1942 / 209 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

R S Es; E A E A Se C Es E e T A r L L D E E E E e E A

E L E Fe #1

Reichs- und Staacsanzetger Nr. 208 vom 5. September 1942. S. 4

7. Aktien-

gesellschaften

[24078] D oe d Tanuner Hütte, Eiseugußwaren- . Aktiengesellschast, Tanne, Harz... Einladung zur 13, ordentlichen

Hauptversammlung am , Montag,

den 28. September 1942, 16 Uhr,

im Gasthof zar Tanne, Tanne, Harz,

Tagesorduuag:

1. Feststellung der Teilnehmerliste..

2. Geschäftsbericht. ; i

3. Genehmigung der Bilanz und .der

Gewinn- “und . Verlustrechnung, Verteilung des ' Reingewinns: Fo- wie Entlastung des: Vorstandes.

4. Entlastung des Aufsichtsrates.

5. Wahl des Bilanzprüfers.

6. Verschiedenes. j

Zur Teilnahme an - dex Hauptver- sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Um jedoch in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge ‘ellen zu können, müssen die Fnhaber on Namensaktien t1hre Teilnahme spätestens am 25. d. M. beim Vor- stand der Gesellschaft schriftlich an- melden.

Die Teilnehmex vòôn Juhaberaktien mien diese spifiestens- am 23. Sep- tember bei: dexr Gesellschaft, bei der Braunschweigischen Staatsbank oder einer ihrer Filialen und Zweig- stellen oder bei einem deutschen No- tar hinterlegt haben und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung be- lassen. Die Bescheinigung über die uicht bei der Gesellschaft erfolgte Hinterlegung ist in Urschrift oder be- glaubigter Abschrift spätestens am 24. September bei der Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung gilt als Anmeldung.

Tanne, Harz, 2. September 1942.

Der Vorstand. Warli ch.

[23815] „Westen“

Stanz-, Emaillier- und Metallz warenwerke Aktiengesellschaft, Jlkenau, O. S. Bekauntmachuug.

Der Vorstand der Firma „Westen“ Stanz-, Emaillier: und Metall- warenwerke Aktiengesellschaft in Jlkfenau, O. S., gibt hiermit bekannt, daß die ordeutliche Hauptversamm: lung der Aktionäre diesex Gesellschaft am 30. Sevteniber 1942 um 10 Uhr im Geschäftsraum der Gesellschaft in Jlfenau, O. S,., Peter-Westen-Straße 8, mit folgendez Tagesorduung statt-

finden wird:

1, Vorlage und Feststellung der

Jahresbilanz zum 31. 12, 1941, der

Gewinn- und Verlustrechnung für

das Geschäftsjahr 1941 sowie des

Geschäftsberichtes des Vorstandes

und des Berichtes des Aufsichts-

rates für das Geschäftsjahr 1941.

. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns für 1941, . Entlastung des Vorstandes und des

Aufsichtsrates für 1941.

4. Vorlage und Feststellung der Reichsmarkeröffnungsbilan; zum 1. 1, 19412 mit den Berichten des Vorstandes, des Aufsichtsrates und des Abshlußprüfers sowie Be- schlußfassung über die Neufest- seßung des Grundkapitals der Ge- jellshaft und des Nennwertes der Aktien in Reichsmark auf Grund des 8 5 der Ums\tellungsverordnung vom 3. 2. 1941.

5. Anpassung der Saßung an das deutshe Aktiengeseß gemäß der Zweiten Ost-Rechtspslege-Durch- führungsverordnung vom 6. 11. 1941, unter Aufhebung der bis- herigen Saßung und Beschließun einer neuen Satzung mit inhaltlich wesentlihen Aenderungen der bis- herigen Saßung, betreffend:

a) Bestimmung des Gegenstandes des Unternehmens, der Befugnisse und der Obliegenheiten der Haupt- versammlung, des Aufsichtsrates, des Vorstandes und der Ab- widcklex;

b) NeufestsepBung des Grund- kapitals, der Afktiennennbeträge und der Aktienstückelung;

c) Bestimmungen über Fahres- abshluß, Gewinnverteilung, Rück- lagen, Abwiklung und Gesellschafts-

att

laut der im Geschäftsraum der Ge-

sellshaft zur Einsicht der Aktionäre

ausgelegten Fassung, deren Ab- schrift jedem Aktionär - auf sein

Verlangen erteilt wird; E ß. Wahl des Aufsichtsrates. :

D

Co

: 7. Festseßung der- Vergütungen . des |

Vorskandes und des Auffichtsrates.

8. Wahl des Abschlußprüfers für das. Geschäftsjahr 1942. : | Aktionäre, welche an der Hauptver- sammlung teilnehmen und das. Stimm-; xecht. ausüben“ wollen, müssen ihre Ak- ‘Ten oder die darüber lautenden ute Lg N Beine der Länder: bank A. G. in Wien oder einer

anderen Wertpapiersammelbaunk spä- |* testens 7 Tage vor der Hauptver: sammlung bei der Gesellschaftskasse |

in Jlkenau, O. S., während derx Ge- shäftsstunden hinterlegen. Die Hinter- legungsscheine müssen außer der Anzahl und der Nummern der Aktien den Ver- merk enthalten, daß die hinterlegten Aktien vor Beendigung der Hauptver- sammlung nicht au esolat werden.

Jlkeuau, O..S., 5. September 1942.

——

O

1 [23944]

geschieden;

Mae A

Sonstige . « « Gewinn:

Chemische Fabrik

3yma

Aktiengesellschaft, München. A1is dent Aufsïchtsrät ist Herr Eduard

Dr.

Der Vorstand. Wilhelm Schoenniger.

Vausparkasse Deutsche VBaus-

Aktiva.

Ausstehende Einlagen auf

das Grundkapital der

Aktiengesellschaft . . . | Vermögenswerte:

Grundbesiß .. Hypotheken und Grund- schulden, soweit sie laufend getilgt werden (voll ausgezahlte Dar- e 5 Sonstige Hypotheken u. Grundschulden . Zugeteilte, ‘aber noch nicht oder nicht voll ausgezahlte Baudar- lehen und Darlehen für

Hypothekenablösungen :

a) ausgezahlte Beträge b) noch nicht ausgezahlte Beträge 630 399,60 Geschäftsguthaben bei Genossenschaften « « Wertpapiere . .. . « Guthaben bei Banken, Sparkassen usw. Guthaben bei anderen Unternehmungen . Kassenbestand und Post- scheckguthaben Forderungen an Ver- e eie Fnventar G Sonstige Vermögens- MELLE 2 206

Avalforderuyngen 10 930,—

(Forderungsanspruch der DBG. an die Stadt Leipzig für abgetretenes Straßenland, betr. Flurst.

Nr. 1603 Bl, 1185 Grdb.

Leipzig, beurkundet am 6. Mai 1938, f. auch Pass. Avalverpflichtungen

Passiva.

Grundkapital der Aktien-

gesellshaft . . « « «5»

Rücklagen :

Geseßliche Rücklage . «

Allgemeine Rücklage. «

Sonderrücklage . « « «

Rückstellungen:

Rückstellung für Bilanz- prüfung und Umlage der Aufsichtsbehörde 1942 , Rückstellung für Handels- fammerumlage u. Ver- treterforderungen . Rückstellung für Ersa§z- beschaffung. . . . 4

WertberichtiFungsposten:

Hypothekenausfallrück- E eo as

Zugeteilte Baudarlehen und Darlehen für Hypothekenablösung, soweit noch nicht aus- gezahlt 630 399,60

Abtretung „Mein Vater-

D Eis Hypotheken . « . .

Verbindlichkeiten :

Sparguthaben der nicht zugeteilten Baujparer: ungekün-

digte. 10 627 920,39 gekündigte 25 686,20

Sparguthaben der zuge- teilten Bausparer .

Géschäftsplanmäßige Rüdckläagè. . . Z

Hypotheken, Grundschul- oen und Rentenschul- den auf dem eigenen

Grundbesiß. .

Verbindlichkeiten gegen Vertreter (sonstige) .

“Rückständige Zahlungen f"

Sonstige Verbindlich- leiten S

Rechnungsabgrenzungs-

posten: i

nsérate . . . « ¿ Steuern .…. . 5

Gewinnvor- j trag. 767,71

Gewinn des : Geschäfts-

jahres... 21062,83 | Avalverpflichtungen

10 930,— (betr. von der:

-DBG. zu * tragende |* Straßenibaukosten, st. auch }' Alt, Avalfordérur genu

13 175 136

Valser,' Holzmannshof, dirch Tod aus- neugewählt “wurde in der Hauptversammlung vom- 30. Fuli 1942 Herr ‘Albert Daîïber, Kaufmann,“ Ulm.

Den: ‘Aufsichtsrat ' bilden nunmehr die Hexren Geheimrat ] Kastl, München, Vorsißer; Dr. Hans Flierl, Oberbürgermeister à. D.,, Mün- chen, - stellv. Vorsißer; Albert Daiber, R und Frau. Claire Sparrer, Nürn- evg.

Ludwig

G G [21275]. °

Gemeinschaft, Aftiengejellschaft.

Bilanz für den 31. Dezember 1941.

——

RAM

225 000 586 880

9 026 111 3 980

14 625

100)

Ñ

56

69

692 000

2 462 321 48 410 83 641

11 544 17 701

2 821

500 000

05

15 40 42

08

. 50 000 8310 149) 3 017

7 500

8 262 4 840

77 500

18 758 17 200

10 653 606/5

1 080 602

99 610

250 000

3426 5 389

11276

39 986 8 500 2 605

572

21 830/

94

81

S |

Sl S

13 175 136|

35 |.

Verlust- und Gewinnrechunung

Vorstand

[24079] Huta S

für das Geschäftsjahr 1941 E —— pa R D p P

- Aufwendungen. Verwaltungskosten :' Abschlußkosten:

Provisionen 87 026,58 sonstige

Kosten . 59 964,08

Laufende Kosten: y Löhne und Gehälter der Hauptver- waltung 132 793,73 soziale Ab gaben . T7510,88 Beiträge an Berufsver- “* tretungen 3 195,40 sonstige Kosten. 79 610,96

Steuern und öffentliche

Abgaben (ohne Verj.- Steuer u. ohne Grund- besibsteuer): Betriebs- ; steuern. 58 219,60

sonstige . 2384,35 Versicherungsbeiträge .

Versicherungssteuer , « « Zinsen:

Zinsen auf Spargut- haben . « 279 176,59 Sonstige Zinsen 12 500,—

Aufwendungen für den

eigenen Grundbesiß (dar- unter für Steuern und öffentliche Abgaben

RAM 17.105,07).

Verluste a. Kapitalanlagen

und Abschreibungen: Abschreibungen a. Grund- besißb. ... 5010,— Abschreibungen auf Hypo- theken und Grundschul- dèn . ., 12 200,— Sonstige Ab- schreibungen 7 079,72

Vermehrung der Hypo-

thekenaus- /

fallrücklage 24 949,22 Vermehrung

der geschäft8-

planmäßigeùñ

Rücklage. 4817,20

Vorzeitige Tilgung d. Bau-

sparhypotheken durch fällig gewordene Ver- sicherungssummen . . .

Gewinn des Geschäftsjahres

Erträge.

Verwaltungsgebühren:

Abschlußgebühren . ,

Einmalige Sonderge- bühren für die Dar- lehensregelung nah der Zuteilung . « «

Sonstige Verwaltungs- gebühren. . . ..«

Versicherungsbeiträge e Versicherungssteuer , « Vermóögenserträge :

Gezahlte Zinsen « « « Gezahlte Mieten . . «

Gewinn a. Kapitalanlagen Einnahme an Versiche-

rungssummen aus abge- schlossenen Versicherun- O A aus

Sonstige Erträge:

Unkostenbei- träge . .. 20 578,95 Provisionen 6025,95

Sonstige. . 83 865,70

Leipzig, den 19. Juni 1942. Der Vorstand.

Weiland. Vogel. Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflihtmäßigen / Grund der Bücher und der Schriften der Bausparkasse Deutsche Bau-Gemeinschaft, Aktiengesellschaft, Leipzig, sowie der vom d erteilten Aufklärungen und Nachweise éntsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäfts- bericht, soweit er den Jahresabschluß er- läutert, den geseßlichen Vorschriften, Leipzig, den 7. Juli 1942, Richard Fischer, Wirtschaftsprüfer. _Der Aufsichtsrat unserer Gesellschast seßt sich zusammen aus den Herren: Alfred Walsleben, Vors.; Frih. Klonk, stellv. Vors. ; A E Dittrich; Her- mann Elsässer; Kar Scheffler.

00 000,—

unserer Aktien auf, gegen Einreichung

=1

953 600/99

Reh; Friedrich

er Vorstand : Thomas Weiland, Vorsißer; Friedrich Vogel.

och- und Tiefbau’ Aktien- M gesellschaft, Breslau.

Auf Grund der Dividendenabgabe-' |- verordnung vom 12. Juni unser Aufsihtsrat gemä Vorstandes am 17. ‘Augus {hlossen, das Grundkapital Bela im Wegs der. Berichti um “Ti 12

4 200 000,— Aktienkapital um [A 4000,— NA 14 000,— zu erhöhen. Mit der am 3. 9. 1942 erfo tragung des Berichtiguugsbes\ das Handelsregister gilt das „nah § 10 Abs. 6 der erwäh ordnung als erhöht. ; ! Wir fordern - nunmehr die Jnhaäber

Vorschlag des t 1942 be-

und das

des Gewinnanteilsheines Nr. 14 der alten Aftiewm ihr - Arreht auf. die ihnen aús der i a tigung zu- fallenden - zusäßlichen . Aktien in des Beit vom 7. Sept. 1942 bis 26. Sept. 1942 einschließlich bei dex Dresdner Bank Berlin - und Breslau A der bei diesen Stellen üblichen Kuissenstunden auszuüben. Die Gewinn- anteilsheine Nr. 14 sind auf- der Rü- seite mit der Firma bzw. mit dem Na- men und der Adresse des Einreichers zu versehen. i Es entfallen auf 1 alte Aktie zu je A 1000,— 4 Zusagaftien zu je l. Æ 100,—, auf 5 alte Aftien zu je A 100,— 2 Zusataktien

zu je RA 100,—.

Sofern es sich bei dem Bezugsrecht um durch 1000 teilbare Beträge han- delt, erfolgt die Verteilung der gusäg- lihen Aktien in Stücken zu lAM 1000,—; lediglich die Spivenbeträge werden durch Aktien im Nennwert von N. A 100,— beliefert. Soweit sich zu- säßliche Auteilsrechte unter li. 100,— ergeben, übernehmen die Einziehungs- stellen die Regulierung der Spigen- beträge zum Kurse des Tages der ersten Notiz der berichtigten Aktien.

Auf 5 alte Vorzugsaktien über je l. A 200,— entfallen 2 Zusatz: Vorzugsaktien über je l. A\ 200,—.

Ueber die zusäßlichen Aktien werden zunächst nicht Uübertragbare Kassen- quittungen ausgestellt. Die Ausreichung der zusäßlihen Aktien erfolgt alsbal nah deren Fertigstellung gegen Rüc- lieferung der Kassenquittungen -durh diejenige Stelle, die die Bescheinigung ausgestellt hat, Die Stellen sind be- rechtigt aber niht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassen- quittung zu prüfen.

Die Gewinnanteilsheine Nr. 14 sind mit. einem nah dexr Nummernfolge ge- ordneten Verzeichnis in doppelter“ Aus- fertigung bei der vorgenannten Bank einzureichen. Die Ausreichung der Ak- tien ist in jedem Falle für unsere Aktionare provisionsfrei,

Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 28, 9, 1942, werden die alten und die zusäßlihen Aktien unserer Ge- fcllshaft (einshließlich Gewinnanteil- schein Nr. 15 u. ff.) gleichberechtigt in Prozenten des berichtigten Kapitals an den Börsen zu Berlin und Breslau gehandelt und notiert werden, Bei Börsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Aktienurkunden noch nicht erschienen sind, in Giro- A gemäß § 71 ex Ersten Durchführungsverordnung zux Dividendenabgabeverordnung vom 18. August 1941, gegebenenfalls unter Umtausch der Kassenquittungen.

Breslau, den 3, September 194A.

Huta Hoch- und Tiefbau A. G.

Vorstaud. Bechtel.

[22487] „„Tiller““ Bekleidungs-, Lieferungs- und Uniformierungs-Aktiengesellschaft,

Wien. Zweite Aufforderung zum Umtausch unserer Aktien. Hiermit fordern wir unsere Aktio- näre neuerlich auf, die in ihrem Besiß befindlichen Aktien unjerer Gesellschaft zux Vermeidung der Kraftloserklärun

bis spätestens 7. November 1942

bei der S Creditanstalt-Vaukverein, Wien,

I., Schottengasse 6, q zum Umtausch einzureihen. Auf je

Stück 25 alte Aktien im Nennwert von

je S 30,— entfallen nom. M 1800,—

neue Aktien. : Vezüglih der näheren Einzelheiten

des Ümtausches verweisen wir auf die

im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 180

vom 4. August 1942 veröffentlichte

ausführlihe Kundmachung. Wien, am 5. September 1942. „„Tiller“‘ j Bekleidungs-, Lieferungs- und Uniformierungs-Aktiengesellschaft.

[24081] i: : Adolph Hertrih Aktiengesellschaft, Senftenberg-L. e Hierdurch laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft L der am 3. Ok- tober 1942, 12 Uhr mittags, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Senftenberg/NL. stattfindenden ordent- lichen Hauptversammlung mit nah- folgender Tagesordnung ein: 1. D des O ets , des Vorstandes und des Jahres- - abschlusses für das Geschäftsjahr „1941 mit ‘dem Bericht des Auf-

K tsrates. i L

2. ana über die Erteilun der ‘Entlastung an Vorstand un

| HAMGEvas für das Geschäftsjahr

3, Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

4. Verschiedenes.

‘Zur ‘Teilnahme an der Hauptver-

sammlung sind alle Aktionäre bereh-

tigt, die spätestens bis zum 30. Sep- tember 1942 bei der Kasse unserer

Gesellschaft oder bei einem Notar

oder bei dex Dresdner Bank Aktien Put xas haben und dieses durch Vor- egung - der entsprechenden Hinter- legungsscheine,. welhe die Nummern der hinterlegten Aktien ergeben, . nach- weisen. i ;

Sensteuberg/NL., 2. September 1942. :

Adolph Hertrih Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Trinne.

[24051]

Pabiauicér -Textiliverfe voruals R: Kindler A.-G., Päbianriee: Verichtiguug der “im „Deutschen

Reichsanzeiger“ vom 28. 8: 1942 Nr. 201

verösfentlihten Bilanz nébst Gewinu

und Verlustrechnung:

Laut Beschluß der 'Hauptversamm-.

lung vom 10. August 1942:- gelangt 4 % Dividende ab 15. Fannar 194 zur Auszahlung. :

[24061] E Hypothekenbank in Haniburg.

Gemäß § 2441 des Hel Es.

machen wir bekannt, daß_ das Mitglied unseres Aufsichtsrates, Herr General- staatsänwalt i. R. Dr. August Schön,

durch Tod aus dem - Aufsichtêrat

Os Gesellschaft ausgeschieden" ist:

damburg, den 2, September ' 1942.

Der Vorstand der Hypothekenbank in Hamburg. 4A

[24058] : Tiroler Wasserkraftwerke Aktiengesellschaft, Jnuusbruäck.' Jn der am 23, Juli 1942 in' Wien abgehaltenen 18. ordentlichen Haupi- versammlung. der Gesellschaft “wurden an Stelle derx ausgeschiedenen Aufsichts- ratmitglieder Landesbaurat L e. h. Dipl.-Fng. August Menge uw Ministerialdirektor z. D. Dr. Alfred Olscher die Herren Dipl.-Fng. Alois Hölzl, | Betriebsdirektor der Alpen-

d | Elektrowerke A.-G., Wien, und Dk.

Helmut. Sellien, Vorstandsmitglied dec Alpen-Elektrowerke A.-G.,, Wien, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates ge- wählt. Weiters wurde Gaukämmererx Dr. Herbert Grosch neu in den Auf- sichtsrat gewählt, j

Innsbruck, am 31. August 1942.

Tiroler Wasserkraftwerke Aktiengesellschaft. :

[24082] Gebr. Jentsh A. G., Großenhain i. Sa.

Die Aktionâre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dieuasz tag, den 29. September 1942, 11,30 Uhr, im Sitzungszimmer der Dresdner Bank, Filiale Halle (Saale),

stattfindenden Hauptversammlung eins

geladen. Tagesordnung:

1. Entgegennahme des Geschäfisberich- tes, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung 1941/42 sowie des Prüfungsberichtes.

2, Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Ausfsichtsrates.

4, Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43. :

Hinterlegungssteilen gemäß § 15 der

Satzung sind bis spätestens Soun-

abeud, den 26. September 1942 die Dresdner Bauk, Filiale Halle (Saale) und die Gesellschaftskasse in Großen- hain i. Sa. Großenhain, den 3. September 1942, Der Vorstand. A Göschel. Hanneck.

[24054] Stadtmühle Alsleben Aktiengesellschaft.

Die- Aktionäre * unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Soun- abend, den 3. Oftober 1942, nahm, 16 Uher, in Halle, Saale, Hotel „Gol-

dene Kugel“, stattfindenden XIX. or-

deutlichen Hauptversammlung ein- geladen. Tagesorduung: 1. Vorlegung des FJahresabschlusses und des Geschäftsberichtes per 30. Juni 1942 mit dem Bevicht des Au P : / 2, Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung. i a 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates. E 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 5, Wahl eines WirlsGasteprüters, Die Hinterlegung der Aktien oder dec in § 15 der Saßzung bezeichneten Hinter- legungsscheine de: bis zum 30. 9. 1942, 16 Uhr, zu erfolgen, ent- weder bei p x der Gesellschaftskasse in Alsleben, Saale, oder t a) der Lanudcredit : Bank Sachsen: Anhalt A.-G., Halle, Saale, odex deren Filialen, | b) der Dresdner Bank, Filiale Halle, Saale, c) der Commerzbank Alktiengeselt- schaft, Filiale Eisleben, E d) dem Vorschuß-Verein zu Als- leben, Baumeier, Otto, Kieliug «& Co., Kommanditgesell sch@ft auf Aktien, Alsleben, Saale, 0) in Leipzig bei der Dresdner Bank, h h) bei einem Notar. ogt Alsleben, Saale, 3. Sept. 1942,- Der Aufsichtsrat der Stadtimilhle Alsleben Aktiengesellschaft. Otto Dxuckenbrodt, Vorsiger.

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamk- lien Teil, A Ea und für den Vevläg: Präsident Dr Schlange in Potsdam; -:: erantwortlih für den Wirtichaf1steil, und den übrigen redafktionellen Teil: | Rudolf Lants\ch in Berlin NW 21 Druck der Préußishen Véclags- und“ Druexef f f GmbH., Berlin 50

Drei Beilagen (einschl. Börsenbeilagé und einér Zentcal- G handelsrégisterbeila ) /*:

Lin L E A:

‘an ba R E A

Deutscher Reithsanzeiger

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Uanzelgenvoois für don Raum einer ilinsgespalianen W mex breiten Petit-Zells Pt ia DÄcbenen Pavier vi Sehen, welche Worte

die einseitig oder dur Gpertdrué (besonderer Vermerk am Rande) hervor; ben sollen, i B.

termin bei dar

Tri Brelen Velli-Bells 1.08 f Unscisen e

dig beucteeif einzusenden, insbesondere

a durch einmal unter-

A müssen 3 Tage vor dem ‘Ungeigenstelle eingegangen sein.

Nr. 209 "oon R 1/1018 | ——— ———

——

Fnhalt des amtlichen Teiles

Deutsches Reich

Erlaß über Leben3mittelmarken.

Anordnung über Vergütung und Erstattung von Lohnausfällen bei Fliegeralarm und Fliegershäden. Vom 4. September

1942.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei inb roppau und des Regierung3prà ide Düsseldorf über die Einziehung von Vermögenswerten für

berg und

das Reich. i

Anordnung Nr. 15 des Aauticagien für Krieg3saufgaben bei

waren und verwandte Jndustrie- zweige über die Herstellung von Petroleumgaskochern (Schweden-Modell), Spiritus- und Benzingaskochern sowie

der Wirtschaftsgruppe Metà

Bunsenbrennern vom 4. September 1942.

Anordnung Nr. 16 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Jndustrie- zweige über ein Verbot der Herstellung von Lampen für flüssige und gasförmige Brennstoffe und deren Bestandteile

vom 4. September 1942. : Bekanntmachung gemäß § 7 des Maisgeseßes.

Bekanntmachung „über die Ausgabe des Reich3geseßblatts,

Teil I, Nr. 92.

Amtliches

Deutsches Reich Erlaß : Betrifft: Lebensmittelmarken

1. Die durch die N vom 6. Januar und 14. 11 C 1.625 eingeführten Leben8s

mittelmarken für Butter, Margarine, Schlachtfette, Quark, Nährmittel, Eier und Milch (1. Ausgabe) treten gemäß ihrent Aufdruck mit Ablauf des 31. Dezember 1942 außer Kraft. Dies fer Tag ist infolgedessen der lebte, an dem die Verbraucher auf ie Marken Ware beziehen können. Es bleibt den Ernährungs- ämtern überlassen, zu bestimmen, bis zu welchem Tage

1942 II C 1. 5704 un

Verteiler die Marken abzurechnen haben.

2, Es werden neue Lebensmittelmarken für die gleichen Erzeugnisse und in denselben Werten (2. Ausgabe) eingeführt. Die Formgebung der in Buntdruck hergestellten Marken ist aus den anliegenden Mustern zu ersehen adi Die Marken sind auf

asserzeichen enthält wie “die Lebensmittelmarken dex ersten Ausgabe, die Reichskarten für Uxrlauber und die Reise- und Gaststättenmarken der 4. Aus-

Papiex gedruckt, welches das gleiche

gabe (Dreiecmuster).

3. Die für die bisherigen Lebensmittelmarken erlassenen Vorschriften finden auf die neuen Lebens3mittelmarken ents

sprechende Anwendung.

4. Die Ernährungsämter und Kartenstellen können mit Beginn der 43, Zuteilungsperiode (16. November 1942) die neuen Lebensmittelmarken ausgeben, die von diesem Tage an zum ‘Warenbezug berechtigen. Bis zum ie des 31, De- zember 1942 gelten mithin die Lebensmittelmarken der 1. und 2. Ausgabe nebeneinander. Die Lebensmittelmarken der 2, Ausgabe, die durch den vorliegenden Erlaß eingeführt wer- den, berechtigen, wie sich aus ihrem Aufdruck ergibt, Warenbezuge bis zum Ablauf des 30. September 1943. die Zeit danach bleibt eine Neuregelung vorbehalten.

5. Die Ernährungsämter haben die vorhandenen Marken- bestände so auf ihre Ausgabestellen zu verteilen, daß die Mar- ken der 1. Ausgabe nach Möglichkeit bis zum 43. Zuteilungsperiode (16. November 1942) aufgebraucht sind. Hu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Lebensmittelmarken der L. Ausgabe können weiter ausgegeben werden. Die Ausgabe- stellen müssen hierbei jedoch beachten, daß diese Marken mit Ablauf des 31. Dezember 1942 außer Kraft treten. Soweit die Lebensmittelmaxken für die Lebensmittelversorgung nach diesem Beitpunkt bestimmt sind, dürfen die Ernährungsämter daher die Lebensmittelmarken der ‘1. Ausgabe nicht me

Jm Fnteresse der Rohstoff-, Arbeits- und Ko haben die Landes- und Provinzial-Ernährungsämter die An- E an Lebensmittelmarken bei der Deutschen Zentral-

ruckerei so einzurichten, daß bei deren Außerkrafttreten mög- list geringe Bestände vorhanden sind. Dies gilt auch für die neuen Lebensmittelmarken, deren Außerkrafttreten gleichfalls

bereits feststeht.

Den Ausgabestellen -ist es nicht gestattet, ausgegebene alte

Marken gegen neue umzutauschen. Berlin, den 28. August 1942.

Dex Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

J. A.: Dr. Mori.

A

Anordnung

über Vergütung und Erstattung von Lohnausfällen bei Fliegeralarm und Fliegerschäden

* Vom 4. September 1942

Um den Arbeitern und Angestellten etwaigs Lo zu

bei Fliegeralarm öder Fliegershäden voll au die sofortige Zahlung der Vérgütungen für diese

eginn der

x aus3geben. tenersparnis

Geschäftszeichen: IT B 1- 3852.

nausfälle hnausfälle

Berlin, Montag, den 7. September, abends

sicherzustellen, ordne ich auf Grund dex Verordnung des Mi- nisterrats für die Reichsverteidigung zur Aenderung von Vorschristen über Arbei feinsay und Arbeitslosenhilfe vom 1, September 1939 (RGBI. 1 S. i über dis Rehtsezung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsaÿ vom 25, Mai 1942 (RGBl, [ N im SUUR E mit den beteiligten Reichs8ministerw folgen- es an:

81 Lohnaus fälle, die E etraaen oder Fliegerschäden verursacht sind, werden im age des Jnkrafttretens dieser Anordnung an in vollem

1662) und der Verordnung

ahmen derx geltenden Vorschriften

vergütet und vom Arbeitsamt aus dem Reichs\tock

für Arbeitseinsay erstattet. Fn den allgemeinen Anord- nungen der Reichstreuhänder der Arbeit über die Vergütung des Lohnausfalls bei Fliegeralarm, in dem Erlaß über Lohn- sfall bei Fliegeralarm, hier Erstattung der von den Bes en aufgewendeten V eich8arbeitsbl, S. I 339) und in der Anordrung über Er- tattung von Lohnausfällen, die infolge von Beschädigun er Betriebe dur N riffe eintreten, vom 6. Juli 194 (in der Fassung vom ; S. I 355 und 533 —) sowie in den Durchführungserlassen hierzu treten demgemäß jeweils an die Stelle der Worte ,90 v. H.“ die Worte „10

ergütungen, - vom 19. Funt 1940

, Oktober 1940 Reich8arbeitsblatt

v. H.“

Die in § 1 genannten T ah vnd Erlasse gelten vom Jnkrafttreten dieser Anordnung an mit folgenden Aende-

nehmer.

a) Soweit in einem Kalendermonat für den Angestellten

beidem nicht mehr als 24 Arbeitssuunden ausgefallen d hat der Angestellte Anspruch auf Zahlung des

rheit8entgelts und dex sonstigen Bezüge, die er ohne ven Arbeitsausfall erzielt hätte, gegen den Unter» nehmer,

infolge von mee als 2 oder Fliegerschäden odex von

b) Sind in einem Kalendermonat für den Angestellten

infolge von Fliegeralarm oder Fliegershäden oder von beidem mehr als 24 Arbeitsstunden ausgefallen, so hat er gegen den Unternehmer außer dem Anspruch auf Fohung des Arbeitsentgelts für die ersten 24 Ausfall- {stunden gemäß Buchst. a einen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für die weiteren Ausfallstunden. Die Vergütung i} gleih dem Arbeits8entgelt und den son- stigen Bezügen, die der Angestellte ohne den Arbeits- ausfall erzielt hätte. Diese Vergütung wird dem Unternehmer auf Antrag vom Arbeitsamt aus dem Reichs\stock für Arbeitseinsaß erstattet. Von der Ver-

tigen Abgaben wie vom Arbeitsentgelt ‘zu entrichten. usgefallene Arbeitsstunden, die durch Nacharbeit im

figen sind die Steuern sowie die sozialen oder son- 6)

_ Rahmen der geltenden Arbeitszeitvorschriften oder

durch anderweitige Arbeit während der aus8gefallenen Arbeitszeit guégeglicen werden, gelten nicht als Aus- allstunden nah Buchst, a und þ und sind bet der eus tellung, - ob für den Angestellten in dem Kalender- monat nicht mehr als 24 Arbeits\stunden oder mehr ausgefallen sind, nicht mitzuzählen.

d) Bel nitt IIT der Anordnung über Erstattung von

Lohnaus fällen, die infolge von Beschädigung der Be-

triebe durch Luftangriffe eintreten, vom 6. Ali 1940 Reichs8arbeitsbl. S. 1 355) wird durch folgenden vierten bsagy. ergänzt:

„Verliert ein Angestellter, dessen Beschästigungsverhälts

nis _ngch vorstehendem Absay erlischt, den erhöhten

Kündigungsshug nach § L Abj. 1 des Geseges über die

risten für die Kündigung von O vom 9. Zult 926 (RGBl. 1 S. 399), so hat er Anspruch auf Zahlung einèr Abgang§entschädigung in gleicher Wetse wie ein Angestelltexr, dem eine Abgangsentschädigung nach der Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Stillegung von Betrieben zur ag von Ar- beitskräften vom 27. August 1940 (RGBl. 1 S. 1190) und den dazu erlassenen Ausführungs- und Er- gänzungsvorschriften zusteht; j; 1 Abs. 4 der genannten

urchführungsverordnung findet gleichfalls An- wendung. Als Zeitpunkt der Stillegung gilt in e Fällen der Zeitpunkt des Fliegerschadens, infolge dessen das Beschäftigungsverhältnis erlisht. Die Abgang3- entshädigung mindert sich um das Arbeit8entgelt und die Vergütung, die dem Angestellten nah § 2 Buchst. a und þ der Anordnung über Vergütung und Erstattung von Lohnausfällen bei Fliegeralarm und E ershäden vom 4. September 1942 (Deutscher Réichsanzeiger Nr. PA nah diesem Fliegerschaden zu zahlen sind. Diese Abgangsentshädigung wird dem Unternehmer auf Antrag vom Arbeitsamt erstattet.“

6) Der Erlaß über die Erstattung von Unternehmer-

anteilen der Sozialver[iGerung ei Lohnausfällen in- folge von Fliegeralarm- oder On durch Luft- angriffe vom 20, November 1940 ( cihsarbeitsblatt S. 1 569) wird dahin ergänzt, daß dem Unternehmer vom

- Arbeitsamt auch die Unternehmerantetle zur An-

gelteltenverficherung erstatkèet werden, die für gezahlte ergütungen zu entrichten sind.

83 Vergütungen und Abgangsentschädigungen, die öffentliche

Postschectkonto: Berlin 41821 1942

eich8arbeitsbl. S. I 339 in der Fassung Reichsarbeitsbl, S. T 165 und Anlage der Anordnung vom 6. Zuli 1940 Reichsarbeitsbl. S. I 355

I. a) Fn dem Kalendermonat. . .

6) U die über 2

e) Es sind zu erstatten

c) über die anne und ü g

Verwaltungen und Betriebe im Sinne des Î 1 Abs. 1 Buchst. a und b- des Gesetzes e Ordnung der Ar

Verwaltungen und # y S, 220) zu zahlen haben, werden aus dem Reichsstock für Ara beit3einsay nicht erstattet.

Bestimmungen, die vom Reichsarbeitsminister oder von mix darüber A sind oder erlassen werden, welche Arbeit8§s ausfälle als dur lieg t verurs anzusehen sind, gelten in gleicher Weise sowohl für die Ges währung der Vergütungen durch den Unternehmer als au für die Erstattung der Vergütungen dur das Arbeitsamt.

eit in E etrieben vom 23. März 1934 (RGBl. L

Fliegeralarm oder Fliegershäden verursacht

S5

Der Exrstattungsantrag ist vom Unternehmer getrennt nach Arbeitern und Angestellten seines Betriebes beim Ars beit8amt zu stellen, Fn dem Muster des Erstattungsantrages ie Arbeiter (Anlage des Erlasses vom 19. Funi 1940

ck

sung vom 7. März 1942

in dex vom 22, Oktober 1940 Reichsarbeitsblatt —) treten an die Stelle der Worte „90 v. H.“ jeweils

die Worte „100 v. H.“. Der Erstattungsantrag für die An- stellten des Betriebes ist nah dem nachstehenden Muster zu tellen. Die Erstattung von Abgangsentschädigungen nah Z 2 ust. d dieser Anordnung is vom Üntecnes

der erforderlichen Unterlagen gesondert von Fall zu m Arbeits3amt zu beantragen. Das Arbeitsamt hak dem Unternehmer auf Anfordern Vorschüsse auf die Er- stattungsleistungen zu gewähren.

mer unter Bets

§6

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1941! an in Kraft. Berlin, den 4, September 1942.

Der Beauftragte für den Vierjahresplan.

Dex Generalbevollmächtigte für den Arbeit8einsaß.

F, A.: Dr. Beistege l.

Anlage zu § 5 der Anordnung Muster

At bas Arbeit e Betrifft: Erstattung von Sergütungen für Angestellte

ieger}chäden.

194. So ür . . . . Angestellte meines Betriebes durch Fliegeralarm oder Fliegerschaden oder beides mehr al3 24 Arbeitsstunden ausgefallen, die niht durch Nacharbeit im Rahmen der geltenden Arbeitszeits vorschriften oder durh anderweitige Arbeit während As ausgefallenen Arbeitszeit ausgeglichen werden onnten.

bei Fliegeralarn und F

b) Gir die ersten 24 S habe ih diefen 5

ngestellten das ihnen zustehende Arbeitsentgelt und die sonstigen O gezahlt. Ausfallstunden hinausgehenden usfallstunden habe ih diesen Angestellten eine Bers- - gütung gezahlt in Höhe von ‘insgesamt... . AM.. Ht Von dieser Bergung nd die Steuern un “ee oder sonstigen gaben wie vom Ar- beitsgentgelt entrichtet.

d) Für die gezahlten Ver-

ütungen (Buchst. e) dhe ih an Unter- nehmeranteilen zur So- Ing (Kran- enversicherung, Ange- telltenversicherung, | nappschaftliche Pen- A O Ee ua, Ar- eitslosenversicherung

insgesamt... . .

entrichtet.

E 4

erra M, O

V4 bitte, den erstattung3fähigen Betrag auf mein ostscheckfonto Nr. ......…. Bankkonto RNLG s s Dv e o s zu überweisen.

IL, Gleichzeitig bestätige ih, daß a) der unter I e genannte Betrag lediglich als Aus3glei

Li den Ausfall der Arbeitsstunden, die s Fliegeralarm oder Fliegershaden ausgefallen sind, von mir gezahlt worden ist,

b) in den derx Erstattung zugrunde gelegten Ausfall-

stunden (I Buchst. a, b und e) Stunden nicht ent- halten sind, deren Ausfall bereits durch Nacharbeit im Rahmen der geltenden Arbeitszeitvorschriften oder durch anderweitige. Arbeit während der au3- gefallenen Arbeitszeit, insbesondere durch Auf- räumungs- und Wiederherstellung8arbeiten ie T der Anordnung vom 6. Juli 1940 Reichs- arbeitsbl. S. T 355 R worden ift,

er die Berechnung

der Vergütung beim Betriebe im einzelnen prü-

ugs ähige Unterlagen sind, die dem Beauftragten

es Arbeitsamts zur Einsicht im Betriebe zur Ver- fügung fstéhen.

f T M B S E Ot l F C R T AAB R T A 7, On R A F N E N V a

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