1881 / 23 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

¿pîicr, 4 Bu Flie®-Papvicr, 1 Nies blaue f fter. deckdel, } Ries Padpapier, 18 Grcß Stahl- ! dern, 18 Dugend Bleifedern, 10 Dugend cderbalter, 38 1 {ware Dinte, 6 Fläs&chen othe Dinte, § kg Mundlack, 1 kg Siegellack, kg Heft;wirn, 1 kg Birdfaden, 48 Si Heftnadeln, 12 Stück Blavfstifte. 2 kg Stearin- kerzen, 400 Griffeln und 10 Ries Stroh-Papier soll im Wege der Suktmission kontraktlii verdungen

„Submission aus Licferung vou Nägel und : Schrauben 2c.“ bis ¿u dem am 7. Februar i 1881, Mittags 12 Uhr, im Bureau der: unterzeihneten Behörde anberaumten Termine einreiden. Die näheren Bedingungen liegen in der : Expeditioa des oiermal wöcertlid in Stuttgart î ersceinenden „Aügemeinen Submissions- Anzeigers“, î sowie in der Registratur der Verwaltungs-Abtheilung zur Einsicht aus und könven auf portofreien Antrag

aegen Einsendunz von 4 1,00 Kosten von der Registratur der Kaiserlihen Werft bezozxen werden. Kiel, den 20. Januar 1881, Kaiserliche Werft. Berwalrungs-Ubtheilung.

werden,

LieferungLgenecigte werden ersubt, ihr: Offerten, welche als folde äußerlih eafennkar zu machen sind, bis

Donnerstag, deu 10. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr, an die unterzeichnete Stelle portofrei einzusenden. Jede Lieferung8offerte muß, bei Vermeidung ihres Aus\c{lusses von der Konkurrenz, die ausdrütliche Erklärung enthalten, daß die allgemeinen Liefe- rungs-Ledingungen bekannt sind und anger ommen werden. Die Preise find pro Kilogramm bezw. pro Liter obne Brucbpfennige für Stroh und Kohlen pro 100 kg anzugeben, und find, insoweit die | Natur des Gegenstandes es zuläßt, Lieferproben bei-

Für die unterzeihnete Werft sollen Backsbanken- füße, Bekleidungen sür Mundpfropfen, Binderiemen, Scweeineborsten, geth. Filz, Filzringe für Mund- i Pfropfen, Mascbinengarn, Haardecken, Scbmirgel- leinewand, Sandpapier, Dichtung8pappe, Steinpappe und Piasava beschafft werden. MReflektanten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Aufschrift „Sub- mission auf Lieferung von Filz- und Sand- papier 2c.“ bis ¿zu dem am 2. Februar 1881, 1 ¡ Mittzgs 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten zufügen. S i ,_, | Behörde ankeraumten Termine einreihen. Die

Die Lieferungs Bedinaungen find im Sekretariat i näheren Bedingungen liegea in der Expedition des der Anstalt zur Eiosicht ausgelegt, werden auc | viermal wöchentlich in Stuttgart erieinenden All- gegen Gntritung voa 50 H pro Exemplar ab- | gemeinen Submissiont- Anzeigers, fowie in der Re- gegeben. gistratur der Verwaltungs-Abtbeilung zur Einficht

Coblenz, 15. Januar 1681. aus und föônnen auf V RAA Uuieas 2

Die Direïtion. Einsendung von 1,00 Kosten von der Registra- tur der Kaiserlichen Werft bezogen werden. Kiel, den 20, Januar 1881, Kaiserlicze Werft. Ver- waltungs-AbtHeilung.

L R R O R A O N R D B B R E A A E RT E E I ETER E E M R E T E D E E L ÄRE

=” Bekanntmachung.

Gemäß H. 7 des dir Stadt Boppard wegen Aus- gabe auf de- Inbaber lautender. Sculdverschrei- bungen am 10, April 1876 verliehenen Privilegiums bringe i hiermit zur Kenntniß, daß bei dec am 23. Dezember pr. erfolgten Ausloosung die Schuld- vershreibungen Litt, A. Nr 64 und 81 mit je 500 J uxd Litt. B. Nr. 8 mit 1000 Æ ausgeloost wurden und am 1. Jvli 1881 bei der Stattkasse zu Boppard gegen Rückzabe der Schuldverschrei- bung, der noch nit fôlligen Coupons und des Ta- lons zur Auétzahlung kommen.

Boppard, 24. Januar 1881,

Der Bürgermeister : Syrée.

[2165] Bekanntmachuug.

Bon dem unterzeichneten Artillerie-Depot soll die Lieferung des Bedarfs an Seidentuch und Nähfeide zu Kartuschbeuteln für das Etatéjahr 1881/82 in ¿ffentliher Submission vergeben werden.

Offerten sind gescblossen und mit entsprechender Aufs@&rift versehen bis zum 15. Februar cr., Vor- mittags 11 Utr, franko dem Depot einzureitzen.

Besiegelte Probea sind beizufügen.

Lieferungsbedingungen werden Covialien verabfolgt.

Friedrihsort, den 18. Januar 1881.

Marine-Artiilerie-Depot.

Für die unterzeichnete Werft sollen kupferne Gaten, versch. Haken, Kauscher, Klinkringe, höl- zerne Knebel, Mastenkände, weißbuchere Keile, eiserne Nägel, eiserne und mes. Schrauben und eiserne Drahtstifte beshaft werden. Reflektar ten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Aufschrift:

O ekanntmachung.

_Nacsiebend bringen wir gemäß §. 5 unseres Statuts den unterm 27. Dezember 1880 mit der Allerhöchsten Genehmigungs-Uikunde versehenen Ersten Nachtrag zu unserem Statut vom 15. Mai 1871 zur Kenntniß unserer geehrten Mitglieder.

Gegenfeitige Lebens-, Juvaliditäts- und Unfall-Versicherungs-Gesellschaft „Promethens“.

Für den Verwaltangs3rath: W. JZungermaun.

gegen 0,50 M.

Der Direktor : EDw, G. A, Sgzellenberg.

* Auf den Bericht vom 23. Dezember d. J. will JH dem anliegenden, in Folge der Beschlüsse

der Genera!versammlung vom 18. Juni 1880 aufgestellten « Grsten Nachtrage zu dem Statute für die Geaenseitige L:bené-, Jnvaliditäts- und Unfall- VersicherungégcseUscbaft „Prometheus“ zu Berlin,

hierturch Meine Genehmigung ertheilen. Berlin, den 27. Dezember 1880, gez. Wilhelm.

ggez. Gf. Eulenburg. Griedberg. An die Minister des Innern und der Juítiz. *

Ersicr Nachtrag zu dem Statut vom 15. Mai 1871 der e Gegenseitigen Lebens-, Juvalidität8- unv Unfali-Versicherungs-Gesclischaft „Prometheus“

in Berlin, enthaltend die laut Beschluß der Beneralversammlung der Mitglieder vem 18. Juni 1880 abacânderten Paragrarvben 9, 16, 17, 39, 40, 41 des Statuts. E Theilnahme an den Gencralversammlungen-

S. 9, Zur persönlichen Theilnahme an den Generalversammlungen, den Verhandlungen und den Abstimmungen in denselben sind diejenigen volljährigen männlichen Mitglieder der Gesellschaft berecbtigt, wele seit mindestens einem Jahre eine jährliche Prämienzahlung von mindestens 75 , oder eine einmalige Einzahlung von mindestens 1500 (4 an die Gesellsczast geleistet haben. Mehrere Mitglieder, von deren jedes einzelne scit mindestens einem Jahre geringere Prämienzablungen oder einmalige Ein- zahlungen geleistet bat, können si dur ein aus ihrer Mitte erwählt:s und mit Vollmacht versehenes Mitglied in der Generalversammlung vertreten lassen, wenn die von ihnen geleistete jährlihe Gcsammt- Prämienzablung oder cinmalice Einzablung mindeftens die vorher bedungene Höhe erreiht. Mehr als Cine Siimme kaun ein dergestalt Bevollmächtigter nicht abgeben. Unter den vorstehenden Bedingungen betreffs der Zeit und der Höhe der geleisteten Zablung, beziehungsweise Gesammtzahlung, kann eine Ebefrau dur ihren Ehemann, cine minderjährige Person dur ihren geset:licen Vertreter, aub wenn diese ni&t selbst Mitglieder der G-sellschait sind, vertreten werden, beziebungéweise Vollmacht zu gemeins- samer Vertretung übertragen ; eine unverheiratbete weibliche selvsiändige Perjon, fowie eine Wittwe, kann sib, sei cs persônlic, sci cs als gesetzlicher Wormund, dur eia mit Vollmacht versebenes Mitglied ver- treten, beziehungsweise gemeinsam mit vertreten lanen. In allen übrigen Fällen findet eine Vertretung der Mitglieder duich Bevollmächtigte, wele nitt selb Mitglieder sind, nicht statt. Dagegen können Viitglieder, welchen selbst mindestens Eine volle Stimme zuftebt, andere solche Mitglieder, jedo mit der Beschränkung im leyten Absatz des §. 11 vertreten, wenn sie si dur deren \criftlidbe Vollmacht hierzu bei Empfang ibrer Eintrittékarte (8. 10) legitimirt haben. In allen vorstehend be;eichneten Fällen muß; die cigenbändige Unterschrift der zu übergetenden Vollmacht von einem öffentlichen Beamten unter Beidrücdung seines Amtésiegels beglaubigt sein.

Nevisions-KFommission, Entlastung der Verwaltnugs-Organe.

S. 16, Die ordentlive Generalversammlung eines jeden Jahres erwählt ia der in & 15 bee stimmten Weise drei Kommissare aus der Zahl der in Berlin oder Charlottenburg wohnhaften Mit- glicder mit dem Auftrage, die Rebnunoen und Wilanzen zu reoidirèn, welche der Generalversammlung des näcbiten Jahres vorzulegen sind. Die Funktionen dieser Kommissare beginaen einen Monat rêcbsten Generalversammlung und endigen mit dem Schlusse dersel en.

kcoptiren.

Während ibrer Funktionsdauer haben diese Komm!fsare das \chäftsl!okale der (*esellichaft die Rebnungen, Bücber ur.d Kaßenbestände, sowie füliung ihrer Obliegenheit nöthig finden, zu untersuden. Sie veriammlung Bericht. Dieser Verichi muß jedoþ auch dem Verwaltunzs:a be und dem Direktor war spâtestens act Tage vor der Generalversammlung, {riftli mitzetheilt werden. é

0A L

was

(Crirnerungt lastung zu ertbeilen. Stellung nud Wirkungskreis des Verwaltungsrathes, S S, Der Verwaltungérath ift zur Wahrnehmung der Interessen der Geselisbaft in Pinsicdt berufen. Ihm liegt di im Namen der Geselischaft rehtsverbintlihe Bescbllisse über ( dr Generalversammlung oder dem Direktor vorbeha!ten sind. Er hat die Pflicht, in allen Fällen, welcve das Statut zweifelbaîte oder nicht hinreiheute Bestimmungen enthält, die cntsprewende Abä rung resp. Eraänzuyg des Statuts kei der Genmalversammlurig zu beantragen. Insbesondere steht ibm zu: 1) die Aastellung des Dircktors urrd auf dessen Vorschlaz die desselben aus den Lu: eaubeamtea, sowie die des Gesellshofttarzte 2) die Sutépensicn d:s Direkto: b, ehungtmweise tes Stellvertreters vergehen oder grober Fabrlässigkeit in decn Umtsverric tungen ; 3) die Prüfung der vom Direktor zu übergebenden Jahre3rechnung ;

D, 16,

af P PTST T alle Gezcnstände, welche

desselben bei

gin L, vor der Im alie der Verhinde ines R E E fb 1G Es d E E alie der erhinderung eines er erwagtlen Kommissare sind diz beiden übrigen befugt, ein anderes in Beilia wohnhaftes Mitglied zu

im (B7e y N sie zur Er- erstalten über den Befund der General» und

D E 1 ' i jeder Uussicht üter statutgemäße Geshäftsführuag dcs Direktors ob; er faßt nicht ausdrüdlich Tur }

4% ADVanbcs,

Ernennung des Stelloertreters und dessen Stellvertreters;

Dienst:

4) die Kontrolirung und Revision der Büczer, Kasse, Korrespondenzen und anterer Schriftstücke;

j

j Die Seneralversammlung hat auf Grund dieses Berichtes über dic etwa urecledizt acbliebenen | n der Revisions-Kommission zu entscheiden, scwie den beiten 2 erwaltungs-Organen die Ente !

j

die Bestimmung der festen Gehalte, Remunerationen, Tantièmen oder sonstigen Bez

a. das deputirte Mitglied des Verwaltungérathes (8. 26);

b. den Direktor ;

c. den Gesellshaftsarzt und defsen Stellvertreter ;

d. fol? Beamte, welche über 2400 M jährlihen Gehalt beziehen ; die Bestimmungen der jährlichen Dividende und der etwa nötbigen Nacwbshüfe (8. die Mitwirkung bei dem Verschluß und der Verwahrung der Hauptkasse; die Festsezung der vom Rendanten zu beftellendea Kaution ; die Feststeluxg des Narimums der zulässigen Versiherongssumme ; die vom Direktor nacgesubte Entscheidung über Annahme oder Ablehnung beantragter E in Es, Jens ; die Beschlußfaffung über Abänderung der bestehenden und Einführung neuer Versicberunas- Tabellen und Tarife der Gesellschaft; N Quas die Einberufung der Generalversammlungen und deren Leitung dur seinen (beziehungéwcise dessen Stellvertreter), die Festseßung der Tagesordnung und des Geschäftsberichtes ; Bo Stng der Aae an die Ae ie Deshlußfassuag über Autleihung von Kapitalien auf Hypothek und über Ankauf Werthpapieren, unter Beachtung der Vorschriften in 8, 38 e Statuts; A on die Bestimmung über Erwerbung oder Veräußerung von Grundftücen; die Genehmigung zur Einsezung von Vertranenskommissionen aus der Zahl der Ver- sicherten an Orten, an welchen dies rathsam erscheint. 4 307 Sie Sk M Es Ans SNaR : . 0% Die Vücher werden nach den Regeln der kaufmännishen doppelten Bucbhaltun geführt, und am 31, Dezember jeden Jahres abges{lo}sen. Auf Grund derselben wir e O und die Bilanz über das Gesellshaftsvermögen auf diefen Tag von dem Direktor aufgestellt, zunächst von dem Verwaltungsrathe und dann von der Revisionskommission (§8. 16) speziell geprüft und von der Gas dechargirt. ó

: ine getrennte Verwaltung der verschiedenen Vermögenstheile der Gesfellshaft (Re Jahreëübershüsse u. \. w.) findet nicht statt, es genügt überall die bubmäßige S di Der Vecwaltungsrath hat zu bestimmen, wie viel auf den Koftenwerth der im Besitze der

Gesellschaft befindliben Immobilien und Mobilien 2c. abzuscreiben ift, jedo muß die Abschreibung mit dem Schlusse des vierten Nehnungëejabhres beginnen und darf für Immobilien nit unter 1 Procent, für jede andere Kategorie nicht unter 5 Procent jährlich betragen, wobei dem Verwaltungsrath zur Pflicht gemacht wird, cinen höheren Sah zu bestimmen, wenn dies nah Maßgabe der Abnußzung und der sonstigen Verhältnisse angemesszn erscheint.

Die Vergleichung der Einnahmen und Ausgaben ergiebt den Uebershuß oder das

Rechnungsjahrez, welhe am Stlusse der Bilanz besor.ders auszuwerfen sind.

B.i Ziehung der Vilanz sind aufzunehmen :

« unler die Altiva:

a. der baare Kassenbestand am Jahres\chlusse;

Þ, der Bestand an Effeftea und Werthpapieren. Dieselben müssen na Gaittungen \pecificirt und dürfen nie höher als zu dem Tagescourse der Berliner Börse am 31. Dezember, bezichungêweise ibrem sonstigen Zeitwerthe an diesem Tage in Ansag gebracht werden ;

de O Eo L O / . die Werthe der Immckilien, der Mobilien 2c, soweit dieselben nit bis zum S 2 M S amortisirt AIE E L . alles andere (igeuthum zu demjenigen Werthe, welchen dasselbe na sorgfältiger Erwä am Jahres\ch{lufse hat ; E E II, unter die Passiva:

für spätere Jabre autbezahiten Prämien (der Prämieaübertrag); Prämien-Reserve ; i NReseroe für s{webente noch nicht bezahlte Shäden (die Schaden-Reserve),

3e für

Borfitzenden der Vortrag

13) 14)

15) 16)

Defizit des

a, die

b, die

c, die

und zwar:

1) in der Lebenêversiherung in voller Höhe der angemeldeten Forderungen,

2) in dem Invaliditäts- und Unfall-Versiherungs-Verbande zu demjenigen Betrage welcer bei sorgfältiger Erwägung aller im einzelnez Falle vorliegenden Umstände als höchste Entshädigungssumme zu erwarten ist;

d, die unvertheilten Ueberihüsse früherer Jahre (8. 40);

e, der Gründungsfond, soweit derselbe nit amortisirt ift;

#, das Guthaben sonstiger Kreditoren.

Die den vorstehenden Bestimmungen gemäß aufzustellende jähclihe Bilarz muß durch die Gee sellshaftëblätter (§. 5) öffentlih bekanni gemat werden.

ZJahresüberschuß nud Dividende.

S. 40. “Von dem aus der Bilanz cincs Geschäftsjahres sich ergebenden Uebershuß sämmtlicer Aktiva über sämmtliche Passiva werdea zunächst verwendet:

a, fünf Prozent als Gesammt-Tantième für die Besitzer der Antkeilsheine des Gründungs- fonds. Jedoc vermindert si der Betrag dieser Gesammt-Tantième pro rata der amorti- firten An1heil scheine ;

b, die sonst diesem Statute oder bestehenden Verträgen gemäß bewilligten Tantièmen.

Der nach diesen Verwendungen verbleibende Betrag wird zur \päteren Vertheilung an Diejenigen, welhe am Schluß des den Uebcrshuß nahweisenten Recnungétjahres noch Mitglieder ter Gesellschaft waren, reservirt. Die Vertheilung aa diese Mitglieder erfolgt seiner Zeit nah Verßbältniß ihrer wirklih cingezahlten auf dies Jahr entfallenden Prämien und etwaigen Nachtrag®zahlungen, jedoch nur in runden Prozent\äßen der Prämie und abzüglicb der bis zum Schluß des Rehnunatjahres etwa ent- fallenden Prämien-Rückgewähr. Geringe Jahresübershüsse, deren Vertheiluna unverhältnißmäßige Arbeit und Kosten verursachen würde, und ebenso Restbeträge, welche bei der Verrechnung na runden Prozent- sätzen verbleiben, werden nicht vertheilt, sondern dur Beschluß des Verwaltungérathes entweder cinsts weilen zurückgestelt und zur Abrundung späterer Ueberschußvertheilungen verwendet, oder aber auf das folgende Jahr übertragen.

Die Jahretübers& üsse werden zunächst 5 Jahre lang von der Gesellschaft zurüdbeßalten, um vorkommende Defizits daraus und ztvar pro rata eines jeden Jahresübershufses, zu deckea und kommen also erst im 6. Jahre zur wirklichen Vertheilung an die Berechtigten. Der Fälligkeitstermin der Divi- denden wird durch den Venwaltungt rath festzesezt und in den Gesellshaftsblättern bekannt gemacht, vor diesem Termine hat kein Versicherter, beztehungéweise Rechtsnachfolger desselben Anspruch auf Gewährung irgend eines Ueberschußantheils.

Während des Laufes einer Versicherung, für wele Prämien entrihtet werden, wird die Divi- dende nie baar bezaalt, sondern auf die nächftfällige Prämienrate des Versicherten abgerebnet und der Letztere hat also die betreffende Quittung an den gewöhnliwen Terminen seiner Prämienzahlung bei dem Agenten in Empfang zu nehmen. In allen übrigen Fällen erhalten die Berecbtigten Dividendensccine, wel%e nach eingetretener Fälligkeit bei der Kasse der Gesellschaft oder dem betreffenden Agenten zu prä- sentiren sind, und mit dem entiprechwenden Betrage eingelöst werden, Die Gesellschaft ist zwar berechtigt, aber nit verpflichtet, die Legitimation des Präsentanten zu prüfen.

Alle Diépositionen über Dividenden, vor deren Fälligkeit und \cweit sie mit den vorstehenden Bestimmungen über die Abrechnung auf die Prämienraten in Widerspruch treten, sind unzuiässig und für die Gesellschaft unverbindlich.

Auf das Rechnungsjahr, in welchem eine Versicherung abläuft, werden Dividenden nie gewährt.

Dividenden, welche nit innerhalb vier Jahren nad dem 31. Dezemb:r deéjenig.n Jahres, in welchem sie fällig geworden, erhoben sind, vecfallen der Gesellschaft.

i Für Sterbekassen-Versicherungen werden sämmtliche auf die betreffende Versicherung fallende Dividenden ohne Zinsen erst mit dem versichecten Kapitale fällig. Es findet alsdann keine Vercechaung auf die laufende Prämie statt, Dispositionen über die aufgesammelten Dividenden vor der Fälligkeit des Kapitals binden die Ge|ellschaft nit, vielmehr bezahlt dieselbe die Dividenden stets an Denjenigen, der zuglei zum Empfang des Versicherungtkapitals bereczigt ist.

Defizit unnd Nachschuß.

S. 41, Ein etwa dur den Jahretabsbluß nahgewiesenes Defizit wird zunächst aus den zurüds- bchaltenen Uebers{üissen der Vorjahre (§, 40) und zwar pro rata des Ueberschußbestandes eines jeden gedeät. Sollte das Jahreédefi,it je grözer sein, als diese Bermözenstheile, so müssen für den Rest desselben die sämmtlichen Versicherten, für welche ianerhalb des betreffenden Jahres Bersicherungen liefen, nah Verbäliniß ihrer auf dies Jahr entfallenden Prämien und etwaigen Nacbtragszahlungen, jedoch ab- züglich der bis zum Schluß des Rechnungétjahres etwa entfallenden Prâmien-Rückgewährc aufkommen. B:i der Nepactition des Nachschusses wird ein angefangener Kalendermonat für voll berechnct.

Die ratirlihe Einziehung des Fehlenden von den Versicherten erfolgt dann dur Aus\{reibung von Nacbscbüssea, derea Betrag und Zablungstecmin von de.n Verwaltungsrathe festgeseßt und jedem Versicherten schriftlid bekanrt gemacht wird,

Ist die Versicherung gegen Kapitaleinzahlung abgesblossen, so wird in der Police zuglei an- gegeben, mit welchein einer Jahresprämie entsprechenden Betrage die Versicherung als bei dem Uebers{huß und dem Defizit der Gescllschaft betheiligt behandelt wird; cbenso wird in allen ähnlichen Fällen verfaÿren .

j Bei Sterbekassen-Bersicherungen werden erforderliche Nachschüsse zunächst aus den aufsesammelten Dividenden gedeckt und nur soweit diese nicht zureichen, erfolgt tann auch hier für den Rest die Aus- schreibung der Nacbschzußzzabtlungen.

Wenn die ausgeschriebenen Nabsbüsse nitt zur festgesetzten Zeit entrichtet werden, so ruben von dem Fälligkeitstermine ab alle Rechte der Versicherten aus den betreffenden Policen, die von diesem

} Zeitpunkte an aus leyteren entstehenden Anspcüche oder fällig werdenden Forderungen geben verloren, die

Säumigen verfallen in eine sofort zahlbare Konventionalftrafe in Höh? des Betrages ihres Nach schusses, mindestens aber in Höhe von 20 H, und die Gesellschaft ist berechtigt, sowobl den ausgeschriebenen Nach- \{buß, als die verwirfte Konveationalstrafe, nah Maßgabe des § 12 Abs. 3 gerihtlih beizutreiben und

¿ dies au dann, wenn inzwisben die betreffende Police durh dea eingetretenen Endtermin der Versicbe-

è rung : Nacbschusses und d

| Nachschusses.

oder durch Rückkauf {on von selbst erlosben sein sollte Erst nah vollständiger Zahlung des l l nd der Koaventioaalstrafe treien die Rechte der Versicherten aus ihren betreffenden Policen wieder în Kraft.

Jeder Rückauf einer Police und jede lih der Verpflichtung zur Leistaag des füc das

Zablung auf Grund einer solHen erfolgt nur vorbehalt-

201 zuleyt vorherg:gangene Rechnungsjahr etwa erforderlichen

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um Deutschen Reichs-Anz

Dritte Beilage

eiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 27. Januar

1881.

Der Inhalt dieser Beilage, welher auch die im §8. 6 des Modellen vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesctz,

: Das Central - Handels - Register für das Deutshe Reih kann dur alle Poft - An stalten, für Berlin auch dur die Königliche Expedition des Deutschen Reihs- und Königlih Preußischen Staats-

Anzeigers, SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

DBatenre. Batent-Unme dun ne,

Die nabfolgend Genannten haber die Ertkeitunz ein:s Paicntes für bie daneben angegebenen (ezers stände nawcesuht. Ihre Anmeldung hat die an-

egebene Nurumer erhalten. Der Gezenstand der A ieldung ist von dem angegebenen Tage an einsts weilen gegen unbefuate Beautung geschüßt.

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lautern in Fraulautera a. d. Saar. Verschluß für M .l&trantport- und andere Ge- fäßie. Kl. 64.

Nr. 123. E. P. Nlasen in Flenskurg. Neuerungen an Fleisbwiegema'chinen, Zusatz zu P, R. 10755. Kl. 686,

Nr. 169, C. Baudenbacher ia Nücnberg. Kaftea, welcher in ein Tishchcn umzewandeit werden kann. Kl. 77.

Nr. 271. Richard Vogel in Bochum. Neuerung aa Pulfometern, Zusaß zu P. A. O DI9, NE On.

Nr. 698, Wirth & Co. in Frankfurt a. Main

für Jean Léonid- Moucehère in Paris. Avtomatiscbe Garnwaage. Kl. 42. Nr. 790 für Alexaind2r Elmer Me. York. Verladevorricbtung. Kl. 81,

Ber.in, den 27. Januar 1881,

Kaiserliches Patent-Anuzt, Jacobi.

Donald in New-

[2381]

Bersagung vou Patenten

Auf die nachstehend bezeichneten. im Reichs-Anzeiger an dem angegebenen Tage bekannt gemahten, Äns meldurcen ist ein Patent versagt worden. Die Wirkungen des einfiweiligen Schuyes gelten als nit eingetreten.

Nr. 37 396/79. Neuerungen an dem unter P. R 7913 patentirten paeumatishen Saugapparat für di: Einwirkung luftverdünnten Raumes auf

i mens{blihe Körpertheile.

Handgriffs in s{hwingende Bewegung versett }

“S eg Nr. 46 482. b. Hamburg. Siche: hcitsapparat §.[. 36.

für Heißwasserheizungen.

Rudolf Otto Meyer in Peute ;

Vom 15, März 1830. Nr, 4067/80. Verfahren zur Herstellung einer Stopfbüchsenpackung mit einem in Paraffin ge-

! tränkten Kern.

Nr, 46 496. Carl Sondermann in Nieder- :

seßmarc, Kreis Gummersbac, Regierungébezirk Cöln, Kombination von Schirm, Stock und Tabaks- pfeife. Kl. 33.

Ne. 46 505. 6, Fontaine in Aacben. Konische oder treppenförmizg gebohrte Bleche als Siebe in Zucker-Centrifugen. Kl. 89,

Nr. 47 215. Peter Moerver in Koblscheid

b, Aawbin. Gufßform Le Bl Nr. 47 692. Naunvu ftr. 66, Neuerungen an Maßkannen.

¡ur Herstellunz von Sttiefeleisen,

ina Berlin

Kl. 64,

Eduard Zelin

80,,

Vom 15. März 1880, Nr. 6672. Neuerungen an dem unter Nr. 5664 patentirten Flascbenvers{blufsse. Vom 15. März 1880. Nr. 25 334. Necerungen an Oberbemden. Vom 13 Septemker 1880. Nr. 30 075. Ziegel mit Zapfen [ôchern. Vom 23. Auauft 1880. Nr. 81491, Fascrpolfter zum Umhüllen von Wärmeleitungen. Vom 23, September 1880, Berlin, den 27. Januar 1881, Kaiserliczes Patent-Amt,

Jacobi.

und Zapfen-

(2382]

Gesezes über den Markeuschuz, vom 30, November 1874, sowie vom 25. Mai 1877, vorgeshriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht

Central-Handels-Register für das Deut

F, Edmund Thode & Knoop in |

Brydg:s & Co, in Berlin, Königs- ; William Jennings &'

Melun ?

in Stuttgart,

Wagen.

| Ki. 47

Wirth & Co. in Franffurt a. Main Regeneratorflammofen.

lidem Eis und

s

Insert

; Uebertracung vou chatezten,

Die folgenden, unter der angegebenen N: mmer der Patentrolle im Reichs-Anzeiger bekannt gemachten Patent-Srtheilungen find auf die nachgenannten Pérsonen übertragen worden.

Nr. 10 545, Boeeker & Co. in Swalke i./Westf.,

Drahtwalzwirk. rom 15. Februar 1880 ab. Kl. 7,

Nr. 11857. Badiseche Anülin=-

Soda-Fabriä in Ludwigéhafcn a /Rb., Darstellung von Derivaten der Ort1honitro- zimmtsäure, den Hemologen und Substitutions- produkten diesec Derivate und Umwandlung derselben in Indigoblau und verwandte Farb-

stoffe, E 22

vom 19. März 1880 ab. Nr. 11853. Badisehe Anmilin- Soda-Fabrik in Ludwigthafen a./Rhb., Neuerungen im Verfahren zur Darstellung der Materialien für die Fabrikation des künstlichen Indigos und Berfahren der Erzeugung dieses Barbitoffes direkt auf der Faser, Zusatz zu P. R, 11 857, vom 21. März 1880 ab. Kl. 22, Nr. 12601, Badizache Anilin- Soda-Fabrik in Ludwigshafen a./Rh,, Darstellung von fünstlihem Intizoblau und verwandter Farbstoffe aus Orthoritrozimmt- säure, deren Homolozen und Sub/titutionspro- duften, IL. Zusay zu P. R. 11 857, vom 18. Juni 1880 ab. Kl. 22, Berlin, den 27, Januar 1881. Kaiserliczes Pateut-Amt. [2383] Act:

und

Ea

van dl

Kétanderung eines Pateutauspru&s im Nichtigkeitäverfahren.

In dem Verfahren auf Nichtigkeitser klärung des *

dem Kaufmann Lorenz Bolienbender zu Braun- \bweig auf die Darstellung von trockenem Melasse- kalk mit möglibft wenig Kalk zustehenden Patents Nr. 8311 ist durch unsere rechtékräftig gewordene

{ Entscheidung vom 23. September 1880 dem Patent-

anspruche die nachstehende Fassung gegeben worden; Die Darstellung von trockenetn durÞd Mischen von auf 1090 C,

Kalk und unter Zusaß von dem Pulver indifferenter Stoffe, welch:s die flüssigen Salzlösungen (und Zuerktali) der Melasse aufzusaug.n vermag. Berlin, den 27. Januar 1881, Kaiserliches Patent-Amt. [2384] SACobi, Erlöschuug von PBatenten, Die nachfolgend genannten, unter de benen Nummer in die Patentroile eingetragcz Patente sind auf Grund des §. 9 des vom 25. tat 1877 erloschen. Nr. 269, Regulir- und Ventilir - Füllofen. « Schirmgcstell. Kl. 33.

KI. 39. Nr. 681. Verrichtung zum Fortbewegen von Ml, #0.

Nr. 770. Apparat zur selbsithätigen Ausrückung der mechanishen Webstühle beim Reißen der Ketten- fäden. Kl. 86 S |

Nr. 783, Rollenlager für Triebwellen und Aren.

Nr. 785, Flastenvershluß mil Kugel und einem in den Flashenhals durch Gegendruck befestigten Gummiring. Kl, 64.

Nr. 1676. Muster Raubmaschine mit festst¿hen- der Scabloaze aus Metallileh. Kl, 8.

Nr. 1861. Feuerwehrlaterne. Kl. 4.

Nr. 2435. Berfahrea zur Heistellu::g ron Eisen und Stahl aus Eisenerzen und Eisezoryden im M. 15,

Arparat zur Fabrikation von künst- zur Erzeugung falter Luft, Kl. 17. Beweglicher Treiber an \{webenden Betrieb von Müblsteinen. Kl. 50. Streihbolzdose. Kl. 44,

Regulator für clektrisches Kohblen-

Zweitheiliger Kettenring. Kl. 47.

Nr. 5149, Löschoorrichtungen für Pitroleum- lampen mit rundem und glattem Docwte. Kl, 4.

Nr. 5226. Neuecungen an der Noble’schen Kämm-Ma!cbine. Kl, 76.

Nr. 5276. Syraubshlüfsel Bade. Kl. 87.

Ne. 5322. Dathdeckung L E

Nr. 5323. Bergehalden. Kl. 5.

Nr. 56561, Sicherhcitsoese Kl. 56.

Nr. 56654. Handbohrmaschine. Kl. 49.

Nr. 5672. Siterheitszünder. Kl. 78,

Nr. 6127. Darstelluna von pkboz3phorsaurem Kalk und LThonerde aus allen Eisen und Thonerde haltenden Pbosphaten und Koprolithen, sowie Ver- werdungsweise des hierbei erhaltenen Eisen- und Thonerdephoëpkates zur Darstellung von phoëphor- saurem Natron. Kl. 16.

Nr. 6433, Steigbügelriemen. Kl. 63,

Nr. 7146. Löschvorrihtung an Petroleumlampen und Petroleumkowapparat?en mit einem oder mehre- ren Brevnern. Zusaß zu P. N. 5149. Kl, 4,

Nr. 8720, Werfahren und Einrichtung Auéwalzen von Röhren aus Ringen. Kl. 49,

Nr. 8934, Neuerung an Curvenreißfedern, durch

Nr. 4565. Nr. 4843. Hauen sür den Nr. 4900, Nr. 5055.

libt. Kl. 21, Nr. 5084,

mit verstelibarer aus Metallplatten. Fabr- und drehtare Sturzbühne für

an Pferdegeschirren.

zum

die in dem Geseß, betreffend das Urheberre&ßt an Mustern werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

he Nei. (Nr. 23.

Das Central-Handels-Register für das Deutsbe Reich erscheint in der Regel tägli&. Abonneme. t -¿eträ:t 16 50 HZ für das Vierteljahr. Einzelne 0n* preis für den Raum einer Drudckzeile Z0 s.

Me'asfekalk : _BU] erwarmter ; Melasse mit 18—23 %% gepulvertem, getrennten -

nend

Das Nummern kosten 20 &S.

welde deren Benußung als gewöhnlich2 Feder er- mögliht wird. Kl. 70.

Nr. 9005. Filterprese mit \{lauchförmigem, um seine Abse zu drehendem Preßtuche. Kl. 58.

Nr. 9098, Neuerungen an J. Gozzarino's Swnelligkeitsregula'or. Kl. 60.

; fs vid Kombinirte Hub- und Swiebebrüe.

Nr. 9808. Maschinen mit rotirenden Kolben, welche als Motoren, Pumpen 2c. teaußt werden Tonnen. Kl. 59:

Nr. 9810. Billet-Datum-Presse. Kl. 15.

Nrc. 9834. Chlinder- und Elockenhalter für A, aus zwei Theilen Blech zusammengefügt.

Nr. 9862. Vorrihtung für das Schließen der Bachdruckplatten. Kl. 15.

Nr, 9890. Verfahren zur Herstellung ron un- s und jodirtem Kollodium in Tafeln.

S OC.

Nr. 9978. Eidograpbie, Kl. 15.

Nr. 10 382. Verbesserungen an Maschinen mit rotirenden Kolben, Zusatz zu P. R. 9808. Kl 59,

Nr. 11643. Einrichtung zum Oeffnen eines S(wirmes und zur selvstthätigen Entfaltung seines Daches. Kl; 33.

Nr. 12131. Scutcylindec auf Lampenschirmen zur Verhütung der Wärmeausstrahiurg von dem Zugglat cylinder. Kl, 4.

Nr. 12203. Apparat zum Waschen, Bleiten und Spülen für Weißnä!che und andere B.klei- : dungsfstüde. Kl. 8.

Nr. 12 209. Neuerunzen an Spann-, Rabm- und Trcckenmascbinen, Kl. 8.

Berlin, den 27. Januar 1881.

Kaiserliches Patcnt-Amt, Jacobi.

Nichtigkeits-Erklärung eines Pateutes,

Das dem U. Pöge, Chemniyzer Telegraphenb1u- Anftalt in Chemniy, auf eine Alarmglock? ertbeilte Patent Nr. 7145 ift durch recbtékräftize Entschei- dung des Patent-Amts vom 11. März 1880 für nichtig erflärt.

Berlin, den 27, Januar 1881.

Kaiserliczes Patent-Aurt, Jacobi.

[2385]

7

(2386]

Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe, (Aus des neuesten Zeitschriften und Sammlungen ) 1) Derjenige, dessen Geschäft nur daria beftehte- dem Kaufmann Käufer zuzuführen, ist nicht beredti t, sclbst dcfinitive Verkäufe im Namen und für Rechnung des Kaufmanns abzuschließen. Ein

; folder erscheint auch nicht als dessen Handlungs- berollmäcthtigter im Sinne des Art. 47 H. G. B.

U. obert. bayr. Gerichtshofes v. 9. Slg. von Entsch. Bd. 7, S. 461.

2) Ein nicht zu dcn eing.tragenen Genossenschaften gehöriger Verein ift selbft dann nicht als Handels- gesellschaft zu betrachten, mern c'!ne käufliche Ab- lassung von Waaren an Nichtmitglieder stattfindet,

Juli 1878,

: weil durch einen solchen Hinaustritt aus dec ur-

sprüngliea Spktäre des Vereins kei.e Veränderung in der fstatutenmäßigen Organisaticn deffelben als ciner Genossenschaft kervorçgebracht wird. U. def}. G. H v. 16, Apcil 1878, «à. a. O. S. 483.

3) Der redlihe Erwerber erwirbt nach Art. 306 H. G. B. an der voa einem Kausmanne in dessen Handelsbctricbe veräußerten und übergebenen Sache volles und definitives Eigenthum, so daß dagegen clbst der Nachweis des strengen Eiginthuns nicht mehr durcbdringt und das früber bezründete Eizcn- thum erlistt. U. dess. G. H. v. 27, März 1878, a, d. L) G. Fie.

4) Art. 17 des kayr. (Bescßes vom 29. Apcil 1869, betreffend die privatrecktlihe Stellung der Vereine, seßt für die Verpflibtung zur Anmeldung der Aen- diruñg des Personals des Vorstandes voraus, daß durch cine Voistandéerneuerung im Personal des Vorstandes eine Aenderung erfclgt ist. Die Anmeldung selbft fann entweder der Art geschehen, daß die Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich in Person vor Ge- riht zu ersheinen und dort die Anmeldung zum Vollzuge bringen. üdec daß si! eine \criftlihe, in beglaubigter Form gefertigte Anzeige davon er- sta'ten. In beiden Fällen bildet die gleichzeitige Einreichung der Legitimat on für die neueintcetenden Mitzlieder des Vorstantes ein wesentlihes Erfor- derniß für den 1ichtigen Voll;¡ug der Anmeldung; U, des. G. D. v. 25, Juni 18:5 a. a. V. S. 407.

5) Nach ‘Art. 36 des bayr. Ees vom 29. April 1869, betr. die priratre(@tlihe Stellung der Vetr- eine, sind ausschließlih die durch die An mel- dungen veranlaßten Beschlüsse als tax- und stempelfrei erklärt. Daraus, daß dicse Bestimmuag die veranlaßten Beschlüsse erwähat, läßt fich nicht folgern, daß die turch eine Anmeldung vec- anlaften Beschlüsse verschiedener angegangener Ge- rihte tax- und stempelfrei sein sollen. U. def. O. H. v. 28. Juli 1878, a. a. D. S. 491.

6) Ebenso ist nach §. 23 des deutshen Genofssen- schaftägcseties vom 4. Juli 1868 der jeweilige ge- sammte Vorftand im Falle einer Aenderung desselben zur Anmeldung desselben der Art ver- pflichtet, wie wean eine ganz neue Genossenschaft entstanden wäre. A. a. O. S. 490,

7) Dur das Aufhebungsgebot in §. 7 Ziff. 6 der Rcitégewerbeordnung sind die auf Grund öffentliben R-chts entstandenen Abzaben an Staat und Gemeinde nicht getroffen. U. dess. G. H. v. 11, Nov. 1878. a. a. D, S. 702

8) Für die Entscädigungéklazen eines Gewer be- gehlülfen gegen seizea Dienftherra sind na ch