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Iichtamtliches Deutsches Reich
__Der Kgl. Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid R i cher t, 1st nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Nr. 28 des Reichsministerialblatts vom 28. August 1942 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40,
ed dda —
Reliehs- und Staatsanzeiger Nr. 204 vom 1. September 1942. &. 4
Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Fnhalt: 1. Allgemeine Ver- waltungssachen: Vierte Anordnung über die Neuçestaltung der Gauhauptstadt Posen; 2. Konsulatwesen: Ernennungen, Errich- T. eines chinesishen Konsulats, Exgxequaturertéilung; 3. Kviegsshädenangelegenheiten: Anordnung über Lohnerstattung bei Heranziehung betriebsfremder Kräfte zur Beseitigung oder Minderung von Fliegershäden oder zum Bereitshaftsdienst bei Fliegeralarm; 4. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über die Neuregelung’ der örtlichen Zuständigkeit von Hauptzollämtern im Oberfinanzbezirk Magdeburg. .
Europa in der Kriegswirtschast Ausführungen von Staatssekretär Dr. Landfried
n der Zeitschrift „Sudetenwirtschaft“, dem amtlichen Organ der Wirtschaftskammer Sudetenland, ist ein Aufsay von Staats- sekretär Dr. Landfried über „Europa in der Kriegswirtschaft“ veroffentlicht. Deutschland und seine Verbündeten führen, wie der Verfasser schreibt, den Krieg nicht allein für die Sicherung ihres Lebensraumes, sondern sie führen ihn, damit alle Länder des europaischen Kontinents, desreit von der bolschewistischen Drohung, in enger, vertrauensvoller, wirtschaftliher Zusammenarbeit ein thren Bedürfnissen und ihren Eigenarten entsprehendes Leben sUhren können. Nur durch die Bildung und Sicherung einer europatshen Großraumwirtschaft kann die von den angloamerikani- schen Mächten angestrebte Zerstückelung und Entmachtung Euro- pas vermieden werden. Dementsprechend fühlt sih Deutschland für das Wohl und Wehe der anderen europäischen Länder verant- wortlich. Troß feiner durch den Krieg aufs äußerste angespannten Wirtschaftslage ist es mit allen seinen Kräften bestrebt, die Ver- sorgung dieser Länder sicherzustellen, ihnen Hilfe beim Ausbau threr Wirtschaften zu leisten und, foweit sie am Kampfe teilnehmen, bei der Deckung ihres Rüstungsbedarfes mitzuwirken. Andererseits muß Deutschland aber auch erwarten, daß Deutschlands Handels- partner nicht nur Verständnis für die durh den Krieg hervor- gerufenen Lieferungsershwerungen und manchmal auch -verzöge- rungen aufbringen, sondern auch verantwortlich an der wirtschaft- lichen Sicherung Europas mitarbeiten, um sih bereits heute durch ein verständnisvollcs Eingehen auf die Forderung der Gegenwart einen Anspruch darauf zu erwerben, nah dem Kriege an den großen Aufgaben mitzuwirken, die dex europäischen Wirtschafts- gemeinschaft gestellt sind. E
Vorausseßung für das Funktionieren des europäishen Waren- austausches ist die Herausbildung einer entsprehenden Technik des Handels- und Zahlungsverkehrs, Jn den leßten Fahren ist es ge- lungen, in Europa ein Neg von Verrechnungs- und Zahlungsver- trägen zu schaffen, das diesen Erfordernissen weitgehend gerecht wird. Die meisten Staaten sind schon heute dem zentralen Ver- rechnungsverkehx über Berlin angeschlossen, der an Stelle einer gieiseitigen eine mehrseitige Verrehnung ermöglicht. Wenn dieses System infolge der durch den Krieg bedingten strafen Wirtschafts- lenkung sich auh no niht voll auswirken kann, so bildet es doch einen wichtigen Ansavpunkt für die Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs. Schon vor dem Kriege haben die Verrehvungs- verträge zu einer erheblichen Steigerung des europäischen Waren- äustausches geführt, Wenn infolge des Krieges die Clearingspiven gugunslen einiger Länder angewachsen sind, so läßt sih dies nicht vermeiden. richtung Europas auf den Krieg, Die Kriegsproduktion bedingt
naturgemäß einen Rückgang der Koiiuingiitiefans ung und da- mit ein Absinken der deutshen Warenausfuhr. Dabei 1st es aber interessant, festzustellen, daß in den meisten Fällen dex ‘deitschèn" Clearingspassivität die Bilanz des Warenverkehrs ausgeglichen oder sogar für Deutschland aktiv ist; die Passivität entsteht in diesen Fallen nur durch die Forderungen des ausländischen Staates aus Arbeits- und sonstigen Dienstleistungen. Nach diesem Kriege stehen aber alle Guthaben in vollem Umfang für Warenbezüge zur Ver- fügung und werden dann willkommene Rücklagen für den Ausbau der europäischen Wirtschaft bilden. Eine wichtige Aufgabe der Zu- funft wird es dann ach sein, den europäishen Zahlungsverkehr weiter zu vereinfachen. Auf zollpolitishem Gebiet wird es zweck- mäßig sein, die dem Kaufmann so viel Mühe bereitenden Zoll-
Hauptversammlungskalender für die Woche vom 7. September bis 12. September 1942.
Montag, 7. September Breslau: Huta, Hoch- u. Tiefbau, Breslau, 12 Uhr.
Dienstag, 8. September Berlin: Gebr. Goedhart, Berlin, 12 Uhr. ( S Baumwoll-Spinnerei u. Weberei, Augsburg, 11 r. Bremen: Bremer Stuhlrohr - Fabrik Menck, Schulye & C3, ___ Bremen, 12 Uhr. j Wien: Wiener Rükvecs.-Ges., Wien, 12 Uhr.
Mittwoch, 9. September Bad S Eisenwerk Weserhütte, Bad Oeynhausen, áâ Ti
Bochum: Kaufhaus Kortum, Bochum, 11 Uhr. # Magdeburg: Papierfabrik Großenhain, 124 Uhr.
Donnerstag, 10. September
Berlin: Bergbau-AG Lothringen, Bochum, 10 Uhr.
Berlin: Nitag Deutsche Treibstoffe A.-G., Berlin, 13 Uhr.
Berlin: Union u. Rhein Vers.-A.-G., Berlin, 12 Uhr.
Berlin: Wintershall AG., Kassel, 1114 Uhr.
Mannheim: Badische A.-G. für Rheinschiffahrt u. Seetransport, Mannheim, 174 Uhr.
Mannheim: Mannheimer Lagerhaus-Ges., Mannheim, 1714 Uhr.
Königsberg: J. O. Preuß, Königsberg, 11 Uhr.
Mannheim: Rheinschiffahrt A.-G. vorm. Fendel, Mannheim,
1774 Uhr. ; Freitag, 11. September Berlin: Eisenbahn-Verkehrsmittel-A.-G., Berlin, 12 Uhr. Berlin-Charlottenburg: Pabianicer A.-G. für chemishe Jndu- __ trie, Pabianice, 12 Uhr. Leipzig: Heine & Co., Leipzig, 11 Uhr.
Sonnabend, 12. September. Köln: Colonia Kölnische Vers,-A.-G., Köln, 104 Uhr. Düsseldorf: Jota-Werk Gebr. Funke, Düsseldorf, 12 Uhr. Köln: Kölnische Hagel-Vers.-Ges., Köln, 10 Uhr. Köln: Rückversicherungs-A.-G., Colonia, Köln, 104 Uhr. Wuppertal: Schloßfäbrik Schulte-Schlagbaum, 1514 Uhr.
Wirtschaft des Auslandes
Mobilisierung aller Wasserkräfte sür die Energieerzeugung in der Schweiz
Zürich, 31. August. Der schweizerische Wasserwirtschaftsver- band e u. a. folgenden Beschluß: Die L Mitre der Wasserkräfte is eine wichtige volkswirtschaftlihe Aufgabe. Da- bei müssen die bestehenden wasserwirt schaftlichen Vêtrhältitssé bén '
Wirtischafisteii |
Sie sind eine naturwendige Folge der Gesamtaus- |.
des Krieges für Brasilien in etwa positiv auswirken, doch sind die ershuüttexnden Folgen, .die diese unnatürliche „, koalition“ n dem Kriege auf den früher selbständigen und souveränen Staat Brasilien ausüben werden, unübersehbar. Mit dem Verlust seiner politischen Selbständigkeit und Unabhängigkeit opferte die von Roosevelt bestochene brasilianishe Regierung auch die natürlichen europäishen Absaßmärkte des Landes und damit seine wirtschaftliche
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förmlichkeiten zu vereinheitlihen und im Rahmen des wirtschaft- lih Gerechtfertigten die Zollsäße zu senken. Eine der wesentlihsten- Vorausfezungen - für -die- reibungslose Abwicklung des europäishen Warenverkehrs is} abex eine zweck- entsprehende Preispolitik. Deutschland ist erfolgreih bestrebt, scine Ausfuhrpreise stabil zu halten. Dies kann es aber nur, wenn leine Handelspartner die gleiche Politik verfolgen. Preiserhöhungen auf der anderen Seite müssen zwangsläufig das Gleichgewicht des Warenaustausches stören. Sie führea zu unrichtigen Währungs- relationen und müßten schließlich Aenderungen der Währungs- kurse im Verkehr mit den betreffenden Ländern zur Folge haben. Abgesehen davon, daß stabile Preise auch die Durchführung der innerwirtschaftlihen Aufgaben erleichtern, ershwert ihr Fehlen somit die wirtschaftlihe Zusammenarbeit Europas. Jm gesamt- europäischen FJuteresse wie auch im Jnteresse der einzelnen Län- der liegt es dahex, an der Stabilhaltung der Preise in Europa mit allen Kräften mitzuarbeiten. Deutschland hat, wie Staatssekretär Dr. Landfried abschließend betont, die durch den Krieg hervorgerufenen Wirtschaftsprobleme emeistert. Es wird dies auch in Zukunft tun und so die wirt- \chaftlichen Vorausseßungen für ein neues Europa schaffen, in dem die europäischen Völker in gemeinsamer Arbeit ihre Wirtschafts- kräfte frei entfalten können. Das leßte Ziel der Wirtschaftspolitik ist es, den Lebensunterhalt der Völker zu sihetn und den Lebens- standard zu heben. Deutschland, das die Last des gegenwärtigen Krieges mehr als die anderen europäischen Volker trägt, wird nah Beendigung des Kampfes seine Kräfte für dieses gemeinsame europäische Ziel in vollem Umfang einsegen.
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Rationalisierungsergebnisse 1942
Zu Beginn dieses Jahres ist die Rationalisierungs- und Konzentrationswelle wieder verstärkt angelaufen. Fnsbesondere wurden auf dem Gebiet der Typenbereinigung erhebliche Erfolge erzielt. Ueber die Auswirkungen dieser Nationalifivtta suite nahmen berichtet Oberregierungsrat Dr. Hildebrandt in den „Monatsheften für NS.-Sozialpolitik“. Danach liegen beispiels- weise für Spezialaufbauten in der Fahrzeugindustrie Verbesse- rungsvorschläge vor, die eine Arbeitszeitersparnis von 55 Stunden pro Aufbau ‘ergeben. Bei einer Fertigung von 200 Fahrzeugen im Monat würden 11 000 Arbeitsstunden eingespart. Für Fahr- gestelle bestehen allein 12 Vorschläge auf etwa 9 Stunden Zeit- ersparnis pro Einheit, die bei der Fahresfertigung eine Ersparnis von fast 175 000 Stunden ausmachen. Auf bestimmten Gebieten der Leder- und Segeltuchbearbeitung ergibt sih durch Vereinheit- lihung der Fertigung für die Zeit vom 1. April bis Ende des Jahres insgesamt eine Einsparung von sechs Millionen Arbeits- stunden. Jn der Hohlglasindustrie bestanden mehrere tausend Typen von Flaschen, „die auf 91 genormte Flaschen beschränkt werden konnten. Die Einführung etner Einheitsslasche, die das überwiegende Kontingent: aller laschen ausmacht, würde eine Glaseinjparung von 20 bis 30 % und eine Leistungssteigerung von 10 % mit sih bringen. Diese Beispiele zeigen, daß es sh um eine außerordentlihe Steigerung der Leistungsfähgkeit der Kriegswirtschaft handelt. Fm Bereich der betrieblihen Rationali- sierung sind die arbeitseinsazmäßigen Ergebnisse durhweg be- trieblih aufgesogen worden, da in erster Linie der bisher unge- dete betriebliche Bedarf befriedigt. wurde. Bei überbetrieblichen Rationalisierungsmaßnahmen konnten jedoch in großem Umfange freiwerdende Kräfte bei vordringlihen Aufgaben in anderen Be- trieben eingeseßt werden.
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hört vor allem die Erstellung von großen Sammelbecken in den Alptälern. Die Schweiz wird im Laufe der Zeit alle wirtschaftlih ausnuvbaren Wasserkräfte zur Energieerzeugung ‘ heranziehen müssen; dazu zwingt niht nur das unmittelbare wirtschaftliche Jnteresse, sondern auch die Verteuerung und langsame ErlGöplung anderer Energiequellen und der zu erwartende ges Sgerie nergie- bedarf nah: Beendigung des Krieges. Läßt man sich aus Gefühls- gründen dazu verleiten, auch nur vorübergehend auf die Aus- nußung E Energiequelleu zu verzichten, so muß ih das früher oder jpäter rächen, denn idließlid müsjen doch alle wirt- hg Möglichkeiten herangezogen werden. Das wird nicht ohne ideelle Opfer für die“ betroffenen Landesgegenden geschehen können, aber die beschränkten Sonderinteressen müssen sih den höheren allgemeinen Landesinteressen unterordnen.
Wirtschastlihe Ausbeutung Brasiliens durch die USA Nelson Roefeller, der besondere Beauftragte Roosevelts für e Angelegenheiten, ist, einer Keutermeldung zu- olge, auf dem Wege na d N Er beabsichtige, wie es in der Meldung heißt, die reichen E Südamerikas zu er- even und habe Pläne über die Errichtung eines Schiffahrts- r Ma um die südamerikanischen Schäße den USA. dienstbar zu machen.
Diese Meldung offenbárt wiederum einmal die wahren Hintet- gründe, die s ads veranlaßtén, ‘den Kriegseintritt Brasiliens mit allen Mitteln zu erzwingen. Nun soll Brasilien unter dem Vorwand, seine Kriegsanstrengungen zu fördern, wirtschaftlih ausgebeutet werden, um dann um so sicherer in die vollständige Abhängigkeit des USA.-Fmperialismus gezwungen werden zu können. Die schwierige Rohstofflage der USA. mag'sih ja während
irtschafts-
elbständigkeit.
Zürich 578,90 G., 680,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 6521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G,, 236,00 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B,, New York 24,98 G,, 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B. Agram 49,95 G., 50,05 B.,, 16,68 G,, 16,72 B.
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Verichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten
; Devisen Prag, 31. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.,
Sofia 30,47 G.,, 30,53 B., Athen
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TUtlihe eodor
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D.N,B.“ am 1. Septbr. auf 74,00 LA (am 31, August auf 74,00 2.4) für 100 kg,
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphishe Auszahlung
1, September 31, August
Geld Briei | Geld Brief
Aegypten (Alexand.
und Kairo l ägypt. Ff — — — _— Afghanistan (Kabul) | 100 Afghani | 18,79 18,83 | 18,79 18,83 Argentinien (Buenos
A oen 1 Pap.-Pe). | 0,588 0,59: 0,588 0,592 Australien (Sidney) | 1 austr. Pfd. | — — —_ _ Belgien (Brüssel und
. Antwerpen) 100 Belga 39,96 40,04 | 39,96 40,0L£ Brasilien (Rio de
Jae) eros 1 Milreis —_— —_ _ — Brit.-Jndien (Bom-
bay-Calcutta) .….…. 100 Rupien _— —_ _ — Bulgarien (Sofia) .… | 100 Lewa 3,047 83,05: | 3,047 83,053 Dänemark (Kopen-
DOG) ie 6s 100 Kronen | 52,15 62,25 | 52,15 62,25
England (London)
t 1 engl. Pfd. Finnland (Helsinki) .
100 finn. M. | 5,06 5,07 | 5,06 5,07
Frankreich (Paris) .… | 100 Frs. _— —_ —_ E Griechenland (Athen) | 100 Drachm.| 1,668 1,67:] 1,668 1,672 Holland (Amsterdam
und Rotterdam) „. | 100 Gulden [132,70 132,70 |132,70 132,70 Jran (Teheran) .….. | 100 Rials 1459 14,61 | 14559 14,6L Jsland (Reyfkjavik) . | 100 isl. Kr. | 38,42 838,50 | 38,42 838,50 J:al’en (Rom und
Mailand) 100 Lire 13,14 13,16 | 13,14 13,16 Japan (Tokio und
C 1 Yen 0,585 90,58] 0,585 90,587 Kanada (Montreal) . | 1 kanad. Doll] — —_ — =- Kroatien (Agram) . | 100 Kuna 4,995 656,00: ] 4,995 656,005 Neuseeland (Welling-
O) P Ore 66 .. | 1 neuseel. Pf. — _ _ — Norwegen (Oslo) . | 100 Kronen | 56,76 66,88 | 56,76 66,88 Portugal Lissabon) . | 100 Escudo 10,14 10,16 | 10,14 10,16 Rumänien (Bukarest) | 100 Lei — _— _— _ Schweden(Stockholm
und Göteborg) .….. | 100 Kronen | 59,46 69,58 | 59,46 69,58 Schweiz (Zürich,
Basel und Bern) .… | 100 Frs, 567,89 68,01 | 57,89 68,01 Serbien (Belgrad) . | 100 serb.Din.] 4,995 5,005| 4,995 856,005 Slowakei (Preßburg) | 100 slow.Kr. | 8,591 8,60(] 8,591 8,609 Spanien (Madrid u.
Barcelona) .…..….. | 100 Peseten | 23,66 283,60 | 23,66 283,60 Südafrikanische
Union (Pretoria, \ Johannesburg) .. | 1 südafr. Pf. | — —_ _ as Türkei (Jstanbul) . | 1 türk. Pfund| 1,978 1,982] 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) . | 100 Pengö —_— — _ _— Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpeso 1,199 1/201} 1,199 1,20L
Verein. Staaten von
Amerika (NewYork) | 1 Dollar
Für den innerdeutshen Verrehnungsverkehr gelten folgende Kurses
j Geld Brief England, Aegypten, Südafrik, Union .… 9,89 9,91 Frankreich 000000.000320000023202.003.5 4,995 5,005 Australien, Neuseeland „o... 7,912 7,928 Britisch-Jndièn ooo erat eee 74,18 74,32 Kanada « U C eas dée ide j 2,098 2,102 Ver. St. v. Amerika 0000000000000. 2,498 2,502 Brasilien... 0,130 0,132
amm
Ausländische Geldsorten und Banknoten
S
l, Séptember 31. August
Geld Brief | Geld Brief Sovereigns Ñotiz | 20,38 20,46 | 20,38 20,46 20 Francs-Stücke für 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars .….....) 1 Stück | 4,185 4,205) 4,188 4,205 Aegyptishe ....... | 1 ägypt. Pfd. | 4,39 4,41 | 4,39 4,41 Amerikanische: c 1000—5 Dollar .. | 1 Dollar 1,49 1,51 1» 1,49 1,51 2 und 1 Dollar .. | 1 Dollar 1,49 1,51 | 1,49 1,51
1 Pap.-Pejo| 0,44 0,46 | 0,44 0,46 Australische ....+o.« | 1 austr. Pfd. | 2,44 2,46 | 2,44 2,46 Belgische ..0000000 | 100 Belgas 39,92 40,08 Brasilianishe , « « | 1 Milreis 0,08 90,09 | 0,08 0,09 Brit.-Jndische .... | 100 Rupien | 22,95 23,05 | :
Bulgarische: 1000 L U, darunter …….... | 100 Lewa 8,07 3,09 | 3,07 3,09
Argentinische ..« «e.
Dänische: große . | 100 Kronen | — — —_ — 10 Kr. u. darunter . | 100 Kronen | 52,10 62,30 | 52,10 652,30 Englische: 10 £ u. darunter „.... | L engl. Pfd. | 3,35 3,37 | 3,35 3,37 Finnische .….,..-.« | 100 finn. M.| 5,055 65,076) 5,055 656,075
Französische „...... | 100 Frs. .….| 4,99 65,01 | 4,99 5,01
Holländische ….. | 100 Gulden [132,70 132,70 |132,70 132,70 Jtalienische: große . | 100 Lire —_ — _— E 10 Lire... | 100 Lire 13,12 13,18 | 13,12 13,18
Kanadische 00.0.0... Kroatishe Norwegische: 50 Kr.
1 fanad.Dol]l.| 0,99 1,01 | 0,99 1,01 ‘100 Kuna 4,99 6,01 4,99 5,01
u. darunter 100 Kronen | 56,89 67,11 ] 56,89 67,11 Rumänische: 1000Lei
und 500 Lei .... | 100 Lei …….| 1,66 1168| 166 1,68 Schwedische: große . | 100 Kronen — — — —
60 Kr. u. darunter . | 100 Kronen | 59,40 6569,64 59,40 59,64 Schweizer: große .. | 100 Frs, 57,83 68,07 | 57,83 658,07
100 Frs. u. darunter | 100 Frs, 67,83 68,07 | 57,83 58,07 Serbische 100 serb.Din.] 4,99 5,01 4,99 6,01
Slowakische: 20 Kr. u, darunter .…...….
i 100 \low.Kr. | 8,568 8,62 | 8,68 8,62 Südafr. Union .…..
\ 1 südasr. Pfd.| 4,39 4,41 | 4,39 4,41 J 1 türk. Pfund] 1,91 1,93 | 1,91 1,93 Ungarische: 100 P. 100 Pengò 60,78 61,02
u. darunter .….... 60,78 61,02
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Verantwortlih r den Amtlichen und Nthtamilihen Teil, den Anze1igenteil und
für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; berantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redakrionellen Teil: Rudolf Lang) ch in Berlin NW 21 Drudck der Preußishen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin.
“Vier Beilagen
Anforderungen des Energiebedarfes angepaßt werden, Dazu ge-
Fortseßung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.
(einshl, Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)
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abholer bei der Anzeigenstell natlih. Po Bostellungen an, in pra 32, Einzel
Sie werden Betrages einschließli des Portos abgeg
cheint edem W t bends. Dag raspeeia dur die monatlich o A ieg 04s A4 Beitungögebil r, aber ohue Ie Ron für Selbst« Berli elb lee dis DRIRRMELs Wilhelm- ne M ciaen Voles Qenaañe kosten 30 L, cingoiote Beilagen
nur gegen Uarzadiung oder vorherige R T (So) Ferusprech-Sammel- \ j
Anzeig
sind au! ist darin en) o
enpreis 0 A&, ciner dreigespaltenen 923 mm breiten Petit-Zeile 1,85 K. — Anzeigen mmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, i
50 an agr welche Worte etwa durch Fettdrue (einmal wer! sollen, —
für den Raum einer fünfgespaltenen 53 mm breiten Petit-
mstraße 32, Ulle einzusenden, in8besondere perrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben Anzeigen müssen 3 Tags vor dem 8. termin bei der UAnzeigenstelle eingegangen sein.
hriebenem Papier völlig
Reichsdankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
M
Berlin, Mittwoch, de
n 2. September, abends
Postschectkonto: Berlin 41821 1942
Fnhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Erequaturerteiluag. ; Bekanntmachung über. die Umsaßsteuerumrechnungssäße auf Retchsmark für die Umsäge im August 1942. j Die Reichginderziffer für die Lebenshaltungskosten im August 1942. Mi f Anordnung Nr. 37 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppé Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige über die Errichtung einer Ausftrags- lenfungsstelle für Sensen und Sichéln vom 1. August 1942. Zw?ite Anordnung zur Aenderung der Anordnung Nr. 27 der Reichsstelle industrielle Fette und. Waschmittel (Einführung- von RNohstoffvorschriften in den eingegliederten Ostgebieten) vom 15. April 1940 vom 1. September 1942. Î Anordnung Nr. 14 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über die Bewirtshaftung von Oefen und Herden (Bestands- A und Verfügungsbeschränkung) vom 1. September 1! T de Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Herstellung von Maschinen uud Einrichtungen für die Materialprüfung vom 5. August 1942. i A: ordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die - Typenbeschränkung bei: Schrapperanlagen vom 13. August 1942.
Berichtigung und Druckfehlerberihtigungen von Anordnungen
des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts- gruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustrie- zweige in Nr. 147/42,
Amtliches Deutsches Reich
Der Führer hat dem. Maler or Franz von Matsch in Wien mit Urkunde vom 1. € eptember 1912 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Dem Schweizerischen Generalkonsul in München, Dr. „Hans Zuxrlinden, ist namens- des Reichs unter dem 17. August 1942 das Exequatur erteilt worden.
Bekanutmachunng Die Unisatzsteuerumrechuuugssäße auf Reichsmark für die Umsäße im Monat August 1942 werden auf Grund von § 5 Absaß 1 e a des Umsaysteuergeseßes vom 16. Oktober 1934 (RGBl. 1 S. 942) in Verbindung mit § 47
der Durchführungsbestimmungen zum Umsaßsteuergeseß vom 23. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1935) wie folgt festgeseßt:
——— E E Lfd. Nr. Staat Einheit R 1 | Aegypten 1 Pfund : 9,90 2 | Afghanistan 100 Afghani 18,81 3 | Argentinien 100 Papierpesos3 59,00 4 | Australien l Pfund 7,92 9 | Belgien 100 Belga 40,00 6 | Brasilien 100 Milreis 13,10 7 | Briti\ch-JIndien 100 Rupien 74,25 8 | Bulgarien 100 Lewa i 3,05 9. | Dänemark 100 Kronen 52,20 10 ianland 100 Mark 5,07 11 ranfreich 100 Frâncs 5,00 12 | Griechenland 100 Drachmen 1,67 13 | Großbritannien 1 Pfund Sterling 9,90 14 | Holland 100 Gulden 132,70 15 ran 100 RNials 14,60 16 sland 100 Kronen 38,46 17 taliea 100 Lire 13,15 - 18 - | Japan 100 Yen 58,60 19 | Kanada 1 Dollar 2,10 20 | Kroatien 100 Funa 5,00 21 | Neuseeland 1 Pfund 7,92 22 | Norwegen 100 Kronen 56,82 23 | Palästina 1 Pfund 9,90 24 | Portugal 100 Eskudos 10,15 20 | Rumänien 100 Lei 1,67 26 | Schweden 100 Kronen 59,52 27 | Schweiz : 100 Franken 57,95 28 | Serbien 100 Dinar 5,00 29 | Slowakei 100 Kronen 8,60 30 - | Spanien 100 Peseten 23,58 31 | Südafrikanische Union 1 Pfund 9,90 32 | Türkei 1 Pfund F. 1/98 33 | Ungarn 100 Pengöô 59,72 (bei Ausfuhr nach \ Ungarn) . 34 | Uruguay 1 Peso 1,20 35 | Vereinigte Staaten 1 Dollar 2,50 von Amerika
Die Umrechnungssäße für weitere Zahlungsmittel werden eiwa am 5, d. ‘M. festgeseßt werden.
Berlin, 1. September 1942. “ Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Trapp.
Die Reichsindexzisser für die Lebenshaltungs2a fosten im August 1942 :
Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten waren die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats August 1942 gegenüber dem Vormonat im allgemeinen wenig verändert. Die Gesamtindexziffer stellt sih für August auf 139,2 (1913/14 = 100) gegenüber 140,4 für Juli (— 0,9 vH.).
Die Jndexziffer für Ernährung hat sich durch den jahres= zeitlichen Rückgang der Preise für Gemüse und Obst von 138,7 auf 136,4 (— 1,7 vH.) ermäßigt. Die Jundexziffer für Be-= flendung hat von 172,6 auf 173,4 (+ 0,5 vH.) gogen, Jm übrigen sind die Fndexziffern für Heizung und Beleuchtung (122,2) für Wohnung (121,2) sowie für „Verschiedenes? (150,8) unverändert geblieben.
Berlin, den 1, September 1942. Statistishes Reichsamt.
Anordnung Nr. 37 des Beauftragten für Kriegsausgaben bei der Wirtshaftsgruppe Werlkstossverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige über die Errichtung einer Austragslenkungsstelle für Sensen und Sicheln vom 1, August 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warer.verkehr vom 18. August 1939 (RGBl. T S, 1430) in der Fassung der Ver- ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbin= dung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen- und metallverarbeitenden Fndustrie vom 30, Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatz3anz. Nr, 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirt= schaftsministers angeordnet: S4
Die Sicherung einer rationellen Fertigung von Sensen und Sicheln erfordert eine zentrale Steuerung aller Aufträgs. Zu diesem Zweck wird die
Auftragslenkungsstelle Sensen und Sicheln, Hagen i. Westf., Bahnhofstr. 39,
errichtet. 82
Zum Zivecke dex Steuerung der unter § 1 genannten Auf= träge sind die Hersteller von Sensen und Sicheln verpflichtet, der Auftragslenkungsstelle alle Angaben über Aufträge, Auf= tragsbestände, Rohmaterialvorräte usw. zu machen.
S8 Sensen und Sicheln im Sinne dieser Anordnung sind die zur Fertigung zugelossenen Erzeugnisse lt. meinen Anordnungen Nr. 4 vom 1. Juni 1942 (Deutscher Reichsanz. Nr, 147 vom 26. Juni 1942) und Nr. 32 vom 1. Juli 1942 (Deutscher Reichsanz. Nr. 171 vom 24, Juli 1942).
84 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Au8=- fuhr. g 6
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. g 6
Die Anordnung tritt am 1. September 1942 in Kraft, ske gilt auch für die eingegliederten Östgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet,
Hagen, den 1, August 1942,
Der Beaustragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige.
Putsc.
Zweite Anorduuung
ur Aenderung der Anordnung Nr. 27 der Reichsstelle indu
sirielle Fette und Waschmittel (Einführung von Rohstossvor-
schriften in den eingegliederten Ostgebieten) vom 15. April | 1940 (DRA. Nr. 90 vom 17. April 1940)
Vom 1. September 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. T S. 1430) in der Fassung der Ver- ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbin- dung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueber- wachung und Meng des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußishecr Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reich8wvirtschaft8ministers angeordnet: 94 : S 3 Abs. 1 dexr Anordnung Nr. 27 der Reichss\telle indu- Mee Fette und Waschmittel vom 15. April 1940 (DRA. , Nr. 90 vom 17. April 1940) erhält folgende neue Fassung: : „Die gewerbsgmäßige Verarbeitung der im § 1 ge-
nannten Oele oder E darf nur exfolgen, wenn die Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel eine Ver-
arbeitungsgenehmigung (Produktionsaufgabe) erteilt
hat.“ 82
Diese Anordnung tritt mit dem auf die Veröffentlichung folgenden Tage in Kraft.
Berlin, den 1. September 1942. Der Neichsbeauftragte. F. A.: Wihle. j
«3 oui E N
Anorduung Nr. 14 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über die Bewirtschaftung von Oefen und Herden (Bestandserhebung und Verfügungsbeschränkung) * vom 1. September 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl..] S. 1430) in der Fassung der Ver- ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBLl. 1 S. 679) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zue UVeberwahung und Regelung des Warenverkehrs vom 18, August 1939 (Deutscher Reich8anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichsivirtschaftsministers und des Vorsißers des Statistischen Zentralausschusses angeordnet:
S1
1. Alle Unternehmen auf der Stufe des Einzelhandels, einschließlich des Handwerks, haben den am 15. September 1942 vorhandenen Lagerbestand an eisernen Oefen (ausshließ=- lich Quint- und Bauöfen), transportablen keramischen Oefen, Kohle und Grude beheizten Herden, Elektro-, Gas- sowie Kohle kombinierten Herden dem örtlich zuständigen Wirt- schaft8amt bis zum 25. September 1942 zu melden. Fehl- anzeige ist erforderlich.
2. Die Meldung ist nach
eisernen Oefen, transportablen feramischen Oefen, Kohle beheizten Herden, Elektro-Herden, Gasherden, Kohle-Elektro kombinierten Herden und Kohle-Gas kombinierten Herden zu unterteilen. 82
1. Die zur Meldung verpflichteten Unternehmungen habeu je 25 % des am 15. September 1942 vorhandenen und gemäß S 1 gemeldeten Lagerbestandes an Oefen und Herden zur Ver=- fügung der Reichsstelle zu halten.
2. Das zuständige Landeswirtschaftsamt kann mit Zustim= mung der Reichsstelle einen allgemein abweichenden Pro- zentsaß für die Lagerhaltung gemäß Ziffer 1 festseben. ;
3. Das Wirtschafts8amt kann im Einzelfall nah Weisung des Landestwwirtschaftsamtes den Hundertsaß abweichend fest-
seben. 8
1, Die Hersteller von eisernen Oefen (ausshließlich Quint- und Bauöfen), Koble und Grude beheizten Herden, Elektro-, Gas- sowie Kohle kombinierten Herden haben zu melden: - :
a) bis zum 25. September 1942 den am 15. September 1942 vorhandenen Lagerbestand der im § 1 Ziffer 2 aufgeführten Oefen und Herde mit Ausnahme der transportablen keramischen Oefen,
b) bis zum 10. eines jeden Monats, erstmalig am 10. Oktober 1942, die Anzahl der im vergangenen Monat hergestellten im § 1' Ziffer 2 aufgeführten Oefen und Herde mit Ausnahme dex transportablen keramischen Oefen. /
Die Meldungen sind, wie im § 1 Ziffer 2 vorgesehen, zu unterteilen.
2. Die in Ziffer La und b vorgeschriebenen Meldungen L bei der jeweils zuständigen Organisation der gewecbtihen
irtschaft einzureichen. 84
Die Hersteller von eisernen Oefen (auss{ließlich Quint- und Bauöfen), Kohle und Grude beheizten Herden, Elektro-, Gas- sowie Kohle kombinierten Herden haben von der laufen=- den nah § 3 Ziffer 1b zu meldenden Produktion monatlich je 10% an Oefen und Herden zur Verfügung dec Reichs- stelle auf Lager zu nehmen. Von dem am 15. Septembex 1942 vorhandenen Lagerbestand sind je 10 % an Oefen und Herden zur Verfügung der Reichsstelle zu halten.
85 Die Wirtschaftsämter können nah Weisung der Reichs- stelle über den bei den Unternehmen auf der Stufe des Eiñ- L einshließlich des Handwerks zur Verfügung der eih8\telle zu haltenden Lagerbestand in Einzelfällen ver=- fügen. 86 Die Reichss\telle kann Ausnahmen von den Bestimmun=- (n dieser Anordnung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie nn die Ausgnahmegeuehmigung mit Auflagen oder Be- dingungen versehen. |
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