1848 / 108 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

verhältnißmäßig unbedeutend angegeben. Commandeur-Capitain Pa- ludan vom Dampfschiff „Geyser““ schreibt aus dem flensburger Ha- fen vom 9ten d., 4 Uhr Nachmittags, seine Schiffe hätten nur 2 Todte gehabt. Die Korvette „Galathea‘“ und „Najade““ „St. Thomas“ waren bei der Kupfermühle und auf and ten postirt, von wo aus sie den nordöstlichen Landweg nah Flens- burg dominiren und die Waldungen mit Kartätschen säubern konnten. Die Dampfschisse „Skirner“/ und „Ge9ser““ wurden zum -Shlepp- dienste verwendet, während die Königl. Truppen den nördlichen Ein- ang in die Stadt angriffen. Ein Marine-Detashement unter Capi- tain Bille nahm an dem Angriffe Theil, Ein Bericht des Obersten Baggesen an den König bejagk, daß die Truppen um 25 Uhr Nah- mittags von mehreren Seiten in Flensburg eingerüdckt waren. Angriff auf Bau erhielt der Capitain Hedemann = Lindencrone eine tödtliche Wunde. Oberst Baggesen begab sih auf das flensburger Rathhaus, wo sich die Bürgermeister Callisen und Lorenzen der Königlichen Gnade unterwarfen, Eíne umständliche Bekauntmachung erlingshen Zeitung erschienen, i Schleswig - Holsteiner bei Bau und Crusau etwa 1000 waren. Sie wurden von Major von Hedemann in der Fronte, vom it her in der linken Flanke an gegriffen. Genöthigt, ihre starfe Stellung bei Bau zu verlassen, 30- acch der Kupfermühle zurück, wo es zu einem heftigen Treffen kam und das Kartätschenfeuer von den Schiffen ent- Die Schleswig = Holsteiner machten noch Halt bet den Fenstern auf das ó6te Dragoner - Regiment feuerten und großen Schaden anrichte=

g

is ferner in der B

Obersten von Schleppegrel von Sundw gen jie sh über Crusau n

\cheidend wirkte. der Eisengießerei vor Flensburg, von wo |lé aus

_—

ten. Der General von Krohn, der an der Spibe eines Corps in Theil genommen. Avant-Garde der Schleswig-Hol- steiner sei vernichtet und 714 Mann gefangen genommen worden. zrer eigenen Todten und Verwundeten geben die Dänen

Flensburg gestanden, hat an dem Treffen keinen Der Bericht behauptet, die ganze

Die Zahl il

auf mehr als hundert Mann an, Die Gefangenen sind vorläufig nach Sonderburg gebracht, die Berwundeten wurden theils in Flensburg,

theils in Augustenburg behandelt. Von den gefangenen Freischärlern sind 121 von dem Dampfschiff „„Jris“ nah Kop

worden.

( f

Bekanntmachungen. N Oeffentliche Bekanntmachun g. Von dem unterzeichneten Gericht wird mit Rücksicht auf §, 704. Titel 18. Theil 11. Allg. Landrechts hicr- dur öffentlich bekannt gemacht, daß dem großjährig gewordenen Bäergesellen Julius Friedrih Ernst Dank- wart das von seiner Großmutter, der Wittwe Schroe- der, ererbte, im vormundschaftlichen Deyositorio besind- liche Vermögen zufolge testamentarischer Bestimmung noch nicht zur freien Disposition überlassen ist.

Berlin, den 29, März 1848. Königl. Vormundschastsgericht, Abibeilung 111. Se l

29

[2374 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 2. März 4848.

Das dem Kaufmann Christian Friedrich Kemyfer ge- hörige, auf dem Kövnicker Felde an der Straße Nr, X11, der Separat-Karte belegene, im Hypothekenbuche des Königlichen Stadtgerichts von dex Louisenstadt Vol, 18. Nr. 1175. (früher Vol. 2. Nr, 59. von den Köllnischen Aeckern) verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschäßt

zu 9259 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf, joll

au 4. Oktober 1848, Vormitt, 41 Dr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Der dem Aufenthalt nach unbekannte Eigenthümer, Kaufmann Christian Friedrich Kemvfer, wird hierdurch dffentlich vorgeladen,

[238] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3. März 1848,

Das dem Schlossermeister Christian Friedrich Hahn gehörige, in der Ritterstraße Nr, 63 belegene, im stadt- gerichtlichen Hypothekenbuche Vol. 15. Nr, 951, verzeich- nete Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu 29,147 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., soll

am 6. Oktober 1848, Vormitt, 11 Uhx, an der Gerichts\telle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

[283 b] Den Herren Agenten der neuen Berliner Hagel-Assekuranz- Gesellschaft zur gefälligen Beachtunse. In Folge der jetzigen Zeit- Verhältnisse sehen wW 1 uns veranlasst, streng darauf zu achten, dass die Her ren Agenten unserer Anstalt den Versicherungs - An

trägen, welche sie an uns einsenden , jedesmal die

Prämien-Beträge in runder Summe gleich beifügen Berlin, den 14. \ pril 1848. Die ceti0n dei neuen Berliner Hagel \ 5sekuranz (resellschast.

Magdeburg-Wittenbergesche [284 b] (Eisenbahn.

Auszug aus dem notariellen Protokolle über die am

10ten d. M, stattgehabte General-Versammlung,

Nachdem der Vorsiende des Ausschusses die Ver- sammlung miteinem Vor- trage über die jeßige Lage des Unternehmens erö\s- net hatte, machte er den

q Vorschlag, vorläufig von i175 O RLETT vi BÔT V Rreirung von Prioritäten

3 2E T) abzustehen, den Bau der

idi azn Elbbrücke und die Ein- führung der Bahn in die hiesige Stadt auszuseßen, da- gegen dieselbe mit den noch einzuzahlenden 40 % des Actien-Kapitals von dem Glacis hiesiger Festung bis

zur Elbe bei Wittenberge zu vollenden, Hiergegen stellte ein Actionair die Anträge:

a) daß die Einzahlung für jeßt nicht stattfinde und durch Beschluß bestimmt werde, daß die Einzahlung

zu sistiren, event,

b) daß die Einzahlung bis nach Abhaltung der or- dentlichen General-Versammlung ausgescyt bleibe,

,

Ein anderer Actionair verlangte jedoch vor ‘der Ab- stimmung den Nachweis des Uebergangs über die Elbe

bei Wittenberge ohne Brücke,

“Nachdem das technische Mitglied des Direktoriums hierüber , so wie über die Ausführung des Baues im Allgemeinen, einen Vortrag gehalten hatte und mehrere

und die Brigg eren Punk=

wonach die Mann stark

enhagen gebracht

Actionaire über die gestellten Anträge gehört waren,

wurde zunächst die Frage:

Soll die Bahn vom Glacis bei der hohen Pforte der hiesigen Stadt außerhalb derselben bis zur Elbe bei Wittenberge fortgebaut werden?

zur Beschlußnahme gestellt und mit 446 Stimmen ge-

gen 175 Stimmen bejaht.

Hierauf kam die Frage zur Abstimmung :

ob die Einzahlung der zunächst fälligen 10 % bis nah der ordentlichen General-Versammlung ausSge- segt werden solle,

welche mit 410 Stimmen gegen 226 verneint wurde, Sodann wurde die aus der Diskussion hervorgegan [278]

gene Frage :

3 Direktorium ermächtigt werden, eine Mo- dification hinsichts der Zahlung der zunächst fälligen Rate von 410 % dahin eintreten zu lassen, daß in der Zrit vom 49. bis 22, April c. 5 % gezahlt und we gen der übrigen willigt werde

mit 567 Stimmen gegen 42 bejaht. Hiernächst erklärte sich die Vers

cines Berichts des Direktoriums über das Resultat der

Unterhandlung mit einer benachbarten Eisenbahn - Ge

sellschaft, die Ueverlassung des Betriebes an dieselbe be-

treffend, mit dem Antrage, auf eine solche Betricbs-

Ueberlassung jeyt nicht einzugehen, einverstanden, Endlich wurde auf ferneren Vortrag beschlossen, die

bisher verwirkten Conventional - Strafen in den Fällen

zu restituiren oder anzurechnen, wo die aus- geschriebene Rate ohne Execution eingezahlt sei. Magdeburg, den 13, April 1848,

Der Aus Up E

der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschast,

Magdeburg-Wittenbergesche Eisenbahn. Zu größerer Bequemlichkeit der Pass

dos in der Zeit vom 1Vten bis 22sten d. M. fünf Prozenk gezaht und wegen der übrigen fünf Prozent eine bis ult. Mai c. bewilligt weide,

r dies zur öffentlichen Kenntniß der Herren Actionairs bringen, bemerken wir, daß selbstredend die vollen Rate bis zum 22sten d. M, er-

Einzahlung der folgen kann, daß vom 1, Mai d. J. ab verzinst wird, und daß also die- welche, von der bewilligten Frist Gebrauch ma- ) eiten fünf Prozent erst nach diesem Tage ‘f [:323] einzahlen, mit deren Betrage zugleich einmonatliche Zin- Die zur Konkursmasse der Besigerin ciner Färberei-, sen für die Actie einen Silbergroschen einzusenden haben, Jm Uebrigen erleiden die Bekanntmachungen vom 11, Februar und 13. März d. J, keine Aenderung. | rigen Immobilien, bestehend

Magdeburg, den 12, April 1848, 1) in einem Wohnhause,

o Dir eto a 9) einem Stall-, Schuppen- und Niederlags-Gebäude, der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft, 3) einem großen Trocknenthurm,

(gez.) Fran cke, Vorsigender, 4) einem Maschinen- und Comioir-Gebäude,

chend, die zw

i

2 @ jehung der Direction zur 7:

928

Der König bielt am 8ten d. Musterung über den Laudsturm von Alsen, der aus 3000 Mann bestehen soll. Er begab sich hierauf über Gravenstein nach Flensburg. Die Garde ist von Sonderburg R und diese Stadt wird vom ten Linien = Bataillon be- ebt,

Die Berlingsche Zeitung zieht scharf gegen die Deutschen und die „lumpigen“. deutschen Blätter zu Felde.

„Jeßt, da unsere Truppen vorrücken“ , heißt es darin, „muß es si zeigen, ob Preußen wirklich Krieg mit Dänemark will. Wir haben See- macht, und diese muß in allen Richtungen gebraucht werden, um Repressa- lien zu gebrauchen, und Deutschland wird bald erfahren, daß wir nicht ohn- mächtig, sondern im Stande sind, seinen Handel und Schifffahrt zu ver nichten. Nur dürfen wir uns nicht lange bedenken, sobald man die Absicht Preußens, Melenburgs und der anderen Bundesstaaten kennt. Nicht âllein die deutschen Häfen können blokirt werden, sondern auch die Elbschiff- fahrt und unsere „unfreundlichen““ Nachbarn in Hamburg, zugleich mit dem „undankbaren und verrätherischen Altona“, durften es bereuen.“ N

Aus Friedericia wird geschrieben, daß neun chleswig-holste:uische Beamte, darunter Show, Raben und der Hardes9voigt Bruun, nach der Citadelle von Nyborg gebracht worden seien.

S ch weiz

Kanton Bern. Am 8. April wurde nghstehender Beschluß öffentl: ch bekannt gemat: „Der Regierungsrath des Kantons Bern, auf erhaltene amtliche Anzeige, daß in hiesigem Kantone Aus= länder sich militairisch organisiren und bewaffnen, um eventuell als Streitmacht bei den politischen Bewegungen der Nachbarstaaten sich zu betheiligen, in Betrachtung, daß die Bethätigung solher Zwecke nah dem Völkerrechte im Allgemeinen und nach der staatsrechtlichen Stellung der Schweiz insbesondere unzulässig 1|, mit Bezugnahme quf das Kreisschreiben des hohen Vororts an die eidgenössischen Stände vom 28. Februar 1848, beschließt: 1) Die Bildung bewaffneter und militairisch orgauisirter Vereine zum Zweckte der Einmischung in die politischen Verhältnisse benachbarter Staaten i} untersagt ; 2) die be- reits errihteten Vereine dieser Art sind aufgelöst; 3) die Regierungs- Statthalter sind mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.“ Der päpstliche Jnternuntius, Herr Luquet, ist in Bern einge-=

H S R

2) Herr Direktor Dr. Egen, 3) Herr Carl Heder,

und seitens des Staats

Elberfeld, den 12. April 1848,

zwischen

5% eine Frist bis ult. Mai ce. be-

ammlung nach Vortrag

i Gefälle, pünktlich besorgen wird,

(gez) Deneke, Vorsigender,

wird stattfinden können,

Durh den Beschluß der General - Versamm- lung vom 10ten d, M. sind wir ermächtigt,

eine Modisication

lung der zunächst B Das Schiff wird von fälligen Rate von und deutscher Mannschaft ges

Zehn Prozent da- hin eintreten zu lassen,

Güter, Stettin, im März 1848, dieselbe in Gemäßheit des Statuts

emeiner Anzeiger. 4) Herr Spypezial-Direktor Riotte,

Der Präsident des Verwaltungs - Raths i J Aug. von der Heydt,

ergebenst an, daß wir unsere Expedition in Stettin nunmehr den Herren E, Wendt & L0o daselbst über

Provision bei di-

Für ungehinderte und schnelle Auslieferung resp. Be- förderung der Güter is sowohl in Königsberg wie auch in Stettin dur entsprechende Räumlichkeit und zwed mäßige Einrichtung hinlänglich gesorgt worden, und wer- den wir unseren Fahrplan dahin bestimmen , daß nach - Einführung unseres zweiten Dampfschiffes mittelst dessel- ben und der „Coleraine“ zweimal wöchentlih der Ab- gang von hier und eben so oft der Abgang von Stettin

agiere haben wir auf dem Dampfschiff „Coleraine Kajüte mit angemessener Eleganz neu ausgebaut und dieselbe mit 22 Betten nebs getrenntem Kabinet für Damen versehen. Die erste Kajüte enthält einen Sa- Die lon und 33 Betten, so wic ein höchst elegantes und jede hinsichts der Zah- wógliche Bequemlichkeit bietendes Schlafkabinet für Da \ wird von einem deutschen Capitain ührt und die Restauration von einem geschickten Restaurateur verwaltet werden, | R Dit rie, welcher einen von uns bestätigten beiden Kajüten aushängen muß, woselbst auch die Be- schwerdebücher offen ausliegen werden, Der Passage- und Fracht-Tarif wird seiner Zeit von uns veröffent- licht werden, Königsberg, im März 1848. rungs - Verhältnisse des Preußischen Staats in klarer H, Polladck!s Erben. s Dem empfangenen Auftrage gemäß, bringen wir das | gen über Volksvertretung und Verfassung, insoweit es Vorstehende zur öffentlichen Kenntniß G 1 y uns zur Annahme und Weiterbeförderung der nach verg, Heiligenbeil, | auch das neue Wahlgesey die amtliche Volkszählung

s

Orten bestimmten

Preis - Courant in

Pillau, Königsberg, Elbing, Braunsb Fischhausen und den hinterliegenden

Die Pollack sche Dampfschiffs-Expedition, E, Wendt & Co,

troffen. Auch General Thiard, der neue Repräsentant der franzö sischen Republik, is angelangt.

Kanton Genf. (Köln. Ztg.) Herr J. Fazy von Gen, der durchaus seinen kleinen Heimat-Kanton zu einem großen umwa" deln will, läßt dem Vorort keine Ruhe noch Raft, die benachbar savoyischen Bezirke Chablais und Faucigny, deren Neutralität zu wahren der Eidgenossenschaft nah den wiener Verträgen zusteht, militairish zu beseßen und wo möglih dem Kanton Genf einzuver= leiben. Begreifliherweise predigte er tauben Ohren: der Vorort mabnte ab, sandte eidgenössische Kommissarien nah Genf, aber Alles vergebens. Wenn der Vorort nicht will, so hat Genf mt übel Luft, auf eígene Faust die Beseßung vorzunehmen ; und wirklich hat es bereits sein ganzes Kontingent aufgeboten,

Das ist der Hauptgrund, weshalb der Vorort so plöblich und unerwartet die Tagsaßung auf den 13ten zusammenberufen hat; außerdem mögen die italienischen Wirren, in welche sich die Tessiner leider hon eingemisht haben, und in welche sih die Franzosen leicht noch einmischen könnten, die Veraulassung zu dieser Maßregel gewe=- sen sein, Ein französisches Lager sammelt sih schon an des Landes Gränze und würde eventuell die \hweizerishe Neutralität wohl sehr wenig respektiren, falls dieselbe nicht durch cin Achtung gebietendes Truppen-Corps aufrecht erhalten wäre. Damit stand auch die Sen-

dung des Herrn Huber-Saladin von Paris nach Bern in engster Verbindung; man wünschte ein Schuß= und Trußbündniß mit der Schweiz einzugehen, um si in vorkommenden Fällen ohne Schwert= streich die Aipenpässe zu öffnen. Herr von Lamartine weiß nun, daß zu einem f\olhen Bündnisse durhaus feine Neigung in der Schweiz vorhanden is}; wir achten und lieben die Franzosen von Herzen, allein in ihre Händel mischen wir uns icht, und die ganze Schweiz ist ge-

sonnen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Kräften nach allen Seite: hin ihre Neutralität zu wahren.

S Pan

Madrid, 4. April. Gestern Abend besorgte man Unruhen, die jedo unterblieben, Man sagt, französishe Agenten suchten die basfishen Provinzen aufzureizen, damit sie sich erheben und die In= corporation mit Frankreich bewirkten,

Pa TNLE 8

Auf diesen Jmmobilien haften 544 99 Steuer - Cin- heiten und 6 Thlr. 24 Ngr. 8 Pf. rentamtliche und an- dere Gefälle, Sie sind ohne die mehrfach zu benuyende starke Wasserkraft auf

5) Herr Regierungs-Rath v. Mir ba h. 23,415 Thlr, 20 Ngr.,

gewürdert worden, / 4 In den bezeichneten Gebäuden befinden sih verschie- dene, zum Betrieb des Färberei-, Bleich- und Appre- tur-Etablissements zu benußende Maschinen und Werks- Utensilien, die zusammen auf 5119 Thlr. 26 Ngr.

Pollacksche Dampsfschifsfahrl taxirt worden sind und, soweit sie nicht als Zubehör

Königsberg und Stettin.

Bei herannahender Schifffahrts-Eröffnung zeigen wir

jener Jmmobilien anzusehen sind, dem Ersteher der leh- teren käuflih überlassen werden follen,

Die Subhastation selbst findet in Aue, und zwar in dem zur Holbergschen Konkursmasse gehörigen Wohnu- hause, statt.

Eine Beschreibung der zu versteigernden Jmmobilien

tragen und mit denselben im Interesse des geehrten Pu- und ein Verzeichniß der erwähnten Maschinen und blifums das Abkommen getroffen haben, daß Güter, welche von Stettin weiter befördert werden sollen, direkt an die „Pollack sche D ampfschif}s-Expedition in Stettin“ adressirt werden können, welche die Weis terbeförderung nah dem Bestimmungsorte, sobald der leßtere im Frachtbrief angegeben ist, gegen Nachnahme von 1 Sgr. pr. Ctr. für Kosten und refter Verladung und von 14 Sgr. pr. Ctr, für vorher nöthige Speicherung auf versichertem Lager, mit alleini- ger Hinzufügung der etwa zu erlegenden Stadt-Zulags-

Ierks-Utensilien i dem im Rathhause zu Aue und an Kreisamtsstelle hier aushängenden Subhastations -Pa- tente sub Y beigefügt, : j

Indem man dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringt, werden Alle, welche die bezeihneten Immobilien an si zu bringen gesonnen sind, hiermit geladen, an dem gedachten Tage des Vormittags vor 12 Uhr in dem erwähnten Wohnhause zu Aue zu erscheinen, sich anzu- geben und nach Befinden ihre Zahlungsfähigkeit zu be- \cheinigen, nah 12 Uhr aber der Licitation in prozeß- geseylicher Weise gewärtig zu sein,

Schwarzenberg, den 1. April 1848,

Königl, Sächs. Kreisamt daselb}. Für den Beamten : Abt, Aft.

A LAE E

Gi d na irrt C R A dh i A I L a] Ti

[9° . Citerarische Anzeigen. y / Wichtige Schrift für die Urwahlen im auch die zweite | [324] Preußischen Staak. So eben is erschienen und in allen Buchhandlun- gen zu haben :

D3 .. d o 0 ; - At o Bevölkerung des Preuß. Staals nach der amtlichen Aufnahme des Jahres 1846, Herausgegeben von

Direktor des statistischen Búüreau's in Berlin. Geheftet. Preis 40 Sgr. Der Herr Verfasser hat sich Die Aufgabe gestellt: in wenigen Blättern die Hauptzahlen über die Bevölke-

Uebersicht so zusammenzustellin, daß die wichtigsten Fra

und empfehlen | dabei blos auf Kopszahl und numerische Betrachtung ankommt, genügend beantwortet werden können. Da

vom Jahre 1846 zum Grunde legt, so ift der obigen, bei dem Wahlgeschäft fast unentbehrlichßhen Schrift die größte Verbreitung zu wünschen. /

Früher erschien in unserem Verlage und is zu dem ermäßigten Preise von 2 Thlr. zu erhalten :

5) einem Färbereithurm,

Ron ieh -IN Aptil Le 6) einem großen Färberei- und Bleich-Gebäude mit

Qeigl ch-Märkis che Eisenbahn. ») den abiitigen Anbauten, i Berannimani 0 7) einem Sengerei-Gebäude, : Nach Anleitung des §. 8) einem Walk- und Stärke-Gebäude, [325]

48 unseres Gesellschafts- 9) einem Zimmerhäuschen,

Statuts wird hiermit die | 10) einem schönen Garten mit Gewäch daran stoßenden Bleichplaz, 2 Aer 289 (1M. hal-

gegenwärtige Zusammen- tend, und

M10 öffentlichen Kenntniß ge-

meister v, Carnap Vorsitzender,

SuUpyanati on

shaus und einem

41) eincrx im Muldenflusse sehr angenehm gelegenen, bracht: parkähnlichen Jusel von 162 R, Flächenraum, 1) Herr Ober -Bürger- | sollen von dem unterzeichneten Kreisamte

den 28, Juni 1848

nothwendigerweise an den Meistbietenden verkauft werden,

Die statistishen Tabellen des Preußischen Staats, nach der amtlichen Aufnahme es Jahres 1843, Herausgegeben von W.

Bleich- und Appretur-Anstalt in Aue, Frau Ernestinen A E - z Sophien, verehel. Holberg , geb, Kupfer, daselbst gehö- eterici, 234 Bogen in gr. 4, (1845,) geh,

S „(l (

ticolai he Buchhandlung in Berlin, Brüdersir. Nr. 13.

Jn allen Buchhandlungen, in Berlin in

F. Dümmler’s Buchhandlung, Linden Nr. 53, is zu haben:

Al l These Ó des Preußischen Richterstandes, Magdeburg, Heinrihshofen, Preis 2 Sgr,

JImmermann, D., Land- und Stadtgerichts-Rath,

Abonnement beträgt: 2 Nthlr. für %--Jahr. 4 Rihlr. - & Faure S Rhply. e 1 Tabr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnete.

Alm

ÿ p? EŒExpeditión der Allgem. Preuß. Zeitung : Behren-Straße Ur. 57. Jnsertions-Gebühr für den 4+ Raum einer Zeile des Aig, é Anzeigers 2 Sgr.

Berlin; Mor ven L Are

L E P I IE O U A R C E E E T E I R P DE A I I I E O A

Anh E

Amtlicher Theil.

Inland. Berlin. Allerhöchste Kabinets-Ordre hinsichtlich der Lehranstalt zu Poppelêdorf. Berichtigung in Bezug auf Lohn-Angelegenheiten der Bau- Arbeiter. Die Darlehns-Kassen. Die Nachrichten aus Rends- burg. Provinz Pommern. Stettin. Absendung eines Land wehr - Bataillons nah Swinemünde. Dänische Schiffe vor Swine- munde,

Deutsche Bundesstaaten. Schwerin, Truppenmärsche.

penmärsche. Stände-Verhandlungen Bundesbeschluß.

Desterreichische Monarchie. Wien. Verfügung wegen der Ablô- sungen, Aufhebung der Entschädigungs - Ansprüche in Galizien, Nachrichten aus Jtalien.

Frankreich. Paris, Negierungs-Dekrete. Erklärung des spanischen Geschäftsträgers. Die Frage hinsichtlich der Ausländer, Krieg§- und Finanz-Ministerium, s

Großbritanien und Zrland. London, Hofnachrichten. Par- laments - Verhandlungen: Die Chartisten - Bewegung; die Bill zur ck ¡cherheit der Krone und Regierung; Fremden-Ausweijung ; die irlândi- \che Repeal, Vermischtes.

Schweiz. Kanton Bern. Proclamation Sx, Majestät des Königs von Preußen an die Neuenburger.

“talien. Rom. Die Amnestirten, Vermischtes,

Spanien. Madrid, Ankunft des Montpensierschen Chepaares.,

HanDels- und Börsen-Nachrichten.

Großherzogthum Medcklenburg Herzogthum Braun) chweig. Trup- Freie Stadt Franksurt,

Amtlicher Theil.

Berlin, den 14. April 1848. «1

1 des Königs Majestät.

Das Staats - Ministerium überreicht die zur Ausführung dex ck und 5 des Geseßzes vom 6ten d. M. für die Rhein - Provinz erlassenden Verordnungen.

Ew. Königl. Majestät überreichen wir zur Allerhöchsten Vollzie- hung zwei die Rhein-Provinz betressende Verordnungen und erlauben ns. Nachstehendes allerunterthänigjt zu berichten.

Durch den §. 2 des Gesetzes über einige Grundlagen der fünf- tigen Verfassung vom 6ten d. M. is in der Rhein-Provinz die Kom vetenz der Geshworeuen für politische und Preßverbrechen wieder her gestellt und auf politische und Preßvergehen ausgedehnt worden. Die allerunterthänigst angeschlossene erste Verordnung enthält die nähere usfübrung dieser Bestimmung, indem ste den Begriff der politischen und Preßvergeben mit Hinsicht auf das rheinische Strafgeseßbuch feststellt und das Verfahren hinsichtlich dieser Vergehen so regelt, daß die bei der Verfolgung und Untersuchung dex Verbrechen vorgeschrie- benen strengeren ¿zormen nicht weiter, als sie durch ein Geshwornen- Gericht bevingt sind, zur Anwendung fommen.

Einige andere in der Verordnung enthaltene Vorschriften stehen mit der Wiederherstellung der Kompetenz der Geschworenen für poli= ii\che und Preßverbrechen in Zusammenßÿang.

Durch verschiedene von den rheinischen Ständen nicht berathene Ausnahzmegesete is die rheinische Strafprozeß-Ordnung für tas Ver= abren wegen der Verbrechen der Beamten und Geistlihen außer Anwendung geseßt worden. Die Wiederherstellung der gedachten Prozeßorduung in ihrem ganzen Umfange 1st von der Rhein-Provinz und zum Theil von deren geseßlichen Organen wiederholt beantragt. hne Bedenken kanu daher schon jebt diesen Anträgen bis dahin nacgegeben werden , daß ein allgemeines Strafverfahren für die ganze Mouarchie eingeführt sein wird.

Mit der Wiederherstellung der Straf-Prozeß-Ordnung muß aber, um das materielle Strafrecht mit den Formen des Verfahrens in völligen Einklang zu bringen, zugleih die Wiederherstellung der betreffenden Bestimmungen des rheinischen Strafgeseßbuches erfolgen, welche durch verschiedene von den rheinishen Stäuden nicht berathene Ausnahmegeseße aufgehoben worden sind. Das rheinishe Strafge=- sebbuch enthält zwar in diesen, wie in anderen Materien, Härten in Bozug auf die Obhe der Strafe. Dieser Umstand kommt indessen gegen die vorgedachte iiberwiegende Rücksicht nicht in Betracht, zu- mal ausreichende Mittel vorhanden sind, bei den zu harten Strafen eine Milderung eintreten zu lassen.

Endlich muß die Oeffentlichkeit des Verfahrens in der Rhein- Provinz von den durch verschiedene Erlasse gezogenen uno von den geseßlichen Organen der Provinz vielfah angefochtenen Schranken befreit werden, zumal auch in Berlin, wo die Verordnung vom 17. April v. J. Gesetesfraft hat, eine ausgedehntere Oeffentlichkeit statt- nindet, Die zweite Verordnung is eine nothwendige Folge des §. 9 des Geseßzes vom bten d. M. Es sind nämlich in den zum Bezirke des rheinischen Appellationsgerichtshofes zu Köln belegenen Landes- theilen des ehemaligen Großherzogthums Berg durch die Verordnun=- gen vom 6. September 1814 und 23. Juni 1833 die betreffenden Bestimmungen des rheinischen Civilgeseßbuches dahin abgeändert wor= den, daß die priesterliche Trauung .der Civilehe vorhergehen muß. Durch diese Bestimmung können, nach der nunmehr erfolgten Gleich- stellung aller Kulte, bedenkliche Verwikelungen entstehen, welchen um so mehr zu begegnen sein wird, als sih bereits früher mehrfache Uebelstände gezeigt haben, auf deren Beseitigung durh Wiederher= stellung des früheren Rechtszustandes vou den geseßlichen Organen der Provinz wiederholt angetragen worden ist. :

Bei Ew. Königl. Majestät trägt daher das Staats-Ministe= rium darauf an,

daß Allerhöchstdieselben die beigefügten Verordnungen zu vollziehen

geruhen und deren Bekanntmachung durch die Gesebsammlung ge-

nehmigen wollen,

L

Das Staats-Ministerium.

Graf von Schwerin. Arnim, Hansemann,

von Auerswald, von Reygher,

Camphausen. Borxnemann,

Verordnung, betreffend das Verfahren bei politishen und Preßver-

gehen in der Rheinprovinz und die Wiederherstellung des rheinishen Strafrechts un Strafverfahrens bei

politishen und Amtsverbrechen,

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

Preußen 2c. 2c. haben dur den §. 2 der Verordnung vom 6. d. M. bei politischen und Preßverbrechen in der Rheinprovinz die Kompetenz der Geschwo- renengerihte wieder in Wirksamkeit treten lassen und dieselbe auf politische und Preßvergehen ausgedehnt, Um die Ausführung dieser Be= stimmung in einer dem Bedürfnisse entsprehenden Weise zu sichern, um ferner, in Uebereinstimmung mit den durch die rheinischen Pro- vinzialstände ausgesprochenen Wünschen, das rheinishe Straf- verfahr.n wieder herzustellen und das materielle Strafreht mit den Formen des Verfahrens in Einklang zu bringen , verordnen Wir bis dahin, daß mit Zustimmung der künftigen Volksvertretung ein allge=- meines Sirofrecht und Strafverfahren eingesührt sein wird, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, für den V zirk des rheinischen Apvellations-Gerichtshofes zu Köln, was folgt: i

E O rheinishe Strafgeseßbuh und die zu dessen Ergänzung oder Abänderung vor dem 06, März 1821 erlassenen Geseße treten in An- sehung aller derjenigen Verbrechen , Vergehen oder Uebertretungen wieder in Kraft, welche gegen den Staat oder dessen Oberhaupt ge= richtet, oder von Geistlichen, oder von Studireuden der Universität Bonn begangen sind, oder eine Verleßung der Amtsvorschriften eut- halten. Es bleiben jedoch die Bestimmungen, welche eine Abänderung der Artikel 207 und 208 des Strafgeseßbuchs enthalten, und die Verordnungen vom 17, März und 6, April d. I. unberührt,

L 2,

Als politische Vergehen im Sinne des §. 2 der Verordnung vom 6. d. M. warden diejenigen Vergehen betractet, welche in dem rbeinishen Strafgeseßbuhe vorgesehen sind:

1) in dem Buche lll. Titel 1 Kapitel 1 und 2, 2) in demselben Buche und Titel Kapitel 3 Abschnitt 3 §. # und

im Abschnitt 7 desselben Kapitels,

6. A

Als Preßvergehen im Sinne des §. 2 dexr Verordnung vom 6, d. M. werden nicht betrachtet die Verleumdungen oder Beleidigungen, welhe gegen Privatpersonen begangen sind, und die in den 88. 3 bis 6 des Geseßes vom 17, März d, J. vorgesehenen Vergehen gegen die Polizei der Presse.

E

Mit Aburtheilung der politischen und Preßvergehen wird der Assisenhof durh eine Verweisung der Strafrathskammer oder dur die auf Anstehen des öffentlichen Ministeriums ergehende direfte Vor- ladung befaßt. :

Ve De

Der an den Assisen-Präsidenten zu richtende Antrag auf Fest- seßung eines Tages zur Verhandlung der Sache muß die Thatsachen bestimmt angeben, in welchen das Vergehen enthalten sein soll, und mit der darauf ergehenden Verfügung dur einen von dem Assisen= Präsidenten beauftragten Gerichtövolizießer wenigstens zehn Tage vor dem zux Verhandlung bestimmten Tage, jedoch mit einem Zusabtage für jede Entfernung von zehn Stunden, dem Beschuldigten zugestellt werden; Alles bei St1zafe der Nichtigkeit. |

G, V.

Für das Geschwornengericht, dessen Bildung und Berufung, für die mündliche Untersuchung, die Entscheidung und Vollstreckung gelten die Artikel 310 bis 406 der rheinischen Strafprozeßordnung mit nah- stehenden Modificationen. 2

S

Wenn der Beschuldigte nit erscheint, so ergeht ein Kontuma- zial- Urtheil, welhes der Assisenhof ohne Mitwirkung von Geschwore- nen erläßt. :

9. Be

Die Kontumazial - Verurtheilung wird als nicht geschehen erach- tet, wenn der Beschuldigte innerhalb fünf Tagen, außer einem Tage für jede Entfernung von zehn Stunden, nah der ihm in Person oder in seinem Wohnsiße geschehenen Zustellung des Urtheils gegen dessen Vollstreckung Opposition einlegt und diese Opposition sowohl dem öfentlihen Ministerium, als der Civil=-Partei zujtellen läßt.

Gleichwohl bleiben die Kosten der Ausfertigung und der Zustel= lung des Kontumazial-Urtheils und die der Opposition dem Beschul=- digten zur Last.

G M

Binnen zehn Tagen nach der Zustellung der Opposition muß der Beschuldigte eine an den Assisen-Prästdenten gerichtete Bittschrift um Bestimmung eines Tages zur Verhandlung der Sache auf der Gerichtsschreiberei des Afsisenhofes übergeben. Die darauf ergehende Verfügung des Präsidenten wird auf Anstehen des öffentlichen Mi- nisteriums dem Beschuldigten und der Civil - Partei mit einer Vor ladung auf den bestimmten Tag wenigstens fünf Tage vor demselben zugestellt,

Wenn der Beschuldigte die ihm in diesem Paragraphen auf- erlegten Bedingungen nicht erfüllt, oder wenn er an dem bestimmten Tage nicht erscheint , #o wird die Opposition für niht eingelegt er- achtet, und das Kontumazial-Urtheil hat die Wirku.g eines fontradik- torischen.

g. 10.

Hat die Ziehung der Geschworenen in Gegenwart des Be- \chuldigten begonnen, so hat, auch wenn dieser sih demnächst ent- fernt, das ergehende Urtheil die Wirkung eines kontradiktorischen.

8g. 14.

Wenn der Beschuldigte, welcher sih weder in Haft befindet, noch an dem Sige des Assisenhofes wohnt, nicht drei Tage vor dem zur Verhandlung bestimmten Tage durch eine auf der Gerichtsschreiberei des Assisenhofes abgegebene Erklärung an diesem Orte einen Wohn- siß gewählt hat, so geschieht die Zustellung der Geschworenenliste und der Zeugenliste an ihn mit rechtliher Wirkung auf der gedah- ten Gerichtsschreiberei,

Alle Post - Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die

A S

1848.

4A;

In allen übrigen Beziehungen, insbesondere hinsichtlich der Vor- untersuhung, der provi orischen Freilassuug gegen Cautien, der Rechts- mittel gegen die Beschlüsse der Strasrathsfammer, der Mittheilung der Aktenstücke und der Vertheidigung, gelten die für Zuchtpolizei= Sachen bestehenden Vorschriften der Strafprozeß -Ordnung auch für politishe und Preßvergehen. i

6, 13,

Für das Verfahren wegen der strafbaren Handlungen, welche eine Verlegung der Amts-Vorschristen enthalten oder von Geistlichen begangen sind, treten die rheinischen Strafprozeß - Gesebe wieder in Kraft,

6:44:

Jn allen Strafsachen kann das Gericht dur ein öffentlich zu verkündigendes Urtheil die Ausschließung der Oeffentlichkeit verord- nen, wenn es dies aus Gründen des öffentlichen Wohls oder der Sittlichkeit für angemessen erachtet.

Gc 10,

Alle diesem Geseße entgegenstehenden Verordnungen sind aufge- oben,

_Es treten insbesondere außer Kraft die Kabinets - Ordres, be- treffend die Straf- Geseßbe und das Verfahren in der Rhein =- Pro- vinz bei Verbrehen und Vergehungen gegen den Staat und des- sen Oberhaupt und bei Dienst - Vergehen der Beamten, vom 6. Máärz 1821 und 2, August 1834, - die Berordnungen vom 18. Februar 1842 und 6. April 1846, die Verordnung zur Aufrechthaltung der öffentlihen Ordnung und der dem Gesebe {huldigen Achtung vom 17. August 1835, diei Kabinets - Ordre, be- treffend die strafbaren Haudlungen der Stußkenben der Univerjität Boun vom 31, Dezember 1836, insoweit sie *nicht hon dur die Kabinets - Ordre vom 4. Oktober 1847 aufgehoben - is, die Verord- nungen wegen Ausschließung der Oeffentlichkeit vom 31. Januar 1822 14. Avril 1830, 4. Januar 1836 und 25. Februar 1837,

Á a j

Urkundlich unter Unserer Hüchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 15. April 1848. Friedrich A ilhelm. Camphausen. Graf von Schwerin. von Auerswald. Bornemann, Arnim. Hansemann. von Rey9h er.

»

D Er. T U über die Herstellung des rheinishen Civil-Gesebbuchs in Betreff der Schließung der Ehe für die zu dem Bezirke des rheinischen Npypellations - Gerichtshofes gehörigen Landestheile des ehemaligen Großherzog- thums Berg. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König

von Preupen 2c. 2c. j verordnen zur Ausführung des §. 5 der Verordnung vom 6. d. M. und um den bei früheren Gelegenheiten geäußerten Wünschen derx Rheinprovinz zu entsprehen, auf den Antrag Unseres Staats - Mi- nisteriums was folgt :

: Vom 1. Mai d. J. an werden in dem auf der rechten Rhein seite gelegenen Theile des Bezirks des rheinischen Appellations= Gerichtshofes die für das ehemalige Großherzogthum Berg unter dem 6. September 1814 über die Abschließung der Ehen erlassene Verordnung, ingleichen die auf dieselbe bezügliche Ordre vom 23. Juni 1833 gufgehoben, und treten daselbft von diesem Zeitpunkte ai die Bestimmungen des rheinishen Civil - Geseßbuchs wieder in Kraft.

U:fundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jujßiegtl.

Gegeben Berlin, den 15. April 1848.

S : Friedrich Wilhelm. Camphausen. Graf von Schwerin, von Auerswald, Bornemann. Arnim. Hansemaun. von Rey9her.

Ew. Königlichen Majestät Aufmerksamkeit hat das Staatè= Ministerium {on mehr als einmal auf die Einwirkungen zu lenken gehabt, welche die im Laufe der lezten Wochen in einem großen Thcile von Europa eingetretenen politischen Erschütterungen auf den Wohlstand des Landes ausgeübt haben.

Cine lange Zeit innerer und äußerer Ruhe und das darauf ge= gründete Vertrauen auf eine fortdauernd friedliche Entwidelung der Rerhältnisse hatte einerseits dem Unternehmungsgeist in “allen Zweigen produftiver Thätigkeit einen früher nie gekannten Aufshwung gegeben, andererseits die Neigung vermehrt, si des Erworbenen durch gesteigerten Verbrauch von Erzeugnissen der Gewerbe zu erfreuen, und insbesondere den wohlhabenden Theil der Nation veranlaßt, seine Ersparnisse mittelbar oder unmit- telbar der Beförderung der produftiven Thätigkeit zuzuwenden. Die Folge davon war, daß die s{chwunghafte Fortseßung dieser Thätigkeit dur einen über den nothwendigsten Bedarf hinausgehenden Ver- brauch von Erzeugnissen und durch die Leichtigkeit bedingt war, mit welcher sih die Unternehmer die Benußung von Kreditmitteln oder fremden Kapitalien zu verschaffen vermochten. |

Diese beiden Faktoren sind durch die neuesten Zeitereignisse ge- lähmt, das Vertrauen auf die Fortdauer des bisherigen Zustandes der Ruhe is ershütter. Es is dadurch eine fast allgemeine Ein- \hränkung des Verbrauchs auf den unentbehrlihsten Bedarf und eine eben so allgemeine Abneigung der Kapitalisten hervorgerufen, ihr Ver= mögen Unternehmungen anzuvertrauen, deren Gedeihen von der Fort- dauer der Ruhe abhängig ist. L l

Das Staats - Ministerium hegk die begründete Hoffnung und hat diese Hoffnung bereits dem Vereinigten Landtage gegenüber aus- gesprochen, daß die herrschenden Besorgnisse zu weit gehen. Es ist indessen in gleichem Maße überzeugt, daß nur die Zeit das erschüt= terte Vertrauen völlig wiederherzustellen vermag, und daß inzwischen der Staat die Aufgabe hat, so weit seine Kräfte und seine Einwir=-

fung reichen, die ¿olgen dieser Erschütterungen abzuwenden und da- dur, daß er selbst Vertrauen zeigt, zur Herstellung des allgemeinen Vertrauens beizutragen. /

Der dur das Zurückziehen der Kapitalien herbeigeführten Er=-

\chütterung des Kredits ist zunächst dur die von Ew, Königlichen

em r err amen P L

t Gs

105

9 Ld e Uh PDDRD T E.

E S