entfernen, ohne mich zuvor befriedigt zu haben, so darf ich, alle Klage - Thatsachen durch Eideszuschiebung sofort den 16. August

1) zur Sicherheit meines Klage - Anspruchs und der Kosten das hiesige Vermögen des Verklagten , be-

a) in dem Kassabestande desselben, auf hiesiger Po

nach verhandelter Sache aber den Verklagten zur von überhauvt 703

Thlr, so wie zum Ersage aller Kosten, für s{ul-

beim Rechtsnachtheil der Annahme der Verweigerung des Eides, so wie dem gemäß des Zugeständuisses der Klage, theilung dieser lezteren im Wege dieser öffentlichen Be-

Dem Verklagten dient weiter zur Nacbricht, weiteren gerichtlichen Verfügungen 1n S im Gerichtäzimmer werden angescblagen werden. i i

daselbst. Forstchhemie

di ps py dieier Aa

Kurfürstl, Hess, Stadtgerich exi

Oeffentliche Auffor

Auf dem früher dem Johann Gottlieb Lebmann, jeßt dem Tischlermeister Johann Gotthelf Schüße gebörigen Bürgerhause im Städten Lauenstein

gere und

In Folge dessen tverden daher die oberwäbnten Johann Gotthelf Tränkuer und Ge- nossen, oder deren Erden und Erbnehmer, welche aus irgend einem Recbtägrunde an o Ansprüche zu haben

7, Oftober 1834 Gerichts wegen

Großbritanien und Irland.

X London, 4. April. Obgleich der Zustand unserer Haupt- stadt und auch des Landes im Allgemeinen ruhig bleibt, so kann man doch nicht leugnen, daß unter den Mittelklassen eine gewisse Besorgniß herrscht, da ‘die Leidenschaftlichkeit eines Theils der Presse, so wie die Zügellosigkeit zahlreicher Volkshaufen, welche ohue Arbeit sind, leiht einen Aufstand veranlassen können. Am näch - sten Montag soll in der Vorstadt eine große Chartisten-Versammlung gehalten werden, und man trifft Vorbereitungen, jede Ruhestörung zu unterdrücken. Die Königin, welche so eben vom Wochenbett wieder= hergestellt is, wird am Sonnabend die Stadt verlassen und nach Windsor gehen, nicht aus irgend persönlicher Besorgniß, sondern um die Möglichkeit zu vermeiden, durch das Geschrei auf den Straßen gestört zu werden. Jch gestehe, daß ich nicht die entferuteste Be= sorgniß vor einer irgendwie bedeutenden Volksbewegung hier habe, und daß, wenn überhaupt eine solche stattfinden sollte, sie sich wahr \cheinlih auf die unteren Klassen der in England befindlihen Jrlän der beschränken wird.

Jn Jrland dagegen scheint Alles die sihere Vorbereitung und das schleunige Herannahen einer Jnsurrection anzuzeigen. Die Sprache der Repealblätter, namentlich des neuen Blattes neo Gri man, is über alle Maßen aufregend. Der Krieg gegen England wird offen gepredigt, Der Zweck der Agitatoren ist jeßt nicht mehr die Repeal, sondern eine irländische Republik. Schüßen-Klubs wer den gebildet; Waffen zu einem sehr billigen Preise verkauft; Exerzir= und Waffen-Uebungen werden offen betrieben; und während aller dieser seltsamen Vorbereitungen ist Lord Clarendon durchaus in ket- ner Weise der vollständigen Freiheit des Volks entgegengetreten. Ve wiß hat noch kein Land jemals ein o außerordentliches Beispiel von Mißbrauch der Freiheit dargeboten, wie gegenwärtig Jrland. Ueber lang oder kurz aber wird die Repealblase doch plaßen und nicht ohne Feuer und Rauch. Uebrigens is diese Agitation so weit entfernt, bei dem vereinigten Volke Jrlands Anklang zu finden, daß eine der größten Schwierigkeiten der Regierung darin besteht, die Loyalen von Gegendemonstrationen in den Orangisten - Logen und protestantischen Gesellschaften zurückzuhalten. Auch die fatholishen Priester weisen jeßt die revolutiongiren Lehren zurück, Kurz, wenn jeßt die britische Armee ganz zuriückgezogen würde, so würde der blutige, sofort zwischen der irländischen und Orangisten-Partei ausbreczende Bürgerkrieg wahr scheinlich mit der Niederlage der Agitatoren endigen. Die Expedition nach Paris, um den Beistand der französischen Republik nachzusuchen, hat keinen großen Erfolg gehabt. Er hat alle Jrländer erzürnt, welche nicht die erklärten Feinde Englands sind, und 1 nah Allem immer eine varrätherishe Maßregel. Herr von Lamartine hat ihnen sehr deutlih gesagt, daß es der Wunsch und die Pflicht Frankreichs sei, in Frieden mit jedem Theil Paris.) Die Frage is jeßt, wann wird der Aufstand losgehen © oder ist es möglich, daß er überhaupt gar nicht losgeht# Lie Männer an der Spitze der Partei sind aufrichtig und energisch bis zum Wahnsinn. Jhr Ehrgeiz verpflichtet sich jeßt gewissermaßen zu einer verzweifelten Handlung, und die Dinge sind so weit gediehen, daß ih fürchte, ein Kampf ist niht mehr zu vermeiden. C Zweifel sein.

von Großbritanien zu leben. - (S.

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( stelle zu erscheinen, ihre Forderungen gehorig den und sofort zu bescheinigen, d daß die Außenbleibenden ihrer ihnen. etwa zustehenden Nechtswohltha seßung in den vorigen Stand, für verlustig n tvenn ich achtet werden, und sodann 1848 der Bekanntmachung Erkenntni Außenbleiben der fannt gemacht erachtet we1

Scbloß Lauenstein im Königreiche Februar 1848.

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b) in den auf dem Ostheimschen Felsenkeller dahier befindlicben Effekten desselben, auf meine Gefahr und Kosten mit Arrest zu be-

Citerarische Anzeigen. Landtags-Verhandlungen zu außerordentlich wohlfeilen

Der Veschlag i} hierauf von uns erkannt, so wie fer ner das Erforderliche verfügt worden,

Vor der Behändigung der Verfügung an deu Ver- klagten entfernte Leßterer sich jedoch v0o1 weiteren Antrag des Klägers haben

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Probe-Nummern find Pestamtê-Zeitung®- Bremen, den 4.

den 14. Juli 1848, zur Vormittag8zeit , entweder in Person oder durch gk- dôrig legitimirte Bevollmächtigte, an hiesiger GerichtS-

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Z Jahr. 4 Rthlr. - 5 Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Kummern wird der Bogen mit 257 Sgr. berechnet.

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Nmtitlicher Theil.

Inland. Berlin. Kirchliche Angelegenheiten.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Geseh - Ent- würfe. Königrei h Sachsen, Der Kriegs - Minister nimmt seine Entlassung. Großherzogthum Baden. Erlaß des Markgrafen Wilhelm von Baden an das Heer. Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Gescß-Entwurf wegen Wiederherstellung staatsbür- gerlicher Rechte politisch Verurtheilter. Freie Stadt Frankfurt. Bundes-Beschluß in Betreff der deutschen National-Vertretung. Freie Stadt Bremen. Ankunft oldenburgischer Truppen.

Desterreichische Monarchie. Wien. Abreise des Fürsten Schwar- zenberg aus Neapel. j

Frankreich. Paris. Das Finanz-Portefeuille. Vermischtes.

Großbritanien und Jrland. London. Hofnachrichten.

Italien. Genua. Ankunft neapolitanischer Freiwilliger, Paris, Telegraphische Depesche. Ö f :

Handels - und Börsen - Nachrichten.

Exsté Boilage.

i i Landtags-Angelegenheiten. Zwhettèé Velde.

| Deutsche Bundesstaateu. Herzogthum Braunschweig. Vertagung der Stände - Versammlung. Berathung der Kommissionen. Adresse an den Herzog. HDesterreichische Monarchie. Schreiben aus Wien. (Die Regierungs -Umgestaltun- genz die Nachrichten aus Jtalienz die Abordnung nach Frankfurt a. M.; das Preßgesezz Vermischtes.) Wissenschaftliche und Kunst- Nachrichten. Verein für Geschichte der Mark Brandenburg. Er- öffnung der Kunst-Ausstellung in der Königlichen Akademie der Künste,

Amtlicher Theil.

Barorxdulnng die Wahl der preußischen Abgeordueten zur deut- \hen National-Versammlung.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnadeu, König von Preußen 2c. 2c. verordnen, in Gemäßheit drs von der deutschen Bundes-Versammlung in der Sißung vom 7. April d. J. gefaßten Beschlusses wegen Ein berufung einer deutschen National - Versammlung auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt : G L großjährige Preuße, welcher türgerliheu Rechte in Folge rechtsfräftigen rihterlichen Er fenntnisses verloren hat, is in der Gemeiude , worin er sei nen Wohnsiß oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, in= sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen = Unterstüßung bezieht. N

Die Urwähler einer jeden Gemeinde wählen auf jede Vollzahl von fünfhundert Seelen ihrer Bevölkerung Cinen Wahlmann. Er reiht die Bevülkerung einer Gemeinde nicht fünfhundert, übersteigt aber dreibundert Scelen, so is sie dennoch zur Wahl Eines Wahl mannes berechtigt. Erreicht aber die Bevölkerung einer Gemeinde nicht dreihundert Seelen, so wid die Gemeinde durch den Landrath mit einer oder mehreren zunächst angränzenden Gemeinden zu Einem Wahlbezirke vereinigt.

Jn Gemeinden von mehr als taujend Seelen erfolgt die Wahl nah Bezirken, welche vie Gemeinde-Behörden in der Art zu begrän- ¿en baben, daß in Einem Bezirke nicht mehr als fünf Wahlmänner zu wählen find,

Bewohute Besibungen, welche nicht zu einem Gemeinde-Verbande achören und nicht wenigstens 300-Seelen enthalten, werden durch den Landrath behufs der ÜUrwahlen der zunächst gelegenen Stadt - oder Landgemeinde zugewiesen.

4

TIEDET

niht den Vollbesiß der

C. D, Jeder is nur in dem Wahlbezirk zum Wahlmaun wählbar, worin Urwähler stimmberechtigt ift. g. 4. e Die Wahl der Wahlmänner erfolgt durch Stimmzettel nah ab foluter Stimmenmehrheit der Erschienenen. S 0. Jeder großjährige Deutsche, der den Vollbesiß der bürgerlichen Rechte nicht verwirkt hat (§. 1), is im ganzen Bereiche des Staats zum Abgeordneten wählbar.

D da

S Vi Die Zahl der von Preußen nah Maßgabe des Bundes =- Be-= \chlusses vom 7. April d; J. zu wählenden Abgeordneten wird auf die Provinzen nach den Verhältuijsen ihrer Bevölkerung zur Ge- \ammt=-Bevölkerung der zum deutschen Buude gehörigen Landestheile vertheilt.

S8

Je .

Die Ober - Präsidenten haben in jeder Provinz so viel Wahl Bezirke von möglichst gleicher Etuwohner Zahl zu bilden, als Abge- ordnete zu wählen sind.

Jun jedem solcheu Bezirke is Ein Abgeozdneter und Ein Stell= vertreter zu wadylen,

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Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nah der im

Jahre 1846 stattgchabten amt'ihen Zählung. 6e 9,

Jn den Städten werden die Urwahlen der Wahlmänner durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistrats Kollegium bestebt, des Bürgermeisters geleitet.

Ueber die Leitung der Urwahlen -auf dem Lande wird mit Rück- sicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde- Einrichtungen Unser Staats-Ministerium das Erforderlihe in dem

Eri.

Mittwoch den 12ten

über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (§. 12) feststellén.

Die Wahlen der Abgeordneten und Stellvertreter werden durch

vom Ober-Präsidenten zu bestimmende Wahl-Kommissare geleitet. g. 10.

Die Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nah absoluter Stimmen-Mehrheit aller Erschienenen, und zwar nach der näheren Festseßung des Ober-Präsi- denten in einem der Hauptorte des Wahl=-Bezirks,

S, L,

Die gewählten Abgeordneten stimmen in der zu berufenden Ver-= sammlung nah ihrer eigenen unabhängigen Ueberzeugung und sind an Aufträge oder Instructionen nicht gebunden.

Die zur Ausführung dieses Geseßes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staats-Ministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrist und beigedrucktem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Berlin, den 11. April 1848.

Friedrich Wilhelm.

Camphausen. Graf von Shwerin. von Auerswald, Bornemann. Arnim. Hansemann. von Reyher.

O Neglement zur Ausführung der Verordnung vom 11. April d. J. über die Wahl der preußischen Abgeordneten zur deutschen National= Versammlung.

Mit Bezugnahme guf die heutige Verordnung über die Wahl der preußischen Abgeordneten zur deutschen National -= Versammlung wird hierdurch festgeseßt, daß die Wahlen der genannten Abgeordne=- ten überall nah dem Reglement zur Ausführung des Wahlgeseßes vom 8, April d, J. für die zur Vereinbarung der preußishen Staats- Verfassung zu berufende Versammlung abgehalten werden sollen. Es treten nur folgende Modisicationen dabei ein :

Zu §. 4. Die Verzeichnisse der stimmberechtigten Wähler wer- den niht nah Maßgabe der Bestimmungen des §. 1 des Wahlge= seßes vom 8. April d, J., sondern derjenigen des §. 1 der Aller- höchsten Verordnung vom heutigen Tage aufgestellt.

Zu §. 5. Die Wahlen der Wahlmänner werden ebenfalls im Umfange der ganzen Monarchie am 1. Mai d. J. vorgenommen, jedoh erst, nahdem die Wahlen, welche durch das Reglement vom 8. April d. J. angeordnet sind, abgehalten scin werden. Die Wah- len sind in getrenuten Wahl-Akten vorzunehmen, wobei jedoch die bei den ersteren Wahlen gewählten Wahlmänner bei den leßteren nit ausgeschlossen sind.

Zu §8. 22 und 31. Die Wahl der Abgeordneten und Stellch vertreter wird im ganzen Umfange der Monarchie am 10. Mai d. J. abgehalten. Doch bleibt den Ober-Präsidenten überlassen, da, wo dcr Umfang der Wahlkreise solches zuläßt, die Abhaltung der Wah- len {hon am 8. Mai d. J. zu gestatten, und kommen dann die vorstehenden Bestimmungen für die Urwahlen zur Anwendung.

Die Zahl der vom preußischen Staate abzusendenden Abgeord= neten berechnet sich nach dem Beschluß der Buudes Versammlung vom 7. April d. J. mit Ausschluß der Provinz Preußen auf 159 und mit Einschluß dieser Provinz auf 191, Dieselben werden auf die Provinzen wie folgt vertheut :

Brandenburg Pommern Schlesien Sachsen. Westfaleu Rhein-Provinz Preußen...

Zu §. 31, Die Wahl-Verhandlungen werden zur Mittheilung an die Versammlung dem Königlichen Bundestags = Gesandten zu Frankfurt a. M. zugesaudt werden,

Berlin, den 11. April 1848.

Königliches Staats - Ministerium. (gez.) Camphausen. Graf von Schwerin. von : wald. Bornemann. Arnim. Hansemann. von Reyher.

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Auers-

Der Unterzeichnete is von vielen Seiten aufgefordert worden, gegen die Uebergriffe der Presse in den lebten Tagen am hiesigen Orte gesetzlich einzuschreiten. Bei der großen Zahl dieser Aufforde rungen und ihrer theilweisen Anonymität is der Unterzeichnete ge nöthigt, seine Antwort auf diesem Wege zu geben.

So lange die Presse sich nur in dem Felde des Allgemeinen, in Theorieen über Reform des Staats, der Gesellschaft, des Verkehrs bewegt, seien die Vorschläge auch noch so übertrieben, noh so sehr das Bestehende angreifend, so lange hält der Unterzeichnete jedes Einschreiten der Strafgewalt dagegen für unzulässig. Gegen die Erzeugnisse des Geistes, selbst des böswilligsten in dieser Sphäre, giebt es feine andere Waffen, als die des Geistes, Zuchthaus, Geldbußen dagegen anzuwenden, erscheint als rohe Gewalt, die uur dazu dient, solchen Ansichten den Schein der Wahrheit zu leihen und ihre Verbreiter zu Märtyrern des Volköwohls zu erheben. Gegen die Unwahrheit giebt es nur ein Mittel, das: Sie zu widerle- gen, und zwar in der gleichen einfachen verständlichen Weise, in welcher jene ihre Verbreitung zu erlangen sucht. Je mehr jeder Ansicht, auh der äußersten, Raum gestattet wird, sich öffent- lich auszusprechen, um so gefahrloser wird sie, Die Gefahr beginnt erst mit dem Moment, wo die Verfolgung solcher Ansicht sie nötbigt, ihre Verbreitung im Geheimen zu suchen, Wer Preßfreiheit will, muß auch deren Mißbräuche zu ertragen wissen. Die Neu=- heit der Sache läßt übrigens die Oröße der Gefahr wohl übershäßen. Der gesunde Sinn der Bevölkerung wird auch den verführerischesten solher Theorieen zu widerstehen wissen,

Preußische Zeitung.

April

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Alle Post - Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung : Behren-Straße Ur. 57. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg, Anzeigers 2 Sgr.

18458.

wenn ihnen nicht blos Bitten und Ermcihnungen entgegengestellt, son= dern das Unhaltbare und für den Arbeiter selbs Verderbliche solcher Lehren ruhig und ernst dargelegt wird. Der Unterzeichnete wird des= halb nur dann gegen Uebergrisse der Presse einschreiten und hält sich im Geiste des neuen Preßgesecßes nur dann dazu befugt, wenn eine Drucfschrift, das Gebiet des Allgemeinen verlassend, zu einem be= stimmten Verbrechen Rath oder Anleitung geben oder die Ehre und Integrität bestimmter Personen verletzen sollte. Berlin, den 11. April 1848. Der Staats - Anwalt beim Königl. Kriminal - Gericht. von Kirchmanun.

Bei der heute angefangenen Ziehung der 3ten Klasse 97ster Kö=- glichen Klassen =- Lotterie fiel 14 Gewinn von 3009 Rthlx. auf Nr. 69,006, 1 Gewinn zu 2000 Rthlr, auf Nr. 40,882, 2 Gewinne zu 1009 Rthlr. fielen auf Nr. 36,846 und 49,504, 2 Gewinne zu 400 Nthlr: auf Nr. 7684 und 20,021, 5 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 23,161. 52,524. 68,636. 69,033 und 73,625, und 6 Gewinne u 100 Rthlr. auf Nr. 10,242. 11,552. 24,446. 38,486, 81/150

t1. April 1848. igl, Gener D

al-Lotterie-Direc tion.

Durchlauht der Herzog Christian zu nach

Abgereist! Sée. Schleswig-= Holstein-Sonderburg - Augustenburg, Rendsburg.

lichtamtlicher Theil. IÙLC A,

Berlin, 14. April. Der Minister der geistlichen Angelegen- beiten hat in der Ueberzeugung, daß die wegen Mitbenußung evan= gelischer Kirchen durch evangelische oder katholische Dissidenten seither ergangenen Verfügungen mit der von dem Könige seinem Volke zu= gesicherten Religionsfreiheit niht vereinbar seien und die Befugniß der Gemeinden, über die Kirchen zu verfügen, mehr beeinträchtigen, als es selbst nah der bestehenden Geseßgebung geboten erscheint, so eben in einer an sämmtliche Konsistorien und Regierungen erlassenen Nerfügung bestimmt , daß den Dissidenten die Mitbenugung evangelisher Kirchen zu gestatten sei , sobald Patron und Gemeinde - Vertreter ihre Zustimmung erklärt haben, Ju Be= tref der Kirchen landesherrlihen Patronats is angeordnet worden, daß die von Seiten der Patronats-Behörde zu ertheilende Zustimmung nicht zu versagen, wenn die Gemeinde - Vertreter Dissi= denten die Mitbenußung der Kirche gestatten wollen. Außerdem sind bereits die nöthigen Einleitungen getroffen, um auch im legiélativen Wege durch angemessene Aenderung des Patents und der Verord- nung vom 39, März v. J. der freien Religions - Uebung Raum zu gewähren.

Deutsche Bundesflaaten.

Königreich Bayern. (A. Z.) München, 7. April. Die Regierung hat der Kammer der Abgeordneten nachstehende (be= reits erwähnte) Gesey=- Entwürfe vorgelegt :

1, Das Gesetz, die Amnestirun g betreffend, bestimmt in Art. 4, daß wegen aller vor dem 24. März d. J. verübten Verbrechen oder V gehen, welche unter die sogenannten politischen fallen, keine gerichtliche Ver- folgung stattfinden und alle deshalb bereits eingeleiteten Untersuchunger hiermit niedergeschlagen werden sollen, Nach Art. 2 bleiben gemeine Ver brechen und Vergehen, welche bei Gelegenheit oder in Verbindung mit jenen verübt wurden, der richterlichen Untersuchung und Bestrafung unterworfen. Hierzu bemerkte der Justiz-Minister: die Staats-Rigierung is nicht gemeint, diejenigen kleinen, wenn auch gemeinen Exzesse, die mit politischen Vergehen in Verbindung standen, als klein Tumulte, Einbrüche um Waffen zu neh- men 2c., zu bestrafen, dann, wenn die Verbrechen höherer Art sind und durch die politischen Ereignisse nichi herbeigeführt wurden, sondern andere Motive hatten, sollen sie dem gewöhnlichen Gange unterworfen bleiben. Nach Art. 3 werden Alle, welche wegen politischer Verbrecben oder Vergehen verurtheilt oder von der Instanz entlassen wurden, in die dadurch verlorenen volitischen Rechte wieder eingeseßt.

1]. Der Entwurf wegen der Zahl der pfälzischen Ab - geordneten will, daß die Pfalz, als Ersay ; gen Gutsbesißer mit Gerichtsbarkeit weiters drei Abgeordne li einen aus der Klasse der Städte und Märkte und zwei aus der der Landeigenthümer , welche der Gesammtzahl der Abgeordneten des ganzen Königreibs gesondert zugerehnet werden. (Art. 1.) Diese Bestimmung soll bis zur bevorstchenden Revision des Wahlgeseßes als ein transitorisches Verfassungsgeseß angcsehen werden uud schon für die gegenwärtige Stande- Versammlung in Wirksamkeit treten. (Art. 2.)

111. Der Entwurf des Gesepes Uber die Behandlung neuer Geseßzbücher lautet dahin: Die bisherige Berathungssorm der Stände wud bezüglich der bevorstehenden Vorlagen einel neuen Civil-, Kri- minal- und Polizei-Gesepgebung in der Art abgeanderl, „daß sur deren Be- rathung besondere Ausschüsse gewählt werden _Sie desteyen rh der Epe Kammer aus 7 und 1n der zweiten aus g E Je F L A männern für den Fall dauernde! Verhinderung del 2 ibgueder. (Art, 1 und 2.) Die Mitglieder erwählen sich{ ihren Borskand (Art. 3)z dur 0 rathung oder Beschlußfassung müssen wenigstens 5, beziehungsweije ] Mit- glieder anwesend feu. (Art. 4.) Beide Aus|czu)je veremigen sich zur ge meinschaftlichen Berathung Uunlex

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den Entgang der adeit- e

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dem Vorsi des ältesten 1hrer Vorstände. Die Abstimmung geschieht in jedem Ausschusse gesondert. (Art. 2) Auch an- dere Mitglieder dex Stände Versammlung konnen gu Den Aus|\chuß Q erathungen, jedoch nur mit berathender Stimme, theilnehmen, (Art. 6,) Die können den Aus=- \chüssen Antrage auf Verwerfung einzelner Gejeß - Artikel, auf Abanderun- gen oder Zusäße, die aber sogleich gehörig redigirt jein jollen, übergeben, und diesc sollen dann von den Ausschüssen bei den betreffenden Artikeln in Erwägung gezogen werden, (Art. _und 8.) Lie Kammern werden von dem Berathungsgegen|tand der Ausschüsse vorher in Kenntniß ge]eßt und dadurch die Mitglieder, welche Anträge einreichten, aufgefordert, den Aus chuß-Sizungen beizuwohnen, um sie näher zu begründen. (Art. 9.) Ueber jene Punkte, hinsichtlich welcher sich beide Ausschüsse und die Regierung ver-

einbarten, wird ohne besondere Berathung abgestimmt; nur jene Punkte, worüber eine solche Vereinbarung nicht erzielt wurde, werden zur besonderen