1942 / 194 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutsther Reichsanzeiger

Preußischer

taatsanzeiger

eint jedem Wochenta en AM Sus en

straße 32. Einzelne Nummern dieser Nus 10 , Sie werden nur gegen Barzahlung cder vorherige

Zeitungs hne Besteëgeld ; abholer bei der UAnzeigenstelle 1,90 A.A monatlich, Alle Postanstalten Bestellungen an,-22. Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm=«

ko 30 Ke, elne Be S N fw Le Sitceduns des stri Betrages einschließlih des Portos abgegeben. Fernspreh-Sammel-Nr.e 1933 33.

abends. durch die Post monatlich m E S golgo Le Ee el epu T, aber o für Selbst« G2 y ria Ma Anzeigenstele Verlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Dru

nehmen sind auf einseitig béi ist darin auch anzugeben, ) oder dur sollen.

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einer [tenen 35 breiten Petit- e Jou Dana 2 dr tgeipanaaen Es A. /

riebenem Papier völlig druetreif einzusenden, in8besonders 2 welhe Worte etwa durch Fettdruc (einmal unter- Sperrdrudck (besonderer Vermerk am. Rande) u p ume ete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem ckungL-

- termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Nr. 194

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

chrequaturerteilung. Bekanntmachung über den Umtausch von 4!/z °/ igen auslos- E S des Deutschen Reichs von 1938, rste Folge. 4 | Bekanntmachung des Reichsführers h und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung einer ausländishen Druckschrift im Jnland. Bekanntmachung über die Aufhebung einer Reichskreditkasse. Vom 15. August 1942. E t über die Errichtung eines nationalchinefischen onjsulats. 7, Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtshaft zur An- ordnung 103 Verwarkung von Fettstoffen bei der Leder-

herstellung). Vom 20. August 1942.

Amtliches

Deutsches Neich

Dem Spanischen Konsul in Wien, Juan Schwary h Diaz-Flores, ist namens des Reichs unter dem 13. August 1942 das Exequatur erteilt worden.

Umtauschangebot

Die 4% Ligen .auslosbaren Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Erste Folge, sind zum 2. Januar 1943 zur Einlösung zum Nennwert gekündigt worden (Be- kanntmachung der Reichsschuldenverwaltung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 151 vom 1. Juli 1942). 1 ;

Um den FJnhabern der gekündigten Schazantveisungen ünd Schuldbuchforderungen schon jevt die Neuanlegung ihres Kapitals zu ermöglichen, biete ih ihnen hierdurch den Um- tausch ihrer Schaßanweisungen und Schuldbuchforderungen in 3/4 %ige Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1942, Folge IV, an. Sie werden am 16. November 1963 fällig, lauten auf den Jnhaber und werden in E zu 100, 500, 1000, 5000, 10000, 50000, 100000 und 500 000 NA ausgefertigt. Zin8termine sind der 16. Mai und 16. November j. F. Der Zinsenlauf beginnt am 16. No- mig 1942; die ersten Zinsen werden am 16. Mai 1943 ällig.

Die 3% Ligen N find § 1807 Ziffer 2 BGB. gemäß mündelsicher. Jhre ung an den deut- schen Börsen und ihre Zulassung zum Lombardverkehr der Deutschen Reichsbank sind vorgesehen.

Der. Umtausch erfolgt gegen Rückgabe der gekündigten 4% %igeu auslosbaren N utinei luna des Deutschen Reichs von 1938, Erste Folge, an die Deutsche Reichsbank. Hierbei sind die am 2. Januar 1943 und später fällig werden- den Zinsscheine und der Erneuerungsschein mit abzuliefern. Der Umtausch ist in der Zeit vom 12. Oktober bis 28: No- vember d. F. zu beantragen. Umtauschanmeldungen nehmen die Deutsche Reichsbank Zeichnungsabteilung —, Berlin C 111, Hausvogteiplaß 3/4, und sämtliche Reichsbankanstalten entgegen; bei diesen Stellen sind auch Vordrucke für die An- meldungen bei der Deutschen Reichsbank erhältlich. Der Umtausch kann -auh durch Vermittlung aller Kreditinstitute beantragt werden. :

Den Erwerbern der Schaßanweisungen wird empfohlen, die Sammelverwahrung bei einer Wertpapiersammelbank oder die Eintragung in das Reichs\huldbuch statt der Aus- folgung von Stücken zu beantragen. Ueber die zum Untau/ eingereichten Oa werden den Einreichern auf Antrag nicht übertragbare Quittungen erteilt, gegen deren Rückgabe die 3% Ligen Schatianwetkgnen; soweit ihre Aus- folgung beantragt wurde, nah Erscheinen von denjenigen d ausgehändigt werden, die die Quittungen ausgestellt

aben.

Wegen des Umtauschs der in das L E R ein- O 41s %igen Schaßanweisungen twoird sih die Reichs- chuldenveriwaltung mit den Schuldbuchgläubigern unmittel- bar in Verbindung seßen.

Der Ausgabekurs der 3!4 Ligen Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1942, Folge I1V, beträgt 9914 %. Die Umtauschenden erhalten eine Vergütung von 4 % des Nenn- werts. Die im Umtausch zu Su 376 %igen Schayh- anweisungen werden daher den Umtauschenden zum Kurs von 99 % abgerechnet. Die aa Vin auf die 34 %igen Schaßanweisungen für die Zeit vom Beginn des Zinsenlaufs bis zum 31, Dezember d. F. einschließli sind von den Um-

tauschenden zu erstatten und werden von den auf die 4!4 %- |

n lane fungen am 2. Januar 1943 fällig werdenden insen abgezogen. Der den Ümtauschenden hiernach ins- aok zustehende Barbeträig wird am 2. Januar 1943 aus- gezahlt. i

__ Die Hergabe der 4% %igen Schaßanweisungen unter- liegt als Tilgungsgeschäft nicht der Börsenumsaßsteuer.

Verlin, Donnerstag, den 20. August, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1942

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Ebenso wird für die Abgabe der 3% %igen Schaßanwei- sungen Börsenumsaßsteuer nicht erhoben. Berlin, 17. August 1942. Der Reich3minister der Finanzen. Graf Shwerin von Krosigk.

Bekanntmachung Betrifst: Verbot einer ausländishen Druefschrift

Jm Einvernehmen mit dem Reich3minister für Volks8- aufflätung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Fn- lande die Verbreitung der Schrift

„Norge fortsaetter kampen“ von W. Brandt, Verlag: Albert Bonniers, Stockholm, 1941 verboten. -

Berlin, den 15. August 1942,

Der Reichsführer-Fh' und Chef der Deutschen Polizei im Reichs8ministerium des Junnern, J. A.: Müller.

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Bekanntmachung über die Aufhebung einer Reichskreditkasse

Vom 15. August 1942

Die am 1. September 1941 in Czernowiß errichtete Reichskreditkasse ist am 14. August 1942 aufgehoben worden.

Berlin C 111, den 15. August 1942. Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Scholz. Wilz.

Die Chinesische Nationalregierung hat in Berlin ein chinesishes' ‘Konsulat errichtet. - - Die- Anschrift is Berlin W 15, Kurfürstendamm 218,

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7. Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 103 (Verwendung von Fettstofsen bei der Lederherstellung)

Vom 20. August 1942

Auf Grund des § 11 Abs. 1 der Anordnung 103 der Reichsstelle für A AR vom 1. November 1941 (Deutsch. Reich8anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird im Einvernehmen mit der Reichs- stelle für industrielle Fettversorgung bekanntgemacht:

„Einziger Artikel“ J Jn der Vierten Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 103 vom 20. Januar 1942 Verwendung von Fettstoffen bei der Lederherstellung (Deutsch. Reichs8anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 19 vom 23, Januar 1942) erhält Artikel T Absay 3 folgende Fassung:

„(3) Die gemäß Abs. 2 erforderliche Genehmigung gilt für die Verwendung von Derminolöl 1 (bisher Lederöl W 1, Hersteller: F. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft) und Derminolöl 2 (bisher Lederöl 266, Hersteller: J. G. Far- benindustrie Aktiengesellschaft) als erteilt.“

Berlin, den 20. August 1942. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Prof. Dr. Stather.

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Nichtamtliches

Deutsches Reich

Nummer 33 des Ministerialblatts des Reich3- und Preu- ßishen Ministeriums des Fnnern vom 19. August 1942 hat fol- genden Fnhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 8, 8. 42 erw, - Zwangsverfahren. RdErl. 10. 8. 42, Freiw. Weiterversicherg. v. Beamten in d. Rentenver- siherg. RdErl. 11. 8. 42, Erholungsurlaub f. beschädigte Be- amte Joe f. beschädigte Ante u. Arbeiter im n Dienst. RdErl. 12, 8. 42, Berichte zur dt. Landeskunde. RdErl. 14. 7. 42,

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Wirtschaftsteil

Der deutsh-finnishe Wirtschastsverkehr Volle Einigung

Helsinki, 19. August. Jn der, Zeit vom 12, bis 18. August aven in Helsinki Besprechan en des deutschen uyd des finnischen

egierungsausschusses stattge fiber die eine Reihe von Fragen des deuts-finni chen Wirtschaftsverkehrs zum Gegenstand hatten. Dié Verhandlungen Ne in allen Punkten. zu einer ‘vollen Einigung geführt, so daß mit einer weiteren günstigen Entwick- lun ae Warenverkehrs zwischen den beiden Ländern gerethnet werden kann.

Die Verhandlungen

aben gezeigt, daß die Erwartungen, die an die grundsäglichen f

irtshaftsvereinbarungen vom 13, Fe-

Beamtenrehtl. Versorg. nah Ae _— RdErl. 14. 8. 42, Vereinfachg. d. Verw.; hier: Keg.-Amtsbl. RdErl. 14. 8. 42, Fahrkosten d. Beschuldigten in Dienststrafverfahren. Polizeiverwaltung. RdErl. 11. 8. 42, Zusammenarbeit wischen Pol. u. DRK. bei Durchführg. d. gesundheitl *Rettungs- ienstes. RdErl: 12. 8, 42, Eintrag. eines Vermerks üb. d. Erwerb. d. dt. Staatsangcehörigkeit auf Widerruf in d. polizeil. Meslderegistern u. d. Volfsfarteikarte sowie meldepolizeil. Ueber= wachg. d. Staatsangeh. auf Widerruf. KdErl. 14. 8. 42, R. Pol.- Vordrucke. RdErl. 10. 8. 42, Vereinfachg. d. Verw.; hier: Ausübg. , d. Rechts zur Verseßg. u. Abordng. v. Beamten d. Ge=- meindekriminalpol. RdErl. 10. 8. 42, Verpfleg. d. OrdnPol. im Standort. RdErl. 10. 8. 42, Vereinfachg. d. Verw.; hier: Meldg. üb. Unfälle v. Pol.-Kraftfahrz. RdExrl. 10. 8. 42, #-Pol.- Degen. RdEr!l. 12. 8. 42, Lehrg. f. Anstellg. auf Lebenszeit f. Meister u. Wachtm. d. Rev.-Einzeldienstes. RdErl. 13. 8. 42, Verluste an Wasfen, waffentehn. Gerät, Fohrrädern u. Gasschußz- erät. RdErl. 14. 8. 42, Farbanstrih v. Kraftfahrz. u. Kraft- kährz -Gerät d. OrdnPol. RdErl. 11. 8, 42, Unif. d. Werk- feuerw. RdErl. 13. 8. 42, Dienstgradbezeichngn. f. d. Werfk- feuerw. —- RdErl. 10. 8. 42, Einbehaltg. v. Haftkosten aus eig. Geldern d. Pol.-Gefangenen. RdErl. 12. 8. 42, Orthopäd. Hilfs= mittel f. Angeh. u. chem. Angeh. d. OrdnPol. RdErl. 12. 8. 42, Genehmig. v. Zahnersaß. RdErl. 14. 8. 42, Ueberweisg. in d. Pol.-Krankenh. Berlin. RdErkl. 14. 8. 42, Einrichtg. d. Haupt- veterinärparkes d. OrdnPol.; Anforderg. u. Lieferg. v. Veterinär=- u. Hufbeschlaggerät. Retchsarbeitsdienst. RdErl. 8, 8, 42, Fürsorge f. versorgungsberecht. Eltern ehem. Angeh. d. RAD. RdErl. 12. 8. 42, Meldepflicht u. Führg. v. Kranken- geschihten üb, Aufnahme u. Entlassg. v. männl. Angeh. d. RAD. in öffentl. u. priv. Krankenanst. Wohlfahrtspflege u. JFugendwohlfahrt. RdErl. 8. 8. 42, Fürsorge f. versor- gungsberecht. Eltern chem. Angeh. d. RAD. Volks8ge sun d- heit. RdErl. 11. 8. 42, Zusammenarbeit zwischen- Pol. u. DRK. bei Durchführg. d. gesundheitl. Rettungsdienstes. KRdErl. 12. 8. 42, Meldepfliht u. Führg. v. Krankengeschichten üb. Auf- nahme u. Entlassg. v. männl. Angch. d. RAD. in öffentl. u. priv. Krankenanst. RdExrl. 12. 8. 42, Aerztl. Betreug. d. Jungen U. Mädel an Lehrerbildungsanst. RdErl. 14. 8. 42, Richtl. f. d. landiv. Verwertg. städt. Abwässer. RdErl. 10. 8. 42, Verwendg. v. Glyfkfol u. Glykolverbindgn. im Lebensmittelverkehr. RdErl. 11. 8. 42, Kennzeichng. v. Bier, Tafelwässern u. Limonaden. Veterinärverwaltung. RdErl. 14. 8. 42, Richtl. f. d. landw. Verwertg. städt. Abwässer. Neuerscheinungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 2,15 N. für Aus- gabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 l. für Ausgabe B (ein- seitig bedruckt). | ; /

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Postwesen

Fnlandsbriefgebühr nah Norwegen und der Slowakei. Neue deutsche Postabkommen mit Norwegen und der Slowakei

Am 1. September 1942 treten ein deutsh-norwegishes und ein deutsch-slowakisches Postabkommen in Kraft, die beide ‘für alle Arten von Briefsenduagen (Briefe, Postkarten, Geschäftspapiere, Drucfsachen, Warenproben, Mischsendungen und Päkchen) ins- besondere nach Norwegen beträchtliche Gebührenermäßigungen vorsehen. Es gelten dann für derartige Sendungen nach Norwegen und der Slowakei im allgemeinen die deutschen Julandsgebühren. Ein Brief nach Norwegen oder der Slowakei kostet mithin künftig: bis 20 g 12 Rpf., bis 250 g 24 Rpf., bis 500 g 40 Rpf., bis 1000 g 60 Rpf., eine Postkarte 6 Rpf., mit Antwortkarte 12 Rpf., ein Päckchen bis 1000 g 40 Rpf. -Die Sendungen können jedoch auch bis zu ‘dem für den zwischenstaatlihen (Weltpostvereins-) Dienst M Höchstgewicht aufgeliefert werden. Bei Ueber- schreiten dex durch das neue Abkommen festgeseßten oberen (Jn- lands-) Gewichtsgrenze ist die Weltpostvereinsgebühr für die Sen- dung zu entrichten. Besonders zu beachten ist, daß für alle Arten von Briefsendungen nah Norwegen und der Slowakei nam-nt- lih für Drucksachen und Päckchen die teilweise von den inner- deutshen Vorschriften abweichenden zwischenstaatlihen Ver-

sendungsbedingungen gelten.

Der Umfang des Postscheckdienstes im Juli Die Zahl der Postscheckönten is im Juli 1942 um 8833 Kon-

“ten auf 1 584 928 gestiegen. Auf diesen Konten wurden bei 83,6

Millionen Buhungen 32,7 Mrd. N. umgeseßt. Davon sind 28,1 A e Us E O L ch eta Das Guthaben auf den Postsheckonten betrug Ende Juli 2340 Mill. NA, im Monatsdurchs{chnitt 2316 Mill. X. O

Postpaketdienst mit Belgien

Vom 1. September 1942 an werden bis zum Gewicht oon 20 kg gewöhnlihe Postpakete sowie Pakete “mit Berienaabe bis zu 400 2A zur Beförderung nah Belgien angenommen.

bruar und 9. Funi 1942 geknüpft worden sind, \ich in vollem Berke für beide Seiten erfüllt haben. Das gilt sowohl für die Versorgungslage der finnishen Jndustrie und die gesiherte Er- nährungsgrundlage des finnishen Volkes als au a der anderen Seite für die Entwicklung der finnishen Ausfuhr nah Deutschland.

Die Verhändlungen entsprachen der engen freundschaftlichen Verbundenheit der beiden Länder und waren vom Geiste beider- dgen Verständnisses für die aus der gemeinsamen Kriegs] ührung sih ergebenden wirtshaftlihen Notwendigkeiten etragen. Sie wurden auf deutscher Seite von dem Gesandten im Auswär- tigen. Amt, Dr. K. Schnurre, auf finnisher Seite von Ministeæ R. von Fieandt geführt. i

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