1881 / 17 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

was das Centrum fordern müsse.

Katholiken t, niht möglich gewefen wäre. mung merke man nichts.

; Um nur wenige Beispiele anzu- ühren :

es seien erst kürzlih zwei Beigeordneten in Neuß

und einer in Süchteln nicht bestätigt worden, weil sie, um es |

mit einem Worte zu sagen, Katholiken seien. eine in Süchteln ein Mitglied der Schuldeputation, ein Mann, der von Liberalen, Konservativen und Fsraeliten gewählt worden sei. Das geschehe zu einer Zeit, wo unter der Zustimmung der Regierung erklärte Atheisten in der Schuldeputation säßen. Man sehe doch, was aus den Kom- munen werde, wenn bei Bestätigung von Kommunalbeamten politische Jnteressen maßgebend seien. Welches Interesse habe ein Mann an den materiellen Verhältnissen der Gemeinde, der sich nur gewissermaßen als Regierungskommissar fühle. hlen den Antrag von Huene anzunehmen, der ja in allen eFauen, rung und der Selbstverwaltung eintrete, dem leßte Wort lasse.

Hierauf ergriff der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg das Wort:

Meine Herren! Wenn ich im Verlauf meiner weitcren Aus- fübrungen vom Antrage Huene sprechen werde, so verstche ih den- seiben zunächst unter Ausschluß des letzten Absaves, welcher mit seinem Wortlaut mit dem Autraz Köhler übereinstimmt, auf welchen

ih demnäcGst zurüäkommen werde.

Nun, meine Hercen, ift ja von den Gegnern der Negiernungs- vorlage und denen, welche den Antrag Huene unterstüßen, ganz ges {{ickt versut worden zur Unterstüßung ihrer Ausführungen, ein mözlichft abschrcckendes Bild von der Handhabung des Bestätigungs- rechts zu geben. Wir wissen, meine Herren, daß i zichung namentlich Malen und bei jcder Gelegenheit Beshwerden erboben worden find, und die Herren werden si erinnert, in welwer Weise die Erör- terung derseiben stattgefunden hat. Sie werden es erklärlich finden, meine Herren, daß, wenn sih die Gegensäße auf einem Gebiet des öffentlichen Lebens so scharf zuspizen, wie es in einer gewissen Zeit staltgefunden, und an einigen Orten noch der Fall ist, eine objektive Beurtßeilung der Maßregeln, zu welcen die Staatêregierung sich verpflichtet gesehen hat, eine außerordentlich \chwierige ist; und man deshalb wohl vorsibtig sein muß, ob man die Urtheile, die. von dieser Seite fiber eine folche Maßregel abge- geben werden, in der That als maßgebend ansehen kann.

Dex letzte Herr Medner ist übergegangen auf ein paar Beispiele aus der neuen Zeit, um nachzuweisen eine seiner Meinung nah exorbitante Handhabung des Bestätigungsrechts. Es ist nicht mögli, auf die Erörterung dieser Fälle jeßt hier einzugehen. Jch kann des- halb nur dringend bitten, Ihr Urtheil zu suêspendiren, &ôûlle ein? Untersuchung stattgefunden hat. Punkte aufmerksam. von verschiedenen Bestätigungen, von Scbuldeputationen.

Minister das

Ich mache aber auf zwei

die versagt seien für Mitglieder l (Zuruf des Abg. von Bathem). Nun, denn also von einem Mitgliede, Das gehört jeden- falls nidt hierher, sondern liegt auf einem anderen Gebizte, Zweitens der Fall in Süthteln ift mir ganz unbekannt, ich kann darüber nit urtheilen, in Neuß. Da haben allerdings zu meinem Bedauern zwei Nichtbe- stätigungen ftattfinden müssen, aber, wie ih beiläufig erwähnen will, aus Gründen, die mit den Momenten, die der Herr Abgeordnete im Sinne hat, ganz und gar nichts zu thun haben. Es handelte si dort bei dem einen Beigeordneten um das Feblen geschäftlicer Qua- lififation, beim anderen darum, daß der Betreffende es ablehnte, zu erklären, daß er die Staatsgeseße befolgen wolle. (Hört! Hört! im Zentrum.) Ja wohl, meine Herren, ich danke Ihnen, daß Sie „bört hört“ rufen; denn in dieser Beziehung habe ih unter Ihrer Zustimmung toiederholt hier die Erklärung -abgegeben, daß ich weder bestätigen, noch eine Bestätigung befürworten kann von Män- nern, von denen ih nit die Ueberzeugung habe, daß sie die Gesetze des Staats befolgen werden. Dies ift ein Grundsay, den ic jeder Partei gegenüber zur Geltung bringen werde und worüber sich nie- mand beschweren darf.

Meine Herren, ih bin erfreut, daß die Hauptsache, um die es sich handelt, und hinsittlid des Prinzips gerade von ciner Seite her, die in der Lage gewesen ist, an sich selbst reckcht trübe Etfahrungen mit dem VBestätigungbrecht zu machen, in einer fo warmen und entsbiedenen Weise eingetreten wird für dieses noth- wendige Net der Staatsgewalt. Meine Herren ! Jh denke, das ist pon sehr großem Werth, um dana zu messen, welchen Werth die Bekämpfung dieses Nechtes von einer Seite hat, welche unter anderen Umständen keincêwegs fo \pröde gegen dieses Recht gewesea ist, aber lebt, wo es ihr unbegnem ift, dagegen kämpft.

Meine Herren! Nun ist ja, und das erkenne i bereitwilligst au, der Antrag des Hrn, Abg. Freiherrn von Huene sehr weit davon entfernt, tas Bestätigungsreht ter Staats- regierung überhaupt aufzuheben, sondern er will nur dabei eine Mitwirkung eintreten lassen in der Mittelinstanz durch den Bezirkérath und demnächst eine Beschwerde zulassen an den Minister des Jnnern. Meine Herren! In welce Lage dadur der Minifter tes Innern kommt, darüber sind ja die Herren, welche Amendements vertheidigen, sehr verschiedener Meinung. Der Hr. Abg. Bachem hat auegeführt, das war eine außerordentlich qünstige Position für den Minister des Innern, der nun ganz unbefangen entscheiden könnte zwischen dem Regierungé-Präsidenten uvd dem Bezirkêrath und das wäre eine außerordentli angenehme Lage jur ion. Der Hr. Aba. Häuel hat dagegen müßte das Amendement von Huene grade tesbalb empfehlen, teil dadurch dem Minister die Versazung der Bestätigung ers&wert würde. Ich übcrlasse es Ihrem Urtheil, welcher dieser beiden Mei- nungen Sie zustimmen wollen. Das aber kann ih Sie versichern, daß ein Minister, welcher seinc Schuldigkeit thut, die Bestätigung, wo es nothwendig ift, versagen wird, mag ein Gutachten des Be- zirkéraths dafür vorhanden sein oder nit, denn nur in diesem Fall- wird er seine Pflicht erfüllen, Das also, meine Herren, ist kein ent- \{beidender Grund, weder na der eincn noch na der anderen Seite bin, und ebenso trifft das auch für die kleineren Städte bei den Negierungs- Präsidenten zu. neulid {oa hervorgeboben habe und den ich Sie in der That zu beacten bitte. Sie dürfen nit, wenn Sie die Institution des Be- zirkéraths erhalten wollen, in bieses Beschlufkollegium politische Fra- gen hineinbringen, und, meine Herren, in unserer Zeit ist es unmög- lid, daf; bei den Bestätigungefragen nicht politishe Gesichtépunkte mit in Betracht kommen. Jch will dabei die Frage nur streifen, ob denn in der That die Herren glauben, daß das so sicher wäre, daß die Bezirksräthe in der Richtung, wie namentlich von dem leßten Herrn Redner betont worden ist, Ihren Wünschen entsprehen werden, Ich bitte Sie, sich doch zu vergegerwärtigen, daß, wenn gi die Vezirksräthe mit solchen Fragen beschäftigen, es sehr leiht kommen kann, daß dieselben in der Versaguna der Bes stätigung sehr viel rüclsihtsloser vorgchen als ein Minifter. In- dessen, meine Herren, das sind Erwägungen , die für mi nit be- stimmend. sind. Der dur{greifende Grund ift der: balten Sie fern von den Orgauen der Selbstverwaltung diese Fragen der Politik; Sie ruiniren sonst die Institution,

Ib bitte Sie daher, lehnen Sie den Autaag des Frhrn. von Huene ab.

Meine Herren! Nun gehe ich auf den leßten Say des Antrages des Hrn. Freiherrn von Huene über, der mit dem Beschlufse der

wo eine Kollision zwishe1 den Jnteressen der Regie- |

n Diese De aus der Mitte des Hauses zu verschiedenen

bis über die | Erstens der leßte Herr Nedner hat aesprochen |

Des Weiteren is erwähat der Fall !

Catscheidend aber ist allerdings dec Grund, den ih |

Das Bestätigungsrecht ¡ trag von Huene,

werde gerade in leßter Zeit in so gehässiger Weise gegen die ausgeübt, wie es unter einer anderen Regierung

Von einer veränderten Strö-

gesagt, er |

Zunächst, meine Herren, weiß i, daß es kein be- liebter Einwand in diesem Hause ist, wenn man ih auf einen for- mellen Standpunkt stellt. Indessen ih kann nit umhin darauf zurückzukommen: wir befinden uns nicht in der Lage gegenwärtig eine Städtecrdnung zu machen, sondern wir besinden uns einem Gesetz ‘gegenüber, welches auf den Boden des vorhandenen Städterectes die Zuständigkeiten der vershiedenen Bebörden zu vertheilen bestimmt ist. Nun will i zugeben, daß unter Umständen durch Veränderung

Dabei sei der | der kompetenten Instanz au cine Aenderung in dem materi-llen

Recht eintreten oder wenigstens das leßtere dadur berührt werden kann, hier aber, meine Herren, bei dem Antrage Köblcr ift in der That davon nicht die Rede, sondern es handelt fich einfach darum, auf welce Kreife die Bestätigung überhaupt auszudehnen is cine Frage, welche von den Kompetenzbestimmungen dieses Gesetzes außer- ordentli weit ab liegt.

Zweitens aber, meine Herren, ist der Antcag in der Form, wie er hier gestellt ist, vollständig unaunehmbar. Der Antrag, anscheinend fo einfa lautend, greift viel weiter a!s seine Absicht ift, Er lautet —- ¿rlauben Sie mir, darauf aufmerksam zu machen ganz allgemein: Fortan bedürfen die Beigeordneten (Stellver treter) der Bestätigung. Es fällt also bei dieser Fassung vollständig fort das bifher bestehende und unentbehrliche Bestätigungsrecht der Regierung in Bezug auf die kommunalen Polizeibeamten. Sie wer- den einsehen, daß eine Bestimmung dieser Art für die Regiecruag unmöglich anzunehmen ift.

Zweitens aber, meine Herren, und in dieser Beziehung hat Hr. von Huene den Standpunkt, den er noch am vorigen Freitag bet der zweiten Lesung einnahm, verlassen mate ich Sie darauf aufmerk- sam, daß diese Bestimmung hineiureit in alle verschiedenen Städte- ordnungen, die bei uns bestehen. Hr. von Huene sa:te mit vollem Ret, cr müsse behaupten, daß mit dieser einfachen Bestimmung bas nit Alles getroffen werden könne und daß ihre Wirkung auf dem Boden der verschiedenen Städteordnungen eine ganz verschiedene sein werde, Ich kann nur bedauern, daß er dieser vollständig zutrefenden Ausführung nit treu çe- blieben ist, Denn, meine Herren Sie twerden nicht verkennen, daß die Wirkung dieser Bestimmung eine ganz vecschiedene ist, wenn es sid um fkollegialishe Gemeindevorftäude handelt, oder wenn €s sh um eine folche Städteverfassung handelt, bei welcher ein einzelner Beamter den Gemeindevorstand repräsentirt und demselben nur Beigeordnete zur Seite stehen. Endlich haben wir noch eine dritte Kategorie der Städteordnungen, bei denen ein gemischtes Verhältniß ob- waltet, nämlich die karhessische und die nassauis{he, wo es si fo verhält, daß cin Gemeinderath gewählt wird und qus den Mitgliedern dieses Gemeinderaths in Kurhessen dur Ernennung des Bürgermeisters, in Nassau dur Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters bes stimmt wird. Docert ift also der Kreis der Personen, auf welche die Bestätigunz sih überhaupt erstrecken kann, ohne Hinzutreten einer Bestätigung beschränkt. Sie werden anerkennen, daß in diesen Pro- vinzen die Beurtheilung der Sache ganz anders liegt, wie in ten übrigen Provinzen.

Aus allen diefen Gründen, meine Herren, kann ih Sie nur dringend bitten, nih: allein den Antraz des Hen. Abg. von Huene, sondern auch weiter den §, 7, wie er aus den Besclüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, abzulehnen. Fch muß das in Beziehung auf daé, was ih biëher ausgeführt habe, um fo mehr thun, als bei einem so s{wierigen Gesetz, wie dabjenige ist, was uns vorliegt, es in der That niht wohlgethan ift, es mit einer Last zu be- \{weren, die es kaum tragen kann. Die Möglichkeit, über diesen Paragraphen eine Vereinbarung bei den nocch bevorstehenden Bes rathungen herbeizuführen, is so s{wierig, daß, wenn wir diese Frage, die in das Gesetz an sih nicht hineingehört, nicht herauélafsen, in der That zu den ernstesten Bedenken für das Zustandekommen des Ge- seßes Veranlassung gegeben ist. Ich bitte Sie dringend, den Antrag voa Huene und den §, 7 abzulehnen,

Der Abg. Dr, Köhler erklärte, er könne nicht zugeben, daß die Regelung des Aufsichtsrehts nicht in dieses Geseß gehöre. Da man si überhaupt mit demselben beschäftige, so könne man auch die Grenzen festsezen, auf die es sich erstrecke. Es fän- den sih übrigens mehrexe derartige einzelne Bestimmungen in diesem Gesezy. Wenn der Minister sage, der §8. 7 sei unan- nehmbar, so habe derselbe damit hoffentlih nicht sein letztes Wort gesprochen. Der Paragraph habe den Zweck, diese Ma- terie einheitlih für die ganze Monarchie zu regeln, und das sei doh gewiß ein Vorzug. Das wesentlichste Moment gegen den Vorschlag des Abg. von Huene sei, daß seine Partei den politischen Streit nicht in die Selbstverwaltungs-Körperschaften hineintragen wolle. Das sei der rothe Faden, der \ih dur die Verhandlungen der Kommission ziehe. Wenn man in Hannover so günstige Erfahrungen mit Ver Selbstverwaltung gemacht habe, fo verdanke man es lediglih dem Umstande, daß dieser Grundsay stets aufrecht erhalten sei.

Der Abg. Dr. Windthorst wandte sich zunächst gegen die Acußerungen des Abg. Grumbret ; derselbe gehöre seiner Meinung nach allerdings zu der Regierungspartei ; das sei aber eine ehrenvolle Situation, und dürfe den Abg. Grum- bret nicht verlegen. Dann sei es ihm auc nicht zweifelhaft, daß der Antrag Köhler ein sogenanntes Kompromiß sei. Was ferner die Behauptung betreffe, daß er in Hannover in der Lage gewesen wäre, für das Bestätigungsrecht einzutreten, so erinnere er daran, daß er Justizminister gewesen sei, also gar nichts damit zu thun gehabt habe. So viel er ih erinnere, habe er nie Gelegenheit gehabt, über das Bestätigungsrecht zu sprehen; wo er als Beamter Gelegenheit gehabt habe, an Bestätigungen mitzuwirken, habe er es stets im Sinne der Bestätigung gethan. Dafür seien Zeugen vorhanden. Daß er anders in der Opposition und anders als Negierungsmit- glied gesprochen habe, sei eine allgemeine Behauptung ohne Beweis. Er sei in Bezug auf das Bestätigungsreht damals so \spröde wie heute gewesen. Die ganze Geschichte des Be- stätigungsrehts zeige in Preußen die Vergewaltigung der Jemaligen Regierung gegen die anderen Parteien. Unter König Georg V. in Hannover seien ja alle Koryphäen der liberalen Partei in Aemter gelangt. Es komme ihm vor, als halte man die Gemeinden für absolut unfähige Wesen; glaube man denselben niht die nöthige Um- sicht bei der Wahl ihrer Behörden zutrauen zu kön- nen, so dürfe man ihnen überhaupt niht das Recht der Wahl geben. Der Antrag von Huene beabsichtige nur eine gründliche fkontradiktorishe Prüfung bei Nichtbestätigungen nöthig zu machen, die leßte Entscheidung bleibe ja immer dem Minister. Um seine Methode zu rechtfertigen, habe der Mini- ster gesagt, in Konsfliktszeiten sähen sich die Dinge anders an, und das Centrum sei Schuld, daß er die Sache vom einsei- tigen Parteistandpunkte betrahte. Wage der Minister etwa zu behaupten, daß die Regierung in diesem Kampfe über den Parteien stehe? Die Regierung habe die Führung der dem Centrum feindlihen Parteien übernommen und lämpfe mit den schärfsten N, Er brauche nur wieder auf den Artikel in der „Provinzial-Correspondenz“ hinzuweisen. Die Regierung stehe dem Centrum als Partei gegenüber. Der Unterschied liege nur in der Mat, sie behalte sih den Knüppel vor, mit dem siedas Centrum jeden Tag peinige. Der Minister meine, man solle nicht politishe Momente in die Selbstverwaltung hinein-

Frage hineintrage. Der Minister habe auch zu dem Mittel gegriffen, das bei solchen Gelegenheiten immer eine Rolle spiele, daß die Gesetze aufrecht erhalten wer- den müßten. Darüber bestehe kein Zweifel, es aber etwas anderes, jemand die Bestätigung zu ver- sagen, wenn offenbare Handlungen vorlägen, aus denen her- vorgehe, daß derselbe die Geseße niht befolge oder ihn einer «nquisition zu unterwerfen und sogar zu forschen, ob er die Gefeße au gern befolge, wie man dies an seinem Nachbar sehe. Er scheue sich niht, es nochmals auszusprechen: alles werde bestätigt, nur die Katholiken nicht! Wenn man dem Centrum dagegen nicht einigen Schuß gewähre, dann bleibe man dem Centrum lieber mit der ganzen Selbstverwaltung vom Halse, dann liege ihm nichts an dem Zustandekommen des Gesegzes; er warte dann lieber seine Zeit ab, bis es wieder möglich sei, verständige Gesetze zu machen.

Der Staats-Minister Graf zu Eulenburg erwiderte auf den Vorwurf des Abg. Windthorst, daß derselbe si einer Partei- regierung gegenüber befinde, müsse er auf das Allerbestimm- teste zurückweisen. Wenn der Vorredner darunter ledigli verstehe, daß die Regierung eines großen Staates bestimmte politische Ziele verfolge, so würde darin kein Vorwurf liegen" die Regierung, welche solhe Ziele niht hätte, würde ein hwankendes Rohr sein. Die Worte des Abg. Windthorst hätten aber die Bedeutung, daß die Regierung von ihrer Machtbefugniß parteiisch Gebrauh mache. Der Beweis dafür sei nicht geliefert und könne nicht geliefert werden.

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte persönlih, er müsse seine Bemerkung in dem Sinne, wie sie gemeint gewesen sei, aufrecht erhalten: Die Regierung habe bestimmte Ziele und sei deshalb eine Partei; die Regierung habe das Ziel, die Interessen, die das Centrum vertrete, unter die Füße zu treten, und um dies zu erreichen, nehme sie optima fide zu jedem geeignet sheinenden Mittel ihre Zuflucht.

Jn namentlicher Abstimmung wurde darauf der Antrag von Huene mit 216 gegen 159 Stimmen abgelehnt. In einer ferneren namentlihen Abstimmung wurde dagegen S. 7 in der Fassung der zweiten Lesung mit 225 gegen 147 Stimmen aufrecht erhalten.

Dhne Debatte wurden darauf die 88, 8 und 9 unver- ändert angenommen.

Zu §. 10, nah welchem der Bezirksrath bei Meinungs- verschiedenheiten zwishen dem Gemeindevorstande und der Gemeindevertretung beschließen soll, stellte der Abg. von Liebermann den Antrag, die in zweiter Lesung auf den Vor- {lag des Abg. Hobreht gestrichene Bestimmung, daß auchch Meinungsdifferenzen zwishen dem Bürgermeister und dem kollegialishen Gemeindevorstande dieser Behandlung unter- liegen sollten. Der Staats-Minister Graf zu Eulenburg und der Abg. von Liebermann erklärten ih für diesen Antrag, der namentlich für die kleineren Städte unentbehrlich sei.

Die Abgg. Dr. Hänel und Hobrecht vertheidigten dagegen die Beschlüsse der zweiten Lesung und auf den Antrag des ersteren bestätigte das Haus dieselben und fügte dem S8. 10 noch die Bestimmung hinzu, daß jedes Beanstandungsrecht des Bürgermeisters gegen Beschlüsse des kollegialishen Gemeinde- vorstandes, soweit es niht nach 8. 8 auf Grund einer Ge- [eee „oder Kompetenzüberschreitung ausgeübt werde, besei- igt sei.

Die §8. 11——16 wurden ohne weitere Debatte nah den Beschlüssen der zweiten Lesung unverändert angenommen, worauf sich das Haus um 4!/, Uhr auf Freitag 1 Uhr vertagte.

Nr, 1 des Eisenbahn-Verordnungs-Blatts, beraus gegeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Gese, für die Erweiterung des Unternehmens der Westholsteinishen Eisenbahn-Gesellschaft dur ten fäuflihen Srwerb der Eisenbahn von Wesselburen nach Heide und für die Kon- trahirung einer Anleihe im Betrage von 700 009 #4 zu Lasten der genannten Gesellshaft. Vom 23. Dezember 1880. Allerhöcs\tes Privilegium wegen Emission von 700 000 M 47%/9 Prioritäts-Obli- gationen I. Emission der Westholsteinishen Eisenbahnzesellschaft. Vom 27. Dezember 1880, Erlasse des Ministers der öffentlihcn Arbeiten vom 23. Dezember 1880, betr. die Ver- rechxung von Einnahmen und Ausgaben aus Gemeinschaftlihkeitg- Verhältnisscn. Vom 28. Dezember 1880, betr. die Anwendung der Bestimmungen des Reglements über die unentgeltliche Benutzung der Staats- 2c. Bahnen zur Beförderung von Personen und Gütern. Vom 3. Januar 1881, betr. die Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten für Dienstreisen bei vorübergehender Beschäftigung außer- balb des Wohnortes. Vom 5. Januar 1881, betr. die Befreiung der Kandidaten, welche die Prüfung für eine höhere Dienststelle wiederholt nicht bestanden haben, aber für eine niedere Stelle be- fähigt sind, von der Prüfung für niedere Dienststellen, Nachrichten.

Statistische Nachrichten.

(Allg. Corr.) Das statistishe Bureau giebt die Einwohner- ¡ghl der Städte von Großbritannien und Irland für 1881 wie folgt an: London 3 707 130, Brighton 109 062, Ports- mouth 136 671, Norwich 86 437, Bristol 217 185, Plymouth 75 700, Wolverhampton 76 850, Birmingham 400 680, Leicester 134 350, Nottingham 177 964, Liverpool 549 334, Mancester 364 445, Sal- ford 194 077, Oldham 119 658, Bradford 203 544, Leeds 326 158, Sheffield 312 943, Hull 152 980, Sunderland 118 927 und New- caftle 151 822.

Nah den für 1880 aufgestellten Census-Resultaten in

den Vereinigten Staaten haben die nabbenannten 27 Staaten und 6 Territorien folgende Bevölkerungs8zahl aufzuweisen : Alabatna 1261 241 E 5 082 844 Arkansas 802 564 Nord Carolina . 1 400 000 Connecticut 622 683 R 174 767 Delatvare . 146 654 Rhode Island 276 528 Florida . 266566 Süd Carolina 995 706 Georgia. 1537878 Tennefssee 1 542 463 E 1 624 463 Vermont 332 286 Kansas . 995 335 Virginia . . 1 512 203 Kentucky 1 648 599 West Virginia 618 193 Louisiana . 940 263 Wibconfin . . . . 1815 386 E 648 945 Distr. of Columbia 177 638 Massachusetts 1783 086 O ie h 32611 Missouri . 2169 091 Montana . Ô 39 157 Nebraska 452 432 E. 4 143 807 M «4 «. » 62 265 Washington 75 120 New Hampshire . 347782 MWuyoming . 20 788 New Jersey 0 1130 892

seï

[S tedbrief. Gegen 1) den Müller Heinrfch zu

Va

register nimmt an: ¡n Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußisches Staats-Anzeigers: Berlin 28., Wilhelm-Sraße Nr. 32.

L u : n Denuischen - unv Königl. Fnserate für den Denuischen Reich8- un

Preuß. Staats - Anzeigec und das Gentcal-Handels- le Königliche Expevition

1. Steckbriefe und Untersuchnungs-Sachen.

2, Subhkastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. i

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4, Verloosung, ÁAnmortisation, Zinszahlung u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

M Ste&Æbriefe und Untersuchungs - Sachen.

dorf, 2) den Müllergesellen Wohlauf au3 E Wiepertdork, welche flüchtig sind, ist die Üntersuchungshaft wegen {weren Diebstahls resp. Theilnahme an demselben und Austiftung zu dem- | selben verhängt. Es wird ersucht, ‘dieselben zu ver- ; haften und in das Amtsgerihts-Gefäagniß zu Jüter- bog abzuliefern. Jüterbog, den 18, Januar 1881. Königliches Amtsgericht.

[1E Sie brief, Gegen den Müllergcsellen Her-

lauf aus Wiepersdorf, welcher flüch- ait, 6 E Untersuchungsbaft wegen Dieb- stahls verhängt. Es wird ersucht, denselben ere haften und in das Amtsgerichtsgesängniß zu Mare bog abzuliefern. Jüterbog, den 18. Januar ; Köuigliches Amtsgericht. j

[1812] E Hd j t hat sich der bezüglih des Agenten A us Gustav O’Kelly aus Berlin am 90. August vorigen Jahres erlassene Siecbrief. Dresdeu, den 20. Januar 1881. Der Untersuchungsrichter am Königlichen

Landgerichte.

Flechsig.

Steckbrief. l eE, gen. Erbert, Karl Adolf, Handarbeit-r aus Merseburg, 43 Jahre alt, vielfah wegen Diehbs- stahls gestraft, im Dezember v. Is. wegen Bettelns vom Amtégerihi Kahla mit 14 Tagen Haft be- straft, ist wegen Diebstahls im wiederholten Rük- fall verantwortlich zu vernehmen, und da sein jeßi- ger Aufenthalt unbekannt ist, fo ist gegen denselben Haftbefehl erlassen worden, und ersucht man, den Keck, genannt Erbert, im Betretungsfall festzunehmen

einzuliefern. A e L Saale, den 17. Januar 1881. Herzoglich Sa Mes Amtsgericht. 11, eige.

[31911] L

luß, Der Commis Friedri Wilhelm E Bunzel, geboren am 21. Januar 1851 zu Tillendorf, Kreis Benzlau, zuleßt in New-York, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wird beschuldigt, als Érsatreservist ersier Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Mi- litärbehörde Anzeige gemacht zu habea. Ueber- tretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafzeseßbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amts- gerichts hierselbsi auf den 12. April 1881, Vor- mittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen- geriht, Shöffeasaal, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks-Kommando zu Görliß aus- gestellten Erklärung verurtheilt werden. Bunzlau, den 16. Dezember 1880. Gölduer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

Oeffeutliche Zustellung.

[1808]

ie Frau Emilie Kempe, aeb. Ihling hier, ver- vis frae den Rechtéanwalt Koffka hier, klagt gegen ihren, dem Aufenthalte nab unbekannten Ghe- mann. den Kutscher Friedri Kempe, früher gleich- falls bier. wegen böslicher Verlassung, mit dem An- trage auf Chescheidung: das Band dec Ehe zu trennen, den Beklagten für den alleinschuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechte- und e den E 4 indliden Verhandlung des Recbtéstreits vor die 1) Sieiltammer des Königlichen Landgerichts I. zu

streits aufzuerlegen,

Berlin

21, Mai 1881, Nackchmittags 12} Uhr, an A ana, einen bei dem gedachten Ge-

rite E Anwalt zu bestellen.

um Zwedke der

diee E der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 18. Januar 1881.

Bnchwald, :

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

Givilkammer 13.

Oeffentliche Ladung.

(1736)

Der Taglöbner Mathäus Beck von Lzupoldsdorf hat als Vormund des Kindes der Dienstmagd Sofia Nürnberger von Tröstau gegen den Bauernfohn Johann RiedelbauchW în Valetsberg wegen Vater- haft und Alimente Klage gestellt und beantragt,

den Beklagten:

1) zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem Kinde, 2) zur Zahlung eines monatlichen Alimentations-

beitrages von 4 M bis zum zurückgelegt 14, Lebensjahre, 2 3) zur Bestreitung des Schulgeldes,

4) zur Entrichtung von 30 & LTauf- und Kind-

bettkosten, E 5) zur Tragung der Prozeßkosten, zu verurtheilen. Termin zur Verhandlung fteht auf

, den 7. März l. Z., Vorm. 9 Uhr, E maiggerichte dahier an, wozu Beklagter,

beim K. i dessen Aufenthalt unbekannt ist, geladen wird. Wunsiedel, den 10, Januar 1881. Fischer, Gerichtsschreiber.

Oeffentliche Zustellung.

[1751]

Die Dienstmagd Elise Christine Henriette s

zu Grômitz vertreten durch den Makler

theile des Königliben Amtsgerichts Abth. IT. zu Ctécuförde vom 1. Oktober v. Is. auferlegten Eides

ieses Gericht zu dem auf di S März 1881, Bcrmittazgs 11 Uhr,

anberaumten

Ladung bekannt gemacht.

Gerichtsschreiber des Könizl. Amtsgerichts. Abth. I.

öffentlichen Zustellung wird

Termine. : : Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese

Edernförde, den 14. Januar 1881. Eggers,

[1750] Oeffentliche Zustellung.

r zu Düren wohnende Rentner Eberhard Sia sen, vertceten dur Rechtsanwalt Reiners, klaat gegen den Heinrich Bündgens, ohne Gewerbe in Tekoma, Staat Nevada in Amerika, in Verbindung mit den übrigen Rechtsnachfolgern des Franz Bündgens in Düren, mit dem Antrage auf Annahme der Berufung gegen das Urtheil des K. Amtsgerichts zu Düren, vom 10. Dezember Pp., Einspruch gegen Pfändurg betreffend, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rets- streits vor die A S des Königlichen

dgerichts zu Aachen au 5 ; A 23. April 1881, Vormitiags 9 Ußr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugela\senen Anwalt zu bestellen. E Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage a id etuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[1824] Oeffentliche Zustellung. Der Schneider Georg Luckhardt von Zwesten, als geritlih bestellter Vormund des unehelichen minorennen Kindes der Marie D&8 aus Rômers- berg, Namens: Karoline, Kläger, klagt gegen die in unbekannter Ferne abwesende Dienstmagd Marie Ochs von Römersberg wegen eines Restes von 21 M4. Verpflegungsgeld von 1880 für die Ber? pflegung des minderjährigen Kindes der Marie Obs mit dem Antrage auf Verurtheilung der Verklagten zu dem angegebenen Betrage, sowie zur Beschlag- nahme eines Ausstandes der Verklagten an a Schmied Böhnert zu Römersberg von 345 M Geld und der bei demselben befindlichen sonstigen Ver- mögensstücke der M. Ochs zur Sicherung der ein- geklagten Forderung, sowie der pflegung des Kosten und

E g März 1881, Vormittags 10 Uhr.

Auszug der Klage bekannt gemacht. A den 11. Januar 1881.

Limberger, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

1825) Subhastations-Patent.

Das dem Rittergutsbesizer Justus Feyerabend

gers, zu Tornow belegene, im Grundbuch de

i A. und B. nebft Zubehör soll h 10. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr, an biesiger Gerichtsstelle im Wege

i il des Zuschlags Ma E 1881, Vormittags 11 Uhr, verkündet werden.

i \ Flä af 386 ha 65 terliegenden Gesammt-Flähenmäß von 386 70 a mit einem Reinertrag von 660,74 Thlr. ur zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nußung werth von 939 M ; der Antheil B. zur Grundsteu

6 3 it ei Reinertra maß von 350 ha 69 a 30 qm mit einem nert s 562,15 Thlr. und zur Gebäudesteuer mit eine jährlihen Nutzungswerth von 294 M veranlagt.

rihts\{reiberei Abtheilung 1. einzusehen.

urtbeils anzumelden. . Reppeu, den 8. Januar 1881. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

en [26413]

C vom 183, Februar 1872 beantragt.

S. der M Urkunde âtesters in dem au

Le Mai 1881, Vormittags 11 Uhr,

legen, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erk

wird. in den 23, Oktober 1880.

Beffentlicher Auzeiger.

[1755]

durch Fe A

raglichen Kindes weiter entstehenden e Boten dieses Rechtsftreites, und ladet die Beklagte zur mündliden Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

itterguts Tornow A. und B, Artikel Nr. 1 und Nr. P'ririeinéte Rittergut, bestehend aus 2 An-

der noth

endigen Subhastation öffentlih an den Meist- E leaben versteigert, und demnächst das Urtheil über

Ÿ L S E vi Das zu versteigernde Grundstück ift, und zwar Antheil E zur Grundsteuer, bei einem derselben un-

bei einem derselben unterliegenden Gesammtflächen-

ift des Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere, das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen find in unserer Ve-

Alle Dicjenigen, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra- gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung des Auß \{@lusses spätestens bis zum Erlaß des Zuschlags-

it Bezug auf das Aufgebot des Sterbekafsen- u a an großen Berliner Sterbekasse Nr. 1082 vom 15. Juli 1839, über 210 M lautend, hat die Wittwe Emilie Alwine Reinscb, geb. Oschewsky, das Aufgebot der von der Caroline Reinsh, geb.

Dedller, beüglih dieses Bus auf sie Een

wird aufgefor-

unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, P Gol 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu-

Insera

5. Industrielle Etablizsements, Fabriken und (Srossghandeì.

E, Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Änzeigen.

& Bo

K

te nehmen an: die Anvoncen-Experitionen des

„Juvalidenvauï“, Rudolf Mefse, Hagasenfirit

gler, G, L. Daube & Co.,, (E. Swzlotte,

Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größere:

Anneneen-Bureans. s

83, Theater-Ánzeigen, ps der Börsen- 9, Familien-Nachrichten, heilage. M

ufgebot. 1 Nacdera glaubhaft angezeigt worden, daß die von der Deutschen Letensversicherungs-Gesellschast übed: : i E j über das Leben des Hof-Gewürzkrämers Jens Frederik Christian Been in Kopen- bagen am 8, Januar 1864 ausgestellte, auf Snhaber lautende Police Nr. 30937, groß 5000 Thaler Dän. R.-M., über das Leben des Polizei-Lieutenannts, jeßt Hauptmanns a. D. und Standesbeamten in Berlin, Bogislaw Wendilin Emil Hans Lorez2z von Steinkeller am 24. Mai 1866 ausacstellte, auf Inhaber lau- tende Police Nr. 38228, groß 500 Thaler VY. a A i abhanden geïommen sind, i ee A des Rectsanwalts Dr. Fehling, als Bevollmächtigten der resp. beiden Versicherten, alle Diejenigen, welche an die genannten Policen Ansprüche zu E E aufgefordert, solche Ansprüce in dem hiemit auf S deu 27. April d. Pie Vorm. 11 Uhx, anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeich» neten Amtsgericht anzumelden und die Policen vor- zulegen, unter dem Rechtsnachtbeil, daß die gedachten beiden Policen für kraftlos erklärt und die Deutsche Lebentversicherungs-Gesellschast in Lübeck ermächtigt werden soll, den Antragstellern neue, mit den ab- handen gekommenen gleidlautende Policen au?- ustellen. : | Sitea, den 15. Januar 1881. Das A D UL,. V. chenfeldt, Dr. N Dr. Achilles, Sekr.

n Aufgebot.

r Eigenthümer Franz Finder zu Franzthal hat Ada a auf seinem Grundstücke Franzthal Band Ul. Blatt Nr. 67, früber Band XUI e. pag. 193 Nr. 16 in dec IIl, A E E e

ildung cines Dokuments rio eingeirag ane Teblich s bereits getilgten 141 Thlr. 26 Sgr. 102 Pf. Mutter- resp. Brudererbe des August Adolph und der Albertine Henriette Geschwister Schulz aus Franzthal mit je 70 Thlr. 28 Sar. 57 Pf. von dem ursprünglichen 235 Thlr. 1 e 1 Pf. Muttererbe der 4 Geschwister Schulz, unter der Versicherung, daß ihm die vorgenannt:n beiden Gläubiger bezw. deren Rechtsnachfolger, weder der Person noch ihrem Aufenthalte nach bekannt seien, beantragt.

Die ‘Vuhaber Lp Posten

ä in dem au ' : ee 30. April 1881, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls dieselben mit iren Ansprüchen präkludirt und die Posten gelöst werden. Friedeberg N./M., den 6. Januar 1881.

Königliches Amtsgericht.

(Me Verkaufsproclam. A wangsvollstreckungésahen des Altentheilers s eiue g Fischbeck wider den Schlachter und Wurstmacher Valentin Wachholz zu Harburg ist auf den Antrag des Erstcren die Subhastation des Bürgerwesens des 2c. Valentin Wachholz Hyp.-Nr. 176, Straßen-Nr. 8 der hiesigen Lämmertwiete, Nr. 928 der Gebäudesteuerrole für Harburg an- geordnet uud - wird zur Vornahme des Verkaufs ermin auf ; ° Freitag, den 25. März d. J-, Morgens fi D Li i iesigen Gerichtélokale hiermit anberaumt. nen ren dos Termine in der Gerichtéschreiberei eingelehen werden. u Zugleich werden geseßlicher Vorschrift gemäß alle 1d Die, welche an das zu verkaufende Bürgerwesen p Eigenthums-, Nâäher-, lehnrechtlice, fideikommissa- tr} rische, Pfand- oder andere dinaliche Nechte zu be- sißen glauben, insbesondere auch Servituten oder Neal- 98€ | berechtigungen zu besitzen glauben, zu deren Anmel-

werden aufgefordert,

E n O Ee

burg i. E. wohnend, kataitrirter, in der Gemarkung Burgjoß belegener Grundstücke :

Pl. Nr. 626/4. 0 ha 31 a 99 qm, a. Wohn- aus und Hofraum,

pL Nr. 641/3. 0 ha 2 a 36 qm, b, Sweuer, c, Stallung, d. Schweinestall, e. Bachaus, f. Nebenhaus mit Schweinestall unter einem

Pp R 634/131. 17 ba 33 a 64 qm Ader Winterleite, PI. Nr. 229. wiese, :

Pl e G8: ha 83 a 61 qm do. daselbst, Pl. Nr. 533a, 6 ha 83 a 16 qm Ader Aspen- Pl Ne 933d. ha 8 a 72 qm Weide daselbst, PL. Nr, 547. 12 ha 3 a 55 am Acker Rother- wea, Pl. Nr. Pl. Nr. Pl. Nr.

pl M 38 ha 13 a 15 qm do. daselbst,

1 ha 23 a 96 qm Wiese untere

548, 5 ha 20 a 33 qm do. Breitenweg, 554, 3 ba 35 a 38 qm do, daselbst, á Ra Da (Gn OAIeN u

erkannt und werden zum Vollzuge des Verkaufs nacstehende Termine :

Erster auf den 28. Mürz e, U zweiter auf den 25. Aprit c., Dre 23, Mai c., die beiden U Gerichtsstelle jedesmal Vor- ittags 10 Uhr, ee ete nah Burgjoß, Nahmiitags 3 Uhr, in die Behausung des Schuldners eraumt. E weitere Hypothekargläubiger werden auf- gefordert, ihre Ansprüche im ersten Termine unker Vorlage der darüber lautenden Urkunden bei Mei- dung der Benachrichtigung auf ihre Kosten bezw. Nichtberücksichtigung bei Vertheilung des demnächsti- gen Erlöses dahier geltend zu machen. Orb, den 10. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. Baustädt.

[1746] Preclama. Der seit dem Jahre 1870 vershoUene und angeb» lid am 29. Dezember 1870 mit dem im Atlan- tischen Ocean gesunkenen Bark\c{hiff Wanderer er- trunkene Sciffskoh Franz Ludwig Klegia aus Koepitz wird aufgefordert, fi vor oder in dem am 17, November cr., Vormittags 11 E angesezten Termine bei dem unterzeichneten Geri \chriftlich oder persöatih zu melden, widrigenfails er für todt erklärt werden wird. Stepcniy, den 13. Januar 18381. Königliches Amtsgericht.

Koßli,

[1833] Bekanntmachung. A L von Georg T:ömner jun, von Cahe adlie: vet 21. Februar 1880 auf Georg Nibsam hier gezogene, von diesem acceptirte und bei dem- selben domizilicte, von Georg Trömner jun, an H. Schirmer in Cassel girirte, am 21, Pai 1880 zahlbare Wechsel über 892 # ist auf Grund des Erkenntnisses vom 15. Dezember 15880 für kraîtlo8 erklärt worden. e teipzig, am 18, Januar 1881. “Siaidlices Amtsgericht, Abtheilung Ul. Steinberger.

di Bekanntmachung.

Der am 9. März 1880 von der Firma : Zulius

Groß in Heidelberg an die Ordre der ma!

Heine & Co. iu Bremen gestellte, auf die & aae

Fr. Volîïmar in Leipzig gezogene und von ers

selben acceptirte, mit einem Giro noch nit ver

sehene Wechsel über 309 M iit aus Grund des r

fenntnisses vom 17. Januar 1881 für kraftlos er-

flärt worden. S

teipzig, am 18, Januar 1881.

“edpiclihes Amtsgericht, Abtheilung Uk. Steinberzzer.

[1717]

M | dung spätestens unter dem Verwarnen geladen,

burg, den 15. Januar 1881, GALLEEN Königliches Amtsgericht. 1, gez, Bornemann. Lüfse, A.-G.-Sekretär, e Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[1756] Verkaufsanzeige.

In Sachen

Gläubigers, gegen S den Großköthner Heiurich Gosewish in

Schuldners, wegen Subhastation,

ist, anderweit in dem dazu auf E "E den 21. Februar 1881, Morgeus 10 Uhr,

gebradt werden, ahlunatfähbige Beate, den 17. Januar 1881, Königliches Amtsgericht. Lauenstein. lârt

im anberaumten Verkaufêtermin y daß die 1s nicht vg E E Meldenden mit ihren Rechten dem neuen Erwerbe des Bürgerwesens gegenüber ausges{chlofsen werden.

des Gutsbesißzers Erdwin Thies in Mandelsloh, Refe,

i U afovnit Rrof;- soll die dem Swuldner &osewish gehörige Groß ?ötbnerstelle Nr. 1 in Resse nebst Zubehör, soweit solher im Bezirk des hiesigen Amtsgerichts belegen ist, da im heutigen Termine nur ungenügend ge-

avberaumten, geseßlih letzten Termin zum Aufgebot

Käufer werden hiermit gelad:n,

if i mt

zon Fräulein Marie Louise Kurth in Mittweida ift das Aufgebotterfahren zum Zwele C ete 4 loserklärung des Königl. Sächsischen 4/0 Staat \chuldenkassenscheins der vereinigten Anleihen voa den Jahren 1852/68 Ser. 11. Nr. 31 685 über 100 Thaler anhängig gemacht worden. Dresden, am 15. Januar 1881. :

Königliches Amtsgericht. Abthl. 15,

Fraue.

O

[1469] Jm Namen d:s König L e e BDaite ar ud Nou

Auf den Antrag dec Batiter Ga F E

Q 2 Phocowieß'schen Eheleute ( ge, Janus, A î zu Pitschen

witz erkennt das Königliche Amtsgericht ir Recht : A My Die auf dem Grundbuchblatte des Bauergutes Nr. 4 Polanowit in der 111. Abtbeilung unter Nr, 13 auf Grund des Erbrezesjes vom 23. 2 tärz 1848 für Jacob Drwok eingetragene Hypothek von 8 Thalern = 24 4 wird für erloschen erflärt. : Pitschen, den 11. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. Motty.

¿ Beschluß. Z

Va den Antrag e MANEEY Staattanwalt-

om 31, Dezember 158 Z

A, O Le ‘vate v des Fahnenflüchtigen Muskctiers Colmannu Soudrelle der s, Gom- pagnie 3. Thüringiswen Infanterie-Regiments Nr. 71 aus Garburg im Kreise Saarbura bis zur Höhe von Dreitausend Mark für den ile litärfisfus mit Arrest belegt.

Bekanntmachung,

[1818]

Auf Antrag eines Pfantgläubigers ist der Zwangs- }

ç en 7. Januar 1881. Zaberu, den 7. Januar i008. D Kaiserliches Landgericht. Strafkammer.

Händler C. H. Studt daselbst,

ladet : den Maurergesellen Christian Möller von Louisen- lund zur Leistung des demselben in dem bedingten

zweiten Lesung, der auf Antrag des Hrn. Abg. von Köhler gefaßt ist, zusammenfällt, Ein Theil der Gründe, weldbe ih gegen den leßteren anzuführen habe, spricht im gleichen Maße gegen den An-

bringen. Eine Bestätigung sei gar nicht Gegenstand einer | politischen, sondern einer ommunalen Erwägung und nur die ' Regierung sei es, die unnöthig politische Momente in diese

Beyer, Gerichtsschreiber

acz. Cremer. gez. von Baerenfels. des Königlichen Amtsgerichts 1, Abtheilung 62,

gez, Sch imper.

fauf nachstehender, auf den Namen des Dekono- men Christian Wagner von Giesens jeyt in Straß |