1881 / 41 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

betrachtet werden. Das Haus könne daher nur fragen, ob die Wirthschasteresorm, von der das Geseh ein Theil sei, den alt- preußischen Traditionen widersprehe. Ebenso unbegründet wie dieses Vedenken scheine ihm der Entwurf, der Steuererlaß leiste zu wenig, weil er die Kommunalabgaben unberüdsich- tigt lasse, das scheine ihm aber do einleuchtend zu jein, daß man die Kommunalsteuern, die auf ganz anderm Boden ständen, nicht so behandelt habe, wie die Staatssteuern. Alle Zwecke könne das Verwendungsgeseß, wie man auch behauptet habe, do nicht crfüllen, und gerade um das Mißtrauen gegen die Bewilligung neuer Steuern zu zerstreuen, genüge das Ver- wendungsgeseß nicht. Wohl aber würde der dauernde Steuer- erlaß diesen Crsolg haben. Außcrdem meine er, daß es für das Herrenhaus keine angenehme Situation wäre, ein Gesetz abzulehnen, welches gerade den ärmeren Volksklassen eine Er- leihterung verschaffen solle.

Kerr Hasselbach wandte sih gegen die Ausführungen des Herrn von Kleist-Neßow betreffs der Mahl- und Schlachtsteuer. Menn derselbe diese beiden Steuern so zu sagen wie ein er- frebenswerthes Jdeal hingestellt habe, so müsse er, Redner, bemerken, daß er als Ober-Bürgermeister von Magdeburg mit der Mahl- und ScWlachtsteuer und dem Ertrage derselben recht zufrieden gewesen sei, daß er aber im Juteresse des ganzen Landes und als Vertreter des Landes seiner Zeit sür die Auf- hebung derx Ster er gestimmt habe, da die Erhebung derselben ost sehr unbequem gewesen sei und die Kosten derselben in den offenen Städten den Ertrag meist überstiegen hätten. Er erinnere nur daran, daß in Bromberg in jedem Hause ein bestraster Shmuggler wohne und daß in Anklam 3000 Thlr. Erhebungskosten sür einen Steuerbeitrag von 4000 Thlr. nothwendig waren. Die Aufhekung dieser Steuer sei im Interesse des ganzen Landes geschehen. Dcm Herrn von Mirbah müsse er erwidern, daß die ganze Frage, ob Erlaß -odcr nicht, absolut keine Parteifrage sei, die man vem Panteistandpunkte aus entscheiden könne. Die Kommission habe sich gegen cinen dauernden Erlaß erklärt, weil 1hr die finanzielle Lage des Staates nicht dazu angethan erscheine, um auf cinen Theil der sichersten Staatseinnahmen zu verzichten, Die Kommission sei auf so viele Bedenken ge- stoßen, daß sie den ganzen Entwurf habe ablehnen müssen. Wenn der Erlaß bis zur 5. Steuerstufe wirklih angenommen würde, so sei die Folge davon, daß die Städte, welche ZuU- {läge zu den Staatssteuern zu erheben gezwungen wären, und das sei die große Mehrzahl, 1n cine chlimme Lage kämen, daß das ganze Odium der hohen Zuschläge gegenüber den ermäßigten Slaats]tcuern auf die Städte fiele. Jn den Städten würde sich übrigens der Eilaß gar nicht so sehr bemerkbar machen. Die Quote des Erlasses sei gering gegenüber den drei- und viermal so hohen Kommunalzuschlägen, die in einzelnen Kommunen so bedeutend seien, daß es wirtlih ganz indifferent bliebe, ob von den 3 É

Es habe ihn mit großer Freude erfüllt, daß der Reichskanzler es si zur weiteren großen Lebensaufgabe gemacht, die wirth- \chastlihe Reform in Gemeinschast mit den Konservativen dur&zusühren. Wenn es au nicht alle Wünsche erfülle, dürfe man es doch nitt ablehnen, sondern müsse es als ersten Schritt der Steuerreform annehmen.

Mit Nücksicht auf den Reichstag wird die Sißung auf Donnerstag, 12 Uhr, vertagt. Schluß 3/4 Uhr.

Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (63.) Sißung trat das Haus der Abgeordneten in die erste und zweite Berathung des Antrages des Abg. Dr. Windthorst auf Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, ketrefsend die Herstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisc-katholishen Bisthümer und Geistlichen ein. Der Antrag des Abg. Dr. Windthorst lautcte :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, dem nachstehenden Gesctentwurfe die Zustimmung zu ertheilen: Entwurf eines Gesetzes, betrcffer.d die Herstellung ter Leistungen aus Staatzmitteln für die römis-katholishen Bisthümer und Geistlichen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags, was folgt: Einziger Paragraph.

Das Gesch vom 22. April 1875, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römis-katholishen Bis- thümer urd Geistlichen (Geseß-Samml. Scite 194) tritt mit dem 1. April 1881 außer Wirksamkeit.

Die nah §8. 9 dieses Sesetes weiter zu treffenden geseßlichen Bestimmungen bleiben vorbehalten.

Der Minister der geistlicen 2c. Angelegenheiten ift mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

Urkundlich 2c.

Der Abg. Dr. Windthorst befürwortete seinen Antrag. Wenn er in einem Augenblicke, wo die Aufmerksamkeit des Hauses zwischen diesem und dem Sizungssaale des Reichêtages getheilt sei, einen Antrag, wie den vorliegenden einbringe, #o möge ihn die außerordentlihze Wichtigkeit des Gegenstandes entshuldigen. Leider sei scin früherer Antrag, in welchem es sich um ideale Dinge, um die Freiheit des Messelesens und der Spendung des heiligen Meßopfers gehandelt habe, abge- lehnt, und damit der Beweis geliefert worden, daß es für die Katholiken in Preußen keine freie Religionsübung mehr gebe. Für diesen Ausgang sei die Regierung verantwortlih, deun wenn dieselbe sich zu dem Antrage anders gestellt hätte, so wäre die Sache jedenfalls anders ver- laufen und wenn man tinst die Geschichte dieser Tage schreibe, so werde man die Stellung des Abgeordnetenhauses weit cher begreifen können, als die der Negierung, die sich ja eine kon- servalive nenne. Während cs sich bei seinem neulihen An- trage um das bimmlische Brot gehandelt habe, so handele es si bei dem heutigen um das leiblihe Brot, troßdem habe \cin Antrag eine enorm: weittragende Bedeutung, nämlich zu

in den hestigsten Kriegen nit üblih gewesen sei. Die Katho- liken kapitulirten troßdem nicht auf die Gefahr hin, den Hun- gertod zu sterben. Als Geldmittel verlangt scien zur Auf- besserung der evangelishen und der katholischen Geistlichkeit, habe das Centrum bereitwillig zugestimmt; jeßt habe die pro- testantishe Majorität hier Gelegenheit, durch ihr Votum diesem himmelschreienden Verfahren gegen die Katholiken ein Ende zu machen; weigere die Majorität das, so werde die Geschichte sie rihten.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) {loß sich in allen Punkten dem Vorredner an und bedauerte namentli, daß die Regierung sich nicht bewußt sei, daß das Sperrgeseßz ein sittlih durhaus verwerflihes und unzulässiges Kampfmittel sei. Hier werde der Kampf gegen dic \chuldlojesten Jn- dividuen geführt. Das Ziel dieses Kampfes sei nur die Unterdrücung des katholishen Volks; dasselbe habe aber Ehrgefühl genug, seine Geisilihen nicht umkommen zu lassen und ihnen dasjenige zu gewähren, worauf dîie- selben rechtlich und standesgemäß Anspru hätten. Vergesse man nicht, daß auch die Liebe zum Vaterlande verdient werden müsse und daß dieselbe bei dem katholishen Volke in dem Grade steige und falle, wie das Vaterland sich gegen die katholischen Geistlihen und Priester verhalte. Hüte man sih davor, diesen Massen Anlaß zu geben, in das fozialdemoîra- tishe Lager überzugehen. Der Üebermuth, mit dem man hier dem fkatholisGhen Volke entgegentrete, werde seine Früchte tragen. Man möge nicht vergessen, daß dieser Uebermuth das katholische Volk auf Wege führen könne, die gewiß nicht gesucht und gewollt seien. 5

Nach Swhluß der Diskussion erklärte nach Verzichleistung des Antragstellers der Abg. Frhr, von Schorlemer-Alst, daß er si über das Schweigen auf allen Seiten des Haufes und am Regierungstishe wundern müsse, er ziehe daraus den Schluß, daß dem Äntrage überall zugestimmt werden würd. Um das Haus darin zu bestärken, müsse er vor Allem Ein- spruh erheben gegen die vom Abg. von Bennigsen unter Zustimmung der linken Seite gemachte Ausführung, betreffend den Gegensaß Roms und der katholischen Kirche gegen das evangelische Kaiserthum. Es sei allerdings auffallend, daß der Abg. von Bennigsen bei dem Verwendungsgesez die Adgg. von Eynern und Dr. Gneist in die Schranken habe treten lassen, dagegen in Vezug auf den Kulturkampf persönlich das Wort ergriffen und die Erbschaft der Abgg. Jung und von Sybel angetreten habe, die der Abg. von Bennigsen sogar als eifriger Kulturkämpfer noch bei Weitem übertroffen habe. Dcr Gedanke des Abg. von Bennigsen sei übrigens niht neu, sondern {hon von dem Botschafter in London, Srafen Münster bei einer Nahtischrede zum Ausdruck ge- bracht worden. Bei diesem sei eine solche Aeußerung nicht so gefährlih. Wenn aber der Abg. von Bennigsen, der ein Staatsmann sein wolle und ohne Zweifel Zukunsts-Minister

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Auzeiger.

Berlin, Donnerstag, dei

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Scheuß. Stugt3-Unzeiger und tas Geatral-Handel2- cézister nimmt au? die FönigliSe Exrpesitisn ézs Dentsizen Reitha-Anzzigers nud Sbaiglisz Drenisieun Stnals-Anzzigers:

Berlin, 3. W. Dilteim-Stzat: Nr. 32

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Zweite Beilage

17, Februar

1881.

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———————————————

4 Untsrsuchungz2-B2c20u. |

Cgehote, t sriadungen

“=chf{¿ratec für den Deutschen Reici9- und Königl. | Dey ¿tf T JEL : Ÿ Tg i, Stackbrie?e un! aziriells Liatligaeme

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5s; E “Sant iltnnaz BaBlæ&n S Z, 9. W. von SÉentlichen L'ADIETER,

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——=- SteXbriefe und Untersuungs- Sachen. | [4

Steckbriefscrnenerung. Der hinter den Buch- halter Goltfried Nitschke wegen Unterschlagung unter dem 24. November 1877 in den Akten | f( N, 225 77 erlassene Stcbrief wird hierdurch er- neuert, Berlin, den 9. Februar 1881. Königliche | [e S'aatfarmaltscaft beim Landgericht I. Beschrei: | Y vune : Alter 27 Jahre, geb. am 9. November 1853, Geburtsort Bunzlau, Haare blord, Eesichtsfarbe fris, CLestalt klein.

Oktober 1880 hinter den b Vferdvetnesit Feiedrich Bergwardbt, zuleßt in Kirch-Baagendort, erlassene Stecivrief wird hier- mit in Eriuneruug gebrawÿt. Grimmen, den d 8. Februar 1881. Königliches Amttgericht. IT, Ab- iheilung.

[4681] i

Siecbrlefs - Erueverung. Der _ E Zimmermann Karl Hanupta aus Ober - Glozau unterm 29, Januar 1880 im „Deuticen Reichê-An- zeiger“ Nr. 23 erlossene Steubrief wird biemit er- neuert. Ober - Giogau, den 12. Februar 1881. Königlicces Ämi2gericht.

Der unter dem 7.

L

Subhaftationen, Aufgevote, Bor- ladungen und dergl.

Oeffentliche Zustellung. n der Arpellationssache

i ceparitten Frau Huhle und Ehemanns Moriy Huhle hiec, Appellanten,

[4555]

ibres früheren Beflagten und

wider

dur den Rechtéanwalt Edmund

Breithaupt, geb. -Prôschold, früher in DreSden, zu-

der, den 7. September 1877

zabltar am 1. Oktober 1880, e mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 60:0

fowie £ 9% eigne Provision an 90 A A und ladet die Beklagte zur mündlicen Verhandlung des Recbtsfireits ror

mit der Aufforderung, einen

Hinter Ten Auszug ter Klage bekanvt gemacht.

(4597) Oeffentliche Zustellung,

und die Kuratel über ihr am 15. Piärz v. I8. ge- btornes Kind „Anna“ baben

seph Morner von Naîtetten, : j unbekaunten Aufenthalts, Klage eingereicht mit | gt dem Antrage:

59) Oeffentliche Zustellung.

agt gegen die Kaufmann sehegattin KFulie Hedwig gt in Loshwit bei Dreéden, jt unbekannten ufenthalts, aus einem Primawechsel, d, d, Dres- üter 6000 Æ S,

A H neb Sine di

iervon zu 69% vcm Tage der Klagbehändigung an,

die I. Kammer für Handelssachen es Könialiden Landgerichts zu Dreéden auf den 12. Avril 1881, Vormittags 10 Uhr, bei tem gedachten Ge- ite zugelassenen Anwalt zu besteVen. : : Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Dresten, den 15. Februar 1881, Claus, i Serichtsshreiber des Königlichen Landgerichts.

Die ledige Köchin Maria Gi von Kögersdorf

gecen den Kellner Io: zuletzt dahier, uuu

auf Veruribeilung desselben zur E der Vaterschaft zu deim genannken 1 Zahlung von 15 M Tauf- und Kindbettkosten und 12 M meonailihen Unterhaltébeitrag, ein-

| leute Theobald Günther und C | gerichten, ist die Ergänzung und Berichtigung der Der Dr. August Herrmann zu Dresden, vertreten | dur den Kgl. Notar Keller in Germersheim am Schanz daselbst, | 26. Mai 1879 begonnenen und am liden Jahrs Der ) lafenschaften der ebengenannten Theobald Günther'- {hen Gheleute nothwentig geworden und hierzu Tagfab1t auf Freitag, den 1. April 1881, | Morgens 9 Uhr, zu Germerslieim, auf der im Wewbselprozesie | Amtsitube des genannten Kgl. Notars anberaumt.

walter der Günther II, Koblenhändler in Zeitkam, Sohnes der genanrten Gescâfte jährig, in Zeitkam wohnhaft, : n fanntem Aufenthaltsort abwesend, Enkelin der E-b- laser, nachdem die nahgesuchte öffentliche Zustellung an diese beziehungsweise Ladung decselben dur das Kgl. Amtsgericht Germertheim wurde, hiermit vorgeladen, in vom j j stub2 des Kgl, Notar Keller in Germersheim zu è erscheinen,

[4565]

Kinde, | die | N N far No 3 zl 935 in ter dritten Abtheilung unier Nr. 3 31 Gunsten des Ackersmanns Bernard Söller zu Zweel,

nts, Fabriken und

AGU

Auseratz nehmen aut die An t-Erpebtitonen De nFuvalivenvani“, Lindo:f Mo

F Boëlerz,

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S. L. Dante

Aunoucen-Bureans.

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Maria Eva Von-

18. Juli râm- abges&lossenen Theilung der Nas

wurde

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Auf Antrag von Joharn Clemens, Volkébank- rektor, in Landau wohnhaft, als definitiver Ver- Gantmasse von Philipp Heinrich Erblasser, wird die bei fragli@em mitbctheiliate Helene Güntter, volls zur Zeit mit unbe-

ho

heute angeordret besagter Tagfahrt . April 1881, Morgens 9 Ubr, auf der Amtê-

Germersheim, den 14. Februar 1881. Zoch, Kal. Amtsgerichts schreiber.

Aufgebot.

j F F 7 2 (Aly Die Etßelcute Höfner Franz Söller Agr: b. Heitfeld, verwittwet gewe}ene Bernard Sol

und Ägnes, CE,

zu Zweckcl, Kspl. Gladbeck, haben das Aufgebot des buche Hyvotheken-Instruments vom 13. Oktober 1255 üker

im Grundbuche von Dorsten Band T Blatt

[4594]

buche von Pys3zczyn Nr. 2 für die Geschwister Catharina und Ludowicx Frankoweki auf Grund dés Erbrízesses vo

Mat 1849 eingetragenen Erbegelder von 400 Thaler ;

buche des 5 E Nr. 4 für die Staniélaus von Chrzanowsfiscen Erben auf Grund der Schuldurkunde vom 18, ai a 11868 eingetragenen Kaufgelder voa 6984 Thaler;

Der Leklagte wird daber kiermit

in der Person cincs rectzeitig

bei dim diesseiticen Gerichte zugela zu bestellenden Mechtsanwalis aa di1 Termine zu erícheinen.

Der kiägerishe Antrag gel

zwischen den Streits! heilen be {chuldea des Beklagten auf di ren zu trennen, und habe Leßtere zu tragen.

München, den 13. Februar 1881. Die Ecrictsschreiberei des Kgl. Landgerichts Münzen L Der K. Overgerichtsschreiber :

Rodler.

Bekanntmachung.

Nacbstehende Urkunden find dur Aus{&4lufis

urtbeil vom 9. Februar 1881 für fiaftlos ectlärt worden :

1) das Hrvothekendokument über die im Grund- Nr. 5b. Abtheilung 1IT, unter

om 1/25. 2) das Hypolhekendokument übir die im Grund-

Ritterguts Czechowo Abtheilung E:

s 7 , . F « 3) das Hypothekendokument über die im Grunds- des MNitterguts Czehowo Abtheilung LiT.

Nr. 9 für den Staniélaus von Chrzanc wéi auf Grund der Scbuldurkunde vom 24, Sebtember 1844 eingetragenen Poit von 188 Thaler 8 Sgr. 104 Pf. ;

4) die Hypothekenurkunde Über die im Grund- 352 2

Kípl, Gladtcck, und zu Lasten des Schreiners E bann Séller zu Dorsten eingetragene Poll von 122} S F : E Thlrn. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird | für den Kausmann Mi®agel Rotbolz ¡u S{werienz aufgefordert, spätestens in dem auf E aus dem Mandate vcm L Oktober 1862 einge- den 5. April 1881, Vormittags 10 Ag __| tragene Wechselforderung von 9 Tholer und 8 Sgr. vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auj- | Kotten; i a aebotétermine seine Rechte anzumeiden und die 5) das Hypotheken (Zweias) Dokument fiber den irnk Sit de v ea idrigenfall ie Kraftloë- | im Srundbuche von Kleßko Ar. übtheiiung 111, gerivts Nürnbera era lar ecfolten wied Be Ma O And Klegîto. Ne, 64 Atthéilüng 11. Nr. 2 Nürnber, den 12. Februar 1501. : : ( 9: L “1881 . F Gaul Gieupfee in Gnesen eingetragenen Antheil E 2ST RLol Gerits iber: Dorsten, den 22, Januar 1581. für Garl Gieipkee in Gnelen eingetrag Ea gea R e E ats Königliches Amtsgericht. von 25 Thaler 10 Sgr. 3 M S G 6) das Hypothekendokument Urer ti: im Geunde-

Z E r, 43l er E {3857] Oeffentliche Zustellung. buche von Gefen Nr. —is5 Abtheilung 0D Me, E Die Firma C. Hedrich in Glaucau, vertreten für die Geschwister Jznas e dur die Rebtsanwälte Clauß uvd Flesig in Agnes Winieka auf Grund d ero, 80 Thaler Zwidau, als Prozeßbevollmächtiate, klagt gegen den 5, März 1822 eingetragenen Erbihetle von 50 Wh

sei, diese Aeußerung thue, dann heiße dies die Fackel kon- Ene V

fessionellen Haders hinauswerfen, die Ueberzeugung, welche 9 Millionen Katholiken in Preußen im Herzen trügen, nämlih daß sie von dem Oberhaupte des Staates, welcher christlichen Konfession derselbe auch angehöre, Gerechtigkeit zu erwarten hätten, ershüttern. Die Ausführung des Abg. von Bennigsen sei aber au nicht wahr, und dafür sei der Reichskanzler selbst ein klassisher Zeuge, der in jenem Briese von 1871 an den Abg. Frhr. zu Franckenstein erwähnt habe, daß die Kund- gebung, welche dem Kaiser nah Herstellung des Deutschen Reiches vom Papste zugegangen sei, unzweideutig den Ausdruck der Genugthuung darüber enthalten habe. Damit sei erwiesen, daß dem politischen Lenker in Deutschland der Gedanke des Abg. von Bennigsen fern gelegen habe, Bei dieser Art des Kultur- fampfes müsse man scließliÞ in die Gesellschaft der Sozial- demokraten kommen, die mit innigstein Behagen dem Kultur-

Ticßlih der Kleidungtfosten, auf 13 Jahre, e u Hälfte des Schulgelds und der allen- fallsigen Kur- und Leichenkosten, sowie zur Tragung der Streitskoften, E und laden den Beklagten in die zur mündlichen Verhandlung auf Freitag, den 1. April d. Zs., früh 9 Uhr, im Zimmer Nr. 11 des K. Amts-

untersuchen, ob die Mittel, welche in diesem Geseße gebraucht würden, um gewisse politishe Zwecke zu erreichen, überhaupt zulässig seien. Große JZllusionen über die Haltung des Hauses sowohl wie der Staatsregierung mache er sich freilich nicht. Das Streben des Centrums für die Frei- heit der Kirde und der Religionsübung werde dadurch bestraft, daß man seine Partei überall zu isoliren suche; aber über folche politische Kombinationen und Kalküle werde s{hließ- lih der gesunde Sinn und das Rechtsgefühl des preußischen Volkes den Sieg darxontragen, und 9 Millionen Katholiken in Preußen respektive 16 Millionen in Deutschland könne man nicht isoliren. Das Sperrgeseß ordne nicht etwa an, daß ein einzelner Geistlicher, der gegen die Gesegze etwas unternommen, in_ seinen Einnahmen, soweit sie aus der Staat8- fasse kämen, gesperrt werde, sondern alle Geistlihen der

Staatssteuern dcr untersten Stufe 75 Z erlassen würden rate und 2 ( » 2 O d é

oder nit, Der Hauptgrund gegen die Annahme des dauernden Erlasses beruhe aber darin, daß die organische Steuerresorm durch denselben eher gehindert als gefördert werde. Der CEtlaß ersire@e sich bis zur fünften Stufe, idneide also in ganz willkürlicher Weise vor der sechsten Stufe ab, was nothwendiger Weise sehr viel böses Blut erregen müsse und auch die Veranlagung erheblich stören werde, da Niemand aus den unteren Klassen in die sechste, alle aus der seck;sten und siebenten aber in die sünste Klasse zu kommen fjuhen würden. Wenn man jeßt den ö unteren Steuerklassen ein Theil dex Steuer erlasse, so sei es unmöglich, sie bei der organishen Steuerreform wieder mit einer entsprechenden Steuer zu belegen; die fünf Stufen würden sih immer auf den Erlaß, und zwar mit Recht, berufen können; die Regierung

den Kaufmann A. Stegemann, Appellaten, : tet unbekannten Aufenthalts, wegen von Sacken, jollen die Nachbenannten: 4 1) der Inspektor Wilke hier, Tempelhofer Verg wohnhaft, 9) der Arbeiter Neumann und i : 3) die Frau E 82 Unds U Mrs dorf wohnhaft, L [aut Bor (ébeslusses des zweiten Civil-Senats des Königlichen Kammergerichts über die Behaup- tungen der Appellaticns-Rechtfertigung als Zeugen vern unen werden. A f Es ift bierzu ein Termin auf den 26. März 1881, Vormittags 11 Uhr, im Königlichen Kammergericht, Lindenstraße Nr. 14, vor tem Herrn Referendar Polensïy anberaumt

Herausgabe

Anfgebot. : - Eisenbahn-Dircktion zu Frank»

Mortifikation der AbV/o'gen Prioritäts-Obligation der Rhein-Nahe-Eisenbahn- Gescllichaft, 11. Emission Nr. 85956, über 100 Thlr. Der Inhaber dieses Werth-

[4559] : Die Königliche ( furt a. M. hat die

dermalen un- 10 Sar. d Pf;

wäre also dann in ihren Reformprojekten vollständig durch den jeßigen dauernden Erlaß gebunden und könnte von demselben nitt losfomnmcn. Die Kommission habe also geglaubt, der Re- gierung mit der Ablehnung der Vorlage einen Dienst zu erwei- scn, und sei durctaus weit entsernt davon, derselben Hinder- nisse in den Weg legen zu wollen. Wenn der Herr Reid;s- tanzler zu Anfang seiner Rede bemerkt habe, daß die Kom- mission gewiß die Frage nur vom rein objektiven Stand- punkte aus betrachtet habe, so müsse man ihm darin durchaus Recht geben. Die Kommission habe nur ganz objektiv die Frage des Erlasses geprüst und si bei ihrer Entscheidung durch fk.inerlei politishe Erwägungen leiten lassen ; sie habe sih rein an den Steuererlaß gchalten und das Verwendungs- gese unberührt gelassen, da sich der Erlaß nur auf die bereits genehmigten Reichssteuern und Zölle beziehe, während in dem Verwendungsgesiß über die erst noch zur Bewilligurg gestellten projektirten Neichssteuern im Voraus versügt werde. Durch die Debatten des Abgeordncten- hauses sei in die Meinungen über die Erlaßfrage cin solcher Wirrwarr gekommen, daß die Kommission es sür das einzig Richtige gehalten habe, si strikte an den vorliegenden vom Abgeordnetenhaus genehmigten Geseßentwurf zu halten. Er, Redner, glaube auch nicht an den s{werwiegenden Einfluß des Erlasses auf die ganze Steuerreform, der so groß sein solle, daß die ganze Resorm durch die Ablehnung des Erlasscs in Frage gestellt sei. Er halte cs für richtiger, von Fahr zu Zahr zeitweilig einen Erlaß zu bewilligen, um Luft sür spätere Reformen zu behalten, als jeßt einen dauernden Erlaß anzu- nehmen, von dem die Negierung später nicht loskommen könne.

Der Präsident des Staats-Ministeriums Fürst von Bis- mar ck ecwiderte hierauf:

Ich will rur wenige Worte sagen, um die Mabl- und StWlacht- ileuer nit unter tem Eindruck dec Worte des Herrn Vorredners zu lassen. Wenn in den beiden Städten Bromberg und Arclam fsclce Mißstände staltcefunden baben, daß dort so viel kesicafte Sbmuggler wohnten, daß daselbst 3009 Tblr. auëgegeben wurden, um 4000 ein» zunehmen, so glauke ic, hat das daran gelegen, daß die Bürger- meister dieser beiten Städte nicht so gut waren, wie der Ober- Bürgermeister ven Magdebura, und daß die Stadtregierung dort vihts getaugt hat. Wern sie so vorzüglich gewesen wäre wie in Magdeburg, so würde dergleichen nit vorgekommen scin. Id mötte das nit auf dieser Steuer siten laffen, weil ih ihr no eire Zu- kunft in ti:2fer Welt zuschreibe. An die Absicht, die Neform richt zu stôren, glaube ih gern bei diesen Herren, aber Sie stören fie doc. Sie stecken nicht in unserer Haut! Für uns ift die Reform çestêrt, wenn sie jett getemmt wird. Diese thatsäcliche Folge kann ic nur korstatir-n. Cann mcllte ih erwähnen, daß, wenn ich in meirten legiélativen Besircburgen im Lande ron der Spekulation auf Dank- tarfeit mit Ai nabme derjenicen meines alesgnädicsten Herrn geleitet würde, so bâtte id schon vor 20 Jahren auf Sard cekbaut.

Graf von der Schulenburg-Beetendorf erklärte, die Dppo- sition scheine hauptsählich von den Vertretern der großen Städte auszugehen, die allerdings durch ihre Kommunal- besteuerung sehr belastet würden. Man dürse aber nicht ver- gessen, daß sih diese Städte auch manchen Luxus gönnten.

Die Gründe gegen das Gescy halte er niht für durchschlagend,

katholischen Kirche und ihr Gut seien gesperrt, und es seien niht nux die Bedürfnißzuschü}e gesperrt, die der Staat frei- willig gegeben habe, sondern auch diejenigen, die auf onerofen Titeln beruhten. Diese weittragende Bedeutung des Gesetzes sei vielen Mitgliedern dieses Hauses unbekannt. Diese Sperre sei nicht wohlwollend ausgeführt worden, es würden Prozesse angestrengt, mit außerordentlichen Kosten bis in die leßte Jnstanz durch- geführt. Viele Geistlihe seien aus ihren Wohnungen entfernt worden, sie seien sogar nicht einmal zur Vermiethung der bis- her von ihnen bewohnten Häuser zugelassen worden. Um dieses Geseß, das unter Verantwortlichkeit des Ministers Falk erlassen sei, wirksam zu machen, sei bestimmt, daß wenn mar cine Erklärung abgebe, daß man die Gesche befolgen wolle, für den Einzelnen die Wiederaufnahme der Leistungen zu- lässig sei. Das sei doch nichts Anderes als der nadcte Versuch der Bestehung. Wer etwa aus Reue über seine Erklärung diese widerrufe, solle nach diesem Gesetze abgeseßt werden. Außerdem dürften die kirhlihen Oberen gegen diese Art Leute die Disziplin niht aufrecht er- halten. Das Gesetz sei ein Versuch zur Aufwiegelung in der Kirche, also ein unmoralishes Mittel. Wie aber hätte Dr. Falf zurückschrecken sollen, dies Mittel zu gebrauchen, wenn derselbe niht zurückgeshreckt sei, die Spendung der Sakra- mente und das Lesen der heiligen Messe mit Strafen zu be- legen! Monumentum aere perennius! (Seiterfeit.) Man lache, aber das mache ihn nit irre; es werde einst der Tag fommen, wo auch diese Heiterkeit ein Ende habe. Zu diesem unmora- lischen Mittel komme der unmorali)che Zweck, die Geistlichen dur Aushungern zu zwingen, die Maigeseße anzuerkennen. Wie weit diese das Gewissen verleßten und be‘hwerten, sei von ihm und seinen Freunden dargelegt worden ; daß sie in vielen Punkten zu weit gingen, habe die Staatsregierung selbst schon an- erkannt dur die Verhandlungen, die dem Juligeseße voran- gegangen seien. Wie komme es, daß ein Geseß noch fort- bestehe, das die Leistungen ernstlih begründeter Verpflichtungen abhängig mache von Gesetzen, von denen die Staatsregierung selbst anerkannt habe, daß sie in das Junere der Kirche ein- griffen ? Die Regierung arbeite nun keineëwegs dies Geseh so um, daß es befolgt werden könne, ohne daß die Gewissen ver- legt würden, sondern erwarte er wisse nicht welche Katastrophe, vor der Gott Preußen behüten möge. Nach einer Bestimmung in den Juli-Geseßen könne der Minister eine Aufhebung der Sperre herbeiführen; von dieser Be- fugniß sei aber noch in feinem Falle Gebrauch gemacht worden. Man behaupte nun, sein Verlangen widerspreche der Würde des Staates, Leistungen zu machen an Geistliche, die die Geseße nicht befolgen wollten. Weshalb er eine Be- folgung dieser Geseße niht für möglich halte, habe er {hon gezeigt. Das Sperrgeseh brauchte aber dann auch nur bei solchen Geistlichen in ¿Frage zu kommen, wo eine Reni- tenz hervortrete. Wo habe nun die überwiegende Zahl der Geisilichen eine Renitenz gezeigt selbst in dem Sinne der Staatsregierung? Der Staat jollte niht gegen scine eigenen Unterthanen ein Aushungerunassystem anwenden, wie es selbst

kampf zuschauten, in welhem Staat und Kirche sih gegenseitig aufrieben. Der ganze Unterschied liege überhaupt darin: nah der christlihen und konservativen Auffassung seiner Par- tei sei die Kirhe und das Fürstenthum ein solches von Gottes Gnaden, nach der der Liberalen gebe es ein solches nur von Staatswegen. Er möchte das Haus bitten, in diesem Kampfe gegen das Centrum si aller Deduktionen aus Urkunden, die Jc.hrhunderte weit zurücklägen, zu enthalten, er könnte sonst ebenfalls auf den landesverrätherishen Fürsten Moriß von Sathsen, auf die Bündnisse mit dem Verwüster Deutsch- lands Gustav Adolph von Schweden u. a. m. hinwei- sen. Den Katholiken #Hürde immer der passive Wider- stand zum Vorwurf gemacht. Aber als der Äbg. von Bennigsen des sehr zweideutigen Tumults in Hannover in seiner neu- lichen Rede gedacht habe, habe er niht das geringste Zeichen der Mißbilligung auf der Linken bemerkt. Was den Antrag selbst betreffe, so bitte er, denselben anzunehmen. Das Sperrgeseh sei von allen Maigeseßen das am wenigsten anständige. Wie könne man überhaupt auf eine Brodkorb- wirkung bei der katholishen Geistlichkeit rechnen? Die Art der Ausführung dieses Gesehes habe ja der Abg. Windthorst {hon klar gelegt, es sei die allerhärteste und denkbar schärfeste gewesen, Der Staat habe sich ausdrüdlih ver- pflichtet, die dem Kirchengut schuldigen Leistungen nicht allein zu zahlen, sondern sogar sicher zu stellen. Diese feier- lihen und vertragsmäßigen Versprechen würden nicht gehalten und der Art. 15 der Verfassung, der diesen Nechtszuftand \chüße, sei sogar aufgehoben. So nur habe das Sperrgeseß zu Stande kommen können. Wenn man so Geseße mache, was wolle man dann einwenden, wenn die Sozialdemokratie ans Nuder komme und sage, jie konfiszire das Eigenthum und Erbrecht? Wozu gerade dieses Sperrgeseß? Man habe gesagt, es sei ein Kampfgeseß, eine Flagge, mit der man \chließlich Alles zu decken suhe. Mit diesem Gescß habe der Staat gar nichts gewonnen, im Gegentheil, auf Seiten des katholishen Klerus und Volkes sei alle Ehre und aller Nuhm aus diesem Geseze hervorgegangen. Der Klerus habe die Probe bestanden; derselbe habe alle Opfer auf sih ge- nommen, und es gereihe ihm zur großen Freude, demselben dieses Zeugniß hier ausstellen zu können. Die paar Staats- pfarrer könne man ja an den Fingern abzählen. Der gehofste Erfolg sei also nicht eingetreten, wohl aber eine große Ver- hinderung der Seelsorge und eine {were Belastung der Ge- meinde. Der Abg. Rickert habe neulih gesagt, alle Parteien scien ja Söhne eines Vaterlandes, Hicr tfönne man die Wahrheit dieses Ausspruches beweisen. Am Denkmal Friedrich Wilhelms 111. im Thiergarten stehe geschrieben: Gerechtigkeit erhöhe ein Volk. Mache das Haus diesen Spruch wahr und nehme den Antrag an!

Nachdem hierauf der Antrag Windthorst in zweiter Be- rathung abgelehnt und somit ohne weitere Debatte dæser Gesegentwurf beseitigt und die Tagesordnung erledigt war, ver- tagte si das Haus um 2/4 Uhr auf Freitag 11 Uhr.

n 5 “u iesem Termin wird der Kläger A. Stege- mann mit dem Eröffnen vergeladen, daß aub im Falle scincs Autbleibens die Vereidigung und Ver- neh mung der Zeugen erfolgen Wird.

2 1 31, Januar :

V, o des II, Civil-Senats

des Königlichen Kammergerichts. Bode.

14579) Oeffentliche Zustellung. Fn dem Verfahren, betreffend die Vertheilung în Zwangsvollstreckunagssachen des Bauunternehmers P, Seitekorn zu Weißensee gegen den Sch{läcter- meister Rosenihal daselbst hinterlegten Betrages von 4377,£9 4. is zur Erklärung über den vom Gerichte angefertigten Theilurgëplan sowie zur Ausführung der Vertheilung Termin auf den 30. März 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte I[, hierselbft, Zimmerstr. 25, 1 Treppe, Ktmmer 18, Lestimmt worden. Der Theilungsplan liegt vom 25, desselben Monats ab auf der Cerichiéschreiberei zur Einsicht der Betheiligten auf. E Zu N S ikine wird der Inspeltions-Assistent a. D. R. Heilemann, früber zu Reinickendorf, dessen jeviger Aufenthalt unbekannt ijt, zum Zwecke der öffentlichen Zustellung hierdurch geladen. Berlin, den 13. Februar 1881. Gatrlipp, A Gerictéshreiber des Königlichen Amtsgerichts I].

(45968) Oeffentliche Ladung.

Der K. Advokat Zeitler dahier kat Namens der Salanterieshreiners Ehefrau Bakette Jacob daselbst unterm 9./10. d. Mits. beim K. Landgerichte dahier eine Klage gegen deren Ehemann Christian Jacob auf Ehesc eidung ciagereicht, worin beantragt ist :

1) die zwischen den Streitstheilen bestehende Ghe dem Bante nah zu trennen, _,,

9) den Christian Jacob für den {huldigen Theil i L, 7

3) demselben sämmtli@e St:eitskosten zu Über- fürden. ,

Zur Verhardlung dieser Klage vor dcr II. Civil- kammer dcs hiesigen K. Landgerichts ift auf Freitag, 22. April 1881, Bormittags #9 Uhr,

Sitzungssaal Nr. 41, .— Termin bestimmt, in welchem durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtéanwait zu erscheinen der unbekannt wo? sich aufhaltente Beklagte an- durch geladen wird.

Nürnberg, 14, Februar 1881.

Maier,

Häcker Otto Arzt von Niéderplaniß, j Lefannten Aufenthalis, wegen ciner Waaren- bezie» bentlich Wechselforderung von übertaupt 1174 M 50 - sammt Anhang mit tem Artrage : : den Beklagten zur Zahlung von 1174 M 50 - Eciebentlih zur Rüdgabe der Säde unter Kürzurg tes dafür angesetzten Vergütungbbe- icags und zwar nebst Zinsen zu d 9/9 von 510 vom 29. Oktober 1880 an, sowie nebst Zinsen zu 59% von 414 A 80 S vom 16, November 1880 und endli nebst Zinsen zu 6 9/9 von 950 M vom 20. Januar 1881 an gerechnet an tie Klägerin, n zur Tragung der Prozeß- kosten zu verurtheilen, i und ladet ten Beklagten zur mündlichen Verhand- lung dcs Rechtsstreits vor die ersie Civilfammer ses Königlihen Landgeriäts zu Zwican anf deu 25, April 1881, Vormittags 9 Ußr, mit dec Aufforderung, einen e getahten Se- ite zugelassenen Anwalt zu vesielen, E ; 1 wee der ¿fentlichen Zustellung wird dieser Arszug ter Klage bekannt gemact.

Zwwian, ten d. Februar 1881,

Blome, y Gerichtés(reiber des Königlichen Landgerichts, Civilk2mmer 1.

[4557] S : veilbroun. Oeffentliche Zustelluug. Die Magdalene Steiner, geb. Barth, zu Finster- roth, vertreten durh Net2anwalt Hörner in We-inékerg, tagt gegen ihren Chemann Christian Michael Steiner ron dort, derzeit in Amerika mit unkekanntem Aufenthaltsort, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Che wegen Quasidesertion des Ghbemanns dem Bande na zu trenneu, und den Bekiagten in die Kosien dcs Rechtsstreits zu verur- theilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Berhandlung des R-ctéstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichis zu Heiltronn auf cten 7. Zuni 1881, Nachmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen b¿i dem gedachten GVe- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. :

Zum Zwecke der ¿ffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Die Einlassungéfrist ist vom Herrn Vorsigenden auf 6 Wochen feltgefet worden,

rapiers wird aufgefordert, spätestens in dem aus ten 23, September 1881, Vormittags 9 Uhr,

lautend, beautrazt.

vor dem unterzeihneten Gerichte im Stadthause anberaumten Aufgebotétermine seine Rechte anzu- melden und tas Werthpapier vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung des Letzteren erfoigen wird, - . Creuznach, den 12. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. gez. v, Nacsfeld, Amtsgerichts - Nath. Beglaubigt:

Ohligschläger. S Gerihleschreiber des Königlichen Amt8zerichi®. 4556 y i Ne. 1544, Aufgebot, Der Lanckwirth Eugen Dienst von Rothweil hat unter Vorlage ter ecfor- derlichen Beurkundung vorgetragen, er habe aus dem Nachlaß der Iosef Häringer Wittroe von Burk- beim folgende Liegenschast ersteigert, hinsi{tlid wel- cer es an Einträgen der Eigenthumdstitel der Nechts- vorgänger fehle: 168 Ruthen Matte in der Loch: matte, neben Georg Roth und Klemenz Warth, Ge- markung Rothweil. Auf Antrag des Genannten werden alle Dicjenigen, welche an dieser Liegensc{ast in den Grund- und Unterpfandsbüchern richt einge tragene und auch sonst nit bekannte dingliche otec auf cinem Stammguts- odcr Familienverbarde be- ruhende Recte zu haben glauten, aufgefordert, solche svätestens in dem auf Freitag, ocn 8, April 1881, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Aufgebots- termine geltend zu machen, ausonst die nicht ange» ineldetcn Ansprüche für erloschen erkiärt _würdea. Breisach, dea 7. Februar 1881. Der Gerich18- \creiber dcs Gr. Amttgerichts. Weiser,

[4599] Befauntmachung.

Das K. Landgericht München 1, Givilkammer I, kat am 11. Februar 1881 gemaß, 68, 186, 187 D, R. C. P. O. beschlossen, es sei in der dortselbst anhängigen Streitsache der Malersfrau Katharina Barmaneder zu München, vertreten von dem K. Advokaten und Rechtsanwalt Kamereker daselbft im Armenrechte, gegen deren Ehemann Heinrich Baro maneder aus München, dermalen unbekannten Aufenthalts, nit vertreten, wegen Ghescheidung, nachdem bereits die Klage mit Ladung zum ersien

Er, S Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung und Vorladung.

rolge Urtheils des K. Landgerichts zu Landau S Ko Sebruar 1880, erlassen in Sachen des

[4590]

Nerlzandlungötermine dem Beklagten persönlich zu Diketen cugeftellt worden ist, die ¿ffentliche Zustellung der Ladung des Beklagten zu dem nach & 578 d. R. C. P. D. anberaumten neuen Termine ¡u bewilligen, und werde zur Klagsverhandlung

uerlich die Sitzung vom _ "Srcitag, den 22. April 1881, Vorm. 9 Uhr,

7) das Hypothekendokument über die im Grund-

bude tes letzteren Grundstüds Abtheilung 11k. Nr. 2 für die Geschwister Ianay Joseph, Antonina Agnes und Franziska Winicka auf Srund gleichs vom 1824 gelder von 94 Thaler 3 Pfennig.

des Erbver- 17, Dezember 1824 cingetragenen EGrbe-

Gnuesen, ten 10. Fetruar 1381. Königliches Amtsgericht, Abth. IV,

[4587] Oeffffentiiche Bekauntmacung,

In der Zujammenlegungét sache ron Nicderdorfelden

e 1 Z .-

G unbekannten Erben des Jakob Kalbfleisch, Jakob's Sohn, von Niederdorfelden, Kcets Hanau, Negierungt bezirks Cassel, :

2) die unbekannten Erben des OVaniel Stein, Peter's Sohn, von Niedertorselden,

3) bie Katharina Schäfer, Heinri Schäfer des E und dessen Ehefrau Margarethe, gb. Geist, aus Niederdorfelden Tobte, _,

4) Karl Wilhelm Kocb, Wilhelm's Sou,

5) Johanns Kaiser, Johannes Sohn,

deren Aufenthalteort unkekgnn! ist, hicrdurch zur

Noliziehung des MRecesies au

Van 120 Avril 1881, Vormittags 11 Ubr,

in tas Geschäftslokal ter Königlichen General-

kommission dahier, Fünffenslerstraße Ne. e mit dem Bemerken öffentlich vorgeladen, daß die Kosten des ctwa erforderlich werdenden Versäumnißurtheils nach Maßgabe des Kostengeseßes vom 24. Juni

1875 den Ausbleibenden werden zur Last gelegt

werdeR,

Casscl, den 10. Februar S

Königliche Generalkommilsion. Wilhelmy.

s Bekanntmachung.

Auf den Artrag dés Tischlermeisters Friedrich Ermisch zu Schwenda, als Vormund der minder- jährigen Amalie Koller, werden alle Naclaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 2. Dezember 1880 zu Schwenda gestorbenen Handelt manns und Hand» arbeiters Heinrich Kmller Herm“ aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens im Termine Anr beil 1881, Vormittags 10 Uhr, unter Ançabe des Gegenstandes und Grundes ders selben, bei dem urterzeichneten Gericht anzumelden, roidrigenfalls der Nechténacbtheil cintriit, daß fie gegen die Bencfizialerben ihce Ansprücbe nur nob in soweit geltend machen können, als der Nawlaß mit Aus\{luß aller seit dem Tode des Erblaßers aufzekommenen Nußungen, dur Befriedigung derx angemeldeten Ansprüche nicht erschöpit wird.

Stolberp, den 11. Februar 1881.

Köntgliches Amtsgericht.

[45839]

im Sigungssaale der 1. Civilkammer des K. Land-

Peter Günther 1IL, Actersmann in Zeiskam, gegen

Königlicher Ober-Ser!ch18\chreiber.

die Erben der zu Zeiskam verlebten Akerersehe-

gerichts München 1, bestimmt.

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