1881 / 47 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Der Ministerialerlaß vom 17. Januar d. J. über das „Centralblatt der Bauverwaltung“, welhèés vom 1. April d. J. ab neben der „Zeitschrift für Bauwesen“ im Ministerium der öffentliche:1 Arbeiten herausgegeben werden soll und dessen Prospekt in Nr. 38 dieses Blattes mit- getheilt wurde, hat in einigen Punkten eine mißver- ständlite Auffassung erfahren. Jn dem Erlaß . wird u. A. bestimmt, daß Mittheilungen der Baubeamten über fis- kalishe Bauausführungen und ferner Arbeiten, die unter Benußung amtlichen Materials entstanden sind, dem neuen Blatte odex dexr seit dem Jahre 1851 erscheinenden Zeitschrift für Bauwesen zur Veröffent- lichung zu übersenden sind, eine Bestimmung, welche bezüglih der leßtgenanten Zeitschrist bereits seit dem Fahre 1854 besteht. Wenn in dem Erlaß vom 17. Januar d. J. hieran der Wunsch geknüpft wird, daß die erwähnten Fach: blätter von den Baubeamten auch für Veröffentlihung von technishen oder wissenschaftlichen Aussäße1 privater Natur in erster Linie gewählt werden möchten, so ver- steht es sich von selbst, daß dieser Wunsch keine Ver- pflihtung begründet, und daß es den Baubeamten wie seit- her freisteht, solhe Abhandlungen auch in anderen ihnen ge- eignet scheinenden Zeitschriften zu veröffentlichen. Die B&- stimmung, daß eingereihte Aufsäße, deren Aufnahme in das Centralblatt aus irgend einem Grunde nicht für angezeigt eradhtet wird, mit Genehmigung des Ministers auch auf anderem Wege veröffentliht werden können, be- zieht sich lediglich auf die oben charakterisirten, aus amt- li hem Material hervorgegangenen, nicht auf private Arbeiten. Zur Beseitigung jeden Zweifels is, wie wir hören, dieser Punkt in einem besonderen Ministerialerlaß noch ausdrüclih flar gestellt. Soviel zur Richtigstellung des Sachverhalts as verschiedenen Versionen in einigen Organen der Presse.

Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden : I. unter dem 12. Januar 1881 dem Kreise Anger- burg im Regierungsbezirke Gumbinnen, welcher folgende 5 Kreishaufseen 1) von Benkheim über Janellen bis zur Darkehmener Kreisgrenze in der Rihtung auf Darkehmen, 2) von Angerburg über Thiergarten bei dem Mauersee unweit des Vorwerks Pristanien vorbei, zur Kreuzung des Weges von Engelstein nah Pristanien in der Richtung auf Drengfurth, 3) von der Angerburg-Lößener Chaussee in Possessern nah Kutten, 4) von Kruglanken über Soldahnen zum Anschlusse an die Angerburg-Lößener Chaussee, 5) von Rosengarten über Langbrück bis zur Rastenburger Kreisgrenze bei Grieslack zum Anschlusse an die Rastenburg:-Drengsurther Chaussee, aus- zubauen und chausseemäßig zu unterhalten, beschlossen hat, für die zu diesen Chausseen erforderlihen Grundstücke. Auch ist Aller- höchst genehmigt worden, daß die dem Chausseegeldtarife vom 99, Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussce-Polizeinerarben auf die gedahten Straßen zur An- wendung kommen. 11. Unter dem 26. Januar 1881 dem fommunalständishen Verbande des Regierungsbezirks Wi e s- baden, welcher eine Bezirksstraße von dem Bahnhofe Nieder- brechen der hessishen Ludwigsbahn an Werschau vorbei über Dauborn nah der Wiesbaden-Limburger Bezirksstraße bei Kirberg zu hauen beschlossen, für die Grundstücke, welche zu dieser Straße benöthigt werden. 1881 dem Kreise Belgard, Regierungsbezirks Cöslin, welcher den Bau einer Chaussee vom Dorfe Gr. Tychow über Bahn- hof Gr. Tychow bis zur Polzin: Neustettiner Chaussee bei Fagertow unweit Polzin beschlossen hat, für die zu dieser Chaussee nothwendigen Grundstücke.

Das Recht zur E A des Chausseegeldes ist dem Kreise Teltow, Regierungsbezirk Potsdam, welcher den Bau einer Chaussee von Mittenwalde nah Teupiß be- {lossen hat, gegen Uebernahme der künstigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, nah den Bestimmungen des Chausseegeld-Tarifs vom 29. Februar 1840 einschließli der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften vorbehaltlih der Abänderung der sämmtlichen voraufgesührten Bestimmungen unter dem 2, Februar 1881 Allerhöchst verliehen worden.

Das Hafengeld, welches für die Benußgung des Winterhafens bei Thorn zu entrichten is}, ist durch einen, unter dem 5. Januar 1881 Allerhöhst genehmigten, Tarif geregelt worden.

Wird bei der Gewährung eines Darlehns dem Dar- lehnsnehmer irrthümlih cine Geldrolle übergeben, welche eine höhere Summe birgt, als bei der Uebergabe beiderseits gewollt wird (z. B. es wird irrthüwmlih eine Rolle mit Doppelkronen an Stelle einer Rolle mit Einmarkstücken überreicht), so be- geht der Darlehnénehmer, nach einem Urtheil des Reich s- gerihts, I. Strafsenats, vom 23. Dezember v. J., dur die widerrehtlihe Verwendung der in der Rolle ihm über- gebenen Summe eine Unter)chlagung.

Der Diebstahl zur Nachtzeit in einem bewohnten Gebäude, in welches sich der Thäter in diebisher Absicht ein- geschlichen hatte, ist nach §. 243 Nr. 7 des E als s{hwerer Diebstahl zu bestrafen. Fn Bezug auf dieje Be- stimmung hat das Reichsgericht, I. Strafsenat, durh Ur- theil vom 23. Dezember v. J. ausgesprochen, daß die Nacht- zeit im Sinne der vorerwähnten Gesezesbestimmung nicht mit der Zeit der Nachtruhe zusammenfällt, sondern mit dem Ein- tritt der Dunkelheit beginnt und beim Beginn der Vorgen- dämmerung aufhört.

Unterläßt der Obmann der Geshworenen bei Verkündung des Geschwornenspruchs die im §. 308 der deut- schen Straiprozetordnuna vorgeschriebenen Worte: „Auf Ehre und Gewissen bezeuge ih als den Spruch der Geschworenen“ zu sprcchen, so begründet diese Unterlassung nah einem Ur- theil des Reichsgerichts, 1IIl, Strafsenats, vom 22. Dezem- ber v. J., die Nichtigkeit des Verfahrens.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württembergishe Wirkliher Geheimer Kriegsrath von Horion ist aus Stuttgart hier eingetroffen.

Der General der Jnfauterle von Pbernißÿ, General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und fommandirender General des XIV. Armee-Corps, ist zu den Vermählungsfeierlihkeiten von Karlsruhe hier eingetroffen ; ebenso der General-Lieutenant von Gottberg, Commandeur der 26, Division (1. Königlich Württembergische), welcher während der Vermählungsfeierlihkeiten zur Dienstleistung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Preußen kommandirt worden ist, von Stuttgart.

TIT. Unter dem 2. Februar!

S. M. S. „Victoria“, 10 Geshüße, Kommandant |

Korvettenkapitän Valois, ist am 11. Februar cr. in Madeira eingetroffen.

Württemberg. Stuttgart, 20. Februar. (Allg. Z.) Die Abgeordnetenkammer behandelte vorgestern die lang und viel umstrittene Frage der Zurücckverlegung des forst- lihen Unterrichts. von der land- und forstwirth- schaftlichen Akademie Hohenheim (wo die Spezial- schule für den zuvor in Tübingen ertheilten Forstunterricht im Zahre 1825 errichtet worden war) nach der Universität Tübingen. Bisher brachten die Studirenden der Forstwissen- schast 2 bis 3 Semester in Tübingen zu behufs Studiums der Grundwissenschasten und dann 3 bis 4 Semester in Hohen- heim, um si dort der Fachwissenschaft zu widmen. Es wird nun aber von den Forstleuten, insbesondere auch von der Forstdirektion selbst, shon seit einigen Fahren eine Konzen- tration des Unterrihts an einem Ort als ein drin- gendes Bedürfniß bezeihnet. Die Königlihe Regierung beantragte daher die Zurückverlegung des Forstunterrichts nah Tübingen. Dieser Antrag fand zwar in der Kammer, deren Mehrheit hon vor zwei Jahren die Regierung aufgefor- dert hatte, diese Zurückverlegung in Erwägung zu ziehen, von verschiedenen Seiten lebhaften Widerspruch, weil unsere Forst- leute unter dem bisherigen System eine allgemein anerkannte, vorzügliche Ansbildung erhalten hätten und jede Neuorganisa- tion Geld foste, allein die Kammer nahm den Antrag der Regierung mit 44 gegen 34 Stimmen an.

Baden. Karlsruhe, 20. Februar. (A. Z.) Die Vollstreckung der Todesstrafe ist durch neue Vor- schriften geregelt worden. Die Hinrichtung hat an dem Orte des Schwurgerichts zu geschehen, welhes das Urtheil erlassen hat, doch fann das Justiz-Ministerium auch einen anderen Ort bestimmen. Der Ürtheilsvollzug hat in der Regel am dritten Tage nah der Verkündigung des Urtheils zu geschehen. Der Staatsanwalt hat das Ganze zu leiten.

21. Februar. (Cöln. Ztg.) Der Eisenbahnrath ist heute zu seiner ersten Sizung zusammengetreten. Seine Verhandlungen leitet im Auftrag und in Vertretung des in Berlin weilenden Staats - Ministers Turban der General- Direktor der Staatseisenbahnen, Herr Eisenlohr. Die Haupt-

gegenstände der Tagesordnung bilden die Frage der Aende-

rung des derzeitigen Tarifsystems für den Güterverkehr und die Feststellung des Fahrplans für den Sommerdienst.

Sachsen - Coburg - Gotha. Gotha, 21. Februüft. (Goth. Ztg.) Der Landtag für das Herzogthum Coburg ist auf den 7. März d. F., Vormittags 10 Uhr, einbezusen worden.

Oesterreich - Ungarn. Wien, 22. Februar. Das Abendblatt des „Frmdbltt.“ bespricht den Lienbacherschen Schulantrag und sagt: „Hervorragende Mitglieder der Verfassungspartei können in dem Antrage auf Erleichterungen der achtjährigen Schulpflicht eine Aenderung der Staatsgrund- geseze niht erblicken. Wenn sonst maßgebende Autoritäten, darunter Dr. Hexbst, diesmal ihre Ansicht anderen Nücksichten unterordnetes, so gingen ste hierbei von der Erwägung aus, daß man ü der Opposition die weitergehenden Anträge vor- ziehen soll.“ Das „Frmdblit.“ weiß bestimmt, daß ‘auch die Führer der Verfasjungspartei des Herrenhauses, darunter Schmerling, ihre Meinung dahin aus\prachen, daß der Lien- bachershe Antrag eine Verfassungsänderung nicht involvire.

De O Verte Ie VeNIauUte T Jol Dev Kaiser an dem morgen Abends stattfindenden Balfest bei dem deutschen Botschafter Prinzen Reuß persönlich theil: nehmen. Der Kaiser wird bei diesem Anlasse zum erstenmale im deutschen Botschastshotel erscheinen und von sämmtlichen hier anwesenden Erzherzogen und Erzherzoginnen, dem ganzen Hof- staate und den Ministern umgeben sein. Da das morgige Bausfest als Vorfeier der Vermählungsfestlichkeit des Prinzen Wilhelm gilt, hat der Kaiser die Einladung des Prinzen Reuß ent- gegengenommen und will dur sein persönliches Erscheinen seine Theilnahme an dem Familienereigniß am deutschen Hofe in besonderer Weise kundgeben. Bei diesem Feste werden zum ersten Male alle festlihen Räume des Botschaftshotels geöffnet und benüßt werden.“ S

Aus Kairo, 21. Februar, wird demselben Blatte gemeldet : :

„Kronprinz Rudolph stattete heute ia Begleitung des Barons Schäffer dem Khedive einen offizielen BesuÞ im Palaste Nbedhin ab. Nach den üblichen Vorstellungen beglückwünschte der Khedive den Kror prinzen persönlih zu seiner Verlebung mit der Prinzessin Stephanie. Bei der Gegenvisite, die der Khcdive dann machte, überrcichte der Kronprinz ihm seine zwei veröffentlichten Jagdwerke, die in einem Sammetetui lagen, als Andenken. Für heute ist der Besuch dcs Kronprinzen im Bulak - Museum angekün- digt. Die Geschenke, die der Kronprinz in Egypten erbält, werden vo1 Baron Schäffer na§ Wien expedirt. Sonntag Abends fand das große, vom Khedive veranstaltete Fest zu Ehren des Kronprinzen auf dem Eébekiehplaßze statt, Der große Plat, ein ricsiges Quadrat bildend, in dessen Mitte ein abgeshlossener Garten mit einem Pavillon sich bifindct, war glänzend beleuhtet,. Das Programm einer landecübliwen Phantasie: Tänzerinnen, Almehs, Gaufkler, Sclangenfréesser 2c., wurde durch die besten Repräsentanten ausgeführt. Die Beleuhtung des Gartens durch Luster und farbige Lampions war feenhaft. Mebr als 10000 Menschen, die den Kronprirzen mit enthusiastishem Beifall be- grüf,ten, waren anwesend. Der Kropvprinz hat gestern auch die voa Saladin erbaute Citadelle, dann den von Josef anzelezten Brunnen und die Insel Rodah, auf der Moses ron ter Tochter Pharaos gefundea woiden sein soll, tesuht. Heute Mittags empfing der Kronprinz die Deputation der öfterreichisb-ungarischen Kolonie in Kairo, deren Sprecer der Freude der Oesterreicher Auédruck gab, zwölf Jahre nach dem unverzeßlichen Besuche des Kaisers auch dessen Sohn begrüßen zu können. Der Kronprinz dankte in herzlichen und verbindliben Worten. Der österreichische Konsul in Alexandrien, Herr Grüner, tritt als Richter in den egyp- tischen Staatsdienst.“

Schweiz. (N. Zürch. Ztg.) Die offizielle Ermittelung der orxtsanwesenden und der Wohn-Bevölkerung er- giebt folgende Zahlen: Schweiz: Ortsanwesende 2 846 105, Wohnbevölkerung 2834 787; Kantone: Zürih 8317 576 (316 074); Bern 532 164 (530 411); Luzern 134 806 (134 708) ; Uri 23 694 (23 744); Schwyz 51 235 (51 109); ODbwalden 15 356 (15 329); Nidwalden 11 992 (11 979); Glarus 34 213 (34 242); Zug 22 994 (22 829); Freiburg 115 400 (114 994); Solothurn 80 424 (80 362); Baselstadt 65 101 (64 207); Baselland 59 271 (59 171); Schaffhausen 38 348 (38 241); Außerrhoden 51958 (51953); Jnnerrhoden 12841 (12 874); St. Gallen 210 491 (209 719); Graubünden 94 991

(93 864); Aargau 198645 (198 357); Thurgau 99 552 (99 231); Tessin 130 777 (130 394); Waadt 238 730 (235 349) ; Wallis 100 216 (100 190); Neuenburg 103 732 (102 744); Genf 101 595 (99 712). Somit erhalten (nach der Wohn- bevölkerung) Zürich 2, Bern 2, Schwyz, Baselstadt, Appenzell A. Rh., Tessin, Waadt und Genf je 1 neuen National- rath mehr, dessen Zahl dadurch von 135 auf 145 Mit- glieder steigt.

Großbritannien und Jrland. London, 22. Februar. (Allg. Corr.) Das Kolonialamt hat nachstehende, vom 18. d. datirte Depesche des Gouverneurs der Kap- kolonie, Sir Hercules Robinson, erhalten: Forst berichtet Nachstehendes aus dem Tembulande: „Die Rebellen sind müde; sie haben keine Lust mehr zu kämpfen. Die Polizei hat den Rest zu besorgen.“ Carrington meldet aus dem Basutolande: „Jh nahm am 13. d. eine feste Stellung, welche die Straße bis zur Balakahöhe, halbwegs bis Morija be- grie wo ih ein Lager bezogen habe. Ringsumher befinden ih große Qrantitäten Getreide, welhe ih zerstören lasse“. Am 15. d. wurde eine vorgeshobene Streifkolonne von 560 Mann mit 3 Kanonen von ungefähr 3000 Rebellen in entshlossener Weise angegriffen. Die Rebellen wurden \{ließ- lih zurückgeworfen und vollständig zerstreut. Der Waffen- stillsstand begann heute bei Sonnenaufgang und endet bei Sonnenuntergang am 24. ds.“

Zur Lage in Afghanistan meldet der indische Kor- respondent der „Times“ in Calcutta u. d. 20. ds.:

Der Emir scheint, wenigstens vorerst, die Idee anfgegeben zu haben, Indien zu besuchen, und hat den G-neral Mir Ahmed mit einer Mission an die Regierung betraut. Der Abgesandte ift in Peschawur eingetroffen und wird si nach Calutta begeben, Die Nachrichten aus Kabul sind karg bemessen und von zweifelhafter Glau! würdigkeit. Abdurrahmans Schbwietrigkeiten, die Einkünfte ein;utreiben, bilden den Hauptgegenstand der Gerüchte, welche Indien errcicen, und cbzleid diese Gerüchte im Allgemeinen geringen Glauben ve. dienen, so unterliegt es do keinem Zweifel, daß Dev G O e DOVoN E enter U eno IUTOrUaT über die unmiitelbare Umgeburg der Stadt hinaus be- festigt zu haben. Es heißt zwar, daß ein aus 4 Infanterie-Regimentern, 1000 Reitern und 4 Kanonen bestehende Abtheilung Truppen in Ghazni eingeiroffen sein soll, allein das Gerücht bedarf der Bestätigung. Viel bearündeter ist der Glaube, daß in Balkh Acjuts Generale allen Widerstand gebrocen haben; kurz, Abdurrahmans Stellung ist sicherlich nicht besser und wahrscheinlich viel {limmer als zur Zeit, da unsere Truppen Kabul räumten. Wenn irgend etwas klar in der Situation ift, so ist es das, daß er sc{hlechterdings nicht im Stande ist, Kandahar von uns zu übernehmen.

23. Februar. (W. T. B.) “Jn der heutigen Untex- haussizung erklärte Gladstone: er werde, falls die Dis- kussion über den Bericht bezüglih der irishen Zwangs- bill heute nicht beendet werde, morgen beantragen, daß, wenn die Diskussion bis Abends 7 Uhr nicht beendet sei, die noch übrigen Zusaßzanträge ohne weitere Debatte zur Abstimmung gebracht würden, und daß die dritte Lesung der Bill sofort nah der Annahme des Berichtes über dieselbe erfolge. Zur Annahme des Gladstoneshen Antrages ist eine ?/ Majorität erforderlih. Das Haus seßte darauf die Berathung des Be- richts über die irishe Zwangsbill fort.

Nach einer Meldung aus Durban is zwischen dem General Colley und den auf dem Marsche befindlichen Ber- stärkungen eine heliographishe Verbindung hergestellt worden. Vor der Ankunft der Verstärkungen wird keine Be- wegung vorgenommen werden. Aus Bloemfontein wird gemeldet: im Volksraad des Oranje-Freistaates habe eine lebhafte Diskussion über die Frage wegen der Neutralität stattgesunden, es sei indessen kein Beschluß gefaßt worden.

24 Seba, L D) Die Fonigain hat ven diesseitigen Botschafter in Berlin, Lord Odo Russel, in den Pairsstand mit dem Titel Baron Ampthill erhoben. John Bright hat ein Schreiben an Howard, den Kandidaten der Liberalen für Ofi-Clmberland, gerichtet, in welchem er erklärt, es sei Grund vorhanden zu der Hoffnung, daß die Boern die englishen Friedensbedingungen an- nehmen würden. Aus Cork werden mehrere ernste agrarische Ausschreitungen gemeldet. Die „Mor- ningpost“ erfährt, die peruanishe Regierung habe die Vermittelung Englands, Frankreihs und Ftaliens bezüg- lich der chilenishen Friedensbedingungen nahgesucht. Der Prinz von Wales und der Herzog von Edinburgh find gestern Abend über Calais nah Berlin abgereist.

Nach einem Telegramm der „Times“ aus Durban ist General Colley am 23. d. mit einem Jnfanterie-Regiment, einer Schwadron Husaren, zwei Geshüßen und einer großen Pro- viant- und Munitionskolonne in Mount Prospekt ange- langt, ohne auf Boern gestoßen zu sein.

Frankreich. Paris, 22. Februar. (Cöln. Ztg.) Die „République Française“ meldet, Dugué de la Fau- connerie werde der republikanishen Disziplin gemäß seine Kandidatur für die engere Wahl zurückziehen und seine Wähler auffordern, ihre Stimmen Baufart des Bois zu geben,

Durch ein Dekret vom gestrigen Tage wurde der Divi- sions-General Chagrin deSaint-Hilaire, Kommandant der 26. Jnfanterie - Division, zum kommandirenden General des XVI. Corps an Stelle des Divisions - Generals Renson d’'Alois d'Herculais, und der Divisions - General Sn ee- gans, Mitglied des berathenden Artillerie-Comités, zum kom- mandirenden General des VIlI. Armee-Corps an Stelle des Divisions-Generals Garnier, dessen Kommando gleichfalls ab-

lief, ernannt. :

24, Februar. (W. D. B.) General Ney, Herzog von Elchingen, hat sih getödtet. Man fand denselben in Chatillon todt, in der Hand noch den Revolver haltend, mit

welchem er sih durch den Kopf geschossen hatte. Ftalien. Rom, 23, Februar. (W. T. B.)

In der Deputirtenkammer wurde heute in Beantwortung einer Anfrage des Deputirten Mussi wegen der Erhöhung des

Einfuhrzolles auf Vieh in Frankreich von Seiten der Re- gierung erklärt: die Regierung hoffe, daß die französische Deputirtenkammer die vom Senate beschlossenen Zoll- erhöhungen niht genehmigen werde. Jedenfalls werde die italienishe Regierung die heimishe Landwirthschaft vor den ihr drohenden Nachtheilen zu \{hüßen suchen. Das Ministerium hoffe, daß Frankrei keine wirthschaftliche Mißhelligkeit hervorrufen werde, welche für Jtalien wie für Frankreich gesährlih werden könnte. Mussi erklärte, daß er durch diese Antwort nicht befriedigt sei, und kündigte die Wiederholung seiner Anfrage in Form einer Jnterpe l- lation an. Von Seiten des Ministeriums wurde die Interpellation angenommen. Dieselbe wird nach der Erledi- gung der auf der Tagesordnung stchenden Geseyvorlagen be-

gründet werden. Die Kammer hat den Geseßentwurf, betreffend die Errichtung einer Kasse für Zahlung der Pensionen, mit 239 gegen 54 Stimmen und den Gesetentwurkf, betreffend die Aufhebung des Zwangscourses mit 266 gegen 27 Stim- men genehmigt.

24. Februar. (W. T. B.) Prinz Amadeus ist gestern Abend mit seinem Gefolge von Turin über München nah Berlin abgereist.

Griechenland. Athen, 23. Februar. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer richtete Tricupis die Anfrage an die Regierung, ob die Offiziere, welhe in der grichischen Armee zugelassen werden würden, ihren Rang auf Lebenszeit behalten würden. Der Minister-Präsident Kumunduros er- widezrte, daß dies der Fall sein würde, da diese Offiziere, um in der griechishen Armee Dienste zu nehmen, ihren früheren Rang aufgeben und ihr Leben für Griechenland aufs Spiel seßen. _Messinezi kündigte an, daß er demnächst die Negierung über die in Thessalien begangenen Verbrehen und über die Verfolgung der griechischen Bevölkerung im Epirus inter- pelliren werde.

Türkei. Konstantinopel, 20. Februar. Der „Pol. Corr.“ wird gemeldet, daß der hiesige apostolische Delegirte, Msgr. Vannutelli, auf Grund der ihm vom Vatikan zugekommenen Jnstruktionen mit der Pforte Verhandlungen eingeleitet habe, welche eine Rangerhöhung des Vertreters der päpst - lihen Kurie in der türkishen Hauptstadt bezwecken. Am päpstlichen Hofe halte man es zur Wahrung der wichtigen katholischen Fateressen im Oriente für geboten, in Konstanti- nopel durch einen Jnternuntius vertreten zu sein. Wie ver- laute, begegne der bezüglihe Wunsch des Papstes in Pforten- kreisen keinen prinzipiellen Schwierigkeiten.

Numänien. Bukarest, 23. Februar. (W. T. B.) Der Senat nahm die Handels- und Auslieferungskonvention mit Ftalien an. Hierauf interpellirte Senator Theodor Rosetti den Finanz-Minister, ob er bereits offiziell Kenntniß von der Entscheidung des Deutschen Reichsgerichts zu Leipzig in der Prozeßsache Landau gegen die rumänische Eisenbahngesellschaft habe. Rosetti wünschte zu wissen, welchen Einfluß die in Rede stehende Entscheidung auf die Staatsinteressen habe und welche Maßregeln die Regierung der neuen Situation gegen: über ergreifen werde.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 23. Februar. (W. T. B.) Die „Agence Russe“ bezeichnet es als unbe- gründet, daß die Auswärtigen Angelegenheiten gegen- wärtig vom Reichskanzler Fürsten Gortschakoff geleitet wür- den; demselben gehe auf sein eigenes Verlangen kein einziges Schriftstück aus dem Ministerium zu. Die Schritte Bara- nofs zur Erlangung einer Eisenbahnkonzession in Serbien werden von Seiten des russishen Ministeriums des Auswärtigen nicht unterstüßt.

Dex Großfürst Alexis ist heute nah Berlin abgereist.

Schweden und Norwegen. Christiania, 18. Fe- bruar. (Hamb. Corr.) Die außerordentlihen Forde- rungen des Kriegs-Ministerium für das nächste Budgetjahr sind dem Storthing nunmehr unterbreitet wor- den. Der Minister fordert 1) zur Uniformirung und Aus- rüstung circa 21/4 Millionen Kronen, 2) zur Bewaffnung und Munition circa 21/5 Millionen Kronen, 3) zu Train, Fnge- nieur- und Lazarethmaterialien ca. 3/4 Millionen Kronen, 4) zu Befestigungen 2c. im Dröbaksund ca. 61/4 Millionen Kronen, und 5) zu Befestigungsarbeiten im Drammen- und Dront- heimfjord ca. 2 Millionen Kronen, zusammen also über 14 Millionen Kronen.

Neichstags- Angelegenheiten.

Dim Reichstage ist folgende Denkschrift über die Aus- fübrung der Anleihegeseze vom 27. Januar 1875, 3. Ja- nuar 1876, 8. Sanuüar 10 21 und 23 Mat 1800, 29. April, 8 Mai und 12, Junt 1878 830, März, 15, Mai Und 9, Zuli 1809, fowie vom 26. März 1880 vorzelegt:

Die dem Neichétage unter dem 22. Februar 1880 vorgelegte Denkschrift über die Aus ührung der Anleihezeseße vom 27. Januar 1800 3 Saar 1806, 0, Sanuar 10 21 uno 28, Vai 187, 99 Aptil, 8 Mai und 12, Juni 18(5 jowie vom 39, Varz ind 16 Mai 1879 umfalit die bis Ende Januar 1880 begekenen Anleihebeträge, sowie diejenigen auf Grund der ge- dachten Gesetze geleisteten Ausgaben, welche bis zum Abscblußz des Etatsjabres 1878/79 definitiv verrechnet waren. Der Bericht über die Ausführung jener Gesetze ift insbesondere dur spezifizirten Nachweis der im Etatéjahre 1879/89 aus Anleihemitteln geleisteten Ausgaben, über welche im Februar v, I. nur summarische, den Ver- brauch bis Ende Januar 1889 beziffcrnde Mittheilungen erfolgen konnten, nunmehr fortzuseßen und hiermit zugleich nach §. 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875 die Rechenschaft über die Au führung der Geseße vom 9. Juli 1879 und 2s. März 1880 zu verbinden.

Im Anschluß an di? Haushalts-Uebersiht für das Etattjahr 1878/79 ift über die vorbezeiwneten Ausgaben während d¿s Etats- jahres 1879/80, sowie über die Beschaffung der Decckungs-nittel durch die Haushalts-Uebersiht für das CEtatsjahr 1879/80 der erforderliche Ausweis gegeben. Die fraglichen Auszaben und Einnahmen für die Zeit bis zum Schlusse des Etatsjahres 1879/80 sind und zwar getrennt nah den Jahrgängen der Anleihebegebung in einer als Anlage A. der Denkschrist beigefügtea Nachweisung nochmals über- sichtlih zusammengestellt. 5

In einer anderen Anlage B. ift eine Uebersicht über die Bethei- ligung der cinzelncn Finauzgemeinscbaften an der Reichs\chuld uad ir Nang derselben bis zum Swhlusse des Etatsjahres 1879/80

eigefügt.

Durch die kis zum Schluß des Etatsjahres 1879/29 bei den aus Anleibemiiteln zu deckenden Ausgaben gemacbten Ersparnisse hat sich der aus den Anleihen von 1877, 1878 und 1879 zu deckende Bedarf von ursprünalih 243 237 257 Æ um 2041918,/24 MÆ, aljo auf 241 195 338,76 M ermäßigt.

Laut der Eingangs gedachten Denkschrift waren bis Ende Ja- nuar 1889 flüssig gemaht: a. von der Anlcihe von 1877 75 567 812,15 A, b. von der Anleihe von 1878 76625 192,55 H, c. von ter Arlcibhe von 1879 4581984530 A, zusammen 198 012 850 4, und zwar durch Begebung von Schuldverschreibungen : a, der Anleibe von 1877 über 80000000 Æ, b. der Anleihe von 1878 über 80 120 200 4, ec. der Anleihe von 1879 über 47 096 600 A, zusammen im Nominalbetrage von 207 216 800 4

In den Monaten Revrnar und März 1880 sind ferner Schuld- versreibungen : a. der Anleihe von 1878 über 2131 100 M, b. der Anleibe von 1879 über 6 709 700 #, zusammen im Nominalketrage von 8840 800 4, durch Vermittelung der Reichébank in verschie- denen Tbeilverkäufen zum Course von 99,50 bis 100% freihändig veräußert werden. Die hierdurch flüssig gemachten Beträge belaufen si nah Abzug der Provision und Couttage: a. für die Anleihe von 1878 auf 211825785 M, b, für die Anleihe von 1879 auf 6 680 961,90 A zusammen auf 8 799 219,75 M, so daß für diese Verkäufe im Durchschni!t ein Cours von 99,53 9% erzielt ift.

Außerdem sind im Monat März 1880 noch 2000000 Æ der

Anleibe von 1878 zum Course von 99,10 °/9 an die Verwaltung des Rei&s-Invalidenfonds mit einem KZapitalerlôöôse von 1982 000 überlassen worden.

Bis Ende März 1880 waren hiernach im Ganzen flüssig gemacht: a, von der Anleihe von 1877 75 567 812,15 #, b. von der Anleihe von 1878 8072545040 #, 6, von: der Anleibe von 1879 52 500 807,20 A zusammen 208 794 069,75 « und zwar dur Bé» gebung von Schuldverschreibungen: 3. der Anleibe von 1877 über 80 000 000 Æ, der Anleihe von 1878 über 84251 300 M, c. der An- [eibe von 1879 über 53 806 309 #4, zusammen im Nominalbetrage von 218 057 600

__ Die Reichéscbuld hat sich daher in der Zeit vom 1. April 1879 bis 31. März 1880 um 79196 900 M erhöht. Davon entfallen : a, auf die Anleihe von 1877 2090000 4, b. auf die Anleihe von 1878 23 390 600 MÆ, c. auf die Anleihe von 1879 53 806 300 M, zu- fammen 79 196 900 M

Auch während des Etatsjahres 1880/81 hat die Begebung der Reichéanleihe, abgesehen von einem Beitrage voa 1000000 , welcher von der Anleihe von 1878 der Verwaltung des Reichs-Jn- validenfonds im Juri 1880 zum Paricourse überlassen worden ift, im Wege der freihändigen Veräußerung durch Vermittelung der Reichs- bank stattgefunden.

In der ersten Hälfte dieses Etattjahres, also in der Zeit vom 1. April bis Ende Septcmber 1889, sind dur freihändigen Verkauf flüssig gemacht: a. von der Anleihe von 1877 1997101,70 M,

. von der Anl:ih:2 von 1878 12 623 879,55 M, zusammen

14 620 981,25 Æ, und zwar dur Beagebung von Schuldverschrei- bungen : a, der Anleibe vo1 1877 über 2090009 Æ, b. der Anleihe von 1878 über 12 590 500 #, zusammen im Nomiralbetrage von 14 590 500 4

Diese Verkäufe erfolgten zum Course von 99,60 bis 100,90 %%/%, nach Abzug der Verkaufskosten im Durcbschnitt zu 100,209 9/4. Bis Ende September 1880 waren hiernach im Ganzen flüssig gemacbt: a. von der Anleibe von 1877 77 564 913,85 4, b. von der Anleibe von 1878 9234932095 / c von der Anleihe von 1879 52 500 807,20 M, zusammen 224 415 051. A und zwar durch Bezcs- bung von Schuldverschreibungen: a. der Anleihe von 1877 über 82 000 000 M, b. der Anleihe von 1878 über 97 841 800 M, c. der Anleihe von 1879 über 53 806 300 4, zusammen im Nominalbetrage von 233 648 100 6.

In der Zeit vom 1. Oktober 1880 bis 31. Januar 1881 endlich find Schuldverschreibungen : a. der Anleihe von 1878 über 3 158 200 #, b. der Arleihße von 1879 über 14193700 F, zusammen über 17 351 900 A, zum Course von 100 bis 100,60 9/6 begeben worden. Nach Abzug der Verkaufskosten stellt sih der aus diesen Verkäufen Critelte GaPitalerlos a (E De Vinleile von Le Qu B04 e 0 E Die Ane von S Gus 1421063030 Æ#Æ, zusammen auf 1736909900 #4, was einem Durchschnittscourse von 100,099 %/% entspricht. Im Ganzen sird nach Vorstchendem bis Ende Januar 1881 flüssig gemacht: a. von der Anleihe von 1877 77 564 913,85 4, b. von der Anleihe von 1878 97 502 792,65 M, e. von der Anleihe von 1879 66 716 443 55 Æ, zusammen 241 784 150,05 Æ, und zwar durch Be- gebung von Schuldverschreibungen: a. der Anleihe von 1877 übec 82 000 000 M, b. der Anleihe von 1878 über 101 000 090 Æ, e. der Anleihe von 1879 über 68 000 000 #4, zusammen im Nominalbetrage von 251 000 000 M

Der Cours, zu welchem diese Schuldverschreibungen im Durch- {nitt begeben sind, bereœnet sich hieraach auf 96,3283 °/9 und der Zinsfuß, zu welchem die Reichskafse den aufgekommenen Erlös zu verzinsen hat, auf 4,1525 9%.

Ueber die im Etatsjahre 1880/81 auf Grund der Anleibegeseße geleisteten Ausgaben wird erst nach erfolgtem Finalabschluß eia spe- zifizirter Nachweis zu führen sein.

Zur Zeit ltegen nur summarische Angaben über die von den be- theiligten Ressorts verbrauchten Summen vor, nach welchen der Gesammtanleihedarf bis Ende Januar d. J. auf 232 348 650 H zu veranschlagen ist. :

Seit Vorl gung dcr Ein1angs erwähnten Denkschrift ist durch Allerhôcbsten Erlaß vom 13, Oktober 1880 angeordnet worden, daß zur Beschaffung der durch die Gesetze:

a vom 9. Juli 1879, betreffend den Bau von Eisenbahnen von Teterchen nach Diedenhofen und von Buh8weiler nah Schweîig- hausen, sowie den Ausbau des zweitea Geleises zwischen dea Bahnhöfen Teterchen und Hargarten-Falk,

b. vom 26. März 1880, betreffend die Ausnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine und des Reichsheeres,

bewilligten Gesammtsumme von 37 627 203 M der erforderlih2 Be- trag von Schuldverschreibungen einer rach den Bestimmunzen des Gesetzes vem 19, Juni 1868 zu verwaltenden Anleihe in Abschnitten von 200 4, 500 M, 1000 A, 2000 A und 5000 M auszefertigt werde und daß die Anleihe mit jährlich vier vom Hundert in halb- jährlichen, auf den 1. April und 1. Oktober fallenden Terminen zu verzinsen ci. Eine Begebung der auf Grund dieses Allerböchsten Erlasses ausaefertigten Schuldverschreibungen hat indeß bis zum Schluß des Monats Januar d. J. nocht nicht stattgefunden.

Landtags- Angelegenheiten.

Uebersicht über die G:\chäftäthätigkeit beider Häufer des Landtags in der Session 1880/81,

Die beiden Häuser des Landtags, welche durch Allertöcbste Ber- ordnung vom 13. Oktober 1880 eiaberufen waren und am 28, Dfk- tober desselben Jahres zusmmentraten, sind am 23. Februar d. I. ges{chlossen worden. Dieselben sind also mit Auss{luß der drei wöcentlihen Vertagung des Hauses der Abgeordneten vom 19, De- zember 1880 bis 8. Januar 1881 97 Tage vecsammelt gewesen. Den Häujern des Landtags sind, abzeschen von Denkschrift:n, Rech- nungen und Rechenschaftsberichten, sowie Uebersichten, 38 Gesetzes- vorlagen gemacht. Davon gingen direkt 8 dem Herrenhause, 30 dem Hause der Abgeordneten zu,

Sämmtliche 8 dem Herrenhause direkt zugegangenen Gesehzer t- würfe sind dur Üübereinstimmende Beschlüsse beider Häuser erledigt S zum Theil bereits die Allerhöchste Sanktion erhalten.

8 nin

1) der Ges. Entw., betr. die Aufhebung der Kommunalständishen Verbände in der Provinz Pommern, vergl. Ges. vom 18, Januar 1881 (G.S. S 7), e

2) der Ges. Entw., betr, die Aufhebung des Kommunalständischen S der Neumatk, vergl. Ges. vom 19, Januar 1881 (G. S. S. 10),

3) der Ges. Entw., betr. die Veränderung der Grenzen des Stadtgebietes Berlin und des Kreises Teltow, vergl. Ges. vom 15. Januar 1881 (S. S. S. 1),

4) der Entw. eines Ergänzungs8geseßes zu dem Geseß vom 9, Márz 1872 über die den Medizinalbeamten zu gewährenden Ver- gütungen ; vergl. Ges. vom 2, Febr. 1881 (G. S. S. 13),

5) der Ges. Entw., betr. das Höfercht im Kreise Herzogthum Lauenburg, .

6) der Ges. Entw., betr, die Ausführung des Reichsgesehes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen,

7) der Ges. Entw., betr. das Pfandleihzxewerbe und

8) der Ges. Entw., betr, die Wiederherstellung zerstörter Grund- bücher des Amtsgerichts zu Colberg.

Von den 30 dem Hause der Abgeordneten direkt zugegangenen Geset:eniwürfen sind 17 durch Uebereinstimmung beider Häuser er- ledigt, und zwar:

9) der Ges. Entw., betr. die Fesistellung des Staatsbhaushalts- Etats für das Jahr vom 1. April 1881/82 und der Staatshaus- halts-Etat für dieselbe Zeit,

10) der Ges. Eatw., betr. die Ergänzung der Einnahmen in dem Staatéhaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1881/82,

11) der Ges. Entw., betr. die Deckung der Ausgaben der Rech- nungsjahre 1878/79 u. 1879/80,

12) der Ges. Entw., betr. die Bewæilligung von Staatsmitteln zur Hebung der wirthschaftlihen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln,

13) der Ges. Entw., betr. das Fideikommißvermögen des vor- os Kurfürstlih hessishen Hauses und zwei dazu gehörigen Ver- râgen,

14) der Ges. Entw., betr. die Zablung von Beamtgehältern u. Bestimmunzen über das Gnaderquartal, G s

15) der Entw. cines Geseßes zur Abänderung und Ergänzung des Geseßzc8, betr. die Erweiterung, Umwvandelung und Neuerrichtun1 von Wittwen- und Waisenkassen für Elementarlehrer, vom 22. Dezem- bér 1869 (G. S, 1870 S. 1), :

j 16) der Ges. -Entw., betr. die Abänderungen des Gesetzes über die Erweiterung der Staatseisenbahnen und die Betheiligung des Staats bei mehreren Privat - Eisenbahnunternehmungen vom 9. März 18%0 S E S. 169), vergl. Ges. vom 18, Dezember 1880 (G. S.

B):

17) der Gef. Entw., beir. die Erweiterung des Unternehmens der westhol\teinishen Eisenbahngesellshaft durch den käuflihen Er- werb der Eisenbahn ron Wisselburen rab Heide und die Kortrahirung einer Anleibe von 700 000 M zu Lasten d-.r genannten Gesellschaft ; verg!. Ges. vom 23. Dezember 1880 (G. S. S. 383), :

18) der Ges. Entw., betr. die Betbeiligung des Staats bei dem Bau einer Eiscnbahn von Rybnik nah Schrau, von Oppeln nah Neisse und Abzweigung von Schiedlow nah Grottkau und von Creuz- burg über Lubliniß nah Tarnowit,

19) der Ges. Entw., betr. die Herstellung mchrerer Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung,

20) der Ges. Entw., betr. die Wiederzulassung der Vermittelung der Rentenbanken zur Ablösung der Reallasten; vergl. Ges. vom 17, Jauuar 1881 (G. S. S. 5), j

21) Ges. Entw. zur Abänderunz und Ergänzung des Gesehes vom 18. März 1868, betr. die Errichtung öffentlicher, aus\ließ lid zu benußender Sc{lachthäuser,

22) Ges. Entw. über gemeinschaftlihe Holzungen,

23) Ges. Entw., betr. die Vereinigung der Gemeinde Oberbons8- feld mit der Stadtzemeinde Langenberg, sowie der Landgemeinden Oberstoppel und Unterstoppel und des fiskalischen Forstbezirks Ober- försterei Burghaun, Kreises Hersfeld mit dem Kieise Hünfeld,

24) der Ges. Entw., betr. die Abänderung von Bestimmungen der Provinzialordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sa(sen vom 29. Juni 1875 und Ergän- zungen,

25) der Ges. Entw., betr. die Abänderung von Bestimmungen der Kreisordnung für die Provinzen Pceußen, Brandenburg, Pom- mern, Posen, Schlesien und Sa(hsen vom 13. Dezember 1872 und die Ergänzung derfelben.

Außerdem haben die Zustimmung beider Häuser des Landtags zwei auz der Initiative des Hauses der Abgeordneten hervorzegan- gene Gesetzen‘würfe gefunden:

_26) der Ges. Gntw., betr. den dauernden Erlaß an Klassen- und klassifi,irt:r Einkommer steuer, sowie die Ucberw:isung von Steuer- beträgcn an die hohenzollernshe Lande, und

27) der Ges. Eatw. zur Ergänzung des GescBes, betr. die Unterbringung verwahiloster Kinder, vom 13. März 1878.

Bei dem H rrenhaujse ist kein Gesetzentwurf unerledigt gebl ie- ben, bei dem Hause der Abgeordneten blieben unerledigt:

1) u. 2) Entwurf einer Kreiéordnung für die Provinz Hannover und eines Gesetzes über die Eirführung der Provinzialordaung vom 29, Juni 1875 tn der Provinz Hannover,

3) u. 4) Entwurf einer Kreisordnung für die Provinz Schleswi z- Holstein und cines Gesezes über die Einführung der Provinzialordnung rom 29. Juli 1875 in dieser Provinz,

5) u. 6) Entwurf einer Kreisordnung für die Provinz Posen und eines Gesetzes über die Einführung der Provinzialordnung vom 29, Juni 1875 in dieser Provinz,

7) Ges. Entw., betr. die Zuständigkeit der Vernaltungsbehörden und der Verwaltunzégerichte,

8 Ges. Entw., betr. die Einsetzung von Bezirks-Eisenbahnräthen und eincs Landeseisenbahnraths für die Staatseisenbahaverwaltung,

9) Ges. Entw., betr. die Befugnisse der Strombauverwaltunz gegenüber den Uferbesißzern an öffentlichen Flüssen und

10) Ges. Entw,, betr. die Aufhebung der Ufer-Ward- und Hegungeordnung für das Herzogthum S{hlesi-n uad die Gcaf‘hzft Glayg, vom 12, Septbr. 1767,

11) Ges. Entw., betr. die Verwendunz der Jahresüberschüßse ter Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten,

12) Gef. Entw, betr. die Verwendung der in Folze weiterer Reicts\teuerreformen an Preuß-n zu überweisenden Geldsumme,

13) Gf. Entw., betr. den Erwerb und weiteren Ausbáa der Rhein-Nahe Eisenbahn,

14) Ges. Entw., betr. die Ausdehnung der Wirksamfkiit des Nassauischen Evangelischen Central-Kircbenfonts und der Nassauischen Evangelischen Pfarrwittwen- und Waisenkasse auf die vormals hezs- fischen Theile des Konsistorialbezirks Wiesbaden,

Außerdem haben den beiden Häusern des Landtages vorgelegen und sind von denselben durch Beschlußfassung erledigt:

1) Der zweiunddreißigste Beritt der Staatssculder-Kommission über die Veaiwaitung des Staate\chuld nwescns im Rechnungkt jahre vom 1. April 1879 bis 1. April 1880.

9) Allgem-:ine Rehnung über den Staatshaushalt d.8s Jahres vom 1, April 1877/78 und die tazu gchörigcn Anlagen, sowie über die Rehuuna von den Fouds des ehemaligen Staat6schaßes für 1, April 1877/78.

3) Uebersiht von den Staatteinnahmen und Ausgaben des Jabres vom 1. April 1879/80 nebst ihren Anlagen uud der dazu gehörigen Denkschrift.

4) Rechen schaftéberiht übcr die Verwendung der flüisig ge- machten Bestände der im §. 94 der Hinterlegurgsöord1ung bezeich- neten Foads und der im 8. 95 Abs\. 3 daselkst ecwähnten Gelder für die Zeit vom 1. Oktober 1879/80.

5) Rechenscbaf!sbericht über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betr. die ¡Konselidation preuß. Staats- anleißen.

6) Denkschrift, betr. die Aueführung des Geseßes vom 3. Fe- bruar 1880 über die Bewilliguag von Staatémitteln zur Beseitigung des durch Uebersbwcemmung und Miß:rate herbeigeführten Nothstan- des in Oberschlesien.

7) Bericht über die Vawcndung des Erlöses einer verkauften Berliner Stadtbahnparzelle.

8) Bericht über die- Ergebnisse des Betriebes der Staatéeisen- bahnen im Etatejahre 1879/80,

9) Denks\@rift, betr. die biétherigen Erfolge die im Laufe des Jahres 1880 eingetretènen Erweciterang und Konsolidation des Staatseisenbahnbesitzes,

10) Bericht über die Bauausführungen der Eisenbahnverwaltung während des Zeitraums vom 1. Oktober 1879 bis dahin 1889,

11) Bericht über die bisherige Ausführung des § 4 des Gesetzes, betr. den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat vom 20. Dezember 1879 (G.-S. S. 635) und des §. 5 des Gesetzes, betr. den Erwerb des Rheinishen und Berlin-Potsdam-Ma zdeburger Eisenbahnunternehmens für den Staat vom 14, Februar 1889 (G.-S. S. 20),

12) Denkschrist, betr. die Regulirunz der Spree und Havel, der Mosel, des Pregels nebsst Deime und Alle und der Memel und ihren Mündungsarmen Ruß, Atmath und Gilge.

13) Denk’‘chrift, betceffend den Oder-Spree-Kanal mit einer Abzweigung naÞ Schwedt.

14) Uebersicht der Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hüt- a u Salinen im preußischen Staate während des Etatsjahres 879/8(

15) Recbnungen der Kasse der Ober-Rehnungskammer für das Sahr vom 1. April 1878/79.