1942 / 217 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

[25295].

An die Gentußrechtsinhavber der Eisenbahn:

Reniecu-Vank, München (früher

Frankfurt a. M.).

Jn Anbetracht dessen, daß sich nur die Besißer von rund 5 % des Gesamt- umlaufs dex Genußrechte auf meine öffentliche Aufforderung gemeldet haben, ist eine Utnlegung des Kosten- vorschusses und der Spesen für den ein- zelnen Genußrechtsinhaber nicht trag- bar.

Nachdem sich die Eisenbahn-Renten- ‘Banf in den Verhandlungen vom 8. und 9, September 1942 bereiterklärt hat, nach §8 43 Abs. 2, 44 des Auf- wertungsgeseßes von 1925 die Genuß- rechte am 1. Mai 1943 zum Kurse von 15 % ihres Nennbetrages zurück- uzahlen, habe ich meinen Antrag bei er Spruchstelle zurückgezogen. Der Beschluß der Eisenbahn-Renten-Bank wird im Reichsanzeiger veröffentlicht werden.

Frankfurt a. M., 11. Septbr. 1942. W. L. Heinrich, Genußrechts- vertreter.

[25299]

Austro-Velgische Eisenbahn- und Jirduftrie - Aktiengesellschaft, Wien.

Untex Bezugnahme auf unsere im Deutschen Reichsanzeiger vom 4. Mai, 4. Juni und 4. Fuli 1942 veröffent- lichten Aufforderungen zum Umtaus unserer Aktien werden hiermit gemä j 240, 179 des Afktiengesebes jene Afk- ien unserer Gesellshaft im Nennwerte von 8 20,— beziehungsweise K 400,—, welche tros der vorerwähnten Aufforde- rungen nicht zum Umtausch eingereiht worden sind, jowie jene Aftien, welche die zum Umtausch gegen neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreicht haben und uns niht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfü- gung gestellt worden sind, für kraft- los erflärt.

Die an Stelle der für kraftlos er- klärten Aktien auszugevenden neuen Aktien zum Nennwerte von l. K 100,— werden gemäß den geseßlichen Vopr- schriften verkauft werden. Der Erlös wird abzüalih der hierbei entstehenden Kosten und Spesen den Beteiligten im Verhältnis 1hres Aktienbesißes bei dem Bankhaus Pinschof & Co., Wien, [., Spiegelgasse 5, zur De gua E beziehungsweise für ihre Rechnung hinterlegt werden.

Wien, am 15. September 1942.

Der Vorstand der Austro-Belgische Eisenbahn- und Jndustrie - Aktien- gesellschast.

Malberqg. Dr. Baller.

Memeler Wohnungsbau-Akt.-Ges. [20928] Zweite Aufforderung

zum Umtausch unserer Aktien.

In der Hauptversammlung vom 31. Oftobex 1941 wurde die Reichs- markeröffnungëbilanz zum 1, Fanuar 1941 genehmigt und im Sinne der Umstellungsverordnung vom 5, Mai 1939 (RGBl. 1 S. 897) beschlossen, das Grundkapital mit l. Æ 111 000,— neu festzuseßen und in 1110 Fnhaberaktien von je K 100,— ecinzuteilen und auszugeben. i;

Nach dex am 18. Dez. 1941 erfolgten Eintragung der diesbezüglichen Be- schlüsse in das Handelsregister Memel ergeht hiermit an die Aktionäre die Aufforderung, ihre Aktien samt Ge- winnanteilsheinen und Erneuerungs- scheinen unter Beifügung eines doppel- ten Nummernverzeichnisses ab 15. 8. 1942 bis 30, 11. 1942 bei der Sparkasse der Stadt Memel gegen Ausfolgung einer nihtübertragbaren Empfangs- bestätigung einzureichen, gegen deren Uebergabe die neuen Aktien ausgefolgt werden. Gewinnanteilsheine und Ak- tien sind auf der Rückseite mit Namen Le Adressen des Einreichers zu ver- ehen.

Durch Beshluß der Hauptversamm- lung vom 6, Mai 1942 und mit der am 8. Zuni 1942 exfolgten Eintragung in das Handelsregister zu Memel werden die JFnhaberaktien in Namensaktien umgewandelt, Der Umtaush der Ak- tien erfolgt entsprehend dieser Maß- gabe, und zwar derart, daß fünf alte Aktien im derzeitigen Nennwert von je Lit 100,— in drei neue Aktien zu je Ti A 100,— umgetausht werden. Eine Regulierung von Spißen wird von der Umtauschstelle nah Möglichkeit ver- mittelt.

Der Umtausch selbst ist kostenlos. Die eventuell entstehenden Postgebühren gehen zu Lasten des Aktionärs.

Aktien, welche nah dreimaliger Auf- forderung im Ds, Reichsanzeiger und in der Zeit der betanntgegebenen Frist um A nicht eingereiht worden find oder welche die zum Ersay durch neue Aktien nötige Zahl nicht erreichen und der Gesellshaft niht zum Zwedcke der Einlösung zur Verfügun deten! werden, werden gemäß § 179 A.-G. fir kraftlos erklärt. Die an Stelle der ür fraftlos erklärten Aktien auszu- ebenden neuen Aktien werden fi

echnung der Beteiligten gemäß den gescylihen Bestimmungen verwertet. Le wird der Erlös nah Abzug der

‘osten den Beteiligten ausgezahlt bzw. für ihre Rechnung hinterlegt.

Memel, den 7. August 1942,

“Der Vorstand. Seibü%b!loxr A. Mülser,

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 216 vom 15. September 1942. S. 4

25291]

Mechanische BVindfadenfabrif Obver- achern jeßt: Haufwerfe Oberachern A. G. in Oberachern/Baden.

In der a. o. Hauptversammlung unserer Gesellshaft vom 29, August 1942 wurde beschlossen: 5

Die Firmenbezeihnung der Gesell- {haft wird geändert in „Hanfwerke Oberachern A. G.“‘.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Saßung dem gefaßten Beschluß an- zupassen.

Oberachern, 11. September 1942.

Hanfwerfke Oberachern A. G.

Der Vorstand. Bergfeld.

[25285] Hohenhamelner Zuckerfabrik Aktiengesellschaft. Einladung zu der am 30. Sep- tember 1942, nachm. 17 Uhr, in der Gastwirtshaft Albert Busse in Hohenhameln stattfindenden ordent:

lichen Hauptversammlung.

TagesLordnung: z 1. Vorlegung des Dea ey, des Geschäftsberihts und des Ge winnverwendungsvorschlages des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäfts- jahr 1941/42. . Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns. . Beschlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats. . Wahlen zum Aufsichtsrat. . Wahl des Abschlußprüfers für das GAS ien 1942/43. Der Aufsichtsrat.

[25284]

Krafiwerk Thüringen Aktiengesell- schaft in Gispersleben.

Einladung zur Hauptversammlung.

Die Aktionäre unserec Gesellschaft werden zu der am Mittwoch, dent 7. Oktober 1942, vormittags 11 Uhr, in der Gaststätte Horst Kohl, Erfurt, Neuwerkstroße 31/32 (Eingang Lilienstraße), statifindenden ordent: lihen Hauptversammlung einge- laden. TageLorduung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses und der Berichte des Vorstands un: Aufsicbisrats für das Geshäftsrahr 1941/49. ]

. Beschlußfassung über die Gewinn- verwendung.

. Beschlußfassung. über die nt- lastung des Borslands und Auf- sihtsrats.

4. Aufsichtsratswahlen.

5, Wahl des Abschlußprüfers für das ._ Geschäftsjahr 1942/43,

Nach § 14 des Gesellshaftsvertrages iverden diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung stimmberechtigt teil- nehmen wollen, gebeten, ihre Aktten oder einen von einer Wertpapier- sammelbank ausgestellten Hinter- legungsschein über Aktien späteftens bis zum 2, Oktober 1942 zu hinter- legen bei: s i

1. der Gesellschaftskasse in Gispers- leben,

2, der Commerzbank A.-G, in Ver- lin und deren Filialen in Thüringen

. der Deutschen Vank in Berlin, deren Filiale in Dresden, Ab- teilung Viktoriastr. 2, und ihren Filialen in Thüringen,

. der Dresdner Bank in Berlin und deren Filialen in Thüs- ringen,

. der Mitteldeutschen Landesbank in Magdeburg und deren Filialen,

. der Thüringischen Stagtsbank in Weimar und deren Filialen in Thüringen, der Stadtbank in Apolda

. der Vayerischen Vereinsbank in München,

. dem Bankhaus Vayer und Heinze Abteilung Leipzig in Leipzig.

Als Hinterlegung bei einer der Stellen 2 bis 9 gilt auch, wenn die Aktien im Sperrdepot der Hinter- gungen bei einer anderen Bank belassen werden.

Gispersleben, 10. September 1942.

Der Vorstand. A. Lange.

[25288]

Verlinische Feuer-Versicherungs- Anstalt, Berlin. Kapitalberichtigung.

Gemäß der Dividendenabgabeverord- nung vom 12. Juni 1941 hat der Auf- y tsrat a Vor úlag des Vorstandes ejchlossen, das Grundkapital unserer Gesells aft im Wege der Berichtigung von A 5250000— um A 2 625 000,— auf A T7875 000,— gzu erhöhen. Die Berichtigung, die in- zwischen in das Handelsregister einge- tragen worden E wird in der Weise durchgeführt, daß dexr Nennwert der volleingezahlten Juhaberaktien zu NA 100,— auf A 150,—, der Nennwert der zu 40 % eingezahlten Namensaktien zu A 100,— ent-

sprehend abgestempelt wird.

Hierdurch fordern wir unsere Aktio- näre. auf, ihre Aktien bis zum 29. September 1942 einschließli bei der Deutschen Vank, Berlin,

Mauerstraße 27, |

d | Forderungen -

ivährend der üblichen Geschäfts'tunden zur Abstempelung einzureichen.

Nach Ablauf der obigen Frisi, d. h. ab 30. September 1942, wird der Handel der berichtigten Aktien an der Börse zu Beclin auf den herauf- gestempelten Nennwert umgestellt.

Für die durch die Kapitalberichtigung entstehenden Sonderarbeiten wird die üblihe Provision in Anrechnung ge- bracht. Sofern jedoch die Aktien mit den Geivinnanteilscheinen Nr. 20 ff. mit einem nach der Nummernfolge geord- neten Verzeichnis bei der obigen. Bank direkt am zuständigen Schalter einge- reiht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, Cefola die Berichtigung kostenfrei.

Kapitaleinzahlung.

Mit Big, des Aufsichtsrats fordern wir auf die teileingezahlten Aktien eine weitere Einzahlung von je A 20,— cin. Sie ist zum 30. 9. 1942 bei der Deutschen Vank Depo- sitenkasse F2, Verlin C2, Haus: vogteiplaß 11 (Postsheckonto Nr. 137 302), zu leisten und nimmt an der für das Geschästsjahr 1942 auszushüt- tenden Dividende mit einem Viertel teil, Bei nicht rechtzeitiger Einzahlung sind 5 % Verzugszinsen p. a. zu zahlen. Die genten Aktien sind als- dann mit je f.Æ 110,— eingezahlt, wo- von NA 9,— vollberehtigt und l. K 20,— nichtvollberechtigt (ohne Stimm- und Gewinnanteilrecht) sind. Bei wei- terer Einzahlung erhöht sich der voll- berehtigte Teil des Aktiennennwertes um 150% und vermindert sich der nichtvollberechtigte Teil um 50 % der weiteren Einzahlung.

Die aua hat bis spätestens zum 15. November 1942 zu erfolgen, andernfalls die Verzugsfolgen gemäß S 6 unserer Satzung eintreten.

Verlin, den 11, September 1942. Der Vorstand,

[22686]. „e Rytas“ Aftien-Gesellschaft i, Abw.

Abschlußbilanz pex 31, Dez.

Atktiva, Kassakonto 0:60 Bankguthaben

O0. 0. E D

eie ote De Mobilienkonto Jmmobilienkonto Gewinn- und Vexlust] Verlustvortrag 210 7 Verlust vom 1, 1, bis

31,12. ., n Se Kautionskonto l. 22,

Passiva. Aktienkapitalkonto « Reservefondskonto Dubiosenkonto « « Hypothekkonto « «

Kreditorenkonto « « 56 019 Akzeptkonto. . « « 26 794 Pan sGuen E 47 493 Kautionskreditkontó

RA 12 422,27

D + Q Do

002 *

_

263 589

__ 60 7 (

284 000 7 279 5 722 178 718

60s 027 Gewinn- und Verlustrechnun

Debet. t 210 785

Verlustvortrag « + » « « Unkostenkontot Gehälter, Angestellten 14 035,39

Wochenlöhne 6&6 120,88 Gebäude-

Aufsicht . 1540,20 Automobils

unkosten o. (258 Bereinigung 97,10 Aufsichtsrat . 21 Gerichts- und

Anwoalts3-

unkosten . « 08,33 Jnserate . . 3 Ba Portoausgaben 19,81 Telefongebühren 291,84 Stempelmarken 185,965 Gebäudeunter- haltungsun-

kosten . 2308,19 Versicherungen 841,20 Steuern . . 2970,15 Beheizung,

Wasser und

Licht... 2414,69 Reisespesen « 877,54 Büroausgaben 11,03 Jnventaraus- ausfuhr und andere “Un-

kosten . . . 3652,30 Drudckereiabrechnungskonto Zinsenkonto . Abschreibungen: von Mobilienkonto 20 134,39 versch. Dubiosen 7 772,19

27 906/58 279 308/52

=— | [25297]

Kredit. Mietsertragkonto . « « « Warenverkaufskonto . « . Verlust

14 260|— 1 458/76 263 589 76

279 308152

Mentel, den 10. April 1941. „Rytas“ Aktien-Gesellschaft i, Abw. Der Abwidckler: Martin Schlups. Der Aufsichtsrat.

P. Schernas. J. Bruvelaitis.

[22687]. „Rytas“ Aktien-Gesellschaft i. Lbtv. Abshluß bilanz per 31. Dez. 194 l.

RM 9) 546/13 748:

110 100 510 600

230 000

Aktiva.

Kassakonto . . . Bankguthaben Forderungen Nimesseukonto Mobilienkonto . .... Jmmobilienkonto . Gewinn- u. Verlustkonto: Verlustvortrag 263 589,76 Gewinn v. 1. 1.

bis 31, 12, . 923,27

Kautionskonto RA 12 422,27

262 666

605 171

Passiva. Aktienkapitalkonto Reservefondskonto Dubiosenkonto . . ypothekkonto . reditorenkonto . Akzeptkonto. . « « Bankschulden . . « Kautionskreditkonto

R 12 422,27

284 000 T 279

5 722 178 7182 55 4826 256 794 48 174

605 171

Gewinu- und Verlustrechnung. A —— Debet. Verlustvortrag «- « e «- « Unkostenkontot Gehälter, eee Wochenlöhne f. Hausmann . Bereinigung Gerichts8- und Anwaltsun- fosten . Jnserate 32,14 Portoausgaben 3,20 Telefongebühren 255,14 Beheizung, Wasser und Qb ei pas Gebäudeunter- haltung3unkosten 229,58 Büroausgaben 25,01 Steuern « » 8189,75 Beruf3gruppen- beiträge C 228,27 Gebäudeyev- sicherliñg - 341,75 456,50

RM 263 589

8 259,02

1 657,28 240,—

677,75

143,73

Känalgebühren 14 739/62 i 278 329 38

Kredit. Mietsertragskonto . , « 15 580|— Gewinn- und Verlustkonto 82/89 Veeluisk «¿vas 262 666/49

« | 278 329138

Memel, den 16, März 1942. „eRytas“ Aktien-Gesellschaft i. Abw. Der Verwaltor: Wa]ter Prieß.

Vorstehende Bilànz-nebsst| Gewinn- und Verlustrechnung stünmt mit den Ge- schäftsbüchern überein, was ih hiermit

bescheinige.

Memel, den 26, Juni 1942,

Arthur Drell. Wirxtschaftstreuhänder NSRB.

Aufruf zur Anmeldung von Aktien der „Spótka Akcyjna Cukrowni Dobre“,

Auf Grund von § 31 der Verord- nung über die Abwicklung der Forde- rungen und Schulden polnisher Ver- mögen (Schuldenabwicklungsverort: nung) vom 15. August 1941, RGBl. 1 S. 516, und der dazu er anes 5. Anordnung der Gaupttreuhan stelle Ost zur Durchführung der Schulden- abwidlun A (AO. Nr. 16) vom 8, i 1942 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 108/42) werden hier- mit die Aktionäre der „Spótka Akcyjna Cukrowni Dobre“ Kielottes ihre Aktien bei dem unterzeichneten lommissarishen Ver- walter binnen einer Frist von drei Monaten anzumelden. ( Die Aktionäre haben -mit der An- ena die A att n Ats rift einzureichen oder thren Best durch die Hinterlegungsbescheini- gung einer Devisenbaunk, und wenn die Hinterlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheini- gung einer als zuverlässig anerkann- ten ausländishen Bank nachzu- weisen, in der die Urkunden genau zu bezeihnen sind (Nennbetrag, Stü- nummer). : Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der T bes Braelchenen Nel A innerhalb der POTge Henn L 0 werden die Aktien für kraftlos er: klärt werden. ; Die Aktionäre haben bei der An- meldung der Aktien oder dex Ein- reihung dex Urkunden (Hinter- legungsbescheinigungeun) nacchzu- weisen: 1. daß sie niht zu den Personen ge- hören, deren - Vermögen nah der Polenvermögensverordnung vom 17, September 1940 (RGBl. I S, 1270) der Beschlagnahme unter- liegt, und : Dl das Mitgliedschafts a) daz thnen das _Vettglte - recht am 1. September 1939 zustand (Altbesiß), oder

b) wenn sie das Mitgliedschafts- rcecht nach dem 1, September

Rechtévorgänger nicht zu den Personen gehört, deren Ver- mögen der Beschlagnahme nah der Polenvermögensvevoud= nung unterliegt, und daß diesem das Mitgliedschafts- recht am 1. September 1939 zustand.

Der persönliche Nachweis ist wie

folgt zu führen:

. für deutshe Staats- und Volks zugehörige: durch Staatsangehörig- feitsauSiveis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vorläufiger Ausweis“, laut wels chem die Aufnahme in die Deuts sche Volksliste èrfolgt ist) oder Eins bürgerungsurfunde,

. für deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement: durch Be- scheinigung des zuständigen Kreis» oder Stadthauptmanns,

. für Protektoratsangehörige: durch Bescheinigung der zuständigen Landes- oder Bezirksbehörde des Protektorats, ;

. für ausländishe Staatsangehörige: durch Bescheinigung der zuständis gen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver- tretung).

Juristische. Personen des Privat= rechts, Gesellschaften oder Vereine haben nachzuweisen, daß am 1. Sepsz tember 1939 die Mehrheit der An- teile niht Personen gehörte, deren Vers mögen der Beschlagnahme unterliegt, und die Verwaltung nicht von solchen Person maßgebend beeinflußt war (vgl. 0 Pol. Verm. VO.). Dieser Nachweis kann durch Bescheinigung der zuständigen Treuhandstelle oder der zuständigen Jndustrie- und Han: delsfammer, bei Genossenschaften durch Bescheinigung des zuständigen Genofssenschastsverbaudes und bet Vereinen durch Bescheinigung der zustöndigen Polizeibehörde geführt werden.

Der Nachweis des Altbesißes am 1. September 1939 (sowohl des ur- sprünglichen wie des von einem Rechts- Vorgänger A ist grundsäßlih durch s[chriftlihe Belege zu führen, z. P. durh Ankaussabrenungen, Schlußscheine, Depotauszüge, Anliefe« rungsquittungen, Versicherungen einer als h bekannten in- oder aus» ländishen Bank.

Der kommissarishe Verwaíter:

Hans Paul Grenz, Direktor.

[25292]

Der Vorstand beruft die Aktionäre der Gas8accumulator Afktiengesell- schast, Kattowißz-Jdaweiche Ka- tharinenstraße 92, zu der am 30. Of« tober 1942 um 12 Uhr in den Räu- men der Gesellschaft in Kattowiß-}das- weiche, Me 92, stattfinden- deœen außerordentlichen Hauptver: sammlung ein.

Die Tagesorduung ist folgende:

1. Neuwahl des Aufsichtsrates.

2, Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung "des Stimmrechtes sind die Aktionäre unter folgenden Bedingungen berechtigt:

Die Aktionäre müssen ihre Aktien spätestens eine Woche vor dem Termin der Hauptversammlung bei det Gesellschaft, bei einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Ak- tien befugten Wertpapiersammel- bank oder bei den sonst in der Ein- berufung bezeihneten Stellen hinters legen und bis zux Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Es enügt auch die Hinterlequng der Ves lbeiniauna einex Wertpapiersauts melbank über einen Anteil am Sams melbestand der Aktien. E

Jm Falle der Hinterlegung bei einer anderen Stelle als bei der Gesellschaft Gui die von dieser Stelle auszustellende Vescheinigung die Anzahl und Gat- tung der Aktien, deren Nummer und den -Betrag bezeihnen und die Erklä- rung enthalten, daß die Aktien vor Be- endigung der Hauptversammlung nicht ausgehändigt werden. j

Jn diesen Fällen müssen die BVe- \cheinigungen spätestens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft eingereiht werden.

Die Hinterlegung ist auch dann ord- nungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs- stelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptver- sammlung gesperrt werden. Als Hiîin- terlegungsstelle für die Globalaktie dec A. S. Baldur, Kopenhageit, wird auch die Aktiebolaget Svenska Handelsbauken, Stockholm, und als Hinterlegungsstelle für. die Global- aktie der „Elektra“ Aktiengesell- schaft für angewandte Elektrizität, Sarnen, auch dec Schweizerische Bankverein, Basel, bestimmt. Gasaccumulator Aktiengeselischaft.

Der Vorstand. R. Jahn.

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamt- lichen Teil, den redaktionellen Teil den An- zeigenteil und für den Verlag:

i. V: Rudolf Lan \ch in Berlin A 7 ischen Verlags- uad Druckere Druck der Mao Ie rtan Drei Beilagen (einschl. Börsenbeilage und einer Zentral-

1939 evworben haben, daß ihr

handelsregisterbeilage)

Reichshauptstadt ein.

D1 y y2 8,

Deutscher Reithsanzeiger

monatli.

0 S E Ea E

As

Breußisher Staatsanzeiger

Reichsbankgirokonto Berlin, Ronto Ne. 1/1913

Ne. 217 d

Verlin, Mittwoch, den 16. September, abends

bs den R ei M S terer vecoeieitener d Betten Bao Beue tas E PeleiZeue

tig bei@riebenem L C E E E E E E

m enstelle Berlin SW 68, W 32. Alle

ein: insbesondere zusenden, 0

en müssen 3 Tage vor dem der Ynzeigenstelle eingegangen sein,

Postscheckkonto: Berlin 41821 1942

Inhalt des amtlichen Teiles

Deutsches Reich

80. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft über die Schaffung einheitliher Außen- stellen nebst Richtlinien.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten. in Königsberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Sg über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil 1, Nr. 31. i

Abfindung der Eigentümer von Schuldverschreibungen des ehemaligen jugoslawischen Staates.

Amtliches

Deutsches Reich

30. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft über die Schassung einheitliher Außenstellen

1. Die Dienststelle des Gebietsbeauftragten des General- bevollmächtigten für die Ang der Lai eins schließlih der Baustoffleitstelle —, die Außenstelle der Abtei- lung Rüstungs8ausbau des Reichsministers für Bewaffnung und Munition einschließlih der Kontingentstelle und der Dienststelle des Sparingenieurs sowie die Rüstungs- baugruppen und -abteilungen des Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt bilden künftig, soweit niht örtliche A entgegenstehen, am Sitze der Rüstungsinspektion das

mt des i j Bau”bevollmächtigten

des Reichsministeriums Speer.

2. Jn den Gauen der NSDAP. werden Gaubeaustragte des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft

eingeseßt. Soweit dort bereits Gebietsbeausftragte "des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft eingeseßt sind, führen sie ihr Amt als Gaubeauftragte fort.

Der Fnhaber des Amtes des Baubevollmächtigten kann Ras mit den Aufgaben des Gaubeauftragten betraut wer- en. Die Gaubeauftragten A für die allgemeine Aus- richtung ihrer Arbeit an die Weisungen des für den Bezirk der Rüstungsinspektion zuständigen Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer gebunden.

Jh behalte mir vor, einzelnen Gaubeausftragten je nah dem Umfang der Rüstiüngsautgaben in ihrem Gau A deren Durchführung und Dauer Nebenstellen für den ästungs- ausbau zuzuordnen. j

3, Die Baugruppen und Bauabteilungen des General- | bauinspektors für die Reichshauptstadt auf dem Gebiete des Rüstungsausbaues werden mit Wirkung vom 1. Oktober 1942 E Gla mit den bisherigen Außenstellen der Abtei- ung Rüstungsausbau des Reichsministers für Bewaffnung und Munition in die Dienststellen . der Baubevollmädtigtes des Reichsministeriums Speer eingegliedert. Die Leiter jener Dienststellen haben die Betreueraufgaben dem für die einzelnen Bauvorhaben örtlich zuständigen Baubevollmächtig- ten des Reichsministeriums Speer zu übergeben. .

4. Sig des Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer ist: für den Bezirk der ie ,

i IV ; b N,

Königsberg/Pr.

Stettin E

Dresden

a) Stuttgart für das Land Württemberg und Hohenzollern

b) Straßburg für das Land Baden und das Elsaß VI, Essen : VIT,. ünchen VIII Breslau IX, Kassel N Lon s XI annover XII Krane urt/M. XIII ürnberg XVII Wien XVITI . , Salzburg O Danzig n XXI Posen

Für den Bezirk derx Rüstungsinspektion IIT verbleibt es unbeschadet der Ra: unter Nr. 3 dieser Anordnung bei der bisherigen Zuständigkeit, d. h. es treten für das Ge- biet der Reichshauptstadt und das Gebiet bis zum De ring die Abteilungen des Generalbauinspektors für die

3. Zegen der hieraus folgenden personellen Aenderun- gen ergeht besonderer Erlaß.

Berlin, den 14. September 1942.

Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft

Speer.

Richtlinien für die Geschäftsführung Zur 30. Anordnung

1. Das Personal der bisher getrennten Dienststellen stcht der vereinigten Dienststelle zur Verfügung. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen sowie alle übrigen be- teiligten Behörden leisten ihr Amtshilfe im gleichen Umfange ivie bisher, Auf Vereinfachung des Geschäftsganges mit dem Ziel der Einsparung von Personal ist ständig Bedacht zu nehmen. : s 2. Die Außenstellen Halle und Köln der Abteilung Rüstungsausbau des Reichsministers für Bewaffnung und Munition werden mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Jhre Aufgaben gehen auf den jeweils für den Bezirk der Rüstungs- inspektion zuständigen Baubevollmächtigten des Reichsministe- ¡riums Speer über. Jm Bezirk der Rüstungsinspektion XVIII ‘wird die Außenstelle Rüstungsausbau nah Salzburg verlegt und mit der Dienststelle des bisherigen Gebietsbeauftragten des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft in Salzburg vereinigt, Bei der Dienststelle des bisherigen Untergedietsbeauftragten des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft in Graz wird auf Zeit eine Neben- Pie für Zwecke des Rüstungsausbaues geschaffen. Die Ge- chäftsübergabe ist vor dem 15. -Oktober- 1942 abzuschließen.

3. Die vereinigten Dienststellen verwenden Briefbogen einheitlih nah folgendem Muster ohne weitere Zusäße:

Der Vaubevollmächtigte des.

Reichsministeriums Speer im Bezirk der Rüstungsinspektion (folgt römische Zahl).

Die Gaubeauftragten firmieren: - Der Gaubeausftragte des

Generalbevollmächtigten firr ‘die Regelung der Bauwirtschaft im Gau (folgt Bezetchnung des Gaues). |

4. Das Amt des Baubevollmächtigten des Reichsministe- riums Speer gliedert sih in vier Dezernate (Bauwirtschaft, Rfstungsausbau, Kontingentstelle, Baustofftrausporte). Weitere Unterteilung der Dezernate bleibt in das Ermessen des Leiters der Dienststelle gestellt. Es bleibt dem Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer überlassen, ein Dezernat selbst zu übernehmen. Er kann das Dezernat „Baustofftransporte“ durch einen anderen Dezernenten mit wahrnehmen lassen.

Die Zeichnungsbefugnis des ständigen Vertreters des Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer erstreckt sih auf die Geschäftsbereiche aller vier Dezernate; die der übrigen zeihnungsberechtigten Mitarbeiter nux auf das ihnen jeweils Had lerie Arbeitsgebiet. . Diese zeihnen „Jm Auftrage“.

Der Baubevollmächtigte des Reichsministeriums Speer ist nach außen für die Einheitlichkeit der Entscheidungen verant- wortlich. Er hat dafür zu sorgen, daß alle Entscheidungen als Versügungen einer einheitlichen Dienststelle ergehen; durch die Einsepung eines ständigen Vertreters darf keine Wiederver- selbständigung eines der Dezernate sich ergeben.

__ Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft

Speer.

BekannFiachung

Auf Grund des Gesegzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Zuli 1923 (RGBl. I S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird hiermit das Vermö en der Hedwig Sara Do er zu- legt wohnhaft in Königsberg (Pr), und der Helene Sara Anker, zuleßt wohnhaft in Allénburg, die gestorben und deren Erben unbekannt sind, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. E

Königsberg (Pr), den 12. September 1942.

Der Regierungspräsident. J. A.: Hübener.

Bekanntmachung

Die am 14. September 1942 ausgegebene Nummer 31 des Reichsgeseßblatts, Teil Il, enthält: j

Verordnung zur Ausführung / des deutsh-ungarishen Ab- kommens über die gegenseitige Anerkennung und Vol streckung von gerihtlichen und vormundschaftsbehördlichen AU C YLDUR C, Verglêéichen sowie anderen vollstreckbaren Urkunden in Unterhalts- sahen. Vom 31. August 1942.

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Berlin NW 40, den 15. September 1942.

Abfindung der Eigentümer von Schuldverschreibungen des ehemaligen jugoslawishen Staates

___ Der jugoslawische Staat hat aufgehört zu bestehen. Der jugoslawische Staat ist dadurch auch als Schuldner weg- gefallen. Die Erwerberstaaten, zu denen das Deutsche Reich gehört, sind nicht seine Rechtsnachfolger.

Die Reichsregierung hat mit den Regierungen der anderen Erwerberstaaten des ehemaligen jugoslawischeu Staates am 22. Juli 1942 ein „Abkommen über die ver- mögensrechtliche Auseinanderseßzung des ehemaligen jugo- slawishen Staates und einige andere damit zusammen- hängende finanzielle Fragen“ abgeschlossen. Das Abkommen wird im Reichsgeseßblatt veröffentlicht werden.

Die Erwerberstaaten werden Artikel 5 und 6 dieses Ab- kommens gemäß zur Abfindung bestimmter Eigentümer von Schuldverschreibungen der inneren oder äußeren Schuld des ehemaligen jugoslawischen Staates einen Beitrag leisten. Fn Gebiet des Deutschen Reiches werden die Eigentümer durch Hingabe von Schaßanweisungen des Deutschen Reiches ahb- gefunden.

,_Die ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung von der Reichsregierung für bestimmte Eigentümer der Schuldver- schreibungen des ehemaligen jugoslawishen Staates vor- gesehene Abfindung seßt voraus, daß die Eigentümer die Schuldverschreibungen dem Deutschen Reich anmelden und abtreten. Die Anmeldung und Abtretung liegt deshalb in eigenen Jnteresse der Eigentümer. /

Jh bestimme dazu das folgende:

A. Anmeldung und Abtretung I. Personenkreis

“Die Anmeldung und Abtretung erstreckt sich ohne Rü- sicht auf die Staatsangehörigkeit auf alle natürlichen und juristischen Personen, die am 1. Dezember 1241 ihren Wohn- si oder Siß im Deutschen Reich (einschließlih des Protekto=- rats Böhmen und Mähren), im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg oder in den befreiten Gebieten der Untersteier- mark, Kärntens und Krains hatten. Vorausseßung ist, daß diese Personen nachweislih schon am 15. April 1941 Eigen- tumer von Schuldverschreibungen waren, die in der An age bezeichnet sind. i

IT. Verfahren bei der Anmeldung und Abtretung

__ Die Schuldverschreibungen (siehe Anlage) sind spätestens bis zum 15. Oktober 1942 durch D L instituts (z. B. einer Bank oder Sparkasse) bei der Deutschen Reichsbank, Zeichnungsabteilung, in Berlin C 111 unter Verwendung von Formblättern anzumelden und abzutreten. Die Formblätter sind bei den Kreditinstituten erhältlich. Sie sind in vierfacher Ausfertigung einzureichen.

Die Schuldverschreibungen des ehemaligen jugoslawischen Staates sind dabei mit allen Zinsscheine, die nah dem 15. April 1941 fällig geworden sind oder noch fallig werden, und mit etwaigen Erneuerungs- und Praämienscheinen, nah Schuldgattungen und Nummern geordnet, einzureichen.

Der Wohnsiß des Eigentümers der eingereichten Schuld- verschreibungen am 1. Dezember 1941 und das Eigentunt an den eingereichten Schuldverschreibungen am 15. April 1941 sind dem vermittelnden Kreditinstitut auf Verlangen nachzuiveisen.

IIT. Bisherige Anordnungen über die Anmeldung und Ablieferung

Anzumelden und abzutreten sind auch Schuldverfchrei- bungen, die auf Grand der Bekanntmachung des Reichsbank- direktoriums vom 1. Dezember 1941, betreffend Anmeldung von Forderungen und Rechten gegen den ehemaligen jugo- slawischen Staat (Deutscher Reichsanzeiger und A Oie Staatsanzeiger vom 3. Dezember 1941 Nr. 283) bereits angemeldet worden sind, soweit die Schuldverschreibungen. in der Anlage aufgeführt sind.

Ansprüche aus Schuldverschreibungen, die auf Grund anderer Aufrufe des Reichsbankdirektoriums (z. B. Ziveite Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriuums vom 20. De- zember 1939, betreffend die Anbietung ausländischer Wert- papiere, Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger vom 21. Dezember 1939 Nr. 299) bereits an eine Devisenbank. abgeliefert worden sind, sind nicht mehr anzu- melden und abzutreten.

B. Abfindung 1. Höhe der Abfindung Der Abfindungsbetrag für die Schuldverschreibungen, die nah Abschnitt A von den dort bezeichneten Personen frist- gemaß angemeldet und abgetreten worden sind, bestimmt sich nach der Spalte 4 der Anlage. Die Nennbeträge von Schuld- verschreibungen, die auf’ eine andere Währung als Dinar \ lauten, sind dabei zu den folgenden Kursen in Dinar umzu- rehnen: : 1 Krone (früher tschehoslowakische Krone) 1,72 Dinar N 12,18 Dinar

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E N 1 franz. Franken . . 1,— Dinar T S Vie 1 ee Franken . . . . . «11,59 Dinär TFUS 50,— Dinar

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

1 Pfund Sterling . . : 198,— Dinar