1848 / 105 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

9) Gierse, ustiz-Commissaix zu Münster. : i Kruse, E der Stadtschule zu Fserlohn..

14) von Borries, Abgeordneter. n 12) Hüffer, Ober-Bürgermeister zu Münster.

43) Kamp, Abgeordneter.

14) Kiein, August, zu Dalbru bei Siegen.. 15) Schneider, Karl, zu Siegen.

16) Schulze-Dellwig, Abgeordneter.

17) von Holzbrink, Abgeordneter.

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dürfe und auf den von anderer Seite erhobenen fernerèn Einwand, daß die fraglichen Bestände der Provinzial-Hülfskasse von keiner Er- heblichkeit sein könnten, da die derselben im vorigen Jahre zugewie- sene Summe von 230,000 Rthlr. niht baar ausgezahlt, sondern in Staats\chuldscheinen hierselbst deponirt, auch wohl zu erwarten wäre, daß eine Zusammenhaltung der Provinzial-Fonds für etwa noch ein- tretende allgemeine Kalamitäten von größerem Vortheile für die Provinz sein könnte, als deren dermalige Zersplitterung erfolgte die Fragestellung :

Gang nah dem Rathhause von einer Menge geleitet, aus deretit Mitte von einigen übelberüchtigten Judividuen die Rufe : „, Volks= verräther““ und dergleichen ertönten. Auf dem Rathhause versam= melten sih alsbald sämmtliche Hauptleute der Bürgerwehr, die Mit= glieder des Gemeinde-Rathes und Ausschusses. Mathy schrieb alsbald seine Erklärung über Fickler's Verhaftung niederz der Gemeinde-Rath beschloß, cine Proclamation zu erlassen, um die eigene Gesinnung kund= zugeben und die Bürger zum Beitritt einzuladen. Major Jörger ver= fündete dies vom Balkon herab, worauf die Menge „Mathy heraus !‘““ rief, Nun wurde Generalmarsh geschlagen,

gerüdte Militair wieder zurückgezogen sei, Gewalt gebrauht werden solle. Ein ähnlicher Beschluß sei durch Toben und Schreien von einer bekannten Partei in Mannheim erzwungen und für die Gesammtmei- nung der Bürgerschaft ausgegeben worden. Ju Adressen, welche dem Großherzoge selbst überreiht wurden, sei der Familie des Fürsten von Fürstenberg großes Unglück angedroht worden, wenn man si nicht sofort dem Willen der Petenten füge; zugleich hätten dieselben die Entlassung des gesammten Ministeriums gefordert.

Bei jeder Bezugnahme auf einen etwaigen Rücktritt des Mini=- steriums erhob sich von allen Seiten der stürmishe Ruf: „Nein!

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rung von Eisenbahnen und Dampfschiffen gehemmt worden,

Gewalt noch immer geboren.

Begeisterung für die heilige Sache des Vaterlandes,

der Person und des Eigenthums angetastet , der freie Verkehr durch Zerstö-

Solche Friedensbrüche wirken der Erringung der Freiheit feindlich ent- gegen, sie führen zur Anarchie, und diese war oft hon das Grab der Freiheit, Die Geschichte beweist es, ein in Anarchie versunkener Staat wird leicht der Raub eines kühnen, gewaltigen Menschen, den Zeiten der

Männer Deutschlands! Im Namen der großen Versammlung der Volksfreunde, die uns verpflichten, sprechen wir zu Euch, wir sprechen im Namen von Millionen deutschen Brüdern, die eins mit uns sind in der

überbringen, damit dieselbe Jhrer Majestät der Königin übergeben werde. Damals sci Alles ruhig vorübergegangen. Dics würde auch nächsten Montag der Fall sein, wenn von Seiten der Civil- und Militair - Behörden keine Einmischung stattfinde. Die Versammlung, welhe sich nächsten Montag auf Kennington Common vereinigen wolle. habe nicht die Absicht, hierher vor die Thore des Hauses der Gemeinden zu ziehen. Sie wünsche nur einen Zug durch die Stra= ßen zu machen, um die Größe ihrer Anzahl zu zeigen. Sie wüide dann ihre Petition in die Hände einiger Mitglieder legen, um sie

Der Gerufene erschien nicht. um die Bürgerwehr zu versammeln und ihr, dem bewaffneten Volke, die Erklärung und die Proclamation, die in der Zwischenzeit berathen, genehmigt und zum Druck befördert worden, vorzuträgen. Rasch füllte sich der Markt mit den 20 Compagnieen der Bürgerwehr und vers{wand der tobende Haufe. Major Jörger verlas die Erklärung des Abg. Mathy und die einstimmig beschlossene Proclamation der Gemeinde-Behörde, bei deren Verhandlung auch Herr Regierungê- denheit gegen den Geist der Ungejeßlihkeit aus, der die Freiheit ge- Direktor Stößer und Stadt - Direktor Kern si eingefunden hatten. fährde, und erflärten es für eine Gespensterfurht, von der Möglich- Ein Hoch auf den Gemeinde-Rath war die Antwort der Bürger feit einer Reaction zu träumen, jeßt, wo der Bundestag sämmt

wehr. Auf ihren Ruf ershien Mathy auf dem Balkon und sprach : liche Beschlüsse der vorberathenden frankfurter Versammlung zu Bundes Beschlüssen erhoben habe und der permanente Ausshuß jeden Augen-=

dem Hause der Gemeinden zu übergeben, und sih über die Westmin- ster-Brücke wieder zurückziehen. Er glaube, daß das Volk, wenn es diese Schritte thue, nur ein unbezweifeltes constitutionelles Reht aus=- übe. Wenn er nur einen Augenblick hätte glauben können, daß ir= geud eine Störung der öffentlichen Ruhe befürchtet werde, so würde er zu diesen beabsihtigten Schritten nie seine Zustimmung gegeben haben. Er vernehme, daß die Bittschrift, welche am Montage über= reicht werden solle, von mehr als 5 Millionen unterzeichnet sei, und er jei uberzeugt, daß nicht cin Wort werde gesagt werden, wodurch Unordnungen oder Erbitterung erregt würde. Sir G. Grey ent-= gegnete darauf, daß in dem Augenblick, als ex Kunde erhalten habe von einer solhen Versammlung, er die Rechtsgelehrten der Krone über

Soll die Staats-Regierung gebeten werden, zur Berathung des in Rede stehenden Gegenstandes die Genehmigung zu ertheilen ? Die Frage wurde mit 23 gegen 21 Stimmen verneint und darauf diese Verhandlung genehmigt und wie folgt vollzogen.

(gez.) von Bodelshwingh. Borries. von Bockum-Dolffs,

18) Ebbinghaus, Karl, zu Jserlohn.

19) Sommer, Justizrath zu Arnsberg.

20) Grooß, Geh. Reg. Rath zu Berleburg; 91) Graf Westphalen, zu Laar.

99) Linnenhrink, Abgeordneter.

93) Brassert, Abgeordneter.

24) Berger, Abgeordneter.

95) Barre, Justiz-Commissair zu Paderborn. 96) Rocholl, Theodor, Kaufmann zu Minden. 97) Steinmann, Amtmann zu Laer.

98) Schulte-Forckenbeck, Abgeordneter.

29) Arndts, Justizrath zu Arnsberg.

Haltet fest zusammen, nichts darf Cure Cinigkeit, nichts Euern Eifer, Euer Wirken für die Freiheit stören, selbst die Frage, ob Republik, ob Mo- narchie, darf Euch nicht trennen: deun nicht die Form, sondern das Wesen einer Verfassung is es, was die Bürgschaft der Freiheit in sich trägt.

An Euch auch richten wir unser Wort, die Jhr der Orduung und dem Eigenthume den Krieg erklärt habt. Glaubt Jhr die Freiheit zu fördern, indem Jhr sie aufhebt? Glaubt Jhr für den Wohlstand Aller thätig zu sein, indem Jhr das Eigenthum Einzelner zu Grunde richtet? Glaubt Jhr Quellen des Erwerbs zu vössnen, indem Ihr Verkehr und Handel lähmet? Laßt ab von Eurer Verirrung, \chließt Euch den wahren Freunden des Vaterlandes an, die für unseres Volkes Ehre und Freiheit Alles zu opfern bereit sind.

Ihr insbesondere, deutsche Jünglinge und Wehrmänner, seid eingedenk,

Nein! Bleiben! Bleiben!“ Unter gleihen, stets wiederholten Bei= falls - Bezeugungen {loß der Redner mit der Erklärung, daß die Regierung fest entshlossen sei, treu an der Verfassung zu halten und mit Energie allen Bestrebungen des Umsturzes entgegenzutreten.

Jn kräftiger Rede erhoben sich sodann Bassermann, Soi- ron und Welckerz sie sprachen sich sämmtlih mit großer Entschie-

Aud E „„Mitbürger, ih darf wohl auch jeßt noch sagen Freunde! Die

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30) Meier zu Südhemmern, Abgeordneter.

31) Kosack, Kaufmann zu Arnsberg.

39) Wietmann, Gymnasial-Direktor zu Attendorn. 33) Böse, Landrath zu Meschede.

34) Gabriel, Kaufmann zu Eslohn.

235) von Bodelschwingh, Minister, zu Velmede. 36) von Ulien-Echthausen, Abgeordneter.

37) Graf Bochhol, Abgeordneter.

Deutsche Bundesstaaten. ü öónigreih Hannover. Veränderung der akademischen Geseße. Großherzogthum Baden. Vorgänge in Mannheim nach der Ankunft des Abgeordneten Mathy. Karls - ruhe. Außerordentliche Sizung der Abgeordneten - Kammer. Adresse an die zweite Kammer, Freie Stadt Frankfurt, Ansprachen des Funfziger-Ausschusses.

Großbritanien und Irland. London, Parlaments

Eingesandt. Finanzielle Vorschläge.

-Verhandlungen,

38) von Bodelschwingh, Vice-Marschall.

39) Böhle, Justizrath zu Münster. _

40) Windhorst, Justizrath zu Münster.

11) Müller, Bischof zu Münster.

42) von Olfers, Abgeordueter.

43) Heinzmann, Justizrath zu Hamm.

44) Rinteln, Justizrath zu Münster. .

45) Graf Schmising, Landrath zu Lüdinghausen.

46) von Ulien-Borg, Abgeordneter.

47) Schulte-Brüning, Abgeordneter.

48) Epvying, Kaufmann zu Lippstadt.

49) Knivpschild, Justiz-Kommissar zu Medebach.

50) Gifers, Gutsbesißer zu Graffeln. Graf Galen, Erbkämmerer, Abgeordneter. Graf Merveldt, Landrath zu Beckum. Verres, Kammerrath Zu Bochold. Graf Landsberg-Gehmen, Landtags-Marschall, von zur Mühlen, Abgeordneïer. Richmann, Ober-Landesgerihts-Direktor zu Arnsberg.

Opyermann, Abgeordneter.

58) Bertel8mann, Abgeordneter.

59) Illigens, Abgeordneter.

) Schulz, Gerichts-Dirxektor zu Schwelm.

R

Vondewoall, Justiz Kommissarius zu Schwelm. Elbers Kausmann zu Hagen. Theising, Banguier zu Münster, von Pogrell, Abgeordneter. Busse, Abgeordneter. Graf Droste, Erbdroste. Abgeordneter. Strotkamp, Gerichts-Direktor zu Lüdinghausen. Wulf, Abgeordneter. Schmidt, Landwirth zu Südditnker. von Landsberg, Abgeordneter. Gries, Abgeordneter. Graf Schmising, Abgeordneter. f Merveldt, Erbmarschall, Abgeordneter. ler, Ober-Laudesgerichts-Präsident zu Paderborn. , Abgeordneter.

“Ober-Landesgerichts- Ass Schmöle, Abgeordneter. Schmidt, Atgeordueter. Sterneberg, Abgeordneter. Büniug, Abgeordneter. iethaus, Landrichter zu Umburg. Hülsmann, Gerichts-Direftor zu- Münster.

L

essor zu Paderborn.

82) 83) Backhaus, Justizrath zu Bielefeld, S4) Dewens, Landrath zu Velheim.

85) Geißler, Justiz-Kommissar zu Dorsten.

86) Jungeblut, Justiz Kommissar zu Dorsten. 87) Peuß, Justiz-Kommissar zu Redlingshausen.

88) von Twidel, Erbschenk zu Havixbeck.

99) Guntemeier, Colon zu Brake. 90) Löhrs, Over-Landesgerichts-Assessor zu Paderborn. 91) Hilker, Bürgermeister zu Nieheim, 92) Pieper, Abgeordneter. 93) Fuhrmann, Abgeordneier. 94) Krämzèr, Abgeordneter. 95) Berger, Karl, Kaufmann zu Witten. 96) Graf vou Stolberg, Landrath zu Büren. 97) Graf von Jbenpylis, Regierungs-Präsident zu Arnsberg. 98) von Velg Jungkthenn, Abgeordneter. 99) von ter Horst, Landrath zu Ellerburg. 400) Hustedt, Abgeordneter. 104) Mantel, Justizrath zu Paderborn, 102) Sent, Ober-Landesgerichts-Präsident zu Hamm. 103) Mühlensiepen, Gustao, zu Witten. 104) Graf Sierstorpsf, zu Drieburg. 105) Schede, Justiz-Kommissar zu Hamm. 106) Schulz, Justiz-Kommissarius zu Blankenstein. 107) Hammacher, Kaufmann zu Dortmund. 108) Stündeck, Ober-Landesgerichts-Rath zu Arnsberg. 109) Hilbeck, Dr. zu Lippstadt. 110) von Michels, Gerichts-Direktor zu Hamm.

Verhaudelt Berlin, am 10. April 1848 im Königlihen Schlosse.

Bei der heutigen Versammlung der Abgeordneten der Ritter- schaft, der Städte und der Landgemeinden der Provinz Westfalen zur Vernehmung und Vollziehung des über die am bten d. M. vor- genommenen Wahlen ergangenen Protokolls beantragte der Ab- geordnete von Borries : 5 |

Bei den jeßigen mißlichen Zeitumständen und dem allgemein herr- henden Geldmangel die gesteigerten Beiträge zur Unterhaltung der Provinzial-Jnjtitute bis auf Weiteres nicht aus den Gemeinde-, bezügli LUrmen-Kassen, sondern aus den Beständen der Provin- zial-Hülfsfkasse entnehmen zu lassen.

Der Antrag wurde von verschiedenen Seiten unterstüßt, auf die Bemerkung des Vorsißenden jedoch, daß es zur Berathung anderer Gegenstäude, als der der Provinzial-Versammlung ausdrücklih zuge- wiesenen, einer besonderen Ermächtigung der Staats-Regierung be-

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Hannover. (Hannov. Ztg.) Es ist nach- stehende Verordnung in Bezug auf die Veränderung einiger Bestim- mungen der akademischen Geseße vom 15. April 1835 erschienen :

„Ernst August, von Gottes Gnaden, König von Hannover 2c. 2c, Vir haben beschlossen, an den akademischen Gesehen Unserer Georg-August- Universität einige Abänderungen zu treffen, und verordnen demnach wie solgt: g 8, 1, Den Studirenden der Georg - August -Universität is gestattet, Verbindungen sowohl geselliger Art, als zum Zwecke ihrer leiblichen oder geistigen Ausbildung unter einander einzugehen, innerhalb der Gränzen, welche aus den Landesgeseßen und aus den folgenden Bestimmungen sich ergeben.

§, 2. Verboten is jede Verbindung, deren Dasein, Einrichtung oder Zweck vor der akademischen Obrigkeit geheim gehalten werden soll, oder in welcher gegen unbekannte Obere Gehorsam oder gegen bekannte Obere un- bedingter Gehorsam versprochen wird. f

8, 3, Jede Verbindung hat sofort nah ihrer Begründung ih Beste- hen und ihren Zweck dem akademischen Senate anzuzeigen und diesem die Namen ihrer Vorstände sowohl halbjährig, als auch bei deren Wechsel zu bezeichnen, Einer Vorlegung der Statuten und der Namen sämmtlicher Mitglieder bedarf es nur auf Erfordern des akademischen Senats,

8, 4. In Gemäßheit dieser Bestimmungen tritt die im §. 18 der afa- demischen Geseye vom 18, April 4835 enthaltene Bestimmung, daß alle nit vom Ministerium der geistlichen und Unterrichts - Angelegenheiten be- sonders erlaubten Verbindungen verboten sind, und die im §, 25 der akade- mischen Gesepe enthaltene Bestimmung über Unterschrift eines Reverses vor der Jmmatriculation außer Kraft.

8. 5, Versammlungen der Studentenschaft zur Besprechung über An- gelegenheiten des studentischen Lebens sind mit Angabe von Ort, Zeit und Gegenstand der Berathung dem Senate zuvor anzuzeigen, welcher dieselben verbietet, wenn sie der Landesgeseßgebung zuwiderlaufen.

8. 6. Die Vorschrift des §. 54 der akademischen Geseße vom 15. April 1835 über den Aufenthalt in Wirthshäusern wird dahin abgeändert , daß die Feierabendstunde auf 11 Uhr festgescht und die daselbst angedrohte Geld- strafe auf 1 Thlr, ermäßigt wird.

8, 7, Trunkenheit, welche öffentlihes Aergerniß erregt oder mit Unfug verbunden is, soll mit Carcerstrase bis zu drei Tagen oder ausnahmsweise mit Geldbuße bis zu 5 Thlr. bestraft werden. Bei wiederholtem Rückfalle kann die Strafe geschärft oder bis zum consilio abeundìi gesteigert werden.

Die in den akademischen Gesezen §. 55 enthaltenen Strafbestimmun- gen sind hierdurch abgeändert,

8, 8. Nachdem die früheren Verbote wegen des Rauchens in der Stadt aufgehoben sind, fallen die im §. 57 der akademischen Gesche Posit, 9 hierunter enthaltenen Strafbestimmungen hinweg.

8, 9, Die im §. 73 in der Reihe der akademischen Strafen aufge- stellte Ma?regel der polizeilichen Wegweisung von der Üniversität soll fer- ner nicht stattfinden.

Solche Studirende, welche sich Vergehungen gegen die guten Sitten (§. 26 der akademischen Geseßze) zu Schulden kommen lassen oder dem Ünfleiße ergeben (§. 30), sind in geeigneten Fällen mit dem consilio abeundi zu belegen.

8, 10, Die von den akademischen Behörden erkannten Strafgelder sollen nicht ferner dem Denunzianten, sondern der akademischen Armenkasse zufallen. Jedoch is ein Drittel der in Folge der Anzeigen von Angestell- ten erkannt werdenden Strafgelder und Confiscations -Erträge der Dienst- herrshast behufs Belohnung ihrer Angestellten nah Maßgabe ihrer Thâätig- keit im Dienste zu überweisen.

Diese Verordnung is bei Unserer Georg - August - Universität zu publi- ziren und mit den akademischen Geseßen, deren Revision und veränderte Redaction im Uebrigen vorbehalten bleibt, den Studirenden zu behändigen,

Gegeben Hannover, den 8, April 1848,

Ernst August. Braun,“

_ Großherzogthum Baden. Mannheim, 8, April, Uebe die Vorgänge in Mannheim nah der Ankunft des Abgeordneten Mathy, welcher (wie bereits erwähnt) auf dem Bahnhofe in Karls- ruhe den Redacteur Fickler hatte verhaften lassen, berichtet die

Deutsche Ztg. Folgendes :

Heute (8ten) kam der Abgeordn. Mathy mit dem ersten Bahn- zuge von Karlsruhe hier an, um eirer Sißung des Gemeinderathes, dessen Mitglied er ist, beizuwohnen, Zugleich mit ihm traf die Nach= richt ein, daß er am Morgen im Bahnhofe zu Karlsruhe den Re- dacteur Fickler habe verhaften lassen. Darüber entstand, sowohl un-= ter der anarchistishen Partei als auch unter anderen, wohlmeinenden Bürgern, welche sich die Sache nicht erklären konnten, eine große Aufregung. Von dem Lokale des Bürger - Vercins begab si eine Deputation, bestehend aus den Herren Dr. Hammer, Konditor Brech- ter, Schlossermeister Sönker und Schuhmacher - Meister Adam Röüs, zu dem Abgeordn. Mathy, um das Nähere zu erfragen. Mathy gab die Auskunft, welche sich in séiner (unten folgenden) Erklärung findet, womit Dr, Hammer nicht zufrieden war, indem er meinte, die Her- beirufung von Fremden zur Unterstüßung seiner Absichten sei ganz in der Ordnung. Bald sammelte sih ein Haufen vor der Wohnung des Abgeordneten - Mathy, aber auch Freunde, besonders von den wackeren Scharsschüßen, deren Schlihßenmeister er ist, waren nell zur Hand. Herr Major Jörger hatte inzwischen den int Bürgerverein Versammelten mitgetheilt, baß er Herrn Mathy einladen werde, mit ihm auf das Rathhaus zu gehen und dott der Gemeinde - Behörde eine Erklärung {iber bie Verhaftung Fickler?s zu geben, Dies geshah. Mathy und seine Begleiter waren auf dem

Wogen der Leidenschaften haben sich gelegt, die Wahrheit ist Jhnen zur Kenntniß gekommen, und das genügt, um die Bürger sür die Wahrheit zu gewinnen.“ Der Redner \childerte die nahe und große Gefahr eines Einfalls vou außen, die Bestrebungen Fickler's und die Pflicht eines jeden Bürgers, solchem unheilbereitenden Treiben entge- genzutreten. Er {loß mit den Worten: „Hätte ich, was ih heute Morgen gethan, noch einmal vor mix, ih würde es abermals thun, selb wenn es mein Leben kosten sollte, denn ih bin überzeugt, dem Vaterlande einen Dienst erwiesen zu haben.“ Ein donnerndes Hoch und der vielfahe Ruf: „Dank, Dank!‘ war die Antworle

Die Anarchisten sind in Mannheim vernichtet, die Geselichkeit hat gesiegt, Zum Schuße des Abgeordneten Mathy, etner Familie und seiner Wohnung ist eine starke Bürgerwache im Haufe, Pa trouillen streifen in der Nähe, an nahen Sammelpläßen ind ¿Zret willige aus Schüßen vereinigt. Die Feinde der Ordnung erschöpfen sich in leeren Drohungen, aber jedes Drohwort führt neue Verstär fungen herbei. Eine heilsame , nothwendige Krisis ist vollendet, bis jeßt ohne Opfer. i

Die obenerwähnte Erklärung des Abgeordneten Mathy lautet :

„Aufgefordert durch die Gemeinde - Behörde, eine Erklärung zu geben über die Verhaftung des Herrn Fickler, welche heute früh in dem Bahnhose zu Karlsruhe von mir vorgenommen wurde, entspreche ich der Aussorderung in Folgendem: : L : :

„Gestern Vormittag in dem Ständehauje und ge|kern Abend bei dent Herrn Präsidenten Mittermaier überzeugte ich mich, daß urkundliche Bewe1)c vorliegen, welche darthun, daß Herr Fickler im Auslande Verbindungen nil Deutschen und Ausländern gepflogen hat, welche einen bewassneten Cinfall in Baden bezweckten. Diese Handlung is} Landesverrathz jeder Bürger, welcher davon zuverlässige Kenntniß erhält, hat die Pflicht, solchen Ber- brechen entgegenzutreten, und diese Pflicht habe 1ch erfüllt, indem ich Verrn Fidler verhaftete, Derselbe is nun in den Händen der Gerichte und wu sich gegen die dort vorliegenden Anschuldigungen und Beweise, welche 1ÿn cines {weren Verbrechens bezüchtigen, verantworten und vertheidigen. Lie Bürger von Mannheim, welche stets die Geseulichleit als die unerläfliche Bedingung der Freiheit und der Wohlfahrt geachtet haben, werden aus Die fer Erklärung entnehmen, daß ih nur eine Bürgerpslicht erfüllt habe, inden ich Bestrebungen entgegentrat , welche das Vaterland in großes Unglück zu stürzen drohten.

Mannheim, 8. April 1848. Karl Vialyy.

Der Gemeinderath und engere Ausschuß erließen die nachste= hende Proclamation, welche in furzer Zeit mit 1800 Unterschriften bedeckt war: : A

„Der Gemeinderath und engere Bürger - Ausschuß heim erklären einstimmig:

„Die ungewöhnliche Aufregung der Gemüther, welche seit längerer Zeit andauert und bisher im Steigen begriffen war, hat einen Zustand peinlicher Ungewißheit herbeigeführt, welcher die schlimmsten Besorgnisse erweckt, das im Geschäftsleben nöthige Vertrauen auf Sicherheit des Rechtes, de! Per son und des Eigenthums untergräbt, Handel und Gewerbe in das Stocken bringt, Die großartige Erhebung und Freiheitsbewegung des badischen und deutschen Volkes hat diesen unerträglichen Zustand der Besorgnisse und der Geschäftslähmung nicht veranlaßt. Derselbe wurde vielmehr fünstlichh ge- nährt und gesteigert von Einzelnen, welche statt der Freiheit die Unordnung, stait der Geseylichkeit die Anarchie predigen und in einer Richtung wirken welche nothwendig zum Bürgerkrieg führen, das Vaterland 1n unsägliches Elend stürzen und dem Ausland zur Beute hinwerfen würde, Diesem Treiben muß in dem Lande und ín unserer Vaterstadt ein Ziel geseßt wer- den, Die Gemeinde - Behörde fühlt sich verpflichtet , aus allen Kräften die Erhaltung der Geseßlichkeit und Ordnung zu winken und die Bürger ausf- zufordern, ihr darin Beistand zu leisten. Wie die Freiheit des Vaterlandes, so findet auch die Gesezlichkeit und Ordnung ihre stärkste, ihre cinzige Bürg- schaft in dem bewaffneten Volke, Der Bürgerwehr vertrauen toir, dap hc auf unseren ersten Nuf bereit sein werde, gegen Versuche, die Gejeße zu verlegen, Eigenthum oder Person freventlich anzutasten, nachdrücklich einzu \chreiten und die Schuldigen den Gerichten zur gesetzlichen Bestrafung zu überliefern. Mitbürger! zeigen wir uns der Freiheit würdig, 1ndem wir die Geseße vertheidigen. Bewahren wir die Ehre der Stadt rein vor jedem Flecken der Rohheit und der Anarchie, halten wir treu an der beschworenen Verfassung, und treten wir allen gewaltsamen Versuchen zum Umsturz uns rer freien Staats - Einrichtungen und der bürgerlichen Ordnung entgegen- Alle Bürger sind eingeladen, dieser Erklärung, wvelhe auf dem Nathhauje aufliegt, durch ihre Namens - Unterschrift beizutreteit,

Mannhcim, den 8, April 1848,“

der Stadt Mann-

(Folgen die Unterschristen.)

Karlsruhe, 9. April. (Karlsr. Ztg.) Jn Folge verschie= dener Abordnungen, welche gestern und vorgestern aus mehreren Lan- destheilen hier angekommen waren, um in drohender Sprache die |o fortige Entfernung der „fremden‘““ Truppen (des 8ten deutschen Armee - Corps) zu verlangen, war auf heute eine außerordentliche Sißung der Abgeordneten - Kammer anberaumt worden. Zugleich hatte in der Stadt sich das Gerücht verbreitet, daß das gesammte Ministerium seine Entlassung gegeben habe oder, wie es später hieß, zu geben entschlossen sei, falls die Kammer seinem Verfahren nicht beitrete. Auch die Vorgänge iu Mannheim waren bekannt (slehe oben), und die öffentlihe Stimme sprach sich entschieden 1m Sinne der mannheimer Bürgerschaft für Aufrechthaltung der Gesebße und Abwehr anutinationaler Einflüsse aus. Eine dichtgedrängte Masse von Zuhörern füllte die Gallerieen und einen Theil des Saales. Gegen ein Uhr erschienen die Abgeordneten und bald darauf auch die Mi- nister. Als Mathy9 eintrat, wurde er von bem versammelten Volke mit einem donnernden, sechsfahen Hoch empfangen eben fo wurden die Abgeordneten Welckter, Bassermann, Soiron und Mittermaier und das Ministerium, den Staatsrath Bekk an der Spiße, beim Eintritt in den Saal mit stürmischem Zurufe begrüßt.

Staatsrath B ekk ergriff zuerst das Wort und seßte aus einait- der, wie eine Partei existire, welche, nicht zufrieden mit der errunge= nen Freiheit und all den Geseben, die theils {hon erlassen, theils zur Vorlage in den nächsten Tagen reif seien, ofen den Umsturz der erst vor so kurzer Zeit wieder feierli beschworenen Verfassung betreibe und auf Volks-Versammlungen, wie in der Presse, gewaltsamen Wi- derstand gegen den Vollzug der ordnungsmäßig erlassenen Gesehe predige. Cine Versammlung in Donaueschingen habe sogar gedroht, daß, wenn nicht innerhalb dreimal vierundzwanzig Stunden das ein-

blick die ganze Versammlung wieder berufen könne, um, wie Soi ron sagte, über die Reactions =- Versuche, falls solche sih irgendwo zeigen sollten, Gericht zu halten,

Welcker seßte insbesondere aus einander, wie die Freiheit eben so gut in einer Monarchie mit volksthümlichen Jnstitutionen gedeihen fönne, als in einer Republik, so wie umgekehrt in beiden des Des- potismus möglich sei. Er erinnerte namentli an die Tollheiten der französischen Republikaner zu Anfange dieses Jahrhunderts, welche den neapolitani\chen Despotismus zur Folge hatten. Man müsse sich jeßt, der Freiheit zu Liebe trenuen von den Männern des Um-= \turzes von denen, welche das Vaterland in einen Bürgerkrieg stürzen, von denen, welhe es an das Ausland vertreten wollten.

„Diese Worte“, fügt die Karlsr. Ztg. hinzu, „bezeichnen den Grundcharakter der Sißung : die Kammer hat das ganze Gewicht ihres Ansehens und ihrer Willensfestigkeit in die Wagschale des Rechtes und Gese bes gelegt.“

Auf dem hiesigen Rathhause is heute nachstehende Adr: se aus- gelegt, welche mit einer Menge von Unterschriften bededckt ist :

„Hohe zweite Kammer der Stände - Versammlung!“ Heilige Pflicht jedes Bürgers is} es, 1n Zeiten stürmischer Aufregung die Herr|chaft des Gesezes und der Ordnung aufrecht zu erhalten; Geseß und Ordnung sind der Grundpfeiler der Freiheit. Heilige Pflicht ist es, ofen den verabscheu- ungswürdigen Bestrebungen entgegenzutreten, welche durch Aufreizung gan- zer Volksklassen die Gräuel des Bürgerkrieges in unser schönes Vaterland \chleudern, welche uns den Ruhm einer auf gesezlihem Wege errungenen vollen Freiheit rauben wollen. Den lebhaftesten Ausdruck dieser wahren Bürger-Gesinnung haben wir in der heutigen Sizung der Volks-Abgeordne ten vernommen. Aus vollem Herzen danken wir den Veriretern des Volkes für die Unterstützung, welche sie einer die Freiheit hüßenden Regierung zu- esagt haben. Wir schenken dieser Regierung unser vollkommenes Vertrauen und, mit Freuden dem Beispiele der Stadt Mannheim folgend, erklären wir, daß auch wir bereit sind, wie bisher die Ehre der Stadt und des Vater- landes, so viel in unseren Kräften steht, vor den Flecen der Nohheit und Anarchie zu bewahren, festzuhalten an der beschworenen Verfassung und je dem gewaltsamen Versuche zum Umsturz unserer freien Staats Einrichtungen und der bürgerlichen Ordnung kräftig entgegenzutreten.

Karlsrsihe, 9, April 1848.“ j

Freie Stadt Frankfurt. folgende Ansprachen veröffentlicht : An das deutsche Volk! Deutsche ! Euch Allen, die Jhr deutsche Lande bewohnt und ein deutsches Herz im Busen tragt, Euch Ullen gilt unser Nuf. Hört auch Jhr es, Männer in Schleswtg, in Ost- und Westpreußen, bisher durch Diplomatenkünste von uns getrennt, jezt mit uns innig verbundene Brüder! Unser deutsches Vaterland muß einig, groß, frei werden. Das ganze deutsche Volk will es, und was ein Volk will, geschieht,

Männer des öffentlichen Vertrauens haben in Frankfurt sih vereinigt, die Ausführung des Volkswillens vorzubereiten.

Nicht aus regelmäßigen Wahlen hervorgegangen, haben sie es für Pflicht erachtet, eine konstituirende National - Versammlung zu berufen und dieser cinzig und allein die Bestimmung der künftigen Ve1 fassung Deutschlands zu überlassen. i

Das ganze deutsche Volk muß in der National Versammlung vertre- ten sein, Kein Unterschied des Standes, des Vermögens, des Glaubens wird die Freiheit der Wahlen beschränken, Jeder volljährige, selbststän- dige Staats - Angehörige is in seinem Lande Wähler, in ganz Deutschland wählbar,

Als Grundlage des Volkswohls hat die Versammlung anerkanut :

Inbedingte Freiheit der Meinungs-Aeußerung,

Glaubens- und Gewissensfretiheit,

Bereinigungsrecht,

Schuß der persönlichen Freiheit,

Unabhängigkeit der Rechtspflege und Schwurgerich,

Schuß der arbeitenden Klassen,

(Gerechte Vertheilung der Staatslasten,

Selbstständigkeit der Gemeinden, mithin volle Gewährung dessen, was die Gerechtigkeit gegen Alle, die Unter- ordnung des Einzelnen unter das Gesammtwohl und die freie Entwickelung des Volksgeistes fordern.

Zum Schutz dieser höchsten Güter und damit nie mehr der Einzelwille dem Gesammtwillen sich widerseßen könne, hat die Versammlung

Allgemeine Volksbewafsfnung

Der Funfziger - Ausschuß hat

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beschlossen,

Wehrhaft und gerüstet müssen wir auch gegen äußere Feinde da- stehen. Die Versammlung hat Schleswig, Ost- und Westpreußen in den deutschen Bund aufgenommen, hat die Schmach der Theilung Polens von Deutschland abgewälzt und dem deutschen Volke die Pflicht auferlegt, dahin zu wirken, daß den Polen das Vaterland zurückgegeben werde. Was immer aus diesen Beschlüssen folge, Deutschland is stark genug, die Folgen auf sich zu nehmen, Der Geist der Eintracht, die allgemeine Wehrhasftigkeit sind Bürgschaft des Sieges. Ï | __ UNanner Deutschlands! Jhr wißt jezt, was geschehen, was bevor- steht. An Euch is es, zu vollenden, was die Versammlung, in deren Na- men wir zu Euch sprechen, begonnen hat. Jun ihrem Namen fordern wir Euch auf, in Ernst und Ordnung an das Wahl-Geschäft zu gehen, zu der National-Versammlung Männer zu entsenden, {licht und bieder, Männer, die vor den Augen des Volkes bekundet haben, daß ihnen das Gesammt- wohl höher steht, als jedes Sonderinteresse, die Gerechtigkeit höher als Standes-Rücksichten und Vorurtheile, die Wahrheit höher als der Sieg der eigenen Meinung, :

Bedeukt, was in Eure Hand gelegt ist! Bedenkt, daß Eure Väter auf Euch sehen, daß Eure Enkel dereinst von Euch Rechenschaft fordern , wie Ihr den großen Augenblick zum Heile des Vaterlandes benußt habt. Seid einig, scid wachsam und thätig! NRuhet nicht, bis das große Werk; Ein einiges freies Deutschland, vollendet ist.

Frankfurt a. M., den 6. April 1848.

Der Funsziger - Ausschuß. Soiron, als Vorsitzender. Simon, als Schriftführer. Deutsche!

In wenigen Wochen wird eine freigewählte konstituirende National- Versammlung unserem Vaterlande eine Verfassung geben, welche die unver- äußerlichen Volksrechte, welche Freiheit und Wohlstand für immer begründen soll, Ganz Deutschland sieht mit Spannung dem großen Zeitpunkte entge- gen z es bedarf zu diesem Werke vor Allem der Ruhe und Ordnung.

Dennoch is in verschiedenen Theilen des Vaterlandes die Sicherheit

daß Ihr die Waffen tragt zum Schuße der Freiheit gegen innere und Thr habt die Kraft, jede Unordnung zu verhindern, die der Wiedergeburt unseres Vater-

äußere Feinde, seid eingedenk der großen Aufgabe der Zeit,

landes hemmend entgegentritt, schaart Euch zusammen, bildet eine Schu

wehr dem Rechte und der Freiheit, sie wird unüberwindlich fein und Deutsch-

lands große Zukunft fest und sicher stellen. Frankfurt a. M.ck den 6. April 1848, Namens des Funsziger - Ausschusses. D oiron, Vorstand. Simon, Schriftsührer,

„An vas deutsche Bolk!

Die Wahlen zu der bevorstehenden konstituirenden National-Versamm- lung sind die zunächst wichtigste Aufgabe unseres Volkes. Denn diese Ver- sammlung muß die Freiheitsrechte des Volkes aussprechen und feststellen, über die Verfassung beschließen und diejenigen Gewährleistungen auffinden, welche den Bestand der neuen Schöpfung sichern. Die Nuhe is in Deutsd land nicht gesichert, der erschütterte Kredit kann nicht wieder aufblühen, der darniederliegende Verkehr sich niht neu beleben, bis das Vertrauen auf die Zukunft wiederkehrt; dieses Vertrauen aber wurzelt einzig und allein in den Grundlagen und Grundgeseßen, welche die fonstituirende Versammlung zu schaffen berufen ist.

Es i} daher Pflicht jedes deutschen Mannes, der es mit des Vater landes Ruhe, Freiheit und Wohlstand redlich meint, alle seine Kräfte da- für zu verwenden, daß die Wahlen sofort und im Sinne der frankfurter Beschlüsse ausgeführt werden, Das ganze Volk soll scin Heil von Frank- furt erwarten, deshalb muß das ganze Volk dort vertreten sein, Kann auch bis zur Herstellung eines allgemeinen deutschen Staats-Bürgerrechts , wel- ches zu schaffen ebenfalls Aufgabe der konstituirenden National - Versamm lung is, nur der Angehörige des einzelnen Staates in demsclben wählen (also nux der Badener in Baden, der Sachse in Sachsen), so muß mindc stens jeder Staats - Angehörige wählen. Es darf kein Unterschied nach Stand, Rang, Glaubensbekenntniß und Vermögen gemacht werden; es daf das Wahlrecht an keine Steuer geknüpft, es darf kein volljähriger, selbst ständiger Maun davon ausgeschlossen werden, Direkte und unmittelbare Wahlen sind das grundsäglich Nichtigste, und es muß mit aller Kraft dar- auf gehalten werden, wo aber auch indirekte Wahlen aygeordnet- werden, da muß mindestens, so wie bei den ünmittelbaren, die obige allgemeine Be- rechtigung anerkannt werden. Wählbar aber is jeder Deutsche im ganzen deutschen Vaterlande.

Deshalb muß dem Spticßbürgerthum kräftig entgegengetreten werden, welches meint, es müßten die Juteressen der besonderen Stadt, des beson deren Landes, des besonderen Standes bei der konstituirenden Versammlung vertreten sein, Diese engherzige Ansicht hat der untergegangene Polizei Staat gezeugt und genährt, welcher das ganze Volk in Theile, Stände und Kasten spaltete, um auf diese Spaltung seine Herrschaft zu begründen. Es giebt bei der fonstituirenden Versammlung keine besonderen Junteressen, diese sind in den Vertretungen der einzelnen Länder geltend zu machenz es giebt nur Allgemeines, nur Deutsches, Die Wahl ist daher überall auf Männer u lenken, die ein warmes und großes Herz für das Gesammtvaterland und seine Freiheit haben, die Muth und Kraft besißen, Hand anzulegen an de- ren Gründung,

Wir fo: dern demnach alle wahrhaft deutschen Männer auf, die Wah- len auf das angelegentlichste zu befördern. Besonders den städtischen Be- hörden und Körperschasten, die sich in so ausgezeichneter Weise an den Be wegungen der Gegenwart betheiligt haben, den Wahl-Ausschüssen für ein zelne Länder, den Vaterlands- und anderen Vereinen und dem Volke in seiner freien Versammlung legen wir diese große und heilige Sache ans Herz und bitten hiermit um sofortige Kunde darüber, was in den einzelnen Ländern geschieht und geschehen ist.

Laßt uns, deutsche Brüder, gemeinsam arbeiten mit Kraft und Ernst, Als Frucht unserer Arbeit ersteht, was wir Alle ersehnen und erstreben :

Das eine freie deutsche Vaterland!

Frankfurt a, M., 8.. April 1848,

Der Funfziger - Ausschuß. ckoiron, als Vorsißender, Simon, als Schriftführer, Großbritanien und Irland.

London, 7. April. Die Parlaments-Verhandlungen derx bei den lebten Tage hatten Bezug auf den Besorgniß erregenden Zustand des Landes. Jun der vorgestrigen Sißung des Unterhauses in- terpellicte Sir J. Wel \h den Staats=Secretair des Junern, ob er irgend Schritte gethan habe, um nächsten Montag die öffentliche Ruhe zu erhalten, welche dur die Volks - Versammlung, die man auf Kennington Common beabsichtige, gefährdet werden könne. Es werde behauptet, daß die Menge, welche sich am Montage versam= meln wolle, sich in Zügen herunter nach Westminster begeben werde, in der eingestandenen Absicht, das Haus der Gemeinen einzuschücch- tern, damit es zu den sechs Punkt n, welche in der sogenannten Volks-Charte enthalten seien, seine Zustimmung gebe, Der Staats- Secretair des Junern, Sir G. Grey, erwiederte, er halte hier in seiner Hand Beschlüsse, welche in verschiedenen Versammlungen der Chartisten angenommen wären, und wonach es ihre Absicht sei, am nächsten Montage um 11 Uhr auf Kennington Common eine Ver= sammlung zu halten, um dem Hause etne Bittschrift zur Gewährung der Volks-Charte vorzulegen. Er habe die Aufmerksamkeit der Re= gierung auf diesen Gegenstand gerichtet, und derselbe sei in dem Mi nister - Rathe vollskändig erwogen worden. Das Ergebniß der Be- rathung sei gewesen, daß innerhalb einer oder zwei Stunden Pro- clamationen veröffentlil,t und nicht nur in London vertheilt, sondern nach allen Theilen des Landes versendet werden würden, worin alle getreuen und friedlihen Unterthanen Ihrer Majestät aufgefordert würden, an ciner solhen Versammlung oder einem solchen Zuge kei= nen Antheil zu nehmen, sondern vielmehr ihre besten Bemühungen anzuwenden, um die öffentliche Ruhe zu erhalten. (Lauter Beifall von beiden Seiten des Hauses.) Die Ausicht der Rechts - Beamten der Krone sei, daß der beabsichtigte Zug am nächsten Mon- tage ungeseblich wäre. Auf jeden Fall würde die Regierung des Landes ihre Pfliht gegen Jhrer Majestät getreue und friedliche Unterthanen uicht vergessen, Das Volk sei durch diese Versammlung ganz überrasht worden, Herr Feargus O'Connor, der Führer der Chartisten, erklärte, vor einigen Jahren sei es einem Zuge vou 100,000 Mann gestattet worden, eine Adresse, worin um Abhülfe gegen die Noth gebeten wurde, in das Ministerium des Jnnern zu

diesen Gegenstand befragt habe, und diese seien entschieden der Meinung, daß der beabsichtiete Zug ungeseßlich sei, daß er gegen die Gesehe des Landes wäre. Die Anzeigen zu diesem Zweck würden noch im Laufe des heutigen Abends veröffentliht werden. Hierauf erklärte der Minister des Jnnern. noch, daß er am nächsten Tage eine Bill einbringen werde zur besseren Sicherheit der Krone und der Regierung des Königreichs. (Großer Beifall.) Zum Schluß der Sitzung beantragte Herr Feargus O’Connor eine Adresse an die Königin, worin das Haus um die Begnadigung der aus dem früheren Chartisten-Auffstande bekaunten und deportirten Chartisten-Führer Frost, William und Jones bitten sollte. Der An- trag wurde mit 91 gegen 23 Stimmen nach hestiger Debatte ver= worfen. Gestern war wiederum die Chartisien-Bewegung Gegenstand der | Erörterung bei den Gemeinen. Nachdem Lord John Russell auf | eine Jrage des Herrn Feargus Co nnor erklärt, daß die von | so viel Millionen unterzeichnete Chart.sten-Petition auf Kosten der | anderen dringenden Geschäfte des Hauses am nächsten Frei= tage beraten - werden Bre, funft darüber, inwiefern das auf deu Moutag in Kenuington Common angekündigte Chartisten - Meeting ungesecblich wäre, und ob die Regierung die Versammlung selbsi oder den be= {losseuen Aufzug dur die Straßen der Stadt verboten habe. Der Minister des Junern, Sir George Grey, erwicderte darauf, daß die Regierung nach den Bestimmungen des Common=- und Statute= Law des Landes solce Versammlungen für ungeseßlich halte, welche, gleichviel zu welchem Zweck, von Umständen begleitet wären, die den getreucn und friedlichen Unterthanen Jhrer Majestät Schrecken ein | flößen fönnten, welche ferner unter Tumult vor sich gehen und von einer übermäßig großen Anzahl von Personen besucht, den Zweck | haben , Petitionen 1m Auszuge in eines der beiden Parlamentshäuser einzubringen. Wenn der ehrenwerthe Herr srage, ob die in Rede | stehende Versammlung, abgeschen von dem Aufzuge, ungeseßlich sei, | so hänge dies ganz von den Umständen ab, unter denen die Vez | sammlung gehalten würde. Jede Versammlung, welche Schrecken | | |

verlangte Herr Brtght Aus=

|

und Besorgniß den Gemüthern der treuen und friedlichen Untertha

nen Jhrer Majestät einflößt, sei gegen das Common

Landes, uvd jede Versammlung, welde den Zwed

Aufzuge zahlreiher Volksmassen vor das Parlament

hen, um zu petitioniren, sei eine Verlebung des

Geseßes. Die Geseblichkeit und Ungeseblichkeit müsse

von den Umständen jedes Falles abhäugen. Der Minister las

Erläuterung dieser Jnterpretation cinen Urtheilsspruch Lord Mans-

fields in der Sache des Lord George Gordon vom Jahre 1781 vor,

11 welchem nachgewiesen wird, daß die Einbringung einer Petition | in das Parlament nah einer durch die Bill of Rights keinesweges aufgehobenen Akte Karl's [1, von nicht mehr als zehn Personen be | gleitet werden Darf. Lie Lhartijten hätten allerdings ein unbestreit= | bares Recht, zu petitioniren, aber mcht in ungesebliber Weise. | Regierung achte die Bolksrechte, “aber halte zuglei) das Geseß auf | ret. Eine lebhaste Debatte zwischen den Herren Wakley, Hume, | Feargus O'Connox emersens und Sir N. Zugits Six Ja mes Graham und den Ministern andererseits folgte noch über denselben Gegenstand. Herr Wakley fragte die Regierung, warum sie uicht früher die Versammlung für ungeseblih gehalten habe, wor auf der Minister des Junnern erklärte, daß die Regierung, über das Treiben der Chartiiten micht so gut unterrichtet, wie wahrschein [ich Herr Watkley, erst vor drei Tagen aus einer Publication | thres sogenannten National-Konvents den ungeseßlihen Charakter dor | Versammlung erkannt habe. Nach endlicher Erledigung diescr Ange | legenheit brachte Sir G. Grey seinen vorgestern angekündigten ( seßc8vorschlag zur größeren Sicherheit der Krone und dey Regierung des Vereinigten Königreichs in Vorschlag. Die aufrüßrerishen und hochverrätherischen Pläne, sagte der Minister, welhe in verschiedenen Theilen des Königreichs jet sih kundgeben, machen es der Negierung zur Pflicht, cine Aenderung der darüber geltenden Geseße zu verlangen. Man habe nicht die Äbsicht, die ver= fassung8mäßigen Rechte des Volkes einzuschränken, aber diese ihre Rechte hätten auch ihre Gränzen. Die Gränzen fcien in lebter Zeit überschritten worden, namentlich în Jrland, wo die von cinem Theil des Volkes geführte Sprache unverträglich sei mit einer bestehenden Regierung, mit der Aufrechterhaltung der Ordnung und mit denjeni gen Einrichtungen, unter welchen das Volk die größte constitutionelle Freiheit besiße. Lord Clarendon habe nur einen Versuch gemacht mit gerichtliher Verfolgung, und schon habe jene Partei erflärt, daß, | wenn sie bisher von Aufruhr uur gesprochen abe, sie fortan ihn machen werde. Der Minister bezog sich zum Beweise dessen auf mehrere Artifel im United Jrishman des Herrn Mitchell und auf einige Reden der Herren Meagher und Duffy, worin erklärt worden sei, daß 50,000 Franzosen bereit ständen, den Jrländern zu Hülfe zu fommen, um die Monarchie umzustürzen und cine irländische Republik herzustellen. Um diese Fieber - Anfälle, welche von Zeit zu Zeit in der Geschichte der Völker vorkommen, gehörig zu heilen, komme die Regierung mit einer Bill vor das Parlament, welche sowohl für Jr= land wie England ein gleiches Hochverraths und Aufruhr-Geseb her stellen soll. Zur Grundlage desselben soll die Akte 36 Georg?s Ill, dienen, welhe auf Jrland nicht ausgedehnt war, und zwar follen die Strafen für gegen das Leben und die Perjon des Souverains be gangenen Hochverraths Verbrechen stehen bleiben, die anderen hoch= verrätherishen Verbreheu aber, anstatt mit dem Tode, mit lebens längliher Deportation bestraft werden. Wer Krieg gegen den Sou verain auregt und fremde Hülfe dazu ins Laud ruft, fei es durch Veröffentlichung von Drudck- oder anderen Schriften oder durch offene Rede, soll - gleichfalls mit lebenslänglicher Deportation bestraft werden. Ueber diese Bill entspann si nur eine kurze Debatte, da die Oppo- sition gegen dieselbe sich fast ausschließlich auf Herrn Feargus

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O'Connor beschränkte, der sich ihr widerseßte, auch wenn er mit seiner Stimme allein bliebe. Die D'Connells traten nicht. dage=- gen auf. Die Bill wurde eingebracht und sofort (wie {hon erwähnt)