1848 / 105 p. 8 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

9) der Bürgermeister Gier zu Mühlhausen, mit 24 Stimmen, 10) der Land- und Stadtgerichts-Rath Leinweber zu Mühlhausen, mit 24 Stimmen gewählt. Bei den nächsten Wahlen stimmten siebenunddreißig Mitglieder und erhielten bierbei 11) der Gutsbesißer Goldermann zu Rasteberg, 35 Stimmen, 12) der Rathmann Müller von Wegeleben, 24 Stimmen, 13) von Bismark-Schönhausen, 20 Stimmen, 14) der Fabrifant Weiß zu Langensalza, 19 Stimmen, 15) der Gutsbesißer Dorenberg von Hoenstädt im mansfelder See- kreise, 19 Stímmen, 16) der Gutsbesißer Hartmann von Langenstein, 22 Stimmen, so daß au sämmtliche Stellvertreter mit absoluter Majo= rität gewählt sind, Schließlich beantragte der Abgeordnete Schneider, noch folgende zwei Zusätze in die Verhandlung aufzunehmen: 1) daß man bei den vorstchenden Wahlen von dem Gesichtspunkte ausgegangen sei, sih durchaus nicht auf Mitglieder des Ver- einigten Landtages zu beschränken,

sondern aus der ganzen Provinz Männer des allgemeinen Vertrauens zu wählen, und vorzüglich Männer zu berüsihtigen, welche die constitutionelle, mit freien Justitutionen umgebene Monarchie festzuhalten und zu kräftigen entschlossen seien. R

Die Versammlung erklärte sich mit diesen Zusäben überall

einverstanden.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben

qez. Graf Zeh -Burkersrode. j Graf von der Asseburg.

Seltmann. Coqui, Zeising. von Schiertädt. von Münchhausen. von Hanstein. von Byern. Graf von Gneisenau. Bertram. von Bodungen. von Friesen. Dorenberg. von Kleist. von Wedell. Mewes, Schneider. Leipziger, Douglas. Hartmann. von Gustedt. Heger. Bülzingslöwoen. Vatteroth. Keferstein. Zachau. Ecfard. von Helldorf - St. Ulrich. Giese, Müller. von Helldorff - Bedra. Schacht. Lindner. Garde. Kayser. Graf von Helldorff. von Westernhagen. Kersten. Dietholdt. g. w. o, Schier. 1 Propositions-Dekret vom 3. April 1848 unseres Aller- iönigs und Herrn Sriedrich Wilhelm soll heute unsere Provinz Sachsen, zu der wir, die Unterzetwneten, die Ehre haben, zu gehören, zu der fünftigen hohen Bundes - Ver= fammlung 16 Deputite und wahrscheinlih demnach auch eben so vie! Stellvertreter durch Stimmenmehrheit erwählen.

Wir fönnen nun, \o gern und streng wir auch stets die Be= chle unseres Allergnädigsten igs und Herrn im Berufe unserer Pflicht st ts erfüllt haben, ohne unser Gewissen und unsere Kompe- tenten zu verleßen, unmöglich dieser Wahl uns unterziehen, da uns außerdem noch dadurch bei der so sehr unruhigen Stimmung des platten Landes große Gefahr zu drohen scheint, indem wir anjett vom vierten Stande viel zu wenig vertreten sind und unsere Land- leute einer größeren Vertretung hoffen und deren Erfüllung mit Sehn= sucht entgegensehen. :

Doch aber im Falle, daß die hohe Bundes-Versammlung schon vor der Einberufung der neuen künftigen Wähler zusammentreten müßte, so würden wir, um unserer Provinz die Rechte nicht zu ver= geben und dadurch allen ferneren Schaden zu vermeiden, uns dieser bevorstehenden Wahl nur unter folgenden Bedingungen anschließen fönnen : ; O

1) Die Wahl dürfte nur provisorisch sein,

2) die Gewählten können nur dann an der Bunbdes-Versammlun Theil nehmen, wenn die Bundes-Versammlung noch sollte U der Einberufung der neuen Wähler zusammentreten

3) dürften dann die anjeßt Gewählten nur der hohen Bundes- Versammlung so lange beitreten, bis die neuen Wahlen re e sentirt wären, s Sas

4) müßten wir uns bis zur Einberufung der neuen Abgeordneten für eine erste Stände-Kammer oder Herren-Kurie \o lange ver- wahren,

5) endlich die dringende Bitte aussprechen zur völligen Sicherung unserer Person, unsere heute hier zu den Akten gegebene Wil- lensmeinung auch durch die stenographischen Berichte unseren zu vertretenden Kompetenten siher dadurch zu veröffentlihen, da man zu große Hoffnungen und Gewicht auf die jeßige Ver- sammlung gelegt hat und wir dadur allen Vorwürfen unserer Kompetenten entgehen werden,

Berlin, den 6, April 1848,

(gez.) Karl Ferdinand Seltmann, Vertreter der Landgemeinden der Provinz Sachsen. Beer. Vatteroth.

Nach den K

gnädigsten

——_

920

Provinz Sachsen. Magdeburg, 13. April. Die Mag- deburger Zeitung enthält folgende Bekanntmachung des Ober- Präsidenten :

„Des Herrn Finanz - Ministers Excellenz haben zur Unterstüßung der Kaufleute und Fabrikanten des Regierungs-Bezirks Magdeburg, welche eine größere Anzahl von Arbeitern beschäftigen , einen Fonds von 75,000 Thlr, mir zur Disposition gestellt. Dieser Fonds wird durch ein Comité verwal- tet werden, welches aus einem Königlichen Kommissarius und mindestens 3 Mitgliedern bestehen soll, deren Ernennung mir übertragen is, Jh habe demnächst für dieses Comité zum Königlichen Kommissarius den Herrn Re- gierungs-Rath von Bodelschwingh hierselbst und zu Mitgliedern 1) den Vorsteher der hiesigen Aeltesten der Kaufmannschaft, Herrn Carl De- necke, 2) den Kaufmann und Fabrikanten Derrn Zuckschwerdt und 3) den Kaufmann und Fabrikanten Herrn Friedrih Schmidt ernannt. Alle Anträge auf Betheiligung an dem qu. Fonds sind an das vorbezeich- nete Comité unter Adresse des Königl. Regierungs-Raths von Bodelschwingh hierselbst zu richten, welcher auch die Ausfertigung der Beschlüsse des Co- mité's zeihnen wird, /

Rücksichtlih der Bedingungen, unter welchen eine Betheiligung an dem vorbezeichneten Fonds stattfinden kann, bemerke ih {hon hier, daß 1) der Fonds verwendet werden soll durch Beleihung von zu verpfändenden Waa- ren, sicheren Effekten oder Hypothek-Forderungen, so wie durch Diskontirung von Wechseln, welche niht über drei Monat laufen, und die mit Unter- schriften von mindestens zwei für solide erachteten Personen versehen sind; 2) der Zinss\aß für die bewilligten Darlehne is auf 5 pCt, festgeseßt; 3) die Frist zur Nückzahlung der Darlehne darf nicht über drei Monate aus- gedehnt werdenz 4) Unterstüßungen dürfen unter den vorbezeichneten Bedin- gungen überall nur solhen Kaufleuten und Fabrifanten bewilligt werden, welche die bewilligten Darlehne zur Beschäftigung ihrer Arbeiter verwenden und außer Stande find, die zu leßterem Zwecke erforderlichen Mittel ander- weit zu beschaffen.

Magdeburg, den 11. April 1848,

D

Der Ober-Präsident der Provinz Sachsen, von Bonin,“

Deutsche Bundesftaaten.

Königreich Bayern. (Bayer. Bl.) M ünchen, 9, April. Die Kammer der Reichsräthe hat gestern auf den Antrag ihres Direktoriums folgenden Beschluß über die Oeffentlichkeit ihrer Sizungen gefaßt: „Nach §. 15 Tit. 1, des X, Edikts is der Kam- mer der Abgeordneten geboten, aber weder hierin, noch anderôwo der Kammer der Reichsräthe verboten, die allgemeinen Sibungen öffentlih zu halten, vielmehr hat die Verfassungs-Urkunde in ihrem Eingange die Standschaft, also beide Kammern, berufen, ihre Berathungen in öffentlichen Versammlungen zu halten, sohin die Oeffentlichkeit der Sizungen als leitende Regel aufgestellt. Dem Grundsaße der Oeffentlichkeit hat auch die Kammer der Reichsräthe gehuldigt, anfangs ihre Protokolle im Auszuge, dann vollständig mit einziger Ausnahme der Namen der Votanten, endlich auch diese selbst bekannt gemaht. Auf Grund dieser geprüften und bewährten Er= fahrungen fortshreitend und das Bedürfniß der vollen Oeffentlichkeit anerkennend, beschließt die Kammer hiermit, da nunmehr die Vorbe- reitungs-Geschäfte beendigt sind und die allgemeinen Berathungen beginnen, hinfür die observanzmäßige Behandlung im geheimen Aus= \husse zu verlassen und die allgemeinen Berathungen künstig regel mäßig nur in öffentlichen Sizungen abzuhalten, wovon der Staats- Regierung unverzüglich Anzeige erstattet und diese ersuht werden soll, schleunigst die hierzu erforderlichen baulichen Vorrichtungen her- stellen zu lassen.“

Der in der gestrigen Sitzung der Abgeordneten - Kammer von dem Staats = Minister der Justiz vorgelegte (und bereits erwähnte) Geseh - Entwurf über die Verantwortlichkeit der Minister enthält in vierzehn Artikeln folgende Grundbestimmungen :

„Art. 1. Nur einem Staatsrathe im ordentlichen Dienste kann blei

bend ein Ministerium übertragen werden. Der Art, 11, bestimmt das Jn- terimistifum im Falle legaler Verhinderung oder einer Vakatur bis zur so- fortigen Wiederbesezung. Art. 111, Ohne Gegenzeichnung des betreffenden Ministers sind Königliche Anordnungen nicht vollziehbar. Art. 1V. Der Vollzug ohne Contrasignatur wird an dem vollziehenden Staats - Beamten als Mißbrauch der Amtsgewalt bestraft, Art. V, Wer eine Königliche Anordnung gegenmeichnet , übernimmt die volle Verantwortlichkeit für deren Jnhalt. Art. V1, Die Minister sind den Ständen des Reichs verant- wortlich für jede vorsäßlich begangene oder wissentlich zugelassene Ver- lesung der Gesege. Art. VIl. Der Staats - Minister , welcher eine ihm angesonnene An:tshandlung für verfassungs- oder geseßzwidrig hält, is zu deren Ablehnung und im erfolglosen Falle zur Bitte um Er- hebung von seiner Stelle befugt, wobei ihm aber seine pragmatischen Rechte verbleiben, Art. VIll, Die nöthigen Behelfe zur Rechtferti- gung verbleiben dem abgetretenen Minister. Art. [X. bestimmt das Näbere über Anklage und Suspension der Minister (im Falle des Art. V1.); einem besonders zu berufenden Staats-Gerichtshofe liegt die Entschei- dung der erhobenen Anklage ob, Art. X. Die Verhandlungen des Staats- gerichtöhofes sind mündlich und öffentli. Die Einreichung und Vertretung der Anklage geschieht durch Bevolimächtigte der Stände des Reichs. Jede der beiden Kammern hat zu diesem Behufe zwei ihrer Mitglieder durch ab- solute Stimmenmehrheit auszuwählen und abzuordnen, Ueber die That- frage der Anklage haben Geschworene , über die Rechtsfrage rechtofundige Richter zu entscheiden, Die näheren Bestimmungen über das Verfahren finden sich in dem (neuen) Strafprozeß. Der Art. X1. normirt die Stra- fen, a!s 1) Entfernung vom Dienste mit Ruhegehalt, 2) Dienst-Entlassung ohne Ruhegehalt und 3) Dienst - Entsezung (Cassation). Art, X1U. Die Begnadigung is ausgeschlossen. Die Nehabilitirung des Verurtheilten kann nur mit Zustimmung der Stände des Reichs erfolgen, Art, X11. Die Verfolgung des Schuldigen wegen gemeiner Verbrechen und Privatverlezung bleibt außerdem den ordentlichen Gerichten überlassen, Art, X1V. Vor- stehendes Gese tritt als Bestandtheil der Verfassungs - Urkunde mit seiner Publication in Wirksamkeit.“ _ Se. Majestät der König, begleitet von den Prinzen Karl und Luitpold und dem Herrn Herzog Max, hielt diesen Vormittag große Musterung über die gesammte Landwehr der Hauptstadt und der Vor= stadt Au und die Freicorps der Studenten und Künstler, welche leb- tere zum erstenmale mit einer Fahne, der \{chwarz-gelb-rothen, ausrüd- ten. Die \{chöne Ludwigsstraße, in der die verschiedenen Truppen= Abtheilungen, gegen 4000 Mann stark, in einer Linie, und zwar von der Feldherrnhalle an bis hinab zum Siegesthore, aufgestellt waren, bot einen imposanten Anblick bei diesem vom shönsten Wetter be- günstigten Schauspiele,

)ie hiesigen Künstler haben Sr, Majestät dem König Ludwig nachstehende Adresse überreicht, die einen der jüngeren Künstler zum Verfasser hat, und deren künstlerishe Ausstattung Eugen Neureuther und Peter Herwegen übernahmen.

„Ew, Majestät! Deutschlands Boden war gedüngt mit dem Blute der Befreiungskämpfez in seine tiefen Furchen sollten Deutschlands Fürsten die Saaten des Friedens streuen, Da waren Ew, Majestät der Erste und Einzige, dessen Blicke auf ein Feld fielen, das am längsten brach gelegen, am meisten von wildem Unkraut überwuchert und do dem deutschen Gemüth ser Begciserans verchorang (En Masesit Les Beruf ires Wiedergeburt Der Königl S. yd g N: S ajesta N Beruf ihrer Wiedergeburt. vilanzte 14 (Blemann schaarte die ersten Geister der Nation, um sich, dié deutsbs D die Palme und d'e Olive von Hellas und Jtalien neben téiGer uns iche, und das Saatfeld der deutschen Kunst wogte alljährlich Jahren, Die (A a der Sonne des Friedens seit mehr als dreiundzwanzig A Bana L en Tage haben den e Sa inneren Frieden Majestät, der N und den äußeren in Frage gestellt. Ew. sind Ry fevie aas) g_ des Friedens, der König der Künste des Friedens,

i m Entschluß vom Thron gestiegen, Es i} unsere heilige Era! ín U E Augenblick, da der Fürst dem Thron entsagt, der Din Künstler di, den Thron erhoben, Ew. Majestät im Namen aller

Î le ungiislöschlichen Gefühle des Dankes auszusprechen,

Eingedenk der Königlichen Abschiedsworte : „Auch vom Thron herabgestie- gen, schlägt glühend mein Herz für Bayern, für Deutschland“““', sind wix Alle von der erhebenden Ueberzeugung beseelt, in der Person Ew. Majestät au fürder den Schirm und Hort der deutschen Kunst und ihrer Vertreter erblicken zu dürfen, Wie immer aber die Würfel fallen mögen in Krieg oder Frieden: wir geloben in die väterliche Hand unseres großen Mäcen mit dem ganzen Ernst deutschen Künstlerstrebens die köstliche Errungenschaft, welche sich an den Namen Ew, Majestät knüpft, zu wahren und hinüber- zuretten durch alle Stürme der Zeit in eine glorreiche Zukunft, so wahr der Ruhm der deutschen Kunst, von dem Ruhm Ew, Majestät unzertrenn lich, ein ewiger sein wird!

Die beträchtlihe Zahl von Unterschristen (über 250) umfaßt, unter den berühmtesten Namen unserer Kunstwelt wie unter den be=- \cheidensten der jüngeren Generation, Männer aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes, wie sie das Panier eines funstsinnigen Fürsten seit einer Reihe von Jahren an der Jsar versammelte. Die Adresse wurde am 7. April übergeben und freundlichst entgegengenommen,

Königrerch Hannover. Hannover, 11. April. Durch das am gestrigen Tage publizirte Geseb, die Aufhebung des §. 180 des Landes-Verfassungs-Gesetes betreffend, werden dieser Paragraph, so wie der §. 68 der Geschäfts-Ordnung für die allgemeinen Stände des Königreichs vom 4. September 1840, aufgehoben. Abänderungen der Verfassungs-Urkunde, des Wahlgeseßes und der Geschäfts - Ord= nung können in Zukunft unter den für andere Gesetze bestehenden Formen, jedoch nur unter Zustimmung der allgemeinen Stände=-Ver sammlung, getroffen werden.

Freie Stadt Frankfurt. (O. P. A. Z.) Frankfurt, 12. April. Bericht über die Verhandlungen der siebzehn Beigeord- neten am Bundestage in der dritten , vierten und fünften Sibung am 6., 7. Und 8. Aynil. Protokoll der 3, Sizung des Funfziger-Ausschusses. Frankfurt a. M,, 6. April 1848, Der Borsigende Soiron eröffnet Nachmittags 4 Uhr die Sihzung. Das Protokoll der vorigen Sißung wird verlesen, Der Vorsigende theilt mit, daß Z 1) die Kasino-Gesellschast Gastkarten für die Ausshuß-Mitglieder uber sandt habe, welche beim Sekretariat erhoben werden könnenz 2) ein Schreiben des Herrn Schnuphase in Altenburg, daß in diejem Lande volle Ruhe herrschez i

3) ein Schreiben des Herrn Keiffenheim zu Cochem, welches vouschlagt, daß der Ausschuß in allen Landestheilen wo möglich Mitglieder der von ihm vertretenen Versammlung bestimme, um die von den Regic rungen einzuleitenden Wahlen zu fontrolliren , denselben als offizielle Personen beizuwohnen und dem Ausschuß über den Gang der Sache Bericht zu erstatten,

Da in diesem Betreff cin Antrag eines Mitgliedes anzukündigen 1k, so wird das Schreiben demselben beigefügt. /

4) Herr M, Wolfermann zu Ehrenbreitstein zeigt an, daß 1n dem Ver- zeichniß der Mitglieder des Vorparlaments ixrthümlich sein Name ausgelassen sei. Die Erinnerung wird als begründet anerkannt.

Der Vorsitzende hebt die Sizung auf kurze Zeit auf, um eine erhal tene Anzeige erörtern zu lassen.

Bei Wiedereröffnung der Sihung theilt der Vorsigende mit: 4

Die Anzeige betri Zerstórungen an der Taunus-Eisenbahn, der Vor-

fall wird betrachtet als ein Bestreben, Eisenbahnen als „Neuerungen ‘“ ab-

zustellen und die „alten Zustände“ zurückzuführen, Der Ausschuß ist se tens der Eisenbahn -Kommission angegangen, einen Aufruf zu erlassen, um abzumahnen von ähnlichem Frevel, Í ; 43 :

Die Diskussion erörtert: ob und diesfalls in welcher Weise der Aus= \{chuß sich der Sache anzunehmen habe, Sie beschließt mit 20 Stimmen gegen 18 (unter diesen Joh, Mappes, Wächter, Bissingen, Zachariä ): an die betreffenden Regierungen und Sicherheits Deputationen geeignete Schrei ben zu erlassen, ferner mit Stimmeneinhelligkeit : den Erlaß einer zur Ge- seglichkeit mahnenden Proclamation,

Auf den Antrag Venedev's wird, im Interesse der (Beschäftsbeschleuni gung, zum Vortrag über etwa einkommende ähnliche Gegenstände eine Kom- mission, aus folgenden Mitgliedern: Spaß, Wächter, Jacobv, Rüder, Mur- chel bestchend, dur den Vorstand ernannt.

Der Vorsitzende theilt ferner mit:

5) Vorschläge des Revisors Ludwig in Frankfurt in Betreff der Aus-

übung des Wahlrechts z

I

6) einen Antrag des Herrn Nüder auf Verabredung von Maßnahmen...

die dem Ausschuß darüber Gewißheit geben, was in den einzelnen

Bundesstaaten zur Ausführung der lezten und der noch zu erwatien-

den Bundes- Beschlüsse geschehen ist z

7) einen Antrag des Herrn Kyorulff : der Ausschuß wolle deklarirend beschließen :

wénn die Theilung der Bevölkerung eines Staates in je 50,000 Seelen einen Ueberschuß ergiebt, so hat dieser Staat das Necht, einen weiteren Abgeordneten zu wählen, sofern de! Ueberschuß die Zahl von 25,000 übersteigt.

Der Vorstand macht über den Erfolg seiner Unterhandlung in Betreff der Form des Benehmens des Ausschusses mit dem Bundestag, beziehungs- weise den Siebzehnern, in folgender Weise Mittheilung:

1) „Die Siebzehner werden sich von allen Verhandlungen des Bun- des über die inneren Angelegenheiten Deutschlands Kenutniß verschaffen und haben zu dem Ende eine eigene Kommission niedergeseßt. Mit diejer Kom- mission wird vas Präsidium des Ausschusses jeden Tag zu einer bestimn- ten Stunde zusammentreten und nicht nur sich die nöthigen Mittheilungen machen lassen, sondern auch die Anträge des Ausschusses mündlich stellen, welche die Siebzehner dem Bund sogleich vortragen werden. Auf eben so furzem mündlichen Weg wird das Präsidium die Entschließungen der Bun- des-Versammlung erfahren und wird in jeder Sißung von dem Stand dic- ser Verhältnisse dem Ausschuß Kenntniß geben.

2) „Wegen der Abweichungen in den Beschlüssen des Bundestags vont 20. März und in den Beschlüssen der freien Versammlung wegen der Wah len haben die Siebzehner eine gemeinschaftlihe Sizung verlangt, welche bereits zugesagt ist.

3) „Wegen Schleswig - Holsteins werden den Siebzehnern die Proto- folle des Bundestags vorgelegt werden, und jede weitere Ausfunsft ist den- selben zugesichert.

„Uebrigens können die Siebzehner mit Bestimmtheit bemerken, daß über diesen Gegenstand die ernsthaftesten Berathungen und cifrigsten Ver- handlungen gepflogen werden.

„Endlich haben die Siebzehner den Abgeordneten der provisorischen Regierung von Schleswig-Holstein bereits zu ihren Sizungen zugezogen.“

Gegen diese Form der Verhandlung erhoben sich vielfach Einsprachen,

Nach längerer Verhandlung werden auf die Anträge von Zachariäà, Hergenhahn und Anderer folgende Beschlüsse gefaßt:

1) Die proponirte Art der Verhandlung ist abzulehnen und eine direkte Verhandlung des Ausschusses mit der Bundesversammlung zu vex langen, |

2) Die Bundesversammlung is einzuladen, die Siebzehner in ihre Mitte aufzunehmen und dann eine Kommission zu ernennen, die mit dem Ausschuß verhandle. ¿

3) Die Siebzehner sind anzugehen, daß sie ihre Aufnahme in die Bun desversammlung verlangen. M ;

4) Die Bundesversammlung is zur sofortigen Erklärung darüber zu ver anlassen, inwieweit sie mit den ihr mitgetheilten Beschlüssen der vor bereitenden Versammlung übereinstimmt, und was sie zu deren Aus führung gethan hat,

Der Ausschuß geht nunmehr zur Tagesordnung über.

Jacoby erstattet Bericht über die zu erlassende Proclamation und ver- liest den Entwurf. i

Der Vorsiygende ordnet vördersamste Verlesung der Beschlüsse der vor- bereitenden Versammlung an. :

Simon verliest diese Beschlüsse, wenigen Berichtigungen senedness

er Vorsipende eröffnet die Berathung über die Proclamation,

Die Wortfassung derselben wird nach

Nach längerer Verhandlung wird dieselbe mit kleinen Abänderungen angenommen.

Jacoby verlangt Veröffentlihung der stenographischen Niederschrift ourch den Druck, Sein Antrag wird ausreichend unterstüßt.

Der Vorsizende schließt nah 8 Uhr Abends die Sizung, beraumt die nächste auf morgen Nachmittag 4 Uhr an und bestimmt die Tagesordnung dahin :

Begründung der Anträge der Herren Rüder und Kyrulff und Berathung darüber, Zur Beurkundung Simon, Schristführer,

Protokoll der 4ten Sihung des Funfziger- - Ausschusses. Frankfurt a. M,, den 7. April, Nachmittags 4 Uhr. Der Prásident theilt mit : a 1) einen Antrag von Reh auf eine Adresse an das französische Volk; 2) eine Adresse an die Versammlung aus dem sieburger Kreises 3) eine Anzeige von Matthy, daß er die Wahl zum Ausschußmitgliede

annehme und nächsten Sonntag eintressen werde. E

Ferner theilt der Präsident mit, daß die gestern gesaßten Beschlüsse voll- zogen seien. ÿz j;

Sodann trägt derselbe ein Schreiben an die preußische Regierung zugleich an alle Regierungen zu richten mit, welhes, mit Bezugnahme auf das preußische Propositions-Dekret vom 23. April, die Regierungen ent- schieden auffordert, die Wahlen zur fonstituirenden Natfonal-Versammlung auf feiner anderen, als der von der Vorversammlung festgestellten Grund- lage, zu veranstalten.

Nah einer längeren Diskussion ward die Absendung des Schreibens mit folgenden Modificationen beschlossen :

statt des Termins von acht Tagen soll gesegt werden: „in kürzester Frist ‘3;

es soll bemerkt werden, daß wahrscheinlih auch mchrere norddeutsche Regierungen den von der Versammlung beschlossenen Wahlmodus an- nehmen wurden;

statt: „Auflehnung gegen“ wird geseßt : Volkswillens““,

ckcchließlich ward bestimmt, daß das Schreiben nicht blos an die preußi- sche und alle anderen Regierungen, sondern auch an den Bundestag und den preußischen Gesandten beim Bundestage gerichtet werden solle.

Weiter ging ein Schreiben des Herrn Wippermann cin, worin derselbe die Wahl in den Ausschuß annimmt,

Eine Eingabe des „Vaterlands - Vereins‘““ zu Leipzig an die „Reichs- Versammlung'“, ‘in Beziehung auf die politische Stellung Ztaliens , wird, als nicht vor den Ausschuß gehörig, zu den Akten reservirt.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung war ein Antrag des Herrn Rüder, der im Wesentlichen dahin geht : der Ausschuß möge durch Communication mit Privat - Personen in den einzelnen Stäaten sih vergewissern, ob dem in Folge der Beschlüsse der Versammlung gefaßten und veröffentlichten Bundes - Beschlusse allenthal- ben nachgegangen werde. Herr Hergenhahn und Herr Abegg fügten dann den weiteren An- trag bei: daß auf Bildung von Wahl-Comité's in den einzelnen Ländern zur Be- treibung des Wahl-Geschästs hingearbeitet werde,

und Venedey beantragt die Niedersezung cines besonderen Wahl - Ausschusses zu diesem Zwecke aus der Mitte des Funfziger-Ausschusses,

Alle diese Anträge werden angenommen.

Der Präsident ernennt in diese Kommission die Herren: Kolb, Blum, Jacoby, Kyrulff, Rüder,

Der Präsident theilt mit, daß Magistrat und Stadtverordnete, so wie die Universität zu Wien und der Ausschuß der niederösterreichischen Stände, eine Deputation an die Vorversammlung abgeordnet haven. Man is} ein- verstandea, daß diesc Deputation vom Ausschuß empfangen und ihr min- destens eine berathende Mitwirkung eingeräumt werde.

Herr Kyrulf beantragt, daß der Ausschuß entweder eine Declaration oer doch eine gutachtliche Ansicht gegen die Bundes - Versammlung aus- spreche, des Jnhalts:

daß bei der Berechnung der Abgeordnetenzahl der Ueberschuß über 50,000 dann für voll gerechnet werde, wenn derselbe 25,000 oder mehr betrage. Dieser Antrag wird in der Form eines Gutachtens angenommen,

Hierauf theilt der Präsident eine Eingabe eines Mitgliedes des polni- den National - Comités in Posen, Namens Niegolewski, mit, worin der Ausschuß veranlaßt wird, bei den betreffenden deutschen Regierungen dahin zu wirken, daß die Reorganisation der polnischen Gebitetstheile gestattet werde.

Man erachtet den Gegenstand nicht zu einer besonderen Beschlußnahme für geeignet, geht vielmehr zur Tagesordnung über in Berücksichtigung der bercits bestehenden Beschlüsse der Haupt-Versammlung und unter wiederhol- ter Kundgebung von Svmpathieen für die polnische Sache.

Herr Reh entwickelt seinen Antrag auf Erlassung einer Proclamation an das französishe Volk und verliest den Entwurf einer solchen. Die Ver- sammlung beschließt die Verweisung des Antrags an eine Kommission zur Prüfung, Es werden in dieselbe ernannt; Pagenstecher, Buhl, Kolb, Sted=- mann und Reh.

An dieselbe Kommission wird ein Antrag Hergenhahn's auf eine Adresse an die Deutschen in Frankreich und der Schweiz verwiesen und bestimmt, daß bei dessen Berathung der leztgenannte Antragsteller an die Stelle des Herrn Reh treten solle.

An eben diese Kommission wird, auf Abegg*'s Anregung, die Be- trahtnahme verwiesen, ob nicht in Bezug auf das von der Versammlung über die polnisde Sache Beschlossene bestimmte Schritte bei den Regierun- gen durch den Bund zu thun seien,

Die Kommission wird zu diesem Behufe durch weitere zwei Mitglieder, die Herren Venedey und Blachiere, verstärkt.

Auf eine fernere Anregung von Seiten des Herrn Brun wegen der Volksbewaffnung wird bemerkt, daß das Präsidium ohnchin diese Sache in die Hand nehmen müsse und werde.

Die gestern ernannte Kommission für die Sicherheit berichtet, daß \o- wohl die Schreiben an die betreffenden Behörden, als auch der allgemeine Aufruf bereits verfaßt und abgegangen sei.

Die nächste Sizung wird Montag den 10, April 9 Uhr sein, und zwar wird dann zuerst eine Comité-Sizung stattfinden,

Zur Beurkundung Biedermann, Scriftsührer.

„Nichtberücksihtigung des

Fünfte Sizung,. Vorsitzender: von Gagern,

Als neues Mitglied der XVIl trat heute für das Großherzogthum Luxemburg der General- Staats-Anwalt Willmar ein, e

Der Vorsißende trug ein von dem Funfziger- Ausschusse heute einge- gangenes Schreiben vor, in welchem die XVII benachrichtigt werden, daß der Funsziger - Ausschuß sich mit der Bundes - Versammlung in unmittelbare Geschäftsverbindung seßen werde, und daß er die Aufnahiae der XVII in die Bundes - Versammlung bei dieser beantragt habe. Das Schreiben ent- hielt zugleich den Antrag, daß auch die XY 1T ihre Aufnahme in die Bun- des - Versammlung begehren möchten und das Gesuch um eine Erklärung über das, was für die Ausführung der Beschlüsse des Vorparlaments ge: schehen sei.

Während der Verhandlung über den Antrag wegen Aufnahme der XVII in die Bundes - Versammlung ging der Bundes - Beschluß vom gestri- gen Tage in Betreff der Wahlen sür die konstituírende Versammlung ein, Der Vorsißende verlas diesen Beschluß, durch welchen die Bestimmungen des Bundes - Beschlusses vom 30sten v, M. aufgehoben und dagegen die Beschlüsse der am Z30sten v. M. und den folgenden Tagen stattgehabten frankfurter Versammlung als Grundlage für die bei den Wahlen der Ab- geordneten zu der konstituirenden Versammlung zu beobachtende Ordnung angenommen und festgeseßt werden.

Es wurde beschlossen, den Funfziger- Ausschuß hiervon sofort in Kennt- niß zu seßen, wodurch das Gesuch um Erklärung über die bisherigen Ver- handlungen zur Ausführung der Beschlüsse des Vorparlaments seine Erle- digung finden würde,

In Betreff des Antrages wegen Aufnahme der XYŸ1I1 in die Bundes-

921 Versammlung übernahm der Vorsißende, den Funfziger - Aus\chuß von den Gründen ia Kenntniß zu seßen, welche die XVII bisher abgehalten, diese Aufnahme zu beantragen und ihn zugleich zu benachrichtigen, daß die XVII {on früher ihre unnittelbare Aufnahme in die Bundes - Versammlung für die Fälle, wo es der Gang der Verhandlungen erheischen würde, sowohl {riftlich als mündlich ausdrücklich vorbehalten hatten. i

Oesterreichische Monarchie.

Wien, 11. April (Wien. Ztg.) Se. Majestät der Kaiser hat das nachstehende Kabinetsschreiben an den Minister des Jnnern gerichtet :

„Lieber Freiherr von Pillersdorff!

Um meinen treuen Pragern einen wiederholten Beweis Meiner offenen landes väterlichen Gesinnungen und Meiner Sorgfalt für das Wohl dis Königreichs Böhmen zu geben, fordere Jch Sie auf, den Abgeordneten im geeigneten Wege auf das Mir überreichte Gesuch Folgendes zu bedeuten :

1) Dic böhmische Nationalität hat durch vollflommene Gleichstellung der böhmischen Sprache mit der deutschen in allen Zweigen der Staatsver- waltung und des öffentlichen Unterrichts als Grundsay zu gelien.

2) Zu dem ersten, nächstens einzuberufenden böhmischen Landtage sind alle Stände des Landes zu versammeln. Diese Versammlung bat aus einer alle Interessen des Landes umfassenden, gleichmäßigen Volksvertretung auf der mög- lichst breiten Basis der Wahlfähigkeit und Wählbarkeit mit dem Rechte, über alle Landes-Angelegenheiten zu berathen und zu beschließen, zu bestehen, In Folge dessen genehmige Jch über ein neuerliches Ansuchen der damali gen Petenten, daß an dem nächsten böhmischen Landtage nachstehende Volks- vertreter Theil zu nehmen haben: a) diejenigen, welche bisher landtagfähig waren, mit der die Königlichen Städte betreffenden Abänderung, daß b) die Königliche Hauptstadt Prag zwölf Vertreter aus dem Bürgerstande, jede der übrigen Königlichen Städte des Königreiches aber wenigstens Einen, c) jede andere Landstadt, welche wenigstens viertausend Seelen zählt, gleich- falls Einen Deputirten zu wählen berechtigt is. d) Bei einer Bevölkerung von achttausend Personen und darüber kann jede Landstadt zwei Deputirte in den böhmischen Landtag senden. e) Die prager Universität is durch den Rector-Magnificus und überdies jede Fakultät dersclben, so wie auch die Technik, je durch Einen Deputirten zu vertreten. l) Zur Vertretung aller übrigen Volksklassen, welche nicht schon in den vorstehenden Absägen begrif- fen sind, hat jeder Vikariats-Bezirk zwei Deputirte abzusenden.

Zur Wahl der Volksvertreter ist auf dem Lande jeder Staats - Bürger berechtigt, welcher eine Steuer zahlt, in den Städten aber jeder Bürger. Außerdem wird zur aktiven Wahlfähigkeit das zurückgelegte 25\stte Lebens- jahr gefordert. Die passive Wahlfähigkeit hingegen wird durch die Landes- eingeburt und durch ein Alter von mindestens 30 Jahren bedingt. Jn bei- den Beziehungen sollen aber von der Wahl und Wählbarkeit ausgeschlossen sein: Alle untex Kuratel stehenden Personen, ferner alle Kridatare, so lange nicht ihre Unschuld durch gerichtliche Erkenntnisse sichergestellt is, und alle jene, welche wegen eines entehrenden Verbrechens oder wegen einer derartigen schweren Polizei -Uebertretung n Untersuchung gestanden und nicht für huldlos erfläxt worden sind. Diese Bestimmungen über die Ver- stärkung und Art der Wahl der Rolksvertretung haben jedoch nur inso- lange zu gelten, als hierüber im constitutionellen Wege nichts Anderes de- finitio beschlossen wird.

3) Die Errichtung verantwortlicher Central - Beh örden für das König- reich Böhmen in Prag mit einem ausgedehnteren Wirkungskreise wird be- willigt.

4) Die Bitte um die Vereinigung der Länder Böhmen, Mähren und Schlesien unter Einer Central - Verwaltung in Prag und unter einem gemeinschaftlichen Landtage hat einen Gegenstand der Verhandlung auf dem nächsten Reichstage zu bilden, wobei die eben genannten Ländir Böhmen, Mähren und Schlesien vertreten sein werden, ;

5) Die Aufhebung der privilegirten und Patrimonial - Gerichte, die Einführung unabhängiger Bezirksgerichte , des öffentlichen und mündlichen Verfahrens, wie auch die Auflösung des Unterthanen - Verhältnisses, sollen Gegenstände constitutioneller Beschlüsse der neuen Landstände und die Aus- gabe einer vorzüglichen Fürsorge Meines Ministeriums des Jnuern jen. Doch will Jch jeht schon, daß der §. 10 des Unterthanen - Patents vom 1, September 1781, dann die beiden §§, 2 und 7 des Unterthanen-Straf Patents vom 1. September 1781, insofern dieselben den Vollzug der obrig- feitlichen Verfügungen ohne Rücksicht auf vorliegende Nekurs - Beschwerden des Unterthanen zulassen, sogleich als aufgehoben betrachtet werden. Wegen gänzlicher Aufhebung der Nobot gegen Entschädigung is in Meinem Pa- tente vom 28. Máärz 1848 bereits die Verfügung getroffen. Die freie Re- ligions -Uebung der christlichen und des israelitischen Kultus neben der ta- tholischen als Staatskirche aufrecht erhaltenen Religion wird zu- gestanden. Die der Zeit und den Lokal - Berhältnissen angeme|- scne bürgerliche Stellung der Juden in Böhmen hat einen Ge- genstand reiflicher Erwägung am böhmischen Landtage zu bilden. 6) Eine selbstständige Gemeinde-Versassung mit eigener Vermögens-Verwaltung und freier Wahl der Beamten ist bereits angeordnet, und die näheren geseßli- chen Bestimmungen hierüber werden gleichfalls auf den Landtag verwiesen. 7) Dem Wunsche nach Preßfreiheit ist bereits durch das Patent vom 15ten Márz l. J. und durch das seitdem erlassene provisorische Preßgesey vom 31, März d. J. entsprochen, und ein neues Preßgeseß wid dem nächsten Reichstage zur definitiven Schlußfassung vorgelegt werden. 8) Der Bitte um den Schuß der persönlichen Freiheit gegen willkürliche Verhaftungen i durch den Erlaß Meines Ministers des Junern vom 28sten März laufenden Jahres und durch das zugesicherte öffentliche. Ber- fahren entsprochen, 9) Von nun sollen in Böhmen àlle öffentlichen Aemter und Gerichts-Behörden nur durch Individuen, welche beider Landes- sprachen kundig sind, beseyt weæwen, 10) Die theilweise Aufhebung und Ermäßigung der Verzehrungs - Steuer ist bereits verfügt worden , und was die neuerlicze Bitte der böhmischen Deputirten um weitere Mäßigung odex wo möglich gänzliche Aufhebung der Verzehrungs-Steuer für die nothwen- digsten Nahrungsmittel, insbesondere für Brod, Korn, Kornmehl und Bier in Prag betrifft, so wird hierüber bei den administrativen Behörden gleich- zeitig die Verhandlung eingeleitet, 11) Die National - Garde, sowohl für Städte, als auch für das flache Land, ist durch das Patent vom 15, März [l Vi Meder DiG Bewaffnung und Organisirung derselben wird nächstens ein besonderes Gese erfolgen. 12) Ju Betreff der Bitte um ein neues Militair-Rekrutirungsgeseß enthält Mein Kabinetsschreiben vom 24, März d, J. bereits die Zusicherung. 13) Freies, unbedingtes Petitionsrecht ist bereits zu gestanden, so wie auch das Associations-Recht durch das Staats-Grundge seß geregelt werden wird. 14) Für die gründliche Ausbildung und für eine ausreichende Dotation der böhmischen und deutschen Schullehrer wird ebenso, wie für eine zweckmäßige Einrichtung der Gymnasien und aller Bildungs Anstalten, durch einen neuen Studienplan 1m Wege des zu diesem Ende errichteten Ministeriums des öffentlichen Unterrichts Sorge getragen. Die Petition der prager Studirenden erhielt bereits die definitive Genehmigung, Was die gebetene Mitbeeidigung des gejammken Kaiserl. Militairs und aller Staatsbehörden auf die Constitution betrifft, so erwarte Jch von dem Vertrauen und einer ruhigen Würdigung die allgemeine Ueberzeugung, daß dieser Punkt nur in dem Staatsgrundgeseße jelbst festgeseßt werden kann,

Wien, am 8, April 1848, E :

Ferdinand,”

Preßburg, 11. April, Gestern um halb 6 Uhr langten Jhre Majestäten in Begleitung der Erzherzoge Franz Karl und Franz Josef am Bord des Dampfschiffes „Maria Dorothea“, welches mit ungarischen Nationalfahnen, der österreichischen, so wie der s{hwarz= roth-goldenen deutshen und noch mehreren anderen Flaggen geshmüdckt war, hier an. Von Sr. Kaiserl, Hoheit dem Erzherzog Reichspa= latin und dem Ober - Stallmeister an der Spibe der städtischen De- putation empfangen, fuhren die hohen Herrschaften durch die aufge- stellten Reihen sämmtlicher aus mehreren Städten und Komitaten in großer Anzahl hier anwesenden National-Garden, worunter auch die wiener Deputation gewesen, hindur in das gräflich Viczaische Pa- lais. Abends war die Stadt glänzend erleuchtet.

Das Ministerium des öffentlichen Unterrichts hat aus den Lite- raten, welhe theils hier gewählt, theils von Prag berufen und in öffentlihen Blättern angezeigt wurden, Comités zur Entwerfung der Grundliníen der besseren Einrichtung in den verschiedenen Zweigen

des öffentlichen Unterrichts gebildet. Dieselben haben nach Maßgabe der ihuen zugemittelten Materialien über den gegenwärtigen Zustand und die bisher gestellten Verbesserungs-Anträge ihre Aufgabe in An= griff genommen, und das Comité für die Verbesserung des Gymnasial=- Studiums is} insbesondere in seinen Arbeiten bereits bedeutend vorge= schritten. Eine besondere Aufmerksamkeit des Ministeriums is in Bezie= hung des Volks\hulw-sens auf die dringend nöthige Verbesserung der drücenden Lage der Lehrgehülfen in den Volksschulen hier gerih= tet, um so bald als möglich diesen ehrenwerthen Mitarbeitern an der Volksbildung jene günstigere Stellung zu verschaffen, deren sih jene in Prag bereits zu erfreuen haben. Den Studirenden an der hiesi= gen Universität sind für den gegenwärtizen Lehrkursus jene Erleichte- rungen in den Studien gewährt worden, welche der Waffendienft, dem sie unermüdet und ehrenhaft zur Aufrehthaltung der Ruhe und Orduung si widmen, erfordert. Dabei is eine erfreuliche Erschei- nung, daß nach den Berichteu der Professoren die Vorlesungen mit möglicher Frequenz besucht werden.

_ Triest, 4. April. (A. Z.) Manche Leute, doch, gottlob, ihre Zahl i gering , scheinen die Stellung Triests ganz zu verkennen, wenn sie diese Stadt mit aller Gewalt zur italienishen machen wollen. Wir wollen hier von den Bewohnern selb} gar nicht reden. Unter den 70 75,000 Jndividuen, welche in Triest und seinem Gebiet ansässig sind, müssen wir den überwiegend größeren Theil als Sla= ven anschen; der Rest besteht freilich der Mehrzahl nah aus Men= schen, welche italienisch reden, ohne deshalb aber Ftaliener zu sein. Triest war als winziger, unbedeutender Ort unter italienischer Herr= chaft, sehr kurze Zeit auch unter der venetianishen, von der es fsich aber {nell loszumachen suchte. Unter Oesterreich is es groß gewor= den und auf die Stufe gelangt, die es jeßt einnimmt, Sehen wir aber ganz ab von dem historischen Standpunkt und von der Natio= nalität und fragen wir: Was hat Triest zu thun, wenn es niht verkümmern, wenn es weiter blühen und erstarken soll, so licgt die Antwort nicht fern und muß einfach dahin lauten : es hat sich dem österreichischen Staate, also Deutschland, eng und enger anzuschließen; nur von hier erwarte es sein Heil, während ihm als selbstständiger Staat oder in Verbindung mit Jtalien das Hin= terland abgeschnitten wäre, so daß es seinem völligen Ruin entgegen- gehen müßte. Das mögen die Leute beherzigen, die sih gottlob in der Menge wie Tropfen im Ocean verlieren und bei dem gesunden Sinne der wahren Triestiner keinen Anklang finden. Man hege hier immerhin große Sympathie für die italienishe Sache, und welcher fühlende Mensch hegt sie nicht für ein Volk, das sich seine Selbst= ständigkeit erfämpfen will ; aber Triest gehört zum deutschen Bund und muß ihm treu bleiben; getrennt von ihm, wir wiederholen es, stürzt es sih in den tiefsten Abgrund, tritt es selbst das Glück mit Füßen, das ihm bisher blühte und mit Gottes Hülfe noch lange blühen wird.

Venedig, 3. April. (A. Z.) Aller Gedanken sind jeßt dar= auf gerichtet, die Wege zu einer innigen Verschmelzung der lombar- disch - venetianishen Provinzen und ganz Jtaliens aufzufinden, vor Allem aber jener Städte-Eifersucht zu begegnen, die immer nur zum Verderben dieses \{chönen Landes gereichte. Um auf dieses Ziel hin= zuarbeiten , sind, ungeachtet der in und um Verona lagernden öster= reichischen Truppen, bereits zwischen den provisorischen Regierungen

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von Mailand und Venedig Verhandlungen gepflogen. Man schreibt gus Mailand unterm 29. März neben Ausdrücken höchst ehrenhafter, brüderlicher Gesinnung Folgendes: „Eure Gedanken über Nationali= tät sind auch die unsrigen, Jhr werdet sehen, daß unsere Hoffnungen und Wünsche übereinstimmen mit dem von Euch bereite ins Werk Ge- seßten; wir sind überzeugt von Eurer wahren Vaterlandsliebe, über zeugt, daß der, welher dem Symbol des heiligen Marcus die drei farbige Fahue beifügte, durhaus von feinem Absonderungsgeist beseelt war.“ Jun der That hat Niemand daran gedacht, in Venedig die alte Republik-wieder herzustellen, eben fo wenig eine ausschließlich venctianische zu gründen, aber man gab ihr einstweilen diesen Namen, weil das Schicksal der lombardischen Provinzen damals noch nicht bekannt war, man rief: „Es lebe St. Marcus“, weil dieser Ruf in den Herzen der Massen am schnellsten zünden und ein Freuden-Echo finden mußte, das übers Meer hinaus hin zu den tapferen Dalmatinern drang. Wer den Venetianer nicht kennt, kann sih unmögli eine Vorstellung von dem Eindruck machen, den dieser Ruf: Viva San Marco, hier hervorbrachte. Man sah Greise, die vor der altehrwürdigen Standarte niederknieten, unter Freudenthränen Gott bittend, sie doch jeßt nicht sterben zu lassen, während Frauen und Kinder, von ihren Vätern über die Bedeutsamkeit der Feier unterrichtet, jenem Beispiel folgten. Diesen alten Erinnerungen sind auch die völlige Ruhe der Stadt und das vnbegränzte Vertrauen beizumessen, welches in alle Gemüther eingezogen. Einstweilen is hier zu gemeinsamer Berathung der bis jet freien Provinzen eine Staatsconsulta eingesebt, die für jede Pro- vinz drei Räthe zählt und im Dogen-Palast ihren Sih hat.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 6. April. Jm Kreise Menselinsf des Gouvernements Orenburg erkrankten an der Cholera zwischen dem 11lten und 18. - März 10 Personen und starben 3. Jm Gouvernement Kasan dauerte die Cholera mit geringer Jnten- sität noch in den Kreisen Laïschew und Tschistopol fort. Jm ersteren waren bis zum 13. März 3 Erkrankte verblieben; im Kreise Tschistopol erkrankten zwischen dem bten und 15. Mârz 5 Personen und starben 2, Den Grund für die lauge Dauer der Epidemie in diesem Kreise wollen die dortigen Behörden in dem leb- haften Verkehr finden, den die Bewohner desselben mit den von der Cholera heimgesuchten Ortschaften des benachbarten Kreises Mensc- linsk unterhalten. „Man kann indeß“, bemerkt die St. Peters- burgische Zeitung, „dieser Meinung nicht vollständig beipflichten, wenn man erwägt, daß in der leßten Zeit im Kreise Menselinsk nur wenige Cholerafälle und sogar weniger als in dem von Tschi-= stopol vorkamen, und wird vielmehr zu der Ansicht geführt, daß die Ursache der Fortdauer der Krankheit in örtlichen Verhältnissen zu suchen sei,“ Jm Kreise Alatyr des Gouvernements Simbirsk er= franften zwishen dem A1ten und 18. März à Perjonen und starb 1. Im Kreise Tula sind vom 8ten bis zum 15. März Teine neuen Er- frankungen vorgekommen. Der einzige nachgebliebene Kranke starb. Im lebten Berichte wurde gemeldet, ?2aß die Cholera in zwei Krei- sen des Gouvernements Tschdern go} aufs neue ausgebrochen Jet. Nach den leßten Nachrichten hat þie ich auch in 4 Kreisen des Gouverne- ments Poltawa wieder gezeigf- Schon am 6, Februar kam _ ein Fall in Lochwiza vor, wo sie am Januar erloschen war. Seit dem 99. Februar zeigte sie sich auch 1m Kreije von Lochwiza, am 27\ten im Kreise Chorol, am 9. März im Kreise Lubny und endlich am 12. März im Kreise Gadiatsh. Jn den 4 Kreisen zusammengenommen waren bis zum 18, März 120 Personen erkrankt und davon 46 ge=- storben. Aus dem Gouvernement Tschernigoff sind neuere Nachrich= ten niht eingegangen.

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Paris, 7, April. Es werden mehrere Arbeiter-Emeuten und eine Militair-Emeute gemeldet, Zu Lyon feiern die Mauergesellen, um eine