1848 / 112 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Bekanntmachungen.

[46] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3, Januar 1848.

Das zum Nachlaß des Buchbindermeisters Friedrich Christian Eckelberg gehörige, hier in der Wallstraße Nx. 15 und der Neuen Grünstraße Nr. 19 d. belegene, im stadtgerichtlichen, früher kammergerichilichen Hypo- thekenbuhe Vol, 4. No. 69. Fol. 241. verzeichnete Grundstü, taxirt zu 32,884 Thlr. 40 Sgr. 3 Pf, soll auf Antrag der Benefizial-Erben des genannten Buch- bindermeisters Eckelberg

am 25. August 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle an den Meistbietenden verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Regi- stratur einzusehen.

Die dem Aufenthalte nah unbekannten Gläubiger, der Heinrih Gustav Adolph und die Fanny Julie Ju- stine, Geschwister Catel, oder deren Vormund, und die unbekannten Real-Interessenten, leßtere unter der War- nung der Präklusion, werden hierdurch öffentlich vor- geladen.

Das Königliche Soolbad zu Neusalzwerk [298 b] bei Preußisch Minden wird Sonntag den 28. Mai c. eröffnet werden, Aus- kunft über die außerordentlichen Wirkungen der 265 y warmen Therme werden die Herren Aerzte: Dr. v. Möller in Minden (Verfasser der Broschüre über das hiesige Soolbad), Geh. Med. Rath Dr. Meyer in Min- den, Dr. Clostermeyer hierselb und Dr. Schober in Rlotho, über Logis, Beköstigung 2c. der Bade Inspektor Lampe gern und prompt ertheilen. Soolbad zu Neusalzwerk bei Minden, im April 1848. Die Bade-Verwaltung.

[296 b]

H .- T2 a

Berlin - Anhaltische Eisenbahn.

J Vom 1. Mai c. ab wird, nah dem Vorgange unserer Anschlußbahnen, auch auf dex unsrigen statt des bisher üblich ge- wesenen Handelsge-

)w i ch ts das Zollge- wicht eingeführt

werden. Die Tarifsäße, sowohl für Güter- als Passa- gier - Gepä, bleiben dabei unverändert. Wir ersuchen demnach das geehrte Publikum um Ausstellung der Frachtbriefe vom 4. Mai c. ab in Zollgewicht, Berlin, den 17. April 1848. Dis Die eti on, (ck

Berlin-Stettiner Eisenbahn.

BescauntmaG Ung

J Die ordentliche

. General-Ver- Er sammlung eze

1 B 1 Berlin - Stettiner Eisen- bahn-Gesellschaft, die sta- tutarisch auf den leßten Donnerstag des Monats Mai bestimmt i}, findet in diesem Jahre

_. C - D Donnerstag den 25. Mai c. Bormittags um 9 Uhr und event. die fol- genden Tage hier im Börsenhause

statt.

IBir laden zu derselben ergebenst unter Bezugnahme

auf §8. 11. des Nachtrag-Statuts vom 29, Januar v.

. F, und die betreffenden Paragraphen des Statuts vom

12, Oktober 1840, namentlich die §§. 53.,, 54. und 58.,

nit dem Bemerken ein, daß in der General-Versamm-

lung insbesondere auch darüber Beschluß gefaßt werden wird, ob die nah dem Privilegium vom 13, Februar

1843 emittirten, von uns seither mit Genehmigung der

General-Versammlung noch nicht verkauften vierprozen-

tigen Prioritäts-Obligationen zu dem noch niht amor-

tisirten Betrage von 488,320 Thlr. 15 Sgr.,

Vierhundert acht und atio Tausend dreihundert zwan-

zig Thaler funfzehn Silbergroschen,

in einen höheren Zins gewährende Prioritäts - Obliga-

tionen umgeschrieben, und ob dabei gleichzeitig auch die

zur Deckung der Ergänzungsbauten unserer Bahn noch erforderlichen pptr. 300,000 Thlr., _ Dreihundert Tausend Thaler,

durch Kreirung von eben dergleichen Prioritäts-Obliga-

tionen beschafft werden sollen, :

Die Präsentation der sofort zurü erfolgenden Actien behufs Legitimation der zur Versammlung Erscheinen- den und der Feststellung ihres Stimmrechtes, so wie zur Entgegennahme der Eintritts- und Stimmkarten, ge- schieht in Berlin

am 20. Mai c., Vormittags von 9 12 Uhr und

Nachmittags von 3—6 Uhr, in unserem dortigen

Bahnhofs-GBebäude, außerdem an den beiden dem Versammlungs - Termine voraufgehenden Tagen in dem Büreau des Direktoriums unserer Gesellshast in dem Empfangs - Gebäude hier- selbs, Es werden dabei die Actien, auf welche Ein- tritts- und Stimmkarten ertheilt sind, mit einem die Jahreszahl „1848“ enthaltenden Stempel versehen, und êann auf so gestempelte Actien bei ihrer etwanigen abermaligen Production für diese General-Versammlung ein ferneres Stimmrecht nicht ertheilt werden, Für spät Zureisende wird die Prüfung der Legitimation und die Ertheilung der Eintritts- und Stimmkarten ausnahms- weise noch an dem Versammlungstage in der Zeit von 7—9 Uhr Morgens soweit dieselbe dazu ausreiht erfolgen, später und am Versammlungsorte selbs ist dies durchaus unthunlich.,

Die UVebersicht der zu verhandelnden Gegenstände und der Verwaltungs-Bericht können in den legten 8 Tagen vor der General-Versammlung von uns entgegengenom- men werden.

Stettin, den 18, April 1848.

Der Verwaltungsrath der Berlin-Stettiner Eisenbahn - Gesellschaft.

Schillow, Goltdammer, Lemonius, [257 b]

Diejenigen Inhaber von Russ. HopeschenSpro-

zentigen Certifikaten AterSerie, welche den Betrag der am 1,/13. Mai c, verfallenden Coupons

954 Allgemeiner Anzeiger.

in Berlin zu erheben wünschen, werden hiermit auf- gefordert, die betreffenden Coupons spätestens bis zum 28sten d. M, bei deo Unterzeichneten zur Anmeldung und Abstempelung vorzuzeigen, Der Zablungs- Termin der angemeldeten Coupons wird sodann zu seiner Zeit bekannt gemacht werden, Berlin, am 4. April 1848. Anhalt und VWVagener, Brüderstralse No. 5.

[258 b] Ei Ttalet tation.

Demnach bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt

Riga seit Gans Zeit ih folgende Gelder in depo- sito afservirt befinden, nämlich:

1) zum Besten des verschollenen Peter Rauert , ein demselben aus dem Nachlasse seines Bruders Arend Rauert zugefallenes, gegenwärtig 387 R, 78 K, S. M., zum Besten der verschollenen Kinder des Husaren Johann Werner, mit Namen Johann Salomo ind Wendula Rosine, Geschwister Werner, 175 R, 11 K. S, zum Besten der verschollenen Kinder des weiland Ludwig Wilhelm alias Friedrih Wilhelm Müller, mit Namen Friedrih Wilhelm, Christian Jacob und Johann Adolph, Geschwister Müller, ein den- selben von der verwittweten Regina Friese, geb. Freudenthal, testamentarisch vermachtes, gegenwär- tig 173 R, 64 K. S. M. betragendes Legat, zum Besten des verschollenen Sohnes des Gloen- láuters Gottfried Lemcke und dessen Ehefrau Do- rothea, geb. Normann, Namens Emanuel Gustav Lemde, 25 R. 24 K. S. M,, zum Besten der verschollenen Christine Margarethe Meyer, ein derselben aus dem Testamente ihres Bruders Heinrih Wilhelm Meyer zugefallencs Le- gat, gegenwärtig 97 R, 71 K, S, M. betragend, zum Besten des verschollenen Paul Oswald, ein demselben aus dem Nachlasse der Marie Elisabeth Oswald zugefallenes Erbtheil, gegenwärtig 68 R.

5 K, S. M, betragend, 7) zum Besten des verschollenen Sohnes des Musikus

Martin Lenz, Namens Franz Lenz, 25 R. S. M,, und 8) zum Besten der verschollenen Gebrüder Carl und

Jacob Schablowsky, 70 R. 51 K. S, M,

ohne daß die resp, Interessenten ihre desfallsigen Ge- rechtsame wahrgenommen oder sih zum Empfange ge- meldet haben als werden von dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga vorbenannte Verschollene oder, im Falle des etwanigen Ablebens derselben, deren eheliche Descendenten oder anderweitige Erben und Erb- nehmer hiermit aufgefordert, in Zeit von achtzehn Mo- naten a dato, und spätestens den 16. September 1849, entweder in Person oder durch gehörige Bevollmächtigte vor besagtem Waisengerichte zu erscheinen und sich ad causam gehörig zu legitimiren, unter der Warnung, daß im Nichtersheinungsfalle benannte Verschollene für todt erklärt und das hierselbst zu ihrem Besten asservirte Vermögen ihren Erben, sofern dieselben als solche sich zu legitimiren im Stande sein werden, ausgeantwortet werden solle, leztere aber, wenn sie in der anberaumten peremtorischen Frist \ich nicht gemeldet haben würden, mit allen Ansprüchen an sothanes Vermögen für prä- fludirt erachtet werden sollen, worauf sodann mit selbi- gem den Geseßen gemäß verfahren werden wirb.

Riga, den 16. März 1848.

E, A: T9, Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secrs.

[263 b]

Hessische Ludwigs-Eisenbahn. C A Unter Hinweisung auf De R -= den §. 35. der Statuten beehrt sich der unterzeich- nete Verwaltungs - Rath die Herren Actionaire, E welche die ausgeschriebe- 24 nen Einzahlungen gelei- stet haben, zu einer or- dentlichen Generalver- : sammlung auf Montag den ersten Mai dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, hiermit einzuladen. Diejenigen, zufolge §. 11, der Statuten *) stimm- fähigen Actionaire, welche an dieser Versammlung Theil nehmen wollen, haben, zum Behufe der Feststellung der

ihnen zukommenden Stimmen und Ausfertigung der Eintrittskarten, ihre Actien-Certifikate den 17., 18, und 19. April l. J, des Morgens von 9—12Uhr, im Bü- reau-Lofale der Hessischen Ludwigs-Cisenbahn zu Mainz zu präsentiren. Denselben is ein genau nach der Rei henfolge geordnetes, doppelt ausgefertigtes und unter- zeichnetes Nummern - Verzeichniß beizufügen, wozu die gedrudckten Formularien im angegebenen Lokale unent- geltlih in Empfang genommen werden können , dessen eincs Exemplar dem Anmelder als Legitimation zur Erhebung der Eintrittskarte zurückgegeben wird. Gegen dasselbe werden den 27., 28, und 29, April im obigen Lokale, von Morgens 9—12 Uhr, die nur für die Per- son gültigen Eintrittskarten ertheilt, auf welchen zugleich das Lokal, in welchem die Versammlung stattfinden soll, näher bezeichnet wird. Mainz, den 3. April 1848, Der Verwaltungs-Nath,

*) Der cit, §. 11. seht fest „Der Actionair, welcher 8 Actien besitzt, is stimmfähig und berechtigt, in der General e Verkan zu erscheinen, Acht Actien ge- ben immer eine Stimme, so daß derjenige, der 80 Actien besizt, 10 Stimmen hat, Mehr als 10 Stimmen kann fein Actionair, auf welche Art es auch sei, in sich ver- einigen,“

Ungarische Central-Eisenbahn. [29511 Kundmachung.

In Folge des §. 5, der Allerhöch sanctionir- ten Gesellschasts -Statu- ten der Ungarischen Cen- tral - Eisenbahn werden nachverzeihnete drei - Mhundert siebenzig

\ünf Stücf Jnterims-

2 ti Ee, auf

elche ungeachte i

den öffentlihen Blattern dreimal atis Cu rungen, dd. 26, Oktober 1847 und 14, Februar d, J. die am 2, Januar 1848 fällig gewesene achte 10pr0z. Einzahlung bis zum 27. März d. J., als dem bestimm- ten Präklusiv-Termin, nicht geleistet worden is, in den Büchern der Gesellschaft gestrichen, als null und nichtig erflärt und die auf selben bereits hastende Einzahlung

DEIR-—

| == L] Eee U

[00-1

von 70 pCt, ohne Weiteres als Eigenthum der Gesell- schaft, unter Vorbehalt der ihr zustehenden Rechte, ein- gezogen: :

Nr. 5841. 711. 712. 799, 730. 733. 1126 bis 1129. 1131 bis 1133. 1729 bis 1738, 1752 bis 1757. 3014 bis 3016. 3026, 3028, 3029, 3621, 3687 bis 3689, 4109. 4110. 4119 bis 4131. 5296 bis 5300, 6691 bis 6699. 7267 bis 7269, 7685 bis 7699. 9125. 9197, 9198. 9207 bis 9210, 9419 bis 9421, 9442 bis 9451. 10992, 10994. 11320. 11321, 11380 bis 11382, 11405 bis 11414. 12255. 12256. 12639, 12640, 13879 bis 13888, 16080 bis 16082. 21035. 21048, 21120 bis 91125. 22812. 24309 bis 24311. 25783 bis 25788, 953793 bis 25799. 25920 bis 25925. 26509. 27145, 97147. 27148. 28221 bis 28225. 28453. 28454, 28654, 28657. 28697. 29480 bis 29483. 30227 bis 30231. 20234. 30243 bis 30250, 30301, 30302. 30866, 31431 bis 31434. 31489, 31490, 31691, 33352 bis 33363. 33385. 34123 bis 34125, 35283 bis 35285. 36232 bis 36241. 36407, 36952 bis 36955, 26982 bis 36984, 38940 bis 38945, 41819 bis 41823, 44826 bis 44829, 48322 bis 48324. 48447, 48450. 49238 bis 49244. 49265 bis 49268. 54515 bis 54523, 55185 bis 55204, 55843, 55844. 55853. 59955. 59675. 61263 bis 61272. 64531, 64532, 65028 bis 65033. 65045 bis 65058, 66919. 68557, 69236 bis 69240, 69543 bis 69545, 69814. 70565. 70566. 70575 bis 70580. 70715 bis 70723.

Für diese 375 Nummern werden neue Jnuterims-Par- tialscheine ausgefertigt, über welche die nächste ordnungs- mäßige General-Versammlung zu verfügen haben wird.

Preßburg, den 10. April E

Ungarische Central-Eisenbahn,

[332] Seelándische Eisenbahn.

Da Se. Majestät un-

S iem 17, Marz d. Z-

Allergnädigst geruht ha-

ben, die in dem Statut

der Seeländischen Cisen-

bahn-Gesellschaft auf der

„General - Versammlung

vom 29, November und

6, Dezember v. J. ge-

machten Abänderungen zu

approbiren, wird die Direction besagter Gesellschaft fünftig aus folgenden Mitgliedern bestehen :

einem administrirenden Direktor,

der selbstständig den Betrieb leiten soll, und der dem-

zufolge im Besiy der erforderlichen technischen und ad- ministrativen Kenntnisse sein muß, ferner aus zwei anderen Direktoren,

die besonders über die Oekonomie der Gesellschaft zu

wachen haben, von diesen muß der Eine eine hinläng-

liche administrative Tüchtigkeit besien, um den eigent-

lien Comtoirgeschäften vorzustehen und selbige zu lei-

ten, und der Andere technische Tüchtigkeit, einerseits, um

mit Sachkenntniß beurtheilen zu können, wie viel mit

Billigkeit auf die Erhaltung der Bahn, der Gebäude

und der Zugkraft verwandt werden kann, und anderer-

seits, um augenblicklich an die Stelle des administri-

renden Direktors bei dessen etwaniger Abhaltung vom

Dienste treten zu können.

Der admínistrirende Direktor wird auf 3 Jahre und tie beiden anderen Direktoren auf 2 Jahre gewählt z damit aber diese beiden Direktoren nicht auf einmal ab- treten , wird derjenige, welcher bei der ersten Wahl die wenigsten Stimmen erhält, nur ein Jahr zu fungiren haben,

Dem Beschluß der General-Versammlung gemäß, er- hält der administrirende Direktor jährlih an Gehalt und Emolumenten 1500 Rbthlr., sammt 1 % vom Netto-Ertrag der Betriebs-Einnahmen, außer freier Woh- nung oder 400 Rbthlr, als Ersab für diese.

Die beiden anderen Direktoren erhalten Jeder einen jährlichen Gehalt von 500 Rbthlr,

Aspiranten zu diesen Posten, welche die erforderlichen Kenntnisse und Tüchtigkeit zu besißen glauben, werden hierdurch aufgefordert, binnen 3 Wochen vom heutigen Datum ihre desfallsigen schriftlichen Gesuche an den Vorsitzenden des Ausschusses der Gesellschaft, Professor Rathsherrn David, einzureichen.

Kopenhagen, den 13. April 1848,

Das Wahl-Comité der Seeländischen Eisenbahn - Gesellschaft.

Mecklenburgische Eisenbahn. General-Versammlung

der Actionaire der Mecklenburgischen

[269 b] Eisenbahn-Gesellschaft, E Der unterzeichnete Aus-

{huß ladet die Actionaire

der Mecklenburgischen Ei-

senbahn - Gesellschaft zur

statutenmäßigen orden t- T lihen General-Ver- M sammlung auf

c N

den 13. Mai

d, J.; 2 Uhr Nachmit-

tags, in Schwerin im Hôtel du Nord mit ber Bemer- fung ein, daß nach §. 24. des Statuts die ordnungs- mäßig gefaßten Beschlüsse der General - Versammlung

für alle Actionaire bindend sind,

Es werden Legitimations - Comités errichtet werden, welche die vorzuzeigenden Actien abstempeln und den Vorzeigern derselben auf ihre Namen lautende und, im Falle der Stimmberechtigung, die Zahl der von ihnen abzugebenden Stimmen ausdrückende Legitimationskar- ten zustellen, Jn Hamburg geschieht die Abstempelung im Comtoir des Herrn G. H. Kaemmerer, in Ber- lin bei Herrn Jacob Saling, Kleine Präsidenten- straße Nr. 7, in Schwerin, Rostock, Wismar und Güstrow in den Büreaus der Gesellschaft.

Gegenstände der Berathung werden sein:

1) die Anhörung und Prüfung der Berichte des Aus- \husses und der Direction über deren Geschäfts- führung z Z die Beschäftigung mit der Finanzlage der Gesell- schaft ;

Beschlußnahme über den Antrag, daß der §, 49.

der Statuten dahin abgeändert werde, daß im Jn-

teresse der Gesellschaft auch vor der Vollendung der ganzen Bahnlinie die einzelnen Strecken derselben dem Verkehre übergeben werden, wenn zu deren

Fahrbarmachung und Betriebs-Cinrichtung die nü-

thigen Geldmittel zu annchmbaren Bedingungen

angeschafft werden können, so wie die Festseßung der Ausgleichung der Tarif-Sähe im Beihalt der weiteren Vorschristen des §. 49, des Statuts in

Verbindung mit einem dieserwegen mit der Stadt

Rostock abzuschließenden Vertrage ; S

die Beschäftignng mit den von der Direction ge-

führten Jahres-Rechnungen aus den Jahren 1846

und 41847 (confr. §. 26, Nr. 2 des Statuts und

das Protokoll der 2ten ordentlichen General -Ber-

sammlung) 3 E i E

Sistirung des Zinsenlaufes der Stamm-Actien mit

dem 14. Oktober d. J. (Cconfr. G. 12. des Statuts);

die Wahlen für drei im Verlaufe der Zeit ausge- tretene Mitglieder des Ausschusses, welche interimi- stisch von leßterem ergänzt sind. Bei diesen Wah- len sind die Vorschristen des §. 28, des Statuts zu berüdsichtigen.

Schwerin, den 8, April 1848, Für den Ausschuß der Medlenburgischen Eisenbahn-Gesellschaft,

G. C. Mann, als Präses.

Von vielen renommirten Aerzten und Chemifkern geprüft,

G ol [204 b]

Deraer s Galvano-elektri sche

Rheumatismus - Kelten

2 Stü mit Gebrauchs Anweisung 1 Thlr, stärkere 1 Thlr. 15 Sgr. Diese Rheumatismus-Ketten sind ein sehr bewährtes Heil- und namentlich

M auch Práservati

v- Mittel gegen nervöse, rheum atishe und gi ch-

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Rüdcken- und Lendenweh, Gliederreißen, Kräwpfe, Herzklopfen, Schlaflosig- feit, Rose und andere Entzündungen, Harthörigkeit u. st. w., : und i die Heilkraft dieses Mittels auch bereits vielfah von geachteten Aerz- ten, die dasselbe bei ihren Patienten mit Erfolg angewendet haben, beglau-

bigt worden, Die Wirksamkeit meiner cleftrischen Ketten (die, mit Ausnahme des Cylinders, aus rein metallischen Theilen bestehen und so leicht und ge- fällig gearbeitet sind, daß selbst das beständige Tragen durchaus keine Be-

lästigung verursacht) beruht durchaus auf den einfachsten

chemisch-physikalishen Grundsäßen, und wird

sih gewiß ein jeder Arzt, Chemiker und Physiker nach einer geneigten Pufung für deren Nüylichkeit und Brauch- barkeit entscheiden. Die eigenthümliche Construction meiner Rheumatismus - Ketten , welche meist auf Erzeugung eines galvano-elekttrischen Stromes gerichtet sind, bildet das Charafteristische derselben und läßt sle hierdurch we- sentlich von den sogenannten „Rheumatismus - Amuletten““ oder „„Ableitern““ unterscheiden, mit denen sie übrigens auch in ihrer äußeren Form durchaus keine Aehnlichkeit haben, Jede Goldbergersche galvano-elektrische Rheumatismus-Kette is in einem Kästchen wohl verpackt, das auf der Vorderseite meine Firma

und auf der Rückseite das Wappen der freien Bergstadt Tarnowiy trägt, und nux derartig verpackte Exemplare sind

als echt zu betrachten, Jn Berlin sind meine Rheumatismus-Kette

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A. Oberre ih,

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matismus-Ketten zur geneigten Abnahme, und bemerken wir, wie bei uns eine Anzahl Atteste glaubwürdiger Per- sonen, die sämmtlich die schnelle, ja oft wunderbare Wirksamkeit und Heilkraft dieser galvanischen Ketten bekunden,

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L, Herrmann

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Berlin, Donnerfst

Fuland. Potsdam. “dex Prinzessin Charlotte, Tochter des Prinzen Albrecht. Bert im. Alke Kabinets-Ordre an den Han- dels - Amts - Präsidenten von , “Die deutschen Gebietstheile des Großherzogthums n. achungen des Magistrats und der Pr Erlläruüg ünd Bitte von thauser - Provinz Schlesien,

der Ruhe. ten. zogthum Baden. Nachrich- Oberlande. Herzogthum Holstein. Nachrichten aus Freie Stadt Hamburg. Ankunft preußíscher

; Frie Stadt Frankfurt. Verhandlungen der Bundes-

Die Vetrauens - Männer, D Monarchie. Wien, Abschaffung der Stöcke bei der Armee. S aus Wi ep. (Beabsichtigte Demonstration ; Hal-

Bürgerschaft und der Arbeiterz die Organisirung der National- ; Petition in Betreff der Wahlen zur deutschen National-Versamm- lung; die Ligorianer.)

Frankreich. gn Die Alpen - Armee. Ruhiges Vorübergehen ciner Volks - nstration. Die Wahlen. Straßburg. Die Deputation des Funfsziger-Ausschusses.

Großbritanien und Jrland. London. Städtische Adresse. Die neue Fremden-Bill.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Miníisterwechsel, Aus- rüstung von Schiffen. erichtigung.

Schweiz. Tagsagung. Geheime S ißung. Kanton Basel. Maß- regeln gegen die héranzichent en deutschen Schaaren,

Handels- und Börfen-Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Guaden, König vou Preußen 2c. 2c. / nachdem Wir die Bildung von Bürgerwehren genehmigt haben, so verordnen Wir zur Beseitigung eutstandener Zweifel, daß den mit Zustimmung der Obrigkeit gebildeten Bürgerwehren behufs Aufrecht= erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit die Befugnisse der bewafsneten Macht nach den geseßlihen Bestimmungen zustehen. Die Bürgerwehren sind daher insbesondere befugt, von ihren Waffen Ge- brauch zu machen, wenn sie bei ibren Dienstleistungen angegriffen oder mit eiaem Angriff gefährlich bedroht werden oder Widerstand dur Thätlichkeit oder gefährliche Drohung stattfindet. Eben so sind sie befugt, bei einem Auflauf von den Waffen Gebrauch zu machen, wenn nach zweimaliger Aufforderung des Befehlshabers die versam- melte Menge nicht aus einander geht. Gegeben Potôbam, den 19. April 1848. Friedrich TVilhelnr. Das Staats =- Ministerium. Graf von Schwerin. von Auers wald. Arnim. Hansemann. von Reyher. von Patow. Verordnung über Befugnisse der Bürgerwehren.

Camphausen. Bornemann,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Den Geheimen Ober=Justizrathy Kisfker zum Chef-Präsidenten des Ober-Landesgerichts zu Naumburg ; und Nach dem Ableben des vormaligen preußishen Konsuls Bock in Odessa den dortizen Kaufmaun Karl Trebbin zu Allerhöchstihrem Vice-Konsul daselbst zu ernennen.

Die Ministerien des Jnnern und für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten haben nachstehende Cirkular - Verfügung an die Ober-Präsidenten erlassen :

„Die Regierung Sr. Majestät hat es als eine ihrer nächsten und wichtigsten Aufgaben exfaunt, die Agrikultur-Geseßgebung einer Revision zu unterwerfen und eine den Anforderungen der Zeit ent- sprehende Ablösung der der Wohlfahrt der Landbewohner und der Förderung der Landeskultur noch hinderlichen, auf dem Grund und Boden noch haftenden Lasten herbeizuführen. So sehr das Bedürf- niß der Zeit eine schleunige Lösung der Frage erfordert, so muß doch bei der tief eingreifenden Wichtigkeit dieses Theils der Gesebßgebung die Regieruig es für ihre drin zendste Pflizht erkennen, niht ohne Zustimmung der neuen Volksvertretung mit entscheidenden legiélatorischen Schritten vorzugehen, Geseß - Entwürfe über die beschleunigte und erleichterte Ablösung aller lehn- und grundherrlichen Dienste und Abgaben, na- mentlih der Laudemial - Gefälle, werden vorbereitet, um der fünfiigen Volksvertretung vorgelegt zu werden. Die Regierung hofft in diesen Entwürfen das Interesse der Landbewohner , welches mit dem der Landeskultur zusammenfällt, mit deu billigen Ansprüchen der bis- her berechtigten Grundbesißer in Einflang zu bringen und eine beide Theile besricdigende Lösung herbeizuführen, Ew. 2c. ersuchen wir ergebenst, die Landbewohner Jhrer Provinz von dieser Absicht der Regierung in Kenntniß zu seben und sie darauf aufmerksam zu machen, daß sie in diesen Geseß-Vorschlägen die Beantwortung der vou zahlreichen Landgemeinden unmittelbar an Se. Majestät den König oder an die Ministerien gerichteten Petitionen in Betreff der grundherrlichen Abgaben finden werden. Es steht zu hoffen, daß das Vertrauen in die Regie- rung, welche bereit ist, gerehten Beschwerden der Landbevölkerung auf demlegislatorischen Wege schleunige Abhülfezu gewähren, jene Aufregung beshwichtigen wird, die leider in vielen Landestheilen die Kundgebung der Wünsche und Bitten der Landbewohner an ungeseblihe Demon- strationen hat knüpfen lassen.

Sollte die Dringlichkeit der Verhältnisse in einzelnen Provinzen oder Distrikten den unverzüglichen Erlaß provisorischer Bestimmungen erfordern, welche die Grundzüge für einstweilige Vereinbarungen zwi=- chen den Berechtigten und Verpflichteten aufzustellen haben würden, so G 21, 2, dahin zielende Vorschläge uns gefällig schleunig ein= reichen.

Ew, 2c. werden es sich zur Aufgabe zu machen haben, durch be= ruhigende Mittheilungen über die bevorstehende geseßliche Lösung der Frage die Landbewohner zu überzeugen, daß sie mit Vertrauen dem Erlaß dieser Gesebe entgegensehen fönneu, und daß die künftige Ver= sammlung der Volksvertreter ihnen die beste Gelegenheit geben wird, ihren Juteressen und Wünschen durch die von ihnen gewählten Män- ner ihres Vertrauens Geltung zu vershaffen.

Berlin, den 20. April 1848.

Ministerium des Junern, Ministerium für Handel, Gewerbe von Auerswald. und öffentliche Arbeiten. von Patow.“

Dringende Ansprache,

Das Königliche Staats - Ministerium hat auf die Anzeige, daß heute beabsichtigt wird, eine Petition um Abäuderung des bestehen- den Wahlgeseßes in einem zahlreichen Aufzuge nach dem Schlosse zu überbringen , die hierin liegende Demonstration, als die öffentlicbe Ruhe und Ordnung bedrohend , nicht für geseßlih zulässig erachtet.

Hiernach is cs meine Pflicht, dahin zu wirken, daß die verab= redete Demonstration unterbleibe. So schr ih mih überzeugt halten fann, daß es, bei der Achtung der hiesigen Einwohnerschaft vor dem Geseß, uur eines solchen Ausdrucks bedarf, um den be- absihtigten Aufzug zu unterlassen, so rene ih doch auf alle Fälle darauf, daß die Behörden in ihren der allgemeinen Wohlfahrt ge= widmeten Bestrebungen mit Kraft unterstüßt werden. x

Insbesondere aber wende ih mi an die hiesigen löblichhen Ge- werks-Genossen, die mir in der lebten ereignißreihen Zeit so manchen Beweis ehrenden Vertrauens gegeben haben, und deren Sinn für Geseß und Ordnung meine volle Achtung verdient, Mögen dieselben au heute ihrer wahren Stellung in der Staats- Gesellschaft einge- denk sein, mögen sie e'ngedeuk sein, wie dem ehrenhaften Nährstande vor allen Dingen die Erhaltung und Befestigung der Ruhe, der Ordnung und des allgemeinen Vertrauens am Herzen liegen mußz mögen die Gewerks-Genossen also auch diefer wohlgemeinten Ermagh- nung Gehör geben und sich aller Betheiligung bei dem fraglichen Außzuge enthalten.

Berlin, den 20. April 1848.

Der Polizei - Präsident. von Minutoli.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst z u Wied, nach Reuwied-

llichtamtlicher Theil. I: n 1.a n d,

Potsdam, 20. April. Gestern erfolgte in den Parade-Kam- mern des hiesigen Königlichen Schlosses in Gegenwart Jhrer Maje- stäten des Königs und der Königin, des durchlauchtigsten Vaters, o wie der übrigen hier anwesenden Prinzen und Prinzessinnen des Kü= niglichen Hauses, der holen Militair- und Civil-Bebörden, der Hof= staaten und mehrerer dazu eingeladenen Geistlihen, die Confirmation Jhrer Königl. Hoheit der Prinzessin Friederike Luise Wilhelmine Mariane Charlotte, Tochter Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Albrecht.

Die heilige Handlung wurde durch den Ober - Konsistorialrath, Hof- und Dom = Prediger Pr. Snethlage, verrichtet, welcher Jhrer Königl. Hoheit den Religions - Unterricht ertheilt har; Höchstdieselbe legte das von Jhnen Selbst aufgeseßte Bekenutniß Jhres Glaubens ab, beantwortete die dartiber vprgelegten Fragen und wurde durch die Einsegnung als Mitglied der evangelischen Kirche aufgenommen.

Heute nahmen Se. Majestät der König und Jhre Majestät die Königin, so wie Jhre Königl. Hoheit die Prinzessin Charlotte und die übrigen hier anwesenden Mitglieder der Königl. Familie, gemein- schaftlih mit der zahlreich versammelten Gemeinde in der Hof- und Garnison = Kirche das heilige Abendmahl aus den Händen des Feld=- probstes Bollert und des Ober-Konsistorial=-Raths Dr, Snethlage.

Berlin, 20. April. Unterm 17ten d. M. i} folgende Aller- höchste Kabinets-Ordre an den Handels-Amts-Präsidenten von Rönne ergangen :

„Die in Meiner Ordre vom 27sten v. M. verheißene Bildung eines lesonderen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten macht es nothwendig, dem Handels-Amte seine bisherige Selbstständigkeit zu entziehen und dasselbe dem neugebildeten Mini- sterium einzuverleiben, Jndèm Jch Jhnen die darüder an das Staats-Ministerium ergangene Ordre anbei abschriftlich zugehen lasse, ernenne Jh Sie zugleich zu Meinem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei den Vereinigten Staaten von Nord- Amerika und habe zu Jhnen das Vertrauen, daß Sie Mix auch in dieser neuen Stellung Jhre Dienste mit derselben Pflichttreue wid- men werden, durch welche Sie sich bisher auf Meinen Dank und Meine Anerkennung Anspruch erworben haben. Potédam, den 17ten April 1848, Friedri Wilhelm.

Camphausen. Arnim. An den Handels-Amts-Präsidenten von Rönn c.“

Berlin, 19. April. Dem Vernehmen nach, sind dem König-= lihen Gesandten am Bundestage von unserer Regierung bereits tie nöthigen Justructionen zugegangen, um die Aufnahme in den deut- hen Bund für das Gebiet des ehemaligen Nebdistrikts und für die Kreise Birnbaum , Meseriß, Bômst, Fraustadt, so wie für die über- wiegend deutschen Theile der Kreise Buck und Kröben, zu bean- tragen.

Berlin, 20. April. Von Seiten des Magistrats und der Stadt- verordneten von Berlin sind folgende Bekanntmachungen erschienen :

„Wir sind amtlich ‘benachrichtigt, daß in Folge eines Beschlusses einer vor den Zelten abgehaltenen Volkz-Versammiung morgen den 20sten d. M. in cinem zahlreichen Auszuge dem Staats - Ministerium eine Petition über- reicht werden soll; welche die Abänderung des verfassungsmäßig erlassenen

-

ag den 20e" A pril Abends

Wahlgesezes bezweckt. Oeffentliche An läge bestätigen dies, und, wie ver- lautet, sollen die Gesellenschasten der Gewerke zum Anschlusse aufgefordert werden, Das Staats - Ministerium hat erklärt, wie es jederzeit berett sei Petitionen, mögen so'che von Einzelnen ausgehen oder mit zahlreichen Un- terschristen bedeckt scin, anzunehmcn und sorgfältig zu prüfen. Es hat es aber nicht für geseglih zulässig erachtet, daß das Petitions:ezt in einer Weise ausgeübt werde, welche dazu führen kann, die öffentlihe Ordnung und den Stadtf. ieden zu stören, Berufen, diese ersten Erforternisse bür- gerliher Freihe.t und Wchlfahrt zu shüßz7n, wenden wir uns zunächst mit vollstem Vertrauen an die Voistände, Meister und Gesellenschasten aller hiesigen Gewerke mit der dringenden Auffo derung, sich diesem unge- sezlichen Beginnen nicht anzuschließen. Die beabsichtigte Petition kann, welche Ansichten man auch über den derselben zum Grunde liegenden Ge- danken eines direkten Wahlsystems haben mag, keinen Erfolg haben, weil das Ministerium das verfassungsmäßige Wahlgeseß nicht cigenmächtig ab- ändern darfz weil, wenn es eine solche Abänderung vornchmen könnte, die Interessen Preußens und Deutschlands durch die eintretende Unmöglichkeit, das preußische Volk auf dem deutschen Reichstage rechtzeitig vertrêten zu lassen, auf das empfindlichste verlegt werden würden z und weil endlich eine solhe Maßregel nur getroffen werden könnte, wenn die Stimme des gan- zen Landes darüber gehört wäre und sich dafür entschieden hätte, Wir er- warten daher von allen unseren Mitbürgern, auch von denen, welche nach ihrer politischen Ucberzeugung direkte Wahlen für die richtigeren halten, daß sie bei der Art und Weise , ihre Ansichten geltend zu machen, sich oon De- monustraiionen fernhalten werden, die als Partei- Ansicht von der entgegen- stehenden Meinung eines großen Theiles des Landes als eine gegen dieses geübte Anmaßung keine Billigung finden fönnen. Berlin, 19, April 1848, Der Magistrat.“

„Mitbürger ! Freunde! Jn einigen Velksversammlungen und Druck- schriften sind Stimmen laut geworden, welche Mißtrauen gegen unsere jeßige Regierung äußern und hervorrufen. Es ist mehrfach intedin Ministern der Vorwurf gemacht worden, sie hâtten die Bahn des Rückschritts betreten, sie wollten uns die Früchte der errungenen Freiheit verkümmern oder gar ver- nihten , sie wollten insbesondere durch das indirekte Wghlrecht dem Volke ein großes, herrliches Recht vorenthalten, das Recht, seine Abgeordneten und Geseßgebcr unmittelbar zu wählen. Alle Verständigen sind gewiß einig darüber, daß solche Vorwürfe unbegründet und ungerecht sind, Die Uecber- zeugung unserer Staats-Minister hat: ihnen für den Anfang indirekte Wah- len als die besten erscheinen lassen, und das dem leßten Landtage vorge- legte Wahl - Geseg is von demselben nach mchrfachen Verbesserungen an- genommen worden. Binnen wenigen Tagen schreitet die ganze mündige Nation zur Wahl ihrer Vertreter; es i nicht möglich, aber auch nit nôü- thig, daß jeyt noch irgend ejne Veränderung in dem Wahlgeseße getroffen werde. Wählen wir die rechten Männer unseres Vertrauens und überlas- sen wir diesen Männern , das fünftige Wahlgeseß festzustellen; sie werden dem wahren Willen des Volkes sicherlich nicht widerstreben. Mitbürger ! Freunde! Wir Alle haben keinen Grund, wegen des jezigen Wahlgeseges unruhig und besorgt zu sein. Wir haben noch weniger Grund, wegen der bisherigen Haltung und der ferneren Maßregeln unserer Regierung irgend eine Gefahr für die Freiheit zu fürchten. Vieles ist noch zu thun übrig, um uns ín den vollen Genuß der erworbenen Güter zu seen, laßt uns aber auch billig sein, laßt uns dasjenige anerkénnen, was bereits geordnet und angebahnt isst; laßt uns die Hindernisse und Schutthaufen in Anschlag bringen, welche ein fehlervolles Verwaltungs - System uns überliefert hat. Gewaltige Kräfte gehören dazu, um alle Schäden zu heilen und um lang Versäumtes nachzuholen. Darum, theure Mitbürger, wenn Jemand noch nicht Alles erreicht sicht und deshalb die Freiheit bedroht glaubt, möge er Vertrauen fassen, möge er keinen Schrebildern Raum geben. Wir Alle wollen die Freiheit, wir Alle fordern, daß Jedermann sein Recht zu Theil werdez wir Alle verlangen und arbeiten dahin, daß aus un- serer großen Revolution für immer der Strom der Freiheit und des Glückes für alle Menschen voll und majestätish dahinwalle. Welche Thorheit, zu glauben, irgend ein Mensch, irgend eine Macht der Erde könne uns die Freiheit rauben! Wer das glauben kann, der is der Freiheit nicht würdig. Kein Minister kann fernerhin der ganzen Nation Gesche vorschreiben: die Nation macht \ich selbst| ihre Geseße. Deshalb, Mitbürger! Freunde! gebt Niemanden Gehör, der Euch fälschlich Mißtrauen einflöóßen will. Sorge auch Jeder in scincm Kreise, wie es die Staats- und städtischen Behörden gleich- falls thun, daß Ordnung und Geseb aufrecht erhalten werden, daß Gewerbe und Verkehr die Blüthe erlangen, in welcher die gegenwärtige Uebergangs- zeit sie gestört hat, Thue Jeder seine Pflicht, so wird Alles gut werden. Vor Allem aber vergesse es Niemand: Ohne Gese keine Freiheit! Ohne Ordnung keine Wohlfahrt! Berlin, 19. April 1848, Stadtverordnete zu Berlin. Fournier. Schäffer.“

Berlin, 20. April. Unter den überaus zahlreichen Petitionen, welche im Laufe dés gestrigen und heutigen Tages gegen die Ab= änderung des bestehenden Wahlgeseßes dem Staats - Ministerium überreiht worden sind, befinden sich auch mehrere aus benachbarten Städten. Eine dieser Petitionen, die von Perleberg eingegangen ist, theilen wir nachstehend mit :

Durch eine uns so eben zugekommcne Zuschrift des“ Prof. Dr. A. Erman und mehrerer Anderer vom geftrigen Tage werden wir aufgefordert : zur Erlangung des direkten Wahlmodus am morgenden Tage eine Volks - Demonstration wie solche in Berlin beabsichtigt wird guch hier zu veraustalten.

Hierdurch finden wir uns veranlaßt, es auszusprechen :

daß wir das erlassene Wahlgeseß vollständig billigen, überhaupt den gegenwärtigen Herren Ministern durch aus vertrauen und aus allen unseren Kräften dazu beitragen wollen, daß das gegenwär- tige Ministerium und die durch dasselbe vertretenen Grundsäße auf= recht erhalten werden. —_—

Die‘e Gesinnung theilt unsere Stadt, ja die ganze Provinz ein= müthig. Die Zahl der Unterschriften ist nur deshalb gering, weil wir die shleunigste Absendung für nöthig hielten.

Perleberg, den 19. April A4 A (Folgen dic Unterschriften.) An i ¡ i; den Präsidenten des Ministerraths, Herrn C amphausen, Z Excellenz, zu Berlin.

Provinz Preußen. An den Staats-Minister Camphausen ist aus dem farthauser Kreise folgende Erklärung und Bitte abge- sândt worden : „Der Aufruf des provisorischen polnischen Comité?s, welches die Ansicht an den Tag gelegt, Westpreußen als eine polni- he Provinz in Anspruh zu nehmen, hat die Bewohuer unseres Kreises zu folgender Erklärung veraulaßt: „Ohne die polnische Na=- tionalität zu gefährden oder derselben zu nahe treten zu wollen, füh- len wir uns bewogen, die Bitte hiermit auszusprechen : Westpreußen als preußische Provinz in den deutschen Bund aufzunehmen. Wir sind Preußen und wollen Preußen bleiben. Karthaus, den 14. April 1848, Simon, Rittergutsbesißer auf Mariensee. Osteroht, Kreis=

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