1848 / 13 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

bgebrannt, was bi leider nit verhinder Brücke bei Belluno ü meinem Gros überzugehen ält in ihrem a

rem Bedauern aus einer

wurde vom Feinde a nen Vorbereitunge aber die steinerne é ih benußze, um dort mi

Die Wiener Ztg. enth

rl, Majestät hat mit wah Israeliten die

„Se. Kaise Eingabe ahtbarer israelitishe Bevölkerung stattges 1 erzliches Mißfallen über diese entlichen Sicherheit, ohne Unterschied des Standes ! ( auszudrüdcke1t geru r Schuß keinem s

Jn demselb ren Zeit in der

der öffentlichen ) velhen sle ! «Bea la gefunden haben, 0 u erfüllen, und da die bestehenden firh= um für die Bedürfnisse der Religion, des [fsbildung entsprehend zu sorgen, so hat der gefaßt, auf die Aufhebung der Congre= toristen und Redemptoristinnen und des Ordens Majestät anzutragen, welchem Antrage Se. Ma- Genehmigung zu ertheilen geruhten.““ unsch des Verwaltungs - Rathes und der Vertreter der einzelnen E e A t B tai gs doutenant Graf Hoyos sich bereit erflärt, das Vber-Rommando der ; E M l aalagde Dieke zu übernehmen, wenn Se. Majestät der Kaiser durch die Kontrolle, i Diese Genehmigung is unterm 7. Mai bereits

tate vernommen und sein Vorfälle und Verleßzun= Mitglied des Staates, : anzusprechen bereh- rottungen Es isstt der ernste Wille des Kaisers, E Lo nh 05

Eisenbahn - Verkehr.

Berlin- Anhaltische Eisenbahn. Im Monat April c. betrug die Einnahme

(nd der Religion,

x Unterthanen versagt werde.“

„Da die in der neue- eingeführte Congregation der Redempto= dann der Orden der Jesuiten mehrmals Ruhe Anlaß gegeben haben, da sie bei n den Gesinnungen und in dem Be- im Personenverkehr...

e liest man ferner :

zu Störungen dem Widerstande, streben aller intelligenten Kl waren, ihre Bestimmung lichen Justitute hinrei Unterrichts und der Vo Ministerrath deu gation der Redemp der Jesuiten bet Sr. e Allerhöchste Auf den W

dies genehmige,

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 10. Mai, (Darmst. Ztg.) In der heutigen Sißung der zweiten Stände-Kammer über- gab der Ministerialrath Eigenbrodt 1) einen Geseß-Cntwurf, wonach die Jagd-Berechtigung an die Gemeinden und an die Privaten, welche 300 Morgen zusammenhängendes Land besißen, übergeht. Die Ge-

niht im Stande Güterverkehr

Einnahme bis - ult. März c.

66

; euten getroffe- | meinden müssen die Ausübung der Jagd verpachten, Eben so gehen as bei den von ben Zung ten geirosse die e E Berechtigun L an den nicht schiffbaren Flüssen an die ave erhalten, welche Gemeinden, beziehungsweise

z wurf, betreffend die Aufhebun mtlíhen Theile Fol- Ste: Brillen p der B ( nur dann und zwar aus der Großherzoglichen Staatsfass , fördert 1bah1 | die Berechtigungen in den leßten 30 Jahren unter lästigem Titel er- ert, Die Einnahme betrug : Preßburg gegen die | worben worden sind. Geheime Rath von Kuder übergab 3) einen Geseß-Entwurf über die Verpflichtung der Gemeinden zur Entschädi- gung für Verleßung an Personen oder Eigenthum durch Zusammen-

e die Privaten über; 2) einen Geseß-Ent= H ausschließlichen Handels = und

S 19,301

60000000008

Niedershlesi#\ch-M ärkishe Eisenbahn,

Die Frequenz auf der Niederschlesisch - Märkishen Eisenbahn be- trug in der Woche vom 23. bis 29, April 1848: 11,029 Personen und 19,079 Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf. Gesammt - Einnahme für Personen-, Güter= und Vieh = Transport 2c,, vorbehaltlih späterer Feststellung

Medcklenburgische Eisenbahn-Gesellschaft. Einnahme auf der Bahnstrecke Schwerin-Hagenow im Monat April 1848.

anstalten.

13,571 Rihir. 121,434 ‘-

Bekanntmachungen.

Der unten näher bezeihnete Buchbinder Johann Ludwig Alexander Ebel von hier is des Betruges durch Unterschlagung dringend verdächtig und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.

Es werden alle Civil - und Militair - Behörden des In - und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den- selben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzuneh- men und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen- ständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß-Erpedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent- standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert,

Berlin, den 11, Mai 1848, er Untersuchungsrichter des Königlichen Kriminalgerichts hiesiger Residenz.

Signalement des Ebel,

Derselbe is 26 Jahr alt, evangelischer Religion, in : Zoll groß, hat dunkelbraune aare, braune Augen, dunkle Augenbrauen, rundes Kinn, längliche Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, etwas gebogene Nase, gewöhnlichen Mund, Badenbart , vollständige Zähne, is \chlanker Gestalt, spricht die deutshe Sprache und hat als besonderes Kennzeichen über dem reten Auge eine Narbe in Form eines Hufeisens,

Berlin geboren, 5 Fuß

Der abwesende Dienstknecht Carl Wiedemann wird auf Ansuchen seiner Ehegattin Friederike, geb. Hilde brand, zu Flemsdorff} bei Schwedt, welche behauptet, von seinem Aufenthalte aller angewandten Mühe un geachtet keine Nachricht erhalten zu haben, hierdurch aufgefordert, sich binnen drei Monaten, und spätestens in dem guf den 26. August d. J., Vormittags 12 Uhr, im Kammergerichte angeseßten Termine ver dem Kammergerichts-Nath von Nönne zu gestellen und die wegen böslicher Verlassung angestellte Chescheidungs- klage zu beantworten, widrigenfalls die bösliche Ver- lassung sür dargethan angenommen und auf Trennung der Che erkannt und der ausbleibende Ehegatte für den allein schuldigen Theil erklärt werden wird.

Berlin, den 24, Mänz 1848.

Das Ehegericht des Königl, Preuß, Kammergerichts,

_ Nothwendiger Verkauf, Das im Dit, Croneschen Kreise belegene freie Allo- dial-Rittergut Schroß Nr, 352, lands

aftli) abgeschäßt auf 31,199 Thlr, E e BONEo

gr. 6 Pf,, soll Schulden halber

am 30. Juni 1848, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Ober - Landesgerichts - Rath Roloff an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine im Wege der nothwendigen Subhastation verkauft werden, :

Taxe und Hypothekenschein sind in der Re

Marienwerder, den 29, November 1847, Civil-Senat des Königl, Ober-Landesgerichts,

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 5. April 1848.

Das dem Kaufmann Carl Johann Philipp Rudolph Ferdinand Ludwig Langefeldt gehörige, in der Alexan- drinenstraße Nr. 18, früher Feldstraße Nr, 13, belegene, im stadtgerichilihen Hypothekenbuche von der Louisen- stadt Vol 18, Nr. 1174. verzeichnete Grundstü, ge- rihtlich abgeshägt zu 16,153 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf,, soll

am 6. November 1848, Vorm, 11 Uhr, an der Gerichtéstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

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Taxe und Hy-

Oeffentlihe Vorladung,

Der Cafetier Martin Feldt aus Lindenruh bei Glo- gau is wegen Bankerutts zur Krimínal - Untersuchur gezogen worden, hat sich aber der Verantwortung dur

Derselbe wird deshalb zu seiner auf den 14, August 1848, Vormit- Uhr, ín unserem Geschäftslokal hierselbst, hiermit öffentlich vorgeladen, daß n mít der Untersuhung und Be- ahren werden, er eugen und Do-

Entfernung entzogen.

unter der Warnun bei seinem Ausblei weié-Aufnahme in comumaciam verf seiner etwanigen Einwendungen gegen fumente, wie au aller sich nicht etwa von selbst erge-

1) an Personengeld 2) für Vieh=, Equipagen und Güter- Transport (81,599 Ctr. 78 Pfo) 6024 - A - 2-

Berlin-Stettiner Eisenbahn. i Frequenz in der Woche vom 30. April bis inkl, 6. Mai 1848

auf der Hauptbahn 4774 Personen.

annrehte. Entschädigungen finden Breslau, 7. Mai. Auf der Breslau - Schweidnib - Frei- s fe statt, wenn | burger Eisenbahn wurden im Monat April cr. 15,033 Personen be-

6529 Rthlr, 16 Sgr. 6 Pf.

Summa 12554 Rthir. 7 Sgr. 8 Pf.

Unterzeichnete beabsihtigen, eine Lotterie zum Besten der hin-=-

terbliebenen Wittwen und Waisen der in Schleswig - Holstein für Deutschlands Ehre und Ruhm gefallenen Soldaten des Garde- Schüßen - Bataillons, der beiden Grenadier =-Regimenter Kaiser 24,270 Rthlr, | Alexander und Franz und der Garde - Artillerie - Brigade zu ver=-

Vertrauend auf den wohlthätigen Sinn, welchen Berlins Be- wohner stets an den Tag gelegt haben, hoffen auch wir, daß unser —— S Vorhaben Anklang und Unterstüßung finden wird,

Summa 164,702 Rthlr. Einen Theil der Gaben wird beabsichtigt, zum Verkauf zu stellen, und der Tag hierzu, so wie der Tag der Verloosung selbst, Ende d. M. Kommandanten-Straße Nr. §84 wird noch näher angezeigt werden. ren Gegenständen, welche sich zu einer Lotterie eignen, werden dank- bar angenommen werden, auch sind Loose à 5 Sgr. zu haben bei der Frau Generalin von Knobelsdorff, Karlsbad Nr. 12, Frau Oberst-Lieutenant Mohrenber g, Linden - Straße Nr. 36, Frau Majorin von Schleiniß, Neue Jakobs - Straße Nr, 6, Frau Rechnungs - Räthin Die tri, Stralauer Straße Nr. 32, Frau Lieutenant

Milde Gaben, bestehend in Tapisserie- und ande-

Girodz von Gaudi und Major Harpe, Kommandanten-Straße Nr. 84.

6881 V 2774 Rthlr. 20 Sgr. Pf. S2 O 841 9 O») 95 L Uebérgéwiht, Equipagen und Vieh 342 » 25 » 40 » Summa 3958 Rthlr. 25 Sgr. 7 Pf. I ma vas C R GNEE S PUPRE LMRBEN E Ra E O TOR I S I I A R SNCRE DZE L C B a Lde Be: benden Vertheidigungsgründe, verlustig gehen, demnächst | kum oder der Gesellschaft zur Unzufriedenheit ausrei- | [387]

nah Ausmittelung des angeschuldigten Verbrechens auf die geseßliche Strafe erkannt und das Urtel in sein zu- rückgelassenes Vermögen und sonst, so viel es geschehen kann, sofort, an seiner Person aber, sobald man seiner habhaft wird, vollstreckt werden joll. Fraustadt, den 9, April 1848, Königl. Glogauer Jnquisitoriat,

Niederschlesisch-Müärkische [335 b] Eisenbahn.

Nachdem im Laufe des Jahres 1847 die vollständige Eröffnung der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn stattgefunden hat, laden wir die bei derselben betheilig- ten Actionaire hierdurch in Gemäßheit des §. 36, des

Ziatuts zur (Tften ordentlichen Gene- ral-BVersammlung tin, vie am 30, Mai d. J., Nachmittags 4 Uhr,

im Verwaltungs - Gebäude des hiesigen Bahnhofes der Gesellschast, Koppenstraße Nr. 7, stattfinden wird.

Nach §, 42. sind nur diejenigen Actionaire der Ge neral-Versammlung beizuwohnen und darin die Nechte der Actionaire auszuüben befugt, welche spätestens am 22sten k. M,, als dem achten Tage vor der Versamm- lung, ihre Actien bei der Hauptkasse der Gesellschaft auf dem hiesigen Bahnhofe oder sonst auf eine von der un- terzeichneten Direction als genügend anzuerkenuende Weise niederlegen und dadurch die Zahl der Stimmen, zu denen sie berechtigt sind, nachweisen. Hierüber em- pfangen dieselben eine Bescheinigung, welche zugleich als Einlaßkarte in dic Versammlung dient, und gegen deren Nückgabe die deponirten Actien in den nächsten Tagen nach der General-Versammlung wieder in Empfang zu nehmen sind, Es steht jedoch den Actionairen auch frei, ihre Actien spätestens am 22sten k, M., als dem achten Tage vor der General -Versammlung, sowohl bei dem hierzu fommittirten Haupt- Rendanten Niese in der Hauptkasse auf dem hiesigen Bahnhofe, als auch in Breslau bei dem Billet-Einnehmer Reine cke auf dem dortigen Bahnhofe der Gesellschaft, nur anzumelden und vorzuzeigen, die Actien aber in ihrem Besiß zu behal- ten, Dieselben empfangen in diesem Falle über die ge shehene Anmeldung eine Bescheinigung, die gleichfalls als Einlaß- Karte in die Versammlung dient; sie sind aber verpflichtet, außer dieser Bescheinigung auch die Actien selbst beim Eintritt in die General Versammlung dem Haupt-Rendanten Riese vorzuzeigen, welcher dieselben mit den Nummern des bei der Anmeldung aufzunehmenden Verzeichnisses zu vergleichen hat. Die Jnhaber von Prioritäts-Actien (nicht von Prioritäts-Obligationen) der Gesellschaft sind unter Einhaltung vorstehender Bedingungen ebenfalls be rechtigt, der General - Versammlung beizuwohnen, ohne jedoch stimmfähig zu sein, q

Berlin, den 28. April 1848,

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der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft.

Magdeburg- Wittenbergesche

[334 b] Eisenbahn.

Ey l Um díe Magdeburg-Wit- R ss tenbergescheEisenbahn mit dem möglich} geringsten Anlage-Kapital in Betrieb zu seyen, beabsichtigen wir

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auh díe Gastwirthschaft in die fen, zuverlässigen Gastwirthen

eintreten zu lassen, wenn der Re

7 die Erbauung inter i- M mistischer Lokale für

} Personen, Billet- u, in den Erpeditionen in den Bahnhö i Magdeburg, Wolmirstedt, Stendal, Osterburg, Grehuet: sen und am Elbdeich, Wittenberge gegenüber, \o wie V Bahnhö-

zu überlas-

sen, Die Kosten eines solchen T tions-Gebäudes werden G Lad 1400 Trt: bis 2000 Thlr. belaufen, f Der Uebernehmer muß \ich verpflichten, vor Ablauf von drei Jahren nit zu kündigen, wogegen die Gesell- haft sih vorbehält, {hon nah S eatgaio s Kündigung auxateur dem Publi-

chende Veranlassung giebt,

Jm Falle der Kündigung, dieselbe mag seitens des Restaurateurs oder der Gesellschast erfolgen, is diese verpflichtet, den Tarwerth des Gebäudes dem Erbauer zu erschen.

Die näheren Bedingungen sind sowohl in. unserem hiesigen Geschäfts - Lokal, Schifferstraße Nr. 1/2, als auch bei unseren Abtheilungs-Jngenieuren in Wolmir- stedt, Stendal, Osterburg, Seehausen und Wittenberge einzusehen,

Wir fordern zuverlässige Gastwirthe auf, sich an einem dieser Orte spätestens bis zum 1. Juni zu melden.

Magdeburg, den 4, Mai 1848.

Dr tou m der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft, (gez.) Fran cke, Vorsizender.

Breslau-Schweidnilz-Freibur- [385] ger Eifenbahn.

Jn Folge unserer Bekanntmachung vom 30, März c. sind bei der stattgefundenen dritten Ausloosung von Priori- utat8-Actien nachstehende 11 Num

A ESZÆYmern gezogen worden : E. 193, 227, 639, 645, 1303, 1314,

1404, 14141; 1451.155077 1580.

Die Jnhaber dieser Prioritäts-Actien werden hiermit aufgefordert, dieselben gegen Empfang des Nomina! werths -am 1, Juli c. an unsere Haupt - Kasse abzu- liefern, Da von diesem Tage ab die Verzinsung der ausgeloosten Prioritäts - Actien aufhört, so sind nach §. 9, des ersten Nachtrages zum (Gesellschafts - Statute die noch nicht fälligen Zins-Coupons mit abzuliefern. Geschieht dies nicht, so wird deren Betrag von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung der Coupons ver- wendet werden,

Von bereits früher ausgeloosten Prioritäts - Actien sind die Nummern

1099, und 998, noch nicht eingeliefert, deren Junhaber daher gleichzeitig an die Realisirung erinnert werden,

Breslau, den 10, Mai 1848,

Dir eo iu m.

[343 b] A : Niederschlesische Zweigbahn. E L ais. Jn Gemäßheit des §,

-. : E

R 20, des Statuts wird die diesjährige

g. ordentliche #0, General-Ver- sammlung

der Actionaire der Nie- derschlesischen Zweigbahn-Gesellschaft

(7 S F Á - den 27. Mai, Vorm. 11 Uhr, hierselb stattfinden.

Mit Bezug auf §. 25. des Statuts fordern wir des- halb die Herren Actionaire unserer Gesellschaft, welche an dieser General - Versammlung Theil nehmen wollen, ergebenst auf, ihre Actien unter Beifügung eines Ver zeichnisses in unserer Hauptkasse gegen eine Einlaßkarte, auf welcher das Versammlungs - Lokal näher bezeichnet sein wird, bis spätestens den 20sten huj. niederzulegen.

Um den in Berlin anwesenden Herren Actionairen das Erscheinen in der General-Versammlung zu erleih- tern, werden wir in Betreff der Deponirung ihrer Actien das Weitere noch öffentlich bekannt machen. :

Gegenstände der Berathung und Beschlußnahme in dieser Versammlung werden sein:

1) Vortrag des Berichts der Direction über das Be-

triebsjahr 1847 z

2) Darstellung der Len Lagez

3) Feststellung der Dividende und Auszahlungszeitz

4) Auseinandersezung des Sachverhältnisses über die

obschwebenden Diferen en mit dem Bau-Unterneh- mer Gewiese, und Beschlußnahme darüber,

Glogau, den 1, Mai 1848.

Die Direction der Niederschlesishen Zweigbahngesellschast.

Das Stadtgericht der Stadt Göttingen fügt hiermit zu wissen:

Demnach wider die Erben weil, Schuhmachergesellen Georg Justus Frohne zu Göttingen, als die nachge lassene Wittwe des Schneidermeisters Wartmann sen., geb, Frohne, daselbst und der Schneider Friedrich Wil- helm Frohne, sonst zu Leipzig, vou dem für den abwe- senden Julius Jenisch aus Osterode angeordneten Ku- rator, Kanzlei - Prokurator D». Kirchner zu Göttingen, unterm 11ten v. M, eine Jmyploration““ anhero eín- gebracht worden, zur Zeit aber der Aufenthalt des Coím- ploraten, Schneiders Friedrich Wilhelm Frohne, sonst zu Leipzig, unbekannt is, so wird demselben, dem An trage des Jmploranten gémäß, auf Grund der von die- sem angezogenen Akten hiermit ein- und für allemal unbedingt aufgegeben, seinen Antheil am libellato sammt Zinsen und Kosten dem Jmploranten \so gewiß binnen drei Monaten ab publ. huj. zu bezahlen, als widrigen- falls das dem Jmploranten zur Hvpothek bestellte Wohn- haus zum öffentlihen meistbietenden Verkauf gebracht werden soll,

Zugleich bleibt dem obgenannten Coimploraten annoch unverhalten, daß die anhero eingereihte Imploration zu jeder Zeit von dem Stadtschreibèer Momme entge- gengenommen werden kann, und daß die etwanigen fer neren Vorladungen nur durch Anschlag an der Ge- richtsstätte geschehen werden,

Decretum et sign. Göttingen, den 6, Mai 1848,

Das Stadtgericht der Stadt Göttingen, (L S) A. G. Kirsten.

[323] Dana

Die zur Konkursmasse der Besizerin einer Färberei-, Bleich- und Apyretur-Anstalt in Aue, Frau Ernestinen Sophien, verehel. Holberg, geb. Kupfer, daselbst gehö= rigen Jmmobilien, bestehend

1) in einem Wohnhause,

2) einem Stall-, Schuppen- und Niederlags-Gebäude,

3) einem großen Trocknenthurm,

4) einem Maschinen- und Comtoir-Gebäude,

5) einem Färbereithurm,

6) einem großen Färberei- und Bleich-Gebäude mit den nöthigen Anbauten,

7) einem Sengerei-Gebäude,

8) einem Walk- und Stärke-Gebäude,

9) einem Zimmerhäuschen,

10) einem schönen Garten mit Gewächshaus und einem daran stoßenden Bleichplaßz, 2 Aker 289 R, hal- tend, und

11) eincr im Muldenflusse sehr angenehm gelegenen, parkähnlichen Jnsel von 162 R, Flächenraum,

sollen von dem unterzeichneten Kreisamte

den 28, Juni 1848 nothivendigerweise an den Meistbietenden verkauft werden.

Auf diesen Jmmobilien haften 544,99 Steuer - Ein- heiten und 6 Thlr, 24 Ngr. 8 Pf. rentamtliche und au dere Gefälle, Sie sind ohne die mehrfach zu benußzende starke Wasserkraft auf

23,415 Thlr. 20 Ngr.

gewürdert worden, /

In den bezeichneten Gebäuden befinden sich verschie dene, zum Betrieb des Färberei-, Bleich- und Appre tur-Etablissements zu benußende Maschinen und Werks- Utensilien, die zusammen auf

51419 Thlr. 26 Ngr.

taxirt worden sind und, soweit sie nicht als Zubehör

jener Immobilien anzusehen sind, dem Ersteher der lel

teren käuflih überlassen werden sollen.

Die Subhastat'on selbst findet in Aue, und zwar in dem zur Holbergschen Konkursmasse gehörigen Woh n- hau se, statt. / : j

Eine Beschreibung der zu versteigernden Zmmobilien und ein Verzeichniß der erwähnten Maschinen und Werks-Utensilien is dem im Rathhause zu Aue und an Kreisamtsstelle hier aushängenden Subhastations -Pa- tente sub Y beigefügt, E j L

Jndem man dies hierdurch zur öffentlichen Kenutuiß bringt, werden Alle, welche die bezeichneten Jumobiklien an sich zu bringen gesonnen sind, hiermit geladen, an dem gedachten Tage des Vormittags vor 12 Uhr in dem exwähnten Wohnhause zu Aue zu erscheinen, sich anzu- geben und nach Befinden ihre Zahlungsfähigkeit zu be- scheinigen, nah 12 Uhr aber der Licitation in prozeß= geseulicher Weise gewärtig zu sein,

Schwarzenberg, den 1. April 1848,

Königl, Sächs, Kreisamt daselbst. Für den Beamten : Abt, Akt,

deshut und dem Schullehrer und Küster Kistenmacher zu Brunn, Regierungs - Bezirk Potsdam, das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver- leihen; und

auf Krzanowiß, zum Landrath des Kreises Kosel, im Regierungs- Bezirk Oppeln, zu ernennen.

Kleve is zugleih zum Anwalt bei dem dortigen Königlichen Landge- richte ernannt worden,

fowsfi, nah Reisen,

47sten Sibung der deutschen Bundes-Versammlung,

In Gegenwart von : Colloredo, Dönhoff, Closen, Wangenheim, Ster-

e dessishen verlesen worden, welches t i - Versanentamea bringe K vas Ee hoher Bundes Versammlung vom 27sten v, wurf zur Verfassung für Deutschland eingereicht haben, ist es durh-

Das Abonnemént beträgt: 2 Rthlr. für % Jahr. 4 Nthlr. - 5 Jahr.

Preußischer

8 Rthlr. - 1 Jahr. | § in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. i Sire dene: Bei einzelnen VKummern wird È der Bogen mit 25 Sgr. berechnet. 0 Behren-Straße Ur. 57.

M 13.

Die Allgemeiue Preußische Zeitung is am gestrigen Tage zum leßten Male erschienen, An ihre Stelle tritt von heute an unter dem obenstehenden Titel des „Preußtschen Staats-Anzeigers“

wie die Allgemeine Preußische Zeitung.

Der Preußische Staats- Anzeiger wird, außer den amtlichen Bekanntmachungen und Erlassen der preußische Verfassung einberufenen Versammlung vollständig und so schnell wie möglich mittheil thatsächliher Berichte über die Tagesgeschichte und vorzüglich der darauf Bezug habenden offiziellen Aktenstücke, Kammer- hältnifse, so wie für Besprehung der Interessen der Kunst und Wissenschaft, sind besondere Abschnitte des Preußischen

Der Preußische Staats-Anzeiger wird den verchrlihen Abonnenten der Allgemein en- Preußischen Abonnenten, welche damit nicht einverstanden sein sollten, werden ersucht, sich darüber bis zum 15ten d. M. Abonnements , hier am Orte in unserer Expedition, Behrenstraße 57, auswärts bei den resp. Königl. P Preußischen Staats - Anzeigers fortgefahreu werden. Für das laufende

Berlin, den 1. Mai 1848.

Berlin, Montag den 15,

Alle Post- Anstalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Œrpedition des Preuß. Staats-

1548.

ein amtliches Organ, welches in derselben Weise täglih erscheinen wird.

Regierung, auch die Verhandlungen der zur Vereinbarung über die er nichtamtliche Theil dessclben wird der Mittheilung fortlaufender Verhandlungen u. s. w. gewidmet sein. Für Handels- und Börsenver- _Staats- Anzeigers bestimmt. A

gi Zeitung in derselben Weise zugeschickt, wie leßtere. Diejenigen resp, geeig N u om worauf ihnen zwei Drittel des cingezahlten Quartal-

rückgezahlt werden. l F i 1 Vierteljahr werden neu n zietréteude Abonnements mit 1 Mile, 10 S me E E

Expedition des Preußischen Staats - Anzeigers.

D half

Deutschland,

Bundes-Angelegenheiten. Frankfurt a, M. Verhandlungen der Bundes. Versammlung.

Preußen, Berlin. Note der dänischen Regierung in Betreff der Blo- klade. Die Wahlen für Berlin, Swinemünde, Die dänische E wo sich entfernt. Posen, Bekanntmachungen des Generals

_ von Pfuel,

Hannover, Hannover. Schreiben Sr. Majestät des Königs von Preußen, Depeschen des General - Lieutenants Hallkett,

Dabei, Karlsruhe, Geseß- Entwurf über Einkommen - und Kapital- Steuer,

Hessen. Kassel, Verordnung wegen Abtretung der rotenburger Quart

Ge und bei Nhein, Darmstadt, Geseh - Entwurf rgen einer Anleihe.

Schleswig-Holstein. Rendsburg, Briefwechsel zwischen dem Ge- neral von Wrangel und dem dänischen Schiffs-Capitain Steen Bille.

Amtlicher Theil.

VERERAE, Hamburg, Dänische Note wegen der Blokade, Die a

deutsche rine.

Bremen. Bremen, Nachrichten von Helgoland und Cuxhaven, Lübeck, Lübeck, Kommission für die veuts i 9 J

che Kriegs-Marine, Ausland.

Desterreich, Verona. Sieg der Oesterreicher, Frankreich. Paris, Wahl der interimistishen Regierung, Ankündi-

gung von Jnterpellationen und Ernennung einer neuen Kommission zur Untersuchung der Lage der arbeitenden Klassen, Minísterliste, Nach- richten aus Rom,

Großbritanien und Jrland. London, Parlaments - Verhandlun-

gen: Schußzoll und Freihandel, Der dänische Krieg.

Nußland und Polen. Skt. Petersburg, Kaiserliher Gnaden-

Brief an den liefländischen Adel.

Dänemark, Kopenhagen. Auswechselung der Gefangenen, Handels- und Börsen-Nachrichten. :

Béeiläa e

Amtilicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Ober-Lehrer Beyer an der höheren Bürgerschule zu Lan-

Den Ober=Landesgerichts-Assessor, Ritterguts-Besißer Himmel

Der bisherige Advokat Maximilian Friedrich Delhees zu

Abgereist: Se, Durchlaucht der Fürst August vou Sul=-

Uichtamtlicher Theil. Deutscblaud.

Bundes - Angelegenheiten. Frankfurt a. M., 13, Mai. Separat- Protokoll der

Geschehen, Frankfurt 4. Mai 1848,

uenfels (auch für Baden), Jordan, Lepel, Madai, Winbingerode Both, Holzhausen, Biere. E E ; Den von den 17 Männern des Beiraths ausgearbeiteten Verfassungs- A Entwurf betreffend, Dem Revisions-Ausschusse ist von seinem Referenten, dem Groß- Bundestags - Gesandten, folgendes Promemoria

„Nachdem die Vertrauensmänner in der Sißung hoher Bundes- M. den von ihnen ausgearbeiteten Ent-

s, daß hohe Bundes - Versammlung einen Beschluß fasse,

1) vorerst Justructionen der einzelnen Regierungen abwarten, oder 2) gleich zur Prüfung der in dem Entwurf enthaltenen Bestim- mungen übergehen und versuchen wolle, über die den einzelnen Gesandten angemessen sheineuden f

Modificationen \ich zu ver- ständigen, in welchem e,

galle weiter zu beschließen wäre, a) ob der Revisions-Aus\{huß zunächst jene Prüfun Begutachtung vorzunehmen hätte, oder etwa für diesen Fall die gewöhnliche Geschäfto und wegen der hohen Wichtigkeit und großen Eil der Sache eine andere, etwa die Einrichtung zu belleben wäre, daß die hohe Bundes - Versammlung sh in 2 oder 3 Sectionen theilte und in diese i riethe, das Resultat dieser vorl einer vollen Vers

g und resp,

Sa

rduung zu ver-

n erst den Eutwurf be- äufigen Prüfung aber in iner sammlung von den Referenten der einzelnen Sectionen gegenseitig mitgetheilt nnd dann weite würde, wenn niht hohe Bundes - Vers sollte, gleih in pleno zu verhandeln, die Zeit so außerordentlih sparsam zugemesse1 kann nicht verkannt werden, daß wie da wolle, der Verständi tig zur Kenntniß der einze

ammlung vorziehen wie bemerkt,

/ , es möge prozedirt werden, es ganz unthuñkich erscheint, die Resultate gung hoher Bundes-Versammlung noch so zei- lnen Regierungen zu bringen, daß der Regie= rungen der National - Versammlung vorzulegenden Ent- wurf zu einer im Vertrageweg zu vereinbarenden Ver- fassung verständigen könnten, ohne spezielle Autorisation aber wird hohe Bundesversammlung nicht dazu sich verstehen wollen, einen von ihr gefertigten oder amendú ten Entwurf der Nationalversammlung hinzugeben. die Regierungen ganz unthätig, so die berathende Versammlung eine „, und den Regierungen eine Constitution oktroyiren,

i. Verhalten sih aber ist vorauszusehen, daß rein Ffonstituirende““ sein

mächtigsten

genfällig die Regierungen ande sein sollten, mit einem ihnen hervorzutreten, würden ihre Rechte und assen, sofern sie die geeigneten Or n vermöchten.

auf: wird die konsti- also eigeutlihe Regierungs- Und könnte

Selbst übrigens, wenn wie au in ihrer Gesammtheit nicht im St genehmen Verjassungs-Entwurf Interessen noch sih wahren | der National-Versammlung gegenübe

Allein hier wirft sich gleih das Bedenken tuirende Versammlung solche Organe , Commissaire, wenn sie au nicht durch den Versuh der Formirung einer solchen Ministerbank sofort ein Prinzipien - Kampf herbeigeführt werden , dessen Aus für die Regierungen leiht gefährlich werden könnte 2 ten die Regierungen deshalb nicht vorsichtiger , suchten, daß die Männer ihres Ve 2: lung gewählt würden, oder wenn sie diese M der gewählten Abgeordneten selbst suchten, offiziellen Charafter beizule identifizirenden gegenwärtigen Beziehung auf ganz Theile des Bundesstaates, ver

Es ist niht wohl denkba die National - Versammlung ganz frei gewähr abzuwarten, welche Verfassu e bracht werden, in ber Hoffnu beendigte Werk nicht als bindendes Geseß sogleich de sondern zunächst den Re zur Annahme und resp. weiteren Dies wird voraussichtlih nicht es ist zu erwarten, roßen Mehrzahl aus Angehörigen der Monarchie besteh

ßerhalb ihr ste

wenn sie zu bewirken rtrauens in die National-Versamm- änner in den Reihen und ohne ibnen einen gen, mit ihnen sih zu verständigen, was Regierungen Rechte und Pflichten, Deutschland, fassungsmäßig festzuseßen wäre gierungen beabsichtigen, en zu lassen und ruhig von derselben werde zu Stande ge- ng etwa, daß die Versammlung d

daß die Re

i fretiren und pro- gierungen als Vertrags - Entwurf Verhandlungen vorlegen werde. geschehen, sondern, wie schon bemerkt, selbst wenn sie in einer ogenannten constitutionellen geräumte und fortwährend eutet werdende Prädikat „fonsti- folgeweise in eine förmlihe Verhand- arung mit den Regierungen nicht sich t ser Klippe nicht zu scheitern, die Verfassung dem Schoße der National= JZuhalte nach, so entsteige, daß die annehmen fönnen,

die Versammlur

t, das ihr nun einmal ein zu gefährlichen Konsequenzen ausgeb tuirende‘“’ wird realisiren und lung und vertragsweise Vereinb wird einlassen wollen. ist es wünschenswerth, daß Versammlung,

Gerade um an die

der Form und dem Regierungen der Einzelstaaten sie den Bedingungen ihrer Existenz zu entsagen und staate auf- oder eigentlih unterzugehen.

Das ist aber eher zu hoffen, wenn es den Re Organe zu finden, welhe nicht von außen nach in fehrt zu wirken den Willen und die Kraft h ründe der Vernunft, des Rechts und der Er gung neu begründet und tifulariómus auch die allerwohlthätigsten

_vhne hierdurch in dem Bundes-

gierungen gelingt, nen, sondern um- aben, damit durch fahrung die Ueberzeu- Deutschland seinem Par-= en verdanke und noch

estärkt werde, da

fünstig derselbe edle Blüthen und Früchte treiben fönne, die Nach- | gierungen einz

theile jenes Partikularismus aber sich beseitigen, eine wahre Einheit und Größe Deutschlands si herstellen lassen vhne gewaltsame Ver= nihtung der Staaten=Jndividualitäten.

Gegen den Vorschlag, die Organe der Regierungen in der Versammlung selbst zu suchen, wird zwar eingewendet- werden, daß davon zu besorgen sei, es werde sofort das Vertrauen der öffent- lichen Meinung, welche jene Männer gewählt hat, wieder ges{chwächt und diesen hierdurch der nöthige Einfluß, um den Zweck erreichen zu Fönnen, entzogen werden. Allein diesem Einwand läßt ih durch die Bemerkung begegnen, daß eben deshalb die fraglichen Organe keine offiziellen sein sollen, daß einer förmlichen Ministerbank noch mehr Bedenken der Art entgegentreten würden, daß überhaupt \sich das Bilden einer rechten und einer linken Seite und eines Centrums gar nicht verhindern läßt, weil die Verschiedenheit der - Ansichten und Ueberzeugungen mit Nothwendigkeit dahin führt und Verdächtigun-= gen überhaupt weder Gesammtheiten, noch Jndividuen ih entziehen können, alle Parteien ohne Unterschied ihnen ausgeseßt sind.

Außerdem ist nicht zu verkennen, daß es für die Regierungen äußerst shwierig sein würde, unter ihren Beamten und zwar denje=- nigen, welche den neuen Zeitrihtungen durhaus ergeben sind; eine genügende Anzahl von Männern zu finden, welche die erforderlichen physischen, geistigen und moralischen Eigenschaften besißen, um mit Erfolg von einer Regierungsbank aus auf eine so zahlreihe Versamm- lung zu wirken. Und sind die Regierungen so glüdcklih, solhe Män- ner zu haben, so bedürfen sie ihrer auh zu Haus in den gegenwär= tigen anarhishen Zuständen und weil in jedem einzelnen Land auf legislative Abänderungen des Bestehenden gedrungen wird, ohne erst die Resultate der konstituirenden National-Versammlung abzuwarten.

Die Bundes - Versammlung selbst, in ihrer Gesammtheit oder durch Deputationen, kaun die Regierungen in der Versammlung nit vertreten. Von anderen nicht entfernt liegenden Gründen abgesehen, genügt die Erwägung, daß die Bundes=Versammlung, als Repräsen=

tantin der Regierungen, der National - Versammlung gewissermaßen gegenübersteht und nit wohl angeht, daß beide direkt mit einander verhandeln, wie dies sonst in Vertragsverhältnissen wohl geschiebt, sondern es vermittelnder Organe bedarf, wenngleich diese ebenfalls von den Regierungen gewählt werden. Offenbar sind auch in dem Verhältniß der Regierungen zur National - Versammlung verschiedene Gesichtspunkte festzuhalten: einmal haben nämlich die Regierungen ein solidarisches Juteresse dem Volke in seiner Totalität gegenüber bei Festsebung also der gegenseitigen Volks- und Regierungsrechte und Pflichten, sodann haben die Regierungen ein besonderes Jnteresse gegen einander, bezüglich der Verhältnisse zu der zu konstituirenden obersten Reichsgewalt, und endlich haben die einzelnen Staaten, Re=- gierung und Volk vereinigt, gewisse Partifular-Jnteressen den allge- meinen Juteressen von ganz Deutschland gegenüber zu wahren.

Diese verschiedenen und zum Theil einander widerstrebenden Rück=

sichten einem höheren Gesichtspunkte unterzuordnen, der in diesem zu vereinigen, wäre zwar eine würdige Aufgabe für die Bundes - Ver= sammlung, allein sie wird sie unter den gegebenen Verhältnissen nicht zu lösen vermögen, Es dürften aber die Regierungen auf die ange- deuteten Momente aufmerksam zu machen sein, selbst auf die Gefahr hin , daß dies überflüssig sein fönnte, weil sie von selbs \{on solche in Betracht gezogen und möglicherweise geeignete Maßregeln ergriffen haben fönnen. „Wenn übrigens diese lange hon (au im relativen und den gegenwärtigen Verhältnissen angemessenen Sinn) besprochen, aber noch immer niht in Ausführung gebrachte Schaffung einer Bundescentral=- resp. Exekutiv-Behörde noch zu Stande gebraht wer- den sollte, ehe die National - Versammlung zusammentritt und die Nothwendigkeit einer solches Maßregel im Interesse aller Regierun- gen, der größten wie der kleinsten, dürfte wahrhaftig niht verkannt werden, wenn nicht fortwährend beklagenswerthen Jllusionen sih hin- gegeben würde, so möchte wohl jene Behörde auch als die geecig=- netste erscheinen, um der National-Versammlung gegenüber zu treten, Namens der Regierungen mit ihr zu verkehren und für diesen Ver- fehr die passendsten Organe zu suchen.

Selbst aber, wenn es nicht gelingen sollte, die fraglihe Behörde

ins Leben zu rufen, wenn hohe Bundes - Versammlung oder die ein- zelnen Regierungen an den buhstäblichen Bestimmungen der Bundes- Akte festhalten wollten, während hiervon doh in anderen Fällen so häufig schon in der neuesten Zeit abgegangen und überhaupt der Bo- den betreten worden ist, auf welchem instinktmäßig nur die Nothwen- digkeit, das Bedürfniß des Tages, Qualität und Quant.tät des Han- delns bestimmt, so würde do unter allen Umständen es nöthig sein, daß die Regierungen eine Kommission von 3 bis 5 Mitgliedern un- verzüglih bestellen und in Frankfurt zusammentreten ließen, um eíne einheitliche Leitung in die Verhältnisse zur National-Versammlung zu bringen. Jene Kommission würde die formelle Bana t den Regierungen in ihrer Gesammtheit und der National-Versamm- lung sih stets benehmen und je nach den Umständen die geeignetsten Maßregeln zur Währung der Regicrungs-Jnteressen vorseben.

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Der pre ist der Ansicht, daß dieses Promemoria den Re- ufenden sei, weil dasselbe, theilweise wenigstens, Be-