1881 / 28 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

ais Eheleute Da U Gedan Rinial.] Desfentlicher Nnuzeiger. F di nebmen an: vie Ann A

e, p nene retten Ss DHreuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel8- A En Sp zditienen fs rezister nimmt an: die Königiicze Expedition 5, Industrielle Etab!issements, Fabriken „Juvalldendank î Nuvolf rofe, Paasezßzin

und Grosshangel. @&@ Sogier, G. L. Dauve & Co, E. Sûâiot‘e, 6, Verschiedene Bekanntmachungen. Biiituer & Winter, sowie alie übrigen größeren

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Subhastatiounen, Anfgebote, Vorladungen

Preußishen Staats-Anzeigers : n. dergl.

1 dzs Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich 2, 3,

Berlin SW., Wilhelm - Straße Nr. 82,

Verloosung, Ámortisation, Zinezahlung

Sub

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ladungen u. dergl.

Oeffentliche Ladung. em der Tagelözner Georae Sippel von | die Eintragung des auf den Namen von George Klebe sen. Oêwalds Sehn, tillon Martin Siprels Ehefrau Anna Ca- 12, geb. Klebe, c. AdWermann Friedri Koch Peters Schn und d. Tagelöhner George pel von Walburg katastrirten, in der Gemar- ung von Walturg belegenen Grundeigenthums, als:

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1 die E Wiese 49 a 42 qm Karibl. 28 Nr. 2 d

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Eichenstôöcke Acker 9 a

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urter glaubkaftir Nackweisung eines zehnjährigen ununterbrechenea Eigenthumsbesißes in das Grund- buch von Walburg beantragt hat, so werden alle die- jenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund- vermögen zu kaben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens bis zum Termin, 30. März 1881, Borm'ittaçgs 12 Uhr, bei der unterzeihneten Behörde anzumelden, widri- genfalls der 2rtragsteller als Eigenthümer in dem Grundbuch cingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Nichtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen er- wirbt, nicht mehr geltend machen fann, son- dern auch ein Lorzugêrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben ge- setzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Lichtenau, bei Cassel, am 7. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. h von Sprecher.

P E : 5

Verêtaufsanzeige uud Aufgebot.

In ZwangsroUstreckungssaccn wider den Köthner Iohann Hinri Micyer Haus-Nr. 16 in Wale wird zum éffentlich meistbietenden Verkauf der demselben gchörenden und gepfändeten Immobilien, bestehend in der Kötbnerstelè Haus-Nr. 16 in Walle mit neuem massivem Wohnhause und den unter der Artikel Nr. 15 der Grundsteuer-Mutterrolle von Malle aufgeführten Grundstücken von zusammen 12 ha 42 a 77 qm Termin auf

Montag, den 21. März d. J., Mergens 11 Uhr,

im biesigen Gerichtélotale angeseßt.

Die Verkaufébedingungen können in der hiesige

sein.

Gerichte schreiberei eingesehen werden.

Zugleich rwoerden alle Diejenigen, welche an den oben bezeihneten Immobilien Eigenthums-, Nähere, lehnrectliche, fideikommisfsarishe, Pfand- und andere dinglie Rechte, insbesondere auÞh Servituten und Raealberechtigungen zu baben vermeinen, aufgefor-

dert, sclce in dem obigen Termine anzumelden und j

die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Nechtsnachiheil, daß für die sich nicht Mel- dendea das Nechrt gegen den neuen Erwerber ver- loren geht.

Verden, den 27. Fanvar 1881." Königliches Amtsgericht. 11.

Mulert, [2942] % c S 2 c Verkaufsanzeige und Aufgebot.

In Zwangsvollstretungésachen wider den Pflug- föthner Heinri Meinke, Haus Nr. 14 in Walle, wird zum öffentlich meistbietenden Verkauf der dem-

selben gehörenden, der Pfarre zu Daverden meier- j Spezial-Reservefonds pflichiigen Pflugkötbnerstelle Hs.-Nr. 14 in Walle, |

bestehend aus eincm neuen massiven Wohnhause und den unter der Artikel Nr. 13 der Grundsteuer- mutterrolle von Walle verzeichneten Grundstücken von zusammen 23 ha 05 a 18 qm Termin auf Montag, den 28. März 1881, Morgens 11 Uhr, im biesigen Gerichtslokale angeseßt.

Die Verkaufsbedingungen können in der hiesigen Gerichts\c{reiberei einaesehen werden.

Zugleih werden alle Diejenigen, welche an den oben bezeicneten Immobilien Eigenthums-, Näher-, lehnretlicbe, fideikommissarische, Pfand- und andere dinaliche R-chte, inébesondere au Servituten und Realberecbtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solde in dem obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Rechtönachtkeil, va für die sich nicht Meldenden das Necht gegen den neuen Erwerker verloren geht.

Verden, den 27. Januar 1881,

Königliches Amtsgericht. I1. Mulert.

[2939 ÉEeicheben Amtagerict Hildesheim, Abtb. 11, den 22. Januar 1881, in öffentliher Sitzung.

Gegenwärtig :

Amtêgerictérath Börner, Séefkietär Nolte.

In Sachen, betreffend den Nachlaß der am 6. Juli 1830 ver- storbeuen Wittwe des Oekonomen Joseph Röver auch Röêber genannt zu Hildesheim, war mittelt öffentlihen Aufgebots vom 13, November 1880 2c. 2c. Termin auf heute anberaumt.

c

Vorgeiesen, genehmigt.

! [3023]

5 n. s. w. von öffentlichen Papieren.

Verkänfe,V erpzchtungen, Submissionen etc.| 7. Literarische Anzeigen.

In der Börsens-

beilage.

3, Theater-Ánzeigen. 9, Familien-Nachrichten,

Æ

Knnoucen - BRreaus,

Fe

und ist sofort in ter heutigen öffentlihen Sizung | Vebersiht der Provinzial - Aftien - Lan? res

erkannt:

Daß die im beutigen Termine erschienenen bezw. vertretenen und ihre bezügl. Erbrechte angemeldet i babenden Personen als die wahren Erben ange- nommen werden und diz sstch nit gemeldet haben- den Erbprätendenten alle bis dahin über die Erbs ? \caft erlassenen Verfügungen anzuerkennen sch{uldig, f auch weder Kechnungéablage noch Ersatz der er- i hobenen Nugzungen zu fordern berechtigt sein, son dern fsich ihr Anspruch auf das bescbränken fol, i was alsdann von der Er-\chaft noch vorhanden sein j

möchte.

Eröéffaet 0 0

Vorgelesen, genehmigt.

Zur Beglaubigung : gez. Börner. Nolte. Beglaubigt:

Ahler,

__ Gerictssch{reibergchülfe

des Königlichen Amtsgerichts Hildesheim.

Verkäufe, Verpatunger, Submissionen 22 [2944] Bekanntmachung.

Die Lieferung folgender Mevgen Robzink für nachvezeihnete Kaiserliche Ober-Posidirektionen soll im Wege des öffentlichen Anbictungbverfahrens ver- geben werder :

Brealau 7500 fg Cn O00 Frankfurt a./M. . 80C0 Halle a./S. ¿12000 DambuUxag . 6000 Hannover , , 6000 Straßburg i./Els. 7000

Die Lieferungsbedingungen sind in der Geheimen Registratur Il. des Reics8-Postamts, Fravzösiste- straße 133be, hierselbst einzusehen bez. gegen eine Gebüh von M 0,25 zu beziehen.

Die Hütte, von welcher das Rohzink bezogen roer- den soll, ist in den Angeboten namhaft ¡u machen; dieselben müssen bis zum 22. Februar, Mittags 12 Uhr, verschlossen und mit der Aufschrift „An- géeboi auf Liefecung von Nohzink“ oersehen, bei der vorgenannten Dienststele frankirt eingegangen

Die Eröffnung der Angebot: \oll zu der bezeih- neten Zeit im Dienstgebäude, Französischestraße 33e, Zimmer Nr. 170, in Gegenwart etwa erschienener Bieter erfolgen.

Den Anbietern steht es frei, auch rut für ein- zelne der bezeichneten Lieferstellen Angebote zu machen; dagegen behält die Behörde si vor, die Lieferung nah Ermessen im Ganzen oder getheilt zu vergeben.

Den Lieferungsbedingungen rit Angebote finden keine Berücksicbtigung.

Die Anbieter siad vom 22. Februar ab auf die Dauer vou 4 Wochen an ihre Argebote gebunden.

entsprechende

wi

Berliu W., den 29, Januar 1881. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, In Vertretung: Budde.

AVochen-Anstweise der deutschen SZettelban?en. ee.

der Magdeburger Privatbauk.

Activa.

O «e 727,493 eibs-Kassensceine 6 N 8,855 SIOIeR QUDeTEE Dn .+ « » « 9 135,000 E , 64 5,192,148 Lombard-Forderungen . 867,700 Sonstige Activa 67,279

Grundkapital. . . Reservefonds .

Passiva. 3,090,000 600,900 5,942

Umlaufende Noten. . 1,813,100

Sonstige tägli fällige BerLind- lichkeiten i E Sonstige Passiva . . « vent. Verbindlichkeiten aus weiter

47,855 960,469 540,384

eat; ¿e

5 352,043 Wagveburg, decn 31, Jan

(3031) Cöôlnische Privat-Bank.

Uebersißt vom 31, Jauuar 2581, Activa.

Metallbestaub eirs{chl. Einlösunçs-

S 852,100 Bestand au Reichskafsenscheinen . 8,000 Bestand an Noten anderer Baukecr 106,00 Bestand an Wechseln . . . 8,308,090 Bestand an Lombardforderungen 507,500 Bestand an Effelten . . . Bestand an sonstigen Aktiven Paauiva. E «e oa 00 E Betrag der umlaufenden Noten Sonstige tägli fällige Verbindlich- t oa An eine Kündigungsfrist gebundene Berbindlichleiten . « o o .+ Co U » o ooo g

kasse

178,200

3,000,000 750,000 2,202.040

Ï 359,200 3 340,800 15,000

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, m ÎFnlande zahlbaren Wechseln 46 462,500. —, Cóôln, den 1. Februar 1881, Die Direktion,

E e Lombardforderungen .

i Serien . I ..

i Immobilien & Mobilien

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[3028] Großherzogthums Dosen am 31, Januar 1881, Tetallteftand A 160. Noten

Wechsel 4 4,657,160.

ÀCciiVa: fafenscheine

#6 200.

azberer

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{s 636,540, Yicid 2s ZBanten Eombardforves gei M 1,840,400. Sonftige Aktiva #4 278,620. Pessiva: Grunbtapiial A 3,000,000. #

eier2cs

fonds 6 750,000. Umftaufenve Itoten # 1,804,500

Fn cine

: Sonstige tägli fällige Verbindlichkeiten H 21 350. Kürdtagungsfrist gebundene BVerbinhlich-

feiten «4. 1,638,350, Sonstige Passiva #6 162,009, Weiter begebene, im Inlarde ¿alltare Wechiei

4 563,730. Die Direktion,

Stand der Frautfurter Zank

[3030] am 31. Jauuar {#81

Meta 5,276,309. 465,700, 1,000,702,

Cassa-Vestand: Vat M Reichs - Kafiens-

ee Noten andverez Banken...

Wechsel-Bestand Borschüfse geaen Figene Effecten. GSfecten des BKeserre-F Sonstige Aciiva tnfil. i Der Meta bant. i Darlehen an ven Staat (Kri. 76 der Stu). . Partci es Eingezahltes Actier-(Capital Neserve-Fonds . . - Bankscheine im Umia Täglich fällige Verbin An eine Kündigungs Berbinblichkeitenz Sonstige Passiva Toch nicht zur Ginls Grvlbennoten (Si

jom Sneaño gegebe! aen 6 1,897,844. 16.

D: AUbreae,

B Urberfic;t va 027]

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Metallbestand Neich5skaßenscheinue .

R BSEMMEH! out 314. Januar 1281,

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6,742,750 18,093,700 î 8,503,009 i 741,009 3,608,000

1,050,100 V0 . 4 17,142,900 3,606,200

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Noten auderer Banken . z 132,500, --—

1,969,703. 107 831.

B T2 RIN, 6,086,228. 440 869. 648,976, 309,009.

16,607,000

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t E L Las Giro-Conto b. b. Reic2bar:

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Reservefonds . Notenumlauf 5 Sonstige, tägli fällige Ler- bindlichkeiten An Kündigungsfrist aetune dene Verbindlichteiten E «4 Berbindlichkeiten aus wetter begebenen nadc; dem 31, Ja- nuar fälligen Wechseln . , Verzinsung Januar Der Director : Ad. Renken.

561,436 13,934,233.

£83,936,

964,353

Dreler, roc.

[3048]

1) Bericht bcs Aufsictérathes

Berlin, den 2. Februar 1881.

der Einlagen auf Contobücher

20 O O 44 O. 09

« 789,802, 6 « 95,308,600. -—

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- für OLO 6

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- “e Commerz-Bank in Lübeck, Statz2a ¿aa 81, Januar :SSE. {3025] eti res

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Efakten Âc RCESTTíLONiE 48.090. Täglich fällige ( E GSGOSE Sonstigs Activ&e , i DOSUSTO!

M. 419,796. 7,095 e Le 200 6.066 . 4,690 703.

508,546.

280,229,

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is 2,400,003, -.-

Reaervefonds l : 48,737. 50 SaNKnoLen Im Ut. SCL900 Sonstige täglick fällige "ertintd- S 1,194,681. geBun-

HCDRGE án eines Kündignungsfriet

: 2,579,892 219/90

Regarye

dens Verbindlichkeiten Sonstigs Pagsiva ,

Weiter hegshene 2 {nl3nuJ zahlozra Wechsel : E

21,434.

C Er E E C E E C B S P N N MSER D E E E E E A R E E L A S. ME D A

Verschiedene ZBetanntmaæGutgaer Bank des Berliner KasseRr+-

[3047] Vereins anm 81. Januar 1881, Zctivas,

1) Metall- und Papiergeld, Gat- haben bei der Reichsbank etc, M 2) Wechsel-Bestände 3) Lombard-Bestände : E 4) Grundstück und Kantion ete. Fassiia,

16,652,275, 6,089,975. 5,171,200.

E, ,”

,”

(Firo-Guthaben etc. é 24700:223

[3032] Lllnenteine

Berliner Omunibus-Aktien-Gese!l\c;aft, 1880, 1881.

Einnahme

pro Monat ZAaUuaL M 111712, 25 A:

Durchschn.

pro Tag u. Wagen 27 A. 26. 53 H.

Die Dircktion.

M 92,685. 16 .

[3924] ausWeis aer Oidenburgischen Landesbank per ol. Januar 1881 Activa, Kassebestand Vi echsel Effekten e 4 Diskontirte verlooste Eftetten Konto-Korrent-Saldo Lombard-Darlehen D; Nicht eingeforderte 60 pCt, des Akticnkapitals Diverse ,

207682, 4875791. 1097486.

23336. 4321420. 4823400,

46000,

1800000. 455909, 17651027,

o D D ODOoRNnNOPD

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Aktienkapital , Depositen :

Regierungsgelder

und Guthaben

öffentl, Kassen

Einlagen von

Privaten .

Ansgerufene, noch nicht zur Ein- lösung gelangte Banknoten

Reservefond

Diverse

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17651 C.

WBerlin-Neuendorfer ZNetieu-Spinnerei. Die dietjährige ordentliche Generalversammlung unserer Gesell \caft ift auf Freitag, den 25. Februar cr., 11 Uhr Vormittags,

im Conurszimmer der ueuen Börse (Eingang Neue Friedristr. Nr. 51, Tagesorduung. des Vorstandes unter Vorlegung der Bilarz pro 1889, 2) Neuwabl für die statutenmäßig ausf Wir bitten die Herren Aktionäre, bebufs Theilnahme an der Generalversammlung ißre Aktien

gemäß 8. 25 der Statuten (mindestens 5 Aktien berechtigen dazu, je 5 geben 1 Stimme) nebft eiacm Nummernverzeichniß in der Zeit vom 10. bis 17. Februar cr.

bei der Berliner Handels-Gesellschaft, Französiseste. 42,

oder in unserm Comptoir, Börse, Burgstr. 25, 1. Treppe, gegen Quittung zu deponiren, w:lche als Einlaßkarte dient.

Der Vorstand. Ed. Schoppe.

T L v P 4 * 4 1 Treppe) anberaumt.

eidenden beidea Aufsichtsrathämitglieder.

E, Langmanun.

[31471]

genießen.

Von allen existirenden Vervielfälti

Autograph

der cinzige, mit dem man von einem Original,

nung, eine beliebige Anzahl von Abdrücken

fenntnisse sel t anfertigen kann, weöhalb di-e

scbiedenen Größen gebaut wird, überall {nell Ciagang gefü:

Iectogroph, Chromogra gy!

nur geringer Zahl; außerdem werden Lehtere durch Anuilin-

farben hergestellt, welche, dem Licht ausgescht, in kurzer Zeit

gänzlih verschwinden und übrigens dem Briefporto unterworfen sind, während die mittelst autographischer Presse erzeugten Abdrücke die Portovergüustigung von 3 Pf, bis zu 50 &

_—_ Mit erläuternden Prospekten, denen die chrendsten Zeugnisse höchster Behörden, iudustrieller Firmen des Deutshen Reiches beigedrudckt sind, stehe gern zu Diensten.

tizungs-Apparaten ist die isehe Presue

S rift oder Zeich- ohne besondcre Vor- Presse, die ian 4 ver- den hat. Covien in

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ete. iicfern

sowie erster

Mugo Koch, Viashinenfabrik, Leipzig, Mabhlmannftraße 7—8,

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r E MEL i Q P ARE V A b LIELE 1E O A M B G A UREL U A Lik èA 89S 2E R

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. Februar. Die Sißung des Volkswirthschaftsraths am 31. v. M. wurde von dem Vorsißendcn, Staats-Minister von Boetticher, um 11/7 Ube eron

Vor Eintritt in die Tagesordnung theilte der Vorsißende mit, daß seitens der Staatsregierung als erste bezw. zweite Stellvertrcter der von ihr ernannten Ausschußmit- glieder die nahbenannten Herren berufen seien: für den Kommerzien-Rath von Born der Geheime Kommerzien-Rath Herz und der Steingutfabrikant Pätsh; für den Kom- merzien-Rath Heimendahl der Fabrikant Björnsen und der Fabrikbesißer Riemann; für den Fabrikbesißer Kalle der Kommerzien-Rath Lependecker und der Sprit- fabrikant Ernst; für den Rittergutsbesiger Reichsfrei- herrn von Landsberg- Steinfurt der Ritterguts- besbæœ von SGent- Kawentschin Und der Höfe vesiver Kahlke; für den Kommerzien-Rath Neubauer der Kauimann Burghardt und der Kommerzien-Rath Schöpl e n- berg; für den Schlossermeister Rust der Zimmerpolier Suse Und der DisOlermeiter Bittmann; ur Oberst-Lieutenant a. D. von Tiele-Winkler der Geheime Bergrath a. D. Leuschner und der Gutsbefßzer Wegmann; für den Bautischlermeister Vorderbrügge der Stellmacher Fritsche und der Schuhmachermeister Glodny; für den Kommerzien-Rath Wolff der Zuckerfabrikant Brock hoff und der Forstinspektor Claudißt.

Darauf wurde in die Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbe- Ordnung, eingetreten, und es erhielt zunächst das Wort für den Entwurf - der Bautischlermeister Vorderbrügge- Bielefeld: Der Entwurf sei gut und enthalte viele Ver- besserungen gegenüber den bestehenden Verhältnissen ; jeder be- sonnene Arbeiter müsse denselben mit Freuden begrüßen. Die Absich: tes Entwurfs gehe unverkennbar dahin, zwischen den Meistern einerseits und den Gesellen und Lehrlingen anderer- seits ein gedeihliher:s Verhältniß zu schaffen und eine

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Wiederbelebung des Handwerks und Kleingewerbes herbei- |

zuführen. Um dies zu erreichen, seien der Vorlage erforderlich. S0 fel Ur Der. Vort m S2 98. unler Me 20. eine änderung des §. 120 der Gewerbe-Ordnung erforderlich in dem Sinne, daß neben den Arbeitern auch die Gesellen Und Lehrlinge genannt würden, Im 8. 100 sei

einige Abänderungen

Werkmeister u. s. w. mit den selbständigen Handwerksmeistern überall gleihe Rechte und Pflichten haben sollten. 8.100 a. Nr. 1 sißzende des Schiedsgerichts ein Nechtskundiger sein müsse. Denn nur von einem folchen sei eine sahgemäße Leitung der Verhandlung zu erwarten. (8. 100d. Nr. 3) dürfe gegen die Entscheidungen des Schieds- gerihts nit in dieser Allgemeinheit zugelassen jondern fei zu beschränken auf die Fälle, in denen 6 0 anele Um in D Uber 160 M Die Schiedszerichte würden keinen Nußen bringen, wenn sie nicht ihre Kraft sofort äußern könnten, und wenn auch der gaecringfügigsten Sache die Berufung auf den mit großem Zeit- und Geldaufwand verbundenen Rechtsweg ein- gelegt werden könne. Daß nach Absay 3 des angezogenen Paragraphen die Lehrlinge zum Erscheinen vor der Fnnung- behörde angehalten werden können, genüge nicht; es sei zu bestimmen, daß sie auf Verlangen durch die Polizeibehörde dazu angehalten werden müssen. Jn §. 100e., Nr. 1 dürfe die Zuständigkeit der Jnnungsbehörde niht von dem Anrufen eines der sircitenden Theile abhängig gemacht werden, sondern es sei zu verordnen, daß jeder im Bezirke der Jnnung w9h- nende Meister seine Lehrlinge den Jnnungsbehörden unter- ordnen müsse. Sonst würden sich viele von den Fnnungen fernhalten, während sie die Vortheile derselben genießen. Auch die Vorschrift unter Nr. 3 des 8. 100 e. genüge nicht; es müsse viel- mehr jedem das Necht entzogen werden können, Lehrlinge an- zunehmen, wenn er seine Pflichten gegen dieselben nicht er- füllen könne oder wolle. -- Die Vorschrift, daß die gemäß s. 100 e, getroffenen Bestimmungen widerruflih seien, sei über- flüssig. Jm §. 104 sei an die Stelle der Absäße 5 und 6 nur vorzuschreiben, daß die Aufsichtsbehörde das Recht habe, einen Vertreter zu den Jnnungsversammlungen zu entsenden, wenn sih handle um Abänderungen der Statuten und Neben- statuten und um Auflösung der Jnnung. Die Vorschrift im leßten Absatz des §. 104 sei niht erwünscht, es könne eine rasche Berufung des Jnnungsaueschusses nöthig werden, so daß es nicht mehr möglih sei, einen Aufsichtsbeamten zuzu- ziehen. Die Vorscrift im § 104 c. Abs. 3 fei nicht empfeh- lenswerth, da sie die Genehmigung leiht in Zweifel stellen könne. ie Strafbestimmung im Art. 2 Nr. 8 lasse den Zweifel cntstehen, ob jeder nit einer Jnnung angehörige Handwerker die Befugniß baben solle, sich Meister zu nennen. Dann würde den Jnnun gsmeistern nicht geholfen sein, und cs werde die Möglichkeit der Täuschung nahe geleat. Das Wort „Meister“ müsse für jeden Handwerker wieder zu einem Ehrentitel wer- den und den Stolz der Handwerker bilden. Die im §. 97 angegebenen Aufgaben der Jnnungen seien schon jeht ein Be- streben vieler Handwerksmeister und jeder werde es sich zur Ehre machen, dazu mitzuwirken. Das unter Nr. 2 aufge führte Ziel lasse sih aber nur erreihen, wenn die Jnnungen gemäß der im 8§. 97a. Nr. 5 ihnen gestellten Aufgabe nh threr Angehörigen annähmen. Eine Lust für den Einzelnen könne dies nur dann sein, wenn eine allgemeine geseßliche Legitimation für die Gesellen und Lehrlinge eingeführt werde. Geschähe das nicht, so könne der Meister au nicht für die- selben sorgen. Endlih müsse auch der Tit. 7 der Gewerbe- Ordnung in den §8. 107, 120a., 122, 126, 131 eine Ab- änderung ecleiden, wenn §. 97 eine Wahrheit werden solle.

_ Der Kaufmann Albert Kosmacck-Danzig (gegen den Entwurf): Er habe bei der Kürze der Zeit noh keine Gele- genheit gefunden, sich mit dem Entwurfe genügend vertraut zu machen, und wolle nur hervorheben, daß die Vorschriften des 8, 100e., insbesondere unter Nr. 3 der direkte Weg zum

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Durchführung | Ab- |

nit | ersichtlich gemacht, ob die in den Großbetrieben beschäftigten

tee Pil habt j Der | bedürfe der Ergänzung dahin, daß der Vor- | Die Berufung auf den Rechtsweg |

werden, |

in jeder,

Berlin, Mittwoh, de: 2. Februar

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JInnungszwang seien. Den JFnnungszwang aber halte er für verwerflih und der Entwickfelung des Handwerkes s{chädlich.

Der Kommerzien-Rath Wolff-M.-Gladbach (für den Entwurf): Der Vorredner habe sein Urtheil anscheinend nit aus dem unmittelbaren Verkehr mit den betheiligten Kreisen geschöpft, wie Herr Vorderbrügge. Man könne die beabsich: tigte Regulirung der Arbeiierversicherung als eine Schwester der Zollreform betrahten. Wenngleich die leßtere auch dem Klein- betriebe in gewissem Maße zu Gute komme, fo sei für diesen doch noch viel zu thun. Der Kleinbetrieb sei an die Scholle ge- bunden, er finde seinen Absay nur in der nähsten Umgebung. Wenn hier jeder Pfuscher in freie Konkurrenz treten könne, so werde das Handwerk nicht bestehen können. Selbsthülfe sei aber für den Handwerkerstand niht möglih. Die weitver- breitete Feindschaft gegen tas Jnnungéëwesen erkläre sih zum großen Theile daraus, daß die genügende Kenntniß von den Zielpunfkten der Jnnungen außerhalb des Handwerkerstandes meistens niht vorhanden sei. Redner gab hierauf an der Hand des Lohrenshen Werkes über „Wiederbelebung der Jnnungen“ eine Darstellung des Ganges der preußischen Gewerbegeseß- gebung seit Beginn dieses Jahrhunderts, insbesondere der Entstehungsgeschichte der Verordnung vom 9. Februar 1849, und fuhr dann fort: dies Gese habe sehr segensreih gewirkt. Durch die Gewerbeordnung vom Jahre 1869 habe man das- selbe aber wieder beseitigt und sei ganz zu den Grundsäßen des Jahres 1811 zurückgekehrt. Der vorliegende Entwurf nehme mit Recht an, daß die Fnnungen von großer Bedeu- tung für das Kleingewerbe seien. Es handele sih dabei aber nit nur um die Interessen des Kleingewerbes, die Wieder- belebung der Jnnungen liege vielmehr ebensosehr im all- gemeinen Jnteresse, und es sei auch rom Standpunkte des Leßteren zu hoffen, daß der Entwurf zu gesebliher Geltung gelangen möge.

Stadtrath Hagen-Königsberg (gegen den Entwurf): Wenn der Vorredner den Gegnern der Vorlage den Vorwurf mangelnden Verständnisses mache, so müsse er Reöner sich dagegen verwahren. Er traue sih in den größcrèn Fragen einen ebenso freien Blick zu und glaube beanspruchen zu fönnen, daß man ihn mit Gründen widerlege. Wie die Begründung des Regierungsentwurfs ergebe, solle die beab- sihtigte Aenderung der Gewerbeordnung nur so weit gehen, daß die Bildung fakultativer Fnnungen gefördert werde. Zu diesem Resultate könne man aber vielleicht au gelangen mit den Genossenschaften. Ec halte daran fest, daß fein Zwang zum Eintritt in die Fnnungen ausgeübt werden dürfe, sondern daß jedem Handwerker hierin die freie Ent- \hließung gewahrt werden müsse. Das fei aber nach §. 100e. des Entwurfs nicht der Fall; die Bestimmungen dieses Para- graphen könnten niht so ausgelegt werden, daß dem Hand- werker die Freiheit der Entschließung über den Eintritt ver- bleibe; sie enthielten den vollkommensten Zwana, Auf diesem Wege könne dem Handwerkerstande nicht geholfen werden, man raube ihm damit die nothwendigste Bedingung seines Gedeihens die freie Lust für seine Entwickelung. An rem Grundsaß der Gewerbefreiheit müsse unter allen Um- ständen festgehalten werden.

Der Webermeister Hessel-Berlin (für den Entwurf): Auch der Handwerkerstand wolle die Gewerbefreihcit, aber nicht die Anarchie, in welche wir gerathen seien. Für die Entwicklung des Lehrlings sei es von wesentlicher Bedeutung, wenn er vor Augen habe, einmal Geselle und Meister zu wer- den. Das sporne ihn zum Fleiß und zur Arbeit an, und nur unter dieser Vorausseßung könne eine eigentliche Er- ziehung der Lehrlinge stattfinden. Heute habe der Lehrling thatsächlich feinen Ansporn mehr, Meister zu werden. Er selbst sei heute der Herr und täglich sehe er vor Augen, daß er Meister gegen den Gesellen kein Recht mehr habe. Bei den Gesellen sei es schon so weit gekommen, daß es für eine Feigheit gelte, dem Meister eine Legitimation vorzulegen. Seit das Publikum sich daran gewöhnt habe, nur da zu kaufen, wo es am billigsten sei, könne dem Handwerkerstande die Selbst- hülfe nihts mehr nügen. Die Zölle auf Handwerkerwaaren seien so billig bemessen, etwa 2 Prozent des Werthes, daß sie dem Handwerker nichts helfen. Daher müsse eine Remedur eintreten durch Zollrevision. Der Nußen des JFmports falle aus\chließlich dem Handel zu, das Handwerï habe davon nur Schaden. Dem Kleinbetriebe solle kein Privileg gegenüber der Großindustrie und der Massenproduktion gegeben werden, wie in den Motiven gesagt sei. Dem müsse man auch beitreten. Aber es sei dahin zu streben, daß niht immer da gekauft werde, wo billig geliefert wird. Dies gelte namentlich von der Staatsverwaltung, insbe)ondere den Staatseisenbahnen, sowie von den Kommunalbehörden, und es sei bei dem gesunden Zinn, der bei diesen Behörden herrsche, wohl zu erwarten, daß die Lieferungen nicht ferner unter allen Umständen an den Mindestfordernden, ohne Rüc- iht auf seine Befähigung, vergeben werde:1. Das Billigkaufen sei kein Segen, sonst käme man auf das „schlecht und billig“. Es sei leiht der Nachweis zu führcn, daß der Ackerbau und das Kleinhandwerk es gewesen, welche den Nationalwohlstand begründet und die Großmacht Preußen geschaffen haben. Die Organisation der nationalen Arbeit müsse wieder hergestellt und müsse geshüßt werden gegen daë Uebergewicht des Han dels. Gebe man dem Handwerk wieder lohnende Arbeit, dann werde Wohlstand und Zufriedenheit zurückehren.

Der Kaufmann Kochhann-Berlin (gegen den Ent- wurf): Es falle ihm s{wer, gegen den Entwurf zu sprechen, denn er sei sih bewußt, daß zum Schuße des Handwerks viel geshehen müsse. Wenn solche Anschauungen, wie der Bor redner sie vertreten, richtig seien, dann hätte der preuß1sche Staat seit einem Jahrhundert einen verfehlten Beruf gehabt. Die Verdächtigungen gegen die bisherige Geseßgebung be ruhen aber zum großen Theil auf Unwahrheit. Schon Fried rider Große habe den Anfang damit gemacht, die Fesseln des Gewerbes zu lösen durch Beseitigung der Zunftwirthschaft. Die französishe Revolution habe dann freilih tabula rasa gemacht ; von Ordnung sei damals niht mehr die Rede gewesen. Zur Zeit der Jnvasion sei die Steuerkraft des Volkes auf ein Minimum herabgedrückt gewesen. Jn Folge der aus Harden bergs Einfluß hervorgegangenen Geseßzgebung der Jahre 1808

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SE U E EPE E I PEND A E A A O M A S A D O E DIE A P T A C R A A C A M I U E A Bi B I A T BIAAEUOL A E P D

bis 1811 habe bis zum Jahre 1845 vollständige Freiheit ge- berrs{ht, da feine Gewerbeordnung bestanden habe. Der Wohlstand sci in dieser Zeit ein so geringer gewesen, daß für Staatéanleiben im Jnlande das Geld nicht vorhanden gewesen. Bei den Verhandlungen über die Reorganisation des Gewerbe- wesens in den 20er und 30er Jahren sei die städtishe Ver- tretung von Berlin energisch für das alte Fnnungswesen aufgetreten. Der Staatsrath habe sih aber einstimmig dagegen ausgesprohen. Ein eigentlihes Fnnungswesen ae s 845 n ven überwiegenden Sheile des Staates niht mehr bestanden; namentlich in den Gebiet3- theilen, welhe unter der Fremdherrschaft gestanden, seien alle dérartigen Jnstitutionen hinweggefegt worden. Jm Gegensaß zu diefen Zuständen sei die Gewerveordnung vom Fahre 1845 ein Werk, das auf vernünstigen Grundsäßen beruhe. Der Hauptfeind der Fnnungen sei die Macht des Kapitals und der Großindustrie; darüber dürfe man sih keiner Täu- hung hingeben. Die Großindustrie aber, mie sie sh unter dem Einfluß der Naturwissenschaften und vor Allem durch die Dienstbarmahung der Dampfkraft entwickelt habe, könne man heute niht mehr aus der Welt schaffen, sonst würden

| tausende von Arbeitern brodlos werden und verhungern. Unter

den Einflüssen der Großindustrie habe sih die Bevölkerung erheblic) vermehrt. Alles das seinen Thatsachen, mit denen man rechnen müsse. Was vor Allem noth thue, sei die Er- zichung der Jugend. Nach den gegenwärtigen Zuständen höre diejelbe auf mit dem 14. Jahre. Bis zum 20. Fahre sei aber noch eine Zeit der Entwiceluna, die für die Ausbildung von großer Bedeutung sei. Unsere Gewerbtreibenden, namentli aber die Großindustriellen seien nicht von dem Vorwurf jreî- zusprechen, daß sie sich während dieser Zeit der Ausbildung und Erziehung der jugendlichen Arbeiter niht in dem Maße annehmen, wie dies erwünsht sei. Auch der Eatwurf sorge aber hierfür nicht in ausreichender Weise. Eine Kontrole über die Ausbildung der Lehrlinge, wie die Vor- lage sie beabsichtige, könne nicht geübt werden, namentlich in den großen Städten, wie Berlin. Nur dadurch könne der Staat helfen, daß er die Möglichkeit von Zwangsnach- hülfeshulen schaffe. Das Verhältniß der Lehrlinge zu ihren Meistern sei vielfah ein unwürdiges. Zahlreiche Lehrlinge in Berlin wohnten nicht bei ihren Meistern, was für die gegen- feitigen Beziehungen von sehr nactheiligem Einfluß sei. Häufig würden aber auch die Lehrlinge von den Meistern zu unwürdigen Diensten verwendet. Das sei namentlich auch früher zur Blüthezeit der Jnnungen in weitgehendem Maße der Fall gewesen. Jdeale Zustände könne man nicht schaffen. Die Verhältniße seien aber auch heute nicht wesentlih s{hlechter als früher. Daß Zeiten des wirthschaftlichen Niederganges auh «auf die Moralität \{ädlich einwirken , sei unvermeidlich. Der Redner wendete sich darauf zu den einzel- nen Bestimmungen des Entwurfs und führ:e insbesondere aus: Die Vorschrift im §. 97 a. Nr. 4 sei selbstverständlich; auf Grund des Genossenschastsgeseßes könnten die Jnnungen auch jeßt schon derartige Einrichtungen treffen. Besser sei es, daß olche Bestimmungen nicht in der Jnnungsverfassung stehen. Die Jnnung als solch: solle sich mit derartigen Unterneh- mungen nicht befassen, wie sie dafür auch niht die Verant- wortung tragen könne. Daß nach §. 98 b, die Aufsichts- behörde gehört werden solle, führe zu nichts, wenn die Ver- waltungsbehörde anders handele. Gebe man der Aufsichts- behörde kein Mittel, ihre Ansicht gegen die Verwaltungsbehörde an höherer Stelle zu verfehten, f sei es besser, eine folhe Bestimmung in das Geseß niht aufzunehmen. Die im §8. 99 getroffene Vestimmung bezügli) der JInnungsschulden - sei selbstverständlih, Die nah 8, 100 stattfindende Zulässigkeit einer Aufnahmeprüfung sei niht empfehlenswerth, da es ungeheuer s{chwer sei, darüber Bestimmungen zu treffen, welhe Anforderungen gestellt wer- den sollen. Viele lernten in Fabriken oder bei nmichtzünftigen Meistern und machten da eine sehr gute Lehrzeit durch. Die Ausbildung richte sih dabei aber häufig auf Spezialitäten, und während der Arbeiter in einer solchen vielleicht BVollendetes leiste, verstehe er von dem übrigen Handwerk nichts. Fabriken, in welchen alle Seit:n eines bestimmten Gewerbes ausgeübt werden, gebe es kaum; die Fabrikation werfe sich vielmehr überwiegend au! pezialitäten. s i gland, Frankreih und Amerika, und dem staaten könnten wir uns auf die Dc gebe die Vorschrift des §. 100 Geleg sei aber schlimmer, als in Angelegenheiten der Willkkür Raum zu geben Das Nämliche gelte auch von der in §8. 110a. erwähnten Gefsellenprüfung. Wie solle man eine solche Prüfung vornehmen? Keiner könne in allen Zweigen seines Faches das Gleiche leisten. Das bilde gerade die Ueberlegenheit der andern Staaten, daß sie nah Möglichkeit spezialisi-en. Nur dadurch entstehe die Vollendung. Die Bestimmungen des §. 100e., insbesoudere Nr. 3 seien nichts weiter als der Jnnungszwang. Wer außerhalb der Innung stehe, könne sich einer solhen Kontrole Seitens der Innung nicht unterwerfen; er werde gezwungen sein, ent- weder der Jnnung reizutreten ih durch Annahme der Bezeichnung als Fabrikant oder dergleihen dem Zwange zu entziehen. Auch in der Presse habe man dieser Vorschrift die Bedeutung des Jnnungézwanges beigelegt. Wolle man aber dies, dann solle man lieber offen und klar den Jnnungëzwang aussprehen. Jn Handwerkerkreisen sei leßterer übrigens keineswegs allgemein beliebt , namentli habe sih der Hand- werkertag entschieden dagegen ausgesprohen. Die Bestimmung des 8. 103 Abs. 2 sei niht ganz klar. Statutenwidrige Beschlüsse könnten leiht gefaßt werden, ohne daß es nöthig sei, deshalb die Schließung des Jnnungsausschusses eintreten u lassen. Die einfahe Beanstandung solcher Beschlüsse sei vollkommen ausreihend. Auch die im §. 104 vorgesehene Aufsicht über die Jnnungen sei nicht klar durchgebildet ; es sei nit zu erkennen, wie sie geübt werden solle und welche Be- fugnisse der Aufsichtsbehörde zustehen follen. Durch die in dem Entwurf zugelassene Verbindung könnten die Fnnungen eine große Macht erlangen. Zweifelhast fei dabei nur, an wen die Berufung gehen solle in den Fällen, in welchen der Reichskanzler über die Genehmigung der Verbandsstatuten zu

11 S ei es in En Í E c D A T s dieser drei Kultur- * 4 4 5 4 icht entziehen

nheit zur Willkür ; nichts

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