1848 / 25 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

; h Wichtigkeit und großen Eil lassen untH wegen ere R E ivónng zu belieben

S eine andere ! E E \ ber Sage die hohe Bundes-Versammlung sih in zwei oder

drei Sectionen theilte und in diesen n D Ave jethe, das Resultat dieser vorläufigen Prüfung rietye, len Versammlung vou den Referenten der einzelnen E seiti mitgetheilt und dann weiter berathen Sectionen gegen + 9 he Bundes - Versammlung vorziehen würde, wenn ncht 0: Endet G uo Gert so leich im Plenum zu verhandeln, weit, w S sollte, Me Gerordentlich sparsam zugemessen ist. Leider 00 s L werden, daß, es möge prozedirt werden, fanu aat es ganz untbunlich erscheint, die Resultate s B Fándigung boher Bundes-Versammlung noch so zei- e zur Kenntniß der einzeluen Regierungen zu bringen, daß diese aunoh sich über einen im Namen der Regierun- gen der National-Versammlung vorzulegenden Entwarf zu einer im Vertragsweg zu verembarenden Verfassung ver=- ständigen könnten; obne spezielle Autorisation aber wird hohe Bundes-Versammlung nicht dazu sich verstehen wollen, einen von ihr gefertigten oder emendirten Entwurf der Na- tional-Versammlung hinzugeben. Verhalten sich aber die Regierungen ganz unthätig, so is vorauszusehen, daß die bevorstehende Versammlung cine rein konstituirende sein und den Regierungen eine Constitution oktroyiren, wenig- stens dies zu thun versuchen werde, auch den inäachtigsten gegenüber.

„Selbst übrigens, wenn wie augenfällig die Regierun gen in ihrer Gesammtheit nicht im Staude sein sollten, mit cinem ibnen geuchmen Verfassungs-Entwurf hervorzutreten, würden ihre Rechte und Juteressen uoch sich wahren lassen, sofern sie die ge- eignetea Organe der National-Versammlun gegenüber zu stellen vermöchten. Allein hier wirft sich gleich das Bedenken auf: wird die konstituirende Versammlung solche Organe, also eigentlihe Re gierungs - Commissaire, wenn sie außerhalb ihr stehen, zulassen ? Und konnte nicht dur den Versuh der Formirung einer solchen Ministerbank sofort eín Prinzipienkampf hervorgerufen werden, dessen Ausgang für die Regierungen leiht gefährlich werden fönnte? Handelten die Regierungen desbalb nicht vorsichtiger, wenn sie zu bewirken suchten, daß die Mäuner ihres Vertrauens in die Natio- nal-Versammlung gewählt würden, oder wenn sie diese Männer in den Reihen der gewählten Abgeordneten selbst suchten und ohne ihnen einen offiziellen Charakter beizulegen mit ibnen sich verständigten, was in dem zu identifizirenden Juteresse der Regie- rungen und Völker über die gegenseitigen Rehte und Pflichten, sowohl in Beziehung auf ganz Deutschland, als auch die ‘cinzelnen Theile des Bundesstaates, verfassungemäßig festzuseßen wäre ©

„Es ist nicht wohl denkbar, daß die Regierungen beabsichti- gen, die National-Versammlung ganz frei gewähren zu lassen und ruhig abzuwarten, welche Verfassung werde von derselben zu Stande gebracht werden in der Hoffnung etwa, daß die Versammlung das beendigte Werk nicht als bindendes Geseh soglei defretiren und promulgiren, sondern zunächst den Regierungen als Vertrags- Entwurf zur Annahme und resp. weiteren Verhandlung vorlegen werde, Dies wird voraussichtlich nicht geschehen, sondern, wie hon bemerkt, es is zu erwarten, daß die Versammlung, selbst weun sie in einer großen Mehrzahl aus Anhängern der sogenann= ten constitutionellen Monarchie besteht, das ihr nun einmal einge- räumte und fortwährend zu gefährlihen Konsequenzen ausgebeutet werdende Prädifgt „fonstituirende“ wird realisiren und folgeweise in eine förmliche Verhandlung und vertragsweise Vereinbarung mit den Régierungen nicht sich wird einlassen wollen.

,„„Derade um an dieser Klippe nicht zu scheitern, is es wün- \henswerth, daß die Verfassung dem Schoße der National-Ver- sammlung, der Form und dem Juhalt nah, \o entsteige, daß die Regierungen der Einzelstaaten sie annehmen können, obne bierdur den Bedingungen ihrer Existenz zu eutsageu und in dem Bundces- staat auf=- oder eigentli unterzugehen.

„Das ist aber eher zu hoffen, wenn den Negierungen gelingt, Organe zu finden, welche nicht von außen nah innen, sondern um gekehrt zu wirken deu Willen und die Kraft haben, damit durch Gründe der Vernunft, des Nechts und ber Erfahrung die Ueber= zeugung neu begründet und gestärkt werde, daß Deutschland seinem Partikularismus auch die allerwohlthätigsten Folgen verdauke und noch künftig derselbe edle Blüthen und Früchte treiben könne, die Nachtheile jenes Partikularismus aber sh beseitigen, eine wahre Einheit und Größe Deutschlands si herstellen lassen, ohne gewaltsame Vernichtung der „Staaten-Jndividualitäten,

„Gegen deu Vorschlag, die Organe der Regierungen in der Versammlung selbst zu suchen, wird zwar eingewendet werden, daß dann zu besorgen sei, cs werde sofort das Vertrauen der öffent- lichen Meinung, welche jene Männer gewählt hat, wieder ges{chwächt und diesen hierdurch der nöthige Einfluß, um den Zweck erreichen zu fönnen, entzogen werden. Allein diesem Einwand läßt sich durch die Bemerkung begegnen, daß eben deshalb dic fraglichen Organe feine offiziellen sein sollen, daß einer förmlichen Müúnister= bank noch mehr Bedenken der Art entgegentreten würden, daß überhaupt sich das Bildeu einer rechteu und linken Seite und eines Centrums gar uicht verhindern läßt, weil die Verschiedenheit der Ansichten und Ueberzeugungen mit Nothwendigkeit dazu führt und Verdächtigungen überhaupt weder Gesammtheiten noch Judi- viduen sih entziehen können, alle Parteien ohne Unterschied ibnen ausgeseßt sind. Í

„Außerdem is nicht zu verkennen, daß es für die Regierun- gen äußerst schwierig sein würde, unter ihren Beamten und zwar denjenigen, welche den neuen Zeitrihtungen durchaus ergeben sind, eine genügende Anzahl von Männern zu finden, welche die erfor- derlihen physischen, geistigen und moralischen Eigenschaften besißen, um mit Erfolg von einer Regierungsbank gus guf eine so zahl- reiche Versammlung zu wirken. Und sind die Regierungen so glidid, solhe Männer zu haben, \o bedürfen sie ihrer auch zu

ause in den gegenwärtigen anarchischen Zuständen und weil in jedem einzelnen Lande auf legislative Abänderungen des Bestehen- den gedrungen wird, ohne erst die Resultate der fonstituirenden National-Versammlung abzuwarten,

Die Bundes-Versammlung selbst, in ihrer Gesammtheit oder durch Deputationen, kann die Regierungen in der Versammlung nicht vertreten. Von anderen uit entfernt liegenden Gründen abgesehen, genügt die Eiwägung, daß die Bundes-Versammlung, als Repräsentantin der Regierungen, der National-Versammlung gewissermaßen gegenüber steht und nicht wohl angeht, daß beide direkt mit einander verhandeln, wie dies sonst in Vertrags-Ver- hältnissen wohl geschieht, sondern es vermittelnder Organe bedarf, wenngleih diese ebenfalls von den Regierungen gewählt werden. Offenbar p guch in dem Verhältniß der Regierungen zur Na- tional-Verjammlung verschiedene Gesichtspunkte festzuhalten: einmal haben nämlich die Negierungen ein solidarishes Juteresse, dem Volk in seiner Totalität gegenüber, bei Festse ung also der

egense Mgen Volfs- und Regierungs-Rechte und Pflichten, sodann ha en die Regierungen ein besonderes Znteresse gegen einander, ezüglih des Verhältnisses zu der zu fonstituirenden obersten Reichs-

146

gewalt, und endlich haben die einzelnen Staaten, Regierung und Volk vereinigt, gewisse Partikular-Juteressen den allgemeinen Ju- teressen von ganz Deutschland gegenüber zu wahren.

„Diese verschiedenen und zum Theil einander widerstrebenden Rücksichten einem höheren Gesichtspunkt unterzuordnen oder in diesem zu vereinigen, wäre zwar eine würdige Aufgabe für die Bundes-Versammlung, allein sie wird sie unter den gegebenen Ver- hältnissen nicht zu lösen vermögen. Es dürften aber die Regierun= gen auf die angedeuteten Momente aufmerksam zu machen sein, selbst auf die Gefahr hin, daß dieses überflüssig sein könnte, weil sie von selbst hon solhe in Betracht gezogen und mögliherweise geeignete Maßregeln ergriffen haben können.

„Wenn übrigens die so lange schon (lange im relativen und den gegenwärtigen Verhältnissen angemessenen Sinn) besprochene, aber noch immer nicht in Ausführung gebrachte Schaffung einer Bundes-Central= resp. Exekutiv-Behörde noch zu Staude gebracht werden follte, ebe die National-Versammlung zusammentritt und die Nothwendigkeit einer solhen Maßregel im Juteresse aller Regierungen, der größten wie der kleinsten, dürfte wahrhaftig nicht verfannt werden, wenn nicht fortwährend beklagenswerthen Illu- sionen sich hingegeben würde, so möchte wohl jene Behörde auch als die geeignetste erscheinen, um der National-Versammlung gegenüber zu treten, Namens der Regierungen mit ihr zu ver- fehren und für diesen Verkehr dic pajjendsten Organe zu suchen.

„Selbst aber, wenn es uicht gelingen sollte, die fragliche Be- hörde ins Leben zu rüfen wenn hohe Buudes-Versammlung oder die einzelnen Regierungen an den buchstäblichen Bestimmungen der Bundes=-Akte festhalten wollten, während hiervon doch in ande- ren Fällen so häufig {ou in der neuesten Zeit abgegangen und überhaupt der Boden betreten worden ist, auf welchem instinftmäßig nur die Nothwendigkeit, das Bedürfniß des Tages, Qualität und Quantität des Handelns so würde doch unter allen Umständen es nöthig sein, daß die Regierungen eine Kommission vou Z—5 Mitgliedern unverzüglich bestellten und in Frankfurt zusammentreten ließen, um eine einheitlihe Leitung in die Verhältnisse zur National-Versamm- lung zu bringen. Jene Kommission würde die formelle Vermitte- lung zwischen den Regierungen in ihrer Gesammtheit und der Ng- tional - Versammlung wahren, mit den einflußreichsten Mitgliedern dieser Versammlung stets sich benehmen und je nah den ÜUnmstän- den die geeignetsten Maßregeln zur Wahrung der Regierungs-Ju- teressen vorsehen.“ |

Der Ausschuß is der Ansicht, daß dieses Promemoria den Re- gierungen einzusenden sei, weil dasselbe, theilweise wenigstens, Bemer- fungen und Andeutungen enthält, deren Berücksichtigung si enpfeh=- len dürfte. : i

Der Hauptgegenstand findet zwar s\cine Erledigung durch den gestern gefaßten Beschluß wegen Bildung einer Bundes-Central-Be- hörde zur Ausübung der Exekutivgewalt, Allein dessenungeachtet glaubt der Revisions-Aus\{huß den E

Unl trda stellen zu müssen :

Die Bundes =- Versammlung wolle den allerhöchsten und höch- sten Regierungen das von ihrem Revisions - Ausschusse eingereichte Promemoria, unter Bezugnahme auf den Beschluß vom gestrigen wegen Anordnung einer Bundes-Central-Behörde, zur gutfiudenden Kenntnißnahme einsenden, mit dem Antrage jedoch, nicht nux ihre Gesandten, bezüglich des bereits zu ihrer Kenntuiß gebrachten, von den siebzehn Männern des Vertrauens ausgearbeiteten Verfassungs- Entwurfs, mit Jnstruction zu versehen, sondern au den Gesandten ausgedehnte Vollmachten in Beziehung auf die Verhältnisse der Regierungen zu der National-Versammlung und die Verhandlungen

mit derselben zu ertheilen. Der von dem Revisions-Aus\husse gestellte Antrag wurde ein- | simm!g zum Beschlusse erhoben.

VIIL, Zeitungs- Artikel über den Bundesbeschluß vom 9 Van Ferner wurde über den in der 37sten Sibßung vom badischen Gesandten gestellten Antrag nah erfolgter Berichterstattung von Sei- teu des Revisions-Ausschusses berathen und beschlossen: um dem von den Vertrauenómännern sowohl, als auch dem Funfziger-Aus\huß, an- erkannten Bedürfuiß, daß die verfassungsmäßigen Bollziehungsrechte der Bundes-Regierung auf die heilsamste Weise für die großen va- terländischen Aufgaben und Bundeszwecke in den gegenwärtigen shwie= rigen Zeitverhältnissen ausgeübt werden, den Bundes - Regierungen vorzuschlagen, unverzüglich drei Abgesandte zu bezeihnen und der Bundes - Versammlung anzuschließen, welche in ciligen Fällen nach eigener Entschließung, sonst aber nah dem Rath der Bundes. Ver=- sammlung zu handelu haben und dem deutschen Volk und den Regic- rungen verantwortlich sind. Deren Aufgabe wäre vorzugsweise, die für die innere und äußere Sicherheit und Wohlfahrt des Gesammt- Vaterlandes nöthigen diplomatischen Berhandlungen uud Maßregeln zu führen und zu ergreifen, die obere Leitung sämmtlicher Vertheidi gungs-Anstalten einschließlih der Volks - Bewaffnung zu übernehmen und der Vermittelung der Regiminal - Ansichten und Wünsche gegen- über der National - Versammlung in Beziehung auf die ins Leben zu rufende neue Verfassung für Deutschland fich zu unterziehen, Frankfurter Journal vom 5, Mai,

VIII, Auszug aus dem Protvkoll des Funfziger-Aus- \chusses vom 4. Mai.

Heckscher trägt der Versammlung aus dem heutigen Frankfu r- ter Journal einen Theil des Beschlusses des Bundestages vom 3, Mai vor, welcher, wie folgt, lautet: „Ferner wurde über den in der 37sten Sibung vom badischen Gesandten gestellten Antrag nach erfolgter Berichterstattung von Seiten des Nevisions-Ausschusses be- rathen und beschlossen: um dem von den Vertrauenêmäunern sowohl als auch dem Funfziger-Aus\husse anerkannten Bedürfniß, daß die verfassungsmäßigen Vollziehungsrehte der Bundes - Ne ierungen auf die heilsamste Weise für die großen vaterländischen dlusgabin und Bundeszwecke in den gegenwärtigen {wierigen Zeitverhältnissen aus- geübt werden, den Bundes-Regierungen vorzuschlagen, unverzüglich drei Abgesandte zu bezeihnen und der Bundes - Versammlung anzu- schließen, welche in eiligen Fällen nach eigener Entschließung, sonst aber nach dem Rathe der Bundes - Versammlung zu haúdeln haben und dem deutschen Volk und den Regierungen verantwortlih sind. Deren Aufgabe wäre vorzugsweise, die für die innere und äußere Sicherheit und Wohlfahrt des Gesammtvaterlandes nöthigen diplo- inatischen Verhandlungen und Maßregeln zu führen und zu ergreifen, die obere Leitung sämmtlicher Vertheidigungs - Anstalten einschließlich der Volksbèwasfnung zu übernehmen und der Vermittelung der- Re=

iminal-Ansihten und Wünsche gegenüber der National-Versammlung n Beziehung auf die ins Leben zu berufende neue Verfassung für Deutschland \sich zu unterziehen.“ j

Hedscher beantragt: Der Funfziger-Ausshuß wolle der hohen

Bundes-Versammlung sein Befremden über diesen von dem Beschlusse

vom 27. April wesentlich abweichenden Jnhalt des Bundestags-Be-

bestimmt, -

s{lusses vom 3. Mai unverzüglich zu erkennen gebeu und gegen den- selben, gemäß dem Geiste des Beschlusses des Zunfziger « Ausschusses und der Beschlüsse des Vorparlaments, die entshiedenste Verwahrung einlegen.

Hedckscher motivirt diesen Antrag. durch Acclamation angenommeu. L Ver Antrag V enedey's, die Nede Heckscher's sofort zu V1- offentlichen, wird gleichfalls angenommen,

öranffurter Journal vom 8. Mai, 2te Beilage.

Derselbe wird cinstimmig

IX, Bede des Mitglieds des Funfziger Ausschusses, “- €l |ch c l, gehalten in der Sißung des ¿Funfziger-Ausschuf jes am 1. Mai 1848 zur Begründun T Is S d S ' 0 O I q jeines [ntrages argen Cen & eil des Bundes-Beschlusses vom 3, Mai d. J. Ber _ bfsenticht naŸ Beschluß des Gunfziger-Ausshusses. : q SIE MINEN,.. Mee De, DAB Vir neulih übereingekommen sind, uns nicht über Tages-Angelegenheiten aus Zeitungs-Berichteu zu unterhalten oder überhaupt über unbeglaubigte Beric:te Bescblüiise zu fassen; indessen wird ein Artikel in der heutigen Fu Iuffu1 t 1 Ober=-Post-Amts-Zeitung durch das Bedenkliche seines _ halts vielleicht eine Ausnahme machen. Jch lese nämlich t tue Beilage zur heutigen Nummer dieses Blattes vom j Beschlüssen, die in der 46\ten Sihung der deutschen Bundes -9 sammlung am 3. Mai 1848 gefaßt wurden , folgenden : „Ferne1 wurde über den in der 37sten Sigzung vom badischen Gesandten ge stellten Autrag nach erfolgter Berichterstattung von Seiten des Re visions-Ausschusses beratheu und beschlossen: um dem von den Vei trauenömännern sowohl als auch dem Funfziger-Ausschusse anerkann ten Bedürfniß, daß die verfassungsmäßigen Vollziehungsrechte der Bundes-Regierungeu auf die heilsamste Weise für die großen vater- ländischen Aufgaben und Bundeszwecke in den gegenwärtigen {wi rigen Zeitverhältnissen ausgeübt werden, den Bundes Regierungen vorzuschlagen, unverzüglich drei Abgesandte zu bezeihnen und dei Bundes-Versammlung anzuschließen, welhe in eiligen Fällen nach ei gener Entschließung, sonst aber nah dem Rathe dei Bundes = Ver- sammlung zu handeln haben und dem deutschen Volke und den Ne gierungen verantwortlih snd. Deren Aufgabe wäre vorzugsweise, die, für die innere und äußere Sicherheit und Wohlfahrt des Ge sammtvaterlandes nöthigen diplomatischen Verhandlungen und Maß regeln zu führen und zu ergreifen, die obere Leitung sämmtlicher Vei theidigungs - Austalten einschließlich der Volköbewaffnung zu übernel men und der Vermittelung der Regiminal-Ausichten und Wünsche genüber der National-Versammlung in Beziehung auf die ins Leben zu berufende neue Verfassung für Deutschland sich zu unterziehen.“ Zch habe nicht umhin gekonnt, diesen Beschluß mit unserem eigenen früheren Beschlusse zu vergleichen, und zwar nicht nur mit unserem vollzogenen Beschlusse, sondern au mit dem ursprünglichen Autrage, denn, wenn dieser auch später modifizirt worden ift, \o glaube ich doch, daß die ursprüngliche Fassung allein im Stande it, den Geist zu b zeichnen, der uns damals geleitet hat, Damals lautete der Antrag dahin: die hohe Bundes - Versammlung wolle die Ausübung der iy gemäß der Bundes-Verfassung zukommenden cxekutiven Gewalt als balb an drei geeignete Personen übertragen, welche bis zur Errich- tung einer definitiven Bundes - Exccutionsgewalt die oberste Leitung der allgemeinen deutschen Angelegenheiten, insbesondere die des Heei wesens, sowohl zur Sicherung der Jutegrität Deutschlands nach au ßen, als auch nöthigenfalls gegen Anarchie im Junern, zu übernehmen und unmittelbare diplomatische Verbindungen im Namen des deutschen Bundes mit den auswärtigen Staaten eintreten zu lassen hütten, Hierzu wurden verschiedene Modificationen vorgeschlagen, sämmtlich jedo verworfen, dagegen der modifizirte Antrag mit 23 gegen 16 Stimmen angenommen, welcher so lautet: Die Bundes-Versammlung soll durch drei Mitglieder verstärkt werden, welchen die Wahl des Bundes - Oberfeldherrn, der diplomatische Verkehr zwischen Deutscl laud und deu auswärtigen Mächten, so wie die cxekutive Gewalt in eilenden Fällen unter eigener Verantwortlichkeit, in allen anderen Fallen aber nach dem Rathe der Bundes - Versammlung übertragen wird. Die drei Personen werden von der Bundes-Versammlung nach Vereinbarung mit den Männern des Vertrauens und mit manenten Ausschusse den Regierungen vorgeschlagen. Dieselben sind für ihre Handlungen der deutschen Natton verantwortlih, und ihre Wirksamkeit währt so lange, als sich uicht die fonstituircnde National Versammlung gegen die Fortdauer erklärt. Die auffallende Abwei= chung des Beschlusses der Bundes-Versammlung vou dem des Funf ziger-Ausschusses wird Niemand entgangen sein, und es i} der erste Gegenstand meiner Beschwerde gegen diesen Bundesbeshluß, daß man die Erwähnung vorausschickt, daß der Funfziger-Aus\chuß mit den nachstehend aufgeführten Maßregeln im Ganzeu einverstanden se! Es leuchtet Jedermann cin, Z (

Cic 59. Mai unter den

d s y 4

daß man nicht an die Spihe eines sol chen Bundestags-Beschlusses einen Wunsch, eine Anregung des Funf ziger - Ausschusses stellen kaun, der seinem eigentlichen Jubalte nach so abweichend von dem Beschlusse des Funfziger-Ausschusses ist. Zch meines Orts verwahre mich hiergegen, ich protestire gegen eine solche Fälschung unseres Beschlusses. Eine wesentlihe Abweichung besteht ferner darin, daß gesagt worden ist, „den Buudes=Negierungen vo1

zuschlagen, unverzüglich drei Abgesandte zu bezeichnen und der Bun des-Versammlung anzuschließen“, während wir gerade umgekehrt be

schlossen haben, daß die drei Personen von der Bundes-Versammlung nach Vereinbarung mit den Mänuern des Vertrauens und mit dem permanenten Ausschusse den Regierungen vorgeschlagen werden sollen, Das ist wiederum ein ganz ungeheurer Unterschied, da namentlich vou der so wesentlichen Mitwirkung des Funfziger - Ausschusses und der dadur bedingten Gewährschaft und Kontrolle uicht die Rede ist

ich protestire gegen diese abermalige Fälschung. Ferner heißt es in den hergebrahten Ausdrücken, die wix vou früher her gewöhnt wa

ren, „die Aufgabe dieser exckutiven Gewalt wäre vorzugsweise, die für die innere und äußere Sicherheit und Wohlfahrt des Gesammt

vaterlandes nöthigen diplomatischen Verhandlungen und Maßregelu zu führen und zu ergreifen, die obere Leitung sämmtlicher Vertheidi

gungs - Anstalten einscließlich der Volkebewaffnung zu übernehmen.“ Ausdrücklih haben wir davon nichts gesagt, und es war unfer Be

sammtbewußtsein, was sih auch in diesem Augenblicke nicht wegleug- nen läßt, daß zwar in Deutschland anarchische Zustände bestanden, welche zu ihrer hoffentlich für immer erfolgten Unterdrückung für ihre Dauer und ausnahmsweise eine konzenktrirte und beschleunigte Leitung wünschen ließen, daß aber die auswärtigen Berhältuisse, das Kriegöwesen und die Leitung der diplomatischen Beziehungen es waren, für welhe man vorzugswetje elne Centralisation für nöthig hielt, wozu nun hier die Hervorhébung der inneren An

elegenheiten? Ein Haupt-Beschwerdepunkt gegen die Fassung dieses Bundes-Beschlusses ist mix ferner, daß, was auch sowohl angenom= men, als ausgesprochen wurde, mit dieser konzeuntrirten Bollzugsge= walt nur eine provisorische bezweckt werden sollte, während ihm um- gekehrt dieser Beschluß eine permanente verleiht, insbesoudere auch dadurch, daß es am Schlusse heißt: „und der Vermittelung der Re- giminal-Ansichten und Wünsche gegenüber der National-Versammlung in Beziehung auf die ins Leben zu berufende neue Verfassung für Deutschland zu unterziehen.“ Gegen diesen leßten Sab, meine Her- ren, habe ich zwei Beschwerden hervorzuheben: 1) daß man, wie ge- sagt, dieser Vollzugs - Behörde einen permanenten Wirkungskreis zu-

weist; 2) daß man sie vertreten läßt durch uns zur Zeit unbekannt gebliebene und hoffentlich unbekannt bleibende Regiminal - Ansichten. Im Vorparlamente ist der Beschluß gefaßt, daß die Entwerfung der fünftigen Verfassung Deutschlands ganz allein der demnächst zusam- mentretenden National-Versammlung anheimgegeben werde, von Ver- mittelung ihrer Beschlüsse aber mit vermeintlihen Regiminal-Ansichten ist uns nichts bekannt gewesen und wird auch nichts bekaunt werden. Deshalb glaube ih, daß die ganze Bezeichnung der Wirkungsart der künftigen National - Versammlung auf cine Weise aufgefaßt worden ist, die dem Geist und dem Willen der deutschen Nation Hohn spricht. Aus diesen Gründen erlaube ih mir folgenden Antrag zu stellen : Der Funfziger - Ausschuß wolle der hohen Bundes - Versammlung sein Befremden über diesen von dem Beschlusse vom 27. April we- sentlich abweichenden Jnhalt des Bundestags - Beschlusses vom 3. Mai unverzüglich zu erkennen geben und gegen denselben, gemäß dem Geiste des Beschlusses des Funfsziger-Aus\husses und der Be= s{lüsse des Vorparlaments, die entschiedenste Verwahrung cin- legen. (Frankf. Journal vom §8, Mai, 3te Beilage.)

Bundesbeshluß vom 8 Mai in Betreff des Au-

trags der Großherzoglich badishen Regierung 2c.

Präsidium legt ein Schreiben des Funfziger - Ausschusses vom «ten d. M. nachstehenden Jnhalts vor:

„Durch das Fraukf. Journal vom heutigen Tage ist der Beschluß einer hohen Bundes-Versammlung vom 3, Mai veröffent- licht, bezüglich der Begründung einer neuen, durch drei Perjonen auszuübenden exekutiven Gewalt im Bundestage. Dieser Beschluß weicht in den wesentlihsten Punkten ab, sowohl von dem ursprüug- lihen Antrage, als von unserem Beschlusse vom 27sten v. M. Wäh rend ein betreffender Antrag nicht, wie es nah gedachtem Bundes- Beschlusse den Auschein gewinnen dürfte, zunächst von dem Funfziger- Unsschusse ausgegangeu, kann inêbesondere von einem Anschlusse dreiel von den Bundes-Regierungeun vorzuschlagenden Abgesandten an die Bundes-Versammlung nicht wohl gesprochen werden, ohue gleich zeitig der beschlossenen, vorgängig nothwendigen Vereinbarung über bicse Personen mit dem Funfziger=Ausschusse zu gedenken. :

„Nicht minder ist das Provisorische der ganzen Maßregel für den all, daß lebtere nicht die Zustimmung der konstituirenden Ver- jammlung erhält, unerwähnt geblieben, dieselbe vielmehr als eine bleibende Maßregel hingestellt; endlih aber is dieser neuen Exeku- livgewalt eine Aufgabe der Vermittelung der Regiminal - Ansichten und Wünsche gegenüber der konstituirenden Versammlung zuge- wehen,

„Dies wideistreitet, da dieser Versammlung na den Be- s{hlüssen des Vorparlaments und des Funfziger - Ausschusses aus= schließlih die Begründung der Verfassung überlassen werden soll, entshieden den gedachten Beschlüssen, wie diesen denn überhaupt sowohl durch den Wortlaut, als durch den Geist des Bundes- Beschlusses, widersprochen wird.

„Der Funfziger-Aus\chuß hat in Folge des Antrags eines sci= ner Mitglieder dur Acclamation beschlossen, einer hohen Bundes- Versammlung sein Befremden über deu gedachten Bundesbeschluß auszuspreheu und gegen denselben in Betreff aller Abweichungen von unserem Beschlusse vom 27. April unsere entschiedenste Ver=- währung einzulegen 2c.“

És wurde hierauf beschlossen,

dem Funfziger-Ausschusse auf sein Schreiben vom Z5ten d, M. zu er-= wiedern :

___ Die Bundes-Versammlung hätte erwarten dürfen, daß der Funs- ziger-Ausschuß, bevor er den Bundesbeschluß vom 3. Mai über die vollziehende Gewalt des Bundestages zum Gegenstande neuer Bera thung macht und eine Mittheilung darüber au die Bundes Versamm- lung besbloß, die Veröffentlichung des amtlichen Bundes - Protokolls oder cine vollständige Mittheilung desselben, zu welcher bereits Ein= leitung getroffen war, abgewartet und nicht auf einen außeroffiziellen Heitungs-rtifel seine Einsprache gebaut hätte. Die Bundes - Ver=- sammlung hat den fraglichen Beschluß, zu welchem der erste Vo!

\chlag aus threr Mitte hervorging, im reiusten Gefühl, dem deutschen Vaterlande einen Dienst zu leisten, selbstständig gefaßt und als Mo- tiv hierzu angeführt, daß auch der Funfziger-Ausschuß das Bedürfniß cines fkonzentrirteren und wo es nöthig ‘ist beshleunigte Thä- tigkeit entwickelnden Organs anerfannt habe. Zur vorläufigen Ein-

seßung diesrs Organs die erforderlichen Einleitungen zu tresfen, fand sich die Bundes - Versammlung da solches lediglich ein Ausfluß ihrer geseßlich besiehenden Autorität sein soll, uud da demselben keine anderen Befugnisse übertragen werden sollen, als solche, welche ihr nach der allseitig anerfannten, gegenwärtig bestehenden geseßlichen Ordnung zustehen vollkommen befugt. Weun der Funfziger-Aus- schuß von der Vorgusseßung ausgeht, daß die Bundes-Versammlung hierbei an den von ihm unterm 27. April gefaßten Beschluß irgend- wie gebunden sei, so kann man hierin nur eine Verkennung der Stel

lung des Funfziger - Ausschusses und der der Bundes - Versammlung gegenüber den Regierungen zukommenden Befuguisse erblicken , uud indem die Bundes - Versammlung ihr Bedauern ausspricht, daß bei den nach ausdrüdcklichem Beschlusse des Funfziger - Ausschusses veröf- fentlichten Verhandlungen desselben so maßlose Angriffe eines seinen Mitglieder vorkommen konnten, wie solche iu öffentlihen Blättern zu lesen sind, muß sie die Protestation des Funfziger - Ausschusses ge= gen den geseßmäßigen Gang dieser Angelegenheit entschieden zurück= weisen,

BDProt, dey 49. Siß, vom 8. Mai, 8. 435.

Xl, Schreiben des Bundestags - Gesandten Welker an das Präsidium des Funfziger - Aus\chusse s.

Am 3, Mai, nach der Fassung des Bundesbeschlusses in Betreff dor Ausübung der Vollziehungsrehte des Bundes, ließ ih den Herrn Präsidenten des Funfziger - Ausschusses von meiner nothgedrungenen schuellen Abreise nah Karlsruhe wissea, ich würde ilm nah dem Wunsche der Bundes-Versammlung diesen Beschluß und befriedigende Aufklärungen liber denselben den anderen Tag mittheilen.

Leider faßte vor dieser Mittheilung und lediglich nah cinem un- vollständigen, selbs durch bedeutende Druckfehler entstellten Zeitungs- Artikel der Funfziger = Ausschuß sogleich am 4ten den der Bundés=- Versammlung mitgetheilten Beschluß.

Derselbe beruht auf vielfach irrigen Vorausseßungen.

Es begründet namentli dieser Bundesbeschluß nicht eine „ncue CExefutivgewalt““, da derselbe vielmehr nah der hier angeschlossenen offiziellen Fassung nur rüdcksihtlich der Art der Ausübung der „bishe- rigen verfassungsmäßigen Vollziehungsrechte““, ohne Veränderung der verfassungsmäßigen Stimmrechte, wegen der größeren zeitlihen Schwie rigkeiten und der neucn Aufgaben der Zeitverhältnisse, eine Hinzuzie- hung einiger neuen Gesandtschaften an den Bundestag beantragt.

Es stehen auch die Vorschläge , welche der Funfziger - Ausfcbüß,

nah c Rd Besprechungen mehrerer seiner Mitglieder mit dem Bundes-Revisions-Ausschusse , machte, keinesweges in dem vorausge-

septen Gegensaße mit dem endlihen Bundesbeshluß , welchen die Bundes - Versammlung am 3, Mai faßte, So wenig der leptere

m 147

eine Uebereinstimmung mit jenen Vorschlägen erwähnt oder gar seine Entstehung von ihuen ableitet, eben so wenig wi: erspriht er ibnen thatsächlich. y 'Welmehr enthält der Bundesbeschluß , zustimmend der auch in jenen Vorschlägen enthaltenen Anerkeunung des dringenden Bedürf- nisses, im Wesentlichen ganz dieselbe Einrichtung für die Art der Ausübung der Vollziehungsrehte dur drei von Oesterreich, Preußen und den übrigen Staaten zu ernennende Abgesandte.

Der Bundesbeschluß \chließt üch auch in der weiteren Durch= führung möglichst jenen Vorschlägen des Funfziger - Ausschusses an. So namentlich darin, daß die drei neu zu ernenueunden Mäuner mit der Bundes-Versammlung verbunden werden sollen.

Auch rücksichtlich der „eiligen Fälle“, in welchen ausnahmsweise diese drei Mäuner nach eigener Entschlicßung haudelu sollen, i wört lih die Fassuug jener Vorschläge gewäblt worden.

Jhnen entsprechend, is ebenfalls ausdrücklich die Vergutwoitlich- feit dieser Männer gegen die Nation ausgesprochen.

Hierdurch ist auch auf die publizistisch allein schickliche Weise nah dem Wunsche des Funfziger-Ausschusses ausgedrückt, daß, ähn- lih wie im constitutionellen Staate schon ein bloßes Mißtraucns- Votum die Miuister unmöglich macht, auch ihre Beibehaltung und mittelbar auch ihre Ernennung von der National - Versammlung ab hängig sind ja, so weit dieses ctwa in der Natur und dem Rechte des ausgesprochenen Willens cines Parlaments liegen könnte, selbst überhaupt die Einrichtung.

Es ist auch diese Einrichtung im Bundesbeschlusse feinesweges gls bleibende Maßregel bezeichnet, eben so wenig als die Vorschläge des Funfziger-Ausschusscs cine besondere „Zustimmung der National-Ver sammlung‘‘ fordern. , : :

Eine Vereinbarung der Bundes - Versammlung mit den Sicb zehn- und Funfzig-Möunern, um den Regierungen die Mäunuer für jene drei Gesandtschaften zu nennen, war dermalen schon darum un zulässig, weil ja der Bundesbeschluß die Einrichtung selbst erst den Regierungen blos vorschlägt. i E j

Es bedarf also auch hier feiner Ausführung darüber, daß selbst alle offiziellen National - Versammlungen der Welt den Regierungen, die nordamerikanishe Republik namentlich dem Präsidenten, die Er neunung der Minister überlassen und jene Verantwortlichkeit völlig genügend finden. S

i Dabei bleibt es natürlich dem Funfziger-Auss{chuß unbenommen, seinerseits auch jeßt den betreffenden Regierungen Männer s\eincs Vertrauens vorzuschlagen.

Uebrigens würde auh gerade der Hauptzweck der Einrichtung durch Beschränkungen der freien Regierungs - Erncunungen zerstört werden.

Es sollcn die vollzichenden Kräfte, die der Armeen, der Beam ten, der Kassen des deutschen Vaterlandes, welche wenigstens bis jeßt sämmtlich zunächst nux vou den Befehlen der Regierungen und Staatsmänner zu Wien, Berlin u. #. w, abhängen, in diesen {wie rigsten und gefährlichsten Zeiten für die Rettung und das Wohl des Vaterlandes möglichst harmontisch geeinigt werden. Cs sollen sich, noch ehe Mißgriffe, Spaltungen und Gegensäße, welche, wenn so große gemeinschaftlihe Maßregeln, wie die jeyt uothwendi gen, isolirt und auf Hunderte von Meilen getrennt, vou Staats- männern, die den örtlihen und persönlichen Verhältuisscn fremd sind, ausgehen sollen, absolut unvermeidlich sind, ncht hinten nach, etwa gar durch Lossagungen von der Gemeinschaft, bekämpft, sondern zum voraus verhiudert werden. Es sollen dazu die vertragutesten und ersten Staatemänner der Regierungen, an den Orten, wo sich jegt die Schicsale der Throne und des Volks verhandeln und ent scheiden, in Franffurt, vielleicht in den Heerlggern und an den Kon gressen, vielleicht auch durch persönliche Besprechungen mit den Re gierungen, sich möglichst leiht und schnell über das Wichtigste vereinigen. S

Es soll zugleih auch die Politik der beiden Großmächte in tunigster Verbindung und Wechselwirkung mit allen übrigen deut= hen Regierungen, mit dem Bunde und der National - Versammlung erhalten weden.

Bedürfen nun aber hierzu jene Minister uicht des innigsten Vei traucns der Regierungen? Und Fönnte irgend cin ceinsihtiger und patriotisher Bürger und Staatömann ueben kräftigstem Volksparla=- ment und in unseren Gefahren nur Schwäche, Mißgriffe und Spaltungen in der nationalen Regierung und in ihren Maßregeln wünschen?

Die Wirksamkeit jener drei Gesandten endlich in Beziehung auf „eine Vermittelung und Vereinigung der Ansichten und Wünsche der Regierungen unter cinander und mit der konstituirenden National- Versammlung in Beziehung guf die im gemeinschaftlichen Vereine in das Leben zu rufende neue deutsche Verfassung“ steht ebeufalls nicht im mindesten Widerspruche mit jenen früheren Vorschlägen des Funf ziger - Ausschusses. Denn dieser neuit ja unbeschränkt alle Voll- ziehungsrechte als die Aufgabe jener Gesandten, Der Bundesbeschluß hebt einzelne Klassen und unter diesen tie obige als vorzugsweise Aufgaben für dieselben hervor.

Oder möchte Jemand wirklih den Regierungeu und dem deut hen Bunde alles Recht zum Versuche jener Vercinigung nnd Ver mittelung der Ansichten und Wünsche über die ins Leben zu rufende neue Verfassung, vielleicht selbst das Recht zum Aussprechen ihre Ansichten und Wünsche absprechen?

Doch au diesem Punkte angelangt, verzlchte ih auf jede weitere Beleuchtung der Mittheilungen und der Verhandlungen des Funfziger Ausschusses, so wie vollends der Form der letzteren.

Jh muß es daher lediglih seiner staatsmännischen Weisheit und seiner sonst #o vielfah bethätigten patriotischen Gesinnung an- heimgeben, welche Wendung er etwa, nun beinahe am Schlusse sei= ner Wirksamkeit, seinen auf solche irrige Vorausseßungen gebauten lebten Erklärungen in dieser wichtigen vaterländischen Angelegenheit zu geben für gut findet,

Die Bundes - Versammlung kaun ruhig auch hier wie überall, seit der großen Regeneration unseres vaterländischen Rechtszustan- des, ihre Maßregeln dem Richterstuhle der öffentlichen Meinung unterftellen,

Sie wird, davon bin ih überzeugt, auch fernerhin die Be- hauptung der Würde und der unentbehrlihen Rechte der Regierun= gen und Staaten, welche sie zu vertreten berufen is, mit leiden- schaftsloser, ernster Bemühung für das einträchtige Zusammenwirken aller Kräfte und Organe des Vaterlandes zu verbinden suchen,

Solthe Eintracht und das Streben nach ihr is wohl, wenn in den bereits offen vorliegenden und den noh bevorstehenden größten Gefahren unseres Vaterlandes unser herrlicher Freiheitebau nicht in Trümmer zerfallen soll, die unbedingt erste und wesentlichste staats- männische Aufgabe und Weisheit.

Srankfurt a. M., den 7. Mai 1848,

«U

C. Wel dcker.

X1l, Schreiben des Funfziger-Aus\chusses an die Bun- des-Versammlung, vom 10. Mai.

Hoher Bundes - Versammlung übergeben wir in der Anlage die

Abschrist eines. uns Mg menen Beschlusses der hohen Bundes=«

Versammlung vom 4, Mat d, J., mit dem Ersuchen, uns mitzuthei

X I,

um für die Oeffentlichkeit uicht Gelegenheit einer Justructions - Einholung in der deutschen Ver- fassungs - Angel ‘genheit den Bundes - Regierungen, als theilweise der Beachtung werth, mitgetheilt wurde.

XIV, Beschluß des JFunfziger y wie soicber bis jeßt in einem Korrespondenz - Artikel des Frankfurter

len, ob dieser Beschluß als authentisch zu betrachten sei, und bemer- fen, daß dieser Beschluß auf die Berathung cines Koumissions- Berichts, den wir in Unserer am 12ten d. M., Vormittags 9 Uhr zu haltenden Sizung zu berathen gedenken, von bedeutendem Einfluß scin wird.

BProt. der 51. Siy. vom 12. Mai, §. 468.

Antwort des Prästdiums der Bundes-Versamm-

lung auf vorstehendes Schreiben, vom 11. Mai. Die Bundes - Versammlung nimmt keinen Anstand, in Erwiede-

rung auf das Schreiben des Herrn Vorsißenden des Funfziger - Aus- schusses vom gestrigen Tage, demselben hierneben einen Abdrnck des §. 3 des Separat - Protokolls der 47. iten d. N nit unterdrücsen mag, daß uur durch Mißbrauch von Vertrauen die Mittheilung Promemoria eines einzelnen Mitgliedes erfolgt sein kaun, welches an

Bundestaas - Sißung vom M. zukommen zu lassen, indem dieselbe dabei die Bemerkung dem darin enthalten

cines Separat - Protokolls mit

sich zwar das Licht der Oeffentlichkeit nicht zu \heuen bat, aber dar-

S bestimmt war, weil dasselbe nur bet

BProt. der 51, Siß. vom 12. Mai, -§. 468,

{usschusses vom 12. Mai,

Journals vom 13. Mai, 3te Beilage, erschieuen ist. Jn Crwägung, daß das vorliegende Protokoll Grundsäße und

Ansichten enthält, die den Beschlüssen des Vorparlamcnts widerstrei ten und der lonstiturenden Versammlung ihren Charakter als solche abspr2cen ; in (Erwägung, daß der Bundestag dasselbe sogar den Re- gierungen zur gutheißenden Kenntnißnahme eingesandt und gegen diese Grundsaße und Ansichten sih auch uicht cin Widerspruch crhoben hat z in Crwägung, daß auch die Erckutiv-Gewalt mit diesem Protokoll in

cine Verbindung gebracht worden, die es nicht zweifelhaft läßt, daß

manu sogar eineu Theil der Vorschläge des Protokolls durch dieselbe verwirklicht sieht, und daß aus diesem Allen hervorgeht, wie der Bun- destag seine Stellung und seinen Staudpunkt verkennt,

erklärt der Junfziger - Ausschuß zu Protokoll, daß er die Rechte der konstituiren den Versammlung hiermit vollständig gegen jeden Eingriff wahrt und das promemoria wie das Verfahren der Bundes - Versammlung mit demselven der Beurtheilung der offentlichen Meinung Deutschlands übergicbt, XV, Schreiben des Bundestags-Gesandten Lou Clofsen an dou Funfziger-Aus\schuß Lom 13, Mal Sehr gechrter Ausschuß der Funfziger ! I d Die jüngsten Verhandlungen über den Bundestags - Beschluß, wodur) die Regierungen lediglich um Verhaltungs - Befehle für die Gesandten, der konstituirenden Versammlung gegenüber, gebeten wurden, und über das den Beschluß begleiteude Promemeria veran lassen mich, einer hoben Versammlung cinen Auszug meines nach Miinchen erstatteten Berichts bezüglich der Stelle mitzutheilen, die mix schon bei dem Anhbren des nur abgelesenen Vortrags einer ull- günstigen Auslegung fähig schien, so überzeugt ih auch war, daß de1 ehrenbafte Verfasser nur die bessere Seite vor Augen batte. Jch bemerfte über E „die Art der Geltendmachung Regierungen auf die Mitglieder auf dem Wege des Ideen - Austausches , der Ueberzeugung einzuwirken der Einfluß der Regierung wäre nux cin moralischer allein dadurch jollten die den Ansichten der Re gierungen beitreteuden Mitglieder keinesweges dil ojfiziellen Organe derselben werden, ihre Sprache sei immer nur die des nach seinem Gewissen stimmenden Mannes, uicht die eines Orga= Wo die Regterungen auftreten wollen, mögen sie es offen obne cinzelue Abgeordnete in eine falsche Stellung zu Das ist des Manues und der Regterung Würde am au

der Wünsche der

nit

nes, thun und bringen, qemessensten.““ Nur #o verstanden, wte ih, memorta. : Jch erneuere bei dieset auêgezeichneten Hochachtung. Frankfurt am Matin, den 13,

fammtlidhe Anweseude das Pro-

Veranlassung die Versicherung meine: Mai 1848, Closfen.

XVI, Promemoria des GOroßherzoglih hessischen Ge-

(alten, vom 15 Mal.

Der von hoher Bundes Versammlung gefaßte Beschluß, alle auf das Separat- Protokoll vom 4, Mai bezüglichen Aktenstücke offiziell zu veröffentlichen, vergulgßte mich zu der Bitte, auch rahstehende Er-= laut. rungen 11 die Sammlung aufzunelzmen,

Borerst erlgube ih mir die Entstehungs - Geschichte des so hart angegrisfenen Promemoria in das Gedächtniß hoher Bundes - Ver= sammlung zurückzurufen.

Als der für die Revision der Bundes Verfassung bestellte Aus= {chuß über die Fragen berathen mußte, was mit dem von den Ver trauensmännern ausgearbeiteten Verfassungs - Entwurf nun zu machen sei, uud wie die Bundes-Versammlung, bezüglich dieses CEutwurfs so- wohl, als in*anderer Beziehung, der durch Bundes - Beschluß vom 30, März d. J. zu dem Zweck einberufenen fkonslituixenden National= Versammlung, um zwischen den Regierungen und dem Volke das deutsche Verfassung&werk zu Stande zu bringen, gegenüber sich zu verhalten habe, hatte ih mir flüchtig, als Material für die Be rathung, diejemgen Fragen und Gesichtspunkte aufgezeihnet, welche in jener Berathung voraussichtlih würden erörtert werden müssen. Die Berathung fand am Abend des 2. Mai statt. Jhr war dic über cine Bundes-Exekutivgewalt vorgusgegangen , und es blieb des- halb wemge Zeit für sie übrig. Jm Verlauf derselben also in vertraulicher Besprechung und um sie abzukfürzen, weil sich bald herausstellte, daß nur zu einer Justructions-Einholung werde konklu= dirt werden, wegen der hohen Wichtigkeit der Fragen für die Exi- ]steuz der Regierungen verlas ih meine shriftlihen Bemerkungen dem Revistons-Ausschuß, auf das ausdrückliche Verlangen der übrigen Mitglieder. Ju diesem Verlangen allein auch lag die Veranlassung zur Verlesung der zu diesem Zweck jeßt erst mit der Ueberschrift ,„Promemoria versehenen Notate in der vollen Bundes - Versamm lung, welche dann den Druck beschloß, statt einer bloßen Abschrift- fertigung für die einzelnen Gesandten, welche der Ansicht waren, es seten in dem Promeinoria Materialien enthalten, welche von den Re- gierungen bei der von ihnen den Gesandten zu ertheilenden Ju- \tructionen, theilweise wenigstens, zu berüdsichtigen sein dürften, Des halb und weil das Promemoria nichts als Aeußerungen in vertrgu- liher Berathung enthielt und nicht der Bundes +- Versammlung als ein ihrer Berathung zu unterlegendes Aktenstück war eingereiht worden, dessen Juhalt aus diesem Gruude auch nicht Gegenstand eigentliher Berathung und Beschlußuahme werden sollte und konnte, cignete sich dasselbe niht zur Veröffentlichung, son- dern nur, nah dem seitherigen Geschäftsgange, zur Aufnahme in ein

sogenanntes Separatprotokoll. i S ; Wer unbefatai und mit Sachkenntniß das Promemoria lesen i ung entnehmen, daß nur Fragen

will, muß {hon aus der ganzen Fa mel e QA aufgeworfen, Bedenken angeregt, kurz, Materialien zn einex Bera-