1848 / 30 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bundes - Versammlung, sondern vom Kommandirenden angeordnet werde, eine auf die Beseßung von Mannheim bezügliche Veränderung auch von Letterem ausgehen müsse. i : Auf die hierbei erfolgte Mittheilung eines Schreibens des Prin- zen Kärl Königl, Hoheit, die Beendigung des Aufstandes betreffend, wurde beschlossen, in der Rückantwort den Dank der Bundes-Ver- ammlung auszusprechen. A é h Der Königlich bayerishe Gesandte trug einige Kommissions= Gutachten vor. Der Beschluß über ein Gutachtên des Revisions- Ans\chusses, vie Wahlen zur National - Versammlung in Böhmèén be= treffend, wurde auf besonderen Antrag verkägt. ; i Ein Schreiben des Präsidenten der National-Versammlung, die vorläufige Anweisung von 20— 25,000 Fl. zu Bestreitung der Ko- sten für die National - Versammlung betreffend, ingleichen ein Schrei= ben des Präjidenten der Vertrauens - Männer, eine Anfrage wegen Zutückberufung derselben enthaltend, wurde dem Revisions - Ausschuß überwiesen. ; L L Nachdem uoch einige Anzeigen (seitens des Königlich sächsischen Gesandten und des Gesandten der Großherzoglich und Herzoglich sächsischen Häuser) in Betresf der Wahlen zur Nätional - Versamm- lung erfolgt waren, erstattete auf Antrag des Gesandten für Schles= wig-Holstein der Militair-Ausshuß durch den Königlich bayerischen Gesandten Vortrag über den Antrag des zuerst genannten Gesand- ten wegen Kompletirung des 10ten Armee-Corps, in dessen Folge, nah dem Gutachten des Militair-Aus\chusses, beschlossen wurde, daß den betheiligten Regierungen zu eröffnen sei, die Bundes-Versamm-= lung fönne dieselben von der beantragten Kompletirung, insoweit diese noch beanstandet sei, nicht dispensiren, doch sei die dem Ober- Be- fehlshaber mittelst Schreibens vom 419ten d. empfohlene Berücksich= tigung des Bedürfuisses der Küstenstaaten dabei nicht ausgeschlossen.

In der Sibßung der konstituirenden National=-Ver- sammluug am 29. Mai wurde die Berathung über die Geschäfts- ordnung eröffnet. Nachdem in der allgemeinen Diskussion mehrere Redner gesprochen hatten, wurde durch den Abgeordneten Jaup der Antrag gestellt: den vorliegenden Entwurf ohne spezielle L iskussion in Bausch und Bogen anzunehmen, mit dem Borbehalt , daß auf jeden etnzelnen Gegenstand zum Zwecke vollständiger Berathung zu= rückgekommen werden könne, sobald wenigstens 59 Mitglieder es be- antragen. Jm Laufe der Debatte hierüber erklärte Abgeordneter Ba st sermann: Wenn die Geschäftsordnung in folle angenommen werde, so würde der Verfassungs-Aus\huß für seine Berathungen so viel Zeit gewinnen, um schon in der nächsten Woche den Entwurf der Grund- rechte des deutschen Volks vorlegen zu können. Der Autrag von Jaup wurde angenommen und dadurch die Geschäftsordnung für jeßt genehinigt. Die vefinitive Konstituirung der Versammlung und die Wahl des Präsidenten findet am 31sten statt. Die Geschäfts= ordnung lautet:

Geschäftsordnung für die konstituirende National - Ver- sammlung.

l, Prüfung der Legitimationen, §. 1, Zur Prüfung der Le- gitimationen wird die ganze Versammlung von dem Vorstande in 15 möge lichst gleiche Abtheilungen durch das Loos getheilt, Diese Verloosung wird je nah 4 Wochen neu vorgenommen, wenn nicht die Versammlung einen anderen zZeitpunft beschließt, §, 2, Die Abtheilungen wählen alsbald mit absoluter Stimmenmehrheit ihre Vorstände, an welche der Vorsitzende der National - Versammlung die Wahl-Urkunde übergiebt, und zwar in der Art, daß die eïste Abtheilung die Wahlen ‘der Mitglieder der funfzehnten Ab- theilung, die zweite die Wahlen der ersten prüft 2c. Nach der ungesäumt zu bewerkstelligenden Prüfung in den Abtheilungen sind von \ämmtli- chen Vorständen derselben die Zeugnisse der als gültig gewählt Aner-

fannten dem Vorsizenden wieder einzuhändigen, Dele 0048 QUItia gewählt is Jeder zu betrachten und zu den Geschäften und Sißun- gen zuzulassen, dessen Wahlzeugniß die Kenntniß äußerer Écht

heit an sich trägt und mit dem Wahlgeseße des betcefenden Landes nicht notorís{ch im Widerspruche steht. §. 4. Sobald die Zahl der anerkannten Mitglieder 350 erreicht, hat der Vorsizende die National Versammlung zu einer Sizung einzuladen, in welcher von ihm die Namen der Anerkaunten verkündigt werden und sodann zur Wahl des Voistandes der National- Versammlung geschritten wird. §, 5, Angefochtene Legitimationen werten an einen Central- Ausschuß vei wiesen, welcher aus dêèn Verständen sämmt- licher Abtheilungen gebildet wird, Dieser hat jedoch die Fälle, in welchen er auf Ausschlust anträgt, der National - Versammlung zur Entscheidung vorzulegen, §. 6. Wahlan ehtungen, welhe das Wahlverfahren und die Cigenschaften der Wähler betreffen, sind nur daun zulässig, wenn solche gleichzeitig genügend bescheizigt, inne: halb vierzehn Tagen nach der durch die Wahl des Vorsißenden vollzogenen Konstituirung der National - Ver sammlung oder eben so lange nah der später erfolgten Uebergabe der Wahlurkunde eingegeben sind. Auch solche aber dürfen nur dann berück- sichtigt werden, wenn die Mängel möglicherweise auf das Ergebniß der Wahl von Einfluß waren, Anfechtungen, welche cinen Mangel der geseßlichen Eigenschaften des Gewählten betreffen, sind auch später noch zuläisig, wenn sle gleichzeitig genügend bescheinigt sind. §. 7. Bis zur definitiven Ent scheidung über die Gültigkeit einer Wahl is der Angefochtene berechtigt, an den Verhandlungen der Nationalversammlung Theil zu nehmen, §, 8, Nach erfolgter Ungültigkeits-Erklärung einer Wahl is die schleunige Er- sezung des Ausscheidenden durch den Vorsizenden der Nationalversammlung zu veranlassen, §. 9, Falls ein Erwählter nach seiner eigenèn Erklärung an der Versammlung Theíl zu nehmen dauernd verhindert is, wird derselbe durch eine andere Wahl ersezt. Wo aber nah den Gesezen einzelner Länder ein Stellvertreter des Abgeordneten sür diesen Fall bercts erwählt ist, wird derselbe als Mitglied der Versammlung sofort einberufen, Zeit- liche Berhinderungen begründen einen Anirag auf Urlaubsertheilung, welche vom Borsißenden bis auf 8 Tage, auf längere Zeit von der Nationalver sammlung selbst gegeben wird. Ju Fällen von Urlaubsertheilung tritt ein Stellvertreter nit ein, j 1I, Die Vorsteher, Beamten und Diener der Versamm- lung. §. 10, Die Nationalversammlung wählt nach erfolgter Konstituirung (siehe §, 4) aus ihrer Mitte mit absoluter, nah der Zahl der an der Wahl tyeilnehmenden Mitglieder zu berehnenden Stimmenmehrheit und durch Stimmzettel einen BVorsizenden (Präsidenten) für die Dauer von vier Wochen, Der dann Austretende is wieder wählbar, Bei Slimmengleichbeit entschei- det das Loos unter den Gewählten, §. 11. Auf dieselbe Weise werden zwei Stellvertreter des Vorsißenden (Vice-Präsidenten) in zwei abgesonderten Wahlhandlungen ernannt, Dieselben vertreten in der Neihenfolge ihrer Erwählung den Vorsitzenden bei Verhinderungen desselben oder wenn er an eíner Verhandlung als Redner Antheil nehmen will, §, 12, Noch weiden mit relativer Stimmenmehrheit aht Schriftführer (Secretaire) der Ver- sammlung für die ganze Dauer der lehteren in Einer Wahlhandlung gewählt. Dieselben tönnen jedoch nah dreimonatlicher Amtsführung ihre Ersegung_ verlangen, §. 13, Der Gesammt - Vorstand (‘der Vor- sigende, die Stellvertreter und die Schriftführer) bestellt nach kollegia- lisher Berathung ind mit absoluter Stimmenmehrheit aus Nichtmitgliedern das erforderliche Archiv-, Kanzlei- und Dienst-Personal, namentli a) einen Vorstand der Kanz ei; þ) Kanzleigehülfe; c) Abschreiber ; d) Geschtvind- schreiber und der n Gehülfen, §. 14, Dem Vorsißenden liegt die Erhal- tung der Ordnung im Junern des Hauses ob; er hat das Recht, im Falle von Ordnungsstörungen die Sizungen zu suspendiren, einzelne Ruhestörer entfernen und äußersten Falles die Gallericen räumen zu lassenz er wacht über die Beobachtung der Geschästs-Vorschriftenz leitet die Verhandlungenz ertheilt das Wortz stellt die Fragen zur Abstimmungz spricht vas Ergebuiß der leßteren ausz ist das Organ der National-Versammiung in ihren äu- ßeren Beziehungen. §, 15, Den Scriftführern liegt die Protokollführung, die Aufzeihnung und Kontrolle der Abstimmungen, díe Einschreibung der Anträge und Eingaben und in Gemeinschaft mit dem Vorsigenden die Auf- sicht über die Kanzlei ob. : : 111, Ordnung der Sihungen, §. 16, Die Sigzungen der ‘Na-

172 nen ausnahmsweise stattfinden, wenn wenigstens 50 Mitglieder darauf an- tragen und bie Versammlung, nah vorläufiger Entfernung der Zuhörer, den Antrag mit zwei Drittheilen der Stimmen begründet findet, Ueber die Veröffentlichung der Protokolle solcser Sizungen entscheidet die Versamm- lung, §. 18, Die Versammlung is beschlußfähig, wenn 200 Mitglieder anwesend sind,

1V, Ausschüsse. §. 19, Alle Gegenstände, für welche die Versamm- luñg eiñe Vörbêrathuñg beschließt, werden an die (nah §. 1 gebildeten) Abtheilungen verwiesen, §. 20, Jede Abtheilung wählt näch vorgegange- ner Beräthung des Gegenstandes und nachdem die Ansicht der Abtheilung durch Abstimüng éffittelt ist, eines ihrer Mitglieder unit absoluter Stim- menmehrheit in einef dadurch zu bildenden Ausschuß. Die National-Ver- sammlung kann jedoch die Zahl der Ausschuß - Mitglieder auch größer be- stimmen, §. 21, Ein solcher Ausschuß is beschlußfähig, sobald und fo oft mehr als die Hälfte seiner Mitglieder auwesend is. Er hat sofort einen Vorstand, einen Stellvertreter desselben und einen Schriftführer aus seiner Mitte zu ernennen, beide ersteren mit absoluter Stimmenmehrheit, Hier nächst wird dêr Gegenstand in Berathung genommen, bei welcher jedes Mit- glied die Ausicht der Mehrzahl und der Minderzahl seiner Abtheilung zu be- richten hat, ohne jedoch bei den mit Stimmenmehrheit zu fassenden Be- schlüssen an jene Ansicht gebunden zu sein. Das Ergebniß der Berathung ist durch einen mit absoluter Stimmenmehrheit des Ausschusses erwählten Be richterstatter der National-Versammlung vorzulegen. §. 22, Jn einzelnen Fällen kann die National - Versammlung beschließen, daß die Abtheilungen zu dem betreffenden Ausschusse nicht blos aus ihrer Mitte zu wählen ge halten seien, Trifft die Wahl mehrerer Abtheilungen auf denselben Ab- geordneten, so geht die ihrer Nummer nah frühere Abtheilung vor, und die andere oder anderen Abtheilungen haben von neuem zu wählen. Auch kann die Versammlung beschließen, daß die Wahl sämmtlicher Ausschuß Mitglieder in den Abtheilungen so geschehe, daß jedes Mitglied einer Ab- theilung funfzehn Namen aufßfzeichnet, und daß durch Zusammenzählung sämmtlicher Stimmen aus allen Abtheilungen das Ergebniß der Wahl durch das Sekretariat ermittelt werde. §. 23, Jeder in einen Ausschuß Gewählte ist {huldig, den Austrag anzunehmen und regelmäßig den Siz- zungen anzuwohnen. Wer jedoch bereits Mitglied von zwei Ausschüssen ist, fann sich entschuldigen; eben so kaun die Abtheilung wegen anderer dringender Gründe die Wahl auf Ansuchen zurücknehmen und eine neue Wahl veranstalten, §. 4, Ein Ausschuß hat, wenn er nicht aus- drücklich andere Aufträge von der Versammlung erhält, sich nur mit Vor bereitung der ihm zugewiesenen Geschäfte zu beschäftigen und steht auch weder mit Behörden noch mit Einzelnen außerhalb in Verbindung z jedoch fann die Versammlung einem Ausschusse das Recht einräun:en, Zeugen und Sachverständige vorzufordern, zu vernehmen und vernehmen zu lassen, oter mit Behörden in Verbindung zu treten, Jn keinem Fall aber darf er olne neuen Auftrag der Versammlung über seine ursprüngliche Aufgabe hing gehen. §. 25. Wenn bei cinem Antrage an die Versammlung cine Mino rität aus wenigstens dreien besteht, so hat sie das Necht, cin Minorität (Butachten zu geben und dieses dem Hauptberichte beizufügen, Doch darf die Er. stattung des letzteren dadurch nicht verzögert werden. §, 26, Die Berichte oder Anträge der Ausschüsse werden, Fälle dringendster Eil oder großer Unb.teutendheit ausgenommen, unter fortlaufenden Nummern gedruckt und wenigstens 24 Stunden vor der Berathung in der vollen Versammlung an alle Mitglieder derselben vertheilt, §. 27. Der Berichterstatter eines Aus- schusses hat in der Berathung über den von ibm erstatteten Bericht in de1 National-Versammlung die Berathung zu eröffnen und kann nach erklärtem Schlusse dersclben noch einmal das Wort verlangen. §. 28, Die Zißungen der Ausschüsse finden bei geschlossenen Thüren statt; auch Mitglieder der Versammlung haben nur auf besondere Einladung Zutritt; doch kann der Vorsizende der Na- tional-Ver\ammlung jeder Ausshuß-Sißung, ohne Stimmrecht, beiwohnen,

\ Vie Verbandlung, A. Anträge, §. 29, Ein selbstständi- ger Antrag is} bei dem Sekretariate {riftli einzugeben und wird auf des- jen Veranstaltung so schleunig als möglih gedruckt und unter die Mitglie- der der Versammlung vertheilt, Der Antrag wird vom Vorsißenden in der ZSißung des folgendèn Tages verkündet, und insofern er in den Geschäfts kreis eines bestehenven Ausschusses fällt, ohne Weiteres an diesen gewiesen, Anträge anderer Art werden in der Reihenfolge ihrer Cinbringung mög- lichst kurz begründet, Hierauf wird, ohne Zulassung einer Debatte, die Un terstüßungs - Frage gestellt, Ein Antrag, welcher nicht von wenigstens 20 Mitgliedern unterstüßt is, wird ganz zurückgelegt. §, 30. Darüber, ob ein solher Antrag vor der Verhandlung

líonal - Versammlung sind öffentlich, §, 17, Vertrauliche Sißungen kön-

zur Vorberathung an die Abtheilungen zu verweisen sei, bat die Versammlung zu beschließen. 9. 31, Die Haupt - Verl/andlung über einen Antrag kann nicht vor Ver- lauf von 24 Stunden - nah dessen Vertheibmg im Drucke in dei National - Bersammlung stattfinden, §, 32, Von dieser Negel fann durch Beschluß der Versammlung in folgenden Fällen cine Ausnahme eintreten: a) bei Anträgen, welche nur die formelle Geschäftsbehandlung betreffen z b) wenn die Versammlung einen Antrag für sehr dringend, oder c) sür nicht hinreichend bedeutend erflärt, §. 33, Anträge, w lche die Verbesse- rung eines in der Verhandlung begriffenen Gegenstandes bezwecken (Amen- dements), konnen zu jeder Zeit vor dem Schlusse der Verhandlung gestellt und sogleich berathen werden, Dieselben müssen mit der Hauptfrage in twe- sentlicher Verbindung stehen und werden dem -Voisizenden \chriftlich, und zwar ohne Begründung, übergeben, Die Versammlung hat das Necht, einen Verbesserungsvorschlag in die Vorbereitung zu verweisen und die Verhand

lung bis zur Berichterstattung abzubrechen,

B. Tagesordnung, §, 34. Der Präsident bestimmt die Tages- ordnung und verkündigt solche am Schlusse jeder Sizung sür die folgende, §. 35, Nach Eröffnung der Sizung und Verlesung des Protokolls der vo rigen Sizung, gegen welches Berichtigungen sofort vorgetragen werden müssen, kommen zunächst Eingaben und Anträge, sovaun die Ausschuß Berichte zum Bortrage. Nach Verlauf einer Stunde darf auf Uebergang zur Tagesordnung Antrag gestellt werden, /

C. Redeordnung. §, 36. Die Redner sprehen nah der Reihen- folge der Anmeldung. Die Anmeldung kann erst erfolgen, nachdem die Berathung über den betreffenden Gegenstaud angefangen hat. §. 37, Es wird, so lange dies möglich is, zwischen solchen Rednern abgewechselt, welche für und welche gegen den Antrag zu sprechen erklärt haben. §, 28, Die Verhandlung kann zu jeder Zeit von der Versammlung für geschlossen erllärt werden, Wenn 20 Mitglieder den Schluß verlangen, muß der Vor sißende darüber abstimmen lassen, Jst der Schluß von der Versammlung auégesprochen, so kann nur noch der Antragsteller oder der Berichterstatter vor der Abstimmung das Wort erhalten, §. 39, Es darf kein Vortrag abgelesen werden, ausgenommen Berichte, welche im Namen eines Aus- schusses erstattet werden. Darüber, ob Aktenstücke verlesen werden dürfen, ist die Versammlung ausdrücklich zu befragen. ]

D, Abstimmung. §. 40, Nach geschlossener Berathung verkündigt der Vorsißende die Neihenfolge der Fragen. §, 41. Die Abstimmung findet in der Regel durch Aufstehen und Sißenbleiben statt, Jst das Er- gebniß nach d x Ansicht des Vorsitzenden zweiselbast, so wird die Gegen probe gemacht, Giebt auch diese nah der Ansicht der Mehrzahl des (S) sammt- Vorstandes kein sicheres Ergebniß, so wird von den Schristführern gezählt, §, 42, Namentliche Abstimmung mit Ja und Nein ohne Moti- virung findet nur statt, wenn solche beim Schlusse der Berathung beantragt und solcher Antrag von wenigstens funfzig Mitgliedern unterstüßt wird, Der Antrag geschieht von der Rednerbühne ohne Motivirung. §. 4 H. Wel Stimmengleichheit wird die Frage als verneint angesehen. Der Borsitzende stimmt niemals ab, §, 44, Ju der Negel genügt eine einmalige Be- rathung und Abstimmung; es bleibt aber jedem Aussch.sse überlassen, bei der National - Versammlung darauf anzutragen, daß übcr einzelne Haupt- punkte nochmals und în verschiedenen Sitzungen der Bersammlung berathen und abgestimmt wird,

VI, Eingaben, §. 45. Eingaben an die National - Versammlung sind \chriftlih einzusenden, Die Versammlung selbst läßt in keinem Falle Deputationen in die Sizungen zuz eben so wenig gestatten solches die Ab- theilungen und Ausschusse, §, 46, Sämmtliche Eingaben werden mit fkur- zer An ¡abe ihres Juhaltes in ein Verzeichniß eingetragen und der Versamm- lung in jeder Sigung vor dem Uebergange zu1 Tagesdrduung angekündigt, Der Voisitzende verweist diejenigen, welche nicht besonderen Ausschüssen über- geben werden, an den Petitions-Aus\huß zum Berichte. §, 47, Anonvme Petitionen werden ohne Eingehen in den ZJnhalt einfach zu den Akten ge- nommen. §. 48, Dem Petitions-Aus ch ‘sse ist ein bestimmter Tag in jede! Woche zur Vorlegung seiner Berichte einzuräumen. Erst nah völliger Er- ledigung dieser Berichte fann zur anderweitigen Tagesotdnung übergegan-

gen werden, §, 49, Den Bitistellern wird durch Protokoll - Auszug Nach- richt von dem Beschlusse der Versammlung gegeben,

C ——E———

Preußen. Berlin, 31. Mai. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Regiments « Arzt De. Langen- mayr des berliner Kadettenhauses die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Großherzoglih sachsen - weimarishen Ordens vom Wachsamen Falken zu ertheilen.

D erzu, I Win: französis - reformirten Ge Verfügung zugegangen :

S Ch ti nf az aen Prediger Fnes JImmediat - Gesuch vom E “rid e REUHEE E betreffend, benachrichtige ih Dle, i af 1h untei veutigem atum die Wiedereinseßzung des 2c Detroit in sein Amt versügt und demgemäß das Königliche Ron- sijtorium veranlaßt habe, die Amts Suspension des 2c Detroit Pi: und demselben sein volles Gehalt wieder zahlen zu

Berlin, den 27. Mai 1848.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. (gez.) Gr. von Schwer in.“ S

Den Vorstehern und Repräsentanten der meinde zu Königsberg in Pr. is folgende

Berit, 31 Mai, Dio Leitung der Geschäfte des Konsisto riums der Provinz Sachsen ist dem Herrn Ober - Präsidenten von Bonin kommissarisch übertragen worden, Der Herr General-Super-= intendent Möller, welcher seit dem Ausscheiden des Herrn Kousisto- rial - Präsidenten Göschel solche einstweilen geführt, wird davon in Rücksicht auf seinen angegriffenen Gesundheitszustand und die ihm in seinem eigentlichen Amtsverhältnisse obliegenden Geschäfte entbunden werden.

Oesterreich. Jnnsbruck, 24. Mai, (A. Z.) Gestern Abend is der Erzherzog Rainer hier eingetrofen. Die böhmischen Depu-= tirten haben bereits heute eine Audienz bei Sr. Majestät dem Kaiser gehabt. Heute Morgens is auch eine Deputation von Grätz hier eingetroffen. Die böhmischen Deputirten haben gestern gleich nah ihrer Ankunft folgeuden Aufruf an die Tyroler erlassen : „Tyrolèr! Der Kaiser ist in Eurer Mitte! Das Volk der Böhmen sendet uns, ihm die Versicherung der unerschütterlihen Treue und An"änglichkeit darzubringe». Eben jo treu wie Jhr, is} es be reit, Gut und Blut begeistert einzusehen für ihn, der uns Allen die ¿retbeit gab, Brüder! Laßt uns Alle fest zusammenhabten im Bunde zur Wahrung, zur Kräftigung eincs einigen, unabhängigen österreichi schen Kaiserthums, Gott stellte uns mit gleicher Berechtigung neben einander, um unseren Thron wie eine feste Burg zu umgeben, Oester= reihs Freiheit, Oesterreichs Einheit, Oesterreichs Selbstständigkeit, Treue ynd Liebe zu unserem Kaiser sei unsere gemeinsame Loo'ung. Cs lebe Ferdinand der Gütige! Es lebe das Kaijerhaus Habsburg ! cFFnnsbruck, 23. Mai 1848. Fürst Camille Rohan, Major der bin gerlihen Jnfanterie, im Namen des National-Ausschusses, als Prä=- sident der böhmischen Deputation, uud einunddreißig Deputirte.“

Gilli, 20. Mat, (Oef, Zta.) Es hat \ch hier ein Verein gebildet, dessen Zweck die Vermittelung beider Nationalitäten in der Provinz is. Sein Programm findet den höheren Einigungspunkt zwischen Slaven und Deutschen im Begriff eines mächtigen Oester= reichs, „der Deutsche und Slave gehen îm Begriff des Oesterreichers auf, was dem Staate frommt, fsrommt dem Deutschen, so wie dem SIaven 202

Sachsen. Dresden, 29. Mai. Kammer hielt heute eine kurze Sibßung, für welche die Berathung eines Berichts ihrer dritten Deputation, das Verfahren der ersten Kammer bei nichtständischen Petitionen betreffend, die Tagesordnung

V; M. 3.) Die erste

bildete. Durch einen während des Landtags von 1842 gefaßten Be- schluß war in dieser Beziehung in der ersten Kammer seitdem die Praxis eingefübrt, daß eingehende Petitionen nur dann als zur Be- rathung geeignet angesehen wurden, wenn ein Mitglied der Kammer sie befürwortete, resp. sih ihrer annalm und die Petition hierdurch zu einer stäntischen machte; war dies nichl der Fall, so wurden der= gleichen Petitionen als zur Berathung ungeeignet betrachtet, wurden aber, bevor sie ad acla gingen, erst noch acht Tage in der Kanzlei ausgelegt, um abzuwarten, ob sich vielleiht während dieser Zeit ein Mitglied der Kammer durch nähere Einsicht des JTuhalts ihrer nach

träglich annehmen werde, Auf Aufgebung dieses Brauchs und dahin gehend, daß alle bei der ersten Kammer eingehenden Petitionen, gleichviel ob sie von einem Kammer - Mitgliede befürwortet seien oder nicht, gleichwie in der zweiten Kammer einer Deputation zu Begutachtung zugewiesen werden möchten, hatte Bürgermeister Klinger unterm 22, Mai einen Autrag gestellt, und über diesen Antrag kam heute der Deputations - Bericht zur Berathung. Der Refereut (von Zehmen) gab in seinem Vortrag einen geschichtlichen Ueberblick des Sgachver- hältnuisses, aus dem hervorging, daß die Kammer 1842 den obigen Beschluß hauptsächlich deshalb gefaßt habe, um durch die übergrofßze Masse der einlaufenden, größtentheils ungeeigüeten Petitionen die wichtigeren Geschäfte nicht gufgehalten zu sehen; es leuchtete jedoch aus diesem Vortrage, obwohl der Referent auf das Materielle des Gegenjtandes nicht einging, auch noch fo viel hervor, daß in jener Beschlußfassung von der Kammer zugleih der Grundsaß aus gesprochen sein sollte, wie sie zur Ausübung des im §. 109 der Verfassungs-Urkunde zugesicherten Petitionerechtes lediglich die Stände berechtigt, dieses Necht also nur für ein ständisches halte. Die De- putation {lug der Kammer vor, dem Antrage des Bürgermeisters Klinger gemäß, a) für den gegenwärtigen außerordentlichen Landtag von dem seitherigen Brauch abzusehen und alle Petitionen der treffen den Deputation zu überweisen, b) die Frage aber, ob überhaupt die seitherige Praxis in dieser Beziehung aufzuheben sein dürfte, dem näh= sten ordentlichen Landtage vorzubehalten. Nach einer kurzen Debatte wurde ter Vorschlag sub a) in der Weise von der Kammer angenom= men, daß auf Antrag des Bürgermeisters Schanz die Worte „für den gegenwärtigen außerordentlichen Landtag““ wegfielen, also ein dcfinitiver Beschuß gefaßt wurde, wodurch zugleich der ub b) gestellte Deputa=- tions-Antrag seine Erledigung fand. Jun der Debatte selbst waren beson= ders die Erklärungen der Staats-Minister von der Pfordten und Vber

länder von Wichtigkeit, von denen der Erstere sih dabin aus|prach, wie die Regierung diese Angelegenheit lediglich der EutsGeidung der Ñam= iner überlassen zu müssen glaube, und daß, wenn auch §, 109 der Ver= fassungs-Urfunde cinen Zweifel hinsichtlich des J etitionsrechts zulasse, sie fein Bedenken dagegen trage, denselben von der Kammer so ausge= legt zu sehen, daß der Regierung R EYenyeit gegeben werde, die Wünsche der Staatsbürger auf die schnellite Weise kennen zu lernen, während der Letztere mit klaren Worten hinzufügte, daß das Peti- tions-Necht keinem Staatsbürger entzogen werdeu dürfe, und wo Be=- schränfungrcn dieses Rechts bisher bestanden, es jet nicht mehr an der Zeit sei, dieselben fortbestehen zu lassen. i Vor der Tages- L 1d= nung machte der Präsident der Kammer die Mittheilung, daß die von derselben erlassene Adresse M us Lhronrede am 25. Mai dem Kö- nige von der dazu ernannten Veputation überreicht worden sei, und daß der König 11 Bezug auf den Jubalt derselben Worte der wobla

wollendsten Gesinnung an die mit besonderer Huld aufgenommette Deputation gerichtet habe.

Baden. Karlsruhe, 28, Mai. (Karlsr. Ztg.) Das gestern Abend ausgegebene Regierungsblatt enthält nachstehende Verfügung des Ministeriums des Jnnern, die Wiederbelebung der volkswirth\chaftlihen Thätigkeit betreffend :

„Jn Gemäßheit Allerhöchster Entschließung Sr. Königl, Hoheit ves Großherzogs aus Großherzoglichem Staats-Ministerium vom 25}ten d, M, wird Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht:

„Die Ursachen zu Besorgnissen vor innerer Zerrüttung in Baden und einem großen Theile Deutschlands sind glücklicherweise für jeßt verschwun den. Der Tag is gekommen, an welchem die gewählten Vertreter der

deutschen Nation die Verfassung für das gesammte Vaterland be- rathen, Mit diesem Sammelpunkte gewinnt Deutschland die Kraft, innere

Unruhen zu unterdrücken und jeder äußeren Gefahr mit Crfolg zu begegnen, Die Negierung glaubt, daß der Augenblick gekommen is, alle wirksamen Mittel zu erforshen und unverweilt anzuwenden, um das Vertrauen auf Sicherheit des Nechts, des Eigenthums und der Person zu befestigen, den Kredit, den Geldumlauf, die Production und den Umsaß von Gütern aus der Erstarrung zu lösen, mit Bürgschaften zu umgeben, der wirthschaftlichen Thätigkeit Naum und Leben zu schaffen, die Nahrungs- und Crwerbsquel- len des Volkes wider ergiebig zu machen, Zu diesem Zwecke bedarf die Regierung des Beiraths der im Volke vorhandenen Einsicht und Sachkennt- niß, Sie wird daher gewählte Mitglieder der Handelskammern, der Judu- strie-, (Hewerbs- und landwirthschaftlichen Vereine möglichst bald um sich verjammeln, um ihnen Fragen über solgende Gegenstände zur Begutachtung vorzulegen ; ¿

1) Einrichtung von Kredit - Anstalten wenn nötl'ig, mit Bürgschaft des Staates für die auszugebenden Papiere z

2) eine Gewerbe-Verfassnng mit Gewerbe-Näthen und Fabrik-Gerichten, Förderung von Vereinen für vorzugsweise Abnahme deutscher Erzeug- nisse vor sremden, so wie für Ausdehnung des persönlichen Kredits z

3) Kredit-, Preis- und Absayverhältnisse der Landwirthschaft,

,„Die Regierung rechnet hierbei auf die Unterstüßung der Stände, auf das Entgegenkommen der Bürger, insbesondere auch darauf, daß die in das Ausland oder in Verstecke gebrachten Geldsummen ihren natürlichen Weg zur Befruchtung aller Zweige der Volksarbeit witederfinden werden,

„Endlich wird die Regierung bei ihren Vorschlägen und Maßregeln

a) die Beschlüsse im Auge behalten, welche die fonstituirende Versamm- lung in Frankfurt über einschlägige, allgemein deutsche Anliegen sas- jen fonnte;

b) mit den Negierungen anderer Staaten sih benehmen , um gleichfö1 mige Anordnungen, unter Mitwirkung gemeinschaftlicher Versammlun- gen von Sachverständigen, zu erzielen,

Unordnungen, die um fo fruchtbarer sein werden, je größer die (Gebiete und die Bevölkerung sind, für welche sie gelten,

Karlsruhe, den 26. Mai 1846,

Ministerium des Jnnern, D R

__ Schleswig-Holstein. Altona, 29, Mai. (Alt. Merk.) Die deutsche Flotten - Angelegenheit findet hier jeßt eifrigen Anklang, und es werden verschiedeue Voi schläge gemacht, die Sache energischer zu betreiben. An einem der Abende im Bürger - Vereine, wo diese Angelegenheit besprohen ward, entwickelte auch der verdiente Direktor unjerer Telegraphenlinie, Herr J. L. Schmidt, sein interessantes neues System des Schisffbaues. Zeichnungen und Modelle stellten es her aus, daß ein nah solchem System konstruirtes Schiff eine außeror dentliche Festigkeit erlangt und sich diese Manier namentlich für Dampf= und Kriegsschiffe eignen möchte, Der Gegenstand erregte allgemeines Juteresse, und dem Erfinder wurde tin aufrichtiger Dank zu Theil.

Nendsburg, 28, Mai. (Alt. Merk.) Nachrichten aus dem Norden zufolge befindet sich das Hauptquartier des Generals von Wrangel in Flensburg. Die unter dem General Halkett stehenden Bundes=-Truppen bildeu die Avantgarde,

Apenrade, 28. Mai. Nachdem heute das Haupt - Quartier nebst der Garde-Brigade hier angekommen und die Brigade des General von Bonin, so wie die holsteinishe Division, zu Hadersleben und näher hierher Quartiere bezogen hatten, traf die Nachricht ein, daß die Dänen mit 5 bis 6 Bataillone und etwa 20 Seshübßen von Alsen aus gelandet siud und die Vorhut des General = Lieutenaut Halkett, aus einem mecklenburgishen Bataillon bestehend, dem ein braunschweigisches nebst einer halben braunschweigischeu Batterie spä- ter zur Unterstüßung zuzog, mit Ungestüm angegriffen und vermöge il) rer starken Uebermacht gegen die slensburger St1 aße zu gedrängt haben, Der Augenblick war für die Expedition der Vanen um jo günstiger qgewäh!t, als der General -Weutenant Halkett zu der Zeit, die An kunft des Ober - Befehlshabers zu erwarten, sich hatte nah Apenrade begeben müssen, und die dort zur Unterstützung unserer vorgeschobe- nen Stellung in Jütland fkonzentrirten Bundestruppen sih eben erst hatten in Bewegung seßen können, um ihre frühreren Positionen Alsen gegenüber wieder einzunehmen, Den eingelaufenen Nachrichten zu folge wäre später noch ein hannoversches Bataillon, so wie die halbe hannoversche 9pfündige Batterie, ins Gefecht getreten, \o daß dieses zum Stehen gekommen wäre.

Der General von Wrangel und General von Bonin sind im Begriff, sich gegen den Schauplaß des Kampfes zu dirigiren; und die Truppen fürchten uur, daß die Dänen zu rasch wieder über die

Meerenge nach Alsen zurückkehren.

Aw

Ausland.

Deilerreichd. Pes, 24, Mau. (Bresl. Zta) Dex Erzherzog Palatin is heute mit Uebereinstimmung des Münisterraths nah Junsbruck abgereist, um den König zur Rückkehr nah Wien oder zur Reise nach unserer Hauptstadt zu bewegen, aber von einer Reise nah Prag abzuhalten,

Der ungarishe Kriegs - Minister L Meßaros i} gestern aus Verona, wo er das ungarische Husaren - Regiment zurückgelassen, hier angekommen und mit großem Jubel empfangen worden,

Agram, 23. Mai. (Oder, Ztg.) Der Ban von Croatien, Baron Jellachih , gegen deu wegen Hochverraths die Kriminal Untersuhung eingeleitet war (\. Preuß. Staats - Anzeiger Nr, 26), hat sich den Verordnungen dee ungarischen Ministeriums unterworfen, seine Unterwerfung in der Croatischeu Zeitung publizirt und in derselben auch die Bewohner Croatiens, Slavouiens und Dalmatiens zum Gehorsam gegen das ungarische Ministerium aufgefordert.

u Frankreich. National Versammlung. Sibßung vom 2/, Mai. Es wurde angezeigt, daß Herr Billault seinen Vorschlag, jede Zusammenrottung auf 1500 Metres vom Sitze der National= Versammlung zu untersagen, zurückgenommen habe. Das Dekret be- züglich der Experten = Conseils wurde hierauf angenommen, und der Fauchersche Vorschlag, einen Kredit von 10. Millionen Fr. für neue Erdarbeiten auf mehreren Eisenbahnen zu eröffnen, kam an die Reihe. Herr Faucher hob die Gefahren, welche die Organisation der Natio- nal-Werkstätten darbiete, und die Nothwendigkeit hervor, dieses Heer von 120,000 Menschen aufzulösen, das unter den Mauern von Paris lagere und feine Führer habe, oder vielmehr, was noch ge/ährlicher sei, geheimen Führern gehorhe. Es sei dringend nöthig, daß man

173

dieser Masse eine nliblihe Richtung gebe, da jet die Vershwbrer sie jeden Augenblick in Prätorianer umwandeln könnten, die zum Sturze der Republik bereit seien. Der Vorschlag Faucher?s wurde beifällig aufgenommen und an das Arbeits-Comité verwiesen. Ein Vorschlag des Herrn Mathieu zur Herausgabe eines Moniteur als Wochen- blatt, auf den alle Gemeinden abonniren sollien, wurde verworfen, Herr Montreuil entwickelte seinen Vorschlag, daß Frankreich 390 Millionen in 10 jährlichen Raten von 30 Millionen für großartige Urbarmachungs- und Colonisations-Arbeiteu in Algerien bewilligen solle. Nach läuge- ren Erörterungen entschied die Versammlung für Erwägung des Vor- {lags und verwies denselben zur Prüfung an die betreffenden Co mités. Auf Herrn Durrieu's Antrag wurde die Stellung von Fragen an die Regierung bezüglih der blutigen Vorgänge zu Neapel auf Donnerstag festgesetzt. Herr Stourm übergab sodann den Kommissions-Bericht über den Dekret-Entwurf hinsichtlich der Bezie- hungen zwischen der National - Versammlung und der vollziehenden Regierungs-Kommission, Am Schlusse desselben {chlägt die Kommis- sion folgendes reglementarische Dekret vor: „Art. 41, Die Mitglie= der der vollziehenden Kommission sind davon entbunden, an den ge wöhnlichen Arbeiten der National-Versammlung Theil zu nehmen; sie werden sich aber, um die ihnen abverlangten Erläuterungen zu geben, in ihre Mitte verfügen, so oft sie auf Begehren von mindestens 40 Mitgliedern dur eine Botschaft des Präsidenten dazu aufgerufen werden. Art. 2. Die vollziehende Kommission hat stets das Recht, gehört zu werden.“ Dieses Dekret wurde ohne vorgängige Erörte rung genehmigt und die Sißung geschlossen.

Paris, 28. Mai. Der heutige Mouîteur enthält Folgendes : A Der Bürger Emile Thomas, Direktor der Nationalwerkstätten, lat von der Regierung eine Mission nah Bordeaux erhalten u"d ist v0o1 gestern von Paris abgereist. Diese Nachricht hat qestern emiage Auf- regung unter den Arbeitern des Central - Büreaus im Park von Monceaux verursacht, Der Minister der öffentlichen Arbeiten begab sich dahin und blieb mehrere Stunden dort, um die Gemütber zu be ruhigen. Abends legte sih die Aufgeregtheit, und der neue Direktor, Bürger Leon Lalanne, Jugenieur der Brücken und Chausseen, konnte ohne Widerstand eingeseßt werden. Wir heffen, daß diese Bewegung nur vorübergehcnd sein wird, und man köunte guch nicht begreifen, warum sie sich verlängern sollte. Die Regierung i} von den auf richtigsten und unbestreitbarsten Sympathieen für die Arbeite) beseelt, und diese können daran nicht zweifeln, Wenn sie die Nationalwerkstätten, tie m der That nicht beibehalten werden können, aufzuheben gedenkt, so weiß sie auch, Arbeiter verdienen, die, seit langer Zeit der Arbeit Werkstätten, welche der Staat für sie eröffnet hat, kaum einen ae nügenden Lohn finden. Eine von der National - Versammlung er- nannte besondere Kommission is in diesem Augenblick gemein chaftlih mit der vollziehenden Gewalt darauf bedacht, neue Hülfsquellen auf zusindenz uud die Regierung beabsichtigt nicht eher eine Maßregel in Hinsicht auf die National - Werkstätten zu treffen, als bis den recht shaffenen und fleißigen Arbeitern sihere und zahlreiche Mittel und Wege dargeboten werden können. Sollte aber unglückliherweise die Unord nung zunehmen, sollten strafbare Ränke bei den Arbeitern Eingang finden und sie irreleiten, so würde die Behörde sich dur die ge bieterishsten Pflichten gezwungen sehen, die ihr anvertraute Macht zu gebrauchen und durch energische Maßregeln | ie vollständige Ausfüh rung der von ihr für nöthig erachteten Befehle zu sichern.“ Gleich zeitig hat der Minister dex öffentlichen Urbeiten, Herr. Trelat, eine aus Verwaltungs-Beamten, Jugenieuren und Gewerbetreibenden be stehende Kommission für die National - We:kstätten ernaunt und die selbe in seinem Ministerium installirt. Dieselbe foll den gegenwärti gen Zustand dieser Werkstätten genau untersuchen und die in densel ben nach ihrer Ansicht einzuführenden Aenderungen und Verbesserun gen angeben, wobet eben so sehr auf die Wohlfahrt der Arbeiter, wie auf die Erleichterung der Staalslasten Nücksicht genommen woe!

beraubt, in den

den soll. An der Spibve dieser Kommission stehen der General - Se- cretair des genannten Mínisteriums, Hen Boulage, als Präsident, und der VDivisions-Juspektor der Brücken und Chausseen, Herr Mary, als Vice=Präsident.

Die der Yiational-Versammlung von den Ministeru der Finanzen und der Justiz vorgelegten Gefep-Entwürfe über das Porto und die Eh schei

dung lauten : l, „Art. 1, Vom 1. Januar 1849 an wird das Porto für einen einfachen Brief im ganzen Umkreise der französischen Republik auf 20 Cen

times festgeseßt. Art, 2. Das Gewicht eines einfachen Briefes wird guf zehn Grammen ausgedehnt. Art. 3, Die Post-Vei waltung ijt ermächtigt, Pakete in versiegelten Papicr-Umschlägen im Gewicht von 10 125 Grammen zu befördern. Diese Pakete sind mit 1 Franken, gleichviel auf welche Entfernung innerhalb Frankreichs, zu taxiren. Art. 4, Ein Berwaltungo-Reglement, das vom Finanz-Minister zu bestätigen, wird die Mittel angeben, durch welche die Ausübung ì gegenwärtigen Gesebes mit demjenigen vom 15, März 1827 dessen Bestimmungen beibehalten werden, in Einklang zu bringen. Art, 5, Dei Piinijter is mit der Vollziehung beauftragt,

[1I. Art, 1, Das Geseb vom 8, Mai 1816 is aufgehoben. Ju Folge dessen treten die Bestimmungen des V1, Titels Asten Buches dos Civilkodex vom Augenblicke der Gesebeskraft gegenwärtigen De- frets wieder in Wirksamkeit, Der Artikel 310 des Civil

«Finanz

E L On fodex wird abgeändert, wie folgt: „Jedes rechtskräftige Erkenntniß, das seit eirem Zeitraume von mindestens drei Jalren die Trennung der Chegatten von Tisch und Bett aussprach, ist auf den Antrag einer der Parteten als Ehescheidungsurtel zu betrachten. Die Parteien sind auf Grund desselben vorzuladen und die Urtelsbestätigung in öffent licher Sißzung zu verkünden, Die wegen Ehebruchs verurtheilte Par- tei fann auf Scheidung der Che nicht autragen.““

Vie mit Prüfung der Coustitutionssrage beauftragte Kommission arbeitet thätig; ihre Sißungen dauern oft bis tief in die Nacht. Wie verlautet, soll sie die Hauptfrage bezüglich eines einzigen Prä sidenten {hon bejahend entschieden haben. Der Präsident würde durch allgemeine direkte und gemeindenweise erfolgende Stimmgebung guf drei Jahre ernannt werden. Dieselbe demokratische Wahlweise soll auch auf die General-Conseils der Departements, auf die Fricdens richter und auf die Offiziere der National-Garde Anwendung finden ; alle diese Wahlen sollen ebenfalls nur für drei Jahre stattfinden. Nach Ansicht der Kommission \oll es nur eine einzige legislative Kam mer geben; man will aber einen ganz oder theilweise wählbaren Staatsrath einseßzen, dem die Ausarbeitung aller Dekret - Entwürfe der Republik obliegen soll.

Jm Comité der Kulte berichtete vorgestern Herr Jsambert über die Petition eines gewissen Schmitt, welcher die Abschaffung der ge sammten Geistlichkeit aller Bekenutuisse fordert. - Die Petition wurde durch die Tagesordnung beseitigt. Das Comité prüfte sodann einen Vorschlag, wonach das Gehalt der Kardinäle und Erzbischöfe auf 12,000 Fr. ermäßigt werden und kein Geistlicher fortan ein höheres Cinfommen beziehen soll. Der Vorschlag wurde einer Unter - Kom mission zur Prüfung überwiesen. Mehrere Mitglieder meinten , daz in diesen bedrängten Zeiten 12,000 Fr. für einen einzelnen Maun ein noch viel zu hohes Gehalt seien.

Der Divisions - General Foucher is zum Kommando der ersten General Dupouey zum

Militair - Division berufen und der Brigade - Plaß - Kommandanten von Paris ernannt.

\

| j \ | | | |

welche Schonung und Fürsorge die Leiden \o vieler | gleibmäßigen Besteuerung des

|

| |

|

| | | | j j | | | | | | | | | | | |

| | / | | j /

Der Moniteur bringt den Beriht über die Lage der Bank bis zum 25, Mai Abends, Jbhm zufolge betrug der Baarvorrath an diesem Tage 64,669,363 Franken 10 Centim, in Paris und 96,799,929 Franken in den Sufkkursalen. Der Werth der ausgege benen Banfkbillets, die augenblicklich ausgewechselt werden müsseu, wenn ihre Jnhaber es verlangen, beträgt jedoch 404,273,800 Franken.

Das Journal des Débats berichtigt heute die Nachricht von der Entlassung des Herrn Mignet dahin, daß dieser aus eigener Bewegung seine Functionen als Archiv =- Direktor im Ministerium der auswartigen Angelegenheiten aufgegeben habe, nicht abgeseßt wor- den sei. i

Der Moniteur veröffentliht ein Dekret für Reorganisation des Admíralitätsraths, der aus 11 Mitgliedern bestehen soll, unter denen sich die Admirale Hugon, de la Susse und Hamelin befinden.

Unter den Kandidaten für die Nachwahlen zur National = Ver- sammlung is auch Victor Hugo. Dieser hat so eben an die Wähler des Seine-Departements eine Adresse erlassen, an deren Schlusse er sagt, daß man die eine der zwei möglichen Republiken die Republik der Civilisation, die andere aber die des Schreckens nennen könne ; er sei bereit, sein Leben der Gründung der ersteren und der Verhin- derung der anderen zu weihen,

Großbritanien und Jrland, London, 27. Maiï. Zhre Majestät die Königin hielt heute zur Feier ihres Geburtstages im St. James - Palast einen sehr zahlreih besuchten Drawing- Room. Am Morgen des heutigen Tages musterte Prinz Albrecht in Begleitung des Prinzen von Preußen die Königlichen Haustrup= pen und Garden im St, James=-Park.

Oas Oberhaus hielt gestern eine ganz furze unbedeutende Sißung. Im Unterhause sollte die fortaesebte Berathung des Budgets erfolgen, sie wurde indeß durch einige ¿Fragen und Anträge aufgehalten, Auf eine Anfrage des Herrn Evans hinsichtlich der Bermächtniß - Steuer gab der Schaßkanzler die Ungleichheit und Ungerechtigkeit deiselben in einigen Fällen zu, namentlich sei der (Hrundbesißer bis zu einem gewissen Grade jener Steuer entzogen, aber dafür trage cr andere Lasten, und es liege nicht im Plane der

Regierung, irgend eine Aenderung dieser Steuer vorzuschlagen. Als Derr C wart hierauf die Resolution beantragte, daß das gegen wärtige System ungleih wvertheilter mittelbarer Steuern dem

Handel und den Gewerben Schaden zufüge und ungerecht sei ge- gen die arbeitenden Klassen des Landes, und daß die Einführung einer wirklichen Vermögeus Handel und Ge= werbe erleichtern und wohlthätig für alle Klassen der Gesellschaft sein würde, bemerkte der Kanzler der Schabßkammer, bei der gegen wärtigen Leere des Schatzes könne er keine mittelbaren Steuern eut- bchren, und die Lage des Landes sei nicht der Art, um neue unmit

telbare Steuern aufzulegen, Nachdem hierauf noch cinmal der Fall des Raschah von Satiara in Anregung gebracht war, dessen Nachfol

ger eben gestorben is, und der oftindischen Compagnie ein neues Land mit einer Million Thale1 Einkünfte hinterlassen hat, wurden einzelne Posten der Staats - Ausgabe genehmigt. Der größere Theil des Abends ging mit der Berathung über vorgeschlagene kleine Verbesse- rungen der Wahlgeseße hin,

Die Times hringt einen sehr starken Artikel gegen die Polen, deren Grausamleiten in Posen sie in einzelnen Beispielen den Lesern vorfühxt und die englischen Damen auffordert, den bevorstehenden Polen =- Ball micht zu besuchen; sie wüßten micht, ciner wie {leckchten Sache sie dienten. Lord D, Stuart hat im Globe Verwahrung dagegen eingelegt; der Polen - Ball solle blos zur Unterstüßung von Nothleidenden gegeben werden und habe mit der Politik nichts zu thun,

Aus Dublin wird gemeldct, daß die Geschworenen über Mit e Nepeal-Confödecrakion hatte

hell das Schuldig gesprochen haben, Di dagegen schon im voraus Verwahrung eingelegt. Sie behauptet, daß auf der allgemeinen Liste der Geschworenen die Katholiken zu den Konföderirteu sich verhielten, wie 3 zu 1, und auf der Liste für die Untersuchung des Herrn Mitchell die Negierung es dahm zu bringen gewtszt habe, daß sich die Katholiken zu den Protestanten verhielten, wie 1 zu 5. Sie fordern Protestanten und Katholiken auf, sich ul Feiner Feindseligkeit gegen einander verleiten zu lassen, sondern allen Haß aufszusparen gegen „den gemeinschaftlihen Feind Jrlauds,“/

Man will wissen, daß das vom Oberhause zur Untersuchung der fommerziellen und finanziellen Verhältnisse des Landes niedergesette Comité sich entschieden gegen und das zu gleihem Zwecke niederge sehte (Comité des Unterbauses uur mit geringer Majorität sür das Peelsche Bank-Geseß vou 1844 ausgesprochen habe und eine Modi sicalion diejes Gesehes daher in Aussicht stehe, Comité-Berichte sollen binnen kurzem veröffentlicht werden.

Das hiesige Haus Gouger u. Stewart hat mit 80.000 Pfd.

Zahlungen eingestellt. :

Lie neuesten Berichte aus Lissabon , welche bis zum 19, Mai reichen, fprehen von Anzeichen eines demnächst zu erwartenden Volks Aufstandes und zugleich von einer Minister-Krisis, obne etwas Näheres anzugeben.

Die Times, welche die Politik Lord Palmerston?’s \o oft be kampft, als sich ihr eín Anlaß bietet, enthält über die Zurücksendung des britishen Gesandten Sir H. Bulwer aus Madrid einen Artikel, welcher die ganze Angelegenheit folgendermaßen darstellt : „De Verhältnisse Großbritaniens zu der Regierung der Königin Js\g= bella vou Spauien haben entlih einen Punkt erreicht, welcher mr noch eine Stufe von einem förmlichen Bruche entfernt i, und die Folgen der Politik, welhe von dem britishen Ministerium und seinen Vertretern in Madrid ergriffen worden i, liegen jeßt der Welt dar. Als vor einem Mouate Lort Palmerston über das Benehmen Bulwer's, welcher den spanischen Ministern ihre Politif und der Königin von Spanien ihre Minister zu än dern empfahl, seine vollkommene Billigung aussprach, da \cien es dem Ministerium in Madrid als die geeignetste Art, eine \olcbe außerordentlihe Einmischung zu behandeln, diese ibm Mittheilung zurückzuschicken und sein Mißvergnügen über einen folhen unberufenen Rath angemessen auszusprechen. Wir baben seitdem erfahren, daß Lord Palmerston über diese bohmüthige, aber verdiente Züchtigung „, durchaus nicht beleidigt sei“, Die außer ordentliche Gleichgültigkeit, welche er den Vorstellungen oder dem Widerstande seiner Mitminister, seiner Landsleute und \eiuer Gegner im Auslande entgegenseßzt, is so groß, daß er gar fein öffentliches Zeichen der Zerknirshung, welches doch ein so strenger und lauter Ta del verdient habeu möchte, gab. Allein die Sache blieb dabei nicht stehen. Der Herzog von Sotomavor fandte am 16. April au Sir H. Bulwer eine zweite Depesche, in welcher dieser spanisce Minister ganz meisterhaft die Streitigkeit entwickelte. Lord Palmerston zeigte, wie sehr er diese Depesche würdigte, dadurch, daß er sie, als die an deren Depeschen dem Parlamente vorgelegt wurden, unterdrückte, ob- gleich einige von tiesen Aktenstücken von späterem Datum sind, als vom 16. April. Die spanische Regierung ging noch weiter, Sie zeigte ihr großes Mißtrauen gegen Herrn Bulwer, indem sie förm- lih dessen Abberufung forderte. Diese Forderung wurde zwar nachher wieder zurückgenommen, aber von diesem Augenblick an mußte die britische Regierung vollklommen überzeugt sein, daß die

1e betreffenden

feine

indeß darüber

Sir O,

gemachte