1942 / 206 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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raf d. I d ¿da aviaitididitididial ait idi nail idibtic L RNeich8- und Staatsanzeiger Nr. 206 vom 3. September 1942. &. 2 S mm Verpadungêwesen Deutscher Reichêanz. und Preuß. Staats- Wunschkarien alker Act. : : Artikel 13 Mir 15 i 2. Die Anlage 717 dex Anorduung Nr. 2 in der Fassung | Zuwiderhandlungen.

anz. Nr. 156 vom 7. Juli 1942 —) zugeteilt wird, werden Aus- nahmegenehmiguvgen von den orshristen der Anordnung Nx. 2 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen von dem Rüstungsamt bei dem Reichsminister sür Bewaffnung und Munition, Berlin W 62, Kurfürstenstr. 63—69, erteilt.

(4) Ju den Fällen des Absaves 2a) und 2b) 1. ist die Ausnahmegenchmigung bei derjenigen Bezirksverteilungsstelle einzuholen, in deren örtlichem Zuständigkeit5bereih (Bekannt- machung Nr. 1 vom 31. Dezember 1941 zux Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 304 vom 31. Dezember 1941 —) dex Hexrstellex jeinen Siy odex seine gewerbliche

* Nicderlassung hat. Die Erteilung einex Druckgenehmigung |

nach § 16 dex. Auorduung Nr. 1 dex Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 31. Dezember 1941 (Deutscher Reiecheanz. uud Preuß. Staatsanz. Nr. 304 vom 31. Dezember 1941) enthält in diesen Fällen zugleich die Erteilung der Aus- nahmegenchmigung.“ Artikel 2 s

Die Aulage 1 zux Anordnung Nx. 2 vom 31. Dezember 1941 wird wie folgt geändert:

An die Stelle der unter der Kennzahl U 2d ausgeführten Position tritt folgendes:

Ae E vi

E D, A Stat. d. Bezeichnung Stoffzusammensezung WiGru. N H2d 7/8 |Holzfreie Feinpapiere | Feinpapiere aus vollge- und Kartons für bleichtem Zellstoff ohne Schreib- und -Druck- Hadernzusaÿ**) zwee H2e |7/8b, c, d |Holzfreie Feinpapiere Feinpapiere aus vollge- für Lichtpanspapier, bleichtem Zellstoff ohne technische Verwen- Hadernzusaz**) dungszwecke und Wert- ;

zeichen papier (ohne Hadern)

Artikel Z

Die Anlage 3 zur Anordnung Nr. 2 vom 31. Dezember 1941 in der Faffung des Nachtrags k zu dieser Anordnung vom 31. März 1942 wird wie folgt geändert:

Fn den Positionen der Kennzahlen NW 1 bis NWIV wicd in derx Spalte „zulässige Färbung“ das Wort „beliebig“ erseßt durch „gemäß Farbvorschrift der Gemeinschaft Pappe“.

Artikel 4

1. Die Anlage 71 (Herstellungsverbote) zux Anorduung Nx. 2 vom 31. Dezember 1941 in dec Fassung des Nachtrags 1 zu dieser Anordnung vom 31. März 1942 wird wie folgt erganzt:

Aufflebeetiketten größer als 20 Qcm

Ausstellfiguren

Aushebeordner

Auszeichnungsanhänger

Auszeichnungsetiketien

Behalter aller Art für Speiseeis u. ä.

Bezogene Kartonagen

Bromsilberpostkarten i

Broteinschlagpapier und Broteinzelverpackungen (d. h. bedruckte und unbedruckte Papiere, Kartons und Pappen aller Art zum Einwidckeln, Verpalken und Banderolieren von Brot einshl. Schnittbrot und Kleingebäd), ausgenommen für Knäckebrot, Waffel- brot und sterilisiertes Schnittbrot

Buchschilder, Heft- und Kastenschildex

Buchzeichen .

Danfksagungen- aller Art (auch in Todesfällen)

Einkauftaschen

Einmaleinshefte

Familiendrucksachen, ausgenommen solche für Wehr- machtsangehörige sowie Todesanzeigen

Falischachteln, die niht von dex Wirtschastsgruppe Papierverarbeitung zugelassen sind (f. Artikel 5)

ee anu für Briefordner |

arderobenscheine, Gepäekscheine und ähnliche Hinter-

legungsbescheinigungen größer als Din A 8 (52 X 74 mm)

Geldtaschenkalender

S

arionagen, bezogene

Kleinpackungen für Kohlenanzünder (d. h. für weniger als 10 kg Fnhalt)

Klemmhefter f

G aller Art für lohlose Schrisiwechsel- oblagen :

Lampenschirmpapier, -kar1on und -pappe

Lösfel, insbesondere Eislöffel

Nähkäsichen

Ordnungskästchen und dergl. N

Postkarten mit Anschriftklappe

Poslkarten mit (perforierten oder nici perforierlen) Zwischen- und Endstreifen j

Preisschilder und Preiseliketten außer den geschlih vor- geschriebenen Preisverzeichnissen. (Die Fassung im Nachtrag 1 zur Anordnung Nr. 2 „Pre1sschilder und Preisetiketten, bedruckt oder geprägt außer den geseylich vorgeschriebenen Preisverzeichnissen“ wird gestrichen.)

Protokolle, Berichte u. ä. über Versammlungen von

Vereinen und sonstigen Zusammenschlüssen Rasierklingen-Einzelumhüllungen mit Sinns von einseitig gewachsten oder parassinierten Papierein- {lägen Spielgeld Spiralhester Spruchkarten, Spruchmappen und dergl. Sichaktenmappen Stehhefter Tischkäjtchen Untersegzer aller Art Wandsprüche und sonstige Sprüche Wäscheplatten sowie sonstige Platten, die als Einlagen bei der Vewalung von Wäsche und sonstigen Textilien Verwendung finden **#) Bei den Papieren dec Gruppen H 2 a—e darf bis zu 10 % ol;stoff eingeseßt werden. Bei den Gruppen H 2b—e muß, so- eit ungebleihtex Zellstoff verwendet wird, dexr gleiche Farbton erreicht werden.

| des Nachtrags 1 vom 31. März 1942 wird wie folgt ergänzt Aclikel Verbotene Kartou- und

Pappensorten

Abzeichen Preßspan Konscktionêschachteln Lederpappe Verpaeclungskartous fün Pa- Lederpappe pierwaren i

Artikel 5 * Zulassungspslicht sür Faltschachteln (1) Faltschachteln (d. h. alle flachlegbaren Schachteln) aus

Chromoersaykarton, Duplex- und Triplexkarton, Holzpappe, Graupappe, Strohpappe, Schrenz- und Speltpappe dürfen nur nah Zulassung hergestellt werden, Die Zulassung erfolgt im Namen und im Austrage der Reichsstelle für Papier und Ver-

xlin W 30, Nollendorfplay 1, und zwar durch Zuweisung einer Zulassungsnummer, welche gleichzeiti für Format, Art und Ausführung der Faltschachteln maßgebend ist. Die Zulassung fann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Die für eine bestimmte Faltschachtel einmal erteilte Zulassung gilt bis auf Widerruf. Die Zulassungsnummer muß auf jeder bedruckten Faltschachtel angebracht werden, für die die Zu- lassung erteilt worden ist. Ein Anspru auf Zuteilung von Papier und Pappe wird durch die D Beliad micht begrundet. (2) Faltschachteln für Bahn- und Postversand (Um artons) sind von der Zulassungspflicht ausgenommen. Artikel 6 Ausstattung von Kartonagen. Bezogeue Kartonagen (1) Jede Ausstattung von Kartonagen ist verboten. Aus- enommen find Amen die unbedingt srforder- lich sind, um den Jnhalt gegen ruh zu schüßen. (2) Die Herstellung bezogener Kartonagen ist verboten.

Artikel 7 - Pergamentersaßz e darf nur für bestimmte Zwecke, die von der Verteilungsstelle für Papapiec (4) im Auftrage der Reichsstelle D Papier und Verpackungswesen festgelegt werden, geliefert und verwendet werden,

Artikel 8

Zellstosswatte

ellstofswatie darf nur für bestimmte Zwecke, die von

der Verteilungsstelle für besondere Papiere (1) im Auftrage der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen festgelegt werden, geliefert und verwendet werden.

Artikel 9 Papierservietten und Tischtuchkrepp

Papierservietten und Tischtuchkrepp dürfen nur e be- S wede, die von dem Beaustragten für Spezial- repp (C) im Austrage der Reichsstelle für Papier und Ver- packungswesen festgelegi werden, geliefert und verwendet werden. E

| Ártikel 10

Schuhpappen. | Schuhpappen dürfen nur gemäß den Vorschriften 478 C 2 des Keichéaus schusses sür Lieferbedingüngen (RAY in Berlin W 9, Linkftr. 18, hergestellt werden. Artikel 11 : Ausbrauchsrift. Der Aufbrauch von zugeschnittenen oder sonst in Arbeit befindlichen Beständen an Papier, Karton und Pappe und die Fertigstellung von Halbfabrikaten, deren Herstellung oder

Verarbeitung nah den Vorschriften dieses Nachtrags ver- boten oder beschränkt ist, ist bis zu zwei Monaten nach Jukrast-

treten dieses Nachtrags gestattet: Artikel 12 Ausnahmen.

Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann Ausnahmen von den Vorschristen und Beschränkungen dieses

Nachtrags zulassen.

Die Funktion der Hauptvereiniguugen

Die Marktverbände sind, wie Reichshau tabteilungsleiter Bauer Kurt Zs\chirnt in der NS.-Landpost reibt, sozusagen die Führungsstäbe für die ernährungswirtschaftlihe Front. Die

auptvereinigungen, zusammenfassend ge durch die Reichs- Deatinberilung 111 im Auftrage des eihsbauernführers, stellen die notwendigen Planungen auf und erteilen die erforderlichen Weisungen, nach denen die von der Staatsführung, d. h. in diesem an dem Neichsernährungsministerium, mge gestellten

usgaben anzugreifen sind. Fm Bereich der Landesbauernfchaften obliegt die

bauernführer- sorgt durch feine Landeshauptabteilung 1H dafür, daß die Tätigkeit der einzelnen Verbände stets A P auf- einander abgestimmt und den örtlihen- Verhältnissen möglichst weitgehend angepaßt bleibt. Der. Aufbau der Marktverbände auf der Grundlage der Selbstverwaltung sichert sie hierbei gegen die Gefahr einer bloßen Arbeit vom grünen Tisch. Nècht nux der

\chafts- und achgruppenleiter als selbsttätige Praktiker der Ver- teilung und Verarbeitung bieten die Gewähx dafür, doß Front und Führung in mite enger Verbindung miteinander blei- ben. Die Wirtschastsverbände und an ihrer Spiye die Hauptver- einigungen sind ja niht Einrichtungen um ihrer selbst willen, Pn sie sind nur B geriGiger Schlußpunkt dexr maxrktordnen- en Arbeit des Nährstandes. Diese aber liegt unten —, in der Orts- und Kreisbauernsthaft mit der gebîetsweisen Führung durch Wirtschaftsverbände und die Landesbauernschaft.

Daß die Hauptvereinigungen selbst diese Zusaminenhänge rihtig sehen, beweist der Erfolg Fer Arbeit. Die Ergebnisse der Exrfassungsschlacht sprechen eine klare Sprache davon, wel hohen Stand die Einsaybereitschaft der nährftändisthen Leistungsgemein- schaften auch und sogar gerade heute zeigt. Das Schwergewicht der Arbeit hat bishex. bei den Menschen und Organisationen p A im Land gelegen. Es wird zukünstig niht anders sein dürfen.

Aber man soll hiex auch nit übertreiben. Die Ausgabenstellung in der Ablieferung, Erfassung und Verteilung kann nicht von unten,

xomofkarton, Zellfioffkarton, durchgearbeitetem Karton, |

ckungswesen durch dic Wirtschaftsgruppe Papierverarbeitung, |

|

urchführung dieser Planungen und die Erfüllung. der gestellten Aufgaben den Wirtschaftsverbänden. Der Landes- .

Vorsitzende als Bauer oder Landwirt, sondern auch eine Fach-

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Nach-

irags werden nach den §8 10 und 12 bis 15 der Verordnung

über den Warenverkehr bestraft.

Artikel 14

Jukrasttreten * Dieser Nachtrag tritt am Tage uach seiner Veröffent-

lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats

anzeiger in api er gilt auch für die eingegliederten -Osts gebiete und die Gebiete vou Eupeu, Malmedy und Moresnet, Berlin, den 1. September 1942. Der Reichsbeaustragte sür Papier und Verpackungswesen. J. V.: Dr. Gra ÿ.

Berichtigung der Anorduung Nr. 11 des Beaustragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschastsgruppe Werksiossverseinerung nund verwandte Eisenindustriezweige über die Herstellung von Nietdraht und Zweifpißnieten vom

1. Juni 1942, veröffentliht im Reichsanzeiger Nr. 147 vom

26. Funi 1942 Jn § 1 Nietdraht für Handelsnieten ist am Schluß hin- zuzusügen „und sind wie üblich dur Holz zu richten“, Anordnung gur Preisbildung für Druckwaren durch die Mitglieder der Fachuntergruppe Eigeudruckerei . Vom 31. August 1942 Auf Grund des § 2 des Geseges zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBI. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres§e plan angeordnet: 1

(1) Für Druckwaren, die von einem Mitglied der Fachs untergruppe Gan E der Fachgruppe Textilveredlungs industrie für den inländishen Geschäftsverkehr hergestellt

werden, ist der höchstzulässige Preis nah besonderen Richte

linien zu bilden. Die Richtlinien werden vom Reichs» kommissaè für die Preisbildung durch Mitteilung an die P A e Eigendruckerei erlassen und den Mitgliedern er Fachuntergruppe Eigendruckerei durch diese zugeleitet, Sie treten für das einzelne Mitglied: der Fachuntergruppe a3 ting has zwei Wochen nah dem Zugehen der Benach- ri

tigung in Kraft, soweit in ihnen uihts anderes bestimmt -

ist. Für Ergänzungen und Aenderungen der Richtlinien gilt die Regelung der Sätze 2 und 3 entsprechend. *

(2) Der Reichskommissar für die Preisbildung kann bés stimmte Druckwaren von dieser Anordnung. ausnehmen und andere Waren in sie einbeziehen. :

Ex kann ferner den Geltungsbereih der Anordnung eins Ee und Unternehmen aus.

N und auch auf Unterne : ehnen, die niht der Fachuntergruppe Eigendruckerei anges hören. Jm Falle einer solchen Ausdehnung tritt bei der Ans wendung des Absatzes 1, Säye 2—4, an die Stelle der Fachs

untergruppe Eigendruckerei die jeweils zuständige Organisation“

der gewerblichen Wirtschaft. 59

Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für Druck- waren, für die durch den Reichskommissar für die Preisbildung oder durh eine Reichsstelle eine besondere Preisregelung ers

folgt ist. 49

(1) Der E in für die Preisbildung kann Aus- nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen odex

anordnen. L 2

(2) Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die ux Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erforder- lichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

8 4 Diese Anordnung tritt am 15. September 1942 in Kraft,

Berlin, den 31. August 1942. ; Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fi f chbö d.

[ Wirtsechaftsteil E

es nur von oben, also von den Hauptvereinigungen, jeweils für as ihnen anvextraute Wirtschaftsgebiet vorgenommen werden. Jede andere Regelung müßte zwangsläufig über kurz oder lang zu einex Abschließung der einzeluen Teile des Reiches ge enein» ander führen. Sis würde in letzter Folgerichtigkeit die Forderung erbringen, jedes Teilgebiet solle alles, was es zu seinex Ernährung braucht, felbst aufbringen, das heißt also auch selbst erzeugen, ile von der tehnishèn Unmöglichkeit solcher Forderung für wt?

ihtigste Teile des Reiches, würde si hieraus aber auch eine une

verantwortliche Ls der verfügbaren" Produktionskraft ergeben. Die einzelnen Teile. des Reiches sind weder hinfichtlich

‘ihrer Bodenbes S noh hinsichtlich der klimatischen Vor-

aussezungen gleichgeartet. Das eine Gebiet ist. füx, besondere Leistungen in der Viehwirtschaft geeignet, das andere für eine intensive Ackexwirtshaft und ein drittes für besonders gus»

T

‘gedehnten Obst- und Gemüseanbau, um nur einige Beispiele zu

nennen. Wenn höchste Erzeugungsleistungen erreiht werdet sollen, muß diese besondere Eignung der einzelnen Gebiete im Interesse des Ganzen weitestmöglih ausgenußt werden. Dazu ist aber zentrale Planunga und Steuerung des Versorgungsausgleichs unerläßlihe Vorausseßung. G | E i Die: Aufgabe der Hauptvereinigungen ist für ieden Ein- sihtigen hieraus ohne weiteres klar ge ege anf Die Haupte vereinigungen weisen das Ziel und zeben den für den Ausgleich im großen notwendigen Auftrag. Die ¡Freigitgigente nah unten fann und wird hierbei um so größer sein, je vollständiger umge- kehrt von unten nah oben die verpflichtende Notwendigkeit zeit- tcaler Aufgabenstellung anerkannt und. ihr gefolgt wird. Wer somit etwa glaubt, eine zu weitgehende E E le dec einen oder anderen Hauptvereinigung kritisieren zu müssen, der sollte hierbei nicht vergessen, day die City exwünscht: Dezen- S ul Voraussezungen verlangt, die nux unten gesclaffen und erhalten werden können. Geschieht dies, so wird es ein leichtes sein, hier und da iu der Dezentralisation auch noch weiter zu ehen als schon bisher, und Etnzelfälle zu weiigeßender zentraler EFtarruno von A zut vermeiden odex bestehende derartige lbs aufzulockern. Die Maxktordnung und die von ihr getragene riegs8ecnährungswirtschaft könnie au solcher Entwicklung nur noch gewinnen.

“an den Kläger herauszugeben: 1. gold.

_TIT. das Urteil evtl. gegen Sicherheits-

münßdlihen Verhandlung des Rechts-

Nv. 206

4. Oeffentliche Zustellungen

[23765]

Oeffentliche Klagezustellung.

Kaufmann Alfred Voigt, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gürtler in Gleiwiy, - klagt gegen die veriv. Käthe Sara Vüchler, als Alleinerbin des Jaques Fjsrael Büchler, ‘zuleßt wohn- haft in Gleiwiß, 3. Zt. unbekannten Ortes, mit dem Antrage auf Verurtei- lung zur Herausgabe eines Waschtisches im Werte von 200 NA. Termin zur mündlihen Verhandlung vor dem Amtsgericht in Gleiwiy ist bestimmt auf den 20. Oktober 1942, vor- mittags 10 Uhr. 3 C. 580/41. Amtsgericht Gleiwitz, 6. August 1942.

[23766] Oeffentliche Zustellung.

Der Uhren- und Goldwarenhändler Willy König, Weimar, Th., Frauentor- straße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- analt Knoll in Kassel, Obeve Königs- straße 25, klagt gegen den Uhrmacher Gerhard Bartel, Kassel, Orleans- straße 25 bei Heinemann, jegt unbe- kannten Aufenthalts, mit dem An=- trage: I. den Beklagten zu verurteilen,

m —_,

Damenarmbanduhr mit Metallbaand, Reparaturzt. Nr. 3947/2812, 2. silb. Herrenuhr, Reparaturzt. Nr. 3948/28138 3. gold. Herren-Sprungdeckteluhr, Re- pavraturzt. Nr. 3949/2814, 4. silb. Herren- uhr, Reparaturzt. Nr. 3953/2816, 5. gold. Damen - Remontoiruhr, Reparaturzt. Nr. 3965/2829, 6. Chrom. Damenarm- banduhr, Reparaturzt. Nr. 3972/2842, 7 gold. Damen-Remontvdiruhr, Repa- raturzt. Nr. 3976/2843, 8. gold, Damen- armbanduhr m. Ziehband, . Réparaturzt. Nr. 3979/2846, 9, Double-Armbanduhr m. Metallband, Reparaturzt. Nr. 3983/ 2850, 10. gold. Herrenarmbanduhr, Re- paraturzt. Nr. 4235/2869, 11. Stahl- Herrenarmbanduhr, Reparaturzt. Nr. 3994/2864, 12. Chrom. Damenarmband- Ne Reparaturzt. Nr. - 3364/2894, 13. ilb. Herrenuhr, ‘Reparaturzt. Nr. 3361/. 891, 14. Chrom. S Reparaturzt. Nr. 3365/2895, 15. gold. Damenarmbanduhr. m. Metallband, Reparaturzt. Nr. 3351/2881, 16. Chrom. Herrenarmbanduht, Reparaturzt. Nr. 3368/2898, 17. Chrom. Damenarmband- uhr m. Metallband, Reparaturzt. Nr. 3398/2899, - 18, gold. Herrenarmband- uhr, Reparaturzt. Nr. 3956/2819; Il. festzustellen, daß der Beklagte ver- pflichtet ist, dem Kläger allen Schaden zu erseven, der dieser aus der Nicht- rüdckgabe bzw. verspäteten Rückgabe der vorbezeihneten Uhren erwachsen s

F

leistung in Höhe von 700 N. für vor- läufig vollstreckbar zu erklären. Zur

streits wird der Beklagte vor das Amts- geriht in Kassel, Play der SA. Nr. 2, uf den 14. Oktober 1942, vor: mittags 9 Uhr, Zimmer 126, geladen. Kassel, den 28. August 1942. Das Amtsgericht. Abt. 13.

[23760] Oeffentliche Zustellung.

Die e N Bergwerks Akt. Ges. in Kattowiß, Prozeßbevall- mächtigte: Rechtsanwälte Wauer und Dr. Langen in Kattowiy, klagt gegen zan früheren Generaldirektor Tadäus

eldowski aus Kattowiß, z. Zt. un- bekannten Aufenthalts, wegen Forde- rung mit dem Antrage auf Zahlung von 67450 N.Æ nebst 4 Zinsen soit dem 1. 9. 1939, Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verx- s des Rechtsstreits vor die

. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowiß, ndaags stra Nr. 16/18, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 70, auf den November 1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht. zugelassenen Rechts- anivalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Kattowitz, den 27. August 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5.Verlust- u Fundiacen.

(B Ï er ersicherungsschein Nr. M 706 925 Böhm ist abhanden gekom- men und wird kraftlos, wenn. er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wird. Berlin, den 1. September 1942. __ Friedrih Wilhelm Lebensversicherungs8-Akt. Ges.

es

[23818]

Karlsruher Lebensversicherung A. G. : Kraftloserklärung.

Die von uns ausgestellten, nach- stehend verzeihneten Papiere sind nah Uns erstatteter Anzeige in Verlust ge- raten: Versicherungs\hein Nr. 797 730 des Herrn Karl Ewers, Bauer in Wulkenzin, Aufwertungsnachtrag vom 5. November 1930 zur LV. Nr. 336 282 des Herrn Alfred Moch, Fabrikant in Mannheim, Versicherungsschein Nr. 795885 vom 8. Au ust 1939 des Hexrn Karl Benner, Bäckermeister in Vöhrum (Hann.), Besißer dieser Pá-

STE

#

den und die Papiere vorzulegen, widri-

genfalls diese kraftlos Derdon, Karlsruhe, dent 28: "August 1942.

Der Voïrständ,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren [23820] Bekanntmachung. Die diesjährige Ziehung von Aus- losungssheinen zur Ablösungsanleihe

des Provinzialverbandes der Provinz Ostpreußen findet am 18, September

14e tatt. : K Higoberg (Pr), 31. August 1942. der P O ß er Provinz preußen. Dr. Huck«. Dr. Neumann.

[23821] | Auslolung von Auslosungsrechten der Ablösun°anleihe der Stadt | Stéttin.

Bei der am 20, August 1942 für das Fahr 1942 vorgenommenen Aus- losung wurden folgende Nummern ge- zogen:

Nv. 8, 29, 33, 55, 75, 138, 148, 215, 232.

Die gezogenen Auslosungsrechte wer- den gegen Aushändigung der Aus- losungsscheine und der Schuldverschrei- bungen mitdem Fünffachen des Nenn- betrages nebst 5% HBinsen für die Zeit vom 1. Fanuar 1926 bis 31. De-

bei der Kämmereikasse in Stettin ein-

gelöst. Die Verzinsung der Stücke hört mit dem 31, Dezember 1942 auf. Stettin, den 24. August 1942, Der Oberbürgermeister.

[2382] Kämmereiamt K. A. VI C 2. Stettin, am 26. August 1948. Auslosung dêèr 8 % (jezt 4 %) Goldanleihe .der Stadt Stettin von 1929.

Bei der für däs Rechnungsjahr 1942 am 20, August 192 vorgeitommenen Ausldsung wurden folgende Nummern gezogen:

Zu 5000,— NA: Nr. 17, 24, 79, 151, 4157, 167, 186, 189, 224, 236, 268, 327, 402, 415, 430, 444, 495, 508, 579, 596.

Zu 2000,— liA: Nr. 5, 25, 27, 41; 9, 85, 116, 125, 174, 224, 241, 286, ‘354, 382, 395, 432, 452, 495, 527, 593, 604, 644, 648, 699, 760, 779, 876, 899, 900, 915, 922, 944, 945, 951, 1006, 1036, 1094, 1104, 11283, 1208, 1264, 1275, 1279, 1369, 1426, 1427, 1439, 1440 1503, 1505, 1609, 1598, 1608, 1628" 1692, 1693, 1751, 1776, 1787, 1796, 1886, 1974, 1975

Zu 1000,— f.K: Nr. 10, 25, 42, 55, 66, 83, 156, 169, 179, 209/- 274, 291, 309, 348, 404, 430, 437, 476, 538, 556, 559, 634, 665, 674, 810, 875, 920, 948, 1008, 1017, 1083, 1108, 1116, 1133, 1143, 1177," 1180, 1211, 1262, 1266, 1302, 1312, 1848, 1391, 1436, 1505, 1533, 1562, 1591, 1598, 1634, 1657, 1660, 1731, 1766, 1779, 1787, 1852, 1859, 1868, 1874, 1919, 1937, 2008, 2018, 2068, 2167. ;

Zu 500,— li: Nr. 14, 35, 75, 107, 144, 235, 246, 268, 259, 276, 336, 353, 364, 386, 398, 492, 516, 530, 547, 592, 603, 638, 679, 741, 785, 837, 867, 878, 898, 919, 976, 1076, 1078, 1144, 1150, 1178, 1182.

Zu 100,— K. Æ: Nr, 86, N, 110, 151, 163, 229, 242, 250, 289, 325, 345, 389, 430, 448, 487, 506, 515, 038, 543, 560, 563, 606, 616, 642, 651, 690, 738, 738, 765, 767, 779, 799, 808, 842, 847, 885, 935, 948, 1020, 1029, 11832, 1151, 1169, 1207, 1263, 1284, 41332, 1340, 1878) 1380, 1427; 1443, 1546, 1568, 1589, 1604, 1673, 1765, 1797, 1817, 1923, 1993, 1990.

Die ausgelosten Stücke sind am 2. Januar 1943 zur Rückzahlung fällig. Einlösung bei den auf den Zinsscheinen gn Zahlstellen, Der Betrag fehlender Zinsscheine wird bei der Ein- lösung in Abzug gebracht. Dje Ver- zinsung der ausgelosten üge hört mit dem 31. Dezember. 1942 qu

Die im Jahre. 1941 ausgelosten und am 2, 1, 1942 zur Rüczahlung fälligen Stücke Nr, 500,— A und Nx. 704 zu 100,— NA sind bis jeßt nicht eingelöst worden.

Die Junhaber dieser Stücke werden 4 Vermeidung weiterer Zinsverlustes zierdurch zur Einlösung aufgefordert.

Stettin, den 26. August 1942.

Stadt Stettin. Der Oberbürgeruteister.

[23716] | Bezugnehmend auf § 122 des All- emeinen Berggeseßes für die Preußi- [hen Staaten sowie auf das Statut berufen wir hiermit eine ordentliche Gewerkenversammlung der Getverk- haft des Braunkohlenbergwerks Fo- hanne Henriette bei Unseburg au Sonnabend, den 12, Septembe 1942, 8,30 Uhr, nach Unseburg, Werk3-Verwaltungsgebäude. Tagesorduung: 1. Vorlegung der Bilanz nebst Fn- ventux und Gewinn- und Verlust- rechnung zum 31. 12. 1941 sowie

iere werden U fgelo Drt, binnen zwei onaten ihre Rechte bei uns anzumel-

Vorlage des Prüfungsberichtes ge- mäß § 18 des Statuts.

zember 1942 vom 2. Fanuar 1943 ab |{

2. Bericht des Aufsichtsxats über die Prüfung der Bilanz, der Jnventur sowie der Gewinn- und Verlust-' rechnung zum 31. 12,1941 sowie Vorschlag über die Verwendung des bilanzmäßig zum 31. 12. 1941 fd ergebenden Gewinnes und über

ie SelleBung der Höhe der Aus- béute für 1941.

3; Penang über die Genehmi- gung der Bilanz, der Fnventur so- wie der Gewinn- und Verlustrech- s zum 31.- 12, 1941 und über die Entlastung des Repräsentanten

__ und des “Aufhichtsrates.

4, Ss über die Verwen- dung des bilanzmäßig zum 31. 12. 1941 sih ergebenden Gewinnes so- wie über die Festseßung der Höhe der Ausbeute für 1941,

6, Festseßung der an die Ausfsichts- ratsmitglieder laut § 4a 4 des Statuts für 1941/42 zu zahlenden Vergütung. j

6. Aufsichtsratsneuwahlen.

Unseburg, den 31. August 1942.

Gewerkschaft des Vraunkohlen-

bergwerks8 Johanne Henriette bei

Unseburg. Der Nepräsentant. E. Schroeder 7. Aktiengesellschaften [23773] Konservenfabrik Joh. Braun AG., Pfeddersheim.

Die 36. ordentliche Hauptver- sammlung findet am Dienstag, den 29, September 1942, vormittag® 11% Uhr, im Sitßungssaale der Fn- dustrie- und Handelskammer Worms, Horst-Wessel-Straße 20, statt.

Tages8orduung:

1. Vorlage des Fahresabschlusses und des Geschäftsberichtes des Vor- Lee und des Aufsichtsrates für

a3 Geschäftsjahr 1941/42.

2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.

3, Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates. |

4. Turnusgemäße Aufsichtsratswahl.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Diejenigen Aktionäre, welhe an der C bee Attia, teilnehmen wollen, aben ihxe Aktien oder den darüber lautenden Hinterlegungsschein eines deutschen Notars späteftens bis zum Sonnabend, den 26. Sep- tember 1942 bei einex der folgenden Stellen zu hinterlegen und bis zum A des Versammlungstages zu be- ‘assen; ;

1. in Pfeddersheim bei der Gesell-

schaft selbst;

9. bei den Niederlassungen der Deutschen Vauk in Worns, Mannheim und Frankfurt am Main.

Pfeddersheim, den 31. August 1942.

Der Vorstand. Paul Hofmann. Dr. Kahlenberg.

[23772] JImmobiliarLredit-Aftiengesellschaft, Verlin.

Am 28. September 1942 um 12 Uhr findet in den Räumen des Herrn Notar Dr. Albert Zimmermann, Berlin §0 16, Wusterhauser Straßzg 16, die ordentliche auptversammising unserer Gesellschaft für das Geschäfts- jahr 1941 mit folgender Tage8- ordnung stati:

1. Vorlage des vom Vorstand auf- ge tellten und vom Aufsichtsrat ge- illigten Fahresabschlusses nebst Geschäftsbericht des Vorstandes e Prüfungsbericht des Aussichts- rates.

2. Beschlußfassung über den Verlust.

3.- Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Beschlußfassung über eine Aende-

5

6

rung der Firmenbezeihnung. . Wahl des Abschlußprüfers. . Verschiedenes.

[23520] Verlinische Feuer-Versicherungs-Austalt. Die Aktionäre werden zu der am

23. September .1942, mittags -12 Uhr, in den Geschäftsräumen der

Anstalt Berlin C 2, Brüderstr. 11—12,

lon indenden ordentlichen Hauptver-

ammlung eingeladen. Tagesorduung:

1, Mitteilung über die Kapitalberich- tigung nach § 8 DAV. und über die Saßungsänderung nah § 52 der 1=-DADV. }

2. Vorlage der Bilanz und der Ge- winn- und Verlustrechnung sowie des Berichts des Vorstandes und des Aufsichtsrats über das Géê- chäftsjahr 1941.

3. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung sowie über die Ent- lastung des Vorstands und des Auf=- ichtsrats,

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlun l jeder Aktionär berechtigt, jeder Jl yabex einer auf den Namen lautenden Aktie jedoch nur, wenn er im Aktienbuch Agen ist. Um in der Bauptversamm ung das Stimmrecht

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zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

_- Berlin, Donnerstag, den 3. Geptember

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ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen außerdem:

a) die Besiger. von Namensaktien ihre Teilnahme an dex Hauptver- sammlung der - Gesellschaft: späte- stens am 20. 9, 1942 anmelden,

b) die Besißer von Jnhaberaktien spätestens am 20, 9. 1942 bei der Gesellschaftskasse, bei dér Deutschen Bank in Berlin, bei dem Bankhaus Gebr. Géorge in Verlin, bei einem deutschen No: tar oder bei einer zux Entgegen- nahme der Aktien befugten Wert- papiersamnelbánk wáhrénd der üblichen Geschäftsstunden ihre Af- tien hinterlegen und bis zur Be- endigung der Hauptversammlung dort belassen.

_JIm Falle der Hinterlegung dex Ak-

tien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbauk is die von diesen Stellen darüber ausgefertigte Vescheinigung spätestens an dem Tag nach Ablauf der HSinterlegungs- frist bei der Gesellschaft einzureichen. Verlin, den 29. olugyll 194A, Der Vorstand. Blase.

[23771] - 5 Jsergebirgsbahu Aktiengesellschaft, Viad Fliusdverg (Jsergebirge). Die ordentliche Hauptversamim- lung findet statt am Dienstag, den 6. Oktober 1942, um 9/4 Uhr, im Hotel „Prinz Friedrih Carl“ in Görliß. Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 1941. Vorlegung des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Ge- schäftsjahr 1941 nebst Erklärung des Aufsichtsrats.

2. Beschlußfassung . über Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts-

„__vates.

Z. Wahlen zum Aufsichtsrat.

4. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung . sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am dritten Dage vor der Hauptversammlung ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse in Vad Flinsberg, bei der Commerz: bank A.-G. in Berlin W 8, Char- lottenstr. 47, bei der Kreiskommunal- kasse Löwenberg in Schlefien oder bei der Schles. Landschaftlichen Bank in Breslau hinterlegen und bis zux Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Der Hinterlegung wird auch dadur genügt, daß amtliche Bescheinigungen von Staats- oder Kommunalbehörden odex von Staats: oder Kommunal- fassen über die bei diesen Stellen frist- gemäß in Verwahrung gegebenen Aktien V egt werden.

Bad Flinsberg, 1. E 1942,

Der Vorstand.

[23816] Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft. Die Aktionäre unserer Gesellschaft

werden zu der am Dounerstag, den

1. Oktober 1942, 12 Uhr, in unse-

rem Geschäftsgebäude, hier, Nifkolat-

stadtgraben 12, stattfindenden ordent: lichen Hauptversammlung hierdurh ergebenst eingeladen.

ie Tagesordnung ist folgeude:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und Aufsichtsrgts so- wie - des festgestellten Fahresab- S für das Geschäftsjahr 1941,

2. Beschlußfassung über die Vertei- lung des Reingewinns,

3. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrats, s

4. Beschlußfassung über N derungen infolge Vollzahlung des Grundkapitals, und zwar:

8 4 (2) Streihung der Worte „voll eingezahlte“ und „teilge- ahlte“; :

S8 5 und 8 sind zu streichen;

§ 28 (Stummer. künftig: Auf je R A 200,— entfällt eine Stimme; § 31 Absay 3 ist zu streichen.

5. Aufsichtsxatswahlen. i

sind Besißer von Inhaberaktien nur berechtigt, wenn sie die Aktien bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei einer Wertpapiersamnelbank, bei der Deutschen Bauk, Berlin, oder bei der Deutschen Bank, Filiale Breslau, so zeitig hinterlegen, daß zwischen dem Tage det Hinterlée- gung und dem Tage der Hauptver: sammlung mindestens drei Werk- tage frei bleiben.

Die Eigentümer von Namensaktien ind nur dann stimmberechtigt, wenn ie mindestens vier Wochen als Ak- tionäre im Aktienbuche eingetragen ind und sich nicht später als am dritten

erktage vorx der Versammlung \{hriftlih angemel ‘haben. -

Das Stinimkécht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

ux die Vollmacht ist die schriftliche orm erforderlich und ausreichend. Die

ollmaht muß innerhalb der obigen Frist bei der Gesellschaft eingegangen ein.

Breslau, den 31. August 1942. Der Vorstand.

Zur Ausübung des Stimmrechts f

1943

E

[23814] Hotel Nassauer Hof Aktiengesellschaft. Die Aktionäre unserer Gesellschaft

6. Oktober 1942, vormittags

11 Uhr, in Hamburg, Hotel Atlante,

Holzdamm 1/3, Komnferenzzimmer, statts

eie Ae ordentlichen Hauptvers

ammlung eingeladen.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre berehtigt, welche ¿ge Aktien spätes stens am dritten Werktage vor der Hauptversammlung bei der : Gesells schaft," einem Notar oder der Deuts schen _ Kreditsicherung Kommandits gesellshaft, Berlin W. 8, Mohren- straße 10, hinterlegen.

. / Tagesorduung :

L. Berichterstattung. des Vorstandes über den “Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft sowie über das Ergebnis des abgelaufes nen Geschäftsjahres nebst Bericht des Aufsichtsrats über die Prüs- fung des Geschäftsberichts und des «Fahresabscchlusses.

2. Beschlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

3. Wahl von Lufsichtsratsmitglicdern und Festsezung einer Vergütung für den Aufsichtsrat.

4. Wahl des Abschlußprüfers.

Wiesbaden, den 31. August 1942,

Der Vorstand.

[23769] Zinsherabsezungs-Angebot an die Jnhaber der 414 % Deutsche Wohnfstätten- Hypothekenbank Pfandbriefe Reihe XI.

Auf Grund der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schulds verschreibungen der Kreditinstlitute vom 8. 12. 1941 (Reichsgeseyblatt T Nr. 138) bieten wir hiermit den Fnhabern der 414 % Deutsche Wohnstätten-Öypos thefenbank Pfandbriefe Reihe XI mit Wirkung vom 1. April 1943 ab die Herabseßung des Zinsfußes auf 4 vom Hundert an.

Pfandbriefinhaber, die statt dex Zins- herabsezung die Bareinlösung threr Stücke wünschen, werden aufgefordert, die Stücke nebst Zinsscheinen ab 1. April 1943 und Erneuerungs- scheinen bis späteftens 15. Dezemver 1942 bei der Deutschen Wohnstättens Hypothekenbank A. G., Berlin W S

" Taubenstr. 47, mit einèm Antrage auf

Bareinlösung einzureichen. Die frist- gemäß eingereichten Stücke werden am 1, April 1943 var eingelöst; zu diesem Termin gelten sie als zur Rück- zahlung gekündigt.

Für diejenigen Stücke, die der Bank nicht bis zum 15. Dezember 1942 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt das Angebot zur Herabsezung des Zins- fußes auf 4 vom Hundert mit Wirkung vom 1. April 1943 ab als angenommen,

Berlin, den 1. September 1942. Deutsche Wohustätten-Hypothekens-

_bank Aktiengesellschaft.

Wêigle Dr Friedrichs.

[23811] „„Teerag““ Aktiengesellschaft, Wien 40, Marxergasse 25.

Wir laden die Aktionäre unserer Ge- sellschaft zur außerordentlichen Haupt: versammlnng am Dn, deu 24. September 1942, um*11,20 Uhr in den Räumen der Teerag Aktien- gesellshaft, Wien 40, Marxergasse 2d, ein. Fg g Lng: :

1. Vorlage der Reihsmark-Eröffnungs3- bilanz auf den 1. Januar 1942 so- wie der geneh L 11 Umstellungs- verordnung erstellten Berichte des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Abschlußprüfers. i:

2, A über die Feststellung der Reichsmark-Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 1942 und über die Umstellung des* Grundkapitals auf R.Æ 3 000 000,—. i

3. Beschlußfassung über die durch die : Umstellung veranlaßte Aenderun der 8 5 und 19 (Grundkapita und Stimmrecht), über die Strei- ung des §& 7 (Ausgabe von Glo- balaktien) und über dje Aenderung

des 8 26 der Saßung (Verteilung des Reingewinns).

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

5. Allfälliges.

Nach § 19 der Statuten gibt jede Aktie zu 10,— 8 das Recht auf eine, und eine Aktie. zu 100,— N. das Recht auf 15 Stimmen in der Hauptversamm- lung Stimmberechtigt sind jene Afs tioiáre, die spätestens am dritten Táge vor der Hauptversammlung ihre Aktien

bei der Länderbauk Wien, Aktie gesellschaft, Wien, 1., Am Hof 2,

bei der Zentralsparkasse der Ge- meinde Wien, Wien, l., Wipp- linger Straße 8,

bei der Doutschen Bank, Berlin W S, oder

bei der Hauptkasse der Gesellschaft Finterlegen und bis zur Beendigung | dex Hauptversammlung dort belassen.

Wien, im September 1942. Der Vorstand.

werden zu der am Dienstag, dem