1942 / 205 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 205 vom 2. September “19342. S. 2

S7 Die Reichsstekle kann zux Aussührung dieser Anoxdnung weitere Vorschriften erlassen.

88 Zuwiderhandlungen gegen diese Auoxduung und die von dex Reichsstelle erlassenen Aussührungsbestimmungen werden nah de &L 10, 12——15 der Verorduung über den Waren- vexkehrx vom 18. August 1939 (RGBk. 1] S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30, Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679) bestraft. S9 1; Diese Anordnung iritt am 3. September 1942 in Kraft. 2. Sie gilt auch für die cingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 1. September 1942. Der komm. Reichsbeauftragte für tehnishe Erzeugnisse. Gerhard Wolff.

Anorduung

des Bevoilmächligten sür die Maschinenproduktion über die Herstellung von Maschinen und Einrichtungen sür die Materialprüfung vom 5. August 1942.

Um die Herstellung von Maschinen und Einrichtungen für die Materialprüfung zu rationalisieren und zweckmäßzig zusammenzufassen, ordue ich auf Grund dex Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate- Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Verbindung mit dex Durchführungsverocdnung vom 20. De- zember 1939 (RGBl. x S. 2498) an:

1. Maschinen und Einrichtungen für die Materialprü- sung, die in den Bereich der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau fallen Maschinen und- Geräte für die Werkstoffprüfung, Auswuchtmaschinen, Leistungsprüfer usw. —, dürfen nux noch von Firmen, die dazu meine besondere Genehmigung erhalten, und in den für fie zugelassenen Ausführungen und Größen hergestellt werden.

2. Die nah Ziffer 1 zugelassenen Fixmen dürfen inner- halb des ihnen zugewiesenen Herstellungsbereihs nur solche Ausführungen und Größen herstelleu, die sie bislang herge- flellt haben und für die die erforderlichen Zeichnungen und Modelle vorhanden sind. Maschinen und Geräte, die zur Prüfung bestimmter Werkstoffe vorgesehen find, können auch für die Prüfung anderer Werkstoffe geliefert werden, ivenn die Maschinen grundsäßlich unverändert bleiben. Die Ma- schinen dürfen in solchen Fällen sih von dexr Normalausfüß- rung nur durh die Auswechslung von Nebeneinrichtungen unterscheiden.

3. Nebeneinrichtungen und Zubehörteile dürfen, soweit fie für Maschinen und Einrichtungen für die Materialprüfung der Ziffer 1 bestimint sind, ohne besondere Genehmigung nuc von denjenigen Firmen gebaut werden, die sie bislang her- stellten.

4. Bei Herstellerfirmen bercits vorliegende Austräge, die nach dieser Anordnung in Zukunst nicht mehr erledigt soerden dürfen, können noch ausgeführt werden, falls die er- Forderlichen Zeichnungen und Modelle bei den betreffenden Firmen vorhanden sind. Andernfalls sind. die Aufträge an den Besteller zurückzugeben. Die hiernach noch ausführbaren Aufträge sind bis 30. September 1942 der Fachuntergruppe Prüfmaschinen, Berlin-Charlottenburg 2, Carmerstr. 17, zu melden, soweit sie bis dahin noch nicht erfüllt worden sind.

5. Vorgearbeitetes Material darf, soweit es nicht für andere Zwecke verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.

6. Die Anordnung gilt sowohl für Fnlands- als auch für Ausfuhrlieferungen.

7. Fch behalte mir vor, auf Anirag in besonders begrün- deten Fallen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge sind über den Arbeitsausschuß Prüfmaschinen, VBerlin-Chaxrlotten- burg 2, Carmerstr. 17, einzureichen.

8. Die Geschäftsführung der Fachuntergruppe Prüf- maschinen hat die Durchführung dieser Anordnung im Be- nehmen mit dem Arbeitsausschuß Prüfsmaschinen zu über- wachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zux Auskunsfts3- erxteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäfstsbücher, ein- \chlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbéesichtigungen und étwa erforderlihen Prü- fungen verpflichtet. : 9, Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen uniex die Strafbestimmungen des § 4 der Verordnung vom 20, Dezember 1939 zux Durchsührung der Verordnung über die Lenfung und Verteilung dec Maschinen- und Apparate- Erzeugung (RGBl. 1 S. 2498).

d "s Die Anordnung tritt am 15. September 1942 in raft. | i

Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem

Gebiet von Eupen-Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 5. August 1942. Dex Bevollmächtigte sür die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Anorduung

des Bevollmächtigten sür die Maschinenproduktion über die Typenbesczräulung bei Sehcapperanlagen

vom 13. August 1942

__ Hur Leistungssteigerung des Banes von moiorisch ange- triebenen / Shrapperanlagen ordne ih auf Grund dec Ver- ordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- „und Apparate-Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durhführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGB!. k S. 2498) folgendes an:

1. Für die Planung und Ausführung aller motorisch

A Rae Schrapperhäspel ist die solgende Zugkrastreihe enußhen:

900, 800, 1000, 1250, 1690, 2000, 2500, 3150, 4000, h A kg. :

. FUr das Fassungsvermögen der Schrappgefäße gilt olgende Zahlenreihe: 0,3, 0,5, 0,8, 1,0, 128 E 26 §5 15, Ñ É Ren

Das Fassungsvermögen des Schrappgesäßes ift gleich dem xechnerischen Fnhalt. : t E a A

‘8, Jch: behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün- deten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge sind über den Sonderans\{uß Transporteihrichtungen einzureichen.

4. Die Lieserung von Ersahteilen wird duch diese An-

ordnung nichi derührt. i

5. Nicht unter diese Anordnung saklen Schrapperhäspel, die aus zwei mit Eleltro- oder Drucklustmotor angetriebeuen eintrommligen Schlepperhäspeln zusammengeseßt werden.

6. Schrapperanlagen dürfen nur mit meinex besonderen.

Genehmigung hergestelli werden. Anträge auf Bauerlaubnis sind über den Sonderausshuß Transporteinrichtungen, Berlin-Charloitenburg 2, Grolmansir. 6, bei mir ienen jus

7. Die Geschästsführung der Fachgruppe Hebezeuge, Fördermittel und Auszüge hat die Durchführung diesex An- ordnung im Benehmen mit dem Sonderausshuß Transport- einrihtungen zu überwachen. Die Hersteller sind ihr gegen- über zur Ausfkunstspflicht, zur Einsihtgewährung in die Ge- schäfisbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforder- lichen Prüfungen verpflichtet.

8. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen- und Apparate- Erzeugung (RGBVl. 1 S. 2498).

9. Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im “oov ldi Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in

raft.

Sie gilt für Fnlands- und es.

_Die f gt gilt auch in den eingegliederken Ost- gebieten und im Gebiet von Eupen-Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 13. August 1942.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.

Karl Lange.

Berichtigung

Jn der in Nr. 147 des Deutschen Reichsanzeigers und Preumiithen Staatsanzeigers abgedruckten Anordnung Nr. 9 des Beauftragten sür Kriegsausgaben bei der Wirtschasts- gruppe Werkstossverscinerung und verwandte Eisenindustrie- giveige über die Regelung der Herstellung und Verpackung von Drahististen vom 1. Juni 1942 ist in § 1 Ziff. 1 Zeile 4 110/120“ durch „70/210“ zu exseten.

Druckfehlerberichtiguug

Jn der in Nr. 147 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Auordnung Nr. 18 des Beauftragten sür Kriegsausgaben bei der Wirtschafts- gruppe Werkstossverfeinerung und verwandte Eisenindustrie- gweige über die Herstellung von Hest-, Shuhhest- und Nadel- etikettendrähten vom 1. Juni 1942 ist in § 1 (1) b Zeile 3 „V /25“ durch „V/21“ zu erseßen.

Druekfehlerberichtigung Jn der in Nx. 147 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Anordnung Nr. 16 des Beaunstragten sür Kriegsaufgaben bei der Wirtschasts-

'gruppe Werkstossverseinerung und verwandte Eisenindustrie-

zweige über die Herstellung von Drahiseilen und -[igen vom 1. Juni 1942 ist in § 7. Zeile 2 zwischen die Worte „gilt“ und „für“ das Wort „auch“ einzusügen,. A j

Nichtamtliches Verkehr2wesen

Das Prämienverfahren der Reichsbahn zur Beschleunigung des Wagenumlanufs : Das Prämienverfahren der Reichsbahn zur Beschleunigung des Wagenumlaufs hat sih seit seiner Einführung im allgemeinen bereits recht gut eingespielt, jedo sind über seine praktische Durch-

‘gleiher Weise Anwendung.

führung hier und da Zweifel anfgetauhi. Zur Klärung wird eshalb darauf eie daß als oberster Grundsay zit gelten ba daß das Prämienversahren nur dann zur Anwendung kommen oll, wenn damit ein wagenwirtschaftliher Vorteil für die Reichs- bahn verbunden ist, wenn also leyten Endes die angestrebte Be- shleunigung des Wagenumlaufs im Einzelfall auch erreicht werden kann. Es ist also, wie ausdrücklich betont werden muß, nicht der Sinn des Prämienverfahrens, in allen Fällen einer vorzeitigen Rückgabe des Güterwagens eine Prämie zu zahlen und damit den Beteiligten eine zusäßlihe Einnahmequelle zu verschaffen. Fn den meisten Fällen ist in Anbetracht der stark gekürzten Ladefristen eine vorzeitige Rückgabe der Wagen nur unter vermehrtem Einsay von Arbeitskrästen möglih. Mit Rüfsiht auf die derzeitige Arbeits- cinsatlage ist der vermehrte Aufwand an, Arbeitskräften für das Ladegeschäft aber nur dann zu rechtfertigen, wenn ihm ein ent- INLENEE SHog in wagenwirtschaftlicher Hinsicht gegenübersteht. ie Reichsbahn hat deshalb bewußt davon Abstand genommen, ganz allgemein durch öffentlihe Bekanntmachung die Zahlung ciner Pramie für jede Fall der vorzeitigen Rückgabe eines Güter- wagens auszuloben. Es ist vielmehr die Entscheidung darüber, ob eine Prämie im Einzelfall ausgelobt werden oll oder nicht, in die Hand des Vorstehers der Güterabfertigung gelegt worden, da nux er in der Lage ist, zu beurteilen, ob bei vorzeitiger Rückgabe dex Wagen in seinem Umlauf beschleunigt werden kann. Niemand kann daher von vornherein damit rechnen, daß ihm bei vorzeitigerx Rückgabe des Wagens eine Prämie gezahlt wird. Niemand hat einen Rechtsanspruch darauf, daß ihm eine Prämie vom Vorstehex der Güterabfertigung ausgelobt wird. Rechtfertigt die Sachlage die Auslobung, so wird dies dem Empfänger odex Vexrsender einer Wagenladung besonders mitgeteilt, und zwar dem Empfänger dur entsprehenden Zettelvermerk auf dem Frachtbrief, dem Absender durch formlose mündliche oder schriftlihe Mitteilung bei der Be- reitstellung des Wagens. Nun ist es auch mögli, daß dey mit der Auslobung der Prämie beabsichtigte Zweck tatsächlich nicht erreicht wird. Da der Empfänger oder Versender, der vielleicht im Hinblick auf die zu verdienende Prämie besondere Aunfivendungen gemacht hat, keinen Einfluß darauf hat, was mit dem Wagen nah der Ent- oder Beladung geschieht, Y ihm in diejen Fallen die ordnungsmäßig ausgelobte Pramie selbstverständlich auch zu zahlen. Das Prämienverfahren findet auf Gleisanschließer und auf solche Verkehrtreibende, die in öffentlichen Ladegleisen laden, in Es ‘ist nun vorgekommen, daß die Verkehrtreibenden bei gleihzeitigem Ein- und Ausgang mehrerer Wagen nur einen Teil der Wagen besonders rasch ent- oder beladen, um mit den hierdurxch verdienten Prämien die Stand- jerqvis für andere Wagen abzudecken. Um das zu vermeiden, ist estimmt worden, daß eine Prämie an den Berechtigten dann nicht ausgezahlt wird, wenn er bereits Wagen hat standgeld- pslichtig werden lassen oder in der gleichen Ladefrist werden läßt es sei denn, daß Gründe vorliegen, die eine volle Erstattung des Standgeldes für diese Wagen rehtfertigen (z. ‘B. Fliegeralarm). Wenn ein Wagen innerhalb einer Ladefrist ent- und beladen wird, so wird eine doppelte Prämie nur dann gezahlt, wenn Empfänger und Versender verschiedene Personen sind. Wird zur Erfüllung dieser Vorausseßung eine Mittelsperson vorgeschoben, so. würde dies cine strafbare Prämienerschleihung darstellen. Jn den meisten Fällen wird dex Prämienbetrag, entsprehend dem Sinn der Prämie als Leistungslohn, an die unmittelbar am Ladegeschäfst Beteiligten verteilt werden müssen. Die hiergegen vom Stands punft des Lohustaps erhobenen Bedenken sind durch eine Runds verfügung des Bevollmächtigten für den Arbeitseinsaz an die Reichstreuhänder der Arbeit inzwischen ausgeräumt worden. Die Reichstreuhänder sind angewiesen worden, die zur Auszahlung des Prämienbetrages an die Gefolgschastsmitglieder erforderlich Zustimmung grundsäpßlich zu erteilen. Die Reichsbahn Lctimarect

sich indessen nicht darum, wem leyten Endes die: Prämie zufließt „ste . zahlt daher die Prämie grundsäßglih an den Frachtbriefs . empfänger vder Versendex oder an die von diesen bevollmächtig- ten Persönen.

Das Prämienvexfahren ist in seiner Durchführung so einfa wie mögli gchalten worden, und es ist der Wille Bir Reichs bahn, es ‘so großzügig als irgend vertretbar zur Anwendung zu bringen. Die Reichsbahn ‘ist sih indessen bewußt, daß dem Ver- fahren gewisse Ungerechtigkeiten anhaften, die im Juteresse dex Sache in- Kauf genomnien- werden müssen. Entscheidend für dîe Deutsche Reichsbahn bei der Anwendung des Verfahrens ift aklein der zu erreichende wagenwirtschastlihe Vorteil. Dieser wirkt sich, wie das ja in den leßten Wöchen. bereits festzustellen war, günstig auf den allgemeinen Wagenumlauf aus.

Wirifchafststeit | |

Neues Muster der Unfallanzeige

Durch das Sechste Gesey über Aenderungen in der Unsall- versicherung vom 9. Mäxz 1942 sind nunmehr grundsäplih alle auf Grund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhälinijses Be- \schastigten gegen Arbeitsunfall versichert. Tritt ein Arbeitsunfall ein, also ein Unfall, den der Versicherte bei seiner Tätigkeit im Unternehmen (im Betrieb, im Büro, im Haushalt) erleidet, so ist der Unternehmer zur Anzeige L Unfalls an den Träger der Unsfallversihecung (z. Berufsgenossenschast oder deren Sektion oder Bezirksverwaltung) verpflichtet, wenn der Unfall tödlih verläuft oder voraussihtlich eine mehx als dreitägige (völlige oder teilweise) Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Als Arbeitsunfälle gelten auch Unfälle auf einem mit! der Beschäfti- gung in dem Unternehmen zusammenhängenden Weg nah und von ‘der Arbeits- (oder Ausbildungs-) stätte, ferner Unfälle bei einer mit der Beschäftigung im Unternehmen zusammenhängen- den Verwahrung, Beförderung, Justandhaltung und Erneuerung des Arbeitsgerätes. unfähigkeit von drei oder weniger Tagen zur Folge Haben, brauchen n i ch t angezeigt zu werden.

Für die Unsfallanzeige ist ein besonderer (gelber) Vordruck zu verwenden, dessen Fnhalt das en fitetielt dal (Ei durxh Be- fanntmachung vom 10. 8. 1942 neu festgestellt hat. (Siehe Nr. 204 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 1. 9. 1942.) Das Muster ist in größeren Papierwaren- geschästen überall erhältlih. Füx jede getötete oder verleßte Person ist eine besondere Anzeige auszufüllen. Die Anzeige n in doppelter Ausfertigung au den Unsallversicherungsträger und in einfaher Ausfertigung. an das Gewerbeaussihisamt (odex untere Bergbehörde) zu senden, soweit ein solches (diese) zuständig: ist. Stirbt der Verlette infolge des Unfalls, ist eine weitere Anzeige an die Ortspolizeibehörde des Unfallortes zu senden. Die Unfall- anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten. Todesfälle, andere

schwere Unfälle und Massenunfälle sind außerdem sofort ‘r

mündlich os EN ish der zuständigen Ee Ie aan es u melden. Bei Berussktrankheiten ist ein besonderes (grünes) ormblatt (niht die gelbe Unfallanzeige) zu verwenden. Vor- \christsmäßige und rechtzeitige Unfallanzeige liegt im nteresse des Unsaliveclehten. Je jchneller die Berussgenossenschast von dem

“Unfall Kenntnis erhält, desto eher kann sie mit den beruss-

genossenschaftlichen Leistungen (Heilverfahren, Berufsfürsorge, Un- fallentshädigung in Geld) an den Berleyten odex seine Ange- hörigen ‘beginnen. Sorgsältige Ausfüllung der, Vocdrulke erspart

© zeitraubende Rücksvagen. Vorhandene Bestände bisheriger Unsall- - Gnzeigenvordrucke können bis aus weiteres aufgebrauht verden,

4

Unfälle, die voraussihtlich uur cine Arbeits-.

Ausstellung „Erzeugnisse der Eisen- und Metallindustrie des : Generalgouvernements“

Die in der Berliner Werbestelle des Generalgouvernements durch den O des Generalgouverxneurs Dr. Heuberx eröffnete Ausstellung „Erzeuguisse der. Eisen- und Metallindustrie des Generalgouvernements“ verfolgt den Zweck, die Wirtschaft des Reiches auf die industriellen Möglichkeiten des Generals gouvernements hinzuweisen. Obwohl die Eisen- und Metall- industrie des Generalgouvernements keineswegs mit der sehr viel höher entwidckelten JFndustrie des Reiches verglichen werden kann, versügt das Geuexalgouvernement, nah einer“ fast dreijährigen Aufbauarbeit, heute Uber eine Auzahl von Betrieben, die in dex Lage sind, mit der Wirtschaft des Reiches zusammenzuarbeiten, sie zu ergänzen und ihr Hilfestellung zu leisten. Da das Generals gouverneiment allerdings gerade auf dem Gebiet der Eisen- und Metallindustrie nur über geringe Rohstoffe verfügt, so muß .vox jeder Auftragsvergebung die Frage der Rohstoffbeschaffung ge- fkläxt werden. Ferner muß der. angespannten Transportlage und dem ziemlich hohen Preisniveau des Generalgouvrernements Rechs nung getragen werden. Diesen Schwierigkeiten steht allerdings dec Vorteil des niedrigeren Lohnniveaus des Generalgouver- nements gegenüber. Vox allem bietet das Generalgouvernement die Möglichkeit, arbeitsintensive Fertigungen in “das General- gouvernement zu vexrlagern und die noch nicht benußten indu- striellen ¡Kapazitäten- dieses Gebiets in den Dienst. der gèmein- samen ‘Aufgaben zu stellen. i E

Ohne auch nur annähernd den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, vermittelt die Ausstellung „Erzeugnisse der Eisen- und Metallindustrie des Generalgouvernements“, einen eindrucks- vollen Ueberblick über die Produktionsmöglichkeiten des östlichen Nebenlandes des Reiches. Wenn nur eine verhältnismäßig ge- ringe Anzahl von Firmen berücksichtigt wérden koynte, so be- deutet dieses keine Hervorhebung gegenüber anderen Betrieben, sondern es ist nur auf die Beschränktheit der Ausftellungsräume zurückzuführen, welche nur die Auswahl von je einer Firma für jeden einzelnen Jndustriezweig zugelassen hat. Die in der Aus- tellung gezeigten Ee sind daher nur als kleine L chuitte zu werten, die beispielhaäft die Gesamtheit der Produk tion zur: Anschauung bringen sollen und auf die vielfahen Bes ziehungen zwishen dem Reich und dem Generalgouvernement hinweisen sollen. j h

Die Elektroklytkupsernotierang der Vereinigung für deutschs Elektrolytkupsernoliz stelite sich laut Berliner Meldung 008 „V.N.B# am 2. September aus 74,00 XAÆ (am 1, Septémbex aus 74,00 NA)

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C E R C Si G R U R Ci s R E S E A S E s ias": Ri

zum Deutschen Rei

Erste Beilage

chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Mittwoch, den 2, September

1942

Ne. 205

7. Aktiengesellschaften. [23527]. t Norddeutsche Kreditbank

Aktiengesellschaft, Bremen. Herr Senator Otto Flohr, Bremen, ist_ aus unserem Aufsichtsrat durch Tod ausgeschieden. Der Vorstand,

3712 E cepupavierfabriren Aktiengesell- haft, Groß-Särchen, Kreis Sorau. i Kapitalberichtigun

und Aktienumtausch.

Auf Grund dex Dividendenabgabe- verordnung vom 12. Juni 1941 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vor- standes beschlossen, das Grundkapital unserex Gesellshast zum 31. Dezember 1941 im Wege der Verichtigung um T. A 2 160 000,— auf I. 3 240 000,— zu erhöhen. Mit der am 27, August 1942 erfolgten Eintragung des Be- \{chlusses ins Handelsregister . gilt die Kapitalberichtigung als durchgeführt.

Gleichzeitig werden auch sür das bisherige Grundkapital von Reichs- mark 1080 000— veue Alktien-

urkunden ausgegeben. : Wir fordern nunmehr unsere Aktio- nâre auf, ihr Anrecht auf die thnen aus der Kapitalberichtigung zukommen- den zusäßlichen Aktien gegen Ein- reichung der alten Aktien e S lich Gewinnanteilschein Nr. 12 f}. und Erneuerungsschein bis zum 6. Ok: tober 1942 einschließlich bei der Coinmerzbaunk in Verliu auszuüben. Die Aktien sind auf der Rückseite mit dem Namen und der Anschrift bezw. dem Firmenstempel des Einreichers zu versehen. _ ; Auf je eine alte Aktie zu fallen zwei zusäßliche Aktien zu je R A 1000,— bézw. R 100,—. Soweit möglih, wird an Stelle von

1 kläxen.

je 10 Zusatzaktien zu je [A 100,—

[22967]. Bilanz am 31. F

eine Zusatzaktie zu ÜAKM 1000,—

gusgereiht iverden.

„Uebex die eingereihten und die zu- säulihen Aktien werden zunächst nicht

übertragbare Mare Die er

Kassenquittungen a1 AusreiGuna der Stücke olgt möglichst bald gegen Rückltefe-

aus-

rung der Kassenquittungen durch die Commerzbank, die berechtigt, aber nicht

verpflichtet Vorzeigers der prüfen. i

Nach Ablauf der obi

2 ab 7. Oktober 1942,

anteilen gemäß § 71 der E

führungsverordnung zur D abgabeverordnung, gegebenenfalls unter Umtausch der Kassenquittungen. i:

Bei dieser Gelegenheit fordern wir die Besiver von Aktien unserer Gesell- schaft zu s 100,— auf Grund der 88 1 ffff. der Dritten Durhführungsver- ordnung zum Afkt.-Ges. vom 21. De-

zember 1938 auf, sih im Lea ; unserer Aktien-

Vereinheitlichung

D

ijt, die Legitimation des Kassenquittungen zu

n Frist, d. h.

werden die alten und die zusäßlichen Aktien mit Gewinnanteilschein Nr. 1 f. gleich- berehtigt in Prozenten des berichtigten Kapitals an der Börse zu Berlin ge- handelt und notiert. Bei Börsengeschäf- ten erfolgt die Lieferung der Stüe, solange die Aktienurkunden noch nicht exshienen sind, in Girosammeldepot-

rsten Durch- ividenden-

se der

stückelung tunlihst mit einem Um- tausch dieser Abschnitte in solche - zu RA -1000,— einverstanden zu

er- Soweit sih hierbei der An-

und Verkauf von Spiyenbeträgen er-

mitteln.

| forderlich macht, ist die Commerzbank | bereit, diesen nach Möglichkeit zu ver-

Die . Ausgabe der Zusayaktien aus der Kapitalberichtigung sowie der Um-

die frei.

QuUA der Aktienurkunden erfolgt für ftioñäre in jedem Fall provisions-

Groß-Särchen, Kreis Sorau, den

31. August 1942.

Der Vorstand.

“Q. Endlex.

ezember 1941.

Wedell,

R ca

Schauinslandbahn-Aktien-Gesellschaft, Freiburg im Breisgau.

Aktiva.

L, Auss\tehende Einlagen auf das Grundkapital .

IT, Anlagevermögen: j 1. Anlagen des Seilbahnbetriebes;

a) Bahnbetriebsgrundstücke, einschl. des Bahn- körpers und der Betrieb8gebäude 630 765,—

V3.0: O ,

Abschreibung

b) Gleisanlagen (Stüyen, Fundamente, Eisen- konstruktion, Tragseile und Zu-

G a S Abschreibung

e) Zugseile und. Zubehör . . « «

Abschreibung

d) Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen

Abschreibung

Teil, Akkumulatorenbatterie) Abschreibung

D R O12

f) Betriebsmittel (Kabiueu und Tauswerke)

Abschreibung

g) Werkzeuge, Geräte, Betriebs- und Gesäsis-

“auetattud Abschreibung

2, Anlagen des Kraftverkehrsbetriebes, Betricbs- |

mittel (Kraftwagenpark) Abschreibung

3, Andere bebaute und unbebaute Grundstücke .

A Roe o e e eo 0

Abschreibung . .. -. .. «+ .

Wert des Waldüberfahrtsrechts ITL, Umlaufvermögen:

1, Forderungen auf Grund von Lieferungen utd

Leistungen

P 0) Antriebs8anlage (mechanischer und elektrischer

S P RA

. 48 470,— | 8582 295

N

422 400

163 218

2 1D

2 628

. 149 028,32 . 22 818,—

90 930,

14 499,— | 776431

. 25 490,— . 5812,81 | 10677 3 332 . 70 000,— 45 000,—

25 000

4 220

2. Kassenbestand und Postschèckontoguthaben S 818

3. Bankguthaben .. ..

4. Sonstige Forderungen (Käution)

IV. Abgrenzungen

B00 Q T0 042 050

V, Verlustvortrag: 1. Vortxag qus 1940 .

2. Verlust 1941

3, Deckœung aus dem Sanierungs-

gewinn 1d4i

T (Rede, e p eo aa O

TIT. Rücklagen IV. Wertberichtigungen . V. Verbindlichkeiten: E

1, Darlehen:

a) Darlehen G 161 b) Darlehen 625

c) Darlehen G 201

Für diese Darlehen hat die Stadt Freiburg i. Br. die Bürgschaft übernommen, für die sie durch Verpfändung einer Eigentümer- grundshuld auf den sämtlichen der Geseklkschaft

Grundstücken Sicherheit erhalten hat

d) Darlehen der Stadt Freiburg i. Br. 70 000,

Für dieses Darlehen is die Städt Freiburg i, Br. wie bei la bis lec gesichert. 2. Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferungen

und Leistungen

3, Verbindlichkeiten gegenüber Banken . «

VI, Abgrenzungen

S 115 V 2 500 E 12 472

126 210/32

O65 831 C 526 821

RAMA

1 421 192

7 654

G S E S 16d A O5 R L E R

922 000

4 892 1 955

[1

1 428 847

500 000

928 847

1 428 847

H

31

69

[Sl |

1H

20

S||

Gewinn- uud Verlustrechuung am 31. Dezember 1941.

Aufwendungen.

I, Aufwendungen sür den Seilbahnbetriebz

1. Verwaltungskosten:

a) Besoldungen, Löhne und sonstige "R 8 5741,92

b) sonstige Verwaltungskosten . . . 5 930,47

B s e tao

2, Betriebskosten:

a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge, Nr. 4 aufge- E e E

b) sonstige Betriebskosten « « « . 9529,88

soweit nicht unter

3. Stromkosten . . . « « .+ .

4. Unterhältüngskosten einschl. der auf die-Uniter- |-

haltung entfallenden Lbhne für:

a) Bahikörper, Grundsttike und : 2 689,42

b) Zufährtswege zu deñ Stationen

(543,32 R.A)

(248,71 RA)

6) Gleißanlägén, Stüßen, Trayseil,

§: chS...20

N (TTI,97 R.AÆ) d)

ugseile u. Zubéhdr (1005,55 EA) 5 681,44

e) Antriebsanlage (4555,75 RA)

f) Betriebsmittel, Kabinen, Lauswerke

(236649 RA). .. . ...

g) Werkzeuge, Gerätè, Betriebs unt . Geschäftsausstattung - « « « -

A P

5, Soziale Abgaben: a) joziale Abgaben . . ..

b) sonstigè Au3gábén füt Wohlfahrt38-

zweckcke

02S 1/0 T. E S-M 07S: S

IT, Aufwendungen für den Kraftivagenbetrieb: é 1, Verwaltungskosten: Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge « -- o. -

2, Betriebskosten:

a) Besóldungen, Löhne und fonsttye Beztige, so- |- {veit nicht unter Nr. 4 aufgeführt

b) sonstige Betriebskosten . . « . 11 769,17

3. Treibkraftkosten

4. Unterhaltungskosten einschl. der auf die Unter- haltung entfallenden -Löhnue für Botriebsmittel

(Krafstwagenpark) (1 904,09. #4) 5, Soziale Abgaben:

a) joziale- Abgaben . «

b) sonstige Ausgaben . « « « -

S 9E M

ITL, Abschreibungen äuf das Ankagevermögen“ . .

IV, Versicherungskosten . . . «.++ V, Zinsen. R

VI, Steuern vom Einkommenertrag und Vermögen .

VIL, Beiträge zu Berufsvertretungen .

E Alle übrigen Aufwendungen . - 5 E

Verlustvoîtràg’ aus 1940 . . . Verlust 1941 . .

Gedeckt durch Sanierungsgewini umd Auflösung

der Reserven und Rückstellungen

Erträge. I, Einnahmen aus dem

D Bes s es . IV, Außerordentliche Erträge:

1, Steuernachlaß (Steuern aus dem Jahre 1940) Steuernachlaß Kirchensteuern 1940 . . . 3, Gewinn durch Verzicht auf die Restbeträge der durch Uebernahme von Aktien abgelösten unver-

zinslichen Darlehen. . .

3. Gewinn durch Aktienzusammenlegung « « -

4. Auflösung der Kursreserve . ö, Auflösung des Rücklagekontos .

V, Sonstige Erträge .

S&M Sd 0 D

A N RA N

11 672/39)

31 449,57 40 979/45

11 735/05 Gebäude

1139,05 833,19 - , 5 869,76 . . 4488,52

. 3918,04 | 24619/42

. 2795,02

41388604 |- - 16681/03| 105 687/34

1 399/98

9 515,82 21 284/99

8 736/14

7 947/30

E E

. . 1027,69 |

. . 1468,51 2 496/200 41 864/61

eilbahnbetrieb; aus dem Personen-, Gepädckd- und Güterverkehr .. . .. IT, Einnahmen aus dem Kraftwagenbetrieb: aus dem Personen-, Gepäk- und Güterverkehr .

375 212/81 4 555/95 45 102/21 36 400/18 993/52

J 1 229/48 513 348|22]| 513 348/22 472/97

325 S321 4 526 821/19

1 124 394/32

230 749/15

97 237/94 1 077/98

“s

15 949 250 000 366 114 155 000

S |

S S: 0.) D

790 272/92 5 056/33

1124 394/32

[11S

reiburg i, Vr., den 28, Mai 1942, S i estätigungsvermerk: Nach dem abschließenden Ergebuis meiner pflicht-

mäßigen

rüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der

vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert,

den geseßlichen Bestimmungen.

Freiburg i. Br., den 24. Juni 1942. - Conrad Küsters,

Wirtschaftsprüfer.

Vorstand : Karl D Städtischer Oberbaurat.

Jebßiger Ausfssihtsrat:

r. Franz Kerber, Oberbürgermeister der Stadt

Freiburg im Breisgau, Vorsißer; Richard Dold, Bankdirektor, Freiburg im Breisgau, L, stellvertretender Vorsißer; Ratsherr Hans Köhler, Dipl.-Jng., Freiburg im Breis-

gau, IL, stellvertretender Vorsißer; Carl Günther, Direktor, Heidelberg; Thomas ].

Langenberger, Beigeordneter der Stadt Freiburg im Breisgau; Ratshérr Richard Sinner, Rechtsanwalt, Freiburg im Breisgau; Dr.-Jng. Friß' Vohmaun, Fabrik-

Schauinslandbahn-A.-G.

i Schieble. : S

direktor, Saarbrücken. [23533]. j Eisen- und Ae Aktiengesellschaft, Wien.

KUKLRGABEg. : Herr Carl Rabes, Düsseldorf, ist durch Tod aus dem Aufsichtsrat unserer Ge- sellschaft au8geschieden. Wien, am 29. August 1942. Der Vorstand.

[23486] Toga Vereinigte Webereien A. G. î, L., Aachen.

Die-.. Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Samstag, deu 26. September 1942, 12 Uhr mittags, in den Räumen unserer Ge- ellshaft zu Aachen, Jakobstr. 136/46, tattfindenden ordentlichen Hauptver- ammlung eingeladen. -

Tagesorduung:

1. Vorlage des Ee und des Geschäftsberichtes für das Ge- triene 1941.

2. Beschlußfassung über den Fahres- A [pie über die Entlastung des Abwicklers und ‘des Aufsicht3- rats. |

3. Wahl des Abschlußprüfers für 1942

4. Verschiedenes.

Um in der Hauptversammlung das

Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre gemäß § 20 der Sayungen ihre Aktien oder die über_ diese lautenden Hinter- R bis zum 21. Septem- ber d. J. entweder bei der Gesell: schaftska}sse oder:

in Aachey: bei der Deutschen Bauk, Filiale . Yachen, : bei der Dresdner Vank in Aachen;

in Verlin: bei der Deutschen Bauk, bei der Dresduer Bank, bei dem Bankhaus Hardy «& Co., . bei.dem.Bankhaus Delbrück Schick- ler «& Co. i während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersamimelbank On: in diesem Falle sind die Vescheinigungen deg Notars oder der Wertpapier- sammelbank spätestens an dem Tage ma Ablauf der Hinterleguugsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen. Aachen, den 28. August 1942.

Der Abwiekler: Be slgen.

A.-G.-Erholung, Essen. Bilanz zum 31. März 940.

E ———— —— [21384]. Aktiva. RAÆAÆ

Anlagevermögen:

Grundstü 4 A 12 600|—

Gebäude. . . 70 800,— Abschreibung 2 250,— | 68 550|—

Fnventar . . 4 940,— Abschreibung 1 140,— | 3 800|—

Umlaufvermögen:

Wertpapiere « - - 1 375|— Bankguthaben ... 7 182/59 Disagiokonto . . . . 4 139|—

Posten, die der Rehnungs- abgrenzung dienen . , 915/90

Verlustvortrag vom 1. 4.

109 1. 7 580,41 Verlust 1939/40, 376,93 T7907 34 106 519/83

Passiva.

Grundfapital. . « . 48 000 |— S S e s 57 724/42

Posten, die der Rechnungs- abgrenzung dienen . 795/41 106 519183 m | Aufwand. RA |9 Verlustvortrag vom 1. 4. 1939 | 7 580/41 Abschreibungen. . « « « 3 590 |— E s So n E . | 2947/34 E a 3 192/97 Alle übrigen Aufwendungen . | 2776/45

20 087 |17

Ertrag. Pacht und Miete .. 11 708/03 Außerordentliche Erträge . 421/80 Verlustvortrag vom 1.4,1939 . . , . 7580,41 Verlust 1939/40 . .__376,93 | 7957/34 20 08717 Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflihtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Ge-

sellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchsührung, dex Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den geseßlichen Vor- schriften.

Essen, den 14, Dezember 1940.

r. Dierks, Wirtschafstsprüfer.

Der Aufsichtörat besteht aus den Herren: Hermann Kleine-Möllhoff, Vor- siger, Karl Götte, Albert Gaßweiler, sämt- lih Essen.

Der Vorstand : Leo Fehrenberg, Vor- sier; Wilh. Haumann, Rendant; e mann Elting, Martia Mittelstädt, Albert Westerdorf, sämtli Essen.

[21385].

A.G.-Erholun g, Essen. Bilanz zum 31. März 1941. E ————— Aktiva. N Anlagevermögen: Grundstück . . . .. hs 12 600|— Gebäude. . . 68550,— / Abschreibung 2 250,— 66 300|— Jnventar 3 800,— Abschreibung 1 140,— 2 660|— Umlaufvermögen : Wertpapiere .... 4 376/03 Bankguthaben .. 4 921/13 Disagiokonto . . . . 3 939|— Posten, die der Rehnungs- abgrenzung dienen . 512/46 Verlustvortrag vom 1.4.1940. . 7957,34 Verlust 1940/41 - 1457,04 9 414/38 E 104 723|— Passiva. Grundkapital. „. « - 48 000|— Hypothek s #6. &./@ 56 723|— 104 723|— A ee Aufwand. RAM Ì Verlustvortrag pom 1. 4. 1940 | 7957 Abschreibungen. . . . . | 3 590|— Qin Co ebe C2 605189 SIEUEL ien . | 3 296/38 Alle übrigen Aufwendungen . |_2 445/61 19 895/22 Ertrag. Pacht und Mieten . . . « « 110 437/84 Außerordentliche Erträge . 43|— Verlustvortrag vom | 1. 4,1940. . . , 7967,34 Verlust 1940/41 . , 1457,04 } 9 414/38 19 895122 Nach dem C Senfuee Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund

der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den gefeßlihen Vor- schriften.

Essen, den 31. Januar 1942.

r. Dierks, Wirtschaftsprüfer.

Der Aussihisrat besteht aus den Herren: Hermann Kleine-Möllhoff, Vor- sißer, Karl Götte, Albert Gaßweiler, järmntlicy in Essen.

Der Vorstand besteht aus den Herren: Leo Feÿrenberg, Vorsißer, Wilhelm Hau- mann, Rendant, Hermann Elting, Martin Mittelstädt, Albert Westerdorf, sämtlich in Essen, j I

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