1942 / 201 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

[22961] Harzburger Aktiengesellschaft. 13. Auslosung von 514 % Teil: schutdverschreibungen.

Gezogen wurden folgende Nummern: schriften.

1, 4, 6, 21, 38, 46, 48, 50,60, 76, 81 92, 105, 109, 134, 135, 151, 162, 198, 199 à G.Æ 1000,—, 2M, 218, 233, 917 259, 267, 275, 276, 286, 296

à G M 500,—.

Einlösung erfolgt am 1, Oktober 1942 |5

bei folgenden Stellen: Braunschw, Staatsbank, Braun- schwèig, Bankhaus Huch «& Schlüter, Braun- schweig, E: Bankhaus C. L. Seeliger, Wolfen- büttel. Vraunschweig, den 22. August 1942. Der Vorstand. : Heinr. Huch. Seeliger. D [22499]. Waeldin-Huber A.-G., Lederfabrik, Lahr (Vaden). Bilanz zum 31. Dezember 1941.

Aktiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit: Geschäfts- und Wohn- gebäuden . 48 130,— Abschreibung 420,— Fabrikgebäuden

147 159,50 Abschreibung 83 379,50

Unbebaute Grundstücke Maschinen und maschinelle Anlagen . - 831 820,— Zugang « . 1894,10 33 714,10 Abschreibung 6 514,10 Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung L 2740 Abschreibung . 1 186,— Fuhrpark Umlaufvermögen: Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffe . . . 159 030,99 Halbfertige Er- zeugnisse . . Fertige Erzeug- nisse, Wolle, Haare und Leimleder . 29 573,83 Eigene Aktien (Nennwert RM 3500,—) 3 500,— Wertpapiere . 1185,28 Genossenschafts- anteile . «' Anzahlungen . Forderungen auf Grund von Waren- lieferungen . Kassenbestand, Reichsbank- und Postscheck- guthaben . . Sonstige For- derungen 20 186,85 Rechnungsabgrenzungs- PosteR «+ e + o 20.0 è 60

644 470

131 734,28

1 220,— 1 504,28

65 917,41

4 56,50 98 110/32 j

Passiva. Grundkapital: Stammaktien 109 900,— Vorzugsakt. 100 100,—

Geseßliche Rücklage . . Rückstellungen . . Verbindlichkeiten: Hypothekarisch gesicherte Darlehen . 122 400,—

Anzahlungen von Kunden Verbindlichkeiten auf Grund von Waren- lieferungen . Bankverbind- lichkeiten . . 178 790,—

Sonstige Ver- bindlichkeiten 13 373,11

Rechnung3abgrenzungs- posten

Reingewinn: Gewinn des Geschäft3- jahres 10-513,59

“ch- Verlust- vortr. 1940 1834,75

8 297,83 84 106,58

406 967

5 404

8678/84

‘644 470/42 Gewinn- und Verlustrechnung 1941. | ————————————————————————

_ Aufwendungen. Löhne und Gehälter Soziale Aufwendungen . Abschreibungen auf Anlagen

175 849/10 * 1331561 11 499/60 En 20 4194/28 Steuern von Einkommen, R Ertrag und Vermögen Beiträge an Berufsvertre- tungen Verlustvortrag Reingewinn: Gewinn des Geschäfts3- jahres 10 513,59

=- Verlust» vortr. 1940 1834,75

22 962/26

1 217/27 1 834/75

8 6786 255 551

A Erträge. Aruttoübershuß i Mieterträge ì Außerordentliche Erträge .

253 007 |67 2 353/10 190/94 256 55171

Nach dem abschließenden Ergebnis mei- ner pflihtmäßigen Prüfung auf Grund

der Bücher und der Schriften der Gesell- |

[22946]

Darlehen an das Reich 1549 993 612,39 Ansprüche

GBestand 1 472 600,—

| NtM. 237 931 000,—.

| Pankow, Elmstraße 5, vom 31. März

| melden.

Dritte Beilage zum Reichs: und Staat83anzeiger Nr. 200 vom 27. August 1942. &. 4

Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den geseßlichen Vor-

Berlin, den 26. Juni 1942. Stehlik, Wirtschaftsprüser. Waeldin-Huber A.-G. (Unterschriften.)

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise Deutsche Rentenbank.

Monatsausêweis Juli 1942, Aktiva.

Belastung der Land-

wirtschaft « - « « « 2000 000 000,— Bestand an MNenten-

briefeu GA 1 550000 000,—

gegen die

Deutiche Rentenbank-

Kreditanstalt aus der

Hingabe von 49/9 Ab-

lósungsshuldverschrei-

V Be + s o (G

Kasse, NReichsbankgiro-,

Postscheck- und Bank-

guthaben E

Eigene Wertpapiere . «

Sonstige Aktiva « « - Passiva.

Grundkapital . . . « 2000 000 000,—

Umlaufende MNenten-

bankscheine : f

Umlaufsfähige Scheine

1539603 786,— *)

Verfallene

Seine 10389 827,— 1 549 993 613,—-

4% YAblösungs]chuld- verschreibungen : Ausgefertigte Stücke

304 231 900,—

852 339,95 6 702 265,— 37 459 934,26

= eigener

316103 940, + Vila desgl. verlojste und ges- fündigte Stüke . Unverzinslihes Darlehen der. Deutschen Nenten- bank-Kreditanstalt Rüdcklagen nah K.-W.-G. :

Gewinn-

rüdlage 926 135,59 Sonst. (freie)

Rücklagen 4466 742,53 5 392 878,12 Sonstige Pajjiva ._+ + 952 203,48

*) Daunon im Bestand der Reichsbank

304 231 900,— 1 120 360,—

37 420 4380,—

10. Gesellschaften m. b. Ÿ. [22644] j :

Durch Beshluß der Gesellschafter der Firma Schulze «& Bartels Optische JIndusftrie-Anstalt Gesellschaft mit

beschränkter Haftung, früher in Neue Schleuse, jeßt in VBerlin-

1938 ist das Stammkapital der Gesell- schaft von 60 000,— NAÆ auf 20 000,— NA herabgeseut worden. Die Gläu- biger werden aufgefordert, sih gzu

Berlin-Pankow, 5. Februax 1941, . Der Geschäftsführer. Erich Reichelt.

[22218] : Als Liquidator der Firma Deut- sche Eisen- und Holzwaren-Groß- handels Gesellschaft mit beschränk: ter Haftung mache ih bekannt, daß die- Gesellshaft am 14. 8. 1942 aufge- löft ist. Die Gläubiger der Gesell- schaft werden aufgefordert, sih zu mel- den. Vremen, Jm Wiesengrund 6,

317 876 540,— L

[21644]

Württembergisher Brauereiver- band G. m. b. H., Siy Stuttgart, Königstr. 46. Gesellschast dur Be- {hluß vom 15. Juni 1942 aufgelöst. Gläubiger der Gesellshaft werden er- sucht, Forderungen umgehend anzu- melden bei dem Liquidator, Geschästs- führer U. Binder, Stuttgart, König- straße 46. :

Stuttgart, den 13. August 1942. Württembergischer Brauerciverband G. m. b. H. i. L.

[21506] : Die Christliches | Hospiz_ Gesell: schaft mit beschränkter Haftung in Hirschberg ist aufgelöst. Die Gläu- biger der Gesellshaft werden ausge- fordert, sih bei ihr z. H. des Liqui- dators W. Schiller, Hirshbèrg, Wil- helmstr. 12, zu melden.

Hirschberg, Rsgeb., 6. Angust 1942. Christliches Hospiz G. m, b. H. Der Liquidator:

W. Sqhillec,

Buch- und Steuersachverständiger.

Pr Verschiedene Bekanntmachungen

22948 | Dein der Schlesischen Malteser- Ritter. Mitgliederversammlung 15. 9. 1942, 11 Uhr, Breslau, Savoy-Hotel (Refsource). Tagesordnung: Berichte, Voranschlag, Statuten, Verkauf des St. Julius Hospital. Schloß; Trachenberg, August 1942. Éhrenbailli Fürst v. Haßfeldt. [22047] Zerficherungs8verband Deutscher Eisenbahùen und Kleinbahnen zu Berlin (Versiïherungsverein auf Gegenseitigkeit). Der Aufsichtsrat besteht aus folgen- den Mitgliedern: ...... 8, Recht3- anwalt Ärthur Zweigert, Essen.

Vekanntmachung.

Die Sierszaer Monutanwerke Aktiengesellschaft in Siersza bei Trzebinia, O-S., hat am 24. Februar 1941 beim Bergrevierbeamtew des Bergreviers Kattowiz-Süd 1n Kattowiß Mutung auf Steinkohle eingelegt, „Das Feld soll den Namen „Artur I[“ er- halten. Es hat eine Größe von 365 381 m? und liegt in den Gemeinde- bezirken Siersza, Gory Lus, 8fi und Luszowice, Kreis Krenau egierungs- bezixk Kattowiy, Ober ergamts8bezick Breslau. F

Der Situationsriß liegt beim Ober- bergamt Breslau zur Einsichtnahme

aus. Ansprüe

[22949]

Personen, die erheben, welche dem Antrage des Muters ent- gegenstehen, können innerhalb eines Monats nah Erscheinen der Nummer des Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeigers, welche diese Bekannt- machung enthält, bei dem Oberberg- amt Breslau gegen die Mutung Ein-

uch erheben. ck Me den 22, August 1942. Oberbergamt. J. A.: Scheulen.

[22096] Aufgebotsverfahren. 2, Aufforderung.

An dem am 23. Februar 1942 statt- gefundenen Gewerkèntage der Rado- weunzer Kohlengewerkschaft mit dem Siye in Trautenau wurde von den Gewerken der einstimmige Beschluß gefaßt, die Gewerkschaft zu liquidieren; sämtliche Gläubiger und Forderungs§- berechtigten der Gewerkschaft werden hiermit aufgefordert, ihre vor dem 1. Februar 1942 entstandenen Forde- rungen und Ansprüche bis längstens 90. September 1942 unter Vorlage der Belege an den Gefertigten anzumelden widrigenfalls dieselben nach Ablauf dieser Frist keine Berücksichtigung mehr finden könnten.

15. 8, 1942. D. Heinrichs, als Liquidator.

[22225]. Bilanz am 31. Aktiva.

n

Barreserve:

„lungsmittel, Gold) i b) Guthaben auf Reichsbankgiro- u. Po Fällige Zins- und Dividendenscheine Schecks " Wechsel: a) Wechsel (mit Ausschluß von b und b) eigene Ziehungen : o) eigene Wechsel der Kunden an die Or Jn der Gesamtsumme sind ent

Eigene Wertpapiere: a) Anleihen und verzinsliche Schaßya des Reichs und der Länder . - - b) sonstige verzinsliche Wertpapiere c) börsengängige Dividendenwerte d) sonstige Wertpapiere

schast sowie der vom Vorstand erteilten

GäcHfische Gtaaisbanx.

a) Kassenbestand (deutsche und ausländische Zah-

§ 13 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank

entsprechen (Handelswechsel nah § 16 Abs. 2 des Reichs- geseßes über das Kreditwesen) KXA 15727511,39 j

Schaßwechsel und unverzinsliche Schaßanweisungen des Reichs

Und Dex Cane a oe aao Le I des» a Gs

Darin sind enthalten: Schaßwechsel und Schaßanweisun-

gen, die die Reichsbank beleihen darf BRA 129942 847,62

Jn der Gesamtsumme sind enthalten: Werkpapiere, die die Reichsbank beleihen darf KA 23830 897,70

Trautenau, den 20. August 1942. Jung. Rudolf Wannenmacher.

Dezember 1941.

1465 087,27

stscheckonto 2 545 114,48 4 010 201

j 2 167 486 169 746

c) « « . 15735 018,79

1

der d. Bank —,— halten: Wechsel, die dem

15 735 018

129 942 847

nweisungen

27 942 401,26 2 380 437,01 25 671,— 429 912,50

30 778 421

Konsortialbeteiligungen Lu Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität unb Liquidität gegen Kreditinstitute

Davon sind täglich fällig (Nostroguthaben) X.4 11836 692,50 Forderungen aus Report- und Lombardgeschästen gegen börsen- gängige Wertpapiere Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren: a) Rembourskredite b) sonstige kurzfristige Kredite gegen Verpfändung

bestimmt bezeichneter marktgängiger Waren .

Schuldner:

a) Kreditinstitute e «e e ooooooo

b) sonstige Schuldner

Jn der Gesanitsumme sind enthalten:

aa) gedeckt durch börsengängige Wertpapiere N 1549718,54 bb) gedeck durch sonstige Sicherheiten KA 18253 893,29

Hypotheken, Grund- und Rentenschulden. . . . « o o o o.

Langsristige Ausleihungen gegen Kommunaldeckung « « « - «. -

Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte)

Beteiligungen 131 Abs. 1 A 11 Nr. 6 des Aktiengeseßes) . . Davon sind Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten

R.M 13360000,—; Zugang KNA 260261,25; Abgang —,—;

Abschreibung K. 60201,25

Grundstücke und Gebäude:

a) dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende A

Zugang —,—; Abgang —,—; Abschrei- bung A 200000,—

b) sonstige

Betrieb3- und Geschäftsausstattung

Zugang —,—; Abgang —,—

Ju den Aktiven sind enthalten:

Forderungen an Konzernunternehmen (einschließlich der unter“ den eigenen Ziehungen im Umlauf, unter den Verbindlich- keiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewähtleistungsverträgen und unter den Jndossaments- verbindlichkeiten enthaltenen) R.Æ 21216017,87

Forderungen an Mitglieder des Vorstands, an Geschäftsführer und an andere im § 14 Abs. 1 und 3 des Reichsgeseßes über das Kreditwesen genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Jnhaber oder persönlich haßtender Gesellschafter dem Kreditinstitut als Geschäftsleiter oder®Mitglied eines Verwal- tungsträgers angehört —,— ¿

Anlagen nach § 17 Abs. 1 des Reichsgeseßes über das Kredit- wesen RAM 2154782,59 . j

Anlagen nach § 17 Abs. 2 des Reichsgeseßes über das Kredit- wesen RA 20150000,—

. . 50512 141,54 19 518 953,74

900 000,—

Summe der Aktiva Passiva. Gläubig« Le

a) seitens der Kundschaft bei Dritten benußte Kredite

b) sonstige im Jn- und Ausland aufgenommene Gelder und Kredite. . .

o) Einlagen deutscher Kredit- institute 90 441 854,79

d) jonstige Gläubiger 134 260 596,47 224 702 451,26

Von der Summe c + d entfallen auf: 1. jéderzeit fällige Gelder RÆA 32535 126,87 2, feste Gelder und Gelder auf Kündigung. F. 192167324,39 Von 2 werden durch Kündigung oder sind fällig: a) innerhalb 7 Tagen 8016 844,89 b) darüber hinaus bis zu 3 Monáâten K. 92526 652,33 c) darüber hinaus bis zu 12 Monaten F.Æ 91 122 233,42 d) über 12 Monate hinaus R.A 501593,75 Verpflichtungen.aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechsel (Akzepte und Solawechsel). « o. o o. Spareinlagen: Ó a) mit geseßliher Kündigungsfrist . : 541 924,62 b) mit bejonders vereinbarter Kündigungsfrist . _ 400 508,99

Anleihen: a) Schuldscheindarlehen 826 197,10

b) sonstige Darlehen . Davon Schuldverschreibungen im Umlauf A —,— Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) . « « - - - .- Grundkapital s Es d e ; Geseßliche Rüklage nach § 11 des Reich8geseßes über das Kreditwesen Rückstellungen. « « E Ï Unterstügungs- und c . Carl-Degenhardt-Stiftung ; / . 5 Posten, die der Rechuungsabgrenzung dienen « t A i E Sis Figene Ziehungen im Umlau —,— Ï Verbindlichkeiten aus Bürgschasten, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen 131 Abs. 7 des Aktien- eseßes) R.A 8020239,01 Eigene Jndossamentsverbindlichkeiten: a) aus weiterbegebenen Bankakzepten N.Æ 500000,— Þ) aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank N Æ —,— c) aus sonstigen Rediskontierungen —,— Jn den Passiven qind enthalten: Verbindlichkeiten'‘gegenüber Konzernunternehmen N.4 9585 591,41 Gesamtverpflichtungen nah § 11 Abs, 1 des Reichsgeseyes über das Kreditwesen KA 280545053,25 _ H Gesamtverpflihtungen nah § 16 des Reichsgeseßes über das Kreditwesen R.X 279602 619,64 ; Gesamtes {haftendes [Eigenkapital nach 11 Abs. 2 des Reich3- geseves über das Kreditwesen K.A 18000000,—

Summe der Passiva

1730 537,37 643 433,91

T Aufwendungen.

: | Handlungsunkosten (vertragliche Vergütung an. die Sächsische Bank) .

Steuern Pas Abschreibung auf Bankgebäude « e oooooooo. Zuweisung an geseßliche Rüdlage Reingewinn - «o o...“

D 0E 010 E. 0 .04:.9 9 0: S s“

O und Provisionen : trag aus Zinsscheinen, Devisen, geschäften .. .. Ertrag aus dauernden Beteiligungen „« «o o o oooooo Sonstige Erträge . 6 . o . . o. . 7 V) M M: 0 2/ E Wr ® E O .

Wertpapieren und Konsortial-

O M S. 0. Da: E E

Dresden, im Mai 1942, Ly P Sächsische Staatsbank. Nebelung. Springer.

sischen Staatsbank wesentliche Beanstandungen nicht ergeben“). ' Berlin, den 10. Juni 1942.

Dr. Rittstieg, Wirtschafstsprüfer.- --ppa.- Dr, v. Steinsdorsf,

*) Geseylih vorgeschriebener Wortlaut.

20 852 209

70 031 095

6 509 212 1 264 395 19 250 000

301 610 637/94

227 076 422

62 526 197

1 264 395 13 000 000 5 000 000

D)

' 301 610 637 Gewinn- und Verlustrechnung am 31. Dezember 1941.

3 059 803

942 433

bai ®

728 890 360 000 50 000 12-299 650 000

ISlllils

Z|

RAK 909 486

1 050 317 200 000 250 000 650 000

Sl 18S

1 216 284

542 049 891.893 409 #76

3 059 803125

ck Qn R D I.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen der Sächsischen Staatsbank sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die. Buchführung und der Jahres- abschluß sowie der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gese o lichen Vorschriften. Jm übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Säch-

Deutsche Revisions- und Treuhand- Aktien gesellschaft. irtschaftsprüfer,

‘mit für den Betrie

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Deutscher Reithsanzeiger

Bestellungen an, in straße 32. Einzelne Nummern dies 10 «„ Ste werden nux gegen Barz Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

für Selbstabholer die [44

Erscheint an sedem Wochentag abends. dureh die monatli ,30 K einschließli t E E Ee E 7 S E s, E odoe E: Es Es bes Fernsproch=-

Sammel-Uv,e 109 33 38,

Preußischer Staatsanzeiger

Aagsigongarts Ee den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeils

en 92 mm breiten Petit-Zeile 1,385 ÆA. Unzeigen

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Reichsbaukgirokonto Berlin, Kouto Nr. 1/1913

Ne. 201

Verlin, Freitag, den 28. August, abends

42

——— |

Poftscheckkonto: Berlin 41821 Ü

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag- nahmtem Vermögen.

Dritte Anorduung zur Durchführung der Verordnung zur An- passung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlihen Verhältnisse vom 26. August 1942.

Anordnung Nr. 10 des Generalbevollmächtigten für den Arbeits- einsaß über den Einsaß von Arbeitskräften der besezten Ge- biete vom 22. August 1942. ;

Bekauntmachung des Reichsbankdirektoriums vom 26. August 1942 über die Ablieferung der Budapester Stadtanleihe von 1914 gemäß der Zweiten Durchführungsverordnung zum Gesez über die Devisenbewirtschaftung vom 16. März 1939.

Bekanntmachung der Braunschweigischen Staatsbank über die Auslosung der 4%. (früher 41/3 9%) Hypotheken-Pfandbriefe

l Reihe XXVIII (Erweiterungsausgabe).

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und des Negierungspräsidenten in Düsseldorf über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung Nr. 45 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Cisenindustriezweige über die Herstellung von Pferdehusfeisen vom 15. August 1942.

Amtliches Deutsches Reich

« Der Oberregierungsrat Kurt Böhmdcker, z. Zt. im

Wohrdieust, ist zum Ministerialrat beim Rechnungshof des Deutscheu Reichs éxnanut worden. A

Befauntmachung

Das beshlagnahmte Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Personen wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesebes über den' Widerruf von Einbürgerun- gen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) als dem Reiche ver- falleu erflärt: : Bekanntmáächung vom Nr.

Reich3anzeiger vom

. Fischer, Anna Auguste, | | geb, Kallweit . . Bd | 24, 9, 1941 | 252 26. 9, 1941

. Stolz, Nobert 8. 11, 1941 261 11,11, 1941

Berlin, den 26. August 1942. : Der Reichsminister des Fnnera. J. A.: Duckart.

Dritte Anordnung

zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlihen Einrihtungen an die kriegs- wirtschaftlichen Verhältnisse

Vom 26. August 1942

Auf Grund des § 3 der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegs- wirtschaftlichen Verhältnisse vom 18. Februar 1941 (RGBl. 1 S. 106) wird im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister des Jnnern angeordnet:

Erster Abschnitt. i

S 1. Den bishe: vom Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront gegründeten und noch zu gründenden Versor- gungsringen (Tochtergesellschaften des Gemeinschaftswerks der DAF, A mit beschränkter Haftung) wird hier-

: der von ihnen übernommenen Vertei- lungsstellen der aufgelösten Verbrauchergenossenschaften und verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen

a) die Genehmigung nah dem Gesey zum Schutze des Einzelhanudels vom 12, Mai 1933 (RGBl. I S. 262), b) die Erlaubnis nach dem Gaststättengesep vom 28. April 1930 (RGBl. 1 -S. 146) Schank- erlaubnis bzw. Branntweinkleinhandelserlaubnis

und für die Versorgungsringe selbst

die Einwilligung nah der Anordnung zum Schuße des

E vom 15, Januar 1940 (Reichsanzeiger Nr. 1: : / nach. Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen erteilt.

Die Versorgüngsringe erhalten über die in Abs. 1 ge- nannten Berechtigungen einen Bescheid. : :

Alle Bescheide, die auf Grund dieser Anordnung erteilt werden, sind gebührenfrei.

S 2, Sonstige gewerberechtliche Zulassungs- oder Er- laubnisvorschriften treten insoweit außer Kraft, als sie der Durchführung des durch diese Anorduung festgeseßten Ver- fahreus im Wege stechen.

x

S 3. Das Verfahren betr. die Erteilung von Gewerbe- scheinen und Konzessionen für die in den Alpen- und Donau- Reîch3gauen zu gründenden Versorgungsringe wird durch besondere Anordnung geregelt.

A. Einzelhandelsschußgesehß __§ 4. Die Genehmigungsbescheide werden auf Grund der von den einzelnen Versorgungsringeu beim Reichswirtschaft3- ministerium gestellten und noch zu stellenden Anträge jeweils auf Anweisung des Reichswirtschaftsministers von den für den Siß der Versorgungsringe zuständigen höheren Verwal- tungsbehörden erteilt.

Höhere Verwaltungsbehörden sind in Preußen, Bayern und Sachsen die Regierungspräsidenten, in Berlin der Stadte präsident, in Hamburg, in der Westmark und in den Reichs- gauen Sudetenland, Danzig-Westpreußen und Wartheland die Reichsstatthälter, im übrigen die obersten Landesbehörden. Jedem Versorgungsring ist ein Sammelgenehmigungsbescheid zu erteilen, der für alle Verteilungsstellen gilt, die aus der dem Bescheid beizufügènden Aufstellung ersichtlich sind.

Die im Abs. 1 bestimmten Genehmigungshehörden haben die nah den Ausführungsbestimmungen zum Einzelhandel3- schußbgeseß für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zu- ständigen Behörden durch eine Veröffentlichung in den in Betracht kommenden Amtsblättern zu unterrichten. Bezüg- lih der außerhalb des Bereichs des betreffenden Amtsblatts liegenden Verteilungsstellen erfolgt die Unterrichtung der in Say 1 dieses Absates genannten Behörden durch besondere schriftliche Mitteilung.

8 5. Die in § 4 erwähnten Behörden haben von einer Prüfung der in Ziffer I bis Ill der Verordnung zur Durch- führung des Geseßes zum Schuze des Einzelhandels vom 23. Juli 1934 (RGBI. [1 S. 726) geforderten Vorausseßungen abzusehen.

§ 6. Auf den Genehmigungsbescheiden ist zu vermerken, daß die Genehmigung nur für den Warenkreis gilt, der bisher in der betreffenden Verteilungsstelle geführt worden ist.

8 7. Nach Erteilung der Genehmigungen finden das Einzelhandels\schußgeseß und seine Durhführungsbestimmun- gen Anwendung.

S 8. Das Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront GmbH. hat insgesamt 5 v. H. der von den Versorgungsringen übernommenen Verteilungsstellen der Verbrauchergenossen- schaften spätestens bis zum 1. Fuli 1943 zu schließen.

Der Reichswirtschaft8minister spricht den Widerruf der Erlaubnisse für die nah Abs. 1 zu schließenden Verteilungs-

stellen aus. B. Gaststättengeseß

8 9. Soweit in den bisherigen Verteilungsstellen der Verbrauchergenossenschaften bzw. in den. Verkaufsstellen ver- brauchergenossenschaftliher Einrichtungen eine Schankivirt- schaft oder der Kleinhandel mit Branntwein oder ein nah landesrechtlihen Vorschriften erlaubnispflichtiger Klein- handel mit Bier betrieben wurde, werden die für die Fort- führung erforderlichen Erlaubnisse auf Grund der beim Reichswirtschaftsminister von den einzelnen Versorgungs- ringen gestellten oder noch zu stellenden Anträge von den in 8 4 genannten Behörden erteilt, jedoch mit der Maßgabe, daß in Berlin an Stelle des Stadtpräsidenten der Polizei- prâsident tritt. Jedem Versorgungsring ist eine Sammel- erlaubnis zu erteilen; sie gilt für alle Verteilungsstellen, die aus der dem Bescheid beizufügenden Aufstellung ersichtlich sind. Aus dieser eung muß im übrigen erkennbar sein, welche Verteilungsstellen Schankwirtschaft und den Klein- handel mit Branntivein betreiben dürfen und in welchem Úmfange ihnen dies gestattet ist. § 4 Abs. 3 gilt entsprechend.

8 10. Von einer Prüfung des Bedürfnisses, ferner von einer Prlsung der Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Personen Dagegen ist vor Erteilung der Erlaubnis zu prüfen, ob die sonst nach den geseßlichen Vorschriften erforderlichen Voraus- sezungen (vgl. z. B. § 2 Abs. 1 Ziffer 2 ff. des Gaststätten- geseves) gegeben sind.

§ 11. Der Reichswirtschaftsminister spricht den Wider- xuf der Erlaubnisse für den Ausschank bzw. den Branntwein- kleinhandel in den nach § 8 zu schließenden Verkaufs- stellen aus.

12. Nach Erteilung der für die Fortsezung des schank- wirtschaftlihen Betriebes oder des Kleinhandels mit Brannt- wein erforderlichen Erlaubnisse finden die für die genannten gewerblichen Tätigkeiten bestehenden Vorschriften Anwendung.

C. Großhandelsshuvßanordnung

F 13. Die Einwilligungsbéscheide gemäß der Anordnung zum Odi des Großhandels werden auf Grund der beim Reichswirtschaftsminister von den einzelnen Versorgungs- ringen gestellten bzw. noch zu stellenden Anträge jeweils auf seine Anweisung von den für den Siß des: Versorgungsringes zuständigen höheren Verwaltungsbehörden erteilt. Höhere Verwaltungsbehörden sind die in § 4 genannten Behörden.

8 14. Von einer Prüfung der volkswirtschaftlichen Not- ivendigkeit für - die Fortführung oder Ausübung der Groß-

handelstätigkeit, ferner von einer Prüfung der Sachkunde und ;

der Zuverlässigkeit der Geschäftsführer oder, der sonstigen

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leitenden Angestellten der Versorgungsringe durch die in § 13 i ercivahnten Behörden ist abzusehen. § 4 Abs. 3 findet ent- ;

sprechende Anwendung.

urch die in § 4 erwähnten Behörden ist abzusehen. '

§ 15. Nach Erteilung der Einwilligungen finden die Großs handelsschußzanordnung und ihre Durchführungsvorschriften Anwendung. D. Waren- und Kaufhäuser

S 16. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die Vebertragung der gewerblichen Berechtigungen der bisher von Verbrauchergenossenschaften und verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen betriebenen Waren- und Kanfhäuser sowie Spezialgeschäfte für Textil-, Schuh- und Haushaltswaren auf die GW. Kaufhaus GmbH. in Hamburg sinngemäß An- wendung. :

S 17. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Ver- fündung in Kraft.

Berlin, den 26. August 1942.

Du

Der Reichswirtschaftsminister. F. V.: Dr. Landfried.

Anordnung Nr. 109 des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsaß über den Einsaß von Arbeitskräften der beseßten Gebiete

Vom 22. August 1942

Um die Arbeitskräfte der beseßten Gebiete bei der Neus- ordnung des Arbeitseinsaßes im europäischen Raum zu mobilisieren, müssen anth diese Kräfte einer straffen und ein» heitlichen Lenkung unterworfen werden. Sowohl die zweck- mäßige und sinnvolle Verteilung dieser Kräfte zur Besriedi- gung des Kräftebedarfs des Reichs und der beseßten Gebiete wie ihre höchstmögliche Arbeitsleistung muß sichergestellt werden. Auf Grund der mir erteilten Vollmachten ordne ich deshalb an:

__1. Nach dem Erlaß des Führers über den Generalbevoll- mächtigten für den Arbeitseinsaß vom 21. März 1942 (RGBVL. 1 S. 179) und der Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan zur Durchführung dieses Erlasses vom. 24. März 1942 (RGBI. 1 S. 180) obliegen mix auch der zweckmäßige Einsaß der Arbeitskräfte der beseßten Gebiete jowie alle Maßnahmen zur Leistungssteigerung des Einsaßtzes dieser Kräfte. Die für die Aufgaben des Arbeitseinsaßes und der Lohnpolitik zuständigen deutschen Dienststellen oder meine Beauftragten führen diesen Einsaß und alle Maßnahmen zux Leistungssteigerung nach meinen Weisungen durch.

_2. Diese Anordnung erstreckt sich auf alle während dieses Krieges von der deutschen Wehrmacht beseßten Gebiete, soweit sie unter deutscher Verwaltung stehen.

8. Die verfügbaren Arbeitskräfte der beseßten Gebiete sind in erster Linie zur Befriedigung des kriegswichtigen Bes darfs in Deutschland selbst einzuseten. | D Fn den beseßten Gebieten sind sie nah folgender Rang- ordnung einzuseben: z

a) Für notwendige Aufgaben der Truppe, der Bes saßungsdienststellen und der zivilen Dienststellen,

b) für deutsche Rüstungsaufgaben,

c) für Aufgaben der Ernährungs- und Landwirtschaft,

d) für gewerbliche im deutschen Fnteresse liegende Auf- gaben außerhalb der Rüstungswirtschaft,

e) für gewerbliche Aufgaben im FJnteresse der Be- völkerung des betreffenden Gebietes.

4. Es ist vielfach festgestellt worden, daß Arbeitskräfte in den beseßten - Gebieten niht den Kriegserfordernissen ent- sprechend sparsam und zweckmäßig angeseßt werden. Die Arbeitsleistungen sind häufig zu gering.

Alle beteiligten Stellen in den beseßten Gebieten haben de8halb dafür Sorge zu tragen, daß die Arbeitskräfte höchst sparsam und verbunden mit höchstmöglicher Arbeitsleistung eingeseßt werden. Das Horten von Arbeitskräften ist wie im Reichsgebiet verboten. Um eine Vergeudung von Arbeits- fräften auszuschließen, haben Auftraggeber mit Unternehmern grundsäßlih nur Leistungsverträge abzuschließen; bestehende Unternehmerverträge anderer Art sind soweit irgend möglich auf Leistungsverträge umzustellen.

5. Von den in den beseßten Gebieten beschäftigten nichts deutschen Arbeitskräften muß grundsäpßlich die gleiche Arbeitss leistung wie von deutschen Arbeitskräften verlangt werden. Zu diesem Zwecke muß die Arbeitszeit in den beseßten Ge- bieten der in Deutschland geltenden Arbeitszeit angeglichen werden. Die Mindestarbeitszeit soll in der Regel 54 Stunden betragen. Durch Arbeitszeitverlängerung freigestellte Arbeits- teller sind dem Arbeitseinsaß anderweitig zur Verfügung zu tellen.

Ebenso wie von den deutschen Arbeitskräften muß auch von den fremdländischen in den beseßten Gebieten erforder- lichenfalls Sonn- und Feiertagsarbeit geleistet werden. | 6. Auch in den beseßten Gebieten ist die höchstmögliche Arbeitsleistung durch Einführung von Afford- und Prämien- arbeit ficherzustellen.

Soweit bereits îin Betrieben Akkorde bestehen, sind die Akkordsätße mit dem Ziele zu überprüfen, soweit wie möglich Leistungsreserven freizumachen.

Jn den Fällen, in denen keine. Afford- oder Prämten- arbeit möglich ist, ist zu prüfen, inwieweit zur weiteren Er- höhung der Arbeitsleistung Leistungszulagen eingeführt wer- den können. Der stabile Lohnstand darf hierdurch jedoch nicht gefährdet werde, °

7. Die frem {chen Arbeitskräfte der beseßten Ge- | biete haben ivie die deutschen“ Arbeiter strengste Arbeits-