1881 / 37 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg entgegnete, er seinerseits könne nit acceptiren, daß es etwas Unerhörtes und Unzulässiges sei, daß Seitens der Staatsregierung eine Erklärung über ihre Stellung zu einem Vorschlage abgegeben werde, in der Rittung, ob sie denselben für annehmbar halte oder nit. Er gebe eine solhe Erklärung nicht gern ab, und sie sei aud, wenn sie abgegeben würde, gar nicht in der Ab- sicht abgegeben oder geeignet, jede Diskussion abzuschneiden. Aber ein Moment, das wie er glaube, jeder politishe Mann bei seinen Entshlüssen in Betracht ziehen müsse, sei, daß derselbe bei Fassung seiner Beschlüsse seine Ziele wirklih erreichen könne: aus diesem Gesichtspunkte bitte er, die Erklärung ent- gegen zu nehmen, die er bei der zweiten Lesung schon abge- geben habe, daß der beschlossene §. 74 in diesem Gesez für die Regierung nicht annehmbar set, Der Abg. Windthorst habe mit vollem Redt gesagt, daß ein Minister nicht im Stande sei, eine solhe Erklärung für die ganze Staatsregierung abzugeben, und man fönne wohl denken, daß er si nicht auf dies Gebiet begeben würde, wenn er sih nit völlig sicher fühlte. Er vermeide, wie gesagt, dergleichen Erklärungen so viel wie möglich, hier aber müsse er fie geben. Dadurch sei ja die endgültige Regelung der An- gelegenheit nicht gefährdet; er habe schon damals gesagt, daß er hoffe, so bald als möglih, womöglih {on im nächsten Winter, eine Vorlage über diese Frage zu bringen. Aber ebenso wie in der ersten Lesung gebe er auch heute die Er- klärung ab: diese Frage könne hier nur dann erledigt werden, wenn eine allgemeine Uebereinstimmung vorhanden sei, dies sei niht der Fall und er bitte, über die Qualifikation der Landräthe keine Bestimmung zu treffen und von der Regelung dieser Frage hier abzusehen.

De L Dr voN Heydebrand und der Lasa bedauerte, baß der Minister sich niht über den von ihm gestellten An- trag geäußert habe, er und seine politihen Freunde seien überzeugt, die Regelung dieser Frage in diesem Moment noch niht aufgeben zu sollen, zumal die Differenzpunkte keineswegs von großer prinzipiellir Bedeutung seien. Die Sache liege einfah so: sei man im Hause der Meinung, daß, nachdem man den Standpunkt der Parteien, nahdem man den Stand- punkt der Staatsregierung kennen gelernt habe, es überhaupt

noch mögli sei, elwas zu Stande zu bringen, oder glaube |

man, daß es sih empfehle, diese Angelegenheit auf eine spätere Zeit zu verschieben? Seine politishen Freunde und er hätten in dieser Beziehung mit Recht geglaubt, die Regelung dieser Angelegenheit in diesem Moment noch nicht aufgeben zu sollen ; er habe aus den Ausführungen der Nedner der verschiedenen Parteien nicht entnehmen können, daß Differenzpunkte von so prinzipieller Bedeutung vorlägen, daß die ganze Angelegenheit daran scheitern sollte. Jn di:ser Erwägung habe seine Partei nihts unversucht lassen wollen, um vielleicht zu einem Resultat zu kommen; er habe heute noch einmal diesen Antrag ein- gebracht, er glaube und sci heute noch überzzugt, daß auf dieser Basis auch an dieser Stelle etwas zu erreichen sein dürste, und wenn der Abg. Dr. Wehr mit solcher Bestimmt: heit davon gesprochen habe, daß dieser Antrag atsolut keine Annahme finden könnte, sei es jeßt, sei es später, so möge vielleitt der Abg. Dr. Wehr, den er sonst sehr hoh shäße, genauere Jnformationen darüber haben wi? er; aber von der Prophetengabe des Abg. Wehr habe er bis jeßt zu wenig Beweise, um \sich darauf verlassen zu können. Er möchte nochmals zu erwägen geben, ob man im Jnteresse des Landes nit wohl thue, unter Acceptirung seines Unteramendements die Kommissionsbeschlüsse, die auh er sonst überall aufrecht erhalten wolle, anzunehmen.

Der Minister des Junnern, Graf zu Eulenburg, beniecrfte, daß seine Ausführungen sih nur auf den Fall bezogen hätten,

daß der Antrag des Vorredners, mit dem die Regierung ein- |

verstanden sei, abgelehnt würde.

Der Abg. Dirichlet erklärte, seine Partei sei an dem Kom- missionsbeshlusse und dem Heydebrandschen Antrage absolut unschuldig, da seine (des Redners) Partei sich in der Kommission gegen jede Regelung dieser Frage an dieser Stelle erftlärt babe. Aber gegenüber dem jeyt vorliegenden Beschlusse, der in zweiter

Lesung mit sehr großer Majorität gefaßt sei, gebiete es in ge- wissem Grade die parlamentarishe Konsequenz, ih durch Drohungen nit irre machen zu lassen. Die „absolute Noth: wendigkeit“ dieses Gesetzes solle der Abg. Wehr noch beweisen, Komnie dasselbe niht zu Stande, so sei das noch feine Gefahr für das Vaterland oder die Verwaltung.

Der Abg. Dr, Wehr betonte, daß er völlig mißverstanden worden sei. Er habe behauptet, daß, weil die Parteien bei ihrem Standpunkt beharren würden, ein Zustandekommen unmöglich sei, niht, daß das Haus thun solle, was der Minister wolle. Der Minister habe den von Heydebrandschen Antrag befür- wortet und er meine, daß, wenn das Haus sich nicht beeinflussen lassen und nicht so stimmen werde, wie der Minister wolle, das Gese nicht zu Stande kommen werde. Wenn die ganze Angelegenheit in den Rahmen eines Geseßes hineinpaßte, dann brauchte man eine solhe Erklärung des Ministers nicht zu provoziren. Aber da eine Sache in das Geseß hinein- gebracht werden solle, die eigentli nicht hineingehöre, so sei es widtia, die Meinung der Regierung, ob eine folche Ange- legenheit hineinkommen solle oder nicht, zu fennen. Warum also diese Entrüstung der Abgg. Windthorst und Dirichlet ? Außerdem vertrete er den Standpunkt seiner Partei, have immer gegen diese Besiimmung gestimmt und seine Meinung nit geändert, sondern nur die frühere Haltung seiner Partei nowmals präzisirt und nur etwas schärfer die Gründe des Abg. von Zedliß accentuirt. Er weise die Unterstellungen des Abg. Windthorst ganz entschieden zurück,

Der Abg. Dr. Windtho:|st|st bemerkte, cs könne ihm nur angenehm sein, wenn der Abg. Wehr gewissermaßen seinen Rücfzug antrete. Er bleibe aber dabei: durch eine solche Er- klärung die Sache abschneiden, heiße das Zweikammer)y}tem aufheben. Wie diese Materie niht in den Rahmen diejes Gesetzes passen solle, verstehe er nicht, Stehe denn niht auch in der Vorlage der Regierung cine solche Bestimmung? Das Haus wolle sie doch nur modifiziren! Es könne nicht die Absicht sein, ohne Noth Schwierigkeiten zu be- reiten: die ganze Kreisordnung würde aber an Werth verlieren, wenn die Qualififationsbedingungen des wesentlihen Trägers derselben, des Landraths, nicht fest- gestellt würden. Daß der Abg. Dirichlet nicht den Werth auf diese Best. mmung lege , den er (Redner) darauf lege, komme viclleiht daher, daß der Abg, Dirichlet sich in unbewußtem Einverständnisse mit der Tendenz der Regierung befinde, daß alle Landräthe aus examinirten Leuten hervorgehen sollten. Er sei ein entschiedener Gegner derselben, weil er auf dem Landrathsposten Männer sehen möchte, die-selbsiändig, ohne Rücksicht auf Avancement, ihren Kreis vertreten sollten,

heitêtheilungen oder Servitutablöfungen zu gewähren nur als Gesammtabfindungen zugewiesen werden dürften. |

Der Abg. Filbry erkannte die Nothwendigkeit eines solchen | Geseßes mit Rücksicht auf die Erhaltung des Waldbestandes an; angesichts dieses wichtigen Momentes dürfe man auch die Bedenken außer Acht lassen, welhe daraus entständen, daß

nach Art. 9 der Verfassung Bes nit zulässig seien ; denn es entstehe | aus kein Schaden. Er bedauere, daß er bei allgemeiner Aner- | kennung des Prinzips des Gesehes doch erhe. liche Bedenken gegen einzelne Bestimmungen habe, welche in der Bevormun- bung der Waldbesißer zu weit gingen.

Der Abg. Knebel war über die Bedürfnißfrage mit dem |! Vorredner einverstanden; der Staat dürfe in seiner Aufficht nur so weit gehen, als ein öffentlihes Recht vorliege. Der Staat habe ein Interesse daran, daß der Wald erhalten bleibe; weiter dürfe derselbe in seiner Aufsicht niht gehen; ob der Wald etwas besser verwaltet werde, sei nicht Sache des Staates. Um das berechtigte Jnteresse des Staates wahrzu- | nehmen, sei das Waldschußgeseß erlassen, welches dem Laien- | element die Beaussichtigung gebe; dieses Geseß sollte ausge: |

8 000 000 ha Waldboden | von Gemeinden ; cs würden aber nicht einmal alle diese Wald- | stücke unter diejes Geseß fallen, da etwa 25 Proz. derselben | unter 50 ha greß seien, also kaum forstwirthschaftlih betrieben | werden fönnten. Wolle man den Waldbestand erhalten, dann | solle man sich an die Privaten wenden, welche ausgedehnte | Waldungen besäßen, da würde die shüßende Thätigkeit viel | lohnender sein.

bitte das Haus, an den Beschlüssen zweiter Lesung fest- zuhalten.

__ Der Abg. Dirichlet bemerkte, er sei soeben als ein Bei- spiel für die Philosophie des Unbewußten hingestellt worden, könne aber versichern, daß er in dieser Frage durchaus klar und kein Verehrer des Assessorismus im Landrathsamte sei.

Der Abg. Dr. Wehr erklärte, er sei durhaus nicht auf

dem Rückzuge, seine Ausführungen seien lediglih eine Kon- sequenz seiner Abstimmung in zweiter Lesung. Zweifelhaft sei nur noch, wann der Abg. Windthorst seinen Rückzug an- treten werde.

Der Antrag von Heydebrand wurde abgelehnt und §. 74

nah dem Beschluß der zweiten Lesung bestätigt.

Zu 8. 97 (Absatz 1, Ziffer 7), welcher nach der zweiten

Lesung lautet :

Ehefranen, sowohl grof;- wie minderjährige, können dur ihren Ehemann, Kinder unter väterlicher Gewalt durch ihren Vater, bevormundete Personen durch ihren Vormund oder Pfleger vere treten werden.

hatte der Abg. Günther folgenden Antrag gestellt: Das Haus der Abgeordneten wolle be)cließen:

Im §. 97, Absag 1, Ziffer 7 am Schlusse hinter dem Worte „werden“ hinzuzufügen :

„Wird die Vormundschaft oder Pfleaschaft von trecibliben Personen gel\ührt, so fann deren Vertretung rach Maßgake der Bestimmung unter 4 erfolgen.“

Dieser Antrag wurde nach kurzer Debatte angenommen.

Zu 8. 116, Absaß 2, welcher lautet:

Für die Bollziehung dieser Wahlen geltez die Vorscriften des diescm Gesetze b.ize\ügten Neglements. Gegen das stattzehabte Wahlverfahren kann j:des Mitglied des Kreistages bis zum Schlusse des Kreiêtagis Einspruch bei dem Vorsitenden erheben. Die endgültige Beschlußfassung über deu Einspzu steht dem Kreistage zu.

hatte der Abg. Drawe folgenden Antrag gestellt:

Das Haus der Abgeordneten wolle besißen hinter §. 116 einzuschalten: §. 118, Absay 3, lezter Say. Die Zusammei-

berufung des Kreiêtages n:uß innerhalb spätestens 6 Wochen er- | folgen, sobald dieselbe von eincm Viertel der K: eittaatabgeordneten ;

oder ven dem Kreiéautscusse verlanzt wird, : Nach: em der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg

und die Abgg. von Wedell-Piesdorf und Freiherr von Min- nigerode den Antrag für überflüssig erklärt hatten, wurde der- | selbe mit 153 gegen 153 Stimmen abgelehnt. |

Der Rest des Gesches, sowie das Wahlreglement wurden,

S noch mit einem Zusazantrage des Abg. Bohß zu

„In den Fällen der 23/51 Ne ! un) 19 ber Qreis- o:dnung fann auch eine i ¿zur Wählerversamml: ng getörige Per’on zum Pretokollführer ernannt werden,”

angenommen.

Der Entwurf eines Geseßes, betreffend die Abänderung

von Bestimmungen der Provinzialordnung für die Pro- vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlefien und Sachsen vom 29. Juni 1875 und die Ergänzung derselben wurde nah unwesentliher Debatte angenommen.

Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eincs Ge- | setzes über gemeinschaftliwe Holzungen.

Die verstärkte Agrarkommission hatte im Geseßentwurf in

8. 1, welcher diejenigen Waldflächen aufzählt, auf die das Gesey Anwendung finden solle, einen Zusaß gegeben, laut dessen die Abfindungen, wel? den Berechtigten bei Gemein- Cn f

-

chränkungen des Eigenthums ür die Eigenthümer dar-

dem Schuße entsprehe, welhen es gewähre. Von den |

eien nur ca. 100 000 ha im Besiße

Der Regierungskommissar, . Geh. Ober-Regierungs-Nath

Dr. Michelly erläuterte die Anshauungen der Regierung bei die- |

anerkannt werden müsse. Die Staatsaufsicht greife verhältniß- mäßig schr wenig in die Privatverwaltung ein.

In ter Abstimmung wurde §. 1 in der Kommissions- !

fassung angenommen, worauf sich das Haus um 4/4 Uhr auf Sonnabend 11 Uhr vertagte.

Die achte Sitzung des permanenten Aus- schusses des Volkswirthschaftsraths wurde am 10. d. M. von dem Vorsißenden, Staats - Minister von Boetticher, um 11!/4 Uhr eröffnet.

Als Stellvertreter waren neu eingetreten der Kommerzien- Rath Kade, der Geheime Kommerzien-Rath Herz, der Fabrik- besißer Riemann und der Forstinspektor Klaudißt.

Als Regierungskommissar war anwesend der Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann.

Der Vorsißende brachte eine Resolution zur Kenntniß der Versammlurg, welhe am 9. d. M. zufolge Mittheilung des Baumeisters Felisch von einer Versammlung deutscher Bau- gewerksmeister und Obermeister zu Berlin, in Bezug auf die Umgestaltung des. Jnnungswesens gefaßt, worden ist.

Es wurde darauf in die Fortsezung der Diskussion ein

getreten.

Zu 8. 100e. der Vorlage lagen folgende Anträge vor:

1) Der Bautiscblermeifter Vorderbrügge beantracte,

urter Nr. 1 hinter „Art“ fortzufahren: „sind von der Innungsbehörde zu entscheider, auch dann, wenn der Arbeitceber“ u. \. w. wie in der Vorlage.

2) Derselke: die Nr. 3 wie folgt zu fassen:

daß Arbeitgebern der unter Nr. 1 bezei&neten Art d m N 0 A Be. as Ret, Lebrlinge zu balten, entzogen werden karn, wern De ihre Pflichten als Lehrherr nicht erfüllen cder erfüllen önren,“

3} Der Riitergutsbtesißzer von Below: in dem vorsteßenden An-

traze bie Worte „Oder crfüllen könen“ zu streichen.

4) Der Kaufmann Kocbhann:

den 8. 100 e. zu streiwen.

5) Der Kommerzien-Rath Kade: im ersten Alinea die Woite

„deren Thätigkeit auf dem Gebiete tes Lehrlingswesez8 f bewährt hat“ E zn streichen.

) Der S&lossermeister Rust: in der ¿weiten Zeil: der Nr. 1 auf

Zeile 2 die Worte „auf Anrufen eines der streitenden Theile“ zu streichen.

7) Ver Freiherr von Landsber g folgenden Zusaß:

„Inncrhalb des Bezirks einer Innung sind zu dem Be- triebe der in ter Jnuruag vertretenen Gewerbe, insofern dieselben Lis zur Einführurg ter Janurz nticht bereits selbständig betrieben worden fird, nur die Mitglicder der íInrunz berechtigt; es kann jedoch die b5here Berwaltungs- bebörde den Betrieb eines Gewerbes für einen Jnnungs- bezirk aud Nichtmitgliedern gestatten.“ -

8) Der Kemmerzien-Raih Wesenfeld:

der Nummer 2 des Bbsaßz 1 binzuzufetten : „Die Prüfung der Lehrlinge ift von einer durch die Ver- waltungébehörde zu berufenten Kommission vorzunehmen, in welcer bie eine Hälfte der Mitgliederzahl von Seiten der JFanung und die andere Hâlste derselben durch die Be- bôrde ernanrt wird.“

9) Der Bautifchlermeister Vorder brügge:

dem ntrage Wesenfeld hinter dem Worte „Lehrlinge“ Zeile 1 diz Wsrke einzufügen: „folcer Arbeitz-: ber, welche ter Innung niht angehören.“ Sämmtliche Anträge fanden ausreichende Unterstüßung. Der Referent Freiherr von Landsberg wies darauf

hin, daß der vorliegende Paragraph des Entwurfs am tiefsten in die bestehende Nechtslage einshneide. Derselve beruhe auf der vom Reichstage gegebenen Anregung, welche dort mit 152 gegen 102 Stimmen beschlossen sei, und werde einen gewissen Zwang auf die Handwerker zum Beitritt zur Fnnung dadur ausüben, daß dieser eine Wirksamkeit über ihren Kreis hin- aus, namentlih in Bezug auf das Lehrlingswesen eingeräumt werden solle. Derartige Vorrehte müßten aber nah der An- sicht des Redners den Fnnungen verliehen werden, wenn den | Leßteren dauernde Lebensfähigkeit gesichert werden solle; frei- | willig geschehe nach den bisherigen Erfahrungen eine cr- | sprießliche Organisationen der Fnnungen nicht, andererseits sei ! es vielleiht zur Zeit noh nicht ausführbar, die obligatorische Innung einzuführen. Gegen das jegt herrschende System, welches den Angehörigen der Jnnungen nur Pflichten auf- bürde, ohne ihnen entsprehende Rechte zu gewähren, richteten sih zahlreiche Petitionen aus Handwerkerkreisen. Redner halte diese Strömung im Gegensaß zu der Richtung, welche {hran- fenlose Freiheit der Bewegung als oberste Regel festhalten will, für vollkommen berehtigt. Die Bedenken, weläe allen- falls gegen die Einführung eines JInnungszwanges sprechen könnten, würden im Plane des Entwurfs durch das Da- zwischentreten des Ermessens der höheren Verwaltungébehörde bei der Ertheilung der wichtigsten Vorrechte beseitigt, und mit dieser Maßgabe hätten weder die der Fnnung nicht ange- hörigen Meister noch das Großgew?rbe eine Schädigung bere | tigter Jnteressen zu befürchten. Leßteres werde übrigens für | befugt zu erachten sein, sih die Vortheile der Jnnung dur | Beitritt zu derselven anzueignen. Durch Einbringung feines Antrages wolle Redner seiner persönlihen Ansicht schließlich dahin Ausdruck geben, daß ein weiteres Eingehen auf die von vielen Seiten erhobene Forderung der Wiedereinführung eines Jnnungszwanges, als es in der Vorlage dargeboten sei, sehr

ernstlih in Erwägung zu ziehen sei.

Der Korreferent Kaufmann Kochhann erklärte sich gegen

den §. 100e der Vorlage, weil er die RNechtsgleichheit der Reichsbürger verlcte, in den verschiedenen Provinzen ganz ab-

24 ; N Wet e Rechtszustände {aff d i d- führt werden, es biete Handhabung genug, um den Wald- | weichende Rechtszustände schaffe, und zu ungleiZer Behan

bestand zu schüßen. . S __ Der Ubg. Ver, Langerhans führte aus, daß der Eingriff | in das Privateigenthum, den dies Geîeß enthalte, nicht |

| lung der Jnnungen in ein und derselben Stadt führen könne. ' Vebrigens gebe der Entwurf, auch abgesehen von diesem Paragra- phen, den Junungen so weitgehende Vorrechte, w*e sie keine ähnliche | Korporation im Staate besiße. Beispielsweise hätten sih die andelsfammern ihren umfassenden Wirkungskreis ohne alle äußere Unterstüßung geschaffen, und lieferten den Beweis, daß es mehr als auf die äußere Ausstattung solher Jnstitu- tionen auf den Geist ankäme, der in ihnen lebte. Fn dieser wichtigsten Beziehung aber seien die Bestimmungen des Ent- wurfs höcst bedenklih, wenn sie den Jnnungsmeistern einen Einfluß auf den Geschäftsbetrieb und die Ausbildung der Lehrlinge bei ihren Konkurrenten, den außerhalb der Jnnung stehenden Mitmeistern einräumen wollten. Jn Berlin würden E die B L Page ganz undur@)- S p 4 Ard : “D Mrad | führbar sein, und etwaige Versuche in dieser ihtung würden sem Gesezentwurf dahin, daß zu der leßteren Befürchtung ; v = Í 2 ; O fein Grund vorbanden sei, wenngleih die Noihwendigkeit zur | weder der Sache no den Innungen zum Vortheil gereichen. Héerbeisührung einer geordneten Waldwirtl {hast für die Ge- ! meinheitswaldungen ebenso wie für die Gemeindewaldungen |

Der Korreferent Bautischlermeister Vorderbrügge

hob bervor, daß cine Verbesserung der jeßigen Lage des Handwerks dringend nothwendig sei. Redner sprach sich dafür aus, daß die Verleihung der im vorliegenden Entwurf in Aussicht gestellten Vorrechte nur solchen Fnnungen zu Theil würde, welche sich auf dem Gebiete des Lehrlingswesens be- währt hätte ; hier läge der Hauptschaden in den jeßigen Ver- hältnissen, hier auch die Handhabe zur Besserung. Die Ent- scheidung der Streitigkeiten zwischen Lehrherren und Lehr- lingen müßten möglichst allgemein den- Fnnungen übertragen werden, und es sei niht empfehlenswerth, hierin dem Belieben der Betheiligten Spielraum zu lassen. Zur Vermeidung folcher Streitigkeiten und zur angemessenen Schlichtung derselben würde es erheblih beitragen, wenn das Verhältniß des Lehr- herrn zum Lehrling in einem sriftlihen Lehrvertrage klar festgeseßt sei. Seinen Antrag auf Abänderung der Nr. 3

begründete Redner, indem er eine Präzisirung der Voraus- } sezungen für wünschenewerth halte, unter denen einem Meister die Befugniß, Lehrlinge auszubilden, entzogen werden solle.

Der Stadtrath Kosmack erklärte, er habe für Meister-

prüfungen und Autonomie der Jnnungen zwar gestimmt, aber nur unter der Vorausseßung, daß den Jnnungen nicht die Befugniß zugestanden werde, ihre Entscheidungen außer:

halb fiehenden Personen aufzudrängen. Jedes Dazwischen- treten Unbetheiligter in Streitigkeiten zwischen Lehrherren und Lehrlingen sei verderblich, zumal wenn die Unparteilichkeit so wenig wie _nach dem Entwurfe gesichert sei. Daß dies nicht der Fall sein werde, dürfe aus den Erfahrungen gefolgert werden, welche man über die Wirkungen der Gewerbeordnung von 1845 bis zur Mitte der se{ziger Jahre gemacht habe. Redner wies speziell auf die vom Staats-Ministerium in den sechziger Jahren vorgenommene Enquete hin, insbesondere auf die Berichte der Regierungen von Düsseldorf und Stettin, die

Zur Evidenz nachwiesen, daß bei den Meisterprüfungen Seitens

der Jnnungsmitglieder nicht im Entferntesten die Objektivität gewahrt wäre, welche erforderlih sei. Privilegirte Jnnungen würden alle idealen Bestrebungen verraclässigen, und kein ausreichendes Jnteresse für die Vervolllommung ihres Ge- werbedvetriebes haben.

Der Kommerzien-Rath Kade begründete seinen Antrag | auf Beseitigung des Ermessens der Verwaltungsbehörde hei ;

der Verleihung von Vorrechten, iese Einrichtung würde

schädlich sein, weil f

toinen Umständen das ihnen unter Nr. 3 der Vorlage zuge-

standene Ret gewähren und wünsche, daß der Say beibe- ; halten werde, nah welchem die Entscheidungen der Jnnung in |

Lehrlingssahen nur auf Anrufen eines der Betheiligten erfolgen sollen.

Der Geheime Bergrath Leuschner erflärte im Kampfe

zwischen der unbeschränkten persönlichen Fretheit und ihrer Einschränkung durch die Bedürfnisse und Juteresjen der All- gemeinheit auf Seiten der Leßteren zu stehen. Es sei That-

sache, daß das Handwerk jeßt seinen goldenen Boden verloren |

babe. Unter den verschiedenen Gründen, die herzu mitgewirkt, sei cin hauptsählicer in der mangelhaften Zucht und Aus-

bildung der Lehrlinge zu suchen, denen man zu viel persön-

lihe Freiheit gewähre. Habe man nun das Zutrauen zu den |

Innungen, daß sie vorzugsweise die Intelligenz des Handwerts | repräsentiren würden, 10 et es nicht im mindesten bedenklich, ihnen

die vorgeschlagenen Vorrechte zu verleihen. Ungerechtigkeiten würden dabei nicht in höherem Maße vorkomen, als bei allen menschlihen Einrichtungen, und die auch zwischen den JInnungsmeistern se‘bst stattfindende Koniurrenz werde aus- gleichend wirken. Praftish werde ih eine Ungleichheit in der Behandlung der Fnnungen niht so fühlbar machen, wie es der Theorie nah seine; ein verständiges Ermessen der Rerwaltungëbehörde müsse hier als die rihtige Vermittelung ich im Allgemcinen den Ausführungen des ersien Refe- renten an,

Dex Kommerzien-Rath Wesen feld Vorredner wesentlih einverstanden. D

/

Ne x

freiwilliger

A Organisation führe nicht zum Zielo, und die Schwierigkeiten, ;

welche auf dem in der Vorlage eingeshlagenen Wege zu über-

winden sein würden, dürften von seiner Beschreitung nicht ( s Lehrlings- | wesens und hier dürfe man sich nicht scheuen, den in der ;

abhalten. Der Hauptpunkt sei die Regelung de

Vorlage vorgeschlagenen Zwang auszuüben, der ebenso be-

vechtigt sei wie der Shulzwang. Red. er hielt s sür wün- ; s{henswerth, daß dem 1o ties eingreifenden Ermessen der Ver- |

waltungsbehörde einige leitende Gesichtspunkte für die Prü-

fung der Verhältnisse gegeben würden, Jn Bezug auf die ;

Prüfung der Lehrlinge der nicht zur JFnnung gehörigen j Meisicr verfolge sein Antrag die Ausstellung einer entsprechen- i

den Norm, bei deren Entwerfung ihm die Analogie der Ge-

sehr Ersprießliches leisteten.

Der Baummwollcuf seine Zustimmung zur Vorlage mit der Abändcrung der Nr. 3 nach dem Antrage Vorderbrügge; entgegen dem ersten

Neferenten sprach Redner gegen die Einführung eines weiter-

gehenden Beitrittszwanges, weil er hiervon keine Förderung ;

der Innungen erwartet,

Der Regierungskommissar betonte, daß allerdings | der Geist in den Jnnungen für ihre Lebensfähigkeit entschei- |

dend sei, und taß eine etwaige Ausnußung der ihnen dur

den Entwurf zugedahten Stärkung ihrer äußeren Befugnisse !

zu fkleinlihen Erwerbszwecken sih sehr bald als ver- derblih für die Jrnungen selbst erweijen würde. Bisher

sei so oft der Einwand erhoben worden, die mit vielen

Opfern in der Jnnung selbst hergestellte Ordnung fördere das

Handwerk nicht, weil die außerhalb der Fnnungen stehenden j Meister sich um deren Ordnungen nicht kümmerten. Diesem |! Uebelstande solle der vorliegende Paragraph in solhen Fällen abhelfen, wo eine Jnnung an einem bestimmten Orte sih auf :

T!

dem Gebiete des Lehrlingswesens entsprehend bewährt habe. Redner erörterte sodann die Bedenken, welche den einzelnen Abänderungsvorschlägen entgegenzusctßen sind.

Der Freiherr von Landsberg erklärte, daß er im Prinzip der Regierungsvorlage zustimme, eventuell aber im Interesse des Zustandekommens der Vorlage auch mit dem Zusaß Wesenfeld sih cinverstanden erklären könne.

__ Der Stadtrath Bu rghardt wollte in Uebereinstimmung mit dem Kaufmann Kochhann den Einfluß der Fnnung auf | das Lehrlingswesen, soweit es außerhalb ihres eigenen Kreises |

I

liege, bekämpfen. Ersterer erachtete höchstens die Bestimmung | unter Nr. 1 für diékutabel, Nr. 2 enthalte einen fortgeseßten |

Zwang, Nr. 3 sogar Strafbestimmungen gegen Nichtmitglieder. Diese Punkte und cbenso die am Schlusse vorgesehene Wider- ruflihkeit, welhe der Willkür Thür und Thor öffne, seien unannehmbar.

Auf ähnlichen Standpunkt stellte sich der Geheime Kom- merzien-Rath Herz. Nah Wahrnehmungen, die er selbst ge- macht habe, müsse er eine Aenderung der Verkehrs- und Er- werbéverhältnisse, wie sie der Entwurf anbahne, bekämpfen ; es fehle an einem Bedürfnisse zu derselben, die heutiger Ver- hältnisse seicn garnicht so shleht. Für einz bessere Ausbil- dung der Lehrlinge müsse allerdings gesorgt werden, aber man könne sie nicht mit den Schülern in Parallele stellen, weil sie neben däm Lernen auch schon das Erwerben betreiben müßen.

Der Fabrikbesißer Riemann spra gegen jeden Zwang zum Veitritt zur Jnnung, weil ein solcher dem Prinzip der Gewerbefreiheit widersprehe und seinen Zweck doch nicht erreihe. Das Gesez würde umgangen werden, der Meister nenne sih „Fabrikant“ und arbeite mit „Hausknechten“ oder „Arbeitern“ statt der Lehrlinge.

Der Kommerzien-Rath Leyendecker theilte den Wunsch, daß die Ausbildung tüchtiger Handwerksmeister gefördert werde, hielt aber den in der Vorlage eingeschlagenen Weg zu diesem Ziele nicht sür den rihtigen. Der vorliegende Para- graph sei überdies inopportun, er beginne mit der Voraus-

hrung der Jnnungen; man sollte zunähst Ereignisses abwarten, und dann nah einer st an der Zeit sein, die wei- zu ziehen.

egierungskommissar auf , welche es habe, wenn den Vorrechte in AussiŸht gestellt

sezung einer Bewä den Eintritt dieses Reihe von Jahren würde es er teren Maßnahmen in Erwägun Dem gegenüber wies der die pädagogische Bedeutung hin Innungen schon jeßt bestimmte

von Below begründete seinen rag mit dem Hinweis auf die si bringen würde einem Meister er seine Pflichten als Lehrherr

Der Rittergutsbesißer oben zu 3 aufgeführten Ant Schwierigkeit, welche es mit den Nachweis zu führen , daß : nit erfüllen könne.

Der Rittergutsb dete sich gegen die Ausführung Herz, dessen Urtheil si dem Lande sei das Gewer erheblich zurückgegangen, Aber auch für sei die Herz sche vereinzelt unter b vorwärts kommen könne.

Versammlung deutsher Baugewerks- und Ober- ig in dem Sinne der vom Redner der Lage ausgesprochen. genüber wolle die Vorlage , auc den auf dem Lande, heben und zünftig ge- Ausdehnung der Wirksamkeit der Fnnungen auf Land sei von besonderer Wichtigkeit, weil ein gro- inge aus der ländlichen Bevölkerung her- klärte si in erster Linie für den Antrag rg, jedenfalls müsse die um sie lebensfähig zu machen, nicht blo: fondern au Rechte verleihen, und zwar in fo d im Juteresse der Jndustrie

esizer Freiherr von Hammerstein wen- des Geheimen Kommerzien-Raths Berliner Verhältnisse süße. Auf be und Handwerk ganz unleugbar sehr dort gebe es thatsählih nur noch die Städte und selbst für Berlin cht zutreffend, wenn auch hier sonderen Umständen ein Han

ie die Rechtsgleichheit zwischen den ein- |

O : stellung mi zclnen Funungen beeinträchhtige. Er wolle den Jnnungen unter |

andwerker wirth- Die gestern stattgehabte

Meister habe si einstimm vertretenen Beurt Zustande ge werbevetrieb stalten ; die das platte ßer Theil der Lehrl j Redner er von Landsbe Jinnungen, auferlegen, weitem Umfange, als dies 1rgen zulässig sei.

in Antrag auf Schluß

den gesammten Ge-

Geseßgebung den

wies die Darstellung irrthümlich lieae unzweifelhaft voll- im gemeinsamen ethishen und sozialpolitischen |

Ein kräftiger, korporativ ge- tüße den Staat viel mehr, i Aus diesem Grunde erkläre fich

Der Referent von Landsberg Kommerzien - Raths zurück, das Handwerk im Ganzen ständig darnieder ; Interesse aller Stände, aus Gründen aufgeholfen werden. ordneter Mittelstand | | Atome aufgelöste Volksmaise. | Redner für die Vorlage. Der Korreferent Kochhann Rückgang der Jndustrie durch Das Verhältniß der Lehrlinge Weg hierzu sei die Kommierzi

des Geheimen

es müsse ihm deshalb,

als cine in

zu einer gesunden Praxis anerkannt werden. Redner {loß

erachtete den angeblichen die Statistik für widerlegt. müsse gebessert werden ; der dungsschule.

en Antrag zurüd,

erkt‘ärte sich mit dem : exr We

¿atorishe Fortbil en-Rath Kade zog sein cbenso der S(hlossermeister Rust den seinigen. Bei der Abstimmung wurde ter Antrag Vord zie Stimme des Antragstellers abgelehnt, und ganzen Paragraphen torlage gegen sieben Burghardt, mmen. Unter gleichem senfeld, einschließ: Amendements V orde r- Kamien, Schim- | der Vor- die obigen fieben Stimmen angenommen. | zunächst der Unterantrag von Below welhen sih die Herren Die be unter Aus- j Antrag Vorder- Kohhann, Burg- j

erbrügge Nr. 1 gegen darauf für den Fall der Annahme des der Eingang einstimmig, und Nr. 1 der Stimmen (Kamien, Herz, Kosmack, Riemann, Jaffé) angeno Vorbehalt wurden ferner der Zusay L lih des vom Antragsteller acceptirten brügge, gegen 3 Stimmen (Kla1

) | melfennig) werbegeriäte in der Rheinprovinz vorges{chwebt habe, welche |

Kochhhann,

! Nr. 3 der Vorlage wurde cegen dieselben Stimmen, | und Kade anstlossen, angenommen und ebe er eben abgestimmten Worte, der

pinnerei:Besißer Dr. Jansen erkärte ;

| lassung d brügge gegen 11 Stimmen (Herz, Kosmack, Riemann, Jaffé, Kade, von Landsberg, Dietze, von Below, Der Schlußsaß wurde ohne Der Zusaß von La Hammerstein, von s dex nunmehrigen Fassung, und der Abänd : wurde shließlich der ganze Z 8 Stimmen (Kochhann, Herz, Riemann, | KRosmadck, Jaffé, Leyendecker, Kamien) angenommen. Zum §8. 101 lag folgender Antrag vor: In Alinea 4 binter dem Worte cinzushalten die Worke stätigung der AufsihtebehörLe“. | Der Antragsteller j | Interesse der Jnnungen selbst für geboten. Der Antrag wurde einstimmig angenommen ; 101 mit diesem Zusaß. 102, 103, 103a. erfolgte nicht, es wurde daher di Zum 8. 104 lag folgende Absay 5 und 6 ganz

101 Leyendeder). | Widerspruch angenommen.

ndsberg Landsberg) abgelehnt.

mit dem Zusay Wesen- erung Vorderbrügge-von

Burghardt,

Waßhlprotokolles“

„tie Wahlen unterliegen der Be- Kochhann.

beantragten Zusaß 1m

desgleichen

ein Widerspruch e Annahme derselben konstatirt.

r Antrag vor:

treiben und an Stelle derselben zu

„Die Aussihtébehörde hat das Ret, eincn Vertreter ¿u den FInnungsversammlungen zu entsenden, wenn es sich um Abändecrungea der Innungsftatuten oder der Neben- stztuten und um diz Auflôsuaz der JIanung han delt.“

22z zu stcœeichen.

Vorderbrüg=:e. daß die bean- chung beziehungsweise Abänderung der Bestim- Entwurfs eine wesentliche Verkürzung der Befug- behörde in sih \{ließe, die um so weniger 1e, als der Mangel eines engeren Verhält- Innungen und der Aufsichtsbehörde bisher unden worden sei, und gerade die Her- engeren Verbindung im Jnteresse der zahlreichen Petitionen befürwortet wor-

Der Regierungskommissar bemerkte, tragte Strei mungen des nisse der Aufsichts gerechtfertigt erschei! nisses zwischen den als ein Nachtheil empf stellung einer solchen Jnnungen selbst in

Der Antrag wurde darauf zurückgezogen. und 104 b,

Die 88. 104, werden sodann ohne Widerspruh ange- Zum 8. 104 c. lag der Antrag vor :

den „Absatz zu streichen.

Vorderbrügge. zur Stellung dieses Antrages in dem Entwurf über die einem Verbande vereinigt etroffen werde. sfommissar die Absicht des daß es dem diskretionären ehörde habe überlassen werden

Der Antragsteller erklärte, dadur veranlaßt zu sein, daß Zahl der Jnnungen, werden könnten, nirgen

welche zu ds Bestimmung g

Nachdem der Regierung Entwurfs dahin erläutert Ermessen der betreffenden

sollen, welhe Zahl von Fnnungen im einzelnen Falle zur Bildung eines Verbandes für erforderlich zu erachten sei, wurden die Alinea 1, 2 und 4 des §. 104e. ohne Wider- spruch, das Alinea 3 gegen die Stimme des Hrn. Vorder- brügge angenommen. E Gleihfalls wurden die §5. 104d., 104e., 104f., 104g. ohne Widerspru angenommen. Zum Artikel 2 lagen folgende Anträge vor : Nr. 1, Das Wort „Innung3meister“ zu stceih:n uad dafür zu setz2zn: „Meister“. Borderbrügge. tr. 2. Den Satz: ,„10) wer wisse-tlib einer auf Grund des 8, 19e. getoffenen Bestimmung oder der Bestimmung im 8. 131 Abf, 2 zuwider einen Lehrlinz besdäftigt“

zu \streichen. Kochhann,

Der Freiherr von Landsberg-Steinfurt machte darauf aufmerksam, daß in dem ursprünglichen Antrage an den Reichstag auch, wie Herr Vorderbrügge beantrage, das Wort „Meister“ gestanden habe, jedoch im Plenum dur das Wort :„Jnnungsmeister“ ersezt worden sei. Die Kon- sequenzen des Antrages Vorderbrügge übersehe er nicht und werde daher die Motivirung desselben abwarten.

Der Kaufmann Kochhann-Berlin befürwortete seinen Antrag, indem er die Strafvestimmung des §. 148 der Ge- werbeordnung (Geldbuße bis zu 50 Thalern bezw. Gefängniß- strafe bis zu 4 Wochen) für die hier in Frage stehende Kontra- vention als viel zu strenge bezeichnet.

Der Tischlermeister Vorderbrügge-Bielefeld erklärte, mit seinem Antrage bezweckt zu haben, daß in Zukunft die Bezeichnung „Meister“ nur von denen solle geführt werden dürfen, welche eine Meisterprüfung ordnungsmäßig bestanden hätten. Er habe sih jedoY überzeugt, daß ein solcher Antrag hier niht am Plate sei, und behalte sich vor, an anderer Stelle eine bezügliche Bestimmung vorzuschlagen und ziehe den Antrag daher zurü.

Der Regierungskommissar machte darauf aufmerk: sam, daß mit der Annahme des Antrages Kohhann eine Strafbestimmung überhaupt nicht vorhanden sein werde.

Darauf wurde das erste Alinea des Art. 2 nah der Vor- lage gegen 8 Stimmen (Kohhann, Kosm a Sale Kamien, Riemann, Burghardt, Herz, Kade) und sodann das Alinea 2 ohne Widerspruch angenommen, evenso der Artikel 3."

Damit war die erste Berathung der Vorlage erledigt.

—— Der Vorsißende theilte mit, daß noh die nachst:hènden Resolutionen beantragt seien : i

Ne. 1, Der pzrmaneote Au?schuß dez Volkärwicthf paftörath3

wolle b:\ ließen, der Königliben Staatsregierung zur Er-

wäzurg zu steilen, ob nicht d:m §. 107 dzr Gawzerbeord-

x ur türfen, soweit reib2gesebliÞ ein :

Annahme derselbe hat der Arbeitgebe

%ck T3 4T e s F der Wortlaut des Ve y - M, cl A i Cam trtl Ant L 2 \anente Ausíbuz des Botllêwirlh1Mastör219s L Staztêregierung zur

Absaß 2 der 1e von déèr G Nr Bolfkêwirtb\caftsratb3 ( Staatéregì Me oil ch nid & 120 a. der Gzwerbes iz zu andern f : E L eln S Lts Ha 1) in Alinea 1 die b:idza leßten Zellen v9 „hinter find" L ans Ende gesirihen und statt dejtza geießl werde: Ee i S E : „dur die SWPiedêögeric 97a. Nr. 6 zur Gal) Det- dung zu bringen; l S t H ) in Alinea 2 die beiden et} Zeilen inkl, „Bem behörde" gestrichen werd 4

Nr 1V. Der permanczte Ausschuß des Volkswirthschaftöraths wolle bescließen : der Erwäzunz der Königlichen Staatéregi-rang anbzimzu- geben, in welh2r Weise die bei d t nti und Strafanstalten beftehendz A fängnißarbeit auf dem Suktmission3wcg?

445 Mm "199525 L51412 N 4 ; C P. c weitige Regelung beseitigt werden könne tin Interefie [0° b illi

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wohl einer für das Gewzrbe u gz ershein:nden Kon- 4 292 «A 4 A B 26D pel oH l 2. 9IN kurrenz, al? aub mit RüÜckiht auf das erzicgende Glemerlt

von Below-SalesTe. Freiherr von Hammerstein Nr. V. Der perman:nt: Autshuß des Voikêwirthschaftêraths wolle bestließen, der Könizlichen Staatsrezierung zur Er- wägung vorzustellen : ob nickt durch entsprechende Abkürzung frift für g:wi)ie Kal gorien von Ford seitizung oder Einschränkung des die prc werbe, Handel und Wandel tief shädigendea Borg Kreditiystems zu erreichen jei Freiberr von Hammerstein. von Beiow. Fre:herr von Landsberg-Stcinfurkt.

Die sämmtlichen Anträge wurden ausreichend unterstüßt.

Zur Resolution Nr. I. trug der Kommerzien Rath Kade- Sorau Bedenken, hier bei Berathung einer FJnnungs- ordnung Beschlüsse zu fassen, die tief in die Verhältnisse der Großindustrie eingreifen würden, und deren Tragweite ih gegenwärtig gar nicht übersehen lasse.

Der Geheime Bergrath a. D. Leushner-Eisleben erklärte, niht einzusehen, weshalb bei Berathung einer No- velle zur Gewerbeordnuug Seitens des Volkswirthschafts- raths nicht auf die in dem Antrage Rust erörterte Frage solle eingegangen werden dürfen, zumal diese Angelegen- heit mit dem Gegenstande des vorliegenden Geseßentwurfs im innigsten Zusammenhange stehe. Auch sahlih hielt Red- ner den Antrag, den er dahin verstehe, daß Arbeitsbücher allgemein zur Einführung gebracht werden follen, im Interesse der Ordnung für durchaus gerechtfertigt. Wenn gegen eine solhe Maßregel häufig eingewendet werde, daß die Ehre der Arbeiter dadurch werde verleßt werden, so sei zu entgegnen, daß auch jeder Beamte, überhaupt jede Person, die eine Stelle suche, in gleicher Weise sih über jeine Person auszuweisen habe. E

Der Webermeister Hessel befürwortete gleichfalls die allgemeine Einführung von Arbeitsbüchern, neben denen er von den Heimathsbehörden auszustellende S U Nen der Arbeiter wünsht. Dur den Mangel der Ar! eitsbücher werde vorzugsweise der kleine Handwerker geschädigt, während die Großindustrie fi gegen die bezüglichen Nachtheile weit eher schüßen könne. Er wünsche die Einführung von Arbeitsbüchern namentlich au deshalb, weil es dem guten Arbeiter durch

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