1881 / 18 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Es empfiehlt sich, daß bei Ziegel- oder anderen künstlichen Steinen, Thonröhren und Dachpappen der Fabrikant, bei Brusteinen der Steinbruch, dem sie entnommen, ange- geben wird.

2) Für Cementprüfungen.

Zu den unter Pos. B. a. des nachstehenden Tarifs an- gegebenen umfangreichen Cement-Untersuchungen, welche si namentli als erste Prüfungen eines Cementes empfehlen, sind 2 Tonnen Cement einzusenden ; dagegen genügen zu den unter Pos. B. b. des Tarifs angegebenen Cementprüfungen je nah der Anzahl der Mörtelmishungen und Altersklassen 3—10 kg des betreffenden Cements.

3) Für Kalkprüfungen.

Umfangreichere Kalkuntersuhungen nah dem unter Pof. C. a. des nacstehenden Tarifs angegebenen Muster er- fordern 250 kg Kalk, die unter Pos. C. þ. angegebenen für- zeren Prüfungen 30—50 kg“ Kalk.

4) Kosten der Proben.

A. Der folgende Gebühren-Tarif giebt die an die mechanisch -technische Versuchsanstalt zu entrichtenden Kosten für Versuche an:

1) Festigkeiisproben mit Metallen.

1) Vollständiger Zugversuch mit einem Rundstab Von bis bis zu 400 mm Durchmesser umfassend die H Bestimmung der Elastizitätsgrenze des Elasti- zitätsmoduls, der Bruchbelastung der Gesammt- längenausdehnung und der Querschnit.s- Vene 8

2) Zugversuh wie unter Nr. 1, jedo ohne Be- stimmung der Elastizitätskonstanten. . . . 4

3) Zugversuch mit einem Rundstab von mehr

als 40 mm Durchmesser unter der Voraus-

febung, daß dessen beide Enden mit Schrauben-

gewinde und Muttern versehen sind. .

Vollständiger Zugversuch mit einem flachen

Stab von weniger als 106 mm Breite, um-

fassend die Bestimmung von Elastizitätsgrenze

und Modul, der Bruchbelastung, Dehnung und Querschnittsvermindeung «+8

5) Zugversuch wie unter Nr. 4, jedoh ohne BVe- stimmung der Elastizitätskonstanten. . .. 4

6) Vollständiger Druckversuch mit Bestimmung der Elastizitäts- und Festigkeitskonstanten, je nach dem Quers(nit Und Material.

7) Vollständiger Biegungsversuh mit T Trägern,

Schienen und sonstigen Barren von 1,0 bis

4,0 m Länge mit genauer Angabe der Elasti-

zitätsgrenze 2c. je nah den Querschnitts-

Dimeonen

Biegungsversuch mit Stäben von 400 bis

1100 mm Länge und nicht allzu großem

Ut

9) Torsionsversuh mit Rundstäben bis zu 24 mm Durchmesser .

10) Vollständiger Torf

11)

16 14

4)

16 14

10 20

10 8)

ionsversuch mit Lokomotiv-

und Wagenachsen 30 40

Vollständiger Knickungsversuch je nach der Länge und dem Durchmesser der Säulen . . PRrüsung von Buckelplatten, Wellenblecen 2c. Prüfung der Scheerfestigkeit . A Härteversuch mit je 2 Einschnitten an 4 Stellen des Versuoitabdes. « e a o e 4 Bestimmung des \spezifishen Gewichts von Stäben mit einem Gewicht von nicht mehr als é O E E 5

2) Für nicht metallische Versuchsstücke,

als Hölzer, Treibriemen, stärkere Taue, Hansseile 2c. stellen ih die Prüfungskosten auf 39 bis 60 Proz. der unter 1 auf- geführten Tarifsäge.

B, Die Kosten für die in der chemisch-technischen Versuchêanstalt ausgeführten Analysen und Proben werden in den einzelnen Fällen nah Maßgabe der aufgewendeten Beit, der verbraulten Materialien und der Abnußuyg der Apparate berechnet.

Die Bestimmung eines einzelnen Stoffes kostet der Regel nach 5—15 M, eine vollständige Eisen- oder Steinkohlen- Analyse 40 H, eine vollständige Erz- oder Schlacken-Analyse 10—50 F Bei schiedérihterlihen Analysen werden stets doppelte Untersuhungen ausgesührt, für welche daher auh doppelte Kosten in Ansay gebracht werden müssen.

C, Die Prüfungsstation für Baumaterialien berechnet die für die Versuche zu entrichtenden Gebühren nah folgen- dem Tarif:

10 15

50 12) 20 13) 14)

15)

1) Untersuchung der Festigkeit und anderer Eigen- schaften von gebrannten und ungebrannten künstlihen Steinen und Röhren, sowie von Bru ch- steinen.

a. Prüfung der Druckfestigkeit: für Ziegel und andere künstliche

Steine in 15—2W Versuchen e f einer

Bruchsteine in 8—10 Versuchen ) Gattung 18 M für cine 2, durch denselben Antrag aufgegebene t... r O für eine 3. dur denselben Antrag aufgegebene Prüfung c Wi für eine 4. dur denselben Antrag aufgegebene Prüfung e ums d V M jede weitere dur denselben Antrag aufgege- bene Prüfung a. O b. Prüfung auf Wasscraufnahmebestreben in 10 Versuchen einer Gattung . . 18 M

C. Prüfungen auf Wasseraufnahmebestreben, Cohä- sionsbeschaffenheit und Wetterbeständigkeit

eines Materials in 10 Versuchen einer Gattung 30 d, Bestimmung des spezifishen Gewichts in

S. a 6 M e, Prüfungen auf Bruchfestigkeit in 10 Ver-

suchen einer Gattung é en O M f. Prüfungen auf Feuerbeständigkeit und event.

hiernach auf Drudfestigkeit . 30 M

g. Umfangreichere Untersuhungen von BruchŸ-

steinen in Bezug auf ihre Verwendbarkeit als Baumaterial, also die Ermittelung der Druck-

festigkeit für verschieden gestaltete Platten, Würfel und Pfeiler, der Bruchfestigkeit für

die Stabformen, der Hugfestigkett, sowie Proben auf Feuerbeständigkeit, Shmelzbarkeit, Wasseraufnahmebestreben, Cohäsionsbeschaffen- heit, Wetter- und Frostbeständigkeit, Politur- fähigkeit und spezifishes Gewicht berehnen si mit Benußung der Positionen a.—f. unter 1. h. Prüfungen von Thonröhren auf inneren Druck an 5 Proberöhren, von denen jede

4—5 verschiedenen Pressungen ausgeseßt wird 36 i, Prüfungen mit Dachpappen auf Zugsestigkeit und Dehnbarkeit in zusammen 8 Versuchen . 83

2) Cement-Untersuchungen.

a, Umfangreihe Prüfungen, von denen je nah Wahl und Bedürfniß des Antragstellers entweder die Prü- fungen tines, au zweier der nachstehenden Ab- \Quittte I., Il, IIT. für die dafür ausgeworfenen Ge- bühren, oder auch sämmtlihe unter I.—III. angegebe- nen Prüfungen sür den Gebührenbetrag von 900 M ausgeführt werden können.

Es sind somit zu entrichten:

I, Für die quantitative Analyse, Abbinde- und Er- härtungsversu@ze über Volumenbeständigkeit und Tem- peraturerhöhung, Siebversuhße . 110

IT, Für die Prüfung der Festigkeit gegen Zug-,

Druc- und Bruch-Beanspruhung für Proben

aus reinem Cement und folchen mit 1 Theil

bis 4 Theilen Sandzusaß auf 1 Theil Cement, an 7, 30, 60 und 90 Tage alten Versuchs- stücen, die

1) nur an der Lusi,

2) nur unter Wasser erhärteten, einshließlih der Kosten für die Herstellung Der Veo 6 Versuche über Festigkeit der Fugen in 5 ver- schiedenen Mörtelmischungen na 30, 60 und 90 Tagen Erhärtungszeit ; Putzversuche und Prüfung der Wasserdichtigkeit; einschließlich L Kosten für die Herstellung der Versuchs- E A I

562 U I,

e

000

Summa

D, NUvzere PLUfUttaen.

I, Für verschiedene vom Antragsteller nach seinem Er- messen zu bestimmende Mörtelmishungen und Alters- klassen, sowie die Prüfung nah den Normen berehnen sih die Gebühren pro Mörtelmischung und pro Altersklasse zu je 10 Versuchen inkl. der Herstellung der Versuchskörper mit Le e

Diesen Prüfungen sind indeß die Versuche auf Abbindezeit , Tempcraturerhöhung des reinen Cementes beim Anmachen, Volumen- beständigkeit urd Feinheit der Mahlung, sowie die Bestimmung des Cements- und des Normal- Sandgewichts pro Liter im eingerüttelten Zu-

stande hinzuzufügen. Gebühren . . . . 18 M 1I, Prüfungen eines Cementes auf Mörtel-:rgiebig-

keit in 3 Versuchen mit Angabe der Abbinde-

zeit und Feinheit der Mahlung . . 18 M

3) Kalkuntersuchungen.

a. Umfangreihe Prüfungen, von denen je nah Wahl und Bedürfniß des Antragstellers entweder die Prüfungen eines, auch mehrerer der nachstehenden Abschnitte T., IL, IIL, IV, für die dafür ausgeworfenen Gebühren, oder auch sämmt- lihe unter I.—1V, angegebenen Prüfungen für den Gebühren- betrag von 1200 ausgeführt werden können.

Es sind somit zu entrichten:

I, Für die quantitative Analyse, Ablöscheversuche, Ver- }

suche über die Temperaturerhöhung und Ergiebigkeit 60 11, Versuche über die Herstellung von zum Ge- brauhch geeigneten Baumörteln, die Fugen- behandlung, Pußversuhe . . E

l | L 200 ITI, Prüfung der Festigkeit von Mörteln aus

Kalkbrei und Sand

gegen Zug- und Druckbeanspruhung für 11/2, 3, 6 und 9 Monate alte Proben aus 2 Theilen bis 6 Theilen Sand auf 1 Theil Kalkbrei, ein- \chließlich der Kosten für die Herstellung der Versuchskörper m IV, Prüfung der Festigkeit von Mörteln aus pulverförmigem Kalkhydrat und Sand gegen Zug- und Druckbeanspruhung für 11/2, 3, 6 und 9 Monate alte Proben aus 2 bis 6 Theilen Sand auf 1 Theil pulverför- migem Kalkhydrat, einschließlih der Kosten für die Herstellung der Bersuchskörper 470 M Summa 1200 M b, Kürzere Prüfungen.

Die Gebühren berechnen si, wie bei den unter 2b. an- gegebenen Cementprüfungen pro Mörtelmishung und pro Altersklasse zu je 10 Versuchen incl. Herstellung der Versuchs- Em...

Die liquidirten Kosten für Prüfungen bei der mechanisch- tehnishen Versuchsanstalt und der Prüfungsstation für Bau- materialien sind von den Auftraggebern an die Kasse der Kö: niglihen tehnishen Hochschule, diejenigen für Prüfungen bei der chemisc-technishen Versuchsanstalt an die Kasse der König: lihen Bergakademie zu Berlin zu zahlen.

470 M

Verfahren bei Einsendung der Proben.

Anträge auf Anstellung von Prüfungen , Versuchen und Analysen im allgemein wissenschaftlichen und technishen ZJn- teresse sind an die unterzeihnete Kommission zu rihten. An dieselbe Adresse gehen alle Aufträge von staatlihen Behörden, mit Ausnahme derjenigen, welhe sich auf die Entscheidung von Streitigkeiten über die Qualität der gelieferten Cemente beziehen. Anträge dieser Art sind mit der Bezeichnung „hleunige Sache“ bei dem Vorsteher direkt einzushicken. Ebenso sind alle von Privaten ausgehenden Prüfungsanträge an die Vorsteher direkt zu senden, Die Vorsteher sind ver-

|

| die

pflichtet, die von Staatsbehörden gegebenen Aufträge vor den Privatausträgen, leßtere aber in geordneter Reihenfolge vorzunehmen, \o daß der ältere Auftrag dem jüngeren vor- ausgeht. Sollen hiervon Ausnahmen gemacht werden, so ift Genehmigung der unterzeihneten Kommission einzu- holen. Der Vorsteher führt die Korrespondenz mit den pri- vaten Auftraggebern. Mit den Staatsbehörden, von welchen ihm Aufträge durch die Kommission zugegangen sind, darf der Vorsteher insoweit dicekt korrespondiren, als noch Zwischen- verständigungen zur Erledigung der gestellten Aufgaben erfor- derlich sei. sollten.

Sind die an den Vorsteher gelangenden Austräge derart, daß dur dieselben zwei oter alle drei Versuchsanstalten be- ansprucht werden, so übergiedt der Vorsteher derjenigen Anstalt, an welche der Auftrag in erster Linie gelangt, den anderen Anstalten die betreffenden Prüfungsstücke, ohne daß ae OOIOE deshalb cinen besonderen Antrag an leßtere richtet.

Die Vorsteher haben das Dienstgeheimniß zu wahren und dürfen ohne Erlaubniß des Auftraggebers weder münd- lih noch schriftlih über die Resultate der angestellten Versuche an Unberufene Mittheilung machen.

Vei den von Privaten ausgehenden Aufträgen haben st{ch d‘e von dem Vorsteher auszufertigenden Prüfungszeugnisse auf Angabe der wissenschaftlichen Resultate zu beschränken, welche si bei der Untersuchung ergeben haben. Ueber jene Nesultate hinaus dürfen keinerlci Aeußerungen über die dar- aus ctiva folgende Brauchbarkeit des Fabrikats für bestimmte praktische Zwecke hinzugefügt werden. Auch ist es dem Vor- steher untersagt, sonstige Gutachten auf Antrag von Privaten zu erstatten (vergl. §. 16 bezw. 13 der Reglements vont 23. Januar 1880).

Bei den im wissenschaftliGen und praktishen Jnteresse beabsichtigten alljährlihen Veröffentlihungen der Ergebnisse der Versuchsanstalten, sowie bei sonstigen Publikation.n über die Thätigkeit derselben darf der Name des Austraggebers und die Bezugsquelle dez Materials nicht genannt werden, wenn der erstere nicht dazu ausdrücktlih die Erlaubniß ertheilt hat. Auch wird von einer öffentlihen Besprehung des Ver- sus abgesehen werden, wenn der Auftraggeber innerhalb 4 Wochen nach Empfang des Zeugnisses den entsprechender Wunsch kund giebt.

Berlin, den 1. Januar 1881.

Die Königliche Kommission für die tehnishen Versuchsanstalten zu Berlin, acob,

Laud- und Forstwirthschaft.

VII, Mastvieh-Ausfstellung. Berlin 1881, Am 9, De- zember fand im Klub der Landwirthe zu Berlin, unter Vorsiß des Kammerkberrn von Behr-Schmoldorv di: zweite Sitzung des Comités für die ‘VII. Berliner Mastvieh-Auéstellung, welche für den 4, und 5. Mai cr. vorbereitet wird, stait. Als Kommissar des landwirth- \chafilihen Ministeriums war der Geheime Rezierungs-Rath Dr. Thiel anwesend. Der Magistrat der Stadt Berlin hat die Räumlichkeiten des 1euen städtishen Zentral-Viehmarktes dem Comité zur Ver- fügung gestellt. Die Mittel zur Gewährung der bisher üblich ge- wesenen Ge!dpreise stehen von Seiten des -landroirthschaftlihen Ministeriums wiederum in Aussicht, weitere Ehrenpreise sind bean- tragt Von verschiedenen Seiten dem Comité zugegangene Wünsche auf Abänderung einzelner Theile des Programms konnten eine sofortige Erledigung nicht finden, und ist eine Kommissioa bcauftragt worden, nachdem auch dieses Jahr noch s:ine Erfahrungen abgegeben baben wird, für die nächste Autstellung bezüglihe Vorschläge in Bes rathung zu zichen. Die Kommission wird für jeden ihr darzubrin- genden Wunsch, Vorsblag und Ra1h sehr dankbar sein und ersucht, solche bis zum Mai d. J. an das Ausfstellungëcomité gelangen zu lassen. Für dieses Jahr hat das Comité auf Antrag der HH. von dem Borne und von Bärensprung in Hinvblick auf die margelhaften Anmeldungen im leßten Jahc und die Schädigungen, die man- @em Autst.ller zu Theil geworden, in der Abtheilung für Scheine das Programm wi-derum hergestellt, wie es sich in den ersten sünf Auéstellurgen bewährt hatte; die Thiere dieser Abtheilung werden somit bier nur dem Alter na ein- getheilt, Die Frage der Wahl der Preisrichter wurde auf das Ein- aehendste behandelt, und sind wie in ten früheren Jahren, so au für 1881 aus jedem dcutschen Lantettheil, im Verhältniß der bi2- herigen Betheiligung der einzelnen Landestheile an der Ausstellung, die Preitricbter gewählt. Die Herren haben sämmtli ihr Erschei- nen zugesagt und werden somit sungiren für Abtheilung A. (Nr. 1

bis 4) die Herren Bodenstein Nedliy bei Magdeburg, Prov. Satsen. Brehmer, Gutöspächter Wehie bei Swhladen, Prov. Hannover. Fle, Ober - Amtmann Kerkow bei Sol- din, Prov. Brandenburg. Harrott, S{lächtermeistee Berlin. Pepper Louisenhof ei Ladwigsort, Ost- vreaßen. Scharmer Horstreihe bei Horst in Holstein. von Sydow Bärfe.de bei Neudamm, Prov. Brandenburg. Vetter Berlin. Vielhaak, Hauptmann d. R. Sezeley bei Neustadt

a. d. Dosse, Prov. Brandenburg; für die Abtheilung A. (Nr. 5—T7) die Herren: Barchewitz Gr. Viäridorf bei Säweidniy in S&lcsien. Christiani Kerstenbruch bi N-u-Lewin, Proo. Brandenburg. Gerlih Laukau bei Warlubien, Proo. Westpreußen. Knuft Stendel bci Passow, Proo. Pommern. Kob, Emil, Swlächter- meister Berlin. Neide Sescwiy kei Koberwiß in Schlesien. Claué Olde— Hamburg, St. Pauli. Peters Siedenbollenti in Pon- mern. Pfaff Rcißsch bei Bitterfeld, Proo. Sachsen. Voigt, Shläcbter- meistec Berlin, N. M. Wilt früher Bogdanowo —- Char- lottenburg; für die Abtheilung B. (ir, 8—11) die Herren: ron Ho- meyer Ranzin kei Züssow, Prov. Pommern. Klopser Schäniy hci Kröôgis, Königreich Sachsen. Meyer Nieder-Bricßaiy bei Sagau, Pcov. Schlesien. Pôhn Gr. Borrek bei Rosenberg in S(lesien. Stolze Markee bei Nauen, Prov. Branrdenbzrs. L Waldever, Guttpächter Bökerbhof bei Krakel in Wefifalen ; für die Abtheilung C. (Nr, 12—14) die Herren: Bergmann, Scläthtermeister—Berlin. von Blücher Jürzentdorf bei Staven- bazen in Medllenburg. C. Bohn Hamburg, St. Pauli. von dem Borne—Berneuczen bei Wufterwitz N./M., Proso. Brandenkurg.

d'Heureuse Scbmeydorf bei WBernau, Proo. Brandenburg. Naumann Mikuécero bci Wresden, Proo. Posen. Spon-

bolz—Bertenbrügge bei Soldin, Prov. Brand nburg. Wee in den leiten Jahren, so wird auch dieses Mal eine Aus tellung lan*wirth- \Gaftlider Maschinen und von Gzräthen süc das SwWläctergewerk stattsinden. Dasselbe Lokalcomité, welwes seither die Ausstellungen zu insceniren pflegte, wird an in diesem Jahre wiederum fungiren. Anmeldeformulare sind vom Büreau der Ausstellung, Klus der Landwiribe, Berlin NW., Dorotheenstr. 95/96, zu bezichen und werden auf WVerlangea frei versandt, Die Anmeldungen werden, sräâtestens bis zum 1, April, daselbst entgegenzenomme=.

Del S k A [HRE ERD A Ba is ¿M 9 A

R L R

S E E R ;

E ht

É A 4 ; :

E t f

F pre

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich P

M 1s.

s - R T p pg ————— —— ——-- ——————— ———— ———— _ - e s - is ei —_ _——— ——_—— -—— born TAAER BHS L L C G VIIE 4" BOE MAAU D E B A D A S3 E M DE t ‘R C SETAA P ZU M A E A L E R B B I H A N ns TEE 5 A E i A DCAA/ L AVCHA LTU Lr D 124 Ta P O I U AE R E L P L dai A A P L T 7 O IE is

Nichtamiliches.

Preußen. Berlin, 22, Januar. Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (42.) Sizung seßte das Haus die dritte Berathung des Entwurfs eincs Geseßes über die BUständDigrett.: vér Berwaltungsvehörden Und dev Berwaltungsgerichte von Titel XIV. (8. 100) ab fort. 8. 100 wurde unverändert nach der zweiten Lesung ohne De- batte genehmigt. §8. 101 lautet nach dem Beschlusse der zwei- ten Lesung :

Der Bezirksrath, in dem Stattkreise Berlin der Stadtaus- \chuß, bescbließt über L:nträge auf Genebmigung zur Errichtung oder Veränderang gewerblicher Anlagen, soweit die Beshlußnahme darüber nit nah §8. 106 dem Kreis- (Stadt-) Ausschusse (Magi- strat) überwiesen ift.

Der Bezirksrath beschließt ferner im Einvernehmen mit dem zusländigen Oberbergamte üker die Zulässigkeit von Wasßseririeb- werken, wel&e zum Betriebe von Bergwerken oder Aufbereitungs- anstalten dieren (8. 59 Aks. 3 des Allgemeinen Berggeseßzes vom 94. SFuni 1865, Gejeßszmml. S. 705).

Der Abg. von Heppe hatte bereits in der ten Lesung an die Stelle des Stadtausschusses das Polizei-Präsidium zu schen beantragt. Den abgelehnten Antrag wolle er niht wicder einbringen, sondern nur die speziellen Gründe entwideln, welche den Antrag in der zwei- ten Lesung veranlaßt hätten. Er hoffe, daß seine sachlichen Ausführungen nicht wieder wie in zweiter Lesung Veranlassung zu persönlichen Angriffen geben würden; er glaube auch, daß die Stadt keine Veranlassung habe, auf seine bescheidene Mil- wirkung zur Förderung städtisher Angelegenheiten fo lange zu verzichten, bis er sich über die Wirksamkeit des Stadt- ausschusses eine andere Ansicht erworben habe. Jedenfalls könne seine amtlihe Stellung ihn nicht verhindern, hier im Hause seine Meinung ofen auszusprechen. Es würde sich in den Fällen des §8. 101 um die Konzessioni- rung von Pulverfadbriken, chemischen, Poudrelten- und Düngpulverfabriken handeln, wozu der Stadt-Ausshuß nit die geeignete Behörde sei. Die fsortschrittliche Presse habe sich allerdings dahin ausgesprochen, daß er, (Nedner) sür die Erweiterung der Befugnisse des Polizei- Präsidiums sich ausgesprochen habe. Das sei absolut nicht der Fall, das vorliegende Gesetz entziehe demselben erhebliche Mactvollkommenheiten, so z. B. in Bezug auf das Fnnungs- wesen. Man führe als Grund für den §8. 101 gewöhnlich an, daß der Stadtauss{huß sehr guten tehnischen Beirath in den Beamten der Stadt habe. Allerdings habe die Stadt eine erhebliche Anzahl von Beamten, aber bei der Handhabung von Baupolizeivorschriften sei es ein Unterschied, ob die Baubeamten sie gegen einen Dritten oder gegen den Bauhercn anzuwenden ätten. Redner berief sich daraux, daß sehr viel Pläne für städtische Bauten vom Polizei-Präsidium nicht hätten bestätigt werden fönnen. Wenn man dann über die laxe Haltung des Polizei- präsidiums in Bezug auf die Gesundheitspolizei gesprochen habe, so vcrgesse man dabei, daß die Gewerbefreiheit in dieser Beziehung den Behörden die Hände binde, denn z. B. die Essigfabriken, welche oft ganze Stadttheile durh üble Aus- dünstungen belästigten, seien nicht konzessionspflihtig. Daß der Stadtaus\huß nicht die geeignete Behörde für Konzes- sionsertheilung sei, suchte Redner ferner an folgendem Bei- spiele nachzuweisen. Die Kuhnheimsche chemische Fabrik habe bei ihrer Begründung weit ab von bewohnten Stadttheilen gelegen, fei aber jeßt von Wohngebäuden umgeben. Der Be- liber sei geneigt, die Fabrik eingehen zu lassen, suche sih aber eine möglichst günstige Verwendung des Terrains zu sichern. Wenn jeßt der Besißer mit einem neuen Konzessionsgesuch an den Stadtausshuß käme, würde der leßtere wohl ganz unpar- teiish in dieser Frage entscheiden können, oder würde derselbe nicht vielmehr sehr große Neigung haben, das Jnteresse der Stadt zu berüdsichtigen ?

Der Abg. Zelle erklärte, die Behauptung, daß die Fnter- essen des Polizei-Präsidiums und des Magistrats von Berlin verschieden seien, müsse er auf das Entschiedenste bestreiten. Beide Behörden hätten im Gegentheil das gemeinsame Jnter- esse, der Stadt auf wirthschastlihem und politishem Gebiete, soweit es in ihren Kräften stehe, mögli&{st zu fördern. Regierung werde daher die Berliner Kommunalbehörde ganz

zwei-

t Ae

genau so als ihre Lokalbehörde ansehen, wie das Polizei- Präsidium. Er glaube, daß der Berliner Magistrat und das

Polizei-Präsidium eminent übereinstimmende Jnteressen hätten und daß ein künstlih kfonstruirter Unterschied niht auf irgend welche Sympathien zu rehnen habe. Zum Beweise ver- wies Nedner auf ein Nejskript des früheren Ministers Grafen Eulenburg an den Berliner Polizei-Präside..ten von Madai, nach welhem für Berlin die Bedürfniß- frage allein nicht maßgebend sei. Der Fall, den der Abg. von Heppe aus der Thätigkeit des Stadtaussch:sses über eine Schankkonzession in der Fürbringerstraße beigebracht

habe, und der in Berlin das allerpeinlichste Ausschen erregt |

habe, beruhe auf einem Versehen, aber niht auf der verwerf- lihen ‘Znsinuation des Abg. von Heppe, daß die Jnteressenten „die nöthigen Wege“ gegangen seien. Was solle die Berliner Einwohnerschaft denken, wenn in diesem Hause eine solche Anklaae gegen einen öffentlihen Gerichtshof geschleudert werde? Zugleich im Namen der Vitglieder des Stadtausschusses frage er den Aba. von Heppe, was er mit den Worten, „die Bewerber seien die nöthigen Wege gegangen“, gemeint habe. Der Abg. von Heppe habe sodann behauptet, daß in der städtishen Verwaltung die Privatinteressen der Hausbesitzer auss{laggebend seien. Der Abg. von Heppe komme damit, nachdem er vorher von den Sparpfennigen der ar:nen Leute gesprcchen, zu einer Anklage gegen die Besißenden eine C pit i -. “e + + -

Taktik, wie er (Redner) sie häufig in jenen Versammlungen die jeßt niht mehr zulässig seien, gesunden habe. Zum Be- weise habe sih der Vorredner auf die Stellung der städtischen Vertretung einzelnen Polizeiverordnungen gegenliber be n, 1 D Va der VBaupolizeiverordnung. Was der Abg. von Heppe indessen mit der lechl- gedachten Bezugnahme beweisen wolle, nicht. Wenn die Stadt mildcre Bestimmungen den Neubau einführcn wolle, dann \schafften sich doch die

Zweite Beilage E E A L L n reußischen Staats-Anzeiger. Berlin, Sonnabend, den 22. Tannaec

besißer würde doch Ershwerungen in der Anlage von Neu- |

bauten erheishen. Bezüglih der Schlafstellenverordnung habe sih die Stadt lediglich von dem nteresse der fleinen Leute leiten lassen, und zwar unter Zustimmung des Polizei- Präsidiums, das in der Folge die schärferen Bestimmungen selbst fallen gelassen habe. Jn der Ofenklappen-Angelegenheit habe die Stadt lediglih technishe Gründe geltend gemacht und in Zweifel gezogen, ob die Beseitigung der Ofenklappen wirklich die Gefahr für Leben und Gesundheit aufhebe? Wie stehe es übrigens mit dem Berliner Hausbesißer? Vom 1. Oktober 1877 bis ebenda 1878 habe Berlin 786 Subhasta- tionen gehabt, im nächsten Jahre 688, 1879/80 583. Leer- stchende Wohnungen habe es am 1. April 1878 20 392, 1879 20 773, 1880 19 967 geacben. Die Gesammthypothekenbelastung Berlins habesicham 1. Oktober 1880 auf 2 Milliarden 64 Millionen Mark beziffert, denen ein Feuerkassenwerth von nur 1 Milliarde 958 Millionen Aeg Ger E Der angeblich ungebührlichen Berücksichtigung der Hausbesißerinteressen gegenüber weise er auf die Ausgaben hin, welche die Stadt jährlih für öffeniliche Park- und Gartenanlagen aufwende; sie betrügen zwischen

300 000 und 600 000 M, er weise darauf hin, daß Berli1 zu | den wenigen Städten in Preußen gehöre, von denen kein Schulgeld |

erhoben werde, der diesbezügliche Etat weise dafür 4 600 000 „s aus, Wie endlich der Vorredner die Aeußerung rechtfertigen wolle, daß die Berliner Verwaltung niht aufbaue, fondern nur einreiße, verstehe ex nicht. Erwäge man doch, daß Berlin, um aufzubauen, 42 Millionen jährlih brauche, daß es seinen Verpflihtungen dem Staate gegenüber in einer Weise, wie keine zweite Stadt, nahkomme. Nur ein Beispiel, das dem Hause beweisen werde, wie {nell Berlin aufzubauen vermöge: Im vorigen Juli habe der Magistrat der Stadt- verordnetenversammlung einen Antrag auf Bewilligung von 21 000 zu Schmuckanlagen auf dem Pariser Plaße vor- gelegt. Jn der Versammlung habe damals ein einziger Nedner zu dieser Angelegenheit gesprochen, um die Verwerfung zu empfehlen ; derselbe sei aber sofort verstummt, als er gehört habe, der Kaiser wünsche die Anlage. Schon im Herbste habe der erste Bewohner Berlins sich an der Anlage erfreuen können.

Der man soeben von Berlin gehört habe, wolle er nicht näher cin- gehen. Er freue sih, daß man in Berlin sich immer mehr der eigentlich zustehenden Aufgaben bewußt werde. Aus dem Um- stande, daß er sich nah Möglichkeit bemüht habe, die Verhält- nisse Berlins kennen zu lernen, werde man doch shwerlich einen Angriff herleiten können. ihm der Abg. Zelle insinuire, habe er, wie der stenographische Bericht ausweisen werde, der Berliner Stadtverwaltung niemals gemaht. Aus den vielen Gründen, die er bei der früheren Verhandlung gegen den Stadtauss{huß angeführt habe, habe der Vorredner einen einzigen Punkt herausgegriffen und diesen zu widerlegen ver- suht, Nach der unliebenswürdigen Art, in- welcher dieser Punkt in der Presse gegen ihn behandelt worden sei, hade er

darauf gefaßt sein können, daß derselbe in der heutigen De- |

batte wieder cine Rolle spielen würde. Fn seiner Widerlegung sei dem Vorredner leider das Unglück passirt, daß derselbe gerade die wichtigste Thatsache, auf die sein (des Nedners) Angriff basirt sei, gänzlih übersehen und mit Stillschweigen übergangen habe. Bei der Entscheidung über die Konzessio- nirung ciner Schankwirthschaft in der Fürbringerstraße sei es ihm weniger darauf angekommen, daß innerhalb dreier Viertel- stunden der Stadtaus\{huß gegen zwei Bewerber seinen Beschluß in entgegengeseßter Weise motivirt habe, sondern darauf, daß

derselbe Bewerber, dem die Konzession vier Wochen vorher ab: |

| Titels.

geschlagen sei, diese Konzession vier Wochen später erhalten habe, ohne daß în ten Verhältnissen irgend eine Aenderung eîin- getreten je1.

ein Typus für hundert ähnliche Fälle, die er binnen wenigen Tagen aus den Akten des Stadtausschusses beizubringen bereit sei, um die Ungleichtnäßigkeit der Jurisdiktion zu beweisen. | Wenn er an die Divergenz der beiden nur durch cinen Zeit- | raum von vier Wochen geschiedenen Entscheidungen in der selben Sache die Bemerkung geknüpft habe: „Welche Einflüsse dabei geltend gewesen seien, ergäben die Akten niht“ so | habe er dadur nur ausdrücken wollen, daß ihm eine solche | Wandelung in den Ansichten unerklärlih sei. Er stelle sich die Sache so vor, daß der Bewerber, nachdem sein Gefuch um Konzessionirung abgelehnt worden sci, den Vorsißenden oder irgend ein Mitglied des Stadtausschusses persönlich aufgesuht und demselben die Angelegenheit noch einmal dringlich vorgestellt habe, mit dem Bemerken, daß er sih binnen Kurzem noch einmal bewerben werde. Darauf hin 1öge man | dann das Gisuch bewilligt haben. Ob es so gewesen, wisse er

natürli nicht, aber das sei es, was er mit jener Aeußerung, die so viel Anstoß erregt habe, habe sagen wollen. Was

endlich seine Aeußerung von dem „Einreißen“ und „Auf- | bauen“ betreffe, so sollte sich dieselbe niht auf Kom- | munalangelegenheiten, sondern auf politishe Dinge und

solhe, die damit zusammenhingen oder künstlich in Zusammenhang gebracht würden, beziehen. Nicht allein | im Abgeordnetenhause sei die Stadt Berlin ausschließlich durch Mitglieder der Fortschrittspartei vertreten, sondern der Geist dieser Partei sei auch in der ganzen städtischen | Verwaltung der herrschende. Daß die Fortschrittspartei im Gegensaß zu anderen Parteien ihre Größe in d:r Negation suche, sei in diesem Hause so oft ausgesprochen worden, daß die Fortschrittépartei sich gewiß nicht wundern könne, eine | solhe Auffassung auch aus seinem Munde zu hören. Daß die Fortschrittspartei ihrerseits diese Ansicht bestreite, finde

| er natürlih, es sei derselben aber bis jeyt niht gelungen,

| Hänel dieser Vorlage entgegengestellt habe, beweise am besten,

verstehe er | Tur |

Hausbesitzer damit Konkurrenten ; das FJnteresse der Haus- '

diese Ansicht zu widerlegen. Gerade der Antrag, den der Abg.

daß der Fortschrittspartei am Aufbau Nichts gelegen sei, oder | wolle man auch diesen Antrag etwa als eine positive Leistung | hinstelen? Er wiederhole, daß der Geist der Forlschritts- partei in der Berliner Stadtverwaltung der herrschende, und daß dieser Geist der der Negation je.

G A TAE = ATEEMY

Abg. von Heppe erklärte, auf den Panegyrikus, den |

Den Vorwurf der Langsamkeit, den |

Wenn man ihm fage, ein einzelner solcher Fall | beweise für die Mängel der Jnstitution gar nichts, so vergesse | man, daß er ausdrücklich hinzugefügt habe, dieser Fall sei nur | | XVIII, (Baupolizei) §.

Li A Gs H E as E

B TA U V 7 A A IASE E AAUS 0+ U D A i U A VARE P A C w

Der Abg. Dirichlet bemerkte, die legten Worte des Vor- | redners gipfelten darin, daß überall, wo die Fortschrittspartei | in Selbstverwaltungsbehörden thätig sei, eine gedeihlihe Ent- widelung der Institution niht zu erwarten sei. Damit sei | die Sache für „ihn jedenfalls aus der spezifisch Berlinischen A L z . cer B Sphäre herausgchoben, und die Auffassung, welche der Vor- redner hier zur Geltung gebracht habe, sei eine so charafte- ristishe für ihn und seine Partei, daß es wünschenswerth e fle Wr gacuau zu slxiren und sle ins Detail zu verfolgen. Er erinnere zunähst an einen Aus- spruch des Ministers des Jnnern in der gestrigen Debatte, welcher dringend davor gewarnt habe, politische Gesichtepunkte in die Selbstverwaltungskörper hineinzutragen. Bei dem Abg. von Heppe habe er den entschiedenen Eindruck, daß der- selbe diesen Jntensionen nicht entsprehe. Was heiße das, Behörden und Spruchrichter, welche den Eid der Unparteilich- keit geleistet hätten, von vornherein als ungeeignet zu be- trachten, wenn sie. einer bestimmten politischen Parteirichtung angehörten? Das sei das Krafseste, was in dieser Beziehung bis jeßt gesagt worden sei, er werde seiner Zeit darauf zu exemplifiziren wissen. Der Abg. von Meyer habe seine Partei | neulich aufgefordert, seine Partei möchte jih der Bureaukratie | weniger feindlih gegenüberstellen, seine Partei, die wie . “F 4 4 L X 25 l +

Franktireurs in der Verwaltung sei, scllte sich nicht die Zähne ausbeißen, an dem disziplinirten Corps der | Bureaukratie, das würde sciner Partei s{chlecht befonmen. Wie solle aber die Fortschrittspartei es denn mögli machen, in ein einigermaßen freundliches Verhältniß zu einer Bureau- fratie zu treten, welche von Anshauungen ausgehe, wie man sie eben gehört habe. Da sei ein friedlihes Arbeiten absolut unmöglih. So lange die Herren von der rechten Seite dieses Hauses von der Ueberzeugung ausgingen, daß man konser- vativ sein müsse, um im öffentlihen Leben gedeihlich zu wirken, um als Spruchbeamter scine Schuldigkeit zu thun, da sei für jeden niht hohkonservativen Mann überhaupt kein Plat in der Staatsverwaltung und öffentlichen Thätigkeit. Co bedaure das um 10 mehr, als „uno feme | politishen Freunde im Osten gerade in ciner Ausdeh- nung der Selbstverwaltung ein Mittel sehen würden, um | ein friedlihes Nebeneinanderleben der Parteien anzubahnen. | Wenn die rechte Seite dieses Hauses die Thätigkeit der Fort- | schrittspartei nach dieser Nihtung unmöglihch mache, so trage sie jedenfalls die Verantwortung dafür. Was solle das heißen, wenn von einem Gericht gesagt werde, wie dort der alte Rechtsgrundsaß gehandhabt werde: was dem einen ret sei, sei dem anderen billig. Könne man wohl einen stärkeren Vorwurf der Parteilichkeit erheben? Nun habe der Abg. von Heppe ferner gesagt, er würde sih niht irre machen lassen, hier als Volksvertreter seine Schuldigkeit zu thun und seine Meinung auszusprehen. Er (Redner) werde indeß der Lebte sein, der dein Abg. von Heppe in dieser Beziehung Vorwürfe mache. Der Abg. von Heppe habe aber seine Ausfüh- rungen damit begonnen, daß er gesagt habe, ihm in seiner amtlichen Eigenschaft stehe folgendes Material zu Gebote aus den Akten. Der Abg. von Heppe sei ein geschulter | Beamter, derselbe sei ein konservativer Beamter und er | (Nedner) gehöre zu der destruktiven Fortschrittspartei und sei Laie, aber die Versicherung könne er demselben geben, er würde sich drei- und viermal besinnen, ehe er aus der Kenntniß, die er aus den landräthlichen Akten als Kreisdeputirter gewonnen habe, Mittheilungen machen möchte. Drei- und viermal würde er si besinnen, ex würde das als Mißbrauch der ihm anver- trauten Stellung ansehen.

8, 101 wurde darauf nach dem Beschlusse der zweiten Lesung angenomnien, ebenso die übrigen Paragraphen dieses

Die Titel XV. (Handelskammern 88. 122—125), Titel XVI. (Feuerversicherungsangelegenheiten §8. 126—128), und Titel XVII, (Sülféfafssen §8. 129 und 130) wurden ohne Debatte unverändert nah der 2. Lesung angenommen. Zum Titel 133, welcher lautet :

Soweit nicht der zur Ertheilung des Baukonser ses zuitändigen Behörde dur die Baupolizeiordnungen die Ermächtigung ertheilt ist Ausnabmen von den baupolizeilihen Lorscöriften zu bewilligen, Lescließt der Kreiéausschuß, in Stadtkreisen und in Städten mit mehr als 100060 Einwohnern der Bezirksrath über Anträge auf

Genehmigung einer Abweicung von den baupolizeiliben Vorscbristen. hatte der Abg. von Meyer (Arnswalde) folgenden Üntrag eingebracht :

Das Haus der Abgeordncten wolle beschließen :

Den 8. 133 in der Fassung der Regierungsoorlage (F. 131) dahin anzunehmen :

So weit nicht der Ortspolizeibehörde durch die Bavpolizei- ordnungen die Ermächtigung ertheilt ist, Ausnahmen von den bau- volizeilihen Vorschriften zu bewilligen, bescließt der Landratb, in Stadtkreisea und in Städten mit mehr als 10000 Einwohvern der Re cierungspräsident über Anträge auf Genehrnigung ¿iner Abs

weidung von den baupolizeilihen Vorschristen.

Nachdem der Abg. von Meyer (Arnswalde) seinen Antrag befürwortet haite, und derselbe auch von Seiten der Regie rung empfohlen, vom Abg. Dr. Hänel aber entschieden be- kämpft war, wurde derselbe vom Hause abgelehnt, und §. 133 nah der Fassung der 2. Lesung angenommen, ebenso ohne Dekttatte der Rest des Titel.

Titel XIX, (Dismembrations

und Ansiedelungsfachen,

88, 135—137), Titel XX. (Enteignungssachen §8. 138—141), Titel XX1, (Personenstand und Staatéangehörigkeit F. 142

und 8. 143), und Titel XXII. (Steuerangelegenheiten §. 144) wurden ohne Debatte nah dem Beschlusse der zweiten Lesung “om Hause angenommen.

Zu Titel XX11I1, (Ergänzende Uebergangs- und Schluß- bestimmungen) §. 150, welcher nach der zweiten Lesung

! lautet :

Masigebend für die Berehuung der Einwohnerzahl einer Stadt ist in Betreff der Bestimmungen dieses Gesetzes die ? die jedctmalige leßte Volkszählunz ermittelte Zahl der orttan- wesenden Civilbevölkerung : :

hatte der Abg. Born folgenden Antrag eingebracht : Das Haus der Abgeordneten wolle bejscblicßen :

Im §. 150 am Sclusse ftatt des Wortes „Civilbevölkeruug“

zu setzen: „Bevölkerung“.

Nachdem der Abg. Born seinen Antrag befürwoitet hatte,