1881 / 40 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

sitzenden und zwei Beisißern besteken. Die Beisißer müssen zur Hälfte aus den Innung®smitgliedern, zur Hälfte aus deren Gesellen entnommen feiz. Die Erfteren sind von der Innung2versammlung oder eiver anderen Vertretung der Innungs3mitzlieder, die Letzteren von den Gesellen der Innung oder einer Vertretung derselben zu mäbhlen. Der Vor sitende wird von der Aufsichtsbehörde bcstimmt; er braucht der Junurg nicht anzugehören ;

die Annalme der Wahl zum LVeisißer kznn nur aus Gründen abgelehnt werden, aus welchen die Uebernahme ciner Vormundschaft abgelehnt werden kaun. Wer die Annabme ablehnt, ohve zu der Ablehnung berecbtigt zu sein, kann von der Aufsibtsbebörde durch Ordnungéftrafen zur Annahme angehalten werden ;

gegen die Entscheidungen der Schiedsgerichte steht na Maßgabe des 8. 120a, Absatz 2 die Berufung auf den Rechts8weg offen.

Die auf Grund der Bestimmungen in 88. 97 Nr. 4 und 97a, Nr. 6 ergehenden Entscheidungen in Sireitigkciten der Jnnung8mit- alieder mit ihren Gesellen und Lehrlingen find vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung erfolgt durch die Polizeibehörden nach Maßgabe der Vorstriften über die gerichtliche Zwangsvollstrekung. Lehrlinge können tuch die Polizeibehörde angehalten werden, vor der zur Entscheidung berufenen Innungsbehörde persörlih zu erscheinen.

8, 100,

Für den Bezirk einer Innung, deren Thätigkeit auf dem Ge- biete des Lehrlingswesens sih bewährt hat, kann durch die höhere E nah Anhörung der Aufsichtsbehörde bestimmt werden:

1) daß Streitigkeiten aus den Lehrverhältniss:n der im §. 120 a. bezeihneten Art auf Anrufen eines der ftreitenden Theile von derzuständigen Innungsbebörde auch dann zu entschei- den sind, wenn der Arbeitgeber, obwohl er zuc Aufnahme in die Innung na der Art seines Gewerbebetriebes fähig sein würde, aleihwohl der Innung nicht angehört; daß und inwieweit die von der Innung erlassenen Vorschriften über die Regelung des Lehrlinasverhältnisses, sowie über die An8bildung und Prüfung der Lehrlinge auch dann bindend find, wenn deren Lehrherr zu den unter Nr, 1 bezeichneten Arbeitgebern gehört ;

3) daß Arbeitgeber der unter Nr. 1 bezeiGneten Art von einem bestimmten Zeitpunkte an Lehrlinge vibt mehr an- nehmen dürfen.

Die Bestimmungen sind M,

Der Innungsvorstand besteht aus einer oder mehreren Personen, wele von den Innungémitgliedern zu wählen si-d (F. 98a. Nr. 6), Die Wohl findet unter Leitung des Vorstandes statt. Nur die erste Wahl nah Errichtung der Innung, sowie spätere Wahlen, bei welchen ein Vorstand nicht vorhanden ist, werden von einem Ver- treter der Aufsihtsbebörde geleitet. Ueber den Wahlakt ist ein Preo- tokoll aufzunehmen. Der Vorstand hat über jede Aenderung in seiner Zusammensetzung und über das Ergebniß jeder Wahl der NuffichtsLehörde binnen einer Woche Anzeige zu erstatten, bei Wahlen unter Beifügung des Wahlprotckolls. Ist die Anzeige nit erfolgt, so kann die Aenderung dritten Personen nur dann entgegengeseßt werden, wenn bewiesen wird, daß sie leßteren bekannt war.

Die Innung wird bei gerichtlichen wie bei außergerihtlihen Nerhanblungen dur ihren Vorstand vertreten. Die Befugniß zur Vertretung crstrett sich auch auf diejenigen Geschäfte uud Rechis- handlungen, für welche na den Geseßen cine Spezialvollmacht er- forderlich ist. Durch das Statut kann einem Mitgliede oder meh- 1eren Mitgliedern des Vorstandes die Vertretung der Innung nach außen übertragen werden.

Zur Legitimation des Janungs8vorstandes bei allen Rehts- aeshäften genügt die Bescheinigung der Aufsichtsbehörde, daß die darin bezeiretcn Personen zur Zeit den Vorstand bilden.

CVEA N TF0 L A ELIIE R

Y 7 I nserate für den Deutschen Neich5- unb Könial. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel2- register nimmt an: die Königliche Expevition des Deutschen Reichs-Auzeigers und Köuiglih Prenßishen Staats-Anzeigers : Berlin 8WV., Wilhelm-Straße Nr, ö2 a m Subhastationen, Nufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

1486} Oeffentliche Zustellung.

In Satwen der Chefrau des Schrifiseßers Carl Ed. Rud. Pschichholz, Beity Sophie, geb. Korff, zu? Bremen, Klägerin, gegen ihren genannten Che- mann, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die

L weshalb

gehört hat.

[4471]

wir deren Ein | l bringen, da Verzinsung seit dem 1. Juli 1879 guf-

Branudeuburg a. H., den 9. Februar 1881,

fitenden urd zwet Beisißern bestehen. Die Beisißer müßen zur Hälfte aus den Janungsmitgaliedern, zur Hälfte aus deren Geseüen entaommen sein. Die ersteren sind von der Innungsversammlung oder einer anderen Vertretung der Innungsmitaelietder, die letzteren von den Gesellen der Innung oder einer Vertretung derselben zu wählen. Der Vorfißende wird von der Aufsichtsbehörde bestimmt; er braucbt der Innung nicht anzugehören ;

die Annahme der Wahl zum Beisitzer kann nur aus Gründen abgelehnt werden, aus welchen die Uebernahme einer Vormundschaft abgelchrt werden kann. Wer die Annabme ablebnt, ohne zu der Ablehnung berec:tigt zu fein, kann von der Aufsichtsbehörde durch Ordnungsstcafin zur Aunahme angehalten werden ;

3) gegen die Entscheidungen der Schiedsgericbte findet eine Berufung nicht statt, es sei denn, daß das Objekt über 60 M beträgt.

Die auf Grund der Bestimmungen in 8. 97 Nr. 4 und 97a. Nr. 6 ergehenden Entscheidungen in Streitigkeiten der Innungs- mitalicder mit ihren Gesellen und Lekrlingen sind vorläufig voll- trecktar. Die Vollstreckung erfolgt dur die Polizeibehörden nah Maßgabe der Vorschriften über die gerihtlide Zwang2vollsireckung. Lehrlinge sollen auf Erfordern durch die Polizeibehörde ange- halten werden, vor der zur Entscheidung berufenen Innungsbehörde persönlich zu ers{heinen.

8, 1000.

Für den Bezirk eirer Junung, deren Thätigkeit auf dem Gebiete des Lehrlingswesens sich bewährt hat, kann dur tie höhere P G D D nach Anhörung der Aufsichtsbehörde bestimnit werden :

1) daß Streitigkeiten aus den Lehroerbältnissen der im §. 120 a, bezeichneten Art auf Anrufen eines der ftreitenden Theile von der zuständigen Innungsbehörde aub dann zu ent- scheiden sind, wenn der Arbeitgeber, obwohl er zur Auf- nahme in die Innunz rach der Art seines Gewerbebetriebes fähig sein würde, gleihwohl ver Innung nicht angehört ; daß und inwieweit die von der Innung erlasseaecn Vor- \christen über die Negelung des Lehrlingsverkbältniises, sc- wie über die Ausbildung und Prüfung der Lehrlinge auch dann bindend sind, wenn deren Lehrherr zu den unter Nr. 1 bezeichneten Arbeitgebern gehört.

Die Prüfung der Lehrlinge solcher Arbeit- geber, welche der Innung nicht angehören, ift von einer dur die Verwaltungsbehörde zu be- rufendenKommission vorzunehmen. in welcher die eine Hälfte der Mitgliederzahl vonSeiten der Innung und die andere Hälfte derselben dur die Behörde ernannt wird; daß Arbeitgeber der urter Nr. 1 bezeihneten Art von einem bestimmten Zeitpunkte an Lehrlinge nit mehr an- nehmen dürfen.

Die Bestimmungen find S

Der Innunasvorstar d besteht aus einer oder mehreren Personen, welchz2 von den Innnngsmitgliedern zu wählen sind (§8. 92a, Nr. 6). Die Wabl findet unter Leitung des Vorstandes statt. Nur die erste Wakßl nab Errichtung der Innung, sowie spätere Wahlen, bei welchen cin Vorstand niht vorhanden is, werden von einem Vertreter der Aufsichtsbehörde geleitet. Ueber den Wahlakt ift ein Protokoll auf- zunehmen. Der Vorstand hat über jede Aenderung în seiner Z1- {ammenseßung und über das Ergebniß jeder Wahl der AufsiWts- behörde binnen einer Woche Anzeiae zu erstatten, bei Wahlen unter Beifügung des Wahlprotokolls. Die Wahlen unterliegen der Bestätigung der Aufsichtsbehörde. Ist die Anzeige nit erfclgt, so kann die Aenderung dritten Personen nur dann entgegen- gesetzt werden, wenn bewiesen wird, daß sie legteren befannt war.

Die Innung wird bei gerictlihen wie bei außergerihtlichen Verkandlangen durch ihren Vorstand vertreten, Die Befugniß zur Vertretung erstreckt sh auch auf diejenigen Geschäfte und Nechts- handlungen, für welche vach den Gesetzen eine Spezialvollmacht er- forderli ist. Durch das Statut kann einem Mit:liede oder mehreren Mitgliedern des Vocstandes die Vectretung der Innunz na außen übertragen werdea.

Zur Legitimation des Innungsvorstandes bei allen {äften genüat die Bescheinigung der Aufsichtsbehörde, daß bezeibneten Personen zur Zeit den Verstand bilden.

Die übrigen Paragraphen der Artikel 1, sowie Artikel 2 und 3 urverändert.

Recbt8ge- die darin

und Grosshauñáel,

. Literarische Anzeigen, . Theater-Anzeigen, . Familien-Nachrichten.

C. Nr. 255 über 300 M, Einreihung in Erinnerung

de 1875. Außerdem sind von den gacktündigicn Stadfkobligationen 287 Stü rückständig.

Dcr Magistrat. Wir fordern die

[4478]

G E A L E M D: Era A

V S L w Deffentliher Nunzeiger “P H d «Ca V4

1, Steckbriefe und Unterszuchungs-Sachen, 5, Industrielle Etablizsgements, Fabriken 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

u. dergl. 3, Verkäufe, Y erpachtungen, Sabmisesionen ete 4. Verloesung, Ámortisation, Zinszahlung

u. 8, w. von öffentlichen Papieren.

3, Verschiedene Bekanntmachupgen.

In der beilags, 2 P)

zuni

vo gegenwärtigen Inhaber

Ker

Danzi

Land- und Forstwirthschaft.

Fn den Tagen vom 16. bis 18. Januar fanden hiersclbst im Klub dr Landwirtbe die Berathungen des Ausschusses der Deuts- {hen Viehzucht- und Herdbuch-Gesellschaft statt,

In Bezug auf das Herdbuch wurden folgende Beschiüsse gefaßt: Das Shorthorn-Herdbuh i} in derselben Weise wie bisher fortzu- führen urd thunlist bald eine Herau8gakte zu veranlassen. Die Eintragungen in tas deutice Herdbuch ron Seiten der lokalen Zucht- vereinigungen vnd der privaten Zuchten können auf ¡weierlei Weife ftatifinden, nämli: 1) dur Eintragung na Individuen, 2) dur Gintragung nach aanzen Zuchten, jenahdem das Eine oder das Andere von den betreffenden lokalen Zucbtvereinigunaen gewünscbt wird. Die Sektion im Verein mit dem Vorstande erhält die Voll- mat, dic formelle Behantlung der individuellen Eintragung, unter Berücksichtigung der finanzieZen Kräst?: der Gesellschaft, damit die- selben nit überstiegen werden, zu regeln, Die hierauf folgende Bes rathung der Einzelheiten führte zur Festseßung nachstehender Punkte : Die bercits in dem jeßigen Herdbuche aufaerommeuen und mit cinem Stern*) bezeichneten Thiere follen als legitim anerkannt werden; doch sollen in dem neuen Herdbuche folcbe Thiere keine Aufnahme finden. Die Eintragungen in dasz deutse Herdbuch geschehen forts lau‘end und werden wenigstens jähilich in zwanglosen Hesten veröffentliwt, um sie, je nach Material, in einem Bande zu ver- cinigen, Eine Gruppirung is zu macen nah Zuchten innere halb und außerhalb des Ursprungsbezirks. Als Bedingung {ür die Aufnahme folcher Thiere, welhe außerhalb des UV:sprungsbezirkes ‘ihrer Rasse gezühtet find, wurde die Regel aufgestellt: &s ist in glaubœürdiger Weise die Ab- stammung der Thiere durch Ut: fprungsatteste, Zuchtregister u. \#. w. naczuweisen. Die Prüfung jolber An-aben {teht dem Vorstande unter Hinzuziehung der Sektion für die Führung des Herdbucbes zu. Auf die Frage: Unter welchen Bedingungen sollen dies jenizen Thiere, welhe in cinem lokalen Herdbube eine getcagen sind, Aufaahme in dem deutshen Herdbuche finden? wurde aufmerksam darauf gemacht, daß es in den ersten Jakren niht möglich sein werde, den Nachweis des Stammbaums3 arzugeben, wenn die Herausgabe des Deutschen Herdbuches dadur nit zu weit hinausge\{oben werden solle. Dieses führie zu dem Beschlusse: Bis zum Ende des Jahres 1883 können die Eintragungen iu das deutsce Herdbucb, für die deutshen Rassen nah Individuen obne Stammbaum, auf Grund der Seitens der lokalen Herd- buch8vereine, oder privaten Züchter gegebenen Garantien geshehen Von der Zeit ab wird aber ein Nacwweis der Abstammung aus dem Herdbuhe gefordert und bleibt die Bestimmung über den tann verlangten Grad der Ab- stammung einer späteren Berathung vorbehalten. In Betreff der fremden Racen wurde nob besbloÿen: Die Bestimmungen, welche für Shorthorns gelten, werden aub für alle andern fremden Rafien, über welche in ihrem Ursprungölande Herdbüéher geführt werden, für cûltiz erklärt. Da die Führung der Stammzuchtregister nach eine heit.iben Grundsäßen höchst wünscberswerth ist, die obligatorische Einführung von bestimmten Formularen jedod nit prattisch er- schien, fo beschloß man: Von Seiten der Viebzucht- und Herdbuch- Gesellschaft soll unter den Swhriften der Gesellschaft eine Broschüre berauêégegeben werden, welche Anleitung zur Führung von Stamm- zuctregiitern giebt. Da die Verhandlungen sich bisher aus\{ließlich auf Rindotehzüchtuvg bezogen, so wurde den vorstehenden Beschlüssen hinzugefügt: In Bezug auf Schafe und Schweine sollen in dem deutschen Herdbucþ dieselben Regeln gelten, welche bither sir Schafe aegolten haben. —Im Verlauf der Berathungen der Sektion für die Beschreibung der deutschen Viehrafssen wurde die von dem Vorstande auêgearbeitete Vorlage bezw. Disposition, die Beschreibung der deulscen Vichrassen betreffend, verlesen und beslossen : Die Sektion für die Beschreibung der deuts%en Viehrafssen hat im Verein mit dem Vor stande die Verhandlung dieserhaib \chriftlich weiterzuführen.

*) Anmerkung. Der Stern in dem alten Herdbudhe bezeihnet einen lôdenhaften oder nicht ganz reinen Stammbaum der betr. kto ULCEE,

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Fnserate nehmen an; die Annoncen-Expetditienen des „Fuvalivendaak“, Rudolf Vtosse, Haaseuftein & Bogler, G. L. Daube & Co,, E. Sélotte, Büttuer &@ Winter, sowie alle übrigen größeren

L Aunoneen- Bureaus, DUreens

E ——————- —— —:

Ser. IIL1. Litt. E. Nr. 208 über 75 Æ, Nr. 9574 9584 9725 10294 10368 10656 11071 | Obligationen auf, solchze zur Vermeidung weiterer 11444 11445 11672 11798 11916 11930

Zinéverluste baldigst an unsere Kämmerei-Kasse geaen Empfangnahme des Kapitalbeirages zurücks zuliefern. Magdeburg, den 9. Februar 1881. Der Liagisirat der Stadt Magdeburg. Bötticher.

Privat-Netien-:Banuk.

E Sult 1880 n 1858 noch

der

Klägerin den Beklagten zu dem auf Montag, 11. April 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem Landgericht, Civilkammer 11, in tessen Sitzungssaal oben auf der alten Börse ¿u Bremen, angesetzten Termine, vertreten durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt, zu erscheinen, zur Verhandlung über ihren Antrag: Da Beklagter dem Urtheile des Landgerih18 vom 9, November 1880, worin ihm aufgegeben si, bin- nen Monatétfrist zur Klägerin zurückzukehren, nicht nachgekommen sei, nunmehr die Ehe der Parteien zu scheiden und die Erzichung des Kindes der Kläge- rin zuzusprechen. Bremen, Gerichts\{reiberei des Landgerichts. H, Lampe, Dr.

Verloosung, Amortisation, Kinszahlung u. #. w. von öffentlichen Papieren.

9)

S) Vekanntmachung.

Die Verloosung der im Jahre 1881 zu tilgen- den Brandenburger Stadt-Obligationen der Serien I, bis XIIL, nah den festgestellten Tilgunosplänen wird in sffentliher Sitzung der Stadt]chulden- tilgungsfommission

am Dounerstag, den 17, März cr.,

: _Vormiíîtags 11 Uhr, im Sigzunzssaale des hiesigen Rathhauses, statt- finden.

Von den zum 1. Jali 1879 gekündigten Stücken sind zur Eirlösung noch nicht vorgelegt :

I. x Bekanntmachung.

Bon den zur Ausloosung gekommenen Magde- burger Stadtobligationen find bither ncch nit zur Einlösung präsentirt worden:

L. Bon der Ausloosung per 2, Januar 1878.

Serie 11. Nr. 746 de 1858.

Serie I. Nr. 2118 4613 5511 und 5504 de 1875. 1E. Bon der Ausloosung per 2 Januar 1879, Serie I. Nr. 35 517 520 884 2227 de 1872.

Serie I. Nr. 1798 1863 2836 4351 4799 4800 4903 5388 5660 5958 de 1875.

R Ut der NULTLE Rus per 2. Januar 1880. grie 11, (r, 1008 I 2, 10K

Serie IIL. Nr. 388 410 | 1858.

Serie I. Nr. 521 523 950 952 1872. ] :

Serie I. Nr. 1507 2609 2819 2934 3686 3717 4191 4274 4354 4390 5050 5083 5232 5792 de 1875.

Serie I1I. Nr. 6366 9363 10071 10749 11881 11942 de 18756.

V. Von der LHusloosung per 2. Januar 1881.

Serie L Nr. 23 97 104 272 371 497 498 527 901 1750 1930 1990 1996 1997 2598 de 1872.

Serie II. Nr. 3371 3456 3643 3644 4424 4544 4545 4728 4781 de 18782.

Serie I. Nr. 447 658 670 849 à 1090 K,

Nr. 2282 2706 2740 2810 2984 à 590 M,

Nr. 37€0 3772 3967 3968 3999 4072 4079 4101 4230 4358 4495 4803 4866 4974 4983 5366 5596 5644 5799 à 200 A de 1875.

Serie II, Nr. 6770 7089 7145 7243 7274 7329 à 1000 M,

Nr. 8295 8356 8436 8721 9294 9297 9216 9251

1794 de

Qr C09

Die fünfuntzwarzigste ordentliche Geueralversammlung findet am Sonnabend, deu 12. März cr., Nachmittags 4 Uhr,

im unteren Saale de: Ressource Concordia, Laugenmarkt Nr. 15 hierselbst, statt und werden zu derselben die Heiren Aktionäre unseres Instituts, unter Hinweis auf die F§. 23, 41—46 des Statuts hierdurch ergebenst eingeladen.

Die Einlaß- und Stimmkarten werden am 10. und 11. März im Bureau der Bank an die in den StammbÜücbern der Bank eingetragenen Aktionäre ausgegeben.

Gegenstände der Veriaudlung sind die im §. 43 des Statuts vorgeschriebenen Geschäfte cin ließli der Wahl von zwei Mitgliedern des Verwalturgsraths aa Stelle der nach dem Turnus ausscheidenden Herren Otto Noctzel und Th. Rodenacker.

Danzig, ven 14. Februar 1881. i s i

Direction der Dauziger Privat-Actien-Bauk. Schottler. Otto Noegzel. R, Steimmig,

Sechlesischer Bank-Verein.

In Gemäßheit des 8. 20 unsercs Gesellschaftêvertrages [aden wir hierdurch unsere stillen Ge- sellschafter zu der Vierundzwanzigsten ordentlichen Versammlung

aller Betheiligten S E i I., präcise 3 Uhr Nachmittags,

auf Sonnabend, den 19. März d. im Saale des ôtel de Sktésie ergebenst ein.

Zur Berathung kommen die im §. 23 des Gesellscbastsvertragc s bezeichneten Gegenstände.

Zur Auéübung des Stimmrets (8. 19 des Gesells@aftsvertrages) haben die Betheiligten ihre Antbeilscheine spätestens drci Tage vor obigem Termine in den Vormittagssiunden von 10 bis 12 Uhr in unsercm WechseleComptoir zu deponiren oder deren Besiy uns glaubhast nachzuweisen und dagegen die Einiaßkarten in Empfang zu nehmen.

Breslau, den 15. Februar 1881,

81 Schlesischer Bank-Verein.

[4568]

9253 9256 à 500 M,

Fromberg. NMoser. C. Fromherz,

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Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch,

den 16. Februar

fSS1.

Pauszente für den Deuischen Reichs- und Königl. | Freu. Staats-Anzeiger und das Central-Handels»

nimmt an: bie Königlicze Expedition

drs Deutschen Reichs-Anzeigers und fiöuiglih

register

Preußishen Staats-Anzeigers: Berlin 8W,, Wilhelm-Sraße Nr. 32. #

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

u. dergl,

. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

. Verloogzung, Amortisation, Zinszahlung 5 u. 8. W. von öfentlicheu Papieren.

SteŒckbriefe und Untersuhunss - Sachen.

(4435)

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Papiermacher Johann August Eitrich, geb. am 6. Juni 1827 zu Stralsund, welcter si verborgen hält, ift die Untersubungsthaft wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit verhänat. Es wird ersuckt, denselben zu verhaften uno in ®as Stadtvoigtei- gefävgniß zu Berlin abzuliefern. Berlin, den 4. Februar 1881, Königliche Staatsanwalts aft am Landgericht I. Beschreibung. Alter 53 Jahre, Größe 1,60 m, Statur untersezt, Haare warz, Stirn frei, Bart \{warzer S{nurr- und Vollbarkt, Augenbrauen \{ckchwarz, Auaen s{chwarzgrau, Nase oval, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn rund, Gesicht länglid, Gesichtsfarde gesund, Sprace deut!sch und poln1\{, Kleidung brauner dicker Rod, dunkle W-ste, \{chwarz gestreifte Hose, s{chwarze Müßte, Schaft stiefel.

4436

i Steæbrief, Gegen den unten bescriebenen Lieute- uaunt a. D. Oscar Eichberg, geboren am 15. März 1844 zu Unruhstadt, welcher si verborgen bält, ift die Untersuchungs haft wegen Diebstahls verhäagt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Königl. Stadtvoigtei-Gefängniß zu Berlin a“zu- liefern. Berlin, den 1, Februar 1881, Königliche Staatsanwalt'chaft am Landgericht1. Beschreibung: Alter 36 Jahre, Größe 1,75 =, Statur mittel, Haare blond, Stirn hoch, Ba:t blonder Schnurr- bart, Zähne vollständig, Gesicht länglich, Gesichts- farbe blaß, Sprace deuts, Kleidung dunkler An- zug, trägt stets Cylinderzut.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Haus8- diener Johann Joseph Nösler, geboren am 18. März 1860 zu Schusende, Kreis Bomst, welcher fich ver- borgen hält, ist die Untersuhungehaft wegen Un- tershlagung in den Acten Abth. 84 G. 49 de 81 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadtcoigtei-Gefängniß zu Berlin ab- zuliefern. Berlin, den 12. Februar 1881. König- liches Amtégericht I., Abtheil. 84. Beschreibung : Alter 20 Jahre, Größe 1,57 w, Statur s{lank, Haare blond, Bart wenig blonden Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen braun, Zähne vollstän- dig, Kirn rund, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuts (schlesisher Dialeki). Kilcidung : \chwarzer Tuchrock, Hose und Weste, s{warze MüBße mit Scirm, der Anzug war schon abzetcagen. ,Be- sondere Kennzeichen: trübe Auzen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Reisenden Richard Buschke, am 9. Viärz 1348 zu Berlin geboren, welcher flüchtig ist, ist die Unter- s1&ungéhaft wegen Unterschlagung verhängk. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadtoigtei Gefänzniß zu Berlin abzuliefern. Ber- lin, den 11. Februar 1881, Königlih:s Ämts- aeribt I. Abtheilung 83. Beschreibung: Alter 32 Fahre, Größe 1 m 50—56 cm, Statur {mädtig, Haare dunkelblond, Stirn gewöhnlich, Bart kleinen blo den Schaurrbart, Auzenbrauen blo:d, Augen blau, Nase flein, Mund gewöhnli, Zähne voll- ständig, Kinn gewöhnli, Gesicht rund, Gesichts- farbe gesund, Sprache deutsch.

Stecköriefs-Erledigung. Der gegen die unver- ehelidte Agnes Emma Bertha Keller unter dem 93. September 1880 ia actis U. R. I. Nr. 843 1880 erlaffene. Steckbrief wird hierdur& zurückgencommen. Berlin, den 11. Februar 1881, Königlide Staats- anmraltshaft bei dem Landgericht I,

Stebriefs - Erledigung. Der hinter d?n Commis Theodor Kühn wegen Unterschlagung in den Akten U. R. I. Nr. 142 do 1881 unter dem 9, d. Mts. erlassene Steckbrief wind hierturch zurüd- genommen. Berlin, den 11. Februar 1881, Königl. Landgericht I. Der Untersuchungsrichter. Johl,

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Taze- löhner Johannes Henuemuth, Sohn tes Wirths äIohannes Hennemuth zu Dudenrode, welcher flüchtig ist, ist die Untersuhungéhaft wegen Diebstahls ver- hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtszerichtägesängniß zu Eschwege abzulie- fern. Esá;wege, den 11. Februar 1881. König- lihes Amtsgericht, Abth. 11. Bezzenberger, Beschreibung: Alter: 33 Jahre, geboren 24./12. 47, Statur: breitshultrig mit gebücktem Gang, Haare : bellblond.

Die Mlilitärpflitigea: 1) Johann Friedrich Löschke, geboren am 9. Oktober 1856 zu Viet, 2) Rudclf Hermann Julius Beer, geboren am 4, Favyuar 1857 zu Landsberg a. W.,, 3) Caëpar Ha- nariub Johannes Frank, geboren am 25. Juni 1857 zu Landéberg a. W,, 4) Robert Carl Gielétorf, ge- boren am 18. Novemker 1857 zu Landsberg a. W., 5) Kürschner Gustav Adclf Klawe, geboren amn 14, Juli 1807 zu Landöberg @ W,, 6) Gustav Hermann Albert Krüger, geborcn am 11. Novembcr 1857 zu Landbberg a. W., 7) August Rapsc, géboren am 14. August 1857 zu Landéberg a. W., 8) Eduard August Carl Rehfeld, geboren am 8, Oktober 1857 zu Landéberg a. W,, 9) Carl Heinri Rostin, geborcn am 21. Nov:mber 1857 zu Landéberg a, W., 10) Carl Friedri Fer- dinand Stürzebecher, geboren am 4. März 1857 zu Landéberg a. W., 11) Ernst Friedrih Wilhelm Scydlit, geboren am 11, April 1857 zu Landsberg

j !

| a. W, 12) Carl Rudolf S&lawik, geboren am 13. [4441]

November 1857 zu Landéberg a. W,, 13) Wilhelm August S{lawit, geboren am 13. November 1857 zu Landéberg a. W., 14) Hugo Robert Sprenger, geboren am 8. Oktober 1857 zu Landsberg a. W., 15) Wilhelm Dito Julius Wiehl, geboren am 1, Januar 1857 zu Laudéberg a. W, 16) Paul Hermann Rickard Walther, aeboren am 25. August 1857 ¿u Landsberg a. W., 17) Carl Albert Sper- ling, getorcn am 3. Juli 1857 zu Alexanderêédorf, 18) Iohann Friedri Erdmann Schallert, geboren am 6. November 1857 zu Annenaue, 19) Bertheld Hermann Rudolf Perth, geboren am 12, Juni 17 ¡u Berglolonie,- 20 Ci Auguit ODehlke, geborin am 15. November 1857 zu Cladow, 21) August Ferdinand Theodor Siewert, geboren am 11. Februar 1857 zu Dühringshof, 22) Swlofser Gustav Eduard Ferdinand Zimmer- mann, geboren am 22. April 1857 zu Fichtwerder, 23) Otto Friedrich Julius Paël, geboren am 18. September 1857 zu Landsberger Holländer, 24) August Friedri Otto Sugtland, geboren am d. November 1857 zu Landsberger Holländir, 25) Friedrich August

Jabn, geboren am 7. März 1857 zu Loppow, 26) ;

Hermann Otto Behmer, geboren am 1. September 1857 zu Losscw, 27) Carl August Franz Seidler, geboren am 23. Januar 1857 zu Louên 298) Matrose Marimilian Carl

geboren am 14. Mär: 1857 29) Hermann Theodor Otto, geboren am 23. Of- tober 1857 zu Pyrehne, 30) Arnhold Friedrich Fiedler, gebcren am 5. März 1857 zu Zantoch, 31) Heinrich Th otor Scorß, geboren am 28. Juli 1857 zu Gr. Cammtn, 32) August Ferdinand Wendt, aeboren am 24. Mai 1857 zu Massin, 33) Carl August Bomke, geboren am 25. September 1858 zu Beyer dorf, 34) Heiarih Paul Dunst. geboren am 10, Oktober 1858 zu Jahnéthof, 35) Carl Friedrich

Günther, geboren am 2, Septemter 1858 zu Wor- ;

bolländer, sind durch recktékräftiges Erkenntniß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Lande- berg a. W. vom 3, Januar 1881 wegen Verlezung

der Wehrpflicht zu einer Geldstrafe von je 180 M, f

im Unrermözentfalle zu je 18 Tagen Gefänguiß verurtheilt. Sämmtliche Gerichtsbehörden werden ersubt, vorstehende Stiafen gegen die obengenann- ten Verurtheilten zu vollstrecken und ‘yon dem G& \cehenen zu den Untersubungs- Akten wider Wilde- mann und Genofse2 M1 76/80 Nachricht zu geben. Landsberg a. W., den 9. Februar 1881, Der Erste Staattanwmalt.

Hader E I E E TEE

Subhastationen, Aufgebote, Bor- ladungen n, dergl,

Oeffentliche Zustellung.

[4461]

Der Sc{läcbtermeister Ebers zu Berlin, Brunnens |

straße 102, flagt ggen den Swhlähter Johann Schwandt, zuleßt in Berlin, j:ßt in Nord-Amerika, roegen einer Restforderung von 72 4 10 «§ zweiundsiebenzig Mark zehn é kaufte 240 Pfd. Rindfleish à Pfd. 49 resp. 59 S mit dem Antrage : . den Beklagten kostenpflichtig ¿ur Zahlung von 72 Æ 10 Pf. nebst fünf Prozeat Z'nsen seit 96. Olktober 1879 zu verurtheilen und das Ur- theil für vorläufig vollsireckvar zu erklären.

Mit dieser Klaze hat Kläger zuglei ein Arreft-

gesuch verbunden und beantragt: dur Beschluß diejenige Forderung des Be- flagten von über 200 Æ in Höhe der kläge- rischen Forderung von 72 A 10 4 nebst Zinsen, sowie cinem Kosten-Pauschquanium von 10 zu arrestiren, welhe in Sachen Sdwandt c./a. Schwandt bei dem Justizrath Euchel zu Berlin zur Abser.dang an den Beklazten hinterlegt ist.

Kläger ladet den Beklagt:n zur mündlichen Ver- bandlung des Rechtéstreites vor das Königlicze Amts- aericht I. zu Berlin, Abthéeilunx 32, auf

den 3. Mai 1881, Vormittags 10 Ußr,

Jüdenstraße 58, :I. Tr., Saal 31A.

Zum Zrecke der öffentlichen Zustcllung wird diescr Auezug der Klage und des Arrestantrazes aus den Akten C. 1360 de 1880 bekannt gemalt.

Berlin, den 18. Januar 1881,

Pudor, GeriWtést{reiber des Königlicen AmtsgeriYts I, Abtheiluug 32.

(4433) Oeffeatliche Zustellung.

Die Frau Gensch, Marie, geb, Wittchen, hier, vertreten durÞd den Rechtéanwalt Saul hier, flagt gegen ihren in unbekfannt:-r Abwesenheit lebenden Ebemann, den Vergolder Carl Hermann August Gensch, früher gleichfalls hier, wegen Ver- sagung des Unterhalies, Beschimpfung und Miß- ha: dlöng, mit dem Antrage auf Ehescheidung :

das Band der Ebe zu trennen, den Be- flagten auch für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklaat:n zur mündlihen Ver- hanblung d¿6 Rechtsstreits vor die 13, Civilklammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 31. Mai 1881, Vormittags 11} Uhr, mit der Aufforderung, einen b¿i dem gedachten Ge- ricte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwede der öffentliden Zustellung dieser Auszug der Klage bekanrt gemacht.

Berlin, den 12, Februar 1881.

Buciwwald,

Gerich!'sschreiber des Königlichen Landgerichts I,

Civilkammer 13.

wird

Beffentlicher Anzeiger. 7

Fciedrid Hornung, ! zu Marienspring, !

Pfennige füc ge- ;

12 R

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. & . Verschiedeze Bekanntmachungen.

. Theater-Ánzeigen. |Tn der Börsen-

Æ

aferate nebmen an! dite Anncencen-Expebitionen des „Jnvalidendauk“, Nudolf ofe, Saasenficin

Vogler, G, L, Daube & Co., E. S@&loîtte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Aunusueez-Vureans, 5

6 : . Literarische Anzeigen.

. Famüien-Nachrichten. | beilage. &

Oeffentliche Zustellung.

Potédam, klagt gegen ihren nach Amerika ausge- wanderten Chemann, Makhlow, zuleßt in Luckenwalde wohnhaft, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: das zwischen ihnen bestehende Ba..d der Che zu trennen und den Beklagten für ten alleia s{hul- digen Theil zu erklärer, und ladet den Beflagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die ¿weite Civilkammer des Königlichen Landgeri%ts zu Potsdam auf den 22. Zuni 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderurg, einen bei dem gedachten Ve- richte zrgelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der ¿ffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Pect:dam, ten 7. Februar 1881, Reine, i als Gerichtéschreiker des Königlichen Landgerichts, Civilk2:mmer I,

Oef entliche Zusteliung.

Der Lademeister Heinrich Holtappels zu Gelfen- ¡ firwen klagt gegen den früher hier wohnhaften

[4443]

| Bergmann Adam Fihner aus Grudzielee-Hauland, Kreis Pleschen, wegen Kostge.dforderung mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Be- | Tlaaten zur Zahlung von 91,15 4 und das Urtheil j für vorläufig vollstredbar zu erklären und ladet den { Beklagten zur mündlichen Verbandlung des R°-chtt- | streits vor das Königliche Amtsgericht zu Gelsen- kirchen auf den 30, April 1881, Vormittags 19 Uhr,

Zimmer Nr. 11, i Zem Zwecke der öffentlihen Zustellung wird : diejer Autzug der Klage bekannt gemacht.

Temme,

Gerichtsschreiber des Königliccen Amtsgerichts,

U 2 14434) Oeffentliche Zustellung. | Der Hausbesitzer und Maurer Karl Gottfried | Beder ¡u Nossen klagt gegen den Fleis{ergehülfen | Ernft Adolph Schober, zuleßt in Nossen, jeßt unbe- ¡ kannten Aufenthalts, aus einem Miethvertrage mit ¡ dem Antrage, Beklazten zu Räumung der Wohnung, ¡ sowie zu Zahlung von 15 4 Miethzins kosten- : pflicbtig zu verurtheilen, au das Urtheil für vor- { läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be- ; klagten zur mündlichen Verhandlung des Rectts- | streits vor das Königlide Amtsgericht zu Nossen auf den 1. April 1881, Vormittags 310 Uhr. Zum Zwecke cer öffentilihen ZusteUung wird dieser | Auszug ter Klage bekannt gemacht. Nossen, den 12. Februar 1881,

Seidel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amisgcrichts.

[4472] Oeffentliche Zustellung.

Die Handelsgesellschaft Wagner & Ruttloff in Magdeburg, vertreten dur ch Justi¿rath Scbulßz da- selbst, klagt gegen ten mit unbekanntem Aufenthalt abroesendea Buchbindermeisler F. Lammert, bither j in Wallhausen, wegen Waarenforderung mit dem : Antrag auf kostenfällige Verurtheilung des Be- | klagten zur Zahiurg von 93 M 85 H nebst 6 9/6 Verzugszinsen seit dem 4. November 1880 und | ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung i des Rechtsstreits vor das K. Amtégericht Langenburg ! auf den von diesem auf ; Diensiag, den 17. Mai 1881, | Vormittags 9 Uhr,

¡ anb. raumten Termin. | Zum Zweck der öffentliden Zustellung wird : dicser Auézug aus der Klagschrift bekannt gemacht.

| Den 12, Februar 1881. 1 j

j | Langenburz. j

) î 1 j

Kollmar, | Gerichts\creiber des K. W. Amts crichis, | Oeffentliche Zustellung.

i [4457]

In Sachen des Maschinenbauers Ludwig Bind- seil Ehefrau, Marie geb. Tute, hierselbst, Klägerin, widec ihren Ehemann, Beklagten, wegen Rüctkehr { event. Sceidung, ladet die Klägerin den Beklagten {zu dem auf

Dienstags, den 3. Mai 1881,

Voruiitiags 10 Uhr,

vor dem Landgericht, Civillammer 1, zu Bremen in dissen Sitzungssaal oben auf der alten Börse angeseßten Termine, vertreten dur einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rcchtsanwalt, zu erscheinen, zur Verhaatlung üter ihren Antrag: Den Beklag- ten, welcher seit 1876 die Klägerin böôslich verlassen, fi: seitdem auch ohe jede Kunde und Unterstüßung gelassen habe, zu verurtheilen, binnen 4 Wochen zu | lhr zurüdzukehren und das ehelihe Leben wieder | herzustellen bei Verméäitung der Scheidung. i Bremen, aus der Ecrichtéschreiberci des Land- | gerichts. | H. Lampe, Dr. | [4468] Oeffentliche Zustellung. | Die ¿zum Arméenrechte zugelassene Helene, geborne * Ernst, zu Elberfeld, vertreten durch Rechtsanwalt

Bloem, klagt gegen ihren Ehemann, den Fabrik - arbeiter Ludwig Tennis, fcüher zu Barmen wohn-

Die verebelihte Müller und Hebeamme Mahlow, ! | Carcline Wilh:lmine, geb. Hennig, zu Luckenwalde, vertreten dur den Rechtéanwalt Schlichting zu ?

den Möller Carl Albert !

E

, haft, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts- ! ort, wegen Mißhbandlurg 2c. auf Ehescheidena, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verbandlung des Rechtsstreits vor die IT. Civilkammer des König- lien Landgerichts zu Elkterfeld i auf den 7. April 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Elberfeld, ten 14, Februar 1881,

Schust. rx, Assistent, Gerichtéscreiber des Königlichen Landgerichts.

14442) Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Firma Franz Arnold Söhne in Reislenhausen, Klägerin, geaen die Steinhaueréehe- leute Franz und Ckristine S\aad von Mömlingen wegen Forderung bat die Klägzia darh den Kgl. Advokaten Hofmann hier Klage gestellt n gebeten, die Bellagten zu verurthcilen :

à, 41 43 S OQauptsaDe, 29 X 39 H Pro 23. Dezember 1877 bis 28, März 1879 rüdck- ständige restige Zinsen, 5 °%/% Zir sen aus 471 M4 43 S § vom 28. März 1879 an laufend bis zur Zablung ter Hauptsacte,

b. 452 M 57 4 Hauptsache nebst 59%, Zinsen hieraus vom 11. November 1875 an,

c. 10 M 12 4 § Cessionsfosten zu bezahlen und allez Prozeßkoften zu traaen.

Zur V.rhbandlung di:ser Sache ift die öffentliche

Sitzung des Kgl. Landgerichts dahier vom

L

, E x [4 Dienstag, den 17. Mai l. J Vormittags 9 Uhr,

bestimmt.

Hiervon erhalten andurch die Beklagten, deren Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist, mit der Auf- forderung Kenntniß, bis zum genannten Termine einen dabter zugelassenen Rechtsanwalt z1 bestellen.

Aschaffenburg, den 5. Februar 1881.

Die Serichts\chreiberei des Königlichen Landgerichts. Burleß, Kgl. Ober-Gerichts\chreiber.

4470] Geriátlihes Aufgebot.

Der Webermeister Friedrib Andreas Stolte zu Ascheréleben und dessen Schwester, die Ehefrau des Schub machers Friedrih H:inecke, Minna Ida, geb. Stolte, daselb\t, welche nebst den Kindera des Webermcisters Friedrih Horn zu Ascherêleben, der Ebefrau des Scuhmachers Carl Langer, Marie Dorothee, geb. Stolte, zu Ziegenhals, der Ehefrau des Schubmacher3 Albert Goepcl, Bertha Anna, geb, Stolte, zu Scadeleben und den Kindern des Wundarztes Ernst Zimmermann zu Berlin, in dem Quasipupillar-Testamente der verstorbeven Wittwe des Fleischermeisters Frie: riÞ Jacobi, Amalie, geb. Zimmermann, zu Erben des am 11. März 1880 hierselb verstordenen, für geisteëkranf erklärten Sohns der Jacobi’sLen Eheleute, Friedrich Jacobi je zu cinem Qri!thcile ais Erken eingesetzt sind, baben als Erbberechtigte den Erlaß einer öffent- lichen gerichtliden Aufforderung hinsichtlih sämmt- lier, ¿zur Erbschaft des 2c. Jacobi berufenen Per- sonen bcartragt.

Es werden demgemäß alle Diejenizen, welche an den vorerwähnten Nachlaß Ansprüche zu haben ver- meinen, aufgefordert, ihre Nechte in dem auf

den 26. März 1881, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermin bei Vermeidung des Rechtsnachtheiles anzumelden, be;w. sih als Erbea zu legitimiren, daß die Antragsteller als die wahren Erben ange- riommen weiden sollen, die nah dem Aus\chluß- urtheile ih Meldenden und Legitimirenden alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen suldig seien, aud weder Rehnungk- ablaze noch Ersay der erhobenen Nußungen zu for- dern, sondern ihre Ansprüdbe auf das zu beschränken habén, was von der Erbschaft noch vorhanden sein wird.

Schöningen, den 6. Februar 1881.

Herzogliches Amtsgericht. A, Müse.

can Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Naclaß-Curators, Justiz- rath Lange hier, werten die Erben und Erbeserdben der am 17. September 1880 zu Oelse verstorbenen verwittweten Polizei-Inspektor Mathilde Krziza- nowsky, geb. Boehm, aufgefordert, ihre Erbrechte spätestens in dem atn

14, Dezember 1881, Vormittags 109 Uhr, vor dem Amtérichter Schnabel an der Gerichts- stelle anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden präkludirt und der Nachlaß den sih meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen dem Fiskus, wird verabfolgt werden, so daß dec sih später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschoftsbesißers anzu- erkennen s{ultig ist, und weder Rehaungtlegung, noch Ersaß der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandencn fordern darf.

Strie au, den 9. Fcbruar 1881.

Königliches Anmitsgericht. Zur Beglaubigung: Anser, Gerichtéscreiber des Königlicben Amtsgerichts,