1881 / 39 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

ständig find, niht aber die Fräge, wie weit die Zuständigkeiten dke- fer Bebörd2n reichen, Daicn, meine Herren, liegt eben der große Untershied, welcher von den Befürwotrtern »es Antrages nicht ge- nügend gewürdigt ist. Wir befinden uns in dem Rechtszustand, daß die Staatsregierung zu bestätigen bit die \ämmtlichen _Mas gistratsmitglieder; es geschieht das durch ein Organ, näml die Regierung. Jett fragt es sich, w eldes andere Organ soll 05 die S telle treten, nit aber: wie we’.t soll das Bestätigungsrrcht der Xgßezierung reien. Insofern geh, man also über den Raëmen des Geseßcs hinaus, wenn man das Bestätigungsreht der Regierung bes {ränkt Jeßt bat uns der legte Herr Redner geiag|, dergleiben Erwägungen müßten doch nich. so durchgreifend sein, denn die Res gierung habe ja selbst in dieser Richtung Borschläge gemacht, und glei der nâchstfolgende Paragraph gebe Zeugniß davcn. Meine Herren, dem ift Zweterlei entgegenzustelen. Zunächst gkaube iw, daß es doch ni&%t in ‘der BiUligkeit liegt, eine Shlufß- Folgerung derait aufzustellen: weil die Regierung auf einem Punkt, Wünschen, von denen fie weiß, daß sie vorhanden find, entgegen- kommt, und ihnen na&giebt, so müsse sie nun aub die Berpslicbtung Haben, daß auf jedem anderen Punkte zu thun, wo ähnliche Wüasche

heroeortreten. Ich glaube, meine Herren, daß das nit gerade aufmunternd wirlen möchte, mit dergleichen Borscläge1 ferner hervorzutreten. Dann aber, meine Herren, bitte ih

Sie doch des auc richt zu vergessen, wenn Zw-ifel darüber obwalten, ob eine Bestimmung au etner bestimmten Stelle des Gesetzes ge- troffen werden feun, dann fann man viellciht über diese Bedenkzn hinwegfommen, wenn die betheiligten Faktoren darüber einig find, daß cs zulässig sei, an dieser Stelle eine Ordnung der Sache vor- zunehmen, nit aber im Wege der Pression versuchen, diese Orcknung an einer an {h nit dazu bestimmten oder wenigstens bestrittenen St:ll2 vorzunehmen, wenn die anderen Faftoren der Gesetzgebung ents{teden im Widerspruch sind. Und in diesem Fälle, meine Herren, befinden wir uns. Seitens der Staatsregierung is voa vornherein Widerspru gegen die Regelung der Fraze an diefer Stelle erhoben worden, und das Herrenhaus ist diejer Ansicht fast einstimmig zwei oder drei Mitglieder nur baben dazegen geftinemt beigetreten. Ich glaube, meine Herren, daß es unter dieten Umständen ia der That keine zu weit gehende Zumuthung ist, wenn mau auf Grund dieses inzwiscen eingetretenen Beschlusses des Herrenhauses Ihnen die Erwägung anheimgiebt, nochmals darübec mit fich zu Rathe zu gehen, ob es in der That wohlgethan ist, diese Bestimmung hier zu treffen. Dies die forinelle Seite der Sache.

Mateciell ist der Haupteinwand, welder in dieser Beziehung früher von mir sowohl hier als auch neuerdings im Herrenhause erhoben worden ist, gar niht genügend gewürdigt, ih kann nur an- nehmen mißverstanden zu sein. Es ist hier und im Herrenhause gesagt worden, man könne die Bestimmung materiell des- halb nicht treffen, weil ihre Wirkung auf dem Gebiete der ver- \ci:denen Städtceorduungen eine gan verschiedene sei. Nun hat der Abg. Zelle gesagt, das träfe gar nicht zu, im Gegentheil, es handelt ch um Herstellung der Einheit. Nun, meine Herren, glaube ich, wenn man auf das Wesen der Dinge gebt, dann ist diese Behauptung in der That in keiner Welse aufrecht zu erhalten. Denn die Frage, ob uad inwieweit ein Bestimmungsrecht im Staatsinteresse für nothwendig zu erachten ift, hängt doch damit ganz wesentlich zusammen, in welcher Weise das Wahlrecht deo betreffenden Magistraten Tone E On nine Oere Da G Ote Ber: \ciedenheit ; in dieser Richtung bestehen zwischen den verschiedenen Städteordnungen sehr erhebliche Verschiedenheiten, und indem man das Bestätigungsrecht einschränkt, übt man gegenüber der einen Städteordnung ganz andere Wirkungen aus, als gegenüber der ande-

ren. Vieine Herren, bei den eingehenden Erörterungen, die diese Frage im Uebrigen gefunden hat, gestatten Sie mir in materieller Beziehung nur noch zwei And-utungea, zu er\chöpfen dieses ganze Gebiet muß ih mir versagen, au schon deshalb, weil eben nah meiner Auffassung hier

nit der Ort ist, die Sache zum Austrag zu bringen. Aber diese beiden Andeutungen gestatten Sie mir nohß —. Es ist sehr fragli, 0b es woblgethan ist, in einem kollegialisben Gemeindevorstand da- dur, daß man die Bestätigung für einen Theil der Mitglieder vor- \chreibt, für einen anderen nicht, zwei vecschiedene Gattungen von Mitgliedern dieses Kollegiums zu \{haffen. Und endli, meine Herren, kann ih auch nicht umhin, Sie darauf hinzuweisen, daß in manchen kleinen Kommnnen wir bereits Anzeichen haben von dem Hervortreten extremer Parteien, welche aus den Stadt- v:rtreiungen fecnzuhalten, gewiß der Wuns und das Bestreben sämmilicher Parteien dieses Hauses ist, und in einem Augenblick, wo Tolche Erscheinungen hervortreten, wo wir Leute jener exiremen Nich-

tuna vereits In ländliden Gêinecinderäthen haben, da, meine Ÿ erren, m ote {G es nit für rihtig halten, ein fibheres Mitt:l zur. Fern- Laltung dieser Elemente aus der Hand zu geben. ch Nach allem diesem bitte ih Sie ret dringend, der, Anträgen, die bier von Neuem gestellt sind, Ihre Zustimmung r, @ckt zu geben. Es handelt sich in der That nm cine Frage, welhe ‘von schr ernster Bedeutung für dos Zusta:.dekommen diescs Gesezes. ift. : Der Abg. Born exrklärie, ihm erscheine dadur, daß die Organe des Bestätigungsrehts verändert seien, auch eine Aen- derung in materieller Beziehung nöthig. Er glaube, daß der Abg. Gneist nicht im Namen der Mehrzahl seiner Fraktion gesprochen, sondern nur seinen persönlichen Standpunkt ver- treten habe. - :

Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, jeßt erfahre man eigenk- lih zum ersten Male in offizieller Weise die Gründe der Regierung gegen diese Anträge. Die verschiedenartige Wir- fung derselben werde auf das Wahlrecht zurückgeführt. Nun habe man in Holstein direkte Wahl der Magistratsmitglieder durch die Bürgerschaft ; troßdem habe die Regierung sich hier eine Beshhränkuug ihres Bestätigungsrechtes gefallen lassen. Was solle der Einwand bedeuten, daß in das Kollegium zweierlei Mitglieder kämen © Der Bürgermeister habe ja von vornherein eine ganz andere Stellung, als die anderen Mitglieder, da der kommunoale Charakter seines Amtes fast ganz hinter dem staatlichen zurück- träte. Darum sei bei ihm die Bestätigung durch die Regierung natürlich, nicht aber bei den andern Mitgliedern. Die Regierung wünschte ein Mittel gegen das Eindringen der Sozialdemokraten in den Gemeinderath zu haben. Er glaube, es sei das beste Mittel, die Sozialdemokraten zum praktischen Han- deln zu bringen und ihren allgemeinen Jdealen die praktische Arbeit entgegenzustellen, wenn man sie in eine solche praktische Thätigkeit bringe, sür die sie ihren Wählern verantwortlich seien. In einzelnen Staaten, z. B. in Sachsen, gehörten Mitglieder der Stadtvertretung und des Magistrats dieser Partei an, aber das sei einstimmig zugestanden, daß diese Mitglieder an Tüchtigkeit nihts zu wünschen übrig ließen. Also dieser Grund shrecke ihn gar nicht zurück, zumal durch die Be- stimmungen über das Wahlrecht ein Ueberwuchern der Sozial- demokraten in den Stadtvertretungen ausgeschlossen sei. Er habe die Regierung durch die Verweisung auf den §. 7 nicht in eine Zwangslage verseßen, sondern nur ihre formalen Be- denken widerlegen wollen. Er übe keine Pression aus, fon- dern erwarte nur, daß die Regierung in einigen Punkten nacgebe, nahdem das Haus in so vielen Punkten nach- gegeben habe, um das Gefeß zu Stande zu dringen.

Der Antrag des Abg. Köhler wurde darauf mit dem vom Abg. Brüel beantragten Zusaße mit 187 gegen 134 Stimmen angenommen.

Die §88. 7 und 8 wurden ohne Debatte angenommen.

Zu 8. 9, welcher nah der Fassung des Herrenhauses lautet :

Der Bezirksrath beschließt, soweit die Beschlußfassung nah den Gemeindeverfassungsgesezen der Auisichtsbehörde zusteht,

1) atgesehen von den Fällen des §. 7 über die zwischen dem Gemeindevorstande und der Gemeindevertretung oder ¿wiscen dem Bürgermeister und dem kollegialisden Gemeindevorstande entstehen- ten Meinungsverschiedenheiten, auf Anrufen des elnen Theils, falls die Angelegenheit niht auf sich beruhen bleiben kann,

2) an Stelle der Gemeindebehörden, im Falle ibrer durch widersprechende Interessen herbeigeführten Beshlußunfähigkeit,

3) an Stelle der nah Maßgabe der Gemeindeverfassungszeseße aufgelösten Gereindevertretung.

N Der Bezirksrath beschließt ferner an Stelle der Anfsichts- ehörde :

N über die Ark der gerihtlibèn Zroang8volsiredung wegen Geldforderungen gegen Stadtgemeinden (8. 15 zu 4 des Ein- führung8geseßes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877, Reichs-Gesetzblatt S. 244),

5) über die Feststellung und den Ersatz der Defckie der Ge-

meindebeamten nah Maßgabe der Verordnung vom 24. Januar i 1844 (Gef. Samml. S. 52); der Beschluß if vorbehaltlich d-:8 l ordent.ichen Rechtswegs endgültig.

hatten die Abgg. Dr. Köhler und Born folgenden Antrag ge- stellt :

faß 1 Nr. 1 die Worte:

Das Haus der Abgeordneten wolle bes&ließen: Im H. 9 Aba

„oder zwiscben dem Bürgermeister und

dem follegialishen Gemeindevorstande“ zu ftreihen und am Stlufse tes Paragraphen hinzuzufügen: x :

„Ein Beanstandungsrecht des Bürgermeisters gegen Beschlüsse des Gemeindevorstandes findet, abgesehen von den Fällen des §8. 7, fernerhin nit statt.“ S

Der Abg. von Liebermann und der Minister des Fnnern Graf zu Eulenburg baten, es bei dem bestehenden Recht zu belassen und demgemäß den Herrenhausbes{luß zu acceptiren. Nachdem der Abg. Dr. Hänel den Antrag Köhler befürwortet hatte, wurde derselbe angenommen ; ebenso ohne Debatte die 88, 10—15. I

8, 16 [lautet nah den Beschlüssen des Herrenhauses :

Die Aufsicht des Staates Über die Verwaltung der Ange- legenheiten der Landgemeinden, der Aemter in der Provinz Weste falen und dec Bürgermeistereien in dec Rheinprovinz, fowie der Gutsbezirke wird in ersier Justanz von dem Landrathe als Vor- sitzenden des Kreis8ausschusses, in höherer und letzter Instanz von dem Neaicrungs-Präsidenten geübt, unbeschadet der in den Gesetzen geordneten Mitwirkung des Kreisausschusses und des Bezirks- rathes,

Diesen Paragraphen beantragte der Abg. Frhr. von Huene in der Fassung des Abgeordnetenhauses wiederherzu- tellen, diese lautet :

Die Aufsicht des Staates über die. Verwaltung der Angele- genheit.n der Landgemeinden, der Aemter in der Provinz West- falen und der Bürgermeistereien in der Rheinprovinz sowie der Gutsbezirfe wird, unbeschadet der nachfolgenden Best:mmungen, und der Vorschriften der Kreisordnungen, in erster Instanz von dem Kreisaussbu}se, in höherer und letzter Jastanz von dem Be- zirksrathe geübt. : e

Der Abg. Frhr. von Huene befürwortete feinen Antrag. Es empfehle si, an dem bestehenden Rechtszustande nichts zu ändern; jedenfalls sei ihm der Vermittelungsweg des Herren- hauses weniger acceptabel als selbst die Regierungsvorlage.

Der Minister des Jnnern, Graf zu Eulenburg, wies dar- auf hin, daß das Herrenhaus in diesem Punkte den Fnten- tionen dieses Hauses entgegengekommen sei, die Annahme des Herrenhausbeschlusses erscheine daher billig. Von Verleßung bestehenden Rechtes könne man hier nicht sprechen, da in den westlihen Provinzen die Kreisordnung nit gelte.

Der v. Huene’she Antrag wurde hierauf angenommen.

Die 88. 17—140 wurden ohne Debatte genehmigt. 8. 141 lautet in der Fassung des Herrenhauses:

Diz2 staatliche Aufsicht über die Amtsführung des Standes- beamten wird in den Landgemeinden und Gutsbezirken ron dem Landrathe als Vorsitzenden des Kreitausschuses, in höherer Instanz von dem Negierungs-Präsidenten und dem Minister des Innern, in den Stadtgemeinden von dem Regierung8-Präsidenten, in Berlin von dem Ober-Präsidenten, in höherer Instanz von dem Minister des Innern geführt.

Fn dem Bezirk2 des Ober-Landesgericbtes zu Cöln bewendet es bei den dieserhalb zur Z:it bestehenden Vorschriften.

Die Festseßung der Entschädigung für die Wabhrnebmung der Geschä!te des Standesbeamten in den Fällen des §. 7 Absag 2 des Reichêgesetes vom 6. Februar 1875 (8. 5 Absay 1 des Gesetzes vom 8. März 1874) erfolgt in den Stadtgemeinden dur die Ge- meindevertretung, für die Landg- meinden durch Beschluß des Kreis- auéschusscs. Beschwerden über die Festseßung unterliegen in beiden Fällen der endgültigen Beschlußfassung des Bezirksratbes.

Der Abg. Frhr. von Huene beantragte, die Funktionen der Aufsicht gemäß den früheren Beschlüssen des Abge- ordnetenhauses wieder dem Bezirksrath resp. dem Kreisaus- {uß zu übertragen. -

Das Haus nahm diesen Antrag _ an, und genehmigte ohne Debatte den Rest des Gesetzes. Die definitive Abstim- mung wird erst nah Fertigstellung einer Zusammenstellung in der Dienstag-Sißung stattfinden.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Dienstag E UVE

T Ausaratt für den Deutschen Reich8- und Königl. | Breuß, Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers nund fiöniglich Preufischen Staats-Anzeigers: Berlin 8M, Wilhelm-Sraßc Nr. 32 Æ 5

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Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n, dergl

. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

(1 TAE E Aa ait amer amn “qu R pur A E E "R E : u „Paar Desfentlich €L Anzeiger. as nebmen an: die Annoncen-Expebitionena N

und Grosshande!l,

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Subhaßatione:r, Aufgebote, Vor-

entweder in Perfon oder durch einen gehörig legiti- mirten, zu jeiner Vertretung berechtigten Bevoll“

(Kreis Köniaéberg N. M.),

b, Tnânstrielle Etablis8ements,

Verschiedezie Bekanntmachungen.

1857, 5) Friedrih Wilhelm Wurl aus Güstebiese geboren am 21, April

„Jnvalidendank“, RNuvolf Mosse, Daasenftein

& Bogler, G, L, Dausze & Co, E. S&lotte,

Büttuer & Wiuter, sowie alle übrige größeren Anuoueen-Burean3.

Fabriken

\In der Börsen“ beilage, 6 2

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tebiese | cur Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a. W. vcm 24. Januar

ladungen n. dergl.

[4371] Oeffentliche Zustelluug.

I, Die ledige und großfjährige Sara Edeklstein von Unterriedenkerg, z. Zt. Köchin in Würzburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Herrn Dr. Stern als Offizialaawalt

flagt gegen Den Hondelsmann Amschel Edelstein von Unter- riedenbera, und unbekannten Aufentbalts aus dem zwischcn ihrem Vater Joseph Edelstein und dem Kläger abgeschlofsenen und notariell verlautbarten Mertrage vom 5. Jali 1876 G. R. Nr. 592 des Königl, Notars Kraus in Brückenau, tnit dem An-

rage: Beklagten zur Zahlung von 1200 4 nebft 5%) BSinsen hieraus vom 5. Juli 1877 und Tragung der Kosten des Rechtsstreits zu ver- urtheilen und das Urtheil für vorläufig voll- streckbar zu erflären, und labet den Beklagten zur mlindlißen Verhand- Lung deé Nechtsftrei!es vor die I. Civil kamtner des Königlichen Landgerichts Würzburg auf Mittwoch, den 4. Mai cr., Bormíittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedaCten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. II, Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wixd dieser Yuszug ter Klage bekannt gemacht. Wüt4burg, am 7. Februar 1881. Der Königl. Obergerichtsschreiber :

14260] Oeffentliche Zustellung.

Fn der Cévilprozeßsahe des Kaufmanns F. W. Welter in Eydtkulnen, Klägers, gegen den Besiuer Haßler und den Domäneupächter Sealer, Verklagte, ást zur mündlihen Verhandlung ein Termin auf

deu 7, Mai 1881, Vsrmittags 9 Uhe, or dem unterzeichneten Ober-Landesgericht in unse- ren? Audienzzimmer anberaumt worden.

De dem Aufenthalt unbckannie Verklagte See- ler wird Hierdurch aufgefordert, in diesem Termine

mächtigten zu erscheinen, die von ihm in Bezug ge: nommenen oder bisher nur in Abscbrift eingereichten Urkunten urschriftlich) mit zur Stelle zu bringen und die fernere Verhandlung zu gewärtigen.

Wenn er oder sein Stellvertreter sh nicht pünkt- lich zur bestimmten Stunde einfiadet, oder sh auf die Sache ni&t einläßt, oder wenn sein Stellvertre- ter den erlbaltcnen Auftrag niht durch Vollmacht oder Schreiben nachzuweisen vermag, so wird auf den Antrag des Appellanten in contumaciam gegen ihn verfahren und s werden demnächst alle streitige, von ihm in zweiter Inftanz vorgebrachte, mit Be- weismitteln nicht unterstüßte Thatsachen, für nicht angeführt, sowie alie von ihm vorzulegende Urkun- den als nit beigebracht erahtct, alle von dem Appellanten angeführte Thatsachen aber, denen von ibm noch nicht ausdrücklih widersprochen worden ift, für zugestanden, ingleien die von demselben beinebraGten Urkunden für anerkannt erachtet werden.

Sollie auc der BYprcllant in dem Termin aus- bleiben, so wird auf die Akten, so wie sie liegen, das Erkenntniß abgefaft werden.

Eine Verlegung des Termins findet ohne Zustim- mung des Appellanten nur einmal uyd auch in diesem Falle nur dann statt, wenn die Hinderungs8- ursache@æ erbeblich und kesceinigt sind.

Zum Zwecke der öfentlihen Zustellung wird diele Ladung bekannt aemacht.

Königsberg, den 22. Januar 1881.

FKöniglicbes Ober-Landesgericht. III, Civilsenat.

[3182] Oeffentliche Vorladung.

Die nadbstehend bezeichneten Personen: 1) August Friedrich Hermann Lemphul aus Moßhrin, ge- boren anm 5. August 1857, 2) Dienstkneht Johann Ludwig Auaust Hartmann aus Rehborf (Kreis Königsberg N. M.), getoren am 2. Oktober 1857, 3) Carl Hermann SWohlow aus Sellin (Kreis Köaigsberg N. M.), gebyren am 8. Oktober 1857, 4) Georg Christoh Paul Wienand avs Zellin,

) (Kreis Königsberg N. M.), geboren am 2. März

1857, 6) Hermann Julius Gossow aus Zelin (Kreis Königsbera N. M.), geboren om 1. Juli 1856, 7) Albert Ferdinand Wilhelm Pirwiyz aus Bellincben (Kreis Königsberg N. M.), geboren am 13. November 1857, 8) August Johannes Schrap aus Alt-Nüdnitz (Kreis Königéberg N. M.), geboren am 15. August 1857, 9) Heinrich Adolf Wühle aus Zaeckerick (Kreis Königsberg N. M.), geboren am 17. Februar 1857, 10) Otto Julius Müller aus Zacckerick (Kreis Königsberg N. M.), geboren am 3. September 1857, 11) Carl August Nehfeidt aus Schawin (Kreis Königskerg N. M.), geboren am 13. Juni 1557, 12) Friedri Wilhelm Moriß aus Alt-Rüdnitz (Kreis Königsberg N. M.), ge- borcn am 5. August 1857, 13) Carl Ludwig Strauß aus Alt-Nüdnit (Kreis Königsberg N. M., aeboren am 4, Dezember 1857, 14) Otto Paul Rudolf Penn aus Cüstrin, getoren am 24. Juli 1856, 15) Gustav Adolf Zechert aus Cüstrin, ge- boren am 22. Juni 1857, 16) Johann Friedrich Wilhelm Dieckmann aus Cüstrin, aeboren am 25, Dezember 1857, 17) Heinrtch August Ferdinand Nibert Kühne aus Cüstrin, geboren am 3. Fe- bruar 1857, 18) Carl Wilhelm Rudolf Alexander Spicgelberg aus Cüstrin, geboren am 4. Juli 1856, 19) Carl Julius Peterédorf aus Cüstrin, geboren am 28. Juli 1856, 20) Friedrih Eduard Alfred Kreutßberg aus Cüstrin, geboren am 4. März 1856, 21) Ernst Guftav Wriesemann aus Cüstrin, gebcren am 3. Januar 1857, 22) Bild- hauer Zriedrih Wilhelm Adolf Aßmy aus Cüstrin, geboren am 25. Juli 1857, 23) Dienftkne{t Carl Friedrich Blume aus Zorndorf (Kreis Königs- berg N. M.), geboren am 21. Juni 1857, 24) Wil- belm Heinrih Boye aus Ki-tz (Krz2is Königsberg N. M.), geboren am 25. Januar 1857, 25) Kommis Max Günther Jahn aus Cüstcin, geboren am 5, Dezember 1855, 26) Ottomar Eduard Hermann Günther vcn Bieberstein-Yiarschall aus Cüstrin, geboren am 25. November 1859, 27) Carl Friet- rid Feunert aus Baßlow- (Kreis Könizöberg N. M.), geboren am 20, September 1857, gegen welche

1881 wegen des im §. 140i. St. G. B. vorgesehenen Vergehens der Verleßung der Wehrpflicht daë- Hauptverfahren eröffnet worden ist, werden hier- durch zu dem vor der Strafkammer bei dem König- liben Amtsgerichte zu Cüstrin auf den 2. Junuít 1881, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine zur Hauptverhandlung unter der Warnung vorge- laden, daß bei unentshuldigtem Ausbleiben zur Hauptverhandlung wird geschritten, und die Ange- flagten auf Grund der nach §. 472 St. P. D. von dem Civilvorsißenden der Ersaßkommission des Kreises Königsberg N. M. ausgestellten Erklärungen

werden verurtheilt werden. Landsberg a. 2W-., den 31. Januar 1881, Königliche Staats8anwalt- saft.

(4358) Todeserflärungsverfahren.

Dur Urtheil von beute find die Verschollenen

Wittwe Johanne Christiane Magdalene Hubert, geb. Junge, von hier, Friedri Albre{t Kopißschz von hier, Fohbann Karl Gottlob Müller aus Weira für todt erflärt worden, Neustadt a. O., am 10. Februar 1881. Großherzoglich S. Amtsgericht. Paulssen.

[4363]

Das Königliche Amtsgericht dahier hat in dem Aufgebotétermine vom 7. Februar 1881 die Hyvo- theken-Urkunde über 126 A 39 Z nebst 6% Zin- sen und 7 K §60 H Kosten, eingetragen für Call- mann Strauß in Sterbfrilz, auf dem Grundvermö- gen des Carl Sch{midt und Ehefrau, Grundbuch von Breunings Bd. I. Art. 13 Abth. IlI. Nr. 4 für fraftlos erflärt.

Schtivarzeufels, am 7. Februar 1881, Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. Birnbaum,

Sekretär.

S p F

[4353]

Oeffeutliche Zustellung.

Die verehelicte Besitzer Barbara Walentcwskfa, neborne Nitkowéka, früher verwittwet gewesene Sto- vertreten dur den Recbts- anwalt Holder-Egger, klagt gegen ihren Eberaann : Johann Walentowski, dessen Aufenthalt unbekannt :

linsfa zu Schadrau, i1t, auf Ebetrennung mit dem

klären und in die geseßliche Ehescheidungsstrafe zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur münd- Tihen Verhanblung des Rechtsstreits vor die erste Sm des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den

27. Mai 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ridte zugelafsenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentliwen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 9. Februar 1881. com: zerihiéschreiber des Königlichen Landgerichts.

[4351] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kleidermachers Gerhard Volken- hcff, Henriette, geb. Vogi, zu Hamm, vertreten durch ten Justiz-Rath Moeger zu Dortmund, klagt gegen ihren Ehemann, dessen Aufenthalt unbekannt ist wegen Ehescheidung mit dem Antrage, zu erken- nen, daß das Band der Ehe zwishen den Parteien aufzulösen und den Beklagten für den. allein \cchul- digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlih2n Verhandlung des Rechtsstreits vor die I]. Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund auf

den 3, Mai 1881, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Ge- ridbte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum ZwedLe der öffentlichen Zustellung, diejer Auszug der Klage bekannt aemacht.

Dortmund, den 29, Januar 1881.

Both, Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichis.

[4347] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 1761. Die Firma Funk und Ziegler zu Ett- lingzn, vertreten durch Rechtsanwalt Böckh in Karls- rube, klagt gegen den Bäcker Wilhelm Rissel und dessen sammtverbindlihe Ehefrau WViathilde, geb. Neumaier, zu Etilingen, aus Kauf von gelieferten Waaren und beziehungêweise sammtverbindlicher Berpflichtung hierfür im Betrage von 667 M, mit dem Antrage auf Verurtbeilung der Beklagten unter sammtverbindlicher Haftbarkeit zur Zahlung von 667 é nebst 69/5 Zins vom 1. Januar 1881, und ladet die Beklagten zur müntlichen Verhand- lung des Nechtsstreits vor die Kammer für Han- delésachen des Großherzoglichen Landgerichts zu Karlsrube auf

Mittwoch, den 30. März 1881, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestelien.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird die- ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, den 4. Februar 1881.

5 Schäfer,

Gerihtss{reiber des Großherzogli@en Lardgerichts.

wird

Die Arbeiterfrau Julius Kempf, Wilhelmine, geb. Zacheriy zu Stettin, Galgwiese 15, vertreten durch den Justi¿-Rath Sehlmacher zu Stettin, klagt gegen ihren Ehemann, früher zu Stettin, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, wegen böéëliwer Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen, Beklagten für den allein {huldigen Theil zu er- klären und zu verurtheilen, Klägerin nach ikrer Wahl die Hälfte des gütergemeinscaftlihen Ver- mögens oder ein Viertel des Seinigen nach der Gütertrennung herauszugeben, und ladet den Be- Elagten zur mündlichen Verhandlung des Rechte- treits vor die I. Civilkfammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Sitzungssaal Nr. 27, auf

den 17. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlißhen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stettiu, den 9. Februar 1881.

Baar, Gerichts\{rciber des Königlichen Landgerichts.

[832] Heffeutliche Zustellung,

Nachdem auf den Antrag der Stadtgemeinde Wiesbaden für deren Forderung ad 620 M Zinsen des bypotbekarisc gesiczerten Darlehens ad 12000 (6 für das Jahr 14. September 1879/80 und der Kosten, die Immobilien des mit unbekanntem Auf- enthalttorte abwesenden Philipp Scherer junior, früher zu Wiesbaden, gepfändet worden, hat das Königliche Ämtégeriht, IlI. Abtheilung, hier die Versteigerung verfügt und Termin hierzu auf Dienstag, den 29, März e.. Bormittags 11 Uhr, in das Gerichtsgebäude, Marktstraße 4, Zimmer 28, bestimmt; der Schuldner wird hiervon mit der Aufforderung benachrichtigt, die ihm nah Vorschrift der &8. 49 und 51 der Ex. Ord. zustehenden Rechte wahrzunehmen, andernfalls die Zahlungsziele nah geseßliher Vorschrift bestimmt und als Erheber ver Feldgerichts|[chöfe H. Weil hier bestellt werden

wird. gun Zwecke der öffentlichen Zustellung wird vor- stehender Auszug aus der Verfügung vom d. Februar 1881 bekarnt gemacht. Wiesbaden, den 5. Februar 1881, Der Gerichté\chreiber de (SEUatGeRn Amtsgerichts. als,

[4344] Oeffentliche Zustellung.

Der Weinhändler und Gutsbesißer Bernhard Müller zu Eltville, vertreten durch den Rechtsanwalt Göß daselbst, klagt gegen den Hermann Hesse aus Scierstein, z. Z. mit unbekanntem Aufenthalte ab-

Antrage, das zwischen | @Zzntali Sa ovihta FoRhaSe Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den | Aen Sgt ie, Lu, DUEIS

Verklagten für den allein {uldigen Theil zu er- !

_5474b, des Stockbu%3 der Gemeinde Swcierstein | eingetragenen Immobilien zum Zwette der Versteiges rung und Besriedigung des Klägers aus dem Er- | Iôse wegen seiner Forderung von M 4285,72 nebst i 5% Zinsen vom 3, Oktober 1879 und Kosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des

auf den 3. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- ricbte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwelke der öffentlien Zustelluag wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht. LBicsbaden, den 5. Februar 1881. Kleinschmidt,

Subhastations-Patent und Ediktalladung.

Königliches Amtsgericht. Zlfeld, den 22. Januar 1881. _ Auf den Antrag des Colporteurs Heinri Otto in Nordhausen soll das Wobnhaus des Fabrifk- Nachtwächters Friecrih Grüning in Niederfacht-

[4354]

Hofraum, Garten, Streichholz-iFabrikgebäude und fonstigem Zubehör, auf Kartenblatt 6 Parzelle 170/85 der Orundsteuermutterrolle von Niedersa8werfen mit einem Flächeninßalte von 10,20 Ar verzeich- nei, am Montage, den 28, März d. J3,, : : Nacmittags 3 Uhr, im Pichtshen Gasthauïe zu Niedersachewerfen im Wege der Zwangsvollstrcckung öffentlih verkauft werden. Alle, welche an dem Kaufgegenftande Eigenthums, Näher-, lehnrechtliche, fideikommisfsarishe, Pfand- und andere dinglicve Mechte, insbesondere auch Servituten und Realberehtigungen zu haben vermeinen, werden zu deren Anmeldung uner der Androhung in jenen Termin geladen, daß für den fich nicht Meldenden im Verbältniß ¿um neuen Ectwerber das etwaige Ret v?rloren gebt. Den bekannten Berechtigten geht statt besonderer Ladung eine Abschrift dieser Verfügung zu. Rasch.

[4366] Verkaufsanzeige

und Aufgebot.

Auf Anirag des Kaufmanns A, Dahlheim in Springe soll die der Chefrau des Arbeiters Fr. Borcherding, Johanne, geb. Hellentag, in Holtensen gehörige, in Holtensen unter Nr. 71 belegene An- bauerstelle mit dem dazu gehörigen Grundbesitze von 2 Ar 56 Qu.-M. Kartenblatt 1 Parzelle 66, 67 Artikel 74 der Grundsteuermutterrolle für Holtensen ¿wang2weise in dem auf

Donnerstag, den 31. März d. J., Morgeus 11 Uhr, allhier angeseßten Termine verkauft werden.

Alle, wel(e an dieser Stelle Eigenthums-, Näher-, lehnrectliche, fideikommissariswe, Pfand- und an- dere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, wer- den hierdurch aufgefordert, solche im obigen Termine anzumelden, widrigenfalls das Recht im Verhält- nisse zum neuen Erwerber verloren geht.

Caleuberg, den 5. Februar 1881,

Königlicbes Amtsgericht. Schlüter.

969 ¿ E Aufgebot. Die Dienstknecht Heinrich Kruse’shen Eheleute zu Clöôße haben das Aufgebot der Kautionsverhand- lung vom 1. Upril 1854 nebst Hypothekenschein über die Kaution von 100 Tbalern beantragt, welche auf dem Grundstücke der Antragsteller Band V. Blatt Nr. 236 Stadt Clögze Abtheilung IILI. Nr. 2 für die Stadt Clöge zur Sicherung ihrer Ansprüche gegen den Arbeiter Christcvh Hemstedt hinsicbtlich der von Letterem bei Pachtung der städtischen Bleiche übernommenen Verpflichtungen eingetragen ist. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä- testens in dem auf den 30. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Nechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Clöte, ten 31, Januar 1881,

Königliches Amtsgericht.

c v L ufgebot. Stcphan Was3zak, der Sohn der Einlieger Stanislaus und Eva Wax8zak’shen Eheleute zu Kolaczkowo, ist, soviel bekannt, zuleßt im Jahre 1857 in Kolaczkowg als Knecht gewesen, soll dar- auf nach Polea verzogen sein und ist seitdem ver-

(ollen.

Auf Antrag des Nectsanwalis Meyer zu Wreschen, als feines Abwefenheitt pflegers, wird nunmehr Stephan Waszak aufgefordert, bis

spätestens im Aufgebotstermie den 13. Dezember 1881, Vorm. 10 Uhr, ib bei dem unterzeihneten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung crfolgen wird. Wreschen, den 3. Februar 1881.

Königliches Amtsgericht.

(7

(4365) Aufgebot.

Der Schuhmacher Karl August Meyer zu Rügen- walde hat zum Zwecke der Eintragung seines Eigen- thums das Aufgebot des in Rügenwalde vor dem Steinthor belegenen Scheunengrundstücks Nr. 28 des Grundbubs der Nügenwalder Scheunen, dessen cingetragener Eigenthümer nah dem Grundbuche die Wiltwe Regina Moldenhauer, geb. Konitzer, ift, beantragt. Es werden daher alle Diejeaigen, welche dingliche Ansprüche an das genannte Grandstück zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, dieselben spätestens im Termin

werfen, Haus Nr. 189 A. daselbst nebst Stallung,-

s Aufgebot.

j Der Re(tsanwalt Hering hier, Charloitenstraße

¡ Nr. 57, hat in seiner Eigenschaft als Pfleger das j | Aufgebot des Nachlasses der unbekannten Crben des i

7

zuleyt hier, Dresdenerstraße Nr. 42, Hof I. Treppe

{ wohnhaften, am 13. Junt 1879 verstorbenen Poft- ;

\chaffners a. D. Carl Ludwig Tefimer, auch Tesmer genannt, welwer nabweislih ein Sohn der Carolina Roll, nachberigen Ehefrau des seiner Zcit in Pyriy wohnhaften Daniel Friedri Teßmer, gewesen, am 14. September 1810 zu Koeseliß geboren, und ge- mäß S. 596 IL, 2. A. L. N. als eheliches Kind legi- timirt erscheint, beantragt. Alle Diejenigen, welche nähere oder glei nahe Erbansprüche an den Nach- laß zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf

Freitag, den 14. Jannar 1882,

Borrnaittags 10 Lr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Jüdenstraße-Nr. 583, I. Treppe, Saal Nr. 21, anberaumten Aufgebots- termine anzumelden, widrigenfalis nah Atlauf des Termirs die Auéstellung der Erbbescheinigüung für die bereits legitimirten Erben erfolgen wird. Beriin, den 9. Februar 1881. Königlicbes Amtsgericht T. Beglaubigt: ___Beéyex, Gerichts1chreiber.

O4: - c ita Aufgebot. Nachdem die Gemeinde Stiege folaende in ihrem Besitze befindliche ia und bei Stieze belegenen Grundstücte, als: 1) eine AlLkerfläche von 20 ha 72 a 28 qm, früher zur Gemeindewaldunz gehörig, voc dern Weide- aa „Die große Gemeinde“ be- egen, 7Angerfläbenzu4,115a, 4,046 a, 3,712 a, 3,519 a, 2,32 a, 2,32 a und 2544 a, in der Dorflage, an der sogenannten Förster- urd resp. ODber- teihstraße belegen, einer Angerfläche von 2,78 a, neben dem Revier- forftdienstgehöft belegen, eine Ängerflähe von 28 qm, von dem Revier- forstdienstaehöfte, den Grundstücken des An- bauers Friedrih Wöhler I. uud der sogenaunten Försterstraße begrenzt, über welche Grundstüde Situationspläne überreicht und hier einzusehen find, zur Eintragung in das Grundbu von Stiege angemeldet, auch glaubhaft gemacht, daß sie das Eigenthum dieser Grundstücke erworben habe, werden alle Diejenizen, welche Rechte an den einzutragenden Grundstücken zu haben vermeinen, hierdur& éffentlih aufgefordert, solche Rechte bis oder spätesteas in dem auf Dienstag, den 5. April d, J., Vormittars 10 Uhx, vor unterzeichnetem Her:ozlichen Amts8gericte anbe- raumten Termine hier anzumelden und ¿war unter Androhung des Rechtsnacbtkeils, daß nah Ablauf der Frist die Gemeinde Stiege als Eigenthümerin der vorgedachten Grundstücke in das Grundbuch ein- getragen werden toird und daß, wer die ihm ob- liegende Anmeldung unterläßt, seine Rechte gegen einen Dritten, welcher itn redliden Glauben an die Nichtigkeit d2s Grundbuchs das Grundstück erworben hat, niht mehr gelterd machen faun. Hasselfelde, den 5. Februar 1881. Herzogliches Amtsgericht. Germer.

[4235] Aufgebot.

Der Malermeister Rudolph Lehmann zu Stettin bat als Pfleger des Natlasses des am 18. Februar 1880 zu Stettin verstorbenen Packmeifters Ferdinand Funk das Aufgebot der unbekannten Erben desselben beantragt.

Es ergeht deshalo hiermit an alle unbekannten Erben des p. Funk dié Aufforderung, ihre Ansprüche spätestens ia dem auf

ven 3. Dezember 1881, Bormittags 11 Uhr,

2)

39) 4)

an hiesiger Gerichtsstele, vor dem Amtsrichter Bergmann, anberaumten Termine anzumelden,

widrigenfalls der Natlaß als herrenloses Gut der Stadt Stettin anheimfällt. Der sich erst später meldende Erbe muß alle Verfügungen des Besißers des Nachla}ses anerkennen, und . Tann. weder Nechnungslegung noch Ersatz ter gehobenen Nußungen fordern, muß stch vi:lmehr lediglich mit dem beguügeon, was alêdann von der Erbschaft noch vorhanden sein sollte. Stettin, den 7. Februar 1881.

Königliches Amtsgericht.

[4314] * Amt3zgeriht Hambur.

Die Testamenté- und Intestaterben von Johann

August Ferdinand Wilcker 8, als:

1) Sohann Friedri Eduard Wilckens,

2) die Kinder von Friedrich Rudolph Wilckens,

namentlich:

a, Gustav Friedrißh Wilkens,

b, die minderjährige Bertha Agathe Wilkens, vertreten durch ihre Vormünder Gustav Friedrich Wilkens und John Arthur Franz Meyer,

3) die Kinder der verstorbenen Frau Johanna Dorothea, verecheliht gewesenen Löffler, ge- borenen Wilkens, namentlich:

a, Louis August Otto Löffler,

b, (Sarl Ferdinand Wilhelm Löffler,

c, Louise Helene Löffler,

d, Hermann August Bernkard Löffler, sämmtlich vertreten durch ihren väterlichen Vormund August Wilhelm Löffler,

4) die Kinder des verstorbenen Wilhelm Friedrich Otto Wilckens, namentli:

a, Ferdinand Rudolvh Otto Wilkens,

b, Rudolph Carl Theodor Wilckens, Beide vertreten dur ihre mütterlihe Vormünderin Frau Luise Agnes, verwittwete Wilckens, geb. Budach, und deren Vormundschafts- Assisten, nämlich:

a, Hermann Franz Leuis Doelke und 8. Johann Friedrich Eduard Wilkens,

5) Christian Wilhelm Wilckens und

Christian Wilhelm Wilc(ten8, als Testamcnts-

wesend, aus der Schuld- und Pfandverschreibung vom 2, Oktober 1863 über Hingabe eines Darlehns von M 4285.72 nebst 5% Zinsen mit dem Antrage auf kosten) ällige Verurtheilung des Beklagten auf Herausgabe der dem Kläger verpfändeten Artikel

den 6. April 1881, Vormittags 10 Uhr, bei dem hiesigen Amtsgericht anzumelden und zu ? bescheinigen, widrigenfalls die Eintragung des Eigen- | thums des Antcagstellers erfolgen wird. Rügenwalde, den 4. Februar 1881. Königliches Amtsgericht.

: beantragen den Erlaß eines Aufgebots.

vollstreter von Johann August Ferdinand ; Wilkens, ;

Das beartragte Aufgebot wird dahin erlassen : daß Alle, welche an den laut Beschluß tes Amis-

seiten der Antragsteller rechtzeitig mit der Re@t8- wobhlthat des Inventars angetretenen Nachlaß des am 8. November 1889 hicselbst verïtorbenen Jobann Auaust Ferdinand Wilckens Ecb- oder jonftige Ansprüche zu haben vermeinen, scwie Alle, welbe den Bestimmungen dés von dem genannten Erblaffer am 1. Juli 1878 erric{- teten mit Arhäagen vom 1. Juli 1878 und â 11. Oktober 1878 versehenen und am 18, No- vember 1880 hieselbst publizirten Testaments, speziell der Ecbeinseßung 1) voa Eduard Wilckens, 2) der Kinder von Friedri Nudolvh i Wilkens, 3) der Kinder von Frau Johanna Î Dorothea, geb. Wilckens, verehelibt gewesenen Löffler, 4) der Kinder von Otto Wilkens und 5) von Wilhelm Wilckens, auf je 1 Fünftel des Sesammtvermögens8, insbesondere der Bes itellung des Mitantragstellers Christian Wil- helm Wilck:ns zum Testamentsvolstrecker und den demseiben als sclchem ertheilten Befugz- nissen widersprehen wollen, hiermit aufgefor- dert werden, sol%e An- und Widersprüche spä- testens in dem auf Mittwoch, den 30, März 1881,

10 Uhr Bormittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeihneten Amtsgeri&t aunzumelèen bei Strafe des Aus- \cblu}fses und unter dem Necht8nachiheil, daß die nibt angemeldeten Ansprüche gegen die Benes

fiztalerben nit geltend gemaÞbt werden können. Hamburg, den 10. Februar 1881. Das Amts3gericht Hamburg.

Civi!-Nbtheilung I1I,

Zur Beglaubigung : __ _Nomberg, Gerichts8-Sekretär.

[4361] Auf Antrag d2e3 Reht2anwalts Wendrotß aks Curator der in der Subhastationésacze des Fabrik- besißers Franz Rothe in Bernburg coutra die Fabrikbesiter Gotilieb und Friedrih Jacobi in Bernburg für die in unbekannter Abwesenheit lebende Wilhelmine Wohlgeboren aus Ballenstedt cebildeten Spezialmasse von 363 4 75 H werden die y. Wobl- geboren und deren Rechtsnacfolger öffentlich ge!a- den, thre Ansprüche und Nechte an dieser Spezial- masse spätestens in dem auf Dienstag, den ö. April d. J.,

Morgens 93 Uhr, angeseßten Aufgebotätermine anzumelden, widrigen- falls dieselben mit ihren Ansprüchen an die Spezial- masse ausges{lossen werden. Valleustedt, den 4. Februar 1881.

Herzoglich Anbaltisches Umts8gericzt.

Br, Anneker.

[4369] Bekanntmachung.

Laut Sterbeurkuade ijt am 18. April 1880 zu Breesen der Steinsprenger August Heine verstorben. Alle Diejenigen, wekche Ansprüche an den Nach- laß zu haben vermeinen und si bither noch nicht gemeldet haben, werden aufgefordert, ihre Ansprüche

bis zum 1. Quui 1881

vor dem unterzeichneten Gericht zu den August Heine Nachlaßakten Nr. 25/1889 anzumelden, und zwar unter der Verwarnung, daß na Ablauf des Termins sür Diejenigen, welche sich als nächste ge- seßliche Erben legitimirt haben, die Ausstellung der Erbbescheinigung erfolgt. Zielenzig, den 7. Februar 1881.

Königliches Amisgericht. I1.

4368 j Gießen Amtsgerict Buxt:hude, Abth. I, am 9. Februar 1881, in öffentlicher Sißung. (Heoenwärtig : Amts3gericht8-Naih von Düring, AÄmtsgerichts-Sckretär Südecutm. In Sawen, betreffend die Zwangêversteigeruna des dem Sclactermeister Hermann Riebesell zu Buxtehude gehörigen Vücrger- wesens Ne. 36 dasel bît, E 4 4k

Vorgelefen, geuebmigt

Ausschlußurtheil

des Amtsgerihts Buxtehude, Abth. L., verireten dur) den Ämtegericht&-Nzth von Düring verkündet : Gegen alle Diejenigen, welcbe in Gemäßheit der Ediktalladung vom 14. Oktober 13880 an dem hier fragliben Bürgerwesen nebt Zubehöc Eigenthumsansprücbe, | 6

ist folgendes

sowie andere dort näher bezeichnete Rechte nicht angemeldet haben, wird der Verlust dieser Nette im Vechältnisse zum nenen Erwerber des Grundbesites damit aus-

gesprowen- Von Nechts Wegen E # H Bealaubigt : gez, von Düring. Südecum.

Beaiaubigt: + __ Südecum, Amtsg.-Sekretär,_ Gericht8\chreiber Königlichen Amtsgerichis Vaxtehude.

[4341} Durch rechtskräfiiges Urtheil der zweiten Civil- fammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 90. Januar 1881 ist die zwischen den Eheleuten Wil- helm Schild, Wirih zu Oberdollendorf und Sophie Johanna, geb. Kochenbach, beslandene ehelihe Güter- gemeinschaft für aufgelöft erklärt worden.

Donner, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts,

[4359] Bekanntmachung.

Die Ehefrau Angnst Hertrich, Maria, geb. Steinmez, zu Zakern, vectreten durch Rechtsanwalt Schauer zu Zabern, klagt gegen ihren Ehemann den Müller August Hertrich zu Zabern wegen eingetretener Ueberschuldung desselben mit dem An- trage auf Trennung der zwischen den Parteien be- stehenden Gütergemeinschaft und Verurtheilung des Beklagten zu den Koltezn,

Zur mündlichen Verhandiung des Recbtsfireits ist die Sitzung der CCivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern rom 13, April 1881, Vormittag3 10 Uhr, bestimmt.

Hörkens, Landg.-Sektret,,

876 Nr. 264 des Lagerbuhs und Nr. 348%, und

gerih1s Hamburg vom 8. Dezember 1880 ab-

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Laudzeri&{ts