1881 / 40 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

2) der Allerhö&fte Erlaß rom 6. Dezember 1880, betreffend die Herabseßung des Zinsfußes der in Gemäßheit des Allerhöchsten Pri- vilegiums vom 25. Jaruar 1875 aufgenommenen Anleihe der Stadt Stental von vier und einhalb auf vier Prozent, durch das Amts- blatt der Königl. Regicrung zu Magdeburg, Jahrgang 1881 Nr. 4 S. 31, ausgegeben den 22. Januar 1881;

3) ter Allerböcste E:laß vom 27. Dezember 1880, betreffend die Herabseßung des Zinsfußes der von der Stadt Stettin auf Grund des Allerböchsten Privilegiums vom 23. Januar 1878 ausgeftellten, jedod noch nit ausgegebenen Stadtobligationen Litt, K. von vier und einhalb auf vier Prozent, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettiv, Jahrgang 1881 Nr. 4 S. 19, ausgegeben den 28. Januar 1881 ;

4) das Allerbôchste Privilegium vom 29, Dezember 1880 wegcn erentucller Aut fertigung auf den Irhaber lauterder Anleihescheine der Stadt Barmen bis zum Betrage von 3 000000 6 dur das Amtskt latt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, Jahrgang 1881 Nr. 3 S. 29 bis 31, autgegeben den 22. Januar 1881,

BetanntmacG ungen auf Grund des Reih2geseßes vom 21, Oktober 1878,

Auf Grund der 88. 11 und 12 des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878 sind nahbenannte Druckschriften:

1) „Rother Katechismus für das deutsche Volk“, Druck von W. Derby, New-York and Boston ;

2) „Programm der sozialdemokratishen Ar- beiter-Partei“, unterzeihnet vom „Ausschuß der sozialdemokratishen Arbeiterpartei: Ed. Prey, Vor- sizender, Th. York, Secretair“ ;

3) „Programm der sozialistishen Arbeiter- Partei Deutschlands“, mit einem Aufruf „Ar- beiter Deutschlands“, unterzeihnet: „Der Vorstand der sozialistishen Arbeiterpartei Deutsc;lands (Ham- burg)“ und gedruckt zu Leipzig in der Genossen- \chafts:Buchdruckerei,

von uns verboten worden, was wir hiermit bekannt machen. Düsseldorf, den 10. Februar 1881. Königliche Regierung, Abtheilung des Fnnern. von Roon.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingesährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oftober 1878 wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß ge- braät, daß der im Verlag von Joseph Lcyendecker in Mainz erschienene, von Diezel, Shwenck und Schnegelberger in Mainz („Mainzer Nachrichten“) gedruckte Aufruf mit der Ueber- schrift: „An das arbeitende Volk inStadt und Land. Brüder und Freunde“ und der Unterschrift: „Mainz, im Februar 1881“ nach §8. 11 des gedachten Geseßes dur die unterzeihnete Landespolizeibehörde verboten worden ift.

Mainz, den 14. Februar 1881. Großherzoglich hessishes Kreisamt Mainz. von Röder.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 16. Februar. Sé. Majestät der Kaiser und König börten gestern Nachmittag den Vortrag des Reichskanzlers, Fürsten von Bismarck.

Heute nahmen Se. Majestät militärishe Meldungen ent- gegen, empfingen darauf den Vortrag des Wirklichen Ge- heimen Naths von Wilmowski und konferirten mit dem Minister des Jnnern, Grafen zu Eulenburg.

Beide Kaiserliche Majestäten wohnten gestern der Lessing-Feier im Schauspielhause und dem Concert der König- lih:n Hochschule für Musik in der Sing-Akademie bei,

Se. Kaiserliche und Königlihe Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag den Landgerichts-Direktor Lessing und demnächst den Minister des Königlichen Hauses, Grafen von Schleiniß.

Abends 61/2 Uhr wohnten Jhre Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron- prinzessin der Vorstellung im Schauspielhause und gegen 81/4 Uhr der Aufführung der Hochschule für Musik im Saale der Singakademie bei.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse desselben für Zoll: und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Aus\s{uß für Zoll- und Steuer- wesen, der Ausshuß sür Handel und Verkehr und der Aus- schuß für Justizwesen besonders hielten heute Sigungen.

Die gest rige (1.) Sißung des Reichstages, welcher der Staats-Minister von Boetticher und mehrere Bundeskom- missarien beiwohnten, wurde um 31/, Uhr auf Grund des §8.1 der Geschäftsordnung vo1 dem Präsidenten der vorigen Session, Grafen von Arnim-Boißenburg eröffnet. Derselbe deriefzu provi- sorishen Schriftsührern die agg: Bernards, Graf von Kleist, Möring und Richter (Meißen) und theilte mit, daß folgende Vorlagen eingegangen scien: 1) Der Etat pro 1881/82 mit sämmtlichen Spezial-Etais, 2) Ueber- sihten der Ausgaben und Einnahmen pro 1879/80, 3) Nech- nung der Kasse der Ober-Rehnungskammer. pro 1877/78, 4) All- gemeine Rehnungen pro 1875, 1876/77, 5) Betriebsergebnisse der Eisenbahnen Deutschlands für das Betriebsjahr 1879, verglihen mit früheren Fahrgängen nebst ergänzendem An- ang, graphischen Darstellungen und erläuternden Bemer- ungen, 6) Uebersicht über den Stand der Bauausführungen und der Beschaffungen von Betriebsmaterial für die Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und die im Großherzogthum Luxemburg be- legenen Strecken der Wilhelm-Luxemburg Eisenbahn am 30. Sep- tember 1880, 7) Geseßentwurf, betr. die Abänderung der Artikel 13, 24, 69, 72 der Reichsverfassung (zweijährige Etats- perioden), 8) Gesegentwurf, betr. die Begründung der Ne- vision in bürgerlihen Rechts streitigkeiten, 9) Geseßentwurf, betr. die Zuständigkeit des Reichsgerichts für Streitfragen zwischen dem Senat und der Bürgerschaft der freien und Hansestadt Hamburg, 10) Geseßentwurf, betr. die Besteuerung der Dienstwohnungen.

Darauf erfolgte zur Feststellung der Beschlußfähigkeii des Hauses der namentliche Aufruf.

_ Der Namensaufruf ergab die Anwesenheit von 183 Mit- gliedern, so daß also das Haus, welhes 397 Mitglieder zählt,

nicht beshlußfähig war. Der Präsident seßte die nächste

Sibßung auf Mittwoch, 3 Uhr an und proklamirte als Tages-

a Wahl der Präsidenten und Schriftführer. Schluß E

In der heutigen (13.) Sißung des Herrenhaus“s, welcher die Staats-Minister Bitter und Dr. Friedberg und später der Präsident des Staats-Ministeriums, Fürst von Bismarck, sowie der Staats-Minister Dr. Lucius, fowie mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, trat das Haus nach Erledigung einiger geshäftlihen Mittheilungen sofort in die Tagesordnung, deren erster Gegenstand der Bericht der Budgetkommission über den Geseßentwurf, betreffend den dauernden Erlaß an Klassen- und Ta TT- fizirter Einkommensteuer, sowie die Ueberweisung von Steuerbeträgen an die Hohenzollernshen Lande in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung war. Der Referent der Kommission Frhr. von Tettau empfahl Namens der Kom- mission, dem Geseßentwurfe die Zustimmung zu versagen, und motivirte diesen Antrag damit, daß ein solher Beschluß viel richtiger den Jntentionen der Staatsregierung ent- spreche, und dem Lande damit ein viel größerer Dienst eleistet werde. Durch die Ablehnung der Vorlage werde der Staatsregierung die Freiheit der Aktion gewahrt, umsomehr, da man einen derartigen Steuererlaß nur als einen Noth- behelf ansehen köane, welcher einer wirklihen Steuerreform weit cher hinderlich als förderlih sein könne. Aus diesem Grunde empfehle er die Annahme des Kommissionsbes{lusses.

In der Generaldiskussion nahm zuerst das Wort der Graf zur Lippe, welcher sih für den Kommissionsantrag aussprach. Zunächst sei für ihn bei jedem neuen Gese die Bedürfnißfrage maßgebend, und er könne in der That für ein solches Geseß gar kein Bedürfniß erkennen. Wenn es darauf ankäme, eine legislative Aufgabe zu erfüllen, so fei dies bereits durch das Geseß vom 16. Juli 1880 geschehen. Die Vorlage aber wolle einen dauernden Steuererlaß ohne Rücksicht auf die jeweilige Finanzlage des Staates. Eine solhe Veränderung liege nicht im Jnteresse unseres Staates und unserer Finanzlage. Auch der Finanz- Minister habe si früher gegen einen dauernden Steuererlaß ausgesprochen, und wenn er troßdem sich jeßt über die früheren Bedenken hinweg fee, so müsse er dazu seine be- sonderen Gründe haben. Diese Gründe aber seien nur politisher Natur, um auf die Majorität der Landes- vertretung eine leichtere Einwirkung zu haben. Der Ent- widelungëgang, welchen diese ganze Angelegenheit im Abvgeord- netenhause genommen habe, stelle denn auch die ganze Frage des Steuererla}ses als ein Wahlmanöver dar, zuerst angeregt von der Fortschrittspartei, dann aufgenommen von den Konservativen. Vor einer solhen Agitation aber müsse er entschieden warnen, denn kein Mittel sei mehr als dieses geeignet, die Korruption in der Bevölkerung zu för- dern. Seien Ueberschüsse wirklih vorhanden, dann seien über- all noch so viele andere temporäre dringende Bedürfnisse, daß diesen zuerst Rehnung getragen werden müsse. Redner w:ndete sich dann zu der Steuerreform des Reiches, welche die Uebershüsse gewähren solle, um die Steuerausfälle zu decken. Er sei immer dagegen gewesen, die kleinen Bedürfnisse des Staates, wie es gefchehen, durch Anleihen zu decken. Von dem neuen Steuersystem des Reiches erwarte er jedoch sehr wenig günstige Erfolge. . Für die Opposition, die sih gegen eine Regierung richte, gene es kein größeres Agitationsmittel bei dem armen Mann, als eine Vertheuerung der nothwendigsten Lebensmittel, wie sie durch die eingeführte indirekte Besteuc- Ges bewirkt werde. Früher habe man die Mahl- und Sctlachtsteuer in den Städten aufgehoben. Jeßt führe man sie für das ganze Land ein. Ein solches Steuersystem sei für unsere staatlichen Verhältnisse gar niht geeignet, welche auf das direkte Steuersystem hinwiesen, und da dies Geseß auf einem Steuersystem basire, das unserem Staatsleben und unseren finanziellen Verhältnissen niht zusage, so bitte er das Haus, das Geseg abzulehnen.

Freiherr von Mirbach erklärte sih gegen den Komniissions- beshluß, verwahrte sich abecr gegen die Ansicht, als ob der Beshluß des Abgeordnetenhauses nur ein Wahlmanöver sei. Er würde als ein Wahlmanöver aufzufassen sein, wenn es nicht ein dauernder, sondern ein ein- maliger Steuererlaß wäre. Weiter wandte sich Redner gegen die Ausführungen des Vorredners über die Steuer- reform des Reichskanzlers; er müsse sih gegen diese Aus- führungen mit aller Entschiedenheit erklären. Wenn er diese Auffassung acceptiren wollte, so würde dadurch der ganze Standpunkt, den er (Redner) und scine politishen Freunde im Reichstage einnähmen, über den Haufen geworfen; das Geseg könne nur Derjenige ablehnen, der niht mit dem Prin- zipe der indirekten Steuern, niht mit der Politik des Reichs- kanzlers einverstanden fei.

Herr Becker bemerkte, dieser Geseßentwurf hänge auch nit im Geringsten mit der Frage zusammen, ob man direkte oder indirekte Steuern wolle, und habe nihts damit zu thun, ob man wit der Politik des Fürsten Bismarck übereinstimme. Wenn er wüßte, daß durch dieses Gesey die Wirth- schaftspolitik des Reichskanzlers unterstüßt werde, fo würde er gewiß sür dasselbe stimmen. Er könne dies aber nicht erkennen, darum stimme er dagegen. Wenn man tas Geseh annehmen wollte, so würde man dadurch den kleinen Mann auf dem Lande entlasten, den in den größeren Kommunalverbänden aber niht, und darum wirke das Gese schädlich. Noth thue vor allen Dingen eine Ermäßigung der Kommunalsteuern, und darum bringe dieses Geseß die Kommunalbehörden den Steuer- zahlern gegenüber in Verlegenheit. Das habe auch das Ab- geordnetenhaus gefühlt und darum habe cs den §. 3 des Gesetzes hinzugefügt, welcher bestimme, daß die Kommunal- steuern von diesem Gesey nicht berührt werden. Dies den Kommunen dadurch gewährte Privilegium sei aber cin pri- vilegium odiosum. Nothwendig sei die Entlastung der jeßt überbürdeten Gemeinden, und darum beantrage er, für den Fall der Ablehnung des Geseßentwurfs die Staats- regierung aufzufordern, vor einem Erlaß an direkten Steuern eine Entlastung der überbürdeten Gemeinden eintreten zu lassen und zu dem Zwecke, den steigenden Einnahmen ent- sprechend, in dem nächstjährigen Haushalts-Etats oder durch besondere Geseßentwürfe entsprehende Vorschläge zu machen.

Bei Schluß des Blattes ergriff der Staa1s-Minister Bitter das Wort.

In der heutigen (63.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der gen 2c. An- gelegenheiten von Puttkamer und mehrere Kommissarien bei- wohnten, gelangten zunächst mehrere Petitionsberichte

zur Erledigung. Der Magistrat zu Colberg hat im Wege der Petition die Modifikation einer Bestimmung des Negu-

[ativs für die hiesige Charité vom 7. September 1830 in dem Sinne beantragt, daß die leßtere die Kur- und Verpfle- gungskosten für die dort behandelten Kranken nicht mehr ohne Weiteres von den Heimathsbehörden der Kranken einziehe. Der auf Uebergang zur Tagesordnung gerichtete Antrag der Kommission, für den sih die Abgg. Dr. Thilenius und Boht sowie der Regierungskommissar Geheime Ober-Re- gierungs-Rath Beinert erklärten, wurde abgelehnt, dagegen ein von dem Abg. Delius gestellter Antrag, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, mit 136 gegen 132 Stimmen angenommen. Die Petition des Magistrats zu Berlin, eine Erhöhung der Hundesteuer von 9 auf 15 jährlih bei der Regierung zu befürworten, wurde in gleicher Weise erledigt.

Es folgte die erste und zweite Berathung des Antrags des Abg. Zelle auf Annahme eines Geseßentwurfs zur Er- gänzung des Gesetzes, betreffend die Unterbringung ver- wahrloster Kinder, vom 13. März 1878.

Dieser Antrag lautet:

Das Haus der Äbgeordacten wolle beschließen : Dem nachstehenden Gesetzentwurfe seine Zustimmung zu er- theilen ; Entwurf eines Gesetzes

zur

Ergänzung des Gesetzes, Eetreffend die Unterbringung verwahr-

loster Kinder, vom 13. März 1878 (Gesez-Samml. S. 132).

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, unter Zustimmurg der beiden Häuser des Landtags Unserer Monarchcßiz, was folgt:

Artikel I.

Der §. 7 des Geset:es, betreffend die Unterbringung verwahr- [oster Kinder vom 13. März 1878 (Gesez-Samml. Seite 132), erhält nabstehenden Zasat:

Wenn der Siß des beshließenden Vormundschaftégerichtes außerhalb des Kommunalverbandes belegen ift, in welhem das unterzubringende Kind fc zu der Zeit aufgebalten hat, wo das Verfabren wegen seiner Unterbringung eingeleitet wurde, so ift nit der Kommunalverband, in dessen Gebiete tas beshließznde Bor- mundschaftsgerict seinen Sit bot, :ur Unterbringung verpflicbtet, fondern derjenige Kommunalverband, in dessen Gebiete das Ver- fahren zum Behufe der Unterbringung eingeleitet worden ift.

Artik?zl T[.

Hat in den Fällen des Artikel 1, bereits cine Beschlußfassung stattgefunden, so fallen die Kosten der Uaterbringung von dem Tage ab, an wem dieses G.set in Kraft tritt, demjenig:n Kom- munalverbande zur Last, der nach Artikel 1. zur Unteroringung verpfli&tet ift.

Urkundlich 2c. i

Statt des Ait. 1. hatten die Abgg. Dr. Bruel und Prinz Hantdjery folgende Fassung beantragt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Im Artikel I. ftatt des Satzes:

„Wenn der Sig“ bis „eingeleitet worden ist“

die felgenden Bestiminungen aufzunehmen :

„Hat das bes(licfente Geribt seinen Sig außerhalb szines Ge- rihzébezirfs, so liegt die Verpflichtung demjenigen Kommunal- verbande ob, in dessen Gcbiete der Geribtsbeziik belegen ift; ge- hôrt der Gerichtsbezirk zum Gebiete verschiedener Kommunal- verbände, so licat die Verpflichtung demjenigen Kommunalverbande 0°, innerhalb dessen der Ort lieat, als dessen Vormundschaft8gericht das Gericht Bescluß gefaßt hat“.

Der Abg. Zelle wies befürwortend darauf hin, daß der Antrag erheblichen Uebelständen, die aus dem Umstande ent- \sprängen, daß der Siß des beschließenden Gerichts außertalb des Kommunalverbandes belegen sei, abzuhelfen geeignet sei, und erklärte si mit dem Brüelschen Amendement einverstanden.

In gleicher Weise sprachen sich der Abg. Prinz Handjery und der Regierungskommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Jlling aus, worauf der Antrag Zelle mit dem Amendement Brüel angenommen wurde. Beim S&luß des Blattes ging das Haus zur Berathung des Antrages des Abg. Dr. Windt- horst (Aufhebung des Sperrgeseßes) über.

Das Zeugniß des Ehegatten eines Angeklagten in einer wider ihn {webenden Strafsache ist nach einem Er- kenntniß des Reichgerichts, I. Strafsenats, vom 29. No- vember v. J., im Geltungsbereih der deutshen Strafprozeß- ordnung ein an sih zulässiges Beweismittel. Der Richter darf demnach nicht ohne Weiteres die Vernehmung tes Gat- ten ablehnen, und es hängt nur das Eine von feinem Er- messen ab, ob der Ehegatte unbeeidigt zu vernehmen oder zu beeidigen sei.

Anhalt. Dessau, 14. Februar. (N. Allg. Ztg.) Der Staats-Minister von Krosigk hat heute Vormittag den Land- tag mit einer Ansprache eröffnet, in we!cher er unter Be- tonung der finanziellen Vorlagen u. A. hervorhob, daß der Etat für das Jahr 1881/82, gemäß dem Antrage des Land- tages, die ordentlihen und außerordentlihen Ausgaben scheidet. Zu diesem Behufe seizin nah eingehenden Ermit- telungen diejenigen Summen festgestellt, welche durchshnittlich zur Erhaltung der vorhandenen Baulichkeiten erforderli scheinen und nothwendiger Weise zu den ordentlichen Aus- gaben gerechnet werden müssen. Nach Ansicht der Re- gierung werden diese Summen Bauschquanten darstellen, welche mindestens für cine Reihe von Jahren unverändert zu erhalten sein werden und von denen jede einzelne sich von Jahr zu Jahr behufs Ausgleihung der zufälligen Bedarfs- \{hwankungen überträgt. Dank der Reinerträge des Salz- werkes Leopoldshall, welhe nah Rückrehnung des zur Kapîi- talisirung bestimmten Viertels mit 1350 000 6 haben ver- anshlagt werden können, lassen die ordentlihen Einnahmen einen Uebershuß von 600 000 4 über die ordentlihen Aus- gaben, welcher Betrag zuzüglich der Ueberschüsse aus den Vor- jahren und der zu erhebenden Ergänzungssteuer zu Neubauten, Meliorationen und sonstigen außerordentlihen Aufwendungen zur Verfügung steht.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 15. Februar. Die Kai- serin ist g-stern, den 14. d. M, Nahmittags, nach England abgereist,

15. Februar. (W. T. B.) Die „Wiener Abendpost“ reibt: Gewiß wird die deutsche Thronrede wegen der Zuversicht, mit welcher dem Vertrauen des Kaisers Ausdruck gegeben wird, „daß es der Einigkeit der Mächte gelingen werde, auch partielle Störungen des Friedens in Europa zu verhüten und jedenfalls so zu beshränken, daß sie weder Deutschland noch dessen Nachbarn berühren“, wie von uns überall mit der aufrihtigsten Genugthuung begrüßt und auf- genommen werden.

Schweiz. Bern, 14. Februar. (N. Zürch. Ztg.) Fm

Nationalrathe eröffnete der Präsident heute die Session mit einer kurzen Ansprache, -in welcher er der verstorbenen

T E

T E E E ALA

Bundesrath Anderwert und Nationalrath Bacher gedahte. Es wurde sodann ein Vorschlag zu einem Banknotengeseß von Dr. Alfred Escher vertheilt. Jm Ständerathe wurden die beim Obligationenrecht bcstehenden Differenzen zwischen den Beschlüssen der beiden Räthe bis zu Art. 210 nach den Anträgen der Kommission erledigt. Die Sitzung der ver- einigten Bundesversammlung, in welcher die Ersagwahl in den Bundesrath und die übrigen Wahlen vorgenommen werden sollen, findet am Dienstag, den 22. Februar, statt.

Großbritannien und Jrland. London, 15. Fe- bruar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißzung des Ober- hauses vertheidigte Lord Lytton sich gegen die leßten Angriffe des Herzogs von Argyll, indem er erklärte, die Schiffêbrücke über den Jndus habe nihts mit den Feind- seligkeiten gegen Afghanistan zu thun gehabt, sondern fei gegen den Zawori-Stamm gerichtet gewesen; auch habe f ciner Zeit keine Konzentrirung von Truppen stattgefunden, fondern es sei nur eine Grenzpolizei zum Schuße der Dörfer aufge- stellt worden. Argyl[ll erklärte, er glaube, das Gedächtniß Lyttons führe denselben über die Thatsachen irre. Lord Beacons field vertheidigte Lytton und betonte die Noth- wendigkeit, die Kandahar-Frage vor der Diskussion von persönlichen Fragen freizumachen. Der Staatssekretär des Auswärtigen, Granville, erkannte diese No:hwendigkeit an, hob aber hervor: es wäre erwünscht gewesen, daß Lord Lytton seine Absicht, eine persönliche Erklärung abzugeben, dem Hause vorher angekündigt hätte. Der Gegenstand war hiermit erledigt. Jm Fortgange der Sigzung erklärte der Staatssekretär der Kolonien, Kimberley, auf cine Anfrage Lord Cadogans: die mit den Boern angeknüpften Verhandlungen könnten als ein Nahsuchen um den Frieden nicht gedeutet werden, und die Regierung habe keinen Grund, sich dieser Unterhandlungen zu s{häâmen. Da die Verhandlungen übrigens noch fort- dauerten, sei es ihm unmöglich, eine weitere Auskunft darüber zu geben. Lord Beaconsfield bemerkte: es sei eine ge- fähilihe Sache, zu unterhandeln und zu gleicher Zeit Krieg zu führen; wie könne man Friedensbedingungen aufstellen, während das Land militärishe Niederlage erleide? Lord Cadogans Anfrage sei daher nur nüßlih und wah: scheinlich auch fruhtbringend gewesen. Das Haus wandte sich nah diesem Zwischenfall einem anderen Berathungsgegenstande zu.

Im Unterhause erwiderte der Unter-Staatssekretär der Kolonien, Duff, auf eine Anfrage Balfours: die den Basu':- tos angebotenen Bestimmungen beständen in sofortiger Ueber-

abe der Waffen als Zeichen der Unterwerfung; es sei den-

elben die größte mit der Wahrung der Hoheit der Geseße zu vereinbarende Nachsicht verheißen. General Robinson habe den Basutos, falls sie rücckhaltlos in diese Bedingungen ein- willigen würden, weitere großmüthige B-dingungen in Aus- sicht gestellt. Hierauf wurde die Spezialberathung der iri]chen Zwangsbill fortgeseßt.

16. Februar, früh. (W. T. B.) Ein Telegramm des

Präsidenten Brand aus Bloemfonteyn, vom 14. d., meldet, daß er die Depesche Lord Kimberley's an die Führer der Boern am Mittwoh voriger Wohe expedirt habe und daß er die Antwort der leßteren am Donnersiag, dén 17, D: ELIVaVIC. * 16. Feruar. (M, T: D). Den „Daily News“ zufolge hätte General Colley am Montag Abend eine An- frage der Boern wegen des Friedens übermittelt ; der Ministerrath hätte diese Anfrage gestern berathen und die Antwort darauf abgefertigt. Die Königin hat den Empfang der niederländischen Deputation, welche eine Bittschrift zu Gunsten der Wiederherstellung der Unabhängig- feit des Transvaallandes überreihen wollte, abgelehnt ; die Bittschrist wurde dem Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Granville, zugestellt.

Frankreich. Paris, 15. Februar. (W. T. B.) Bei der heute in der Deputirtenkammer fortgeseßten zweiten Berathung des Preßgeseßes wurde das Amendement Goblets, wonach die Regierung ermächtigt sein foll, die Ein- führung ausländischer Blätter in Frankreich zu verbieten, an- genommen. Ferner wurde ein Amendement Floquets ge- nehmigt, nah welchem die Beleidigungen des Präsidenten der Republik, auswärtiger Staats-:Oberhäupter und deren diplo- matischer Vertreter durch die Geshworenen abgeurtheilt werden sollen. Sigismond Lacroix (radikal) ist zum Präsidenten des Munizipalrathes von Paris gewählt worden.

Ftalien. Rom, 15. Februar. (W. T. B.) Jn dem Befinden des erkrankten Prinzen Amadeus ist heute eine wesentlihe Besserung eingetreten. i 5

Die Deputirtenkammer berieth heute über den Zwangscours. Der Finanz-Minister trat für tie bezüg- liche Vorlage ein und hob hervor, daß die Unzuträglichkeiten der vorgeschlagenen Maßregel durch die Vortheile derselben, insbesondere durch die Abschaffung des Zwangskurjes aufge: wogen würden. Die Budgetverhältnisse seien dazu angethan, die beantragte Operation zu empfehlen. Fmmerhin jet die Re- gierung bereit ein Uebriges zu thun und einige Zolltarife zu modifiziren ; eine allgemeine Revision des Zolltarits wolle dic Regierung aber nicht vornehmen. Was die Staatsnoten an- belange, so behalte er sih sür die Spezialberathung weitere Aufklärungen vor.

Türkei. Konstantinopel, 15. Februar. (W. T. B.) Der hier wieder eingetroffene englische Botschafter Gösche n empfing gestern vom türkishen Minister des Auswärtigen die Versicherung, daß die Pforte sih nur von friedlichen Absichten leiten lasse. Die gleiche Versich rung ist, gutem Vernehmen nah, auch aus Athen hier angelangt. Die Botschafter der Mächte enthalten si bis zur Ankunft des deutschen Botschaf- ters Grafen Haßfeld, einstweilen jeder Unterhandlung.

Aus London, 16. Februar, meldet „W. T. B“: Der „Standard“ erblick in den Aeußerungen der deutshen Thronrede über die griehishe Frage ein hoffnungsvolles Anzeichen für deren friedlichen Aus- trag. Wenn der deutshe Botschafter, Graf Haßfeld, da- hin instruirt sei, dem Sultan klar zu machen, daß von der Türkei nicht mehr erwartet werde, als das, was ihr der Ber- liner Verlrag zu thun gebiete und daß die Jrrthümer und Uebertreibungen der Konferenz den neuen Verhandlungen niht hindernd im Wege stehen sollten, dürste man füglich ziner friedlihen Lösung der Schwierigkeit entgegensehen. i

Janina, 3. Februar. Die türkische Streitmacht im Epirus beziffert sid, wie man der „Pol. C“ meldet, augenblicklich auf 17 000 Mann. Sie besteht aus 24 Jnfan- teriebataillonen, wobei die aus 6 Bataillonen Redifs erster und zweiter Klasse bestehende Reserve, welche aus den Bezirken

-

Veration, Janina und Agyrokastron cinberufen wurde, mit

eingerehnet ist. Alle diese Bataillone find mit Gewehren des Systemes Martini bewaffnet und der Mannschaftsstand der- selben beträgt 15250 Mann. Davon stehen 8 Bataillone in Arta, 13 in Janina, 2 in Prevesa und 1 in Megzovo. Mehrere Compagnien derselben sind nah den verschiedenen Bezirken des Epirus zur Eintreibnng der Steuern und zur Be- wachung wichtigerer Positionen dislocirt. An Artillerie befinden sih 8 Batterien im Lande, und zwar 4 Gebirgsbatterien und 4 Feldbatterien, alle mit Kruppschen Geshüßen ausgerüstet. Der Mannschastsstand derselben beläuft sich auf 1180 Mann, der Stand der Zugthiere auf 400 Pferde und 80 Maulesel. 2 Feldbatterien und 2 Gebirgsbatterien sind in Janina, 1 Gebirgsbatterie in Prevefa, 2 Feldbatterien und 1 Gebirgs- batterie in Arta stationirt. Die Kavallerie beshränkt sich auf ein in Janina stationirtes tscherkessishes Reiterregiment von 570 Mann, welches mit Winchester-Gewehren, mit Re- volvern und Lanzen ausgerüstet ist. Genietruppen befinden sich im Epirus keine.

Numänuien. Bukarest, 15. Februar. (W. T. B.) Der deutsche Gesandte, Graf von Wesdehlen, überreichte gestern dem Fürsten Carl in feierliher Audienz die Jnsig- nien des Shwarzen Adler-Ordens. Die DepuU- tirtenkammer nahm heute eine Handels- und Schiffahrts- konvention mit Belgien an. : N

16. Februar. Der deutshe Botschafter, Graf Haߧ- feld, ist gestern Abend hier eingetroffen und beabsichtigte, heute Vormittag die Reise nah Konstantinopel fortzuseßen.

Serbien. Belgrad, 15. Februar. (W. T. B.) Die Skupschtina hat das Geseg über die Unabhängigkeit des Nichterstandes mit Ausnahme der Bestimmung über die Er- höhung der Richtergehalte angenommen. Die gedachte Be- stimmung wurde vom Minister-Präsidenten zurückgezogen, damit der Ausschuß sich darüber mit der Minorität in einem Kompromisse einige.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 15. Fe- bruar. (W. T. B.) Der König begiebt sih heute nah Nor- wegen.

Amerika. Washington, 13. Feöruar. (Allg. Corr.) Die Bill zur Jnkorporirung von Kapitän Eads Schiff s- cisenbahn über die Landenge von Tehuantepec gelangte gestern im Repräsentantenhause zur Debatte und gab Anlaß zu einer stürmischen Scene, da behauptet wurde, daß der Bericht des Sonderausschusses des Hauses zu Gunsten der Vorlage nicht autorisirt gewesen sei. Schließlich wurde die ganze Angelegenheit fast einstimmig ad acta gelegt.

New-York, 13. Februar Slürme und Ueberxr- schwemmungen find jeßt in sämmtlihen Unionsstaaten sowie in Canada allgemein. Jn Toledo werden die durch die Uebershwemmung verursachten Verluste auf 500 000 Dollars geshäßt, und die Gefahr vergrößert ih. Fn New-Orleans ist die Verbindung sehr ershwert, außer zu Wasser. Die Witterung gestaltet sih kälter. Der JFndianerhäupt- ling Sitting Bull langte am 27. Fanuzr mit 70 Stamm- genossen in Woody Mountain an. Die canadishen Behörden weigerten sich, die Jndianer aufzunehmen, ergriffen aber keine Zwangsmaßregeln, um sie zur Rückkehr nah ihrem eigenen Lande zu nöthigen.

Neichstags - Angelegenheiten.

Der dem Reichttage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, b treffend die Feststellung des Reihs3haushalts-Etat für das Etat8jahr 1881/82, hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaisec, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichetags, was folgt: E e Der dicsem Geseße als Anlage beigefügte Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1881/82 wird in Ausgabe auf 596 811 409 Æ, nämli auf 513 924 888 #4 an fortdauerden, und auf 82886521 Æ an einmaligen Ausgab:n, und in Einnahme auf 596 811 409 festgestellt.

,

ê 8

8. 2. Der diesem Gesetze als weitere Anlage beigefügte Besoldungê- Etat für das Reichsbank-Direktorium für die Zeit vom 1. April 1881 bis 31. März 1882 wird auf 132090 M feitgestellt.

8. 3.

Der Reichskanzler wird ermäbtigt, zur vorübergehenden Ver- stärkung des ordentlihen Betriebsfonds der Reihs-Hauptkasse na B:darf, jedo Ÿ nit über den Betrag von vierzig Millionen Mark hinaus, Schaßanweisungen auszugeben.

R E

Die Bestimmung des Zinssayzes dieser Schaßanweisungen, der?n Ausfertigung der Pceußish:n Hauptverwaltung der Staatsschulden übertragen wird, und der Dauer der Umlaufszeit, weldbe den 30. Sep- tember 1882 nit überschreiten darf, wird dem Reichskanzler über- lassen. Innerhalb dieses Zeitraums kann, nach Anordnuag des Reichskanzlers, der Betrag der Schaßanweisungen wiederholt, jedo nur zur Deckung der in Verkehr geseßten Shaßanweisungen aus- gegeben wecden. j

S. 5, ;

Die zur Verzinsung und Einlösung der S baßanweisungen er- forderlihen Beträge müssen der Reichs\chuld?enverwaltung aus den bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Versüzung ge- stellt werden. 5

Die Ausgabe der S haytanweisunzea ift durch die Reichskafse zu lewirken. ——

Die Zinsen der Shatanweisungen, sofern leßtere verzinslih ausgefertigt sind, verjähren binnen vier Jahren, die verschriebenen Kapitalbeträge binnen dreißig Jahren na Eintritt des in jeder Schayanweisung auszudrückenden Fälligkeitstermins.

S 7. :

Die Dcckungsmittel für den unter den einmaligen Au3gaben nachgewiesenen Betrag: I E S

7 zur Erweiterung der Militär-Ecziehungê- und Bildungsansftal-

E S 600 000 M, sind vorshußweise aus dem Reichs-Festungsbaufoads zu entnehmen. Sie Rüderstaitung dieses Vorschusses erfolgt:

E e Balceioaisea or Seantik des alten Berliner

Kadettenhauses und der Kriegs- Akademie (Gesetz vom 12, Juni

1873, Reichs-G-seßbl. S. 127).

Urkundlich 2c. ? 2 Gegeben 2c.

ck ä f . - tfi da dai da L R e

Dem Etat ist folzend2 Denk schrift zur Erläuterung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reihs8haushalts-Etats für 1881/32 beigefüzt :

Das vorliegende Gesetz {ließt sid nab Form und Inhalt deur zuleßt ergangenen gleiwartigen Gesetze vom 26. März 1880 (Reich8- Geseßbl. S. 27) an. Es wird deéhalb, da es im Uebrizen nur die regelmäßig wiederkehrenden Bestimmungen entbält, hier der Hinweis darauf genügen, daß im Ans{&luß an das erstmali: durch den Etat für 1876 eingeshlagene Verfahren für das bevorstebende Etatsjahr nochmals die Deckung8mittiel zu einer einmaligen Auszabe, wele später aus Verkaufserlösen fiüssig werden, einstweilen dem gefeßlich dafür nit bestimmten Reichs-Festungsbaufonds vorschußweife mit der Maßzabe entnommen werden sollen, daß aus den Verkaufê- erlôfen seiner Zeit die Rüderftattung des entstandenen Vorschusses zu erfolgen hat. Die bierauf- bezüglichen Bestimmungen sind in S. 7 des Gesetzentwurfs in derselben Weise aufgenommen, wie es in dzr entsprechenden Paragrap§ena des Etatägesezes für 1880/81 geschehen ist. Der Betrag von 6090 000 #4, um welchen es sich dabei handelt, ist zur Erweiterung der Militär-Erziehungs- und Bildunasanftalten bestimmt und im Reichshaushalts-Etat unter Kapitel 6 Titel 26 der einmaligen Ausgaben bezw. unter Kapitel 21 Titel 2 der Einnahme angeseßt und entsprechend erläutert, Obwohl nit zu verkennen ift, daß der Reicbs-Festungsbaufonds in dieser Weise von mit nit unerbeblihen Vorschüssen belastet worden ist, erschien es doch ange- messen, au die gedachten 6009000 A no aus demselben zu ent- nebmen, weil einerseits alle bisherigen Ausgaben für den bezeichneten Zweck, soweit sie auf Verkaufserlöse angewiesen find, vom Reichë- Fcstun-sbaufonds hergeacben wurden, und andererseits auf eine bal- dige Erstattung dieser Vorschüsse zu rechnen ift.

Was den Etat selbst anbelangt, so erscheint der Hauptetat in veränderter Gestalt. Es baben in demselben im Interesse der Ver- einfachung, übersibtliheren Ordnung und leibteren Handhabung die foridauernden Auzgaben und die in den Spezialetats besooders nachgewiesenen Cinnabmen nur mit den Kapitelsummen Aufnahmz gefunden; au sind die bisher nur im Hauptetat angeseßten ein- maligen Ausgaben des außerordentlihen Etats, mit Au3nahme der vocausfichtlih bald wegfallenden Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich, in die Spezialetats eingestellt worden, und ift be- züglich dieser Ausgaben eine Spzzialisirung im Hauptetat nur infoweit beibehalten, als diz Rücksicht auf die ihnen zu Grunde lie-enden Speziale gesetze, bezw. auf die dieserhalb besonders auf den Etat zu brinzenden außerordentlihen Deckung*fonds es zweckmäßig erscheinen ließ. Diese Neuerung ist ohne rectlib2 Bedeutung, da die von den geseßgebenden Faktoren genehmigten Titel der Spzzialetats für die Verwaltung in derselben Weise maßgebend sind, wie die unmittelbar darch den Hauptctat festgeseßten Titel; sie gewährt aber den bon angedeu- teten Vortheil erheblicher Vereinfahung und größerer Ueberfichtlich- keit des Gesammtetats und befreit demnäcbst auc die verfassungs- mäßig zu l-gende Allgemeine Rebnung, welche sich aus Zweckmäßig- keitêrüdsihten aub formell der Gestaltung des Etats anschließt, thuus list ron bloßen Wiederholungen.

Fn den Spezialetais sind einer Anrezung des Rehnungshofs zufolge die bei den fortdauernden Ausgaben zur B-stceitung von Baukosten, bezw. zur Unterhaltung von Dienstzebäuden angeleßzten For:d2, welche nach dem geltenden Etatsret von einem Fahr in das andere übertragen werden, überall durch einen beso1deren Vermerk als übertragungsfähize Fonds bezciwnet worden, um sie in diefer Eigenschaft durch den Etat selbst erkennbar zu machen.

Entsprebend der in der Anmerkung zu Abschnitt XIL. der eine maligen Ausgaben im Etat für 1880/81 getroffenen Bestimmung, daß die das:lbst festgestellten Beträge der aus der französischen Kriegskostenentshädigung zu deckenden Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankrei, soweit sie niht bis zum Ablauf des Etatsjahres zur Verauëgabung gelangen oder in Abgang gestellt werden, für das Etatéjabr 1881/82 nocmals auf den Reichthaushaltë-Etat zu. bringen sind, ift in den anliegenten Entwurf, wie für 1880/81, eine jene Ausgaben nahweisender Abschniit (Abschnitt X1I1, Kapitel 13 bis 17) eingefügt, welher mit einer Bedarfssumme ron 1698245 abe {ließt und welchem bei der Einnahme unter Kapitel 20 Titel E 3 und 4 die entsprehenden Deckungsfonds gegenüberfteben. Da die Ermittelungen über die im laufenden Etatésjahre von den zur Verfügung stehenden Mitteln noch zur Veraus- gabung kommenden Beträge zu einem genau zutreffenden Gre gebnifte nicht führen konnten, so ist dem Akschnitt XIII. in der An- merkung wiederum eine Bestimmung hinzuzefügt worden, nah wel- chcr diejznizen Beträge, welche von den für das Etatëjahr 1880/81 verbleibenden Bedarfssummen bis zum Ablauf d:fselben etwx nicht zur Verwendung k-mmen, dem Etatssoll für 1881/82 hinzutreten. Auf Grund d.r erwähnten Anmerkung am SchLlusse des Ab- \{nitts XlI. der einmaligen Ausgaben des Reichsbaushalts-Giats für 1889/81 find in der Einnahme bei Kapitel 29 Titel 5 388 325 Æ angesett, welhe von den aas dcr Krieg8kostenentshädizung în GBe- méßheit dieses Etatsabschnitts zu bestreitendea Aasgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich als erspart in Abzanzx zu stellen find. Dieser Betrag dient als Deckungêmittel zu den gewöhnlihen Ret hs- ausgabea und vermindert fomit die Matrifularbeiträze.

Von den rach dem Etattentwurf im Wege d:r Anleihe zu deckenden Bedarfêbeträzen des Gtatsjahres 1881/82 bilden diejenigen, zu deren Beschaffung im Wege des Kredits eine geseßlibe Ermächti- gung noch nit ertheilt ift, den Gegenstand eines besonders zur Vor- lage kommenden Anleihezgesezes. Es sind dies weitere Raten für die außerordentlidben Bedürfnisse der Verwaltungen der Poft- und Telegrovhen, der Marine und des Reicbéheeres im Gesammtbetrage von 29 563 996 M und cin Bedarfsbetrag von 23805 178 ä zur Deckung der in Folge Ausführung des Geseßes vom 6. Mai 1889, betreffend Ercänzungen und Aenderungen des Reichs-Militäcgeseges vom 2. Mai 1874 (Reib8s-Ges.-Bl. S. 103) zu bestreitenden ein- maligen Ausgaben des Neichsheeres, überhaupt 53 369 221 A

Für die Verwaltung des Reicbsheeres fiad für daë Jahr 1881/82 als Bd rf für den ordentlichen Etat zum Ansaß gebracht :

1) an fortdauernden Ausgaben, unter dea Ka- 7 piteln 14 bis einsc{ließlich 44, überhaupt . . 343 815 002 Æ

darunter gegen das Vorjahr mehr 17 899 936

2) an einmaligen Ausgaben, unter

O N darunter gegen das Vorjahr mehr 21394808 ,

Der Gesammtbetrag der Aus- gabe-Ansäte des ordentlicen Etats elt i demnaw alf . - . . urd enthält gegen das Vorjahr fomi S

E E

Dieser Mehrbedarf is hauptsähli% eine Folg? des oben erwähnten Gesctes vom 6. Mai 1880, dessen finanzielle Wirk anzen erstmalig in dem vorliegenden Etat hervortreten. Vornehmlich fommen hierbei in Betracht die aus der Erhözung der Frieden?- prä‘enzstärke des Heeres um 25 615 Mann (Art. I, 8. 1 des Gesetzes) f ergebende Bildung neuer bezw. Verstärkung bestehender Truppen- theile, und der daraus folgenden Kriegsformationen, ]owiz die einzu- führer.den Uebungen der Ersagreserve (Art. 1. §. 3 Nr. 1 des Ge- setzes), hinsichtlich welcer die Zahl der dazu cinzuberufendea Maun- \chaften alljährlih dur den Etat festzuseßen it. Aub hat die Höhe der Preise der Brod- und Fouragenaturalien auf die Steigerung des Etats Einfluß ausgeütt. i

Im Einzelnen vertheilt sich das bei den fortdauernden ‘Aug- gaben nachgewiesene Mehr von 17 899 936 M auf die Militär- verwaltungen E

von Preußen 2c. mit . 13 761 574 Æ «„ Sachsen e 2345162 i «e «9 E

16 828 8393 M

und auf die bestehende antheilmäßige Echöhung des Auégabequantums für die Militärverwaltung von Dau L. «e e eo o S6 Q

29 009 757 ,

372 824 759

1071108 A