1881 / 40 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

9) der Allerhö&ste Erlaß vom 6. Dezember 1880, betreffend die ae des Zinsfußes der in Gemäßheit des Allerhöchsten Pri- vilegiums vom 25. Jaruar 1875 aufgenommenen Anleihe der Stadt Stental von vier und einhalb auf vier Prozent, durch das Amts- blait der Königl. Regicrung zu Magdeburg, Jahrgang 1881 Nr. 4 S. 31, ausgegeben ten 22. Januar 1881;

3) ter Allerböcbste E:laß vom T. Dezember 1880, betreffend die Herabseßung des Zinsfußes der von der Stadt Stettin auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 23, Januar 1878 ausgestellten, jedoch noch nit ausgegebenen Stadtobligationen Litt. K. von vier und einhalb auf vier Prozent, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin, Jahrgang 1881 Nr. 4 S. 19, ausgegeben den 28. Sanuar 1881; :

4) das Allerbôchste Privilegium vom 29, Dezember 1880 wegcn erentucller Aut fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Barmen bis zum Betrage von 3 000000 durch das Amts latt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, SFahrgang 1881 Nr. 3 S. 29 bis 31, auétgegeben den 22. Januar 1881.

BekanntmaGUuUn gen auf Grund des Reihsgeseßes vom 21. Oktober 1878,

Auf Grund der 88. 11 und 12 des Reichsgeseßes vom 91. Oktober 1878 sind nahbenannte Druckschriften:

1) „Rothex Katewiamus für das deutsche Bo DrLUC von L. U New-York and Boston ;

2) „Programm der sozia demokratischen Ar- beiter-Partei“, unterzeihnet vom „Ausschuß der sozialdemokratishen Arbeiterpartei: Ed. Prey, Vor- sitzender, Th. York, Secretair“ ; :

3) „Programm der sozialistischen Arbeiter- Partei Deutschlands“, mit einem Aufruf „Ar- beiter Deutschlands“, unterzeichnet: „Der Vorstand der sozialistishen Arbeiterpartei Deutsclands (Ham- burg)“ und gedruckt zu Leipzig in der Genofssen- \chasts-Buchdruckerei,

von uns verboten worden, was wir hiermit bekannt machen. Düsseldorf, den 10. Februar 1881. Königliche Regierung, Abtheilung des Fnnern. von Roon.

Auf Grund des 8§. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingesährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffen!lihen Kenntniß ge- braät, daß der im Verlag von Joseph Leyendecker in Mainz erschienene, von Dießel, Shwenck und Schnegelberger in Mainz („Mainzer Nachrichten“) gedruckte Aufruf mit der Ueber- \hrift: „An das arbeitende Volk inStadt und Land. Brüder und Freunde“ und der Unterschrist: „Mainz, im Februar 1881“ nach 8. 11 des gedachten Gesehes durch die unterzeihnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.

Mainz, den 14. Februar 1881.

Großherzoglich hessishes Kreisamt Mainz. von Röder.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 16. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern Nachmittag den Vortrag des Reichskanzlers, Fürsten von Bismarck.

Heute nahmen Se. Majestät militärishe Meldungen ent- gegen, empfingen darauf den Vortrag des Wirklichen Ge- heimen Naths von Wilmowski und konferirten mit dem Minister des Jnnern, Grafen zu Eulenburg.

Beide Kaiserliche Majestäten wohnten gestern der Lessing-Feier im Schauspielhause und dem Concert der König- lih:n Hochschule für Musik in der Sing-Akademie bei,

Se. Kaiserliche und Königlihe Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag den Landgerichts-Direktor Lessing und demnächst den Minister des Königlichen Hauses, Grafen von Schleiniß.

Abends 61/;, Uhr wohnten Jhre Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron- prinzessin der Vorstellung im Schauspielhause und gegen 81/4 Uhr der Aufführung der Hochschule für Musik im Saale der Singakademie bei.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse desselben für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Aus\s{uß für Zoll- und Steuer- wesen, der Ausshuß sür Handel und Verkehr und der Aus- {uß für Justizwesen besonders hielten heute Sißungen.

Die gestrige (1.) Sißung des Reichstages, welcher der Staats-Minister von Boetticher und mehrere Bundeskom- missarien beiwohnten, wurde um 31/2 Uhr auf Grund des §. 1 der Geschäftsordnung vo1 dem Präsidenten der vorigen Session, Grafen von Arnim-Boigzenburg eröffnet. Derselbe berief zu provi- sorishen Schriftsührern die Abgg. Bernards, Graf von Kleist, Möring und Richter (Meißen) und theilte mit, daß folgende Vorlagen eingegangen scien: 1) Der Etat pro 1881/82 mit sämmtlihen Spezial-Etats, 2) Ueber- sichten der Ausgaben und Einnahmen pro 1879/80, 3) Rech- nung der Kasse der Ober-Rehnungskammer pro 1877/78, 4) All- gemeine Rehnungen pro 1875, 1876/77, 5) Betriebsergebnisse der Eisenbahnen Deutschlands für das Betriebsjahr 1879, verglihen mit früheren pagroôngen nebst ergänzendem An- hang, graphischen Darstellungen und erläuternden Bemer- ungen, 6) Uebersicht über den Stand der Bauausführungen und der Beschaffungen von Betriebsmaterial für die Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und die im Großherzogthum SUPeNQUA Do legenen Strecken der Wilhelm-Luxemburg Eisenbahn am 30. Sep- tember 1880, 7) Gesebßentwurf, betr. die Abänderung der Artikel 13, 24, 69, 72 der Reichsverfassung (zweijährige Etats- perioden), 8) Gesezentwurf, betr. die Begründung der Ne- vision in bürgerlichen Rechts streitigkeiten, 9) Geseßentwurf, betr. die Zuständigkeit des Reichsgerichts für Streitfragen zwishen dem Senat und der Bürgerschaft der freien und Hansestadt Hamburg, 10) Geseßentwurf, betr. die Besteuerung der Dienstwohnungen.

Darauf erfolgte zur Feststellung der Beschlußfähigkeii des Hauses der namentlihe Aufruf.

_ Der Namensaufruf ergab die Anwesenheit von 183 Mit- gliedern, so daß also das Haus, welches 397 Mitglieder zählt,

niht bes{lußsähig war. Der Präsident seßte die nächste

Sißung auf Mittwoch, 3 Uhr an und proklamirte als Tages-

L Wahl der Präsidenten und Schriftführer. Schluß L,

In der heutigen (13.) Sißung des Herrenhaus*s, welcher die Staats-Minister Bitter und Dr. Friedberg und später der Präsident des Staats-Ministeriums , Fürst von Bismarck, sowie der Staats-Minister Dr. Lucius, sowie mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, trat das Haus nach Erledigung einiger geschäftlichen Mittheilungen sofort in die Tagesordnung, deren erster Gegenstand der Bericht der Budgetkommission über den Geseßentwurf, betreffend den dauernden Erlaß an Klassen- und klassi- fizirter Einkommensteuer, sowie die Ueberweisung von Steuerbeträgen an die Hohenzollernshen Lande in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung war. Der Referent der Kommission Frhr. von Tettau empfahl Namens der Kom- mission, dem Geseßentwurfe die Zustimmung zu versagen, und motivirte diesen Antrag damit, daß ein solcher Beschluß viel richtiger den Intentionen der Staatsregierung ent- spreche, und dem Lande damit ein viel größerer Dienst

eleistet werde. Durch die Ablehnung der Vorlage werde der Staafdbégierung die Freiheit der Aktion gewahrt, umsomehr, derartigen Steuererlaß nur als einen Noth- behelf ansehen köane, welcher einer wirklichen Steuerreform weit cher hinderlich als förderlih sein könne. Aus diesem Grunde empfehle er die Annahme des Kommissionsbes{lusses.

In der Generaldiskussion nahm zuerst das Wort der Graf zur Lippe, welcher sih für den Kommissionsantrag aussprach. Zunächst sei für ihn bei jedem neuen Geseg die Bedürfnißfrage maßgebend, und er könne in der That für ein solches Gese gar kein Bedürfniß erkennen. Wenn es darauf ankäme, eine legislative Aufgabe zu erfüllen, so sei dies bereits durh das Geseß vom 16. Juli 1880 geschehen. Die Vorlage aber wolle einen dauernden Steuererlaß ohne Rücksicht auf die jeweilige Finanzlage des Staates. Eine solhe Veränderung liege nicht im Fnteresse unseres Staates und unserer Finanzlage. Auch der Finanz- Minister habe si früher gegen einen dauernden Steuererlaß ausgesprochen, und wenn er troßdem si jeßt über die früheren Bedenken hinweg seße, so müsse er dazu seine be- sonderen Gründe haben. Diese Gründe aber seien nur politisher Natur, um auf die Majorität der Landes- vertretung eine lcihtere Einwirkung zu haben. Der Ent- wickelungsgang, welchen diese ganze Angelegenheit im Avgeord- netenhause genommen habe, stelle denn auch die ganze Frage des Steuererlasses als ein Wahlmanöver dar, zuerst angeregt von der Fortschrittspartei, dann aufgenommen von den Konservativen. Vor einer solchen Agitation aber müsse er entschieden warnen, denn kein Mittel sei mehr als dieses geeignet, die Korruption in der Bevölkerung zu för- dern. Seien Ueberschüsse wirklih vorhanden, dann seien über- all noch so viele andere temporäre dringende Bedürfnisse, daß diesen zuerst Rechnung getragen werden müsse. Redner w-ndete sich dann zu der Steuerreform des Reiches, welche die Ueberschüsse gewähren solle, um die Steuerausfälle zu decken. Er sei immer dagegen gewesen, die kleinen Bedürfnisse des Staates, wie es gefchehen, dur Anleihen zu decken. Von dem neuen Steuersystem des Reiches erwarte er jedoch sehr wenig günstige Erfolge. . Füx die Opposition, die sih gegen eine Regierung rihte, gebe es kein größeres Agitationsmittel bei dem armen Mann, als eine Vertheuerung der nothwendigsten Lebensmittel, wie sie dur die eingeführte indirekte Besteue- rung bewirkt werde. Früher habe man die Mahl- und Sc@lachtsteuer in den Städten aufgehoben. Jeßt führe man sie für das ganze Land ein. Ein folches Steuersystem sei für unsere staatlihen Verhältnisse gar niht geeignet, welche auf das direkte Steuersystem hinwiesen, und da dies Geseh auf einem Steuersystem basire, das unserem Staatsleben und unseren finanziellen Verhältnissen niht zusage, so bitte er das Siu das Geseh abzulehnen.

Freiherr von Mirbach erklärte sih gegen den Komniissions- beschluß, verwahrte sich aber gegen die Ansicht, als ob der Beshluß des Abgeordnetenhauses nur ein Wahlmanöver sei. Er würde als ein Wahlmanöver aufzufassen sein, wenn es nicht ein dauernder, sondern ein ein- maliger Steuererlaß wäre, Weiter wandte sich Redner gegen die Ausführungen des Vorredners über die Steuer- reform des Reichskanzlers; er müsse sich gegen diese Aus- führungen mit aller Entschiedenheit erklären. Wenn er diese Auffassung acceptiren wollte, so würde dadurch der ganze Standpunkt, den er (Redner) und stine politishen Freunde im Reichstage einnähmen, über den Haufen geworfen; das Gese könne nur Derjenige ablehnen, der niht mit dem Prin- zipe der indirekten Steuern, nicht mit der Politik des Reichs- fanzlers einverstanden fei.

Herr Becker bemerkte, dieser Geseßzentwurf hänge auch nit im Geringsten mit der Frage zusammen, ob man direkte oder indirekte Steuern wolle, und habe nichts damit zu thun, ob man wit der Politik des Fürsten Bismarck übereinstimme. Wenn er wüßte, daß durh dieses Gese die Wirth- \chastspolitik des Reichskanzlers unterstüßt werde, fo würde er gewiß für dasselbe stimmen. Er könne dies aber nicht erkennen, darum stimme er dagegen. Wenn man tas Geseh annehmen wollte, so würde man dadurch den kleinen Mann auf dem Lande entlasten, den in den größeren Kommunalverbänden aber nit, und darum wirke das Gesey schädlich. Noth thue vor allen Dingen eine Ermäßigung der Kommunalsteuern, und darum bringe dieses Geseß die Kommunalbehörden den Steuer- zahlern gegenüber in Verlegenheit. Das habe au das Ab- geordnetenhaus gefühlt und darum habe es den §. 3 des Gesetzes hinzugefügt, welcher bestimme, daß die Kommunal: steuern von diesem Gesey nicht berührt werden. Dies den Kommunen dadur gewährte Privilegium sei aber cin pri- vilegium odiosum, Nothwendig sei die Entlastung der jeßt überbürdeten Gemeinden, und darum beantrage er, für den Fall der Ablehnung des Gesehentwurfs die Staats- regierung aufzufordern, vor einem Erlaß an direkten Steuern eine Entlastung der überbürdeten Gemeinden eintreten zu lassen und zu dem Zwecke, den steigenden Einnahmen ent- sprehend, in dem nächstjährigen Haushalts-Etats oder durch besondere Gesezentwürfe entsprehende Vorschläge zu machen.

Bei Schluß des Blattes ergriff der Staa18-Minister Bitter das Wort.

In der heutigen (63.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der genRen 2c. An- gelegenheiten von Puttkamer und mehrere Kommissarien bei- wohnten, gelangten zunächst mehrere Petitionsberichte zur Erledigung. Der Magistrat zu Colberg hat im Wege der Petition die Modifikation einer Bestimmung des Regu-

da man einen

lativs für die hiesige Charité vom 7. September 1830 in dem Sinne beantragt, daß die lehtere die Kur- und Verpfle- gungskosten für die dort behandelten Kranken nicht mehr ohne Weiteres von den Heimathsbehörden der Kranken einziehe. Der auf Uebergang zur Tagesordnung gerichtete Antrag der Kommission, für den sich die Abgg. Dr. Thilenius und Bohy sowie der Regierungskommissar Geheime Ober-Re- gierungs-Rath Beinert erklärten, wurde abgelehnt, dagegen ein von dem Abg. Delius gestellter Antrag, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, mit 136 gegen 132 Stimmen angenommen. Die Petition des Magistrats zu Berlin, eine Erhöhung der Hundesteuer von 9 auf 15 jährli bei der Regierung zu befürworten, wurde in gleicher Weise erledigt.

Es folgte die erste und zweite Berathung des Antrags des Abg. Zelle auf Annahme eines Geseßentwurfs zur Er- gänzung des Gesetzes, betreffend die Unterbringung ver- wahrloster Kinder, vom 13. März 1878.

Dieser Antrag lautet:

Das Haus der Äbgeordacten wolle beschließen : Dem nachstehenden Gesetßentwurfe seine Zustimmung zu er- theilen ; Entwurf eines Gesetzes

zur

Ergänzung des Gesetzes, Eetreffend die Unterbringung verwahr-

loster Kinder, vom 13. März 1878 (Geseßz-Samml. S. 132).

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, unter Zustimmung dcr beiden Häuser des Landtags Unserer Monar{iz, was folgt:

Artikel I.

Der §. 7 des Geset:es, betreffend die Unterbringung verwahr- loster Kinder vom 13. März 1878 (Gesez-Samml. Seite 132), erhält nachstehenden Zusatz:

Wenn der Sig des beschließenden Vormundschaftégerichtes außerhalb des Kommunalverbandes belegen ist, in welchem das unterzubringende Kind si zu der Zeit aufgehalten hat, wo das Verfabren wegen seiner Unterbringung eingeleitet wurde, so ist nicht der Kommunalverband, in dessen Gebiete tas beschließznde Bor- mundscaftsgerit scinen Sit bot, zur Unterbringung véirpslictet, fondern derjenige Kommunalverband, in dessen Gebiete das Ver- fahren zum Behufe der Unterbringung eingeleitet worden ift.

Artikzl I[.

Hat in den Fällen des Artikel 1, bereits cine Beschlußfassung stattgefunden, fo fallen die Kosten der Unterbringung von dem Tage ab, an wclchem dieses G.set in Kraft tritt, demjenig:n Kom- munolverbande zur Last, dec n2ach Artikel 1, zur Unteroringung verpfli&tet ift.

Urkundlich 2c. :

Statt des Ait. 1. hatten die Abgg. Dr. Bruel und Prinz Handjery folgende Fasung beantragt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

m Artikel I. ftatt des Satzes:

„Wenn der Sig“ bis „eingeleitet worden ist“

die felgenden Bestiminungen aufzunehmen :

„Hat das beshlicßende Gericht seinen Sit außerhalb szine3 Ge- rihzbbezirks, so Liegt die Verpflichtung demjenigen Kommunal- verkande ob, in dessen Gebiete der Geribtsbeziik belegen ist; ge- hôrt der Gerichtsbezirk zum Gebiete versciedener Kommunal- verbände, so lie¿t die Verpflichtung demjenigen Kommunalverbande 0°, innerhalb dessen der Ort liegt, als dessen Vormundschaft8gericht das Gericht Besc{luß gefaßt hat“.

Der Abg. Zelle wies befürwortend darauf hin, daß der Antrag erheblichen Uebelständen, die aus den Umi\tande ent- \sprängen, daß der Siß des beschließenden Gerichts außertalb des Kommunalverbandes belegen sei, abzuhelfen geeignet sei, und erklärte sih mit dem Brüelschen Amendement einverstanden.

Jn gleicher Weise sprachen sih der Abg. Prinz Handjery und der Regierungskommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Jlling aus, worauf der Antrag Zelle mit dem Amendement Brüel angenommen wurde. Beim S&luß des Blattes ging das Haus zur Berathung des Antrages des Abg. Dr. Windt- horst (Aufhebung des Sperrgeseßes) über.

Das Zeugniß des Ehegatten eines Angeklagten in einer wider ihn shwebenden Strafsache ist nach einem Er- kenntniß des Reichgerichts, 1. Strafsenats, vom 29. No- vember v. J., im Geltungsbereih der deutschen Strafprozeß- ordnung ein an sich zulässiges Beweismittel. Der Richter darf demnach nicht ohne Weiteres die Vernehmung tes Gat- ten ablehnen, und es hängt nur das Eine von seinem Er- messen ab, ob der Ehegatte unbeeidigt zu vernehmen oder zu beeidigen sei.

Anhalt. Dessau, 14. Februar. (N. Allg. Ztg.) Der Staats-Minister von Krosigk hat heute Vormittag den Land- tag mit einer Ansprache eröffnet, in weer er unter Be- tonung der finanziellen Vorlagen u. A. hervorhob, daß der Etat für das Jahr 1881/82, gemäß dem Antrage des Land- tages, die ordentlihen und außerordentlihen Ausgaben scheidet. Zu diesem Behufe seicn nah eingehenden Ermit- telungen diejenigen Summen festgestellt, welche durchscnittlich zur Erhaltung der vorhandenen Baulihkeiten erforderlich scheinen und nothwendiger Weise zu den ordentlichen Aus- gaben gerechnet werden müssen. Nach Ansicht der Re- gierung werden diese Summen Bauschquanten darstellen, welche mindestens für eine Reihe von Jahren unverändert zu erhalten sein werden und von denen jede einzelne sich von Jahr zu Jahr behufs Ausgleihung der zufälligen Bedarfs- \{wankungen überträgt. Dank der Reinerträge des Salz- werkes Leopoldshall, welhe nah Rückrechnung des zur Kapîi- talisirung bestimmten Viertels mit 1 350 000 6 haben ver- anshlagt werden können, lassen die ordentlichen Einnahmen einen Uebershuß von 600 000 A über die ordentlichen Aus- gaben, welcher Betrag zuzüglich der Ueberschüsse aus den Vor- jahren und der zu erhebenden Ergänzungssteuer zu Neubauten, Meliorationen und sonstigen außerordentlihen Aufwendungen zur Verfügung steht.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 15. Februar. Die Kai- serin ist g-stern, den 14. d. M., Nachmittags, nach England

abgereist.

15. Februar. (W. T. B.) Die „Wiener Abendpost“ \hreibt: Gewiß wird die deutsche Thronrede wegen der Zuversicht, mit welcher dem Vertrauen des Kaisers Ausdru gegeben wird, „daß es der Einigkeit der Mächte gelingen werde, au partielle Störungen des Friedens in Europa zu verhüten und jedenfalls so zu beschränken, daß sie weder Deutschland noch dessen Nachbarn berühren“, wie von uns überall mit der aufrihtigsten Genugthuung begrüßt und auf- genommen werden.

Schweiz. Bern, 14. Februar. (N. Zürch. Ztg.) Fm

Nationalrathe eröffnete der Präsident heute die Session mit einer kurzen Ansprache, in welcher er der verstorbenen

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Bundesrath Anderwert und Nationalrath Bacher gedahte. Es wurde sodann ein Vorschlag zu einem Bankn otengeseß von Dr. Alfred Escher vertheilt. Jm Ständerathe wurden die beim Obligationenreht bcstehenden Differenzen zwischen den Beschlüssen der beiden Räthe bis zu Art. 210 nah den Anträgen der Kommission erledigt. Die Sbung der ver- einigten Bundesversammlung, in welcher die Ersaßwahl in den Bundesrath und die übrigen Wahlen vorgenommen werden sollen, findet am Dienstag, den 22. Februar, statt.

Großbritannien unnd Jrland. London, 15. Fe- hruar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Ober- hauses vertheidigte Lord Lytton sich gegen die leßten Angriffe des Herzogs von Argyll, indem er erklärte, die Schiffsbrücke über den Fndus habe nihts mit den Feind- seligkeiten gegen Afghanistan zu thun gehabt, sondern sei gegen den Zawori-Stamm gerichtet gewesen ; auch habe s ciner Zeit keine Konzentrirung von Truppen stattgefunden, sondern es sei nur eine Grenzpolizei zum Schuße der Dörfer aufge- stellt worden. Argyll erklärte, er glaube, das Gedächtniß Lyttons führe denselben über die Thatsachen irre. Lord Yeacons field vertheidigte Lytton und betonte die Noth- wendigkeit, die Kandahar-Frage vor der Diskussion von persönlichen Fragen freizumachen, Der Staatssekretär des Auswärtigen, Granville, erkannte diese No:hwendigkeit an, hob aber hervor: es wäre erwünscht gewesen, daß Lord Lytton seine Absicht, eine persönliche Erklärung abzugeben, dem Hause vorher angekündigt hätte. Der Gegenstand war hiermit erledigt. Jm Fortgange der Sizung erklärte der Staatssekretär der Kolonien, Kimberley, auf eine Anfrage Lord Cadogans: die mit den Boern angeknüpften Verhandlungen könnten als ein Nahsuchen um den Frieden nicht gedeutet werden, und die Regierung habe keinen Grund, sich dieser Unterhandlungen zu s{häâmen. Da die Verhandlungen übrigens noch fort- pauerten, sei es ihm unmöglich, eine weitere Auskunft darüber zu geben. Lord Beaconsfield bemerkte: es sei eine ge- fähilihe Sache, zu unterhandeln und zu gleicher Zeit Krieg zu führen; wie könne man Friedensbedingungen aufstellen, während das Land militärische Niederlage erleide? Lord Cadogans Anfrage sei daher nur nüßlih und wahrscheinli auch fruhtbringend gewesen. Das Haus wandte sih nah diesem Zwischenfall einem anderen Berathungsgegenstande zu.

Im Unterhause erwiderte der Unter-Staatssekretär der tolonien, Duff, auf eine Anfrage Balfours: die den Basu'- tos angebotenen Bestimmungen beständen in sofortiger Ueber-

abe der Waffen als Zeichen der Unterwerfung; es sei den-

selben die größte mit der Wahrung der Hoheit der Geseßze zu vereinbarende Nachsicht verheißen. General Robinson habe den Basutos, falls sie rückhaltlos in diese Bedingungen ein- willigen würden, weitere großmüthige B:dingungen in Aus- sicht gestellt. Hierauf wurde die Spezialberathung der irischen Zwangsbill fortgeseßt.

16. Februar, früh. (W. T. B.) Ein Telegramm des

Präsidenten Brand aus Bloemfonteyn, vom 14. d., meldet, daß er die Depeshe Lord Kimberley's an die Führer der Boern am Mittwoch voriger Wothe expedirt habe und daß er die Antwort der leßteren am Donnersiag, den, 17, D, CLIVaVTC: * 16 Fri. (A0; L: V). Dén „Daily News* zufolge hätte General Colley am Montag Abend eine An- frage der Boern wegen des Friedens übermittelt; der Ministerrath hätte diese Anfrage gesiern berathen und die Antwort darauf abgefertigt. Die Königin hat den Empfang der niederländischen Deputation, welche eine Bittschrift zu Gunsten der Wiederherstellung der Unabhängig- feit des Transvaallandes überreichen wollte, abgelehnt ; die Bittschrist wurde dem Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Granville, zugestellt.

Frankreich. Paris, 15. Februar. (W. T. B.) Bei der heute in der Deputirtenkammer fortgeseßten zweiten Berathung des Preßgeseßes wurde das Amendement Goblets, wonach die Regierung ermächtigt sein soll, die Ein- führung ausländischer Blätter in Frankreich zu verbieten, an- genommen. Ferner wurde ein Amendement Floquets ge- nehmigt, nah welchem die Beleidigungen des Präsidenten der Republik, auswärtiger Staats-Oberhäupter und deren diplo- matischer Vertreter durch die Geschworenen abgeurtheilt werden sollen. Sigismond Lacroix (radikal) ist zum Präsidenten des Munizipalrathes von Paris gewählt worden.

Italien. Rom, 15. Februar. (W. T. B.) Jn dem Befinden des erkrankten Prinzen Amadeus ist heute eine wesentliche Besserung eingetreten.

Die Deputirtenkammer berieth heute über den Zwangscours. Der Finanz-Minister trat für tie bezüg- liche Vorlage ein und hob hervor, daß die Unzuträglickeiten der vorgeschlagenen Maßregel durch die Vortheile derselben, insbesondere durch die Abschaffung des Zwangskurses aufge- wogen würden. Die Budgetverhältnisse seien dazu angethan, die beantragte Operation zu empfehlen. Fmmerhin sei die Re-

gierung bereit ein Uebriges zu thun und einige Zolltarife zu modifiziren; eine allgemeine Revision des Zolltarifs wolle dic Regierung aber nicht vornehmen. Was die Staatsnoten an- belange, so behalte er sih sür die Spezialberathung weitere Aufklärungen vor.

Türkei. Konstantinopel, 15. Februar. (W. T. B.) Der hier wieder eingetroffene englische Botschafter Göschen empfing gestern vom türkishen Minister des Auswärtigen die Versicherung, daß die Pforte sich nur von friedlichen Absichten leiten lasse. Die gleiche Versih rung ist, gutem Vernehmen nah, auch aus Athen hier angelangt. Die Botschafter der Mächte enthalten sih bis zur Ankunst des deutschen Botschaf- ters Grafen Haßfeld, einstweilen jeder Unterhandlung.

Aus London, 16. Februar, meldet „W. T. B.“: Der „Standard“ erblick in den Aeußerungen der deutshen Thronrede über die griechishe Frage ein hoffnungsvolles Anzeichen für deren friedlihen Aus- trag. Wenn der deutsche Botschafter, Graf Haßtfeld, da- hin instruirt sei, dem Sultan klar zu machen, daß von der Türkei niht mehr erwartet werde, als das, was ihr der Ber- liner Verlrag zu thun gebiete und daß die Frrthümer und Uebertreibungen der Konferenz den neuen Verhandlungen niht hindernd im Wege stehen sollten, dürste man füglich ziner friedlihen Lösung der Schwierigkeit entgegensehen. 5 _ Janina, 3. Februar. Die türkishe Streitmacht im Epirus beziffert si, wie man der „Pol, C“ meldet, augenblicklich auf 17 000 Mann. Sie besteht aus 24 Jnfan- teriebataillonen, wobei die aus 6 Bataillonen Redifs erster und zweiter Klasse bestehende Reserve, welche aus den Bezirken Veration, Janina und Agyrokastron cinberufen wurde, mit

eingerenet ist. Alle diese Bataillone find mit Gewehren des Systemes Martini bewaffnet und der Mannschaftsstand der- selben beträgt 15250 Mann. Davon stehen 8 Bataillone in Arta, 13 in Janina, 2 in Prevesa und 1 in Meßovo. Mehrere Compagnien derselben sind nah den verschiedenen Bezirken des Epirus zur Eintreibnng der Steuern und zur Be- wachung wichtigerer Positionen dislocirt. An Artillerie befinden sih 8 Batterien im Lande, und zwar 4 Gebirgsbatterien und 4 Feldbatterien, alle mit Kruppschen Geschüßen ausgerüstet. Der Mannschastsstand derselben beläuft sih auf 1180 Mann, der Stand der Zugthiere auf 400 Pferde und 80 Maulesel. 2 Feldbatterien und 2 Gebirgsbatterien sind in Janina, 1 Gebirgsbatterie in Prevesa, 2 Feldbatterien und 1 Gebirgs- batterie in Arta stationirt. Die Kavallerie beshränkt sich auf ein in Janina stationirtes tscherkessishes Reiterregiment von 570 Mann, welhes mit Winchester-Gewehren, mit Re- volvern und Lanzen ausgerüstet is. Genietruppen befinden sich im Epirus keine.

Numäuien. Bukarest, 15. Februar. (W. T. B.) Der deutsche Gesandte, Graf von Wesdehlen, überreichte gestern dem Fürsten Carl in feierliher Audienz die Jnsig- nien des Shwarzen Adler-Ordens. Die Depu- tirtenkammer nahm heute eine Handels- und Schiffahrt3- konvention mit Belgien an. -

16. Februar. Der deutsche Botschafter, Graf Haß- feld, ist gestern Abend hier eingetroffen und beabsichtigte, heute Vormittag die Reise nah Konstantinopel fortzuseßen.

Serbien. Belgrad, 15. Februar. (W. T. B.) Die Skupschtina hat das Gesez über die Unabhängigkeit des Nichterstandes mit Ausnahme der Bestimmung über die Er- höhung der Richtergehalte angenommen. Die gedachte Be- stimmung wurde vom Minister-Präsidenten zurückgezogen, damit der Ausschuß fich darüber mit der Minorität in einem Kompromisse einige.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 15. Fe- bruar. (W. T. B.) Der König begiebt sih heute nah Nor- wegen,

Amerika. Washington, 13. Fedruar. (Allg. Corr.) Die Bill zur Jnkorporirung von Kapitän Eads Schiff s- cisenbahn über die Landenge von TDehuantepec gelangte gestern im Repräsentantenhause zur Debatte und gab Anlaß zu einer stürmischen Scene, da behauptet wurde, daß der Bericht des Sonderausschusses des Hauses zu Gunsten der Vorlage nicht autorisirt gewesen sei. Schließlich wurde die ganze Angelegenheit fast einstimmig ad acta gelegt.

New-York, 13. Februar. Stürme und Ueber- s{chwemmungen sind jeßt in sämmtlihen Unionsstaaten sowie in Canada allgemein. Jn Toledo werden die durch die Uebershwemmung verursachten Verluste auf 500 000 Dollars geshäßt, und die Gefahr vergrößert sih. Jn New-Orleans ist die Verbindung sehr ershwert, außer zu Wasser. Die Witterung gestaltet sich kälter. Der Fndianerhäupt- ling Sitting Bull langte am 27. Januar mit 70 Stamm- genossen in Woody Mountain an. Die canadishen Behörden weigerten si, die Jndianer aufzunehmen, ergriffen aber keine Zwangsmaßregeln, um fie zur Rückkehr nah ihrem eigenen Lande zu nöthigen.

Neichstags - Angelegenheiten.

Der dem Reichétage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, be- treffend die Feststellung des Reihshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1881/82, hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaisec, Köaig von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath3 und des Reichttags, was folgt:

f: L Der diesem Geseße als Anlage beigefügte Reichshaushalt3-Etat für das Etatsjahr 1881/82 wird in Ausgabe auf 596 811 409 Æ, nämli auf 513 924 888 M an fortdauerden, und auf 82886521 Æ an einmaligen Ausgab:n, und in Einnahme auf 596 811 409 Æ festgestellt.

S. 2. Der diesem Gesetze als weitere Anlage beigefügte Besoldungê- Etat für das Reichsbank-Direktorium für die Zeit vom 1. April 1881 bis 31. März 1882 wird auf 132090 4 fettgestellt,

3

Der Reichskanzler wird ermäctigt, zur vorübecgehenden Ver- stärkung des ordentlihen Betriebsfonds der _Reichs-Hauptkasse na B:darf, jedo.ch nit über den Betrag von vierzig Millionen Mark hinaus, Schaßanweisungen auszugeben.

8. 4.

Die Bestimmung des Zinssatzes dieser Schaßanweisungen, der?n Ausfertigung der Pceußisch:n Hauptverwaltung der Staatsschulden übertragen wird, und der Dauer der Umlaufszeit, welche den 30, Sep- tember 1882 nit überschreiten darf, wird dem Reichskanzler über- lassen. Innerhalb dieses Zeitraums kann, nach Anordnuug des Reichskanzlers, der Betrag der Schaßanweisungen wiederholt, jedo nur zur Deckung der in Verkehr geseßten S-haßhanweisungen aus- gegeben wecden. i

& d,

Die zur Verzinsung und Einlösung der S bhayßzanweisungen er- forderlihen Beträge müssen der Reichsshuldenverwaltung aus den bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Verfügung ge- stellt werden.

S 6, 7 S t U Ausgabe der S hahzanweisunzea ist durch die Reichskasse z u *eivirien.

Die Zinsen der Shahanweisungen, sofern leßtere verzinslih autgefertigt sind, verjähren binnen vier Jahren, die verschriebenen Kapitalbeträge binnen dreißig Jahren na Eintritt des in jeder Scayanweisung auszudrücckeuden Fälligkeitötermins.

Die Deckungsmittel für dea unter den einmaligen Ausgaben nachgewiesenen Betrag: E ; zur Erweiterung der Militär-Ecziehung?- und Bildungsanstal- E OUOOIVO de, find vorshußweise aus dem Reichs-Festungsbaufoads zu entnehmen. _ Die Rüderstaitung dieses Vorschusses erfolgt : | aus den Verkaufserlösen der Grundstücke des alten Berliner Kadettenhauses und der Kriegs- Akademie (Gese vom 12, Juni 1873, Reihs-G-seybl. S. 127). E Urkundlich 2c. : A C L Gegeben 2c.

Dem Etat ist folzendz Denk schrift zur Ecläuterung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reihshaushalts-Etats für 1881/32 beigefüzt :

Das vorliegende Gesetz {ließt sib nab Form und Inhalt deur zuleßt ergangenen gleiwartigen Gesetze vom 26. März 1880 (Retich3- Geseßbl. S. 27) an. Es wird dethalb, da es im Uebrcizen nur die regelmäßig wiederkehrenden Bestimmungen enthält, hier der Hinweis darauf genügen, daß im Ans{luß an das erstmali: durch den Etat für 1876 eingeshlagene Verfahren für das bevorstebende Etatsjahr nochmals die Deckungsmittiel zu einer einmaligen Auszabe, wel be später aus Verkaufserlösen fiüssig werden, einstweilen dem gefetlich dafür nicht bestimmten Reichs-Festungsbaufonds vorshußweife mit der Maßzabe entnommen werden sollen, daß aus den Verkaufê- erlôfen seiner Zeit die Rüterftattung des entstandenen Vorschufses zu erfolgen hat. Die bierauf bezüglichen Bestimmungen siand in S. 7 des Gesetzentwurfs in derselben Weise aufgenommen, wie es in dzm entsprehenden Paragrapßen des Etatêgeseges für 1880/81 geschehen ist, Der Betrag von 600 000 #4, um welchen es si dabei handelt, ist zur Erweiterung der Militär-Erziehungs- und Bildunasanstaltea bestimmt und im Reichshaushalts-Etat unter Kapitel 6 Titel 26 der einmaligen Ausgaben bezw. untec Kapitel 21 Titel 2 der Einnahme angeseßt und entsprechend erläutert. Obwohl nicht zu verkennen ift, daß der Reicbé-Festungsbaufonds in dieser Weise [bon mit nit unerheblichen Vorschüssen belastet worden ist, erschien es doch ange- messen, au die gedachten 609000 (A now aus demselben zu ente nehmen, weil einerseits alle bisherigen Ausgaben für den bezeichneten Zweck, soweit sie auf Verkaufserlöse angewiesen find, vom Reichs- Fcstunosbaufonds hergegeben wurden, und andererseits auf cine bale dige Erstattung dieser Vorschüsse zu rechnen ift.

Was den Etat selbst anbelangt, fo ersheint der Haupietat in veränderter Geitalt. Es baben in demselben im Interesse der Ber- einfahung, übersihtliheren Ordnung und leibteren Handhabung die fortdauernden Au2gaben und die in den Spezialetats besoaders nachgewiesenen Cinnabmen nur mit den Kapitelsummen Aufnahmz gefunden; auch sind die bisher nur im Hauptetat angeseßten ein- maligen Ausgaben des außerordentlihen Etats, mit Ausnahme der vocausfictlih tald wegfallenden Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich, in die Spezialetats eingestellt worden, und ist be- züglich dieser Ausgaben eine Spezialisicung im Hauptetat nur insoweit beibehalten, als die Rücksicht auf die ihnen zu Grunde liecenden Spezial- gesetze, bezw. auf die dieserhalb besonders auf den Etat zu brinzenden außerordentlihen Deckung®fonds es zweckmäßig erscheinen ließ. Diese Neuerung ist ohne rectlich2 Bedeutung, da die von den gesetzgebenden Faktoren genehmigten Titel der Spezialetats für die Verwaltung in derselben Weise maßgebend sind, wie die unmittelbar darch den Hauptetat festgeseßten Titel; sie gewährt aber den {on angedeuse- teten Vortheil erheblicher Vereinfahung und größerer Ueberfichtlich- keit des Gesammtetats und befreit demnäcbst auch die verfassungs- mäßig zu l-gende Allgemeine Newnung, welcbe fich aus Zweckmäßig- teitêrücfsih!en aub formell der Gestaltung des Etats anschließt, thuns list ron bloßen Wiederholungen.

In den Spezialetais sind einer Anrezung des Rechnungshofs zufolge die bei den fortdauernden Ausgaben zur B-stceitung von Baukosten, bezw. zur Unterhaltung von Dienstzebäuden angeseßten Fords, welche nah dem geltenden Etatsrecht von einem Jahr in das andere übertragen werden, überall durch einen besonderen Vermerk als übertragungsfähize Fonds bezeibnet worden, um sie in diefer Eigenschaft durch den Etat selbst erkennbar zu machen.

Entspre&end der in der Anmerkung zu Abschnitt XIL. der eine maligen Ausgaben im Etat für 1880/81 getroffenen Bestimmung, daß die daselbst festgestellten Beträge der aus der franzöfischen Kriegskostenents%ädigung zu deckenden Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankrei, soweit sie nicht bis zum Ablauf des Etatsjahres zur Verauêsgabung gelangen oder in Abgang gestellt werden, für das Etatsjahr 1881/82 nochmals auf den Reichéhaushaltë-Etat zu bringen find, ist in den anliegenden Entwurf, wie für 1880/81, eine jene Ausgaben nahweisender Abschniit (Abschnitt XIII, Kapitel 13 bis 17) eingefügt, welcher mit einer Bedarfssumme ron 1698 245 M. abe {ließt und welhem bei der Einnahme unter Kapitel 20 Titel 2, 3 und 4 die entsprehenden Deckungsfonds gegenüberftehen. Da die Ermittelungen über die im laufenden Etatéjahre von den zur Verfügung stehenden Mitteln noch zur Veraus- gabung kommenden Beträge zu einem genau zutreffenden Gre gebnisie nicht führen konnten, so ist dem Abschnitt XUI. in der An- merfunz wiederum eine Bestimmung hinzuzefügt worden, nah wel- chcr diejznizen Beträge, welche von den für das Etatäjahr 1880/81 verbleibenden Bedarfs\summen bis zum Ablauf deffelben etwx nicht zur Verwendung k-mmen, dem Etatssoll für 1881/82 hinzutreten. Auf Grund d.r erwähnten Anmerkung am S vlusse des Abs- \{nitts X{I. der einmaligen Ausgaben des Reichshaushalts-Giats für 1889/81 find in der Einnahme bei Kapitel 20 Titel 5 388 325 angesett, welche von den aas dcr Kriegskostenentshädizung in Ge- mößheit dieses Etatéabschnitts zu bestreitendea A18gaben in Folge des Krieges gegen Frankreich als erspart in Abzanza zu stellen find. Dieser Betrag dient als Deckungêmittel zu den gewößnlihen Reichs- ausgabea und vermindert fomit die Matrifularbeiträze.

Von den rach dem Etattentwurf im Wege d:r Anleihe zu deckenden Bedarfêbeträgen des Gtatsjahres 1881/82 bilden diejenigen, zu deren Beschaffung im Wege des Kredits eine geseßlihe Ermächti- gung noch nicht ertheilt ist, den Gegenstand cines besonders zur Vor- lage kommenden Anleihegeseßes. Cs sind dies weitere Raten für die außerordentliben Bedürfnisse der Verwaltangen der Posi- und Telegrophen, der Marine und des Reichéheeres im Gesammtbetrage von 29 563 996 M und cin Bedarfsbetrag von 23805 178 #4 zur Deckung der in Folge Ausführung des Gefeßes vom 6. Mai 1889, betreffend Erçcänzungen und Aenderungen des Reichs-Militäcgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reibs-Ges.-Bl. S. 103) zu bestreitenden ein- moligen Ausgaben des Neichsheeres, überhaupt 53 369 221 M

Für die Verwaltung des Reibsheeres sind für das Jahr 1881/82 als Bed rf für den ordentlihen Etat zum Ansaß gebracht :

1) an fortdauernden Ausgaben, unter dea Ka- s piteln 14 bis einschließlich 44, überhaupt . . 343 815 002 Æ

darunter gegen das Vorjahr mchr 17 899 936 M

2) an einmaligen Ausgaben, unter

em Na O i e darunter gegen das Vorjahr mehr 21394808 ,

Der Gesammtbetrag der Aus- gabe-Ansäte des ordentlichen Etats tellt G demna au! . . . . 4 urd enthält gegen das Vorjahr fomit

cin Mebr oon e DONYE (A S

Dieser Mehrbedarf is hauptsächlich cine Folg? des oben erwähnten Gesctes vom 6. Mai 1880, dessen finanzielle Wirkungen erstmalig in dem vorliegenden Etat hervortreten, Vornehmlich fommen hierbei in Betracht die aus der Erhözung der Frieden2- prä‘enzstärke des Heeres um 25 615 Mann (Art. 1, F. 1 des Gesetze6) ih ergebende Bildung neuer bezw. Verstärkung bestehender Truppen- theile, und der daraus folgenden Kriegsformattonen, |owi? die einzu- führer. den Uebungen der Ersaßreserve (Ark. L 9.0 Nc. 1 des Ge- setzes), hinsichtli welcker die Zahl der dazu cinzuberufenden Manun- \haften alljährlih dur den Etat festzuseßen ist. Aut hat die Höhe der Preise der Brod- und Fouragenaturalien auf die Steigerung des Etats Einfluß ausgeÜükt. j

Im Einzelnen vertheilt \sih das bei den fortdauernden Aus- gaben nachgewiesene Mehr von 17 899 936 M auf die Militär-

29 009 757 ,

372 824 759 M

verwaltungen S von Preußen 2c. mit . 13 761 574 Æ « Sachsen G 23451632 . O, T E

- T6 828 839 G und auf die bestehende antheilmäßige Echöhung des Auégabequantums für die Militärverwaltung

Lo Ea E. o S 1071108 M