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Dritte Beilage zum Reich8- und Staat3anzeiger Nr. 194 vom 20. August 1942. S. 4
11. Genossenschaften
2028 8 9 Abs.
l Bbler-Einkauf, Velbert-Rheinl. | A 250,—“
e, G. m, b L L
Laut Beschluß der Generalvérsamm- | K 250, —
lung vom 27, März 1941 sind die\_ &
LL 9 Abs. 1 und 14 Abj. 1 der Satzung ihre Forderungen wie folgt geändert worden: melden. ®
Lehrwerkstatt Leipziger Metallindustrieller e. G. m. b. Ÿ.,
Leipzig W. 33. Bilanz am 31. März 1942. 4 : Wert
1. 4. 1941
[20288].
Abschrei- Zugang bung
„Der Anteil beträgt 8 14 Abs "1 „Die Haftsumme beträgt Beteiligungen (§ 131 Abs. 1A IT Nr. 6 des Afktiengeseße3) y l ae
Die Gläubiger werden aufgefordert, umgehend anz
Wert
31, 3, 1942
n der Gesamtsumme sind enthalten: j; RAMA A gedeckt durch börsengängige Wertpaptere RAMA 1 028 214,54, bb) gedeckt durch sonstige Sicherheiten KAÆ 8 184 450,33.
Hypotheken, Grund- und Rentenschulden 782 537
É Ss 101 001 Davon sind Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten RA 101 001,—. Zugang im Jahre 1941 KM 76 000 —. u- | Grundstückfe und Gebäude E Zugang im Jahre 1941 NAM 317 113,62, Abschreibung im Jahre 1941 RAM 124 194,62. Geschästs- und Betriebsausstattung Zugang und Abschreibung 1m Jahre 1941 RAMA 1702,01. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen In den Aktiven sind enthalten: i / n Forderungen an Konzernunternehmen (Schlesische Landschaft) M b) Forderungen an Mitglieder des Vorstandes RM — c) Forderungen an sonstige im § 14 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Jnhaber oder per-
276 930
2p
RM RM — 7 895 14 843 2 663 1 893 21 964 — 2 029 4 403 2 867 3 432 172 541 499 — 448 386 13 696
Aktiva. EM Grundstück und Gebäude 367 990 Gebäudeinstandseßungskonto , 4 130 16 098 Werkzeugmaschinen . . . 95 721 Elektr. Licht- u. Kraftanlage 16 220 Betriebsausstattung . « . - 13 392 Heizungsanlage S Geschäftsausstattung « « « 3 655 Büromaschinen 1 233 Kraftfahrzeug 1 526 en Kurzlebige Wirtschaftsgüter. 8 200 |— 5 497‘
51 540
|| Rel I2P
1TH
RM 360 095 16 310 14 205 125 297 14 191 14 928 3 260 3 697 785 1 140 1
I 10 A
T
54 514
598 165|— 80 258
Forderungen: | : - aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren) 5 35 347: aus Lieferungen und Leistungen (Kreditoren) « « « 1 980 Vorschüsse i 216
Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsftoffe 25 939
Halbfabrikate, angefangene Arbeiten . « « - 30 431/
Bank- und Postscheckguthaben, Kassebestand
Posten der Rechnungsabgrenzung
O H or ck
|
El
Passiva. Verbindlichkeiten: Aus Lieferungen und Leistungen Anzahlungen aus Debitoren
Hypotheken Noch abzuführende eiserne Sparbeträge . « Posten der Rechnungsabgrenzung Geschäftsguthaben dex Genossen Reservefonds T L Ï Gewinnvortrag aus 1940/41 s 59
— Zuweisung an Reservefonds 55 Reingewinn 1941/42
5583 909
56 370 9 702
700 136 ———_—
329 16,034 187 500 36 355
35 911
Gewinn- und Verlustrechnung am 31. März 194
700 136
Löhne und Gehälter Soziale Abgaben: Geseßliche Freiwillige
Hypotheken- und Bankzinsen, Skonto .
Steuern und Abgaben
Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe « « -
Sonstige Kosten
Abschreibungen auf Anlagen: Langlebige Anlagen Le Kurzlebige Wirtschaftsgüter
Gewinn 1941/42
14 371,41 13 969,23
Haben. Erlös aus Lieferungen, Leistungen und Anlernbeiträge Prüfungsgebühren Sonstige Erlöse und Erstattungen Vereinnahmte Mieten Darlehenserlaß
1. Genossenbewegung im Geschäftsjahr 1941/42:
Die Zahl der Genossen betrug am 1. 4. 1941 = 19 und am 31. 3. 1942 = 26, 2, Geschäfstsguthaben und Haftsummen der Genossen im Geschäftsjahr 1941/42: Die Geschästsguthaben und der Gesamtbetrag der Hastsummen sämtlicher
Genossen betrugen am 31, 3. 1942 XÆ# 187 500,—.
Rückständige, fällige Mindestzahlungen auf die Geschäftsanteile waren am | Gewinnvortrag aus dem Jahre 1940
RAM 240 789
14 266 19 350 78 963
Le
37 5444
42 6102
98 522 : 325 4183/6
ias Eigene Jndossamentsverbindlichkeiten:
28 3406
sönlich haftender Gesellschaft dem Kreditinstitut als Geschäftsleiter E Mitglied des Verwaltungsträgers angehört RAM 25 181,56, d) Anlagen nach § 17 Abs. 1 KWG. KM —,—, e) Anlagen nach § 17 Abj. 2 KWG. KM 377 931,89.
Summe der Aktiva |69 426 712/32
“ Passiva. Gläubiger:
a) seitens der Kundschaft bei Dritien benußte Kredite —,— b) im Jn- und Ausland aufgenommene Gelder und Kredite (Nostuevorp o lad 2 856,78 inlagen deutscher Kreditinstitute . p N anu! Gläubiger | 91 968 026,28 52 480 945,50 |52 483 802: Von der Me T R E aa) jederzeit fällige Gelder 9 8 4, : 0) feste A ins Gelder auf Kündigung RAM 32 586 880,51 Von bb werden durch Kündigung oder sind fällig: 1. innerhalb 7 Tagen KAM 159 292,50 9. darüber hinaus bis zu 3 Monaten KÆA 11 706 680,76 3. darüber hinaus bis zu 12 Monaten X./ 10 193 318,07 4. über 12 Monate hinaus KM 10 527 589,18 - Spareinlagen: a) mit gesebßlicher Kündigungsfrist . . . 8 141 447,45 b) mit besonders vereinbarter Kündi- Ï gungsfrist 12 301 200 229 085
A Anleihen 1206 000
Stammkapital L Rüklagen Ce A KWG., a) geseßliche Rücklage b) sonstige Rücklagen nach F 11 KWG . 450 000 Rükstellung für Pensionsverpflichtungen 2 t ns Sonstige Rückstellungen j aht Posten, die der Mo s ae V i dico 5 i tei inn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 7i ( E N 44 807/06 | 120 331 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (§ 131 Abs. 7 des Aktien- geseßes) BA 33 950,—
a) aus weiterbegebenen Bankakzepten BRÆ —,— b) aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank NÆ —,— c) aus sonstigen Rediskontierungen KÆ —,— Jn den Passiven sind enthalten: / a) Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen (Schlesische Landschaft) KA 2 914 115,37 b) Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1 AWG. K.A 65 014 088,72
66 264
35 911
1 040 3 350 24 132 30 245
54 5147 538 402 56
437 818 : 41 815/(
c) Gesamtverpflichtungen nah § 16 KWG. M 52 712 887,86 Gesamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs. 2 KWG.
RA 1 950 000,— - É n i Summe der Passiva 169 426 712
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1941.
Aufwendungen. RA
Personalaufwendungen . . - « .-. « e + 711 573,80 Steuern und ähnliche Abgaben « - oe ooooo 87 933,09 41| Sonstige Handlungsunkosten . « « + « 116 314,10 A Abschreibungen:
auf Grundstücke und Gebäude
Handlungsunkosten:
915 820‘
. . 124 194,62
538 402
Schlusse des Geschäftsjahres in Höhe von K. 300,— vorhanden.
Leipzig, den 6. Juli 1942.
Lehrwerkstatt Leipziger Metallindustriekler e. G. m. b. H.
Aufsichtsrat: Arnhold. Vorstand: Demiani, Hentschel, Preuß, Dr. Schubert.
——— E.
15. Verschiedene Bekanntmachungen
120757].
Schlesische Landschastlihe Bank zu Breslau.
Bilanz am 31. Dezember 1941. Aktiva. Barreserve:
Kassenbestand (deutsche und ausländische Zahlungs- f U aa 9 c 175 244,56
b) Guthaben auf Reichsbankgîro- und Postscheckonto 2 022 952,74
ällige Zin3- und Dividendenscheine « « - « - . - - Scheck83 Wechsel: a) Wechsel (mit Ausschluß von b und e) « - - 2 646 411,51 b) eigene Ziehungen i —,— e) eigene Wechsel der Kunden an die Order der Bank —,— Jn der Gesamtsumme sind enthalten: Wechsel, die dem § 13 Abj. 1 Nr. 1 des Gesezes über die Deutsche Reichsbank entsprechen (Handelswechsel nah § 16 Abs. 2 KWG.) M 2 598 726,37. Schaßwechsel und unverzinsliche Schayanweisungen des Reichs und der Länder Hiervon durch die Reichsbank beleihbar KA 1 743 499,34. Eigene Wertpapiere: | , a) Anleihen und verzinsliche Schaßanweisungen des Reichs und der Länder «oe o « 23049 613,69 b) sonstige verzinslihe Wertpapiere - 247 744,18 c) börsengängige Dividendenwerte . ee... —,— 41) sonstige Wertpapiere E —,— Jn der Gesamtsumme sind enthalten: Wertpapiere, die die Reichs- bank beleihen darf XAÆ 23 049 710,17. E Turzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Kreditinstitute Davon sind täglich fällig (Nostroguthaben) FA 1 ö49 701,21.
Schuldner: l N 16 802 083,10
S S @ S. E E P R S #0 P R
E. T0. o 0- E100 Ma O
RAMA
2 198 197
6 501 28 479
2 646 411
1 743 499
23 297 357
12 105 508
a) ‘Freditinstitute s b) sonstige Schuldner „ «e ooooooooo 9 417 931,34
26 220 014/
—| auf Geschäfts- und Betriebsausstattung 125 896
56 | Ueberschuß Vortrag aus dem Jahre 1940 . . . Ueberschuß des Geschäftsjahres 1941 .
1 702,01
75 523,96 120 331 1 162 048
i ————
Erträge. "5 adi 678 226 254 406 153 891
1 162 048
Kontokorrent-, Effekten- und Wechselzinsen d Erträge aus Provisionen, Gebühren und Effekten s Sonstige Erträge . ° Breslau, den 15. Mai 1942. Schlesische Landschaftliche Bank zu Breslau. Eichert. Rein. Í Vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung is durch Beschluß des Bankkuratoriums genehmigt. Breslau, den 5. August 1942. Der Vorsitzer des Bankkuratoriums., Freiherr von Zedliÿ und Neukirch.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Bank sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschästs- bericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseblichen Vorschriften. Jm übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Beanstandungen®) nicht ergeben. Berlin W 8, den 16. Juni 1942.
Deutsche Revisions- und Treuhand- Aktiengesellschaft. * : Dr. Rittstieg, Wirtschastsprüfer. ppa. Dr. Hofsmann, Wirtschaftsprüfer.
*) Anmerkung des Direktoriums: Diese Formulierung des Prüfungsvermerks ist durch § 10'der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungs- pflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. März 1933 (RGBl. 1 S. 180) in Verbindung mit dem Erlaß des Herrn Preußischen Ministers für Wirt- schaft und Arbeit vom 29. November 1933 vorgeschrieben.
[22097] G 18 514 — thästfäll. Zins\{ch. 1. 2.
Bayerische Gemeindebank 1943 (Girozentrale), München. 1930 K. I (urspr. 8 %) — Kenn-Nr. Bekanntmachung. 18 515 — nächstfäll. Zinss. 1. 11,
A. Eintaush: Die noch umlaufen- 1942, den Schuldverschreibungen unserer im | 1930 R. T (urspr. 7 %) — Kenn-Nr. Da auf 4% gesenkten Bayerischen 18 516 — nâähstfäll. Zinssch. 1. 2.
ommunalanleihen von 1433
1926 R. 1 (urspr. 7 %) — Kenn-Nr., | werden gemäß §§ 7, 8 der Verordnung 18 510 — nächstfäll, Zinssch. 1. 1. | über das Versahren beim Umtausch von 1943, Schuldverschreibungen dex Kreditinsti- 1926 R. 11 (urspr. 7 %) — Kenn-Nr. | tute vom 8. 12, 1941 in Stücke unserer 18 511 — nästfäll. Zinss. 1. 4. | neuen 4 % Bayerischen Kommunal- 1943, anleihe von 1942 Reihe 1 — Kenn- 1927 R. 1 (urspr. 6%) — Kenn-Nx. | Nummer 18518 — mit Zinsscheinen 18 512 — nästfäll. Zinss; 1. 2. | vom 1. 4. 1943 und folgende ein- 19483, getausht, Wir ersuchen daher die Jn- 1928 R. 1 (urspr. 8,2) — Kenn-Nrx. | haber von Stücken unserer Anleihen 18 513 — nähfäll/ Zinss. 1. 11. | von 1926 bis 1930 diese mit dem oben- , 1942, ‘ genannten nächstfälligen und den fol- 1929 R. 1 (urspx, 8 %) Kenn-Nr. | genden Zinsscheinen jowie mit dem Er-
neuerungsschein bis spätestens Ende Ei 942 bei uns oder bei den in den Anleihebedingungen ersichtlichen Einlösungsstellen, geordnet mit Nums- mernverzeichnissen und getrennt nah den einzelnen Anleihen, um Eintausch einzureichen. Die auf Namen unige- schriebenen Stüe -bitten“wirx gesondert einzusenden; zum Eintausch bedarf es feines Freishreibungsantrages, es et denn, daß eine Umschreibung nicht mehr gewünscht wird, Von, der Wiederfest- \shreibung bitten wir jedoch im Fnter- esse der Beweglichkeit des Effsektenver- kehrs, soweit nicht besondere Gründe entgegenstehen, abzusehen. Der Ein- tausch erfolgt frei von Provision und Börsenumsaßsteuer und nach Möglich- keit in gleicher Stückelung. Die Ver- rechnung und Gutschrift der anfallen- den Stückzinsen geschieht zum Ein- tauschstichtag 1. Oktober 1942; der Gegenwert fehlender Zinsscheine wird berechnet. B. Prospektfreie Zulassung der neuen Schuldverschreibungen: Der Herr Reichswirtschaftsminister hat mit Bescheid vom 5. 3. 1942/1V Fin. 291/ 42 C XI auf Grund des § 40 des Börsengeseßzes angeordnet, daß es vor der Einführung der Schuldverschret- bungen der neuen 4% Bayerischen Kommunalanleihe von 1942 Reihe 1 an der Bayerischen Börse zu München der Einreichung eines Prospektes nicht bedarf. Mit dieser Anordnung gilt die Zulassung der nachstehenden Schuld- vershreibungen im Gesamtnennbetrag von 66 Millionen Reichsmark zum Handel an der genannten Börse als erfolgt: i Buchstabe A Nr. 1: bis 6000 =* 6000 Stück zu li A 100,—,_
Buchstabe B Nr. 1 bis 5500 = 5500 Stück zu l A 200,—,
Buchstabe C Nr. 1 bis 7200 = 7200 Stück zu l. A 500,—, Buchstabe D Nr. 1 bis 12 700 == 12 700 Stück zu NA 1000,—, Buchstabe E Nr. 1 bis 4500 = 4500 Stück zu li. {A 2000,—,
Buchstabe F Nr. 1 bis 3800 = 3800 Stück zu li. Æ( 5000,—,
Buchstabe G Nr. 1 bis 2000 = 2000 Stück zu NA 10 000,—.
Mit Einführung dieser neuen An- leihe zum amtlichen Verkehr wird die Notiz der alten Anleihen von 1926 bis 1930 eingestellt. Die Schuldverschrei- bungen lauten auf den Jnhaber; sie sind mit halbjährlih am 1. 4. und 1. 10. nacträglich zahlbaren Zinsscheinen, deren erster am 1. 4. 1943 fällig wird, sowie mit Erneuerungsschein versehen. Die Tilgung exfolgt durch Auslosung oder Kündigung oder durch Ankauf im Laufe von längstens 60 Jahren. Die Schuldverschreibungen sind für den Fn- rer unkündbar; - die Bank hat. das Recht, die Anleihe mit einmonatiger Frist gang oder teilweise zu kündigen. Alle die Anleihe betreffenden Mit- teilungen, insbesondere Verlosung und Kündigung sowie die Einlösungs- termine, werden jeweils rechtzeitig vor dem Zahlungstermin tim Deutschen Reichsanzeiger und im Völkischen Beob- achter bekanntgegeben, ebeúso al8bald nach den Ziehungen die Buchstaben, Nummern und Beträge der gezogenen und der in früheren Ziehungen aus3ge- losten, aber noch nit eingelösten Stücke. Auf die Schuldverschreibungen und die ihnen zugrunde liegendon Dar- lehensforderungen finden die Bestim- mungen des Geseßes über die Pfand- briefe und verwandten Schuldver- \hreibungen öffentlich-rechtlicher Kre» ditanstalten vom 21. Dezember 1927 Anwendung (§ 7" des Geseßes). Der Gesamtbetrag der im Umlauf befind= lichen Schuldverschreibungen muß daher in Höhe des Nennwerts jederzeit durch Darlehen, die an inländishe Körper- haften des öffentlihen Rechts oder gegen Uebernahme der Gewährleistung durch eine solhe Körperschaft gewährt sind, von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrage gedeckt sein, Für die Verzinsung und RUck- zahlung der Schuldverschreibungen haf- ten die Bank mit ihrem ganzen Ver- mögen und darüber hinaus der Baye- rishe Sparkassen- und Giroverband und durch ihn seine Mitglieder (die Gewährträger der bayerischen Spar- kassen) unbeschränkt, JFnsbesondere ‘dienen als Sicherheit für die Schuld» vershreibungen die in das Deckungs- register eingetragenen Forderungen gegen die Daxrlehensnehmer, denen aus dem Erlös dieser Anleihe Darlehen gegeben wurden, Die fälligen Zins- scheine dieser Anleihe sowie die ge- kündigten und ausgelosten Stücke wer- den kostenfrei bei dex unterzeichneten Bank und deren Zweigstelle Nürnberg, ferner bei der Deutschen Girozentrale — Deutsche Kommunalbank — Berlin, bei den ihx angeschlossenen Girozen- tralen und Landesbanken sowie bei sämtlichen deutschen öffentlihen Spar- kassen eingelöst, Von den gleichen Stellen werden auch die neuen Zins- \heinbogen ausgegeben und im Falle einex Konvertierung die Konversion durchgeführt. Die Zulassung zum Lont- bardverkehr bei der Deutschen Reichs- bank wird beantragt werden. Die Schuldverschreibungen sind mündel- sicher (Verordnung vom 7. 5. 1940),
München, den 18. August 1942. Vayerische Gemeindebank (Giro- zentrale) Oeffentliche Bankanstalt
München.
hi 5 STiciliic ci id Ait Ei id B La de p E ai G BE O L A ita
Deutscher Reithsanzeiger
abholer bei der Unzeigenstelle 1,90
Vestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Angeigenstelle SW 68, W | ms Uh f straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten E/, einzelne Be gen / N st darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unter- es
\strihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben
Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung sou werden sollen. —
0 n. Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprew-Sammel-Nr.t 19 33 33,
——
Preußischer Staatsanzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends. durch die monatlich) 2,30 A einshließlich 0,18 A itung8 nsließ Zeitun cbübruaber ohue Belenoed für Selbst«
Reichsbankgirokonto «Berlin, Konto Nr. 1/1913
Nr. 195
, Snhast des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über Vermögensträger, in deren Vermögen die Vernögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront G. m. b. H. eingewiesen wurde. h
Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens- mittel für die 41. Zuteilungsperiode vom 21. September bis 18. Oftober 1942.
Anordnung über die Gebühr der Architekten vom 21. August 1942.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Brünn und des Regierungspräsidenten in Wiesbaden über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Bekanntmachung des Reichskommissars für die Behandlung A Vermögens über eingerichtete Verwaltungen von
rundstücken.
Bekanntmachung über die Bestellung zum Vorsißer des Vor-
standes der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftlihe Erzeugnisse — Geschästsabteilung —.
Amtliches Deutsches Neich
__ Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. phil. Richard Scho rxr in Aumühle Bezirk (ane mit Urkunde vom 20. August 1942 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
3 einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 K. — Anzeigen mmt an die Anzeioenstelle Verlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Ulle D ge nd auf elnseitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzuser:.den, insbesondere
für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile
efriftete Anzeigen müssen 3 Tage ver dem Einrücfungs- termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein,
Berlin, Freitag, den 21. August, abends
Die Regierungsoberinspektoren Christian Frank, Georg Maß und Christian Scho r, z. Zt. im Wehrdienst, sind in Regierungsoberinspektor-Stellen der Reichsbesoldungs- gruppe A 4b 1 beim Rechnungshof des Deutschen Reichs ein- gewiesen worden.
Bekanntmachung ;
Auf Grund des § 24 Abs. 4 des Geseyes über die (Ze- währung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Uebergang von Vermögen vom 9. Dezember 1937 (RGBl. I S. 1333) wird bekanntgegeben:
Die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH ist in nachstehende Sondervermögen des ehemaligen Deutschen Buchdruckervereins und des ehemaligen Verbandes Deutscher Offset- und Steindruckereibesißer e. V. eingewiesen:
R AM 150 000,—- fällig per 1.5. 1942,
R A 300 000,— fällig per 30. 6. 1942 (Zinêsay 24 %)
R A 20 000,— fällig per 2.7. 1942 (Zinssaß 224 %)
R A 50 000,— fällig per 1. 10. 1942 (Zinssay 2 9%/o)
R A 30 000,— fällig per 4. 10. 1942 (Zins\saß 2 ®%/o).
Als Stichtag wird gemäß § 25 Abs. 1 des Gesetzes der 10, Dezember 1937 bestimmt.
Berlin, den 17. August 1942.
Der Reichsminister des JFnnern. F. A.: Turneck.
Erlaß Betrifft: Durchführung des Kartensyftems für Lebensmittel für die 41. Zuteilungsperiode vom 21. September bis 18. Oktober 1942
Erster Teil
Festseßung der Rationen
Die Lebensmittelrationen der 40. Zuteilungsperiode gel- ten — mit einer Ausnahme — auch in der 41. Zuteilungs- periode. Ausgenommen ist die Ration an Kaffee-Ersat; sie wird um 1/16 kg (62,5 g) auf 250 g gekürzt. Dabei is von Wert, daß der Anteil der Zusaßstosfe im Kaffee-Ersaß bei gleichzeitiger Verringerung des Getreideanteils erhöht ist und die Kaffee-Ersaymittel dadurch ergiebiger als früher sind. An dex Qualität hat sich dabei nichts geändert.
__ Es erhalten also alle Verbraucher die folgenden Erzeug- nisse in der’ gleichen Menge wie in der 40. Zuteilungsperiode:
Brot, Mehl, Fleish, Butter, Margarine, Käse (abgesehen von der in der 40. Zuteilungsperiode erfolgten Sonderzutei- lung), Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kartoffelstärke- erzeugnisse, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopulver.
Die Abgabe von Speiseöl an Stelle von Margarine bleibt auf die Gebiete mit gewohnheitsmäßig \tärkerem Speiseöl- verbxauch beschränkt mit der Maßgabe, daß auch Lang-, Nacht-, Schwer- und Schwerstarbeiter auf die Zulage- und Zusaht- farten an Stelle von Margarine Speiseöl nur im Rahmen der örtlichen Regelungen beziehen können (vgl, Zweiter Teil, Erster Abschnitt, Ziffer A). i
Zweiter Teil Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt
A. . Regelung der Warenabgabe auf die Reichsfettkarten
Abgabe von Speiseöl
__ Die Reichsfettkarten, die. Zusaß- und Zulagekarten sowie die Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter der 41. Zu- teilungsperiode enthalten keine Abschnitte zum wahlweisen Be- zuge von Margarine odêr Speiseöl. Die Hauptvereinigung der deutschen Milch- und Fettwirtschaft wird jedoch Speiseöl- Zuteilungen in Gebieten mit gewohnheitsmäßig stärkerem Speiseölverbrauch. in beschränktem Umfange über die Milch- und Fettwirtschaftsverbände im Einvernehmen mit den zuständigen Landes- (Provinzial-) Ecnährungsämtern vor- nehmen.
B. Warenabgabe auf die Nährmittelkarten Abgabe von Kaffee-Ersaß
__ Wie bereits im Ersten Teil erwähnt, wird die Ra- tion an Kaffee-Ersaß auf 250 g je Zuteilungsperiode gekürzt. Die Abgabe erfolgt auf die beiden mit dem Aufdruck- „125 g Kaffee-Ersaß“ versehenen Abschnitte N25 / N26 und N27 / N 28 der Nährmittelkarten für über 3 Fahre alte Versorgungs- berechtigte und Selbstversorger (einschließlich der Selbstver- sorger mit Getreide).
Zweiter Abschnitt
: Kartenwesen Lebens3mittelkartenpapier
papier biri ih mit dessen Weiterverwendung für die Karten- herstellung der 41. 'und 42. Zuteilungsperiode einverstanden. Von der 43. Zuteilungsperiode ab (Beginn 16. November 1942) darf nux noch das durch Erlaß vom 5. März 1942 — II1C1 — 525 — eingeführte reihseinheitlihe Wasser- zeichenpapier benußt werden.
Dritter Abschnitt Unterrichtung der Ernährungsämter
Des öfteren haben Ernährungsämter bei mir darüber Klage geführt, daß Parteistellen oder Wirtschaftsgruppen über manche Entscheidungen frühec unterrichtet sind als sie selbst. Fh habe Verständnis 'dafür, daß die Ernährungsämkter als die vollziehenden Organe auf dem Ernährungsgebiet als erste über jede Rêégelung in Kenntnis geseßt werden wollen. Soweit dies möglich ist, geschieht es auh. Jh stimme jedoch wichtige Ent- scheidungen regelmäßig mit dexr Partei-Kanzlei der NSDAP. und dem Beauftragten für den Vierjahresplan ab. Weiterhin ist es häufig erforderlich, Maßnahmen größeren Rahmens mit den in Frage kommenden Verbänden und Wirtschaftsgruppen vorzubesprechen. Hierdurch können die Erfahrungen der Praxis Berücksichtigung finden und oft nüßliche Anregungen aus der praktischen Arbeit heraus verwirklicht werden. Bisweilen ist es auch notwendig, daß von diesen Stellen gewisse Vorarbeiten (Berechnungen, Aufstellungen von Statistiken oder Listen usw.) durchgeführt. werden. Wenn auch durch die Hauptbeteiligten das Dienstgeheimnis gewahrt wird, so ist es doch unvermeid- bar, daß Planungen duxch Unterorgane, die mit den Ermitt- lungen befaßt werden, weitergetragen und dadurch früher als tunlih bekannt werden. Hinzu kommt, daß, wenn auch die Entscheidungen in ihren Grundgedanken im wesentlichen fest- stehen, oft eine geraume Zeit vergeht, ehe alle Einzelheiten ver- kündungsreif sind. . Von mir aus können aber die Ernährungs- ämter, soweit sie nicht selbst in die Vorbereitung wichtiger Er- laßregelungen eingeschaltet worden sind, exst dann in Kenntnis geseßt werden, wenn die Regelungen bis zum leßten Punkt geklärt und abgestimmt sind. Hierbei muß es auch für die Zu- kunft verbleiben, d. h., die Ernährungsämter werden auch wei- terhin nux von den feststehenden Entscheidungen im Erlaßwege in Kenntnis geseßt werden und nicht zuvox von Erwägungen und Plänen.
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine
Die Verbraucher haben- die Bestellscheine eins{hließlich des Bestellscheins 41 der Reichseierkarte und des Marmeladen- bestellsheins 41 der Reichskarte für Marmelade wahlweise Zucker) in dex Woche vom 14. bis 19. September 1942 bei den Verteilern abzugeben, sofern niht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken.
Maternübersendung
Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern einschließlich der, Matern für die Reichs-Mahl- und -Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil- i ada ad wie üblich von ‘der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.
Mit Rücksicht auf die bei einzelnen ern noch vorhandenen größeren Bestände an altem Wasserzeichen-
Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern
der Nährmittelkarten hinsichtlih dex Verteilung von Teig-
Posftscheckkonto: Berlin 41821 1942
waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. i JFukrafttreten
Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 21. September bis 18. Oktober 1942 treten am 21. September 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sofort in Kraft.
Berlin, den 14. August 1942.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft,
Jn Vertretung des Staatssekretärs: Riede, Geschäftszeichen: 11 B 1 — 83600.
Anordnung über die Gebühr der Architekten vom 21. August 1942
Zum Zwecke einer einheitlichen Architektengebührenrege- lung für die Erfordernisse der Rüstungstwirtschaft ordne ich im Auftrage des Reichsmarschalls des Großdeutschen Reiches — Beausftragter für den Vierjahresplan — und im Einverneh- men mit dem Reichsminister für Volksauffläarung und Pro- paganda auf Grund der Erlasse vom 1. März 1942 über die Einseßung eines Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufga- ben im Vierjahresplan und vom 9. Dezember 1938 Über den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaf folgendes an:
Die von der Reichskammer der bildenden Künste erlassene und in ihren Gebührensäßen den Kriegsverhältnissen ange- paßte Gebührenordnung der Architekten, veröffentlicht im Völ- fischen Beobachter vom 21./22. August 1942, gilt im Großdeut- chen Reichsgebiet, im Generalgouvernement und in den vom Reich beseßten Gebieten.
Die bishex abgeschlossenen Verträge behalten ihre Gül- tigkeit.
Berlin, den 21. August 1942.
Der Generaälbevollmächtigte für Rüstung8aufgaben
im Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bautwvirtschaft, Speer.
Bekanntmachung Auf Grund des § 1, Abs. I der Verordnung über dte Einzichung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 1998) wird das Vermögen der nachstehend aufgeführten Personen pþ. þÞ. hier- durch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichs protektox in Böhmen und Mähren — eingezogen:
Platschek, Max, MUDr., Zahnarzt, Jude, geb. 24. 11. 1885 in Proßnit, mof., verh., Prot.-Angeh. und seiner Ehefrau, t :
Platschek, Else, geb. Lasus, Jüdin, geb. 10. 1, 1887 in Proßniy, mos., verh., Prot.-Ang., beide zuletzt Proßniv, Rejsekfstraße Nr. 15a wohnhaft gewesen,
Ñ z. Zt. vermutlich in Palästina,
Stern, Emil, Kaufmann, Jude, geb. 23. 5. 1872 in Brünn, mos., verh., Prot.-Ang., Brünn, Traubengasse Nr. 10 wohnhaft gewesen,
Stern, Erich, Prokurist, Jude, geb. 10. 10. 1901 in Brünn, mos., Prot.-Ang., Brünn Schrammring Nr. 14 wohnhaft gewesen,
Mün ch, Rudolf, Tuchfabrikant Jude, geb. 12, 2. 1894 in Triesch, mos., verh., Prot.-Ang. und seiner Ehefrau,
Mün ch, Jenny, geb. Liebermann, {Füdin, geb. 14. 3. 1891 in Stanislaus (Polen), mos., verh., in Aujezd a. d. Mies, Sudetenland, zuleßt Triesch Nr. 168, b. Fglau, wohnhaft gewesen.
Steinbach, Josef, Versiherungsvertreter, Jude, geb. 22. 9, 1905 in Olmüy, Parkstraße 5 wohnhaft gewesen, derzeit unbekannten Aufenthalts,
Studentenheim im — Studentsky domov — Verein für soziale und gesundheitliche Pflege der Studenien der Mittel- und Fachschulen in Olmüy,
Weiner, Armin, Dr.-Fng., Jude, Direktor der west- mährischen Elektrizitätsgesell schaft, geb. 4. 3. 1880 in Eibenschig, mos., verh., Prot.-Ang. und seiner Ehefrau,
Weiner, Anna geb. Perlhefter, Jüdin, geb. 8. 8, 1893 näherer Geburtsort unbekannt, mos., verh., Prot.-Ang., A zuleßt in Brünn, Zambachgasse 4 wohnhaft gewesen,
Weigl, Hermine geb. Hahn, Jüdin, ohne Beruf, geb. 23, 8. 1900 in Böhm.-Budweis, verh., Prot.-Ang., dzt. in Brünn, Talgasse Nr. 40 wohnhaft,
Sax, Robert, Lederhändler, Jude, geb. 17. 7, 1894 in Wsetin, nios., Prot.-Ang., zulegt Wsetin, Hauptplay Nr. 319 wohnhaft“gewesen,
Roller, Samuel, Kaufmann, Jude, geb. 18. 3. 1879 in Nadvorna (Polen), verh., mos., Prot.-Ang. und seiner Ehefrau,
Roller, Josefine geb. Haber, Jüdin, geb. 18. 4. 1883 in Kolomea (Polen), mos., verh., Prot.-Ang., ‘ beide zuleßt Mähr.-Ostrau, Hauptstraße 9 wohnhaft ges wesen, derzeitiger Aufenthalt unbekannt.
Brünn, den 1. Juni 1942.
Geheime Staatspolizoi. Staatspolizeileitstelle Brünn.