erathung und Abstimmung gebracht. (Art, 10) Durch Königliche ir pin fönnen fe Ausschüsse diese ihre Arbeiten auch beginnen oder fortseßen, während die Stände - Versammlung geschlossen oder vertagt is, in welchem Falle dann vor dem Schluß oder der Vertagung die Wahl dieser Ausschüsse angeordnet wird, (Art. 411 und 12.) Für diese Fälle können die Kammer - Mitglieder ihr in Art. 7 bestimmtes Recht nah Wiederzusammentritt der Kammer ín einer von die- ser festzuseßenden präklusiven Frist ausüben, (Art. 13.) Die fraglichen Ausschüsse haben sh auf die Prüfung und Begutachtung der vorgelegten Entwürfe zu beshränken und jede andere Verhandlung ist ohne Gültigkeit, Jhre Wirksamkeit erlísht, wenn der König ihre Sizungen aufhebt oder einstweilen einstellt, (Art. 14.) Die Ausschuß - Mitglieder verbleiben bei Wiedereröffnung der Stände-Versammlung in Thätigkeit, falls sie nicht auf- gehört haben, Kammer-Mitglieder zu sein oder die sechs jährige Periode der zweiten Kammer abgelaufen ist. Abgänge werden durh Wahl erseßt. (Art. 15.) Jm Uebrigen bleiben die Bestimmungen der ständischen Ge- \schäftsordnung in Wirksamkeit, (Art, 16.)
Königreich Sachsen. (D. A. Z.) Dresden, 9. April, Der Kriegsminister von Holtzendorf hat gestern seine Entlassung ein- gereicht,
Großherzogthum Hessen und bei Nhein. (Darmst. Ztg.) Darmstadt, 8. April. Jn der Sißung der zweiten Kam mer am 5. April legte der Ministerial - Rath Emmerling eineu Ge- set = Entwurf wegen Wiederherstellung der staatsbürgerlichen Rechte der wegen politischer Vergehen Verurtheilten vor, welcher folgender= maßen lautet : :
„Ludwig, von Gottes Gnaden Erbgroßherzog und Mitregent von Hessen und bei Rhein 2c. Zur Vervollständigung der den wegen politischer Ver- gehen“ Verurtheilten bereits durch Unser Edikt vom 19, März 1848 be thätigten Milde haben Wir, unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, verordnet und verordnen wie folgt: Art, 1. Alle diejiimgen, welche bis zum 19, März 1848 wegen eines politischen Verbrechens oder Vergehens zu einer Strafe, die ihre staatsbürgerlichen Rechte beeinträchtigt hat, ver- urtheilt worden sind, sollen in den vollen Genuß des Staatsbürgerrechts hiermit wiederum eingeseßt scin, so wie überhaupt alle geseßlichen Folgen der gegen sie erkannten Strafen hiermit beseitigt werden. Art, 2, Dasselbe gilt von denen, welche wegen eines politischen Verbrechens oder Vergehens bis zum Tage des oben gedachten Edikts vou der JTnstanz absolvut wor- den sind,“ ;
Zur Begründung dieses Gesetzentwurfs hielt der Gr. Reg. Kommissar folgenden Vortrag : :
„Der Erbgroßherzog und Mitregent, Königl. Hoheit, hat durch sein Edikt vom 19, März 1848 den bis zu diesem Tage wegen politischer Ver brechen oder Vergehen Verurtheilten die noch abzubußenden Strafen in Gna- den erlassen* und zugleich auch verordnet, daß die wegen solcher Verbrechen oder Vergehen anhängigen Untersuchungen niedergeschlagen und neue Unter suchungen nicht eingeleitet werden sollen, Durch diese höchste Verfügung ist wegen derartiger Handlungen alle Milde gewährt, welche auf dem Gna- denwege zu gewähren möglich war, Es sind aber damit noch nicht dieje nigen in den Genuß ihrer vollen staatsbürgerlichen Rechte wieder eingeseßt, welche dieselben ganz oder theilweise in Folge einer wegen politischer Ver gehen erlittenen Strafe oder wegen desfallsiger bloßer Absolution von der Znstanz eingebüßt haben, Ju dieser Beziehung kann nur die Geschgebung sichere Hülse shassen. Die Staatsregierung wünscht, daß eine Wiederher- stellung dieser verlorenen staatsbürgerlichen Rechte zu Gunsten der Bethei- ligien erfolgen möge, und hat deshalb den beifolgenden Gesezentwurf ausar
beiten lassen. Derselbe wird sich, abgesehen von den Rücksichten der Huma- nität und der neuen sozialen und politischen Zustände, vie uns umgeben, {hon um der Gerechtigkeit willen zur Annahme empsehlen, Denn der Art. 1 des Gesches vom 28. September 1842, betressenv die Abänderung der Art. 16 und 60 der Verfassungs - Urkunde 2c, hat an die rechtskräftige Verurtheilung zur Zuchthausstrase unbedingt den Verlust des Staats- Bür- gerrehtis geknüpft, während in dem Art. 4 desselben Geseßes namentlich in Beziehung auf das Recht der Standschaft nur die Abolition, nicht aber auch die Begnadigung nach erfolgten Straf-Urtheilen oder Absolutionen vou der Znstanz einem freisprehenden Erkenntnisse gleichgeachtet ist. Es würden daher jetzt diejenigen, welche wegen politischer Vergehen nur erst in Unter- suchung waren oder einer Untersuchung bisher sich durch die Flucht entzogen hatten und durch die Abolition in den höchsten Edift vom 19, März 1848 vollständig begnadigt worden sind, in An- sehung ihrer staatsbürgerlichen Rechte in einer besseren Lage sich befinden, als diejenigen, welche abgeurtheilt sind und dadurch an ihrem Staatsbürgerrecht cine Einbuße erlitten haben, welche ein bloßer Gnaden akt uicht mehr beseitigen kann, Eine völlige Gleichstellung diejer verschie- denen Kategorieen erscheint aber als cin unabweisliches Gebot der Ger dh tigkeit. Der Art. 4 des Gesezvorschlags umfaßt diejenigen, welche in Folge einer rechtskräftigen Verurtheilung zu eine! Strafe wegen politischer Vergehen an ihren staatsbürgerlichen Rechten irgend einen Berlust erlitten haben, und rechtfertigt sich nach dem bisher Vorgetragenen von selbst, Jn dem Art, 2 sind dagegen diejenigen begriffen, welche vermöge aus gleichem Grunde erlittener bloßer Absolution von der Jnstanz sich im Zustande der Suspension des Staatsbürgerrechts befinden, oder, weil nicht gänzlich frei gesprochen, in dem Rechte der Standschaft beeinträchtigt fein mochten, Auch sie bedürfen dem oben Gesagten zufolge der geseßlichen Hülfe, damit diese politischen Rechte ihnen wieder unbestritten zu Theil werden,“
Freie Stadt Frankfurt. Auszug aus dem Protokoll der 29, Sißung der Bundesversammlung vom 7. April 1848:
Der Ausschuß für Revision der Bundesverfassung erstattet nach=- stehenden Vortrag :
Weun der Revisions-Aus\chuß sich heute in der Lage findet, bei hoher Bundesversammlung auf Abänderung des in der Sitzung vom ZUsten v. M. auf seinen Antrag gefaßten, immittelst hon von Bun- deè-Regierungen geseßlichen Vorlagen zu Grunde gelegten Beschlus= ses anzutragen, so hit er sich verpflichtet, zuvörderjt sowohl auf die der Entstehung jenes Veschlujses vorausgegangenen, als auf die seit dessen Erlassung stattgehabten Verband ungen und eingetretenen Ver hältnisse zurückzugehen. i
Nachdem die Bundes-Versammlung erkannt hatte, daß dem drin=- genden Verlangen nah Einigung aller nationalen Kräste ohne Zeit verlust ein legaler Auhaltöpunkt gegeben werden müsse, und daß dic ser Anhaltspuukt zunächst iu der Buudes Versammlung, als dem ge meinscaftlihen Central: Organ aller deutschen Regierungen, zu finden sei, bat sie in ihrem öffentlichen Aufruf vom 1. März d. J. ausge- sprochen, wie sie Alles aufbieten werde, um gleich eifrig sür die Sicherheit Deutschlands na) außen, so wie für die Förderung der nationalen Interessen und des nationalen Lebens im Junern, zu“ jor= gen, auch sofort durch Beschluß vom 3. März die Aufhebung der Censur und Einführung der Preßfreiheit in allen Bundesstaaten er möglicht, i
Zugleich bat sie nah gewisseuhafter Erforschung der in der be stebenden Verfassung und in der der öffentlihen Meinung wider \strebenden Fortbildung des deutschen Bundes liegenden Gründe, wo- na eine gedeiblihe Wirksamkeit die Bundes - Versammlung heit einer Reibe von Jahren mehr und mebr gelähmt und unmöglich gemacht worden war, den deutschen Regierungen gegenüber die Ueberzeugung auègesprochen, daß eine Revision der Bundes - Verfassung auf wahr- daft zeitgemäßer und nationaler Grundlage nothwendig jet.
Sie is sodann sofort iu die Berathung der Frage eingetreten, über die Art und Weise, wie diese Revision auf eine der êffentlichen Meiuung gebührende Rechnung tragende, das allgemeine Vertrauen verdienende Weise anzubabuen sei.
Zu der Ueberzeugung gelangt, daß die dem engeren Rathe der Bundes - Versammlung nach Artikel VU. der Bundes - Akte oblie= gende Vorbereitung einer solhen Revision der Bundes - Verfassung guf der dezeichneten Grundlage niht mit Erfolg vorgenommen wer-=
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den könne, wenn ihr niht unverzüglih Männer, bie das allgemeine Vertrauen genießen, zum Beirath beigegeben werden, hat sie schon unterm 10. März d. J. beschlossen, sämmtliche deutshe Regierungen aufzufordern, Männer des allgemeinen Vertrauens, uud zwar für jede der 17 Stimmen des engeren Rathes emen, alsbald, spätestens bis Ende des Monats März, mit dem Aufträge hierher abzuordnen, der Bundes - Versammlung und deren Ausshüssen mit gutachtlichem Beixath au die Hand zu gehen. E f
Umstände, deren Beseitigung außerhalb der Gränzen ihrer Macht lagen, haben die vollständige Ausführung dieses Beschlusses bis zu dem Zeitpunkt verzögert, wo in Folge der bekannten Aufforderung deutscher Patrioten der Zusammentritt von Abgeordueten deutscher Stände - Versammlungen zur Berathung über die Gründung eines deutschen Parlaments dahier nahe bevorstand. :
Der Zustimmung der deutshen Regierungen zur Berufung einer deutschen Nationalvertretung inmittelst versichert, glaubte sie nicht zö- gern zu dürfen, den ernsten Willen zu bethätigen, die Organisations- arbeiten mögli zu beschleunigen. Sie hat daher nicht nur die anher abgeordneten Männer des allgemeinen Vertrauens *) ersucht, den Entwurf einer neuen Bundesverfassung aufzustellen und so die Juitiative mit vollem Vertrauen in die Hände dieser Männer gelegt, sondern sie hat auch zu weiterer Förderung und Beschleunigung dieser wichtigen Angelegenheit, und von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die freie Zustimmung des deutschen Volkes wesentlich erforderlich sei, den Weg als den einzig rathsamen, ja als den einzig zulässigen bezeichnet, daß der von der Bundesversammlung und ihrem Beirathe ausgehende Entwurf einer neuen Bundesverfassung, einer aus allen Bundesstaaten gewählten konstituirenden Volksversammlung zur An- nahme vorgelegt werde.
Diese ihre Gründe hat sie in dem Protokoll vom 30sten v. M. niedergelegt und auf dieselben den damals veröffentlihten Beschluß folgenden Jnhalts erlassen :
„Zu beschleunigter Entwerfung der Grundlagen einer neuen Bun- desverfassung hat die Bundesversammlung mit einleitenden Arbeiten zu diejem Zwecke unter Zuziehung von Männern des öffentlichen Ver= trauens bereits begonnen.
„Zu weiterer Förderung dieser wichtigen Angelegenheit beschließt dieselbe, die Bundesregierungen aufzufordern, in ihren sämmtlichen, dem deutschen Staatensystem angehörigen Provinzen auf verfassungs- mäßig bestehendem oder sofort einzuführendem Wege, Wahlen von National-Vertretern anzuordnen, welche am Sie der Bundesversamn- lung an einem s{leunigst festzustellenden, möglichst kurzen Termine zu= sammenzutreten haben, um zwischen den Regierungen und dem Volke das deutsche Verfassungswerk zu Stande zu bringen, S
„Da der Drang der Umstände die einstweilige Annahme eines bestimmten Maßstabes der Bevölkerung, nah welchem die gedachten Volksvertreter in jedem Bundesstaate zu erwählen siud, erforderlich macht, so erscheint es zweckmäßig, in Bezug auf die bisherigen Be- standtheile des Bundes das bestehende Bundes-Matrikular-Verhält- niß dabei zum Grunde zu legen und die Aufforderung dahin zu ridh- ten, daß auf 70,000 Seelen der Bevölkerung jedes Bundesstaates ein Vertreter zu wählen, auch derjenigen Staaten, deren Bevölke=- rung nicht 70,000 Seelen beträgt, die Wahl eines Vertreters zuzu- gestehen.“ O S
Insoweit hatte die Bundes-Versammlung die in ihrer Erklärung vom 1. März gegebene Zusicherung, für Förderung des nationalen Lebens sorgen zu wollen, bewahrheitet, als die Versammlung von Abgeordneten zur Gründung eines deutschen National = Parlaments am 31, März dahier zusammentrat,
Von dieser Versammlung sind mehrere Wünsche und Ansichten hinsichtlih der einzuberufenden konstituirenden Vêrsammlung ausgespro=- chen worden, und namentlich hat dieselbe das Verhältniß von einem Abgeordneten auf 70,000 Einwohner nicht für das richtige erfanut, vielmehr gewünscht, es möge dafür 1 auf 50,000 angenommen werden.
Man i hierbei wohl von der Ansicht ausgegangen, daß die Vertretung um so vollständiger sei, je mehr Cinfluß die Stimme des Einzelnen auf die Wahl der Vertreter habe. Da ja überhaupt jede Vertretung ein Auskunstsmittel is, geboten durch die Unmöglichkeit nur den Volkswœillen in anderer Art zu ermitteln, so wünscht man, dies Auskunftsmittel so wenig wie möglich auszudehnen, das heißt, man wünscht eine möglichst zahlreiche Vertretung.
Jm Allgemeinen nun hat man, wenn man darüber entscheiden soll, wie zahlreich eine konstituirende Versammlung sein soll, dies aus vem Gesichtspunkte der Einzelstaaten und aus dem der Gesammtheit zu beurtheilen, muß sih aber im voraus zugestehen, daß die Richtig feit eines anzunehmenden Verhältnisses nie zu beweisen i, vielmehr immer Sache der individuellen Meinung bleibt, die sih aber auch erft nah dem Erfolge mit Sicherheit fassen läßt. ven einzelnen Bundesstaaten und besonders den kleineren muß es aber erwünscht sein, wenn die Jnterkssen des Staats und der Be völkerung von mehreren Personen vertreten werden; sie können dann sicherer sein, daß dies in ausreichender Weise geschieht; der Gesamn:t heit aber kann es nur darauf ankommen, daß die fonstituirende Ver- sammlung cinmal zahlreih geung sei, um feinem fremden Einflusse zugänglich zu sein, dann aber, daß sie niht so übermäßig groß sei, daß eine geordncte ruhige Berathung und sichere Beschlußfassung un- möglich oder doch ußerst schwierig werde.
Der Ausschuß muß also bekennen, daß er weder behaupten fann, daß das Verhältniß von 1 zu 70,0090, noch das vou 1zu 50,000 das wirklich richtige sei. Nichtsdestoweniger muß er sich aber bei der Lage der Sache für das Lebtere aussprechen, und zwar aus folgenden O
Es dürfte {hon aus dem oben Gesagten hervorgeben, daß man auf diejen einer so verschiedenartigen Beurtheilung unterworfenen Punkt überhaupt kein entschiedenes Gewicht zu legen babe. Gern aber werden die höchsten Bundes - Regierungen geneigt sein, in allen Stücken, wo kein offenbarer Nachtheil zu besorgeu ist, der öffentli chen Stimme zu entsprechen, s
Als hobe Bundes-Versammlung den Beschluß vom 30sten faßte, glaubte sie dies zu thun, indem sie das Verhältniß von 1 zu 70,000 annahm; nun aber hat eine zablreihe Versammlung von Männern, welche die Absicht hatte, die öffentliche Meinung auszusprechen, ein Ver
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“) Es sind dies, insoweit sie bereits anwesend sind:
fur Preußen Herr Dablmann.
» Bavern Kirchgeßner. Königreich Sachsen Todi. Hannover Wangenbeim. Württemberg Uhland.
Baden Bassermann, Kurhessen Jordan. Großberzogthum Hessen Langen. Holstein Prof. Drovsen, Luremburg » Willmar.
die sacbsishen Häuser v. d, Gabelenz. Br. und Nassau M. v. Gagern. Medcklenburg Stewer.
die 15te Stimme Albrecht.
die tvte Stimme Jauyp.
die freien Städte Gervinus,
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hältniß von 1 zu 50,000 für entsprehender erklärt, und die hoher Bundes = Versammlung beigeordneten Mäuner des allgemeinen Ver= trauens theilen diese Meinung. i
Mag nun aber die foustituirende Versammlung nach dem einen oder dem anderen Maßstabe gewählt werden, so wird sie immer so zahlreich sein, daß die Berathung uud Beschlußfassung Schwierigkei= ten darbieten wird. Diese werden kaum bedeutend geringer sein, wenn die Zahl um ck kleiner is, und können auch dann nur durch den vor= auszuseßzenden ernsten Willen und dur kräftige und geschickte Lei- tung gehoben wtrden.
Viel wird durch eine zweckmäßige Organisation des Geschäfts betriebs, Ernennung von Ausschüssen, Theilung in Comité's u. st. w. geschehen können; mit Zuversicht darf man aber hoffen, daß, wenn irgend eine so zahlreihe Volks - Kammer ihrem Zwecke entsprechen fann, einer deutschen dies eher, als der einer anderen Nation gelingen wird, und namentlich jeßt, wo die Nothwendigkeit der Einigkeit ge- wiß von der überwiegenden Mehrzahl gefühlt werden wird. _
Vergessen darf man auch nicht, daß es sih nur um die konsti tuirende Versammlung, nicht um die künftige Vertretung des Volkes handelt; ein Nachtheil, sollte er sich zeigen, wi d also ein vorüber= gehender sein; die Erfahrungen, welhe man macht, werden nicht
verloren sein, sie können nicht ohne Einfluß auf die Bestimmung der
Größe der fünftigen Volks-Kammer bleiben. E Endlich aber, und dies scheint der wichtigste Grund, 1k es leiht möglich, daß in Folge der Beschlüsse der gedachten freien Bersamm lung und überhaupt des sich fundgegebenen, wohl ziemlich allgemeinen Wunsches, {hon iu einigen Staaten Wahlen sür die fonstituirende Versammlung in dem Verhältnisse von 1 zu 50,000 eingeleitet worden wären, oder daß sie wenigstens in diesem Berhältnisse veranstaltet würden, wenn die Bundes Versammlung nicht aguédrückiich auf threm früheren Beschlusse beharrt, Hierdurch aber würde große Verwirrung entstehen, denn das este Erforderniß einer wahren Vertretung is die Gleichförmigkeit in Beziehung auf das numerische Verhältuiß der Ge- wählten zu der wählenden Bevölkerun / Der Ausschuß glaubt, in Erwägung diejer Gründe hoher Bun- des-Versammlung vorschlagèn zu müssen, den Bundes Beschluß vom 30sten v. M. so zu modifiziren, daß die höchsten Bundes Regierun- gen aufgefordert würden, unter Zugrundelegung der Bundesmatrikel auf je 50,000 Einwohner einen Abgeordneten wählen zu iahsen._ Hiernächst hat der Ausshuß sih für verpflichtet gehalten, in Er wägung zu ziehen, inwieweit den übrigen in der hier abgehaltenen freien Versammlung ausgesprochenen Wünschen in Beziehung auf Wahl-Prinzipien und Wahl- Qualification, wie sie von dem Präsiden ten dieser Versammlung am 2. April dem hoden Bundes - Präsidium mitgetheilt worden sind, zu entsprechen sei. Er hat sich hierüber im Einvernehmen mit deu hoher Bundes - Vaisammlung beigeordneten Männern dcs öffentlichen Vertrauens geseßt und deren Gutachten vernommen. Diese Wünsche aber sind folgende : —— 1) daß in Beziehung auf die Einberufung einer fonstituirenden deutshen National-Versammlung die Wahl der Vert: eter des Volkes fo zu geschehen habe, daß je nad) 50,000 Seelen ein Bertkreter ge wählt werde, daß, wenn der Ueberschuß der Bevölkerung 25,000) Seelen übersteigt, ein weiterer Abgeordneter zu wählen jei, und daß jeder kleinere Staat, dessen Bevölkerung niht 50,000 Seelen erreicht, einen Vertreter zu wählen habe ; 2) daß in Beziehung auf die Wahl der Abgeordneten zur foi stituirenden Versammlung auf jeden Fall bet der Wählbarkeit keine Beschränkung durch Vorschriften über gewisse Eigenschaften in Bezf hung auf Wahlcensus oder Bekenntniß einer bestimmten Religion vorfommen und eine Wahl nach bestimmten Ständen nmcht angeord = net werden fönne, : „daß als wahlberehtigt und als wählbar jeder volljahrige, selbst ständige Staats-Angehörige zu betrachten sei; „daß jeder Deutsche, wenn er die voranstel)enden Ei besibt, wählbar und daun es nicht nothwendig sei, daß er d angehöre, welchen er bei der Versammlung vertreten soll; „daß auch die politishen Flüchtlinge, wenn sie nah Deutschland zurückkehren und ihr Staats - Vürgerrecht wieder angetreten haben, wahlberechtigt und wählbar sind ; ,„„3) daß die National - Versammlung so zusammenberufen we1 den müsse, daß sie bis zum 1. Mai ihre erste Sißung halten kann,“ Wenn nun der erste Wunsh, auf Herabseßung hältuisses sür die Vertretung auf 1 zu 509,090 Seelen bereit beifällig begutachtet worden, so findet der Ausschuß auch deufen, si dafür auszusprehen, däß, wenn der Ueberschuß der völkerung 25,000 Seelen übersteigt, ein weiterer Abgeo1dneter wählen sei. Das Resultat, wie es sih unter Zugrundelegung Matrikel, nah dem jet befürworteten Verhältnisse herausstellt, leg der Ausschuß in einer Beilage vor. Bela e. Matrikel des deutschen
wie fsolde in der Iten Bundestagssizung vom richtigt worden und von da a!
2 i L Bundesstaaten.
genschaften SY
cem Staate
Oesterreich S Königreich Sachsen... Bayern Hanneove!: E 1,305,351 Württemberg 1,395,462 Baden a 000,000 A Beet 5 567,868 Großherzogthum Hessen 619,500 Holstein-Lauenburg. 360,000 Luxemburg-Umburg 253,583 Braunschweig Medcklenburg-Schwerin Nassau ( Sachfen - Weimar E Koburg - Gotha 00 Meiningen E Altenburg Mecklenburg Strelitz Oldenburg. . Anhalt - Deßau Bernburg
1/200 000
3} 560,000
209 0M) 358,000 302,769 01 000 111,60) 115000
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2. orden E Schwarzburg-Sondershausen.
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Hohbenzollern- Hechingen Liechtenstein Hobenzollern-Sigmaringen Waldeck ada e ee Reuß, ält:re Unie
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senn pit si rers ris mati: elt sert jrrclts jens stil pra jus li pu S) f S _
20,000 40,650 47,850 48,500 129,800 Summa 30,164,392 605
Was abex die übrigen Auträge in Beziehung auf die Wahl- Qualification betrifft, so glaubt der Ausschuß, si eines näheren Ein- gehens enthalten zu dürfen, denn es scheint zu genügen, sich hinsiht= lih dieser in dem Bundesbeschluß vom 30sten v. M. ganz offen çe- lassenen Punkte auf das einstimmige Gutachten der Mänuer des öf- fentlihen Vertrauens zu stüßen. Dieses aber geht dahin, daß es dringend anzurathen sei, die höchsten R:gierungen möchten bei den vorzunehmenden Wahlen den von der hier versammelt gewesenen freien Versammlung ausgesprochenen Wünscheu, so viel gend mög= lih, entsprehen, die Bundes-Versammlung aber möge dieselben dur Bundesbeschluß zu ten ihrigen machen.
I} nun hohe Bundes-Versammlung mit den hier kurz entwidel- tcn Ansichten einverstanden und is sie mit dem Ausschusse überzeugt, daß in dieser Wahl - Angelegenheit dem Gutachten der Männer des öffentlihen Vertrauens unbedingt zu folgen sei, so würde dieselbe zu beschließen haben : -
Daß sie, in Berücksichtigung des inmittelst bekannt gewordenen
öffentlichen Wunsches und gestüßt auf das einstimmige Gutachten
der ihr beigeordneten Männer des öffentlichen Vertrauens, ihren
Beschluß vom 30sten v. M. in Beziehung auf die Verhältnißzahl
der Vertretung dahin abändere und ferner in der Weise vervoll
ständige, daß
1) die Wahl der Vertreter des Volks zu der konstituirenden deut- schen National-Versammlung so zu geschehen habe, daß, unter Beibehaltung des Verhältnisses der Bundes - Matrikel, je nach 950,000 Seelen ein Vertreter Zzewählt weide, daß, wenn der Uebershuß der Bevölkerung 25,000 Seelen übersteigt, ein wei- terer Abgeordneter zu wählen sei, und daß jeder kleinere Staat, dessen Bevölkerung nicht 50,000 Seelen erreicht, einen Vertre= ter zu wählen habe; daß in Beziehung auf die Wahl der Abgeordneten zur konsti tuirenden Versammlung auf jeden Fall bei der Wählbarkeit feine Beschränkung durch Vorschriften über gewisse Cigenschaf- ten in Beziehung auf Wahlcensus oder Bekenntniß einer be= stimmten Religion vorkommen und eine Wahl nah bestimm- ten Ständen nicht angeordnet werden könne ; daß als wahlberechtigt und als wählbar jeder volljährige, selbst ständige Staats-Angehörige zu betrachten sei; , daß jeder Deutsche, wenn er die voranstehenden ECigenschasten besitzt, wählbar und daun es nicht uothwendig sei, daß er dem Staatean gehöre, welchen er bei der Versammlung vertreten soll; daß auch die politishen Flüchtlinge, wenn sie nah Deutschland zurückehren und ihr Staatê-Bürgerrecht wieder angetreten ha- ben, wahlberechtigt und wählbar sind; }
6) endlih daß dieselbe die höchsten Regierungen ersuche, diese Wahlen so zu beschleunigen, daß wo möglich die Sitzungen der National-Versammlung am 1, Mai beginnen können.
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Daß die Bundes=Versammlung, in Berücksichtigung des immit= telst bekannt gewordenen öffentlichen Wunsches und gestüßt auf das einstimmige Gutachten der ihr beigeordneten Männer des öffentlichen Vertrauens, ihren Beschluß vom 30sten v. M. in Beziehuug auf die Verhältuißzahl der Bertretung dabin abändere und ferner in der Weise vervoll ständige, daß
1) Die Wahl der Vertreter des Volkes zu der konstituirenden deutshen National-Versammlung so zu geschehen habe, daß, unter Beibehaltung des Verhältnisses der Buudes-Matrikel, je nah 50,000 Seelen ein Vertreter gewählt werde, daß, wenn der Uebershuß der Bevölkerung 25,000 Seelen übersteigt, ein weiterer Abgeordneter zu wählen sei, und daß jeder Ueinere
Staat, dessen Bevölkeiung niht 50,000 Seelen erreicht, einen
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Vertreter zu wählen habe;
daß in Beziehung auf die Wahl der Abgeordneten zur konsti tuirenden Versammlung auf jeden Fall bei der Wählbarkeit feine Beschränkung durch Vorschriften über gewisse Eigenschaf ten in Beziehung auf Wahlcensus oder Bekenntniß einer be- stimmten Religion vorkommen und eine Wahl nach bestimmten Ständen nicht angeordnet werden könne;
daß als wahlberehtigt und als wählbar jeder volljährige, selbst ständige Staatsangehörige zu betrachten sei;
daß jeder Deutsche, wenn er die voranstehenden Eigenschaften besißt, wählbar, und dann es nicht uothwendig sei, daß er dem Staate augehöre, welchen er bei der Versammlung vertreten soll ;
daß auch die politishen Flüchtlinge, wenn sie nach Deutschland zurückehren und ihr Staatsbürgerreht wieder angetreten haben, wahlberehtigt und wählbar sind ;
endlih, daß dieselbe die höchsten Regierungen ersuche, diese Wahlen fo zu beschleunigen, daß, wo möglich, die Sißungen der National - Versammlung am 1, Mai beginnen können.
Die zweite Sihung des Funfziger - Ausschusses (deren Protokoll gestern mitgetheilt worden) fand am 5. April statt. Ju derselben wurden die Anträge in Betreff der Vertretung in der konstituirenden deutschen National-Versammlung gestellt, worauf der obige Beschluß des Bundestages ergangen ist.
Freie Stadt Bremen. (Magdb. Ztg.) Bremen, 8. April, Gestern sind 1200 Manu oldeuburgisher Jufanterie hier eingerüdt, um an die Elbe zu gehen ; in den nächsten Tagen werden weitere Truppen folgen. Es sind kräftige, gut eingcübte Leute, die vor Verlangen brennen, sih in Schleswig mit dem Feinde zu messen, Wie man vernimmt, soll es mit der Ausrüstung der Artillerie in Oldenburg nicht so bestellt sein, wie man wünschen mußz es fehlt an neuen Geschüßen, sogar Lafetten sollen in uiht genügender An- zahl vorhanden gewesen sein, Die oldenburgischen Truppen werden übrigens nicht auf der Eisenbahn weiter gefördert, da man sich wegen der Transportkosten mit der hannoverschen Bahnverwaltung nicht hat einigen können.
Oesterreichische Monarchie.
Wien, 9. April. Der bei dem neapolitanishen Hofe beglau bigte diesseitige Gesandte, Fürst Felix Schwarzenberg, ist| am 28. März von Neapel abgere st; über die Veranlassung zu diesem Schritte enthält die Wiener Zeitung vom heutigen Tage in ihrem amt- lichen Theile Folgendes :
Am Abend des 25. März erdreistete sich ein Volkshaufen, von dem Hause des Gesandten das österreichishe Wappen herabzureißen und guf öffentlichem Plate zu verbrennen. Eine vierzig Mann starke, von einem Offizier befehlißte Abtheilung der Bürgergarde sah diesem Frevel zu, ohne den Versuch zu wagen, ihn zu verhindern.
Noch am nämlichen Abend reichte Fürst Schwarzenberg eine Note ein, um für diese Verleßung des Völkerrechts schnelle und angcmes- sene Genugthuung zu begehren. Als am Morgen des 27sten noch
887 feine Antwort erfolgt war, erließ der Gesandte eine zweite Note, um auf einer nellen Antwort zu bestehen und zu erklären, daß er ein längeres Schweigen als einen Beweggrund betraten müsse, um jede diplomatishe Verbindung mit der neapolitanischen Regierung abzu- brehen, Jm Laufe des Tages erhielt er hierauf eine Antwort, welche wörtlih \o lautet : Neapel, 27. März 1848.
„ Der unterzeichnete Minister Staats - Secretair für die auswärtigen Angelegenheiten hat die Noten Sr. Excellenz des Herrn Fürsten von Schwar- zenberg 2c. 2c. vom 25sten und 27sten l, M, empfangen und beeilt \ich, darauf Folgendes zu erwiedern: E
„Die Königliche Regierung hat den tiessten Schmerz empfunden über die Verlegung, welhe an dem Wappen der Kaiserlich österreichischen Gesandtschaft am Abend des 25sten l. M, dur einen größtentheils aus Leuten, die keine neapolitanische Unterthanen sind, bestehenden Volkshaufen, welcher durch die wiener Ereignisse, so wie durch jene sehr traurigen in der Lombardei in die äußerste Aufregung verseßt war, verübt worden is, Es ist dem Herrn Fürsten wohl bekaunt, daß die Königliche Regierung, seitdem sie den ähnlichen Vorfall in Rom erfahren , sich alle Méhe gegeben hatte, dessen Wiederholung in Neapel zu vethindern, da sie ihn als den allgemein anerkannten Grundsäßen des Völkerrechtes zuwiderlaufend ansah. Sie hatte auch Grund, zu hofen, daß ihre Bemühung gelungen sei. Unglücklicherweise jedo ereignete sich in dem Augenblicke, wo die größte Ruhe herrschte, wi- der alles Erwarten durch Ueberraschung der beklagenswerthe Vorfall, so daß es den Behörden nicht möglich war, den Ungestüm der Menge zu zügeln, Der Herr Fürst darf sich darüber nicht wundern, da er wohl weiß, daß in ciner Hauptstadt, wo sowohl die Wachsamkeit der Negterung, als auch die Mannszucht und Treue der Truppen aller Gattungen als Muster galten, noch weit folgenshwerere Ereignisse nicht haben verhindert werden konnen, Die Königl. Regierung macht cs sich zur ausdrüdctlichen Pslicht, dem Herrn Fürsten von Schwarzenberg ihre Mißbilligung des unglückseligen Vorfalles a::szudrüccken und wird mit Vergnügen jeden sich darbietenden An- laß ergreifen, um denselben wieder gut zu machen, so viel es die schwierigen Ze !:mstände erlauben. Der Unterzeichnete hot, daß diese Erklärungen hin- reiheit werden, tas mit Recht verleßte Gefühl Tes Herrn Fürsten zu ver- sóhn ix, und daß derselbe, nach dem Beispiel des österreichischen (Gesandten in R:ma, seine freundschaftlichen Beziehungen zu der Königl. Regierung fortscz_.1 wud, Ju dieser Erwaitung benußt er diesen Anlaß 2c. 2c.
gez. Fürst Cariati.“
Da der Juhalt dieser Note keineêweges geeignet war, den Ge=- sandten zu befriedigen, so erließ ex darauf ungesäumt die folgende Antwort :
Neapel, 1 März 1848,
„Nach 48stündigem Harren hat der unterzeichnete außerordentliche Ge- sandte und bevollmächtigte Miniïter Sr. Kaiserl, apostolischen Majestät die Ehre gchabt, die Antwort auf seine am 2s5sten und 27sten l, M. an Se. Excellenz den Herrn Fürsten Cariati, Minister Staats - Secretair für die auswärtigen Angelegenheiten, gerichteten Noten zu erhalten. Obgleich per- sönlich dankbar für die verbindlichen Ausdrücke, welche in der Antwortsnote vom 27sten enthalten sind, befindet sich der Unterzeichnete dennoch in der unangenehmen Lage, zu erklären, daß die erwähnten Ausdrücke für die dem erhabenen Kaiserhofe in der Person des Vertreters desselben zugefügte grobe Beleidigung keine hinreichende Genugthuung gewähren. Die öffentliche Beschimpfung, welche durch die Fahrlässigkeit der Königlichen Regierung stattfand, erheischt eine öffentliche Genugthuung. Der Unterzeichnete is da- her verpflichtet, von der Regierung Sr. sicilianischen Majestät zu fordern:
1) Daß das auf so rohe und unwikrdige Art von dem Eingangsgitter des Hotels der österreichischen Gesandtschaft herabgerissene und sodann auf eigens dazu auf öffen!lichem Plaße errihtetem Scheiterhaufen verbrannte Kaiserliche Wappen, auf Befehl der Königlichen Regierung und in Gegen- wart eines öffentlichen Beamten wieder an die Stelle, von der cs genom men wurde, ge\eßt werde.
2) Daß eine die Ausdrücke der Mißbilligung,“ womit Se. Excellenz in
der Note vom 27sten die erwähnte- Verlegung dés" Volkerrechts gebrand markt hat, enthaltende Erklärung in kürzester Frist in das offizielle Giornale delle due Sicilie eingerüdckt werde, Der Unterzeichnete würde seine Pflicht eben so wie die Achtung zu ver leßen glauben, welche er für den Hof, bei dem er die Chre hat, beglaubigt zu sein, hegt, wenn er die vorliegende Frage niht nah den bei allen ge- bildeten Völkern anerkaunten und heilig gehaltenen Grundsäßen des Völ- kerrechts behandelte,
Bei diesem Anlaß nimmt sich der Unterzeichnete die Freiheit, Sr. Ex- cellenz zu bemerken, daß gerade in der Stadt, auf welche der Herr Fürst in seiner mehrerwähnten Rückäußerung vom 27, Mä1z anzuspielen scheint, inmitt:n der folgereichsten Ereignisse, die Regierung, weit entfernt, den Schuß, welcher den Vertretern fremder Mächte gebührt, zu vergessen, ihre Woh- nungen durch eigene Wachen vor jeder Beunruhigung bewahren ließ, Nach dem Obigen wid die hohe Einsicht Sr, Excellenz die Nothwendigkeit be- greifen, in welcher sich der Unterzeichnete befindet, auf eine kategorische und ¡chnelle Antwort, die ex in der Frist von 24 Stunden erwartet, zu bestehen. Im Bejahungsfalle wird der Unterzeichnete die Ueberzeugung gewinnen, daß die Königliche Regierung geneigt is, die freundschaftlichen Beziehungen, welche bisher mit dem erlauchten österreichischen Hofe bestanden haben, fer ner zu pflegen. Im Verneinungsfalle dagegen bleibt dem Unterzeichneten nichts übrig, als das Verlangen um sofortige Ausfertigung seiner Pässe zu erneuern, Er benutzt diesen Anlaß 2c, 2c.
(gez.) F.
Ein neucr Vorfall veran pßte den Fürsten S{hwarzenberg, an demselben Tage die fernere Note an das Ministerium zu richten :
Neapel, 27. März 1848,
Es i} zur Kenntniß des unterzeichneten außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Sr. K. apostolischen Majestät gekommen, daß cine Bekanntmachung, welche im Namen des Ministeriums des Jnnern von dem Direktor D. Giacomo Tofano unterzeichnet i, in der Druckerei des Staats-Ministcriuums des Innern gedruckckt und an die Ecken der Hauvt- straßen dieser Hauptstadt angeschlagen worden is, Dieser Ministerial-Erlaß bezieht sib „,„auf die Ausrüstung muthiger und va!erlandsliebender junger Märne”, welche sich in das Freiwilligen-Corps einreihen woll: n, welches be stimmt ist, sich zur See nach Livorno zu begeben, von wo sie sich, militai risch in Comvagnicen, Bataillone und Regimenter eingetheilt, nah Ober Jtalien wenden sollen.“ “ |
„Diese Bekanntmachung trägt den Charakter eines Aufrufs an Frei- Corps, welchen die Königliche Regierung die Versicherung giebt, für die nöttige Bewaffn»ng bercits gesorgt vnd außertem Dampfsch‘ffe zur Ueber- fahrt nah Livo1no bestimmt zu haben,
„Da ein Theil vo1 Over-Jtalien ein.n integzixenden Bestandtheil der österreichishen Monarchie auemacbt und die cff:nkundige Absicht der oben eiwähnten muthigen und vate landéliebenden jung n Männer kie andere ist, als der in dem lomba. disch - venctianiscben Königreiche geg n die recht- mäßige Regierung ausgebrocenen Ea pörung zu Hülfe zu eilen, so is der Unter;cichnete verpflicht-t, Se. Excellenz den H-x n Fürsten Cariati, Minister S taatssecretai: für die a. A., zu bitten, 1hm gcfäliigst kategorish in dem bestimmten- Termin von 24 Stunden d n Zweck der Bewaffnung der iu Nede st henden Freischaaren bekannt zu geben, :
„Das Nichteintreffen der verlangten Antwort würde der Unterzeichnete als eine offenbare Verlezung der friedlichen, zwischen dem bösterreichischen Kaiserreiche und dem Königreiche betde! Sicilien bestehenden Verhältnisse betiahten müssen, welche den Unterzeichneten veranlassen würden, dieje Staaten zu verlassen. Er benußt unterdessen diescn Anlaß 2c. 2c. gez. Fürst Schwarzenberg.“ E L
Die hierauf erfolgte Antwort des Fürsten Cariati lautet wie folgt:
SMvwarzenberg.“
Neav:l, 28. Mänz 1848, „Heute um 14 Uhr Morgens sind dem unterzeichneten Minister 2c, 2c. die beiden Noten zugekommen, welche der Herr „Furst von Schwarzenberg 2c, 2c.
gestern an ihn richtete, und wovon eine, auf den bedauerlichen Vorfall mit |
dem über dem Eingang seiner Wohnung befindlich gewesenen Kaiserl, Wappen, die andexe auf die Abreije einiger neapolitanischen Freiwilligen nah Livorno sich bezieht, Jn Anbetracht der Entlassung des Ministeriums, und da der Unterzeichnete nicht die {were Verantwortung auf sich nehmen kanu, ohne Besragung des Ministerrathes diese Noten zu beantworten, befindet er si in der Nothwendigkeit, den Herrn Fürsten zu bitten, gefälligst die Bildung
des neuen Kabinets, welchem seine Forderungen zur \chleunigsten Beant-
wortung sogleih vorgelegt werden sollen, abwarten zu wellen. Jn der
Ueberzeugung, daß der Herr Fürst die Umstände, welche diesen Unsreiwilligen
S nothwendig machen, würdigen werde, benuyt er 1c. 2e. gez, Fürst ariati,“
Da die ministeriellen Krisen seit mehreren Monaten in Neapel an der Tagesordnung sind und der Fürst Schwarzenberg durchaus feinen Grund hatte, anzenehmen, daß die neuen Minister sih bereit- williger zeigen würden, als die abgehenden, ihm die verlangte Genug= thuung zu gewähren, so blieb ihm nichts Anderes übrig, „als noch an demselben Tage ein Land zu verlassen, wo seine offiziellen Bezie= hungen durh eine grobe Verleßung des Völkerrehts unterbrochen worden waren, und wo sein längeres Verweilen keinen Nußen mehr gewährt, sondern nur die Ehre und Würde des Kaiserhofes bloßge=- stellt haben würde.“
e R Lci M _ Paris, 7. April. Die Nachricht, taß Herr Fould zum Finanz= Minister ernannt werden solle, wird vom Moniteur du Soir für ein bloßes Börsengerücht erklärt, welches daraus entstanden, daß Herr Fould beauftragt worden, einen Bericht über die Mittel zur Abhülfe in der jeßigen Geld- und Handelsfrise an den Finanz=Minister zu erstatten,
Die provisorishe Regierung hat entschieden, daß der Eröffnung der National-Versammlung ein großes National-Fest auf dem Mars= felde corhergehen soll.
Im leßten Conseil soll von Nückberufung Arago’s und Beau- jolly's aus Lyon die Rede gewesen sein, weil sie zur Freigebung eines aufsässigen Unteroffiziers genöthigt wurden. Man hat aber angeb lich blos beschlossen, daß die zwei Regimenter, welhe gegen die Sub= ordination verstoßen haben, von Lyon entfernt, beurlaubt und neu organisirt werden sollen. :
Alle Generale, welche zu den Comité’s der verschiedenen Waffen gehörten, sind mit ihren Adjutanten zur Verfügung gestellt worden. Ausgenommen sind blos diejenigen Offiziere, welche Mitglieder des Vertheidigungs-Comité's oder demselben beigegeben waren.
Der National enthält einen langen Artikel über die angeb- lihe Absicht der Regierung, die Eisenbahnen in ihre eigenen Hände zu nehmen, Er erklärt, daß die Regierung nichts der Art thun werde, ohne alle begründeten Rechte zu achten; er spnicht jedoch gleich- zeitig die Hoffnung aus, daß sie sich von einem nüblihen Vorhaben nicht durch eigennüßiges Geschrei abwendig machen lassen werde.
Der Finanz=Minister hat den General - Secretair seines Depar= tements, Herrn Guillemot, an die Stelle des Herrn Pasquier, der seine Entlassung genommen, zum Direktor der Tilgungs- und Depots und Consignationen-Kasse ernannt.
Die Presse is der Ansicht, daß eine Erweiterung der Zettel- Ausgabe seitens der Bank noch nöthig werden möchte, und meint, daß die Verhältnisse der französischen Bank sich nah den Bedingun= gen der londoner Bank-Akte richten müßten.
Paris, 4. April. (Köln. Ztg.) Nach dem veröffentlichten Programme sollte die sonntäglihe Kundgebung auf dem Marsfelde eine tumultuarische Forderung eiuer je nach dem Vermögen zuneh- menden Besteuerung werden; unter dem Einflusse wohlmeinender Füh rer aber wurde sie ein friedlihes Fest der Verbrüderung. Die Ge- werbsleute und Arbeiter wirken nun schon kräftig zusammen, um Be= \chäftigung zu geben und zu sihern, Jùú der Gemeinde Charenton haben würdige Bürger, weil die von der Negierung zur Beschäfti- gung der Arbeiter angewiesenen Hülfsquellen erschöpft waren, o fort unter sich, anstatt die Regierung um weitere Fonds anzugehen, eine Subscription eröffnet, um eine Vorsorge = Kasse“ zur Unter-= stüßung derjenigen Arbeiter zu eröffnen, welhe feine Arbeit erhal ten fönnen. Die Gewerbsleute steuerten eine beträchtliche Summe, und sogar dic Arbeiter zeichneten, je nach ihren Mitteln , so daß dieser Beistand den Charakter der Gegenseitigkeit trägt und die Regierung für jeßt zur Unterstüßung der Arbeiter dieser Ge- meinde niht in Anspruh genommen wird. Der gesunde Ver- stand der pariser Arbeiter giebt sich überhaupt in erfreuliher Weise fund. Mehrere Hundert Arbeiter einer großen Fabrik hielten gestern eine Versammlung, worin der von Einigen gemachte Vorschlag, die Arbeitszeit auf 9 Stunden herabzuseßen, verworfen und festgestellt wurde, daß 10 Arbeitsstunden nicht zu viel seien, und daß alle wohl= meinenden Arbeiter verpflichtet sein sollten, ih diesem Beschlusse zu unterwerfen, daß täglich eine bestimmte Anzahl Arbeiter eine Wache bilden solle, um ihre Kameraden von Aufgebung ihrer Arbeit von der anberaumten Zeit abzuhalten und im Notbfalle durch Gewalt alle fremden Arbeiter an der Verführung der Genossen zu fsogenannten patriotishen Kundgebungen zu verbindern. Man giebt sich der tröst- lihen Hoffnung hin, daß diese ehrenwerthe Gesinnung der Arbeiter, im Einklange mit den Bemühungen der Regierung und der Behör- den, die Ordnung in Paris rasch herstellen und dauernd erbalten wird,
Großbritanien und Irland. London, 6. April. Jhre Majestät die Königin wird nächsten
Sonnabend mit dem ganzen Hofe nah Osbornehouse auf der ÎJnsel Wight abgehen. — Es geht in hohen Kreisen das Gerücht, daß die Königin im Monat Juli Jrland besuchen wolle und der Lord-Lieute= nant bereits davon in Kenntniß geseßt worden sei, mit dem Auftrag, das dubliner Schloß und die Vicekönigliche Wohnung zum Empfang der Königin in gehörigen Stand seßen zu lassen.
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Genua, 1. April. (Köln. Ztg.) Gestern kamen mit dem Dampfschiffe „Virgilio““ 180 freiwillige Neapolitaner hier an. Es war dies der erste Schub von — wie es hier verlautet — 6000 Mann, welche die Prinzessin B-lgiojoso auf eigene Kosten aufstellen will. Diese Prinzessin befand sich gleichfalls an Bord des „„Virgilio“‘ und wurde vou zahlrei versammelten Volkshaufen bei ihrer Landung im biesigen Hafen mit unglaublichem Jubelgeschrei empfangen und in einer Sánfte na dem Gouvernementshause gebraht, Abends ließ sich die Prinzessin in einer offenen Säânste durch die ganze Stadt tragen, wobei unendlicher Volksjubel sie überall begleitete. Nicht we- niger enthusiastisch war der Empfang ¡ener greiwilligen selbst, welche fast alle lebenslustige, freudige _Gesichter waren, Alle trugen stahl= graue Kapotte und waren mil &linten versehen, L ie Hauptbedeckung allein war unregelmäßig. Kaum die Hâlfte trug Feldmüßen, Die Uebrigen trugen Hüte und Müßen von allen möglichen Formen, Im Hafen selbst wurden sie von einer Deputation der hiesigen Bürger- garden empfangen. Ves Herzens und Küujjens war fein Ende, bis die Ankömmlinge nah einer hiesigen Kaserne abmarschirten. Abends waren in allen Kaffeehäusern die hiesigen Männer der Bewegung um einige Neapolitaner versammelt. Wahrscheinlich werden sie heute Abend nach Pavia abmarschiren. Ob die von der Prinzessin Bel giojoso geworbenen Freiwilligen wirklich sih der Zahl von 6000 nä= hern, dürfte doh cinigem Zweifel unterliegen, da sie niht nur die Einkleidung aus eigenen Mitteln zu bestreiten hat, sondern auch au=