1848 / 2 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E i e R

Schleswig und besonders auf das Herzogliche Land ieses Herzog- thums zu Gunsten des Königs von Dänemark und dessen Erben und Nachfolger auf dem Königlichen Throne, aber Niemand fann größe= ren Rechten entsagen, als er selbst besißt , oder solchen, die dritten Personen angehören. Der Großherzog Paul hatte eben so wenig das Recht, in einem Theile von Schleswig die weibliche Erbfolge durch einen einfachen Entsagungs-Akt einzuführen, als Kömg Friedri 1V, das Recht hatte, dasselbe Grundgeseß der männlichen Nachfolge durch einen Aft absoluter Machtvolllommenheit, fei Patent, oder durch einen zweideutigen und unförmlichen Huldigungs = Aft abzuändern, Beide Fürsten hielten ihr Recht in Schleswig nur unter dem consti- tutionellen Rechte des Landes, dessen Verleßung eher die Lostrennung als die Erhaltung der Herzogthümer bei Dänemark zur Folge haben konnte. E A Die Ausführung aller diejer Punkte, welche die Haupt - Argu- änischen Ansprüche bilden, in der Denkschrift ist die Widerlegung shlagend und die Schlußfolgerung in Stellung Englands zu der Frage auf Grund des Ver- 1720 dur die einfache und klare Argumentation über=

mente der vortrefflich, Betreff der trags 901 raschend.

Als der Herzog von Gottorp, elbst nah dem Sturze seines Beschützers, Karl’s XIT1, von Schweden, si weigerte, feinen Ansprüchen zu entsagen, garantirten die beiden vermittelnden Mächte, Frankreich und England, dem Könige von Dänemark den friedlichen Besiß des jenigen Theils von Schleswig, welchen Dänemark damals inne hatte und welchen die gottorpische Linie beanspruhte. Die Worte der englishen Garantie vom 26. Juli 1720 sind: „Zu garantiren und aufrecht zu erhalten in dauerndem und friedlichem Besiß jenen Theil des Herzogthums Schleswig, welchen Se. dänische Majestät in Jhren Händen hat.“ Herr Bunsen schließt nun hieraus, auf Grund des oben ausgeführten constitutionellen Rechts der Herzogthümer, folgende drei wichtige Punkte :

1) Daß der Krieg in Schleswig, welchem der Friede von Frie= drihsburg ein Ende mahte, nicht ein Krieg Dänemarks ge gen das Volk von Schleswig, sondern ein Krieg zwischen

{les holsteinishen Fürsten mit verschiedenen Ansprüchen war, daß demns „Dänemark nicht Ansprüche gegen das Volk von Schleswig

durch das Recht der Eroberung erheben fann.

9) Daß der Gegenstand der Garantie niht ganz Schleswig, sondern hauptsächlich nur derjenige Theil von Nord-Schles- wig ist, über welchen die gottorper Linie eine entschiedene Souverai= nett beanspruchte.

3) Daß die Garantie, welhe Dänemark gegeben worden ift, niht gegen das Volk und seine Rechte, auch niht gegen andere dritte Parteien gerichtet sein kaun, welche in künftigen Fällen rehtmäßige Ansprüche auf jenen Theil des Herzogthums ge= gen die herrschende Familie in Dänemark haben möchten.

„Wenn demnach“, so schließt die Denkschrift , „die weibliche Li- nie in Dänemark zur Regierung kommt und das Volk von Schleswig bei seinem Recht beharrt, einen Herzog aus den Repräfentanten der männlichen Linie zu haben, so kann die englische Garantie in keiner Weise zum Schuße der Ansprüche Dänemarks angerufen werden,

EAMANRZEZ L L C » E

6

Und wenn cs solche Repräsentanten giebt, und zwar solhe, welche uicht entsagt und ältere Ansprüche haben, als die des gottorper Hau- ses sind, \o erscheint es sehr zweifelhaft, ob selbst für jenen Theil von Nord-Sleswia, dessen Besiß Dänemark von England garantirt und von der gottorper Linie dur Paul 1. aufgegeben worden ist, irgend ein Anspruch von Seiten Dänemarks auf englischen Beistand wegen der Garantie von 1720 erhoben werdeu kann. Denn in der That, die Garantie muß doch aufgehört haben, wenn sie ihren Ge- genstand verloren hat. Dies is aber geschehen 1773, als die An= sprüche des Hauses Gottorp aufgegeben wurden, gegen welche allein jene Garautie gefordert und gewährt worden ist,“

Sing-Akademie. Der Tod Jesu von Graun. (Am Charfreitag.)

Jn der Charwoche wurde, wie alljährlich, Graun*s „Tod Jesu“ von zwcien Instituten, nämlich dem Schneiderschen und dem der Sing-Aka- demie, aufgeführt, Die feststehende Aufführung dieser geistlichen Kantate darf gleichsam als cinen durch fromme Ueberlieferung geheiligten, als eine Art von Kultus angesehen werden und erscheint überhaupt gerechtfertigt, insofern das Werk auch in musikalischer Beziehung ein für Jedermann leicht zugängliches is, Daß indeß eine zweimalige Aufführung Bedürfniß sei, bezweifeln wir. Ob demnach nicht der Versuch zu machen wäre, einmal ein

anderes Werk anstatt der in Rede stehenden Kantate vorzuführen wozu wir Seb. Bach's herrliche Passionsmusik vorschlagen das is eine

Frage, die wir vorzugsweise der Sing-Akademie vorzulegen uns gedrungen fühlen. Da die Kirche, dem Drange der Menge nach, dem volksthümlichen Graun schen Werke Genüge zu leisten, vollkommen ausreicht, so wäre die Frage um \o mehr in Erwägung zu ziehen, als man durch Erledigung der- selben den Wünschen des gebildeteren Theiles der Musiksreunde, der sich an einem weniger bekannten, ungleich tiefsinnigeren Werke gleichzeitig musikalisch heranzubilden und zu erbauen durch Aufführung jener Bach sen Passion Gelegenheit gewinnen würde, ebenfalls begégnen dürfte, Jedenfalls enthält der „Tod Jesu“ des Veralteten viel, so daß er das künstlerishe Interesse feineêweges mehr durchweg in Anspruch zu nehmen vermag. Namentlich gehören die Arien, ihrer formellen Gestaltung nach, so wie die Jnstrumen- tation, durchaus einer früheren Periode der Tonkunst an, wenngleich nicht zu leugnen is, daß die trefflich deklamirten Recitative, vorzugsweise aber die Chöre, eben so auëgezeichnet dur ihre polvphone Behandlung, als durch den ihnen inwohnenden Ausdruck erhabener Einfachheit und Würde, noh jeßt als Muster fkirchliher Auffassungsweise gelten können. Diese leßteren waren es denn auch, die in der Aufführung seitens der Sing-Akademie (am Charfreitag), von einer so imposanten Chormasse zu Gehör gebracht, wieder eine außero:dentliche Wirkung hervorriefen, Chöre, wie die durch funstvollen Bau und durchsichtige Klarheit gleich aus- gezeichnete, für ewige Zeiten als Muster glänzende Doppel-Fuge : „Christus hot uns cin Vorbild gelassen“‘, dann der charakteristische, echte Freudigfkcit athmende: „Freuet euch all’ ihr Frommen““, mit den originellen Trillern, ferner die schönen Choráâle, vorzugsweise der a Capella gesungene: „Wie herrlih is die neue Welt“, gewährten bei \o gelungener, fast vollendeter Ausführung in der That seltenen Genuß und hinterließ.n wahrhaft erhe- bende Eindrücke in den Gemüthern aller Hörer. Kam indeß der chorische Theil, in welchem die Sing-Akademie ihren eigentlichen Grund und Boden findet, vorzugsweise zur Geltung, so bot doch nichtsdestoweniger auch die

Ausführung der Soli nicht nur im Allgemeinen Ehrenwerthes, sondern theilweisc sogar Ausgezeichnetes. Frau K ö ster hatte sich bei den Sopran-Soli betheiligt und führte namentlich die berühmte Bavour-Arie: „Singt dem göttlichen Propheten“, meisterhaft aus. Das bezeichnete Musikstück wurde von ihr eben so glanzvoll in technisher Beziehung, als feurig und shwungvoll im Ausdruck (stellenweise zur mit fast zu dramatischer Färbung), mit einem Worte, hinreißend s{chön gesungen. Trefflih gelang der geschäßten Künst- lerin aber auch die erste Arie mit dem vorangehenden Recitativ : mane!“’ und nur bei einigen wenigen Stellen wollte es uns hier bedünken, als wenn Frau Köster den richtigen Ausdruck dem Klange unterordnete. Die Leistungen der Herren Mantius und Bötticher sind bekannt. Die übrigen Soli waren durch Mitglieder der Sing-Akademie vertreten,

Eisenbahu - Verkehr.

Berlin , 29, April. Die Berlin-Stettiner Eisenbahn ladet die Actionaire zu einer General-Versammlung auf den 25. Mai im Börsen-Hause in Stettin ein, Haupt-Gegenstand der Berathung soll sein, ob die früher emittirten und noch unverkauften 488,320 Rthlr. 15 Sgr., die noch niht durch Amortisation getilgt sind, in höher Zins tragenden Prioritäts - Actien umgeschrieben werden sollen, und ob das zur Deckung der Ergänzungsbauten noch erforderlihe Kapital von 300,000 Rthlr. dur Kreirung eben dergleichen Prioritäts-Dbliga- tionen zu beschaffen sei. Es sollen 8 Tage vorder General-Ver- sammlung die Uebersicht der zu verhandelnden Gegen stände und der Verwaltungs=Bericht von der Direction entgegengenommen werden können.

Die Bonn= Kölner Eisenbahu Direction ladet die Ac- tionaire zum 13, Mai c. zur ordentlichen General - Versammlung in Bonn ein.

Die Oberschlesische Eisenbahn=-Direction zeigt nun offiziell an, daß sie, außer den bereits gezahlten Zins - Ertrag von 35 pCt., noch 24 pCt. Dividende pro 1847 auszahlen wird, Der Termin der Auszahlung dieser Dividende soll in der nächsten ordent= lihen General-Versammlung unter „Beirath“/ der Actionaire festgeseßt werden. i E

Die Direction der Friedrihs-Nordbahn benachrichtigt die Actien - Besißer, daß die fällige sehszehnte Einzahlung von 5 yCt. bis 1. Mai c, bei dem Banquier-Hanse Jacobsohn u. Rieß geleistet werden kann. Es würden dann 85 pCk, etn gezahlt ein. Die Siterimo) Were stehen jeßt, bei 80 pCt. Ein- zahlung, 9 pCt., also sind bereits 74 pt, verloren. Viele Besißer wollen diese 9 pCt, noch retten, daher ansehnlihe Posten an den Markt gebracht werden, na ch dieser Einzahlung von 5 pCt, würde man also 14 pCt. zu retten haben.

Die Direction der Ungarischen Central-Eisenbahn (Pesther) ladet die Actionairé zu ciner ordentlichen General-Ver= sammlung am Montag den 22. Mai nach Preburg ein.

In Dresden soll am 1. Mai c. eine öffentliche Verstetgerung von Cöln = Minden Eisenbahn =- Actien im Betrage von 55,000 Rthlr. in größeren und kleineren Partieen stattfinden.

E E PRSRESETTP

Gethse-,,

Bekanntmaczungen. [359] B eran maun

Das bei der Stadt Lv gelegene Domainen-Vorwerk Luk, zu welchem 2873 Morgen 138 Quadrat - Nuthen Land, darunter 793 Morgen 64 Quadrat-Ruthen Aer und 554 Morgen 18 Quadrat-Ruthen Wiesen, so wie Brau- u::d Brennerei, gehören, soll mit allen dazu ge- hörigen Pertinenzien vom 4. Juni d. J. ab auf 16 hinter einander folgende Jahre, jedoch so, daß die Pacht erst Johannis 1864 abläuft, anderweit meistbietend ver- pachtet werden, und is hierzu ein Licitations-Termin aus

C Mai c, Vormittags 11 Uhx,

in unserem Regierungs-Konferenz-Gebäude anberaumt.

Das geringste Pachtgeld is auf 1071 Thlr, incl, 360 Thlr. in Gold festgesest, und muß eine Caution von 1000 Thlrn. in baarem Gelde, Staatsschuld - Scheinen oder Pfandbriefen sofort bestellt werden, j : Qualifizirte Bietungs - Lustige, welche sich nicht nur über ihre landwirthschaftlihe Befähigung, sondern auch über den Besiz eines eigenthümlichen Vermögens von mindestens 15,000 Thlrn. genügend auszuweisen vermü- gen, werden daher aufgefordert, unter Beibringung der über ihre Qualification sprechenden Beweis-Dokumente, in dem gedachten Bietungs-Termine zu erscheinen und ihre Gebote abzugeben. ; e

Der Auschlag und die Pachtbedingungen können vor der Licitation in unserer Finanz - Registratur eingesehen werden,

Gumbinnen, den 20. April 1848 Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung

der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

[328] Gerichtlihe Vorladung.

Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des am 97, September 1847 verstorbenen Gutsbesißers Adolph Friedrich Melms zu Steinfeld aus irgend einem Grunde Rechtens Ansprüche und Forderungen zu haben vermei- nen, werden behufs Richtigstellung dieses Nachlasses, auf den Anirag der Vormünder, hiermit geladen, solche in einem der folgenden Termine:

am 1. und. 20, Mai oder am. 9. Juni d. J., Bormittags 11 Uhr, vor dem Königl. Hofgerichte spe- ziell anzumelden und zu beglaubigen , bei Vermeidung der am 23, Juni c., Vormittags 11 Uhr, zu erkennenden Präklusion und aufzuerlegenden ewigen Stillschweigens,

Datum Greifswald, den 22, März 1848.

Königl, Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (L;'S)

9, Wo ta

[302 b] A: uy 9. 3 u. g,

Auf den Antrag des Pensionars August Otto werden Alle und Jede, welche an das ihm an dem im Greifs - walder Kreise belegenen akademischen (Hute Divrichsha

en bis Trinitatis 1865 zustehende, dem Dekonomen

Tarl Burmeister aus Güstrow mit der Pacht - Caution |

von 2000 Thlr, cedirte Pachtrecht, so wie an die ihm eigenthümlich gehörenden, dem Leßteren verkauften dor- tigen Winter- und Sommer-Saaten, todten und leben- den Inventarienstücke, aus irgend einem Grunde Rech- tens Forderuagen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden, mit Hinweisung auf die den Stralsunder Zei- tungen in extenso inserirten Proklamen vom heutigen Tage, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine : s

am 2, und 23, Mai oder 20. Juni d, J, Morgeus 10 ‘Uhr, vor dem Königl, Hofgericht, bei Ver- meidung der am r D d, J, zu erfennenden Prä- flusion, hiermit aufgefordert, j

ay Greifswald, den 11, April 1848,

Königl, Preuß, Hofgericht von Pommern und Rügen, (L. S.) v, Klot,

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[284] Subhastations-Patent.

Das in der Richtstraße Nr. 32 und in der Tuch- macherstraße Nr. 79 gelegene, Vol. I. Nr. 162, des Hvpothekenbuchs verzeichnete, dem Kaufmaun Alexander Carl Friedrih Liezmann gehörige Wohnhaus, nebst 6 Ruthen Wiesewachs und sonstigem Zubehör, zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur ein- zuschenden Taxe auf 23,334 Thlr. 9 Pf. abgeschäßt, soll

am 26. Oktober 1848, Vorm. 14 Uhr, subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgebv- ten, sich, bei Vermeidung der Präklusion , spätestens in diesem Termine zu melden,

Frankfurt a. d. O., den 9. März 1848.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

[1] Subhastations-Patent. Nöôthwenbiger Bertgu],

Die den Carl und Wilhelmine Wolschonschen Ehe- leuten zugehörige Erbpachts-Gerechtigkeit auf das Vor- werk Matern Nr. 1. des Hypothekenbuchs, - abgeschäßt auf 16,807 Thlr, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Tare, soll

am 9, August 1848, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

Die dem Aufenthalte nah unbekannteu Besißer der gedachten Erbpachts-Gerechtigkeit, Carl und Wilhelmine, geb. Nandt, Wolschonschen Eheleute werden zur Wahr- nehmung ihrer Gerechtsame hierzu öffentlich vorgeladen,

Königliches Land- und Stadtgericht zu Danzig.

[2] Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht Culm a. W.

Die aus Wohnhaus, Stallungen, 2 Scheunen, 3 Ein- wohnerhäusern und S

435 Morgen 163 Quadratruthen Magdeburgischen

Maßes eigenthümliches Land bestehende Besizung des Ludwig von Polesfi in dem Dorfe Kiewo, abgeschäßt auf 13,387 Thlr. zufolge der nebs Hypothekenschein in unserer Registratur einzuse- henden Taxe, soll in dem anderweit auf

den 11 Juli 1848,

Vormittags 41 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle anbe- raumten Termine subhastirt werden,

186 Bas im hiesigen landräthlichen Kreise belegene und dem Gutsbesißer George Friedrich May gehörige Erb- pachts - Vorwerk Leßnau, auf welchem ein Kanon von 120 Thlr, 40 Sgr. haftet, und welches zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem ersten Büreau einzuschen- den Taxe, nach Abzug des Kanons, zu 5 Prozent ver- anshlagt auf 6300 Thlr. 7 Sgr, 6 Pf. und zu 4 Pro- zent veranschlagt auf 8558 Thlr, 3 Sgr, 9 Pf. abge- \häßt ist, soll am 8. September 1848 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, Neustadt in Westpreußen, den 12, Februar 1848, Königl, Land- und Stadtgericht als Patrimonialgericht von Leßnau,

[1129] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 22, November 1847. Die Subhastation des in der verlängerten Frucht-

straße belegenen, Volumine 38, No. 2380, im Hypo-

thekenbuche der Königsstadt verzeichneten, früher Müller-

Vogelschen Grundstücks, taxirt zu 12,619 Thlr, 18 Sgr.

9 Pf., welches dem pensionirten Feldwebel Dismas

Glauber zugeschlagen worden, soll in Folge des Er-

fenntnisses des Königl, Geheimen Ober-Tribunals vom

16, März 1847 fortgeseßt werden,

Qu dem Ende is} ein Termin auf

den 26, Juni 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle anberaumt. Taxe und Hypothe- kenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real-Junteressenten werden unter der Warnung der Präklusion hierdurch vorgeladen.

[92] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 21. Januar 1848,

Das dem Zimmerpolier Friedri Wilhelm Kopplin gehörige, hierselbst in der Linksstraße Nr. 28 belegene, im stadtgerichtlichhen Hypothekenbuche von den Umgebun- gen Vol. 31. Nr. 2021 verzeichnete Grundstück, gericht- lih abgeschäßt zu 18,014 Thlr. 6 Pf., soll

am 26. August 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy9- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[89] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 21. Januar 1848.

Das dem Kaufmann Alexander Franz Friedrich Wil- helm Köhler gehörige, hierselbst in der Alten Jakobs- straße Nr. 93 belegene, im stadtgerichtlichen Hypotheken- buche von der Louisenstadt Vol. 4. Nr. 224. verzeich- nete Grundstü, gerichtlich abgeschäßt zu 19,132 Thlr, 9 Sgr. 10 Pf., soll

am 30, August 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

279] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14, März 1848.

Das dem Thierarzt Friedrich Wilhelm Falkenhan gehörige, in der Cöôthenerstraße Nr. 28 belegene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol. 32, Nr. 2069. verzeichnete Grundstü, gerichtlich abgeschäßt zu 10,503 Thlr, 19 Sgr., soll

am 24. Oktober 1848, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hv- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[364] - : J Ruhrort - Crefeld- Kreis Glad- bacher Eisenbahn-Gesellschaft.

In Gemäßheit des §. 27. der Sta- tuten werden die Herren Actionaire un- serer Gesellschaft zu der diesjährigen or- S dentlichen General-Versammlung SIauf Mittwoch den 31. Mai d, J. t —— L Morgens 10 Uhr, in dem Rumpschen Saale hierselb hierdurch eingeladen.

Wegen der Legitimation der Stimmberechtigten wird auf den §. 26, der Statuten noch besonders aufmerk- sam gemacht.

Crefeld, den 27. April 1848.

Dia Direction

I: | Köln-Mindener Eisenbahn. un Tägliche Abfahrten der

a Personenzüge:

Zon Minden nh Deub,

Morgens 5 Uhr 45 Miu., Nachmittags 12 Uhr 45 Min, *),

itacl Dortmund, Nachm. 5 Uhx 30 Min. **)

*J im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Min. Mor- gens von Berlin, Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen, Uelzen, Hildesheim und Hannover eintref- fenden Zugz

*) im Anschluß an den um 4 Uhr 30 Minuten Nach mittags von Hannover und Harburg eintressenden Zug. Geht anderen Tages über Köln bis Gent und Lille,

Obé Die atio

1353] F 4 f Seelándische

Eifenbahu.

Die im §. 23 der Statuten bestimn!tc s ordinaire jährliche General-Versammlu. g

der Actionaire der Seeländischen Eisenbahn-Gesellschast

wird dieses Jahr in Kopenhagen am Montag den

29, Mai, um 6 Uhr Nachmittags, im Vorsaale

des höchsten Gerichts, Prinzens Palais, Fredericks8holms-

Kanal Nr. 240, abgehalten, wozu die Herren Actionaire

hierbei eingeladen werden.

Kopenhagen, den 19, April 1848. Der Ausschuß der Seeländischen Eisenbahn-Gesellschaft,

Dampf-Packetfahrt

(325 b] zwischen

Lübeck und St. Petersburg. D Die bekannten, unter russischer / j M « Flagge fahrenden beiden Vampsschisfe der St, Petersburg-Lübecker Dampf- R F \chiffahrt - Gesellschaft ,„ Nicolai 1. ‘“, Cayt, H. H. Schütt, und „Alexandra“‘‘, Capt. C. N. Heitmann, unterhalten in diesem Jahre die regelmä- ßige Fahrt zwischen den obengenannten Pläyen. Jeden Dienstag geht eines dersclben von jedem der beiden Pläge ab, von Travemünde das erste am 253 Aprul, das legte am 31, Oktober. E i Abfahrt von Travemünde: Dienstags Nachmittags um 5 Uhr. N Preise der Passage mit Beköstigung, aber ohne Wein : Erfte Kajüte 64 Thlr., zweite 41 Thlr., dritte 26 Thlr, Preuß, Cour. : Nähere Nachricht ertheilt : N E Das Comtoir der Dampsschifffahrt-Gesellschaft in Lübe, T_5” Exemplare des Prospektus sind bei Herren H, F, Fetshow & Sohn zu haben,

Dampsschifssahrt

A

[313 b] zioischen s Bremen und New-York. E Das amerikanische Post-Dampfchiff

M N „Washington“,

E Capitain Johnston, S wird am 15. Mai von der Weser nach New-York zurückkehren. aS Tageprels nah. New-York in 1, Kaj, 195 Ld’or.-Thlr,

» » n » AUD » » » Southampton 0 » für Kinder und Domestiken die Hälfte. E

Güterfracht 25 und 35 Pfd, mit 5 pCt, Frimage für

40 Kubikfuß. C. A, Heineken & Co,

»

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlir. für 4% Jahr. 4 Rthlr. - 5 Jahr. 8 Rtblr. - 1 Jahr. ‘n allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei einzelnen Uummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Me 2.

Berlin,

Donnerstag den 4, Mai

Ulle Post-Anstalten des Jn- und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dicses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers :

Behren-Straße Ur. 57.

Die Allgemeine Preußische Zeitung ist am gestrigen Tage zum leßten Male erschienen.

An ihre Stelle tritt von heute an unter dem obenstehenden

wie die Allgemeine Preußische Zeitung. Der Preußische Staats- Anzeiger wird, preußische Verfassung einberufenen Versammlung vo

„zatsächlicher Berichte über die Tagesgeschichte und vorzüglich der d I hältnisse, so wie für Besprehung der Juteresscn der Kunst und Wissenschaft

außer den amtlichen Bekanntmachungen und Erlassen der llständig und so \{ch

Titel des „Preußischen Staats-Anzeigers“/ ein amtliches Organ, welches in derselben Weise täglih erscheinen wird,

id Er Regierung, auch die Verhandlungen der zur Vereinbarung úüber die nell wie möglich mittheilen. Der nichtamtliche Theil desselben wird der Mittheilung fortlaufender r darauf Bezug habenden offiziellen Aktenstücke, Kammer-Verhandlungen u. s. w. gewidmct sein. , sind besondcre Abschnitte des Preußischen Staats - Anzeigers bestimmt.

Der Preußische Staats - Anzeiger wird den verchrlichen Abonnenten der Allgemeinen Preußischen Zeitung in derselben Weise zugeschickt , wie leßtere.

Für Handels- und Börsenver-

Diejenigen resp.

Abonnenten, welche damit nicht einverstanden sein sollten, werden ersucht, sich darüber bis zum 15ten d. M. gefälligst erklären zu wollen, worauf ihnen zwei Drittel des eingezahlten Quartal- 57, auswärts bei den resp. Königl. Postämtern zurücgezahlt werden. Jm entgegengeseßten Falle wird mit der Zusendung des

Abonnements, hier am Orte in unserer Expedition, Behrenstraße l Für das laufende

Preußischen Staats - Anzeigers fortgefahren werden. Berlin, den 1. Mai 1848,

Vierteljahr werden neu hinzutretende Abonnements mit 1 Rthlr. 10Sgr. bezahlt.

Expedition des Preußischen Staats-Anzeigers.

ny ali l Deutscbland.

Preußen. Berlin. Eine dänische Fregatte vor dem Hafen von Swine- mündez Stellung der deutschen Truppen.

Oesterreich. Wien. Berichtigung, Ernennung. Prag. Vorstel- lung an den Kaiser wegen der Deputirten zur National-Versammlung in Frankfurt,

Amtlicher Theil.

Bayern. München, Stände-Verhandlungen.

Haunover. Hannover. Diplomatisches, Preßgesey, Bericht des General-Lieutenants Halkeit,

Württemberg. Stuttgart. Amtlicher Bericht über den Kampf mit

den Freischaaren,

Vaden. Karlsruhe und Mannheim. Vermischtes, Die Ruhe der Stadt hergestellt, Die Freischaaren.

Holstein. Rendsburg. Nachrichten vom Kriegsschauplaße, An- kunft preußischer Militair - Aerzte. Kiel. Protestation der Konsuln Schwedens und Hollands gegen die dänische Blokade,

Auslan e.

Frankreich. Paris. Wechsel im General - Gouvernement von Alge- gerien. General Oudinot, Das bisher bekannie Resultat der Wah- len, Verordnung in Betreff der Auctionen, Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London, Kabinetsrath. Hof Nachrichten. Die Klage gegen Mitchell. Anzeige des sardinischen General-Konsuls über den Krieg Sardiniens gegen Oesterreich.

FAtalien. Verona, Proclamation des Feldmarschalls Radegky. G örß, Truppenmärsche. Genua, Ankunst französischer Kriegsschiffe, Nüdfkehrende genuesishe Freiwillige. i

Handels- und Börsen-Nachrichten.

Beilage.

Freiburg.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Landrathe bes uckermünder Kreises, Geheimen Regierungs= Rath Krafft, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichen- laubz dem Major a. D. Köpke, dem Bürgermeister a. D. David Ritze in Rössel, Regierungs-Bezirk Königsberg, dem Pastor Wal-= ther zu Olovenstedt, Regierungs-Bezirk Magdeburg, und dem Kreis- Secretair Schneider zu Wreschen, Regierungs-Bezirk Posen , den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Schulzen Holt \chke zu Ober - Reinsdorf im mansfelder Seekreise und dem Küster und Schullehrer Gramm zu Groß-=Schönfeld, Regierungs-Bezirk Stettin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Der bisherige Ober - Landesgerichts - Assessor Oßwald is zum Justiz-Kommissarius bei dem Lando - und Stadtgerichte zu Nordhau- sen und den Patrimonialgerichten im Kretje Nordhausen, so wie zum Notarius im Departement des Königlichen Ober = Landesgerichts zu Halberstadt, ernanut worden.

Da der Zeitverhältnisse wegen die Ziehung 3ter Klasse 97ster Königlichen Klassen - Lotterie nach der öffentlichen Bekanntmachung vom 24. März c. um 8 Tage hat hinausgeschoben werden müssen, so fann auch die Ziehung 4ter Klasse nicht am 10ten d. Mts., wie in dem ursprünglichen Plane bestimmt worden, ihren Aufang nehmen, fondern muß ebenfalls bis zum l8ten d. Mts. aufgeschoben werden, wie solches in den Ziehungs - Listen Zter Klasse bereits angekündigt wor- den. Hiernah muß die Erneuerung der Lotterie - Loose zur ten Klasse spätestens bis zum 16. Mai c., bei Vermeidung der geseh= lichen Nachtheile, erfolgen, wovon das Publikum hiermit unterrich- tet wird.

Berlin, den 3, Mai 1848.

Königl. General - Lotterie - Direction. Bornemann. Stieffelius,

Das Wte Stück der Geseß-Sammlung, welches heute ausgege- ben wird, enthält: unter Nr. 2964. Das Privilegium wegen anderweiter Ausfertigung auf den Inhaber lautender stettiner Stadt-Obligationen zum Betrage von 500,000 Rthlr. Vom 10. April d. J.

» 2965. Die Bekanntmachung über die mit Allerhöchster Geneh= migung erfolgte Bestätigung mehrerer Abänderungen der durch die Allerhöchste Ordre vom 4. Juli 1843 gench- migten Statuten der Feuer - Versicherungs - Gesellschaft „Borussia‘“. Vom 17ten desselben Monats, und

» 2966. Die Bekanntmachung über die mit Allerhöchster Geneh= migung bestätigten Abänderungen und resp. Ergänzun- gen der §8. 42, 43. 44. 49 und 60 der durch die Aller- höchste Ordre vom 17. Mai 1844 genehmigten und durch die Nr. 23 der Geseß-Sammlung pro 1844 pu- blizirten Statuten der magdeburger Feuer-Versicherungs-

__ Actien-Gesellschaft. Vom 19, April d. J. Berlin, den 4. Mai 1848. Gesep-Sammlungs-Debits-Comtoir.

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Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst von Rheina-Wol-=

beck, nach Aachen.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 3. Mai. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kammerherrn und Landrathe des querfurter Kreises, von Helldorf, die Anlegung des ihm vLerlie- henen Komthurkreuzes des Großherzoglich sachsen-weimarschen Haus- Ordens der Wachsamkeit oder vom Weißen Falken zu gestatten.

Berlin, 3, Mai. Dem auswärtigen Ministerium is heute ein Bericht des Ober - Präsidenten von Pommern zugekommen folgenden Inhalts :

„So eben (am 2. Mai) geht mir durch Estafette von dem Land= rath des usedom =- wolliner Kreises die Mittheilung zu, daß gestern Nachmittag die dänische Fregatte „Harfruen“ („Seejungser““) vor der \winemünder Rhede erschienen is und sich etwa { Meilen von dem Eingang des Hafens vor Anker gelegt hat; die beiden englischen Kauffahrteischiffe „Margareth Skelly‘“, Capitain Tapping aus Glas- gow, von Bahia mit Zucker, und „Enquisite““, Capitain Naxlor aus Sunderland mit Steinkohlen, sind von der Fregatte mit einem scar- fen Schusse angehalten und haben die Weisung erhalten, in keinem preußischen Hafen einzulaufen, wie dies von den beiden ans Land ge- fommenen Capitainen berichtet is. Die Fregatte sowohl, wie die beiden englischen Schiffe, liegen auf der Rhede vor Anker. Gestern Abend 9; Uhr is in Swinemünde noh die jedoch unverbürgte Nach- Se eingegangen, daß von der dänischen Fregatte vier Böte abgeseßt eien.“

Die für den Hafen von Swinemünde und dessen Umgegend ge= troffenen Vertheidigungs-Maßregeln sind vollkommen hinreichend, um einen etwaigen Versuch der Dänen zur Landung, für welche jedoch bis jeßt keine Wahrscheinlichkeit vorhanden is, auf das kräftigste ab= zuwehren.

Zugleich gehen von anderen Seiten sichere Nachrichten ein, daß Dänemark seine Maßregeln gegen die preußische Handels-Marine nun auch faktisch gegen die gesammte deutsche Marine ausgedehnt bat durch Aufbringung mehrerer hanseatischer und anderer Schiffe.

Das Hauptquartier des preußish-deutshen Armee-Corps befin- det si, aller Wahrscheinlichkeit nah, heute in Colding innerhalb Jütland, und die Avantgarde muß bis gegen die kleine Festung Friedericia vorgeschoben scin. Die Truppen haben eine solche Stel- lung, daß sie die Verbindungen von Fünen mit dem festen Lande beherrschen.

Die Bundes = Truppen werden auf dänishem Gebiet die Siche= rung der deutshen und preußishen Handels-Juteressen erzwingen,

Oesterreich. Wien, 29, April. Die Wiener Ztg: enthält folgende Widerlegung: Jn einem Aufrufe, welchen der Graf Johann Baptist Batthyán in die Abend-Beilage zur Wie- ner Zeitung vom 28. April hat einrücken lassen, wird vorausgeseßt, daß der Papst einen Krieg gegen Oesterreih be- gonnen habe. Wir werdeu von der päpstlichen Jnternunziatur an- gegangen, zu erklären, „daß die Vorausseßung des Herrn Grafen durchaus grundlos is, indem der heil. Vater und seine Regierung nicht aufgehört haben und nicht aufhören werden, freundschaftlihe Verhält- nisse mit dem Kaiserli österreichischen Hofe zu unterhalten.“

Der Feldzeugmeister Graf Baillet-Latour is, an die Stelle des auf sein Gesuch entlassenen Feldmarschall - Lieutenants Zarini, zum Kriegs-Minister ernannt worden.

Prag, 26. April. (Wien. Ztg.) Ein Extrablatt der Pra -= ger Zeitung vom heutigen Tage enthält nachstehende Kundmachung des böhmischen Landes-Guberniums : Ï

„Jn den herabgelangten Ministcrial-Erlassen vom 15ten und 21. April l, J. is die Beschickung der nach Frankfurt a, M. berufcnen konstituirenden deutschen Natienal-Versammlung mit Abgeordneten aus allen. zum deut- \chen-Bunde gehörigen Ländern in jener Weise, wie dies das Parlament zu Frankfurt gewünscht hat, welhem Wunsche die Bundes-Versammlung beigetretèn is, ausgesprochen. (Folgen die Beschlüsse des Vorparlaments und die“ Vertheilung der Abgeordneten auf die einzelnen Kreise Böhmens ; hierauf fährt die Kundmachung fort :) Nach Jnhalt der Ministerial-Erlasse liegt übrigens in dem Wortlaute dieser Verfugungen und in der Anwen- dung einer freien Wahl die gänzliche Ungebundenheit für die einzelnen zur Wabl Berufenen sowohl, als für ganze Wahlbezirke, dieser Anforderung Folge zu geben oder von derselben keinen Gebrauch zu machen. Diese mit Genchmigung des Ministers des Jnnern zur Kenntniß des National-Aus- schusses -gebrahte Anordnuug hat den National-Ausschuß veranlaßt, in der gestern abgehaltenen Versammlung folgende Vorstellung an Se, Majestät zu beschließen ;

„Ew. Kaiserl. Majestät! _„Der- dem gefertigten National-Comité vorsizende Herr Obe - Zurg- graf und Landes-Präsident des Königreiches Böhmen hat in der heutigen Versammlung den Beschluß Ew. Majestät Ministerium bekannt gemacht, die Wahl der Deputirten zu der konstituirenden National-Versammlung in Frank- furt einzuleiten.

„Der Ew. Majestät treu ergebenc National - Ausschuß legt seine des- halb zu stellende gehorsamste Bitte, das Ministerium anweisen zu wollen, es von diesem Ansinnen wieder abkommen zu lassen, durch eine eigens ge- wählte Deputation an den Stufen des Thrones uicder und erlaubt sich, Ew, Majestät Aufmerksamkeit dahin zu lenken, daß er sich durchaus nicht anmaßt, als Repräsentant der Nation sprechen zu wollen, jedoch die Be- rüdsichtigung für sich mit Recht in Anspru nehmen zu dürfen glaubt, daß er aus Männern besteht, welchen die Ansichten und Gefühle beider Volks- stämme Böhmens und aller Klassen vollkommen bekannt sind,

„Die Gründe, dur welche sich der National - Ausschuß zu der obigen Bitte veranlaßt findet, sind folgende: So unzweifelhaft es i, daß ein nachbarlicher, freundlicher, die materiellen Interessen jeder Art fördernder äußerer Verband mit Deutschland so bald als möglich eingegangen werden soll, eben so gewiß is es, daß ein solcher Verband , soll er anders Dauer versprechen, weder direkt noch indirekt vom Zwange geknüpft werden darf.

„Die neueren Verhältnisse haben den früher bestandenen Bund der deutschen Fürsten aufgelöst; es handelt sich um einen Bund freier Völker,

„Ein selbst freies Volk muß die Freiheit jedes Anderen achten und fann daher eine wie immer gestaltete Vereinigung weder befehlen noch er- zwingen wollen.

„Diesen Grundsay haben auch Ew. Majestät selbs anzuerkennen ge-

ruht, als Allerhöchstdieselben die Vereinigung von Mähren und Schlesien mit Böhmen, welche Länder doch als Kronländer Böhmens in einem in jeder Hinsicht viel cngeren Verbande stehen, als dies zwischen Oesterreich und Deutschland der Fall ist von dem freien Willen Mährens und Schlesiens abhängig machten. Dieses Recht, welches Ew. Majestät Mäh- ren und Schlesien Böhmen gegenüber zuerkannt haben, muß Böhmen Deutschland gegenüber ebenfalls in Anspruch nehmen und kann dies ge- wiß mit noch größerem Rechte thun. „Die von der National - Versammlung in Fraukfurt geforderte Absen- dung der Deputirten wäre aber ein Zwang, insolange nicht die böhmische Nation durch ihr Organ, nämlich dur die erst zu konstituirende Volks-Re- präsentation über die Absendung der Deputirten und deren Jnstruction, so wie über den Anschluß selbst, frei bestimmen kann.

„Da nun aber Böhmens Volksvertreter auf keinen Fall bis zu der Zeit, wo nah dem Ministerial-Erlasse die Deputirten abgesandt werden sol- len, zusammentreten könne, so würden die Deputirten nur von einzelnen Vereinen gewählt und abgesendet werden, ohne daß hierbei irgend eine Ga- rantie dafür vorläge, da der Wahlakt und die Absendung später von déx Nation, d. i, von der Volks-Repräsentation, anerkannt werden würde.

_„Wenn schon aus dem Obigen erhellt, daß die Wahl der Deputirten in so kurzer Zeit auf constitutionellem Wege unmöglich der Versuch hierzu aber au\regend und demnach nicht nur für Böhmen allein, sondern auch für den Kaiserstaat bedenklich wäre, so wäre ein solcher Schritt um so gewagter, als sür den Fall, daß die Deputirten von der Volks-Repräsenta- tion Böhmens nicht anerkannt werden sollten, sih die Aufregung und Al- les, was in ihrem Gefolge is, auch auf den ganzen Kaiserstaat und Deutsch- land selbst erstrecken und einer freundnachbarlichen Verbindung demnach im hohen Grade hindernd, statt fördernd sein müßte. :

„Da nach der Erklärung Ew. Majestät Ministerium die Beschlüsse der frankfurter National - Versammlung für Oesterrei nicht bindend sein sollen , so sollen sie ja abgewartet werden, ohne daß Böhmen dabei mitbe- rathet; denn die Nationalität, welche jedenfalls aufrecht erhalten werden soll so wie die inneren Bedürfnisse des Landes, können die Böhmen allein und in ihrem Lande selbs besser berathen, als ihre Deputirten dies in der frank- furter National-Versammlung thun können, wo sie entweder ein unterdrüd- tes oder ein stórendes Element jein müßten. Die äußeren Verhältnisse aber, als: Handelsverträge, Wechselrecht, gemeinschaftlihes Geld, Gewicht, Maß, Flotte unv Bundes-Kontingent, können erst dann mit Wahrscheinlichkeit des Bestandes berathen und bestimmt werden, wenn die inneren Zustände Deutschlands, wie Oesterreichs , sich neu gestaltet und festgestellt haben werden.

„Es erblickt aber der treugefertigte böhmische National - Ausschuß in dem Ansinnen der konstituirenden National - Versammlung zu Frankfurt, die Verfassung eines deutschen Bundes, somit auch die Verfassung unseres Va- terlandes, ja gewissermaßen selbst die Verfassung des österreichischen Kaiser- Staates für die Zukunft festzuseßen (wie es der Aufruf des wiener Cen- tral - Comité’s vem 20. April l. J. ausdrüdclich kundgiebt) eine Beein- trächtigung der constitutionellen freien Entwickelung unseres Vaterlandes ja selbst ein ziemlich klar ausgesprochenes Streben, nicht nur Böhmen, son- dern auch den großen Kaiser-Staat Oesterreich, dem uns doch etwas frem- der liegenden Deutschlande unterzuordnen oder wenigstens von Frankfurt aus in so mancher inneren Beziehung abhängig zu machen, denn die Worte des wiener Central-Comité’s: „Die Souverainetät des österreichischen Staats darf durch die zu schaffende Bundesgewalt nur insoweit beschränkt werden, als es zu dem wirksamen Bestande des Letzteren und zur Herstellung eines wahrhaft einigen und starken Deutschlands unumgänglich nothwendig ist“, dürfte kaum anders gedeutet werden und scheinen selb für die Donastie nicht ohne alle Bedeutung zu sein. L 2

„Éin solches Streben muß die gesammte loyale Bevölkerung Böh- mens zurückweisenz denn frei soll und muß sih das schöne Böhmerland îm Jnnern entwickeln, wenn Ew, Kaiserl. Majestät großmüthig gegebenes Ge- \chenk, „die Constitution‘, einen Gehalt haben joll; fest muß Böhmen in allen seinen äußeren Beziehungen an dem Gefammétstaat Oesterrei hängen, und letzterer muß selbstständig dastehen, daher gleichfalls Sis Ara A ren bestimmenden Einfluß frei bleiben, wenn nit dex Monarchie Kraft un

Existenz aufs Spiel geseyt werden soll,