1881 / 33 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

[Inserat te für dea Deutshez Reichs- und Königl. | Desfentlicher Anzeiger.

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutshen Reichs-Anzeigers und Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers :

Erste Beilage

Jaserate nehmen au: die Anuonceu-Exrpeditionen des „Zuvalidendanï“, Rudolf Mosse, Haasensicin & Vogler, G. L. Daube & Cso., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungeu u. dergl.

. Indnstrielle Etablissements, Fabrikeu und Grosshandel, . Verschieäene Betanntmachungen.

Berlin 8W., Wilbelm - Straße Nr. 32 2:1

3. Verkäufe,Y erpachtungen, Submissionen

. 4. Verloesgung, Ámortisation, Zinszahlinng

Ste®Xbvriefe nud Untersuungs - Sachen.

[3589] 1) Der Kret Johann Christian Wilhelm Hen- fel, g:boren am 14. Dez;mber 1853 zu Hc.nsfelde, Kreis Prenzlau, zuleßt in Wismar bei Strasbur. i. U. wohnhaft gewesen, 2) der Sattler Carl August Hermann Maßnick geboren am 25, Januar 1851 zu Jagow, Kreis Prenzlau, zuleßt in Strasburg i. U. wohnhaft gewesen, werden beschuldigt, als Ersaß- reservisten erster Klase ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militär- behörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen 8. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 3. Juui 1881, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hier zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach S. 472 der Straf-Prozeßordnung von dem König- lichen 2. Bataillon 8. Brandenburgischen Landwehr- Regiments Nr. 64 zu Prenzlau ausgestellten Er- Élärungen verurtheilt werden. Straëburg i. U., den 2, Februar 1881, Eyßner, Gerichts|chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[757]

Oeffentliche Ladung. Der Joseph Belak- Magarick aus Swerde1mick in Ungarn, 16 Jahre alt, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchera zur Last gelegt wird, im Monat Dezember 1580 in hiesiger Stadt mit allerlei Blecchwaaren Hausir- handel betrieben, ohve im Besitze eines Gewerbe- \che’nes zu sein. Uebertretung acgen 88. 2 und 18 dez Ges. v. 3. Juli 1876 wird auf Anordnung des Königlicben Amtsgerichts hierselbst auf den 1. April 1881, Vormittags 94 Uhr, vor das Könitgli.be Schöffengericht zu Rüthen zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuidigtem Auëbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Rüthen, den 5. Januar 1881, Sauerland. Ge- richts\{reibec des Königlichen Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

e Aufgebot.

Auf den Antrag der Königlichen Finanz: Direktior, Abtheilung für Forsten, in Hannover, werden Alle, wel%e an folgenden von dem Hosbesiter Anke E Onken in Utarp eingetaushtea Grund- tüden :

a, in der Grundsteuer-Mutterrolle des Gemeinde- | bezirks Ardorf, als:

Artikel Nr. 86, Kartenklatt 1, Parzellen 66—79, inkl, zum Flächeninhalt von 31,0860 ha, Artikel Nr. 87, Kartenblati 21, Parzellen 14—17, infl. zum Flächeninhalt von 1,5728 ha,

Artikel Nr. 94, Kartenblatt 1, Parzellen 1—11, j

inkl, zum Flächeninhalt von 7,8473 ha; b, in der Grundfsteuer-Mutterrolle des Gemeinde- bezirks Burhafe, als: Artikel Nr. 133, Kartenblatt 14, Parzellen 88 —91, ink. zum Flächeninhalt von 2,6350 ha, Artikel Nr. 134, Kartenblatt 14, Porzellen 92 103, inkl. zum Flächeninhalt von 5,3241 ha, bezeichnet Eigenthums-, Näher-, lehurechtlicbe, fideikommissarishe, Pfand- und antere dinaliche Rechte, inébesondere auch Servituten und Real- berechtigungen zu haben vermeinen, zu deren Anmel- dung auf Sonuabend, den 2. April d. J, Vormittags 10 Uhr, unter ter Warnung geladen, daß den #ch nicht Mel- denden im Verhältnisse ¿zu der Provokantin das Recht verloren geht. Wittmund, den 30. Januar 1881. Königliches Amttgericht. Gropp.

[2929] Oeffentliche Zustellung.

Der Postschaffner Altert Güssow zu Rheine, ver- treten durch den Recbtsanwvalt, Justiz-Rath Weddige, klagt gegen seine Chesrau Ida, geborne Vote, deren gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ift, wegen Ehe- iccidung mit dem Antrage auf Trennung der zwi- iben den Parteien bestehenden Ehe zu e.kennen, die Veklagte für den schuldigen Theil zu erklären r.nd ihr die Kosten des Prozesses zur Last zu legen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand- lung des Rechtbstreits ror die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Münster auf

den 23. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachien Ge- rid:te zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.

hieme, Gerichts\chreiber des Königlichen Landaerichts.

[3617] In Sachen, betreffend das Konkursverfahren über das nach- gelassene Vermögen des Lanrdgehräuchers lig Lammerts Weelborg in Leer, ift für das Vol, VI, Fol, 69 Grundbuchs ter Oster- gasse registrirte Immobile im heutigen Verkaufs- termine ein annehmbares Gebot richt erfolgt und daher auf Antrag des Konkursverwalters zweiter und letzter Termin aus Freitag, den 25, Februar 1881, Mittags 12 Uhr, anberaumt, wozu Kaufliebhaber geladen werden.

Zugleich ift der Dr. phil,

Æ 1. s. w. von öffentlichen Papieren.

[3623]

Scharf’schen Lehnsgrundstücke in dem auf

Morge

verloren geht. ; Einubeck, 28. Januar 1881. Königliches

H Verkaufsauzeige i

etc | 7. Literarische Anzeigen.

Anuonren - Bureaus.

. Theater-Ánzeigzen. In der Börsen- . Familien-Nachrichten. beilage. F

und

Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts von Bargen zu Göttingen als Kurators im Konkurse der Lank ) Ab Gläubiger des weil. Kommerzienraths Scharf daselbst sollen die hierunter verzeichneten allodificirten j soll baldigst wieder besetzt werden. Pensionsfähiges

Mittwoch, den 30. März d. ZJ.,

ns 10 Uhr,

vor unterzeihnetem Gerichte anberaumten Termine öffentli meistbietend verkauft werden.

Alle, welche an den fraglichen Grundstücken Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fideiklommissa- rische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberehtiguxgen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, dieselben in dem angeseßten Termine anzumelden, unter der Verwarnung, daß für den sih nicht Meldenden das R.cht im Verhältniß zum neuen Erwerber der Grundstücke

Amtsgericht 11.

Mehyhlis. Verzeichniß der z#æ verkaufenden Gurnudslüdcke.

S I I I E

%

Verschiedene Bekanntmachungen.

[2909] Vakanute Bürgermeisterstelle.

Die rakant werdende hiesige Bürgermeisterstelle

Gehalt 5400 M, Repräsentationskosten 1500 M Keine Nebeneinnahmen. Meldungen find bis zum 20. Februar an den Unterzeichneten zu richten. Hamm, den 31. Januar 1881. Der Stadtverordneten-Borsteher. Justizrath Rauschenbusä).

(3674) Sächsisch-Thüringische Aktien-Gesellschaft für Braunkohlen- Verwerthung zu Halle a. S. Die diesjährige 0rdentliche Generalver-

Nr.

| Kanten- | Par- | blatt. | zelle.

Lfd. : M Nr. Gemarkung.

Sülbeck Salzderhelden

Bolksen Immensfen Holtensen Cinbeck Dafseusen

i ¡f p jet pi m BO O

| 2 9

[22595] Amtsgeri{cht Hamburg. Aufgebot.

Der hiesige Recbtsar walt

lautend: : Lüchow, den 1. Juri 1880 e für 4 5000. Am 0 Ut a c ablen Sie gegen dielet die Summe von Mark Fünf Tausend

Rechnung lt. Bericht. Herrn Adelph L. Cohen in Hamburg, gez. C. A. Weny. Angenommen, zabklbar bei der Vereinsbank. Adolph L. Cohen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens iz dera auf Dicrcstag, den 29, März 1881, Bormittags 10 Uhr, von dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotêtermine scine Rechte o.nzumelden und die Ürkfunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos8- ecklärurg der Urkunde erfolgen wird. Hamburg, den 14. Juli 1880. Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung IV. Zur Beglaubigunz: Romberg, Dr., Gerichts - Sekretär. Amtsgericht Hamburg. Aufgebot. Der hiesige Rechtsauwalt Wr. J. H, Burchard, in Vollmacht von A, de Lhoneux, Linon & Co., in Namur, hat das Aufgebot beartragt ¿ur Kraft- loserklärung eines von der Firma de San & Stein in Hiono am §8, Dezember 1879 an die Ordre von G. L. de San in Brüssel auf Rud. Goedelt in Hamburg gczogenen Wechsels, groß M #000, zahlbar s Tage nah Sicht. Der Wechsel ist von G. L. de San in Brüffel am 19, Januar 1880 an A. de Lhoneux, Linott & Co. in Nomur indossirt und von Rud. Goeedelt acceptirt worden.

[22596]

testens in dem auf Dic astag, den 29, Mürz 1881, Bormittags 10 Uhr, von dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Urkunde vorzulegen, {vidrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamburg, den 12, Juli 1880, Das Amtsgeric(;t Hamburg. Civil-Abtheilung 1V. Zur Leglaubigung: Romberg, Dr., Gerichté-Sekrctär.

[3639]

Dcr am 22. Jult 1862 hier gestorbene Professor Heinrich Friedrib Wilhelm Süpke

Auss{hlußfbescheid hat in scinem am 30. Juli 1862 crôöffneten, am

dahin erlassen und verkündet :

26. Februar def. Jahres deponirten Testamente scine

daß Alle, welche Recte irgend welcher Art an | Ehefrau, Friederike Wilhelmine Juliane, geb. Dor- das bezeihnete Immobile bislang nicht geltend | meyec und seine beiden Kinder, die Chefrau des

gemacht haben, mit denselben dem neuen Er- | Rentners Gustav Strümpell, Amalie Auguste, geb. | 2071 000 6 Tägliche Verbindlichkeiten: Depositen-

werber gegenüber autges{lossen werden,

Königliches Amtsgericht 11. Koh,

Süpke, hieselbft und August Carl Hermann Süpke,

Chefrau den lebenslänglicen Nießbrauch seines Ver- |

Leer, den 28, Januar 1881, | seit 1849 in Amerika, als Erbea ernannt, sciner | |

mögens vermacht.

Nachtem die Wittwe des Professors Süpke ge-

Er. Gcymann, in Vollmacht von C. A. Went in Lüchow, hat das | Süpke, das Aufgebztsverfahren beantragt.

Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung eines von Es werden demgemäß Alle, welche ein näheres i C, A. Wenz in Lüchow auf Adolph L. Cohen | oder gleich nahes Erbre{t an den Nacblaß des Pro- hieselbst gezogenen, ani 5. d. Mts. fällig gewesenen | fessors Dr. phil. Heinrich Fricdrih Wilhelm Süpke Wechsels zum Betrage von 4 5000. —, dahin | zu haben vermeinen, aufgefordert, ihr Recht späte-

Prima-Wechsel an die Ordre (nit auêgefüllt)

Der Jnhaber der Urkunde wird aufgefordert, {pä- |

Aufgebotettermine seine Nechte anzumelden und die j

E | Fläteninhalt. Lage. | Kulturart.| ' : O

Apothekerwiefe | Wicse 2 Reinserfeld Acker 35 Mas b | O Der Weinberg P 84 06 Im s{chwarzen Lande | - Hl 95 | Der Plessebusch | 59 92

E aG

Ienserfeld L [4s 15 tiedere Feld | Liese N 92 | Ader 29 05

Wiese 20 04

| Ader 22 54

| Wiese | 19

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L | 86

| Wiese | þ 07 Ake | 79

n Dose x S 31

storben und da August Carl Hermann Süpke seit dem 10. Juli 1860 nicht geschrieben, bat die Che- frau des Rentners Gustav Strümpell, Auguste, geb.

stens in dem auf deu 10, November d. J. Morpeus 11 Uhr, 1 | vor dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und zu bescbeinicen, voidrigenfalls die Ehefrau des Rentners Gustav Strümpell, Amalie Auguste, geb. Süpke,

den Werth in Rechnung und stellen es auf | als die alleinige Erbin angesehen wérden soll, der

nach dem Ausfchlusse sch Meldende und Legitimi- rende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Berfügungen anzuerkennen \{chuldig, auch weder

zu fordern berechtigt, sondern seine Ansprüche auf

[ vork:auden. Braunschwcig, den 1. Februar 1381. DHer:ozlihes Anmtsgeriht IX, L Nabert.

Verkaufsanzeige und Aufgebot.

Die sub Hs. Nr. 269 bei der Höhne hierselbst belegene Änbaustelle nebst Zubehör und die sämmt- lichen in der Grundfteuermuttercole von Bremer- vôrde aufgeführten Immobilien des Anbauers Fried- rich Gertts hierselbst sollen im Wege der Zwangs- versteigerung am [3663]

Montag, den 4. April d. J., 7 Morgens 10è Uhr, im biesigen großen Gerichtszirnmer öffentlih dem Meistbietenden verkauft werden.

Das Wohnéaus der Gerdts'’s{en Ankausftelle ent- bält 2 Stuben mit 2 Schlafbuten, cine Kammer, eine Küche, Stallung für 4 Köhe und 2 Ziegen, eine Diele, sowie Bodenraum, ¡st vrcn Fahwerk er- Faut, theils mit Backsteiner: in Lehm gemauert, theils mit Lehm gedichtet, es ist mit Stroh gedeckt, 19,52 m lang und 9,93 m breit.

Ulle, welhe an diesen Gerdt6ö'’shen Immobilien Eigenthums-, Näber-, lehnrecbtliche, fideikommissa- rishe, Pfand- und andere dinglihe Rechte, ins- besondere auch Servitutca urd Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, solche ibre Rechte dem unterzeichneten Amtsgerichte so gewiß anzumelden, als sie sonst in dem vorbezeichneten Termine mit diescn ibren Rehten im Verhbältaisse zu den neuen Erwerbern der Gerdts'shen JImmo- biliey ausgescblossen werden.

Bremervörde, den 29, Januar 1881,

Körigliches Amtsgecicht. Il. v, Bölle.

AWochen-Uusweise der Lentscheu Zettelvanken. [3672] Wochen-Uebersich* der Städtischen Bank zu Breslan an 7. Februar 1881,

Acetiva. Netallbestand: 1006724 M 70 S. Bestand ar Reichbkassenscheiner ! 5790 «4 Bestank an Noten anderer Banken : 235000 4 Wechsel 1 4439593 M 31 S. Lombard: 3 759 300 „# Effekten: M F. Sonstige Aktiva 1

082312 A 07 S. | Puernivae, Grunbtapital: 3000000 A R&e

serve-Fond8:; 600000 A Banknoten im Umlauf!

Kapitalien 3 448 500 #4 An Kündigungsfrifi gebun- dene Verbindlichkeiten: K Sonstige Passiva 225 900 ÆA 4. Eventuelle Verbindlichkeiten aus

Rechnungsablage noch Ersay der erhobexen Nüßungen |

das zu kcshränken habe, was von der Erbschaft noch |

sammlung unserer Actionaire ist auf Mittwoch, den 23. Februar a. er., Vormittags 11 Uhr,

im Saale des Hôtels „Zum Kronprinzen“ hier ? anberaumt worde.

Gegenstände der Verhandlung werden scin:

1) Erstattung des Geschäftsberichts pro 1880.

2) Erstaituag des Revisionsbrrichts pro 1880 und Beschlußfassung Über Ertheilung der Decharge.

3) Wahl dreier Revisoren zur Prüfung der Nech- nung pro 1881,

4) Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsratls _ Stelle der nah dem Turnus ausscheidenden

2rren.

In Bezug auf die Zutrittsberehtigung, Stimm- fähigkeit und dcn LegitimatiorEpunkt verweisen wir auf die Vorschrift im §. 28 des Nachtrags zum revidirten Statut, wonach

1) diejenigen Actionaire, welche sich an der Ge-

neralversammlung zu betheiligen beabsichtigen, cim 21. oder 22. dieses Monats, und zwar bis Nachmittags 4 Uhr, ihre Aktien im Büreau der Gesellschaft zu deponiren haben, an Stelle der Devyosition aber die bis zum 22. ds. M18. der Direktion vorzulegende Bescheinigung einer Neichébankstelle, einer Behörde oder cines der nachbenannten Bankhäuser, als: des Halleschen Baunk-Vereins von Ku- lisch, Kaempf & Co. in Halle a. S,, der Herren Becker & Co. in Leipzig, der Agentur der Privatöóank zu Gotha in Leipzig,

des Herrn C. Bcnnewitß in Yagdeburg,

des Herrn Ferd. JZvglex in Erfurt,

des Heccrn H. C. Plaut in Verlin,

E Herrn Friedrich Schulze in Merse-

urg,

d:s Herrn L. Mende in Franksurt a. O, daß die nah Nummern und Stückzahl anzu- meldenden Aktien bei der kescheinigenden

i Stelle deponirt sind, genüat,

{ 2) jede Aktie eine Stimme verleiht, Niemand je- / doch mehr als 250 Stimmen in sich vereinigen | fann. j

|

Die CEinirittskarten sind in den beiden leßten Tagen vor der Generalversammlung auf unserm | Geshäftsbüreau, Brüderstraße Nr. 16 Hierselbst, in

¡ Empfang zu nehmen. Halle a. S., den 8, Februar 1881,

| Der Verwaltungsrath.

von Voß.

(2781]

Commearz-Bank in Lübeck,

Der unterzeichnete Verwaltungsrath ladet die Actionaire der Bank ein zur

vier und zwanzigsten ordentlichen Generalversammlung

am Dienstag, den 15. Februar I1S8SI, Vormittags 11 Uhr,

im CASINO.

Tagesordnung:

1) Genehmigung des Rechnungsabschlnsses und folgeweise Bestimmung der Dividende,

2) Quittirung des Verwaltungsrath»s für das Rechnungsjahr 1880.

3) Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungs- rathes an Stelle des turnusmässig austreten- den Herrn Cosgul Grust. G, Eschenburg.

4) Einlösung von nachträglich präsentirten Thalernoten,

Die Actionaire, welche in der Generalverzamm-

{ lung ihr St mmrecht ausüben wollen, erhalten im

zurean der Bank am Sonnabend, den

12. Februar d, J, Vormittags von

11 bis 2 Uhr, gegen Vorzeigung ihrer Actien

die auf Namen lautenden und die gebührende

Stimmenzahl angebenden Legilimationska: ten,

welchs beim Eintritt in die Generalversammlung

vorzuzeigen sind, Lübeck, den 31, Janvar 1881, Der Verwaltungsrath, Gust, G. Eschenvurg. Johs, Fehling.

Redacieur: Riedel.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel) Druck: W,. Elsner.

Fünf Beilagen

rociter begebeneu im Jnlande zahlbaren Wechseln! 129 149 A 80 S.

(einschließlich Börsen-Beilage).

E T: E E A IO E E E

SEREEA

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaais-Anzeiger.

“Berlin, Dienstag. den §. Februar

M 33

S V O A A I L

N m S IAA I Ev, E I L

Nichtamtliches.

reußen. Berlin, 8. Februar. Jm weiteren ae der gestrigen (55.) Sigung trat das Haus der Abgeordneten in die dritte Berathung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Ausführuung des Reichs- gesezes über die Abwehr und Unterdrüdckung von Biehseuchen ein. Jn der General-Diskussion erklärte der Abg. Dr. Wehr: der Zweck des Gesehes werde nicht erreicht werden können, wenn, wie bisher, bei der Tödtung von roß- verdächtigen Pferden und der Lungenseuche verdächtigen Rind- viehs nicht mit der nöthigen Energie vorgegangen _werde. Nach den Erfahrungen in der Provinz Westpreußen sei die Zunahme der Roßkrankheit bedeutend gestiegen, und nach der Mei- nung derProvinzialvertretung liege dies lediglich daran, daß die an- gestellten Thierärzte sich bei Noßverdacht zu vorsichtig zeigten, um rasch und energisch einzuschreiten und nöthigenfalls die Tödtung zu veranlassciì. Dieselben stellten meistens zu viel Dbservationen an. Ex werde dem Minister eine Zusammenstellung sür die Provinz Westpreußen überreichen, woraus hervorgehe, daß nur ein ganz vershwindend kleiner Theil von ovscrvirten Thieren sich später als gesund herausgestellt habe. Offenbar werde trotz der vorsichtigsien Observalion die Anstecktung und Verbreitung der Seuche nicht gehindert. Es liege ihm fern zu behaupten, daß etwa fiskalische Rücksichten bei dem Ver- fahren mitgewirkt hätten, dem stche auch das Resk-ipt des Ministers entgegen. Wenn nur die beamteten Thierärzte ihre Squldigkeit thun wollten und die Zutentionen der Staats- regierung befolgen würden, dann würden die Vichseuchen sich bald vermindern. Nach Ansicht des Publikums observirten die Thierärzte nur wegen der Reisediäten. Zwar glaube er das nicht, aber diese Ansicht sei die herrschende. Er bitte den Minister, mit aller Energie die Thierärzte anzuweisen, bei der Tödtung nicht zu vorsichtig zu sein. Wenn auch einmal cin Pferd getödtet werde, das nicht roykrank sei, fo sei das noch fein allzugroßes Unglück, auch wenn die Staatskasse den Verlust bezahlen müsse. Jn Westpreußen sei die Zahl der robkranken Pferde im leßten Fahre um das Doppelte gestiegen.

Der Abg. Sombart erwähnte, daß ihm seit der zweien Lesung eine Petition von Abdeckdern zugegangen sei, worin ausgeführt werde, daß in neuester Zeit mehrere gerichtliche Erkenntnisse den Abdeckereien die Eigenschaft der Zwangs- und Banngerechtigkeiten abgesprochen hätten. Er biite die Agrar- kommission diese Angelegenheit zu prüfen. Außerdem weise ec darauf hin, daß man den häufig vorkommenden Verschlimme- rungen von Krankheitsfällen am Besten dadur vorbeugen würde, wenn man die Departementsthierärzte verpflichtete, die einzelnen Fälle von Lungenseuche zur Kenntniß zu bringen.

Der Staats-Minister Dr. Lucius entgegnete, an energi- {hem Vorgehen gegen die Roß- und Lungenkrankheit habe er es nicht fehlen lassen. Er könne versichern, daß in seiner Amtszeit kaum irgend ein Anirag auf Tödtung versagt wor- Den e, daß UbVigens Die Scuhen n Allgememen zugenommen hätten, lönne er nicht zugeben. Jedenfalls biete das Viehseuchengeseß vom Fahre 1875 die beste Handhabe zur Minderung durch die Gewährung der Entschädigung. Hierdurchz werde die beste Garantie gegen die Verheimlichungen gegeben. Möge nun auch wirklich im leßten Sahre in der Provinz Westpreußen der Roß besonders zuge- nommen haben, so glaube er doch, daß hierin der Höhepunkt eingetreten sei und die Krankheit abnehmen müsse, und dies lediglich dadurch, daß in Folge der Entschädigung, die früher ‘häufige Verheimlihung der Krankheitssälle gar nit mehx zu besorgen sei Der wichtigste Faltor zur Verminderung dexr Seuchen sei jedenfalls“ die gründlihe Beseitigung und Verscharrung der Kadaver.

Der Abg. Dr. Wehr konstatirte dem Minister ‘gegenüber, daß er ausdrüdcklich anerkannt habe, daß von Seiten des Mi- nisters mit der nothwendigen Energie vorgegangen sei und unter diesem Ministerium noch nie ein Antrag auf Tödtung von der Regierung zurückgewiesen sei. Er habe nur behauptet, die Unterbechörden, besonders die Thierärzte, hätten nicht die cihtige Energie gezeigt und nicht zeitig genug Anträge gestellt ; die Thiere würden viel zu lange observiri und dadur Nii- steckungen verbreitet. Er habe nur den Minister um Anwei- sungen ersucht, daß die Neskripte von den Unterbeamten strikte befolgt würden. | i

Jn der Spezialdiskussion wurdé 8. 1, welhec die An- ordiiuiig und Üeberwacung der Abwehr- und Unterdrückungs- maßregeln unter ministerieller Oberleitung den Regierungs- Präsidenten, Landräthen und Ortspolizeibchörden zuweist, genchmigt.

Bu 8. 2 erklärte der Abg. Bohß, daß der Landrath, ohnehin durch Geschäfte überhäuft, niht auch noch die Vieh: feucen-Polizei übernehmen könne. Allerdings solle da der Kreisausschuß eintreten, aber die Frage sei offen, wer diesen einzuberufen, oder wer überhaupt Kommissare zu bestellen berufen sei.

Der Staats-Minister Dr. Lucius erwiderte, der Landrath als solcher sei eo ips0 Kommissar und könne auch andere Kommissare ernennen, so daß weder bisher ¿Zweifel entstanden seien noch wohl kaum ¡in Zukunft würden entstehen können. ___§. © und §8. 4 wurden nah dem Beschlusse in zweiter Lesung genehmigt.

_Der Abg. Marcard erklärte sih gegen den 8. 5 nah den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses, wona die Anordnung der Tödtung eines verdächtigen Thieres dem Landrath in Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung dem Dirigenten der Ortspolizeibehörde und in anderen Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern dem Bürgermeister zustehe. Er beantrage dic Fassung nah den Beschlüssen des Herrenhauses, wonach Lie gedachten Befugnisse derjenigen Polizeibehörde, welche der Ortspolizeibehörde beziehungsweise dem bestellten Kommissar unmittelbar vorgeseßt sei, und für den Stadtkreis Berlin dem Polizei-Präsidenten zustehen solle.

Der Abg. von Meyer-Arnswalde bemerkte, der neue 8.5 |

beruhe auf c¿nem Antrage, den er gestellt habe. Dieser UAn- trag passe freili}h nur sür die alten Landectheile, denn in Hannover 3. B. exislire der Landrath noch nicht, aber der alte

3. 5 enthalte namentlih erstens die wunderbare Bestimmung,

daß selbst der vom Regierungspräsidenten ernannte Kom- missarius nicht einmal bevollmächtigt sein solle, auf eigene Hand ein verdächhtiges Thier tödten zu lassen, zweitens, daß der Landrath, wenn derselbe die Kompetenz des Amtsvor- stehers an si ziehe, jedesmal den Negierungspräsidenten be- nachrichtigen solle. Zndessen werde man sich mit dem alten 8, 5 auch fernerhin in der Praxis abfinden können, und er würde daher dem Avg. Marcard zustimmen können. Der Landrath werde untex Umständen wohl auch eine Verant- wortlihkeit auf sich nehmen und darauf hoffen können, daß der Negierungspräsident ihn hinterher liberire.

8. 5 wurde hierauf nach dem Antrag Marcard ange- genommen. i

Die 88. 6—19 wurden ohne wesentliche Debatte nah den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen.

Den exsten Absatz des §8. 20 beantragten die Abgg. Bohß und von Rauchhaupt folgendermaßen zu fassen:

„Die Mitglieder ter Sckätungs-Kommission haben das Er- gebniß der Sc{äkßung vor der nah §. 2 dieses Geseßes fungiren- den Behörde zu Protokoll zu geben und eidesstatilih zu versichern.“

Die Aniragsteller befürworteten das Amendement, dem vom Negierungskonm missar Bedenken entgegengefeßt wurden. Der Abg. Dr. Wehr hob das Umständlihe des Verfahrens hervor, welches in dem qu. Amendement vorgeschlagen werde ; ähnlich äußerte sich der Staats-Minister Dr. Lucius und der Abg. Marcard. : :

Der Antrag wurde darauf abgelehnt und §8. 20, fowie der Nest des Geseßcz nach den Beschlüssen in zweiter Lesung genehmigt. i

Es folgte die erste Berathung der Rechnungen der Kasse der Ober-Nehnungskammer für 1879/80.

Die Vorlage wurde in die Rechnungskommission ver- wiesen. :

Nächster Gegensiand der Tagesordnung war die erste Be- raihung des Entwur?s cines Gesecßes, betrifsend das Fidei- fommißvermögen des vormals Kurfürstlich hessi- \chen Hauses nebst zwei Verträgen. E E

Ein Antrag dcs Abg. Cremer auf Verweisung in die Budgelklommission wurde abgelehnt und besGloß das Haus, die zweite Berathung der Vorlage im Plenum vorzunehmen.

Das Haus ging darauf zur zweiten Berathung des Ent- wurfs eines Gesetzes über, betreffend die Abän l: rung von Bestimmungen der Kreisordnung U De Provin- zen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, SMlcsie nd Sache S Der enber 18/2 Unn Seen Und Sen, VUine 2 j X! | die Ergänzung derselben.

Einleitung bemerkte der Referent, Abg. von Lieber- mann, daß es si bei diesem Entwurfe nicht um eine Revision, fondern ledigliÞ um eine Ergänzung der Kreisordnung handle und daß bei dea Berathungen in der Komnission besonders dem Umstande Rechnung getragen worden, daß dieselde dur M promiß sämmilicer Parteien zu Stande gekom- men sei.

Der Abg. Dr. Hänel erklärte, er und seine politischen Freunde hätten den Standpunkt der Kommission, daß €s sh hier niht um eine Revision der Kreisordnung handele, accep- U Gn dem Augenbli aber, wo diejer von der reten Seite dcs Hauses nicht acccptirt werden sollte, würde seine Partei sich eine andere St.llung vorbehalten müssen. Seine Partei habe deshalb auch ilre Bedenken in der Kommission unterdrückt, sie gebe jedoch die damit früher gemachten Vor behalte niht auf. Auf einen Punkt roolle er aber hier auf- merksam machen. Man dürfe sih nämlich darüber nicht täuschen, daß durch die Negierung selbst die Grundlage der Selbstver- waltungsgesezgebung in Frage gestellt sei, nämlih durch die Nückwirkung, welche das Verwendung8geseyß auf die Kum- munalverwaltung haben werde. Die Kreisvertretung basire auf ciner bestimmten Vertheilung der Kreissteuern. Die- jenigen, welhe ktevorzugte Wahlrechte hätten, seien au bevor- zugt in der Pflicht zur Tragung der Steuerlast. Wenn nun diese (Zrundlage der vermehrten Pflichten der in dem Wahl: ret bevorzugten durch das Verwendungsgeschß beseitigt werde, so kónne man unmöglich bei der gegenwärtigen Zusammen: schung des Kreistages stehen bleiben. Dies wclle er nur kurz markiren. f E

88, 1—3 wurden nach der Fassung der Kommission an: genomnien.

5. 4 lautet vaŸh den bisherigen Bestimmungen:

„Si1ädte, welhe mit Ausschluß der aktiven Militärpersonen eine Einwohnerzahl von mindestens 25 000 Seelen haben und aczenicäârtig cinem Landkreise augehören, sind befuy+, für fich cinen Kreisvyerband, Stadtkreis zu bilden und zu dicsem Behufe guy 2" biéherigen Kre;8verband au8zuscheiden. Auf den Antrag der Stadt icicd dieselbe durch den Veinire?r des JInnein für ausgesc{teden erklärt. Es ist jedoch zuvor in allen Fällen eine Äuseinandersetzung darüber zu treffen, welchen Antbeil die ausscheidende Stadt an dem gemein- samen Aktiv- und Passivvermögen des bisherigen Kreises, sowie etwa an fortdauernden L.istungen zu gemeinsamen Zwecken der beiten neuen Kreise zu übernehmen hat. Kommt eine Einigung der Betheiligten niht zu Stande, so entscheidet über die Streit- punkte das Vetrwaltungügerichi.“

Die Regierung {lug vor, dem Absay folgende Fassung zu geben: „Ueber die Auseinanderseßung beschließt der Bezirksrath vorbehaltlih der den Betheiligten gezen einander zustehenden Klage bei dem B-zirkäverwaltungsgerichte.“

Die Kommission beantragte, den Absatz 1 folgendermaßen zu fassen: „Städte, welche eine Einwohnerzahl von mindestens

95 000 Seelen haben und gegenwärtig einem Landkreise au- | Ï S DLY : ; L n x I Nf g i | empfunden. Das 54 nicht blos eine E für die | Bürgermeister, sondern jede Stadt von einiger Be

gehören, sind befugt, sür sih einen Kreisverband, Siadlkreis (8. 169) zu bilden und zu diesem Behufe aus dem bisherigen Kreisverbande ouszuscheiden“, während, sie die drei übrigen Ab- säße unverändert anzunehmen beantragte. Zu diesem Para- graphen lagen folgende 2 Anträge des Abg. Born vor: 1. Jm 8, 4 Absay 1 latt „25 000“ zu schen „20 000“. 11. Hinter 8, 77 aufzunehmen: §. 77 Absay 2. „Demgemäß hat der Landrath auch ferner die gesammte Polizeiverwaltung im Krcise und in dessen einzelnen Amtsbezirken, Gemeinden uy*,

Gulsbezirken, mit Ausschluß der Städte mit mehr als 5 0 |

Einwohnern zu überwachen.“

Der Abg. Born besürwortete seinen Antr@o“, solle nur den Mißstanb beseitizen, welher Vir die Einfüh: rung dex neueren Organisation zgeseÿs hervorgetreten sei.

3. » p e S é h E De Pton Lt out E

| durchaus hinfällig.

| bedürfen.

sen Paragraphen zur h ; , Ü z i cigentlid richt richtig, ihn als Antrag zu bezeichnen, ed ¡jt der Beschluß Ihrer Kommission in diesem Paragraphen in ),eber-

L m *chlossenen Beitimy ung is E Ua oft of Gel Ftorccinung der Zahl für die Unker\® adung der Feit8zesetzes bet dec Be ( sor dern vie Bevölkerung mit Cins{luß ter Mil(ärhevölkerung maßgebend sein zu lassen,

| einstimmung mit dex hier be

N avt „ft Derselbe |

Gf

Schon bei früheren Berathungen des Abgeordneten- und Herrenhauses seien Anträge gestelt worden, diese Zahl herab- zuseßen, sogar bis auf das Minimum von 15 000 Einwohnern. Man sei eben von Anfang an im Zweifel gewesen, ob man mit einer geseßlich fixirten Zahl das Richtige treffen könne. Denn leßteres sei doch immer nur ein Nothbehelf. Entschei- dend müßten andere Nücksihten sein. Zunächst müsse man fragen, welhe Städte seien überhaupt im Stande, die Pflichten eines eigenen Kreises zu ersüllen, sodann, unter welchen Vorausseßungen erlaube der Staat die Aus- scheidung der Städte aus dem Kreise? Für ihn sei die größere wirthschastlihe Bedeutung, sowie die geistige Leistungs- fähigkeit der Städte maßgebend. Was die leßtere betreffe, fo werde diese ja von der rechten Seite selbst anerkannt , wes- halb die rechte Seite dieses Hauses eben diese im Kreise ver- wendet wissen wolle. Müsse doch fogar der Borsißende des Stadtausschusses resp. ein Mitglied d.}selben nah dem Orga- nisationsgesetz cine wissenschastliche Qualifikation besizen, welche von der rechten Seite noch nicht einmal für den Landrath verlangt werde. Was die materielle Leistungsfähigkeit dieser Städte anbetreffe, so gäben hon die Steuerbeiträge derselven einen hinreihenden Maßsiab, daß sie im Stande seien, die an einen Kreis gestellten Erfordernisse zu ersüllen. Er bitte deshalb, den Antrag anzunehmen. Was den Antrag im 8. 77 anbetreffe, so müsse er darauf verweisen, daß bei dem Zuständigkeitsgeseß, sowie beim Organisationsgeseß vom Hause beschlossen fei, daß die Beschwerden gegen die Ber= fügungen der Ortepolizei in den Städten über 10 000 Ein- wohner nicht wie früher an den Kreisausschuß, fondern viel- mehr an den Negierungs-Präsidenten gehen sollten. Cine ein- fache Konsequenz diescr Bestimmung j E, O auc) dem Regierungs-Präsidenten die Aufsicht über die Ortspolizei in diesen Städten zustehen müsse. Die Wohlfahrtspolizei und die Kommunalangelegenheiten ständen in einem jo engen ZU- sammenhang, daß man die Aussicht über die eine und die über die andere nicht von einander trennen könne. Er bitte daher, seinen Antrag anzunehmen. : E

Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa erklärte sich gegen den Antrag, Born, dessen Konsequenz man gar nicht übersehen könne; es sei ihm mitgetheilt worden, daß unier Einrehnung der Militärbevölkerung Städte von 15 000 Civil- bewohnern aus dem Kreise ausscheiden könnten. Es handle sih aber auch darum, was aus dem zurübleibenden Stücke des Kreises werden solle. Die Städte hätten ih allexdinaF

e e 226 aw NinmyennoTfekt. indem fe

. 1 : . pl meinten, der zurückbleibende Theil könne 1a mit cinem Nach- barkreise vereinigt werden. Dann könnte man liever glei die ganze Kreisordnung beseitigen und neue Kreise bilden, Er bitte daher den Antrag abzulehnen. Bei dem ändécreii trage wegen der Polizeigufsicht handle es sich um eine Etiquettenfrage, die Bürgermeister wollten niht unter dem Landrath stehen; ihnen sei der entfernter wohnende Re- gierungs-Präsident lieber. Die Aufsicht des Landraths sei aber nöthig, um in die Ortspolizeiverwaltung des Kreises eine gewisse Einheitlichkeit zu bringen und jeden Gegensaß zwischen Stadt und Land zu vermeiden. Außerdem würde der Antrag cine alte historische Jnstitution beseitigen, an deren Erhaltung das Land großes Jnteresse hahe.

Der Abg. Dr. Hänel wandte sih gegen die Ausführungen des Vorredners. Derselbe habe soeben gesagt, daß alte Fn- stitutionen des Landes nicht leichthin zu beseitigen seien ; jcine (des Redners) Partei habe jeßt sehr viele Veranlassuna, für alte Jnslitutionen des Landes einzutreten. Die historische Entwickelung sei nun nicht auf Seiten des Vorredners, denn die städtische Entwickelung sei von der auf dem Lande ge- trennt gewesen. Erst seit Anfang dieses Jahrhunderts seien auch die Städte im Kreisverbande. Er sei nicht dasür, ohne Weiteres, etwa nah hannöversher Analogie, die Stöote der östlihen Provinzen alle aus dem Kre*sver- bande herauszureißzen. Er zweifle, ob es zweckmäßig sei, unterhalb ver Zahl von 25 000 noch sine niedrigere zu greifen.

| Den Austritt aus dem Kreisverbande würde er lieber von

einer Geseizesklausel abhängig machen, etwa nach Prüsung dur den Bezirksratl; oder den Provinzialausshuß unter Zu- timmung des Ministers des Jnnern. Die kleinen Städte innerhalb der Kreisvervände würden \reilich mancherlei Drud empfinden, und das beziehe sich gerade auf die Stellung des Landraths zu diesen Städten. Darum müßten die Herren, welche ein leichtes AUBIOen - déx Städte nah 8, 4 des Krelsordniüngsentwurfs nicht befürworten wollten, das Amendement zu §. 77 nicht be-

' fämpic, denn das Verbleiben der Städue innerhalb des | Kreises müßle Unter leichte Bedingungen gencllt werden, | Sierhin gehöre die Bestimmung, dic der Abg. Born ¿U Z. t

Die Argumente des Vorredners seten Wenn die Verbindung, in der diz xe- \{hwerden, die ja bci Städten über 19 900 Einwohner an dert Negierungs-Präsidenten gingen, mit dem Aufsichtsrecht ständen, wirklih so eng und naturnothioendig wäre, fo würde man allerdings einer solhen ausdrüdlihen Bestimmung nicht Die Auseinanderreißung beider Verhältnisse have etwas Künstlihes und Verwirrendes an si; die Städte seien wohl in der Lage, die eignen kommunalen Angelegenheiten und die Wohlfahrtspolizei zu besorgen. Dieselden seien ja auch nicht von aller Seite losgelöst, aber gerade die Aufsicht des Landraths werda von ihnen als steter Hemmscchuh

vorgeschlagen habe.

deutung

werde die ®,egussichtigung durh den Landrath als capitis

deminuti®, empfinden. Er bitte daher, dem Antrage Born zuz zustiw" zen.

c tee a 2 wu K c » L

Hierauf ergriff der Minister des Junern Graf zu Eulen-

das Wort : E E n eine Herren! Es sind drei verschiedene Anträge, welche bei die- P, Dekaite ftehen. Der erste bezieht ih darau?

Städte nicht die (Cioilbevölkerung ,

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