1848 / 46 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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V S E E

eater ien,

Treiben gewisser Vereine eingeschritten sei, Dex Abgeordnete Har- fort meinte, wer ein gutes Gewissen habe, brauche sih vor der Po- lizei nicht zu fürhten, und es sei durhaus niht unangemessen, wenn sich dieselbe etwas um das Treiben mancher Vereine bekümmere. Der Abgeordnete Brockhaus äußerte, daß man allerdings feinen Poli= zeistaat wolle, aber eben so wenig einen Staat ohne Polizei wün- schen fönnez das Vereins- und Versammlungsreht dürfe in keiner Weise beschränkt werden, aber dem Mißbrauche desselben zu steüern, halte er für dringend nothwendig, und es würde gut gewésen sein; wenn die Regierung, dies zu thun, {hon früher weniger ängstlich gewesen wäre. Auf die von dem Präsidium an den Abgeordneten Tzschirner gerichtete Frage, ob er seine Interpellation durch die von dem Minister gegebene Auskunft für erledigt halte, erklärte er, daß er durch die erhaltene Aufklärung zwar nicht zufriedengestellt sein fönne, jedoch von einer weiteren Verfolgung dieses Gegenstandes bis dahin, wo der zugesagte Geseß - Entwurf in der Kammer zur Be= rathung kommen werde, abstehen wolle, worauf die Kammer zur Ta agesordnung überging. Der erste Gegenstand derselben war die Be- rathung des Deputations - Berichts über den Antrag der Ritterguts- besißer auf Gleichstellung mit dem bäuerlihen Grundbesiß, die aber in der heutigen Sißung nicht beendigt werden konnte und morgen fortgeseßt werden wird.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 12. Juni. (Karlsr. Ztg.) Das Großherzogliche Regierungsblatt enthält die nach- stehenden Gesebe:

l, Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Mit Zustimmung Unserer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt :

Art, 41. Jeder Staatsbürger hat den Eid auf die Verfassung zu leíi- sten, und zwar 1) die Offiziere und Soldaten mit dem Fahneneide; 2) die übrigen öffentlihen Diener mit dem Diensteidez 3) die anderen Staats- bürger, wenn sie das einundzwanzigste Jahr zurückgelegt haben, mit dem Huldigungscide. Art. 2, Die Formel des im Art. 1 bezeichneten Eides ist 1) für die Offiziere und Soldaten: „Jch s{chwöre Treue dem Großher- zoge und der Verfassung; Gehorsam dem Geseyez des Fürsten wie des Vaterlandes Wohl nach Kräften zu befördern und im Kriege und Frieden meiner Fahne, so wie den Befehlen meiner Vorgeseßten, zu folgenz so wahr mir (Gott helfe.“ 2) Für die übrigen öffentlichen Diener: „Jch schwöre Treue dem Großherzog und der Verfassung, Gehorsam dem Gesege, des Fürsten wie des Vaterlandes Wohl nach Kräften zu befördern und überhaupt alle Pflichten des mir übertragenen Amtes gewissenhaft zu erfül- lenz so wahr mir Goit helfe.“ 3) Für die anderen Staatsbürger: „Jch schwöre Treue dem Großherzog und der Verfassung, Gehorsam dem Geseye, und des Fürsten wie des Vaterlandes Wohl nach Kräften zu befördern, so wahr mir Goti helfe.“

(Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats - Ministerium, den 7. Juni 1848,

Leopold. von Dusch, Bekk, C, Hoffmann. F. Hoffmann,

11. Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog vou Zähringen, Mit Zustimmung Unserer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen wie folgt :

§. 1, Wenn in einem Orte, einem Bezirke oder einem Kreise die Sicherheit des Staates dergestalt gefährdet is, daß zu ihrer Ausfrechthal- tung die ordentlichen Geseße daselbs nicht mehr ausreichen, kgnn die Staats- Regierung denselben in Kriegszustand erklären, dessen Dauer, vorbehaltlich früherer Aufhebung, jeweils auf vier Wochen beschränkt is, Der Komman- dant einer zur Aufrechthaltung der öffentlichen Orduung bestimmten Trup- pen-Abtheilung kann, im Einverständnisse mit dem ihm beigegebenen Civíl- Commissair, jeweils auf acht Tage einzelne Orte der Bezirke selbst in den Kriegszustand erklären und dies in einex den Umständen angemessenen Weise öffentlich bekannt machen.

§. 2, Wer an einem im Kriegszustand befindlichen Orte: 1) Waffen trägt, ohne dazu von der Civil- oder von der Militair - Behörde ermächtigt zu sein, oder Andere zu einem öffentlihen Auftreten mit Waffen auffordert, oder 2) in Beziehung auf die Zahl, die Marschrihtung oder angeblichen Siege der Aufrührer falsche Gerüchte ausstreut oder verbreitet, welche geeignet sind, cas Publikum zu beunruhigen, oder die Civil- oder Mili- tair-Behörden iu Beziehung auf ihre Maßregeln irrezuführen , oder 3) eine Volks-Versammlung veranlaßt, derselben beiwohnt oder zum Erscheinen da- bei auffordert, oder 4) einer zuständigen Haudlung der Civil- oder Militair- Behörde sih widerseßt, ein aus Veranlassung des Kriegszustaudes im Jn- teresse der öffentlichen Sicherheit erlassenes oder erneuertes polizeiliches Ver- bot übertritt oder zu solchen Uebertretungen Andere aufreizt, oder 5) sei es durch Schrift oder Rede oder wie sonst zu einem Verbrehen des Hochver- raths, Landesverraths, Aufruhrs der öffentlichen Gewaltthätigkeit, Wider- sczlichkeit oder einer Befreiung der Gefangenen oder zur Theilnahme an einem solchen Verbrechen auffordert, oder 6) Soldaten zur Untreue zu ver- leiten sucht, oder 7) die Eisenbahn so beschädigt, daß dadurch die militairi- hen Bewegungen gehindert werden könnten, wird sofort verhaftet, um, so lange der Kriegszustand dauert, nach den Bestimmungen dieses Gesezes als Gefangener behandelt zu werden.

F. 3, Der nach §, 2 vom Militair oder von der Polizei - Behörde Verhafteie wird nach §, 15 der Verfassungs-Urkunde innerhalb zwei Tagen von dem Beamten vernommen. Von einem Civil- und zwei Militair -Be- amten oder, wenn er eine Militair-Person is, von drei Militair-Beamten wird sofort, ohne Zulassung eines Rechtsmittels,. entschieden, ob die Gefan- genschaft fortzudauern habe.

§, 4, Dem Militair-Kommandanten steht es zu, den Gefaugenen an irgend einem sicheren Verwahrungsorte im Julande oder in einem anderen Bundesstagte festzuhalten, over auch schon vor Ablauf des im §. 2 erwähn- ten Termins an den wegen des verübten Verbrechens oder Vergehens zu- ständigen Richter abzuliefern.

._§. 5% Wenn die Handlung, wegen welcher nah §. 2 die Verhaftung ersolgt is, an und für sich sonst mit keiner oder nur mit einer geringeren Strafe als mit Arbeitshaus von drei Monaten bedroht ist, so wird sie, als an einem 1m Fregezustande befindlichen Orte verübt, jedenfalls mit einer Diraje von vierzehn Tagen Gefängniß bis zu drei Monaten Arbeitshaus getroffen. Jst das Berbrechen an und für sich schon mit einer Strafe von e Cor Arbeitshaus oder mit einer höheren Strafe, jedoch nicht mit

em Tode bedroht, \o wird ein Strafzusaß erkannt, der nicht weniger als einen Monat Arbeitshaus und nicht mehr als zwei Jahre Zuchthaus be- E Ver §. 92 des Strafgeseßbuches is auch in diesem Falle an-

§. 6. Gegen denjenigen, wel in ei i ( ; lihen Ort eine Widerseglichkeit N K einan tit Is L elitde

Militairdiener mit Waffen in der Hand verübt is die foforti ert O ky der Waffengewalt ohne irgend eine Beschränkung zulässi M S

§. 7. Sind eine Mehrzahl von Bew E. \ z L A7, von Vewaffneten bei einander, so wird gegen sie, wenn sie in bedrohlicher Stellun ( G 4 : ind, sogleich, außerdem aber, wenn sie auf Anrufen nit alsbald vie Waffen niederl i ergeben, ohne allen Verzug die Waffengewalt unbeschränkt erlegen und sich selbst die wt garen damit verfolgt. Mgewbitdet, UNG §. 8. Jst durch den in einer Gemeinde aus ; militairische Beseßung des. Ortes nöthig Teig L en Musen A (Gemeinde, welche, wie sih von selbst versieht, vie Kosten der Bes M tragen hat, zugleich eine Kriegssteuer auferlegt werben, vie jedoch (ung i träglihen ständishen Zustimmung unterliegt, E A §. 9. Dieses Geseg verliert seine Wirksamkeit von selbst beim Sch{ des nächsten Landtags, wenn es dort nicht erneuert wis, Se Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats - Ministerium , ven 7, Juni

1848, Leopold. Bekk, F. Hoffmann.

M. Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Mit Zustimmung Unserer getreuen Stände haben Wir Jn Zeiten eines ausge- brochenen over nahe drohenden Krieges oder hochverrätherischen Aufruhrs

beshlossen und verordnen, wie folgt: Art, 1,

Mer)

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von größerem Umfange kann für das ganze Armee-Corps oder für einzelne

Truppen-Abtheilungen, sobald sich ein verbrecherisher Geist darin zeigt, das

Standrecht erklät werden. Art, 2, Die Anorbnung desselben geschieht

durch den Divisions - Kommandanten, die Verkündung nach einem mit der

Trommel oder Trompete gegebenen Zeichen vor versammeltem Truppenkörper

durch dessen Befehlshaber,

Art, 3, Vie Folge davon is ein abgekürztes Verfahren wegen aller in den Gesezew bedingt oder unbedingt mit Todesstrafe: bedrohten Verbre- chen, insbesondêre; 4 wegen Treulosigkeit, 2) wegen thäilicher Jnsubordi- nation, 3) wegen Plünderung.

Art. 4. Das ständrechtlihe Verfahren findet vor einem vom Kom- mändirenden zu berufénden außerordentlichen Kriegsgerichte stait, welches aus sieben Personen besteht, nämlich: 1 Stabs - Offizier als Vorsizender, 1 Hauptmann oder Rittmeister, 4 Oberlieutenant, 1 Lieutenant, 1 Feldwe- bel oder Wachtmeister, 1 Korporal, 1 Soldat. Hat der Angeklagte einen höheren Rang, als dew eines Majors, so wird je ein weiterer Stabs- Offizier im aufsteigenden Grad, mit Weglassung einer verhältnißmäßigeu Anzahl Mitglieder von unten auf, beigezogen. E ja __ Art, 5. Das Amt „des Anklägers wird einem Offizier aufgetragen. Eben so das des Untersuchungs-Beamten, sofern nicht augenblicklich ein Auditor oder ein anderer Rechtsgelehrter zu Gebote steht. :

ü a 6. Dieses außerordentliche Kriegsgericht verhandelt in folgender

Weise:

1) Das Verfahren is mündlich und öffentlich und muß ohne Unterbre- chung, einschließlich der Urtheilsvollstreckung, jedesmal innerhalb vier undzwanzig Stunden becndigt sein.

2) Nach Vernehmung der Anklage schreitet der Untersuchungs-Beamite

zur Vernehmung des Angetlagten und der sofort zu becidigenden

Zeugen, wobei nur auf das in der Anklage bezeichnete Verbrechen

Rücksicht genommen wird,

3) Der Angeklagte kann aus der Zahl der am Orte anwesenden Mili- tairpersonen einen Vertheidiger wählen, Wählt: er keinen, so bestellt ihm das Gericht einen solchen aus der Reihe seiner Nanggenossen. Der Vertheidiger muß die ihm übertragene Vertheidigung übernehmen; er ist, so oft er es verlangt, zu hören, Das leyte Wort gebührt jedesmal dem Angeklagten.

4} Das Gericht kann nur zum Tode varurtheilen (Art, 3), oder völlig freisprechen, oder die Sache zur weiteren Untersuchung und Erledigung an das ordentliche Kriegsgericht verweisen,

Letzteres geschieht namentlih, wenn auf eine geringere, als To- desstrafe, zu erfennen is, sei es, daß das Verbrechen des Angeklag- ten nicht unter die mit Todesstrafe bedrohten gehört, oder daß Mil derungsgründe vorhanden sind; ebrn so, wenn die Sache nicht hin- reichend aufgeklärt oder nicht dringend erscheint,

5) Die Abstimmung geschieht von unten herauf, und der Vorsißende stimmt nur bei eintretender Stimmengleichheit mitz zum Todes - Urtheil ist jedoch eine Mehrheit von vier Stimmen, die des Vorsißenden nicht gezählt, erforderlich,

6) Ueber den Hergang der Sache ist eine mindestens summarische Auf- zeichnung zu machenz das Urtheil muß wörtlih, wie es verkündet wird, niedergeschrieben und die Beurkundung des ganzen Vorganges vou wenigstens dreien derjenigen, die dabei mitgewirkt haben , unter- schrieben werden.

Ar t, 7, Gegen standrechtliche Verurtheilung findet kein Rechtsmittel, weder Rechts-, noch Gnaden-Rekurs, noch Revision oder Nestitution statt,

Das Ober-Kommaudo kann sich jedoch die Prüfung und Genehmigung vorbehalten.

Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats-Ministerium, 7, Juni 1848,

LE0 pel F: Hoffmann.

Sachsen-Weimar. Weimar, 16. Juni, (Weim. Ztg.) Gestern, gegen 6 Uhr Abends, wurde der Ober - Konsistorial - Vice- präsident, Ober - Hofprediger und General - Superintendent Dr, Röhr durch den Tod den schweren Leiden entrissen, die sein Ende berbeige- führt hatten. Er war am 30. Juli 1777 zu Roßbach bei Naum-= burg geboren, wo sein Vater Landwirth war, und besuchte in den Zahren 1790 bis 1796 die Fürstenshule Pforte, studirte in Leipzig Theologie, ging nah kurzer Verwaltung einer Universitäts-Prediger- stelle im Jahre 1802 als Hülfslehrer nah Schulpforte, wurde jedoch schon nah zwei Jahren, seinem Wunsche gemäß, als Pfarrer nach Ostrau bei Zeiß verseßt, Jn diese Zeit fällt unter Anderem seiue Schrift : Briefe über den Rationalismus, welche ihm zuerst einen weit verbreiteten Ruf verschaffte. Jm Jahre 1820 erhielt er den Ruf nach Weimar in die Stellung, welhe er bis zu seinem Tode be- Fleidete.

Schleswig-Holstein. Reydsburg, 15. Juni, (Alt, Jn der heutigen Sißung der schleswig = holsteinischen Stände-Versammlung legte der Kommissar das Budget für 1. Juni bis ult, Dezember 1848 vor,

Es ergiebt dasselbe

als Kassenbestand am 1. Juni... 1,589,313 Rbthlr. 92 Schill, Einnahme vom 1, Juni bis ult, Dezember 1848 T E i 34145085 » Gi »

_ 9,003,898 Rbthlr, 92 Schill, wobei z. B. die Zoll-Einnahmen um fast 500,000 Rbthlr. niedriger ange- seßt sind, als in dem diesjährigen Budget der Finanz - Deputation, da sie

durch die Zeit-Unistände natürlich sehr zusammenschwinden werdenz es wird dabei bemerkt, daß vom 4, Januar bis ult, Mai an Zoll-Jutraden einge-

angen sind 328,379 Rbthlr, Jn Ausgabe gestellt 5,570,545 Nbthlr, 32 Sil, wobei von allgemeinerem Interesse is, daß der Zuschuß für die ge- lehrten Schulen, mit Rücksicht darauf, daß die Reform des Gymnasialwesens zur Zeit noch nicht ausgeführt worden und es zweifelhaft sei, wann dies geschehen werde, um 14,000 Rbthlr. vermindert is; feiner die Angaben über die Kosten der Militair - Verwaltung: 1) für den Land - Militair Etat wird veranschlagt: a, an unerledigten Ausgabeposten zu Anfang Juni 300,000 Rbthlr., b, für die Anschaffung von Montur und Waffen für eine Armee von 15,000 Mann 800,000 Nbthlr,, c. für die Unterhaltung dieser Armee in 7 Monaten 2,000,000 Rbilr. 2) Für die Vertheidigung der Küsten und Häfen eventualiter zur Erbauung von Kano- nenböten und Anlegung von Batterieen 500,000 Rbtlr,, zusammen 3,600,000 Nbilr,, dann 51,000 Rbtlr, für die provisorishe Regierung und ihre Bü- reaus und 500,000 Rbilr, für unvorhergesehene Ausgaben von Anfang Juni bis Jahres\chluß, Das Defizit beträgt also eigentlich nicht mehr als 566,646 Rbtlr. 36 Schillinge, also etwa dasselbe, was für unvorhergesehene Ausgaben veranschlagt is. Mit Rücksicht indeß darauf, daß von der Ein- nahme ein großer Theil im Laufe des Jahres nicht disponibel is, indem vorläufig abzurechnen sind: wegen zweifelhaften Eingangs der Steuern im nördlichen Schleswig 500,000 Rbtlr,; Kassen-Fonts 600,000 Rbilr,; Me- tall-Fonds der altonaer Münze 200,000 Rbtlr.z; diejenige Summe, welche von den pr, Dezember als Einnahme dieses Monats in den Kassenbüchern der Hauptkasse aufgeführten 2,400,000 Rbtlr, erst in den Monaten Januar bis März 1849 wirklich eingeht, 1,800,000 Rbtlr.; zusammen 3,100,000 Rbtlr., wird mit Einschluß des Defizits von den Ständen Rath zu schaffen scin für eine Gesammtsumme von 3,666,646 Rbtlr. 36 Schill, Dem Fi- nanz - Comité wird die Negierung die Vorarbeiten und Entwürfe sür die Akfbringüng dieser Summe vorlegen.

Ferner macht der Kommissar eine Vorlage, betreffend den husumer Hafen, worin mit Rücksicht auf den die Arbeit auf die vier Jahre 1847 bis 50 vertheilenden Plan und auf die Sicherung des bereits Beschafften, so wie die Möglichkeit späterer Wiederaufnahme, beantragt wird, vie Ar- beiten an demselben bis Ende 1848 fortzuführen, wofür noch 211,335 Mark Crt, erforderli wären, die Arbeiten für 1849 und 1850 aber für jegt noch, nicht zu genehmigen,

Der Präsident zeigt ferner eine Anzahl *ngeawgener Eingaben an, worunter wir mnen eine Proposition des Abgeordneten Christiansen, auf zwei Jahre jährlih 100,000 Spezies für die Marine zu bewilligen z

| fine andere ves Abgeordneten Tiedemann auf Errichtung eines wohlgeord- e, Kriegs-Ministeriums ; eine Petition vieler Altonger um Sprung allgemeiner Wehrpflicht ohne Stellvertretung, und Loskauf, und eine Anzah

Petitionen aus verschiedenen Gütern um gleihmäßigere Vertheilung der Kriegslasten,

Zur Tagesordnung stand die Wahl eines Comité's zur Prüfung des Wahlgeseyentwurss,. Abg. Lorenzen von Kiel sragt, ob die Regierung beabsichtige, der konstituirenden Versammlung auch die Functionen der jeßi- gen Stände-Versammlung zu übertragen oder jene auf die Berathung der Verfassung zu beschränken und diese daneben bestehen zu lassen, Der Kom- missar e1wiédert, die provisorische Negierung denke nichi daran, zwei Stände- Versammlungen gleichzeitig neben einander bestchen zu. lassenz die konstitui- rende Versammlung habe allerdings zur Haupt - Aufgabe die Feststellung der schleswig-holsteinischen Staats-Veifassung, aber als Repräsentation des Volkcs werde sie die ganze ständische Wirksamkeit ausüben z; sollte dies nicht deutlich genug ausgedrückt sein, so möge man ein desfallsiges Amendement stellen. Eine fernere Anfrage des Abg. Vollertsen, ob das Wahlgesey nur sur die Wahl zur fonstituirenden Versammlung oder auch für die spä- teren gelte, erledigte sich durch Hinweisung auf die Motive, welche ersteres ausdrücklich besagen. q

Nachdem noch der Vice-Präsident, Graf Neventlow von Jers- beck, nachträglih einige Worte des Dankes für die auf ibn gefallene Wahl ge)prochen, schritt man zur Wahl des .Comité's für das Wahlgeseß.

Das Gesez über den Grrichtsstand der Militairpflichtigen wurde auf den Antrag des Abg, P, Lüders demselben Ausschuß zugewiesen; der Verzog von Augustenburg macht darauf aufmerksam, daß dies gegen die bestehende Geschäftsordnung sei, indeß beschließt man, eine Aus= nahme zu machen, Die Niedersezung des Comité's über den Antrag der Regierung auf Ratification, resp. authentische Jnterpretation der zehn von ihr provijorisch erlassenen geseglihen Verfügungen rief eine kurze Debatte hervorz Abg. Ohrt will die zweite und dritte des über das Wehrpflicht gese niedergeseßten Comité's zugewiesen haben, die aber nah der Meinung des Präsidenten ohnehín schon hinreichend beschäftigt i, Burch ardi, P. Lüders, Tiedemann fordern Niederseßzung eines cigenen Comité’s für jede - der zehn Verfügungen, so weit“ sie nicht kfonnex sind, indem Burchardi cs geltend macht, daß ein pro- visorish erlassenes Gesey nicht anders behandelt werden dürfe als ein Geseß- Entwurf, Lüders es bereut, daß schon eine unrichtige Combi-= nation verschiedenartiger Gescie freilich auf seinen Antrag stattgefunden habe, indem das Gesez über die Feststellung des Militairrechts eines we- sentlich aus Administrativ - Personen gebildeten Comité's zugetheilt worden sei, Lorenzen von Kiel wünscht proviforishe Genchmigung, die defini- tive der fonstituirenden Versammlung vorbehaltendz er hebt nachdrüdlich hervor, daß sonst kein Ende der Sißzungen abzusehen und diese Versamm- lung ja nur eine vorübergehende sci, Der Präsident bemerkt, daß diese Frage, ob provisorisch oder definitiv zu genehmigen sei, durch das Comité zu beantworten seiz übrigens seien die Vorlagen allerdings insofern kounex, als sie alle zur Ratihabition ständen, Die Versammlung entscheidet mit allen gegen 7 bis 8 Stimmen, daß nur ein Comité für alle'zehn Vo1la- gen ernannt werden solle, die aus neun Mitgliedern zu bilden ist,

Nuslaud.

Desterreih. Pesth, 12.’ Juni, (Preßb. Bl.) Gestern Abend um 83 Uhr verbreitete sich plößlih das Gerücht durch die ganze Stadt, in der Juvaliden - Kaserne sei es zwischen den bewaff= neten italienischen Truppen und den unbewaffneten Freiwilligen zum blutigen Kampfe gekommen. Um 9 Uhr wurde Generalmarsch ge- shlagen und auf allen Thürmen Sturm geläutct. Die National= garde rüdckte von allen Seiten an, und vor der Kaserne und in allen Gassen der inneren Stadt sammelte sich eine ungeheure Menschen= menge, welhe mit Säbeln, Flinten, Knitteln, Steinen und großen Stangen bewaffnet war. Es wurde aus den Fenstern auf die unten stehende Menge geschossen, doch thaten die Schüsse zum Glü wenig Schaden. Um 12 Uhr umzingelte das regulaire Militair die Kaferne und besecbte alle Thore. Auf der Landstraße wurden sechs Kanonen gegen die Kaserne gerihtet. Der Kriegsminister Meszaros ging in den Hof der Kaserne und suchte vergeblih die Jtaliener zum Nieder= legen der Waffen zu bewegen. Endlich um 1 Uhr Mittags wurden sie entwaffnet und nah Komorn abgeführt. ;

Die Minister begaben sich nunmehr in das Jnvaliden=Palais zu den Freiwilligen, und Kossuth hielt ihnen in kräftiger Sprache ihre Pflicht vor, sih ruhig zu halten, keinen Rachegedauken zu näh= ren, Alles zu vermeiden, was einen unheilvollen Konflikt herbeiführen fönnte, und ihre Kraft, ihren Muth aufzubewahren für den Feind, der das Vaterland bedroht.

Der Minister des Junern hat zur Sicherung der Ordnung und Ruhe Nachsteheudes verordnet: 1) Es dürfen sich keine Ausländer in der Stadt aufhalten. 2) Alle Haus-Eigenthümer sind gehalten, in Betreff der ausläudisden Einwohner deren Staud, Namen und Aufenthaltszweck fscchriftlich einzureichen; ohne Aufenthaltsschein ist nach Verlauf von 24 Stunden Jeder zu arretireu; fremde Aukom- mende müssen Pässe vorzeigen, sonst dürfen sie niht aussteigen. Alle Gasthäuser, Schank= und Unterhaltungspläße müssen um 9 Uhr Abend gesperrt sein.

Klausenburg, 30, Mat. (Allg. Ztg.) Gestern wurde der leßte stebenbürgische Landiag mit großer Feierlichkeit eröffnet. Zuerst begaben sich die Deputirten in Gala nah der Kirche, sodann durch die auf beiden Seiten der Straßen dichtgedrängt stehenden Menschen- massen auf das Landhaus, im Redouteugebände. Nachdem sämmtliche Abgeordnete sich auf ihren Siben eingefunden, verlas der Königliche Commissair, Freiherr von Puchner, die Königlichen Propositionen, zu= erst in lateinischer und dana, als von Seiten der Zuhörerschast im Saal und auf den Gallerieen dagegen protestirt wurde, in ungarischer Sprache. Mit Elsenruf empfangen, trat er von denselben Lebe= hochrufen begleitet ab, Jn allen Gassen zunächst dem Landhause bildete die Nationalgarde Spalier, - Jm Allgemeinen herrschte eine der Ordnung und Ruhe durchaus günstige Stimmung, und die sächsischen Deputirten, besonders diejenigen von Herrmannstadkt, welhe trop der ihnen auf das feierlihste von der National= garde zugesagten Achtung ihrer Stellung und Person wohl nicht ohne Befürchtungen die Straßen betraten, mögen über ihre glücklicherweise getäuschten Erwartungen selbs gelächelt haben, als sie auch nicht die mindeste feindlihe Demonstration oder unruhige Bewegung im Volke zu bemerken im Stande waren. Eben so wenig erfolgte eine noch wenig Tage vorher erwartete Demonstration von Seiten der Walla- hen. Denn obschon die blasendorfer Beschlüsse, in 16 Artikel zu= sammengefaßt, den Beitritt der Wallachen zur Union an die Bedin= gung ihrer vollständigen Anerkennung als vierte Nation geknüpft hat= ten und sie willens shieneu, durch eine hundert Mann starke Depu- tation ihre Beschlüsse vor dem Landtag auf das kräftigste zu vertre= ten, so erfuhr man doch, daß die Deputation von ihrem Borhaben abgestanden , seit man in der am 28sten stattgefundenen allgemeinen Nations-Versammlung den Beschluß gefaßt, den nächsten ungarisch= siebenbürgischen Reichstag bereits nah dem neuen Repräsentativ-Sy= stem, nah welchem auch die Wallachen eine Anzahl von Vertretern senden sollen, mit Deputirten zu beschicken, Vie größere Mehrzahl der Glieder der wallachishen Deputation besteht aus Popen.

Heute, am Namenstage des Königs Ferdinand V, is von dem Landtage die Vereinigung Siebenbürgens mit Ungarn einstimmig be= {lossen worden. Der Reihenfolge der Königlichen Propositionen nach hätten zuerst die Wahlen eines neuen Hoffkanzlers und eines Tabutae Praeses zur Berathung fommen sollen, aber man vereinigte sich sogleich dahin, über den dritten Paragraphen, der die Union be= trifft, zuerst zu verhandeln. Man hatte Widerspruch, heftige Prote=- stationen vou Seiten der Sachsen erwartet, welhe noch in den leb-

ten Nummern des Siebenbürger Boten und der Transsilva- nia so heftig den Unions-Vorschlag angegriffen, ihre Städte befe- sfigt und es an Demonstratiouen vielerlei Art nicht hatten fehlen lassen. Aber zur großen Verwunderung der Uneingeweihten ließ sich von den Bänken der sächsischen Deputirten auch nicht eine mißbilli=

gende Stimme hören.

Der zweite Punkt des in heutiger Sißung angenommenen Ge- seß - Artikels betrifft die Beschickung des nächsten ungarischen Reichs- tages durch siebenbürgische Deputirte nah dem neuen allgemeinen ¿ Es wurde als Grundsaß ausgesprochen, daß niht nur die drei bisher berehtigten Nationen der Ungarn, Szekler und Sachsen, sondern auch die Wallachen aus ihrer Mitte Abgeordnete nah Pesth senden sollen, und zwar so, daß jedes Ko- mitat, jeder Stuhl und jede Königliche Freistadt je zwei Deputirte abordnet, ohne Rücksicht auf Nation oder Religion; so wird auch das wallachishe Volk einige Vertreter auf dem Reichstag sehen. Freilich entspricht dieser Modus keinesweges dem vorgeschlagenen und bereits ausgesprochenen Grundsaß allgemeiner Vertretung, aber die Kürze der Zeit nur drei Wochen läßt keine neue Kataster-Aufnahme, folglich auch nicht die völlige Ausführung des neuen Vertretungs= Systems zu. Siebenbürgen wird also im Monat Juni 73 Deputirte nach Pesth senden, da zu den bisher vorgeschlagenen 69 Abgeordne- ten neuerdings noch diejenigen der armen:shen Freistädte Szamos-

Volksrepräsentativ-Syjtem.

Ujvar und Cbesfalva (Elisabethstadt) hinzukommen.

_ Der dritte Punkt des Gesey-Vorschlags bestimmt die einstweilige Stellung Siebenbürgens zu Ungarn, Da die völlige Regelung aller künftigen inneren Verhältnisse, Geseße und Beziehungen Siebenbürgens zum Schwesterlande von den Beschlüssen der nächsten pesther Reichstage abhängen wird, so sette maun fest, daß einstweilen das bisherige Guber- num die Leitung aller inneren und äußeren Angelegenheiten unter der Aufsicht und den Befehlen des Königs und des ungarischen Mi- Die siebenbürgishe Hoffauzlei ist mithin

nisteriums bebalten solle, £0 1ps0 aufgehoben.

Der Königliche Commissair, Frhr. L. von Puchner, sendete gestern Abend bereits einen Courier nah Junsbruck ab, um dieses so wih- tige Geseß dem König zur Unterschrift vorzulegen. An der Sanc- tionirung desselben zweifelt man um so weniger, da ja befanntlich die Union Siebenbürgens mit Ungarn unter die vom König bereits be-

stätigten Gesebe des ungarischen Reichstages gehört.

Unter den wenigen Rednern, die heute für die Union im Land- tage das Wort zu führen nöthig erachteten, zeichnete sich der Baron Vionys Remeny aus, einer der geachtetsten und begabtesten Füh= er d posit | Er hielt eine alle Zuhörer hinreißende Rede, in welcher er die zahlreichen und großen Vortheile, welche Siebenbürgen aus der Union mit dem alten Schwe- sterland erwachsen müssen, auf beredte und s{chlagende Weise ausein- anderseßte, Auch Barou Nikolaus Wesselényi, der nun ge- blendete, gefeierte Held der Freiheit Siebenbürgens, ließ wieder ein- mal seine mächtige Stimme hören für das große Werk, für das er so muthig und tapfer gekämpft. Außer diesen beiden Mäunern spra=

rer der Opposition auf den früheren- Landtagen,

hen noch der wallachische Bischof, der einzige Vertreter seines Stam

mes, in den offiziellen Landtagssibungeu, und seine Reden bei dieser, wie bei allen anderen öffentlichen Gelegenheiten, wurden von allen Zu- hörern mit großem Beifallruf aufgenommen ; sodann einige sächsische Deputirte, die ihre neue der vorhergehenden Woche \o wider- sprechende Politik in Betreff der Union zu motiviren suhten, Auch

ihnen wurden Eljens zu Theil,

__ Als nun endlich das Geseß im Schooße des Landtages ausge- \sprohen worden, daß Siebenbürgen und Ungarn fortan ein einiges und unzertrennlihes Reich bilden sollten, unter einem König, einer Verfassung und einem Gesebkodex, da brach ein unendlicher Jubel, ein nicht zu beschreibendes Eljenrufen von den Bänken der Deputir- ten und den Gallerieen aus und fand sogleich ein tausendstimmiges Echo unter dem Volke, das draußen und in der ganzen Stadt der Entscheidung der hohwichtigen und so mächtig das ganze Land bewe-

genden Angelegenheit harrte. Sogleich durzog eine gewaltige Volks

masse, immer mächtiger anschwelleud, die Stadt, entliel) allen Straßen die von jedem Hause herabflatternden roth-weiß=grünen Fahnen und

verkündete mit nicht endenwollendeu Eljen az unio, Lljen Ferdi nand kiraly, Eljen a magyarország (Ungarland) überall das glück liche, nicht #0 günstig gehosste Resultat der heutigen Sißung. Voi der Wohnung des Königlichen Commissairs hielt dieser Fahnenwald zweimal, und die Träger desselben denn fast jeder Begleiter trug eine Fahne brachten dem vielfach und freundlich daukenden Commissair zu seinen und des von ihm repräsentirten Königs Ehren die stets wiederholten Lebelochrufe aus. Als der Zug an der Haupt wache vorbeikam, trat die ganze Wache in das Gewehr und präseu tirte eine Ehrenbezeugung, die nur den höchsten Landesstellen, als dem Gouverneur und dem kommandirenden General, erwiesen wird, diesmal aber der Union galt. An einzelnen Orten stiegen Reduer aus der Mitte des Zuges auf erhöhte Pläbe, redeten die Zuhörer an und ließen auch die sächsishe und besonders die wallachishe Na- tion leben.

Abends war die ganze Stadt festlih erleuhtet, und eine unge= heure Volksmenge bewegte sih unter dem flaren Nachthimmel durch die Straßen, dem Schall der Musik der ungarischen Regimentsbande

nach, die dem Commissair, dem Gouverneur, dem wallachishen Bischof

und dem Baron Wesselényi Miklos Ständchen brachte.

BVeront@, N Junk Ug. Zkg) Ueber das “Tyéffen vor Goito (bei welchem die mailänder Berichte 30,000 Mann von 15,000 Mann Jrtalienern in die Flucht treiben ließeu) erfährt man von einem Augenzeugen Folgendes: Das 12,000 Mann starke Corps des Grafen Wratiëlaw, welhes unmittelbar vorher auch das ruhmyolle Gefecht von Curtatone und Montanara bestanden hatte, war allein mit dem Feinde handgemein geworden, Die Hiße war glühend, der Feind wohl verschanzt und mit außerordentlich viel Geschüß versehen; auch lassen die Oesterreicher seiner Tapferkeit alle Anerkennung widerfahren. Nach heftigem Kampfe ward der Befehl gegeben, von weiterem unnüßen Blutvergießen abzulassen. Von einer Flucht der Deutschen war aber so wenig die Rede, daß die Vor= posten auf dem Schlachtfeld stehen blieben, so nahe den piemon= tesishen, daß man gegenseitig die Gesichtszüge unterscheiden konnte. Fürst Felix Schwarzenberg (den die mailänder Be- richte zu den Todten zählen) erhielt nur eine Flintenkugel in den Arm; aber dem Obersten Döll und dem Oberst = Lieute= nant Freisauff riß eine Kanonenkugel dem Einen das rehte, dem An= deren das linke Bein ab. Daß Karl Albert nah jenem Gefechte sein Hauptquartier nah Valleggio zurückverlegte, haben die italieni- shen Blätter selbst zugegeben. Daß auch keiner seiner Truppentheile vorrüdte, beweist, daß die Oesterreicher an den folgenden Tagen, an denen strömender Regen fiel, bis zum Zten unangefohten in ihren Stel- lungen blieben. Es verlautet von einem Kampfe, der bei Montag= nana (im Süden der Monti Berici, östlih von Legnago) vorgefallen sein so Dies is nicht unwahrscheinlih, denn diese Richtung wurde von den Radebkyschen Truppen von Mantua aus eingeschlagen.

/ Frankreich. Paris, 15. Juni. Gestern Abend hatten sich zwar, wie Galignani's Messenger heute meldet, wieder einige Gruppen auf ‘den Boulevards, in der Nähe der Porte St. Martin und der Porte St, Denis, gebildet, sie waren gber nicht zahlreich, Truppen und

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National-Garde sah man uirgends, nur von der Stadtwache zeigten sich hier und da zwei oder drei Maun in ihrem Dienst. Die Kaffee- häuser und Läden waren geöffnet, und der Verkehr litt nirgends eiue Unterbrehung. Jn demsélben Blatt liest man: „Eine Anzahl junger Burschen, die sich unter den Personea befanden, welche vor- gestern verhaftet und an der Porte St. Denis in Verwahrsam ge- bracht wurden, haben erklärt, daß Personen, deren Kleidung einen niht ganz niedrigen Stand angedeutet habe, sie zu dem Ge- shrei: Es lebe Barbès! Es lebe Napoleon! Nieder mit der Republif! Nieder mit Thiers! angefstistet hätten, Die Gazette des Tribunaux berichtet ihrerseits: „Unter den am Dienstag in der Nähe der Versammlung wegen des Rufs: Es lebe Napoleon! Es lebe der Kaiser! verhafteten Personen befanden sih mehrere, die auch in das Attentat vom 15. Mai verwickelt waren, und andere, die als solhe erfannt wurden, wclche Haupt=Theilnehmer an den Zu- sammenrottungen bei der Pforte St. Denis und St. Martin gewe sen, wo: Es lebe Barbès! gerufen wurde. Die Rechtsbeamten ha= ben daher den Ursprung zweier anscheinend einander widersprechen der Kundgebungen nachzuforshen. Auf der einen Seite sind Män- ner angeshuldigt, mehr oder weniger entschieden für Louis Napoleon Partei genommen zu haben, und eine weit größere Zahl, den Namen Bonaparte nur zur Verbergung ihres eigentlihen Zwecks gebraucht zu haben, Man hat bemerkt, daß seit Freitag der Ruf: Es lebe Barbès! völlig durch den Ruf: Es lebe Napoleon! verdrängt worden i. Unter dieser zweiten Kategorie von Männern, die beschuldigt sind, mit dem größten Enthusiasmus: Es lebe Napoleon! gerufen zu haben, befin den sich Mitglieder ultrarepublikauisher Vereine und Klubs, Noch hat die Untersuchung den Vorgang mit dem Pistolenshuß, durch welchen ein Offizier der Nationalgarde verwundet wurde, ucht auf geflärt. Keiner der Zeugen ist im Stande gewesen, etwas darüber auszusagen, wie und von wem dieser Schuß obgeseuert worden. ““ Ueber die vorgestrigen Ereiguisse wird noch Jolgeudes berichtet : Am Palaste der National - Versammlung und in dessen Umgebungen waren ftarfkfe Massen von Linientruppen, Nationalgarde und Mobil- garde aufgestellt. Die Eintrachtsbrücke, der Quai uud die zum Pa- laste führenden Straßen waren gesperrt, und man licß nur die Re präsentauten und mit Eintrittskarten versehenen Personen durch. Jm Junern des Palastes war die gewöhnliche Wachtmannschaft verdoppelt, Um 11 Uÿr stürmten etwa 50 Blousenmäunner cin Wachtlofal, wo drei wegen aufrührerischen Geschreis Verhaftete saßen, befreiten diese und entwaffneten die fünf Mann Wache, Sie wurden jedoch bald vertrieben. Zahlreihe Masscn trieben sih auf den Terrassen der Tuilerieen umher; man hörte Pfeifen und aufrührerisches Geschrei; General Cavaignac ließ den Garten ohne ernstlichen Widerstand säubern, Die dort verjagte Menge ergoß sich in die anstoßenden Straßen, Ju der Rivolistraße wurde ein einzelner Mobilgardist vou einem Haufen Blousenmänuner angefallen und mehrsah verwundet z- sie hätten ihu ohne den Beistand zweier National-Gardisten umgebracht. Heransprengende Dragoner zer- streuten diese Schaar, Ju einer Straße versuchte mau, Barrikaden zu errichten, deren Vollendung aber der Anlauf leichter Jufantcrie verhin derte. Der Posten am Finanz-Ministerium mußte sich ins Junere des Hotels zurückziehen, das beinahe erstürmt worden wäre, Eine Patrouille der Mobilgarde, welche einige Gefangene wegbrachte, wurde von der Menge angegriffen und mußte sie freigeben. Die Arbeiter der Nationual- Tabakfabrik nahmen mehrere ihrer Kameraden fest, welche Vormittags in den Werkstätten unter dem wiederholten Rufe: Es lebe Napoleon! Nieder mit der National. Garde! zum Aufstande zu verleiten suchten. Als sic die Verhafteten zum Posten an der Nationa!-Versammlung führten, umringte sie ein Volfshaufe und wollte die Gefangenen befreien, was aber nicht gelaug, da eine Dragoner-Escadron die Schaar noch recht- zeitig zerstreute, Gegen 4 Uhr mußte die Behörde, da die Menge überall wieder sih sammelte, abermals den Ausweg ecgréeifen, die Haufen einshließen zu lassen. Fünf=- bis sechshundert Personen, mei- stens mit Dolchen und Pistolen bewaffnet, wurden nach der Polizei= Präfektur gebraht. Diese Vorgänge, die sämmtlih Mittags und Nachmittags sih zutrugen, ließen für den Abend neue Ruhestörungen erwarten, die jedoch nicht stattfanden. Es bildeten sh zwar an man-

chen Orten Gruppen, verhielten si aber ganz ruhig. Am Thore St. Denis herrschte völlige Ruhe. Patrouillen der National-Garde skreisten dort und iín den benachbarten Straßen umher. Der Palgst Luxembourg hatte nur die aewbhnlihe Wache. U 21 hi entließ man die an den Tuilericen aufgestellien Compaguicen dei National-Garde, Blos der Palast der National - Versammlung blieb stark bewacht, und in jeder Mairie hielt sich ein starkes Pilet der National-Garde bereit. Dié Nacht verlief ohne Störungen. Di

Arbeiter- Abgeordneten im Luxembourg haben sämmtliche Arbeitec in einer Proclamation aufgefordert, sih an etwanigen Kundgebunçen zu Gunsten irgend eines Prätendenten nicht zu betheiligen. Die Freunde L, Bonaparte's sollen übrigens in einer vorgestern Abend gehaltenen Versammlung beschlossen haben, ihm anzuratheu, daß er uicht früher, als nah Genehmigung der Constitution, nach Frankreich zurückkehren möge. Die Ausrufer und Vertheiler von Biographiecn L, Bong- parte’s, welche seit einigen Tagen ungestört ihr Wesen trieben, wu den vorgestern Abend auf Befehl der vollziehenden Kommission ver- haftet,

Nach einer Bekanntmachung des Arbeits=Ministers und des Direftors der National-Werkstätten follen alle Arbeiter dieser Werk- stätten, welche man bei Zusammenrottungen verhaftet, sofort aus den Listen gestrichen werden,

Der Moniteur veröffentlicht jeßt die Namen «aller bei den Zusammenrottungen vom 7. bis zum 11. Juni verhafteten Personen.

Seit kurzem erscheinen hier fünf bonapartistishe Blätter. Sie heißen: Die Verfassung, oder Journal der napoleonishen Republik; der Adler; der republikanische Napoleon z die napoleonische Tribüne; der Napoleonien.

Die Zählung der National - Werkstätten - Arbeiter is zu Ende, Laut ministeriellen Angaben beläuft sich die Gesammtzahl der beschäf tigten auf 114,000. Außer den Nichtparisern sollen noch diejenigen ausgeschieden werden, welche irgend ein anderes Einkommen haben. Neue Aufnahmen finden nur unter den von der National - Versamm- lung aufgestellten Grundsäßen statt.

Nach Berichten aus Alzerien herrsht unter den Arabern große Gährung; sie fordern ihren „Sultan“ Abd el Kader zurück,

Straßburg, 11. Juni. (K. Z.) Die von allen Richtun- gen nach Paris marschirenden Truppen haben bereits in den be- nachbarten Departements eine große Lücke in den Besatßungen ge= macht, so daß von hier ein Theil der Militair-Mannschaften abgeht, um dieselbe zu erseßen. Hier erwartet man einen größeren Zuzug erst in 14 Tagen. Die Pferde - Auffäufe dauern noch immer fort, und es sind aus unserem Departement bereits zahlreiße Remonte- Transporte nah dem Jnnern abgegangen. Gestern mußten in die Gegend von Hagenau, wo Waldfrevler große Ungeseblichkeiten be- gingen und sogar einer Compagnie Jufanterie den Kampf erklärt hatten, vier Militair-Verstärkungen geschickt werden. Der Geist der Ungebundenheit kennt in einzelnen Theilen des Elsasses, namentlich auf dem Lande, keine Gränzen, daher denn au die- beweglichen Mi- litair-Kolonnen beständig in Thätigkeit geseht sind. Aus dem Ober- Elsaß und namentlih den Fabrik - Bezirken lauten die Nachrichten immer trauriger.

Großbritanien und Jrland. London, 14, Juni. Der erste Lord der Admiralität, Graf Audlaud, bat sich in Begleitung von Lord John Russell nah Portsmouth begeben, um die unter dem Befehl von Sir Charles Napier bei Spithead versammelte Flotte zu besichtigen. :

Herr Southern, der neu ernannte englishe Gesandte bei der ar- gentinischen Republik, wird sich gegen Ente des Monats auf dem nah Ostindien bestimmten Linie: schiffe „Hastings“ nah Buenos-Aues einschiffen.

Nach Berichten aus Dublin stößt die Vereinigung der Rexel Association mit der Corföderation auf Hindernisse, und Herr John O'’Connell zeigt vffenili an, daß der Hauptgrund der ihm von ge=

wichtiger Autorität ertheilte Nath sei, die Association, das Werk sei=

nes verstorbenen Vaters, nicht fallen zu lassen. Berichte aus Lissabon vom 6. Juni melden nur, daß die Regierung noh fortwährend in Besorguiß vor einem Aufstande

lebe und Vorsichtsmaßregeln tref. Unter Anderem hat sie einen Ober=

sten Horta verhaften lasseu, auf den Grund hiu, daß derselbe die Soldaten zu verführen suche.

Das Dampfschiff „Caledonia““ i mit Nachrichten aus New-= York vom 30. Mai in Liverpool angekommen. Der mexikanische ¿riedens -Traktat war noch immer nicht ratisizirt, doch hatte der mexi=

kanische Kougreß sich in Querctaro versammelt, um darüber zu bera=-

then, Jun Yukatan is der Kampf zwischen deu Judianern und Weißen

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von neurm losgebrohen, und auh aus dem Oregongebiet wird ein Aufstand der Jadianer gemeldet, gegen den die Hudsonsbai-Compaggnie

um Hülfe ersucht worden is und Präsident Polk bereits dem Keugreß eine Truppensendung empfohlen hat. Für die nächste Präsidenten= Waßhl baben die Demokraten General Caß zum Präsidenten und Ge- neral Butler, der in Mexiko kommandirt, zum Vice-Präsidenten auf=- gestellt.

Die Nachricht von dem Aufstand im Staate Lahore bestätigt sich aus einigen Auszügen der Bombay Times vom 6. Mai, welche dur) das Dampfschiff „Semiramis“, das den ehemaligen Gouverneur von Bombay, Herrn Clerk, nah Suez brachte, über Aegypten und Malta hierher gelangt sind, Danach war in der Hauptstadt Lahore am 24. April die Nachricht angekommen, daß in Multan der dortige Gouverneur Mulradsch sih empört habe, an der Spiße von 10,000 Mann mit sta1ker Artillerie stehe und die Herrschaft der Engländer abschütteln wolle. Die beiden politishen Agenten der englischen Re= gierung in Multan, Agnew und Anderson, waren meuchlings über= fallen und {wer verwundct wordenz der Lebtere soll bereits gestorben, der Erstere mit 500 Mann eingeschlossen und in sehr gefährlicher Lage sein. Man vermuthet, daß der gauze Aufstand von dem Hof von Lahore heimlih angezettelt worden sei und die Ranih ihre Hand dabei im Spiel habe. Der Gouverneur von Multan, Mulrad\, reihte nämlich seine Entlassung ein, wie man sagt, in der Erwartung, daß sie niht angenommen werden würde; als der Hof von Lahore fie dennoch annahm und einen anderen Gouverneur nach Multan sandte, kün- digte der Crstere dem Hofe den Gehorsam auf und stellte sich an die Spitze einer Armee von 10,000 Mann, welche aus den Ueberbleibseln des alten aufgelösten Seikhheeres täglich neue Verstärkungen erhält. Aus Lahore ist sogleich die fliegende Brigade unter Brigadier Campbell, aus Artillerie, irregulairen und vier britischen eingeborenen Regimentern bestehend, nach Multan aufgebrochen, während gleichzeitig von Sind aus gleichfalls Truppen vorrücken sollen. Doch scheinen diese Streit- fräfte zu s{chwacch zu sein, und man verlangt dringend Verstärkungen von Firozpur. Die Jahreszeit ist dem Kriege wegen der Hiße sehr ungünstig und scheint absichtlih von den Aufständischen gewählt zu sein, doch wird zugleich versichert, daß die ausgezeichueten militairi= schen Anordnungen, welhe noch Lord Hardinge hinterlassen, jeder Gefahr begegnen würden.

Jhre Majestät die Königin geruhte am 9ten d. M., statt der üblichen jährlichen General-Prüfung der hiesigen Erwerbschulen 18 für Pränien bestimmte Schülerinnen derselben im Sanssouci Allergnädigst zu empfangen uud an dieselben Allerhöchsteigenhändig Bibeln zum Ge= \cenfe auszutheilen. Nachdem die Kinder durch ein Frühstück er= quíckt worden waren, erhielten sie von Jhrer Majestät Erlaubniß, die Schönheiten Saussoucs zu besehen, und wurden hierbei vom heiter-

sten Wetter begünstigt, wodurch diese {bne Feier außerordentlich er= ht ward.

Berlin, den 12, Juni 1848, Die Direction der Erwerbschulen.

Zu dem Jahres feste der hiesigen Gesellschaft zur Beförde-

rung der evangelischen Viissionen unter den Heiden, welches Mittwoch den 21. Juni Nachmittags 32 Uhr in der hiesigen Parochial « Kirche mit Gesang, Predigt und Abordnung von zwei für die Heiden in

Südasfrika bestimmten Missionairen gefeiert werden wird, werden alle

«reunde und Beförderer der evangelischen Missionen hiermit eingela= den. An den Kirchthüren wird eine Kollekte zum Besten der Mission gehalten werden.

Meteorologische Beobachtungen.

1448. Morgens Nachmittags | Abends I, Julie: O U i 2b 10 Ubr.

Nacb emmaliger Beobachtung.

. |/336,81'’’Par.|336,00’’’Par. 336,00’'’Par. [Quellwärme 7 | I

Lusftäruck ... R

Luflwärme.....| 16,5 ° R.| 24,4 E + 204 R. |Flusswärme 7,s° E Thaupunkt... -+ 12,4° R./| -+ 14,0° R. + O R. Bodenwärme Dunstsättigung. | y- Ul 46 pCt. 69 pCt, |Ausdüustung

Welter ....... | halbheiter. | halbheiter. | bezogen. Niederschlag

Wid cie | 0SO0. | O80. | 0SO, |Wärmewechsel 4+ 25,0 ° Wolkenzug. ...| —| 680. | + 18,1 °

Tagesmittel: 336,27’ Par... -+20,4° R... +14,2° R... 62 pct. 0sS0.

Königliche Schauspiele.

Montag, 19. Juni. Jm Schauspielhause. 96ste Abonnements- Vorstellung: Das Versprehen, Schauspiel in 1 Akt, von Bauernfeld. Hierauf : Großjährig, Lustspiel in 2 Akten, von Bauernfeld,

Dienstag, 20. Juni. Jm Opernhause, 69e Abonnements- Vorstellung: Neu einstudirt: Die Zauberflöte, Oper in 2 Abtheil., Musik von Mozart. (Frau L. Köster: Königin der Nacht.)

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen ver- fausft :

Fin Billet im Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 20 Sgr. z ein Billet in den Logen des ersten Ran- ges und im ersten Balkon daselbst 1 Rthlr.; ein Billet. im Parterre, in den Logen und im Balkon des dritten Ranges 15 Sgr. z ein Billet im Amphitheater 7# Sgr.

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