1942 / 214 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Tod des Oberleutnants der Luftwaffe Heinz Hermann Walter Petrau, ge- boren am 23. Oktober 1917 zu Kassel, festgestellt worden und als Zeitpunkt desselben der 24. April 1941. 456 TI. 86. 42. Berlin, den 2, September 1942. Das Amtsgericht" Berlin.

4. Oeffentliche Zustellungen

[24802] Oeffentliche Zustellung.

"Die Direktionssekrètärin Frau Erika Maschler geb. Ramisch in Niesky, O. L, Prozeßbevoilmächtigter: Rechts- anwalt Dr. May in Görlis, klagt gegen ihren Ehemann, den Kunst- und Bau- shlosser Johann Maschler in New York (Amerika), näherer Aufenthalt un- bekannt, mit dem Antrag auf Ehe- scheidung. Die Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3, Zivilkam- mer des Landgerichts in Görliß auf den 3, November 1942, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zuge-

lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe- vollmächtigten vertreten zu lassen. (3: R, 108/42)

Görliß, den 1. September 1942. Dex Urfundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[21800 Oeffentliche Zustellung. Dér ongenieurassistent Konrad Wesermünde-Mitte, je8t

Meyer, i Komp., 2, Gruppe,

c t E c] . S. St. A. Leer, 4.

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pane, Wesermünde-Mitte, klagt gegen seine Ebefrau Catharina Marie Mever, eh, Maibohm, unbekannten Aufent- Pit wegen Ehescheidung nach § 47 des Ehegeseßes mit dem Antrage auf

wfilichtige Scheidung der Ehe untex Schuldigerklärung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zux münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Bremen, Gericht8-

haus in Wesermünde-Mitte, Am alten Hafen 9, auf den 14, November 1942, vorm, 11 Uhr, mit dex Auf- forderung. durch einen bei diesem Ge- richt zugelassenen Rechtsanwalt ver- treten zu ecscheinen. 2 R 176/41. Zwecäs öffentlicher Zustellung bekannt- gemacht,

Bremen, den 4. September 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [248053] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Jda Zinkris ge- borene Rapsh in Birkenhöhe, Kreis Anaerbura, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Müller in Lyck, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Konstantin Zinkris, unbekannten Auf- enthalts, früher in Birkenhöhe, Kreis Angerburg, wohnhaft, wegen - Ehe- scheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteten zu scheiden und den Beklagten für den s{chuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd-

lichen Verhandlung des Recht3streits vor die Il]. Zivilkammer des Land- gerichts in Lyck, Luisenplay Nr. 15,

I. Stockwerk, Zimmer 204, auf den G6, Novemver 1942, vornmittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig- ten vertreten zu lassen.

Lyct (Oftpr), 4. September 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[24804] Oeffentliche Zustellung.

3 R 268/42. Die Frau Angela Koszuta eb. Sobczak in Posen, Langemarlck- stra: 49 W. 19, Prozeßbevollmächtigter: echtsanwalt Dr. Jostes in Posen, Wilhelmstr. 3 b, klagt gegen ihren Ehe- mann, den Kraftwagenführer Wlodzi- mierz Koszuta, früher in Posen, jeßt unbefannten Aufenthalts, wegen Ehe- heidung mit dem Antrage: 1. die am 8. November 1929 vor dem Standes- beamten in Posen geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und 2. die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzu- heben. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Wilhelm- straße Nr. 32, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 28, auf den 16. November 1942 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Posen, den 7. Septenrtber 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[24805] Ladung.

_Der Arbeiter Wilhelm Dombrowskt in Festung Dömiß, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Ahrens in Festung Dömitz, klagt gegen seine Ehefrau Mar- arete Dombrowski geb. Müller, früher n Lüningsdorf, z. Z. unbekannten Auf- enthalts, mit dem Antrage auf Schei- dung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Schiverin C(Meckl.) auf den 11, November 1942, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, - sih durh einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan- walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Schwerin, den 8. September 1942,

Der Uxrkundsbeamte der Geschäftsstelle.

Reichs- und Staatsanzetger Nr. 213 vom 11. September 1942. S. 4

5.Verlust- n. Fundsacen

[24867 |.

Folgende Versicherungsseheine jind abhanden gekommen :

A 156548 Jrmgard Clausen

A 170046 Hans Georg v. Rathlof 294092 Martin Virkner 51991 Elisabeth Pratsch geb.

Hennersdorf i 104120 Andreas Vahujsen 231499 .,- É an L 2301401} Elsa Grosse geb. Grosser L 241096 Alma Naumann geb. Reichelt SR 1627336 Karl u. Elisabeth Vrenner

U 910327 Carl Krenzer Hinterlegungsschzein zu Slavia 391784

Anton Schimmer.

Die Jnuhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs- scheine hiermit für kraftlos erflärt werden.

Terlin W 8, den 11. September 1942. Allianz Levens3versicherun gs-A.-G.

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6. Auslosung usw. von Wertpapieren

[24808] Verlosung

der auf Reichsmark lautenden 4 ?7 Teilschuldverschreibungen des

Elefktrischen übersandswerkes

r. G. m. b. H. in Reichenberg.

Bei der am 1. September 1942 statt- gefundenen Verlosung wurden fol- gende Endziffern gézogen:

17 42 46 74 86.

Als ausgelost gelten die Teilschuld- vershreibungen aller Abschnittsgrößen (Buchstabe A, B, C), deren Nummern an den leßten beiden Stellen (Zehner und Einer) eine der obengenannten Zifferngruppe haben. Ausgelost wur- den in3gesamt Teilschuldverschreibungen im Nennwerte von fi Æ 48 000,—,

Die E E en werden den Besißern vom 1, Dez. 942 angefangen gegen Rückgabe der Teilschuldverschreibungen mit allen nah dem 1, 12, 1942 fälligen Zinsscheinen und dem Erneuerungs- schein bei der

Landesbank und Girozentrale für

das Sudetenland Reichenberg, Karlsgasse 11, eingelöst. Die Verzinsung der am 1, Septentber 1942 verlosten Stüdcke endet mit 30, November 1942 Dex Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitalbetrage abgezogen,

Reichenberg, 2. September 1949.

Elefktrisches überland3werk

r. G. m, b. SH., Reichenberg.

Peukert. ppa, Ullrich.

7. Aktien- gesellschaften

[24840] F. A. Müller Bauindustrie- Aktiengesellschaft, Leipzig.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonn- abend, dem 10. Oktober d. J., 9 Uhr, in der Kanzlei des Notars Dr, Curt Riedel in Leipzig C 1, Martin- Luther-Ring 9, I, stattfindenden or- dentlichen Hauptversammlung ein- geladen.

Tagesordnung:

1, Vorlegung des Fahresabshlusses 1941 und der Berichte von Vór- stand und Aufsichtsrat.

2. Entlastung von Vorstand und Auf- sichtsrat. j

3. Wahl eines Aufsihtsratmitgliedes, 4. Wahl des Abshlußprüfers.

Der Vorftand.

[24221]

Gemeinnügßiger Bauverein Königs Wusterhausen Aktiens Gesellschaft, Königs Wusterhausen. Die Aktionäre der Gesellschaft werden terdurh zu der am Mittwoch, dem 30. September 1942, um 18S Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung,

Schloßplaß 2, Zimmer 29, stattfinden- | Ÿ|

den ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung: Ui At) lüsse 1938, 1939, 1940,

2. Entlastung des Vorstands und Auf- L pate, 3. Se] aft über Auflösung der e un

ellschaft. 4. Feststellung der Liquidations-Eröff- d. \

nungsbila 5, Mitteilungen und Verschiedenes, éb an dor Hauptver-

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Zur Teiln

sammlung und zur Ausübung des

Stimmrechts sind engen Aktionäre

berehtigt, welhe mindestens am

dritten Werktage vor der Ver- sammlung: :

a) sofern es sich um Namensaktien it ihve Teilnahme der Ge- eniGass {riftlich angemeldet aben,

b) sofern es sich um Juhaberaktien handelt, diese bei der Gesellschaft oder einem Notar hinterlegt haben.

Die Vorlagen für die Versammlung

liegen in der Zeit vom 16. bis 30. 9.

1942 zur Einsicht der Aktionäre bei der

Gefell\haft aus.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates:

H. Grießing.

Deutsches Volfks3theater Hamburg: Aliona Aktiengesellschaft [24825] in Abwicklung. Dritte Bekauntuniachung.

Die „Deutsches Volkstheatier Ham- burg-Altona Aktiengesellschaft“ hat sih gemäß Hauptversammlungsbeschluß vom 3. März 19412 mit dem 1, April 1942 aufgelöst und befindet sih in der Abwicklung. Diejenigen, die an die Gesellschaft irgendwelhe Forderungen zu haben glauben, werden aufgefordert, ies dem Erstunterzeichueten, Dam:

Poststr. 32, schriftlich E D

amburg-Altona, 7, Sept. 1942, Die Abwickler : Dr. Wilhelm Harbeck. Max Bestmann. Dr. Emil Plett.

[24819]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 2, Oktober 1942, 11 Uhr, im Landhaus Guhrau stattfindenden or- dentlichen Hauptversammlung ein- geladen. Tagesordnung:

1. Erstattung des Geschäftsberichts und Vorlage des Jahresabschlusses für 1941/42. Vorschlag für die Ge- winnverteilung. Bericht des Auf- ihisrats über die vorgenommene

rüfung.

2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.

3. Beschlußfassung über die E der Entlastung an Vorstand un Aufsichtsrat,

4. N von dern,

5. Wahl des Abschlußprüfers.

6. Verschiedenes.

Guhrau, den 8. September 1948. Zuckerfabrik Guhrau Aktiengesellschaft.

Der Aufsichtsrat. von Waldow, Vorsigzer.

24841] Erdmannsdorfer ftien-Gesellshaft für Flach8garn- Maschinen-Spinnerei un eberei, Zillerthal-Erdmannsdorf/Rsgb.

_ Kapitalberichtigung.

Gemäß der Dividendenabgabeverord- nung vom 12. Juni 1941 hat der Auf- si tôrat age Ma des Vorstandes eschlossen, das Grundkapital unserex Gesell aft im Wege der Berichtigung von 2A 3 000000,— um Reichsse mark 500 000, auf Neich8mark

3 500 0090,— zu erhöhen.

Nachdem dieser Beschluß am 23. Juli 1942 in das 'sdern wie ie eingetragen

burg-Altona,

worden ist, fordern wir hierdurch unsere Aktionäre auf, gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 13 ihc An- f k gui die uen aus E aer erihtigung zulommenden zu e Aktien bis zum 4. November 1948 einschließlich bei der Commerzbank in Berlin und dere Filialen in Breslau und Dres

en Deutschen Bank in Berlin un deren Filialen in Breslä#i, Dresden und Hirschberg, Dresdner Vank in Berlin u Dresden sowie deren Filialen in

__ Breslau und Hirschberg während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden auszuüben.

Hierbei entfallen

auf je A 6000,— alte Aktien

A 1000,— neue Aktien,

auf je 7.4 1000,— alte Aktien

“_RA 109,— neue Aktien sowis

eine Spige über 662/23 RNA,

auf je 600,— alte Aktien

Á 100,— neue Aktien,

aur Ie N. A 100,— alte Aktien eins

pihe über A 16% NRA.

Domentsprehend wird verfahren wenn si 2, 83, 4 oder 5 alte Aktien z je RA 1900,— oder RA 100,— einer Hand befinden. Soweit mögli wird an Stelle von je 10 Zusagtakti zu je NA 100,— eine Zusatzaktis u KA 1000,— ausgereiht werden. fir die niht durch neue Aktien dat»

ellbaren L A werden die obengenannten Banken nah Möglichkeit einen S E A erbeiführen.

Die Zusagaktien sind mit Gewtnn- anteilsheinen Nr. 18 ff. und von diesen ist wiederum der Gewinnanteilschein r. 13 mit einem Stempelaufdruck ver- Pen daß aut ihn die Dividende von

für das Geschäftsjahr 1941 für d Zu ania erhoben werden kann.

eber die en Aktien werden zunächst nicht übertragbare Kassen- quittungen ausgestellt. Die Au3reichun der Fu aÿstücke erfolgt umgehend gege Rücklieferung der Sen en durch d eialle Stelle, die die Beschei gun ausgestellt hat, Die Stellen si erectigt, aber nicht verpflichtet, d An es Vorzeigers der Kassen- quittungen zu prüfen.

Nach Ablauf der igen Frist, d. h. ab 5. November 1942, werden die alten und die zusäßlihen Aktien mit Gewinnanteilsheinen Nr. 14 J gleih- berehtigt in Prozenten des beri tigten Kapitals an den Börsen zu Berlin und Breslau gehandelt und notiert. Bei Börsengeschästen erfolgt die Lieferung der Stücke, soweit die Aktien- urkunden noch niht ausgegeben sind, in Girosammeldepotanteilen gemäß § 71 der Ersten rchführungsverordnung 06 Dividendenabgabeverordnung, gege- benenfalls unter Umtausch der Kassen- quittungen.

Für die mit der Ausreihung des Anrehts auf die zusäßlihen Nenn- beträge den Banken ge Be Son- derarbeiten wird die üblihe Provision

Ai na ebracht. Sofern jedoch die Gewinnantei [eine mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung bei den vor- Lee genannten Stellen direkt am zu- tändigen Schalter eingereiht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht ver- bunden ist, erfolgt die Ausübung des Anrechts kostenfrei.

Zillerthal : Erdmannédorf / Rsgb., den 10. September 1942.

‘rduitannuS8dorfer Aktien-Gesellschaft für Flachsgarn- Maschinen-Spiukerei und Weberei.

Der Vorstand. Kaulfuß. Riese.

[24817] Aufruf

zur Anmeldung von Aktien der

Towarzystwo C(ukrowni BrzeSé Kujawski Sp, Ake., Brest-Kujawien Post Brest, Kr. Leslau, Wartheland. Auf Grund von § 31 der Verord- nung über die Abwicklung der Forde- rungen und Schulden polnisher Ver- mögen (Schuldenabwicklungsverord- nung) vom 15. August 1941, RGBl. I S. 516, und der dazu ergangenen 5s. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost jur Durcktlhrung der Schuldenabwi- erung (AO. Nr, 16) vom ai 1942 au de Mae Nr. 108/42) werden hiermit die Aktio- näre der Towarzystwo Cukrowni Brzesé Kujawski Sp. Ako, aufgefor- dert, ihre Aktien bei dem unterzeichne- ten kommissarishen Verwalter binnen einer Frist von drei Monaten anzu- melden. Die Aktionäre haben mit der Anmel- dung die Aktien entweder in Urschrift einzureichen oder ihren Besiß durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank, und wenn die Hinte:- une im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerfkaunten auslän- dischen Bank nachzuweisen, i der die Urkunden genau zu bezeichnen sind (Nennbetrag, Stücknummer). Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der HBinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, so werden die Aktien für kraftlos er- flárt werden. Dies Aktionäre haben bei der Anmel- dung der Aktien oder der Einreichung dex Urkunden (Hinterlegungsbeschei- nigungen) nahzuweiseu: 1, daß sie niht zu den Personen ge- óren, deren Vermögen nah der olenvermögensverordnung vom 7. September 1940 (RGBl. I S. 1270) der Beschlagnahme unter- liegt und B, entweder 4 a) daß ihnen das Mitgliedshafts- recht am 1. September 1939 zustand en E

b) wenn sie das Mitgliedshafts-, recht nach dem 1. September 1939 erworben haben, daß ihr Recht3vorgänger nicht zu den Personen gehört, deren Ver- mögen der Beschlagnahme nad der L L nan unterliegt, und daß diesem da Mitgliedshafts8reht am 1. Sep- tewber 1939 zustand,

Dex persönliche Nachweis ist wie folgt zu führen:

1. für deutshe Staats- und Volks- zu ge ZeE Staat8angehö- tigte tsausweis, Reisepaß, Kenn- karte des Deutschen Reiches, Aus- weis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vorläufiger Ausweis“, Taut wel-

Hem die Aufnahme in die Deutsche olksliste erfolgt ist) oder Einbür- erungsurkunde; E

2. für deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement: Durch Be- shein gung des zuständigen Kreis- oder Stadthauptmanns;

8. für Manet torabange tr 0s: Durch escheinigung der zuständigen-Lan- des- oder Bezirlsbehörde des Pro-

. tektora

8.

urch Bescheinigung der zuständt- n Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder' im tshen Reich zugelassene Ver-

he sone» des Privat-

ur e Person

redis, Gesen E On Ta n nachzuweisen am L. o

le migt Pers die Me rheit der An-

della n onen gehörte, deren Ve en der lagnahme unterliegt

ut die Verwa di Et E jolhes

ersonen maßgebend beeinflu

( 10 ed Belt Dieser

t3:; 4. für ausländische ua der pn :

vgl, § ahweis kann dur Bescheinigung dexr zuständigen Treuhandftelle odex dee zuständigen Jnduftrie- und Handelskammer, bei Genossenschaf- ten durch Bescheinigung des zustän- digen Genossenschaft8verbandes und bei Vereinen durch Bescheinigung der zuständigen Polizeibehörde ge- führt werden. x Nachweis des Ale ges am 1, Se 1989 (sowohl des ur- sprünglichen wie des von einem Recht8-

vorgänger abgeleitéten) ist grundsäßlich dur \ ciftliche Belege zu en i dur Ankaufs3abrechnungen, Schluß-

scheine, Depotauszüge, Anliéferungs- quittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in- oder auslän- dishen Bank. Der kommissarische Verwalter: Hans Paul Grengzg, Divektoc,

[24842] Vekauntmachuug.

Landesgeiwerberat a. D, Carl Böhn- stedt, Memel, Flieger-Wolff-Str. 2, ist aus dem Aufsichtsrat der Memeler Holzdrahtfabrik Aktiengesellshaft, Me- mel, ervor baf

Memel, den 8. September 1942. Memeler Holzdrahtfabrik Aktien-

gesellschaft. Der Vorstand.

[23516] i Winters8hall Aktiengesellschaft. Dividendenzahlung.

In dex ordentlihen Hauptversamms- lung unserer Gesellschast vom 10. Sep- tember 1942 wurde die Dividende für das Geschäftsjahr 1941 mit 5 % auf das berictigte Aktienkapital festgeseßt, das sind = 6 % auf das unberichtigte Ak- tienkapital. Da Zusagaktien noh nicht Aan sind, erfolgt die Auszahlung der Dividende ab 11. 9. 1942 auf den Gewinnanteilshein Nr. 13 der unbe- richtigten Aktien von je nom. Reichs- mark 400,—

mit f. 241,— :/: 10 % Steuer vom

Kapitalertrag NA 2,40, + 50 % Kriegs8zuschlag A 1,20 = A 3,60, netto: A 20,40 bei den unteustehenden Stellen. Kapitalberichtigung. _Unter Bezugnahme auf unsere Ver- öffentlichung im Deutschen Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger, Berlin, Nr. 198 a

ere Aktionäre auf, pr Anspruch au

die ihnen aus der Kapitalberichtt- ung zustehenden Zusaßzäktien gegen Littreiditng des Gewinnanteilscheines Nr. 14 in der Zeit vom 11. 9, bis 31. 10. 1942 einfschließlich bei den unten aufgeführten Stellen geltend zy machen. Die GewitinantsilsGeine sind auf der Rüseite mit der Lug bzw mit dem Namen und der Adresse des E, zu versehen.

Auf je nom. A4 400,— alte Ats tien entfällt eine Zusaßaktienspißze von nom. NLA 80,—. Die Banken sind bereit, einen An- bzw. Verkauf von Ee R zur Er reichung eines darstellbaren Aktien» nennbetrages von nom. l.AÆ 1090,— oder nom. NA 1000,— nach Mög- lichkeit zu vermitteln.

Sofern vor Fertigstellung der Aktien- urkunden 1 die Zusaßaktien die Liefe- rung efsektiver Stücke verlangt wird werden an deren Stelle zunägst nit übertragbare Kassenquittungen ausge- stellt. Die Ausreihung der Stücke er- folgt baldmöglichst ns T gegen Rückgabe der Kassenquittungen urch diejenigen Stellen, die diese Be- scheinigungen ausgestellt haben. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht ver- pflichtet, die Legitimation des Vor- eigers der Kassenquittungen zu prüfen. Bei Börsenges e erfolgt die Liefe rung vor Ausgabe der Aktienurkunden Jenn 8 71 der Ersten Durhführungs- verordnung zur Dividendenabgabever- ordnung, gegebenenfalls gegen Rückgabe der Kassenquittungen. : ;

Die Durchführung der S tigung durch Ausgabe der agten ecfoli für die Aktionäre provisionsfrei.

Nach Ablauf der eingangs erwähnten Frist, d. h. ab 2. 11. 1942 werden die alten und zusäulichen Aktien mit Gewinnanteilshein Nx. 15 uff. als gleichberechtigt in Prozenten des be» vrichtigten Kapitals an den Börsen zu Berlin, D a S Ham- burg, Hannover, Wien und Prag ge» handelt und notiert werden. ahl bzw. Einreichungsstellén:

resdner Bank, Berlin, und deren

Bievetla tungen in Dortmund,

Düsseldorf, Essen, Frankfurt /M,

Hamburg, annover, Kassel

Köln, Magdeburg, Münster/W. Deutsche Bank, Berlin, und dere

Niederlassungen in Dortmund,

Düsseldorf, Essen, Frankfurt/M

amburg, Hannover, Kasse öln, Magdeburg, Münster/TV,, Commerzbank Aktiengesellschaft,

Berlin, und deren Nieverlafsuns

n n D furt/M e

en, Franksurt /M. ambur

Hannover, Kassel Köln, MagdA

Auen Münster/W., Wien, Böhm sée Eseompte-Vank, Pra P L Aale, Wien,

ali-Vank A. G., Kassel, Vanthaus Pferdmenges «& Co

n, s Ee ische Staatsbank, Weimath estfalenbank A. G., Bochum, AORtioe Union-Vank, Prâ&g,

ankhaus Hardy «& Co. G. h

b, §H., Verlin, . . Wi , Länderbank Wien A. G [L en Ÿ

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Banfhqus C6 Yeintaus, Diissels Kasse Gesellschaft.

Kassel, . September 1942. W l eéhall eee riscchaft. Der Vorstand.

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twortlih für den Amtlihen und Nichta igen Teil, I, Dage und für de ank Präsident Dr. Schlan gs in Potsdant,

twortlich für den Wirtshaftsteil und det As B icen R E Teil:

Rudolf Lanhy\ch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin Drei Beilagen

(eins. Birtrenan und einer Zentral- handelsregisterbeilage)

vom 25. 8. 1942 fordern wir hiermit

S. 911) in Verbindun

Lad, 62:4 A NRÉK #0 E

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W bends8. Se Anieleaus Real Zeltungögebüdr ck ange Sa abholer bei der UAnzeigenstelle 1,90 monatlich. Alle BeNugen an, in Berlin für Selbstabholer die Anz

le werden nur gegen Barzahluug oder

durch die Poß monatlich Besengeid) für Selbsts eigeustelle SW 68, Wilhelms Nummern dieser Nusgabe kosten 30 Mz, einzelne FRREHEN 10 Li vorherige ng Betrages eins{chließkich des Portos abgegeben. Fernsprech-Samnel=-Nr.e 19 33 33,

ug

be ebenern Papier völlig dructreif einzusenden, insbesoudere

E [) o er Ve am Na

Liban sollen. An dungs-

s A 92 fulac! ee Beile 165 A e mm en ls, anyA geipa ete Verlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Ulle Dxruckaufträgs

inmal unters

zeigen müssen 3 Tage vo!! dem Einri termin bei dex Anzeigenstelle eingegangen sein,

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Ne. 214

Inhalt des amtlichen Teiles

Deutsches Reich

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenberg und des Regierungspräsidenten in Wiesbaden über die Ein- ziehung von Vermögenswerten für das Reich. :

Durchführungsanordnung E [4 der Reichsstelle Eisen und Metalle zur Anoronung E T der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) vom 13. Juni 1942 „Verkehr mit legiertem Eisen- und Stahlmaterial“ vom 9. September 1942.

Durchführungsverordnung E15 / M T5 der Reichsstelle Eisen und Metalle. Gemeinsame Durchführungsanordnung zu der An- ordnung E T der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) vom 13. Juni 1942 und der Anordnung M1 der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 „Fertigungs- Kontingente“ vom 9. September 1942.

DurchführungsanordnunghE [1 6 der Reichsstelle Eisen und Me- talle zur Anordnung E 1 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Cisenbewirtschaftung) vom 13. Juni 1942 „Ergänzende und besondere Vorschriften“ vom 9. Sep- tember 1942.

Durchführungsanordnung M 16 der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 N Gan von Nebenmetallen“. Vom 9. September

Bekanntmachung 1 der Reichsvereinigung Eisen vom 12. Sep- tember 1942.

Erste Durchführungsbestimmung der Reichsstelle für Lederwirt-

haft zur Anordnung 100 (bezugscheinfreie Schuhwaren) in der Fassung vom 8. Dezember 1941 vom 11. September 1942. Anordnung 100 der Reichsstelle für Lederwirtschaft in der Yang vom 11. September 1942.. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil IL Nr. 30.

Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung

Auf Grund dex WS 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- iehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den deiradêutsdien Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I mit den Erlassen des Reichsministers des Funnern vom 12. Fuli 1939 Ta 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Georg Jsrael Fischmann, geb. am 12. Februar 1887 zu Tepliy-Schönau, früher wohn- haft gewesen in Tepliyz-Schönau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 9. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.

Schröder.

Bekanntmachung

Auf Grund der 8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- iehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sabetendentscien Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Jnnern vom 12. Fuli 1939 La 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29, August 1939 III Wi/Jd,. 7126/39 —, wird das gesamte bewegliche und Unbewegliche Vermögen des Juden Max Jsrael Werner, geb. 4. August 1873 zu Malesov, Bez. Kuttenberg/Prot., ‘der JUdin Adele Sara Werner, geb. Langer, geb. am 21. Juli 1881 zu Tepliy-Schönau, früher wohnhaft gewesen in Tepliy- Schönau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches ein- gezogen.

Reichenberg, den 9. September 1942.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.

Schröder.

Bekanutmachung

Auf Grund des Erlasses des Reich3ministers des Jnnern vom 4. Fuli 1942, Pol. S II A 5 Nr. 521/42 212, und auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks- und staats- feindlichen Vermögens vom 14. Fuli 1933 RGVBl. I S. 479 in Verbindung mit dem Geseß vom 26. Mai 1933 RGVBl. 1 S. 293. sowie auf Grund des Erlasses des Lens und Reichskanzlers vom 29, Mai 1941 RGBl, I

. 303 wird das gesamte Vermögen des Juden Emanuel Donath, geb. am 16. Juli 1888 in Preßburg, zuleßt in rauttuet a. M., Fichtestr. 5, wohnhaft, hiermit zugunsten des

eutschen Reichs eingezogen. /

Wiesbaden, den 5. September 1942.

Der Regierungspräsident. J. A.: Reuterschan.

Bekanntmachuug

Auf Grund des Erlasses des Reichsministers des Funnern vom 4. Juli 1942, Pol. S II A 5 Nr. 521/42 212, und auf

Grund des Gesetzes über die Einziehung volks- und staats- feindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 RGBl. I S. 479 in Verbindung mit dem Gese vom 26. Mai 1933 RGBl. 1 S. 293 sowie auf Grund des Erlasses des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 wird das gesamte Vermögen des Juden Dr. Nor- bert Steiger, geboren am 24. September 1892 in Troppau, zuleßt wohnhaft in Frankfurt 'a. M., Arndtstr. 17, hiermit zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen.

t, Wiesbaden, den 8. September 1942.

Der Regierungspräsident. J. A.: Reuterschan.

Durchführungsanordunung E 1 4 der Reichsstelle Eisen und Metalle zur Anordnung El der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) vom 13. 6. 1942 „Verkehr mit legiertem Eisen- und Stahlmaterial“ vom 9, September 1942 y

Auf Grund des § 16 der Anordnung ET der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 13. Funi 1942 und auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. T S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. ['S. 670) ordne ich folgendes an:

81 Sachlicher Geltungsbereich

(1) Die Bestimmungen dieser Durhführungs8anordnung gelten für folgende Erzeugnisse: a) legiertes Eisen- und Stahlmaterial, i b) für Fextigerzeugnisse, zu deren Herstellung legiertes Eisen- und Stahlmaterial erforderlich ist.

(2) Legiertes Eisen- und Stahlmaterial sind die in Ab- {hnitt B der Materiallifte für Walzwerk3- und Gießerei-Er- zeugnisse (Anlage 2 dex Bekanntmachung zur Durhführungs- anordnung E11 der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 25. 6. 1942) aufgeführten Erzeugnisse.

(3) Jn Abschnitt B der Materialliste wird der Sat:

„Mahlkugelstahl bis 0,9% Mun, Schienen bis

0,9 % Mn und Stahl St 52 gelten jedoch als unlegiertes

Eisen- und Stahlmaterial“ durch folgenden Say ersett: :

„Stähle für Mahlkugeln, Schienen, Stahl St 52, Auto-

matenstahl, Dynamo- und Transformatorenbleche sowie

Mn- und Si-legierte Stähle, wie sie für die Herstellung

von Federn jeglicher Art, Schienen, Radreifen und Rad-

säßen verwendet werden, auch wenn sie mit oder ohne

Markenbezeichnung oder auch nach Festigkeitswerten ver-

fauft werden, gelten jedoch als unlegiertes Eisen- und

Stahlmaterial.“ -

Außerdem wird der in Abschnitt B der Materialliste an- gegebene Hundertsat für geringe Legierungsgehalte für Si bei Grau-“und Temperguß von 3 % auf 4 % erhöht.

(4) Soweit im folgenden nicht etwas anderes angeordnet wird, gelten die allgemeinen Bewirtschaftungsbestimmungen der Anordnung E T der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 13. 6. 1942 und der dazu erlassenen Durchführungsanord- nungen.

Teil I

Verkehr im Reichsgebiet

82 Erlangung und Uebertragung von Bezugsrechten für legiertes Eisen- und Stahlmaterial

(1) Die in dem Formblatt „Eisenanforderung“ vor- gesehene Aufteilung der Legierungsmetalle für legiertes Eisen- und Stahlmaterial. ist in Abänderung des § 4 Abs. 2 der Durchführungsanordnung E11 nur bei nachstehenden Kontingentsträgern vorzunehmen:

Reichsminister für Bewaffnung und

Rüstungsamt —,

Oberkommando der Wehrmacht,

Oberkommando des Heeres,

Oberkommando der Kriegsmarine, i

Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der

Luftwaffe,

Der Generalbevollmächtigte für das Kraftfahrwesen,

Der Generalbevollmächtigte für Sonderfragen der chemis-

hen Erzeugung,

Der O evollmächtigte“ für tehnishe Nachrichten-

mittel.

(2) Legiertes Eisen- und Stahlmaterial darf nur gegen „Eisenscheine für legiertes Material“ oder „Eisenübertra- ungsscheine für legiertes Material“, jedoch an bestimmte Webemachtsdienstste len, die den beteiligten Betrieben durch die für sie zuständige fachlihe Gruppe der Organisation der ge- werblichen Wirtschaft bekanntgegeben werden, nur gegen, Eisenmarken geliefert werden.

(3) Betriebe, die nicht über Sig ta für legiertes Eisen- und Stahlmaterial verfügen, können monatlich bis zu 50 kg Eisenbezugsrechte für unlegiertes Eisen- und Stahl- material bei den Gauwirtschaftskammern oder Fndustrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in Eisenübertra-

Munition

gungsscheine für, legiertes Eisen- und Stahlmaterial um-

tauschen lassen.

A A L n

E Tp E

Postscheckkonto: Berlin 41821 1942

83 Ausftragskennzeihnung

Abweichend von den Bestimmungen des § 13 der Durch- führungsanordnung E 11 der Reichs{telle für Eisen und Stahl wird bestimmt: j l

(1) Bei Aufträgen auf Lieferung von Erzeugnissen gemäß 8 1 mit cinem Kontingentsgewicht bis zu 300 kg legiertem Eisen- und Stahlmaterial braucht die gemäß § 13 der Durch- führungsanordnung E11 mitgeteilte Auftragsfennzeihnung nicht weitergegeben zu werden. Stcttdessen kann der Auf- tragnehmer die Auftragskennzeihnungen, die beginnen mit

der Ziffer durch die Sammel-Kennzeichnung 1

1009 2 2000 3 30090 40 4000 41 —49 4100

6| 2 5000

H 9 9000

ersetzen.

(2) Bei der Vergebung von Unteraufträgen können meh- rere Aufträge innerhalb derselben Sammelkennzeihnung zu- sammengefaßt werden, auch wenn dadurch das Kontingents- gewicht von 300 kg überschritten wird.

(3) Bei Aufträgen mit einem Kontingentsgewiht von mehr als 300 kg legiertem Eisen- und Stahlmaterial sind, so- weit es sih niht um die Zusammenfassung von Unteraufträ- gen gemäß Abs. 2 handelt, die mitgeteilten Auftragskennzeich- nungen vollständig weiterzugeben, auch wenn das Kontingents=- gewicht der Unteraufträge weniger als 300 kg beträgt. Der Unterauftragnehmer kann jedoch in diesem Fall nach Abs. 1 oder 2 verfahren.

(4) Wenn dem Auftraggeber die Auftragskennzeichnung bei Erteilung des Auftrages noch nicht bekannt ift, muß die Mitteilung der Auftragskennzeichnung bis zur Uebertragung des Vllenbezuaa thten für legiertes Eisen- und Stahlmaterial nachgeholt werden.

(5) Kontingentsträger und ihre Kontingentsstellen brauchen die Auftragskennzeichhnung gemäß § 13 der Durchfüh- rungsanordnung EI1 nicht besonders mitzuteilen, wenn sie auf dem Eisenschein die Spalten „Bedarfsgruppe“ und „Auf= tragsnummer“ ausfüllen. Fn diesem Fall gilt die Eintra- gung in den genannten Spalten als Auftragskennzeihnung.

8 4 Leg. Vorschuß-Kontingente (1) Die Mitglieder folgender Fachgruppen der Wirtschaftsgruppe Maschi= nenbau: Werkzeugmaschinen; Holzbearbeitungsmaschinen, Maschinen- und Präzisions8werkzeuge, Büromaschinen, Armaturen und Maschinenteile, Triebwerke und Wälzlager, der Fachgruvpe Werkzeuge der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie, des Reichsstandes des Deutschen Handwerks, die die gleichen Erzeugnisse wie die Mitglieder der vor- genannten Fachgruppen herstellen, erhalten für das legierte Eisen- und Stahlmaterial, das zur Herstellung ihrer Erzeugnisse erforderlih is, von den ge- nannten Wirtschaftsgruppen bzw. dem Reichsstand des Deut- hen Handwerks Kontingente für legiertes Eijsen- und Stahl- material (Leg. Vorschuß-Kontingente), durch die die Anfordz-

. rung und Uebertragung von Bezugsrechten für legiertes Eisen-

und Stahlmaterial von den Auftraggebern erseßt wird.

(2) Betriebe, die ein Leg. Vorschuß-Kontingent erhalten haben, dürfen von ihren Auftraggebern keine Bezugsrechte für legiertes Eisen- und Stahlmaterial anfordern, sondern haben die Uebertragung von Eisenbezugsrechten für unlegtertes Eisen- und Stahlmaterial in Höhe des vollen Kontingents- gewichtes einschließlich des Gewichtes des legierten Materials zu verlangen.

(3) Betriebe, die ein Leg. Vorschuß-Kontingent für legier=- tes Eisen- und Stahlmaterial erhalten haben, dürfen selbst die Erzeugnisse gemäß § 1 nur nah den allgemeinen Betvirt- schaftungsbestimmungen, d. h. nur nach Uebertragung von Eisenübertragungsscheinen für legiertes Eisen- und Stahl- material beziehen. Welche Auftragskenuzeichnung hierbei dem Auftragnehmer mitzuteilen ist, wird bei der Zuteilung des Leg. Vorschuß-Kontingents bekanntgegeben. Ausgenommen von diesen Vorschriften sind die Lieferungen zwishen Jn= habern von Leg. Vorschuß-Kontingenten.

(4) Betriebe, die ein Leg. Vorschuß-Kontingent für legier- tes Eisen- und Stahlmaterial erhalten haben, sind verpflichtet, nach Ablauf jedes Quartals an die für das Erzeugnis zu- ständige Wirtschaftsgruppe bzw. dem Reichsstand des Deutschen Handwerks Bezugsrechte für unlegiertes Eisen- und Stahl- material in der Höhe zu übertragen, in der sie das Leg. Vor- {huß-Kontingent für Aufträge auf Lieferung von Erzeugnissen gemäß § 1 ausgenugzt haben.

__ (5) Aus den Leg. Vorschuß-Kontingenten für legiertes Eisen- und Stahlmaterial dürfen nur die Erzeugnisse herge-

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