1881 / 23 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

S. S F Iuseraie für den Deutshen Net&s6- und Sönigal. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Gentrzl-Handels- register nimmt an! die Königlicze Expediticn

des Deutschen Reihs-Anzeigers uad Söniglié; Preußischen Staats-Anzeigers:

E D D | Juserazz nebmen an1 die Aunoncen-Exvyeditionen des nIntbalidenvant“, Nubo!f ofe, Haascußein

& Bgglex, G. L, Dauze & Co., E, Schigtte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Erste Beilage

Desfeutlicher Anzeiger. L E zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Auzeiger.

1, Steckbriefe und Untersuchunga-Bachen,

2. Szbhastaticnan, Aufgebote, Vorladungen u, dergl.

3, Varkäunfe, Verpachtungen, Submissionen sto,

5, Indnstzrieile Etablissemente, Fabrikeu und Grosshandel.

68, Verschiedene Bekanntwackungsz, s

Berlin, 8. . Wilhelm-Straße Kir. 22,

4. Verloecsung, Ámortisatisn, Zinszahtung

2, 8, w, von ¿fentlichen Papieren,

T. Läiterarische Anzeigen, 8. Thaater-Anzeigan. | In der Börsen- 9. Familien-Nachrichte 1. beilagse,

Aunonucen-Bureans.

Wn P |

Stebriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stecbrief. Gegen den unten beschriebenen Hausdiener Caspar Schwab aus Klosierheiden- felo, welcher flüchtig ift, ist die Untersu&ungshaft wegen Münzverbrecens verhängt. denselben zu verbaften und in das Justiz Gefängniß zu Frankfurt a /M. abzuliefern. Frankfurt a./M., den 26. Januar 1881. Der Untersucbungsrichter Lei dem Königl:cen Landgerichte. Dr. Fabricius. Beschreibung: Alter: 32 Jahre, Größe: 1,71 m, Statur: mittel, Haare: dunkelblond, Stirn: feei, Bart: blonder Schnurrbart, Augenbrauen: blond, Augen: blaugrau, Nase: lara, Zähne: vollständig, Gesicht: lang und voll, Gesitttsfarbe: gesund, Sprache: bayr. Dialekt.

[31987] Bekanntmachung. Ter Irc fanterie-Neservist, Bediente Johann Ghriftian Brüning, geboren am 29. Juni 1845 zu Hafscl, Kreis Hoya, bis ult, März 1879 na Ameiika beurlaubt gewesen, wird besculdiat: als beurlaubter Reseroist ohne Erlaubniß aus- gewandert zu sein, L E nach S. 360 Z Strafgeseh- ul d. E

Deisclbe wind auf Anordnung des Königlichen

Amtêacricbts hi-rselbst ouf den

7. März 1881, Vormittags 11 Ube, vor das Königliche Schöffengeriht zu Hoya zur Hauptverhandlung geladen,

Auch bei unentschuldigtemn Ausbleiben des An- gcklagten wird zur Hauptverhandlung gesckritten und der Angeklagte auf Grund der im §8. 472 der Strafprozeß-Ordnurg bezeichneten Erklärung ver- urtheilt werden.

Hoya, den 21. Dezember 1880,

Schellack, Sckretär, Gerichtéschreiber Kgl. Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und deral.

12449] Oen eutliche Zustellung.

Der Käsemacher M. Baumert iu Snieciska, ver- treten durch dén Rechtsanwalt Schulz in Kosten, Tlagt gegen den Käsemacher August

im Wediselprozeß aus dem Wechsel vom tember 1880 mit dem Autrage:

Verklagten konenpflihtig zur Zablung von 150 M nett 6 Prozent Zinsen seit dem 10.

für vorläufig vollstreckbar zu erklären,

RechtEftreites Koftea zu dem am 2. März d. J., Vormittags 104 Uhr,

im reuen G-richtsgebäude, Zimmer Nr. 6, anftehen- i

den Verhandlungstermine.

Zum Zw cke der êffertlihen Zustellung wird dic- |

ser Auézug der Klage bekannt gemacht. Kosten, den 24. Januar 1881. Der Gerichtsschreiber des Köni;l. Amtsgerichts, Frankowski.

[2443] Gesehen Amtégericht Freiburg kXLk.,

den 26. Nov mber 1880,

in êffentlih.r Si“‘ung. Gegenwärtig :

Amtsrichter Brockmann,

Referendar von Wehrs. Ina Sachen,

betr. das Tufgebott verfahren be,üglih einer Hypc- ! thek des Kaufmanns G. E. von Borstel in Frei- |

burg (Bcsitinacbfolger: Kaufmann Scwedthelm in

Freiburg) zu Gunsten der Erben der Wittwe des |

weil. Johann Bcckmann zu Esch,

sowie einer Hypothek des Schneiders Pet, Nic Hatccke zu Hollertei zu Gunsten des Hausmanns Diedrih Beckmann zu Schöneworth.

In dem auf teute anberaumten Aufgebo: termine

waren erschiîicnen ;

1) die Ehefrau des früferen Schneiders, jetzigen Gastwirtbes Peter Nicolaus Hatcckte, Anna Elise, geb. Hasselbusch, zu Hollerdeich, für ihren Ebemann,

der Gruydktesißer Eduard S{moldt zu Neuen- !

fteden, als früherer Vormund des abwesenden Claus Bcckmann aus Esch, der Aktuar a. D, Jocrden zu Neuensteden, für den genannten Claus Beckmann (mit dem Be- mciken, daß ter Aufentbaltéort desselben jett bekannt \ci und zvgleich Vollmacht überreichend, VBezugnebmerd auf die bctr. Vormurd\caf1s- aften), zuglei für die Ekefrauen Walsen, und béantragten in Gemäßheit des Aufgcbotes rom ! 24. Juli 1880 tas be;üglice Autschlufurtbeil z¡uere- ! laffen, da Anmeldungen nit erfolzt feien. Vorg. lesen, genehmigt ift, nacd:m die bezügliwen Dokumente zu den Akten eingegangen waren, und Anmeldu igen der bier fraz- lichen Art nicht erfolgt sind, folgendes Aussclußurtbeil erlassen : Naddem troy des Aufgebotes vom 24, Juli 1880 ch Niemand als Juhaker ter in dem gedachten | ufgebtote ad 1 näber bezeihneten Urkunden aemeb det bat, und Ni-mand an den in dem getacbten Aufaekbote ad 2 n: her bezeitneten Hypotheken An- sprüche und R. cte angemeldet bat, fo wird dem gedachten Aufgebote acmäß ad 1 die Urkunde binsihtlih des sich nit g-- meldet hatenden Inhabers damit für ungültig und wirkungélos erkiärt (mortificirt), ad 2 die Hyvpotheken damit fär rollständig cr- losen erflärt,

Eröffnet. Zur Beglaubigung : gez. Brockmann. v, Wehrs, Veröffeatlicht : Lührs, G:1ihtéschre!ber Königl. Amtêgerihts Fretburg i. H.

Es wird ersucht, î

(2436) Zwangsversteigerung

und

Aufgebot.

i

selbst registrirten Immobilien : „1) ein Haus an dem neuen Markte, hat an

sodann nocch ein Haus an derselben Straße, 2) ein Haus am neuen Markte bislang Comp. 8 Nr. 54 regiftrirt —, 3) ein Haus an der Look-Venne bislang Comp. 7 Nr. 26 registrirt —*“, sollen auf Antrag des Kaufmanns Alb. Fzgter hie- felt, als Vormundes der minderjährigen Kinder des weiland Kaufmanns J. R. Fegter hieselbst, unier den auf der Gerictsschreiberei auétliegenden Bedingungen am Mittwoch, den 16. März d. J., 11 Uhr Vormittags, am Gerichte öffentäich meistbietend verkauft werden. Alle, welche an den Gegcrstänaten dr Zwangs- versteigerung Eigenthums-, Näher-, lehnrectlice, fidcikommissarisbe, Pfand- und andere dingliche Rechte, inébesondere aud Servituten und Real- berecbtigungen haben, werden aufgefordert, dieselben bei Meidung ihrcs Verlustes gegenüber dem neuen Erwerber im obigen Termine anzumelden. Emden, den 22. Januar 1881, Königliches Amtsgericht. 111, Thomsen.

Aufgebot.

(2439]

Simon Jakob Hoffmann zu Aurich sollen die dem Johann Fr. Harms zu Fahne gehörigen : Tom: 19 Vol 1 N Cos 045 «202 O B65 S E A 2G 402 Auricher Grurdbuch8s registrirten Immobilien im Wege dcr ZwangkEvcrsteigerung in dem auf éFreitag, den 1. April 1881,

( Scaettin, i früher in Oborzysk, jeßt unbekannten Aufenthalts, |

16, Sep- ;

[O Beate E auch Servituten und A Es 7 e è Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden auf- Januar 1881 zu verurtheilen und tas Urtheil | gefordert, solde Rechte spätestens im obigen Ter-

und ladet den Verklagten zur Verbandlung des | Data L Mage Lan, E e

vor das Königlibe Amtsgericht zu |

* [2441]

| ihren ; Meubelfabrikant in Cöln, Beklagten, ohne Anwalt, | bat das hiesige Königlicbe Lardgericht, Il. Civil-

| zur Last gelegt.

| du? Ausschlußurtbeil alle

| Registrators a. D. | Tischlermeister Em:l Wede in Lindau i. Anb. nicht

{ gedatten Urfunten für fkrafilc8 erklärt worden.

¡ des Königlichen Landgerichts | auf den 831. März 1881, | anberaumt,

Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericct anberaumten Tet- mine verkauft werden, Alle, welche daran Eigenthums-, Näber-, lebn- rechtliche, fideiklommifsarische, Pfand- und andere

Weldenderi das Recht im Verhältniß zum“neuen Er- werber verloren geht. Auri, 20. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. II11, aez. Lindemann. Beglaubigt : Nichers, Assistent, c. Gerits\s{ckretber. Auszua. In Sacen ter zu Côln wohnenden Ebefrau des Meukel- fabrikanten Wilh-lm Hansen, gcb. Angela Krüll, ohne Gewerbe, Klägerin, vertreten durch Rechts- anwalt Gaul, agegen genannten Ebemann Wilhelm

Hansen,

kammer, durch Urtbeil vom 22, Dezember 1880 die zwischen den Paiteien beftandeae Gütergemeinschaft für aufgelöst erflärt, an dcren Stelle völlige Güter- trennung ausgesprochen, die Partien zum Zwecke der Auteinanderseßung vor den Notar Bessenich zu Côln verwiesen und dem Bellagten die Kosten Cöln, den 20, Ianuar 1881, F. Gaul, Rechteanwalt. Veröffentlicht : Cösn, den 25, Januar 1881, Breuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Laxdgerichts. [2448] Befanntmachung. Im Aufgebotètermine vom heutigen Tage sind dem Aufgebote vom 8. Jul: v. Js. zuwider an die Scbuld- und Pfandver- \cbreibung d, d, Zerbst, ten 9./30, September 1867 üter 75 M in Verbindung mit der Cession d. d. Zerbst, den 24,/25, Februar 1868, Forderung des Karl Riecnsh in Zerbst an den

angemeldeten Rechte für verloren gegangen und die

Zerbst, den 24. Januar 1881, Herzogl Arhbalt, Amtsgericht. gez. Mayländer. Autsgefer tigt : Steinmüsller, Bureau- Assistent, Gerichteschreiber i. V.

[2432

Oeffentliche B-kanutmachung.

_Die Ebefrau des Kaufmanns Moritz August S{urp, Maria Anna Antoineite, geb. Queckenberg, obne Gewerbe, zu Niederbreisig, vertreten dur den Rechtsanwalt Justiz Rath Fischel, klagt gegen 1) ibren genannten Ehemann, 2) Johann Welter, Kau'mann zu Niederbreisig, als Verwalter der Konkurémasse des genannten August Schurp, auf Gütertrennung, und ist zur mündlichen Verband- lung dcs Recblöstreits vor der 11, Civilkammer ¡u Coblenz Termin Vormiitags 9 Uhr

Januar 1881,

Stroh,

Coblenz, den 22

Die Cowp. 8 Nr. 53 hiesigen städtiswen Grund- buchs für den Schenkwirth H. O. Hassetro:k hbie-

Pertinenzien ein Haus an der Look-Venne, |

Auf Artrag der Kaufleute Meyer Sternberg und j

12431] Oeffentliche Bckanutmachung.

Durch re(tskräftiges Urtheil d.r 11. Civilkammer vom ist die zwisben den zu Brohl wohrcnden Eheleuten Otto Oëwald Krausche, Küfer, und Gertrud, geb. Klee, bestandene ehelihe Güter-

des Königlichen Landgerichts

zu Coblenz 28. Dezember 1880

j gemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. Coblenz, den 19. Igruar 1881.

i Stroh, Seri@ts\creiber des Königlichen Landgerichts. [2442] Amtsgericht Hamburg.

z

Der Faktrikant Eduard Mayer in Königstein im Tavnués, verireten dur den hiesigen Rechtsanwalt ) f hat das Aufgebot beantragt zur ¡ Kraftloëerkflärung des ron W. Kiesel in Berlin auf j W. L. Staake in Hamburg auétgestellten Wechsels i über 300 per 10. Okrober 1880, und des von in Hamburg

0 Ver

j Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, \pä-

: Dr. A. Wolffson,

W. Kiesel in Berlin auf C. Ahrens auêge stéliten Wetsils über 280 M i. Noremtker 1880,

i testens in tem auf

j Sounabend, den 29, Oltober 1881,

| Vormittags 10 Uhr,

¡ von dem unterzeincten 2

erklärung der Urkunden erfolge: wird. Sawburg, den 24. Januar 1881, Das Am: s2gericht Hamburg. Civilabtheilung V. Zur Beglaubigung: Nomberg, Gerichts-Sefkrcrär.

Im Namécn des Königs!

1

[2446]

den Amtêrichter Zimmermann für Recht:

Die Kosten werden den Antragstellern auferlegt. Eisleven, den 21, Januar 1881, Königlicbes Amtegericht. V.

[2437] Jm Namen des Königs!

Hypot1hekenpost ad 600 Thaler,

15, Januar 1881 nah stattgehabtem Aufgebot das Ausschlußurtbeil erlassen, daß das vorgedachte Dokument für kraftlos zu erklären und dem Antragsteller Kaepernick die Koften aufzuerlegen. Von Rechts Wegen.

Nathenow, den 15. Januar 1881,

Königliches Amtsgcricht, I. [2438]

Aux den Antrag des Tôöpfermeisters Heinrich Friedrich Th:cdor Bewig bierselbst ift in der Ee- rictésißgung am 20. d. Mts. erkannt worden:

Die gericbtliche Obligation vom 18, Augufl 1864,

legeren Hauscs und Hofes sammt dahinter gelegenem Gartcn, dem Nr. 22 A. Altfelde gelegency, 1 Morgen 91,26 Ruthen terden Abfindungé plane urd übrigem Zubebör tem Dr, med, Heinr. Vubler zu Zürich 1000 Tklr. s{chuldet, wird tür kraftlos erklärt und die Hypothek gelöscht werder. Braunschweig, den 21, Januar 1881. Herzoglibes Amtégericht. 1X, L. Rabert,

{2440}

thal, jeßt zu Cô!n wobnenden Magdalera, ceborne

gegen den genannten, fiüher zu Bayenthal,

jett zu Cöln î

wchnenden früheren Restaurateur, jebt ge-

22, Dezember 1880 die zwischen der Klägerin und ibrem beklagten Ebcemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst crklärt, an deren Stelle völlige Éütertrennurg auégesprocben, und den Köaiglicben Notar Graffweg zu Cöln mit der Ligui- dation und Auteinantdersczung beauftragt. Cöln, den 21, Januar 1*81,

Grommes,

Recbteanwaltk.

Veröffentlicht :

Cöln, den 25. Januar 1881. i Breuer,

Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts.

[2426 In dée Lisle der kei dem unterzeihneten K:niz- lien Landgerichte zugelassenen Rechtsanwälte ift der Rechtéanwalt Aibert Hermann Müller : in Leipzig eingetragen worden. Leipzig, am 24. Januar 1881.

Königliches Landgericht,

Gerichtés&reiber des Königlichen Landgerichts.

Deguer.

l lmt8gerichte anberaumten : Aufgebotstermire seine Nechbte anzumelden und die : Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos-

In Satwen, betr:ffend das Aufgebot ciner Hypo- theken-Urkunde über 30 Thaler Elternerbe erkennt tas Königlihe Amtsgericht V. zu Eitleben durch |

Die aus einer beglaubigten Abscrift eines Erk- rezesses vom 26. Arril 1856 und Hyvpothekenbuz 6- auëzug bestehende Urkunde über 30 Thaler Eltern- erbe dcr Jokbanne Louise Gärtner, abgetreten laut Cessicn vom 28. Juni 1856 an ten Schichtmeister Wilbelm Eisengarten, früber in Eisl-ben, jet in Södewiß, eingetragen im Grundbuch von Wolfcrode, Band 111. pag. 447, wird für fraftlos erkiärt.

In Sachen, betreffend tas Aufgebot dcs über die cingetragen im Grundbuch der Häuser vcn Rathenow Bard 111, ! begebenen nach dem 22, Ja- Blatt 23 Abtheiiu?:g Nr. 6, gebildeten Dokuments hat das Königliche Amtsgericht I. zu Rathenow am |

Inkal!s welcher der Antragstellir gegen V. rpfän- | dung seines sub Nr, 824 an dér Ecbternstraße ge |

in der dritten Wanne im } hal- | “Kassen - Anwei- : weisungen ,

{ Courant . j Coupons . ¡ Stempel- u. Post-

In Saten der ohne Geschäft früher zu Bayen- | Lombard-Conto A Stieber, Ebefrau von Heinri Welter, Klägerin, | vertreten durch ten rnterzeihncten Rechtsanwalt, |

scäjttlosen Heinrih Welter, Leklagten, hat die ! zweite Civilkammer dit hiesigen Königlichen Lande | ge: ichts dur nurmehr rcchtéfräftiges Urtheil rom |

ZBochen-ÄAn8weise der deutschen Settelbanken.

L’'eberaietzt Cer

Sächaischen Ban

zu FBresdert

azn 23. Januar #2881. Activa. Coursfühiges dentsches Geld. # 17,222,929. Reichskassenscheine. . . , T2735: Noten anderer deutscher Banken . e Sonstige Kassenbestände Wechselbestände . Lombardbestände . Effectenbestände A Debitoren und sonstige Activa Fassiva. Eingezahltes Actienkapital . „e x »

[2424

5,902,245.

230,415 42 426.422 3,576.310. 4,145,288. 3,411,822.

30,000,000. 3,440,805. 39,254 209. i 858424

3,380.888.,

f » . . . 2 x » *

Reds E Banknoten im Umlauf . , , Täglich fällige Verbindlich-

R An Kündigungsfrist gebundene

Verbindlichkeiten Sonstige Passiyva ,

S » Bie Birecetiean.

Or BBartisz, erfi ou 22. 5 2495) ect v w 22. Zannar 1581 Metallbestand . . KReichskasienscheine . Noten anderer Banken .

Gesammt-Kassenbestand . Giro-Conto b, d. Reihsbau? U, Lombardforderungen . Cffen S Debitorer

1 815 008. 2,465, 88 900, 1 906,373. 106 492, ! 28,004 930. ; GITETOT | è 398 322 I E. 134 C82, | Immobilien & Mobilien 300,000. S : Lao s zien 16,607,000. | Reservefonds 5 789,352. | Notenumlauf . (v 4891200 ! |

Sonstige, täglich fällige Vers _ bindlichkeiten L 273,360. An Kündigungéfrist «cbun- dene Berbinudlikeiten 13 310,922, G 938,698. Verbindlichkeiten aus weiter /

nuar fälligen Wechseln Der Directer : Ad. Renken.

965,582

Dreier, Proc.

[2430]

¡ Zum erften Aptil 1881 wird die Stelle eines | Chenifers bei dem Königlichen Feuerwerks-Labo- ratorium in Spandau vakant. Reflektanten wollen | sid unter Einrei&ung von Lebenslauf und Z29gs- | Ls bei der Direktion des genarnten Instituts i melden.

[2428]

der Ostpreußischen landschaftlichen Darlehnskasse

am 31, Dezember 1880, Activa.

. A 553,740. 66,725.

688,

76,697.

Gold .

marfcnfonds

Effekten-Conto i Contocorrent-Conto A. .

° 500, A 698,351, e 1,503,039, 576,310, 397,500, 246,640. 12,016, 1,471,212. 23,000,

A6 1,500,000, 118,619, 147,350. 483,110, 412,860, 890,300, 104,217. ¿ 600. 314,952. 703,417, 168,461,

Conto pro Diverse Utensilien-Conto . a Hvpothbeken-Vorschuf:-Conto Wechsel-Conto .

Capital-Conto Reservefond8-Conto . Depositen-Conto I. .

o o M.

ú Ï E Tratten-Conto . E Contocorrent-Conto A. . Lombard-Conto B, Conto pro Diverse 0 Contocorrent-Conto M Tilgungskassen-Conto . . Ü

Köuigsberg, den 22. Jaorar 1881. Der Verwaltungsrath der Oftpreußischen landschaftlichen Darlehnskaffíe. Bol.

Redacteur: Riedel. Berlin: Verlag der Erpedition (Kessel) Drudck: W. Elsner Vier Beilagen (einschließ;lid Börsen-Beilage), außerdem eine Bekanntmachung, betreffend die Niederlegung der im Ctatsjahre

1879/80 durch die Tilgungsfonds eingelösten Staatsshuldendolumente.

Pass Î va. y

4 308,489. —, Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wech- sein sind weiter begeben worden 2,440,612. 35,

E C eia L 2E

Uebersicht der Activa und Passiva

Nichkamíliches.

Prenßen. Berlin, 27. Januar. (46.) Sißung trai das Haus die erste Berathung

M23

Si É P,

In der gestrigen der Abgeordneten in des gestern mitgetheilten Antrages des Abg. Dr, Windthorst auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Straffreiheit des Sa- kramentspendens und des Messelesens ein. Der Abg. Dr. Windthorst befürwortete seinen Antrag, welcher eine eminent friedliche Bedeutung habe. Er komme ledigli mit einer Bitte an das Haus, in Pfarreien, welhe ganz oder theilweise verwaist seien, Maßregeln zu genehmigen, welche Heeignet erschienen, den dringenden Nothständen abzuhelfen. Er begehre keine Aufhebung, keine Verän- derung der Maigeseße; das Ziel, leßtere aufzuheben, müße nebenbei auf einem anderen Wege erstrebt werden. Was er jeßt wolle, sci lediglih durch die Noth geboten, have einen provisorischen und temporären Charakter und lasse das System der Maigeseße an sih unberührt. Der Antrag verlange für die Spendung der Sakramente und für die Darbringung des heiligen Meßopfers Straffreiheit, derselbe wolle, daß die Geist- lichen, welhe nach der Ordnung und Weisung ihrer Kirche die Sakramente spendeten und das heilige Meßopfer dar- brächten, nicht ferner von Polizei und Staatsanwälten behelligt würden. Er verlange nichts mehr, als die einfachen, klaren, für Federmann verständlihen Worte sagten; er verlange nicht mehr, allerdings aber auch niht weniger. Die Gesetze, welche in seinem Antrage angezogen seien, hätten, um andere Zwecke zu erreichen, es für zulässig erachtet, die heiligen Hand- lungen, von denen er hier rede, unter Strafe zu stellen. Man habe dadurch einen Zwang ausüben wollen, um die- jenigen Bestimmungen durchzuseßzen, welhe man anderweit treffen zu müssen geglaubt habe, um den Einfluß des Staats auf die Negelung der kirchlihen Verhältnisse sicher zu stellen oder zu begründen. Man habe seit dem Bestand der Mai- geseße vor si eine lange Reibe von Bestrafungen an Geld, an Gefängniß, an Konfinirungen, an Landesverweisungen gegen Personen, deren ganzes Versehen darin bestanden habe, daß sie die heiligen Safkramente gespendet und das heilige Meßopfer dargebracht hätten. Diese Strafbestimmungen und nichts Anderes wünsche er zur Zeit durch seinen Antrag in Beziehung auf die Sakramentsspendung und die Abhaltung des beiligen Meßopfers zu beseitigen. Denn unter allen Umständen sei es unzulässig, eine an sih lobenswerthe Handlung zum Objekt einer Strafbestimmung, zum Thatbestand eines Verbrechens zu stempeln, der demselben innerlich niemals beiwohnen könne. Das Volk begreife nicht, wie es möglich sei, daß Handlungen, an welchen es mit seiner ganzen Seele hänge, welche es mit seiner Ehrfurcht umgebe, mit einem Male dem Strafrichter ver- fallen seien, daß Männer, Greife, die in höchster Achtung ständen, gerade wegen dieser heiligen Funktionen bestrafi würden, in den Kerker wandern müßten und dort behandelt würden wie die s{hlimmsten Verbrecher, blos weil sie diese Handlungen vorge- nommen hätten ! Eine derartige Stempelung guter Handlungen zu Verbrechen sei unter allen Umständen an sich unzulässig und es als Mittel zu anderen Zwecken zu gebrauchen, dafür habe die parlamentarische Sprache einen zutreffenden Ausdruck nicht. Ein solches Vorgehen widerstreite den Anforderungen der Gewissens- freiheit, der freien Religionsübung, die ihre erste und unzerstör- bare Basis in dem Naturrecht selbst hätten. Die Aufgabe des irdischen Lebens sci, sih würdig vorzubereiten auf die Ewigkeit, alle anderen Verhältnisse seien äußerlicher, zeitliher Natur. Die Staatsgewalt und keine andere Gewalt dürfe daher in den freien Gebrauch der Gewissensfreiheit eingreifen, und zu allen Zeiten sei es von den edelsten Geistern aller Nationen an- erkannt, daß die Gewährung der Gewissensfreiheit das erste Zeichen einer civilisirten Nation ci. Was das Naturrecht unumstößlih begründe, sei in dem allgemeinen Kirchenstaats- recht Deutschlands und aller deutschen Staaten festgeseßt wor- den, Das allgemeine Kirchenstaatsrecht aller deutshen Staaten basire auf dem westfälishen Frieden, welcher einen langen, traurigen Kampf deutsher Nation beendet habe, aud) das Völkerrecht garantire freie Religionsübung und Gewissens- freiheit. Dazu kämen die feierlichen Zusagen der Fürsten, welche dieselben namentlich bei der Besißergreisung neuer Landestheile diesbezüglih wiederholt gegeben hätten. Endlich bestehe der Art. 12 der Verfassung zu Recht. Aber wenn man auch von allen diesen formellen Garantien absehen wolle, so müßte doch das geringste Billigkeits- und Rechtsgefühl den trau. igen Nothständen gegenüber zur Abhülfe gencigt machen. Es sei also na keiner Richtung, aus keinem Gesichtspunkte zu rechtfertigen, was bezüglih der heiligsten Mysterien de“ chrisilihen Kirche verordnet sei. Wenn er sich aber darin auch irren sollte, wenn es wirklich zulässig wäre, diese Mysterien unter Strafe zu stellen, so würde doch jeßt es unmöglich sein, wenn irgend ein Wohlwollen, irgend ein Rechtsgefühl, irgend eine Billigkeit vorhanden sei, diesen Zustand fortdauern zu lassen, nahdem in einem folhem Viaße der Nothstand der katholishen Gemeinden sich gesteigert habe. Er have als Nach- trag zu seinem Antrag, gleichsam als eine beredte Motivirung desselben, ein Tableau zusammengestellt und dem Hause mit- theilen lassen, aus welchem man entnehme, daß über ein Viertel aller Pfarreien und nahezu ein Viertel aller Geist- lichen seit 1873 mit Tode abgegangen sei. Es bedürfe keines Beweises gegenüber diesen spreczenden Zahlen, daß drei Viertel zum Theil sehr alter Geistlihen nit leisten könnten, was vier Viertel zu leisten im Stande gewesen seien. Für die vollständige Richtigkeit dieser AufsteUung könne er niht bürgen ; aus ten Ermittelungen aber, die die Regierung selbst habe anstellen lassen, werde sie sih, glaube er, überzeugt haben, daß die Noth eine große sei. Der Minister habe in einem früheren Stadium der Berathung erklärt, daß im Wege des 8. 5 des Ju'!igeseßes dem Nothstande abzuhelfen sei. Diese Behauptung könne nicht richtig sein; denn der Wegfall eines

Viertels des Kuratklerus könne nicht dur die übrig bleiben- |

den erseßt werden, um so weniger, als die Hülfe der zahl- reihen aufgelösten Genossenschaften jeßt mangele. Er gebe zu, daß der §. 5 einige Besserung gebraht habe; es sei möglich, daß in diesem und jenem Orte jezt dann und wann ein Gottesdienst gehalten werden könne, wo das früher unmöglich

Berlin, Donnerstag den 27. Januar

gewesen wäre. Dazu gehöre aber die äußerste An- spannung aller Kräste, und wie sehr diese Anspan- nung wirke, könne man täglich lesen in den An- zeigen der großen Zahl von Todesfällen, die in dem Klerus stattfänden und die niht vorgekommen wären, wenn diese An- spannung nit eingetreten wäre. Der 8§. 5 und seine Motivi- rung gebe auch Zeugniß dafür, daß Regierung wie Landtag die Noth anerkannt hätten, und der von ihm gestellte Antrag bedeute nihts weiter, als cine {wache Ergänzung des §8. 5 in demselben Sinne und derselben Richtung, in der sich der- selbe bewege. Wenn die im §. 5 vorgesehene Abhülfe niht genüge, dann müsse eine Ergänzung eintreten, und das könne nur durch Geistilihe geschehen, die zur Zeit nach der Ansicht der Staatsregierung nicht rite angestellt wor- den seien. Besonders rechne er hierbei natürlih auf die Hülfe derjenigen jungen Priester, welche jeßt theilweise als Haus- lehrer sich ernährten, theils in Bayern und Oesterreich si befänden. Damit würde zwar einige Noth gelindert, aber eine ausgiebige Seelsorge noch nicht erreiht, umsoweni- ger, als die durch die bisherigen Beiträge fast ershöpiten Gemeinden zum guten Theil nicht im Stande sein würden, die nöthigen Mittel für die Ernährung und Kleidung der Geisilichen aufzubringen. Man wende gegen seinen Antrag ein, derselbe werde die Maigeseßgebung zerstören. Den Herren, die das behaupten, erwidere er: Je deutlicher und geflissent- liher man dies behaupte, desto deutlicher und klarer lege man zu Tage, daß die ganze Maigeseßgebung auf einem un- moralischen Prinzip beruhe. Ein unmoralishes Prinzip werde dadurch niht woralisch, weil es gewisse geseßgebende Faktoren mit formeller Geseßeskraft zu bekleiden für gut ge- funden hätten; und weil diefes Prinzip absolut unmoralisch jo müsse man si elen, wenn ein Anträg, wie dieser, eine folhe Gesetzgebung in ihrer vollen Unzulässig- eit dent Gaus durleg Leider werde aber dro sie nen Antrag die Maigeseßgebung noch nicht zerstört. Die amtlichen Handlungen eines Bischofs, der das Sakrament der Priesterweihe und der Firmenertheilung habe, gehe weit über diese beiden Funktionen hinaus. Durch die Gestattung der- selben würden keineswegs die Bestimmungen der Viaigeseze rüdiichtlich der Anstellung und der Amtsthätigkeit der Bischöfe und ihrer Vertreter alterirt. Der Pfarrklerus habe außerdem noch ein großes Maß anderer Funktionen, die den maigeseßz- lichen Bestimmungen unterworfen blieben. (Redner verlas zum Beweise dessen eine Stelle aus dem Kirchenreht Richters). Diejenigen Priester, die nah seinem Wunsche straflos die Safra- mente spenden und das heilige Meßopfer darbringen sollten, ohne maigeseßlich angestellt zu sein, könnten demnach in keiner Weije ein Amt bekommen, auch keine Emolumente oder Stol- gebühren beziehen: sie würden lediglich auf ihre eigenen Miitel und die freiwilligen Gaben der Gemeinden beschränkt sein. Wie man ‘demnach von einer Alterirung der Maigeseß- gebung durch seinen Antrag sprechen könne, sei ihm unve- greiflih, unbegreifliher noch im Munde des Ministers. Die Regierung habe ja im §. 9 ihrer Maivorlage aus- drüdlih die vollständige Suspension aller die Spendung der Sakramente und die Feier der Messe betreffenden Strafbeslimmungen in das Ermessen der Ober-Präsidenten gestellt, ein Vorschlag, an den sein Antrag nicht hinanreiche. Man sage, die Katholiken fönnten den ganzen Schwierigkeiten ein Ende machen, wenn sie si entschlössen, die in den Mai- geseßzen vorgeschriebenen Anzeigen zu maczen, oder was das- selbe sei, sih den Maigeseßen zu unterwerfen. Glaube man, daß die Katholiken sich allen den {weren Bedräng- nissen ausgeseßt hätten, wenn es für sie so leicht wäre, ihnen aus dem Wege zu gehen? Die Geduld, mit der sie den harten Druck ertrügen, sollte dem Hause zeigen, daß sie tristige Gründe hätten, das Verlangen des Hauses nicht zu erfüllen ein Verlangen, das nur Aehnlichkeit mit demjenigen eines Menschen zu haten scheine, der ihn überfalle, indem derselbe ihn auf seine Bitte, ihm das Leben zu lassen, erwidere: „Du kannst es haben, wenn Du selbst diese Dosis Gift nimmst.“ Es sei eine{ Spekulation auf die Leicht- aläubigkeit, wenn man ihm einfah von dieser leichten Anzeige spreche: niht um die Anzeige, sondern um die daran sih schließenden Folgen handele es sich. Die Katholiken würden dann keine Geistlihen mit geistlihem Sinne, sondern Geistliche mit weltlihem Sinne haben, für die er und alle seine Glaubensgenossen danken müßten. Die Katholiken würden dann zur Anerkennung des Staatsgerichtshojs und damit der Ueberordnung des Staats über die Kirche genöthigt sein: die Kirche werde damit eine capitis deminutio erleiden, an der sie siher zu Grunde gehen würde. Ein von der Re- gierung inspirirtes Journal habe erklärt, die Anzeigepflicht jei vom Papste bereits zugestanden, nachher aber wieder zurück- genommen worden. Hätten denn die FJnspiratoren dieses Blattes die Verhandlungen des vorigen Jahres, die damals publizirten Depeschen vergessen? Jm Laufe der Verhandlungen habe allerdings der Papst dem Erzbischof von Cöln mitgetheilt, daß er in der Frage der Bestätigung der Pfarrer zu Konzessionen bereit sei. Die Negierung habe aber die Verhandlungen ohne Grund und zu Unrecht abgebrochen, und selbstverständlich sei damit auch jene Konzession gefallen. Wenn von einer anderen Seite gesagt werde, die Annahme seines Antrages würde leicht neue Schwierigkeiten zeitigen, jo habe er solche beim schärfsten Nachdenken an keinem Punkte finden können. Er glaube, hiermit seinen Antrag genügend erläutert zu haben. Das Haus möge versichert scin, daß man in schr weiten Kreisen über die katholishe Bevölkerung hinaus, auf den heutigen Tag schen werde. Millionen hätten den dringenden Wunsch, daß durch die Annahme dieses Antrages wenigstens einige Milderungen gegeben würden, damit sich die Zustände bis zur voll- ständigen Herstellung des Friedens einigermaßen erträg- lih gestalteten. Er bitte, den Antrag anzunehmen. Der Be- {luß dieses Hauses werde in weiten Kreisen wirken wie die wohlthuende Wärme der Sonne in einer Winterlandschast ; derselbe werde die von starkem Frost erkälteten Herzen wieder erwärmen und sie zur vollen herzlichen Eintraht mit allen deutschen Brüdern zurüdführen. Der Antrag werde dahin

wirken, daß man den Landesherrn segne, der ein solheä Ge- |

R, D E L E S E N N 4 M A E C R ‘E E L M T i 2 BRE I: E L S t A E ABU E Au B M E F A L E E H R T 6

Sf

L

Geses zu geben in so s{chwerer Zeit sich entshließen könne, Wolle man aber den Antrag ablehnen, nun, so habe man auch die Folgen zu tragen. Er sehe von der Sghilderung derselben jeßt ab, weil er in diesem Augenblicke nicht des Streites, sondern des Friedens wegen spreche, dessen Alle so dringend bedürftig seien.

Hierauf ergriff der Minister der geistlihen 2c. Angelegen - heiten von Puttkamer, wie solgt, das Wort:

Meine Herren! Von dem Augerblicke an, wo der Herr An- tragsteller, dessen einleiende Worte Sie eben gehört haben bei der ¿weiten Berathung des Staatshaushalts-Etats diefen feiuen Antrag ankfündiate, hat die ¿ffentlihe Besprechung sib mit ganz ungewsöhn - lidem Eifer und Juierefsæ ihm zugewandt. Man hat eifrig nad den (Hründen gefors&t, elbe die doch gewiß fehr unaewöhnliche Thatsache erklären sollten, daß cin Antrag, der faft wörtlich, jeden- fails dem Sinne nab ganz genau Übezzinstimmt mit einem Antrage, der vor einem halben Jahr das Haus sehr zingehend beschäftigt hat, weicher damals von der Regierung abgewiesen, von der Gesaurmtheit des Hauses, außer der Partei des Antragstellers, ebenfalis zurüEzewiesen: worden ift, wie 6s kommt, daß ein folwer Antrag jest nad» Verlauf von kaum einem talben Iahre wiederum das Haus be- scâftigen muß.

Meine Herren! Das öffentlihe Urtheil, fo weit es sch bisher in der Preste hat ausfprecen können, ist, wie der Herr Antragsteller felbst wissen wird, ibm nicht sehr woblwcollend aewesen. Ibn wird das ja wahrscheinli gleihgüitig sein. Jadesfen ih glaube, sein bewäbrter volitisber Scharfblick bätte ihm doch sagen müssen, daß, wenn er es für nöthig hält, jeyt na so kurzer Zeit das Haus und die Regierurg wieder vor eine jo \hwere F:age zu ftelen, er dann wenigstens verpflichtet gewesen wäre, ganz ncue Gesihtspunkte, als diejenigen, die wir damals so au8giebig fkontradiktoris& erörtert haben, hier beizubringen, um seinem Antrag im Hguse wie bei der Regierung Boden zu bereiten.

Der Herr Vorredner hat im Eingang seines Vortrages die bündiaste Erklärung abgegeben, daß er kTediglih in friedlidfter Absicht mit dem Antrage vor das Haus trete, daß dieser Antrag nur dazu dienen foll, den dringendsten Nothständen der katbolishen Seel- sorge Abhülfe zu gewähren. Niemand is berectigt, an dem Ecnst und tie Aufrichtigkeit dieser Erklärung zu zweifeln, und ih meiner- seits 1hue cs am allerwenigsten. Aber, wenn der Herr Antragsteller hieran eiren doppelten Antrag knüpfte, einen an das hohe Haus und eineu sehr emphatiscben an die Regierung, fo werde i& abzuwarten haben, welchen Eindruck dieser Appell an das hohe Haus machen wird, Was die Megierung betrifft, fo wird 6 exkläclib gefunden werden, daß, nabdem ih vor cinem h:lben Jahre in ausführlibster Erörterung die Gefichtspunkte, und wie ih glaube, mit Erfolg, zu widerlegen versucht habe, die der Herr Abgeordnete zur Begründung seines damaligen Untrages beibrahte, nachdem ich, als er im Voraus jeiaen Artrag neulich ankündigte, ganz unzwei- deutig die Ertlärung abgegeben habe, daß die Regierung auf dem bier béreiteten Boden nicht eintreten könne, mir nicht die Nô!higung auferlegt werden kann, in diesem Augenblicke bei der gegenwärtigen Gescäftélage des Hauscàä nochmals in eine ecrschôpiende Diskussion mit dem Herrn Antragsteller einzugehen. Jch werde erwarten, ob das Haus, was ih nit vorauêsseßze, in zweiter Lesung den Antrag etwa sich zu eigen macht; folite das der Fail seik, dann, meine Herren, werde ih Gelegenheit haven, in die meritoris&e Behand- lung aller der Gesichtspunkte einzugehen, welche der Herr Nhzeordnete beute wieder zur Begründung feines Antrags auf einen General- diépens dex Tatbolisben Kirche von der gesammten kirchevpolitischen Gesetzgeburg des preußiscben Staates beibrachte, um die Bedenken zu entwickeln, welde der Regierung die Annahme des Antrages nicht thunlich erscheinen lassen.

Ich würde damit ja meinen Anthcil an der Diskussion {liefen fönnen, aber Eins bin ih dem H:rr1 Abgeordneten und dem hohen Hause scWuldig: auf ten einzigen ncuen Gesichtepunkt, welcen er in der Diétkassion vorgebracht hat, nämli die Nothwendigkeit, durch feinen Antrag dem dringend:n seelforgerishen Notbstand unserer katholischen Mitbürger Befriedigung zu gewähren, mit einigen Worten einzugehen.

Meine Herren! -Als das Inuligeset rom vorigen Jahre zu seinem vorberathenden Abs{luß gekommen war, als das Abgeordnetenhaus es in der Gestalt, wie es jeßt vorliegt, angenommen und das Herrenhaus seine Einwillizung dazu gegeben hatte, hat sib die Regierung ernst- lih die Frage vorgelegt. ob sie cin derartig vcrstümmeltes Gescwer®? annehmen und cs ins Leben einfühcen könne, da sie allerdings von der Ansicht ausgehen mußte, daß diejenigen sriedlihen Intentionen, welche se uit dem Gesetz erreiwen wollte, dur die Be)sclüsse des Abgeord: etenbauses in 1hrer Erfüllung unmöglih gimact würden. Fch wiederhole, meine Herren, es haben die ernstesten Erwäzvngen in dieser Beziehung sta!ltzefundea, und die Regierung hat sich zur Annahme des Gesetzes ledigli aus tem Grupde cats{lojsen, um den Artikel 5 nit zu ve!lieren, um durch die ausgiebige Benutzung dieses Ar- tifels dem auch von ihr arerkannten geistlichen Nothstande unserer fatholiswen Mitbürger, so viel an ihc war, ein Ende zu bereiten. Wir haben damals im Vereiu mit denjenigen Parteien tes Hauses, welhe sib uns ans{lcssen, gegen das Votum der Herrcn vom Zentrum diese Milderungea durcbgeseyt, wir haben es ihnen ab- ringen müssen, fast mit Gewalt, daß es endli dazu kam, cinmal auf dem Boden der Praxis eine Milderung d:6 bestebcnden Notbstandes herbeizuführen und deshaib bin ich der Meinung, daß es dem Herrn Abgeordneten in hohem Grade an der inneren Berech- tigung fehlt, jeyt die Regierung zwingen zu wollen, cinen prinzipiell vôllig anderen Scritt zu thun, als denjeaigen, wclcher damals mit dem § 5 des Gesetzes rom 14, Juli geschehen ift

Ver Herr Abgeordnete hat nun gemeint, das Borhans densein des fkirhliven Nothftandes aus zwei (esicbté- punkten nachweisen zu können, einmal aus einem jtatistishen Tableau, auf welwes ih mit einigen Worten cingehen werde und ferner aus allgemeinen ziffermäßig nicht festzustellenden, wie er meinte, ihm in den Gesicttskceis gefallenen Ers&weinungen, zu deren Fests stellung cer mich freundlichst einlud, ibn auf einer Reife in die S cneceifel zu begleiten. Eine solche Reise würde mir zur hchers Ghre gereicben; abgesehen davon, daß es mir ein großes Veranitzen sein würde, einige Tage lang mich îa der aués#ÞließliÞden Gefell« schaft des Hrn. Abg. Windthorst zu befinden, bin id gewohnt, weder Wind noÞ Wetter zu scbeuen, um die Pflichten meines Amtes zu erfüllen, und wenn diese Pfliht mib dahin führte, mit dem Herrn Abgeordneten bci der jeyigen Kälte in die Schneccifel zu reisen, würde ich mi dieser Pflicht nit entziehen. i

Yber, meine Hcrren, mir steht stazistishes Material zu Geèote, wie der Herr Abgeordnete ganz rictig vorausgesetzt hat, wcldus mich zu der pflihtgemäßen und zuversichtliwen Annahme berechtigt, day der Seelsorgenothstard in dem von ihm behaupteten Umfangs nit vorhanden ist, Die Regierung solgt dea Bewegungen innerhalb des in Preußen vorhardenen Seelsoraerklerus mit der gröften Aufmerksamkeit; es wird periodisd aw Centralpun{lt alles datjenige Material gesammelt, was în diejer Beziehung zu Gebote acstellt werden kann, und ih kaan versichern, taß ih völlig genau über die vorhandenen Lücken inn:rhalv der Kreise der latholischen Seelsorge orientirt bin, und da maß ich allerdings sagen, daß mein

seßferlasse, und der Regierung Glück wünsche, die ein solhes | Bild sehr w. sentlich von demjenigeu abweicht, welches der Hr. Dr. Windts