1881 / 36 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

gebung der Gefängnißarbeit sei eine Prämie für den Unter- nehmungsgeist des vagirenden Kapitals. Gäbe man den cFn- nungen, wie sein Antrag bezwecke, ein Vorrecht bei der Ver- wendung der Gefängnißarbeit, so gewähre man thnen schon einen großen Vortheil und vergebe andererseits nichts der Ge- fängnißverwaltung, da das erziehende Element durch die JIn- nung besser gewahrt würde, als durch die vagirenden Unter- nehmer. : i E

Herr Vorderbrügge \prach sich gegen die Anträge Kochhann und von Below aus. Die Jnnungen müßten fest begründet werden, um ihnen Vertrauen zu verschaffen. Gerade um deswillen aber müßten sie es ablehnen, die Ge- fängnißarbeit für sih zu benutzen. i

Herr Wolff glaubte, daß die Konkurrenz der Gesängniß- arbeit niht so gefährlih fein werde, wenn leßtere auf richti- ger Kalkulation beruhe. Das sei aber nicht der Fall, da die Selbstkosten niht vollständig in Anrehnung gebracht würden.

Der Regierungskommissar Geheime Rath Lohmann führte gegen die gestellten Anträge aus, die Meisterprüfungen jeien mit den bestehenden Jnnungen so verwahsen, daß man sie niht wohl entfernen könne. Die Bestimmung unter Nr. 4 bringe nux etwas zum Ausdruck, was die Jnnungen in Folge der ihnen beigelegten Korporationsrehte auch jeßt {hon thun fönnten, und sei unbedenklih. Die Frage der Gefängniß- arbeit könne auf dem von Herrn von Below vorgeschlagenen Wege nicht gelöst werden. Den Jnnungen ein solhes Vor- recht zu geben, sei niht ungefährlih, zumal es {wer sei, dasselbe fest zu umgrenzen. Eine kaufmännische Kalkulation für den Preis der Gefängnißarbeit sei niht ausführbar, da der Gesichtspunkt des Erwerbes bei derselben nicht maß- gebend sei.

Herr Hessel erkannte die wohlmeinende Absicht des An- trags von Below an, glaubte aber do, demselben - nicht zustimmen zu können. Das Handwerk dürfe sih an der Ge- fängnißarbeit nicht betheiligen; es entstehe dadurch cine gewisse Beziehung zwischen den Gefangenen und den Jnnungen, die zur Folge haben werde, daß die enilassenen Sträflinge sich um Aufnahme in die Jnnung bemühen würden. Richtiger als das bei uns befolgte System sei es, wie in England und Holland geschehe, die Gefangenen zu ländlihen Arbeiten, namentlich zum Chausseebau, zu verwenden. Dieselben wür- den hierdurch darauf hingewiesen, auch nach ihrer Entlassung ihre Beschäftigung auf dem Lande zu suchen, wo sie weit weni- ger der Gefahr eines Rücfalls ausgeseßt seien, als in den Städten.

Herr Wesenfeld trat für unveränderte Annahme der Regierungsvorlage ein. Die Tragweite des Entwurfs werde zumeist micht richtig gewürdigt. Es handele sih darum, in 0as Gescy Alles aufzunehmen, was dem Handwerk helfen könne. /

Herr von Hammerstein führte aus, er babe sih die Schwierigkeiten, die seinem Antrag entgeagenständen, keineswegs verhehlt. Er würde es am liebsten gesehen haben, wenn man den bestehenden Fnnungen Zwangsrechte gegeben hätte. Gehe dies zur Zeit nicht an, so müsse man doch versuchen, den FJn- nupgen die möglichste Konkurrenzfähigkeit zu geben. Die von den Herren Vorderbrügge und Hessel gegen den Antrag angeregten Bedenken, halte er niht für durchschlagend, da es ja in den freien Willen der Jnnungen gestellt sei, ob sie von der Gefängnißarbeit Gebrauch machen wollten oder nicht.

Hexr von Below bemerkte noch, die Gefängnißverwal- tungen arbeiteten bei dem jeßigen System der Verdingung der Arbeit auf dem Subniissionswege cigentlich lediglich im fiska- lischen Erwerbsinteresse. Die praktishe Ausführung seines Vorschlages denke er sich so, daß auf die Vergebung der Ge- fängnißarbeit Submissionen einzureichen feien, taß die gün- stigste Offerte der betreffenden Fnnung mitgetheilt werde, und vaz leßtere das Necht habe, unter den gleihen Bedingungen die Arbeit zu übernehmen.

Der Regierungskommissar Geheime Nath Lohmann wen- dete hiergegen ein, daß bei einem solchen Verfahren bald Nie- manv mehr eine Offerte auf die Gefängnißarbeit abgeben werde.

Herr Kamien sprach sich für die Streihung der Meister- prüfungen aus, da bei derselben niht immer ganz unparteiish verfahren werde. Uebrigens werde durch die Streichung den Innungen die Vornahme der Prüfungen nicht verboten. Wenn nah der Meinung des Herrn Hessel der Antrag von Below die Folge haben sollte, daß die entlassenen Sträflinge den Jnnungen beitreten würden, so sei hierin kein Nachtheil zu finden. Die Gefangenen seien meistens voll- ständig in ihrem Handwerke ausgebildet, und es könne auf sie nur den vortheilhastesten Einfluß ausüben, wenn sie nah ihrer Entlassung eine sichere Stellung und den Umgang mit rechtschafsnen Menschen fänden.

Herr Leuschner glaubte, daß fakultative Meister- prüfungen das Mindeste sei, was man den Fnnungen geben müsse. Dieselben schaften eine Gewähr dafür, daß nur tüch- tige Männer Meister werden könnten. Die Aufnahme der entlasseren Gefangenen in die Fnnungen dürfe wan nicht för- vern ; denn es widersprecze dics der Absicht des Entwurfs, das Ehroesühl in dem Handwerkerstande zu fräftigen.

Herx von Landsberg crklärte, daß er dem Antrage von Below sympathisch gegenüberstehe, da auch nach seiner Ansicht die Gefängnißarbeit anders geregelt werden müsse. Indeß glaube er niht, daß der Antrag in den Nahmen des Gesetzes passe. Ob man dem angeregten Gedanken durch eine Nefolution Ausdruck gebcn wolle, stelle er anheim.

Herr Kochhan1nu wies gegenüber dem Antrage von Below auf das Ergebniß der Enquete des deutschen Han- delôstags hin. Der Einfluß der Gefängnißarbeit auf die Pro- duktion sei cin minimaler. Den Gefangenen müsse Be- \cl;äftigung gegeben werden wegen des erziehenden und bejjern- den Einflusses, der dadurh auf sie geübt werde, Auch sei zur möglichsten Verhütung der Nücfälle dafür zu sorgen, daß der Sträfling nach seiner Entlassung Beschäftigung finden tónne. Meisterprüfungen seien bei der heutigen Spezia- lisirung und Theilung der Arbeit unmöglih. Lasse man sie auch nur fakultativ zu, so würden sie doch bald zum Zwange werden.

Bei der Abstimmung wurde zunächst der Antrag K o ch(- hann zu Nr. 3 des §. 97a. gegen die Stimmen des Antrag- stellcrs und des Herrn Kamien, und derjenige auf Streichung der Nr. 4 gegen die Stimme des Antragjtellers abgelehnt. Auch der Antrag von Velow wurde gegen vier Stimmen (von Below, von Hammerstein, Nust und Dietze)

abgelehnt, und darauf der §. 97a. in der Fassung des Ent- wurss ohne Widerspruch angenommen.

Der §8. 98 wurde nah ciner Bemerkung des Herrn K 0 ch- hann, Jnnungen, welche sih über einen größeren Bezirk er-

sirecken, würden kaum im Stande sein, ihren eigentlichen Zweck zu erfüllen, cinstimmig angenommen.

Zu §. 98a. lagen folgende Anträge vor:

1) Heimendahl-Janisen:

Zir. 2e. dahin zu fassen:

„Die Verpflichtung der Meister, ihre Lehrlinge zum Besuche der von der Gemeindebehörde oder vom Staate als Fortbildungés{ule anerkannten Unterrichtsanstalt an- zuhalten.“

2) Vorderbrügge:

In dem im §&{. 98 a. angezogenen §. 126 der Gewerbeordnung

ist in Absag 2 zu sagen:

„Sie haben ihren Lehrlingen, wilHe“ u. st. w.

3) Kobbann:

Nr. 10 zu streichen.

Herr Heimendahl bemerkte zur Begründung se:nes Antrags, es könne vorkommen, daß die von den JInnunaen etiva errichteten Fahschulen, namentli) wenn die Vittel der Innung nur beschränkte seien, den an fie zu stellenden An- forderungen nicht entsprechen, und für folhe Fälle müsse dem Lehrlinge das Necht gewahrt werden, die öffentlihe Schule der Fnnungsschule vorzuziehen.

Nachdem der Regierungskommissar, Geheime Rath Loh - mann hingewiesen hatte auf die Vorschrift der Gewerbe- ordnung im §. 120, wonach die Gemeindebehörde den Besuch der Gemeindeschulen obligatorish machen kann, mit dem Be- merken, daß diese Vorschrift durh das Jnnungsstatut nicht außer Kraft geseßt werden könne, zog Herr Heimendahl seinen Antrag zurü.

Auch Herr Vorderbrügge ließ seinen Antrag fallen in Folge einer Bemerkung des Regierungskommissars, daß der Ausdruck „Arbeiter“ im §. 120 der Gewerbeordnung nah der Sprachweise dieses Gesebßes die Lehrlinge mit umfasfse.

Bei der darauf erfolgenden Abstimmung wurde der An- trag Kochhann gegen dr.i Stimmen (Kochhann, Kamien und Kosmack) abgelehnt und demnächst der §. 98a, nach der Regierungsvorlage einftimmig angenommen.

ZU §. 98 b. beantragte Herr Kochhann, im Absaz 1 den zweiten Saß dahin zu fassen:

„die Einreichung gescbicht durch die Aufsichttbehörde“,

indem er bemerkte, die Aufsichtsbehörde müsse an erster Stelle mit der Prüfung des Statuts befaßt werden, um nöthigenfalls mit der Innung in Verhandlung treten zu können. Der Re- gierungstommissar Geheime Nath Lohmann glaubte, daß dieser Zweck auch durch die Vorlage erreiht werde, erachtete aber die vorgeschlagene Fassungsänderung für unbedenklich. Der Antrag Kochhann wurde darauf einstimmig angenommen, und ebenso 8. 93b. der Vorlage nit der hiernach sich ergeben- den Modifikation.

Gegen 88. 98e. und 99 erhob sich kein Widerspruch. Der Vorsitzende konstatirte die Annahme derselben.

ZU §. 100 beantragte Herr Kochhann, den leßten Saß des crsten Absatzes „andere Personen können als Ehrenmitglie- der aufgenommen werden“ zu streichen, und Herr Hesfe1, dem Paragraphen folgenden Zusaß zu geben:

«Meisterwittwen können tas Geschäft ihres verstorbenen Mannes unter einem von ihaen zu erwählenden Schußzmeister fortseßen.“

Nachdem der Staats-Minister von Boetticher den Vor- fiß übernommen, bemerkte Herr Hessel gegen den Ko ch- hann schen Antrag, die Ehrenmitglieder der Jnnungen hätten oft eine sehr erfolgreiche Thätigkeit entfaltet. Die Zulassung von Ehrenmitgliedern sei daher sehr wünschenswerth. Der Regierungskommissar trat dem bei und führte aus, wenn es den Funnungen bisher s{chwer geworden sei, eine gedeihliche Thätigkeit zu entfalten, so habe das häufig an dem Mangel geeigneter Kräfte gelegen ; diesem Mangel helfe man am besten durch die Zulassung von Ehrenmitgliedern ab.

Herr Hessel bemerkte zur Begründung seines Antrages, er hosse mit Bestimmtheit, daß der Entwurf cine Wieder- belebung der Funungen zur Folge haben werde. nungen würden Vermögen erwerben und Wohlfahrtsanstalten für ihre Mitglieder errihten. Sterbe dann ein Meister, der vielleicht durch seine Beiträge zur Begründung dieser Anstalten mit beigetragen habe, dann würde es unbillig sein, wenn man seine Wittwe von dem Genuß der Wohlthaten der Jnnung ausschließen woüte.

Nachdem der Regierungskommissar gegen die Fassung des Antrages einige Bedenken geltend gemacht hatte, zog Herr Hessel den Untrag für diese Lesung zurück mit dem Vor- behalt, ihn in zweiter Lesung zu erneuern.

Bei der Abstimmung wurde Absay 1 des 8§, 100 bis zu den Worten: „beschästigt sind“ einstimmig, der zweite Saß „Ändere Perjonen . . . . aufgenommen werden“ gegen die Stimmen der Herren Kosmack, Kohhann, Kamien und Burghardt angenommen. Der übrige Theil des Para- graphen, sowie demnächst der ganze Paragraph in der Fassung des Entwurfs gelangten einstimmig zur Annahme.

Zu 8. 100a, bemerkte Herr Kochhann, der Entwurf gebe den Gesellen in der Jnnung zu wenig Rechte. Jm Mittelalter hätten die Gesellen einen sehr lebhaften Antheil an den Jnnungsangelegenheiten genommen, und es sei diesem Umstand die Blüthe der Junnungen wesentlich mit zuzu- schreiben.

Nachdem der Negierungskommissar erklärt hatte, daß der Entwurf nur das Minimum der den Gesellen zu gewähren- den Nechte enthalte und es im Uebrigen dem Statut über- lasse, ihnen mehr Nechte einzuräumen, gelangte der §8. 100a. einstimmig zur Annahme, ebenso die §8. 100b, und 100c.

Die Herren von Below und Freiherr von Hamme r- stein beantragten die folgende Resolution :

Dex Volkéewirthschaftsrath beschließt:

„Hohe Staatsregierung wolle in Erwägung zieben: in welher Weise die bei den preußischen Detentions- und Stiafanstalten bestehende Art der Verdingung der Gefäng- nißarbeit auf demn Subuissionswege durch eine andezrweilige Regelung beseitigt werden kann, im Interesse sowohl einer süc das Gewerbe unbillig erscheinenden Konkurrenz, als aub mit Rückficht auf das erziehende Element“.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde die Berathung darüber bis zum Schluß der ersten Lesung ausgesetzt.

Zu 8, 100a. lagen drei Anträge des Herrn Vorder - brügge vor:

1) untec Nr. 1 îin der vorletzten Zeile binter : „der Vorsitzende“ cinshalten: „welcher ein Nehtéskuntiger sein muß“ 2c.

2) Nr. 3 dahin abzuändern: „Gegen die Entscheidung der Scied8gerichte findet cine Berusung nicht statt, cs sei denn, daß dzs Otjekt über 150 t beträgt.“

3) im 2. Atsatz anstatt „Lehrlinge können tur die Pclizei-

behörde angehalten weerden“ zu seten :

„Leh:linge sollen auf Erfordern 2c.“

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Herr Janssen führte gegen den Antrag Nr. 1 aus, derselbe würde zu erheblihen Schwierigkeiten führen, nament- lih an solhen Orten, wo es keinen Rechtskundigen gebe. Jm Rheinlande beständen die Gewerbegerichte mit großem Erfolge, wiewohl die Vorsißenden einfache Geschäftsleute seien. Die zur Entscheidung kommenden Fragen seien auch derartig , daß jeder prafktishe Mann sie entscheiden könne. Mit der bean- tragten Beschränkung der Berufung sei er ganz einverstanden.

Der Negierungskommissar \sprah sich gegen den ersten und zweiten Antrag aus. Nach den bisher gemachten Er- fahrungen könne man den Aus\{luß der Berufung selbst für die geringfügigen Sachen nicht annehmen.

__ Herr Hessel hielt es im Fnteresse einer tüchtigen Aus- bildung der Lehrlinge für erforderli, daß ein polizeilicher Zwang ausgeübt werden könne und empfahl den Antrag Nr. 3. Auch Herr von Below befürwortete denselben, führte aber gegen den Antrag Nr. 1 aus, es werde das Selbstgefühk der Handwerker heben, wenn der Vorsißende des Schieds- gerichts aus dem Handwerkerstand genommen werde.

__ Herr Leuschner bemerkte, tehnish-juristishe Kenntnisse seien zur Entscheidung der vorkommenden Frage nit nöthig; vor Allem komme es auf praktische Erfahrangen an. Er lege sogar Werth darauf, daß kein Jurist den Vorsiß habe.

l Nachdem der Referent Herr von Landsberg-Stein- furt sih für Ablehnung der beiden ersten Anträge und für Annahme des leßten erklärt hatte, wurde der Antrag Nr. 1 gegen die Stimme des Herrn Vorderbrügge abgelehnt und demnächst der Eingang des Paragraphen bis zu den Worten „nicht anzugehören“ einstimmig angenommen; ebenso die L des Paragraphen von „die Annahme“ bis „angehalten werden“,

Der Antrag Nr. 2 wurde gegen fünf Stimmen (Wolff, Hessel, Vorderbrügge, Burghardt und Fanssen) ab- gelehnt und fodann die Nr. 3 des Paragraphen („Gegen die“ bis „Rechtsweg offen“), gegen die Stimme des Herrn Vor- derbrügge angenommen. Absatz 2 des 8. 100 a. wurde mit der von Herrn Vorderbrügge beantragten Modifikation angenommen. Herr Kochhann enthielt sih dabei der Ad- itimmung. Endlich gelangte auch der ganze Paragraph in der hiernah sih ergebenden Fassung zur Annahme.

Ein Vertagungsantrag fand die Majorität, und der Vor- sißende {loß hierauf die Sißung, indem er die nälhste Sißung auf den 10. Februar, Vornuttags 11 Uhr, festsegte.

Statistische Btacbhrichten.

(Allg. Corr.) Den Statistiken des „BurcauVeritas“ zufolge wurden während des Monats Dezember v. J. 203 Segel schiffe und 16 Dampferals zu Grunde gegangen angemeldet. Unter ersteren befanden fich 93 englische, 21 norwegische, 19 amerifanise, 15 deutsche, 13 dänische, 12 franzößsche, 11 niederländische, 4 \{wwedisce, 3 rus- sische, 2 österreichisbe, 2 italienis%e, 2 portugiesische, 1 belgisches, 1 griewis%es, 1 siamesishhes, 1 türkisbes und 2, deren Nationalität unbekannt ist. In der obigen Gesammtzahl befinden sih 16 Fahc- zeuge, die vermißt werden. Die verloren gegangenen Dampfer bes standen aus 12 englischen, 2 franzöfischen, 1 deutschen und 1 dänischen.

Zur Statistik der evangelischen Kirche im Großs- herzogthum Hessen im Jahre 1879 entnehmen wir den „Mit- theilungen der Großherzoglich Hessischen Centralstzlle für die Landes- statiftik*“ folgende Angaben, indem wir die entsprechenden Zahlen für 1878 in Parenthese beifügen: Die Zahl der von dec evangelischen Landeskirche (formell) Getren nten betrug Ende 1879: Altlutheraner 1267 (911), Darbyften 35 (47), Baptisten 220 (136), Temypelbrüder 3 (11), Freiprotestanten 4748 (3969), zusammen 6273 (5074). Im Jahre 1879 sind zur evangelishen Landetkirhe überge- treten: von der katholischen Kirche 27 (24), von anderen christlichen Konfessionen 58 (59), von aadèren Religionen 92 (34), zusammea 177 (147); aus der evangelishzn Landeskirhe ausgetreten: zur latholish:n Konfesßon 11 (9), zu anderen chrisilichen Konfeisionea 331 (24), zu anderen Religionen 33 (11), zusammen 375 (44). Die Zahl der Kommunikanten war: im öffentlichen Gottet dienste 315 795 (323 846), privatim 4857 (4432), zusammen 320 652 (328 278), oder 53,2 (04,5) auf 100 evangelise Bewohner, in Starkenburg 33,2 (34,8), in Oberhessen 79,8 (80,4), in Rheinhessen 44,5 (46,6). Auf 100 Civiltrauungen kamen - 84,8 (805) kirchlive Trauungen durch evangelishe Geistlibe; in Starkenburg 85,9 (82,8), in Oberhessen 98,0 (92,7), in Rheinhessen 63,5 (582). Die durch Geistlihe anderer Konfeisionen vollzogenen Trauungen von Evanaelischen, also rameatlih von Mischehèen, sind hierunter nicht begriffen. Von den evangeliswen Pfarrämtern ist die Zahl der nvr civiliter Getrauten zu 3382 (353) angegeben, 8,1 (7,1) 2/9 der Civil- trauungen. Auf 100 Lebendgeborene kamen 88,1 (87,4) von evan- aelischen Geifiliden Getaufte; in Starkenburg 87,5 (82,2); in Oberhessen 96,3 (93,1); in Rheinhessen 76,9 (76,8). Auch hier fehlen die Angaben der von Geistlihen anderer Konfession Getauiten aus Mischehen. Ferner wird bemerkt, daß die Berhältnißzahlen der Getauften zu den Geberenen höher sein würden, wenn die in den ersten Wochen nach der Geburt ungetauft gestorbenen Kinder außer Berechnung gc- lassen werden könnten. Die Zabl der Taufverweigerungen durch die Eltecn ist von den Pfarrämtern zu 4 (9) angegeben. Konfirmirt wurten: aus rein evangelishen Ehen 11 970 (11 901), aus Mischchen 487 (465), zusammen 12 457 (12 366). Konfirmations- verweigerungen dur die Eltera sind 2 (21) verzeichaet. Von 12923 (13348) Beerdigungen Evangelisher fanden unter Mitwirkung evangelisber Geistlicher 9315 (9604), obne Mits- wirkung von solchen 3614 (3744) ftatt, von hundert der ersteren also 27,9 (27,2) der letzteren, Die Zahl der Eheschcidungen bctrug 23 (25), von welwen 15 (27) auf rein evangelishe Ehen, 8 (8) auf Misjcbehen kommen, und zwar 6 (6) auf solche, bei wel§en der Mann und 2 (2), bci welchen die Frau evangelisch war.

Stockholm, 4, Februar. Nach dem Bericht der Medizinal- verwaltung stellten sh im Johre 1820 ron ten in den Stammrollen aufgenommenen 45221 Gestellungspflicbtigen (geboren 1859) im Ganzen 34551 zur Musterung; von diesen wurden 27 466 oder 79,49 9%, als zum Krieaétdienst iaaglih und 7085 oder 20,51 °/9 als untauglich befunden. Es wurden kassirt wegen Untermaß und allges meiner Shwachheit 15,44"/%, äußeren Schäden 12,73 %/9, Mißbildungen verschiedener Körpertheile 11,21°%/6, Augenfehlern 7,71%/, Brüchen 6,79 ‘/9, Herzkrautheiten 6,49 °/g 2c.

Kopenhagen, 4. Februar. Nah dem auf Veranlassung des Marine - Ministcriums herau8zezebenen „Haudbuch für die Seewehr füc 1881“ besteht die dänische Flotte zur Zeit aus folgenden Stiffen: 2 gepanzerte Fregaiten („Danmark* mit 26 Kanonen und „Peder Skram“ mit 18 Kanonen), 5 ckwimmende Panzerbalterien („Rolf Krake“ mit 4 K., „Lindormen“ mi: 4 K., „Gorm“ mit 4 K., „Odin® mit 10 K. und „Helgoland“ mit 12 K.), 1 gepanzeites Torpedo\chiff (,„Tordensfkjold“ mit 8 K.), 2 Fregatten (,„Sjaelland“ und „Ixllaud“ mit je 27 K.), 1 Korvette mit gedeckter Batterie („Fyen“ mit 18 K), 2 Glattdeck@skorvetten („Heimdal“ mit 17 K. und „Dagmar“ mit 15 K.), 6 Dampfschoorer mit 2—7 K., 12 Ka- nonenboote mit 1—3 K, 5 Torpedovoote, 2 Raddampfer, 1 Brigg, 2 Kutter und 21 Tranéportfahrzeuge; außerdem noch das Exercier- und Kasernenshif „Dannebrog“ ucd das 56 Jahre alte Logis]cil „Dronning Marie“.

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„#6 36.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 11. Februar

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| Jus erate für dea Deutschen Reich8- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Gentral-Handels8- cegister nimmt an: die Königliche Exvedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers :

Berlin SW., Wilhelm - Straße Nr. 832,

K

1, Steckbriefe unä Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Anfgebote, Vorladungen u. dergl.

3, Verkänfe,V erpachtungen, Submissionen etc

4, Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

ladungen u. dergl.

(3% Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Müller, Therese, geb. Prißkow, hier, vertreten durch den Justiz-Rath Haagen hier, klact gegen ihren, dem Aufenthalte nah unbekannten Ch-- mann, den Msbelpolier Adolf Gustav Albert Müller, früher gleichfalls hier, wegen béslicher Ver- lassung mit dem Artrage auf Ehescheidung :

das Band der Ehe zu trernen, den Beklagten auch für den allein s{chuldigen Theil zu er- flâären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts T. zu Berlin auf

den 31. Mai 1881, Vormittags 113 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Antvalt zu bestellen.

D Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den d. Februar 1881,

Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I, Civilkammer 13. {3971] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Müller, Tetta, geb. Rewerts, zu Emden, vertreten durch den Justizrath Euchel hier, flagt gegen ihren Ehemann, den Bildhauer Wil- helm Müller, früher hier, jeßt dem Aufenthalte nach unbekannt, wegen bösliher Verlassung, Ver- sagung des Unterhalts, mit dem Antrage auf Che- scheidung, das Band der Che zu trennen, den Be- flagten auch für den allein {huldigen Theil zu er- klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts T. zu Berlin auf den 31. Mai 1881, Nachmittags 12; Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird die- fer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 3. Februar 1881. -

Buchwald, Gerichts\chreiber des Königlicdben Landgerichts I, Civilkammer 13.

[3970] Zusteüung mit Ladung.

Der durch vorläufig vollstrecktar erklärtes, öffent- lich verkündetes, die A R arate er Philippina von Gerichten, ohne Gewerbe, Chefrau von Michael Gund, Ackersmann, Beide in Mechters- heim wohnhaft, der Chemann dermalen ohne be- kannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, Klä- gerin, durch Rechtsanwalt Müller vertreten, gegen ihren benannten abwesenden Ehemann, Beklagten, nicht erschienen, S zusprebendes Versäumnißurtheil der Civilkammer des kgl. Landgerichts Frankenthal vom 30. Dezember 1880 mit Liquidation und Belteferung der Klägerin beauftragte kgl. Notar Eckhardt in Speier hat zur Eröffnung der Verbandlungen Termin bestimmt auf Freitag. den 18, März 1881, Vormittags 9 Uhr, zu Speier auf seiner Amtsstube.

In Ausführung der desfalls bewilligten öffent- ! lihen Zustellung an dea obgenanaten abwesenden |

Beklagten wird dies hiermit bekannt gegeben mit der Ladung an den Beklagten, bei obiger Tagfabrt zu erscheinen, um den Liquidations- und Beliefe- rungsverhandlunzen beizuwohnen. Frankenthal, den 9. Februar 1881. Der kgl, Ober-Gerichtéschreiber. H. Denig.

(3%1] Oeffentliche Vorladung.

Der Rigasche Kaufmann 1, Gilde Carl Hein- ri Berg beabsichtigt, sein hier am Plate unter der Firma „C. H. Berg & Co.“ bestehendes Eugrosgeschäft mit dem 1./13. Januar 1881 zu liquidiren und sich vom 1./13, Januar 1881 ab aufs Neue hier am Playe unter der Firma „C. H. Berg“ zu etabliren. Behufs Feststellung etwaiger ihm unbekannter Forderungen und Ansprüche hat derselbe vom Rigashen Rathe den durch das Rigosche Vogteigeriht zu erfolgenden Erlaß einer öffentlihen Ladung aller seiner Gläubiger erbeten und nachgegeben erhalten. :

Es werden daher alle Diejenigen, welche an die in Liquidation tretende Rigashe Handlung C. H. Berg & Co. oder aber an den Rigaschen Kaufmann 1. Gilde Carl Heinrich Bera, in Firma C. H. Berg & Co,., irgend welche Forderungen oder An- sprüche zu haben vermeinen, von dem Rigaschen Vogteigerichte hiermit aufgefordert, sih binnen eines Jahres sech8 Wochen und dreier Tage, also spâäte- stens bis zum 14./26. Februar 1882 bei dem Rigaschen Vogteigeribte zu melden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist Ausbleibende nicht weiter gehört, sondern mit ihren i(twaigen Forderungen und Ansprüchen gänzli und für immer ausgeschlofsen werden sollen, O

Riga, Rathaus, im Vogteigerichte, 31, Dezember 1880,

den 19. Januar 1881. Im Auftrage:

Subhastationen, Aufgebote, Vor-

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Rechte als sie andernfalls derselben im Verhältniß zum neuen Erwerber verlustig erklärt werden.

steuermutterrolle von Lorstedt unter Artikel Nr. 2 ein- getragenen Grundstücke, Kartenblatt 7 Parz. 184,

Parz. 77, insgesammt vermessen zu 3ha 82a 37 qm,

K u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

1881.

5, Industrielle Etablizsements, Fabriken und Grosshandel, 6, Verschiedene Bekanntmachuugen. 7. Literarische Anzeigen. 8, Theater-Anzeigen. | In der Börsen- j

Deffentlicher Anzeiger. f m

„JZuvalivenvank“, Rudolf Mofse, Haaseunstein & Bogler, Büiíituer & Winter, sowie alle übrigen größeren

G. L. Daube & Co.,, E. Schlotte,

Annoncen - Bureaus,

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Oeffentliche Ladung.

In den Akten auf Zwangsverkauf in Sachen des Kommissionärs Heinri Urff von hier, Klägers, gegen den in unbekannter Ferne abwesenden Dach- deckder Iost Weiershäufer von Goßfelden, Verklagten, wegen hypolhekarisher Forderung, sollen nah Ver- fügung des Königlichen Amtegerichts, Abtheil. IILI., dahier, von dem am 2. Dezember v. J. deponirten Kaufgeld von 720 4:

a. die Kosten des Verkauf- verfahrens,

b, die Forderung des Klägers,

c. der Rest an den Verklaçten, gezahlt werden, und is Termin auf

den 28. März l. J., Vormittags 11 Uhr, angeseßt, in welchem Kläger seine Forderung an Hauptgeld, Zinsen und Kosten zu verzeichnen und Verklagter \sich darauf unter dem Rechtsnachtheil L Aus\chlusses und Eingeständnisses zu erklären aben.

Marburg, am 7. Februar 1881. Die Gerichtsschreiberei K. Amtsgerichts, Abth III. Pfeiffer.

(3942) Zwangsversteigerungsanzeige und Aufgebot.

In Zwangsr ollstreckungsfachen des Vollhöfners D. Gerlach in Quellen, Gläubigers, gegen den Gast- wirth H. Peters in Campen, Schuldner, wegen Forderuna, jeßt Subhastation, sollen auf Antrag des Gläubiçcers nacbbenannte, auf Antrag des K!lä- gers gerihtsseitig gepfändete Grundstücke, nämlich : 1) das unter Nr. 23a, der Gebäudesteuerrolle ver-

zeichnete Wohnhaus nebst der unter b. daselbst verzeichneten Scheune mit Pferdestall nebst Hof- raum und Gacten (Artikel 18, Kartenblatt 4, Parzelle 111, 4 a 30 gm, bezw. Parzelle 110, 13 a 34 qm groß, 2) folgende in der Gemarkung Campen belegene Grundftüdcke: 63 a 61 qm Ackerland vor dem Moore (Ar- tikel 18, Kartenblatt 4, Parzelle 109),

123 a 30 qm Wiese und Weide im Fuhlau Moor (Artikel 18, Kartenblatt 4, Par-

1590 1058

¿elle Ggr 67) 3 ha 06 a 84 gm Aderland vor dem Moore

au 18, Kartenblatt 4, Parzelle 200

93 Y} öffentli versteigert werden und wird zu diesem

Zwecke Termin auf Mittwoch, den 30, März d. J., E S Morgens 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale angeseßt, wozu Kauflieb- haber hiermit geladen werden.

Zugleich werden alle Diejenigen, welbe an die- sen Immobilien Eigenthums-, Näher-, lehnrechtlice, fideikommissarishe, Pfand- und andere dinaliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real- berechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, diese Rechte unter Vorlegung der sie begründenden Urkunden spätestens in dem obigen Termine so ge- wiß anzumelden, als sie widrigenfalls mit ihren Rechten und Ansprüchen im Verbältniß zum neuen Erwerber ausges{lossen werden follen.

Tostedt, den 4. Februar 1881.

Königliches Amtsgericht. acz. Nöldeke. Beglaubigt und veröffentlicht :

Tostedt, den 8. Februar 1881.

Der Gerichtsschreiber Natzmer.

(3963)

Verkaufsanzeige und Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungssahen des Hofbesißzers Peter Wohlers zu Nesse gegen den Rechtsanwalt Mangold zu Geestemünde als Verwalter im Kon- kurse der Gläubiger des Mühlenbesißers Ahrens zu Loxstedt sollen die dem Gemeinschuldner gehörigen, unten näher bezeihneten Grundgüter (Mühlenwesen) in dem dazu auf

Dienstag, deu 1. März d. J,, Morgens 11 Uhr, angesetzten Termine öffentlih meistbietend an hiesi- ger Gerichtsstelle verkauft werden.

Alle Diejenigen, welche an den fr. Grundgütern Eigenthums-, Näher-, lehnre{chtliche, fideikommissa- rishe, Pfand- und andere dinglihe Rechte, ins- besondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinev, werden aufgefordert, solche in jenem Termine so gewiß anzumelden,

Die fraglichen Grundgüter sind die in der Grund-

186, 225, 226, 227, 270/228, 229, Kartenblatt 14

han») Brauerei betrieben,

bäude verbundenen Brauerei-Einrichtungen mitver- ; kauft, soweit solche nit den die Brauerei jeßt inne- habenden Pächtern gehören. |

Zustande.

bot gebracdt, daß zunäcbst die zusammenhängenden Grundftüe, II,, IIT, zusammengestellt sind, zum Verkauf gebracht werden.

von weiteren im Termine zu rereinbarenden Maß- nahmen ab.

[3929]

gebot folgender Dokumente und der nachbezeichneten Hypothekenpoft beantraat:

lien Lande und Stadtgerichts zu Neustadt. Ebers- walde vom 30. Januar 1845 in Sachen der unver- ehelidten Henriette Dehl wider den Dienstknecht Ferdinand Schmiele, nebs Jngrossations8-Note vom 15, Juni 1848, aus welhem nach der Verfügung vom 15. Inni 1848 auf dem im Grundbuche von Heegermühle Grundstücke in

bruar 1845 bis 11. lihte Henriette Dehl in Hekelberg eingetragen sind.

9, Familien-Nachrichten. / beilage. Æ

[3961] Verkaufsanzei e

und

Aufgebot.

Vermögen der Brauergilde zu Hildeétheim sollen auf Antrag des Konkursverwalters, Rechtsanwalts Weinhagen hieselbst, die am Schlusse verzeichneten | zur Konkursmasse gehörigen Grundstücke in dem

auf Freitag, den 6. Mai d. J.,

___ Morgens 10 Uher,

vor unterzeichnetem mine unter den darin bekannt zu machenden, vorher auf d:.r Gerichtsschreiberei gungen öffentlich meistbietend verïauft werden.

rechtliche, dinglide Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberehtigungen zu haben vermeinen, auf- gefordert, diese spätestens in dem vorstehend auf Freitag, den 6, Mai d. J., Morgens 10 Uhr, anberaumten Termine anzumelden drohung des Rectenachth:ils, das niht Meldenden das Recht neuen Erwerber für werden soll, Beschreibung der Grundstücke: / I, 1) Wohnhaus Nr. 304 an der Scoolen- | straße zu Hildesheim mir Waschhaus und Hof- | raum, leßterer beschrieben in der Grundsteuer- | mutterrolle von Hildesheim unter Art. Nr. 1960, j Kartenblatt 27, Parzelle 107, zur Größe. von | ,39 a, i 2) Das unter Nr. 315 daselbst belegene Braus- | haus nebst Hofraum, beschrieben in der Grund- | steuermutterrolle von Hildesheim unter Art. Nr. 1960, Kartenblatt 27, Parzelle 106, zur Größe von 5,67 a. !|

unter

verloren gegangen erkannt

Nr. 331, 332 belegene Brauhaus mit Schauer, | Stall und Hofraum, beschrieben in der Grundsteuer- ! Mutterrolle von Hildeéheim unter Aut. Nr. 1960, ; Kartenblatt 27, Parzelle 106,

gebäude, Eiskeller und Hofraum, letzterer beschrieben ! in der Grundfteuermuiterrolle von Hildesheim Art. | Nr. 1960, Kartenblatt 32, Parzelle 17, zur Größe | von 10/91 a. j IIT. Das unter Hau?nummer 1068 am Lappen- i berge hierselbst belegene Wohnhaus neb Hofraum, } wie solcher beschrieben ist in der Grundfteuermutter- j rolle von Hilde: heim, Art. Nr. 1960,' Kartenblatt 40, i Parzelle 57, zur Größe von 0,93 a. ( In den Brauhäusern Nr. 315, 331—332 wvird die Lagerbierbrauerei betrieben, dieselben sind zum ! Betriebe des Brauereigewerbes vollständig eingerichtet | und es werden die Einrichtungen, soweit sie mit dem Gebäude verbunden sind, als namentli: / Braupfanne, Kessel, Maischbottig, Kühlapparat, Malzdarrz, Wasserpumpe | mitverkauft.

Der unter dem Hause Nr. 304 befindliche Keller ist bislang von der Brauerei aus benußt.

In dem Hause Nr. 1848 wird Weißbier- (Broy-

Auch hier werden die sämmtúlichen mit dem Gee | Die Gebäude befinden \sich sämmtlich in gutem ! Dieser Grundbesiß wird in der Weise aufs Ge-

\ wie fie oben unter den Nummern I,, i

Ein etwaiger Einzel- oder Gesammtverkauf hängt

Hildet heim, den 31. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. T. Bening.

Aufgebot von Dokumenten und einer Hypothekenpost. Bei dem unterzeichneten Amtsgericht ist das Auf- |

1) der Ausfertigung des Erkenntnifses des König-

Band I, Blatt-Nr. 36 verzeibueten der dcitten Abtbeilung Nr.

ugust 1848 für die unverehe-

Der dieser Erkenntnißausfertigung angeheftet ge-

. fünf Prozent Zinsen für

dritten Abtbeilung Nr. 7 1700 Thlr. Darlehn nebst ; die Frau Conducteur Smidt, Dornathee Wilhelmine, geb. Landschulz, zu

: Neustadt-Eberswalde eingetragen sind z

In Saten, betreffend den Konkurs über das

einzusehenden Bedin-

Gleichzeitig werden Alle, welche an den bezeich- | neten Liegenschaften Eigenthums-, Näher-, lehns- : fideikommissarishe, Pfand- und andere !

An- j für den fi! im Berhältniß zum |

| [3969]

1 Erba,

die Hypothekenpost zu 5. Erben, Cessionarien oder sonstige Briefsinhaber Ans sprücbe zu haben vermeinen, werden aufgefordert, dieselben vor oder in dem

b, der Lerhandlung vom 24. Mai 1862 mit Ein- tragungë-Vermerk vom 11. August 1862 und ange- hängtem Hypothekenbuhsauszug von demselben Tage, auf Grund welcher zufolge Verfügung vom 7. Juni 1862 auf dem zu 293. genannten Grundstücke in der dritten Abtheilung Nr. 9 300 Thlr. Darlehn nebst fünf Prozent Zinsen für die vorgenanrte Frau

mtsger chte anberaumten Ter- | Smidt eingetragen stehen;

3. des Wechsels vom 13. April 1865 über 131 I hlr. 27 Sgr. 9 Pf., des Erkenntnisses der Königlichen Kreisgerichts-Deputation zu Neustadt-Eberswalde vom 25. Juli 1865 mit Rechtskrafteattest vom 18, August 1865 und der Ingrofsationsregistratur vom 27, September 1865, aus welcen auf den Grundftüfen Band VIl. Blatt -Nr. 389 und Band X[U]I, Blatt - Nr. 220 des Grundbuchs von Cberêwalde je 65 Yhlr.. 28 Sgr. 104 Pf. nebst 6 9/9 Zinsen in der dritten Abtheilung Nr. 5 zu- folge Verfügung vom 2. September 1865 für den Mühlenbesizer Wilbelm Noebel zu Neustadt-Ebers- walde eingetragen sind. Dem Wesel und der Erkenntnißauét fertigung sind Hypothekenbuc8auêzüge von beiden Grundstücken vom 27. September 1865 angeheftet ;

4. der Nebenausfertigung des notariellen Kauf- vertrages vom 13. August 1866 zwischen der ver- wittweten Stelmachermeister Lische, Louise Sophie, geb. Unruh, zu Clossa bei S{weinitz, und der verehelichten Tischlermeister Osburg, Auguste Caro- line Louise, geb. Lische, und deren Ehemann zu

{ Berlin, des Hypothckenbubs8a18zuas vom 6. Des

zember 1866 und der Ingrossations-Registratur von demselben Tage, aus welcher auf den Grundstücken Band II…I, Blatt - Nr. 125 und Band XII. Blatt- Nr. 533 des Grundbuchs von Biesenthal in der

2 Be R 9 j N A N S 3) das an der Rathhauéstraß2 hierselbst unter | N Su e find, noch 500 Thlr. nebst

Das Aufgebot der Dokumente zu 1., 3. und 4, soll zum Zwet ke der Löschung, da Tilgung behauptet

| witd, der Dokumente zu 2a. und b. behufs der Neu-

II. Das unter Hausnummer 1848 am Langen- OUEE een, Va Mle Bolten na waBend finde

hagen hierselb belegene Wohnhaus mit Stall- :

5) Der auf den Grundstücken Band XI. Blatt- Nr. 89 und Band XVI. Blatt-Nr. 400 des Grund- buchs von Eberswalde, welche gegenwärtig dcm Schneidermeister Hempel bezw. dem Fuhrmann Wessel hier gehören, in der driiten Abtheilnng Nr. 1

¡ aus dem Kaufkontrakte vom 2. Juli 1844 und dem K zufvertrage vom 23. April und 1. Mai 1852 für die Wittwe Osten, Anna Sophie, geb. Schiele, eins getragenen, angeblich getilgten Kaufgelderforderung ej von 150 Tblr. nebst 49% Zinsen.

Alle Diejenigen, wcl{e an dicse Dokumente bezw. als Eigeäthümer, deren

am Dienstag, den 5, April 1881, Vormittags 11 Uhr,

| an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Amtsrichter | Milferstädt anstehenden Termine bei uns anzumel- | den, widrigenfalls sie mit ihren Ansprücken werden { ausgeschlossen und die Dokumente für ungültig ers { fläârt werden und die aufgebotene Poft gelöscht wer- | den wird.

Eberswalde, den 8. Februar 1881. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. Auf Antrag des Heinrich Ludwig Bastian von als Kurator des seit 1832 abwesenden

Christian Friedrich Biersack von Erbach, geboren

| den 11. Januar 1811, ergeht hiermit Aufgebot an | den Lettgenannten oder etwaige E:ben desselben, { sich zur Empfangnahme seines seither kuratorisch

verwalteten, dermalen 453 A 95 -&Z betragenden

Vermögens spätestens im Termin

Mittwoch, den 25. Mai 1881, Vorm. 9 Uhr,

| bei unterzeibnetem Gerichte zu melden, widrigenfalls

Chr. Friedrih Biersack für todt erklärt und dessen

hiesiger Nachlaß seinen aufgetretenen Intestaterben ausgehändigt werden wird,

Michelstadt, am 2. Februar 1881. Großberzogl. Hessisches Amtsgericht. Bogen.

[3943]

Von dem Büdner Carl Schütt zu Prielich ist

das Aufgebotsverfahren beantragt worden hinsicht- lich der auf den Namen der Büdner Baumgarten | und Mattfeldt zu Kremmin als Vormünder Haus- | wirth Mattfeldt-Kremminer Minorennen lautenden | Hypothekenscheine über 75 Thlr. Crt., 75 Thlr. 4! S E E L Bâe Ne % 10

h i e 11, Fe- | un es Amtspfandbus der nerei 17 zu 63 Lutr, Frimentengesder for De ent vom 1. Lo | Beiolih und denmächst auf Vol, 9, 3 und 4 des Grund- und Hypothekenbuchs der genannten Büd- nerei übertragen.

nebst den auf denselben befindlichen unter Nr. 2 in

der Gebäudesteuerrolle verzeihneten Gebäuden. Letz-

tere bestehen in einem Wohnhaus, einer Windmühle,

einem Stallgebäude und einem Backhaus.

Geestemünde, den 8, Februar 1881, Königliches Amtsgericht.

. M. Buchholz, N Secretär. |

Abtheilung II. Thöl.

wesene Hypothekenschein vom 15, Juni 1848 be- findet sih bei den Grundakten ;

2a. der von dem Tischlermeister Crämer hier- ; selbst ausgestellten geritliden Schuldverschreibung ! vom 25, April 1851 mit Eintragungsvermerk vom | 19, Auaust 1851 und Hypothekenschein von dem- | selben Tage, aus welcher zufolge Verfügung vom

3, Mai 1851 auf dem Grundstücke Band V. Blatt- Nr. 275 des Grundbuchs von Eberswalde in der

Termin zur Anmeidung von Ansprüchen findet

gtng den 18. April d. J, Mittags 12 Uhr, att.

Grabow i./M,, den 3, Februar 1881, Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung. . Allwardt, G.-Actuar-Substitut.