1881 / 27 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Theil der Arbeiter von seinem Verdienste Nichts abgeben könne, sei richtig, der Arbeitgeber müsse deshalb für die Leistung der Beiträge eintreten, ob jedoch die Beiträge von Einkommen bis 750 # vom Arbeitgeber allein zu tragen seien, müßte der Erörterung vorbehalten bleiben.

Der Fabrikbesißer Kalle-Biebrich sprach gegen den Entwurf, weil er sich mit einigen Details und dem Bau des- selben nit einverstanden erklären könne, wenn er gleich seine Prinzipien billige. Zu loben seien insbesondere der Grundsaß der Entschädigung für jeden Unfall, die Ausdehnung der Ent- schädigungspfliht auf eine größere Anzahl von Betrieben, die Limitirung der Höhe der Entschädigung und die Einführung des Versiherungszwanges. Dieser richte sich eher gegen den Arbeitgeber, als den Arbeiter. Daß für den Arbeiter auf dem Wege der Selbsthülfe nichts zu erreichen sei, bewiesen die Ge- werkvereine: den Pensionskassen dieser Vereine sei nur ein Theil der Vereinsmitglieder beigetreten und selbst von diesen sei ein niht unbedeutender Theil bald unter Verzicht auf die gezahlten Beiträge wieder ausgeschieden.

Die meisten der dem Entwurfe in der Presse gemachten Vorwürfe wären vermieden, wenn niht der Grundsaß der Zwangsversicherung, sondern der der:Ausdehnung der Ent-

chädigungspfliht auf alle Unfälle und auf eine größere An-

zahl von Betrieben an die Spige des Entwurfs gestellt wäre. Die Einführung des Versicherungszwanges brauche aber nicht zur Monopolisirung der Neichs-Versicherungsanstalt zu führen, neben dieser könnten vielleicht die jeßt bestehenden Privat- Versicherungsanstalten, bei denen zur Zeit 700 000 bis 800 000 Arbeiter versichert seien, beibehalten werden ; die Auf- hebung der Privat-Versicherungsgesellshasten, welche ja meist Genossenschaften seien, stünde eine Menge von Bedenken, be- sonders privatrechtliher Natur entgegen. Die Reichskasse fönne ihre Konkurrenz sehr gut aufnehmen, da ihre Verwal- tung billiger werden würde. L

Auszudehnen sei der Entwurf bezüglich der periodischen Beschästigung von Arbeitern bei landwirthschastlihen Betrie- ben, namentlich Dreshmaschinen. Daß die Pflicht zur Ent- schädigung erst bei längerer als 4wöchentlicher Arbeitsunfähig- keit eintrete, sei zu billigen, in Konsequenz dieser Bestimmung jedo für die Arbeiter Zwangsbeitritt zu den Krankenkassen einzuführen und entsprechende Umgestaltung der bezüglichen geseßlihen Bestimmungen nöthig.

Die Höhe der Unterstüßungen und Renten anlangend, seien die Säße für Ganz- und Halbinvaliden in der Billig- keit begründet ; diskutabel sei, ob niht die Altersgrenze für die Waisen auszudehnen ; eine Wittwenpension von 20 Proz. sei unter Umständen ungenügend; ganz ungenügend sei der Sat von 10 Proz. für eine mutterlo)e Waise. Die Berech- nung der Pensionen nach Maßgabe der Lohnbeträge sei zu billigen. Die Tarife seien dem Volkswirthschaftsrath vorzu- legen ; für Festseßung derselben im einzelnen Falle müsse der Verwaltung der Versiherungsanstalt ein gewisser Spielraum gelassen werden, da je nah mehr oder weniger zweckmäßiger Einrichtung der Fabriken und Betriebsstätten die Gefahren auch für dieselben Arten von Betrieben verschieden seien.

Kernpunkt der ganzen Frage sei die Aufbringung der Beiträge ; die Armenverbände, deren Belastung sih übrigens größer herausstellen werde, als der Entwurf annehme, seien niht heranzuziehen, die im Entwurfe angenommene Grenze von 750 M. sei willkürlih und nicht festzuhalten. Die Lasten, die von verständigen und wohlwollenden Arbeitgebern {on jeßt getragen würden, seien größer, als die im Entwurf ver- langten. Die Heymsche Berehnung basire auf dem Berg- bau und dem Eisenbahnbetriebe, den gefährlihsten aller Be- triebe: es sei anzunehmen, daß eine wesentlih geringere Be- lastung, als die von Heym berechnete sih ergeben werde, etwa eine solche von 11/2 Prozent: diese könne die Fndustrie wohl ertragen. D:m Verleßten das Recht auf Entschädigung zu entziehen, wenn er den Unfall absichtlich herbeigesührt habe, sei billig: entsprechend dürfte aber auch der Unternehmer nur regreßpflichtig gemacht werden, wenn er durch Herbeiführung des Unfalls strafrechtlih sih verantwortlich gemacht habe.

Der Spinnereibesißer Dr. Jansen-Dülken begrüßte die wahrer Humanität entsprungene Vorlage mit aufrichtiger Freude. Von einzelnen Arbeitgebern im Sinne des Entwurfs zur Verbesserung der Lage der Arbeiter gemachte Bestrebungen jeien niht von Erfolg begleitet gewesen und würden meistens von den Arbeitern, denen sih volkswirthschaftlihe Doktrinäre angeschlossen häiten, bekämpft. Dhne Zwangsversicherung könne die soziale Situation der Arbeiter nicht gebessert werden. Die Opfer, welche der Entwurf verlange, könne die FFndustrie, insbesondere die Textilindustrie, wohl bringen. Zu bedauern sei, daß Arbeiter mit weniger als 750 F Verdienst von Zah- lung der Beiträge befreit sein sollten, da in den Arbeitern dadur das Gefühl der Selbsthülfe vernihtet werde. Die meisten Arbeiter hätten niht 750 A Einkommen: es werde zulässig fein, diese vielleicht mit 1/, der Prämie heranzuziehen. Die Arbeiter mit mehr als M Verdienst würden un- zufrieden sein, wenn die geringer bezahlten gar keine Beiträge leisten sollten. An Stelle der Rente von 2/3 des Lohnes fei vielleiht ein Maximalpensionssay von 500—600 S zu stta- tuiren, zumal es dem Einzelnen ja unbenommen bleibe , sich höher zu versichern.

Die Behauptung, daß die Ertebung des Entwurfs zum Gesetze Aufhebung des Hastpflichtgeseßes bedeute, treffe wenig- stens für den Geltungsbezirk des Code civil nit zu. Die Ausrechterhaltung der Privatanstalten neben der ftaatlihen Versicherungsanstalt sei niht anzurathen.

Der Stadtrath Hagen -Königsberg erklärte, er wolle sih jedem Versuch, die soziale Frage der Lösung näher zu bringen, sympathisch gegenüber stellen, hege jedoch Bedenken, weil der Entwurf auf dem Prinzipe des Staatssozialismus beruhe. Die Verstaatlihung der Arbeiterversiherung sei nicht

. zu billigen, da die Tragweite der Unternehmungen, in die der Staat dabei sich einlasse, niht zu übersehen sei. Wenn der Staat das Versicherungswesen in die Hand nehme, werde er konsequenter Weise auch Alterversorgungskassen einrichter müssen. Durch Einführung der Zwangsversiherung und ähn- liche Unternehmungen werde der Unternehmungegeist der Be- völkerung ges chwäht und die Betriebsamkeit der)elben beein- träthtigt.

Der Webermeister Hessel-Berlin sprah für die Vor- lage. Dieselbe sei als erster Schritt zur Besserung der Arbeiterlage mit Freuden begrüßt. Zwbangsversicherung sei, wie er aus eigener langjähriger Erfahrung als Zwangsmit- glied einer Versicherungskasse bestätigen könne, niht unmora- lish, diene vielmehr dazu, das Selbstgefühl des Arbeiters zu heben und ihm eine geachtete Stellung zu geben. Die Ver- sicherungsbeiträge würden fih höher als 11/, Prozent belaufen und die ohnehin geschwächte JndustrieZ niht im Stande sein,

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dieselben zu tragen; andererseits müßten die Arbeiter der niedrigeren Lohnfklassen von der Leistung von Beiträgen be- freit bleiben, und fei es deshalb zweckmäßig, die Kommunen dazu heranzuziehen, zumal die Jndustrie die Nährmutter der Städte sci und viele Orte erst ins Leben gerufen habe. Auch sei es zweckmäßig, eine Börsenfleuer einzuführen und ein Drittel des Ertrages derselben zu Versicherungszwecken zu ver- wenden. Die Vorlage sei verbesserungsbedürstig, insbesondere bezüglich der Pensionen für Gesellen und Lehrlinge, die wegen ihrer geringeren Geschickiichkeit in höherem Grade der Gefahr von Unfällen ausgeseßt seien, als ältere geübte Arbeiter.

Der Rittergutsbesißer Albrecht verlangte Einführung von Unfallversicherungs-Genossenschaften, die den Zweck des Gesetzes ebenfalls erreihen würden. Bedenklih sei es, daß der Landarmenverband bezw. der Staat für Zahlung von Prämien der Verdienste unter 750 # eintreten sollten: der Staat werde hierdurch auch zu anderen Unterstüßungen ge- drängt und in den Staatsfozialismus hineingetrieben werden ; es entspreche niht der Würde des Arbeiters, zur Versicherung nicht beitragen zu sollen, auch die gering besoldeten Arbeiter können einen kleinen Beitrag (1/4, 1/;) leisten.

Auch landwirthschastlihe Arbeiter, welhe mit Dampf- maschinen umgingen, seien in das Gesetz einzubeziehen.

Der Kommerzien-Rath W olff-M.-Gladba ch stellte si auf den Standpunkt des Mitgliedes Dr. Janssen. Der Entwurf werde, wenn er erst praktisch geworden sei, das Haft- pflichtgeseß übertreffen: den niht in Arbeit befindlichen Arbei- tern, welche Unfälle erlitten, müsse durch ein anderes Gesetz ceholfen werden. Zwangsversicherung sei nothwendig, die Arbeiter auch damit cinverstanden; Privatgesellshaften seien niht im Stande, auch bei genauejter Kontrolle, die erforder- lichen Garantien für Entschädigung aller Unfälle zu bieten, nur Staatsversicherung könne helfen; die Grenze des Entwurfs von 750 A scheine zu hoh gegriffen, im Allgemeinen sei fest- zuhalten, daß der Arbeiter mit beitragen müsse, auch Maximal- faß der Rente anzunehmen.

Der Gutsbesißer Wegmann - Albrechtau *? (gegen die Vorlage): Er sei ein Gegner des vorliegenden Geseßent- wurfs und müsse sih in Konsequenz dieses Standpunktes namentlih auch gegen die Heranziehung der landwirthschaft- lichen Arbeiter zu der beabsichtigten Unfallversicherung er- klären, Allerdings sei auch sür diese Arbeiter Fürsorge gegen die Schädigung durch Unfälle bei der Arbeit zu treffen, aber nur durch Ausdehnung des einer Abänderung zu unterwerfen- den Hastpflichtgeseßes auf die in landwirthschafstlihen Betrie- ben thätigen Arbeiter. Solle übrigens im Sinne des Geseß- entwurfs vorgegangen werden, so sei es nicht rathsam, die Landarmenverbände zu den Prämienzahlungen heranzuziehen. Die von den Landarmenverbänden zu diesem Zwecke zu über- nehmenden Lasten würden durch Zuschläge zu den direkten Steuern aufgebracht und so zum Theil von solchen getragen werden, die ein geringeres Einkommen besäßen, als die zu entshädigenden Arbeiter. Wenn die Jdee des Geschentwurfs durchgeführt werden solle, so sei es Sache des Staats, aus eigenen Kräften in geeignete Weise die erforderlichen Mittel aufzubringen, und jedenfalls fo, daß nur die zu den Lasten der Versicherung beizutragen hätten, die sih in günstigeren Verhältnissen befänden, als die zu verfichernden Arbeiter.

Der Kommerzien-Näth Baare-Bochum: (Für die Vor- lage.) Es gereiche ihm zur Genugthuung, daß die meisten der Vorredner das, was, wie ja bekannt, von ihm früher ver: treten worden Und sfih in dem anliegenden Geseßentwurf wiederfinde, gebilligt hätten. Freilih weiche der Entwurf ja in einigen Beziehungen von seinen früheren Vorschlägen ab, und könne er sich mit demselben namentlih insofern nicht einverstanden erklären, als er die Fndustrie zu sehr belaste. Wenn der Gesetzentwurf den Arbeitern die Versicherung cines Einkommens bis zu 2000 Mark sichern wolle, so sehe er den Grund nicht ein, weshalb die Jndustrie die entsprehenden Lasten auf sih nehmen jolle. Die heutigen Forderungen ter Arbeiter anlangend, so verstehe er niht, wie die Wortführer derselben so wenig Billigkeitsgefühl besäßen, daß sie die Hand- arbeiter stets mit anderem Maße gemessen sehen wollten, als andere Personen, die doch, wenn sie auch statt mit der Hand mit dem Geiste arbeiteten, niht weniger Arbeiter seien als jene.

Er, der seit 40 Jahren mit Arbeiterkreisen in naher Be- rührung stehe, sei überzeugt, alle unter ihm beschäfligten Ar- beiter würden ihm das Zeugniß geben, daß er m:hr arbeite, als einer von ihnen. Die, welche sih namentlich auch in der Presse zu Wortführern der Arbeiter machten, sollten doch mehr Gerechtigkeit haben für Diejenigen, die mit diesen und für diese arbeiteten. Seit geraumer Zeit arbeiteten die Werke, an denen cr betheiligt sei, und g!eichartige, meistens ohne jeden Verdienst, ja mit Verlust, nur damit sie ihre Arbeiter nicht zu entlassen brauchten, und die Leiter dieser Werke suchten diescs Ziel zu erreihen mit Aufopferung ihrer selbst, ihrer Kräfte und ihrens Vermögens.

Wenn die Verhältnisse der Arbeiter aegenwärtig ungünstige seien, so sei dies zurüczuführen cinmal auf einen unverhälts- nißmäßigen Luxus, den die Arbeiter und ihre Familien ih häufig gestatteten, zweitens darauf, daß sie ihren sogenannten Führern, die in der That häufig Versührer seien, zu willig Folge leisteten. Jn leßterer Beziehung habe auch er traurige Erfahrungen unter den ihm nahestenden Arbeitern gëmacht, obglei dieselben zu ihren Arbeitsgebern durhweg in einem sehr guten Verhältniß ständen, wie daraus hervorgehe, daß niht wenige 20 bis 30 Jahre und länger in demselben Etablissement arbeiteten, und in einigen Fällen Großvater, Vater und Sohn gleichzeitig in demselben ihm unterstellten Werke beschäftigt seien. Er habe seinerzeit eine als Aktien- gesellschast organisirte Stiftung mit dem ZweckC ins* Leben ge- rufen, den Arbeitern billige und gute Wohnungen zu ge- währen und als Konsumverein, Sparkasse und dergleichen zu dienen.

Seitens der betreffenden Arbeitgeber des VBohumer Ver- eins sei für dies Unternehmen ein Kapital von 300 000 Thlr. à fonds perdu gewährt, den Arbeitern eine angemessene Ver- tretung bei der Verwaltung zugesichert worden. Jn Folge des Dazwischentretens der wegen ihres Einflusses auf die Ar- beiter besorgten s. g. Arbeitersührer sei die Betheiligung der Arbeiter an dieser Schöpfung eine sehr laue gewesen; statt ihre Ersparnisse bei diesem Unternehmen gegen 6 Prozent Zinsen unter Garantie des Bochumer Vereins anzulezen, hätten sie es z. B. vorgezogen, dieselben anderweitig gegen nur 4 Prozent unterzubringen, und der Erfolg sei gewe?ten, daß die Gesellschaft shnell habe liquidiren müssen und daß die betreffenden Geschäfte jeßt vom Bochumer Verein fort- geführt würden.

Der Redner charakterisirt sodann die Beurtheilung, welche

seine Bestrebungen und der vorliegende Beseßentwurf in ver- schiedenen Preforganen und bei den Vertretern der abwei- chenden politishen bezw. volkswirthschaftlihen Richtung er- fahren hätten. Es sei unter Anderem getadelt worden, daß einzelne Fndustrien gegenwärtig billiger nach dem Auslande verkauften, ols im FJnlande. Dies Verfahren sei unter Um- ständen jedoch wohl gerechtfertigt, um das gewerbliche Leben überhaupt zu erhalten. Geschehe es nit, so würde die Folge sein, daß unter Preisgebung der Werthe, die in den betreffen- den Etablissements steckten, die in denselben beschäftigten Ar- beiter außer Thätigkeit geseßt werden müßten, ohne daß die- selben in anderen Fndustriezweigen Gelegenheit fänden, ihr Brod zu verdienen.

Seine Ausführungen möchten geeignet sein, die Arbeiter über ihre bezeihneten Führer und Freunde aufzuklären, für die sie nihts seien, als politisches Kapital.

Der Kaufmann Kochhann-Berlin (gegen die Vorlage): Er bezweifle sehr, ob gegenwärtig der rihtige Moment sei, ein Geseß von so weittragender Bedeutung zu erlassen. Zum ersten Male wolle der Staat mit diesem Geseß das Odium auf sih nehmen, welches bisher der Arbeitgeber getragen habe, indem nunmehr der Arbeiter mit feinen Ansprüchen an den Staat gewiesen werden sollte. Was solle daraus entstehen, wenn jeßt auf allen Gebieten mehr und mehr der Staat als der verantwortliche Theil hingestellt werde? Er wünsche den Staat bewahrt zu sehen vor dem Schaden, der ihm aus solhen Auffassungen erwachsen müsse.

Der Arbeitgeber sei an erst:-r Stelle verpflichtet, dem Ar- beiter die in Rede stehenden Entschädigungen zu leisten, auch ohne Geseß. Das Gefühl dieser moralishen Verpflichtung sei leider in dem leßten Jahrzehnt, in der Zeit der Gründungen, verloren gegangen und an die Stelle des fühlenten Menschen sei das nackte Kapital getreten.

Zwar seien zum Theil auch die Arbeiter {huld an ihrer unbefriedigenden Lage. Auch er wisse aus persönlicher Er- fahrung, wie wenig Verständniß sie oft der guten Absicht der Arbeitgeber entgegen brächten. Er aber hätte gewünscht, daß nur die Noth allein den Uebergang zu besseren Verhältnissen geschaffen hätte. Er beklage es, daß man künstlih einge- griffen habe in diese Angelegenheiten, dadurch sei der Ge- jundungsprozeß geslört worden. Er leugne, daß die wirth- \chastlihe Lage heute besser sei, als vor zwei Jahren.

Was das Gese geben wolle, sei ja nur, was gewiß «Jeder wünsche, Aber weshalb wolle der Staat sih an die Stelle der Verpflichteten seßen? Es würde genügen, wenn er seine Aufsichtsrehte den Versicherungsgesellshaften gegen- über verschärfte und das Hasftpflichtgesez modifizirte. Nament- lih müßte das gegenwärtige unleidlihe Verhältniß der zahl- reichen Prozesse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beseitigt werden, was durch Einrichtung endgiltig entscheidender Schieds- gerichte geschehen könne.

Wie die Organisation der im Gesetze beabsihtigten An- stalt ohne ungeheure Kosten durhgeführt werden solle, ver- stehe er nicht, Wo wolle man die Elemente hernehmen, die geeignet seien, die nöthigen Urtheile abzugeben? Die unter- geordneten Verwaltungsorgane seien zur Ausübung derartiger Funktionen außer Stande, wie sich in Berlin bei anderen Gelegenheiten täglih zeige. Das Eintreten der Landarmen- verbände nah den Bestimmungen des Entwurfs gebe wegen der verschiedenen Organisation derselben in den verschiedenen Landestheilen zu weiteren Bedenken Veranlassung. Ebenso würde die Feststellung der Entschädigungen große Schwierig- keiten mahen. Hier würde man bestimmte Normativbestim- mungen aufstellen müssen. Eine stete Quelle der Unzufrieden- heit für die Arbeitnehmer würde die Frage bilden, ob sie in die richtige Klasse eingereiht seien.

Sei es aber endlich gut, daß dem Arbeiter ale Möglich- keit gencmmen werde, für sih selbst sorgen zu können, ihn jeder moralishen Verpflichtung zu entbinden? Es sei ein Zug unserer Zeit, daß auf dem Menschen als solchen zu wenig ge- geben werde, ein Fehler unserer heutigen Erziehung, daß zu wenig individualisirt werde. Es sei dafür zu sorgen, daß der Mensch selbständiger gemacht werde. Auch bei der Durchfüh- rung der allgemeinen Wehrpflicht sollte hierauf Bedacht ge- nommen werden.

Der Arbeiter werde mit diesem Geseße nicht zufrieden sein, er dulde es nicht, daß andere in seine Verhältnisse hin- einblicken und eingriffen.

So müsse er bezweifeln, daß die wohlwollende Absicht des Gesetgebers, die er aus der Begründung erkenne, werde er- reicht werden.

Der Kommerzien::Nath Kade-Sorau (für die Vorlage) : Er könne dem Vorredner nichi zugeben, daß das Mißverhält- niß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Zeit der Gründungen zurückzuführen sei, dasselbe datire von früherer Zeit, wohl schon aus dem Jahre 1848. Er erachte das vorliegende Geseß für durhaus nothwendig sowohl wie zweck- mäßig, wenn auch zu prüfen sein werde, ob sih niht dur Aenderungen im Einzelnen die Ausführung erleichtern lasse.

Die gegenwärtig bestehenden Unfallgenossenschaften hätten, vie ihm bekannt, wohlthätia gewirkt. Eine Vereinigung der- selben zu einem großen Unternehmen, wie hier geplant, sei aber jedenfalls in RücCsiht auf die zu erreichende größere Leistungsfähigkeit erwünscht. Ebenso sei es zweckmäßiger, die bestchenden Unfallsversicherungsgesellshaften zu einem großen Unternehmen zu vereinigen. Nur so erhalte der Arbeiter die Garantie, daß seinen Ansprüchen aus der Versicherung unter allen Umständen genügt werde, während er bei den einzelnen Versicherungsunternehmungen immer von den Vermögens: verhältnissen derselben abhängig bleibe.

Jn dem Gesetze sei dafür zu sorgen, daß die Unfalls- gefahren möglichst beschränkt, die Prämien möglichst verkleinert würden. Er halte es nicht für unbedenklich, die Bestimmung der Gefahrenklassen dem Bundesrath allein zu überlassen. Ebenfalls bedenklih ersheine ihm die Bestimmung über die Regreßpflichtigkeit des Unternehmers nach §8. 36, namentlich soweit diese auf die Verlegung zum Schutze der Arbeiter ge- troffener Anordnungen begründet werde. Die Fabrikinspek loren träfen nicht immer dieselben Anordnungen. Bei der Unmöglichkeit, hier immer klare Vorschriften zu treffen, möchte sih die Einrichtung ciner Rekursinstanz empfehlen. Auch mache er darauf aufmerksam, daß es, um den großartigen Apparat der Reichsversicherungsanstalt sicher funktioniren zu lassen, nothwendig sein werde, überall die Kommunalbeamten heranzuziehen, etwa gegen eine Vergütung entsprehend der gewöhnlichen Einnahmentantième.

Aus dem Entwurfe sei nicht ersichtlich, ob die Versiche- rung auch für jugendlihe Arbeiter und Frauen in Aussicht genommen werde; dies sei noch klar zu stellen.

Kommerzien-Rath Meyer-:Celle (gegen die Vorlage):

I N R UBTR E R N

4E B A)

Wenn einer der Vorredner Bedenken geäußert habe, daß der Staat sih nach dem Geseßentwurfe für die Arbeiter engaagire, so mache er darauf aufmerksam, daß der Staat niLt leisten, sondern nur leiten solle. Nah den leßten durhaus unge- nügenden Geseßen auf dem hier fraglihen Gebiet, dem Haft- pflihtgeses, das nur Unfrieden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesäet habe, und dem Geseß über die einge- schriebenen Hülfskassen, das man habe umgehen müssen, wenn man zweckmäßige Einrichtungen für die Arbeiter treffen wollte, begrüße er im Allgemeinen den heutigen Entwurf, für dessen vorzügliche Bearbeitung er wohl glaube dem Verfasser Namens der ganzen Versammlung Dank sagen zu dürfen, mit großer Freude.

Nah dem Vorschlage einzelner Vorredner, die Land- armenverbände bei der Prämienzahlung leer ausgehen zu lassen, finde er keinen Grund. Seines Wissens bilde die frei- willige Versicherung aller Arbeiter gegenwärtig keineswegs die Regel. Die Armenverbände müßten jeßt leisten und es sei daher gerechtfertigt, daß sie das auch für die Folge thäten. Eben jo halte er eine geringe Betheiligung aller Arbeiier an der Prämienzahlung für erwünsht. Eine solche Beisteuer entsprehe nah seiner Erfahrung sowohl dem Gerechtigkeits- gefühl wie der Leistungsfähigkeit der Arbeiter und sie werde die gute Wirkung haben, daß de Arbeiter si selbst an der nothwendigen Kontrole betheiligten. Bei diesen Vorschlägen liege ihm übrigens das Motiv der Entlastung der Jndustrie fern. Was die Bedenken gegen den Versicherungszwang betreffe, jo sei er überzeugt, daß nur im Wege des Zwanges das erstrebte Ziel zu erreichen sei. Zwinge der Staat aber zur Versicherung, so sei er auch verpflichtet, dafür einzustehen, daß der Zweck der Versicherung nicht verfehlt werde, und dies geschehe mit Sicherheit nur durch Einrichtung einer staatlichen Anstalt.

Einen Mangel erkenne er noch in dem Entwurf. Es beständen gegenwärtig Kassen, unterhalten durch Beiträge der Arbeitgeter und Arbeitnehmer, aus welchen der Arbeiter bei Unfällen entschädigt werde. Er würde cs für zweckmäßig halten zu bestimmen, daß die Prämien von diesen Kassen ge- tragen werden können, das Einverständniß der Betheiligten und die Leistungsfähigkeit der Kassen vorausgeseßt.

Die Bedenken eines der Vorredner bezüglich der Schwie- rigkfeit, die gezahlten Löhne nah den Vorschriften des Ent- wurfs z:1 ermitteln, theile er nit.

Zu weit gehend sei ihm die Bestimmung, daß eine Ent- schädigung schon nach vierwöchentlicher Krankheit eintreten solle, Diese Frist sei, um die Gefahr von Simulationen zu verringern, auf mindestens 2 Monate auszudehnen. Die Re- greßpflichtigkeit des Unternehmens sei seines Erachtens auf die Fälle strafbaren Verschuldens zu beschränken.

Der Rittergutsbesißer von Herford-Tauchel (für die Vorlage): Mit großen Bedenken an die Prüfung des Ent- wurfes herangetreten, konstatire er zu seiner großen Freude immermehr die Vorzüge desselben, die geeignet seien, die be- dauerlichen Lücken des Haftpflichtgeseßes auszufüllen, die er in einzelnen Fällen zu beobachten Gelegenheit gehabt babe. Freilich komme der Entwurf für die von ihm vertretene Landwirthschaft, bei der noch ein patriarchalishes Verhältniß zwischen Herrn und Arbeiter existire, weniger in Betracht als für die Fndustrie, wo der Arbeitgeber den Arbeitern {hon wegen der großen Zahl der leßteren nicht so nahe stehen könne.

Ob es richtig sei, die Grenze, von der ab die Arbeiter an der Leistung der Prämie Theil nehmen sollen, auf 750 M des Jahreslohnes zu bestimmen, könne zweifelhaft sein. Es sei shwierig, hier das richtige zu treffen, und müsse man ih genügen lassen, Ungleichheiten thunlichst auszuschließen. Daß die Löhne der Arbeiter nie ausreihten, um cinen Beitrag zu der Prämie zu zahlen, sei entschieden unrihtig. Es müsse jeder sehen, wie er sich in dieser Beziehung mit seinen Arbei- tern abfinde. Einen Bruchtheil der Prämien diesen aufzuer- legen, erscheine rathsam.

Der Eisenformer Kamien-Berlin (gegen die Vorlage) : Wenn man cinseche, daß das HaftpfliYtgeseß niht genüge, fei cs doch das nächste, daß man dieses ändere. Es sei nun doch nicht gleih nöthig, etwas ganz neues zu schaffen. Sein Vor- schlag sei, den Entwurf unter entsprehender Verbesserung des Kaftypflichtgeseßes abzulehnen.

Er sei ein prinzipieller Gegner der Zwangskassen; er wünsche statt dieses Gesetzes cin solches, das den Arbeitgeber verpflichte, sih bei der Annahme der Arbeiter zu vergewissern, daß der Arbeiter versichert sei. Es ebe jeßt {hon so viel, fast zu viel Kassen: warum noch eine neue Reichskasse grün- den? Er könne nicht billigen, daß nah dem Entwurf für sämmtliche Unfälle entschädigt werden solle.

Müsse er auch zugeben, daß es Arbeiter gebe, die durch ihren Leichtsinn sich selbst Unfälle zuziehen, weshalb diese in aleihem Maße entschädigen, wie den vorsichtigen Arbeiter ? Man folle die Regelung des Unfallentshädigungswesens den Arbeitern selbst überlassen, Bestimmungen, wie die des Ent- wurfes, nah denen der leihtfertige Arbeiter ebenso behandelt werden solle, wie der gewissenhafte und vorsihtige Mann, seien nur geeignet, auch noch Unfrieden unter den Arbeitern selbst hervorzurufen. Wenn die Kassen der Gewerkvereine nicht so florirt hätten, wie man hätte wünschen sollen, so erkläre sich das aus den großen Schwierigkeiten, mit denen sie zu kämpfen gehabt hätten: bald nah ihrem Entstehen das Austreten der sozialdemokratishen Bewegung, dann der Krieg von 1870/71, der den Gewerkvereinen, man könne wohl sagen, die besten Mitglieder entzogen habe, endlich das Sozialistengeseß, von dem man niht gewußt habe, ob es auf die Gewerkvereine würde angewendet werden. Uebrigens befinde sih die JFn- validenkasse des Gewerkvereins der Maschinenbauer in sehr günstigen Verhältnissen.

Mit Entschiedenheit müsse er sih gegen den Vorschlag verwahren, erst nah 2 Monaten Krankheit die Entschädigung des Gesehentwurfs eintreten zu lassen. Schon die vorgesehene Frist von 4 Wochen sei eine wesentliche Vershlehterung gegen- über dem Haftpfl:htgesez. Wenn cin Arbeiter 2 Monate ohne Entschädigung bleibe, oder von den geringen Kranken- kassen-Unterstüßungen leben solle, so sei das der Weg, ihn vollständig verhungern zu lassen.

Der Geheime Bergrath a. D. Leuschner-Eisleben (für die Vorlage): bemerkt unter Bezugnahme auf seine früheren Ausführungen und verschiedenen Erkiärungen der Vorredner: Die Annahme, daß die Unternehmer mit diesem Gesche die Lasten des Haftpflichtgesezes von sih abschieben wollen, sei niht begründet. Unzweifelhaft würden die Arbeit- geber nah dem vorliegenden Gesetze mehr leisten, als gegen-

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wärtig nah dem Hastpflichtgeseß. Die Frage der Heranziehung der Landarmenverbände erachte er für diskutabel. Da diese !

gegenwärtig für die niht versicherten Unfälle zuleßt einzu-

stehen hätten, so werde ihnen eine große Laft abgenommen. _Es sei daher an sich nicht unbillig, wenn sie in anderer

Weise wieder herangezogen würden. Eine Betheiligung der

Arbeiter an der Prämienzahlung halte er bei der Unfallver- |

sicherung, niht wie verschiedene Vorredner, für erforderlich; vielmehr sei, die Lasten dieser Versicherung zu tragen, der Natur der Sache nah recht eigentlich Pfliht des Unterneh- mers. Anders bei der Alters-, Wittwen- 2c. Versicherung, wo eine Betheiligung der Arbeiter allerdings angemessen er- scheine. Daß man die Bestimmung des Entwurfs, nah welcher für alle Unfälle, auch die aus Leichtsinn hervorgeru- fenen, entshädigt werden solle, anfehte, sei am wenigsten be- greiflih von einem Vertreter der Arbeiter selbst.

Der Zuckerfabrikant Brockhoff-Duisburg (gegen die Vorlage): Das Haftpflihtgeseß habe niht überall so ungünstig gewirkt, wie von einzelnen Rednern behauptet. Meistens jeien die Arbeiter versichert worden. Jn Folge davon hätten sih die früheren Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeit- nehmer vermindert.

__ Gegen den vorliegenden Entwurf wende er ein, daß, wenn die Arbeiter Beiträge für die Versicherung zahlen follten, sie auc an der Verwaltung der Kaße betheiligt werden müßten. Andernfalls würde der erhoffte Erfolg einer größeren Befrie- digung in den Arbeiterkreisen leiht ausbleiben. Er wünsche eine Betheiligung der Arbeiter an den Kontrolgeshäften. Be- denklih Hei ferner die Bestimmung des 8. 31, betreffend die Zulässigkeit der Verwandlung der Rente in eine Kapitalent- schädigung. Die Reichsversicherungsanstalt dürfte seines Er- achtens nur Renten gewähren, keine Abfindung in Kapital. Endlich mate er darauf aufmerksam, daß bei der Einrichtung der Anstalt thunlihst auf Dezentralisation hinzuwirken sein werde.

Ein Antrag auf Schluß der Berathung wurde ange- nommen und die Berathung geschlo}en.

Der Kommerzien-Rath Baare bedauerte in ciner persön- lihen Bemerkung, daß ihm durch den Schluß der Debatte die Gelegenheit entzogen werde, die Herren Kohhann und Kamien in wesentlihen Punkten zu widerlegen und deren Angaben rihtig zu stellen.

Der Vorsizende s{chlug vor, innerhalb der Sektionen die Ergänzungswahlen für die Stellvertreter der Mitglieder des permanenten Ausschusses vorzunehmen, die in Folge der Er- nennung von Mitgliedern dieses Ausschusses durch die Staats- regierung erforderlih geworden seien.

Aus sämmtlichen Sektionen wurde beantragt, die Wahl der Stellvertreter durh Afflamation zu vollziehen. Auf die Anfrage des Vorsißenden wurde hiergegen ein Widerspruch aus keiner der Sektionen erhoben, und die Wahl durch Akkla- mation hiernach für zulässig erklärt.

Sodann wurden gewählt: 1. Seitens der Sektion für Gewerbe: 1) an Stelle des ersten Stellvertreters, Werk- meister Spengler, Fabrikarbeiter Kähding (Jbehoe); 2) an Stelle des bisherigen zweiten Stellvertreters Kähding, Schriftseßer von Gebhardi (Caffel); 3) an Stelle des ersten Stellvertreters Schlossermeister Rus, Malermeister Richter (Berlin); 4) an Stelle des zweiten Stellvertreters des Bau- tishlermeister Vorderbrügge, Maurermeister Beyerle (Coblenz);

11, Seitens der Sektion für Handel: 1) an Stelle des ersten Stellvertreters Kommerzien-Rath von Born, Kom- merzien-Rath Wesenfeld; 2) an Stelle des ersten Stellver- treters Kommerzien-Nath Neubauer, Fabrikant Gamm (Königsberg) ;

IIT. Seitens der Sektion für Land- und Forstwirth- schaft: 1) für den ersten Stellvertreter Oberst-Lieutenant a. D. von Tiele-Winkler, Gutsbesißer Vaupel; 2) für den zweiten Stellvertreter Reichsfreiherrn von Landsberg- Steinfurt, Rittergutsbesißer Kennemann.

Das „Mar. V. Bl.“ veröffentlicht folgende Nachrichten über Schiffsbewegungen: (Datum vor dem Orte bedeutet A!kunft daselbst, nah dem Orte Abgang von dort.) S. M. S. „Ariadne“ 6/9. 80 Callao 15/11. 80 15./11., 80 Chorillos und zurück nach Callao. (Poststation Pa- namna) S. V. Knt, „Cuclop 7/10, 80 QHonatong 1/11. @ (WPosilialion: bis 11/2. Port Sard leßte Post 11/2. Nachmittags 21/, Uhr via Brindisi vom 12/2. ab Gibraltar.) S. M. S. „Freya“ 1/11. 80 Shanghai 16/12. 80. nach Hongkong. (Postitation: Hongkong.) S. M. Av. „Habicht“ telegraphishe Nachriht vom 4/1. aus Capstadt. (Poststation: Auckland auf Neuseeland.) S. M. S. „Hertha“ telegraphishe Nachricht vom 18/1. aus Capstadt. (Poststation: Yokohama.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 20/10. 80 Auckland 17/11.80— nah Apia. (Poststation : Aden.)S. M. Knbi. „Jltis“

25/11. 80 Shanghai. Leßte Nachricht von dort 4/12. 80. (Poststation : Hongkong.) S. M. Av. „Loreley“ 10/11. 80 Kon- stantinopel. Leßte Nachricht von dort 19/1. (Poitstation :

Konstantinopel.) S. M. Av. „Möve“ 2/1. Capstadt. (Poststation :

Auckland auf Neuseeland.) S. M. Knbt. „Nautilus“ 22/11. 80 |

Wellington (Neuseeland). (Poststation: Aden.) S. M.S. | „Nymphe“ 23/12, 80 Port of Spain 28/12. 80 nach La | Guayra. (Poststation: Havanna.) S. M. S. „Victoria“ 23/12. 80 Gibraltar. von dort 27/1. cr.

Leßte Nachricht

(Poststation : vom 29/1. ab Porto Grande Cap Verdische Jnseln. —) S. M. S. „Vinecta“ 25/11. 80 Yokohama. Leßte Nachricht von dort 7/12. 80 (Poststation: Hongkong.) S. M. Knbt. „Wolf“ 2/11. 80 Tientsin. Leßte Nachricht von dort 1/12, 80. (Poststation : Hongkong.)

Der Vize-Admiral Bat \ch, Chef der Marinestation der Ostsee, hat sich nah beendetem Urlaub nach Kiel zurück- begeben.

Der General-Lieutenant von Lyncker, Commandeur der 9. Division, ist behufs Ubstattung persönliher Meldungen mit Urlaub von Glogau hier eingetroffen.

Baden. Karlsrube, 28. Januar. (Côln. 3.) Jn den Monaten August und September d. J. soll hier zu Ehren der silbernen Hochzeit des Großherzogs und der Großherzogin eine Kunst- und Kunstgewerbe-Aus-

{ Wien einzutreffen. Die Einschiffung des Kronprinzen zur | Reise nah dem Orient dürfte am 11. erfolgen. 31. Jaauar. (W. T. B) Der Budgetaus- | [Guß des Abgeordnetenhauses hat den Dispositions- fonds von 50 000 Fl. genehmigt, Wolfrum hatte Namens der verfassungstreuen Partei erklärt, daß er aus poli- tishen Gründen gegen den Dispositionsfonds stimmen würde. Die Leichenfeier für den verstorbenen Kardi- nal Fürst-Erzbishof Kut schker hat heute unter großer Be- theiligung aller Schihten der Bevölkerung stattgefunden. Der Kaiser wohnte der Feier mit den Erzherzögen bei. Jn der heutigen außerordentlichen Generalversammlung des Wiener medizinishen Doktorcn-Kollegiums wurde Herzog Karl Theodor von Bayern einstimmig zum ersten Ehren- mitglied ernannt.

Prag, 31. Januar. Der Landeskulturrath nahm

ungeachtet der Opposition der czechishen Minorität den Kom- promißantrag an, nah welchem in dem Ausschuß vier Deutsche und fünf Czehen gewählt werden sollen. Pes, 81. Januar. Der Ungaxrishen Pos“ zufolge stellten sich die Staatseinnahmen im leßten Quartal 1880 gegen den gleihen Zeitraum 1879 um 10 426 380 F[. günstiger, die Ausgaben um 2 795 146 Fl. ungünstiger.

Swe Ben, 29. Januay. (Wes. Zig) Jn der heutigen Sißung des Großen Raths des Kantons Bern erklärte der Regierungsrath auf die ihm gestellte

Interpellation, wann und wo er die mit 12983 Unterschriften Verlchene Petition Um vie Wiedereinführung der Todesstrafe zur Berathung bringen werde, daß das unmög-

lih {hon in der gegenwärtigen Session geschehen könne.

Allerdings befände man sch in Folge der vielen grauenhaften Verbrehen während der leßten Zeit

in einem eigentlichen Nothstande, aber der Regierungsrath habe sich nicht nur mit der Frage der Wiedereinführurg der Todesstrafe zu beschäftigen, sondern mit noch verschiedenen anderen damit Hand in Hand gehenden Maßnahmen, wie mit der Reorganisation der Strafanstalten und der Sicherheits- polizei, sogar mit der Revision des Armenpolizeigeseßes. Daher brauche es Zeit, jedenfalls werde er aber seine bezügliche Vor- lage in der nächsten Session bringen. Diese werde folgende Fragen behandeln : 1) Fsstt die Todesstrafe wirklich nothwendig? 2) Giebt es nit andere Mittel zur Erreichung des gleichen Zwecks, ohne dabei der Ehre und Würde Berns zu nahe zu treten?

3) Welche Mittel sind neben der Todesstrafe zur Hebung des Nothstandes zu ergreifen? Mit dieser Erklärung

fällt eine heute im Großen Rathe beantragte Viotion dahin, welche den Regierungsrath einladet, im Hinblick auf die vielen Verbrechen, welche die Berner Bevölkerung leßter Zeit in Aufregung verseßt haben, die Frage der Einrichtung einer wirfsameren Sicherheitspolizei zu prüfen. Es ist wohl un- zweifelhast, daß der Berner Große Rath ebenfalls die Wieder- einführung der Todesstrafe beschließen wird, wie dies gestern von Seiten des Broßen Raths des Kantons Luzern mit 70 gegen nur 28 Stimmen bereits geschehen ist.

BMievberlande. Amsterdam, 31. Januar. (W. T. B) Das Generalcomité für die Transvaal-Frage unter dem Vorsißende Hartings hat beschlossen, an den König der Niederlande eine Adresse zu rihten und ihn zu ersuchen, er möge durch seine Regierung bei der englishen Regierung auf diplomatischem Wege Schritte thun lassen, um dem Kriege im Transvaallande ein Ende zu machen und um die noch be- stehenden Schwierigkeiten durch Wiederherstellung und Kon- solidirung der Unabhängigkeit des Transvaallandes zu hbe- seitig:n.

Großbritannien und Jrland. London, 30. Fanuar. (Allg. Corr.) Zwei voluminöse Blaubücher mit diplomati- schen Sqriftstücken überdie montenegrinisheGrenzfrage sind soeben veröffentliht worden. Der erste Band enthält nicht weniger als 656 Depeschen, die nach dem Datum vom 27. September 1879 bis 11. September 1880 reihen. Der zweite umfaßt 436 Depeschen von leßtgenanntem Datum bis 6. Ja- nuar cvr., darunter eine interessante Depeshe von Sir H. Elliot an Lord Granville vom 8. Oktober, welche die An- schauungen der österreichishen Regierung über den britischen Vorschlag, betreffend die Okkupation von Smyrna als Pressionsmittel gegen die Pforte, übermittelt.

Die britische Pairskammer (House of Lords) besteht gegenwärtig aus 511 Mitgliedern. Es befinden sih darunter 4 Prinzen von Geblüt, 2 Erzbischöfe, 22 Herzöge, 19 Mar- quis, 138 Grafen (Earls), 32 Vize-:Grafen (Viscounts), 24 Bischöfe und 270 Lords (Barons).

Die jährlihe Generalversammlung der Gönner des deutshen Hospitals in Dalston (Nord-London) wurde am 26. in Cannonstreet House unter dem Vorsiß des

DS,

stellung stattfinden, welhe kunstgewertlihe Erzeugnisse der |

Gegenwart und der Vergangenheit, sowie Gemälde, Hand- zeihnungen, plastishe Kunstwerke und architektonishe Ent- würfe umfa)jen foll.

Wie der verläßt Kronprinz

Oesterreich-Ungarn. Wien, 30. Januar. „Presse“ aus Brüssel gemeldet wird, Rudolf am 4. Februar Brüßel

| die

| 4100 und gedenkt am 7. in |

Barons Henry von Schröder abgehalten. Dem Jahresberichte zufolge betrug die Zahl der Patienten im abgelaufenen Jahre 1476; außerdem wurde 19 453 Leidenden ärztliher Rath und Hülfe außerhalb der Anstalt gewährt. Die Fahreseinnahmen itellten sich auf 9195 Pfd. Sterl. , die Ausgaben auf

| 8738 Psd. Sterl.

31, Januar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung es Unterhauses erwiderte auf eine Anfrage Bourke's er Unter-Staatssekretär des Auswärtigen, Dilke: Der Botschafter Goeschen werde in wenigen Tagen nah Konstantinopel zurückehren. Es handele sih gegenwärtig nit um eine Konferenz in Konstantinopel, sondern es fel vorgeschlagen worden, daß in Konstantinopel Verhand- lungen über die griehische Grenzfrage zwischen der Pforte und den Vertretern der Mächte stattfinden sollten. Auf eine weitere Anfrage erklärte Dilke: Die in dem Rundschreiben vom 25. August v. J. dargelegten Ansichten der Regierung hätten noch keinerlei Aenderung erfahren. Die Regierung sei mit keiner isolirten Aktion beschäftigt und hoffe, die jeßigen Unterhandlungen würden zu einer solchen vereinten Aktion der Mächte führen, daß eine fried- liche Lösung der griehishen Grenzfrage herbeigeführt werde. Jn Beantwortung einer Anfrage Sullivans erklärte der Lord- Advokat Johnson: Die Anstrengung eines neuen Prozesses gegen die jüngst wegen Staatsverbrechens an-

G

| geklagten Personen sei von der Regierung nicht beabsichtigt.

Ca | Der Sl | auf Vefragen

Staatssekretär

des Krieges, Childers, gab an: Nah

dem Transvaal-Lande seien Ganzen 4500 Mann Verstärkungen abgegangen ; Hälfte derselben sei bereits angekommen, der Rest werde bis zum 10. Februar in Durban erwartet. General Colley habe vor dem Ausbruch des Aufstandes bereits über Mann Truppen verfügt, dieselben seien aber über und das Transvaal-Land zerstreut gewesen. Die

im

Natal